1842 / 191 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Tage der Wahl Erdbffnung der Saal der Wahl⸗Sitzung mit allen noͤthigen Gegenstaͤnden versehen werde. Die Stimmzettel muͤssen im voraus in ganz gleicher Form geschnitten worden seyn, und fuͤr jede folgende Abstimmung eine verschiedene Farbe haben. Nach dem Ge sctze vom 19. April 1831 gehuͤhrt der provisorische Vorsitz bei den Wahl⸗Sitzungen in solchen Städten, wo ein Tribunal besteht, dem Prasidenten dieses Tribunals, in den uͤbrigen dem betreffenden Maire. Ich sehe mich jedoch veranlaßt, hier zu demerken, daß in Staͤdten, wo das Tridunal seinen Sitz hat, der Maire nur nach dem letzten juge —suppleéant zur provisorischen Praͤsidentschaft der Wahl⸗ Sitzung berechtigt ist. In solchen Städten, wo mehrere Wahl⸗ Sectionen noͤthig sind, sollen, um alle Schwicrigkeiten, die den Wahl⸗ Operationen sich in den Weg setzen koͤnnten, zu heben, am Vorabend der Wahlen die Praͤfekten, Unter⸗Praͤfekten und Maires sich verge wissern, daß alle Personen, welche gesetzlich berufen sind, den provisorischen Vorsitz bei den Wahl⸗Operationen zu fuͤhren, anwesend und bereit sind, die Praͤsidentschaft dabei zu uͤbernehmen. Zu diesem Ende werden die Praͤfekten, Unter⸗Praͤfekten und Maires die Richter des betreffenden Tribunals, sey es in der Wohnung des Tribunal⸗ Praͤsidenten, sey es in deren gewoͤhnlichem Sitzungssaal, zusammen berufen und nach gepflogener Berathung einem Jeden aus ihnen den Vorsitz, der ihm gebuͤhrt, anweisen. Jedem Praͤsidenten des Wahl Buͤreaus muͤssen von Seiten der Praͤfekten, Unter⸗Praͤfekten und Maires folgende Aktenstuͤcke zugestellt werden: 1) Eine Ab schrift der Ordonnanz, welche die Wahl⸗Kollegien einberuft; 2) einen Auszug der Ordonnanz, welche die Staͤdte, worin sich die Wahl⸗Bezirke zu versammeln haben, bestimmt; 3) ein Erxemplar der die Wahl⸗Operationen betreffenden Gesetze; 4) eine Instruction uͤber das Verfahren bei den Wahl⸗Opecationen; 5) drei Exemplare der Liste, worauf die Namen der Waͤhler eingetra⸗ gen sind; 6) zwei Listen der zwanzig aältesten Wahlmaͤnner, und zwei Listen der zwanzig juͤngsten Waͤhler des Wahl⸗Bezirks oder der Wahl⸗ Section. Ein Exemplar der in Nr. 5 und 6 bezeichneten Listen, muß im Sitzungssaal der Wahlen angeschlagen werden, die uͤbrigen Exem plare bleiben auf dem Buͤrecau niedergelegt. Sie erhalten beiliegend ein Eremplar der neuen Form, in welcher die Abstimmungs⸗Protokolle abgefaßt werden muͤssen. Die Regierung hat durch diese Form die Wahl⸗Operationen beschleunigen wollen, indem sie anstatt fuͤr jede Abstimmung einen anderen Bogen zu gebrauchen, auf einem und dem naͤmlichen Bogen so viele Rubriken anbringen licß, als Abstimmungen vorfallen koͤnnen. Der Wäͤhler braucht nur in jeder einzelnen Rubrik seinen Namen zu unterzeichnen, bevor er seinen Stimmzettel abgiebt. NRach dem §. 33 der Charte muß, damit die Wahl eines Deputirten guͤltig sey, das betreffende Wahl⸗Kollegium funfzig Wahlmaͤnner zaͤhlen. Sollte diese Zahl nicht vorhanden seyn, so sollen Supplementar⸗ Listen der am meisten besteuerten Einwohner, die das 30ste Lebensjahr zuruͤckgelegt haben, angefertigt und daraus so viele Supplementar⸗ Wahlmaͤnner dazu gezogen werden, als nothwendig sind, um die vor geschriebene Zahl von funfzig zu ergaͤnzen. In Gemaͤßheit des Arti kel 45 des Wahlgesetzes vom 19. April 1831 sind die Militair⸗Kom⸗ mandanten verpflichtet, dem Begehren der Praͤsidenten der Wahl⸗ Kollegien Folge zu leisten. Der Minister des Krieges wird durch ein besonderes Cirkular diese Verpflichtung allen Militair⸗Kommandanten ins Gedaͤchtniß zuruͤckrufen. Nichtsdestoweniger waͤre es dem Geiste der Ausuͤbung des wichtigsten buͤrgerlichen Rechts angemessener, daß der Militairdienst bei den Wahl⸗Kollegien der National⸗Garde an⸗ vertraut wuͤrde. Sobald die Wahl⸗Sitzung geschlossen ist, hat der Praͤsident des Wahl⸗Buͤreaus das im doppelten Original auszustellende Abstimmungs⸗Protokoll dem betreffenden Praͤfekten und Unter⸗Praͤfekten zu uͤbermachen. Das eine Eremplar muß dann an das Ministerium des Innern eingesendet werden, waͤhrend das andere in den Archiven der Praͤfektur aufbewahrt bleibt. Außer dem Stim⸗ mungs⸗Protokoll muß eine Abschrift der Namens⸗Tabelle aller Wahl⸗ maͤnner, die an den Wahlen Theil genommen haben, der Regierung zur Einsicht vorgelegt werden. Schließlich haben die Praͤfekten und Unter⸗Praͤfekten die ernannten Deputirten darauf aufmerksam zu machen, daß sie zum Belag ihrer Wahl mit folgenden Dokumenten, die sie der Deputirten⸗Kammer vorzeigen muͤssen, sich zu versehen haben: 1) eigener Geburtsschein; 2) ein von dem Maire visirter, und vom Praͤfekten legalisirter Auszug der Wahl⸗Listen, woraus er⸗ hellen soll, daß der ernannte Deputirte die im Artikel 59. des Gesetzes von 1831 angegebenen Bedingungen, vollkommen erfuͤllt, und 3) daß in dem durch den Artikel 33. der Charte erwaͤhnten Fall der er⸗ nannte Deputirte in der Liste der vor dem Beginn der Wahl fest⸗ gesetzten Supplementar⸗Liste der 50 am meisten besteuerten Wahl⸗ maͤnner begriffen ist.“

„“. Paris, 6. Juli. Es giebt Kandidaturen, die das Prti⸗ vilegium haben, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen; zu diesen gehoͤrt die des Herrn Emil von Girardin, eines Man⸗ nes, der eben so viel Feinde als Freunde hat, eifrig ergebene Freunde und erbitterte Feinde. So oft er irgend eine oͤffentliche Erklaͤrung von sich giebt, irgend einen politischen Schritt thut, stoͤßt er auf seine gewohnten Gegner, die dann alte Geschichten wieder aufwaͤrmen, um zu beweisen, daß Herr von Girardin we⸗ der die Stimmen der Waͤhler, noch die Achtung des Publikums verdiene. Wird er dergestalt angegriffen, so vertheidigt er sich mit der aͤußersten Kraft, er bedient sich zu seiner Wehr zugleich der Presse und der Gerichtshoͤfe, und meistentheils verbleibt ihm der Sieg. Ist Herr von Girardin nun bei seiner Bewerbung zu Bourganeuf von! dem Ministerium unterstuͤtzt worden? Das weiß man nicht, weil er zum Mitbewerber ebenfalls einen Konservati⸗ ven hat. Es scheint jedoch, daß dieser Konkurrent, Herr von Peyra⸗ mont, den Sieg davontragen wird, wenn man aus den bisherigen Nachrichten daruͤber eine Folgerung ziehen darf. Vielleicht nährt Herr Guizot noch einigen Groll gegen den Haupt⸗Redacteur der Presse; denn so lebhaft auch dieses Blatt das Ministerium vom 29. Oktober in seiner allgemeinen Politik vertheidigt hat, so ver⸗ setzte es ihm doch harte Streiche in der Frage uͤber das Durch⸗ suchungs⸗Recht. Herr von Girardin war derjenige, der nicht nur den von Herrn Guizot projektirten Traktat, Peen auch die Vertraͤge von 1831 und 1833 mit der groͤßten Beharrlichkeit und logischen Schaͤrfeangriff; er verlangte einmal uͤber das andere, daß sie der Englischen Regierung gekuͤndigt werden sollten, da⸗ mit das Durchsuchungs⸗Recht gaänzlich aufhore. Diese Hartnaͤk⸗ kigkeit konnte natuͤrlich Herrn Guizot nicht sehr angenehm seyn

- yn, und es ist moͤglich, daß im Augenblick der Wahlen der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten sich rächt. Wir haben schon er⸗ waͤhnt, daß Herr von Girardin sich in zwei Wahl⸗Kollegien ge⸗ meldet hat, zu Bourganeuf und zu Castel⸗Sarrazin. Fact er in ersterem durch, so moͤchte er schwerlich in letzterem ernannt werden

Eine andere Kandidatur, die des Herrn Blanaui im 5ten Arrondissement von Paris, nimmt ebenfalls die Aufmerksamkeit des Publikums in Anspruch. Er wird morgen mit seinen Konkurrente den Herren Marie und Griolet, in der vorbereitenden lung erscheinen. Herr Blanqui hat, eben so wie Herr von Girar⸗ din, viel Freunde und viel Feinde, sein Ruf ist aber unversehrter, als der des Haupt⸗Redacteurs der Presse, und er hat niemals gerichtliche Kaͤmpfe durchzumachen gehabt, die fuͤr einen Staats⸗ mann immer sehr unangenehm sind. Dann besitzt Herr Blanqui auch in hohem Grade ein Talent, welches Herrn von Girardin

anz fehlt; er ist Redner und geistvoller, eleganter, seuriger Redner s Professor der Staatswirthschaft hat er außerordentlichen Er⸗ folg gehabt, er wurde voͤllig populair, wie es vor ihm noch Nie⸗ manden in einer so speziellen und so begraͤnzten Wissenschaft ge⸗ lungen war. Es ist also nicht zu verwundern, daß sich Viele fuͤr den Erfolg oder die Niederlage von Maͤnnern, wie die Herren

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mi, interessiren; ür Hes

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dern, daß die Zeitungen, je nach ihrer politischen Farbe, dieselben entweder warm vertheidigen oder heftig verfolgen.

Ie der vorbereitenden Versammlung, welche gestern im sech⸗ sten Bezirk stattfand, waren mehr als tausend Waͤhler anwesend. Die Kandidaten, Herr Paillet und Herr Carnot, gaben lange Er⸗ klaͤrungen uͤber die Beiordnung der Kapazitaͤten, uͤber die In⸗ kompatibilitaͤten, üͤber den Census und uͤber das Durchsuchungs⸗ Recht. Besonders war der letzte Gegenstand ein unerschoͤpfliches Thema fuͤr die Waͤhler. Sie werfen sich daruͤber entschlossen in den Sattel und fragen die Kandidaten mit großem Ernst: „Was halten Sie vom Durchsuchungs⸗Recht?“ Und diese antworten mit gleicher Gravitaͤt: „Wir billigen es nicht.“ Dies kam regelmaͤßig auf dieselbe Weise in allen vorbereitenden Versammlungen vor, zu großer Genugthuung der Waͤhler und der Kandidaten und zu noch groͤßerer Freude der Oppositions⸗Blaͤtter, die darin einen Stoß fuͤr das Ministerium erblicken, als ob das Ministerium nicht laͤngst seinen Entschluß hinsichtlich des Durchsuchungs⸗Rechts ge⸗ faßt haͤtte. Ueber die anderen von den Waͤhlern ihnen vorgeleg⸗ ten Fragen waren die Herren Carnot und Paillet nicht so einig. Herr Carnot, der Republikaner ist, raäumte ohne Schwierigkeit die radikalsten Reformen ein und behandelte die Politik des Ministe⸗ riums auf niederschmetternde Weise. Herr Paillet dagegen war der Meinung, daß die Anwesenheit der Beamten in der Kammer nothwendig sey, und daß das Verfahren hinsichtlich des Census gesetzmaͤßig gewesen; in Betreff der Beiordnung der Kapazitaͤten machte er ein Zugestaͤndniß fuͤr die zweite Liste der Geschworenen; endlich erklaͤrte er foͤrmlich, daß er kein Kandidat des Ministe⸗ riums, sondern ein unabhaͤngiger Kandidat und frei von allen Verbindlichkeiten sey.

Die vorbereitende Versammlung im l1ten Bezirk war von keinem bedeutenden Interesse. Der Kandidat, welcher hier den Waͤhlern Erklaͤrungen gab, war der ausscheidende Deputirte Va⸗ vin, der weder Redner noch Staatsmann ist, sondern nichts als ein ehemaliger Notar, der sich ein tuͤchtiges Vermoͤgen erworben hat. Seine Konkurrenten, die Herren Tarbé und Démonts, hatten sich nicht eingefunden. Ihre Gegenwart wuͤrde uͤbrigens die Versammlung nicht interessanter gemacht haben; denn das Red⸗ ner⸗Talent dieser Herren ist sehr beschraͤnkt, und sie wuͤrden uͤber⸗ dies den Waͤhlern nicht viel zu sagen gehabt haben.

Die Belgischen Kammern sollen, wie sich zeigt, zu einer außer⸗ ordentlichen Session einberufen werden, um uͤber die Leinenfrage zu entscheiden, da das Ministerium nicht die Verantwortlich keit einer desfallsigen Ordonnanz auf sich nehmen will. Diese Einbe⸗ rufung scheint uns aber etwas spaͤt zu kommen, denn es ist un⸗ moͤglich, in zehn Tagen einen legislativen Beschluß zu fassen; in so kurzer Zeit kann ein Gesetz⸗Entwurf nicht von beiden Kammern gepruͤft, eroͤrtert und votirt werden. nißvolle Termin, der Belgien durch die Verordnung des Handels⸗ Ministers gesetzt worden, mit dem 20sten d. M. abgelaufen; von da an sollen die neuen Zöͤlle von Hanf⸗ und Leinengarn und Ge⸗ weben auf unserer ganzen Graͤnze, folglich auch an der Belgischen, erhoben werden. Diese Leinenfrage ist eine ziemlich ernste Sache geworden, und sie koͤnnte in der Folge wohl einige Verwickelungen in unserem auswaͤrtigen Handel verursachen. Unsere Fabrikanten hoffen, daß, sobald die Ordonnanz wird Gesetzeskraft erhalten ha⸗ ben, eine noch groͤßere Erhoͤhung der Zoͤlle folgen werde, denn schon behaupten 5 daß . Zollsatz unzureichend sey, und daß sie eines wirksameren Schutzes beduͤrften, um die Leinen⸗ Industrie auf weitere und dauerndere Grundlagen zu basiren.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Unterhaus. Sitzung vom 30. Juni. Lord Mahon erinnerte an diesem Abend an den Inhalt einer im Mai von ihm dem Unterhause uͤberreichten Bittschrift von fast allen dramatischen Schriftstellern Englands. Diese erklaͤrten darin, daß viele von ihnen sehr gern die hoͤheren Zweige des Dramas bereichern moͤchten, von dieser Arbeit aber durch die Beschaffenheit der jetzt guͤltigen Gesetze uͤber das Thea⸗ terwesen abgeschreckt wuͤrden, so daß diese dem Fortschritte der dramatischen Kunst im Wege staͤnden, waͤhrend man allgemein uͤber deren Verfall klage. Auch begeen sie nicht die mindeste Hoff⸗ nung, daß eine Regeneration der Buͤhne zu erwarten sey, bevor das Unterhaus die jetzige Gesetzgebung einer Pruͤfung unterwor⸗ fen und der hoͤheren Bildung des jetzigen Zeitalters angepaßt haͤtte. Lord Mahon sprach nun die Besorgniß aus, daß er nicht viel Aussicht habe, durch seinen jetzigen Schritt sogleich eine Ver⸗ besserung zu bewirken, er habe es jedoch fuͤr seine Pflicht gehal⸗ ten, die Aufmerksamkeit des Unterhauses auf diese Beschwerden zu lenken. Zunaͤchst lieferte er dann eine Darstellung der Ge⸗ schichte des Theaterwesens in England.

„Der Ursprung des Uebels“, sagte er, „liegt in den Privilegien, welche Davenant und Killegrew, den Vorstehern der beiden Haupt⸗ buͤhnen unter der Regierung Karl's II., bewilligt wurden. Diese Privilegien wurden als ein Zeichen persoͤnlicher Gunst ertheilt, und nach ihnen sind die spaͤteren Gesetze entworfen, denn es ist eine be⸗ merkenswertbe Thatsache, daß bis zu diesem Augenblicke noch nie eine Konzession vor Gericht zur Sprache gekommen ist. Das erste Gesetz uͤber diesen Gegenstand wurde unter Georg II. erlassen und bestimmte, daß jedes Schauspiel einer Erlaubniß vom Lord- Kammer⸗ berrn beduͤrfe, und daß jeder Schauspieler, der nicht einen festen Wohnsitz habe, als ein Vagabund und Landstreicher behandelt wer⸗ den solle. Ein anderes Gesetz aus Georg'’s II. Zeit bildet die jetzt geltende Regel fuͤr das Buͤhnenwesen. Schon der Titel dieses Ge⸗ setzes giebt cine Idee von der Verachtung, in welcher dramatische Schriftsteller und Schauspieler damals standen, denn er weist ihnen gleichsam eine Stelle an zwischen Dieben und Dirnen. Die Ueberschrift lautet: „„Eine Parlaments⸗Akte zur besseren Verhinderung von Dieb⸗ staͤhlen und Raͤubereien und zur Regulirung von Plaͤtzen fuͤr offent⸗ liche Unterhaltung und zur Bestrafung von Personen, die liederliche Haͤuser halten.“⁷ So nennt sich das Gesetz, von dem noch heutiges

ages die Landsleute von Shakespeare und Otway die Buͤhne regie⸗ ren lassen. Dieses Gesetz belegt auch jeden Schauspieler, der ohne eine Konzession vom Lord⸗Kammerherrn spielt, fuͤr jedes einzelne Auf⸗ treten mit einer Geldbuße von 50 Pfd. St., so daß fast, wenn nicht voͤllig, bis zum heutigen Tage jeder Schauspieler, der auf unseren Buͤhnen spielt, sich allnaͤchtlich der Gefahr aussetzt, um 50 Pfd. St. gebuͤßt zu werden. Aber selbst wenn der Lord⸗Kammerherr eine Kon⸗ zession ertheilt hat, gelten die Theater vor Gericht fuͤr unerlaubt, und die Folge davon ist, daß jeder Vertrag, der ein Theater betrifft, Gefahr laͤuft, von einem Gerichtshofe fuͤr null und nichtig erklaͤrt zu werden. Es giebt auch mehrere Beispiele, daß streitende Parteien abgewie⸗ sen wurden, weil das Gericht von bectern keine Notiz nehmen konnte.

Ich koͤnnte Faͤlle anfuͤhren, in denen Leute, die kleinen Buͤhnen Geld vor⸗ gestreckt, Schauspieler, deren Vertraͤge mit den Theater⸗Direktoren ge⸗ brochen worden, dramatische Dichter, welche um die ihnen fuͤr ihre Werke zugesagten Summen betrogen waren, als Klaͤger entweder gleich zuruͤck⸗ 9 wurden oder ihre Sache spaͤter weqen des mangelhaften Zu⸗

andes der Gesetzgebung aufgehen mußten. Auf solche Weise hat das jetige System privatim und öffentlich Ungerechtigkeiten zur Folcge⸗ 8 man henutzt das 2 um unehrenhafte und betruͤgerische Hand⸗ ungen zu schuͤtzen. Dies sind aber nicht die einzigen praktischen Uebel⸗

stände des Systems. Eine andere ernste und traurige Folge ist, daß es an Macht fehlt, theatralische Darsiellungen w egn u’ über⸗ wachen. In London ist es jetzt sehr gebraͤuchlich, daß Wirthshaͤuser

Bekanntlich ist der verhaͤng⸗

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theatralische Auffuͤhrungen unterhalten, wobei die Schicklichkeit der Darstellung erst in zweiter Reihe nach dem Absatze von Spiritus in Betracht koͤmmt. In den Provinzen ist es noch äͤrger. In manchen großen Staͤdten giedt es Thrater, wo Darstellungen der niedrigsten und entwuͤrdigendsten Art aufgefuͤhrt werden. Diese auf die unteren Volks klassen berechneten Buͤhnen uͤben einen hoͤchst verderblichen Einfluß aus. Kinder im zartesten Lehensalter gehen dort hin, und Niemand hat ein gesetzliches Recht, es ihnen zu wehren. Die Gefaͤngniß⸗In⸗ spektoren haben viele Faͤlle ermittelt, in denen die erste Anregung oder die Veranlassung zu Verbrechen in dem Besuche dieser Suͤnden⸗Hoͤh⸗ len lag, wo Stuͤcke wie „Jack Sheppard“ eine gewoͤhnliche Darstel lung dilden. Neben diesen Uebelstaͤnden des jetigen Systems, die aus dem Mangel an einer Befugniß zur gehdrigen —,,8 der Buͤhnen herruͤhren, besteht auch noch ein Monppol der groöͤßeren Theater, vermoͤge dessen andere Buͤhnen die hesseren dramatischen Werke nicht auffuͤhren duͤrfen. Dieses Monopol ist nicht blos dem Publikum, sondern den Theatern, die es besitzen, selbst schäͤdlich. Da die meisten Theater nur schlechte Stuͤcke auffuͤhren duͤrfen, so verderhen sie den Geschmack des Publikums. Man behauptet zwar, daß die Privilegten der besseren Theater fuͤr die Befoͤrderung der boͤberen dramatischen Kunst unentbehrlich seyen, allein eine solche Ansicht laͤßt sich nicht mit den That⸗ sachen vereinigen. Fast alle besseren Stuͤcke sind unerlaubter Weise oder wi⸗ der Willen zum erstenmale aufgefuͤhrt worden. Johnson erzwang die Auffuͤhrung von Goldsmith'’s „She sloops to conquer,“ Tobin starb mit dem Schmerze, daß es ihm nicht gelungen, die „Flitterwochen“ auf die Buͤhne zu bringen. Lillo ließ „Georg Barnwell“ auf einem kleinen Theater auffuͤhren, nachdem die Privilegien⸗Inhaber es ver⸗ wrfen hatten. „Douglas“ ward von ihnen cbenfalls e. Fielding ward durch ein kleines Theater beim Publikum eingefuͤhrt, und Mistreß Inchbald's Lustspiel lag zwei Jahre, bis ein Zufall die Einwilligung des Direktors erwirkte. Ein entscheidendes Zeugniß hat Sir Walter Scott abgelegt, der gewiß nicht zu uͤbereilten Neuerun⸗ en geneigt war. Er sprach ganz bestimmt die Meinung aus, der Verfall des Englischen Dramas habe seinen Grund darin, daß zwei Buͤhnen ein Privilegium genbssen. Und diese Privilegien bringen ihren Inhabern nicht einmal Nutzen. Fast alle Unternehmer hatten bei den privi⸗ segirten Thealern Verlust. Sheridan soll erklart haben, das einzige Jahr, in dem er keinen Verlust bei Drurplane erlitten, sey vasgensge gewe⸗ sen, in welchem dieses Theater abbrannte. Charles Mathews, der neulich als Direktor von Coventgarden fallirte, hat gerichtlich nach⸗ gewiesen, daß waͤhrend der ersten Saison seiner Verwaltung im Jahr 1839 die Ausgabe 52,903, die Einnahme nur 48,673 Pfd. St., das Desizit also 4000 Pfd. St. betrug. In der zweiten Saison im Jahre 1810 stiegen die Einnahmen auf 49,227, waͤbrend die Ausga den nur 51,140 Pfd. St. betrugen, wobei aber immer noch uͤber 2000 Pfd. St. Defizit blieb. In der dritten Saison im Jahre 1841 fiel dagegen die Einnahme bis auf 42,535 Pfd. St., waͤhrend die Aus⸗ ade auf 55,691 Pfd. St. und das Deßzzit also auf 13,000 Pfd. St. teg, woraus dann nothwendig ein⸗ r beewerh e. In Drurylane geht es Herrn Macready nach seinem eigenen Geständnisse nicht besser. genauen Pruͤfung.“

Zum Schlusse beantragte Lord Mahon dann die Vorlegung aller Mittheilungen, welche im Laufe dieses Jahres mit Beschwer⸗ den uͤber den jetzigen Zustand der Gesetzgebung in Bezug auf das Drama an den Staats⸗Secretair fuͤr das Innere gerichtet worden.

Herr Knight unterstuͤtzte den Antrag und bob besonders hervor, wie unstatthaft es sey, daß man jetzt Buͤhnenstuͤcke ohne Einwilligung des Verfassers auffuͤhren duͤrfe, ja daß dieser selbst ein vertragsmidßig zugestandenes Honorar gerichtlich kaum zu erlangen vermoge. „Ein gutes Buͤhnenstuͤck“, fuͤgte Herr Knight hinzu, zist eine der schwie⸗ rigsten, wie eine der bewundecungswuͤrdigsten Leistungen menschlichen Scharfsinns. Es ist nicht hlos eine Form fuͤr die hoͤchste Pocste und die tiefste Speculation, sondern befbrdert auch die Entwickelung der

edelsten Gesinnungen und die erhabensten Gefuͤhle. Es liefert das

klarste Bild von Leben und Sitten und uͤbt seinen 4882 uͤber die zahlreichsten Zuschauer in der schnellsten und wirksamsten Weise. Es 9. cn 5195 ein Spiegel unserer Zeit, sondern auch eine Hochschule er Moralitaͤt.

anderer Talente, z. B. Massinger, Forde, Ben Jonson, folgken, und das jetzt Talfourd, Bulwer und Knowles besitzt, daß England Alles thut, was in seiner Macht steht, um das Drama zu schuͤtzen.“

Der Staats⸗Secretair fuͤr das Innere, Sir J. Graham sprach sein Bedauern daruͤber aus, daß er sich mit dieser Angele genheit, die Lord Mahon so genau zu kennen scheine, weniger b schaͤftigt habe, hob hervor, daß anscheinend Lord Mahon selbst nicht mit sich einig sey, welche Maßregel zur Abhauͤlfe sich empfehlen lasse, willigte jedoch in die Vorlegung der verlangten Aktenstücke, die dann auch beschlossen wurde. 1

London, 6. Juli. Der Koͤnig und die Koͤnigin der Bel⸗ gier sind gestern fruͤh mit ihrem Gefolge vom Buckingham⸗Palast nach Woolwich abgereist und haben sich dort nach Östende ein⸗ geschifft.

Heute ist der vierteljaͤhrliche Bericht uͤber die Staats⸗Ein⸗ nahme erschienen. Es ergiebt sich daraus, daß dieselbe im letzten Vierteljahr, gegen das entsprechende Quartal von 1811, um 26,427 Pfd. weniger eingebracht hat, waͤhrend sie im ganzen, mit dem 5. Juli abschließenden Finanzjahr 665,175 Pfd. mehr betragen

hat, als in dem entsprechenden Jahre bis zum 5. Juli 1811. Die Gesammt⸗Einnahme belief sich naͤmlich im ersteren Finangzz

jahre auf 44,672,225, im letzteren aber auf 45,337,400 Pfd.; in den letzten Quartalen beider Jahre aber betrug sie respektive 11,864,175 und 11,837,748 Pfd. Was die einzelnen Einnahmezweige

betrifft, so haben die Zoͤlle im letztverflossenen Finanzjahre 38,858

Pfd. mehr, im letzten Quartal desselben aber 426,395 Pfd. weniger eingebracht, als in den beiden entsprechenden Zeitraͤumen bis zum 5. Juli 1841; die Accise 54,000 Pfd. weniger im ganzen Jahre, 94,788 Pfd. mehr im letzten Quartal desselben; die Stempel⸗Ab⸗ gabe 57,201 weniger im Jahre, 17,558 mehr im Quartal; die direkten Steuern 67,843 mehr im Jahre, 28,513 mehr im Quartal; die Post 105,000 mehr im Jahre, 35,000 mehr im Quartal; die Kronlaͤndereien 32,500 mehr im Jahre, im Quartal gleichviel; die vermischten Einnahmen 463,147 mehr im Jahre, 195,522 mehr im Quartal. Direkte Steuern, Post⸗ und vermischte Einnahmen haben also sowohl im ganzen Jahre wie im letzten Quartal mehr eingebracht, als in den entsprechenden Zeitraͤumen von 1841. Die Kronlaͤndereien im ganzen Jahre mehr und im Quartale gleichviel; Accise⸗ und Stempel⸗Ertrag hat im letzten Quartal gegen das entsprechende des vorigen Jahres zugenommen, im ganzen Jahre aber ein Minus ergeben; die Zoͤlle endlichhaben zwar auf das ganze Jahr etwas mehr eingebracht, im letzten Quar⸗ tal aber zeigt sich darin ein bedeutender Ausfall im Vergleich ge⸗ en das entsprechende Vierte jahr von 1841. Ohne ihn wuͤrde die VeananteEnnahee im letzten Quartal eben so wenig ein Minus ergeben, wie die des ganzen Jahres. Indeß bei der vorherrschen den Noth im Lande haͤlt die Times das Resultat des Einnahme⸗ Berichts immer noch fuͤr troͤstlich genug. Auch das sortschreitende, wenn auch langsame Steigen in der Post⸗Einnahme wird von die⸗ em Blatt als eine nicht unguͤnstige Bewaͤhrung der Briefporto⸗ hat Lord Brough m Sonnaben or rougham im uͤber die Laten⸗Taufe nach Norm der Gesetze 1—ö2] Vorschriften der Anglikanischen Kirche, das Urtheil abgegeben daß diese Taufe als guͤltig zu betrachten sey, eine Entscheidan welcher die Times ihren vollkommenen Beifall zollt. *

Ein System, was solche Folgen hat, bedarf gewiß einer 8

Was kann vernuͤnftiger seyn, als daß England, ein Land, welches einst einen Shakespeare erzeugte, dem eine lange Reihe

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bevor er von seinem als der Repraͤsentanten⸗ General⸗Gouverneur von 2mae7c, fet⸗Entwurf, die völlige 8en

er

nzliche Emancivarion 29 fräftig unterstuͤtzte wurde mit starker 8 glerung Die dortigen e Adresse an ihn gerichtet, worin sie seine ihre Dankbarkeit bezeugen, daß er die

. at Sir Charles Metcalfe Fenhalta abtrat,

Versammlung von Jamalka Juden betreffend, vorgelegt.

vecgenes 2 und zum Gesetze erhoben. haben darauf ein

) m breise beaveen vng zee ergriffen habe.

Imnitiative en nach, beabsichtigen die Minister, eine Kom⸗ Se 8 uͤber di⸗ Ursachen der Noth in den Untersuchungen anstellen soll, waͤhrend das Par⸗ dergehen würde, ohne Abhuͤlfsmaßregeln berathen Globe meint, besser wuͤrde es seyn, wenn das die Annahme einer Bill bewirke, welche das jetzt unter Verschluß liegende fremde Getraide zollfrei auf den Markt zu estattete, und fuͤr die Dauer der Parlaments⸗Ferien die etraide⸗Einfuhr entweder zu einem geringen festen Zoll Nur durch solche radikale

Dem welche

zu haben. Der Kabinet

bringen

lieber, abgabenfrei erlaubte.

Mittel sey jetzt noch Huͤlfe zu schaffen.

Die Flachsspinner zu Leeds haben eine Denkschrift an die

Lords des Schatzes beschlossen, worin sie die nachtheiligen Folgen,

wesche die Französische Leinen⸗Ordonnanz auf ihren Nahrungszweig

oͤben muͤsse, schildern und die Regierung ersuchen wollen, das

drohende Unheil durch einen auf wechselseitige Zugeständnisse ge⸗ gruͤndeten Handels⸗Vertrag abzuwenden.

Es heißt, daß die Kommission, welche den im vorigen Jahre aufgedeckten Schatzkammerschein⸗Betrug untersuchen sollte, diese Untersuchung bereits beendet hat und mit Abfassung ihres Berichts

Man hofft nun, daß die Minister unverweilt einen

Vorschlag zu Gunsten der schuldlosen Inhaber verfaͤlschter Scheine

beschaͤftigt ist.

an das Parlament gelangen lassen werden.

Vorgestern wurde der Herzog von Northumberland als Kanzler der Universität Cambridge installirt, wobei der Herzog von Cam⸗ bridge und der Herzog von Wellington, Letzterer als Doktor des

Civil⸗Rechts gekleidet, zugegen waren. Der am naͤmlichen

ien Jahren bei solchem Anlasse versammelt sah.

Thraͤnen und schien sehr ergriffen zu seyn. Belgien.

Brüssel, 6. Juli.

treff des neuen Zoll⸗Systems von fremden Leinen.

dahin die Unterhandlungen wegen

Beigien einräͤumen will, zu unbedeutend. zu erwaͤhnen: es wird gefordert,

werden, jährlich um 400,000 Fr. die dern. dem Fuße belassen, wie er seit 1836 war.

wie von denen gegen den Nachdruck ꝛc.

sich zu einer Franzoͤsischen Provinz erniedrigen lassen. alle anderen einverstanden, sich zu widersetzen. Anhang zu verschaffen, nicht gut von Statten gehen.

Fhr Dänemark. Kopenhagen, 7. Juli. Unterm 4. Juli erschien eine

nigliche Bekanntmachung, welche eine Uebersicht der Beschluͤsse enthäͤlt, die die Regierung in Betreff der den Daͤnischen Insel⸗ esetz⸗Entwuͤrfe und der von ihnen gemachten

ständen vorgelegten 1 Antraͤge gefaßt hat. Unter Nr. J. werden 25 Entwuͤrfe aufge⸗ fuͤhrt, welche seirdem Gesetzeskraft erhalten haben.

licher Staͤnde.

welche uͤber solche Angelegenheiten, den ganzen Staat betreffen, Bedenken abgeben, als eine zweck⸗

maͤßige Entwickelung der Provinzial⸗Staͤnde eingefuͤhrt werden Es soll der naͤchsten Versammlung ein Gesetz⸗Entwurf 2) Ueber groͤßere Freiheit bei kirchlichen

koͤnnten. daruͤber vorgelegt werden. Handlungen. C roͤßtentheils bewilligt. 3) Ueber groͤßere Oeffent⸗ lichkeit der Finanz⸗Verwaltung und zweijaͤhriges Budget; ersteres bereits erfuͤllt, letzteres abgeschlagen. 6) Ueber Erleichterungen der Peese Nicht zu bewilligen. 8) Ueber freie Post⸗Versendung der ournale und eitungen. Bewilligt, insofern es die inlaͤndischen betrifft. 9) Daß uͤber eine Eisenbahn⸗Anlage erst alle verschiedenen Provinzial⸗Staͤnde befragt werden. Bei der Wichtigkeit der Kiel⸗ A Eisenbahn konnte ein so langer Aufschub nicht bewilligt werden.

Die Reise um die Welt mit dem bereits fruͤher erwaͤhnten Schiffe ist fuͤr dieses Jahr ausgesetzt worden.

m Freitage wird das Dampfschiff „Hekla“ mit den Natur⸗

forschern nach Stockholm abgehen.

85 Deutsche Bundesstaaten. b Dresden, 9. Juli. Von den Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Innern ist eine Verordnung ergangen, die Er⸗ von Maßregeln gegen das Ueberhandnehmen der Muͤnz⸗

age mit Francis zum Tode verurtheilte Verbrecher Cooper, welcher einen Pelizei⸗Konstabler bei Ausuͤbung seiner Amtapflicht ermordet hatte, wurde vorgestern vor Newgate gehaͤngt. Die Zuschauerzahl war die kleinste, welche man seit vie⸗ Am Tage vorher hielt der Geistliche in der Gefaͤngniß⸗Kapelle die uͤbliche Hinrich⸗ tungs⸗Rede, wobei Cooper, Francis und die anderen Straͤflinge Leen waren. Francis vergoß waͤhrend der Predigt wiederholt

Ihre Majestaͤten der Koͤnig und die Koͤnigin sind gestern aus England zuruͤckgekehrt. Man glaubt, daß der Koͤnig nach einem kurzen Aufenthalte in den Ardennen sich nach Paris begeben werde, wegen der Verordnungen in Be⸗ Diese neuen Anordnungen sind zwar zunaͤchst gegen England gerichtet, aber Belgien und insonderheit Flandern werden am aͤrgsten dadurch getroffen. Es heißt, die Maßregel sey in Hinsicht auf Belgien nur provisorisch, und wuͤrde am 20ͤsten d. M. aufhbͤren, wenn bis eines Handels⸗Vertrags zu

Stande kaͤmen. Allein man glaubt hiesigerseits, daß es zu einem solchen Vertrage schwerlich kommen werde. Die Forderungen, welche Frank⸗ reich stellt, sind zu uͤbermäßig, und die Vortheile, die es dagegen Um nur eines Punktes Belgien soll die Franzöͤsischen Weine um 4 Fr. den Hectolitre herabsetzen; das wuͤrde schon fuͤr die 100,000 Hectolitre, die nach maͤßiger Berechnung eingefuͤhrt Etaaks Einkuͤnfte vermin⸗

Dafuͤr will Frankreich den Einfuhrzoll der Flaͤmischen Garne und Leinewand nicht etwa herabsetzen, sondern nur auf Dabei reden wir nicht einmal von seinen Forderungen fuͤr Seiden⸗ und Modewaaren, so Man haͤlt sich hier fast

allgemein davon uͤberzeugt, daß bei Frankreich keine andere Absicht vorherrscht, als die Belgische Industrie zu stuͤrzen und das Land zu zwingen, sich Frankreich in die Arme zu werfen; denn Frank⸗ reich wird eher Alles aufgeben, als seine Traͤume von der natuͤr⸗ lichen Graͤnze bis an den Rhein, und das Franzöͤsische Ministe⸗ rium benutzt uns, um sich populair zu machen bei den Wahlen. Hier wird man es aber eher zu dem Aeußersten kommen lassen, und nicht nur lieber die Bedingungen des Deutschen Zoll⸗Vereins annehmen, sondern sogar sich lieber mit Holland vereinigen, als Mit Aus⸗ nahme der Franzoͤsischen Partei, die nicht bedeutend ist, sind daher Die Geistlichkeit ist um so mehr dagegen, da ihre Versuche, sich in Frankreich mehr

Einige Be⸗ denken der Staͤnde werden speziell hervorgehoben. Unter II. wer⸗ den die Antraͤge der Staͤnde erwaͤhnt, naͤmlich 1) in Betreff der Modificationen der Staͤnde⸗Institution, auf Bereinigung saͤmmt⸗ . Der, Köͤnig kann dem Antrage nicht beistimmen, doch hat er in Erwaͤgung gezogen, ob nicht staͤndische Comités, die mehrere Provinzen oder

V

Faͤlschungen und ähnlicher Vergehungen betreffend. Jene Maß⸗ regeln bestehen nun darin, daß alle Polizei⸗ und Gerichtsstellen, denen falsches Geld zu Gesicht kommt, sofort an das Ministerium des Innern daruͤber berichten und von hier aus mit den etwa erforderlichen Mittheilungen versehen werden sollen; daß ferner

fuͤr Faͤlschungen inlaͤndischen Metall⸗Geldes die hiesigen Muͤnz⸗

Beamten, inlaͤndischen Papier⸗Geldes die Haupt⸗Auswechselungs⸗

Kasse, auslaͤndischen Metall⸗ und nicht⸗Saͤchsischen Papier⸗Geldes

eine besonders in Pflicht zu nehmende Person als achverstaͤndige be⸗

stimmt seyen, und daß endlich die Falsifikate und etwanigen Apparate nach beendigter Untersuchung behufs der Aufbewahrung und nach Be⸗ sinden Vernichtung nebst Akten an das Finanz⸗Ministerium einzurei⸗ chen. sind. Schließlich laͤßt diese hoͤchst wichtige und durchgreifende Verordnung daruͤber nicht in Zweifel, wie es zu halten, wenn die Muͤnzfaͤlschung nicht bei einer Polizei⸗ oder Gerichts⸗, sondern bei

einer Königlichen Kassen⸗ und Rechnungs Behoͤrde entdeckt wird. Hier findet naͤmlich folgende, dem Instanzenzug Hv9? Einrich⸗

tung statt. Die letztgedachten Behoͤrden berichten beziehentlich an ihre vorgesetzten Dienst⸗Behoͤrden, diese an das vorgesetzte Mini⸗ sterium, welches sich erforderlichenfalls mit dem des Innern in weiteres Einvernehmen setzen wird. Ferner werden durch Verord⸗ nung der Ministerien der Finanzen und des Innern die Polni⸗ schen „„ und ⸗Thalerstuͤcke gaͤnzlich verboten. aUmn⸗ Stuttgart, 27. Juni. (Suͤddeutsche Bl.) In der Kam⸗ mer der Abgeordneten war noch vor der Vertagung ein Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst, eingebracht worden. Der Minister von Schlayer setzte in einem längeren Vortrage die Gruͤnde auseinander, welche die Regierung hierbei geleitet haben; von der Ansicht ausgehend, daß durch das beste⸗ hende Rekrutirungs⸗Gesetz fuͤr die Landes⸗Vertheidigung in außer⸗ ordentlichen Faͤllen weder hinreichend, noch zweckmaͤßig gesorgt sey und daß namentlich im füdwestlichen Deutschland eine solche Fuͤr⸗ sorge noth thue, beschloß sie, ohne uͤbrigens im System des akti⸗ ven Heeres eine Aenderung vorzunehmen und ohne die Idee einer allgemeinen Volks⸗Bewaffnung zu adoptiren, das Institut der Landwehr oder Landes⸗Reserve unter folgenden Bestimmungen einzufuͤhren: Die Verbindlichkeit zum Kriegsdienste soll nunmehr eine allgemeine und eine Befreiung nur in den wenigsten Faͤllen (für die Studirenden der Theologie in den Seminarien u. s. w.) zulaͤssig seyn; es werden also mit dieser Modification die waffen⸗ faͤhigen Maͤnner der Altersklassen vom 20sten bis 32sten Lebens⸗ jahre theils im aktiven Heere zu dienen haben, theils fuͤr die Landwehr pflichtig seyn und es besteht diese somit eben sowohl aus ausgedienten Soldaten, als aus Angehoͤrigen aller Staͤnde. Die Landwehr soll in drei Aufgebote eingetheilt und nur das erste derselben kann auch in Friedenszeiten zu Waffen⸗ Uebungen versammelt werden; darin besteht der Unterschied zwischen dem Preußischen System und dem hier zu Grunde liegenden; es soll nicht eine taktisch⸗formirte Landwehr, als ein Institut neben der aktiven Armee, sondern nur eine Reserve zur Ergäaͤnzung dersel⸗ ben, zur Vertheidigung des heimischen Herdes in Fällen der Noth gebildet werden, die ihren Stamm⸗ und Anhaltspunkt in

den vertheilten Exkapitulanten findet; es soll ein Institut seyn, das

im Frieden beinah nichts kostet und die buͤrgerlichen Verhaͤltnisse im Allgemeinen nicht stoͤrt. Die Landwehr soll daher nicht laͤnger, als durch die Kriegsdauer erforderlich ist, eingerufen werden, in⸗ nerhalb dieses Zeitraums aber kein Unterschied zwischen ihr und dem aktiven Heere in Betreff der Ehren, Pflichten und Rechte statthaben; bei letzterem soll die Dienstzeit auf sechs Jahre fest⸗ gesetzt bleiben, im Wesentlichen das Aushebungs⸗Verfahren nicht abgeaͤndert werden und die Stellvertretung auch fernerhin zu⸗ laͤfsig seyn. Dies sind etwa die Grundzuͤge des vorgelegten, aus 108 Artikeln bestehenden Gesetzes, das an die bereits gewaͤhlte Kommission verwiesen wurde.

Stuttgart, 7. Juli. (Schwaͤb. M.) Wie wir verneh⸗ men, sind nun saͤmmtliche Bevollmaͤchtigte fuͤr die in Stuttgart abzuhaltende General⸗Konferenz in Zoll⸗Angelegenheiten hier ein⸗ getroffen, und es haben die Konferenzen am 5. Juli begonnen. Als Bevollmaͤchtigte sind bestellt: von Preußen: der Geheime Ober⸗Finanzrath von Pommer⸗Esche, von Bayern: der Ministerial⸗ Rath und General⸗Zoll⸗Administrator Bever; von Sachsen: der Geheime Finanzrath von Zahn; von Wuͤrttemberg: der Ober⸗Fi⸗ nanzrath von Hauber; von Baden: der Ministerial⸗Direktor Re⸗ enauer; vom Kurfuͤrstenthum Hessen: der Ober⸗Zoll⸗ und Ober⸗ Postdirektor von Schmerfeld; vom Großherzogthum Hessen: der

Ober⸗Finanzrath Sartorius; von Nassau: der Geheime Rath Auch ist der Koͤniglich Preußische Vereins⸗Bevollmaͤchtigte in Muͤnchen,

Magdeburg; von Frankfurt: der Senator Dr. Souchay. Regierungs⸗Rath Reuter, hier angelangt.

Karlsruhe, 6. Juli. (Bad. Bl.) In der Sitzung der zweiten Kammer am 5. Juli eroͤffnet der Praͤsident der Kammer, daß der Abgeordnete Kuenzer um Urlaub eingekommen sey, da die Hindernisse, welche ihn zur Zeit vom Eintritt in die Kammer abhielten, noch nicht haͤtten beseitigt werden koͤnnen. Nach der

Tages⸗Ordnung erstattet der Abgeordnete Hoffmann seinen Be⸗ Da der Be⸗ richt sehr umfangreich ist, so wird von Verlesung desselben Um⸗ ben Kri sen Heiterkeit beseelt, so mußte der Eindruck allerdings eben so

richt üͤber das Budget des Finanz⸗Ministeriums.

gang genommen und er dem Druck uͤbergeben. Hierauf eroͤffnet der Geheime Regierungsrath von Marschall der Kammer, daß er durch ein Allerhoͤchstes Reskript des Großherzogs aus dem Staats⸗Ministerium zum staͤndigen Regierungs⸗Kommissar fuͤr das Ministerium’ der auswaͤrtigen Angelegenheiten er⸗ nannt worden sey. Abgeordneter Sander erstattete hier⸗ auf Bericht uͤber die die Spinnereien ꝛc. betreffenden Pe⸗ titionen. Der Antrag geht auf empfehlende Ueberweisung an das Staats⸗Ministerium und Erhoͤhung der Zoͤlle zum Schutze dieses Zweiges der Industrie. Auf Antrag des Abgeordneten Mathy wird die Diskussion dieses Berichts aufgeschoben, da derselbe zu ausfuͤhrlich, der Gegenstand zu wichtig sey, um sofort diskutirt werden zu koͤnnen. Er seinerseits theile nicht alle Ansichten dieses Berichts, und finde fuͤr nothwendig, daß neben den Interessen der Baumwollen⸗Industrie auch andere ihre Vertretung hier faͤn⸗ den. Der Bericht muͤsse daher gedruckt werden, damit eine reifere Diskussion stattfinden koͤnne. Finanz⸗Minister von Boͤckh: Es habe allerdings keinen Nachtheil, wenn die Diskussion verschoben werde, da die Regierung im Wesentlichen mit der Kommission einverstanden sey und ihren Kommissar zum Zoll⸗Kongresse dem⸗ emaͤß instruirt habe; daher wuͤnsche auch er den Druck des Berichts.

bgeordnete Hoffmann erklaͤrt sich in gleichem Sinne, denn der Bericht gehe noch uͤber die Wuͤnsche der Petenten hinaus. Ab⸗ geordneter Bassermann wünscht, daß die Regierung immer zu⸗ vor die Ansicht der Kammer einhole, bevor sie ihren Kommissar instruire; denn die Kaufleute und Industriellen uͤberhaupt wuͤß⸗ ten solche Gegenstaͤnde besser zu beurtheilen als Staats⸗Beamte, und seyen diese noch so lange im Dienst. Jene staͤnden mitten im Leben und in der Erfahrung, diese nur in der Theorie und

waͤren daher Fehlgriffen mehr ausgesetzt als jene. Finanz⸗Minister

von Boͤckh: „Die Regierung holt die Ansicht der Kammer im⸗ mer ein, wo es möglich ist; übrigens sind dies Gegenstände, die in öffentlicher Sitzung nicht zu verhandeln sind.“ Der Druck des Sanderschen Berichts wird beschlossen. Frankfurt a. M., 8. Jull x22 rer Boͤrse ist fortdauernd ohne *gIü 4.ör 22 Ursachen sind die schwankende Haltung der auswaͤrtigen Borsen, das Franzoͤsische Wahlgespenst, das die Spekulanten be⸗ fangen haͤlt und namentlich die ungunstigen Geldverhaͤltnisse unse⸗ res Platzes. Was die einzelnen EFerten Gatzanver betrifft, köͤn⸗ nen unter Anderen die Oesterreichischen jetzt nicht Gegenstand * sonderer Speculation seyn, da die Wiener Boͤrse matt ist und fast täglich etwas niedrigere Course bringt. Die Hollaͤndischen Fonds waren in den letzteren Tagen durch die besseren Berichte 854 Am⸗ sterdam beliebter, doch hat die guͤnstigere Stimmung der Amsterdamer Boͤrse bereits wieder aufgehoͤrt und versehlt nicht ihre Ruͤckwirkung auf den hiesigen Platz. So lange Holland nicht mit Belgien seine finanziellen Differenzen vollkommen geschlichtet hat, in seinem Fi⸗ nanz⸗Haushalt nicht eine nachhaltige Erleichterung eintreten lassen kann, so lange ist keine wesentliche Besserung der Hollaͤndischen Effekten zu erwarten. Vorerst bleiben aber die Hollaͤndischen Integralen das Schoßhuͤndchen unserer Boͤrse, das freilich auch alle Streiche trifft, sie moͤgen von Wien, Paris, Lon⸗ don oder Amsterdam kommen. Von den Spanischen Fonds, den Ardoins, mag ich kaum sprechen. Den Spekulanten ist die trost⸗ lose Lage Spaniens kein Geheimniß, sie kennen die Werthlosigkeit der Spanischen Staatspapiere, und dennoch treiben sie fortdauernd ein starkes Boͤrsenspiel damit, um heute zu gewinnen und morgen zu verlieren. Etwas mehr Kredit hat noch Portugal, doch wird in seinen Papieren hier nicht viel gethan. Die Polnischen Loose,

die ihren Impuls im Course von Berlin erhalten, behaupten sich fest. Die Taunus⸗Eisenbahn⸗Actien verharren auf dem Cours von 379 oder 380 Fl. Die Frequenz der Bahn ist zwar uͤberaus stark, allein, da sich das Geld immer noch nicht recht fluͤssig zeigen will und der Boͤrsenhandel uͤberhaupt darniederliegt, ist die Speculation auch in den Actien schwach. Man hofft indessen, daß das Boͤrsen⸗ wesen in Kuͤrze einen guͤnstigen Umschwung nehmen werde.

Mit Vergnuͤgen melde ich, daß J. P. Wagner dem Senat einen recht erfreulichen Bericht uͤber den Stand seiner elektromag⸗ netischen Erfindung abgestattet und die Erklaͤrung ertheilt hat, in wenigen Monaten den Bau seiner großen Maschine vollendet zu haben. Der Fleiß dieses Mannes ist aber auch wahrhaft eisern.

Die Direction der Main⸗Dampfschifffahrt hat zwar angekuͤn⸗ digt, daß dieselbe aufgehhrt habe, allein dennoch setzt ein Dampf⸗ boot „Ludwig“ seine Fahrten zwischen Wuͤrzburg und Frankfurt fort, doch nicht mit bestem Erfolge.

Es ist eine auffallende Erscheinung, daß in der Mitte der Reise⸗ und der Bade⸗Saison die Zahl der hier verweilenden Frem⸗ den unbedeutend ist. Man darf aber nur in den Eisenbahnhof gehen, da loͤst sich das Raͤthsel; die Fremden gehen fast alle gleich weiter. Der Rhein verschlingt sie gewissermaßen; denn in den

Taunus⸗Baͤdern ist es, trotz aller Gegenberichte, durchaus noch

nicht lebhaft.

Luremburg, 3. Juli. Die Preußischen Offiziere, welche der Einladung des Metzer Offizier⸗Corps zu einem Ball folgten, den dasselbe zu Ehren des Herzogs von Orleans gab, koͤnnen nicht genug die Zuvorkommenheit ruͤhmen, mit der sie dort aufgenom men wurden. Von dem Augenblicke ihres Absteigens im Gast hofe bis zu dem, wo sie die Stadt wieder verließen, waren sie unausgesetzt der Gegenstand der zartesten Aufmerksamkeit ihrer Franzoͤsischen Kameraden, denen der Herzog, nachdem sie ihm vor⸗ gestellt worden, darin selbst mit dem schoͤnsten Beispiel vor⸗

anging.

2., 29. Juni Nachmittags wohnten sie einem Festungs⸗ Mandoͤver bei, uͤber welches sie sich sehr guͤnstig aussprechen. Dann wurden sie von einer Gesellschaft Offiziere zu einem Diner eingeladen, das ungeachtet des Impromptu's sehr glänzend aus⸗ siel. uUm 8 Uhr Abends begann der Ball im Schau⸗ spielhause, das zu einem wahren Zauber⸗Palast Armiden's umgeschaffen war. Eine zahlreiche Wache, aus Grenadie⸗ ren und Genie⸗Truppen bestehend, war im Innern aufge⸗ stellt. An jeder Thuͤr standen Doppelposten, zu denen auch die Sappeurs mit ihren hohen Baͤrmuͤtzen und langen, weißen Schurzfellen gezogen waren. Der Haupt⸗Eingang des Gebaäͤu⸗ des, die Korridors und Vorsaͤle waren mit kostbaren Fußtep⸗ pichen und Drapperieen auf das reichste ausgeschmuͤckt. An allen passenden Stellen bedeckten lange Spiegel die Waͤnde und reflek⸗ tirten den Glanz und die bunte Pracht des reichsten Blumenflors. Im Hauptsaale blendeten blankgeputzte und polirte Waffen aller Truppengattungen, welche auf das Sinnvollste in Trophaͤen ver⸗ einigt waren, wie Diamantfeuer das Auge. Denkt man sich nun noch zu dem bunten Farbenspiel von Blumen, Federn und Baͤn⸗

dern, welche die schwarzen Locken der Damen schmuüͤckten, mit

denen alle Logen angefuͤllt waren, eine unuͤbersehbare Menschen⸗ masse im Parterre, unter der goldene und silberne, rothe und weiße Epaulets auf⸗ und abwogten, die lachenden Gesichter jugendlicher Schoͤnheit und die in Afrika gebraͤunten und benarbten der Fran⸗ zoͤsischen Krieger, und dieses ganze Quodlibet von einer zwanglo⸗

neu und uͤberraschend als großartig und gemuͤthlich seyn. ritterliche Prinz trug wesentlich zur Belebung des Ganzen bei. Er unterhielt sich mit den Anwesenden ohne Unterschied des Standes und Ranges und schenkte den Preußischen Offizieren besonders seine Aufmerksamkeit, von denen ein jeder das Gluͤck hatte, von ihm angeredet zu werden. Er forderte Alle auf, noch einige Zeit in Metz zu bleiben, um alles Sehenswerthe in Augenschein nehmen zu koͤnnen, wobei er hinzufuͤgte, daß er zu diesem Ende bereits die noͤthigen Befehle an die betreffenden Behoͤrden ertheilt habe. Der Ball dauerte bis gegen 4 Uhr Morgens, nachdem sich um 1 Uhr der Herzog zuruͤckgezogen hatte. Den 30. Juni gegen 8 Uhr Mor⸗ gens verkuͤndete Kanonendonner seine Abreise.

b An demselben Morgen folgten die Preußischen Offiziere einer Einladung ihrer Franzoͤsischen Kameraden zu einem Dejeuner, begaben sich dann auf den Polygon, wo die Jäͤger zu Fuß nach der Scheibe schossen und wohnten einigen Manoͤvres ei, welche dieselben vor dem General Rumigny ausfuͤhrten, worauf sie das Arsenal besahen. Ein glaͤnzendes Hiner, wobei die herz⸗ lichste Heiterkeit und gemuͤthvollste Laune die augenblicklichen Re⸗ praͤsentanten beider Armeen beseelte, bildete den Schlußstein zweier Tage, die allen denen unvergeßlich seyn wer

lichkeiten beiwohnten.

1 i⸗ Neuchatel, 2. Juli. Der hiesige Maler, Herr Karl G rardet, hat kuͤrzlich im Auftrage der Stadt Neuchatel ein vollendet, das die Bewunderung aller Kunstfreunde .ro9—degr⸗ stellt dasselbe eine Versammlung von Protestanten (im

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