ten, so haben Wir in Anerkenntniß der Nuͤtzlichkeit solcher Insti⸗ tute bereits durch eine unterm 13. August 5 8c 8 8*2 8 nanz⸗Minister erlassene Ordre befohlen, daß von den Behoͤrden die Errichtung von Handels⸗Kammern in dazu geeigneten Staͤdten und Distrikten der oͤstlichen Provinzen befoͤrdert werde, um dann deren Gutachten bei wichtigeren Handels⸗Angelegenheiten, so weit dies statthaft ist, vernehmen zu koͤnnen. Der zugleich ausgespro⸗ chene Wunsch, daß dabei auch der Stand der Göutsbesitzer vertre⸗ ten werde, findet darin seine Erledigung, daß Wir bereits ander⸗ weit die Errichtung einer berathenden und begutachtenden Instanz fuͤr alle Beziehungen des landwirthschaftlichen Gewerbes angeord⸗ net haben.
8. Beschleunigung der Publication des Wechselrechts. Der Entwurf des revidirten Wechselrechts und der Wechsel⸗
Prozeß⸗Ordnung liegt gegenwaͤrtig einer Kommission Unseres
Staats⸗Raths zur Begutachtung vor, und soll die Erledigung dieser Angelegenheit möglichst befoͤrdert werden. 9. Beschleunigung der Publication der Gewerbe⸗Polizei⸗Ordnung. Nicht minder wird die ebenfalls in Anregung gebrachte Er⸗ lassung des neuen Gewerbe⸗Polizei⸗Gesetzes, dessen Entwurf ge⸗ genwaͤrtig Unserem Staats⸗Rathe vorliegt, so weit es der Umfang und die Wichtigkeit des Gegenstandes gestattet, beschleunigt werden. 10. Kosten der Schiffs⸗Revisions⸗Anstalten beim Ausbruch der
Cholera.
“ Wenn Unsere getreuen Staͤnde, indem sie den Anspruch der Staͤdte Neustadt⸗Eberswalde und Schwedt quf Erstattung der durch Einrichtung von Schiffs⸗Revisions⸗Anstalten beim Aus⸗ bruche der Cholera im Jahre 1837 ihnen erwachsenen Kosten unterstuͤtzen, von der Ansicht ausgehen, daß die unentgeltliche Mitwirkung der Magistrate fuͤr polizeiliche Zwecke nur in soweit gefordert werden duͤrfe, als dieselbe sich auf Lokal⸗Interessen be⸗ ziehe, so wird eine solche Voraussetzung durch keine gesetzliche Bestimmung unterstuͤtzt, steht vielmehr mit den Grundsaͤtzen uͤber die Vertheilung der Polizei⸗Verwaltungskosten im Widerspruche. Die Zwecke der Polizei⸗Verwaltung beschraͤnken sich in sehr vielen Beziehungen nicht blos darauf, Ordnung und Sicherheit an einem
einzelnen Orte aufrecht zu erhalten, sondern sind zugleich auf das
Allgemeine gerichtet; nichtsdestoweniger hat die Bestimmung des §. 167 der Staͤdte⸗Ordnung vom 19. November 1808 die Kosten des noͤthigen Polizei⸗Personals und der erforderlichen Polizei⸗ Anstalten den Kommunen auferlegt, weil es, wenn nicht die ge⸗ sammten Polizeikosten aus den Staatskassen getragen werden sollen, keinen anderen Maßstab der Vertheilung giebt. Wenngleich nun der Nutzen der Schiffs⸗Revisions⸗Anstalten sich allerdings fuͤr den Schutz der gesammten Provinz bewaͤhrt, so wird er doch zunaͤchst denjenigen Orten zu Theil, die wegen ihrer Lage der Gefahr der Ansteckung am meisten ausgesetzt sind. An diesen Orten ist daher die Herstellung der Revisions⸗Anstalt zunaͤchst ein lokalpolizeiliches Beduͤrfniß, durch dessen Vorhanden⸗ seyn vor allem der Schutz des einzelnen Ortes erreicht werden soll. Es ist daher auch ganz folgerichtig, die Kosten dieser Schutz⸗ Anstalt der bei derselben zunaͤchst betheiligten Kommune aufzuer⸗ legen, und es wuͤrde unmoͤglich seyn, diese Kosten auch auf die hinterliegenden Kommunen nach dem Maßstabe des ihnen dadurch gewaͤhrten Schutzes zu vertheilen. Wir ertheilen daher dem von den Behoͤrden bei Zuruͤckweisung der mehrgedachten Anspruͤche festgehaltenen Grundsatz Unsere Genehmigung, werden indessen nicht abgeneigt seyn, in Faͤllen, wo die fuͤr Anstalten solcher Art von den Kommunen aufzubringenden Kosten die Kraͤfte derselben unverhaͤltnißmaͤßig in Anspruch nehmen wuͤrden, angemessene Bei⸗ huͤlfe aus den Staatskassen eintreten zu lassen, wie denn auch den Staͤdten Schwedt und Neustadt⸗Eberswalde durch die Ueber⸗
nahme der Diaͤten der Revisions-Aerzte auf Staatskassen eine
solche Subvention aus Gruͤnden der Billigkeit zu Theil gewor⸗ den ist.
11. Umzugszeit des Land⸗Gesindes.
Wir genehmigen den Antrag wegen Aufhebung des durch den §. 43. der Gesinde⸗Ordnung festgesetzten Umzugs⸗Termins fuͤr das Land⸗Gesinde und wegen allgemeiner Einfuͤhrung des Umzugs⸗ Termins am 2. Januar in den Marken Brandenburg und Niederlausitz und haben demnach Unseren Ministern der Justiz und des Innern befohlen, die gegenwaͤrtige Bestimmung durch die Gesetz⸗Sammlung und durch die Amtsblaͤtter bekannt machen zu lassen.
12. Stempelfreiheit der Gesuche wegen des Austritts aus dem Militairdienst.
Wenn darauf angetragen wird, alle Gesuche, Atteste und Verhandlungen wegen des Austritts aus dem Militairdienste und wegen Entbindung von den Landwehr⸗Uebungen von der Stem⸗ pelpflichtigkeit zu befreien, so haben Wir dieser Petition, so weit sie Gesuche der letzteren Art betrifft, durch Unsere Ordre vom 24. April d. J. (Gesetz⸗Sammlung pag. 93.) bereits entsprochen. Dagegen finden Wir Uns nicht bewogen, den Gesuchen, Attesten und Verhandlungen wegen Austritts aus dem Militairdienst eine gleiche Beguͤnstigung einzuraͤumen.
13. Beschraͤnkungen des Post⸗Regals.
Was die Petition wegen Aufhebung der Lohnfuhr⸗Abgabe, rmaͤßigung des Postzwanges und Herabsetzung der Porto⸗Tayxe
betrifft, so haben Wir beschlossen, die Lohnfuhr⸗Abgabe vom 1. Ja⸗
nuar k. J. an gaͤnzlich aufzuheben. Die Ermaͤßigung des Post⸗
zwanges bei Versendung von Paketen und Geldern und die Her⸗ bsetzung der Porto⸗Taxe anlangend, haben Wir Unserem Gene⸗ al⸗Postmeister aufgetragen, daruͤber Vorschlaͤge abzugeben, welche Erleichterungen in beiden Beziehungen mit Ruͤcksicht auf die finan⸗ ziellen Beduͤrfnisse des Staates gewaͤhrt werden koͤnnen. Diese Vorschlaͤge sollen bei den Berathungen uͤber das neue
Post⸗Gesetz erwogen und werden die staͤndischen Antraͤge,
es die Umstaͤnde gestatten, beruͤcksichtigt werden.
8 44. Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg. b Nachdem Wir von den beiden konkurrirenden Projekten fuͤr
die Herstellung einer Eisenbahn⸗Verbindung zwischen Berlin und Hamburg Kenntniß genommen, haben Wir zunaͤchst dasjenige,
wonach die Bahn auf dem rechten Elbufer durch die Priegnitz gefuͤhrt werden soll, unter Voraussetzung einer angemessenen Ver⸗
einbarung mit den betreffenden Regierungen, zur Beruͤcksichtigung
Feicts erachtet und Unseren Finanz⸗Minister ermaͤchtigt,
Verfolgung dieses Projekts die weiteren Einleitungen zu treffen dagegen die Antraͤge wegen Anlage einer Eisenbahn von Berlin
erlin
nach Hamburg uͤber Genthin und Tangermuͤnde vorlaͤufig abzu⸗
lehnen.
Da hiernaͤchst in Betreff der Bahn auf dem rechten
Elbufer die Verhandlungen mit den betheiligten auswaͤrtigen Re⸗
8
8
gierungen eingeleitet worden und zum Schlusse gediehen sind, so
köoͤnnen Wir dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde, auch das
Projekt der Bahn auf dem linken Elbufer weiter vorbereiten und 1. zu lassen, nicht stattgeben; Wir muͤssen es vielmehr bei Unserer obengedachten Entscheidung bewenden lassen, wonach die⸗ ses Projekt nur in dem Falle wieder aufzunehmen ist, wenn die
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1598
Bahn auf dem rechten Elbufer wegen Mangels der erforderlichen Actien⸗Zeichnungen sich nicht als ausfuͤhrbar ergeben sollte. 15. Aufnahme einer neuen Deichrolle.
Der Wunsch wegen Aufnahme einer neuen Deichrolle fuͤr den Deich⸗Verband des Ober⸗Oderbruchs an Stelle der jetzt geltenden Deichrolle vom Jahre 1717 wird durch den §. 19 des neuen Deich⸗ Gesetzes erfuͤllt werden, wonach alle vorhandenen Deich⸗Statuten
b
einer Revision zu unterwerfen sind.
16. Ausgleichung des Haspelmaßes.
Die Behoͤrden sind bereits mit einer Eroͤrterung der Frage beschaͤftigt, ob dasselbe Haspelmaß fuͤr alle Theile der Monarchie gesetzlich festzustellen seyv. Wir behalten Uns in Beziehung auf den vorliegenden Antrag Unsere weitere Entschließung vor.
17. Zulassung der staͤndischen Beamten zur allgemeinen
Wittwen⸗Kasse.
Da die allgemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt ohne sehr erhebliche Zuschuͤsse aus Unseren Kassen nicht bestehen kann, sd tragen Wir um so mehr Bedenken, die Vorschrift, wonach der Beitritt nur den unmittelbaren Staatsdienern freisteht, abzuaͤn⸗ dern, als die Berliner Privat⸗Wittwen⸗Pensions⸗ und Unterstuͤtzungs⸗ Kasse und aͤhnliche Anstalten den staͤndischen Beamten zur Ver⸗ sorgung ihrer dereinstigen Wittwen hinreichende Mittel darbieten.
18. Reeclamation der Uckermaͤrkischen Staͤdte.
Den vom Landtage unterstuͤtzten Anspruch der Staͤdte Prenz⸗ lau, Angermuͤnde, Templin und Strasburg auf Befreiung von fernerer Entrichtung der Beitraͤge, welche ihnen zur Unterhaltung des vormaligen Uckermaͤrkischen, im Jahre 1789 mit dem Kam⸗ mergericht vereinigten Obergerichts verfassungsmaͤßig auferlegt sind, finden Wir nicht begruͤndet, da diese Beitraͤge auf demselben Ti⸗ tel, wie die von anderen Staͤdten und dem platten Lande der Kur⸗ mark aufzubringenden Justiz⸗Salarien⸗Gelder beruhen, dieselben auch durch die Declaration vom 21. Januar 1789 dem Kammer⸗ gericht ausdruͤcklich uͤberwiesen worden und seitdem fuͤr dasselbe gezahlt sind, die gedachten Beitraͤge mithin ohne Zweifel zu den im §. 11 des Gesetzes uͤber die Einrichtung des Abgabenwesens vom 30. Mai 1820 bezeichneten, unter den aufgehobenen Abga⸗ ben nicht begriffenen Staats-Einkuͤnften gehoͤren.
19. Abschaffung der Stol⸗Gebuͤhren.
Die gewuͤnschte Aufhebung der geistlichen Stol⸗Gebuͤhren ist schon fruͤher in einer aͤhnlichen Petition des dritten Preußischen Provinzial⸗Landtages beantragt worden. Die hierauf angestellte sorgfaͤltige Pruͤfung des Gegenstandes hat aber zu dem Ergebniß gefuͤhrt, daß eine allgemeine Aufhebung der geistlichen Stol⸗Gebuͤh⸗ ren eine wesentliche Umwandlung althergebrachter kirchlicher Ver⸗ haͤltnisse zur Folge haben und wegen der vielseitig entgegentreten⸗ den Schwierigkeiten zur Zeit um so weniger auszufuͤhren seyn wuͤrde, als auch selbst ein Beduͤrfniß dazu keinesweges allgemein anerkannt wird. Hiernach koͤnnen Wir Uns auch nicht bewogen finden, dem gegenwaͤrtigen Antrage eine weitere Folge zu geben. Dagegen werden Unsere geistlichen Behoͤrden es nie an Bereit⸗ willigkeit fehlen lassen, in besonderen Faͤllen, wo in einzelnen Kir⸗ chen⸗Gemeinen mit der Anerkennung des Beduͤrfnisses zugleich auch eine Geneigtheit zu gaͤnzlicher oder theilweiser Abschaffung der Stol⸗Gebuͤhren sich kund giebt, diese durch Vermittelung eines angemessenen Uebereinkommens zwischen den Betheiligten herbei⸗ zufuͤhren.
20. Anwendung der Schulversaͤumniß⸗Strafen.
Unsere getreuen Stuaͤnde haben bei den Bestimmungen, welche
Unsere Regierung in Potsdam zur Sicherung eines regelmaͤßigen Schulbesuchs auf dem platten Lande durch ihre Verordnung vom 12. April 1834 getroffen hat, eine zweifache Aenderung in Anre⸗ gung gebracht, naͤmlich in Absicht der Entschuldigungs⸗Gruͤnde fuͤr stattgehabte Schulversaͤmnisse und dann in Absicht der Strafen gegen saͤumige Aeltern, Dienstherrschaften ꝛc.
Obgleich der erste Antrag nur von einer so geringen Majori⸗ taͤt unterstuͤtzt wurde, daß Unsere getreuen Staͤnde verfassungs⸗ maͤßig keinen Bescheid darauf erwarten duͤrften, so wollen Wir ihn doch wegen seines Zusammenhanges mit dem zweiten Antrage nicht unbeachtet lassen und eroͤffnen ihnen daher auf ihre Petition Folgendes:
Im Wesentlichen entspricht die Verordnung der Potsdamer Regierung bei genauer Erwaͤgung den Anforderungen, welche in der staͤndischen Denkschrift selbst als Aufgabe fuͤr eine zweckmaͤßige
Behandlung des Gegenstandes gestellt wird; es bedarf daher auch
keiner groͤßeren Ausdehnung der Entschuldigungsgruͤnde bei Schul⸗ versaͤumnissen, als die Schul⸗Vorstaͤnde nach der Verordnung solche zuzulassen schon die Befugniß haben. Dagegen verkennen Wir
nicht, daß den Schul-Vorstaͤnden in Abmessung der Strafe fuͤr
Schulversaͤumnisse ein freierer Spielraum zuzugestehen sey, da die Handhabung der Schul⸗Aufsicht wesentlich von dem guten Willen und der einsichtsvollen Theilnahme der Schulpfleger abhaͤngt, wo⸗ bei durch eine lebendige Auffassung der individuellen Verhaͤltnisse die zweckmaͤßige Anwendung der Straf⸗Bestimmungen am meisten sicher gestellt wird.
Wir haben deshalb Unserem Minister der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten aufgegeben, zu veranlassen, daß durch geeignete Modificationen der gedachten Verordnung in den Be⸗ stimmungen der Art. 8 und 15 eine zweckmaͤßigere Anwendung derselben im Ganzen bewirkt werde.
21. Eingriffe in die Patronats⸗Rechte.
Der Gegenstand der vorliegenden Beschwerde uͤber Eingriffe in die Rechte der Maͤrkischen Patrone kann zwar erst durch die legislative Entscheidung der bei der Revision des Maͤrkischen Provinzial-, Kirchen- und Schulrechts hervorgetretenen Zweifel, welche vorzugsweise beschleunigt werden soll, seine vollkommene befriedigende Erledigung finden, inzwischen aber haben Wir Unsern Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten angewiesen, in allen Faͤllen, wo sich in Folge spezieller Beschwerden durch eine zu veranlassende sorgfaͤltige Untersuchung ergiebt, daß wirklich Ein⸗ griffe in die observanzmaͤßigen Rechte der Patrone stattgefunden, folchen Beschwerden schleunigst Abhuͤlfe zu verschaffen.
22. Vereidung der Kirchen⸗Vorsteher.
Die Frage, ob den Patronen die Vereidigung der Kirchen⸗ Vorsteher observanzmaͤßig gebuͤhrt, steht in innigem Zusammenhange mit der Natur der Stellung, welche nach dem Provinzial⸗Kirchen⸗ recht den Kirchen⸗Vorstehern im Verhaͤltniß zu dem Kirchen⸗ Patrone zukommt, und wird mit der Verkuͤndigung des Provin⸗ zial⸗Kirchenrechts durch die auf dieses Verhaͤltniß sich beziehenden Bestimmungen ihre Erledigung finden. 8
Wenn Unsere getreuen Staͤnde hierbei, in Bezug auf die von Unserer Regierung zu Potsdam an den Magistrat zu Prenzlau erlassene Verfuͤgung vom 17. April d. J. aͤußern, wie sie die in dieser Verfuͤgung zu Grund gelegten Motive als richtig nicht an⸗ zuerkennen vgem alten. vielmehr darin nur die unverholene Absicht erblickten, die hergebrachten Rechte des Patrons auf jede moͤgliche Weise zu beschraͤnken, — so muͤssen Wir dieselben darauf auf⸗
merksam machen, daß hierin gegen die Regierung die der Be gruͤndung entbehrende Beschuldigung einer Tendenz liegt, welche Unseren Grundsaͤtzen voͤllig entgegenlaufen wuͤrde.
23. Vereidung und Einweisung der Schullehrer.
Die Konsistorial⸗Ordnung vom Jahre 1573 uͤbertraͤgt die
Einweisung und Vereidigung der staͤdtischen Schullehrer dem Pfarrer und dem Rathe der Stadt. In welcher Form das Zu⸗ sammenwirken beider erfolgen soll, ist daselbst nicht ausdruͤcklich vorgeschrieben. Die Form dieses Verfahrens ist daher nicht zu allen Zeiten gleich gewesen. Wenn neuerlich nach der Anweisung Unsexer Behoͤrden der Akt der Einweisung, verbunden mit der Aushaͤndigung der Vo cation und der Vereidigung, durch den Superintendenten oder in dessen Auftrage durch den Orts⸗Pfarrer erfolgte, so war doch keinesweges die Absicht, eine Mitwirkung der Magistraͤte dabei auszuschließen. Unser Minister der geistlichen und Unterrichts Angelegenheiten wird besondere Anordnung treffen, daß kuͤnftig bei der Einweisung und Vereidigung eine solche Mitwirkung der Magistraͤte eintrete, wie sie, auf Grund der Konsistorial⸗Ordnung von 1573 mit Ruͤcksicht auf das bestehende Patronatrecht bei richtiger Wuͤrdigung der gegenwaͤrtigen Einrichtung des Schul wesens in Anspruch genommen werden kann. 24. Disziplinar⸗Befugnisse der staͤdtischen Schul⸗Deputationen. Den durch die Staͤdte⸗Ordnung vom 19. November 1808 neu gebildeten Schul⸗Deputationen ist durch dieses Gesetz zunaͤchst nur die Vorsorge fuͤr die aͤußeren Angelegenheiten der staͤdtischen
Schulen uͤbertragen; spaͤterhin hat die Verfuͤgung des Ministe⸗
riums des Innern vom 26. Juni 1811 der staͤdtischen Schul⸗ Deputation auch eine Mitwirkung bei der Aufsicht uͤber die in⸗ neren Angelegenheiten beigelegt; eine Disziplinar⸗Strafgewalt ist ihnen aber durch diese Verfuͤgung nicht zugestanden worden. Der darin gebrauchte Ausdruck, daß die Schul⸗Deputationen die Schullehrer zu ihrer Pflicht anhalten sollen, ist immer nur so verstanden und demgemaͤß auch die Verordnung angewandt wor den, daß dies auf dem Wege der Ermahnung, Ruͤge und noͤthi genfalls der Anzeige bei der oberen Aufsichts⸗Behoͤrde geschehe, waͤhrend die Befugniß, Ordnungs⸗Strafen zu verhaͤngen, den Re⸗ gierungs⸗Instructionen vom 26. Dezember 1808 §. 3 und 40 und vom 23. Oktober 1817 §. 18 b. und 46 gemaͤß, von Unseren Re⸗ gierungen ausgeuͤbt wurde.
Da diese Grundsaͤtze, nach der bisherigen Erfahrung, sich als ausreichend zur Aufrechthaltung einer guten Schul⸗Ordnung er⸗
wiesen haben, so koͤnnen Wir zur Zeit keine Veranlassung finden,
eine Aenderung darin eintreten zu lassen.
Zu Urkund Unserer vorstehenden gnaͤdigsten Bescheidungen haben Wir den gegenwaͤrtigen Landtags⸗Abschied ausfertigen laß— sen, denselben auch Hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen und bleiben Unse⸗ ren getreuen Staͤnden in Gnaden gewogen.
Gegeben Charlottenburg, den 20. Dezember 1841.
(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez.) Prinz von Preußen.
v. Boyen. v. Kamptz. Muͤhler. v. Rochow. v. Nagler v. Ladenberg. Rother. Graf v. Alvensleben. Eichhorn. v. Thile. Graf v. Maltzan. Graf zu Stolberg.
Zeitungs-Uachrichten. Ausland.
Frankreich.
Paris, 17. Dez. Vorgestern hatten die Herren Dufresnoy und Elie von Beaumont eine Privat⸗Audienz beim Koͤnige, der die von jenen Herren so eben beendigte große geologische Karte von Frankreich mit außerordentlicher Theilnahme in Augenschein nahm. Se. Majestaͤt fiel besonders die so sehr ungleiche Verthei⸗ lung der Kohlenlaͤger auf, und veranlaßte ihn zu der Bemerkung, daß dieser Umstand ein Argument mehr zu Gunsten der Vervoll⸗ staͤndigung und Verbesserung der großen Verbindungswege sey.
Die Session der General⸗Conseils des Ackerbau's, des Han⸗ dels und der Fabriken ward gestern von dem Minister des Acker⸗ bau's und des Handels in Person eroͤffnet. Der Minister hielt bei dieser Gelegenheit einen langen Vortrag, in welchem er auf die stets wachsende Wichtigkeit aller der Fragen aufmerksam machte, zu denen die materiellen Interessen des Landes den Anlaß gaͤben. Er wies sodann auf diejenigen Maßregeln hin, welche in den letz⸗ ten Jahren im Interesse des Ackerbau's, des Handels und der Fabriken ergriffen worden waͤren, und deutete schließlich diejenigen Fragen an, mit denen die General⸗Conseils sich in dieser Session wuͤrden zu beschaͤftigen haben. In letzterer Hinsicht bezeichnete er als die wichtigsten Gegenstaͤnde der bevorstehenden Eroͤrterung die Zuckerfrage und die Frage wegen Schlachtviehs. — Die drei Con⸗ seils zogen sich darauf in ihre respektiven Buͤreau's zuruͤck, um ihre Praͤsidenten zu ernennen. Das Ackerbau⸗Conseil erwaͤhlte den Herzog Decazes, das Conseil der Fabriken Herrn Mimerel und das Handels⸗Conseil Herrn Legentil.
Die Kommission der kommerziellen Unterhandlungen, welche der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten niedergesetzt hat, besteht aus den Herren Rossi, als Praͤsidenten, Baron Deffaudis, Baron von Langsdorf, Drouyn de l'Huys, Greteren, Magnier von Maisonneuve, Engelhard und Lavergne. Die Aufgabe dieser Kommission ist die Pruͤfung der kommerziellen Verhaͤitnisse Frank⸗ reichs mit den anderen Staͤaten Europa's und mit Nord⸗ und Suͤd⸗Amerika, ausgenommen die Verhaͤltnisse mit Belgien, uͤber welche besonders unterhandelt wird.
Fehase man vom 12ten d., daß die nach der Levante bestimmte Division von vier Linienschiffen bereit sey, un— ter Segel zu gehen und noch durch einige Fregatten verstaͤrkt wer den solle. Es heißt, Herr de la Susse werde durch den Contre— Admiral Leray ersetzt werden. —
Der Vater Quenisset's soll in Paris angekommen seyn, in der Absicht, dem Koͤnige eine Bittschrift wegen Begnadigung sei⸗ nes Sohnes zu uͤberreichen.
Boͤrse vom 17. Dezember. Man unterhielt sich heute an der Boͤrse mehr von dem bevorstehenden Urtheile des Pairs⸗ hofes, als von den oͤffentlichen Fonds. Es wurde versichert, der Pairshof habe bereits uͤber die Schuldbarkeit saͤmmtlicher Ange⸗ klagten abgestimmt, und es bleibe nur noch uͤbrig, die Strafen fuͤr Diejenigen zu bestimmen, welche fuͤr schuldig befunden wer den. Man glaubt nicht, daß das Urtheil vor Sonntag fruͤh werde veröffentlicht werden koͤnnen. Die Franzoͤsischen Renten waren heute wieder sehr ausgeboten.
X Paris, 17. Dez. Die neuesten Nachrichten aus Toulon melden die am 12ten d. M. erfolgte Einschiffung des Generals
Rumigny. Da dessen Ueberfahrt nach Algier auf einem Dampf⸗ boote, „das Meteor“, geschieht, so wird er sein Kommando in Afrika bereits uͤbernommen haben. Das Ministerium erwartet jeden Augenblick hier eine telegraphische Depesche, die ihm die An⸗ kunft des Generals Bugeaud auf Franzoͤsischem Boden melden soll, da derselbe vom Kriegs⸗Minister den Befehl erhalten, sofort nach Ankunft des Vice⸗Gouverneurs nach Frankreich zuruͤckzu⸗ kehren. Ein Tages⸗Befehl wird die Algierische Besatzungs⸗Armee davon benachrichtigen. In diesem Ta es⸗Befehl soll uͤbrigens der General Bugeaud ausdruͤcklich seine Ruͤckkehr im Fruͤhjahr der Armee melden. Von einer bereits jetzt zu erfolgenden Erhebung Bugeauds zur Marschalls⸗Wuͤrde ist nur in schlecht unterrichteten Kreisen die Rede, da uͤberdem bis jetzt seine Algierischen Erfolge noch nicht der Art glaͤnzend waren, um eine solche Befoͤrderung außerordentlicher Art zu rechtfertigen. Die saͤmmtlichen Afrika⸗ nischen Besatzungen haben sich jetzt in ihre Winter⸗Quartiere be⸗ geben, nichtsdestoweniger werden die mobilen Kolonnen von Zeit zu Zeit einige militairische Maͤrsche vornehmen. “
Ein Theil der Truppen und die ganze Masse der Civil⸗Ar⸗ beiter werden den ganzen Winter hindurch zu den Befestigungs⸗ Arbeiten benutzt. .
Abwechselnd arbeiten mehrere Bataillone an dem Vertheidi⸗ ungs⸗Graben in der Ebene der Metidscha. Diese Circumvallations⸗ Liniön werden auch im Fruͤhjahr noch nicht, ganz beendet seyn. In der Ebene der Metidscha werden auch die fuͤr Kolonisten zu er⸗ bauenden Doͤrfer mit einigen Befestigungs⸗Arbeiten, Erd⸗Auf⸗ wuͤrfen umgeben. In der Provinz Titteri besetzen die Truppen nur Medeah und Milianah. Auch dort werden Befestigungs⸗ Arbeiten betrieben. Ein Theil der Truppen aber soll auch meh⸗ rere Aecker besaͤen. Man muß abwarten, was dieser Versuch, die Armee so vielfach zu benutzen, fuͤr Folgen haben wird.
Großbritanien und Irland.
London, 17. Dez. Es war schon vor einigen Tagen in ministeriellen Blaͤttern dem fruͤher von anderen Zeitungen verbrei⸗ teten Geruͤcht widersprochen worden, daß aus Anlaß der Geburt des Prinzen von Wales allen denjenigen Straͤflingen, die sich gut aufgefuͤhrt haͤtten, Begnadigung zu Theil werden solle. Dessen⸗ ungeachtet gehen noch taͤglich zahlreiche Petitionen von Freunden solcher Straͤflinge und Gefangenen zu Gunsten derselben bei dem Ministerium des Innern ein. Der Standard wiederholt da⸗ her heute, daß von Seiten der Krone kein spezielles Einschreiten zur Abkuͤrzung der Strafzeit, zu welcher Verbrecher verurtheilt wor⸗ den, beabsichtigt werde. Unter anderen sind sehr viel Petitionen uͤberreicht worden, welche um Einschluß der Chartisten Frost, Williams und Jones in den vorausgesetzten Koͤniglichen Gnaden⸗ Akt bitten. 8 “
Die Zoll⸗Einkuͤnfte des vereinigten Koͤnigreichs Großbritanien und Irland werden von 1150 Artikeln erhoben und tragen jaͤhr⸗ lig gegen 22 Millionen Pfd. St. ein. Von dieser Summe lie⸗ ferten im vorigen Jahr 8 Artikel allein 20 Millionen Pfd. St.; naͤmlich 1) Züͤcker und Molassen 4,827,000 Pfd. St.; 2) Thee 3,658,800 Pfd. St.; 3) Taback 3,495,686 Pfd. St. ; 4) Rum und Branntwein 2,615,443 Pfd. St.; 5) Wein 1,848,709 Pfd. St.; 6) Bauholz 1,603,194 Pfd. St.; 7) Getraide 1,098,779 Pfd. St.; 8) Kaffee 779,114 Pfd. St. 8
Zu Edinburg wurde vor einigen Jahren ein katholisches Se⸗ ninar fuͤr weibliche Erziehung eingerichtet, aus welchem allmaͤlig, vwie dortige Blaͤtter erzaͤhlen, ein voͤlliges Nonnenkloͤster geworden
„Wer vor einiger Zeit,“ heißt es in einer Mittheilung des
Standard, „uͤber die eigentlichen Zwecke jenes Instituts eine
Vermuthung aͤußerte, dem wurde mit einem Libell⸗Prozeß gedroht. Nach und nach aber hat man die Maske fallen lassen, und jetzt geht unter den Auspizien des Bischof Gillis regelmaͤßig die Cere⸗ nonie des Schleiernehmens vor sich, und die Quasi⸗Erziehungs⸗ Anstalt hat sich offen in ein Papistisches Nonnenkloster verwan⸗ delt.“
Aus New⸗York sind Nachrichten bis zum 1sten d. M. hier eingegangen, denen zufolge sich der Handel daselbst etwas ge⸗ bessert hatte und Geld zu billigen Bedingungen zu erhalten war. Der Prinz von Joinville und Lord Morpeth waren die „Loͤwen von RNew⸗York, und es wurden ihnen taͤglich Feste gegeben. Die Botschaft des Praͤsidenten wird mit ungewoͤhnlicher Spannung erwartet. Der Gedanke an die Errichtung einer neuen National⸗ Bank scheint ganz aufgegeben zu seyn; man glaubt aber, der Praͤ— sident Tyler werde eine Agentur fuͤr die Besorgung der finanziel⸗ len Geschaͤfte der Regierung mit der Vollmacht zur Ausgabe von Papiergeld, in der Form von Schatzkammer⸗Scheinen, Schatz⸗ Noten und dergleichen, in Vorschlag bringen, und es scheint, als wuͤrde dieser Plan ziemlich guͤnstige Aufnahme sinden. Zu den ersten Maßregeln, welche der Kongreß nach seiner Zusammenkunft zu eroͤrtern haben wird, gehoͤrt die Revision des Tarifs, der ver⸗ muthlich bedeutend modifizirt werden duͤrfte, da ein starkes Defi⸗ zit in den Einnahmen der Union zu decken ist.
Nach Berichten aus Texas vom 13. Oktober hatte der dor⸗ tige Kongreß seine Session am 1sten desselben Monats eroͤffnet und am Zten die Botschaft des Praͤsidenten Lamar zugeschickt er⸗ halten. Dieser wuͤnscht dem Lande Gluͤck zu seinem Gedeihen, zu der schnellen Zunahme seiner Niederlassungen und zu der Ruhe, deren es sich ungeachtet aller Drohungen erfreut habe. Die Ver⸗ haͤltnisse zu Mexiko betrachtet er als unbefriedigend, und eine freundschaftliche Ausgleichung der Differenzen mit demselben scheint ihm fast unmoͤglich; er raͤth also zu Feindseligkeiten und erklaͤrt, daß er Anordnungen getroffen habe, und die Texianische Marine zur Unterstuͤtzung der Regierung von Nucatan, einer befreundeten Macht, gegen Mevxiko abzuschicken. Indem er dann von den vergeblichen Vermittelnngs⸗Versuchen Großbritaniens spricht, sagt er, es sey dieser Macht eine gewisse Verguͤtigung stipulirt worden, die sie sechs Monat darauf, nachdem es ihr gelungen seyn wuͤrde, den Frieden zwischen Mexiko und Texas herzustellen, haͤtte empfangen sollen. Der Vorzug in der Ratification des mit Großbritanien abgeschlos⸗ senen Traktats wird daraus erklaͤrt, daß noch ein zweiter Vertrag, zur Unterdruͤckung des Sklavenhandels, mit dieser Macht abge⸗ schlossen worden sey, daß dieser erst nach dem Schluß der letzten Kongreß⸗Session in Texas eingetroffen, und daß Großbritanien gewuͤnscht habe, es moͤchten die Ratificationen beider Vertraͤge gleichzeitig ausgewechselt werden.
Das Geruͤcht, daß bei der großen Feuersbrunst zu St. Johns in Braunschweig auch 40 Schiffe verbrannt seyen, hat sich als ungegruͤndet erwiesen; nur einige kleine Fahrzeuge waren ein Raub der Flammen geworden.
Mac Leod soll in Kanada wegen Geldveruntreuungen, welche er sich fruͤher, als er Sheriff einer Grafschaft war, haͤtte zu Schulden kommen lassen, verhaftet worden seyn.
Charles Scott, des verstorbenen Sir Walter Scott's zweiter Sohn, ist zu Teheran in Persien gestorben; er war der Mission Sir John Mac Neale's attachirt.
H. London, 17. Dez. Durch den am 15ten d. M. er⸗ folgten Tod des Grafen von Westmoreland geht dieser Titel auf
Lord Burghersh,. diesseitigen Gesandten am Hofe zu Berlin, uͤber. Die Lebensfrische des Grafen, wodurch er sich noch in dem vor⸗ geruͤckten Alter von 83 Jahren, trotz seiner Blindheit und den unausbleiblichen Schwaͤchen der menschlichen Natur, so sehr aus⸗ zeichnete, war der letzte Rest jener seltenen Koͤrperkraft, wodurch er in fruͤherer Zeit in allen ritterlichen Uebungen hervorleuchtete und sich einen bedeutenden Ruf unter den Genossen Pitt's und in den froͤhlichen Kreisen der Gebildetsten des vorigen Jahrhunderts erworben hatte. Lord Wellesley und Lord Sidmouth sind jetzt, wie ich glaube, die einzigen noch lebenden Kollegen und Zeitge⸗ nossen jener Periode großer Maͤnner und großer Ereignisse und mit ihnen zugleich verdient der verstorbenen Graf Westmoreland genannt zu werden. Im Jahre 1790 wurde er unter Pitt zum Vice⸗ Koͤnig von Irland ernannt, zu einer. Zeit gefaͤhrlicher politischer Com⸗ binationen, als die geheimen Gesellschaften der Vereinigten Irlaͤnder das lockere Band, welches ihr Land damals an Großbritanien knuͤpfte, u zerreißen suchten und die, Franzoͤsische Revolution einen Feuer⸗ 2b8 in alle benachbarte Laͤnder Europa's schleuderte. Der Graf von Westmoreland verwaltete dieses Amt bis zum Jahre 1795 ö b28,9 und im Jahre 1797 trat er als Großsiegelbewahrer ins Kabinet, V Frage ist jedoch noch nicht unwiderruflich entschieden, da der Eng⸗ ein Amt, das er, mit Ausnahme des kurzen Whig⸗Ministeriums, lische Konsul erst daruͤber nach Konstantinopel berichtet hat. Ge⸗ welches nach Pitt's Tode gebildet wurde, bis zur Aufloͤsung des lingt es ihm nicht, seine Forderung durchzusetzen, so ist es leicht, Liverpoolschen Ministeriums im Jahre 18206 behielt. Das Ver⸗ die zahlreichen Schwierigkeiten vorherzusehen, die sich vom ersten moͤgen des Banquiers Child, dessen Tochter sich im Jahre 1782 Tage an erheben werden; denn, mag es nun aus wirklichem Be⸗ mit dem Grafen von Westmoreland vermaͤhlte, siel nicht der da⸗ duͤrfnisse oder aus Eigensinn und Despotismus geschehen, es wer⸗ maligen Graͤfin von Westmoreland oder ihrem aͤltesten Sohne, den bald die Barken, bald deren Mannschaft fuͤr den Dienst der sondern ihrer aͤltesten Tochter, der Lady Jersey zu, deren Namen Regierung in Beschlag genommen werden. Der Oberst beharrt in der fashionablen Gesellschaft Londons einen so hohen Rang daher nur so fest auf seine Forderung, weil er die Schwierigkeiten einnimmt. Die Vermaͤhlung der Lady Sarah Villiers mit dem vorhersieht und nicht, weil England Froberungsplaͤne hegt. Fuͤrsten Esterhazy, welche am 10. Dezember stattfinden sollte, ist Es scheint, daß Herr Chabot fuͤr Frankreich nicht dieselben wegen der Krankheit und des Todes des Grafen, Großvaters der Handels⸗Vortheile hat erlangen koͤnnen, wie sie England zugestan⸗ Braut, aufgeschoben worden. den worden. Man versichert sogar, daß es in seinen Unterredun⸗
gen mit dem Pascha uͤber diesen Gegenstand zu lebhaften Erdr⸗
Deutsche Bundesstaaten.
8 Wers⸗ 2ℳ terungen aber ohne Erfolg, gekommen sey.
München, 16. Dez. Die General⸗Versammlung der Ac⸗ 8 “ 4
tionnaire nchee nh:n Aageburger Eisenbahn genehmigte die Be⸗ Niederländisches Indien. zahlung einer Dividende von 2 ½ pCt, (12 Fl. 30 Kr. per Actie), Batavia, 21. Aug. Da die christlichen Missionaire in verwarf dagegen die vom Direktorium beantragte Auswechselung den Laͤndern des Ostindischen Archipels immer zahlreicher und der den Actien gegenwaͤrtig beigegebenen Dividenden⸗Coupons ge⸗ durch deren unermuͤdlichen Eifer immer mehr Heiden daselbst zum gen solche mit festen Jahres⸗Zinsen. Endlich wurde der fruͤhere Christenthume bekehrt werden, so sind die hiesigen mohamedani⸗ Beschluß wegen alsbaldiger Anstellung eines Betriebs⸗Direktors schen Priester jetzt mehr als jemals darauf bedacht, den heidnischen in dringender Form wiederholt. Malayen und Tajaks den Islam zu predigen. Weil nun den
christlichen bei Fre e. 8nng S. 2 rburg, 12. Dez. (Oberd. Ztg.) Ueber die Mordthat bel und andere ins Malavpische uͤbersetzte christliche Religionsbuüͤcher in X“ ich 8 Crieflig Malrheilung einer obrig⸗ bisher die wesentlichsten Dienste leisteten, so hat sich seit einigen keitlichen Person heute Folgendes: Es war ein Festball zu Ehren Monaten in den Residenzien (Provinzen) Bassaruwang, Surabaya der Koͤnigs⸗Großherzogs. Herr Duͤrion, Buͤrgermeister in Die⸗ und Grisee auf Java ein Klub von angesehenen Eingeborenen 88 kirch, als heftiger Opponent des Zoll⸗Vereins und Feind alles meist Priestern gebildet, der mahomedonische Religionsbuͤcher, Deutschthums bekannt, haͤlt eine Toastrede auf den Koͤnig⸗Groß⸗ namentlich den Koran, in die Bugiesische und Balische Sprache herzog, in der auf die gegenwaͤrtigen Verhaͤltnisse, mit besonderer uͤbersetzen und alsdann in mehreren Hundert Exemplaren abschrei⸗ Bezugnahme auf den nichtratifizirten Vertrag vom 8. August an⸗ ben laͤßt. Auch werden voͤn dieser Gesellschaft mohamedanische gespielt wird. Dr. Kuͤborn kritisirt dieselbe scharf. Dumont, ein Beamter, (receveur d'enregistrement) Axgreift mit drohender
Priester nach den Bali⸗Inseln, nach Celebes und der Ostkuͤste Bor⸗ neo's gesendet 98 Da dieser Klub e. Pese . in Messer und ruft Kuͤborn zu: „Wag das noch Missions⸗ und Bibel⸗Gesellschaften in Europaͤischen Läͤndern hat, E“ Küborn ; seine fruͤheren so hat man ihm hier den Namen Koran⸗Maatschappy, d. i. See Worte, worauf Dumont ihm das Messer bis ans Heft in das Gesellschaft, gegeben. Nichtsdestoweniger laͤßt. sich die Koran⸗ Herz stoͤßt. Dies geschah nach 11 Uhr; um 1 Uhr war der oͤdt⸗ Gesellschaft die Austheilung Malayischer und Ivvascher Korans lich Getroffene verschieden. Zu Gunsten des Moͤrders, dem die in einigen Dissa (Doͤrfern) im Bantamschen, auf Java, sehr an⸗ Honorationen der Stadt am anderen Tage ihr Beileid bezeugten, gelegen seyn. Denn die Bewohner jener Dissa bekennen sich noch sucht man diese schaͤndliche That auf alle moͤgliche Art zu bemaͤn- teln, und noch immer ein Geruͤcht des Messer-Ausgleitens beim Oeffnen einer Champagner⸗Flasche aufrecht zu erhalten; indeß laͤßt es sich nicht denken, daß das Erdichtete in dieser Darstellung von Bestand seyn und den ruchlosen Möoͤrder retten wird, den wir al— lein seiner ungluͤcklichen Familie wegen bedauern.“
Schweiz. 8
Zürich, 15. Dez. (A. Z.) In Genf fangen die Besseren an sich zu ermannen. Eine Reihe zum Theil trefflicher politischer Flugschriften zeichnet die Schmach des 22. Novembers mit lebhaf⸗ ten Zuͤgen. Besonderes Aufsehen machen die Briefe des Professors Cherbuliez an einen Nord⸗Amerikaner uͤber die Genfer Verfas⸗ sung und den Klub vom 3. Maͤrz. Cherbuliez hatte schon im Repraͤsentanten⸗Rath gegen die Gewalt protestirt, welche die freie Berathung vernichte. Seither nimmt er das Resultat jenes Tages an mit seinen nothwendigen Folgen. Aber er sucht noch moͤglichst viel zu retten von den Vorzuͤgen der bisherigen Ver⸗ fassung und das Uebel abzuwenden, womit der Radikalismus droht. Auch der gelehrte Sismondi, welcher zu der liberalen Opposition gehoͤrt hatte, weist jede Gemeinschaft mit jenem Klub zuruͤck und zuͤchtigt dessen Tendenzen. Aber noch immer ist die Sprache der Emeute drohend. James Fazy, ihr Organ, spielt die Rolle eines Demagogen fort, von dessen Winken die friedliche Existenz der provisorisch gewordenen Regierung abhaͤnge. Aber mitten unter den uͤbermuͤthigen Worten des Siegers werden Spuren von Besorgniß sichtbar, als moͤchten die Wahlen in den Verfassungsrath nicht nach seinem Sinn ausfallen. Indessen ist nicht mit Zuversicht auf ganz guͤnstige Wahlen zu rechnen. Das Ereigniß, welches die bestehende Verfassung stuͤrzte, ist zu frisch, der Eindruck auf die Gemuͤther noch immer zu groß, und die Emeute hat gesiegt. Zudem sind die Radikalen noch immer thäͤtiger, organisirter, ruͤhriger. Wenn die Wahlen auch nur ertraͤglich ausfallen, und das steht allerdings zu hoffen, so ist das ein sicherer Beweis, daß der Radikalismus in Genf an sich bei weitem das schwaͤchere Element ist. Aber wie schwierig wird es seyn, eine bessere Verfassung herzustellen! Der Ausgangspunkt, der erste Anstoß zu einer großen Veraͤnderung im Staatsleben ist jeder⸗ zeit von nachhaltiger Einwirkung auf deren Bedeutung und Be⸗ schaffenheit. Und es ist fuͤr einen Staaät immer traurig, wenn er sich dieses Ausgangspunktes, dieses Anstoßes schaͤmen muß. Die Genfer muͤssen sich aber der Revolution vom 22. November schaͤmen, und jetzt schon theilen die Besseren dieses Gefuͤhl, in der Folge wird es noch allgemeiner werden.
Aegypten.
Alexandrien, 16. Nov. (Journ. de Smyrne.) Man schreibt aus Kahira, daß Mehmed Ali, vor seiner Abreise nach Ober⸗Aegypten, mit dem Englischen General⸗Konsul die Grund— lagen des Traktats in Bezug auf den Durchgang der Englischen Waaren definitiv festgestellt habe. Folgendes sind die Haupt⸗Be⸗ dingungen desselben. Die Praͤmie, welche der Aegyptischen Re⸗ gierung fuͤr die durch ihr Gebiet gehenden Waaren gezahlt wird, ist auf 2 pCt. festgesetzt worden, die von dem auf den Fakturen angegebenen Werthe der Waaren erhoben werden; es ist jedoch den Zoll⸗Beamten gestattet, die Waaren selbst zu untersuchen, wenn sie Grund haben zu glauben, der Werth derselben sey nicht genau angegeben. Anfangs hatte die Ostindische Compagnie dem Pascha durch das Handlungshaus Briggs den Vorschlag ge⸗ macht, ihm eine bestimmte in gleichen Zeitraͤumen zu erlegende Summe zu zahlen, und die Regierung war geneigt, die es Aner⸗
bieten anzunehmen, als der Direktor der orientalischen und penin⸗ Fülarischen —. unvermuthet dazu kam, worauf in Fage seiner Unterredungen mit Boghos Bei die Praͤmie auf ½ pECt. esetzt wurde.
— Oberst Barnett hat es, seiner dringenden Vorstellungen ungeachtet, nicht durchsetzen koͤnnen, daß der neu cingerichtets 30 5 dienst Engländern anvertraut werde. Mehmed Ali hat als Grun
fuͤr seine Weigerung angegeben, daß durch die neue Organisirung der Armee viele Staabs⸗Offiziere verabschieder wuͤrden, — versorgen seine Pflicht sey. Er hat jedoch eingewilligt, daß in 2 Buͤreaus zu Kahira, Suez und Alexandrien einige Englaͤnder a 5 Subaltern⸗Beamte angestellt werden, um als Dolmetscher zu fun⸗ giren und die Zoll⸗Beamten bei der Abschaͤtzung der. Waaren zu unterstuͤtzen. Die Entrepots von den verschiedenen Punkten wer⸗ den auf Kosten des Paschas angelegt und die Miethe fuͤr dieselben wird monatlich bezahlt. Der Transport der Waaren geschieht auf dem ganzen Laufe des Nils unter Aegyptischer Flagge, da der Vice⸗Koͤnig sich durchaus nicht dazu verstehen will, daß die Han⸗
delsschiffe eine andere Flagge als die seinige fuͤhren sollen. Diese
lichen Bewohner Java's zugethan waren.
Radschas von vier in der Naͤhe Sumatra's Westkuͤste gelegenen Inseln (Bania, Misclar, Mintaon und Nias) fuͤr Hollaͤndische Schutzherrschaft zu gewinnen, und daß sich zu dem Ende die Be⸗ wohner jener Inseln dem hiesigen Gouvernement unterworfen haben.
Noch immer werden auf Java viele Rekruten angeworben, worauf dieselben alsdann schleunigst nach den Buiten⸗Etablissements (worunter man hier alle Niederlaͤndisch⸗Indische Besitzungen außer Java und Madura begreift) geschickt, zu Soldaten gebildet und die dort stationirten Truppen-Corps damit ergaͤnzt werden. Man hat naͤmlich die Bemerkung gemacht, daß die doch sonst so feigen und gutmuͤthigen Javaner, wenn man sie von ihrem Vaterlande entfernt haͤlt, recht gute und tapfere Krieger werden, wie sie bei
d. J. genugsam hewiesen haben. Aus eben diesem Grunde beab sichtigt man, hinfuͤhro die Niederlaͤndisch⸗Indische Armee weniger mit Afrikanischen Negern, sondern lieber mehr mit Javanern zu ergaͤnzen. Die Afrikanischen Neger — welche im Niederlaͤndischen Guinea aus der Sklaverei losgekauft, hierher geschickt und zu Soldaten gebildet werden — entsprechen den Erwartungen keines⸗ weges; denn abgesehen davon, daß dies meist unwillige und dem Trunke ergebene Menschen sind, koͤnnen sie das hiesige Klima auch nicht gut vertragen und sind hier selbst noch weit hinfaͤlliger, wie die Europaͤer. Fuͤr die Hollaͤndischen Besitzungen in Guinea hat aber die Neger-Anwerbung und deren Jahre langer Aufent⸗
dadurch selbst viel zur Civilisation der Eingeborenen Guinea's bei⸗ getragen; denn ein großer Theil der bei der hiesigen Armee die⸗ nenden Neger kehrt nach Beendigung der Dienstzeit eben so wie diejenigen Afrikaner, welche wegen fernerer Dienst⸗Unfaͤhigkeit nach Georg del Mina, (dem Hauptorte des niedexlaͤndischen Guinea) geschickt werden, nach seinem Vaterlande zuruͤck. Von den nach ihrer Heimath zuruͤckgesendeten Negern — welche hier mit Euro⸗ paͤischen Sitten einigermaßen vertraut und fuͤr die Christen⸗ thum gewonnen wurden — genießt der groͤßere Theil von der Hollaͤndischen Regierung eine lebenslaͤngliche Pension, weshalb dieselben denn auch genoͤthigt sind, treue Unterthanen der Hol⸗ laͤnder zu bleiben. Es kann nicht fehlen, daß diese Leute zur Civilisation ihrer Landsleute in der Heimath ihr Moͤglichstes bei⸗ tragen werden.
Weil es noch immer im Innern Java's an billigen Trans⸗ portmitteln fehlt, und die meisten Argrikultur⸗Produkte deshalb von Pferden oder Stieren nach den Seeplaͤtzen getragen werden muͤssen, was natuͤrlich sehr kostspielig ist, so beabsichtigt man, sich hinfuͤhro zum Guͤter⸗ und Produkten⸗Transporte nicht mehr der Pferde und Stiere, sondern der Kameele zu bedienen. Zu dem Ende sind seit einigen Wochen an vierzig Kameele von der Insel Teneriffa hier angekommen, und eine noch groͤßere Anzahl solcher Thiere wird naͤchstens erwartet. Die Seereise und das hiesige Klima vertragen die Kameele gut, allein man befuͤrchtet, daß diese Thiere bei laͤngerem Aufenthalte in den hiesigen Gestaden eben so, wie andere aus Europa, Afrika und Mittel⸗Asien hier eingefuͤhrte Saͤugethiere immer kraftloser werden, wie dies mit
wurden, der Fall ist. Jedenfalls sind und bleiben die Kameele fuͤr die hiesigen ebenenen Gegenden bessere Lastthiere, als Pferde und Stiere; allein in den Gebirgsgegenden und namentlich waͤh⸗
zur Budah⸗Religion, welcher im 4ten Jahrhunderte die saͤmmt⸗
. . 2e einigen Kameelen, welche schon vor 5—6 Jahren hier eingefuͤhrt
Aus Tapanull (Nordwestkuͤste Sumatra's) erfaͤhrt man, daß es der Hollaͤndischen Diplomatik nunmehr doch gelungen ist, die
den Gefechten gegen die Insurgenten im Padangschen im Februar
halt im Niederlaͤndischen Indien manches Gute; namentlich wird
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