1842 / 209 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

seltsamen Ereignisse wie von einem Traume oder wie von einer Vision. Wir erblicken darin einen Beweis mehr von dem Genie des Emir, der gegenwaͤrtig seine letzten Hauͤlfsquellen erschoͤpft. Auf allen Punkten besiegt, von all den Seinigen perlassen, spielt er auf eine bewundernswuͤrdige Weise die Rolle des Inspirirten und beutet mit unendlicher Geschicklichkeit den Aberglauben seiner fruͤheren Unterthanen aus.“ Die legitimistischen und radikalen Blaͤtter haben das Geruͤcht verbreitet, daß Herr Thiers die Zustimmung seiner Freunde zu dem Regentschaftsgesetze nur unter der Bedingung versprochen haͤtte, daß man ihn zum Praͤsidenten der Kammer erwaͤhle. Saͤmmtliche Blaͤtter der linken Seite erklaͤren dies fuͤr eine plumpe Verlaͤumdung, da Herr Thiers gewiß weniger als irgend ein Mitglied der Kammer daran denke, den Praͤsidentenstuhl ein⸗ zunehmen. 1 Alle Mitglieder des Gesangs⸗ und Musik⸗Personals der Oper und des Conservatoire sind zu den Proben der großen Trauermesse, welche Herr Auber in der Notre⸗Dame⸗Kirche executiren lassen wird, zusammenberufen worden. Es werden

nicht weniger als 400 Sañͤnger und Musiker dabei mitwirken.

Der Trauermarsch, welcher bei dem Leichenbegaͤngnisse des Her⸗ zogs von Orleans ausgefuͤhrt werden wird, ist von Herrn Halevy componirt.

Die Compagnie, welche die Eisenbahn von Paris nach Straß⸗ burg ausfuͤhren will, ist jetzt vollstaͤndig organisirt. Der Grund⸗ stein zu den bei Paris aufzufuͤhrenden Gebäuden wird in einigen Tagen gelegt werden.

x.. Paris, 24. Juli. Unter den Organen der Tagspresse

hat sich gleich vom Anfange ein Streit uͤber die Form des jetzt noͤthigen Regentschafts⸗Gesetzes entsponnen. Ein Theil wollte die⸗ ses, gleich einer Theorie, ganz allgemein gehalten und als ein ab⸗ solutes Gesetz, aufgestellt wissen; der andere sprach sich zu Gunsten einer ganz speziellen Fesistellung fuͤr den vorliegenden Fall aus. Das Mißverstaͤndniß, das den Streit unterhielt, entstand durch den Irrthum, daß die Theoretiker die spezielle Feststellung mit einer ausschließlich individuellen, aber prinzipslosen Bestimmung der zur Regentschaft zu ernennenden Personen verwechselten. Doch lag dieser Ansicht die beste Gesinnung zu Grunde, wie dies, ungeachtet des angedeuteten Irrthums, namentlich in einer Reihe gut geschrie⸗ bener Artikel der Presse der Fall ist. Es sollte, wenn das Re⸗ gentschafts⸗Gesetz in allgemeiner Form gehalten wuͤrde, verhuͤtet werden, daß Personen, die man zur Regentschaft berechtigt glaubte, sich durch Ausschließung von derselben nicht verletzt fuͤhlen sollten. Selbst der Constitutionnel unterlaͤßt, nachdem er seinem Un⸗ muth uͤber das Fortbestehen des Kabinets vom 29. Oktober genug gethan, nicht, der Opposition zuzurufen: „Moͤge die Opposition die Sachen von einem hoͤheren Standpunkte ansehen, um ,83 an das Land als an sich zu denken, da der Beistand nur die Zu⸗ stimmung der Opposition in dem Regentschafts⸗Gesetze dem Koͤnig⸗ thum große Staͤrke giebt; die Opposition wird dieser großen Na⸗ tional⸗Manifestation gewiß mit ihrer Huͤlfe beitreten.“ Indessen hat die Regierung den heftigsten Angriffen die Zu⸗ ruͤckhaltung entgegengesetzt, welche ihr die Festigkeit ihres Beste⸗ ens verleiht und der Moment auferlegt. Sie hat, wie voraus⸗ usehen war, sich fuͤr die speziellere Festsetzung ausgesprochen, aber asirt auf ein bestimmtes Prinzip, das schon in der Constitution des Landes vorhanden ist und fuͤr die Koͤnigswuͤrde selbst gilt, das Prinzip der Erblichkeit, wonach dem Prinzen, welcher unmit⸗ telbar nach dem minderjaͤhrigen Koͤnig Thronerbe wuͤrde, auch die Regentschaft zukommt, und also diese auf derselben Grundlage beruht, wie das Koͤnigthum selbst, fuͤr welches die Ordnung der Erstgeburt und die ausschließlich maͤnnliche Nachfolge gilt. Die⸗ sen Grundsatz fuͤhrte gestern ein Artikel in den 2 .

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ébats aus⸗ fuͤhrlich durch, so wie eine Reihe sehr belehrender Aufsaͤtze, welche die Gazette des Tribunauyx uͤber denselben Gegenstand ent⸗ hielt, die Aufstellung eines absoluten, perpetuirlichen Gesetzes aus der Geschichte Frankreichs als unhaltbar nachwies: „In den aͤl⸗ testen Zeiten“, heißt es da, „schon vor 1791, namentlich durch das Edikt von 1407, hat man bereits versucht, fuͤr die Regentschaft ein konstitutives und perpetuirliches Gesetz aufzustellen; man hat es aber nie buchstaͤblich befolgen koͤnnen; und wenn die nach dem allgemeinen Gesetz zu Regenten ernannten Prinzen die Regentschaft antraten, so war es weniger in Folge dieses allgemeinen Gesetzes als vielmehr, weil die Generalstaaten oder die Parlamente es fuͤr gut befanden, daß es gerade fuͤr diesen Fall angewendet werden

koͤnne.“ ö“ Großbritanien und Irland.

5 London, 23. Juli. (Ueber Amsterdam.) Gestern stellte Hr. Gibson im Unterhause einen Antrag, welcher den Zweck hatte, die Aufmerksamkeit des Hauses auf den unter den arbei⸗ tenden Klassen jetzt immer mehr um sich greifenden Pauperismus zu wenden und suchte darzuthun, daß es dem Parlament Pflicht sey, sich vor allem Anderen mit Untersuchung der Ursachen der herrschenden Armuth zu beschaͤftigen. Die Diskussion uͤber diesen Antrag dauerte sehr lange und endigte mit Verwersung desselben durch 156 gegen 64 Stimmen. (Ueber den Ausgang der Dis⸗ kussion, welche der Antrag des Hrn. Crawford auf Verwerfung des Armengesetzes in der Unterhaus⸗Sitzung vom 22sten veran⸗ laßte und uͤber deren Beginn wir gestern berichtet haben, melden die Amsterdamer Verichte nichts.) 8 ühn b 1 Niederlande. 1“X“ ne. N. 24 1s. Mastricht, 24. Juli. Die Wegweisung eines Franzoͤ⸗ sischen Juden, Namens Sen. welche zuf dnar des 8 Mijnisters durch den General⸗Prokurator von Mastricht erfolgt ist, macht in diesem Augenblicke großes Aufsehen in Holland. Es ver⸗ haͤlt sich damit folgendermaßen: Der erwaͤhnte Dukase wohnte seit einiger Zeit in der Gemeinde Eysden bei Mastricht, wo er mit Kleidern fuͤr Geistliche handelte. Die Polizei von Brüssel benach⸗ richtigte den General⸗Prokurator, daß jenes Individuum nichts weeiter sey, als ein aus Belgien vertriebener Betruͤger. Der Ge⸗ neral⸗Prokurator denunzirte ihn dem Justiz⸗Minister worauf die Wegweisung desselben beschlossen wurde. Dukase, an die Graͤnze gefuͤhrt, begab sich nach dem Haag und stellte sich dort unter dan Schutz des Gesandten seines Landes, der ihm einen Paß nach Aachen uͤber Mastricht gab, von wo man ihn einige Tage zuvor weggewiesen hatte. Er hielt sich indeß hier nicht auf, sondern be⸗ gab sich nach Aachen und von da nach Frankreich. Ueber diesen orfall haben die Oppositions⸗Blaͤtter ein großes Geschrei erho⸗ ben und mit dem Art. 4. des Fundamental⸗Gesetzes in der Hand, beschuldigen sie den Minister, das Fundamental⸗Gesetz verle t zu haben. Die ministeriellen Journale ihrerseits behaupten, daß die egierung das Recht habe, einen Auslaͤnder wegzuweisen, sobald derfelbe der oͤffentlichen Ruhe schaͤdlich zu seyn scheine. Die Opposition verlangt, daß man zur Rechtfertigung dieser Wegwei⸗ sung Thatsachen mittheilen müͤsse, und daß, ohne diese Motive, der Art. 4 den Auslaͤndern Zuflucht und Schutz auf Miederlaͤn⸗ dischem Boden zusichere. Die ministeriellen Journale legen den

Art. 4 zu Gunsten der öffentlichen Sicherheit aus, und die der Opposition wollen gar keine Auslegung. Ich werde Ihnen das Weitere uͤber diese Angelegenheit mittheilen, die, wie es heißt, den Generalstaaten vorgelegt werden soll, und dann wird man ent⸗ Fenen muͤssen, ob das Gesetz vom 9. Vendémiaire des Jahres

I., die Wegweisung eines Ausländers ohne richterliche Einmi⸗ schung oder vorhergegangenes Verbrechen betreffend, durch den

rt. 4 des Fundamental⸗Gesetzes aufgehoben worden ist. 1

Belgien. Brüssel, 23. Juli. In einem Artikel uͤber den neuen Handelsvertrag mit Frankreich liest man: „Der Vertrag ist auf eine Dauer von vier Jahren abgeschlessen. Die wichtigste Be⸗ stimmung ist die auf die Weine bezuͤgliche. Bisher bezahlten alle fremden Weine ohne Unterschied des Ursprungs 3 Fr. 20 Cent. Eingangszoͤlle und 31 Fr. 18 Cent. Accisen per Hectoliter. Die französischen Weine werden nun in Zukunft anstatt 34 Fr. 48 Cent. nur 25 Fr. 39 Cent. im Ganzen zu entrichten haben, ein Unterschied, der dem deutschen Weinbauer jede Aussicht auf Concurrenz verschließt. Dasselbe gilt auch, wenn schon in geringerem Grade, von den deutschen Seidenfabri⸗ caten, deren Einfuhr in Belgien im Jahr 1839 uͤber andert⸗

halb Millionen Franken betrug Von welcher Seite man auch diesen Vertrag beurtheilen mag, er ist fuͤr Belgien in ho⸗ hem Grad unguͤnstig und konnte ihm nur durch die aͤußerste Noth⸗ wendigkeit abgezwungen werden. Die momentane Huͤlfe, welche dadurch dem Hauptzweig der Flanderischen Industrie zu Theil wird, muß von den uͤbrigen Provinzen mit Opfern und Verlusten erkauft werden. Der hauptsaͤchlichste Nachtheil besteht aber nicht sowohl in der Verminderung des öͤffentlichen Einkommens von den Zoͤllen, als in der Annahme des Prinzips, welches diesem Vertrage zu Grunde liegt und in der Stellung, in die er Belgien zum Zoll. Verein bringt. Wenn einmal, wie es jetzt geschieht, an⸗ enommen wird, daß nur die auf unsere rodukte e⸗ lcten Zollsaͤge zu erhoͤhen braucht, um uns zu zwingen, ihm bedeutende Konzessionen fuͤr die Einfuhr seiner Produkte bei uns zu machen, so ist durchaus kein Grund vorhanden, daß nicht uͤber kurz oder lang dieselbe Macht den Eingangs⸗ Zoll auf unser Eisen und unsere Kohlen ohne alle andere Veranlassung verdoppele, um uns zu zwingen, seine Weine oder sonstigen Erzeugnisse zu noch niedrigeren Saͤtzen oder gar ganz frei einzulassen. Mit demselben Recht, mit dem jetzt die Flandri⸗ schen Provinzen verlangen, daß man Frankreich die gewuͤnschten Zugestaͤndnisse mache, koͤnnen dann die Eisen und Kohlen erzeu⸗ enden Distrikte das gleiche fuͤr neue Herabsetzungen unseres arifs in Anspruch nehmen, bis wir so zuletzt in eine vollkom⸗ mene kommerziale Abhaͤngigkeit von Frankreich gerathen. Noch viel schlimmer stellen sich aber die Folgen des Vertrags gegen den Zollverein. In einem Augenblick, wo wir mit dieser jeden Tag an Bedeutung zunehmenden Handelsmacht in Unterhandlungen begriffen sind, zwingt uns die Gewalt der Verhaͤltnisse, das un⸗ kluge Schreien und Pochen einiger Industriezweige, mit Frank⸗ reich einen Vertrag zu schließen, der uns dem Zollverein nur entfremden kann, mehreren wesentlichen Interessen desselben schnur⸗ stracks entgegen ist und das Zustandekommen einer Uebereinkunft mit demselben bedeutend erschweren wird.

Deutsche Bundesstaaten.

Dresden, 26. Juli. Ihre Majestät die Königin von Preu⸗ ßen sind heute Vormittag halb 9 Uhr von hier ab⸗ und nach Schlesien gereist.

Der Koͤnigl. Hof legt morgen den 27. Juli, wegen erfolgten Ablebens des Herzogs von Orleans Trauer auf zwei Wochen an.

Karlsruhe, 23. Juli. (Karlsr. Z.) Dreiundzwanzigste oͤffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 19. Juli unter dem Vorsitze des Praͤsidenten Bekk. Nachdem in dieser Sitzung uͤber eine Deutsche Amnestie gesprochen worden war, erbat sich Abg. Welcker das Wort, um einen anderen Antrag zu begruͤnden. Als Abgeordneter eines Deutschen Volksstamms, sagt der Redner im Wesentlichen, kann ich meinestheils die Kosten fuͤr Bundes⸗Ange⸗ legenheiten nicht bewilligen, ohne daß ich wenigstens meine wesent⸗ lichsten Anspruͤche, Wuͤnsche und Erwartungen in Bezichung auf die Rechte ausspreche, die, wie ich glaube, die Basis der Sicherheit und Ruhe Deutschlands und Badens sind. Gaͤbe es eine Vertretung der Staͤnde oder eine National⸗Vertretung am Bundestage, so wuͤrde dieser alles dies zu uͤberlassen seyn; so aber ist es den Staͤnden der einzelnen Staaten uͤberlassen, die Wuͤnsche des Volkes in diesem Be⸗ treff auszusprechen. Meine Wuͤnsche nun gehen dahin, daß alle Aus⸗ nahmsmaßregeln des durchl. Deutschen Bundes aufgehoben, der Bund selbst auf seine wahren Grundlagen zuruͤckgefuͤhrt und dadurch als Deutscher National⸗Verein zur vollen Wahrheit werden moͤchte, so wie ich auch den dringenden Wunsch habe, daß unsere Badische staͤndische Verfassung zur vollen Wahrheit werde. Leider brauche ich Ih⸗ nen diese Ausnahmsmaßregeln nicht zu schildern, sie sind Ihnen bekannt. Ich habe gesagt, daß der Deutsche Bund auf seine wahren, der Bundesakte entsprechenden Grundlagen zuruͤckgefuͤhrt und als Deutscher National⸗ Verein zur Wahrheit gebracht werden moͤge. Ohne tiefer einzugehen, will ich nur drei einfache Gegensaͤtze berausheben, wie diese bundesaktenmaͤ⸗ ßigen Grundlagen zum Gegentheil dessen gemacht wurden, was sie seyn sollen. Der erste Punkt ist der, daß der Deutsche Bund ein freier und oͤffentlicher Deutscher National⸗Verein seyn soll. Jetzt ist er ein geheimer Deutscher Fuͤrsten⸗Verein. Ich erinnere daran, daß, waͤbrend der Bund als voͤlkerrechtlicher Verein es nicht noth⸗ wendig fand, uͤber jene staatsrechtlichen Verhaͤltnisse zu bestimmen, er doch der ganzen Deutschen Nation als allgemeines Deutsches Staatsbuͤrgerrecht, die Preßfreiheit, zusicherte. Ich erinnere ferner daran, daß in diesem Geiste die Deutsche Bundes⸗Versammlun drei Jahre lang zu öͤffentlichen Mittheilungen durch die Presse un Petittonen aufforderte, damit eine oͤffentliche Deutsche National⸗Mei⸗ nung sich bilde; jetzt ist die Preßfreibeit vernichtet, am meisten die poli⸗ tische, politische Petitionen an den Bund verboten, die Veroͤffentlichung der Bundestags⸗Protokolle eingestellt, schriftstellerische Wirksamkeit auf die Bundes⸗Verhandlungen geradezu perhorreszirt. Der Bund soll fer⸗ ner seyn ein die Souverainetaͤt und Selbststaͤndigkeit aller einzelner Deutscher Staaten achtender voͤlkerrechtlicher Verein, der in die inne⸗ ren Verhaͤltnisse der einzelnen Staaten nicht eingrei en soll, und nur we⸗ Me National⸗Rechte, z. B. Preßfreiheit und staͤndisches Recht fuͤe alle Deutschen Buͤrger unter seine Garantie stellt. Aber diese Rechte sind unterdruͤckt, Preßfreiheit aufgehoben, das Steuer⸗Verweigerungs⸗ recht den Staͤnden entzogen; dagegen hat sich ein ganzes System po⸗ lizeilicher Normen gebildet, wodurch der Bund in die inneren Ver⸗ hältnisse der einzelnen Staaten eingreift. Auch wurde das Recht der Volks⸗Versammlungen durch Bundesgesetze vernichtet. Der Redner seht hier auf die Hannoversche Frage uͤber, um zu zeigen, daß die Vbl⸗

er keinen Schutz gegen Uebergriffe der Regierungen sinden; noch jetzt sey der Rechtszustand dort nicht geordnet, warum, das wolle er nicht naͤher eroͤrtern. e man seinen Antrag, so werde, falls er Er⸗ olg habe, damit wirksamer fuͤr das Hannoversche Recht gesprochen, als urch eine unmittelbare Bitte um seine Wiederherstellung. Der Redner geht nun uͤber auf die Verhaͤltnisse der staͤndischen Verfaßungen, um zu zeigen, wie auch hier 3 Gegensaͤtze sich herausstellten. Die Seele einer Re⸗ pr seätatis. Versa sung se9 Prehfer bett; sie sey entzogen, mit ihr die Frei⸗ heit der oͤffentlichen einung, die Lebenskraft der Verfassung. Ein zweites wesentliches Verfassungsrecht sey die selbststaäͤndige Floliche Ver⸗ einbarung der Landesvertreter und der Regierung üͤber die Verfassung

und Gesetzgebung; aber der Deutsche Bund beschließe rein aus eigener Machtvollkommenheit uͤber die wichtigsten Verfassungs⸗ und Gesetzge⸗ bungs⸗Verhaͤltnisse des Badischen Landes, ohne daß die Volksvertreter nur gehoͤrt wuͤrden. Ein drittes wesentliches Recht der stäaͤndischen Verfassung sey das Steuer⸗Bewilligungs⸗Recht, verbunden mit dem Steuer⸗Verweigerungs⸗Recht; denn ersteres ohne letzteres sey ein Un⸗ ding, eine Unwahrheit. In allen fruͤheren Deutschen Staaten mit staͤndischen Seese e die doch durch den neuen Rechts⸗ zustand wiederhergestelt werden sollten, sey das Steuer⸗Ver⸗ weigerungs⸗Recht das allerwesentlichste, nothwendigste und wirk⸗ samste Schutzmittel der Staͤnde gewesen, gegen Mißregieren und ministerielle Maßregeln, die dem Volks⸗Interesse feindlich ent⸗ gegentreten, das wirksamste Mittel auch zum Schutz der materiellen Interessen des Landes. Das Abweichen von diesen Grundlagen des alten Deutschen Rechts sey die Quelle der Hannoverschen Zerwuͤrf⸗ nisse und so mancher anderen traurigen Erscheinungen, jenes Kam⸗ pfes eidestreuer Staͤnde gegen die Ausnahms⸗Maßregeln und die sich auf sie stuͤtzenden Minister. Haͤtten unter diesen Umstaͤnden die ma teriellen Interessen nicht gefoͤrdert werden koͤnnen, so habe man dann wohl die Schuld den Staͤnden zugeschoben, ihnen die Ursache des Zwistes und Haders zugeschoben. Friedlich und sicher scheine fuͤr den Augenblick freilich der Zustand Deutschlands, allein das ferne Wölkchen am Horizont koͤnne in kurzer Zeit zum geseFbärs Ungewitter werden und das Meer aufregen. Die Deutsche Nation müͤsse einen wahren Rechtszustand wieder daß es geschebe auf unblutigem Wege friedlicher Reform, muͤsse der Wunsch jedes Deutschen seyn, der es ehrlich meine, jedes Deutschen Abgeordneten. Stehe ihnen auch nichts Anderes zu Gebote, so muͤßten sie es thun durch Worte, Mahnungen, Warnungen. Dies sey der Sinn seines Antrags, den er zur Unterstuͤzung empfehle.

Geb. Legationsrath Frbr. v. Marschall: Der Herr Abg. Wel⸗ cker hbat Klage erhoben öͤber den Zustand Deutschlands, uüͤber das Wirken der Bundes⸗Versammlung und uͤber die sogenannten Aus nahme⸗Gesetze, die auf dem Volke lasteten. Solche Reclamationen werden von dem Herrn Abgeordneten in ziemlich gleicher Form je⸗ weils bei der Berathung des Budgets des Ministeriums der auswaͤr⸗ tigen Angelegenheiten vorgebracht. Man hat aber von Seiten der Regierung in letzter Zeit unterlassen, ausfuͤhrlich darauf zu antwor ten, einmal, weil die Ausfuͤhrungen des Herrn Abgeordneten groöͤß⸗ tentbeils Gegenstaͤnde betreffen, die sich, als allgemeine Bundes⸗An⸗ gelegenheiten, nicht zur Diskussion in dieser Kammer eignen, und dann, weil die 755 duͤsteren Schilderungen sich von selbst widerlegen. Die Thatsachen sprechen lauter, als Worte. Der Zu⸗ stand Deutschlands ist nicht so, wie ihn der Herr Abgeordnete schil⸗ dert; er kann gewiß ein vollkommen befriedigender genannt werden: Deutschland genießt der wahren gesetzmäͤßigen Freiheit, die Bundes⸗ grundgesetze sind erfuͤllt in dem Sinn, in welchem sie urspruͤnglich gegeben waren, in dem Sinn, welchen die Bundes⸗Versammlung, die zu deren Auslegung allein berechtigt ist, damit verbindet. Mit Be⸗ dauern habe ich deshalb gehoͤrt, in welcher Weise sich der Herr Ab⸗ geordnete uͤber das verfassungsmaͤßige Organ des Deutschen Bundes, die Bundes⸗Versammlung, ausgesprochen hat. Der Deutsche Bund ist das Band, wodurch die einzelnen Deutschen Staaten zu einem Ganzen vereinigt werden, wodurch die politische Einbeit Deutschlands verbuͤrgt ist. Wer sich uͤber den Deutschen Bund und sein Wirken in einer Weise qußert, wie der Herr Abgeordnete, der befoͤrdert nicht die wahre Wohlfahrt, nicht die Eintracht Deutschlands.

Welcker: Der Herr eennst. Ferese hat mir Wieder⸗ holungen vorgeworfen; dies ist eine sehr bequeme Art der Wider⸗ legung. Wenn altes Unrecht fortdauert, so sind neue Forderungen zu dessen Beseitigung gegruͤndet. Er bemerkte ferner, der Gegen⸗ stand geboͤre nicht hierher; daruͤber verliere ich kein Wort. Er wirft mir ferner vor, ich häͤtte zu duͤstere Schilderungen vom Zuslande Deutschlands gemacht; ich verkenne nicht den auf der Oberflaͤche der Dinge sich zum Theil entwickelnden hehaglichen und wohlhaben⸗ den Zustand; das wird aber keinen verständigen Staatsmann, der vor Allem auf die Grundlagen des Gebaͤudes sieht, befriedigen. Der Herr Regierungs⸗Commissair hat behauptet, Deutschland genieße einer vollkommen gesetzlichen Freiheit, und die Bundesgesetze seyen erfuͤllt. Wagt man, dies im Angesicht der Art. 13 und 18 der Deutschen Bundes⸗Verfassung, so wie des Art. 17 der Badischen Verfassung, zu behaupten, es zu behaupten Angesichts der Ausnahme⸗ Gesetze, und kann man die Deutsche Nation in potttischer Freiheit mit Holland, Belgien, Schweden, Norwegen ic. vergleichen? In Betreff des Vorwurfs uͤber den Ton, in welchem ich von der Bun⸗ des⸗Versammlung gesprochen, appellire ich an diese ganze Versamm lung, ob ich nicht mit zartester Schonung gesprochen, nicht mich 52 G uͤber Gesinnungen, Ansichten und Tendenzen enthal⸗ en habe.

„von Itzstein: Ich theile die Ansichten des Abgeordneten Welcker ruͤcksichtlich der Ausnahme⸗Gesetze und unterstuͤtze seinen Wunsch hin⸗ sichtlich der Aufhebung derselben. Sie sind in einer laͤngst entschwun⸗ denen Zeit erlassen, wo der Deutsche Bund in Betracht einzelner Ereignisse vielleicht Grund hatte, Ausnahme⸗Gesetze zu erlassen. Die Zeiten haben sich aber maͤchtig geaͤndert. Nicht einzelne Maͤnner er⸗ heben blos ihre Stimmen zur Wiedergewinnung ihrer politischen Rechte, sondern die öͤffentliche Meinung ist erstarkt im Volk, in den Buͤrgern und sagt ihnen, daß ihnen genommen ist, was ihnen ge⸗ buͤhrt. Die oͤffentliche Meinung fordert gebieterisch die Aufhebung jener Gesetze. Aber nicht auf dem Wege der Gewalt will sie ihr Recht ertrotzen, nicht durch blutige Umwaͤlzungen, nicht durch den Umsturz der Throne und AI sondern auf ruhigem, gesetz⸗ lichem Wege sie erringen. Die Kraft der dffentlichen Meinung ist eine unwiderstehliche; die aͤltere und die neuere Geschichte zeigt uns dieses. Beweis ist die Emancipation der Katholiken in England, die blos durch die Beharrlichkeit des Volks in Irland und England Fee; worden ist, welches erkannt hatte, daß ein gro⸗ ßes Unrecht geschah. Selbst die Tories mußten einstimmen und erkennen nun an, daß es eine Wohlthat sey fuͤr das Land, daß sie nachgegeben haben. Man blicke nach Preußen und sehe, wie sich dort der Geist erhob. Der Koͤnig wird auch fortschreiten; er bereitet die staͤndische Verfassung vor, wie die Oeffentlichkeit und Muͤndlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen und eine freie Presse. Von diesem Standpunkt aus betrachte ich die Sache und halte dafuͤr, daß alle Kammern sich dahin aussprechen, es moͤchten die Regierungen dahin wirken, daß die Ausnahme⸗Gesetze aufgehoben und der Zustand her⸗ beigefuͤhrt werde, der eines großen Volkes wuͤrdig ist, damit es in die Reihe der Staaten trete, die in der Weltgeschichte eine Rolle zu spielen wuͤrdig sind. Ich haͤtte noch manche Wuͤnsche, verspare sie aber auf die Berathung der Motion des Abg. Welcker; ich haͤtte noch Manches zu sagen wegen Verbffentlichung der Bundes⸗Protokolle, die im Interesse der Bundes⸗Versammlung selbst nur heilsam wirken wuͤrde, wegen der Hannoverschen Verfassungs⸗Frage, die ganz Deutsch⸗ land angeht. Ich unterstuͤtze den Antrag des Abg. Welcker.

Schaaff. Der wesentliche Inhalt der Rede des Abg. Welcker besteht im Ausdruck seiner Ansicht uͤber die Art und Weise, wie der Deutsche Bund sein Grundgesetz zum —3 gebracht hat; er hat dies nach seiner Ueberzeugung gethan, was ihm Niemand wehren kann, wie wenig man auch seine Ansicht theilen mag. Der Abg. von Itzstein hat sich im Ganzen in gleicher Weise ausgesprochen und noch andere Wuͤnsche und Hoffnungen daran geknuͤpft. Es fragt sich nun, ob wir jetzt einen Beschluß bhieruͤber fassen koͤnnen; ich glaube nicht, denn der Antrag des Abg. Welcker ist zu komplizirt, als daß er ohne weitere Pruͤfung zu erledigen waͤre. Der Abg. Wel⸗ cker haͤtte eine Motion stellen sollen; er hat dies nicht gethan; die Kammer aber ist nicht vorbereitet, einen Beschluß zu fassen. Mein Antrag ist also, zur Tagesordnung uͤberzugehen, oder wenn man dies nicht will, die Antraͤge in die Abtheilungen zu verweisen. Ueber⸗ haupt aber wird in den Angelegenheiten, die die Abg. Bassermann und Welcker angeregt haben, mehr durch Schweigen als durch Re⸗ den bewirkt werden.

Trefurt: Ich theile im Wesentlichen die Wuͤnsche der Abg. Welcker und von Ihsstein, namentlich in Bezug auf Hannover, Ver⸗ bffentlichung der Bundes b Protokolle, Herstetzung der Preßfreiheit,

vor Allem aber den Wunsch, daß in saͤmmtlichen Deutschen Staaten constitutionelle Verfassungen eingefuͤhrt werden. habe diese Wäünsche immer im Herzen getragen, besonders den letzteren, habe aber fruͤh genug erkannt, daß es zwei verschiedene Wege giebt, die⸗ sem Ziel entgegen zu geben; der eine Weg ist der des guten Bei⸗ spiels, das man Anderen gieht. Die fruͤheren Kammern waren die⸗ sem Weg mehr zugewandt, als die Lehise durch ihr eeeze. bffent⸗ liches Leben gezeigt hat. Machen Sie sich daruͤber keine Täuschung; wenn man anderen Regierungen Lust machen will zu Verleihun staͤndischer Verfassung, so muß man durch die That das Gute un Schoͤne selbst beweisen. Der Geist, wie er sich seither in unserem Saale kund gegeben hat, ist aber gerade keine Lockspeise fuͤr diejenigen Regierungen, die noch keine Verfassung haben, dieselbe sofort einzu⸗ fuͤhren. Weil ich nun nicht glaube, daß eine von der gegenwaͤrtigen Kammer ausgehende Empfehlung besonderen Eindruck auf diejenigen machen wird, an welche die Empfehlung gerichtet ist, bin ich heute nicht fuͤr einen Antrag, fuͤr den ich fruͤher immer war. Sollte die Kammer sich aber fuͤr eine naͤhere Berathung des Gegenstandes ent⸗ scheiden, so waͤre der 1e; der Motions⸗Behandlung allein dazu ge⸗ eignet, d. b. ihn in die Abtheilungen zu verweisen. 8

von Itzstein: Die Erklaͤrung des Abgeordneten Trefurt uͤber den Geist der jetzigen Kammer und die Antraͤge, die von ihr ausge⸗ hen, ist eine, im mildesten Ausdruck gesprochen, sehr starke Erklaͤrung, deren weitere Interpretation ich Ihnen uͤberlassen will.

Sander: Es ist nicht wohl zu leugnen, daß seit 1819 von der Deutschen Bundes⸗Versammlung Schranken und Verbote mannig⸗ facher Art ausgegangen sind. Ich will daruͤber nicht rechten, ob man zu jener Zeit wirklich Gruͤnde und triftige Ursachen dazu hatte; ich will nicht daruͤber streiten, ob das, was geschehen, recht⸗ oder zweckmaͤßig geschehen sey oder nicht. Wenn aber der Herr Regie⸗ rungs⸗Commissair sagt, es sey der Zustand Deutschlands, wie er jetzt besteht, ein Zustand der Gesetzlichkeit und der Ruhe, so kann ich ihm darin wohl Recht geben. Es ist ein Zustand der Ruhe und ein Zu⸗ stand der Gesetzes⸗ und Ordnungsliebe, welche das Deutsche Volk zu allen Zeiten und auch da, wo seine Rechte nicht anerkannt wur⸗ den, in sich bewahrt hat. Es herrscht allerdings ein Zustand der Ruhe, aber nicht ein Zustand der Anerkennung desjenigen, was da ausgegangen ist, hinsichtlich der staatsbuͤrgerlichen Rechte der Deut⸗ schen; nicht ein Zustand der Billigung desselben. Vielmehr ist es eine Wahrheit, daß Deutschland seit langen Jahren auf eine andere Rich⸗ tung hofft, und daß man sie dringender und mehr und mehr wuͤnscht. Man wird nicht leugnen koͤnnen, daß in neuester Zeit durch die Dro⸗ hungen des Auslandes der Deutsche Nationalgeist wieder erwacht und das Bewußtseyn der Hoͤhe des Deutschen Volkes staͤrker gewor⸗ den ist, als feuͤher. Ich wuͤrde glauben, es sey dem nicht so, und dieses National⸗Bewußtseyn sey nicht staͤrker angefacht worden, wenn damit nicht auch der Wunsch einer Abaͤnderung jener aufgestellten Schranken und Verbote staͤrker angefacht, und nicht grthere Hoffnung vorhanden waͤce, daß dieser Wunsch wirklich zur Erfuͤllung wuͤrde gebracht werden. Der Wunsch, wie ihn der Abgeordnete Welcker auf⸗ gestellt hat, geht auch lediglich auf nichts Anderes, als den Zustand, wie ihn die Bundes⸗Akte verheißt, auf nichts Anderes, als eine Zu⸗ ruͤckfuͤhrung auf die fruͤberen Zustaͤnde, die zur Zeit der Entstehung der Deutschen Bundes⸗Akte bestanden, auf die Erfuͤllung desjenigen, was die Bundes⸗Akte darin verheißen hat. Das ist aber doch wohl in der jetzigen Zeit kein Wunder, der irgend einen Anstand finden koͤnnte oder sollte. Hinsichtlich dieses Wunsch sind wir in diesem Saale, wie der Abg. Trefurt selbst anerkannt hat, von je her einig gewesen, und dieser Wunsch ist auch schon vielfach erklungen. Wenn man von Wieder⸗ holungen spricht, so sage ich, daß wir leider immer noch in der Lage sind, diesen Wunsch wiederbolen zu müͤssen; allein wir koͤnnen und duͤrfen damit nicht nachlassen. Ein Mißtrauen gegen den Deutschen Bund wird bierdurch nicht verrathen, sondern gerade ein Vertrauen gezeigt und bewiesen, daß diese Kammer, zu Stande gekommen in einer Zeit, wo das Deutsche National⸗Bewußtseyn erwacht war, auch fuͤhlt, daß sie sich nicht blos um ihre inneren Zustaͤnde, sondern auch um Deutsche zu kuͤmmern habe, und zwar darum, weil es noth thut, Deutschland zu einigen, zu kraͤftigen fuͤr die Stunde der Ge⸗ fahr, die, wie ein neuestes ungluͤckseliges Ereigniß zeigte, vielleicht nicht mehr so fern liegt. Es ist aber auch ein Wort der Zeit, daß eine Einigung und Kraͤftigung von Deutschland nicht blos darin be⸗ steht, daß die Schranken und Verbote, die in Zeiten der Aufregung erlassen worden sind, fortdauern, und daß darin nur die Gemeinschaft⸗ lichkeit der Deutschen bestehen soll, untee gleichen Schranken und Verboten zu leben. Vielmehr ist es eine unbestreitbare Wahrheit der Zeit, daß auf Anerkennung der Rechte und Freiheiten des Volks, so weit sie vernuͤnftig sind, die wahre Kraft des Staates beruht, und nur durch eine Vereinigung der Vöolker mit den Fuͤrsten eine Kraft entsteht, die geeignet ist, Angriffe und Drohungen abzuwehren. Ge⸗ rade darum ist es aber auch um so mehr an der Zeit, den Antrag des Abg. Welcker anzunehmen. Wir haben nicht nothwendig, ihn in die Abtheilungen zu verweisen, da er nicht etwa auf eine Interpreta⸗ tion der Bunzesakte, sondern nur darauf ausgeht, die Verheißungen der Bundesakte zu verwirklichen und die Ausnahmsmaßregeln, die in einer Zeit der nüfregun erlassen wurden, zuruͤck zu nehmen, damit auch Deutschland ein einiges, starkes und kraͤftiges werde und man mit Muth, wie auch mit Erfolg, kuͤnftigen Gefahren entgegen gehen kann. (Fortsetzung folgt.)

A& Hamburg, 27. Juli. Die Staats⸗Anleihe zur Deckung des General⸗Feuerkassen⸗Schadens ist nunmehr abgeschlossen. Ueber die Bedingungen ist Folgendes bekannt geworden: Es wird fuͤr jetzt nur uͤber * des ganzen bekanntlich auf 32 Millionen veran⸗ schlagten Bedarfs kontrahirt, und der Staat verpflichtet sich, den Rest nicht vor Ablauf eines Jahres an den Markt zu bringen; die Uebernehmer geben 94 statt 100 und erhalten 1 pCt. Provi⸗ sion, wovon sie dem fuͤr sie auftretenden Unterhaͤndler ½ pCt. ab⸗ geben. Der Zinsfuß ist auf 3 ½ pCt. festgesetzt. Die Einschuͤsse werden vom August d. J. an in monatlichen Raten von abwech⸗ selnd 10 und 15 pCt. geleistet; zur Tilgung ist so viel ausgesetzt, daß sie in 51 Jahren beschafft seyn kann; von den auf Inhaber lautenden Obligationen soll, so lange sie unter pari stehen, jaͤhrlich fuͤr eine gewisse Summe angekauft und amortisirt werden. Als Uebernehmer, dem Staate gegenuͤber, nennt man die Preußische Seehandlung fuͤr 12 Millionen und den hiesigen Banquier Sa⸗ lomon Heine fuͤr 8 Millionen.

Die hiesigen Abendblaͤtter werden wahrscheinlich heute eine Anzeige hinsichtlich der fuͤr die hiesige Boͤrse reservirten Summe und morgen die Bedingungen der Anleihe enthalten.

8 3 81 Imrme. Spanien.

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O Madrid, 16. Juli. Den fast ausschließlichen Gegen⸗

stand der hiesigen Gespraͤche bildet seit einigen Tagen ein Schrei⸗ ben, welches der Englische Gesandte, Herr Aston, an den Ex⸗Mi⸗ nister Gonzalez gerichtet, und dem Praͤsidenten des Senates, so wie dem des Kongresses, in Abschrift mitgetheilt hat. Es wird darin dem Ex⸗Minister in sehr starken Ausdruͤcken vorgehalten, daß er gegen Eine eigene Ueberzeugung abzuleugnen bemuͤht waͤre, die ihm von Seiten des Gesandten zugestellten Antraͤge auf einen abzuschließenden Handels⸗Vertrag zuruͤckgewiesen zu haben, und er zugleich auf die Folgen aufmerksam gemacht, welche eine solche Ver⸗ letzung der Wahrheit, durch welche nicht nur der Gesandte, sondern ein so erhabner Staatsmann, wie Sir Robert Peel, blosgestellt werde, herbeifuͤhren koͤnne. Herr Gonzalez beruft sich seinerseits auf mehrere, in seinen Haͤnden befindliche schriftliche Beweise, aus denen die Anerkennung, die der Englische Gesandte nicht nur sei⸗ volitischen Faͤhigkeiten, sondern ganz vorzuͤglich den Eigenschaf⸗ Un seines Charakters zolle, auf das unwiderlegbarste hervorgehe.

nterdessen wird Herr Marliant heute in Begleitung eines von

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errn Aston abgefertigten Kabinets⸗Couriers nach London abgehen, * wie verlautet, den Englischen Ministern muͤndliche Aufflaͤrun⸗ gen zu ertheilen, falls die schriftlichen nicht ausreichen sollten.

Dieser Umstand giebt auch zu mannigfachem Gerede Veranlassung, indem es manchen Spaniern auffaͤllt, daß ein Mitglied des Spa⸗

nischen Senates den vertrauten Unterhaͤndler einer fremden Macht abgebe.

gestern Abend die hier anwesenden Mitglieder dringend auffordern

lassen, sich einzustellen, damit die Budgets und einige andere wich⸗

tige Gesetz⸗Entwuͤrfe votirt werden koͤnnten. Man vermuthet, daß heute die Cortes bis zum Oktober vertagt werden werden.

Der aͤlteste Sohn des Infanten Don Francisco wird heute Der General⸗Capitain und der Gefe politico sind ihm bis an die Graͤnze von Alt⸗Castilien entgegengereist, um ihn

hier eintreffen.

u begruͤßen. Der junge Infant wird sich sogleich von hier nach llcala de Henares begeben, um in das dortige Husaren⸗Regiment als uͤberzaͤhliger Capikain einzutreten. Der juͤngere Bruder dessel⸗ ben ist in Ferrol zuruͤckgeblieben, um sich mit dem Marine⸗Dienst bekannt zu machen. Der Infant Don Francisco de Paula selbst soll bedeutet worden seyn, mit seiner uͤbrigen Familie Madrid nun⸗ mehr zu verlassen, jedoch erklaͤrt haben, nicht eher abreisen zu koͤn⸗

nen, als bis ihm seine seit langer Zeit ruͤckstaͤndig gebliebenen

Apanagen ausgezahlt seyn wuͤrden.

Die Regierung hat, dem Vernehmen nach, an den Portugie⸗ sischen Hof eine sehr scharfe Note uͤberreichen lassen, in welchem die Drohung, Spanische Truppen uͤber die Portugiesische Graͤnze zu schicken, falls die dortige Regierung dem Unwesen der das dies⸗ seitige Gebiet verletzenden 8 koͤnne, ausgesprochen wird. Ein von Lissabon vorgestern hier ein⸗ getroffener Courier scheint unterdessen die befriedigendsten Zusiche⸗ rungen mitgebracht zu haben.

Ihre Majestaͤt die Koͤnigin hat, wie allgemein versichert wird, ihre Unzufriedenheit mit dem Betragen verschiedener durch Herrn Arguülles in ihren naͤchsten Umgebungen im Palast angestellten e zu erkennen gegeben. Bekannelich ließ es sich der

ormund der Koͤnigin angelegen seyn, fast alle Palast⸗Beamte, deren Treue und Anhaͤnglichkeit an die Mutter Isabella's bekannt war, des Dienstes zu enklassen, und dagegen den Palast mit Leu⸗ ten ohne Erziehung und andere Verdienste als den Ruf ihrer revolutionairen Gesinnungen anzufuͤllen. Die Folgen haben sich so deutlich gezeigt, daß Herr Arguölles, zum großen Verdrusse der Patrioten sich genoͤthigt gesehen hat, die Beschwerden der jungen Koͤnigin fuͤr begruͤndet zu finden, und eine ziemlich durchgreifende Veräaͤnderung in dem Personale des Palastes vorzunehmen. Ganz vorzuͤglich hatte sich die Koͤnigin uͤber das Benehmen eines ihrer Lehrer, Namens Ventosa, beklagt, auch dieser ist bereits entfernt worden.

Abends. In der That wurde heute in beiden Kammern ein Dekret verlesen, durch welches die gegenwäaͤrtige Legislatur der Cortes fuͤr geschlossen erklaͤrt wurde.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Boston, 30. Juni. (L. A. Z.) Die Mormoniten senden jetzt Emissare in die großen Staͤdte und fordern die namhaftesten Theologen auf, ihnen zu beweisen, daß sie Betruͤger u. dgl. waͤren. In Boston wurde seit dem 21. Juni alle Abende in einer Kirche kontroversirt und disputirt. Ein dortiger Prediger, Dr. West, hatte die Ausforderung angenommen. Die Neugierde trieb mich, den Schluß der Debatten zu hoͤren. Man denke sich ein Audi⸗ torium von 2 3000 Menschen, eine Art Katheder, die Kanzel, in der Mitte, breit genug fuͤr 6— 8 Personen. Zuerst ward der Chairman fuͤr diesen Abend und dann der Seecretair gewaͤhlt, durch Vorschlag und Zustimmung oder Verneinung. Dann wurde die Versammlung eroͤffnet, indem die Anwesenden berechtigt wurden, Vorschlaͤge fuͤr den Gang der Verhandlung zu machen. Dies ge⸗ schah in Form einer Motion. Sie wurde amendirt, kurz dafuͤr und dagegen gesprochen und durch Zuruf beide verworfen. Jetzt begann Dr. West in einer wuͤrdevollen und gehaltenen Weise den Betrug des Mormonitenwesens nachzuweisen. Er hatte eine halbe Stunde Zeit. Darauf trat der Mormonen⸗Apostel, Mr. Ehlert Adams, auf. Er schien der Physiognomie nach ein Jude. Man denke sich einen duͤrren, schwarzen Menschen (zum Gegensatz vom starken und blonden Dr. West), mit der Beredtsamkeit und den Gesten eines Kapuziners. Bald toste seine Rede in Leidenschaft, daß er sich uͤberschrie, bald sprach er so gelassen, als ob er allein sey. Im Ganzen war ihm Dr. West uͤberlegen und wies aus dem Buche Mormon nach, daß die Mormonten und ihres Propheten Joe Smith Schriften (oder the latter days Saints, wie sie sich nen⸗ nen) ihren Verein zum Staat im Staate organisiren, eine be⸗ waffnete Macht bilden und einen Vertilgungs⸗Krieg Denen drohen, die sie anfeinden. Besonders aber blieb der Apostel sitzen, als er die Kraft, Wunder zu thun, nachweisen sollte, die sich dieselben zuschreiben. 8 bemerke dieses Ereigniß, weil es keinem Zweifel unterliegt, daß die Mormoniten sich wirklich staatlich organisiren. Ihre Religion geht nicht gegen die Bibel; sie fußen durchaus auf sie, wollen aber spaͤtere Offenbarungen haben, nach denen alle Religionsmeinungen sich in ihrem Glauben vereinigen koͤnnen. Dadurch werden sie wichtig und maͤchtig, und ihre Offen⸗ barungen, moͤgen sie seyn, welche sie wollen, besonders bedeu⸗ tend fuͤr das in Sekten zerfallene Amerika. Sie zaͤhlen jetzt 100,000 in Nauvoo, Illinois, haben 2000 Mann Milizen, die sich mit den Linientruppen der Vereinigten Staaten messen koͤnnen, und Alles geschieht auf Befehl des Propheten und Generals Joseph Smith. Unter ihm kommandirt ein Majorgeneral Binett, ein sehr guter, gebildeter Offizier. Aber Beide haben ihre Commis⸗ sion vom Staate; Alles gedeiht. Smith scheint ein sehr guter Organisator zu sein. Er ist in Vermont geboren und kam als Knabe von 10 Jahren nach dem Staate Neuyork. Sein Vater und er selbst gehörten zu einer Schatzgraͤbergesellschaft. Er hat einen Rath gebildet, der sehr weise zu sein scheint, wenigstens geht er anz in das System ein, und es herrscht eine merkwuͤrdige Harmonie. Von allen Seiten stroͤmen Anhaͤnger zu, und die vorhin erwaͤhn⸗ ten oͤffentlichen Diskussionen moͤgen besonders darauf berechnet seyn, Aufmerksamkeit zu erregen und neue Anhaͤnger zu werben. Diese Angelegenheit entwickelt sich jetzt um so rascher, als die Sekte von Missuri aus bedraͤngt wird und man ihr die lebens⸗ gefaͤhrliche Verwundung des dermaligen Gouverneurs dieses Staats Schuld giebt.

Posen, 26. Juli. (P. Z.) Obgleich schon gestern fruͤh die Nachricht sich verbreitete, Se. Majestaͤt der Füghegs 8 in Gnesen ein Diner einnehmen und erst spaͤt Abends hier eintreffen, so hatte sich doch schon von 6 Uhr an eine große Volksmenge in den Straßen aufgestellt, welche Se. Majestaͤt passiren mußten,

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Die Zahl der Deputirten hat so sehr abgenommen, daß die Sitzungen nicht mehr gehalten werden koͤnnen. Der Senat mußte

aͤuber und Kontrebandisten nicht steuern

um den geliebten Herrscher, der diesmal alle Empfangs⸗Feierlich⸗ keiten ausdruͤcklich verbeten, freudigst zu begruͤßen. Genau um 8 Uhr traf der Koͤnigliche Wagen, gezogen von 8 stattlichen Braunen in glaͤnzendem Geschirr, bei der Wallischeier Bruͤcke ein und fuhr unter dem lauten Hurrah⸗Ruf der versammelten Menge, die uͤber das gesunde Aussehen Sr. Majestaͤt hoͤchst erfreut war, dem Regierungsgebaͤude zu, wo der erhabene Monarch von unseren Militair⸗ und Civilchefs ehrerbietigst empfangen wurde. Seine Majestaͤt geruhten Sich huldreichst mit den anwesenden Herren zu unterhalten und begaben sich dann zur Tafel, zu welcher auch die versammelten Notabilitaͤten gezogen wurden. Heute fruͤh gegen 9 Uhr haben Se. Majestaͤt unsere Stadt verlassen, um sich uͤber

Glogau nach Erdmannsdorf zu begeben, wo Allerhoͤchstdieselben

mit Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin zusammentreffen werden.

* Glogau, 27. Juli. Gestern Abend um 5 ¾ Uhr langten Se. Majestaͤt der Koͤnig hier im besten Wohlseyn an und stiegen im Koͤniglichen Schlosse ab. Se. Majestaͤt besichtigten die dort

aufgestellte Wache und besahlen, Generalmarsch zu schlagen. So⸗

leich sammelten sich die hier garnisonirenden Truppen auf dem arkte. Se. Majestaͤt kamen in Begleitung des General⸗Lieute⸗ nants von Luͤtzow, der Generale von Neumann, von Bockelmann, von Witzleben, von Saft und des Ober⸗Praͤsidenten der Provinz Dr. von Merkel, zu Fuß auf den Markt und verweilten hier unter dem Jubel des Volkes wohl eine Stunde. Se. Majestaͤt

ließen einige Truppen⸗Abtheilungen Griffe und Wendungen ma⸗

chen und besichtigten sodann die praͤsentirenden Truppen, die nach einem zweimaligen Parademarsch auseinandergingen.

Demnaͤchst besuchten Allerhoͤchstdieselben die Schul⸗Kirche des katholischen Gymnasiums, wo der Oesterreichische General von Reisky (1740 beim Sturm der Preußen gefallen) begraben liegt; sodann die Garnison⸗Kirche und begaben Sich von hier in das Koͤnigliche Schloß zuruͤck, wo Sie das Souper einnahmen. Eine herrliche Militair⸗Musik und eine glaͤnzende Illumination der Stadt beendigte den frohen Tag. 1

Heute fruͤh um 5 Uhr reisten Se. Majestaͤt uͤber Polkwitz, Luͤben u. s. w. nach Erdmannsdorf ab, wo Sie am Nachmittag anlangen duͤrften.

Köln, 25. Juli. Am 22sten d. traf Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz August von Preußen hier ein und wird bis zum 27sten d. zur Inspizirung der bei Wahn versammelten Compagnieen der Sten Artillerie Brigade hier verweilen. Abends wurde Hoͤchstdem⸗ selben am Absteigequartier „zum Kaiserl. Hofe“ ein großer mili tairischer Zapfenstreich gebracht. Sonntag Morgens wohnte Se Königl. Hoheit dem Gottesdienste in der Garnisonkirche bei un nahm nach Beendigung desselben eine große Parade von saͤmmt

lichen hier garnisonirenden Truppen auf dem Neumarkte ab. Der

23sten gab der Prinz ein Diner, wozu die Stadt⸗Kommandanten General⸗Majore Graf von Canitz und Kellermeister von der Lundt, der Regierunge⸗Präͤsident von Gerlach, der Ober⸗Buͤrgermeister, Geheime Regierungs⸗Rath Steinberger, eingeladen zu werden die Ehre hatten.

General⸗Versammlung des Berliner Vereins für den Köluer Dombau am 22. Juli 1842.

Deer Vorsitzende eroͤffnete die Sitzung durch folgenden Bericht: „Vor dieser geehrten Versammlung die hohe Wichtigkeit des Wer⸗ kes, welches uns hier heute vereinigt, der Fortfuͤhrung des Köl⸗ ner Dombaues auseinandersetzen wollen, hieße wahrlich, Wasser um Quell tragen. Als die Ueberzeugung immer mehr Leben und

Faebrenuhe gewann, der Dom von Köͤln, die herrlichste Schoͤpfung

vaterlaͤndischer Kunst, werde nicht nur vor weiterem Verfalle ge⸗

sichert, sondern nach seinem urspruͤnglichen Baurisse weiter gefuͤhr werden, als ein Verein in Stuttgart in wahrhaft tuͤchtigem Sinne eine Anzahl, wenn auch in Verhaͤltniß zum großen Ganzen nur kleine Anzahl Bausteine auf dem Rheinstrome der Schwesterstad zufuͤhrte, als in Koͤln selbst unter dem Protektorate unseres Koͤnigs ein Dombau⸗Verein sich bildete, welchem bald ein aͤhnlicher in

Bayern upter dem kunstsinnigen Koͤnige Ludwig folgte: da konnt

es wohl nicht lange zweifelhaft seyn, daß auch wir uns beeilen

wuͤrden, in einem so loͤblichen Streben nicht zuruͤckzubleiben. b

Auf eine Einladung, welche einige von uns unterm 15. Fe⸗ bruar erließen, versammelten wir uns hier am 17ten desselben Mo⸗ nats, zahlreich genug fuͤr die Kuͤrze der Zeit, die eine große Ver⸗ breitung des Schreibens nicht gestattete; Viele auch, welche durch dringende Geschaͤfte abgehalten waren, wollten wenigstens schriftlich uns ihrer vollen Zustimmung versichern.

In dieser ersten Versammlung wurde einstimmig

die Bildung eines Vereins unter der Bezeichnung

Berliner Verein fuüuͤr den Koͤlner Dombau beschlossen,

der Entwurf zum Vereinsstatute

wurde vorgelegt, und mit einigen Abäͤnderungen, unter Vorbehalt

der Redaction durch den zu erwaͤhlenden Vorstand, angenommen;

es wurde ferner einstimmig beschlossen, von Sr. Koͤnigl. Majestaͤt zugleich mit der Geneh migung des Statutes die Annahme des Protekto rats zu erbitten.

Sodann wurde 8 ein provisorischer Vereins⸗Vorstand, bestehend aus 11 Mitgliedern,

gewaͤhlt; die Wahl siel auf die Mitglieder: Geheimen Regierungs⸗

Rath Bruͤggemann, General⸗Lieutenant von Colomb, Di⸗

rektor Cornelius, Geheimen Regierungs⸗Rath von Eichen⸗

dorff, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Harlem, Stadt⸗

Aeltesten Knoblau ch, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Kor⸗

tuͤm, Ober⸗Buͤrgermeister Krausnick, General⸗Direktor von

Olfers, Professor Rauch, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath

Streckfuß.

Der Vorstand versammelte sich am 22. Februar zur Abfas⸗ sung des Statuts auf den Grund der in der Vorversammlung festgestellten Prinzipien, und waͤhlte dann nach §. 12 desselben den seinen Stellvertreter, den Secretair und Schatz⸗ meister.

8 Namens dieses Ihres provisorischen Vorstandes habe ich

Ihnen heute uͤber unsere bisherige Wirksamkeit Bericht zu erstat⸗

ten, der Schatzmeister wird Ihnen den Stand unserer Kasse vor⸗

legen, und zum Schlusse werden Sie, indem wir die uns anver⸗ traute Vollmacht in Ihre Haͤnde zuruͤcklegen, zur definitiven

Wahl eines Vereins⸗Vorstandes schreiten.

Unterm 26. Februar ließen wir unsere Bitte um Genehmi gung des Statuts und Uebernahme des Protektorats durch Ver⸗ mittelung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗Ange⸗ legenheiten an Se. Koͤnigliche Majestaͤt gelangen; wir⸗ 23283 die Zwischenzeit bis zum der Ruͤckantwort, uür die alsdann zu verbreitenden Bekanntmachungen vorzevenenean.

Die Genehmigung erfolgte unterm 31. Maͤrz (eingegangen