v“;
— — - ——— ——S8
h 9 uU' b 2
—ö—sree eö—- s 2 u A 2
—
diesen
vom 30. Juni d. J. aufge
denen dieselben fruͤherhin angehoͤrten, der Disposition des Lande herrn anheimgefallen waren. Von diesem wurden sie der besseren Einrichtung und Unterhaltung der Schulen gewidmet und fuͤr Zweck von Anfang an, ohne Mitwirkung der Staͤnde, von andesherrlichen Behoͤrden verwaltet.
Hiernach werden Unsere getreuen Staͤnde selbst ermessen, daß der Fonds nicht zu denjenigen zu rechnen ist, welche aus Mit⸗ teln oder Beitraͤgen des Landes aufgebracht sind und deren Ver⸗ waltung daher als eine provinzielle Kommunal⸗Angelegenheit be⸗ rachtet werden kann.
Von demjenigen, was in Folge obiger Resolutionen weiter verfuͤgt werden wird, soll dem Landtage bei seiner naͤchsten Ver⸗ ammlung Nachricht ertheilt werden. Uebrigens verbleiben Wir Unseren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.
Gegeben Sanssouci am 7. November 1841.
(gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. Muͤhler. v. Rochow. v. Nagler. v. Laden⸗ Rother. Graf v. Alvensleben. Eichhorn v. Maltzan. Graf zu Stolberg.
Boyen.
berg. HöLöb
—— — —2
Zeitungs-Nachrichten v
Deutsche Bundesstaaten. Hannover, 11. Nov. Eine vom 5ten d. M. datirte Koͤ⸗ nigliche Proclamation zur Berufung der allgemeinen Staͤnde des Koͤnigreichs besagt Folgendes: „Wir Ernst August ꝛc. ꝛc. sinden Uns n Gnaden bewogen, statt der durch Unser Allerhoͤchstes Reskript 3 loͤsten allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung, aufs neue die allgemeinen Staͤnde des Koͤnigreichs nach den Be⸗ stimmungen des Landes⸗Versassungs⸗Gesetzes vom 6. August v. J. eraft dieses zu berufen. Wir behalten Uns vor, uͤber den Zeit⸗ vunkt der Versammlung Unsere weitere Entschließung demnaͤchst ur allgemeinen Kunde bringen zu lassen, und haben inzwischen verfuͤgt, daß die verfassungsmaͤßigen Wahlen, den desfalls beste⸗ henden Vorschriften gemaͤß, sofort eingeleitet und zur Vollziehung ebracht werden.“ 8 1 1 Dieser Proclamation folgt eine Koͤnigl. Verordnung, die Form der Erklaͤrung uͤber Annahme der Wahl eines Deputirten betref⸗ end, worin es heißt: „In Gemaͤßheit der von Uns im §. 40 des Gesetzes vom 6. No⸗ vember 1840, die Wahlen der Deputirten zur allgemeinen Staͤnde⸗ Versammlung betreffend, vorbehaltenen Befugniß, die zur Ausfuͤhrung dieses Gesetzes noch erforderlichen naͤheren Bestimmungen durch Ver⸗ ordnungen oder Instructionen zu treffen, verordnen Wir hiemit Fol⸗ gendes: Nach den ausdruͤcklichen Worten im §. 1 und der Anlage A. des Wahlgesetzes vom 6. November 1840 beruhen die Wahl und die Be⸗ rufung zur allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung, der Eintritt in die⸗ selbe und die Befugnisse und Pflichten in derselben bei allen Deputir⸗ ten lediglich auf dem Landes⸗Verfassungs⸗Gesetze vom 6. August 1840. Die Annahme einer Deputirtenwahl kann und darf demnach keinen anderen Sinn haben, als daß der Gewaͤhlte sich verpflichtet, die landstaͤn⸗ dischen Funetionen nach den Vorschriften des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes auszuuͤben. Da jedoch von Maͤnnern, welche durch⸗ eine auf den Grund des Landesverfassungs⸗Gesetzes geschehene Wahl und Berufung in der allgemeinen Staͤnde-Versammlung erschienen, der Versuch gemacht ist, sich darin jeder landesverfassungsmaͤßigen landstaͤndischen Thaͤtigkeit zu entziehen, der schließlichen Berathung jedes Gesetzes und jeder Bewilligung ohne Nuͤcksicht auf deren innere Nothwendigkeit und Zweckmaͤßigkeit entgegen zu wirken und sich uͤberhaupt, unter Los⸗ sagung von jeder positiven Verfassungsnorm, bei ihrer staͤndischen Thaͤtigkeit nur
“
als Mandatare oder Organe einer zur allgemeinen Staͤnde Versammlung wahlberechtigten Corporation geltend zu machen, ein solches Verfahren aber nicht allein mit den Grundbegriffen jeder landstaͤndischen Verfassung eines monarchischen Deutschen Bundesstagates im geradesten Widerspruche steht, sondern auch, gegen die klaren Vor⸗ schriften des Wahlgesetzes vom 6. November 1840 und des 2. Tit. des 5. Kap. des Landesverfassungs⸗Gesetzes vom 06. August 1840 anstoßend — lediglich als ein Mißbrauch des Unseren Unterthanen in diesem Verfassungsgesetze durch das Orgau der allgemeinen Staͤnde⸗-Ver⸗ lung zugesicherten Rechts der Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Steuerveranlagung erscheinen muß, und da das wahre Wohl Unserer getreuen Unterthanen es dringend erheischt, daß die Wirksam⸗ keit der Staͤnde⸗Versammlung nicht ferner durch Zulassung solcher ihre verfassungsmaͤßigen Verpflichtungen gaͤnzlich verkennenden Depu⸗ tirten gehemmt werde, so bestimmen Wir damit zur Vollzichung und Handhabung des Kap. 5 Tit. 2 des Landesverfassungs⸗Gesetzes, so wie des Wahlgesetzes, Folgendes:
Allgemeiner Anzeiger für
— 185 9 2 Bekanntmachungen. vD1 1111“nq Auf den Antrag des Vormundes minorennen Franz Gustav Fabian Krause hierselbst ’ Vater, der vormalige hiesige Kaufmann Franz Michael Krause, welcher sich im Jahre 1827 von hier entfernt, sich dann kurze Zeit in Berlin und demnaͤchst in Ham burg aufgehalten, von dort aus aber einen unbekann⸗ ten Aufenthaltsort in oder außerhalb Europg genom⸗ men haben soll, seitdem auch keine weitere Nachricht von sich gegeben hat, so wie die von demselben etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, vorgeladen, vor oder in dem auf 111842 vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Fischer
hierselbst anberaumten Termine bei dem unterzeichne⸗ geor
d 1 - zwar:
0
1
2
okale auf dem w
1) fuͤr
2) fuͤr
Specification,
oder persoͤnlich zu melden nnd weitere Anweisung zu Abgabe der
chael Krause fuͤr todt erklaͤrt, seine undekannten Er⸗ Wer sich
ben und Erbeserben an dessen Rachlaß werden praͤ- det, dem kann die Zahlung erst im Maͤrz 1842 ge⸗
kludirt werden und dieser an die sich legitimirenden leistet werden. Erben verabfolgt werden wird. Glogau, den 4. Mai 1841. 8 Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht. 1 Hartmann.
bbbbTbb4““
Stadtgericht zu Berlin, den 23. Oktober 1841. Das in der verlaͤngerten Landwehrstraße belegene Grundstuͤck des Zimmergesellen Gottfried Rosenberg,
gerichtlich abgeschaͤtzt zu 9267 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., soll Nach einem von Sr. Majestät dem Könige gench-
1 1842, Vormittags 14 Uhr, migten Beschlusse der General-Versammlung der Ge-
Taxe und sellschaft werden fernerhin auch Gold- und Sil- hekenschein sind in der Registratur einzusehen. ber INaaren und Gemalde versichert.
Indem wir solches zur öffentlichen Kenntniss brin-
gen, sehlen wi
am 1. Juli⸗ an der Gerichsstelle Hypot Der laden
subhastirt werden.
Eigenthuͤmer wird hierdurch offentlich votge⸗
Die von einem erwaͤhlten Deputirten uͤber die Annahme der Deputirtenwahl zur allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung des Koͤnig⸗ reichs abzugebende Erklaͤrung ist nach dem in der Anlage enthaltenen Formulare auszustellen, widrigenfalls solche als nicht vorhanden an⸗ gesehen werden soll. Jeder Wahl⸗Commissair hat neben der im §. 12 Nr. 2 des Wahlgesetzes vorgeschriebenen Benachrichtigung dem zum Deputirten Gewaͤhlten ein Exemplar oder eine Abschrift des sachge⸗ maͤß ausgefuͤllten Formulars der Annahme⸗Erklaͤrung zuzufertigen und denselben darauf aufmerksam zu machen, daß jene Erklaͤrung durch Abaͤnderung oder Auslassung ihre Guͤltigkeit und Wirkung ver lieren wuͤrde, die Wahl also als abgelehnt betrachtet werde.“
Die oben erwaͤhnte Erklaͤrung lautet:
„Nachdem ich von der Wahl⸗Versammlung ꝛc. zum Deputirten zur zweiten Kammer der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung des Ko⸗ nigreichs Hannover auf den Grund des Landes Verfassungs⸗Gesetzes vom 6. August 1840 erwaͤhlt worden bin, so nehme ich diese Wahl hiermit an und erklaͤre auf Ehre und Gewissen, daß ich auch fuͤr meine Handlungen als Deputirter das Landes⸗Verfassungs⸗Gesetz vom 6. August 1840, nach welchem die allgemeine Staͤnde⸗Versamm lung des Koͤnigreichs berufen ist, und auf dem sie einzig und allein berüͤht, als unbedingt verbindliche Vorschrift anerkenne, und daß ich demnach jeden Versuch, welcher dahin gerichtet wuͤrde, die in dem Landes⸗Verfassungs⸗Gesetze vom 6. August 1840 vorgezeichnete Wirksamkeit der einen oder beiden Kammern dieser Staͤnde Ver⸗ sammlung zu hemmen oder fruchtlos zu machen, als verfassungs⸗ und pflichtwidrig betrachte, mithin einem derartigen Versuche mich niemals anschließen werde.“
Luremburg, 3. RNov. enthaͤlt eine Darstellung der hiesigen Verhaͤltnisse mit Bezug auf den Deutschen Zoll-Verein, welcher wir Nachstehendes entlehnen: „Es sey mir zunaͤchst gestattet, einige Worte von dem Manne zu sprechen, welcher, der Repraͤsentant der heller sehenden Bevoͤlke— rung des Großherzogthums, als muthiger und kuͤhner Vertreter seines irregeleiteten Volkes mit wahrer Hingebung fuͤr dasselbe kaͤmpft. Wilhelm Peskatore, wohl zu unterscheiden von Ferdinand Peskatore, mit dem er haͤufig verwechselt wird, steht in den vierziger Jahren und gehoͤrt zu den reichsten Grundbe⸗ sitzern des Landes. Schon seit laͤnger als zehn Jahren des Au— genlichts gaͤnzlich beraubt, sieht er doch mehr, als die achtzehn Augen, welche man nach dem Haag berief, wie er dies ziemlich klar bewiesen hat. Als die erste, ganz unerwartete Nachricht von der Nichtratification des Vertrags vom 8. August in Luxemburg einlief und die Franzoͤsisch-⸗Belgische Partei, welche von jeher hier den Heerd ihrer Umtriebe hatte, nach allen Richtungen des Lan⸗ des ihre Hebel in Bewegung setzte, um Dank⸗Adressen fuͤr eine Handlung zu erringen, die der Verstaͤndige und mit den wahren Interessen des Landes Vertraute sogleich als ein unberechenbares Ungluͤck erkannte, war Wilhelm Peskatore der Erste, der ohne Furcht und Ruͤckhalt einen Aufruf an Alle ergehen ließ, die sich um sein Banner zu sammeln wuͤnschten, um den Machinationen derer entgegenzuwirken, die sich an dem Heil ihres Vaterlandes so groͤblich versuͤndigten. Mit der kleinlichsten Gehaͤssigkeit wur— den diese Maͤnner in der Hauptstadt ihres Landes von ihren Mitbuͤrgern, den Gegnern ihrer Ueberzeugung, empfangen. Es ging so weit, daß man ihnen in mehreren Wirthshaͤusern sogar
ahlung fuͤr die Berlin⸗ Uhr, mit Ausschluß d
die 4 ½ die Zinsen die 5 prozentigen Stamm⸗Actien die 12 erst am 1. Maͤrz 1842 zahlbaren Zinsen fuͤr das G. ganze Jahr 1841. Ein jeder Coupon
vons der Prioritaͤts⸗Actien, als auch eine der Stamm⸗Aectien, nach den laufenden Nummern. — 1t dnet, mit seiner Namens⸗Unterschrift und seiner Die ( ten Gericht oder in dessen Negistratur sich schriftlich Wohnungs⸗Anzeige versehen, einzureichen, gegen „pe wei Coupons die Zahlung durch unseren gewaͤrtigen, widrigenfalls der Kaufmann Franz Mi⸗ Rendanten Herrn Plahn sofort zu gewaͤrtigen.
aber in der angegebenen Zeit nicht mel
fuͤr 1841 zur Auszahlung kommt, behalten wir uns sdie weitere Bekanntmachung vor. Berlin, den 15. November 1841. Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗
Kölnische Feuer Versicherungs- e
das Gastrecht versagte, weshalb ein großer Theil noch spaͤt des Abends im Preußischen Kasino erschien, wo sie gastfreundlich auf⸗ genommen wurden. So konnten sie auch nur dadurch Nacht⸗ quartiere erlangen, daß jeder Meinungsgenosse so viele bei sich aufnahm, als die Verhaͤltnisse eines Jeden erlaubten. Es er- folgte nun die in mehreren Blaͤttern verbffentlichte, mit 133 Un— terschriften versehene Adresse, welche die durch die Verwei⸗ gerung der Ratification des Vertrages vom 8. August gefaͤhr⸗ deten Interessen des Landes auseinandersetzte und dem Auslande bewiesen haben wird, daß es an gesundem Verstande im Groß⸗ herzogthum nicht fehlt. Dabei ist jedoch nicht zu uͤbersehen, daß diese Adresse die Folge eines vorangegangenen, Aufsatzes gleicher Tendenz war, dem das Journal de Luxembourg die Auf⸗ nahme verweigerte, da er, nur von Wilhelm Peskatore unterschrie⸗ ben, keinen offiziellen Charakter hatte, der aber dennoch dem Publi⸗ kum nicht vorenthalten blieb, indem Peskatore ihn in Hunderten von Exemplaren auf seine Kosten drucken ließ. Mit Hintansez— zung der eigenen Geschaͤste richtete er sortan seine ganze Thaͤtig⸗ keit auf den Einen Gegenstand, naͤmlich ein Prinzip zu vertheidi— gen, dessen Verunglimpfung und Verkennung, wie er, auf das innigste vertraut mit den Beduͤrfnissen des Großherzogthums, wohl fuͤhlte und einsah, sein Land mit den groͤßten Gefahren fuͤr die Zukunft bedrohte. So ist fast kein Artikel gegen den Anschluß erschienen, den er nicht auf der Stelle beantwortet und gruͤndlich widerlegt haͤtte. Der bessere Theil der Bewohner von Echternach, die von Grevenmacher, die Moselbewohner ꝛc., Alles, was den fremden Einfluͤsterungen nicht Gehoͤr gab, nahm
CIl
J., Vormittags 9 bis durch die Agenten in Berlin:
es Sonntags, im Kassen⸗ b Berliner Bahnhofe statthaben, und hM prozentigen Prioritaͤts⸗Actien
fuͤr das zweite halbe Jahr 1841,
strasse No. 5.,
Besitzer hat demzufolge eine 8
Berlin, im Oktober 1841.
Die Oberdeutsche Zeitung
weise aus Zucker bestand.
Pots⸗ darauf ergebenst aufmerksam zu machen, dass, ausser mer Eisenbahn⸗Actien wird vom 3. bis in unserem Comtoir, neue Friedrichsstrasse No. 37., ““
Evenius, Lindenstrasse No. 17., TIHerren Eduard Gerber & Co., Oranienburger-
IIerrn J. Louisdowsky, Klosterstrasse No. 92., W. Weiss, Schönhauserstrasse No. 21., E. Egele r in Charlottenburg,
1 Justiz-Kommissarius Salz mann in Spandau, b C. Epner, IIaupt-Agent in Potsdam, sowohl eine besondere von den Cou⸗ Antrüge entgegengenommen werden, welche ausserdem von denen jede Xuskunft zu ertheilen bereit sind.
Beneral-Agenten für die Provinz Brandenburg.
Poppe K Gomp.
seine Leitung in Anspruch. Im Journal de la Haye vo 15. Oktober tauchte ein Korrespondent auf, der seine Ausspruͤche mit einem Schein von Autoritaͤt umgab, die jedoch um so laͤcher— licher erscheinen mußte, als auch hier wieder, wie in jeder Mani⸗ festation, die sich gegen den Anschluß geltend machte, wahrhaft kindische Ansichten uͤber Staats⸗Wirthschaft und Staaten⸗Verband niedergelegt waren. Herr Peskatore entwarf sogleich eine Erwie⸗ derung, die im Journal de Luxembourg bereits vor mehre⸗ ren Tagen erschien, und von der noch ein besonderer Abdruck ver⸗ anstaltet wird, um sie weiter bekannt werden zu lassen. Der Gegner wird darin dermaßen abgefuͤhrt, daß er mit seinen politi⸗ schen und kommerziellen Ideen wohl nie wieder ans Tageslicht treten wird.“ „Die Gegner des Vereins bestehen hauptsaͤchlich aus Advo⸗ katen, den meisten Kleinhaͤndlern, einigen Kaufleuten und denje⸗ nigen Landleuten, die das nachsprechen, was man ihnen vorsagt Die beiden Haupt⸗Industriezweige des Landes, Gerberei und Huͤt⸗ tenwesen, sind fast durchgaͤngig fuͤr den Verein. In der Luxem⸗ burger Handelskammer sind dieselben nicht so vertreten, wie es billig waͤre, denn die zahlreichen Schmiede⸗Gewerke z. B. haben nur Eine Stimme, gleich dem Inhaber einer unbedeutenden Spinnfa⸗ brik. Jene sind natuͤrlich saͤmmtlich fuͤr, dieser gegen den Verein. Die kleineren Handelsleute und Nothhaͤndler leben meist vom Schmuggelhandel; mit einem Anschluß an den Zoll⸗Verein steht daher ihre Existenz auf dem Spiel. Es ist unglaublich, welches Unwesen in dieser Beziehung im Lande geherrscht hat. Ganze Schaaren von Schmugglern erschienen in Luremburg und ent⸗ ledigten sich schamlos und ungestraft ihrer Buͤrde, die vorzugs— Diese Menschen uͤben natuͤrlich einen roßen Einfluß auf die unteren und Mittelklassen aus, den sie
Fauch gegenwaͤrtig, wo sie zu einem redlichen Erwerb genothigt zu
werden befuͤrchten, aufs eifrigste zu benutzen suchen. Die kleine⸗ ren Handelsleute stehen mittelbar oder unmittelbar mit den Schmugg⸗ lern in Verbindung. Was die wenigen groͤßeren Kaufleute be⸗ trifft, welche gegen den Anschluß sind, so sind dabei spezielle Ver⸗ haͤltnisse im Spiel, welche hier nicht eroͤrtert werden koͤnnen, de⸗ nen aber ebenfalls ein Interesse des Schmuggels nicht fremd seyn soll. Endlich die Landleute. Ich habe mich uͤber die Elemente ihres geistigen und physischen Wesens bereits anderswo ausgesprochen. Der Landmann des Großherzogthums ist kraͤftig von Natur, ge⸗ muͤthlich, aufrichtig und arbeitsam, aber ohne Schulbildung, obgleich er, was auffallend ist, im Allgemeinen ein besseres Deutsch spricht, als der Luxemburgische Staͤdter. Unter Hassenpflug ist fuͤr Ver⸗ besserung des Schulwesens zwar viel geschehen; allein es war ge⸗
gen Deutschland zu sehr zuruͤck, als daß sich die Fruͤchte der Be⸗
muͤhungen dieses Mannes so bald haͤtten bemerkbar machen sol⸗
len, und wenn man nach seiner Abdankung die Deutsche Bezeich- nung an den Schulhaͤusern wieder uͤbertuͤnchte und dafuͤr Ecole
Tapplication und anderen den Dorfbewohnern unverstaͤndlichen Unsinn an die Stelle setzte, so moͤchte daraus auch gerade kein Schluß auf ein weiteres Fortschreiten zu entnehmen seyn. Was
, —. Ar l. 1 v geben nun die Bauern, die sich gegen den Anschluß aͤußern, fuͤr Motive an? Ich will auch hier ein Beispiel aus dem Leben re⸗
den lassen, damit man nicht glaube, daß ich ein Raisonne⸗
ment fuͤhre, ohne mich auf Thatsachen zu stuͤtzen, von denen
ich uͤbrigens noch viele anfuͤhren koͤnnte, wollte ich weniger scho—
nend zu Werke gehen. Als die Adressen fuͤr und wider in vol⸗ lem Gange waren, wobei die Erbitterung auf beiden Seiten nicht selten in Handgreiflichkeiten ausartete, kamen die Kunden eines Luxemburger Gerbers, in dessen Interesse es eigentlich gele—
gen haͤtte, fuͤr den Anschluß zu stimmen, an jedem Markttage mit
der Drohung zu ihm, daß sie nichts mehr von ihm nehmen wuͤr⸗ den, wenn er die Adresse fuͤr unterschriebe. Denn, sagten sie, er
werde doch wissen, daß man sie Preußisch machen wolle, daß sie
dann Alle dienen, in die Landwehr eintreten und zeitlebens Sol- daten bleiben muͤßten. Diese Menschen gaben nur wieder, was
man ihnen vorgeredet hatte; denn es ist erwiesen, daß die Adressen
diesen Leuten gar nicht vorgelesen wurden, sondern daß man sie
nur fragte, ob sie „Preußisch werden“ wollten, was auf die an⸗
gegebene Art erlaͤutert wurde.
Endlich ist noch der Umstand nicht zu uͤbersehen, daß es fast
keine Stadt in Belgien giebt, wo sich nicht ein aus dem Groß— herzogthum gebuͤrtiger Beamter befaͤnde. Besonders hat das
Luxemburger Athenaͤum viele Schulmaͤnner nach Belgien geliefert.
Diese sind denn gleichfalls darauf bedacht, ihre Landsleute aufzu⸗- regen und sie mit Besorgnissen zu aͤngstigen, welche der Denkende und Einsichtsvolle fuͤr die Hirngespinnste des Wahnsinns erklaͤren wuͤrde, die jedoch Eingang finden bei Leuten, denen die Gestaltun-
gen der Gegenwart außerhalb ihres engen Bezirks eine unbekannte
Welt sind“.
———————õõ——
9 - 9 1 die Preußischen Staaten. sstalt bestens und benutzen diesen Anlass so wie beim Holsteinischen Landgerichs⸗
zu Gluͤckstadt eingesehen und abgefordert werden. Ueber das zu verkaufende Grundstuͤck werden den
Notaria
Kaufliebhabern auf dem Hofe Lehmkuhlen auf Ver
IHerrn Aug. Eekhardt, IIolzmarktstrasse No. 70., langen naͤhere Nachrichten und Nachweisungen ge
geben werden. 6 1 Gluͤckstadt in der zum Verkauf des adelichen Gu⸗
mission, den 21. Oktober 1841. v. Buchwaldt. v. Rumohr. Mölle6 Pro vera copia
Martens.
Nickels.
Literarische Anzeigen.
von Trautwein & Comp. hierselbst erschienemn:
*
Gesellschaft. “ 5 . kauft werden. J“ terminum sellschaft.
und zur Stadt Hamburg,
einem gechrten Publikum die Flensburg,
VBSI R1e
Das im Herzogthum Holstein im Preetzer adelichen 8 ar- ⸗(Guͤter⸗Distrikte belegene, immatrikulirte adeliche Gut Wegen der Hdhe der Dividende, die gehmkuhlen cum pertinentiis, mit einem Areal von 3280 Tonnen, die Tonne zu 240 Ruthen gerechnet, Original-Ausgabe in Partitur Pr. 20 Sgr. des besten Weizenbodens und mit den gewoͤhnlichen tairmusik (von Neithardt) in Partitur Pr. 20 Sgr. Für adelichen Privilegien und Gerechtsamen versehen, soll pianof. à 4 ms. (von J. P. Schmidt) Pr. 15 Sgr. Für am 19. Januar 1842, Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhause zu Kiel oͤffentlich gerichtlich ver Die Beschreibung des Guts sammt den Verkaufs⸗Bedingungen koͤnnen 6 Wochen ante
in Altona bei dem Weinhaͤndler Heyer, Ed. in Hamburg im privilegirten Adreß Comtoir, in Luͤbeck in den Gasthoͤfen zu den fuͤnf Thuͤrmen
in den Haupt⸗Gasthoͤfen der Staͤdte des Herzog. thums Holstein und der Staͤdte Schleswig und Ausführlicher Prospekt gratis. HLii
Pastore
Ouverture Zu: 11 Re von .
Friedrich dem Grossen. Prof. Dr. Preus«
Für Mili-
Mit einem Vorworte vom
Pianof. à 2 ms. (von Tiehsen) 10 Sgr.
Musikalien-Leih-Institut der Buch-, Kunst- und Musik-Handlung von Bote & G. B0 GCk, Jägerstralse No. 42, EC ke der Oberwallstralsse. Abonnement für 3 Monate 1 Thlr. 15 Sgr. — Mit der Berechtigung, für den ganzen gezahlten Be- trag Musikalien als Eigenthum zu- entnehmen, 3 Thlr. Für Auswürtige die
vo theilhaftes 8
in den Baskischen
gen Schlag er in koͤnnen,
ber 1839 die
der drei Provinzen; die von den Cortes votirten
konnte.
daß in Spanien eine constitutionelle Monarchie existirte? nicht augenscheinlich, G moge sie nun absolutistisch oder liberal seyn, der seyn mußte, jener veralteten, mit dem Geiste der Zeit, wie mit dem Interesse des
tes Lehmkuhlen angeordneten landgerichtlichen Kom⸗- Landes, im Widerspruch stehende Institution abzuschaͤffen und die
Mit Allerhöchster Genehmigung ist im Ver lage
empfohlenen natuͤrlichen Verschiedenheiten gesorgt waͤre.
Beilage zur
All
Nußland und Polen.
St. Petersburg, 8. Nov. Der Großfuͤrst Michael Pau⸗ lowitsch und die Frau Großfuͤrstin Helena befinden sich Beide jetzt in Moskau. 8 1
*Die Fuͤrstin Helena von Ghika ist, wie au wird, 73 Jahre alt, mit Tode abgegangen.
Frankreich. Nov. Ueber die Unterdruͤckung der Fueros Provinzen aͤußert sich heute der Constitu⸗ tionnel in folgender Weise: „Das Dekret des Regenten, welches der von den Cortes angenommenen Formel zufolge in den Fueros der Baskischen Provinzen alles dasjenige unterdruͤckt, „was der
Paris, 10.
constitutionellen Einheit Spaniens Abbruch thut“, ist ein Akt, der
auf verschiedene Weise beurtheilt werden wird. Wir unsererseits nehmen keinen Anstand, wenn auch nicht die Form, doch das We⸗
sen jenes Aktes und den politischen Gedanken, der ihn eingegeben
hat, zu billigen. Angesichts gebieterischer Umstaͤnde und einer Ge⸗
legenheit, die er im Fluge ergreifen mußte, hat der Regent, ge—
stuͤtzt auf die Unterschrift verantwortlicher Minister, einen kraͤfti— ausfuͤhren zu muͤssen geglaubt. Vielleicht haͤtte dem oben erwaͤhnten Dekret die Absicht andeuten
jene Maßregel spaͤter den beiden Kammern zur Sanction vorzulegen, waͤre es auch nur, um die Verantwortlich⸗ keit dafuͤr mit ihnen zu theilen. Ueber eine Thatsache wird alle Welt einverstanden seyn, daß naͤmlich der letzte Buͤrgerkrieg, der beinahe 7 Jahre dauerte, seinen Ursprung nur den Fueros ver⸗ dankt und ohne dieselben nicht so lange gewaͤhrt haben wuͤrde. Wenn die Baskischen Provinzen sich nicht als dem Spanischen Konigreiche fremd betrachtet haͤtten; wenn nicht alle ihre Interes⸗ sen von denen des Landes getrennt gewesen waͤren, so wuͤrde Don Carlos kein Asyl bei ihnen gefunden, sein Name wuͤrde jener Em⸗ pbrung, die die Legitimitaͤt nur als Vorwand nahm, nicht zur Fahne gedient haben. Was die Convention von Bergara betrifft,
die von dem damaligen General Espartero abgeschlossen wurde,
sie das Land nicht binden, wie es jetzt durch ein von kontrasignirtes Dekret des Regenten Espar— wird. Jene Convention mußte uͤbrigens Cortes zur Genehmigung vorgelegt werden, haben durch ihr Gesetz vom 25. Okto⸗ Aufrechthaltung der Fueros nur in so weit
genehmigt, als dieselben mit der Constitution uͤbereinstim⸗ men. Aus diesem Gesichtspunkte muß man daher das Dekret Espartero's pruͤfen; man muß erwaͤgen, ob die Munizipal⸗ oder Provinzial⸗Privilegien, welche er abschafft, mit der Einheit Spa⸗
so konnte den Ministern tero gebunden auch noch den und die Cortes
niens und mit der Gleichheit vor dem Gesetz, welche die Basis
des repraͤsentativen Rechtes ist, vertraͤglich waren. Der Kampf
des Provinzialismus gegen die Einheit ist in Spanien so alt wie
die Monarchie. Seit der Vereinigung Castiliens, Aragoniens und Navarra's unter einem Scepter haben alle diese Provinzen, welche sich erinnern, daß sie Koͤnigreiche gewesen sind, immer gegen die Centralisation angekaͤmpft; aber nur den Baskischen Provinzen gelang es, sich bisher der Einheit, dieser einzigen Wohlthat des Despotismus, zu entziehen. War die Aufrechthaltung der Privi⸗ legien Biscaya's mit der Existenz einer constitutionellen Monar⸗ chie in Spanien vertraͤglich? Man wird nach folgender kurzen Aus⸗ einandersetzung daruͤber urtheilen köͤnnen. Statt der politischen Chefs, welche in der Spanischen Hirarchie beinahe dasselbe sind, was bei uns die Praͤfekten, verwaltete eine Foral⸗Deputation, unab⸗ haͤngig von der Regierung und im bestaͤndigen Kampfe mit derselben jede
Gesetze mußten ihnen zur Annahme vorgelegt werden, wenn sie Guͤltigkeit erlan⸗ gen sollten. Selbst die richterliche Gewalt, ihrer Natur nach so unabhaͤngig, war der Kontrolle der. Foral⸗Deputation unterwor⸗ fen, welche nach Gefallen die Ausfuͤhrung der Urtheile hindern Unter der Foral⸗Deputation stand die Foral⸗Junta, welche sich mit dem Detail der oͤffentlichen Angelegenheiten und mit der Handhabung der lokalen Interessen beschaͤftigte. Die Erwaͤhlung zu den Functionen der Foral⸗Deputation bildete ein wahrhaftes
Monopol, welches sich in einer kleinen Anzahl von Haͤnden be⸗ fand und nur den Hidalgo's, oder Adeligen, vorbehalten war. Die Munizipal⸗Aemter gehoͤrten sogar nur einer gewissen Anzahl
—
— — . ¹ . g e. von Familien an. Durch eine noch weit wichtigere und fuͤr den uͤbrigen Theil der Monarchie weit verletzendere Anomalie waren die Baskischen
Provinzen von den Douanen, von der Conscription und beinahe von der Steuer befreit. Die Baskischen Provinzen lagen außer⸗ halb der Spanischen Zollgraͤnze und standen der Einfuhr offen.
auslaͤndischen Was die Conscription und die Steuern betraf, so setzten die Provinzen das Maß und die Vertheilung derselben
88
selbst fest, und dies geschah natuͤrlich in einem Verhaͤltnisse,
welches den Huͤlfsquellen der Provinzen und den Beduͤrfnissen Spaniens niemals entsprach.
Und nun fragen wir jeden Unpar— teilschen, kann man, Angesichts solcher Privilegien, die eben so wenig im Rechte als in der Vernunft begruͤndet waren, sagen, 1“ daß der erste Gedanke jeder Regierung,
l’
politische wie die Zollgraͤnze Spaniens wieder nach den Pyrenaͤen
EEEE“
½ ½ Paris, 10. Nov. Unter den Fragen der inneren Or⸗ ganisation, welche die Regierung und die offentliche Meinung be⸗ schaͤftigen, nimmt die Gefaͤngniß⸗Reform einen wichtigen Platz ein. Fuͤr das Gefaͤngnißwesen bleibt allerdings in Frankreich,
trotz einzelnen im Laufe der letzten Jahre eingefuͤhrten Verbesse—
rungen, noch immer sehr viel zu thun uͤbrig, mehr als in der meisten uͤbrigen Laͤndern des civilisirten Eüropa. Man hat es z. B. noch nicht einmal zur durchgreifenden Trennung der Unter⸗ suchungs⸗ von den Strafgefangenen gebracht, geschweige denn daß fuͤr eine gehoͤrige Sonderung der Verurtheilten in verschiedene Kategorieen nach der Natur der Vergehen, nach dem Alter, kurz nach den durch eine gesunde Strafpolitik der Beachtung dringend
s . Daͤher ist es denn auch nicht zu verwundern, daß hier zu Lande die Ge⸗ faͤngnisse, weit entfernt, Besserungs⸗Anstalten zu seyn, vielmehr die
hohe Schule des Verbrechens bilden.
Wie in anderen Laͤndern, wo man aͤhnliche Mißwirkungen des uͤblichen Straf⸗Systems, wenn auch in geringerem Grade, er⸗ fahren hat, denkt man in Frankreich seit langer Zeit daran, den Nord⸗Amerikanern ihre neuen Theorieen uͤber diesen Gegenstand zu entlehnen. Die Stimmen, welche sich fuͤr den Uebergang aus dem wuͤsten Durcheinander der Gefangenen fuͤr das System der vollstaͤndigen Vereinzelung aussprechen, sind sehr zahlreich, aber
ö 85 emeinen Preußischen
sie finden doch von einigen Seiten her einen hoͤchst nachdruͤckli⸗ chen und beachtenswerthen Widerspruch. Die Regierung neigt sich entschieden zu dem Systeme der Isolirung hin und hat das⸗ selbe auch bereits hier und da, namentlich mit politischen Gefan⸗ genen, versuchen lassen; allein die Rechtmaͤßigkeit dieser Versuche wird bei dem jetzigen Stande der Gesetzgebung heftig bestritten, indem man auf gesetzliche Texte verweist, welche die Isolirung als besonderes Strafmittel fuͤr widerspenstige Gefangene vorschreiben, woraus man denn nicht ohne Grund folgert, daß eine gewisse Gemeinschaft der Gefangenen unter einander die gesetzliche Regel sey. Die Meinung, daß die Systeme, welche die Gefan⸗ genen von jeder menschlichen Gesellschaft trennen oder auch ihnen ein absolutes Schweigen auferlegen, die Probe der Ersahrung nicht aushalten werden; diese Meinung hat gewiß vieles fuͤr sich, und wenn gleichwohl die entgegengesetzte Ansicht namentlich bei Prak⸗ tikern in großer Gunst steht, so ist zu befuͤrchten, daß diese Leute den polizeilichen Vortheilen, welche die neuen Systeme fuͤr die Verwaltung der Strafhaͤuser versprechen, einen zu großen Ein⸗ fluß auf ihr Urtheil einraͤumen. Bequemer ist es gewiß immer, nur mit einem einzelnen Gefangenen oder mit einer stummen Ar— beitsmaschine zu thun haben, ob aber die unbedingte Sonderung und das absolute Schweigen ein dem moralischen Wohle des Ge⸗ fangenen und dem Strafzwecke des Staats entsprechendes Resul⸗ tat haben, das ist eine Frage, uͤber welche noch manche kompetente Stimmen abzuhöͤren bleiben, zumal die Stimmen derjenigen, welche ein aͤhnliches Regime an sich selbst erproben koͤnnten.
8 Einen peinlichen Eindruck macht es, daß, nachdem die Klagen uͤber die Behandlung der Gefangenen auf dem Mont Saint Mi⸗ chel kaum aufgehoͤrt haben, bittere Beschwerden aͤhnlicher Art aus dem suͤdlichen Frankreich kommen. Diesmal haändelt es sich nicht um verurtheilte Staats-Verbrecher, sondern um Personen, welche sich nur im Anklage-Zustande befinden, und unter denen mehrere Geranten und Redaktoren von Journalen sind, Personen, die man von Toulouse nach Pau fuͤhrt, um sie hier vor Gericht zu stellen, und die man unterweges mit empdrender Haͤrte und auf eine Art behandelt, welche sie weniger demuͤthigen, als zum unversoͤhnlichen Hasse reizen muß!
Grosbritanien und Irland.
London, 10 Nov. Beidem gestrigen Lord⸗Mayors⸗Schmause, zu welchem, wie gewoͤhnlich, auch die fremden Gesandten eingeladen waren, nahm auf den ihnen ausgebrachten Trinkspruch der Französi⸗ sche Gesandte, Graf von St. Aulaire, das Wort und aͤußerte in Fran⸗ zoͤsischer Sprache seine Freude daruͤber, daß durch den Juli⸗Trak⸗ tat dieses Jahres das gute Einverstaͤndniß zwischen allen Euro— paͤischen Maͤchten und insbesondere zwischen Frankreich und Eng⸗ land wiederhergestellt worden sey. Nun brachte der Lord-Mayor, Alderman Pirie, bekanntlich ein Tory, die Gesundheit Sir Ro⸗ bert Peel's und der uͤbrigen Minister aus und benutzte die Ge— legenheit, um seine Freude daruͤber auszusprechen, daß das Schicksal des Landes in dieser kritischen Zeit so faͤhigen Haͤnden anvertraut sey. Sir Robert Peel erwiederte, daß, so sehr er die ihm wider⸗ fahrene Ehre zu schaͤtzen wisse, er doch glauben wuͤrde, den Ge⸗ fuͤhlen der Anwesenden wenig zu entsprechen, wenn er nicht vor allen Dingen des freudigen Ereignisses erwaͤhne, welches diesen Tag zu einem der denkwuͤrdigsten Tage in den Britischen Anna⸗ len machen muͤsse. Es freue ihn hesonders, daß die Versammlung Gelegenheit gehabt habe, ihre Gefuͤhle der Freude uͤber dieses Er⸗ eigniß in Gegenwart so ausgezeichneter Auslaͤnder kundzugeben, wie die fremden Gesandten seyen; denn das Ausland werde daraus er⸗ sehen, daß, wie sehr auch die von einer freien, auf volksthuͤmlicher Grundlage beruhenden Verfassung unzertrennliche Verschiedenheit der politischen Ansicht vorwalten moͤge, doch alle Englaͤnder, ohne Unterschied der Partei, der monarchischen Landes⸗Verfassung und der Person der Koͤnigin innig ergeben seyen. Die Gefuͤhle, welche sich in dieser Versammlung kundgaͤben, seyen nur ein Beleg fuͤr die Gefuͤhle, welche das gesammte Volk durchdraͤngen, denn die— ses sey allgemein freudig ergriffen von der Aussicht auf die ver— mehrte Garantie fuͤr die Freiheit und das Gluͤck des Volkes, welche in der Geburt des Prinzen liege. Dann auf den ausgebrachten Trinkspruch uͤbergehend, aͤußerte Sir Robert Peel, daß er und seine Kollegen die volle Wichtigkeit begriffen, welche fuͤr sie jede Aeußerung des Vertrauens von Seiten der City von London ha⸗ ben muͤsse, denn sie saͤhen darin ein wichtiges Element der Kraft, und sie wuͤrden es als eine ihrer Haupt-Belohnungen nach erfuͤllter Amtspflicht ansehen, wenn sie sich die Billigung der Hauptstadt des Reiches erworben haͤtten. Sir Robert Peel schloß seine Rede damit, daß er das Wohl des Lord⸗Mayors ausbrachte. Nachdem sich Letzterer bedankt und die Gesundheit des Lord-Kanzlers aus⸗ gebracht hatte, erhob sich dieser, Lord Lyndhurst, und sagte, er sehe mit großem Vergnuͤgen, daß es gelungen sey, die alten Privilegien der City aufrecht zu erhalten, was man kaum waͤhrend der letzten Zeit haͤtte hoffen duͤrfen, da die Munizipal-Reform allen alten lokalen Erinnerungen und Vorrechten ein Ende zu machen gedroht habe. Lord Lyndhurst aͤußerte sich dann noch uͤber die von der Regie⸗ rung eingesetzte Kommission, durch welche ein weniger schwerfaͤlli⸗ ges und zeitraubendes Verfahren im Kanzlei⸗Gerichtshofe in Vor⸗ schlag gebracht werden soll. Eine Reihe anderer weniger bedeu⸗ tender Trinkspruͤche schloß das Fest.
Dem Standard zufolge, glaubt man allgemein, daß die Baronetswuͤrde auf Anlaß der Geburt des Thronfolgers nicht nur dem jetzigen Lord⸗Mayor von London, sondern auch seinem Vor⸗ gaͤnger, dem Alderman Johnson, werde verliehen werden.
In einer der letzten Repeal-Versammlungen zu Dublin hat der setzige Lord-Mayor O'Connell ausdruͤcklich die Absicht ange⸗ kuͤndigt, in seiner Amtstracht vor dem Unterhause zu erscheinen und eine Bittschrift um Aufhebung der legislativen Union beider Inseln zu uͤberreichen.
In der Times wird aus einem vom 22. August aus Macao datirten Briefe, dessen Verfasser in der City als wohl⸗ unterrichtet zu gelten scheint, Folgendes als der Hauptinhalt der dem Sir Henry Pottinger ertheilten Instructionen angegeben: Er soll einen Friedens-Traktat abschließen, dessen Grundlage ist, daß alle an der Ostkuͤste von China belegenen Haͤfen allen Euro— paͤischen Nationen ohne Unterschied geoͤffnet werden sollen, und daß denselben gestattet werde, freien Handelsverkehr zu treiben gegen Erlegung einer maͤßigen Abgabe bei Ankunft und Abgang der Schiffe; ferner die Abschassung des bisherigen Monopols der Hong⸗Kaufleute; dann die Aufnahme eines permanenten Briti⸗ schen Gesandten am Hofe zu Peking; endlich Entschaͤdigung der Britischen Kaufleute fuͤr ihre Verluste.
Nach den neuesten Berichten aus Rio-Janeiro lagen dort zwei Nord⸗Amerikanische Fregatten, deren Mannschaft taͤglich im Feuer geuͤbt wurde, weil die Befehlshaber auf Krieg gegen Eng⸗ land rechneten. Die Matr ren uͤbrigens zum Theil Eng⸗
laͤnder, die entschieden erklaͤrt haben sollen, nicht gegen England fechten zu wollen.
Fuͤnf Kriegsschiffe, „Cambrian“ von 36 Kanonen, „North⸗ Star“ von 26, „Spartan!“ von 20, „Clio“ von 18 und „Har⸗ lequin“ von 16, sind außer dem „Apollo“, der das 98. Regiment an Bord nehmen soll, nach China bestimmt.
Alerander Mac Leod, dessen Prozeß so großes Aufsehen ge⸗ macht hat, ist aus Forfarshire in Schottland gebuͤrtig.
5 London, 10. Nov. Die Anglo⸗Katholische Partei hat an einem Herrn Wackerbart einen kuͤhnen Vertreter gefunden, welcher, ihre Ansichten, freilich auf ziemlich schroffe Weise, in einer merkwuͤrdigen Schrift dargelegt hat. Sie fuͤhrt den Titel: Juba Concordiae, und ist ein Schreiben an den kuͤnftigen ersten Minister uͤber die Beruhigung Irlands und den Zustand der Kirche. Sie er⸗ schien diesen Sommer nach beendigten Wahlen zu Lichfield, zur Zeit, wo der Verfasser dort Pfarrgehuͤlfe war und (wie er selbst versichert haben soll) in diesem Bischofsitze und unter den Augen eines protestan⸗ tischen Kapitels die Schulkinder das Ave Maria lernen ließ. „Wir haben jetzt“, heißt es S. 4, „in Britanien zwei Zweige der allgemeinen Kirche, welche durch die Gewalt des Staates getrennt gehalten werden, naͤmlich der Anglikanische, begruͤndet (establisbed) durch das Gesetz, und der Roͤmische, verfolgt durchs Gesetz. In der Lehre, (wie die Herren Newman, Oakley und Ward (alle Orforder Gelehrte), the British Critic (eine bekannte Zeitschrift unter dem Einfluß der Puseyiten) und Andere sattsam bewiesen haben, giebt es durchaus keinen Unterschied zwischen ihnen. Beide behaupten denselben Glauben, beide haben dieselben Sakramente, beide erkennen denselben geistlichen Vikar des Herrn uͤber Alle, beide lehren dieselben Grundseaͤtze der Unterthanentreue und buͤr⸗ gerlichen Gehorsam, und die eine ist sogar die Tochter der ande— ren.“ Nachdem er weiter meldet, wie die Mutter, durch Folter und Galgen verfelgt und die Tochter in schmaͤh⸗ liche Ketten geschlagen worden, faͤhrt er sort: „Man hat ihr die Ernennung ihrer Haͤupter (der Bischoͤse) geraubt, und von den Herrschern des Tages sind ihr fremde Verwalter aufgebuͤrdet worden, und dieses nur noch zu oft zur Foͤrderung der niedrigsten Zwecke, und durch die Beraubung beinahe all ihres Rechtes zu Ernennungen ist nicht nur ihre Gelehrsamkeit tief gesunken, son⸗ dern der schmutzige Sauerteig des Protestantismus hat auch der Sprache ihrer anerkannten Dokumente den Anstrich gegeben, so daß solche in der Praxis die Lehre und Zucht ihrer Mit⸗ glieder in einem hohen Grade verderbt haben. Und dieses ist besonders im Irlaͤndischen Zweige sichtbar, wo die Ueberschwem⸗ mung des geistlichen Amtes durch Anhaͤnger der Oranien⸗Rebellion (zich) die Anglikanische beinahe zu dem Stande einer protestantischen Sekte herabgebracht hat.“ Nun macht er es dem Staate, unter Androhung „der schwersten Strafen von des allmaͤchtigen Gottes Zorn und Fluch im Falle des Ungehorsams“, zur Pflicht, statt sich der geforderten Vereinigung zu widersetzen, dieselbe zu befoͤrdern. Der Staat duͤrfe sich nicht christlich nennen, welcher „dem Stell⸗ vertreter Christi seine Rechte raube und seine Unterthanen gewalt⸗ sam verhindere, sich, nach Gottes Gesetz, um dessen verordneten Miktelpunkt der Einheit zu sammeln.“ Er versichert den Minister, als ein Tory von der ursprunglichen Schule von 1688, er koͤnne mit den gegenwaͤrtigen Konservativen ohne Furcht vor der Orangisten⸗ Faction ans Werk gehen, denn der Beistand der katholischen Mit⸗ glieder, auf den er hierbei rechnen koͤnne, wuͤrde ihm deren Abfall reichlich ersetzen, wenn er die noͤthigen Anstalten treffe, da— mit „wir in die Arme unserer heiligen und apostolischen Mutter zuruͤckkehren koͤnnen. Denn die lange verzogene Oranien⸗Partei ist nur ein gemaͤstetes Kalb, reif zum Opfer, um die Ruͤckkehr des verlorenen Sohnes zu feiern, und dieses wuͤrde in der That ein wirksames Friedens⸗Opfer fuͤr Irland seyn.“ Sonst gaͤbe es aber auch kein Mittel, Irland bei der Britischen Krone zu erhalten. Waͤren nur einmal die Gesetze beseitigt, welche den Anglikanischen Bischoͤfen verbieten, mit Rom zu verkehren, so wuͤrde die Vereinigung unter leichten Bedingungen bewirkt wer⸗ den koͤnnen. Der Staat aber thue auch sein Aergstes, „so wuͤrde er doch die Englische Kirche nicht verhindern koͤnnen, in die Arme unserer geliebten und lang-entbehrten Mutter zuruͤck zu kehren.“ Was soll man dazu sagen, daß ein Geistlicher ungestraft solche Dinge in die Welt schicken darf?
Niederlande.
Aus dem Haag, 9. Nov. Die Rede, welche der Mini⸗ ster der auswaͤrtigen Angelegenheiten bei der Diskussion des Bud⸗ gets dieses Departements am ö5ten in der zweiten Kammer der General⸗Staaten gehalten (S. Nr. 313 der St. Z.), lautet fol⸗ gendermaßen:
„Edelmoͤgende Herren! Bei Abfassung des Budgets des Depar⸗ tements der auswaͤrtigen Angelegenheiten fuͤr die Jahre 1842 und 1843, welches heut Ihrer Versammlung vorgelegt worden, ist man von dem Prinzip ausgegangen, daß es bei dem gegenwaͤrtigen Zu⸗ stande unserer Finanzen hinreichen wuͤrde, die Riederlande in Ber⸗ lin, Bruͤssel, Frankfurt, London, Paris, St. Petersburg und Wien durch Gesandte und bei den uͤbrigen Hoͤfen zweiten und dritten Ranges durch Minister⸗Residenten oder Geschaͤftstraͤger repraͤsenti⸗ ren zu lassen. Von diesem Prinzip ausgehend, wird die Gesandt⸗ schaft in Kopenhagen, die gegenwaͤrtig 18,000 Gulden kostet, einem Geschaͤftstraͤger uͤbertragen werden, dessen Gehalt nur 8000 Gulden betraͤgt. Man hat sich um so mehr zu dieser Reduction berechtigt geglaubt, als der Koͤnig von Daͤnemark durch eine Verordnung vom 28. August d. J. beschlossen hat, daß der Haag zu denjenigen Resi⸗ denzen zu zaͤhlen sey, wo in Zukunft nur ein Geschaͤftstraͤger akkre⸗ ditirt werden soll. Ueberdies werden auch die Handels⸗Interessen der Niederlande in Kopenhagen durch einen Konsul vertreten, der kein Gehalt bezieht. Ebenso ist es in den Hansestaͤdten, wo, wenigstens nach dem Prinziv der Reziprozitaͤt, die Anwesenheit einer Nieder⸗ laͤndischen Gesandtschaft um so weniger nothwendig ist, als diese Staͤdte keine Missionen in den Niederlanden haben. — Von einem weit hoͤheren Interesse fuͤr die Niederlande ist es fuͤr jetzt, in Bel gien, unserem Nachbarstaate, einen Gesandten zu haben, und es ist von großer Wichtigkeit, diese Mission einem Staatsmann anvertraut zu sehen, der uns so wuͤrdig in jenem Belgien repraͤsentirt, mit dem wir, seit der Abschließung des Traktats vom 19. April 1839, wodurch die Niederlande politisch von jenem Lande getrennt wurden, in so gutem Vernehmen und als friedliche Nachbaren leben; in jenem Belgien, dessen Ruhe, die in diesen Tagen durch ein Unternehmen der unsinnigsten Art fast waͤre gestoͤrt worden, fuͤr uns von so gro⸗ ßer Wichtigkeit ist.“ “ 8
„Man hat nicht geglaubt, die Gesandtschaft in Stuttgart auf heben zu muͤssen, da dieser Hof unserem Koͤnigshause so innig ver⸗ bunden ist: allein man hat die Absicht, den Minister⸗ en 8 dem genannten Hofe zugleich bei den Hoͤfen, von Muͤnchen. 2„ Karlsruhe zu akkreditiren, wie der Gesandte beim T eutschen 5 8* gleichzeitig bei den Hoͤfen von Nassau, Hessen Kes. 8 4 freien Stadt Frankfurt beglaubigt ist. Die Gesondtscheff⸗ in 2 in den naͤchsten Tagen besetzt werden.“