1842 / 159 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ehen, worauf sein Bruder im Buͤreau des Innern vernommen sey. 1 Gouverneur des Gefaͤngnisses von Tothill⸗fields, wohin Francis am Montag Abend gebracht wurde, hat ausge⸗ sagt, daß er die dort an ihn gerichteten amtlichen Fragen uͤber Namen, Stand und Wohnung mit fester Stimme und anschei⸗ nend ganz gleichmuͤthig beantwortete. Als man ihn fragte, ob nicht sein Vater Coulissenschieber am Coventgarden⸗Theater sey, entgegnete er in etwas entruͤstetem Tone: Coulissenschieber? Nein! Er ist Buͤhnen⸗Zimmermann.“ Als man ihn spaͤterhin fragte, ob er Geld habe, um sich Speise zu kaufen, erwiederte er ziemlich kleinlaut, daß er ohne Geld sey. Der Gouverneur meint, ihn schon fruͤher im Gewahrsam gehabt zu haben, kann sich aber nicht mehr auf die Ursachen besinnen. Man gab Francis ein Zimmer fuͤr sich allein, wo er die Nacht uͤber von einem Schließer, der bei ihm saß, bewacht wurde. Morgens erhielt er die gewoͤhnliche Gefaͤngnißkost, die er ohne weitere Bemer⸗ kung mit gutem Appetit zu sich nahm. Waͤhrend des Vormit⸗ tags⸗Gebets ließ man ihn im Hofe spazieren gehen. Als Francis am Tage darauf aus Tothill⸗fields in Newgate anlangte, blieb er nach der Handschellen eine Viertelstunde im Vorzimmer, wo er sich sehr kaltbluͤtig umsah und mit den Waͤchtern ganz gleichguͤltig unterhielt. Sein Aussehen verrieth keine Aufregung, und er hatte sich vollkommen in der Gewalt. Ueberhaupt lag in seinem ganzen seitherigen Betragen nichts, was irgend auf Geistes⸗ verwirrung hindeuten koͤnnte. Auch in Newagate erhielt er ein eigenes Zimmer, wo bei Tag und bei Nacht zwei Waͤchter ihn nicht aus den Augen lassen duͤrfen. Er schlaͤft gesund und wird vorschriftsmaͤßig um 6 Uhr Morgens geweckt. Um Mittag laͤßt man ihn anderthalb Stunden lang im Gefaͤngnißhofe umhergehen und fuͤhrt ihn dann in sein Zimmer zuruͤck. Niemand darf Fra⸗ gen an ihn richten. Seine Mutter und Schwester suchten am Mittwoch um Zulassung in Newgate nach, wurden aber abgewiesen.

Der Sultan hat dem Commodore Sir Charles Napier einen kostbaren Ehrensaͤbel mit einem Nischan uͤbersendet.

Am Mittwoch wurde in der Kron⸗ und Ankertavern eine Versammlung gehalten, um sich, wie die Einladung sagte, uͤber die Mittel zur Verhinderung des gaͤnzlichen Ruins der mittleren und unteren Klassen zu berathen. Herr Robert Owen fuͤhrte den Vorsitz und machte einen Vorschlag zur Anlegung von Kolonieen im Inlande, da die Auswanderungen zur Abhuͤlfe des vorhande⸗ nen Nothstandes nicht ausreichten.

Nicht die Abschaffung des Kirchen⸗Patronats hat die Schot⸗ tische General⸗Versammlung dekretirt, sondern blos den Beschluß gefaßt, daß die Patronatsrechte ein bedeutendes Hinderniß der religidsen Freiheit seyen, und daß moͤglichst auf deren Beseitigung hingewirkt werden muͤsse.

Von einer Million Quarter Weizen, welche unter Verschluß im Lande liegen, sind seit den sechs Wochen, die das neue Korn⸗ gesetz in Wirkung ist, etwa 10,000 Quarter zu einem Zoll von 12 Sh. eingefuͤhrt worden.

Vor den Assisen zu Stirling in Schottland kam neulich fol⸗ gender Fall vor: Ein Fuhrmann hatte sich gegen einen Kriminal⸗ Beamten, Namens Simpson, thaͤtlich widersetzt. Das Zeugniß dieses Letzteren machte den Hauptbeweis aus. Als er aber ver⸗ eidigt werden sollte, protestirte der Vertheidiger des Angeklagten hiergegen, weil Simpson ein Atheist sey. Er fuͤhrte auch sofort vier Zeugen vor, welche bekundeten, daß Simpson in mehreren Unterredungen mit ihnen das Daseyn Gottes geleugnet und den Glauben an Belohnungen oder Strafen in einer anderen Welt als eine Thorheit dargestellt hatte. Der Oberrichter erklaͤrte darauf, daß ein solcher Mensch keinen Eid leisten koͤnne, und der Advokat der Krone ließ die Anklage fallen. Simpson muß seinen Abschied nehmen. öe v““

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Brüssel, 4. Juni. Ihre Koͤnigl. Hoheiten die Herzoge von Orleans und von Nemours kamen gestern Nachmittags um 3 Uhr auf der Eisenbahn hier an, wo sie zunaͤchst vom General Goblet empfangen wurden. Heute fruͤh sind dieselben nach Luxemburg abgereist. - 89

Durch eine im heutigen Moniteur belge enthaltene Koͤnigl. Verfuͤgung vom 3ten d. M. werden 14 verschiedene Offiziere der Armee, zum groͤßten Theile Polen von Geburt, mit ihrem gegen⸗ waͤrtigen Grade definitiv bestaͤtigt, nachdem dieselben bereits die Landes⸗Naturalisation erhalten haben oder sie noch erhalten werden.

Durch zwei andere Koͤnigliche Verfuͤgungen haben die Artil⸗ lerie und das Ingenieur⸗Corps der Belgischen Armee eine neue

Organisation erhalten.

Brüssel, 4. Juni. Nach einer mehrwoͤchentlichen allge⸗ meinen mit mannigfacher Aufregung der Partei⸗Leidenschaften gefuͤhr⸗ ten Diskussion ist die Kammer endlich in der heutigen Sitzung zur Abstimmung uͤber die ersten von der Central⸗Section bean⸗ tragten Modificationen in der Gemeinde⸗Verfassung geschritten; die erste Abaͤnderung, welche sich am wenigsten von dem urspruͤng⸗ lichen ministeriellen Antrage entfernt, und wonach der Buͤrger⸗ meister innerhalb oder außerhalb des Gemeinde⸗Rathes ernannt werden kann, im letzten Falle nur konsultative Stimme im Rathe selbst haben soll, ist mit einer Stimmen⸗Mehrheit von 51 gegen 39 angenommen, die zweite aber, wonach der Buͤrgermeister nie Mitglied des Gemeinde⸗Rathes seyn und dann ebenfalls eine ent⸗ scheidende Stimme nur im Schoöͤffen⸗Kollegium haben sollte, ist mit 45 gegen 43 verworfen worden, hat also nicht die Majoritaͤt

von 3—4 Stimmen erhalten, wie wir es befuͤrchtet hatten. Es wich diese letztere Modification am weitesten von dem bestehenden Gesetze ab und fuͤhrte ein ganz neues Prinzip ein, welches, wenn von der anderen Seite der Gemeinde⸗Rath nach Analogie des Pprovinzial⸗Rathes durch einen von ihm in seinem Schoße ge⸗ waͤhlten Vorstand repraͤsentirt worden waͤre, dies von der Regie⸗ rung vertretene allgemeine Interesse mit der Gemeinde⸗Freiheit haͤtte versoͤhnen koͤnnen, allein in seiner inkonsequenten Ausfuͤh⸗ rung unserer Ansicht nach verwerflich war. Um jedoch ein Ur⸗ theil zu faͤllen, muß man die Entscheidung der Kammer uͤber die weiteren Modificationen abwarten, wodurch die erstere, wenn gleich

vg gfe⸗ noch einen bestimmteren Charakter erhaͤlt.

der Bericht der Central⸗Section uͤber die Abaͤnderungen im Universitaͤts⸗Unterrichts⸗Gesetze ist jetzt erschienen, und auf Berlan⸗ gen des Ministers des Innern ist die Diskussion desselben kurz nach beendigter Erorterung der Modificationen und der Gemeinde⸗ Ordnung angesetzt worden. Das diesen Abaͤnderungen zu Grunde liegende Prinzip, welches wir schon in einer fruͤheren K orrespon⸗ denz bezeichnet haben, und wonach ein Theil der Prüͤfungen wie⸗ der den Universitaͤten uͤbergeben werden soll, ist beibehalten, jedoch mit mehreren neuen wesentlichen Bestimmungen verbunden wor⸗ den. Es wird dies Gesetz gewiß mehreren bedeutenden Uebelstaͤn⸗ en abhelfen und saͤmmtlichen 4 Universitaͤten erwuͤnscht seyn. Bei Gelegenheit der Diskussion dieses Gesetzes werden wir nach den vorliegenden Dokumenten eine Uebersicht uͤber den Stand und die

Verhaͤltnisse des Belgischen erer. geben.

* 8 Deutsche Bundesstaaten.

München, 3. Juni. (Bayer. Bl.) Se. Majestäaͤt un⸗ ser Allergnaͤdigster Koͤnig, in dem fernen Auslande von dem Brande Hamburgs unterrichtet, haben d. d. Rom den 27. Mai an den Kabinets⸗Secretair, Vorstand der Kabinets⸗Kasse, Folgendes er⸗ lassen: „Fern bin Ich von unserer Deutschen Heimath, der Ich, tief ergriffen von Hamburgs graͤßlichem Ungluͤck, Ihnen hiermit die Weisung ertheile, 15,000 Fl. aus Meiner Kabinets⸗Kasse fuͤr diejenige Kategorie von Hamburgs Einwohnern zu schicken, wel⸗ cher das Ertraäͤgniß der in Meinem Konigreich stattfindenden Sammlung bestimmt ist. Eingedenk bin Ich dabei der freundli⸗ chen Gastfreiheit, die Mir im Jahre 1804 in Hamburg wurde, die Ich nie vergesse.“

Hannover, 4. Juni. (Hamb. Korr.) Se. Majestaͤt der Koͤnig hat diesen Nachmittag die Residenz verlassen und sich nach Rothenkirchen begeben. Der Zweck dieser Reise des Koͤnigs ist kein anderer, als sich der Feier seines morgenden Geburtstages zu entziehen, um nicht die schmerzliche Erinnerung an das vorige Jahr noch zu erhoͤhen, wo die hochselige Koͤnigin gerade in die⸗ sen Tagen an der Krankheit litt, die ihr bald darauf den Tod

brachte.

Wie man hoͤrt, hat die zweite Kammer bei der gestrigen zweiten Berathung des Berichts der Eisenbahn⸗Kommission nun beschlossen, fuͤr die Summe von 2 Millionen Rthlrn. unverzins⸗ liche Eisenbahn⸗Kassenscheine auszugeben. In erster Kammer ist ein aͤhnlicher Beschluß bereits fruͤher gefaßt worden.

** Koburg, 2. Juni. Das große Brandungluͤck, von wel⸗ chem die Stadt Hamburg auf eine so beklagenswerthe Weise heimgesucht wurde, hat, wie uͤberall, so auch bei uns, und in dem mit uns vereinigten Herzogthume Gotha aufrichtige Theilnahme und wahrhaft bruͤderliches Mitleid gefunden. Sind auch die Opfer, welche hier und in Gotha zur Unterstuͤtzung der Abge⸗ brannten durch Nachzahlung einer doppelten Jahres⸗Praͤmie an die Feuer⸗Versicherungs⸗Bank fuͤr Deutschland in Gotha ge⸗ bracht werden muͤssen, um deswillen von groͤßerer Bedeutung als irgendwo, weil in den beiden Staͤdten Koburg und Gotha bei weitem der groͤßere Theil der Einwohner seine Habe bei jener vaterlaͤndischen Bank versichert hat, so laͤßt man es doch bei diesen, gar manchen Armen recht schwer fallenden Opfern nicht bewenden, sondern sammelt auch noch durch besondere Comités, welche sich auf Anordnung der Regierung in beiden Staͤdten gebildet haben, freiwillige Geld⸗Beitraͤge ein, wodurch denn auch diejenigen, welche mit Feuer⸗Versicherungs⸗Praͤmien nicht betheiligt sind, Gelegenheit erhalten, ihr Scherflein beizutragen. Unser Herzog, so wie die anderen hoͤchsten Herrschaften werden, wie wir aus sicherer Quelle vernehmen ihre Unterstuͤtzungs⸗ Beitraͤge der Einsammlung beifuͤgen; auch sind auf Anordnung des Ersteren, noch außerdem Kirchen⸗Kollekten durch das ganze Land ausgeschrieben worden. Daß bei alledem die Gesammtsumme, wenn sie auch sicherlich billigen Anforderungen entsprechen wird, zu einer bedeutenden Hoͤhe nicht ansteigen kann, ist einestheils in dem maͤßigen Umfange unseres Landes, so wie in dem Umstande begruͤndet, daß wir in der neueren Zeit im Lande selbst manche roße Feuersbrunst, wie z. B. in Neustadt a. H. und mehreren Land⸗Ortschaften im Gothaischen Landestheil erlitten; anderentheils findet ein solch mäaͤßiges Resultat in den oben angedeuteten Be⸗ ziehungen zur Feuer⸗Versicherungs⸗Bank in Gotha gewiß seine vollstaͤndige Rechtsertigung,

* Schleiz (im Reußischen), 6. Juni. Ein schweres Un⸗ gluͤck hat am gestrigen Tage unsere Stadt betroffen, indem im neu erbauten, vorlaͤufig als Theater benutzten fuͤrstlichen Reithause waͤhrend der stark besuchten Vorstellung der Oper „Czaar und Zimmermann“ die Decke des Gebaͤudes theilweise einbrach, ihre Truͤmmer einen großen Theil der Zuschauer beschaͤdigten und durch das hierauf entstehende Gedraͤnge einundzwanzig Personen ihren Tod fanden. Die ungluͤcklichen Opfer dieses verhaͤngnißvollen Er⸗ eignisses, dessen erste Veranlassung jetzt der Gegenstand einer ge⸗ richtlichen Untersuchung ist, sind meist Angehoͤrige angesehener Buͤrgerfamilien in jugendlich kraͤftigem Alter. Se. Durchlaucht der regierende Fuͤrst und des Prinzen Heinrich LXVII. Reuß Durchlaucht wirkten persoͤnlich zur moͤglichsten Rettung der Ver⸗ ungluͤckten mit, nachdem hoͤchstihre fuͤrstliche Mutter durch gluͤck⸗ liche Fuͤgung der Vorsehung der drohenden Gefahr entrissen war.

Die Leipziger Zeitung enthaͤlt uͤber das oben gemel⸗

dete Ereigniß folgende Privat⸗Mittheilung: „Ein großes Ungluͤck

hat unsere Stadt in Trauer gestuͤrzt. Gestern gab die Weißen⸗ bornsche Schauspieler⸗Gesellschaft in dem neuen Reithause, das zugleich mit zum Schauspielhause eingerichtet war, die Oper „Czaar und Zimmermann“. Das Haus, welches an 700 Menschen faßt, war gedruͤckt voll. Kaum hatte der erste Akt begonnen, so hoͤrte ich uͤber mir einen fuͤrchterlichen Knall und bemerkte, daß die Decke barst und herunterstuͤrzte. Alles suchte sich unter Balken und Kalk hervorzuziehen und zu retten. Ich draͤngte mich aus dem Gewuͤhl und Staub gluͤcklich ohne Verwundung heraus. Viele wurden, indem sie sich so retten wollten, niedergeworfen, zertreten und erdruͤckt, Andere erstickten. Auf der Stelle sind einige zwanzig Menschen umgekommen, von denen viele nicht mehr kennt⸗ lich waren, so sehr waren sie verunstaltet; noch Mehrere wurden stark verletzt. Unter jenen befand sich unter Anderen auch eines der schoͤnsten jungen Maͤdchen der Stadt, ein Kaufmann aus Saalfeld, der des Stuͤckes wegen hier geblieben war, ferner ein hiesiger junger Kaufmann, der erst kuͤrzlich verheirathet war, und auch mehrere andere sehr kraͤftige Maͤnner, die saͤmmtlich im Ge⸗ draͤnge, dem sie nicht zu widerstehen vermochten, umkamen. Die 81 Jahre alte Fuͤrstin Mutter nebst den Prinzen haͤtten auch bei⸗ nahe ihr Leben verloren; die Erstere, wurde unter dem Schutte hervorgezogen. Der Fuͤrst und die uͤbrige Familie saßen vorn in der Loge und blieben unversehrt, eben so wie die auf der Gallerie Befindlichen. Ob Fehler in der Bauart an dem Ungluͤck Schuld sind, wird Gegenstand einer Untersuchung werden.“

Frankfurt a. M., 4. Juni. (Rhein. Z.) Der Zufall, oft der beste Gehuͤlfe der Staats⸗Vorsehung, die man Polizei heißt, hat zur Entdeckung des Frevlers gefüͤhrt, welcher um die Pfingstzeit in dem Frankfurter Wald Feuer angelegt. Ein Knabe belauschte einen Menschen, der in dem nahegelegenen Darmstaͤd⸗ tischen Dorfe Isenburg zu Hause ist, wie er einen Buͤndel Reisig im Walde mit einem Phosphorhoͤlzchen in Brand stecken wollte; der Frevler entfernte sich, als er des Knaben ansichtig ward, und ging nach einem Frankfurtischen Dorfe; der Knabe war ihm jedoch von weitem dahin gefolgt und bewirkte hier seine Verhaftung. Die Aussicht auf die Erlangung der hundert Thaler, welche man auf die Entdeckung ausgesetzt hatte, mag die Aufmerksamkeit des Knaben gereizt haben. an kennt die Bewegungsgruͤnde der schaͤndlichen Versuche noch nicht; wahrscheinlich nur innere Verworfenheit. 6

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Hamburg, 6. Juni. In der Fortsetzung des gestern erwaͤhnten ersten Verzeichnisses der bis zum 31. Mai eingegange⸗ nen auswaͤrtigen Geldbeitraͤge kommen in dem alphabetisch geord⸗ neten Ortsverzeichniß folgende Posten vor:

Berlin. Crt. Mk. Bco. Mk. al 17. durch d. Herren Stadtrath Jung u. Stadtverordn. Riese 2000 Rthlr. 5000 17. von dem hochl. General⸗Comit6é 25000 18. Herren Gebruͤder Arons fuͤre einen Ungenannten... „vvvn,, 229909 » 21. von dem hochl. General⸗Comité 2P5000 Aachen. Mai 28. von der loͤbl. Redaction der Zei: 8 tung 225 Ld'or. u. 8 Dukaten. 3157 12 »„ 28. von dem hochl. Stadtrath von Aachen a. d. Stadt⸗Aerar 2500 Rthlr. 6250

» 31. v. verehrlichen Kasino 1350 Rthlr. 3375 b. Anklam. g; 5 3 E Mai 19. durch den hochloͤblichen Huͤlfses

EDEEee“ ““ Fö3 00 Breslau. öe“

. nmunz Mai 17. von dem hochl. Vereine 186686 23. » demselben... —— 24. v. hochl. Frauen⸗Verein 9 Ld'or, 1 Duk., 156 Rthlr. 12 gGr...... 25. vom hochl. Berein .... ..... 31. von demselben Bonn. Mai 24. vom hochloͤbl. Verein 3000 Rthlr. Coͤln. Mai 19. von dem hochlöbl. Dombau⸗

21. von demselben —2 3.1. von der Koͤln. Zeitung 900 Rthlr. Cresfeld. Mai 21. von Herrn Leidenfrost u. Comp. - 25. von dem hochlöͤbl. Comité... Danzig. Mai 19. von Herrn Frantziius 21. von dem hochloͤbl. Comité... Duͤsseldorf. ai 25. von dem hochloͤbl. Comité 300 -·8d'or. Rthllt. 1 2˙‧ 28. von demselben durch Herrn W. Cleff 600 Stuüͤck Ld'or⸗ uisburg. Deb8. Sammlung durch den Herrn Buͤrgermeister 810 Rthlr. Elberfeld. 1“ Mai 19. vom hochloͤbl. Huͤlfs⸗Verein. Erfurt. 12 Mai 21. vom hochloͤbl. Magistrat und Buͤrgerschaft 1300 Rthlr. Pr. Frankfurt an der Oder. Mai 19. von dem hochlobl. Comité ... Glogau. Mai 18. vom hochloͤbl. Huͤlfs⸗Verein.. Greifswald. Mai24. von Hrn. Prof. Dr. Tilberg 4 Ldr. 55 27. vom Handlungs⸗Commis⸗Verein Es ist hier folgende Bekanntmachung erschienen: „Da es sich gezeigt bat, daß zahlreiche Arbeit suchende Personen selbst aus fremden Laͤndern jetzt nach Hamburg kommen, nun aber es hier uͤberall fuͤr jetzt nicht an einheimischen Arbeitern fehlt, uͤber⸗ dies bei manchen dieser Fremden die hiesigen Zunft⸗Verhaͤltnisse einer Beschaͤftigung derselben in ihren Gewerken im Wege stehen, so wird hierdurch verfuͤgt, daß dergleichen fremde Arbeiter bierselbst nicht zu⸗ gelassen und solche Schiffs⸗Capitaine, die sie hierher bringen, von Polizei wegen angehalten werden sollen, dieselben sofort wieder mit zuruͤckzunehmen. Gegeben in Unserer Raths⸗Versammlung. Hamburg, ““ G

den 6. Juni 1842.“ Oesterreich.

8 Die Agramer Ztg. meldet: „Am 26. April, um 3 Uhr Nachmittags, fiel in der Gegend von Milyana in Pusinsko selo unter Donnerschlaͤgen und einem 15 Minuten anhaltenden Ge⸗ toͤse ein Meteorstein; der Fall geschah mit sausendem Geraͤusch auf einen Acker und drang ein Schuh tief in die Erde. Als der Stein fortgenommen wurde, wog er nur noch etwas uͤber 2 Pfd weil jeder der Herbeigeeilten sich ein Stuͤckchen als eine Selten⸗ heit davon abgeschlagen hatte. Der Stein war bruͤchig, der Bruch koͤrnig und aschgrau, mit roͤthlichweißen, glaͤnzenden, ockergelben Koͤrnern eingesprengt. Auch ein zweiter Meteorstein fiel an demselben Tage eine halbe Meile von dem ersten entfernt, von dem aber nur noch einige Loth vorhanden sind, da von diesem noch mehr weggeschlagen wurde.“ ö1“

Schweiz. 8 ürich, 2. Juni. Der akademische Senat hat in Folg

der kuͤrzlich erwaͤhnten Toͤdtung eines Studirenden durch einen Nachtwaͤchter nachstehendes Schreiben an den Regierungs⸗Rat

gerichtet:

„Der akademische Senat fuͤhlt sich durch das ungluͤckliche, in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai stattgehabte Ereigniß dringend aufgefordert, im Interesse der von ihren Aeltern unserer Obhut an vertrauten Juͤnglinge und in dem der schwer bedrohten Hochschule unmittelbar vor Sie zu treten und Ihren Schutz anzurufen. W waͤhlen diesen Weg, von dem wir glauben, daß er auf das schnellste zum Ziele fuͤhren koͤnne, um so mehr, als eine von uns im Jahr 1839, dat. 6. Juli, an den Erziehungs⸗Nath bei aͤhnlicher Gelegen ant erichtete Vorstellung ohne Folgen und, wie wir aus dessen Still chweigen schließen, sogar ohne Beachtung blieb. Bei dem gegenwaͤr⸗ ihan Saeg Falle geben uns drei Punkte Veranlassung zur Be schwerde:

Polizei⸗Diener veruͤbte Todtschlag; 2) das Benehmen der Polizei gegen die Studenten Staub und Konz; 3) das Benehmen der hoͤheren Polizei⸗Beamten, namentlich des Herrn Statt⸗ halters Freudweiler und Polizei⸗Praͤsidenten Ziegler in dieser Angele⸗ enheit. (Hier folgt eine detaillirte Ausfuͤhrung dieser Beschwerde.) lus diesen klaren, fuͤr sich sprechenden Thatsachen geht einstweilen hervor, daß von Seiten der Polizei grobe Fehler begangen wurden daß der Nachtwaͤchter sich seiner Waffe unnoͤthig und grausam be⸗ diente, daß die Landjaͤger sich gegen die Studenten leidenschaftlich und brutal benahmen; daß der Statthalter eine durch nichts gerecht⸗ fertigte, gesetzwidrige Strenge gegen die Studenten und eine eben so efetnwid e Machlicht gegen den Todtschlaͤger uͤbte; daß endlich der Pelchet⸗Präfidemt ein Verhör vornehmen ließ, in welchem die wesent⸗ lichen Gesichtspunkte der Untersuchung verschoben sind, und die Tbdtung des Studenten, noch ehe hinreichende Untersuchung gefuͤhrt war, als eine wahrscheinlich ruͤhmliche bezeichnet wird. Dieses leidenschaftliche und par⸗ teiische Benehmen zegfn die Studenten zeigt sich also bei allen in dieser Sache betheiligten Polizeibeamten von dem Nachtwaͤchter an bis zu dem Polizei⸗Praͤsidenten. Es ist zwar im Allgemeinen die Klage, daß die

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rraurigen Anlasse den Ursachen 1 G 1 kann, aber auch muß, wenn nicht unsere Universitaͤt einen Todesstoß

der an einen unbewaffneten Studenten durch einen

Ppolizei, namentlich die Stadtvolizet, in alleen Dingen, in welchen sie e chrlichen Buͤrger zu Gut

e kommen sollte, unwirksam und nach⸗ wo auch der ruhigste Buͤrger sich ein⸗

Iaͤista, bi 3 iten laͤssig, bingegen in; leinigtenenzuich thaͤtig, zudringlich und unhöoͤflich

mal verfehlen kann, außer vaszg, Worzmgl 8 e in⸗ doch ganz besonders die Studirenden der biesigen sev; es scheinen abe⸗ doch geiglelche mit anderen Universitaͤten durch

1 . n Hochschule, welche c. in gen auszeichnen, Gegenstand eines beson

ruhiges, ordentliches . E. d zwar leider nicht nur des niederen, sondern auch des deben Hafe Pe Jonals zu seyn, wie sich dies nicht blos bei dem ge⸗ genwaͤrtigen traurigen Anlasse, sondern bei mehreren fruͤheren gezeigt hat. Wenn aber ein Staat und eine Stadt die vielfachen geistigen und pecu⸗ niairen Vortheile einer Universitaäͤt genießen wollen, so muͤssen sie Klug⸗ heit genug besitzen, um solche Exzesse der Studenten, welche nicht von Verdorbenbeit, sondern von dem heißen Blute der Jugend her⸗ ruͤhren, auf eine menschenfreundliche Weise zu verhuͤten und began⸗ ene mit Nachsicht zu strafen. In dem Gebrauche der Waffen, nicht gegenuͤber der Jugend, sondern uͤberhaupt dem Publikum, sollte den Polizei⸗Bediensteten die groͤßte Maͤßigung und, wie in allen wohl volirten Laͤndern, eine allmaͤlige Steigerung, je nach der steigenden Gefahr, vorgeschrieben seyn, so daß Schuß und Stoß, als am leichte sten todtbringend, nur in den außersten Faͤllen angewendet wuͤrden. Den Studenten geerchbg sollte, indem man ihrer Jugend Rechnung auch viel groͤßere Ruͤcksicht herrschen. Wo aber, wie es leider bier scheint, gerade umgekehrt, die Jugend von der Polizei am grausamsten behandelt und ein toͤdflicher Stich bei einer gewoͤhnlichen Widersetzlich⸗ keit zur Hand ist, da kann keine Hochschule gedeihen. Und so wuͤr⸗ den denn alle Anstrengungen der Professoren der Hochschule, diese, trotz sehr unguͤnstiger aͤußerer Verhaͤltnisse, auf einer ehrenvollen Stufe zu halten, vereitelt: Anstrengungen, welche gerade in diesem Semester durch namentliche Zunahme der Studentenzahl Fruͤchte zu tragen be⸗ gannen. Vertrauensvoll wendet sich daher der akademische Senat an eine hohe Regierung mit der Bitte, solche Veranstaltungen zu treffen, daß der Schade, welchen das unselige Ereigniß unserer Hochschule un⸗ fehlbar zufuͤgen wird, so sehr immer moͤglich gemindert werde; und er erlaubt sich zu diesem ehrfe selgende gehorsamste Antraͤge: 1) es moͤge dem h. Regierungs⸗Rathe gefallen, zur Begutachtung nachfolgender Wuͤnsche eine Kommission niederzusetzen; 2) es moͤgen zur Satisfaction

fuͤr die Universitaͤt die Landjaͤger, welche sich thaͤtlicher Mißhandlungen

des Staub schuldig gemacht haben, ihres Dienstes entlassen werden; 3) es moͤge das Benehmen des Bezirks⸗Statthalters streng untersucht und im Fall einer Schuld entsprechend geahndet werden; 4) es moͤgen den Nachtwaͤchtern die Saͤbel wieder abgenommen werden, da der gegen⸗ waͤrtige Fall beweist, daß ihre Gefahr fuͤr das Leben der Buͤrger mit den Uebeln, welche sie verhuͤten sollen, in gar keinem Verhaͤltnisse steht;

5) es moͤge erforderlichenfalls eine Revision des Reglements der Stadt⸗

und Kantonal⸗Polizei verfuͤgt, jedenfalls aber dieser von oben herab ein freundlicher Geist eingehaucht werden, welcher die akademische Jugend gegen die Feindschaft und Parteilichkeit derselben schuͤtze; 6) es moͤgen kuͤnftig die Studenten bei polizeilichen Vergehen nicht mehr auf die

Stadtpolizei oder den Kappelerhof, sondern, wie auf anderen Universitaͤ’

ten, nach der Arretirung sofort auf das Karzer im Universitaͤts⸗Gebaͤude gebracht werdenz 7) es moͤge dem b. Regierungs⸗Rath gefallen, von sei⸗ nen desfallsigen Beschluͤssen den akademischen Senat zu unterrichten. Der Senat ist der festen Ueberzeugung, daß bei dem gegenwaͤrtigen 8 o vieler Klagen abgeholfen werden

erhalten soll. In Ihren Haͤnden, Herr Buͤrgermeister, hochg. Herren! liegt gegenwaͤriig das Schicksal derselben. Genehmigen Sie ꝛc.“ Ueber das Begraͤbniß des getödteten Studenten, das am 31. Mai stattfand, berichtet die Allgemeine Zeitung aus Zuͤrich vom 2. Juni.: „Ein eigenes Trauerdampfboot suhr mit saͤmmt⸗ lichen Professoren und Studenten nach dem Heimatsorte des Verungluͤckten, wo die S ungeheurem Volkszulaufe, Abhaltung mehrerer Reden und bsingung vieler Lieder in Ord⸗ nung und Ruhe vor sich ging. Erschuͤtternd aber und nicht zu

beschreiben war der Eindruck, den ein Deutsches, nicht geistliches

Lied, das aber hier die Stelle des besten geistlichen vertreten konnte und uͤber die Maßen gut und passend von den Kameraden des Gestorbenen gewaͤhlt war, hervorbrachte, ein Lied Ludwig Uhland's: „Ich hatt' einen Kameraden“, dem das Hauffsche „Morgenroth“ folgte, was ebenfalls einen ergreifenden Eindruck machte. nense

Spanien.

Paris, 4. Juni. Auf telegraphischem Wege sind hier fol⸗ gende Nachrichten aus Bayonne eingetroffen: „Das Spanische Kinisterium hat am 30sten seine Entlassung eingereicht. Der Re⸗ gent hat die Herren Olozaga, Ferrer und die Praͤsidenten der bei⸗ den Kammern zu sich beruͤfen, um uͤber die Bildung eines neuen Kabinets zu berathen, aber es ist bis jetzt nichts entschieden wor⸗ den. Die Cortes haben ihre Sitzungen bis zur Beendigung der Krisis eingestellt. Nachschrift. Es heißt, die Herren Olozaga und ßFerrer haͤtten sich geweigert, das neue Kabinet zu bilden.“

1“ Ostindien. Bombay, 3. Mai. Große Freude hat hier, die Nachricht rregt, daß General Pollock mit 8000 Mann so gluͤcklich und ge⸗ schickt gewesen ist, am 5. April die Keiberpaͤsse, die furchtbarsten Defileen Central⸗Asiens, fast ohne Verlust zu forciren, und daß er wohl unzweifelhaft die Heer⸗Abtheilung zu Dschellalabad entsetzt hat. Sir Robert Sale, der seit dem 12. November 1841 in Dschellalabad steht, blieb fast gleichzeitig Sieger in einem Zusam⸗ mentreffen mit den Afghanen. Dieser General hatte anfangs ge⸗ fuͤrchtet, daß es dem General Pollock nicht gelingen wuͤrde, den Engpaß zu bezwingen. Er machte daher einen Ausfall und schlug die 6000 die Stadt belagernden Afghanen aufs Haupt, obwohl die Englischen Streitkraͤfte blos 1400 Mann stark waren. Auch wurden ihnen vier Stuͤck Geschuͤtz abgenommen. Am 15. April ist General Pollock wahrscheinlich in Dschellalabad eingetroffen. Die Keiberpaͤsse waren fruͤher noch niemals bezwungen worden. Die Englaͤnder hatten bei Forcirung derselben 15 Todte und 104 Verwundete. Der amtliche Bericht des General Sale ist vom 7. April datirt und bringt die Bestaͤtigung des uͤber die Belagerer von Dschellalabad erfochtenen Sieges.

Die dunkle Seite des Gemaͤldes, welches die neuesten Berichte aus Afghanistan darbieten, zeigt sich in dem Fall von Gisni. Die Englische Besatzung in dieser Festung mußte, nachdem dort ein aͤhnlicher Aufruhr, wie fruͤher zu Kabul, ausgebrochen war, am 6. Maͤrz kapituliren und soll dann beim Abzuge theils getoͤdtet worden, theils in Gefangenschaft gerathen seyn. Der Verlust der Englaͤnder wird dort auf 1000 Mann geschaͤtzt; das sechste Eng⸗ lische Regiment ist angeblich nun ganz aufgerieben. Man ist auch besorgt fuͤr die Besatzungen von Kandahar und Kelat⸗y⸗Gildschi, die, 8000 Mann stark, von allem Sukkurs an Lebensmitteln ab⸗ geschnitten sind und genoͤthigt seyn duͤrften, nach Quettah zu mar⸗ schiren. General England ist auf dem Weg zum Entsatz zuruͤck⸗ geschlagen worden und hat fuͤr noͤthig erachtet, sich bei Ouettah zu verschanzen.

Cchac⸗ Sudscha, der sich angeblich in einem Brief an den General⸗Gouverneur von Ostindien gegen den Verdacht des Ver⸗ raths vertheidigt hat, soll, nach Berichten aus Kabul vom 8. April, dort bei dem Ausbruch einer Revolution seinen Tod gesunden

aben.

Der Bombay Courier giebt folgende Uebersicht von den letzten Nachrichten aus Afghanistan:

. Mit herzlicher Freude sind wir endlich im Stande, unsere Leser zu benachrichtigen, daß der Zustand der Dinge in Afghanistan

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einen erfreulicheren Anblick gewonnen bat. Die Berichte, welche

wir mitzutheilen haben, sind nicht ohne Schatten, allein die Vor⸗ theile, welche der Muth und die Energie der Britischen Truppen neuerdings errungen haben, uͤberwiegen die Unfaͤlle in dem Grade, daß diese veegleichsweise unbedeutend erscheinen. Gisni ist in die Hande der Insurgenten gefallen. Oberst Palmer uͤbergab diese wich⸗ tige Festung Anfangs Marz. In einer vom 1. Maͤrz datirten De⸗ pesche giebt der Oberst als Grund an, weshalb er binnen sechs Ta⸗ gen zu kapituliren versprochen habe, daß er von einer uͤberlegenen Macht angegriffen worden, daß die Truppen unter seinem Befehle durch Anstrengungen erschoͤpft seyen, daß sie Wassermangel litten und daß ihnen wahrscheinlich bald alle Lebensmittel abgeschnitten seyn wuͤr⸗ den. Er fuͤhrt ferner an, daß er durch Uebergabe dieser Festung nur in Gemaͤßbeit von Anordnungen handle, die er zueest von Sir W. Macnagh⸗ ten und dann von Major Pottinger und General Elphinstone erhalten habe. Oberst Palmer’s Benehmen wird allgemein als sehr ungenuüͤ⸗ gend betrachtet. Der General⸗Gouverneur scheint diese Ansicht zu theilen, denn er hat dem Ober⸗Befehlshaber befohlen, General El⸗ phinstone und Oberst Palmer, sobald es thunlich, voe ein Kriegsge⸗ richt zu stellen. Außerdem hat Lord Ellenborough angeordnet, daß das Benehmen der verschiedenen politischen Agenten, die in Afghani⸗ stan verwendet worden, untersucht werden solle. Die Bedingungen der Capitulation von Gisni bestimmten daß die Britischen Truppen ehrenvoll behandelt werden und sicher nach Kabul ziehen sollten. Die Haͤuptlinge der Afghanen beschworen dies. Es ist aber nur zu viel Grund vorhanden, zu glauben, daß, wenn nicht die Hange, doch we nigstens der groͤßte Theil der Garnison niedergemetzelt worden ist.

„Wir wenden uns jetzt zu einem erfreulichen Theil. Am 4. April Morgens brach General Pollock aus seinem Lager bei Dschumrud auf und 5589g in drei Kolonnen gegen den Keiber⸗Engpaß vor. Alle Bergvoͤlker, gegen 10,000 Mann stark, leisteten Widerstand. Trotz dieser entschlossenen Gegenwehr, unterstuͤtzt durch die Schwie⸗ rigkeiten des Terrains, erreichte der General noch an demselben Tage das Fort Ali⸗Musdschid. Hier lagen mehrere Hunderte von Akbar Chan’'s Anhaͤngern in Garnison; sie raͤumten es aber, sobald die Englischen Truppen erschienen. Der ganze Verlust, den Gene⸗ ral Pollock bis dahin erlitten, betrug 1 getoͤdteten und 3 verwundete Offiziere und 135 getoͤdtete, verwundete oder vermißte Soldaten. Die letzten offiziellen Nachrichten vom General Pollock, welche die Regierung bisher veroͤffentlicht hat, reichen nur bis zum 7. April; aus Privat⸗Nachrichten weiß man jedoch, daß General Pollock am 10. April Dakka erreicht hatte, was nur 30 Englische Meilen von Dschellalabad entfernt ist. Es kann deshalb nicht dem mindesten Zweifel unterliegen, daß er spaͤtestens am 14. April Dschellalabad erreicht und sich mit Sir R. Sale vereinigt haben muß.““

„Dieser tapfere Offizier ist eben so ausgezeichnet gluͤcklich gewe⸗ sen, wie er es verdiente, in der Aufrechthaltung der Ehre der Briti⸗ schen Waffen und in der Befoͤrderung der Interessen seines Landes. Am 5. April brachten Spione aus dem Lager des Feindes ihm Nach⸗ richt, daß General Pollock's Versuch, in den Keiber⸗Engpaß einzu⸗ dringen, mißlungen sey und derselbe sich auf dem Ruͤckzuge nach Pe⸗ schauer befinde. Ohne dieser Angabe Glauben zu schenken und um Ge⸗ neral Pollock’'s Vordringen so viel als moͤglich zu erleichtern, beschloß Sir R. Sale, Akbar⸗Chan's Stellung anzugreifen und ihn zur Auf⸗ hebung der Blokade von Oschellalabad zu zwingen. Demgemaͤß drang die Garnison am 6. April aus der Festung hervor. Die Zahl der Gegner war sehr ungleich. Die Britischen Streitkraͤfte zaͤhlten nicht uͤber 1500 Mann, worunter kaum ein Drittel Europaͤer, die Afghanen zaͤhlten 6000 Mann und hatten außerdem eine starke Stellung inne, mit vie⸗ len Befestigungen vor ihrer Fronte. Trotz dieser Schwierigkeiten ewann Sir R. Sale einen vollstaͤndigen Sieg und zwang Akbar⸗ Chan, sich in groͤßter Eile nach Lugman zuruͤckzuziehen. Zwei Stan⸗ darten wurden den Afghanen genommen und vier Kanonen wieder erobert, die beim Ruͤckzuge der Truppen aus Kabul und Gundamuck in deren Haͤnde gefallen waren. Diese Niederlage der Afghanen muß einen großen moralischen Eindruck gemacht haben und hat General Pollock's Eindringen in den fast unwegsamen Keiber⸗Engpaß bedeu⸗ tend erleichtert.“

„General Nott hat einige unbedeutende Vortheile uͤber die In⸗ surgenten in der Umgegend von Kandahar davongetragen, allein Be⸗ neral England, der von Quettah aus einen Wagenzug nach Kandahar bringen sollte, konnte nicht durch den Kodschuck⸗Engpaß dringen und mußte nach Quettah zuruͤckkehren. Dagegen ließ General Nott, um General England’'s Vordringen zu erleichtern, die Afghanen ruͤckwaͤrts angreifen, wobei sie voͤllig geschlagen wurden und 5 bis 6 Haͤuptlinge sammt 300 Mann verloren.“

In ganz Ostindien finden bedeutende Sammlungen statt, um die Wittwen und Waisen der bei Kabul umgekommenen Truppen

Macao, 19. Maͤrz. Sir Henry Pottinger hat mehrere Proclamationen erlassen, wodurch er Tinghai und Hong⸗Kong fuͤr Freihaͤfen erklaͤrte und den Handel in Kolangsu bei Emoy zu be⸗ leben versuchte, indem er sich verbuͤrgte, wenn dieser Ort spaͤter je wieder von den Englaͤndern geraͤumt werden sollte, so wuͤrde den Kaufleuten Zeit genug gewaͤhrt werden, um ihr Eigenthum vorher wegschaffen und in Sicherheit bringen zu koͤnnen. Auch die Chinesen auf Tschusan hat Sir Henry Pottinger zu beruhigen versucht, indem er ihnen versprach, wenn diese Insel je wieder der Chinesischen Regierung uͤbergeben werde, so wuͤrden die Englaͤnder dafuͤr sorgen, daß vorher ein Kaiserliches Edikt erscheine und allen Eingeborenen die durch ihren Verkehr mit Auslaͤndern verwirkte Strafe erlasse.

In Canton ist Alles ruhig, doch haben die niederen Volks⸗ klassen sich in der letzten Zeit sehr feindselig gegen Auslaͤnder uͤber⸗ haupt erwiesen.

Der angekuͤndigte Angriff auf Hongschufu hat noch nicht stattgefunden, da Sir Hugh Gough vorher eine bedeutende Trup⸗ penzahl, die sich wieder bei Nuyaon versammelt hatte, zu zerstreuen beabsichtigte.

Inland.

X Glogau, 6. Juni. Heute vor 25 Jahren erfreute sich das zum Theil hier garnisonirende 7te Infanterie⸗Regiment der besonderen Auszeichnung, daß Se. Majestoͤt der hochselige Konig Se. Konigl. Hoheit den Prinzen Wilhelm, jetzigen Prinzen von Preußen, zu seinem Regiments⸗Chef ernannte. Se. Koͤnigl. Ho⸗ heit hatten vor einiger Zeit die Gnade, die dem Regimente so be⸗ gluͤckende Zusicherung zu ertheilen, daß Sie, um das Andenken dieses Tages feierlichst zu begehen, persoͤnlich nach Glogau kom⸗ men wuͤrden. j Die Ankunft Sr. Koͤnigl. Hoheit erfolgte am 5. Juni Nach⸗ mittags 3 Uhr. Innerhalb des Preußischen Thores stand das zu der Feier dieses Festes hier versammelte ganze Offizier⸗Corps des 7ten Infanterie⸗Regiments. Auf dem Wege nach dem Schlosse wurden Ihre Koͤnigl. Hoheit von dem Hurrahruf der Soldaten Höchstihres Regiments, die sich dort uͤberall einge⸗ funden hatten, bewillkommnet, und diesem Hurrahruf schloß sich die Einwohnerschaft an, die sich zahlreich hinzudraͤngte. Vor dem Schlosse hatte sich die uniformirte buͤrgerliche Schuͤtzen⸗ Compagnie aufgestellt. Im Schlosse, wo sich das gesammte Of⸗ fizier⸗Corps der Garnison, die Civil⸗ und städtischen Behoͤrden und mehrere Gutsbesitzer der Nachbarschaft versammelt hatten,

nants, Divisions⸗Commandeurs und ersten Kommandanten, Frei⸗ herrn von Luͤtzow, ab; Se. Koͤnigl. Hoheit empfingen hier die Behoͤrden der Stadt und der Umgegend.

Zur Bewillkommnung Sr. Kerngt Hoheit trafen auch der kommandirende General des 5ten Armee⸗Corps, General der In⸗ fanterie von Grolman, der Ober⸗Praͤsident der Provinz Schlesien, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Merkel, und der Regierungs⸗ Praͤsident, Graf zu Stollberg⸗Wernigerode, ein. Morgensegen und einen Festgesang, welcher von dem Offizier⸗Corps des 7ten Infanterie⸗Regiments Seinem erlauchten Cbef. vom Schloßgarten aus, gebracht wurde. Hoͤchstdieselben geruhten darauf, das Offizier⸗Corps des Regiments vorzulassen und deren ehrerbie⸗ tigste Gluͤckwuͤnsche in einer Anrede des Regiments⸗Commandeurs, Oberst von Schuckmann, entgegen zu nehmen, welche Se. Königl. Hoheit in tief ergreifender Art erwiederten; das Offizier⸗Corps uͤberreichte demnaͤchst eine im Manuskript bearbeitete chronolo gische Zusammenstellung der Schicksale und Thaten des Regiments. Um 9 Uhr fand eine Parade des hier garnisonirenden 1sten Bataillons des Regiments und der Deputationen der beiden auswaͤrtigen Bataillone auf der Esplanade der Sternschanze statt. Nach der Parade ließen Se. Köͤnigl. Hoheit ein Quarrée formiren, sprachen in dessen Mitte ergrei⸗ fende und herzliche Worte und brachten darauf Sr. Majestaͤt dem Koͤ⸗ nige ein Lebehoch, in welches alle Anwesende mit Begeisterung ein⸗ stimmten. Se. Koͤnigl. Hoheit richteten sodann an den General der Infanterie, von Grolman, einige auf Vergangenheit und Zu⸗ kunft sich beziehende inhaltreiche Worte. Nachdem das Quarre wieder geoͤffnet worden war, uͤbernahm Se. Koͤnigl. Hoheit Hoͤchst⸗ selbst das Kommando und fuͤhrte das Regiment dem kommandi⸗ renden General en parade vorbei. Um 11 Uhr war ein Mit⸗ tagsmahl fuͤr die hier anwesenden Mannschaften des 7ten Infanterie⸗Regiments im Freien, zwischen dem Bruͤckenkopf und der alten Oderbruͤcke, auf gnaͤdige Veranstaltung Sr. Koͤnigl. Hoheit angeordnet. Dieser Platz war mit Fahnen, Laub und gruͤnen Kraͤnzen festlich geschmuͤckt und die Tische da⸗ zwischen aufgestellt. Gegen 12 Uhr Mittags geruhten Se. Koͤnigl. Hoheit in zahlreicher Begleitung sich dorthin zu begeben; Hoͤchst⸗ dieselben verweilten laͤngere Zeit inmitten der Mannschaft und er⸗ freuten viele der anwesenden aͤlteren Soldaten und Veteranen des Regiments durch huldreiche Ansprache. Bevor Se. Koͤnigl. Ho⸗ heit sich wieder hinwegbegaben, tranken Hoͤchstdieselben auf das Wohl des Regiments und empfingen dagegen einen Toast von Seiten der treuen Soldaten Hoͤöchstihres Regiments, durch den Commandeur desselben ausgebracht. 8

Spaͤter gaben Se. Koͤnigliche Hoheit ein großes Mittags⸗ mahl, zu welchem die Generalitaͤt, das ganze Offizier⸗Corps des 7ten Infanterie⸗Regiments, die hiesigen und zur Feier des Tages von außerhalb hier eingetroffenen Stabs⸗Offiziere, die Vorstaͤnde und Mitglieder der hoͤchsten Civil⸗Behoͤrden, die hier anwesenden Landstaͤnde, der Magistrat, die Geistlichkeit und die Vorstaͤnde der Buͤrgerschaft eiugeladen waren. Der Magistrat hatte hierzu den an das neue Rathhaus anstoßenden neuen Saal zur Disposition gestellt und die Veranstaltung getroffen, wie dies ebenfalls bei der vorjaͤhrigen Anwesenheit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Fall gewesen, daß ein freier Zutritt nach dem neuen Saale vermittelst einer Treppe aus den Geschaͤftszimmern des Rathhauses eroͤffnet war, welche letztere Raͤume mit entsprechender Ausschmuͤckung als Empfangszimmer dienten. Der neue Saal selbst war von Seiten des 7ten Infanterie⸗Regiments als ein Zelt dekorirt und mit Tro⸗ phaͤen geschmackvoll verziert. Als Se. Koͤnigliche Hoheit sich nach dem Rathhause begaben, fanden Hoͤchstdieselben dort die buͤrger⸗ liche Schuͤtzen⸗Compagnie aufgestellt, welche sich die Erlaubniß er⸗ beten hatte, die Ehrenposten vor dem Rathhause zu geben, waͤh⸗ rend Se. Koͤnigl. Hoheit mit Hoͤchstihrem Offizier⸗Corps dort speisten. Waͤhrend der Tafel brachte zuerst der kommandirende General die Gesundheit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs aus; dann Se. Koͤnigliche Hoheit einen Toast auf Hoͤchstdessen Regiment, welchen der Oberst von Schuckmann mit einem Lebehoch auf das Wohl Sr. Koͤnigl. Hoheit erwiederte. Nachdem Höͤchstdieselben sich wieder nach dem Schloß zuruͤckbegeben, verließen sie kurze Zeit darauf unsere Stadt. Fernere Festlichkeiten hatten Se. Ks nigl. Hoheit verbeten, um am 7ten Morgens wieder in Berlin zu seyn und diesen Tag im Kreise der Koͤniglichen Familie zuzu bringen.

Düsseldorf, 4. Juni. (Duͤsseld. Z.) Die oͤffentlichen Blaͤtter haben kuͤrzlich uns wiederholt Mittheilungen uͤber den Wohlthaͤtigkeitssinn gemacht, der in der Koͤniglichen Armee herrscht;

moͤge es darum auch dem Einsender dieses erlaubt seyn, uͤber das, was in dieser Hinsicht in der hiesigen Garnison seit einer Reihe von Jahren geschehen ist und fortwaͤhrend geschieht, mit wenigen Worten zu berichten. Unter der hohen Protection Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich von Preußen dildete sich im Maͤrz des Jahres 1837 aus den Frauen der Offiziere und Mili⸗

stiegen Se. Koͤnigl. Hoheit in der Wohnung des General⸗Lieute⸗

tair-Beamten Duͤsseldorfs ein Militair⸗Frauen⸗Verein, der es sich zum Ziel setzte, die duͤrftigen Militair⸗Familien der Garnison, nothleidende Militair⸗Wittwen und Waisen und durchreisende Militair⸗ Familien, die sich gehoͤrig auswei⸗ sen koͤnnen, zu unterstuͤtzen. Die Unterstuͤtzungen seibs bestehen in Lebensmitteln, Kleidungsstuͤcken, Leinwand, Brennmaterial, Arz⸗ neien und Zuschuͤssen zur Hausmiethe gegen Quittung des Mieths⸗ herrn. Kranke und besonders Woͤchnerinnen empfangen Speise⸗ karten, auf Glieder des Vereins lautend und fuͤr eine Woche guͤltig. Außerdem hat der Verein eine Industrieschule errichtet in der saͤmmtliche Toͤchter der zum freien Schul⸗Unterrichte be⸗ rechtigten Militair⸗Personen unentgeltlichen Unterricht im Naͤhen und Stricken erhalten. Am Christfeste jedes Jahres werden saͤmmtliche beduͤrftige Kinder, Knaben und Maͤdchen, die fleißig die Schulen und den Religions-Unterricht besucht und sich uͤber⸗ haupt gut betragen haben, neu bekleidet. Bei allen Unter⸗ stuͤtzungen wird außer der Daͤrftigkeit vor allen Dingen die Wuͤrdigkeit der Empfaͤnger beruͤcksichtigt und besonders auf Befoͤrderung eines sittlich⸗religidsen Wandels und christliche Kin⸗ derzucht hingewirkt. Die Gaben werden ohne Ruͤcksicht auf die Konfession vertheilt. Der 11 wird gebildet durch die regelmaͤßigen monatlichen Beitraͤge der Glieder des Ver⸗ eins, so wie vieler unverheiratheten Offiziere, durch den Ertrag einer jaͤhrlich veranstalteten Lotterie und außerordentliche Geschenke. Die Gesammt⸗Einnahme vom 1. April 1838 bis ultimo Mai 1842 betrug 3323 Rthlr. 23 Sgr. 3 Pf. Hierzu kommen noch die Kollekten⸗Gelder beim evangelischen Militair⸗Gottesdienste, die in demselben Zeitraume 981 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf. aufgebracht haben und von der Garnison⸗Kirchen⸗ und Schul⸗Kommission in derselben Weise und in Uebereinstimmung mit dem Vorstande des Frauen⸗Vereins verwaltet werden. Mithin sind waͤhrend dieser Zeit im Bereiche der hiesigen Garnison 4304 Rthlr. 24 Sgr. 7 Pf. fuͤr wohlthaͤtige Zwecke disponibel gewesen.

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Die eigentliche Feier des heutigen Tages begann durch einen