1842 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 07 Apr 1842 18:00:01 GMT) scan diff

ahre 1235, welches diese an chlesten ertheilten, und nach den debi von 1261, 1295 und 1304, die dem Herzog Heinrich und der Stadt Breslau, so wie der Stadt Görlitz gesandt worden sind. Doch nicht uͤber das 13te Jabrhundert hinaus uͤhte das Markische Recht Einsluß auf die Markischen Stadtrechte, welche sich selbststaͤndig ent⸗ wickelten und von nun an in zwei Klassen getheilt werden koͤnnen. Die Einen haben die Singular⸗Successionen der Manner in das eergewaͤte und der Frauen in die Gerade aufgenommen, die Anderen sie vonz Anfang an ausgeschieden. Im Einzelnen herrschte große Mannigfaltigkeit. In der Reumark entwickelte sich in einigen Ge⸗ genden ein gemischtes System: Heergewaͤre und Gerade sind im Lehn⸗ recht beibehalten, uͤbrigens aber abgeschafft; so in Kottbus, Zuͤl⸗ lichau und Krossen. Auf diesen Grundlagen beruht die Aoachimssch⸗ Constitution. Es ist dinsichtlich der Behandlung der uͤberlebenden Frau von Al⸗ ters her das Osiphaͤlische Recht vom Westphaͤlischen unterschteden; jenes ihr einzelne Vermoͤgensstuͤcke, dieses eine Quote des Vermögens. So entstand eine Guͤtergemeinschaft von Todes wegen, welche da, wo sie nicht gesetzlich, wie in der Mark durch die C. J., sixirt wurde, sich zur eigentlichen Guͤtergemeinschaft gebildet hat. Die Maͤrkischen Staͤdte haben im Gegensatze zu dem Fesdebarger Rechte diese Halbtheilung von Westpbaͤlischen Rechten fruͤh erhal⸗ ten; die C. J. bestaͤtigt diese mit dem Tode des einen Ehegatten eintretende Guͤtergemeinschaft und die Halbtheilung; sie beseitigt mithin die Singular⸗Successionen uͤberall, wo sie noch bestanden; die Erbfolge ins Lehen ward natuͤrlich hiervon nicht beruͤhrt. Aber da der uͤberlehende Ehegatte, auch wenn andere Erben fehlen, nur die Haͤlfte des Vermoͤgens erbt, so ist er nicht Erbe in Roͤmischem Sinne, und ist in diesem Punkte das Deutsche Recht beibehalten. Jn Ansehung der Bestimmungen von Todes wegen behielt die C. . das Deutsche Institut der Ehestiftungen bei und sondert genau von ihnen alle andere Schenkungen, fuͤr welche Roͤmische Rechts⸗ Grundsaͤtze gelten. Die Ehestiftungen kamen jedoch insoweit außer Gebrauch, als die C. J. neben ihnen Testamente nach Roͤmischer Weise zu machen erlaubte, bei welchen die Testirenden viel unbe⸗ schraͤnkter waren. In Beruͤcksichtigung der Constituirung und Thei⸗ lung der Erbmasse kennt die Constitution nur das Verhaͤltniß, wenn der uͤberlehende Gatte mit Kindern u. s. w. theilt, und be⸗ stimmt nichts, wenn er der Erbschaft entsagt. Aechtdeutsch ist der des Gesindelohns, waͤhrend bei dem Abzug der Schulden, welcher in Maͤrkischen Stadtrechten schon vor der C. J. herkoͤmm⸗ lich war, der Einfluß des Roͤmischen Rechts unleugbar ist. Auf das Vermoͤgen aͤlternloser Kinder wird besondere Ruͤcksicht genommen, und auch hier tritt in der Anerkennung testamentarisch bestellter Vormuͤnder die Einwirkung des R. R. hervor. Dagegen ist die Pflicht des Vormundes zum Rechnunglegen Deutschrechtlich, so wie auch der Abzug der Quindena. Aus dem Schweigen der C. J. daruͤber, ob uͤberlebende Ehegatte entsagen koͤnne, sind unsaͤglich viele Zweifel entstanden, zumal da die Praxis seit dem 16ten Jahrhundert hierbei das Roͤmische Recht anwendete. Der Verfasser bringt Beispiele von v aus der Zeit vor der C. J. Man verkannte jedoch das nach Deutschem Recht wohlzubegruͤndende Entsagungsrecht und fuͤhrte ein besonderes jus optionis ein, in Verbindung mit dem bene⸗ ücium inventari. Auch von der Verwirklichung der Erbschaftsthei⸗ lung handelt die C. J. nicht ausdruͤcklich, doch hat sie in dieser Be⸗ iehung nicht gleich alle Deutschen Elemente beseitigt, unter denen ie Fortsetzung einer gewissen Gemeinschaft zwischen den Kindern und dem uͤberlebenden Gatken, so lange er nicht wieder heirathet, erheblich ist. Dagegen siegte das Roͤmische Recht in Ansehung dessen, was die Kinder in die Erbmasse einzuwerfen haben. Das Roͤmische Recht hat vollstaͤndig den Sieg errungen im Erb⸗ rechte der Blutsverwandten. Hier werden nur die Urenkel von den

rzog Heinrich den Bäaͤrtigen von 9 8.,88enc, venschen choͤppen

b Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

Bekanntmachungen.

1 Proklama. Auf der hierselbst in der Dammstraße sub No. 44

sol. 37 verzeichneten ehemaligen Stippiusschen Apo⸗ geladen.

am 4. November 1842, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. 2 Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten werden zu⸗ belegenen, im Hypothekenbuche von Loburg Vol. II. gleich unter der Verwarnung der Praͤklusion vor⸗

Enkeln ausgeschlossen, und dies ist ein Ueberrest des alten Deutschen Rechts, 11⁄ welchem Kinder die Enkel u. s. w. ausschlossen.

Dies ist ungefaͤhr der Haupt⸗Inhalt der vorliegenden Schrift. Wir bemerken nur noch, daß die Bearbeitung des Sachsenspiegels nach Brandenburgischem Recht in dem Berliner Stadtbuche sehr ausfuͤhrlich nachgewiesen und erdrtert wird. Hier wie in der ganzen Untersuchung steht der Verfasser auf allgemein Deutschrechtlichem Standpunkte, so daß er, uͤber das Partikularrechtliche sich erhebend, auch die entfernteren Beziehungen zwischen dem Markischen und dem emeinen Rechte aufzusinden und anschaulich zu machen weiß. In Vezug auf den Sich des Roͤmischen Rechts uüͤber das einheimische aber ist sein Buch ein werthvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte des 16ten Jahrhunderts, in welchem das Roͤmische Recht das Deutsche

gleichsam verzehrte.

Berliner Börse. Den 5. April 1842. .

21 Pr. Cour. Aetien. 8 Brief.] Geld.

Pr. Cour. Brief. Geld.

124; lnn

Fonds.

Hrl. Pota. Eisenb. V do. do. Prior. Act. 4 ½ 112 111

Mgd. Lpz. Eisenb. 102 1 8

104½ 102 ¾

82¾

103

St. Schuld-Sch. 104 ½ Pr. Engl. Obl. 30. 4 Präm. Sch. der Seebandlang. 83 Kurm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 4 104 ½ Elbinger do. 3 ½ Danz. do. in Tb, 48 Westp. Pfandbe. 3 ½ 102 ½ hbin. Eisenb. Grossh. Pos. do. 4 105 ¾˖ [do. do. Prior. Act.

Ostpr. Pfandbr. 102 ½ Gss V

4 Posm. Bee 4 3 8. Friedrichsd'or 8 EEE1I1X““ 2 [Apdere Goldmün- Schlesische do. 3

10l; zen à 5 Th.

Disconto

do. do. Przor. Act.

Brl. Anb. Eisenb. 107 102 86 ½ 85

do. do. Prior. Act. 1012

Düues Elb. Eisenb.

do. do. Prior. Act. 98 ½ 97 10 ½

—,9vee

13 13 9 ½ 9 I1

mWechsel-Cour fd6dS5. FP bhlr. au 20 Sgr. Brief.] Geld.

250 Pl. K 140

139 ½

Amsterdam do. 250 FI. w 8 1 Ilamburg 149 ½ I 149 ½ do. Mh. 2 Mt. 149 148 1 1St. 3 Me. 6 22⁄ 6 22 ¼ 300 Pr. 2 Mt. 79 79 ½ 150 Pl. 2 Mmt. 103 150 FPil. 2 Me. 102 ½ 102 ¼ Breslaun 100 Thlr. 2 Mt. 99 ½ Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr. 8 Tage Frankfurt a. MU. 3WV w ww 150 L. 2 Me. V 5 ½ 4. 101 29. Preuss.

Londomn .„„ . 6 8 Masln . . . .... ...... Wien in 20 Xr.

1 sRbl. 3 Wocb.

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Schuld 51 8.

Amsterdam, 1. April. Ausg. —. Zinsl. —.

Kanz-Bill. —. 5 ½ Span. 20 ¼⁄.. Pass. —. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 106 †. 8 Antwerpen, 31. Marz. Zinsl. 5 ¼. Jeue . 8. Wien, 31. Marz. 5 % Met. 107 ½. 4 5 76 ⅛. Dank-Actien 1616. Aul. 4ο 1834 137 ½. 4e 1829 110.

—.

Taxe und Ediktal⸗Ladung

theke steht aus dem Kaufvertrage vom 15. Juni 1804 fuͤr die Erben des verstorbenen Apothekers Johann Heinrich Stippius 1) die Wittwe Stippius, Marie Louise Sophie Christiane geborne Jaͤnicke,

pius, 3) den Apotheker Johann Leberecht Stippius, 4) die Frau Oberamts⸗Regierungs⸗Kalkulator Jo⸗ hanne Elisabeth Wilcke, 5) den Carl Eduard Wilcke,

Grundstuͤcks noch nicht abgetragen ist.

trages cum annexis sind nach Angabe der Glaͤubi⸗ nicht x2 und es werden daher zum Zweck der Ausstellung eines neuen Schuld⸗Dokuments 8 uͤber jene Summe alle diejenigen, welche an die vorgedachte Post der 300 Thlr. und die daruͤber aus⸗ gefertigten Dokumente als Eigenthuͤmer, Cessiona⸗ zu machen haben, hierdur f . sorache Fv urch aufgefordert, diese An termmo den 16. Juli, Vormittags 10 Uuhr

aens zu machen, widrigenfaus sie die Pra⸗ een öens Lasen die Amortisation der oben 8 bbarg, den 2 . rz *ewaͤrrigen haben. gns Kbnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

CGitatio edictalis. mittel Ludwig Haesecke hierselbst wird d

der Hecergeher Fehenn baseeg cneseseehn, nge. im Juli 1823 den hiesigen Ort verlassen und fenr⸗ dem von seinem Leben und Aufenthalte keine Nach⸗

Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn. R.Ne. eb; He Fechers Eisenbahn⸗ eesellschaft werden hierdur 2) den Apotheker Johann Gottfried August Stipv⸗ neunte Einzahlung von zehn Prozent auf den Betrag der ausgegebenen Quittungsbogen, nach Abrechnung der Zinsen à 5 pCt. vom 16. April bis 15. Mai 1842 auf die schon geleisteten acht Einzah⸗ lungen mit 10 Sgr. 27 868, derselben in den

2 G abn en vom 1. bis 15. Mai 1842, mit Ausnahme der 300 Tblr. eingetragen, welches nach dem Anerkennt⸗ straße Nr. 3, Morgens von 9 bis 12 Uhr, zu leisten. niß des gegenwaͤrtigen Besitzers des verpfaͤndeten Diese Zahlung von 10 „Ct. wird auf den Quittungs⸗ 8 ar . . bogen selbst durch einen der Direktoren oder Stell⸗ Die fuͤnf Ausfertigungen des gedachten Kaufver⸗ verereter und unseren Rendanten Thimm bescheinigt, weshalb die Aetionaire ersucht werden,

die r unter Beifuͤgung dop⸗

pelter, nach

mit der Namens⸗

Eb * den Fh Tagen in un⸗ 2 2 serem Buͤreau mit der Zahlung einzureichen, rien, Pfand⸗ oder sonstige Brlefsinhaber Anspruͤche wogegen sofort das eine Sahrnag 9. zufelche Unter⸗ n⸗ schrift des oben genannten Rendanten Thimm und 3 Monaten und spaͤtestens in unserem Stempel versehen, zuruͤckgegeben wird und dem Einzahler als Interims⸗Bescheinigung dient. Bei der Zuruͤckgabe dieses bescheinigten ses, welches von dem Inhaber zu quittiren ist, sind die Quittungsbogen gehoͤrig vollzogen nach acht Ta⸗ gen zuruͤckzunehmen.

Die Actionaire werden auf die in den Onberee. bogen abgedruckten §§. 11. und 16. des gerichtlich vollzogenen und von Seiner Majestaͤt dem Koͤnige Bestaͤtigungs⸗Urkunde vom 15. Mai 1841 Auf den Antrag des ehemaligen Baͤcker⸗Altmeisters genehmigten Gesellschafts⸗Statuts aufmerksam ge⸗ c Berlin, den 31. Maͤrz 1842.

Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗

erscheinen, aufgefordert, zu bescheinigen, oder zu gewaͤrt

Wiedereinsetzung in den vorigen

en Nummern geordneter,

Unterschrift versehener nachzukommen.

Bekanntmaäch

erzeichnis⸗ Herr Herrmann

staͤnde berechtigt Kenntniß gebracht.

Gesellschaft.

richt gegeben hat, so wie dessen etwanige undek Erben und Erbnehmer hierdur ekannte in termino G ch aufgefordert, sich

sigen Gerichtslokale zu melden, widrigen dem

Hesannee Baͤckergesell v Ludwig fals der

todt erklaͤrt und sein hierselbst vorhandener Nachlaß

unter seine naͤchsten Erben vertheilt werden wird.

den 15. Oktober 1841.

Kobnigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. burg und Leip * haͤngenden Ed

Ft Nothwendiger Verkauf zzur Aufloͤsung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 17. Maͤrz 1842.

Das in der Blumenstraße Nr. 34 an der Ecke der

Wilhelm Moewesschen Erben, taxirt zu 6065 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf., soll der Auseinandersetzung halber

Bekanntmachung. Vom Herzogl. hohen Landes⸗Justiz⸗Kollegium

vor dem Herrn Justizrath Koenig oder zuvor im ie. 8080 Herzogl. Stadtgericht zur

Haesecke fuͤr Fabrikanten Johann Christian Fried r 2 rich un bristian Goöttlob Gebrüͤder 1e. Prozesses beauftragt und hat mit⸗

genen Konkurs⸗ telst der bei den wobllbbl. Stadtgerichten zu Magde⸗

den 28. 8 zur E 4 Pr klusiv⸗Dekrets, en 22. Krautsgasse belegene Grundstuͤck der Gaͤrtner Carl zur Akten⸗Inrotulirung anberaumt. Allen bekannten und unbekannten Glaubigern der genannten Gebruͤder Brengel wird dies andurch mit

gen Buͤrger und Handschu

al⸗Ladungen, es Eigenthuͤmers Herrn

berlassenen Herzoglichen Schlosse Einzelner un 12K. Familien getragen ist.

unius 18423

Julius 1842

letzten Jahrgaänge d (Teln Nabe⸗ 6. .

Daß der hiesige Advokat und G ater zum Guͤter⸗ und Streitver⸗ treter in dem bei uns anhaͤngigen Konkurs⸗ uͤber das Vermoͤgen der hiesigen Handschuh⸗Fabri⸗ kanten Brengel Gebruͤder bestellt worden und in sol⸗ cher Eigenschaft zur Einhebung der Aktiv⸗Außen⸗

wird hiermit zur öffentlichen

Allerhoͤchsten Befehl:

Altenburg, den 16. Dezember 1841. Herzogl. Saͤchs. Stadtgericht das. Vogel, Dir.

Ptessaag. 7 20, Dehan 19612 iaee ia Das kommittirte Herzogl. Saͤchs. Stadtgericht. Per⸗ Vogel, Ur.

Die bereits im sechsten Jahre bestehende Kaltwasser⸗Heilanstalt zu Elgersburg, welche bisher ununterbrochen im Winter wie im Ischinen, gangdaren Zeugen, Maschinen Sommer einer regen Thaͤtigkeit und Frequenz um 1 s 8 sc erfreufe, 1. anen, 2 88,, fuͤr Kammgarn⸗ und Baumwoll⸗Spinne li 1 n mit t ußerst wirksam be 8 1 chen Entscheidung des 7 5 sn min EeE. 8 vlben⸗ als ein vermöge bfeble und um üng. Ertheilung von Auftraͤgen eorg seiner Lage, seines Wassers und seiner Einri gen vollkommen zweckentsprechendes, wie du treffliche Kur⸗Erfolge bisher bewaͤhrtes Heil⸗Institut ig, mit der Bemerkung empfohlen, daß sowohl in den . o wie an Gerichtsstelle hier aus⸗ frennblichen und wohleingerichteten Kur⸗Gebaͤuden Graͤser, als auch in em

fum Liaivatton. a.e 18412 8 ,FA zur Aufuahme von vreh en Hnadig

1

3 Ueber das zeitherige Bestehen der hiesigen Heil⸗ anstalt und darin erzlielte Kur⸗Resultate eitschrift „der Wasserfreund ei F. Enke) und A. H. A. Hatham's

U L. Angely. (Neu einstudirt.)

e“; 1““

Ern Meteorologische geobachtungen. 1

MNach einmalzger Beobachtang.

Qwellwürme 7,3° R. FlIasawärme 2,0˙9 h. Dodeuwäürme 2/,20 ,h. Acsdünstang 0,029, Hb. Niederschlag 0,019 hb.

Abonde*

1842. 10 Unr.

4. April.

Tbaupunkt. Dunstsättigung

Morgons Naehmittage 6 Uhr. 2 Uhr.

336,67 Par. 338,47 Par. 339,82 Par. + 11“en. + 34, 2n. +† 0,20n. 1,1 ‧*9 a. 1,22 n. 3,1° n. 82 pct. 68 pct. 75 pct. bozogen. Schnee. beiter. NNO. No. 0No. Wrrnewechsel + 3,8*

0No. 2,23˙9. Tagesmittel: 338,32 Par... + 1/82 n. 1,82 h. 75 pct. 0kO.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 6. April. Im Schauspielhause:

Hause. Hierauf: Drei Frauen und keine.

Donnerstag, 7. April. Im Opernhause: Iphigenia in Tauris, Oper von Gluck.

m Schauspielhause: La Calomnie.

reitag, 8. April. Im Schauspielhause. Zum erstenmale:

Monaldeschi, oder: Die Abentheurer, Tragoͤdie in 5 Abth., von

H. Laube.

Die Frau im

Königstädtisches Theater. Mittwoch, 6. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Auf I Puritani. rstag, 7. April. Der Scheiben⸗Toni.

Freitag, 8. April. Siebentes und vorletztes Konzert des Herrn H. W. Ernst. Vorher: Graf Schelle. Posse in 3 Akten, von Higa H e

1X“

Donne

Oeltentliche Aufkührungen.

Mittwoch, 6. April, Nachmittags 4 Uhr, in der Garnison⸗ Kirche, mit Allerhoͤchster Genehmigung: Der Oster⸗Morgen, Tan⸗ tate von Tiedge und Neukomm, aufgefuͤhrt unter Leitung des Kbnigl. Kapellmeister Moͤser, zum Besten der Malmeneschen Knaben⸗Beschaͤftigungs⸗Anstalt. Billets à 10 Sgr. sind in den Musikhandlungen von Schlesinger, Trautwein, Bothe und Bock, bei dem Kastellan des Schauspielhauses und bei dem Kuͤster der Garnison⸗Kirche; Texte à 2 ½ Sgr. an

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bax , .

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Marktpreise vom Getraide.

eIi . g. 1 8 8 de: Roggen thlr. 17 Sgr. f.; große Gerste . e. Pfa ene Sgghe 1Rne e8e c, Lase 27 Sgr. f., auch: gr. 8 Sg fenn Weizen (weißer) 2 Rthlr. 27 r. 6 Pf., auch 2 Rihlr. 22 Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 20 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.; Hafer 21 Sgr. 3 Pf.; 12 1 Rthlr. 15 Sgr. Sonnabend, den 2. April 1842. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 10 Sgr., auch 8 Rthlr. 10 Sgr.

b

Der Tentner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Wen Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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der Aufforderung zur Nachricht gegeben, von dieser „Beschreibung von Elgershurg“ (Arnstadt bei F. otiz zu nehmen, dem Inhalte der⸗ selben genau nachzukommen, insbesondere aber die Anspruͤche, welche an die vorliegende Vermoögens⸗ lich der Aufnahme in die Anstalt werden unter der masse der Gemeinschuldner gemacht werden wollen, Adresse des Unterzeichneten erbeten. bei 10 Thlr. Strafe spaͤtestens 3 Wochen vor dem Liquidations⸗Termine zu den Akten anzumelden, 1 dann in diesem Termine selbst oder durch legiti⸗ mirte und zur Guͤte instruirte Bevollmäaͤchtigte zu ie Forderung gebhrig zu liquidiren und die gen, daß sie damit zwischen von diesem Kreditwesen fuͤr ausgeschlossen und der Luͤbeck, Rostock, Ystad, Calmaru. Stockholm. tand fuͤr verlustig erachtet, dies auch am zweiten der obigen Termins⸗ tage mittelst Bescheids werde erkannt werden; in⸗ gleichen, wenn ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte, uͤber die liquidirte Forderung und deren 2 Prioritaͤt den Rechten gemaͤß zu verfahren und im werden im Laufe dieses Sommers ihre regelmaäßigen dritten der anberaumten Termine der Aktenschluß Fahrten zwischen den obengenannten Orten machen. und Inrotulirung zu einem Rechtsspruche gewaͤrtig zu seyn; auch haben die auswaͤrts Wohnenden spaͤ⸗ testens im Liquidations⸗Termine Jemanden in hie⸗ siger Stadt zur Annahme der Ladungen und ande⸗ ren Erlasse zu bestellen und im Uebrigen dem, wozu sie die Ediktal⸗Ladung des weiteren anweist, genau Rostock, den 3. Marz 1842.

Meinhardt) naͤhere nuchunft. Anmeldungen und Anfragen von Kranken bezuͤg⸗

Elgersburg im Herzogthum Gotha, den 29. März 842.3 Dr. Piutti. N .

Daampfschifffahrt isch

Die beiden schoͤnen kupferfesten und gekupferten Schwedischen Dampfschiffe: Gauthiod, 8218 P. G. Nyléen, n un Svithiod, Capitain O. P. J. Fitinghoff, 2

Jeden Sonnabend Abend kommen sie von Stock⸗ holm und jeden Donnerstag Abend von Trave⸗ muͤnde in Warnemuͤnde an, von wo sie nach einem Aufenthalt von einer Stunde wieder abgehen. Naähere Nachricht ertheilt

1e“ Heinr. Warkentien. 8. 4 r Kt 1 UlAdun Maschinen⸗Ausstellung.

Den Herren Tuchfabrikanten und Streichgarn⸗ Spinnerei⸗Besitzern empfehle ich meine waͤbrend der

8 t

erichts⸗ Direktor Fegn Jubilate⸗Messe in der Tuchhalle Treppe A., e

Etasse⸗ zu eivzig stattfindende

Ausstellung von Maschinen nenester Construction Prozeß zur gefäͤlligen Beachtung, und lade dieselben ergebenst ein, mich mit ihrem Besuch zu beehren. Maschinen gleicher Construetion besinden sich, au⸗ er in mehreren anderen Drten, hier in der Naͤhe, n dem neuen aufs sweckmaͤßigste und vortheilhafteste eingerichteten Etablissement von Herrn G. Zschilles seel. Frau Ww. in Großenhayn, so wie auch eine unter meiner Leitung nach neuestem System gebaute ampfmaschine von 14 ee daselbst, in Ak⸗ tivitaͤt; die Frau Besitzerin derselben wird die Guͤte haben, diese Maschinen von denjenigen in Augen⸗ schein nehmen zu lassen, welche sich dafuͤr interessiren. ndem ich mich zugleich zur Erbauung von Dampf⸗

rei, Waaren⸗Appretur⸗Maschinen ꝛec. em⸗

tte, bemerke ich noch, daß ich bis Vormittags

tun⸗

i i rüheren Logis, Lederhof Nr. 95

so wie durch 9„ E 89 2 . ffet, Eech.n aͤbri⸗ Richard Hartmann,

Maschinen⸗Fabrikant aus Chemnit.

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Literarische Anzeigen. Schulbücher zu den billigeten Preisen bei H. Baller, Heilige geist-Strasse 21.

uͤr Unterkommen nlaͤnglich Sorge

eben die

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den Kirchthuͤren zu haben.

Kdnigl. Preuß ische

szeit im Lokale der Ausstellung zu treffen bin.

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No. 96.

Inha It. 1 ichten. Feasters, neder St. Petersburg.

Vermischtes 8* Nußlauß und Pelen. Zorevauernbe Gaͤbrung in

5 is. n Bezug auf die 8 Facrrfas e. 2 9i Supplementar⸗Kredite fuͤr Algier. Guͤnstige

g S ben aus Paris. (Noch

Naͤchrichten aus Port⸗au Prinece. Schrei 1 timme uͤber die Rheingraͤnze.) .179fneen und Srlanb. London. Neue Fee des Prin⸗

zen Albrecht. Fortdauernde Agitation gegen Peel’s inanzplan. Truppen⸗Zusammenziehung zur Einschiffung nach Indien. Englisch⸗Ostindisches Gebiet. Anabaptisten⸗Taufen. Ver⸗ mischtes. Nlrlchlanpe. Haag. Neue Organisation des Staats⸗Ministeriums. Dänemark. Kopenhagen. Minister⸗Veraͤnderung. b Deutsche Bundesstaaten. Kiel. Kzonigliche Resolution uͤber

E,

die Holsteinische Eisenbahn. Schreiben aus Luxemburg.

Schweiz. Madrid.

und Wien. Syrien. Berichtigende Mittheilung uͤber die Stellung des evange⸗

Texas und 28 gegen den Sklavenhandel. —Bauer zu Bonn die licentia docendi entzogen? Praͤmien⸗Ver⸗ zut vaterlandischen Statisiirk. (Schiu0)—

(Die neue Zoll⸗Organisation; Ruͤcktritt des Ober⸗Inspektors

Wahlen.)

Genf und Bern.

Spanien. Türkei. Konstantinopel. Abreise der Gesandten nach London Aegypten. Alexandrien. Nachgeben Mehmed Ali's in den 80 Handels⸗Differenzen.

ischen Bischofs von Jerusalem. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Vertrag zwischen Inland. Berlin. Auf welche Weise wurde dem Licentiat Bruno thbeilung an Dienstboten. Köoln. Dombau⸗Verein. Duͤs⸗ seldorf. Eisenbahn. Beilage. Warrekauri. Wissenschaft, Kunst und Litera⸗ tur. Abegg Beitraͤge zur Strafprozeß⸗Gesetzgebung.

——

Ihmnhn

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages. 8

8 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst .S. 1-

Dem Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen General Major von Ellerhorst den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Schloß⸗Haupt⸗ mann von Luüͤtzow und dem Landrath a. D. von Bukowiecki zu Wirsitz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Domai⸗ nen⸗Rentmeister Droenewolff zu Quedlinburg, so wie den katho⸗ lischen Pfarrern Thielmann zu Schweinern, im Regierungs⸗Be⸗ zirk Breslau, und Lux zu Schreckendorf, in der Grafschaft Glatz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; desgleichen dem ehemali⸗ gen Gendarmen, jetzigen Post⸗Conducteur tottmeister, das Allgemeine Ehrenzeichen, und dem Bruͤckenwaͤrter Voigt zu Potsdam die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen;

erner Den Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Rei⸗ mann hierselbst in dem bisher von ihm verwalteten Amte eines Praͤsidenten des Kuratoriums der Preußischen Renten⸗Versiche⸗ rungs⸗Anstalt auch fuͤr die drei Jahre 1842 bis 1844 zu be⸗ staͤtigen; 1

Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor, Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Ulrich zu Kalbe an der Saale, zum Rathe beim Tribunale in Koͤnigsberg in Pr. zu ernennen;

Dem Stadtgerichts⸗Archivarius und Notarius Homberg zu Breslau bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst und

Dem bei dem Land⸗ und Stadtgerichte in Treptow an der Tollense angestellten Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Brose den Titel als Justihraͤthen; so wie 1

Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor Hantelmann zu Bromberg und

Dem bei dem Ober⸗Landesgerichte in Stettin angestellten Secretair Pust den Titel von Kanzleiraͤthen beizulegen.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklen⸗

burg⸗Strelitz ist nach Potsdam von hier abgereist.

8 Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3ten Klasse 85ster

Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie fielen 2 Gewinne zu 3000 Rthlr. auf Nr. 55,011 und 56,075; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 23,412 und 76,761; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr. 85,116; 3 Ge⸗ winne zu 400 Rthlr. auf Nr. 11,069. 54,015 und 70,191; 5 Ge⸗ winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 8783. 30,423. 57,534. 74,311 und 83,700; und 6 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 6617. 28,892. 30,334. 43,750. 43,978 und 75,57175. Berlin, den 6. April 1842. a. N. sr Hen . . General⸗Lotterie⸗Direction. l Der Kaiserl. Russische General⸗Lieutenant und djutant, Fürst Labanoff⸗Rostowsky, nach St. Pe⸗ h824* E 8 gxAszaslüsUn. E

G Auslannd.

RMußland und Polen.

hama h Petersburg, 30. Maͤrz. Der General⸗Major Duͤ⸗ secens.. bisheriger Gesandter am Hofe zu Teheran, hat nach⸗ voslkonnanehöchste Reskript vom 8ten d. erhalten: „Ihr kluges,

i mit Unseren Absichten uͤbereinstimmendes Benehmen

8 ssen. Ihrer breijaͤhrigen Verwaltung Unserer Missions⸗Angele⸗

EP11

Z S agen, d6 gnuds. 5 laubniß nachsuchen, dem Koͤnige selbst vorgestellt zu werden, um

BMerlin, Donnerstag den 7en April

genheiten in Persien hat Ihnen Unser Kaiserliches Wohlwollen zugezogen. Zur Bezeugung desselben verleihen Wir Ihnen Aller⸗ gnädigst die ö des St. Annen⸗Ordens er⸗ ster Klasse, welche Sie der Verordnung gemaͤß zu tragen haben. Wir verbleiben Ihnen mit Unserer Kaiserlichen Gnade gewogen. Nikolaus.“

Vorgestern ist uͤber Orenburg der Gesandte von Chiwa, Weißt⸗Isias⸗Bei⸗Nawin, hier angekommen.

Dem General⸗Major Aschewski, Chef der zweiten Brigade in der 29sten Infanterie⸗Division und Commandeur der linken Flanke auf der Kaukasischen Linie, hat der Kaiser fuͤr ausgezeich⸗ neten Muth und Tapferkeit, die er neuerlichst in verschiedenen Treffen gegen die Bergvoͤlker bewiesen, 2000 Desaͤtinen Land im Gouvernement Wologda verliehen.

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von Moͤglichkeiten rechtfertigt nicht die Ausrüstung von abe 38,000 Mann. Die Budget⸗Kommission von 18438 wird g-Eee dieser Frage beschaͤftigen und hoffentlich das Budget von Algier auf eine reelle Basis zuruͤckfuüͤhren. Sie wird das beseitigen, was die jetzige Kommission nicht konnte, wollte sie nicht die letzte Session der gegenwaͤrtigen Kammer zu sehr in die Laͤnge ziehen.“

Die Kommission erklaͤrt bei dieser Gelegenheit, daß, welche abweichende Ansicht sich auch mitunter kundgegeben hat, sie mit der Regierung daruͤber durchaus einig ist, daß an ein Aufgeben der Kolonie nicht zu denken sey, und daß sie jede Aufforderung,

die sie veranlassen wolle, ihre Rechte, welche sie durch diese Erobe⸗

Der General⸗Direktor des Postwesens, Fuͤrst Alexander Go⸗

luͤtzyn, ist im Begriffe, sich nach seinen Guͤtern in der Krimm zu⸗ ruͤckzuziehen. Man bezeichnet den General von Adlerberg als 8

nen Nachfolger. Fraukreich.

Paris, 1. April. Die Koͤönigin wird, in Begleitung der Koͤnigin der Belgier und der Prinzessin Klementine, eine Reise nach Dreux zu dem Grabe der Prinzessin Marie antreten, aber nur einen Tag von der Hauptstadt entfernt bleiben.

Der Koͤnig und die Koͤnigin der Belgier haben gestern Herrn Guizot und mehrere Mitglieder des diplomatischen Corps, worunter Lord Cowley, empfangen.

Der Handels⸗Minister hat die Handels⸗Kammer zu Havre auffordern lassen, ihr Entlassungs⸗Gesuch zuruͤckzunehmen; die Han⸗ dels⸗Kankmer hat diese Aufforderung unbedingt abgelehnt. Ueber⸗ haupt erhaͤlt die Zucker⸗Frage die Gemuͤther noch immer in Gaͤh⸗ rung. Die Deputirten der Seehaͤfen beharren fest bei ihrer For⸗ derung, und die nach Paris gesandten Mitglieder der einzelnen Handels⸗Kammern und der Zucker⸗Kommissionen protestiren eifrig gegen eine Maßregel, die das Interesse der Seehaͤfen so schwer verletzt. Durch die Vermittelung der Deputirten Wuͤstemberg und

Galos haben die Delegirten der Gironde bei Herrn Guizot und

den uͤbrigen Ministern Audienzen gehabt und werden um die Er⸗

Sr. Majestaͤt die Noth und das Elend vorzustellen, worein die Seestaͤdte durch den von der Regierung 1— Beschluß gestuͤrzt wüͤrden. Die von dem Handelsstande von Bordegux an die Kam⸗

mer erlassene Wittschrift liegt bereits auf dem⸗Buͤreau des Praͤsi⸗

denten, und die Adresse an die Minister wird diesen unverzuͤglich uͤbergeben werden. Was die Gemuͤther noch mehr bewegt, ist der Umstand, daß die Mitglieder der Kammer, die zu der Kommission gehoͤren, welche den Gefes⸗Entwurf ur Vertagung der Zucker⸗Frage zu pruͤfen hat, aus Maͤnnern bestehen, die dem Interesse der See⸗ staͤdte nicht besonders guͤnstig sind.

Mehrere Deputirte der Seestaͤdte hatten gestern eine Konfe⸗ renz mit den Herren Odilon Barrot und Billault. Der Bericht, uͤber die Supplementar⸗ und außerordent⸗ lichen Kredite fuͤr die Jahre 1841 und 1842 ist gestern in der Deputirten⸗Kammer vertheilt worden und wird am naͤchsten Montage zur Diskussion kommen. Die Haupt⸗Frage, welche auch fuͤr das Ausland von uͤberwiegendem Interesse ist, betrifft Algier. Die fuͤr diese Kolonie verlangten Kredite bringen politische und finanzielle Fragen in Anregung. Wir lassen im gedraͤngten Auszuge die Hauptpunkte dieses Berichts, die gedachte Kolonie betreffend, folgen. Es ist zuerst von den im Jahre 1841 stattgehabten Kriegs⸗Operationen die Rede, und hieruͤber sprach sich der Marschall Soult in der Kommission folgendermaßen aus:

„Die Fortschritte, welche die Kriegs⸗Operationen des General⸗ Gouverneurs machen, sind außerordentlich; die am feindlichsten gesinn⸗ ten Staͤmme unterwerfen sich und verlassen die Sache des Emir; jetzt ist der Zeitpunkt da, den Krieg fortzusetzen und auf immer zu been⸗ den, und deshalb darf die in Algier befindliche Kriegsmacht nicht ge⸗ schwaͤcht werden. Erst wenn die Eroberung vollstaäͤndig und Abd el Kader voͤllig beseitigt ist, kann an eine theilweise Entwaffnung ge⸗ dacht werden; vielleicht genuͤgen dann 50,000 Mann. Die festen

verschiedenen Richtungen fortgesteuert,

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laͤtze von Maskara, Mostaganem, Scherschell, Miliana, Medeah, ona, Setif und Konstantine duͤrfen wir nie aufgeben. Auf ge⸗

nauere Angaben kann sich die Regierung aus triftigen Gruͤnden nicht einlassen. Alljaͤhrlich will die Kammer einen Bühc⸗ in die Zukunft thun, und diese Ungeduld ist der Regierung verderblich. Eine Kom⸗ mission ist mit Pruͤfung der Fragen eanstraat, die das Eigenthum und die Kolonisirung betreffen; der desfallsige Bericht muß erst abge⸗ wartet werden.“

Die Kommission tritt der Ansicht bei, daß man das von der Regierung aufgestellte System befolgen muͤsse, sie findet, daß die Unternehmungen des General Bugeaud und seiner Generale mit Muth und Geschicklichkeit zum Nutzen der Kolonie ausgefuͤhrt worden sind. Sie wuͤnscht uͤbrigens, daß der Zeitpunkt, wo die Reduction eintreten kann, baldigst herbeigefuͤhrt werden moͤge. Sie ist durch⸗ aus nicht fuͤr eine beschraͤnkte Eroberung und wuͤnscht, das Stre⸗ ben darauf gerichtet zu sehen, daß das Erworbene erhalten und möoglichst nuͤtzlich gemacht werde:

„Wir halten uns uͤberzeugt“, beißt es in ihrem Berichte, „daß jetzt ein Effektiv⸗Bestand von 80,000 Mann ndothig ist, und haben deshalb unsere Zustimmung gegeben. Wir wuͤr⸗ den jedem abenteuerlichen Unternehmen unseren Beistand ver⸗ sagen, aber der Nothwendigkeit fuͤgen wir uns; es ist der ein⸗ zige Weg, um bald die so dringend nothwendigen Ersparnisse machen zu koͤnnen. 50,000 Mann zuruͤckgefuͤhrt werden kann, liegt nicht mebhr fern;

um ihn zu erreichen, muͤssen wir darein willigen, daß jetzt 80,000 re rer der beiden juͤngsten Soͤhne des Koͤnigs, deutet in einem kri⸗

Kombattanten in der Kolonie bleiben. Aber wir koͤnnen nicht un⸗ sere Zustimmung dazu geben, daß, wie das Budget es bestimmt, eine Sh“ von abermals 38,000 Mann suattfinden soll, wo⸗ durch die Zahl unserer Streitkraͤfte in Algier dedeutend er⸗ hoͤbt wuͤrde. Diese Ansicht des Marschall Soult haben wir lebhaft bekaͤmpft; die Erlaͤuterungen, die er uns gab, er⸗ schienen uns keinesweges befriedigend. Der Marschall fͤhrt an daß der Effektiv⸗Bestand des 1. Januar 1842 sich nur ungewiß be⸗ eichnen lasse, so wie auch kaum voraus zu bestimmen sey, welche

erstauͤrkungen fuͤr das laufende Jahr noͤthig wuͤrden, da es darauf ankomme, wie viel Soldaten durch die mäftenigishng Expeditionen und durch Krankheiten hinweggerafft wuͤrden. Aber diese Erwaͤgung

Der Zeitpunkt, wo d iv⸗L 8 Zpane er Effektiv⸗Bestand auf werden verdient, uͤber das Wechsel⸗Verhaͤltniß zwischen Deutsch⸗

8 gewonnen, zu beschranken, mit der groͤßten Energie zuruͤck⸗

wei

Obgleich die Kommission die Dokumente noch nicht empfan⸗ gen hat, welche von den Arbeiten des Comités Bericht geben, welches der Kriegs⸗Minister wegen der Colonisation Algiers einge⸗ setzt hat, glaubt sie doch, das Nachfolgende aussprechen zu duͤrfen:

„Die Kolonistrung muß ohne Verzug vorgenommen werden. Das Terrain zwischen Algier und Blidah kann sogleich in Angriff ge⸗ nommen werden. Da die Araber nicht anstellig genug sind, so ist die Kolonistrung durch Europder zu bewirken. Spaͤter konnen die Arbei⸗ ten zu Algier, Bona, Mostaganem, in der Naͤhe des Ufers beginnen.

Die Colonisation wird eine neue Bevölkerung in die Provinz rufen;

Landbebauer, die ihr neues Besitzthum mit allem Fleiße fuͤr sich und durch sich kultiviren. Die Erzeugnisse ihrer Anstrengungen bereichern das Land und erweitern die Huͤlfsquellen auf eine Weise, daß es sich einst selbst erhalten kann. Die Fortschritte der Colonisation machen auch ein Gesetz uͤber die Erwerbung und Sicherung des Eigen⸗ thums noͤthig; der Minister hat ein solches dem Kolonisirungs⸗ Comité vorgelegt, das alle nothwendigen Punkte in sich schließt. Wir rechnen mit Zuversicht auf die von der Regierung zu ergreifen⸗ den energischen Maßregeln; denn das Eigenthumsrecht muß in Al⸗ gier eben so sicher seyn, wie in allen Europaͤtschen Staaten. Auch uͤber die Expropriation ist uns ein Reglement, datirt vom 9. Dezem⸗ ber 1841, vorgelegt worden. Seit 1836 gehen die Expropriationen in Gemaͤßheit geregelter Formen vor sich; die Regierung ist sogar bemuͤht, diejenigen zu ordnen, welche in der ersten Zeit der Besitz⸗ vr 556— baben. 4

m end unsere icht ganz zu erfuͤllen, ha ir uns mit der Diktatur beschaͤftigt, welche dem General 8 men sey. Wir halten uns von den Inkonvenienzen uͤberzeugt 0.- eine ju große Ausdehnung dieser Gewalt herbeifuͤhren kann aber wir sind auch der Meinung, daß die Militair⸗Gewalt in einem Lande nicht beschraͤnkt werden darf, wo nur der Krieg die allein herr⸗ schende Macht ist. Wir hegen die Hoffnung, daß bie Unterwerfun der Araber und die Fortschritte der Colonisation uns bald erlauben werden, Formen abzuschaffen, welche zur Zeit der Eroberun uner⸗ —2 waren, und die auch noch jetzt beizubehalten weise seyn würde.“

Man liest im Armoricain de Brest: „Am 27sten v ist die Kriegs⸗Korvette „Berceau“ auf unserer 2 men, nachdem sie Port⸗au⸗Prince am 22. Februar verlassen hatte. Am Bord dieser Korvette fand bekanntlich der Franzoͤsische Kon⸗ sul, Herr Levasseur, eine Zuflucht, als die Differenz zwischen ihm und dem Praͤsidenten Boyer ausbrach. Die Regierung empfaͤngt mit diesem Schiffe Depeschen, welche sich auf diesen Gegenstand beziehen. Bei dem Abgange der Korvette war Alles beendet; Herr Levasseur hatte seine Functionen wieder begonnen, und zwischen der Franzoͤsischen Kanzlei und der Regierung von Hayti herrschte das beste Vernehmen. Am Bord der Korvette befand sich unter den Passagieren Herr von Rosali, Bischof von St. Loui⸗ 1 licher Legat, der wieder nach Rom zuruͤckkehrt. Am 22. Februar war nur die Fregatte „Circée“ auf der dortigen Rhede zuruͤckge⸗ blieben; alle anderen Fahrzeuge der dortigen Station waren nach die Fregatte „Armide“ und die Brigg „Bis an“ nach Martinique, der 22a.e. Cuba und der „Laurier“ nach Frankreich. Der Gesundheits⸗Zu⸗ stand besserte sich auf Hayti, das gelbe Fieber raffte nicht mehr so viele Opfer dahin. Unsere Schiffsmannschaften hatten wenig davon zu leiden; waͤhrend des dreimonatlichen Aufenthaltes der Korvette zu Port⸗au⸗Prince wurden nur 6 Mann von der Krank⸗ heit . und .S.. starben.

Es ist davon die Rede, den Kammern einen Gesetz⸗Entwurf vorzulegen, welcher dem Minister des oͤffentlichen ües Summe anweist, von welcher eine Anzahl junger Aerzte unterstütz werden sollen, die aus den Hospitaͤlern von Paris und denen an⸗ derer großer Staͤdte hervorgehen. Diese sollen dann nach denje⸗ büßer Gemeinden gesendet werden, die bis jetzt eines Arztes ene behren und oft meilenweit fahren muͤssen, um sich einen zu ve schaffen. Da aber die meisten dieser Gemeinden sehr arm sind,

so ist eine Subvention der dort anzustellenden A -

Der Graf von Saint Aulaire, diesseitiger Botschafter in London, wird naͤchstens auf Urlaub hier erwantet. de n 2 Die in Paris erscheinende Gazette des femmes enthält einen Artikel, „das Leben der Prinzessin Marie von Orleans“. v v. ist mit einer Feinheit der Gesinnungen und der Darstellungs⸗Weise geschrieben, da Hinsicht als re gelten kann. EEE

Boͤrse vom 1. April. Die Liquidation ist mit gro er Ruhe vor sich egangen und hat nur zu unmerklichen * gen Anlaß gegeben. Die Renten stehen sehr fest.

Paris, 1. April. In der gestrigen Nummer des Jour⸗ nal des Débats laͤßt sich eine neue timme, die gehoͤrt zu

land und Frankreich vernehmen. Herr Cuvillier Fleury, der Leh⸗

zuͤge eines Systems der Französischen Politik gegen Deutschland an, welches manchen Anzeichen nach viele Anhänger in der Sphaͤre des Journal des Débats zu haben scheint. Herr Cuvillier Fleury ist mit der unermeßlichen Mehrzahl seiner Landsleute fest uͤberzeugt, daß Frankreich eine große Genugthuung von Deutsch⸗ land zu fordern habe, daß das linke Rhein⸗Ufer von Rechts wegen zu Frankreich gehoͤre, und daß dessen A gung mit Deutschland im Jahre 1814 ein Raub, ein

Mißbrauch des Sieges gewesen sey. Aber der Rezensen