Urtheil daruͤber vorbereitet ist: ob Gebaͤude und Lokalität zur Fun⸗ 8. ErFugenssucher 1. eeder;, abgc. 5 8 dirung einer Irren⸗Heil⸗ und einer Irren⸗Pflege⸗Anstalt in einem zuschlagen, Unsere Zusiimmung versagen, da eine solche “ solchen Grade geeignet sind, daß daselbst ohne verhaͤltnißmaͤßig zu unablaͤssige Erecursons⸗ Verfolgungen bee. .“ 8 “] große Kosten gegen einen Neubau ein so wichtiges Institut zweck⸗ hetrufen und den SStageskassen eiggebehe “ Pfeensan maͤßig wird hergestellt werden koͤnnen. Ueberdies geben Wir Un⸗ wuͤrde. ee .; ist die Sache jeden Glaͤubigers, bei Execution seren getreuen Staͤnden zu erwaͤgen, daß Wir in Unserer Pro⸗ V . das Vermoͤgen seines Schuldners, zu erforschen, ob derselbe position denselben die Gebaͤude und Fonds der Irren⸗Anstalt zu Erezeons:⸗ Gegenstaͤnde besitzt, um sich. bel Fer Vollstrek⸗ AA6e6 Voraussetzung der Errichtung einer Anstalt in kung der Ckecukion findet, daß dies nicht der Fall ist, die Kosten, 8 Naͤhe der Haupt⸗ und Restdenzstadt zugesichert hatten. Auch 88 durch seinen Epecutions⸗Antrag veranlaßt worden sind, unter wird es einer wiederholten sorgfaͤltigen Erwaͤgung 16““ Vorbehalt 8 Wieder⸗Einzichung von dem 1 Staͤnde beduͤrfen, ob die Vortheile, worauf die gaͤnstige Lage des zu besseren Vermoͤgens⸗Umstaͤnden gelangt, vorzuschießen. Auf Schlosses Heilsberg, in der Mitte der Provinz, Aussicht giebt, de⸗ den Antrag, die Vorschrift der Ordre vom 13.) Dezember 1836 nen gleich stehen, welche von dem Neu Sa ner LIe W⸗Zilccs I dctL. A 1ü14898 “ dee. Emen auf einem ruhig gelegenen Terrain in der Naͤhe von Koͤnigsberg auch den Maͤnnern das nothwendige Bettwerk gelassen werde,
fäl die Direction der Anstalt, fuͤr die Bildung der Aerzte und einzugehen, sind Wir geneigt und haben befohlen, daß der Ent⸗
fuͤr die Wissenschaft, außer den unmittelbaren Zwecken der Anstalt, wurf einer Verordnung uͤber diesen Gegenstand den saͤmmtlichen
ee sgen. “ Landtagen bei ihrer naͤchsten Zusammenkunft vorgelegt werde.
P. Der Wahl des Ortes fuͤr die 1. 6. Schiedsmaͤnner.
stalt sehen Wir noch entgegen, ue “ 8 Der Vorschlag Unserer getreuen Staͤnde, dem schiedsmaͤnni⸗
Stadt Danzig uͤber ihren Ansch uß an de ovinzial⸗. nd zu schen Institute dadurch eine ausgedehntere Wirksamkeit beizulegen, daß kein Bagatell⸗Prozeß von den Gerichten eingeleitet werde, bevor nicht der Kläger nachgewiesen, daß er sich zum Versuch der
erwarten ist. . 1 3 Endlich genehmigen Wir gern, daß Unsere getreuen Staͤnde 8 x — e . . — „ ⸗ 2 — Suͤhne bei einem Schiedsmann gemeldet habe, bedarf einer sorg⸗ faͤltigen Erwaͤgung. Aus der beiliegenden Denkschrift Unseres
ihre perpetuirlichen Land⸗Armen⸗Kommissionen beauftragt haben, h Justiz⸗Ministers ergiebt sich, daß die gegenwaͤrtige Behandlung
von der Verwaltung des fuͤr die Irren⸗Anstalten zu sammelnden Fonds Kenntniß zu nehmen, sich auch aller vorbereitenden Maß⸗
der Bagatell⸗ und Injurien⸗Prozesse zufriedenstellend und zu einer Aenderung dieses Zustandes kein praktisches Beduͤrfniß vorhanden
nahmen in Betreff der Anlagen derselben zu unterziehen und da⸗
hin mitzuwirken, daß der naͤchste Landtag sich in den Stand ge⸗
setzt sehe, alle noch v ö“ damit ist, imgleichen, daß durch die vorgeschlagene Erweiterung der
demnaͤchst unverzuͤglich mit dem Bau der Anstalten begonnen schiedsmaͤnnischen Wirksamkeit ein sehr bedeutender Zuwachs an Arbeiten fuͤr die Schiedsmaͤnner entstehen wuͤrde.
Wir haben indeß bereits eine Berathung uͤber diesen Gegen⸗
werden koͤnne. Zu allen Verhandlungen mit den Land⸗Armen⸗Kommissionen aben Wir Unseren Staats⸗Minister, Ober⸗Praͤsidenten vo: b 18 b ber⸗Praͤsidenten 1 stand angeordnet, und behalten Uns die weitere Beschlußnahme choͤn, ermaͤch gt. “ darauf vor. 23. Befugniß der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließe 8 - . 8 1H 1“ 8 1 1“ 8 7. Buͤrgerliche Rechte bescholtener Personen. Die Bemerkungen zu dem Entwurfe einer Verordnung uͤber die Befugniß der Kreisstaͤnde, Ausgaben zu beschließen und die
—
Die Gruͤnde, aus welchen Unsere getreuen Staͤnde darauf Kreis⸗Eingesessenen dadurch zu verpflichten, werden bei der ferne⸗ 11141“ Iö““ der in Bezug auf die Vertretung der Landgemeinen in den Kreis⸗ 1““”“ “ Antrage haben Wir eine naͤhere Fest⸗ und haben den Entwurf einer desfallsigen Verordnung stellung der faktischen Verhaͤltnisse angeordnet, nach deren Cageeeene v11“ digung Wir Uns die weitere Beschlußnahme vorbehalten. 8. Straf⸗ und Besserungs-Anstalteau.
“ Dem Antrage, in den Straf- und Besserungs-Anstalten Ar⸗ eeiitieonen. beiten einzufuͤhren, durch welche der Koͤrper angestrengt wird, ist 1. Beschleunigung mehrerer Gesctze. in Bezug auf die Anstalt zu Insterburg durch eine Anordnung Die Berathung der von Unseren getreuen Staͤnden in An⸗ Unseres Ministers des Ireteun Herkitt . regung gebrachten Gesetze: Diese Anordnung, welche schon in den allgemeinen Bestim⸗
1) des Gesetzes uͤber die Verpflichtung zur Aufnahme neu an⸗ mungen über die Vollstreckung der Arbeitshaus⸗ Fer Zuchthaus⸗
ziehender Personen und zur Armenpflege, strafe ihre “ W wird auch den Directionen der
2) des Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetzes, 8 uͤbrigen Straf⸗Anstalten in Erinnerung gebracht werden, um sie,
3) der allgemeinen Wege⸗Ordnung, so weit die Verhaͤltnisse und die Lokalitaͤt es gestatten, ebenfalls
) der Verordnung wegen Benutzung der Gewaͤsser, zur Anwendung zu bringen. 5) der Schul⸗Ordnung fuͤr den Elementar⸗Unterricht, 9. Wiederverleihung der Polizeigerichtsbarkeit an die Ritterguts 6) der Anordnungen wegen Verbesserung der laͤndlichen Poli⸗ besitzer im Kulm⸗ und Michelauischen Lande. zei im Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen, und Ueber den Antrag wegen Wiederverleihung der Polizeigerichts⸗
7) der Verordnung wegen der Kriminal⸗Kosten, barkeit an die Rittergutsbesitzer im Kulm⸗ und Michelauischen ied—Unserer Bestimmung gemaͤß, so weit es die Verhaͤltnisse Lande sind naͤhere Ermittelungen eingeleitet worden, nach deren gestatten, beschleunigt werden. Beendigung Unsere getreuen Staͤnde weiteren Bescheid zu erwar⸗
2. Staͤndische Verhaͤltnisse der Ritterguͤter in den Kirchspielen ten haben.
Trempen, Dombrowken und Jodlauken. 10. Normalsaͤtze fuͤr die Regulirungen im Kulm⸗- und Michelauer Lande. 83
Den Antrag, die in den Kirchspielen Trempen, Dombrow⸗ ken und Jodlauken liegenden Ritterguͤter von dem altstaͤndischen Ob die in Gemaͤßheit des F. 35 des Gesetzes vom 8. April Kreise Rastenburg zu trennen und sie den Kreisen Darkehmen 1823 ermittelten und durch das Publikandum vom 31. Dezember und Insterburg, zu denen sie der administrativen Eintheilung nach 1825 veroͤffentlichten Normalsaͤtze angemessene maxima und minlima gehoͤren, auch in staͤndischer Beziehung zu uͤberweisen, sind Wir, faͤr die Abschaͤtzung der Dienste in dem vormals Kulm⸗ und Mi⸗ unter den angefuͤhrten Verhaͤltnissen, zu genehmigen geneigt. Da chelauischen Kreise enthalten, ist schon anderweit zur Frage ge⸗ jedoch die Petition der in jenen Kirchspielen belegenen Landgemei⸗ kommen, und sind bereits Einleitungen dazu⸗ getroffen, um diese nen nicht erwaͤhnt, die Veraͤnderung der staͤndischen Verhaͤltnisse Normalsaͤtze einer Revision durch Sachverstaͤndige, unter Zuzie⸗ aber nicht auf die Ritterguͤter zu beschraͤnken, sendern auf die in hung von Deputirten der betheiligten Gutsbesitzer, zu unterwer⸗ gleicher Lage befindlichen Landgemeinen auszudehnen seyn wird, fen. — Dem Antrage, die Normalsaͤtze durch diese Deputirten so haben Wir angeordnet, daß uͤber diesen Punkt mit dem staͤn⸗- feststellen zu lassen, koͤnnen Wir aber nicht Statt geben, weil da⸗ dischen Ausschusse der Provinz Preußen baldigst Ruͤcksprache ge⸗ durch die Vertretung des dienstpflichtigen Standes ausgeschlossen nommen werde, und behalten Uns, nach Eingang seiner Erkla⸗ werden wuͤrde. Auch die aͤhnlichen Festsetzungen nach der Ordre rung, die weitere Beschlußnahme vor. vom 17. Februar 1838 sind nicht durch die Distrikts⸗Kommissio⸗ 3. Befestigungen am rechten Weichsel⸗Ufer ꝛc.
nen, ob diese gleich aus Deputirten beider Staͤnde, unter Leitung 8 a e 1 eines Abgeordneten der General⸗Kommission zusammengesetzt wa⸗ Aus dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde wegen der wuͤn⸗ ren, sondern nur nach Anhorung ihrer Ansichten und Gruͤnde schenswerthen Befestigungen am rechten Weichsel⸗Ufer, haben durch das Ministerium des Innern erfolgt. Wir mit Wohlgefallen den Ausdruck ihrer ehrenwerthen treuen 11. Bau⸗Konsense Gesinnungen und die daraus hervorgegangene Anregung “ Der Bitte um Aufrechthaltung der provinzialrechtlichen Bestim⸗ Beduͤrfnisses ersehen, welchem selbst unter den Segnungen des igen uͤber die Nachsuchung polizeilicher Bau⸗Konsense habe Friedens und bei dem gluͤcklichen Bestehen inniger Freundschafts⸗ mungen nder o“ Izeshen⸗ ö“ “ bande mit den benachbarten Staaten entsprechende Aufmerksam⸗ Wir bereits gewillfahrt. Unserem Befe hl gemaͤß ist durch die 62 .“ 1616121212 Amtsblaͤtter zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden, daß, bis keit gebuͤhrt. Wir werden daher die schon fruͤher uͤber diesen v Gegenstand angestellten Ermittelungen wieder aufnehmen und mit zur⸗ E““ J“ 8 .“ * der noͤthigen Beruͤcksichtigung aller dabei einwirkenden Verhaͤlt⸗ “ Pi 1114“ 8. 0 67 ser; nisse weiter fuͤhren lassen. ner zun ““ soll, nach 9 55 8 W“ Was die Erbauung einer festen steheonden Bruͤcke uͤber den solcher 11A4““ M“ ” ge Weichselstrom anlangt, so halten Wir diese fuͤr sehr wuͤnschens⸗ 116 “ “ werth, um die Provinz in einer stetigen Verbindung mit dem derlichen polizeilichen Erlau S J1“ G Mittelpunkt der Monarchie zu erhalten und die gegenseitigen Be⸗ gung alter Feuerstellen nicht beduͤrfen. ziehungen, namentlich fuͤr den industriellen Verkehr, zu erweitern. 12. Ostpreußisches Remissions⸗Reglement. 8 Es ist nur die Frage: ob die Lokal⸗Verhaͤltnisse uͤberall die An⸗ Den Antrag Unserer getreuen Staͤnde, die durch Verfuͤgung legung eines solchen Werkes gestatten und welcher Kosten⸗Auf⸗ Unseres Finanz⸗Ministers vom 8. April 1840 angeordnete Ausle⸗ wand dazu erforderlich seyn wuͤrde. Vor einer weiteren Beschluß⸗ gung der Art. 5 und 6 des Remissions⸗Reglements vom 23. Mai nahme haben Wir Unserem Minister der Finanzen und des Han⸗ 1779 wieder aufzuheben, koͤnnen Wir als begruͤndet nicht aner⸗ dels die desfalls noͤthige Untersuchung aufgetragen. kennen. Die Bestimmung des gedachten Reglements, der zufolge, 4. Intelligenz⸗Blaͤtter. wenn auf einer Besitzung mehrere Scheunen und Staͤlle vorhan⸗ Was die Petition Unserer getreuen Staͤnde, um Aufhebung des Zwanges zur Publikation offentlicher Anzeigen durch die In⸗ telligenz⸗Blaͤtter, betrifft, so sind die bereits fruͤher angeordneten kommissarischen Eroͤrterungen wegen dieser Angelegenheit, wobei I
nur die Remission fuͤr eine Scheune und einen Stall bewilligt
werden soll, ist nicht blos beim gleichzeitigen, sendern auch beim successiven Abbrennen oder Neubau der mehreren Gebaͤude maß⸗ gebend. Daraus aber folgt, daß beim Abbrennen oder Wieder⸗ Aufbau eines der mehreren Gebaͤude nicht die volle reglements⸗
maͤßige Remission, sondern nur ein gewisser Theil derselben zu entgegenkommenden Abaͤnderung der jetzt bestehenden Einrichtung
gewaͤhren, und der letztere, wie die Verfuͤgung vom 8. April 1840 in einiger Zeit definitiver Beschluß wird gefaßt werden koönnen. vorschreibt, nach dem Verhaͤltniß des abgebrannten oder wieder 5. Kosten bei Kontumazial⸗Erkenntnissen ꝛc.
aufgebauten Gebaͤudes zu dem ganzen vorhandenen Scheunen⸗ Die Revision der bestehenden Vorschriften vher bhe qrozeß⸗ oder Stallraum abzumessen ist. kosten und die Aufstellung einfacher Normen bei deren Ansaß .. des Branntwein und Einziehung ist bereits von Uns angeordnet; die Einleitungen des Antrage Unserer getreuen Staͤnde nege 8 88 6. hierzu sind getroffen und die gutachtlichen Berichte der Landes⸗ 8 ECET“ im Kleinen v1 5888 Si. Justiz⸗Kollegien erfordert worden. Es wird dabei naͤher erwogen Bestim 9 WEI1* Fe 3. werden, in wie weit sich der Antrag um Aufhebung der Bestim⸗ nungen in Erwaͤgung genommen werden. mung, wonach die Kosten eines 11““ von 14. Handels⸗Ministerium. dem Klaͤger vorschußweise zu zahlen sind, beruͤcksichtigen laͤßt. Dagegen muͤssen Wir dem Antrage, bei Executions⸗Voll⸗ streckungen, wenn der Schuldner zahlungsunfaͤhig ist, die Kosten
neben vielen anderen Interessen auch die Einkuͤnfte des Potsdam⸗ schen Militair⸗Waisenhauses wesentlich betheiligt sind, so weit ge⸗ diehen, daß uͤber die Zulaͤssigkeit einer den Wuͤnschen der Staͤnde
derten Verwaltungs⸗Behoͤrde fuͤr Handel und Gewerbe, bei deren Zusammensetzung sowohl auf das landwirthschaftliche Gewerbe,
als auf die Ver
den sind, und diese saͤmmtlich abbrennen oder neu gebaut werden,
Wenn Unsere getreuen Staͤnde die Bildung einer abgeson⸗
haͤltnisse waͤre, in besonderem Bezug auf die Provinz Preußen beantragen, so machen Wir dieselben darauf aufmerksam, daß bei der Orga⸗ nisation Unserer Central⸗Behoͤrden allgemeine Ruͤcksichten maß⸗ gebend seyn muͤssen.
15. Vorlegung von Steuer⸗Gesetzen zur staͤndischen Berathung.
des Seehandels Ruͤcksicht zu nehmen
Auf den die Bestimmung g§. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom
5. Juni 1823 betreffenden Antrag geben Wir Unseren getreuen Staͤnden zu erkennen, daß es Unsere landesvaͤterliche Absicht ist, uͤber alle Gesetze, welche Veraͤnderungen in den Steuern zum Gegenstand haben, die Stimme der Provinz jederzeit insoweit zu vernehmen, als Wir dies mit den allgemeinen Interessen Unseres Landes und den durch den Zoll⸗Verein herbeigefuͤhrten Verhaͤlt⸗ nissen irgend vertraͤglich halten.
16. Kompetenzgelder.
Auf den Antrag Unserer getreuen Staͤnde, den Staͤdten der 9
dortigen Provinz, welche ihre Huͤlfsbeduͤrftigkeit nachzuweisen ver⸗ moͤgen, die fruͤher aus der Staats⸗Kasse unter der Benennung „Kompetenzgelder“ bezogenen Zuschuͤsse als Gnadengeschenk ferner zu belassen, koͤnnen Wir nicht eingehen, vielmehr müuß es in Ruͤck⸗ sicht derselben lediglich bei dem in dem Landtags⸗Abschiede vom 28. Oktober 1838 ertheilten Bescheide sein Bewenden haben. Un⸗ sere getreuen Staͤnde werden die landesvoͤterliche Huld nicht ver⸗ kennen, mit welcher des hochseligen Koͤnigs, Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestaͤt durch die Ordre vom 14. No⸗ vember 1835, nachdem 26 Jahre seit Emanation der Staͤdte⸗Ord⸗ nung und der ausgesprochenen Verpflichtung jeder Stadt, die Be⸗ duͤrfnisse ihres Gemeinwesens selbst aufzubringen, verflossen wa⸗ ren, die allmaͤlige Einziehung der Kompetenzen waͤhrend eines zehnjaͤhrigen Zeitraums angeordnet und mit schonender Milde ein Verhaͤltniß geloͤst haben, das laͤngst als unangemessen erkannt war.
8 17. Taback⸗Steuer.
Auf den Antrag, die mit Taback bepflanzten Grundstuͤcke, Behufs der Tabacks-Steuer, blos ihrer Lage und nicht ihrer Groͤße nach angeben zu duͤrfen, kann nicht eingegangen werden. Denn eine amtliche Nachmessung wird nur da vorgenommen, wo die Richtigkeit der von dem Tabacks⸗Pflanzer angegebenen Groͤße erhebliche Zweifel erregt. Jeder Pflanzer kann aus eigener Kennt⸗ niß der von ihm benutzten Grundflaͤchen mit Leichtigkeit die Groͤße derselben mit dem gesetzlichen Spielraum von 6 —JRuthen bis auf 2, der ganzen Flaͤche, ohne straffaͤllig zu werden, richtig ange⸗ ben. Dagegen wuͤrde eine alljaͤhrlich vorzunehmende steuerliche Ermittelung und Vermessung der mit Taback zu bepflanzenden Flaͤchen weitlaͤufig und kostbar werden. Indessen soll in naͤhere Erwaͤgung genemmen werden, ob nicht die Strafe wegen Steuer⸗ Defraudation erst dann anzuwenden ist, wenn sich ein groͤßerer, als der Nr. 7 der Ordre vom 29. Maͤrz 1828 angenommene Un⸗ terschied zwischen dem angegebenen und dem befundenen Flaͤchen⸗ maß ergiebt. 1
18. Chausseebau.
Auf den Antrag, den von dem Provinzial⸗Landtage des Jah⸗ res 1831 vorgelegten Straßenbau⸗Plan festzustellen, und somit schon jetzt diesenigen Straßen zu bezeichnen, welche in der Folge auf Kosten des Staats chaussirt werden sollen, tragen Wir einzu⸗ gehen Bedenken, da die Reihenfolge der in der Provinz Preußen auszubauenden Straßen durch das im Laufe der Zeit sich veran⸗ dernde Beduͤrfniß des Verkehrs bestimmt werden muß. Es be⸗ darf aber auch einer solchen Feststellung nicht, da die wichtigsten Land⸗ straßen der Provinz bereits auf Kosten des Staats ausgebaut sind, und Wir, insofern sich zum Ausbau einzelner, der in jenem Verzeichniß ent⸗ haltenen noch nicht chaussirten Straßen Vereine bilden sollten, derglei⸗ chen Unternehmungen durch Bewilligung von Praͤmien, so weit es mit Ruͤcksicht auf den Staats⸗Haushalt und auf die fuͤr diesen Verwaltungszweig anderweitig zu verwendenden Geldmittel gesche⸗ hen kann, zu befoͤrdern geneigt sind. Auch wollen Wir, nach den jedesmal zu erfordernden Vorschlaͤgen Unseres Ober⸗Praͤsidenten, einen Praͤmiensatz bis zu 10,000 Rthlr. fuͤr die Meile in der Art zusichern, daß unter mehreren Chaussee⸗Bauten in der Regel dem⸗ jenigen, welcher mit einem geringeren Zuschuß fuͤr die Meile zu Stande gebracht werden kann, der Vorzug zu geben ist. Unser Ober⸗Praͤsident wird mit der Bildung der Vereine, mit der Fest⸗ stellung ihres Verhaͤltnisses zum Staate und mit der oberen Lei⸗ tung der Bauten, nach ihm noch naͤher zu gebender Anweisung, beauftragt werden, und die Bedingungen fuͤr die einzelnen Praͤ⸗ mien⸗Bauten demnaͤchst zur bffentlichen Kenntniß bringen.
Wir tragen jedoch, da es fuͤr jetzt noch an zureichender Er⸗ fahrung fehlt, Bedenken, fuͤr eine im Voraus bestimmte Reihe von Jahren den beantragten Praͤmien⸗Fonds zuzusichern, und können den Betrag von 50 pCt. des Bau⸗Anschlages als ein Mi⸗ nimum der zu zahlenden Praͤmie aus bewegenden Gruͤnden nicht bewilligen. Sollten sich dergleichen Vereine fuͤr Straten, deren Chaussirung im allgemeinen Interesse noͤthig erachtet werden sollte, nicht bilden, so werden Wir, so weit es jene 9 ücksicht zu⸗ laͤßt, und wenn die betheiligten Grundbesitzer und Gemeinen die zur Anwendung kommenden allgemeinen Bedingungen wegen der von ihnen zur Befoͤrderung des Chaussee⸗Baues zu uͤbernehmen⸗ den Leistungen zu erfuͤllen bereit sind, dergleichen Bauten auf Ko— sten des Staats ausfuͤhren lassen. Ob jetzt vorzugsweise das Beduͤrfniß eines Chaussee⸗Baues bei Neuenburg vorliege, wird von den Behoͤrden eroͤrtert werden, und behalten Wir Uns des⸗ halb Unsere weitere Bestimmung vor.
19. Senkung von Seen ꝛc.
Die von Unseren getreuen Staͤnden in der Denkbschrift vom 9. April c. wieder angeregten Projekte zur Senkung des Wasser⸗ spiegels in dem Mauer⸗- und dem Spirding⸗See, um dadurch Wiesen⸗Terrain zu gewinnen und dem Futtermangel in jener Ge⸗ gend abzuhelfen und zur Kanal⸗Verbindung zwischen dem Dre⸗ wenz⸗ und dem Drausen⸗See, um eine Schifffaͤhrts⸗Verbindung zu erhalten, sind nicht aus den Augen verloren worden. Nachdem ruͤcksichtlich des ersten Gegenstandes die hydrotech⸗ nischen Vorarbeiten bereits vollendet sind, ist das Staats-Mini— sterium mittelst besonderer Ordre vom 7. Mai c. veranlaßt wor⸗ den, die erforderlichen weiteren Vorarbeiten moͤglichst zu beschleu⸗ nigen, und sind die Einleitungen hierzu auch bereits getroffen. Ebenso wird Seitens der Behoͤrden auf eine Vervollstaͤndigung der Vorarbeiten fuͤr die Ausfuͤhrung des Kanals zwischen den zu⸗ letzt genannten beiden Seen eifrig hingewirkt, und soll, sobald die⸗ selbe erfolgt seyn wird, mit der speziellen Veranschlagung der Ko⸗ sten vorgegangen werden.
Ruͤcksichtlich beider Unternehmungen kommt es besonders auf umsichtige Eroͤrterung der Lokal-Verhaͤltnisse an, um uͤberzeugend beurtheilen zu koͤnnen, ob die durch die Ausfuͤhrung der Arbeiten mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Vortheile in einem richti⸗ gen Verhaͤltnisse mit den Kosten derselben stehen, und ob die Ver⸗ juste so wie die vorherzusehenden Entschaͤdigungs⸗Anspruͤche der etwa vorhandenen Stauungs⸗ und Nutzungs⸗Berechtigten nicht die Vortheile uͤbersteigen, welche fuͤr Andere zu erlangen sind. Auch kommt es auf eine Eroͤrterung der Frage an 1
nd in
welchem Maße diejenigen, welche bei der Ausfuͤhrung beider Un⸗
ternehmungen besondere Vortheile zu erwarten haben, sich zur
Uebernahme eines Theils der sehr betraͤchtlichen Kosten, sey es zunaͤchst auch nur durch Entsagung von Entschaͤdigungs⸗Anspruͤ⸗ chen oder Uebernahme der Verbindlichkeit, dieselben, so weit sie von Anderen erhoben werden moͤchten, zu beseitigen, bereitwillig sinden lassen? In dieser Beziehung wird Unser Ober⸗Praͤsident das Erforderliche veranlassen.
Die Entscheidung uͤber die wirkliche Ausfuͤhrung beider Un⸗ ternehmungen muß aber vorbehalten bleiben, bis die Ergebnisse dieser Ausmittelungen vorliegen werden.
Zur Foͤrderung der Landes⸗Kultur wird inzwischen durch die allmaͤlige Trockenlegung anderer dazu schon geeignet befundener Seen, wie z. B. des Staßwinner und des Kruglinner Sees und deren Meliorationen zu Wiesen hingewirkt und es steht zu er— warten, daß dadurch fuͤr mehrere Gegenden, welche geringen Bo⸗ den haben, wesentliche Vortheile erwachsen werden. “
20. Lotterie. “
Durch die inmittelst von Uns erlassene und durch die Gesetz⸗ sammlung publizirte Ordre vom 21. Juli sind Wir den Wuͤnschen Unserer getreuen Staͤnde insoweit bereits entgegengekommen, als es ohne Aufhebung der Lotterie, welche nach den bestehenden Ver— haͤltnissen fuͤr jetzt unausfuͤhrbar ist, moͤglich erscheint. 8
21. Sundzoll.
Die Beschwerden Unserer getreuen Staͤnde uͤber den Sund— zoll und das bei Erhebung desselben zur Anwendung kommende Verfahren haben einstweilen theilweise dadurch Erledigung gefun⸗ den, daß der Zoll nach einem ermaͤßigten Tarife erhoben wird, welcher auch den unter Preußischer Flagge durch den Sund ge⸗ henden Waaren zu Statten kommt. Da die Verhandlungen uͤber den Gegenstand noch nicht beendigt sind, so ist deren Erfolg ab⸗ zuwarten. Es wird dann eine naͤhere Erwaͤgung der Verhaͤltnisse stattsinden, welche fruͤherhin einen Erlaß von 2 ½ pCt. des Ein⸗ gangzolls von den uͤber Stettin eingehenden Waaren zur Folge hatten, und wird bei dieser Veranlassung die Beschwerde uͤber Beeintraͤchtigung des Handels der Staͤdte der Provinz Preußen durch die der Stadt Stettin gewaͤhrten Vortheile in weitere Be⸗ ruͤcksichtigung genommen werden.
22. Lohnfuhr⸗Abgabe.
Der Antrag Unserer getreuen Staͤnde, die Abgabe von Per⸗ sonenfuhren der Miethskutscher aufzuheben, findet darin seine Er⸗ ledigung, daß nach Unserem Beschlusse vom 6. August d. J. die gedachte Abgabe vom 1. Januar 1842 ab, aufgehoben werden soll.
23. Elementar⸗Unterrichtswesen.
Die von Unseren getreuen Staͤnden Uns vorgelegte Denk⸗ schrift uͤber die Maͤngel des Unterrichts in den Landschulen hat Unseren Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An- gelegenheiten veranlaßt, uͤber den gegenwaͤrtigen Zustand des Volksschulwesens der dortigen Provinz ausfuͤhrliche Berichte von den Regierungen einzuziehen. Es hat sich aus denselben ergeben, daß, wenngleich die Erfolge des Unterrichts im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden muͤssen, und der Zweck des Unter⸗ richts und der Erziehung in denjenigen Schulen, welchen die in den Seminarien und außer denselben genuͤgend ausgebildeten Lehrer vorgesetzt sind, meistens vollstaͤndig erreicht wird, doch in einzelnen Schulen die von Unseren getreuen Staͤnden bemerkten Maͤngel wahrgenommen werden.
Insoweit diesen Uebelstaͤnden durch die Vereinfachung des Lehrplans und eine sorgfaͤltige, vor Mißgriffen schuͤtzende Beauf⸗ sichtigung der Lehrer abgeholfen werden kann, sind die erforder⸗ lichen Verfuͤgungen von Unserem Minister der geistlichen, Unter— richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten bereits erlassen.
Die Schulvorstaͤnde, Schul⸗Inspectionen und betreffenden Regierungen werden es sich angelegen seyn lassen, diesen Verfuͤ⸗ gungen uͤberall Folge zu geben, und es gern sehen, wenn Gerichts⸗ herren und Patrone auf die von ihnen wahrgenommenen Maͤngel zu rechter Zeit aufmerksam machen, und auch ihrerseits zur Ab⸗ stellung derselben mitwirken.
Auf diesem Wege wird der von Unseren getreuen Staͤnden beabsichtigte Zweck sicherer erreicht werden, als durch die von ihnen angetragene Niedersetzung einer gemischten Kommission.
Wir erkennen indeß die besondere Theilnahme, welche Unsere getreuen Staͤnde dem Schulwesen der Provinz widmen, beifaͤllig an, und zweifeln nicht, daß sie, so weit sie sich dazu irgend in der Lage befinden, die Bestrebungen der Behoͤrden nach Kraͤften un⸗ terstuͤtzen und eifrigst mitwirken werden, um der Jugend in den Landschulen der Provinz den Segen einer tuͤchtigen, den Geist fuͤr ihre kuͤnftigen Lebensverhaͤltnisse wahrhaft ausbildenden christ— lichen Erziehung und Unterweisung mehr und mehr zu sichern. Das Ergebniß der Untersuchung uͤber die Einwirkung des Gym⸗ nasial⸗Unterrichts auf die koͤrperliche Entwickelung der Schuͤler wird Unseren getreuen Staͤnden durch die von Uns verfuͤgte Ver⸗ dffentlichung der von Unserem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten unter dem 24. Oktober 1837 er⸗ lassenen Verfuͤgung bekannt, der Sache selbst aber fortwaͤhrende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
8. 24. Staͤndische Taubstummen⸗Schule zu Angerburg.
Der Antrag Unserer getreuen Staͤnde zur Erwerbung und
nrichtung eines eigenen Gebaͤudes fuͤr die Taubstummen-Schule zu Angerburg, einen aͤhnlichen Zuschuß, wie zur Erbauung der Taubstummen⸗Schule zu Marienburg gewaͤhrt worden ist, aus
allgemeinen Sta ats⸗Fonds zu bewilligen, behalten Wir Uns vor, zu beruͤcksichtigen, wenn die Untersuchung, mit welcher Wir Un⸗ seren Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angele⸗ genheiten beauftragt haben, die Nothwendigkeit, fuͤr die Anstalt ein eigenes Haus zu erwerben, dargethan haben und zugleich festge⸗ stellt seyn wird, daß die zur Erwerbung und Einrichtung desselben erforderliche Summe nicht aus Provinzial⸗Fonds zu beschaffen sey. 25. Standbild des hochseligen Koͤnigs Majestaͤt.
Auf die Bitte Unserer getreuen Staͤnde, Unserem in Gott ruhenden Herrn Vater Majestaͤt ein Standbild in Erz errichten und in der Residenzstadt Koͤnigsberg aufstellen zu duͤrfen, ist den— selben Unsere Genehmigung, wie die wohlgefaͤllige Anerkennung ihrer dadurch an den Tag gelegten dankbaren und treuen Gesin⸗ nung schon durch Unsere Hrdre vom 24. Maͤrz d. J. bekannt gemacht worden. 8
Wiir haben angeordnet, daß von demjenigen, was in Folge dieser Resolutionen weiter zu verfuͤgen ist, Unseren getreuen Staͤn⸗ den bei ihrer naͤchsten Zusammenkunft Nachricht ertheilt werde, und verbleiben denselben in Gnaden gewogen.
Gegeben Sanssouci am 7. November 1841.
(gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. v. Boyen. Muͤhler. v. Rochow. v. Nagler. v. Laden⸗ berg. Rother. Graf v. Alvensleben. Eichhorn. pelne Thile. v. Maltzan. Graf zu Stolberg.
1““
Ausland.
Nußland und Polen.
Warschau, 12. Nov. Der Minister Staats⸗Secretair hat dem Statthalter des Koͤnigreichs angezeigt, Se. Majestaͤt der Kaiser habe auf das Gutachten des Minister⸗Comité's verordnet, daß die im Koͤnigreiche Polen in Civildiensten stehenden Russischen Beamten, wenn sie zu hoͤheren Russischen Beamten⸗Graden er⸗ hoben werden, von dem uͤblichen einmonatlichen Gehaltsabzuge be⸗ freit seyn sollen.
Der Fuͤrst von Warschau zog in der vorigen Woche 30 der ausgezeichnetsten Schuͤler aus verschiedenen Klassen der Warschauer Schulen nebst den Professoren zur Tafel im Schlosse, wo sie die Ehre hatten, mit Sr. Durchlaucht zusammen zu Mittag zu speisen.
Fraukreich. Der Moniteur enthaͤlt folgendes Schreiben aus Toulon:
„Der See⸗Minister hat eine Maßregel angeordnet, deren genaue
Kenntniß nothwendig ist, um den Charakter und die Bedeutung derselben zu wuͤrdigen. Er hat naͤmlich angeordnet, daß Urlaube von 6 Monaten, die erneuert werden koͤnnen, nebst der Erlaubniß, in der Handels-Marine zu dienen, denjenigen Matrosen ertheilt werden sollen, die 3 und 4 Jahre hintereinander auf dem Ge⸗
schwaͤder des Mittellaͤndischen Meeres gedient haben. Aber auf
die Interessen der Flotte nicht minder bedacht, als auf das Wohl⸗ ergehen der Seeleute, hat er vorsichtigerweise mit der Ertheilung der Urlaube Ersatz⸗Maßregeln kombinirt, die geeignet sind, die durch das Ausscheiden jener Matrosen entstehenden Luͤcken aus— zufuͤllen. Es ist also Alles vorausgesehen, um auf eine zweckmaͤßige Weise die Ausfuͤhrung des wohlwollenden Gedankens, der Tausende von Matrosen ihren Familien ihre Industrie oder der Handels⸗ Marine wiedergiebt, zu sichern, ohne den Effektivbestand der Flotte zu vermindern und auch ohne die Staͤrke und den Werth dessel⸗ ben wesentlich zu aͤndern; denn der groͤßte Theil der Matrosen, die ihre Kameraden ersetzen werden, haben schon in der Militair— Marine gedient. Auch ist die Maßregel an den Ufern des Mit⸗ tellaͤndischen Meeres und des Oceans wie eine unendliche Wohl⸗ that aufgenommen worden, und man muß anerkennen, daß es 1 der Handlungen ist, die die Vewaltung des Admiral Duperré ehren.“
In Bezug auf das Dekret Espartero's, welches der Koͤnigin
Marie Christine ihre von den Cortes bewilligte Civil⸗Liste entzieht, bemerkt die Presse, daß sich der Betrag jener Geldbewilligung auf 750,000 Fr. belaufen haͤtte, daß aber die Koͤnigin Christine auch vor dem Dekrete des Regenten noch nicht die kleinste Zah⸗ lung von Spanien erhalten und auch schwerlich darauf gerechnet habe. Das Dekret werde ihr daher wenig Kummer machen. Ein auffallender Beweis von der seltsamen Stellung, in der sich die hiesigen Parteien, Spanien gegenuͤber, befinden, ist der, daß von allen hiesigen Blaͤttern nur das Journal des Dé⸗ bats, die Presse und der National Espartero wegen der Ab⸗ schaffung der Fueros in den Baskischen Provinzen tadeln, waͤh⸗ rend alle uͤbrigen Journale es dem Regenten zum Verdienst an⸗ rechnen, daß er durch jenen kuͤhnen Streich die Centralisation Opaniens proklamirt hat.
Der Temps meldet als Geruͤcht, daß zwei Linienschiffe den Befehl erhalten haͤtten, sich vor Barcelona zu begeben, um im Nothfalle die Franzoͤsischen Interessen schhuͤtzen zu koͤnnen.
Gestern ist in der Instructions⸗Kommission der Bericht uͤber den Quenissetschen Prozeß verlesen worden. Am 15ten d. wird er dem Pairshofe in oͤffentlicher Sitzung vorgelegt werden.
Der Graf Pahlen tritt heute seine Reise nach St. Peters⸗ burg an. Waͤhrend seiner Abwesenheit ist die Russische Bot⸗ schaft auf folgende Weise zusammen gesetzt: Herr von Kisseleff, Bothschaftsrath; Herr von Spies, Consul; die Herren von La⸗ benski und Woͤlkersan, Legations⸗Secretaire; der Baron von Mayen⸗ dorf, Geschaͤftstraͤger fuͤr die industriellen und kommerziellen An⸗ gelegenheiten.
Ein Attaché der Englischen Gesandtschaft begab sich gestern nach St. Cloud, um dem Koͤnige die Ankunft des neuen Engli⸗ schen Botschafters zu melden. Lord Cowley fuͤhrt Depeschen mit sich, die er selbst heute dem Herrn Guizot uͤberreichen wird.
Boͤrse vom 11. November. An der heutigen Boͤrse waren keine politische Geruͤchte im Umlauf, und die Course der Rente erhielten sich bei geringem Umsatz ziemlich unveraͤndert.
* Paris, 10. Nov. Die Spannung in unserem Kabi⸗ nette dauert noch fort. Marschall Soult und Admiral Duperré scheinen mit dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten nicht immer gleichen Sinnes zu seyn. Namentlich kann sich der Mi⸗ nister der Marine mit Herrn Guizot in der Frage der Entwaff⸗ nung der Flotte nicht einigen, auf welche Letzterer, zufolge seiner Politik, bestehen muß. Marschall Soult sowohl wie Admiral Duperré behaupten, Herrn Guizot gegenuͤber, um so entschiedener ihre Selbststaͤndigkeit, als beide ohne Schwierigkeit in ein neu ge⸗ bildetes Kabinet eintreten koͤnnen, und der Graf Molé bereit ist, dem Marschall den Vorsitz im Minister-Conseil zu uͤberlassen. Sollte also, wie man bereits fuͤr moͤglich haͤlt, das gegenwaͤrtige Kabinet durch ein neues ersetzt werden, so wuͤrde Herr von Molé, durch das Zusammentreffen mancher Umstaͤnde, jetzt sehr beguͤn⸗ stigt seyn. Man rechnet es ihm naͤmlich hoch an, daß er wohl gegen die Coalition, aber gegen die Kammer⸗Parteien eigentlich nie einen offenen Kampf gefuͤhrt hat. Daß er gegen die Fortifi⸗ cationen gesprochen, wuͤrde ihn in den Stand setzen, konsequent seinen fruͤheren Ansichten, einen Theil der Arbeiten an der Befe⸗ stigung von Paris einzustellen, um auf diese Weise die vom Staate aufgebrachten Mittel zur Anlegung der vom Lande so dringend geforderten Eisenbahnen anzuwenden. Auch pflegen, so oft von den inneren Wirren, die Frankreich unlaͤngst noch so haͤufig beun⸗ ruhigten, die Rede ist, seine Anhaͤnger stets zu seinem Ruhme an⸗ zufuͤhren, daß man waͤhrend seiner zweijaͤhrigen Verwaltung von keinem Aufstande, keinem Preß⸗Prozeß, keinem Attentat gegen den Koͤnig hoͤrte. Dazu kommt, daß unser jetziges Kabinet, das fruͤher mit so entschiedener Energie seine Haltung gegen die Op⸗ position behauptete, daß diese eine Zeit lang ganz in den Hinter⸗ grund trat, jetzt von derselben bedeutende Schlaͤge zu erleiden hat. Denn gerade in Toulouse, wo es, trotz der dortigen Unruhen, eine gaͤnzliche Veraͤnderung unter den Behoͤrden beabsichtigte, hat die Opposition in den Wahlen vollstaͤndig den Sieg davongetragen.
Großbritanien und Irland.
London, 10. Nov. Die Einkuͤnfte des jungen Koͤniglichen Prinzen als Herzog von Cornwall, werden jetzt auf 14,000 Pfd. faͤhrlich berechnet. Zur Zeit Koͤnig Eduard's III. beliefen sich die Total⸗Einkuͤnfte des Fuͤrstenthums Wales nebst denen des Her⸗ zogthums Cornwall und der Grafschaft Chester nur auf 9982 Pfd.
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12 Sh. 7 ½ Pee. Die Inpestitur des Thronerben, wenn er zum Prinzen von Wales und Grafen von Chester ernannt wird, ge⸗ schieht durch Aufsetzen einer Staats⸗Muͤtze und einer kleinen Krone, wobei er ein Goldstaͤbchen in die Hand und einen Ring angesteckt bekoͤmmt.
Sir Stratford Canning hat gestern seine Reise nach Kon⸗ stantinopel angetreten; er wird den Weg uͤber Triest nehmen.
Der General⸗Gouverneur von Indien, Lord Ellenborough, ist am 6ten nach Devonport abgereist, um sich an Bord des „Cam⸗ brian“ nach Indien einzuschiffen. Die Morning Chronicle fragt, ob Lord Ellenborough, der in fruͤherer Zeit bereits General⸗ Gouverneur von Indien war, waͤhrend der Zeit, wo er jetzt die⸗ sen, jaͤhrlich 30,000 Pfd. St. abwerfenden Posten bekleiden werde,
auch die 8 — 10,000 Pfd. St. anzunehmen gedenke, welche er bis⸗ her von seiner Sinekure bezogen habe.
Lord Auckland, sein Vor⸗ gaͤnger, sey wenigstens so rechtlich gewesen, waͤhrend seiner Amts⸗ dauer in Indien auf seine Pension zu verzichten.
Der wegen der Faͤlschung von Schatzkammerscheinen verhaf⸗ tete Schatzbeamte Smith ist der Neffe des zu Paris verstorbenen beruͤhmten Admirals Sir Sidney Smith. “
8 Belgien. Brüssel, 11. Nov. Der Senat hat wiederum Herrn von Schiervel zu seinem Praͤsidenten fuͤr die laufende Session ernannt. 8 In Loͤowen ereignete es sich vor einigen/ Tagen, daß in der Mena⸗ gerie des Herrn Ponsolle, waͤhrend das Publikum daselbst versam⸗ melt war, eine Löwin das Eisengitter ihres Kaͤfigs durchbrach und in das Parterre sich stuͤrzte. Der Geistesgegenwart des Herrn Ponsolle gelang es jedoch, jedem Ungluͤck vorzubeugen, in⸗ dem er das Thier ergriff und es mit Besonnenheit nach dem “ S
Kaͤfig zuruͤckbrachte.
Deutsche Bundesstaaten.
München, 11. Nov. Se. Majestaͤt der Koͤnig von Preu⸗ ßen ist diesen Mittag nach halb 12 ühr hier eingetroffen und in der Herzog Maxburg abgestiegen.
Gleichzeitig sind hier eingetroffen der Wirkliche Geheimerath Graf von Stolberg, General-Major von Neumann, Oberst von Below und der erste Leibarzt, Geheimer Ober⸗Medizinalrath Dr. Schoͤnlein.
Der Fuͤrst und die Fuͤrstin von Thurn und Taxis sind die⸗ sen Morgen aus Regensburg hier eingetroffen und werden meh⸗ rere Tage hier verweilen.
München, 11. Nov. (Muͤnch. Ztg.) Das Befinden Ihrer Majestaͤt der verwittweten Koͤnigin, welches sich seit einigen Ta⸗ gen verschlimmert hatte, hat sich seit gestern wieder um vieles ge⸗ bessert, jedoch haben Ihre Majestaͤt in der vergangenen Nacht, von Husten unterbrochen, nur wenig geschlafen. — Die gestern und heute erschienenen aͤrztlichen Bulletins lauten: Vom 10. Nov. Abends: „Die den ganzen Tag uͤber bestandene Besserung des Besindens Ihrer Mäajestaͤt der Koͤnigin ist diesen Abend durch zuruͤckgekehrte Athmungsnoth und vermehrtes Fieber leider! ver⸗ draͤngt worden. Breslau. Graf.“ Vom 11. Nov. „Ihre Majestaͤt die Koͤnigin Wittwe befinden Sich diesen Morgen bei einigem Nachlaß des Fiebers etwas weniger im Athmen beengt. Breslau. Graf.“ v 1
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Spanien.
Im Messager liest man: „Die Beaufsichtigungs⸗Junta von Valencia hat die Demolirung der dortigen Citadelle dekretirt und man ist augenblicklich zur Ausfuͤhrung dieses Dekrets ge⸗ schritten. Den Nachrichten aus Barcelona zufolge, hat die dor⸗ tige Beaufsichtigungs⸗Junta, aufgefordert von dem General⸗Capi⸗ tain, ihre Functionen eingestellt. Der von einigen Journalen ge⸗ gebenen Nachricht, von der Ermordung zweier Franzosen in Bar⸗ celona, wird widersprochen.“
Madrid, 41. Nov. Man erwartet hier in kurzem den Her⸗ zog von Vitoria in Begleitung des Infanten Don Francisco de Paula und der Infantin Dona Luisa Carlota.
Barcelona, 2. Nov. Die hoͤchste Beaufsichtigungs⸗ und Sicherheits⸗Junta hat ein Dekret erlassen, wonach ein Jeder, der die Gemuͤther gegen die Junta oder den Regenten aufzuregen sucht, sofort erschossen werden soll. Ein anderes Dekret besfiehlt, daß diejenigen Kapitalisten, welche nicht innerhalb 48 Stunden ihren Antheil an der Contribution einzahlten, außer dem Gesetz erklaͤrt, in die Citadelle abgefuͤhrt und in den Journalen genan werden sollen. 1 II1
Türkei.
Konstantinopel, 27. Okt. (A. Z.) Die Ruͤstungen wer den immer bedeutender und taͤglich langen hier von den Provin⸗ zen neue Kontingente zu der Armee ein, welche zur Verwunde⸗ rung und Beunruhigung der Europaͤischen Diplomatie und des friedliebenden Publikums in Konstantinopel versammelt wird.
Berlin, 16. Nov. Das Ergebniß der Verhandlungen, welche von Seiten Preußens gepflogen worden sind, um fuͤr die evange⸗ lischen Christen Deutscher Nation dieselben Vortheile im Tuͤrki⸗ schen Reiche, namentlich in Palaͤstina und Syrien zu gewinnen, deren sich die Angehoͤrigen der Lateinischen und Griechischen Kirche dort zu erfreuen haben, erregt allgemeine Theilnahme. Es bildet in der That ein so interessantes Moment der neuesten Geschichte, daß es wuͤnschenswerth scheint, dasselbe durch eine einfache Dar⸗ legung der Veranlassung und des Zwecks der Verhandlungen ge⸗ gen unwillkuͤrliche Mißverstaͤndnisse zu schuͤtzen.
Die Eintracht der Großmaͤchte Europass, welcher das Tuͤrki⸗ sche Reich seine Selbststaͤndigkeit und die Welt den Frieden zu verdanken hat, bot eine Gelegenheit dar, das Loos der Deutschen evangelischen Christen im Orlent wesentlich zu verbessern. Diese Gelegenheit, auf eine seiner politischen Stellung wuͤrdige Weise zu benutzen, mußte Preußen um so mehr fuͤr eine heilige Pflicht halten, als sich mit Wahrscheinlichkeit voraussehen laͤßt, daß der große Umschwung des kommerziellen und industriellen Verkehrs der Nationen auch die Verbindung Deutscher Protestanten mit dem Morgenlande vermehren und wohl auch von ihrer Seite Ansiedelungen in jenen Gegenden herbeifuͤhren wird. bn
Von einem allgemeinen Standpunkte aus haͤtte es zur derung der Wissenschaft, des Gewerbfleißes und des Han * imgleichen zur Erleichterung der Ansiedelung vielleicht genuͤgen
2 5. Preuße darauf Bedacht genommen, erscheinen koͤnnen, wenn Preußen nur d Peied d allen seinen Unterthanen und Angehoͤrigen, ohne Unterschied der
Religion, so weit sie es beduͤrfen, sey es als Reisenden oder als
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