1842 / 205 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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nehmen. Der zweite Artikel soll aus der Feder des Herrn Thiers geflossen seyn.

Der Munizipal⸗Rath von Toulouse, der von dem Maire zusammenberufen worden war, um eine Kondolenz⸗Adresse an den Koͤnig zu votiren, hat sich unter den gegenwaͤrtigen traurigen Umstaͤnden an eine Handlung des fruͤheren Praͤfekten erinnert, der einen Beschluß der Munizipalitäaͤt annullirte, weil derselbe die gesetzlichen Befugnisse jener Koͤrperschaft uͤberschritt. Da die Ab⸗ fassung einer Kondolenz⸗Adresse jedenfalls nicht innerhalb der ge⸗ setzlichen Befugnisse der Munizipalitaͤt liegt, so ward beschlossen, daß man sich mit dem Vorschlage des Maire nicht zu beschaͤfti⸗ gen habe. Dieser Akt der Feindseligkeit oder mindestens der Gleichguͤltigkeit inmitten der oͤrtlichen Trauer ist bisher der ein⸗ zige, der in ganz Frankreich vorgekommen ist.

Aus Algier schreibt man vom 10. Juli: „In der vorgestri⸗ gen Nacht hat Ben⸗Salem einen der Staͤmme uͤberfallen, die sich der Franzoͤsischen Autoritaͤt unterworfen haben, und allen Maͤn⸗ nern ohne Ausnahme den Kopf abschlagen lassen. Die Weiber und Kinder hat er mit sich in das Gebirge geschleppt.“

Boͤrse vom 20. Juli. Die Boͤrse war heute in Folge des Geruͤchts von einer Ministerial⸗Veraͤnderung sehr bewegk. Es hieß, die Herren Molé und Dufaure waͤren nach Neuilly berufen worden und haͤtten dort den Auftrag zur Bildung eines neuen Ministeriums erhalten. Die Zproc. Rente fiel darauf auf 77 und war noch nach der Boͤrse sehr ausgeboten. 1“

Großbritanien und Irland. 8 Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 18. Juli. Auf eine Anfrage des Grafen Radnor erwie⸗ derte Lord Wharncliffe, daß die Regierung nicht die Absicht habe, irgend eine besondere Maßregel zur Abhuͤlfe der gegenwaͤr⸗ tigen Noth vorzulegen, da sie von der Durchfuͤhrung des neuen Zoll⸗Tarifs ein Wiederaufleben des Handels und der Industrie erwarte. Sodann wurden auf den Antrag des Lord⸗Kanzlers die drei Bills: uͤber die Ausdehnung der Jurisdiction der Ban⸗ kerott⸗Kommissarien, uͤber die Wahnsinnigen und uͤber das Ge⸗ richts⸗Verfahren vor den Grasschafts⸗Gerichten bei kleinen Ver⸗ gehen, zum zweitenmale verlesen, worauf das Haus sich vertagte.

Unterhaus. Sitzung vom 18. Juli. Aus der vor⸗ gestern erwaͤhnten Debatte uͤber die Irlaͤndischen Zustaͤnde, welche Herr Sheil in der Sitzung des Unterhauses vom 18ten herbeifuͤhrte, ist nur wenig nachzutragen, da sie ihrem groͤßten Theile nach nur Anfechtungen und Vertheidigungen einzelner von der jetzigen Regierung vorgenommenen Ernennun⸗ gen zu Justiz⸗ und Administrations⸗Aemtern in Irland ent⸗ hielt. Erst gegen das Ende erhielt dieselbe durch Lord Palmer⸗ ston eine allgemeine Faͤrbung. Derselbe erklaͤrte, daß er zwar dem jehigen Lord⸗Lieutenant von Irland, Lord de Grey, die besten Absichten zuschreibe, eben so auch dem Secretair fuͤr Irland, Lord Eliot, daß sich aber die Vorhersagung bereits bewaͤhre, welche er (Lord P.) gleich beim Eintritte des jetzigen Ministeriums ge⸗ macht habe, daß es naͤmlich der Regierung schwer, ja unmoͤglich seyn werde, Irland auf eine dem Interesse des Landes und ihren eigenen guten Absichten entsprechende Weise zu regieren, da sie genoͤthigt sey, ihre Stuͤtze in der einer unparteiischen Verwal⸗ tung abgeneigten, orangistischen Grundsaͤtzen ergebenen Minoritaͤt des Volkes zu suchen und daher selbst, wo sie es wahrhaft gut mit dem Volke meine, mit mißtrauischen Augen von der Majori⸗ taͤt desselben, den Katholiken, werde beobachtet werden. Diese Schwierigkeit thue sich besonders in der Besetzung der Stellen der Justiz⸗ und Verwaltungs⸗Beamten dar, weil die Regierung, wenn sie, der Natur der Sache gemaͤß, unter ihren Anhaͤngern in Irland die Wahl treffen wolle, nur solche waͤhlen koͤnne, welche sich durch ihre entschiedene Parteilichkeit zu oͤfteren Malen vor dem Volke kompromittirt haben. Mit Lord Palmerston stimmte Sir Robert Peel, der die Diskussion schloß, darin uͤberein, daß uͤberall, besonders aber in Irland, nicht nur Unparteilichkeit der Justiz⸗ Verwaltung, sondern auch die Ueberzeugung von der Existenz dieser Unparteilichkeit unter dem Volke ein wesentliches Erforderniß der Ruhe, des Friedens und der Wohlfahrt des Volkes sey; aber erg behauptete auch, daß in den von dem Ministerium vorgenommene Ernennungen zu den hoͤheren Aemtern in Irland die Garanti dafuͤr liege, daß jene unparteiische Justiz unter allen Umstaͤndes gewahrt und gesichert sey. Er erwaͤhnte zum Beweise der v den Gegnern selbst anerkannten Trefflichkeit des Lord de Grey, d sich durch seine Weltkenntniß und seine Charakter⸗Festigkeit ruͤhmli auszeichne und seine Privat⸗Bequemlichkeit dem Staatsdienste dur Uebernahme des Amtes eines Lord⸗Lieutenant von Irland nuß ungern aufgeopfert habe; er erwaͤhnte ferner der Talente und de Müdherzigkeit Lord Elliot's, welche die Gegner ebenfalls nicht verkennen koͤnnten, so wie der ausgezeichneten Kenntnisse und Geistesschaͤrfe des Sir E. Sugden, des Lord⸗Kanzlers von Ir⸗ land. Von solchen Maͤnnern habe man mit Recht erwarten duͤrfen, daß sie, natuͤrlich vorzugsweise die Mitglieder der Partei, der sie angehoͤren, beruͤcksichtigend, doch nur solche Beamten zu den un⸗ tergeordneteren Justiz⸗ und Verwaltungsstellen wuͤrden in Vor⸗ schlag bringen, welche sich durch wirkliche Brauchbarkeit auszeich⸗ neten, und man habe sich darin auch nicht getaͤuscht. „Dem edlen Lord (Palmerston) aber“, setzte Sir Robert Peel hinzu, „steht es nicht gut an, uns Lehren daruͤber zu ertheilen, daß es zweckmaͤßig sey, die Ruͤcksichten der Politik bei Besetzung von Justiz⸗Beamten⸗ stellen aus den Augen zu setzen, denn er selbst hat nebst seinen Kollegen das Amt eines Oberrichters des Irlaͤndischen Schatzkam⸗ mergerichts dem eifrigen Verfechter der Auflbsung der Union, Herrn O'Connell, angeboten, einem Manne, der einen doch gewiß nicht wenig heftigen Antheil an den Strrei⸗ tigkeiten der politischen Parteien genommen hat; daß aber der edle Lord, nachdem er an einer solchen Transaction Theil veenan Ier 8.. , Unwillen uͤber einzelne von uns

ge 1 ngen reden kan sch 6 nach derselben Zuversichtlichkeit eh 88 eer. das Wort, welches die parlamentarische Sitte gestattet die ihn neulich in den Stand setzte, uns mit dem ernstesten Gesichte von der Welt zu den Vortheilen der Stellung zu gratuliren, die wir uns in Afghanistan erkaͤmpft haben.“ Nachdem Sir Robert Peel schließlich noch erwaͤhnt hatte, daß seine Erklaͤrungen voͤllig un⸗ parteiisch in Irland auftreten zu wollen, seiner Zeit unter büeen eigenen Anhaͤngern einige Unzufriedenheit erregt haben, und nach⸗ dem er erklaͤrt hatte, nichtsdestoweniger diesem Prinzipe treu blei⸗ ben zu wollen, kam es zur Abstimmung uͤber Pen Sheil's An⸗ trag; das Resultat derselben ist schon angegeben worden. 2

Unterhaus. Sitzung vom 19. Juli. Sir James Graham beantragte, daß sich das Haus zum Nussschuß uͤber das neue Armengesetz konstituire und machte bei der Gele⸗ genheit eine kurze Angabe uͤber den gegenwaͤrtigen Stand der Bill. Die erste Klausel ist bekanntlich nach langer Debatte von dem Ausschusse des Hauses angenommen worden; sie betrifft die

öEööö“ Jahre und ist, nach der Erklaͤrung des Sir James Graham, diejenige Klausel, welche die Regierung unter keiner Bedingung aufgeben will. Mit dieser Klaufel in unmittelbarer Verbindung stehen die naͤchstfolgenden vier Klauseln, welche die Zahl der Huͤlfs⸗Armen⸗Commissaire, die Befugniß der General⸗Armen⸗Com⸗ missaire sem Erlaß allgemeiner Anordnungen, die Regulative uͤber den Erlaß von Anordnungen in dringenden Faͤllen und die Form der Erlasse betreffen; auch diese vier Klauseln und noch ein paar andere von geringerer Bedeutung wuͤnscht die Regierung noch im Laufe dieser Session angenommen zu sehen. Alle uͤbrigen Bestim⸗ mungen, insbesondere die in Betreff der Aufhebung der Gilbert Unions und der Eintheilung der Armen⸗Distrikte behufs des Schul⸗ Unterrichtes, sollen weiterer Erwaͤgung von Seiten der Minister waͤhrend der Parlaments⸗Vakanz vorbehalten bleiben, und den Ge⸗ genstand eines emendirten Antrages unmittelbar nach dem Be⸗ ginne der naͤchsten Session ausmachen. Mit dieser Auseinander⸗ setzung waren indeß die Gegner der Bill nicht zufrieden und Herr Fielden beantragte daher, einer fruͤheren Ankuͤndigung gemaͤß, daß die Bill nicht weiter berathen werden solle, bevor nicht durch eine von dem Unterhause mittelst Abhoͤrung von Tageldhnern und ihren Herren bewerkstelligte Untersuchung dargethan werde, daß das neue Armengesetz wirklich dazu beigetragen habe, den „Arbeitslohn zu erhoͤhen“ und die „Zufriedenheit der Arbeiter zu vermehren, so wie

die Zahl der Verbrechen zu vermindern“, was in dem die Einfuͤh⸗ rung des neuen Armengesetzes empfehlenden Berichte der Kommis⸗ sion vom 20. Februar 1834 als der unzweifelhaft zu erwartende Erfolg des neuen Gesetzes verkuͤndet worden sey. Der Antrag wurde von Gen. Johnson unterstuͤtzt, welcher behauptete, das neue Armengesetz habe nicht einmal die Kosten des Unterhaltens der Armen verringert, denn was es darin gespart, muͤsse auf die Ge⸗ halte der großen Menge neuer Beamten, die das neue System geschas⸗ fen habe, verwendet werden. Die Herren Grimsditch, Aglionby und Escott, obgleich mehr oder weniger Feinde des neuen Armen⸗ gesetzes, erklaͤrten doch die Motion des Herrn Fielden fuͤr unzweck⸗ maͤßig, da die Minister wenigstens ihren guten Willen durch das Versprechen der Revision ihrer Maßregel dargethan haben. Sir James Graham machte bemerklich, daß es an Untersuchungen des Erfolges des Armengesetzes gar nicht gesehlt habe, und daß die Data, welche diese Untersuchungen ergeben haben, vollkommen hinreichen, darzuthun, daß wenigstens in den laͤndlichen Distrikten der Arbeitslohn durch das neue Armengesetz gehoben worden sey. Capitain Pechell erklaͤrte dagegen als Organ der unbedingten Feinde des Armengesetzes, daß dieselben der Bill in jedem Sta⸗ dium opponiren werden, bis sie die von ihnen verlangte Untersu⸗ chung durchgesetzt haben. (Es wird daher wohl zur Abstimmung

uͤber den Antrag des Herrn Fielden gekommen seyn, doch war die⸗ selbe noch nicht erfolgt, als der Bericht das Haus verließ.)

London, 19. Juli. Die Regierung hat auf die Vorstellun⸗ gen der Irlaͤndischen Leinenhaͤndler und Flachsspinner erwiedern lassen, daß man der Franzoͤsischen Regierung wegen der erhoͤhten Abgabe auf Britische Leinengarne ernstliche machen

werde.

Das in Philadelphia angekommene Schiff „Maria“ hat dort⸗ in Nachrichten aus Port au Prince (Haiti) vom 17. Juni uͤberbracht, welche die fruͤheren Berichte von der Absetzung des Praͤsidenten Boyer nicht bestaͤtigen. Indeß soll er ernstlich erkrankt nd seine Wiedergenesung nicht zu erwarten seyn.

Nach der Naval and Military Gazette hat General⸗

ajor Sir Charles Napier, der jetzt die in Poona stationirte Ab⸗ heilung der Britischen Armee in Ostindien kommandirt, den Be⸗ fehl erhalten, sich im Oktober d. J. nach Afghanistan zu begeben, zum das Kommando der dortigen Truppen zu uͤbernehmen. Lord

Ellenborough soll naͤmlich beschlossen haben, ein bedeutendes Eu⸗

ropaͤisches Truppen⸗Corps in jenem Lande zu konzentriren, an des⸗ sen Spitze dann ein General treten muß, der im Kriege nach groͤ— ßerem Maßstabe mehr geuͤbt ist, als dies bei den Generalen der Ostindischen Armee der Fall zu seyn pflegt, weshalb man denn auch von der Foͤrderung der Billigkeit abstrahiren zu muͤssen glaubt, den General Pollock die Fruͤchte seines einsichtsvollen Benehmens allein aͤrndten zu lassen. Uebrigens soll es ziemlich außer Zweifel seyn, daß der jetzt in Britischer Haft besindliche Dost Mohamed zum Herrscher Afghanistans unter Zustimmung der Briten ernannt werden wird.

Dasselbe Blatt will Privatbriefe aus China gesehen ha⸗ ben, welche die Ruͤckkehr Sir Henry Pottinger's von Macao nach Hong⸗Kong und zugleich seine Absicht melden, sich binnen weniger Tage wieder zu der Flotte zu begeben und den Zug nach Peking zu unternehmen. Man glaubte in Macao und Hong⸗Kong allge⸗ mein, der Bevollmaͤchtigte werde die gesammte Verantwortlichkeit auf sich nehmen und den Krieg durch einen gleichzeitigen Angriff auf Peking zur See wie zu Lande zu Ende zu bringen suchen. Im Falle der Kaiser auf diese Weise zur Nachgiebigkeit gezwun⸗ gen wird, sollen ein paar Handels⸗Stationen von den Briten be⸗ setzt und eine starke See⸗ und Landmacht zum Schutze der Bri⸗ tischen Unterthanen permanent in China gehalten werden.

Belgien.

* Brüssel, 20. Juli. Sie haben aus den Blaͤttern erse⸗ en, daß die auf die Leinwand⸗Industrie bezuͤgliche Convention, eren Abschluß wir in unserer letzten Korrespondenz als nahe be⸗ vorstehend ankuͤndigten, in Paris am 16ten d. M. unterzeichnet worden

at, und jetzt nur noch der Ratification durch die Belgischen Kam⸗

zern entgegensieht. Nach dieser Convention wird der status quo, ie er vor der Franzoͤsischen Ordonnanz vom 26. Juni bestand, Gunsten Belgiens aufrecht erhalten. Dieses erniedrigt aber. fuͤr die Eingangs⸗ und Consumtions⸗Zoͤlle auf die Französi⸗ en Weine und Seidenwaaren respektive um ein Drittel und jertel, stellt den Franzoͤsischen Salzhandel dem Englischen gleich und hoͤht endlich, jedoch mit Ausnahme der zu Gunsten des Westphaͤ⸗ ccheen und Braunschweigischen Garnes letzthin erniedrigten Zölle, die ingangs⸗Zoͤlle auf die auslaͤndische, d. h. auf die Englische Leinwand in demselben Maße als sie jetzt in Frankreich bestehen. Mit dieser Convention muͤssen die heftigen Klagen fallen, welche die Flandri⸗ schen Provinzen in einer Art erhoben hatten, die in den Augen der Franzoͤsischen Regierung die Noth groͤßer erscheinen lassen mußte, als sie in der That ist. Die Folge wird lehren, ob der Gewinn, den die Leinwand⸗Industrie aus dieser Convention zieht, die Konzessionen aufwiegt, welche Belgien an Frankreich macht. Wenn man den Handels⸗Nachrichten einigen Glauben schenken darf, so wird der Gewinn fuͤr das erste Jahr sehr unbedeutend seyn. Bekanntlich hatte das Franzöͤsische Ministerium schon einen Monat vorher in den Kammern seinen festen Willen erklaͤrt, durch Or⸗ donnanz den Tarif auf die Leinen⸗Einfuhr zu erhöhen. Die Eng⸗ lischen Fabrikanten haben natuͤrlich ihr Interesse zu wohl verstan⸗ den, um nicht durch schleunige Expeditionen ihre Magazine, durch Depots und Consignationen, in Frankreich zu raͤumen. Nach ei⸗ nem, jedoch sicherlich uͤbertriebenen Kalkuͤl behauptet man, daß Frankreich fuͤr zwei Jahre mit Leinwand versehen worden sey. Auch Veigien hatte in der belassenen Frist bedeutende Expeditionen

.

nach Frankreich gemacht.

Belgische gedehnt

spaͤter Belgien die

Industrie daraus zieht, werden. Wenn

Fortschritten und Entdeckungen nicht fremd bleibt. schwerlich einen Ausfall erleiden.

Schmuggelei Abbruch thun. Die Belgischen Kammern sin auf den 26sten d. M. einberufen. Die Ratifizirung dieser Con

vention wird der erste Gegenstand der Berathung seyn. Die Ma⸗ 8

joritaͤt ist gewiß.

Unsere oͤfters ausgesprochene Ansicht, daß die liberale Meinung sich allmaͤlig, und namentlich in den Staͤdten, verstaͤrkt, ist sert

kurzem durch zwei bedeutende Wahlen bestaͤtigt worden. Unter

mehreren Ernennungen waren auch zwei der katholischen Meinung ergebene Deputirte zu hoͤheren Posten befoͤrdert worden. Ein Deputirter von Tournay hatte die Stelle als Muͤnz⸗Kommissar 8 Posten Beide se waren seit acht bis zehn Jahren stets mit einer großen Majoritaͤt ernannt worden, diesmal ist aber Ersterer unterlegen, und der liberale Konkurrent hat in Tournay uͤber 100 Stimmen mehr erhalten; Herr Dechamps, der in den letzten Wahlen von 1839 650 Stimmen, sein Gegner dagegen nur 150 erhielt, ist diesmal nur mit einer Majoritaͤt

und der Deputirte von Ath, Herr Dechamps, den als Gouverneur von der Provinz Luxemburg erhalten. waren daher einer neuen Wahl unterworfen;

von 5 Stimmen, mit 470 gegen 465 wiederernannt worden. Es

haben diese beiden Wahlen einen bedeutenden Eindruck gemacht und werden gewiß auch ernstliche Bedenken unter der katholischen

Partei hervorrusen. Man darf es aber als ein Gluͤck ansehen, daß Herr Dechamps, unstreitig einer der talentvollsten Deputirten, wiedererwaͤhlt worden ist. Herr Dechamps hat seit einiger Zeit an mehreren Punkten gemaͤßigtere Ansichten ausgesprochen und es ist zu erwarten, daß er sich bei der bevorstehenden Diskussion des Elementar⸗Unterrichts⸗Gesetzes, von welchem er der Berichter⸗ statter war, im Sinne der Regierung in Bezug auf einen wich⸗ tigen streitig gebliebenen Punkt aussprechen wird.

Deutsche Bundesstaaten. b

München, 19. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz wird sich naͤchsten Montag uͤber Prag nach Schlesien begeben. Auch Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Luitpold von Bayern wird demnaͤchst Muͤnchen verlassen, um einige Wochen, wie es heißt, in Wien zu verweilen.

Einer Beilage zum gestern erschienenen Polizei⸗Anzeiger ufolge befinden sich in unserer Stadt: 78 Civilaͤrzte, 27 Militair⸗ rzte, 4 Zahnaͤrzte, 7 Magistri chirurgiae, 11 Chirurgen, 3 appro⸗ birte Bader, 51 Hebammen, 16 Apotheker und 13 Thüerärzte

X Dresden, 23. Juli. Zu den wichtigsten Augenmerken fuͤr die Eisenbahn-Directionen gehoͤrt die zweckmaͤßigste Art der Signalgebung. Auf unserer Eisenbahn hat dieselbe gegenwaͤr⸗ tig zum dritten Male gewechselt. Die Signale wurden im Anfange von den Bahnwaͤrtern durch verschiedene Stellungen und Schwingungen ihrer Dienslfaͤhnchen gegeben; spaͤter suͤhrte man bunte an Stangen befestigte zum Auf⸗ und Niederlassen und zur Vergroͤßerung und Verkleinerung eingerichtete Scheiben ein, welche bis jetzt bestanden haben, gegenwaͤrtig aber durch fest⸗ stehende Stangen ersetzt werden, an deren Spitze sich zwei von unten aus in Bewegung zu setzende Telegraphen⸗Arme befinden. Diese der auf den Preußischen Eisenbahnen uͤb⸗ lichen nachgebildete Art der Signalgebung moͤchte aber auch noch verschiedene erhebliche Nachtheile mit sich bringen. Die zweck⸗ maͤßigste Art der Signalgebung scheint also noch nicht gefunden zu seyn. Ueberhaupt haben wir zur Vereinfachung und groͤßerer Sicherung der Dampffahrten gewiß noch so manche neue Einrich⸗ tung zu erwarten. So ließe sich z. B. das Gerathen unter die Räder bei voreiligem Aus⸗ oder verspaͤtetem Einsteigen, welches schon mehrfaches Ungluͤck herbeigefuͤhrt hat, sehr leicht dadurch un⸗ möglich machen, daß man die Seitenwaͤnde der Wagen bis ein Zoll uͤber der Bahn herabverlaͤngerte, und dadurch die Raͤder gaͤnzlich verdeckte.

Leipzig, 24. Juli. Heute Morgen um 11 Uhr traf der Koͤnig von Wuͤrttemberg unter dem Namen eines Grafen v. Teck aus Dresden kommend auf der Eisenbahn hier ein. Se. Majestaͤt gedenkt morgen hier zu verweilen, und wird dann nach Berlin reisen.

Kassel, 20. Juli. Der zum Ober⸗Buͤrgermeister der Resi⸗ denz gewaͤhlte Obergerichts⸗Rath Arnold hat die Wahl abgelehnt. Es wird nunmehr die neunte Wahl vorgenommen werden.

Wiesbaden, 20. Juli. Der Staats⸗ und Haus⸗Minister Graf von Walderdorff hat in der gestrigen Staats⸗Konferenz auf der „Platte“ seine Entlassung eingereicht und in den gnaͤdigsten Ausdruͤcken noch am naͤmlichen Abend erhalten. Das noch in vergangener Nacht gedruckte und heute Morgen ausgegebene Ver⸗ ordnungsblatt Nr. 8 spricht sich in solgender Art uͤber dieses Er⸗ eigniß aus: „Dienst⸗Nachricht: Se. Durchlaucht der Herzog ha⸗ ben dem Staats⸗Minister Grafen von Walderdorff die nachge⸗ suchte Dienst⸗Entlassung gnaͤdigst zu ertheilen geruht, unter dem Vorbehalte jedoch seiner Functionen als Mitglied Hoͤchstihres Staats⸗ raths, indem die Verdienste, welche sich derselbe um Hoͤchstsie und Hoͤchstihr Herzogliches Haus erworben hat, und die Höchstdensel⸗ ben stets bewaͤhrte Treue, Se. Herzogl. Durchlaucht dringend wuͤnschen lassen, dessen einsichtsvollen Rath auch fernerhin in wich⸗ tigen Angelegenheiten benutzen zu koͤnnen.“ Sobald die Entschei⸗ dung auf das Gesuch des Grafen gestern Abend erfolgte, hatte derselbe von der „Platte“ aus, ohne erst nach Wiesbaden zuruͤck⸗ zukehren, sich nach seinem Gute Molsburg bei Limburg begeben, woselbst er fortan seiner Familie zu leben gedenkt.

Wiesbaden, 21. Juli. Der Herzog hat bis auf weiter Verfügung die obere Leitung der Geschaͤfte im Staats⸗Ministe⸗ rium fuͤr die Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses und des Aeußeren dem General⸗Domainen⸗Direktor von Bock unter Bei⸗ behaltung seiner bisherigen Dienst⸗Functionen, und fuͤr die Ange⸗

legenheiten des Innern dem Ministerial⸗Kanzlei⸗Direktor von Dun⸗ gern uͤbertragen. Seine Durchlaucht hat den General⸗Domainen

Franzöoͤsische Aufkaͤufer hatten fast alle sertige Leinwand in den verschiedenen Distrikten eingekauft. Auf diese Nachrichten gestuͤtzt, haben wir die obige Meinung ausge: sprochen. Frankreich zieht durch diese Convention einen reinken und unmittelbaren Gewinn, es hat die druͤckende Lage, worin die Leinwand⸗Industrie durch seine Ordonnanz versetzt wurde, reichlich ausgebeutet. Jedoch kann auch der Gewinn, welchen die genannte wieder sehr ause⸗ Englische Konkurrenz auf dem Franzoͤsischen Markte nicht mehr zu bekaͤmpfen hat, so kann seine Ausfuhr sich bedeutend heben, wenn sonst seine In⸗ dustrie, die des Stachels der Englischen Konkurrenz entbehrt, den Die Finanzen Belgiens werden durch die von Frankreich gemachten Konzessionen Die Reduction auf die Weine wird gewiß durch die Vergroͤßerung der Tonsumtion kompensirt werden, und die Erniedrigung des Tarifs fuͤr die Franzoͤsischen Sei⸗ den⸗Waaren wohl der faͤr diesen Artikel sehr leichten eintraͤglichen

Direktor von Bock und den Ministerial⸗Kanzlei⸗Direktor von Dun⸗ gern zu Geheimraͤthen, und den Kabinets⸗Secretair Hofrath Goͤtz zum Geheimen Kabinetsrath ernannt.

Darmstadt, 21. Juli. In dem Landtags⸗Abschied fuͤr die Staͤnde⸗Versammlung in den Jahren 1841—42 sind folgende Rubriken von allgemeinem Interesse: Nachweisung der Stgats⸗ Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 1836, 1837 und 1838 und Darstellung der Finanz⸗Verwaltung in den Jah⸗ ren 1839, 1840 und 1841. Es ist Sr. Koͤnigl. Hoheit erwuͤnscht gewesen, daß die Staͤnde nach der ihnen uͤbergebenen definiligen Rechenschafts⸗Ablage uͤber die Finanz⸗Verwaltung in den Jahren 1836—38 die saͤmmtlichen Staats⸗Einnahmen und Ausgaben die⸗ ser Jahre fuͤr gerechtfertigt anerkannt und ferner sich damit ein⸗ verstanden erklaͤrt haben, daß einige das Hosbauwesen be⸗ treffende, in dem Staats⸗Budget fuͤr die Jahre 1839 bis 1841 bewilligte Ausgaben, nach Unstaͤnden theilweise oder ganz in der Finanz⸗Periode von 1842 bis 1844 verrechnet werden. Darstellung der Militair ⸗Ver⸗ waltung in der Finanzperiode von 1836 bis 1838. Es ist Sr. Koͤnigl. Hoheit angenehm gewesen, daß die Stände die Rechen⸗ schafts⸗Ablage der Militair⸗Verwaltung und der Finanzperiode von 1836—38 fuͤr genuͤgend und die Gesammt⸗Ausgabe in derselben fuͤr gehbrig nachgewiesen und gerechtfertigt erkannt haben. Eben so konnte es Allerhoͤchstdenselben nur erwuͤnscht seyn, daß auch die nachtraͤglich vorgelegte Nachweisung uͤber die schon in fruͤheren Finanzperioden stattgefundenen Verwendungen fuͤr Kasernirungs⸗ Einrichtung und die erste Ausruͤstung der Kavallerie⸗Vermehrung, so wie fuͤr mehrere Bauten in verschiedenen Militair⸗Etablisse⸗ ments fuͤr genuͤgend erachtet und der bei den einzelnen Gegenstaͤnden angefuͤhrte Kosten⸗Aufwand von den Staͤnden uͤberall fuͤr gerecht⸗ fertigt erkannt worden ist. Gesetz⸗Entwurf, die Eise nbah- nen betreffend. Se. Koͤnigl. Hoheit werden das Gesetz uͤber den Bau und den Betrieb der Eisenbahnen im Großherzogthum, mit Beruͤcksichtigung der von den Staͤnden gefaßten Beschluͤsse redigi⸗ ren und verkuͤndigen, und außerdem nach den von denselben aus⸗ gesprochenen Voraussetzungen verfahren lassen. Was die weiter vorgebrachten Wuͤnsche betrifft, so werden Se. Koͤnigl. Hoheit, so weit es von Allerhoͤchstdenselben abhaͤngt, und es den Umstaͤnden nach zulaͤssig erscheint, denselben die geeignete Ruͤcksicht angedeihen lassen. Gesetz⸗Entwurs⸗ die Emission von Papiergeld betref⸗ fend. Dem Gesetz⸗Entwurfe uͤber die Emission von Einer Million Gulden in Papiergeld, zum Behuf des Baues der Eisenbahn, ha⸗ ben Se. Koͤnigl. Hoheit die Sanction nicht ertheilt, da ein ge⸗ meinschaftlicher Beschluß der beiden Kammern der Staͤnde nicht zu Stande gekommen ist, und die zweite Kammer eine Bedingung an ihre Zustimmung geknuͤpft hat, durch welche der Zweck dieses Gesetzes vereitelt wird.

Altona, 21. Juli. Die von der Holsteinischen Staͤnde⸗ Versammlung in ihrer fuͤnften Sitzung vom 12. Juli mit 43 Stimmen gegen 1 angenommene Adresse lautet nach Nr. 4 der Staͤnde⸗Zeitung wie folgt: 1

„Allerdurchlauchtigster, Großmaͤchtigster, Allergnaͤdigster Fents und Herr! Ehrerbietigst treten Holsteins Abgeordnete vor Ew. Konigl. Majestaͤt erhabenen Thron, um den Ausdruck ihrer Ergebenheit und Treue an dessen Stufen niederzulegen. Viele von uns haben das Gluͤck gehabt, aus Ew. Konigl. Majestaͤt Munde die Worte zu ver⸗ nehmen: „nur dann haben berathende Staͤnde keine Bedeutung, wenn der Landesherr ihre Antraͤge, ihren Rath nicht beachtet; dieses werden Sie von Mir nicht erwarten.“ Mit Hoffnung und Freude erfuhr Holsteins Volk die huldreiche Zusage, den Bitten und Gut⸗ achten der Staͤnde die moͤglichste Beruͤcksichtigung zu gewaͤhren. Die von Ew. Koͤnigl. Majestaͤt erlassenen Gesetze, die Allerhoͤchste Eroͤffnung auf die Antraͤge der vorigen Diaͤt haben diese Zusage bestaͤtigt. Insoweit einzelne Antraͤge nicht haben Gewaͤb⸗ rung finden koͤnnen, geben sich Ew. Konigl. Majestaͤt ge⸗ treue Staͤnde in pflichtmaͤßigem Gehorsam der Hoffnung hin, daß die Zukunft gewaͤhren wird, was die Gegenwart versagte. In den zu unserer Berathung nr ese⸗ Gesetz⸗Eutwuͤrfen erkennen wir gleichfalls mit frohem Danke Ew. Majestaͤt wahrhaft landesvaͤterliche Gesinnung und das unermuͤdliche Bestreben, Maͤngeln der Justiz und Administration abzuhelfen, die staͤndischen Institutionen aber einer wei⸗ teren Ausbildung entgegenzufuͤhren. Vertrauend auf Ew. Koͤnigliche Majesiaͤt hierdurch ausgesprochene Huld und Gnade, fahren wir fort, unsere Gefuͤhle und Wuͤünsche freimuͤthig darzulegen, uͤberzeugt, daß sie nicht ungehoͤrt, nicht unbeachtet bleiben, selbst wenn der letzteren Erfuͤllung noch vertagt werden muͤßte. Jeder Unterthan Ew. Kd⸗ niglichen Majestaͤt wird es als eine wesentliche Erhoͤhung seines Gluͤcks ansehen, wenn er versichert seyn kann, die Vortheile der guͤnstigen Lage, deren er unter dem milden Scepter Ew. Koͤniglichen Majestaͤt sich erfreut, auch den Nachkommen zu hinterlassen. Unabweislich dringt sich dahee Allerhoͤchstdero getreuen Unterthanen der Wunsch auf, die uͤber⸗ haupt auch nur als transitorisch und vorbereitend gegebene Institution der berathenden Staͤnde durch Hinwegraͤumung der bisher bestandenen Hin⸗ dernisse dahin entwickelt zu sehen, daß den erwaͤhnten Vertretern des Volks uͤber die zu erlassenden Gesetze, die Erhebung und Verwendung der Abgaben, eine entscheidende Stimme verliehen werden moͤge. Ew. Kbnigl. Majestaͤt getreue Staͤnde erfuͤllen nur ihre Pflicht, wenn sie diesen Wunsch offen und vertrauensvoll Allerhoͤchstdero landesvaͤterli⸗ chen Ruͤcksicht auheimgeben. Ew. Koͤnigl. Majestaͤt haben bei der juͤngsten Verleihung hoher Staatsaͤmter die wichtigsten Angelegenhei⸗ ten der Herzogthuͤmer in die Haͤnde von Maͤnnern gelegt, welche Deut⸗ sches Recht und Deutsche Sitten achten und verstehen. Wir erfreuen uns dadurch einer neuen Buͤrgschaft fuͤr die Sicherung unserer na⸗ tionalen Interessen und bringen Ew. Koͤnigl. Majestaͤt unseren tief⸗

efuͤhlten Dank fuͤr diesen neuen Beweis unparteilicher Gerechtig⸗ eit. Richt minder erfreulich war der Eindruck, den die von Ew. Koͤnigl. Majestaͤt verfuͤgte bessere enng der Fi⸗ nanzen und das auch sonst in Deutschland als Muster geprie⸗ sene Normal⸗Budget, namentlich die in Folge dessen stattfindende Oeffentlichkeit im Staatshaushalte hervorgerufen haben. Mdͤge es

Ew. Kdnigl. Majestaͤt weisen Leitung gelingen, durch fernere Erspa⸗

rung in den Ausgaben eine Ermaͤßigung der Steuern und den raschen Abtrag der so druͤckenden Staatsschuld zu sichern. Ew. Kdonigl. Majestaͤt haben durch die Aufhebung der Cirkular⸗Verfuͤgung vom 13. Dezember 1838 den laͤngst gehegten sehnlichen Wunsch des Landes

erfuͤllt, und uns dadurch die Ueberzeugung gewaͤhrt, daß Alllerhoͤchst⸗ dieselben es anerkennen, wie das Recht der freien Petition nicht ge⸗

schmaͤlert werden kann, ohne die Liebe und das Vertrauen des Volkes zu dem Landesvater zu gefährden. In Betreff des neu eingefuͤhrten Reichsbank⸗Geldes, namentlich der Scheidemuͤnze, duͤrfen wir pflichtmaͤßig Ew. Koͤniglichen Majestaͤt nicht verschweigen, daß die hauptsaächlichste Beschwerde, welche die Petition der vori⸗ gen Staͤnde⸗Versammlung veranlaßte, wie darin auch ausgesprochen worden, die Eintheilung des Reichsbankthalers in 96 S l. betraf. Diese besteht noch fort, zumal da die Stuͤckelung der Muͤnze solcher Eintheilung entspricht, und mit dem gewohnten und auf den Haupt⸗ maͤrkten des Landes allein gangbaren und bekannten Courant⸗Schil⸗ ling nicht aufgeht. Je 2 allgemein und tiefempfunden aber die durch unverkennbare Rachtheile hervorgerufene Abneigung ist, die sich im Lande gegen die Einfuͤhrung der Reichsbank⸗Geld⸗Scheidemuͤnze ausgesprochen hat, um desto mehr muͤssen auch die Staͤnde es be⸗ dauern, daß die Zuruͤcknahme dieser Maßregel fuͤr jetzt aus hoͤheren Staats Ruͤcksichten verweigert ist. Die Allerhoͤchste Zusage, daß ein umfassender Gesetz⸗Entwurf uͤber das Postwesen, wie von den Staͤnden beantragt worden, ausgearbeitet werden solle, hat uns um so mehr zu dankbharer Anerkennung bewegen muüͤssen, als

wir daraus entnehmen, daß auch fuͤr diesen Zweig der Verwal⸗ tung den Staͤnden das Recht einer berathenden Mitwirkung nicht ferner wird vorenthalten werden. Durch den der Eroͤffnun dieser Versammlung vorhergegangenen Abdruck zweier Gesetz⸗Entwuͤrfe und ihrer Motive in den Schleswig⸗Holsteinischen Anzeigen ist dem Beduͤrfnisse der Abgeordneten, im voraus und so zeitig als moͤglich mit den von ihnen zu berathenden Gesetzen bekannt gemacht zu wer⸗ den, theilweise entsprochen. Wir erkennen diese Ew. Majestaͤt huld⸗ reiche Fuͤrsorge mit schuldigem Dank und wagen es, darauf die Hoff⸗ nung zu gruͤnden, daß kuͤnftig eine gleiche Fuͤrsorge auf saͤmmtliche Entwuͤrfe erstreckt werden wird. Mit freudigem Muthe geht die eee;. Staͤnde⸗Versammiung an das von Ew. Koͤnigl. Maje⸗ aͤt ihr Allergnaͤdigst auferlegte Werk, um so mehr, da ihr in dem Koͤnigl. Herrn Kommissarius ein Vermittler zu Theil geworden ist, dessen Persoͤnlichkeit und fruͤheres Wirken in ihrer Mitte Liebe und Zutrauen in unserer Aller Brust zu erwecken. Geruhen Ew. Konigl. Majestaͤt die Versicherungen unserer unwandelbaren Treue Allergnä digst entgegenzunehmen. Ew. Koͤnigl. Majestaͤt allerunterthaͤnigste, eigehorsoa e Versammlung der Provinzial Staͤnde des Herzogthums Holstein. Wiese, Praͤsident. Klenze, Berichterstatter. Itzehoe, den 12. Juli 1842. n Die Holsteinischen Provinzial⸗Staͤnde haben die Proposition des Ober⸗ und Landesgerichts⸗Advokaten Loͤck auf Oeffentlichkeit der Sitzungen einem Ausschusse zur Pruͤfung uͤberwiesen, jedoch eine zweite Proposition desselben wegen Trennung der Herzogthuͤ⸗ mer von dem Koͤnigreich in finanzieller sowohl als in militairischer Hinsicht mit 26 gegen 17 Stimmen abgelehnt. ““

Oesterreich.

Teplitz, 16. Juli. (A. Z.) Die Wittwe des Preußischen Generals der Infanterie, Grafen Buͤlow von Dennewitz, an de⸗ ren Genesung von einer Lungenkrankheit zu fruͤh geglaubt wor⸗ den war, ist derselben gestern dennoch unterlegen, und ihre Leiche wird morgen im Beiseyn der Preußischen Staats⸗Minister von Thile und von Savigny, so wie der anwesenden Preußischen Generale, Offiziere und anderer Staats⸗Angehoͤrigen in einer hie⸗ sigen Kirche einstweilen beigesetzt werden, wobei ein unlaͤngst an⸗ .gh.. v evangelischer Geistlicher zum Angedenken der durch hre Froͤmmigkeit und ihren Wohlthaͤtigkeitssinn allgemein verehr⸗ ten Frau und ihres beruͤhmten Gatten eine kurze Rede zu halten gedenkt. Die Leiche wird alsbald darauf nach den Guͤtern der Familie Buͤlow⸗Dennewitz bei Koͤnigsberg in Preußen abgefuͤhrt werden.

Den 18ten d. erwartet man die Ankunft des Herzogs von Bordeaux, fuͤr den im Deutschen Hause die Bel⸗Etage gemiethet ist.

Türkei.

Konstantinopel, 6. Juli. (Oest. B.) Der Oesterrei⸗ chische Internuntius, Freiherr von Stuͤrmer, ist am 4. d. M. von Brussa zuruͤckgekehrt, ohne daß der Gebrauch der dortigen Baͤder auf seine Gesundheit die gehoffte Wirkung hervorgebracht haͤtte. Unmittelbar nach seiner Ankunft wurde der Pfortenbe⸗ amte Emin Efendi in das Internuntiaturshotel abgeschickt, um sich von Seiten des Großwesirs und des Pfortenministeriums nach dem Befinden des Herrn Internuntius zu erkundigen.

Am 1ten d. M. ist das Aegyptische Dampfboot „Reschid“ mit Großherrlichen Truppen von hier nach Syrien abgegangen.

Auf dem kuͤrzlich aus Samsun angelangten Dampfboote ist der hiesige katholische Erzbischof Msgr. Hillereau von einer nach Klein⸗Asien unternommenen mehrwoͤchentlichen Inspections⸗Reise zuruͤckgekommen.

Der bekannte Englische Reisende und Schriftsteller Capitain Basil Hall ist im Laufe der vorigenWoche, sammt Familie, hier eingetroffen.

Königsberg, 21. Juli. (K. Z.) Heute Vormittag fand auf dem Paradeplatze eine große Parade saͤmmtlicher hier anwe⸗ senden Truppen statt; Se. Majestaͤt der Koͤnig wohnten derselben zu Pferde bei und geruhten Allerhoͤchstihre Zufriedenheit mit der Haltung der Truppen auszusprechen. Nachdem Se. Majestaͤt die Fronte der Regimenter heruntergeritten waren, ließen Allerhoͤchst⸗ dieselben Sich noch die anwesenden Landwehr⸗Offiziere namentlich vorstellen. Um 12 Uhr fuhren Se. Majestaͤt nach dem Walle zwischen dem Roßgaͤrtner⸗ und Koͤnigs⸗Thore, um die zur Be⸗ festigung bestimmten Punkte zu besichtigen, und darauf nach dem neuen Museum in der Koͤnigsstraße, wo Se. Majestaͤt das Mo⸗ dell zu dem Standbilde, welches dem Hochseligen Koͤnige errichtet werden soll, in Augenschein nahmen. Um 3 Uhr war Diner auf dem Koͤnigl. Schlosse, zu welchem die hohen Civil⸗Beamten, meh⸗ rere Landstaͤnde und die hier anwesenden Stabs⸗Offiziere eingeladen waren. Abends geruhten Se. Majestaͤt eine Assemblee bei dem kommandirenden Generale, Grafen zu Dohna Excellenz, mit Aller⸗ hoͤchstihrer Gegenwart zu beehren.

Die Reiseroute Sr. Majestaͤt des Koͤnigs ist so festgesetzt, daß Se. Majestaͤt am 22sten bis Heilsberg reisen und dort naͤch⸗ tigen werden; zum folgenden Nachtquartier ist Hohenstein bestimmt 8 am 24sten wollen Se. Majestaͤt die Reise bis Thorn fort⸗ etzen.

1 Der Herr Finanz⸗Minister von Bodelschwingh ist gestern mit

einigen Mitgliedern des Vorsteher⸗Amtes der hiesigen Kaufmann⸗

schaft in Päillau gewesen, um die dortigen Hafen⸗Arbeiten zu bese⸗ hen; Se. Excellenz kehrte Abends wieder hierher zuruͤck.

Königsberg, 21. Juli. (Elbinger Anz.) Zu den von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige empfangenen Landstaͤnden gehoͤrte auch der zur Zeit in Koͤnigsberg sich aufhaltende Ober⸗Buͤrgermeister der Stadt Elbing, Herr Haase, dessen Se. Majestaͤt Sich nicht allein erinnerten, sondern an welchen Se. Majestaͤt auch die Gnade hatten, in Bezug auf die Angelegenheiten der Stadt El⸗ bing einige uͤberaus huldvolle Aeußerungen zu richten. Auch hatte Herr Haase die Ehre, zu der Tags darauf, Donnerstag, von Sr. Majestaͤt befohlenen großen Mittagstafel gezogen zu werden. Die am Mittwoch Abend von den Bewohnern Koͤnigsbergs beab⸗ sichtigte Illumination wurde, dem Vernehmen nach wegen des Ablebens des Herzogs von Orleans, abgesagt. Eben so wurde der an diesem Abend von der Stadt Koͤnigsberg im Lokale der Loge zu den drei Kronen veranstaltete Thee, so wie der auf heute Abend festgesetzte Ball bei des kommandirenden Herrn Generals Excellenz kontremandirt, und es findet in Stelle des letzteren nur eine Assemblee statt. .

Königsberg, 22. Juli. (K. Z.) Nachdem vorgestern Se. Majestaͤt der Koͤnig Sich die Staͤnde durch den Staats⸗ Minister von Schoͤn, welcher als Rittergutsbesitzer in staͤndischer Uniform erschienen war, einzeln hatten vorstellen lassen, richteten

Se. Majestaͤt folgende Worte an dieselben:

„Meine Herren! Es freut Mich, daß Sie in so großer Zahl

sich hier eingefunden haben; denn es ist Mir Beduͤrfniß, Ihnen,

1

namentlich Allen, welche an dem letzten Landtage Theil nahmen, Mein Anerkenntniß, Meine Dankbarkeit auszusprechen. Es . auf demselben ein so schoͤner Sinn der Treue und Anhaͤnglichkeit geherrscht, ein so außerordentlich guter Geist sich bewaͤhrt und es war dies der erste Landtag nach einem Regierungs⸗Wechsel. Dies ist von Bedeutung, und in dieser Beziehung erheischen die Gesinnungen, die der erste Landtag nach Meinem Regierungs⸗ Antritt Mir gezeigt hat, Meine Dankbarkeit denn außerdem waͤre es eine Beleidigung, zu danken, bei der Gesinnung der Treue und Anhaͤnglichkeit, welche sich so wie bei uns von Geschlecht zu Geschlecht vererbt hat.“

Fuͤr dies so ehrende und öͤffentlich ausgesprochene Koͤnigliche Anerkenntniß, welches zu den schoͤnsten Hoffnungen fuͤr die Ent⸗ wickelung unserer staͤndischen Verhaͤltnisse berechtigt, dankten im Namen der Anwesenden die Herren Landtags⸗Marschall Graf zu Dohna⸗Schlobitten, von Brandt⸗Rossen und von Farenheid mit herzlichen Worten. Gestern nahmen Se. Majestaͤt auch den Altstaͤdtschen Kirchenbau in Augenschein und geruheten zu bestim⸗ men, daß der Thurm vollständig ausgebaut werden sollte. Heute Vormittag besuchten Se. Majestaͤt in Begleitung des Staats Ministers von Schoͤn das geheime Archiv und verließen nach 12 Uhr unsere Stadt.

Königsberg, 23. Juli. (K. Z.) Bei der Anwesenheit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs in Petersburg zur Feier der 25jaͤhrigen Verbindung des Russischen Kaiserpaars sind von dem Kaiser von Rußland aus hoͤchsteigener Bewegung saͤmmtliche in Rußland be⸗ findliche Preußische Unterthanen, welche wegen Zoll⸗Vergehen zur Deportation nach Sibirien verurtheilt waren, begnadigt, und es sind wegen ihrer sofortigen Entlaͤssung die erforderlichen Befehle ertheilt worden.

Tilsit, 20. Juli. Nachtraͤglich zu dem gestrigen Schreiben (Nr. 202 der St. Ztg.) ist noch zu berichten, daß Se. Majestaͤt der Koͤnig, nach Besichtigung des von den Rittern des Deutschen Ordens erbauten und gegenwaͤrtig theilweise als Dienst⸗ Lokal fuͤr das Köͤnigl. Landgericht wiederhergestellten Schlosses in Ragnit, den Baron von Sanden auf Tussainen mit einem kurzen Besuche beehrt und um 10 ½ Uhr die Reise von hier nach Koͤnigs⸗ berg fortgesetzt haben.

Berlin, 25. Juli. Nachstehendes ist das in der Gesetz⸗ Sammlung enthaltene Allerhöͤchste Reglement uͤber das Ver⸗ fahren bei den staͤndischen Wahlen:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen zur Befoͤrderung eines gleichmaͤßigen Verfahrens bei den staͤndischen Wahlen, nach eingeholtem Gutachten Unserer getreuen Staͤnde saͤmmtlicher Provinzen, was folgt: 1

§. 1. Die Wahl jedes Landtags⸗Abgeordneten und jedes Stell⸗ vertreters erfolgt in einer besonderen Wahlhandlung.

§. 2. Wenn die füuͤr die verschiedenen Stände gebildeten Wahl⸗

ten u. s. w. Stellvertreters, gerichtet. 1 §. 3. Ein Stellvertreter, der in der Reihefolge eine Stelle ein

auf die von ihm zuvor eingenommene Stelle statt.

die Stimme des nach den Lebensjahren aͤltesten Mitgliedes der Wahl⸗Versammlung erhalten haben muß. Befindet sich indeß das aͤlteste Mitalied unter denen, welche gleiche Stimmen erhalten haben, so entscheidet die Stimme des naͤchstaͤltesten bei der Entschei⸗ dung nicht persoͤnlich betheiligten Waͤhlers.

§. 5. Finden sich die Stimmen zwischen Mehreren in der Art getheilt, daß sich fuͤr keinen derselben eine absolute Mehrheit aus⸗ gesprochen hat, so sind diejenigen beiden Personen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen.

S. 6. Sind die Stimmen zwischen Dreien oder mehreren gleich getheilt, so findet eine Vorwahl unter ihnen statt, um diejenigen

bezirke oder einzelne Staͤdte mehrere Abgeordnete und Stellvertreter zu waͤhlen haben, so wird, um deren Reihenfolge unzweifelhaft fest⸗ zustellen, jede einzelne Wablhandlung ausdruüͤcklich auf die Wahl des ersten, zweiten u. s. w. Abgeordneten, beziehungsweise ersten, zwei⸗

nimmt, welche hiuter der zur Zeit erledigten steht, ist zu der letzteren waͤhlbar und findet, wenn er fuͤr dieselbe gewaͤhlt wird und die auf ihn gefallene Wahl annimmt, eine anderweitige Wahl in Beziehung

§. 4. Alle Wahlen erfolgen durch absolute Stimmenmehrheit in der Art, daß der Gewaͤhlte mehr als die Haͤlfte der Stimmen der erschienenen Waͤhler, oder zwar nur die Haͤlfte, aber darunter

1”

beiden Personen zu bestimmen, welche auf die engere Wahl zu brin⸗-⸗

gen sind. Ergiebt die zweite Abstimmung kein anderes Resultat als die erste, so ist die Wahl nochmals zu wiederholen, und wenn auch dann noch die Stimmen in derselben Weise getheilt bleiben, so sind von denen, welche die gleiche Stimmenzahl erhalten haben, die bei⸗ den den Lebensjahren nach Aeltesten auf die engere Wahl zu bringen.

§. 7. Ist zwar fuͤr Einen die relative Stimmenmehrheit vor⸗ handen; haben aber naͤchst ihm mehrere andere eine gleiche Stim⸗ menzahl erhalten, so ist durch eine weitere Vorwahl nach dem im §. 6 vorgeschriebenen Verfahren festzustellen, welcher von ihnen mit jenem auf die engere Wahl gebracht werden soll.

§. 8. Bei allen Vorwahlen, welche nur zu dem Zweck geschehen, um die beiden Personen zu ermitteln, welche auf die engere Wahl zu bringen sind, entscheidet die relative Stimmenmehrheit.

§. 9. Die auf eine engere Wahl gebrachten Personen haben sich des Mitstimmens bei derselben zu enthalten.

§. 10. Die Wahlstimmen werden mittelst verdeckter Stimmzet⸗ tel abgegeben, wobei jederzeit die beiden juͤngsten Mitglieder die Stimm⸗ zettel einsammeln, welche sie demnaͤchst gemeinschaftlich mit dem Wahl⸗ Kommissarius zu eroͤffnen haben.

§. 11. Im Wahl⸗Termin, zu welchem die Wahlberechtig⸗ ten mindestens 14 Tage zuvor einzuberufen sind, legt der Wahl⸗ Kommissarius den Anwesenden zuvorderst die Bescheinigungen uͤber die Insinuation der Einladungen vor, und wird, daß dies geschehen, im Wahl Protokoll ausdruͤcklich bemerkt. Dem naͤchst sind in diesem Protokoll saͤmmtliche erschienene Waͤhler, mit Angabe des Gutes, auf welchem die Stimme ruht, beziehungs⸗ weise des Wahlbezirks, der Kommune oder Corporation, welche von ihnen vertreten wird, genau aufzufuͤhren. Aus demselben muͤssen ferner die Stellen, zu deren Wiederbesetzung die Wahlen erfolgt sind, die Periode, fuͤr welche sie stattgefunden, die Art und Weise der Abstimmung, der Gang der Wahlhandlungen in Beziehung auf etwanige Anwendung der Vorschriften der §§. 4—7 und die Resul⸗ tate derselben deutlich hervorgehen. Insbesondere ist zu letzterem Zweck in dem Protokoll nicht nur auszudruͤcken, mit wie viel Stim men die betreffenden Abgeordneten, beziehungsweise Stellvertreter, gewaͤhlt sind; sondern es sind auch die Namen aller derer, welche außer den Gewaͤhlten Stimmen erhalten haben, mit Angabe der Zahl der letzteren, darin vollstaͤndig zu verzeichnen.

§. 12. Faͤllt die Wahl auf ein Mitglied des betreffenden staͤn dischen Verbandes, bei dem die Bedingung des zehnjaͤhrigen Grund⸗ besitzes nicht vollstaͤndig erfuͤllt wird, so ist jederzeit noch eine zweite subsidiarische Wahl fuͤr den Fall vorzunehmen, daß die erforderliche Dispensation nicht ertheilt werden sollte.

§. 13. Diese Vorschriften gelten nicht nur fuͤr die Wahlen von Abgeordneten und Stellvertretern der verschiedenen Staͤnde zu Pro⸗ vinzial⸗Kommunal⸗Landtagen und Kreistagen, sondern auch fuͤr die anderen von den Staͤnden auf denselben zu vollziehenden Wahlen (mit Ausnahme der Landraths⸗Wahlen), imgleichen fuͤr die Wahlen der Bezirks⸗Waͤhler durch die Orts⸗Waͤhler im Stande der Landge⸗ meinden. Die Dom⸗Kapitel ernennen anch kuͤnftig * seer⸗ neten und Stellvertreter nach den hbei ihnen ög Die Wahlen der Orts⸗Waͤhler in den zu Kollektiv⸗Stimmen;