1634 Ober
die von dem O Foͤrster abzustattenden Berichte zu kontrolliren. Ver⸗ tauschungen der Reviere unter den einzelnen Wald-Waͤrtern duͤrften durchgaͤngig abzurathen seyn, indem die genaueste Bekanntschaft mit dem Reviere und mit den Gefahren, welche demselben drohen, bedeutend den Forstschutz erhoöhen. Sie und die spezielle Kenntniß der Graͤnzen sind nicht in Kurzem zu erlangen. Auch bildet sich, besonders bei alten tuͤchtigen Leuten eine Anhaͤnglichkeit an das gehegte und gepflegte Revier, die man doch ja nicht verletzen sollte.
Die Lehre von den dem Walde schaͤdlichen Insekten ist sehr kurz, aber doch so vorgetragen, daß der Unerfahrene Anleitung ge⸗ nug findet, um beim Eintreten der Kalamitaͤt das Uebel richtig zu erkennen. Beim Ueberhandnehmen desselben werden die vom Herrn Verfasser vorgeschlagenen Mittel ziemlich Alles seyn, was sich nach den bisherigen Erfahrungen mit Erfolg thun laͤßt. Als Praͤventiv⸗ Maßregel ist in neuerer Zeit die Erhaltung und Pflege der Ichneu⸗ moniden in besonderen Raupen⸗Zwingern vorgeschlagen worden *). Es waͤre sehr zu wuͤnschen, daß die Entoömologen den Forst⸗ maͤnnern in der Aufsuchung der Mittel zur Pflege und Ver⸗ mehrung der Ichneumoniden beistaͤnden und dadurch ihr sonst fuͤr Staatswirthschaft und Volkswohl noch ziemlich unersprieß⸗
liches Studtum auch materiell fruchthringend machten. Insbe⸗ sondere waͤre eine Naturgeschichte der fuͤr den Forstmann wichtigen Spezies der Schlufwespe eine sehr dankenswerthe Arbeit eines Ento⸗ mologen, da die groͤßeren Werke, wie z. B. E. C. Gravenhorst, leh- neumonologie Europaea. Vol. III. Wratisl. 1829 und Chr. G. Nees ab Esenheck, Hymenopterorum, Ichneumonibus affinium Monographiae duo Yolumina. Stattgart, 1834, dem groͤßten Theile der praktischen Forstmaͤnner der Lateinischen Sprache wegen unzugaͤnglich sind, und weil die generellen naturhistorischen Werke, wie z. B. das Lehrbuch der Zoologie des Geheimen Raths Voigt zu Jena (Naturgeschichte der drei Reiche. Stuttgart. Noch unvollendet. Band 10, S. 306 — 311), dies Geschlecht gar zu kurz und ohne alle Andeutung seiner Wichtig.⸗ keit fuͤr die Forst⸗Kultur abhandeln. Der Herr Verf. hat uͤbrigens nicht unterlassen, die Aufmerksamkeit des Privat⸗Waldbesitzers auf die Wichtigkeit der Ichneumoniden hinzulenken.
Referent — selbst nur Dilettant im Forstfach, also gerade einer derjenigen, fuͤr welche der ihm uͤbrigens persoͤnlich noch nicht bekannte Herr Verf. sein Buch geschrieben — glaubt dasselbe nicht blos allen Forst⸗Besitzern, sondern auch den praktischen Forst Beamten empfehlen zu duͤrfen, solchen naͤmlich, welchen es um Ordnung in ihrer Ver waltung zu thun und bei welchen das leider nur noch zu sehr uͤbliche Sprichwort: „Jaͤger und Buͤcher schicken sich nicht zusammen“, nicht
unfaͤhig — Keimen werde, haͤtte der Herr Verfasser den zweckmaͤü Figsten Waͤrmegrad angeben sollen. Kann das Ausklengeln unmittel⸗ bar nach dem Pfluͤcken der Zapfen, also waͤhrend die Schuppen der⸗ selben noch gruͤn und elastisch sind, erfolgen: so genuͤgt zum Oeffnen derselben gewoͤhnlich eine Waͤrme von 30 — 32 Grad R. Ist aber die Saamen⸗Aerndte sehr reich, so daß die Arbeit in der Darre Monate lang fortgesetzt werden muß, und die Zapfen nicht mehr gruͤn, son⸗ dern schon sehr vertrocknet aufgeschuͤttet werden: so muß die ˖Hitze bis auf 36—37 Grad gesteigert werden. Einen Nachtheil fuͤr die Keimkraft hat Referent aber auch bei einer Hitze von 40 Grad noch bemerkt; r hoͤhere Steigerung derselben hat sich bei mehr⸗ achen Versuchen stets nachtheilig gezeigt. 8* 1
Im 2 deschach wird unter der Ueberschrift „Forstschutz“ die Abwehr der Unfaͤlle, welchen die Waldungen ausgesetzt sind, vor getragen, und diesem werden sehr passende Bemerkungen uͤber die Stellung und r-e. eee Serangeschickt. Was der Herr Verfasser hier uͤber die . esoldung der Mafdwärtek⸗ uͤber d Belastung derselben mit Nebenaͤmtern (als Gaͤrtner, Leibjaͤger ꝛc.) sagt, ist vollkommen sachgemaͤß. Behufs der Erleichterung der Kontrolle hat Referent die Einrichtung sehr zweck⸗ mäaäßig gefunden, von den Waldwaͤrtern Dienst⸗Journale ungefaͤhr in derselben Art, wie sie fuͤr die Koͤnigl. Gendarmen vorgeschrieben sind, fuͤhren zu lassen. In diesen Journalen wirdkauch mit bemerkt, was taͤglich an Holz abgefahren wird, und uͤberhaupt Alles, was im Forst vorgeht. Sie werden woͤchentlich eingereicht und bilden Rap⸗ vorte, mittelst deren die Herrschaft stets in laufender Bekanntschaft mit der Forst⸗Verwaltung bleibt und zugleich in den Stand gesetzt wird,
mehr zu Hause ist. “) Vergl. den sehr interessanten Aufsatz des Herrn von Buͤlow⸗ Witomysl, im Dezember 1841. Rieth in dem Monats⸗Blatt der oͤkonomischen Gesellschaft zu Pots⸗ dam. 1840. Heft 1. S. 1 — 14.
Allgemeiner Anzeiger für die Pre
Bekanntma
ymmteiachuüung. Rachstehend sub A. verzeichnete, in Folge der Aller hoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 24. Februgr 1838 durch das Loos zur Kuͤndigung bestimmte Westpreußische Pfandbriefe werden hiermit dffentlich gekuͤndigt und die Inhaber derselben aufgefordert, diese Pfand briefe in coursfaͤhigem Zustande nebst laufenden Coupons unverzuͤglich, spaͤtstens bis zum 15. Mai 1842 bei der unterzeichneten Gencral⸗Landschafts⸗Direction nieder⸗ zulegen, und dagegen die Zahlung des Nominal⸗Be⸗ trages dieser gekuͤndigten Pfandbriefe nebst Zinsen bis Johanni 1842 in dem naͤchstfolgenden, den 1. Juli 1842 anfangenden Zinszahlungs⸗Termine in Empfang zu nehmen. “ Sollte die Zahlung der Valuta dieser gekuͤndigten Pfandbriefe sogleich bei deren Einlieferung gewunscht werden, so wird diese sofortige Zahlung jedoch nur mit Zinsen bis zum Tage der Deposition erfolgen. Wird die Zahlung der Valuta nicht am hiesigen Orte, sondern bei einer Westpreußischen Departements⸗Land⸗ schafts⸗Kasse gewuͤnscht, so muß dieses Vier Wochen vor dem Zahlungs⸗Termine angezeigt werden. Werden die vorstehend gekuͤndigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. Mai 1842 der Landschaft eingereicht, so haben die Inhaber nach der Allechoͤchsten Kabinets⸗ Ordre vom 11. Juli 1838 (Gesetz⸗Sammlung pro 1838, Seite 366) den daraus entstehenden Zinsen⸗Ver⸗ lust sich selbst beizumessen und die Einleitung des vor⸗ geschriebenen Praͤklustons⸗Verfahrens zu erwarten. Zugleich werden die Inhaber der in dem nachste⸗ henden Verzrichnisse sub B. aufgefüͤhrten, bereits fruͤ⸗ her gekuͤndigten und ungeachtet der in dem Allgemei⸗ nen Anzeiger der Preußischen Staatszeitung pro 1840, Nr. 5, 86, 178 und pro 1841, Nr. 86 aufgerufenen, noch nicht zur Einloͤsung eingereichten Westpreußi⸗ schen Pfandbriefe hiermit nochmals aufgefordert, diese Pfandbriefe in coursfaͤhigem Zustande nebst laufenden Coupons unverzuͤglich zur Einloͤsung einzureichen, weil sonst die in den gedachten oͤffentlichen Kuͤndi⸗ gungen angedrohten Nachtheile unfehlbar eintreten⸗ muͤssen. Marienwerder, den 15. Dezember 1841. Köͤnigl. Westpreuß. General⸗Landschafts⸗Direction. (gez.) Freiherr von Rosenberg.
IHä vaerzeichn iß der am 15. Dezember 1811 durchs Loos zur Kuͤndi⸗ gung bestimmten Westpreußischen Pfandbriefe.
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IJ. Brombe Bielawy Boczejewice Bonk Chronstowo Damrau Gnoina Gocanowo Gondecz Alt⸗Graͤbig Hammerstein Jordanowo
aczkowo Kruschwitz 1Lipie
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1000 300 500 1000 1000 1000 500 100 300 250 250 250 250 250 250 500 500 500 1000 500
do.
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E“ 33 Lubochin 63 Ludzisko 19 Ostrowitt 200 8 II. Danziger Ult und Kirchen
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Rosainen 1 Rundewiese 200% 5 Zaskocz Storlus 1000% 14Zyglond IV. Schneidemuüuͤhler Departement. Behle 1000 Lobsens
do. 900% y85 Margonin
do. 300 do.
400% 3 Nackel 20 Samoczyn
Bondecz
Brotzen A. 200 — 600 38 Samostrzell
16 Skarpi
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Dobryn 900
Filehne 1000% 2 Slupowo
Giesen 1000 23 Trzebon do. 800 59¼
Kesburg 500 119
Kruszewe 500% y42
1I1II“ der in den Terminen Weihnachten 1839, Johannis und Weihnachten 1840 und Johannis 1841 durchs Loos zur Kuͤndigung bestimmten und zum Deposi⸗ torio der Westpreußischen General⸗Landt Hafts⸗Direec⸗ tion noch nicht eingegangenen Pfandbriefe.
500
1000 1000 1000 1000 700 500 1000 500 800 200 1000
10 18 91 39 411 15 38 27 93
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Name des GSnn t
Name
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Nummer de fummer Pfandbrief
Rap.
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Seihnachten 1839. Departement G 8 24 (Ruczewo 15 Strzelitz 26 Groß Tupadly⸗ 58 Woynowo
Departement. 6 Steckelno
2
—
Verloosung pro A. Bromberger Barein 200 Bendzmirowice 200 Lipie 25 Mruczyn 100 Peterkau B. 25 B. Danziger Borzestowo A. 100 Alt Jahn 50 Niedamowo 50 C. Marienwerder Departement. 6, Kl. Bandtken 50 Ostrowitte B. Dombrowken 100 do. Dorposch 25 Przenslawice Littschen Gr. Schoͤnwalde Melno Somplawa Mirachowo WL 5 Mosgau 50 IW Niemczyk 300 Zawda C. b. Schneidemuͤhler Departem 20 Borkendorff 50] 59 Dobieszewo 50 Chodziesen 100] 203 /Hoffstaedt II. Verloosung pro Johannis 1840. àA. Bromberger Departement. 2 Bielawy 500]⁄ ß13 Groß Kensau 9 Gocanowo 5001 61 Lipie B. Danziger Departement. 5Alt und Neu P V V leschken 1000 C. Marienwerder Departement. 208 Leistenau 10000 3Szewa 500 D. Schneidemuüͤhler Departement. 8 Pietrunke 500 d III. Verloosung pro Weihnachten 1840. A. Bromberger Departement.
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59 51
500
150 150 125
17 4 125
125 300 500
1000 500
Buchwalde Dembiniec Dorposch allenezyn Kloetzen Kuczwall
500
1000 1000 . 300
1000 1020 500
11 (Gr. Linowiec Lissewo Piwnice Plonchawy Pluskowenz
200 800 1000 500 600 500
17 Plonchawy 300] 66 Waplitz 600 D. Schneidemuͤhler Departement. 86 Behle [900 ß22 Scepitz 147 Chodziezen 600¼ 134 Strelitz 37 Margonin 1000
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1000 V 300
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Kossawiczna
98 82
1000
125 [
Nothwendiger Verkauf Ober⸗ Landesgericht Naumburg.
9
Teuditz, abgeschaͤtzt auf
62,237 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf.,
2.†. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen 700 in unserer Registratur einzusehenden Tare, soll am 1000
27. April 1842, Vormittags 10 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannte Real⸗Praͤtendenten werden aufge⸗
boten, sich bei Vermeidung der Praͤklusion spaͤtestens
in diesem Termine zu melden.
Mahlmann.
Subhastations⸗Patent. Das dem Rechnungsrath Friedrich Adolph Schnei⸗ der gehdrige, in der Potsdamer Straße Nr. 120 (sonst Potsdamer Chaussee Nr. 42 B.) gelegene, im Hypothekenbuche von Alt Schoͤneberg Vol. III. No. 99. sol. 33. verzeichnete Grundstuͤck, abgeschaͤtzt nach der in unserem II. Buͤreau nebst Hypothekenschein einzu⸗ sehenden Taxe, auf 47,306 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf., soll am 314 MaAr z 1842, Vorm 11 Uhyv, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, oͤffentlich subhastirt werden. Berlin, den 27. August 1841. Koͤnigliches Landgericht.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4. September 1841. Das in der Kanonierstraße Nr. 20 belegene Bordo⸗ wichsche Grundstuͤck, taxirt zu 5114 Thlr. 28 Sgr., soll
am 3. Mai 1842, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die Erben des verstorbenen Besitzers und etwa⸗ nige unbekannte Realpraͤtendenten werden hierdurch dͤffentlich vorgeladen.
Gerichtlicher Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. Juni 1841. Das am Nenen Markt Nr. 15 belegene Kruͤger⸗ sche Grundstuͤck, gerichtlich abgeschaͤtzt zu 6191 Thlr.
9 Sgr., soll zur Aufloͤsung der Gemeinschaft am 4. Maͤrz 1842, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Reglpraͤ⸗ tendenten werden hierdurch oͤffentlich vorgeladen.
Nothwendiger Verkauf.
adtgericht zu Berlin, den 25. September 1841.
Das in der Brunnenstraße Nr. 33 belegene zum Nachlaß des Zimmergesellen Rabe gehoͤrige Grund stuͤck, gerichtlich abgeschaͤtzt zu 5071 Thlr. 28 Sgr., soll
am 27. Mai 1842, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Realpraͤtendenten werden unter der Verwarnung der Praͤklüsion vorgeladen.
1 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 6. November 1841. Das in der Alexander⸗Straße Nr. 29 belegene Kruͤgersche Grundstuͤck, gerichtlich abgeschaͤtzt zu 10,022 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf., soll Schuldenhalber am 5. Juli 1842, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Proklauamn.
Der am 5. Oktober 1779 geborne Gustav Adolph Reimer, welcher am 11. September 1804 zuletzt von Celle aus geschrieben und der Zeit unter den Chasseurs de Cheval gedient hat, seit dieser Zeit aber gaͤnzlich ver schollen ist, wird auf den Antrag seiner naͤchsten Ange⸗ hoͤrigen hiermit geladen, binnen Jahresfrist hierselbst sich zu melden und uͤber sein Leben und seinen Aufent halt beglaubigten Nachweis zu geben, sub praejudicio, daß er sonst in termino den 7. September 1842 fuͤr todt werde erklaͤrt und in Ermangelung erbberechtigter Des⸗ zendenz, welche gleichfalls sich zu melden und ihre Le⸗ gitimation zu fuͤhren eventuell hiermit geladen seyn sol⸗ en, sein sub Cura stehendes Vermoͤgen seinen bekann⸗ ten naͤchsten Angehoͤrigen werde zugesprochen werden.
Datum Greifswald, den 8. Juni 1841.
Das Waisengericht. Dr. Teßmann.
PIIIIIHH 1
Auf den Antrag seiner vollbuͤrtigen Schwester wird der Seefahrende Johann Adolph Friedrich Lorenz, den 1. Mai 1798 geboren, welcher im Jahre 1823 von hier gegangen und von welchem seit dem Jahre 1824 uͤberall keine Nachricht eingegangen ist, hiermit geladen, uͤber sein Leben und seinen Aufenthalt binnen Jahresfrist bescheinigten Nachweis zu geben; eventuell werden seine etwanigen sonstigen naͤheren Erben zur Beschaffung
L
ußischen Staaten.
Das im Merseburger Kreise belegene Rittergut in termino den 9. Juli 1842
““
binnen der gestellten Frist aufgefordert, und zwar bei Vermeidung des Nachtheils, daß sonst der Verschollene 3 den Morgens 10 Uhr, werde fuͤr todt erklaͤrt und in Ermangelung sich aufgebender naͤher Berechtigter sein sub cura stehendes Vermogen seiner vollbuͤrtigen Schwester werde zuerkannt werden Datum Greifswald, den 21. Mai 1841. Das Waisengericht.
(1 S) Dr. Teßmann.
Lieferung von Hölzern zu dem zweiten Geleise der Magdeburg Leipziger Eisenbahn.
Zu dem zweiten Geleise unserer Eisenbahn sind
a) 87,040 Stück Eichenholz, jedes 7 Fuss lang, 9 Zoll breit, 6 Zoll hoch, und
b) 43,520 Stück Eichenholz, jedes 5 ½¼ Fuls lang,
12 ½ Zoll breit, 6 Zoll hoch,
erforderlich.
Die Lieferung dieser Hölzer, mit welcher im Juni k. J. der Anfang gemacht und die bis zum 1. Okto- ber k. J. beendigt werden muls, beabsichtigen wir, entweder im Ganzen oder in einzelnen Theilen den jenigen Unternehmern zu übertragen, von denen wir die annehmlichsten Preis-Offerten im Wege der Submission erhalten werden.
Lieferungslustige fordern wir deshalb hiermit auf, die festgestellten Lieserungs-Bedingungen in unserem Büreau hierselbst einzusehen, oder sich daselbst von den Bedingungen Abschrift geben zu lassen, demnächst aber ihre schriftlichen Preis-Offerten versiegelt mit der äusseren Aufschrist:
„Offerte auf das Holzloos No. des zweiten Ge
leises der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn“, an uns spätestens zum 13. Januar k. J., Vormittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit alsdann die Eröffnung der Submissionen und event. weitere Li- citation stattlinden wird.
Magdeburg, den 18. Dezember 1841. Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Hall
KEisenbahn-Gesellschast. 8
e-Leipziger-
1 m 888
Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. Wir beabsichtigen circa 660 t ons Eisenbahn⸗Schienen, Mitte Maͤrz 1842, 850 tons Eisenbahn⸗Schienen, Mitte April 1842, von Cardiff in Wale zichen.
Die Schienen werden frei an Bord von allen Un⸗ kosten und Ausfuhrzoll in Cardiff geliefert. Schiffs Rheder oder andere geeignete Personen, die den Transport der Schienen uͤbernehmen wollen, for dern wir hiermit um Angabe der Preise auf, fuͤr welche sie einzelne Particen oder das ganze Quan tum frei an Bord im Hafen von Stettin, exel. der See⸗Versicherung, oder fuͤr welche Preise sie die Lieferung der Schienen excl. der staͤdtischen Abga⸗ ben zu Stettin, an den von uns zu bestimmenden Ausladeplaͤtzen zu Berlin, Erckner, Fuͤrstenwalde, Kersdorfer⸗See und Frankfurt a. O. incl. oder excl. des Einfuhrzolles uͤbernehmen wollen, mit Angabe der uns zu bietenden Gewaͤhr fuͤr die Erfuͤllung der zu uͤbernehmenden Verpflichtung.
Versiegelte Anerbietungen mit der Aufschrift: „Transport von Schienen“, erwarten wir bis zum 25. Januar 1842 postfrei in unserem Buͤreau, Ober wall⸗Straße Nr. Berlin, den 23. Die Direction der
8
SulbSeitt
2 8
Dezember 1841. Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Rheinische Eisenbahn. Sinsenzabhlung.1841. Die Actionaire unserer Gesellschaft und die In⸗ haber privilegirter Obligationen werden hierdurch benachrichtigt, daß die Zinsen der Actien fuͤr das Jahr 1841 à 5 pCt. mit 12 ½ Thlr. per Actie und⸗ die Zinsen der privilegirten Obligationen fuͤr das zweite Semester 1841 à 4 Ct. mit 5 Thlr. per Stuͤck vom 2. Januar 1842 ab “ in unserem Comtoir oder 8 bei den Herren J. D. Herrstatt S. Oppenheim jun. et Comp. 1 Scheaaffbauseng . 8. §. Stein 1 Deder et Comp. C“ R. Wer ifofse in Aachen, Mendelssohn er Comp. in Berlin gegen Aushaͤndigung der faͤll hoben werden koͤnnen. Koͤln, den 31. Oktober 1841. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn Gesellschaft.
in Koͤ
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igen Zins⸗Coupons er⸗
gleichen Nachweises und Fuͤhrung ihrer Legitimgtion
Hirte, Spec.⸗Direktor⸗Substitut.