“
Allgeme
Bekanntmachungen.
Oeffentliche Vorladung.
Auf den Antrag der drei legitimirten Erben des am 23. Juni 1842 hier verstorbenen Oekonomen Ernst Wil⸗ helm Carl von Eickstedt aus Priemen werden alle unbe⸗ kannte Erbschafts⸗Gläubiger desselben hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre vermeintlichen Ansprüche an dessen Nachlaß binnen drei Monaten bei dem unterzeichneten Ober⸗ Landesgericht, als der den fraglichen Nachlaß regulirenden Behörde, anzumelden und ihre desfallsigen Rechte wahr⸗ zunehmen, unter der Warnung, daß sie sich nach Ablauf der dreimonatlichen Frist und nach erfolgter von den Erben beabsichtigten Theilung fernerhin nicht mehr an die Erbschaftsmasse, sondern an jeden der drei legitimirten Erben nur für seinen Erbtheil halten können.
Stettin, den 5. Dezember 1842.
8 (L. S.) Königliches Ober⸗Landesgericht. “ Mit Verweisung auf die den Stralsundischen Zeitun gen in extenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage werden Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des unlängst verstorbenen Pächters Bernhard Johann Gott⸗ fried Meves zu Seemühl rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben, zu deren An meldung und Verification in einem der folgenden Ter⸗ mine, als am 31. Dezemberd. J., am 17. oder am 31. Januagr k. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht bei Ver⸗ meidung der am 14. Februar k. J. zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgefordert. Datum Greifswald, den 30. November 1842. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern u. Rügen. v. Möller, Praecses.
1 Edilial⸗Citation.
Auf den Antrag der Interessenten werden nachbenaunnte Personen, wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, als:
1) der Chirurg Friedrich August Pfeiffer, welcher sich
im Jahre 1819 von hier nach Berlin, von da nach
wendet, zernichtet oder verloren angegebener Pfandbriefe,
einer Anzeiger für stodt erklärt und deren unbekannte Erben werden präklu⸗ dirt werden.
“ — sal⸗titgtiien.
Auf den Antrag der dazu berechtigten Interessenten werden nachbenannte Verschollene, als: 1) der Schuhmachergeselle Johann Gottfried Buchelt, geboren den 4. Mai 1808, aus Hernsdorff, seit 1827 verschollen, dessen Vermögen circa 622 Thlr. beträgt, 2) der Schuhmachergeselle Christian Ehrenfried Gläser, geboren den 8. Dezember 1807 aus Ullersdorff, seit 1828 verschollen, dessen Vermögen in einer Häusler⸗ stelle besteht, oder die etwa von denselben zurückgelassenen unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, von ih rem Leben und Aufenthalt sofort Nachräht zu geben, oder spätestens in dem auf den 12. April 1834, Vormittags um 10 Uhr, angesetzten Termine sich persön⸗ lich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls deren Todes⸗ Erklärung und respektive Präflusion ausgesprochen und ihr Vermögen ihren sich legitimirenden nächsten Er⸗ ben, eventuell dem Königlichen Fiskus verabfolgt wer⸗ den wird. Greiffenstein, den 21. Juni 1842. Gräflich von Schaffgotschsches Gerichts⸗Amt der Herr⸗ schaft Greiffenstein.
1““ 3. Füuni Weherg seeeginmn des Landschafll. Kredit⸗Vereins des Königreichs Polen. In Folge eingegangener Eingaben wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehender als ent⸗
Nr. 5409 à 5696. Warschau, den 1842.
nämlich: von der ersten Emission: Nr. 105818 über Fl. 1000 ohne Coupons. 109559 - - 1000 mit 7 Coup. vom ;sten Zinsbogen.
Litr. 0.
Hamburg oder Altona begeben hat, seit dem Jahre 1822 aber, wo er seewärts und zwar nach Grön⸗ land, später nach Batavia gegangen seyn soll, über sein Leben und Aufenthaltsort nichts hat verlauten lassen; b die unbekannten Vormundschast 4835 für todt Ernestine Koch. 100 Thlr.; die unbekannten Erben der am 19. Juli 1833 min⸗ derjährig verstorbenen Charlotte Juliane Caroline Voigt, einer Tochter des verstorbenen Schuhmacher⸗ gesellen Johann Heinrich Voigt, deren Vermögen in circa 11 Thlr. besteht;
der am 10. November 1800 geborene Klempner⸗
Erben der unter diesseitiger gestandenen, bereits im Jahre erklärten Friedrike Wilhelmine Ihr Vermögen beträgt circa
gesell Johann Christian Hinze, der sich seit länger Liu.
als 12 Jahren von hier entfernt und zuletzt im Juli 1829 aus Triest von sich Nachricht gegeben hat. Das Leben und der Aufenthalt dreier Ge⸗ schwister desselben ist ebenfalls nicht zu ermit⸗ teln gewesen. Sein Vermögen beträgt circa 50 Thlr.; der hier ansässig gewesene Schuhmacher Heinrich David Gerwitz, dessen Eltern noch zu Rostock leben sollen und der sich mit Zurücklassung seiner Frau und zweier Kinder vor etwa 18 Jahren von hier heimlich entfernt hat. Vermö⸗ gen ist nicht vorhanden; der am 4. Februar 1807 zu Stralsund geborene Christian Samuel Albert Nauendorff, Sohn des verstorbenen Gärtners Johann Samuel Nauendorff, angeblich auf einer Reise von Stralsund am 23. September 1807 nach Alt⸗Damm in Malchow er⸗ krankt und verstorben, ohne daß sein Tod jedoch zur Genüge nachgewiesen ist. Sein Vermögen besteht in circa 4 Thlr.; der um Michaeli 1827 in einem Alter von 23 Jahren von hier, mit Zurücklasung von Frau und Kind, angeblich nach Bergen oder Stral⸗ sund weggegangene, seitdem verschollene Ar⸗ beitsmann Gabriel Reitknecht. Vermögen ist nicht da; der als Gastwirth hier cetablirt gewesene August Heinrich Neth, welcher sich im Jahre 1831 heim⸗ lich von hier entfernt hat und seitdem verschol⸗ len ist; hiermit öffentlich aufgerufen, um sich spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 28. April 1843, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Ludewig anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie für odt erklärt, respektive präkludirt und ihr Vermögen den sich gemeldeten, resp. legitimirten Erben, oder nach Um⸗ tänden als herrenloses Gut dem Fiskus zugesprochen und ausgehändigt werden wird. Stettin, den 28. Mai 1842. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
Edikial⸗Citation. Land⸗ und Stadtgericht Stallupoenen. Auf den Antrag der Verwandten und resp. Vormün der werden die nachstehend genannten verschollenen Per⸗ sonen:
1) der Feldscheer Johann Lanz, ein Sohn des zu
Stallupoenen verstorbenen Polizei⸗Ausreuters Jo
hann Lanz, welcher bei dem von Graelingschen
Husaren⸗Regiment gestanden haben soll, 2) die Anna Maria Lanz, eine Tochter des vorgedach
ten Polizei⸗Ausreuters Johann Lanz, welche an den z, der
Unteroffizier Zaenger oder Saenger zu Tuchel ver heirathet gewesen seyn soll, und
3) der Wilhelm Hurtig, ein Sohn des zu Lukoschen verstorbenen Wirths Andreas Hurtig, wehbcher vor länger als 30 Jahren als Gerbergesell auf die tern
Wanderschaft geganoen seyn soll,
so wie die von diesen Personen etwa zurückgelassenen
Wund Erbnehmer hiermit
neun Monaten
unbekannten Erben laden, innerhalb
Termin den 31. Juli 1843
vor dem Deputirten Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗ persönlich oder schriftlich zu melden,
Rath Larz sich
8 vorge⸗- über an und spätestens im werden.
— 166586 - 1000 mit 7 Coup. vom ;sten Zinsbogen.
179652 1000 ohne Coupons.
4
kLiterarische Anzeigen.
Sso eben ist bei uns fertig geworden und in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg bei E. S. Mittler vorräthig:
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ö6I““ Zwanzigster Jahrgang, 1843. ’ Derselbe besteht in dem Jahrgang 1842 und den Er⸗ gänzungen dazu, bis zu deren Erscheinung.
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Jahres 1842 von einem Preußen. Danzig bei Gerhard. 8. Preis 5 Sgr.
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Etwas über Deutschlands Heer⸗, Wehr⸗ und Soldatenwesen. geh. 15 Sgr.
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n der zweiten Emission: 221236 über Fl. 5000 mit 11 Coupons. — 222777 - —- 5000 ohne Coupons. 8 222800 5000 ohne Coupons. 1 222953 5000 mit 11 Coupons. 8 222955 5000 mit 11 Coupons. 8 278039 5000 mit 12 Coupons. — 280574 5000 mit 11 Coupons. 8 282500 5000 mit Coupons. 8 282514 5000 mit Coupons. Litt. C. Nr. 205906 1000 mit Coupons. 8. 205910 1000 mit Coupons. 206216 1000 mit Coupons. 206356 1000 mit Coupons. 206597 1000 mit Coupons. 211126 1000 mit 13 Coupons. 211128 1000 mit Coupons. 211129 1000 mit 13 Coupons. 211130 1000 mit 13 Coupons. 212552 1000 mit Coupons. 215402 1000 mit Coupons. 215403 1000 mit Coupons. 218517 1000 mit 11 Coupons. 230835 1000 mit Coupons. 240347 1000 mit Coupons. 245067 1000 mit Coupons. 261864 1000 mit Coupons. Litt. C. Nr. 261865 über Fl. 1000 mit Coupons. 8 eeee Coupons. 262062 ⸗ 1000 mit
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18 77 800 Wmi
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8 251495 00 Wit
— 2519535 00 Hiit
2 TVDöPöIEI 64 221JbO Seee bbbee e
so wie weitens über den vom zweitem Semester zum Pfandbrief Litt. E. Nr. 145736 im Werth von Fl. 4. gehörigen Coupon, über den Pfandbrief erster Emission L.iit. C. Nr. 13957 im Werthe von Fl. 1000 mit 14 Coupons, und endlich über die Coupons vom 2ten Se
mester 1840 zu den Pfandbriefen erster Emission Litt. D. Nr. 23189, Litt. E. Nr. 83819, 140018, 140019, 140021, 145958, 145900 und 145961 gehörend und Fl. 58 betragend, welche in der General⸗ Kasse des Kre⸗ dit⸗Vereins bereits niedergelegt worden sind, fordert biermit die General⸗Direction des Landschaftl. Kredit
Vereins im Königreiche Polen, in Ausführung des Ar
tikels 124. des Gesetzes vom ½.. Juni 1825, alle Be⸗ sitzer obiger Pfandbriefe und Coupons, so wie diejeni
gen, welche irgend ein Besitzrecht dazu zu haben glau⸗ ben, auf, sich mit denselben an die General⸗Direction zu Warschau in dem Zeitraume von einem Jahr, von der gegenwärtigen Ankündigung in öffentlichen Blät⸗ an gerechnet, unbedingt zu melden, als widrigen⸗ falls sowohl die Pfandbriefe mit Coupons, als auch die Coupons selbst, amortisirt und die Duplikate dar⸗ die betreffenden Interessenten ausgeliefert
Coupons. Coupons. Coupons. Coupons. Coupons. Coupons. Coupons. Coupons. Coupons. Coupons.
Der Seeretair
Der Präsident 1 (gez.) Drewnowski.
(gez.) J. Morawski.
widrigenfalls die namentlich Vorgeladenen werden für
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schen Buchhandlung (Ferd. Müller), Breitestr. 23,
zu haben:
Moll, Karl Bernhard, evangel. Pfarrer der Pa⸗ rochie Löckenitz ꝛc. Die gegenwärtige Noth der evangelischen Kirche Preußens, deren Ursachen und die Mittel zu ihrer Abhülfe beleuchtet. gr. 8. brosch. Preis 1 Thlr. 10 Sgr.
die Preusßtischen Staaten.
Norden Deutschlands, erfreut, und deren Leserkreis tag⸗
lich zunimmt, ist dieserhalb vor vielen anderen Blättern zu
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Die Rheinische Zeitung hat von ihrem Entsteh an einen Theil ihres Raumes zu diesem Behufe bestimn. und hat sich hierdurch auch dem geschäftstreibenden Publikum nütbtzlich gemacht.
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Ib . 8 8 8 . aller für die Rheinische Zeitung bestimmten Inserate von
Berlin und dem Norden überhaupt übertragen, und wer den dieselben auf diesem Wege rasch und pünktlich an uns weiter befördert werden. Köln, im Drzember 1842. Die Expedition der Rheinischen Zeitung. Mit Bezugnahme auf obige Bekanntmachung der Er pedition der Rhein. Zeitung empfehle ich mich einem ge⸗ ehrten Publikum, den Herren Kaufleuten, Geschäftsmän⸗ nern ꝛc. insbesondere, zur Annahme und prompten Be⸗
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Berlin, den 1. Januar 1843. “ .““ Buchhandlung von Julius Springer, Breite Straße Nr. 20.
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In der Buchhandlung Athenaeum von 3 Französ. Str. Al am Gendarmenmaͤrkt, ist so eben erschienen: 1 — 2 5288 : Das Schloß zu Berlin. Eine Neujahrsgabe von Georg Hesekiel.
Die Redaction der im Verlag von Franz Varren⸗ trapp zu Frankfurt am Main erscheinenden Katholischen Kirchen⸗Zeitung, begründet von Dr. J. V. Hoeninghaus, welche mit dem 1. Januar ihren sechsten Jahrgang beginnt, ist seit Anfang dieses Monats an Herin Dr. F (e,. Inspeltor des St. Rochus⸗Hospitals in Mainz, übergegangen.
Dieselbe wird jetzt mit frischer Kraft, mit erneuerter Thätigkeit geleitet werden, da ein großer Theil des dor— tigen, wie auswärtigen, dem neuen Redacteur persönlich befreundeten hochwürdigen Klerus seine Mitwirkung be⸗ reits zugesagt hat und neue Verbindungen angeknüpft sind, die, aufs schnellste und beste benutzt, den Wünschen der geehrten Leser der K.⸗K.⸗-Ztg. gewiß in vollem Maße entsprechen werden.
Zugleich wird die Redaction sich bestreben, jeder billi⸗ gen Forderung der verehrten Herren Mitarbeiter deren Beiträge entweder direkt an den Redacteur in Mainz, oder durch Vermittelung der Verlagsbuchhandlung erbe⸗ ten werden — durch schleunigste Erledigung zugesandter Korrespondenzen aufs baldigste zu genügen. Unwandel⸗ bar aber wird die Tendenz des Blattes dieselbe bleiben, nämlich getreue und einfache Darstellung der Thatsachen, damit jeder Leser, ohne alle äußere Einwirkung, leicht in den Stand gesetzt werde, sein eigenes Urtheil sich zu bil⸗ den. Das Motto der K.⸗K.⸗Ztg. soll immerdar seon: Für „Gott und die Kirche, für Wahrheit und für Recht“,
ein Wahlspruch des jetzigen Redacteurs, welcher durch eine zeitgemäße Bearbeitung der Felnerischen Uebersetzung des Römischen Katechismus sich eine Stimme in der ka⸗ tholischen Gelehrtenwelt erworhen hat.
Die Verlagshandlung wird ihrerseits fortfahren, durch möglichst elegante Ausstattung des Blattes und durch prompte Expedition gleichen Schritt mit der Redaction zu halten und auf solche Weise dem verehrten Lese-Publi kum die neuesten wichtigsten Erscheinungen in allen katho⸗ lischen Ländern recht rasch und in ansprechender Form
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Staates. Der ganze Atlas wird aus folgenden Abtheilungen be⸗ stehen: 8 — .Knochenlehre Taseln. . Bänderlehre I. Muskellehre IV. Eingeweidelehre 3 IV. Gefäßlehre 5 VI. Nervenlehre Zusammen 174 Tafeln.
Der beigegebene Tert zerfällt in 2 Abtheilungen, von denen die erste eine bloße Erklärung der Tafeln giebt und auf die zweite Abtheilung hinweist. Die zweite Ab⸗ theilung aber giebt die allgemeine und spezielle Anatomie des Menschen mehr übersichtlich als ausführlich und wird bei Vermeidung aller Weitläufigkeit das Wesentliche kurz zusammenfassen und in möglichster Gedrängtheit und Klarheit darstellen. 8 8
Dieser Theil des Textes ist so gchalten, daß er zugleich von dem Atlas unabhängig, als ein selbstständiges Gan zes, bestehen kann, und fuͤhrt den Titel: ““ — Leitfaden in der Anatomie des menschlichen
Körpers.
Das Werk erscheint in 18 mon atlichen Lieferun⸗
gen von je 10 Tafeln Abbildungen und dem dazu ge⸗
vorzuführen.
Der Preis des Abonnements für den ganzen Jahrgang in 104 Nummern vom größten Quartformat nebst zwei monatlich beizugebenden Literaturblättern, bleibt auf fünf Thlr. festgesetzt. Alle Buchhandlungen sind zur Annahme von Bestellungen, welche zeitig erbeten werden, bereit, in Berlin Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str. 21.
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hörigen Texte. . 1 Der Preis einer jeden Lieferung ist 1 Thlr. 15 Sgr. Da sämmtliche Steine bereits im Stiche
vollendet vorliegen, so kann die pünktliche
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gesehen werden.
v111“
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1. Amtliche Nachrichten.
8 8
St. Petersburg. Schrecben des Kaisers
an den General Golowin.
Paris. Vermischtes. — Briefe aus Paris. (Recht⸗ fertigung des Herrn Legeps. — Die Zucker⸗Frage rückt ihrer Entschei⸗ dung näher. — Cousin, Jouffroy und Pierre Lerour.)
Großbritanien und Irland. London. Schiedsrichter⸗Amt Sr. Majestät des Königs von Preußen in der Portendieschen Streitfrage. — Wesentlicher Inhalt der Botschaft des Amerikanischen Präsidenten und Verhältnisse zwischen den Vereinigten Staaten und Meriko. — Portugie⸗ sische Anleihe und Tarif⸗Differenzen. — Vermischtes. — Schreiben aus London. (Der Kampf um die Kirchenstühle; veränderte Haltung der Presse in Bezug auf die Spanischen Händel; die Botschaft des Präsi⸗ denten der Vereinigten Staaten.)
Schweden und Norwegen. Stockholm. und des Kronprinzen. — Bedeutender Bankerott.
Schleswig. Schleswigs Verhältniß zu Deutschland und
Befinden des Königs
Dänemark. Deutsche Bundesstaaten. Braunschweig. Herzogl. Verordnungen, die Zoll⸗Verhältnisse mit Hannover und die Handlungs⸗Reisenden betreffend. Oesterreich. Wien. Begünstigungen der Lombardisch⸗Venetianischen Eisenbahn. 8 8 Spanien. Madrid. — Barcelong. Die Contribution; General van Halen und Herr Lesseps. — Schreiben aus Madrid. (Die Garveta und die Französische Presse; Adressen an den Regenten; Ge⸗
zodil und die Citadelle von Barcelona; Vermischtes.) und Wallachei. Bucharest. Eröffnung der Wallachischen 8 Kammer. WVW Staaten von Nord Amerika. New⸗York. Botschaft *äsidenten. Die Arbeiter⸗Klassen in Englar
b ie jüngsten (Dritter Artikel.)
8
Bewegungen unter ihnen.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Obersteiger Knauth auf der Steinkohlengrube bei Löbe⸗ jün, und dem Schulzen Röse zu Ringleben, im Kreise Erfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
—
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende General des 6ten Armee⸗Corps, Graf von Bran⸗ denburg, von Breslau.
₰
—
Ausland.
Kussland und Polen.
St. Petersburg, 23. Dez. Die Nordische Biene theilt folgendes Kabinets⸗Schreiben Sr. Majestät des Kaisers an den Ge⸗ neral der Infanterie, Golowin, mit:
„Eugen Alerandrowitsch! Ihrem Wunsche gemäß, habe Ich Sie, Ihrer geschwächten Gesundheit wegen, zur Wiederherstellung derselben auf Ein Jahr von den Ihnen übertragenen Functionen entbunden, und in Berücksichtigung Ihrer langjährigen und nützlichen Dienste gleichzeitig be⸗ fohlen, daß Sie auch im Genuß Ihres bisher bezogenen Dienst⸗Einkommens verbleiben sollen. Indem Ich stets Ihren persönlichen Leistungen und Ihrer Gesinnung volle Gerechtigkeit widerfahren ließ, habe Ich mit großem Vergnügen den Bericht des Kriegs⸗Ministers entgegengenommen, über die ausgezeichnete Pflichttreue, mit welcher Sie alle von Ihnen ausgehenden Mittel zur vollständigsten Ausführung des Ihnen anvertrauten Auftrages in Trans⸗ kaukasien in Anwendung gebracht haben. Eben so angenehm ist es Mir auch gewesen, Mich davon zu überzeugen, daß während Ihrer Verwaltung die Truppen des abgesonderten Kaukasischen Corps bedeutende Fortschritte in ihrer inneren Organisation sowohl als in ihrer militairischen Ausbil⸗ dung gemacht haben, und daß die in der letzten Zeit in den militairischen Angelegenheiten getroffenen Anordnungen die Gründlichkeik der angeordne⸗ ten Maßregeln vollständig rechtfertigen und zur Sicherung der Ruhe und Ordnung in jenem Lande führen werden. Da aber die Anordnung sowohl als die Ausführung dieser Maßregel nur Ihrer Sorgfalt und Ihrem rast⸗ losen Bestreben, alle Theile der vielumfassenden Ihnen übertragenen Ver⸗ waltung zur möglichsten Vollkommenheit zu bringen, zu verdanken ist, so spreche Ich Ihnen Meine besondere Dankbarkeit dafür zus und bleibe stets Ihr wohlgeneigter (gez.) Nicolaus.“
Zarskoje⸗Selo, den 30. Oktober (11. Nov.) 1842.
,] 88 r “* 8 h. Frankreich. 8
Paris, 27. Dez. Durch Königliche Ordonnanz vom 9. De⸗ zember ist für die Provinz Konstantine ein Friedensrichter mit einem Gehalt von 3000 Fr. ernannt worden.
Die Vermählung der Prinzessin Clementine mit dem Prinzen August von Sachsen⸗Koburg⸗Kohary, Bruder der Herzogin von Ne⸗ nours und des Gemahls der Königin von Portugal, ist nunmehr entschieden. Der Prinz, welcher Major im Oesterreichischen Husaren⸗ Regiment „König von Preußen“ ist, wird, wie es heißt, in Franzö⸗ sische Dienste treten. Die Vermählung wird im nächsten Jahre statt⸗ finden, doch ist der Tag noch nicht bestimmt.
1uöu Hn s Sardinien hat Herrn von Lesseps, Französischen Konsul in Barcelona und Herrn Gatier, Kommandanten der Franzö⸗ sischen Station daselbst, das Kreuz des heiligen Moriz⸗Oördens ver⸗ liehen, um Beiden seine Zufriedenheit mit den Diensten zu bezeigen die sie während des Bombardements von Barcelona den Jort befind⸗ lichen Sardinischen Unterthanen geleistet haben.
— In der Emancipation de Toulouse liest man: Abdon
Terradas ist in Perpignan angekommen und wird sich auf Befehl der
Berlin, Montag den 2 r“ẽ Januar
Regierung nach Clermont begeben. Täglich kommen zahlreiche Flücht⸗ V
linge an und viele Bewohner des Lampurdan, mit dem Alkalden von Figueras an der Spitze, haben ebenfalls Zuflucht in Frankreich ge⸗ sucht.“
Herr von Lamartine ist vorgestern hier angekommen und hat estern bereits den Besuch des Grafen Molé und vieler anderer Per⸗ 1895 erhalten.
Das von dem Constitutionnel mitgetheilte Gerücht über
die Entweichung der Madame Laffarge aus dem Gefängnisse hat sich nicht bestätigt.
Die Regierung soll durch den Telegraphen die Nachricht erhal⸗ ten haben, daß Besson von den Assisen zu Lyon der Ermordung des Herrn von Marcellange für schuldig befunden und zu lebenslänglicher
Zwangsarbeit verurtheilt worden sey.
Paris, 27. Dez. Man nimmt ziemlich allgemein an, daß die in der Morning Post abgedruckte Darstellung der Wirksamkeit des Herrn Lesseps während des Aufstandes von Barcelona den amt⸗ lichen Berichten des Französischen Konsuls an seine Regierung ent⸗ nommen und von dem Kabinet der Tuilerieen aus jenem Englischen Blatte mitgetheilt sey. Die Art und Weise, in welcher sich die Morning Post über das fragliche Dokument äußert, beweist zur Genüge, daß die Englische Regierung den Inhalt desselben als wahrheitsgemäß annimmt, und daß sie demnach darauf ver⸗ zichtet, Herrn Lesseps oder gar der Französischen irgend eine Verantwortlichkeit für die Ereignisse von Barcelona zuzuschreiben. Damit sind denn die früheren Beschuldigungen der Englischen Blätter gegen den Französischen Konsul und ihre Ver⸗ dächtigungen des Kabinets der Tutlerieen hinreichend entkräftet wor⸗ den. Aber es steht zu hoffen, daß das in dieser Sache von Engli⸗
scher Seite beobachtete Verfahren nicht ohne Einfluß auf die fernere
Handlungsweise des Madrider Kabinets bleiben werde. Man darf vielleicht ohne Unwahrscheinlichkeit annehmen, daß die Englische Po⸗ litik die öffentliche und förmliche Freisprechung Frankreichs nicht würde haben erfolgen lassen, wenn sie sich nicht zuvor mit der Spanischen Politik über diesen Punkt verständigt hätte. Demnach ist es denn zu erwarten, daß die Spanische Regierung der Französischen freiwillig die Genugthuung geben werde, welche sie ihr, unter der Voraussetzung der Grundlosigkeit der von Herrn Gutierrez gegen Herrn Lesseps gerichteten öffentlichen Anklagen, schuldig ist.
Die in der Morning Post veröffentlichte Urkunde widerlegt Punkt für Punkt die dem Französischen Konsul von Englischer wie von Spanischer Seite gemachten Beschuldigungen, insofern diese sich auf angebliche Thatsachen stützten. Die Englische Presse scheint An⸗ gesichts dieser beredten und bündigen Vertheidigung des Herrn Les⸗ seps das Bedürfniß zu fühlen, auch den Englischen Konsul in Bar⸗ celona von den entgegengesetzten Vorwürfen rein zu waschen, die er sich durch seine Rolle während des Aufruhrs zugezogen. Es handelt sich hier namentlich um die förmliche und motivirte Weigerung des Herrn Penleaze, Barceloneser Flüchtlinge auf den Englischen Schiffen zuzu⸗ lassen. Das Vorhandenseyn dieser barbarischen Erklärung läßt sich
freilich nicht ableugnen, allein die Englischen Zeitungen freuen sich
wenigstens, beweisen zu können, daß sich der Englische Konsul trotz derselben einige glückliche Inkonsequenzen hat zu Schulden kommen lassen.
O FParis, 27. Dez. Der Streit zwischen dem Herrn Pierre Lerour und Herrn Cousin, dem Haupte der heutigen philosophischen Schule in Frankreich, beschäftigt fortwährend noch unsere ganze lite— rarische Welt. Die Sache ist in mancher Betrachtung wichtig. Es wurde zwar durch die Tagsblatter hierüber Vieles veröffentlicht. Doch anstatt die Streitfrage zu vereinfachen und zu erläutern, hat die Ta⸗ gespresse, die in Frankreich selten oder gar nicht vom Parteigeiste sich lossagt, dieselbe noch mehr verwirrt, so daß man schwerlich im Aus⸗ lande sich eine richtige Idee von dem machen kann, was zwischen Herrn Cousin und Herrn Pierre Leroux eigentlich vorgeht.
Herr Cousin hat unlängst einen Bericht an die Akademie erstattet, worin er nachweist, daß die Werke Pascal's von den Jesuiten und den Philosophen von Port⸗Royal so entstellt worden seyn, daß man eine neue Ausgabe nach glaubwürdigeren Manuskripten besorgen müsse, wenn man den Geist und die Tendenz der Schriften Pascal's wirk lich kennen lernen wolle. Ob mit Recht oder Unrecht, will ich nicht entscheiden, haben mehrere Mitglieder der Akademie Herrn Cousin als Antwort darauf den Vorwurf gemacht, daß er von sei⸗ nem bekannten Haß gegen die Jesuiten sich habe beherrschen lassen, um aus einigen Varianten, die sich in den Manuskripten der Werke Pascal's vorfinden, den Schluß zu ziehen, daß die Philosophen von Port⸗Royal absichtlich jene Werke entstellt hätten. Inzwischen starb Herr Jouffroy, der ausgezeichnetste Schüler des Herrn Cousin. Der Ver⸗ storbene hinterließ eine Menge Manuskripte, von denen er wünschte, daß sie nach seinem Tode veröffentlicht würden. In seinem Testa⸗ ment richtet er an Herrn Cousin die Bitte, der Herausgabe jener Manuskripte vorzustehen, damit dieselben so gedruckt werden, wie sie geschrieben wurden. Herr Jouffroy legt aber in jenen Ma⸗ nuskripten eine Art Selbstbekenntniß nach dem Beispiele der Konfessionen des Jean Jacques Rousseau ab, worin er nachweist, daß er, bevor er in die Schule des Herrn Cousin den Fuß setzte, an Gott, an die Unsterblichkeit u. s. w. so fest glaubte, als je ein guter Christ es thun konnte. Wenige Jahre vertraulichen Umganges mit Herrn Cousin hätten hingereicht, um die letzten Spuren des christlichen Glaubens aus seinem Herzen zu verwischen, und er sey in einen so tiefen Scepticismus gefallen, daß er an nichts mehr glauben könne, so sehr ihm die Stimme des Herzens ohne Unterlaß sagt, er befinde sich auf falschem Wege. Ein achtbarer Gelehrter, der mit Herrn Jeouffroy auf sehr vertrautem Fuße lebte und mehrere Bruch⸗ stücke aus den hinterlassenen Manuskripten bei Lebzeiten des Herrn Jouffroy gelesen hat, versichert, jene Manuskripte enthielten die indirekte absolute Verdammung der Philosophie des Herrn Cousin, und Herr Jouffroy sey in einer Art Verzweiflung gestorben, weil er von der Autorität und den Talenten seines Meisters sich fest um⸗ fand, während im Innern seiner Brust ihm eine Stimme laut gte, 5 huldige nur den glänzenden Irrthümern der menschlichen
ernunft.
Regierung —
Nun heißt es, Herr s habe, als er von der wahren Ten⸗ denz der hinterlassenen Manuskripte des Herrn Jouffroy genaue Kennt⸗ niß genommen hatte, alle Stellen, welche seinem persönlichen Rufe und der Autorität seiner Schule schaden könnten, daraus gestrichen und sie, um den Zusammenhang wieder herzustellen, durch andere aus seiner eigenen Feder ersetzt. Herr Pierre Leroux, der aus dem Munde des sterbenden Herrn Jouffroy den wahren Inhalt und Zweck jener Manuskripte erfahren haben will, schrie sogleich über Verrath, als die ersten Lieferungen der erwähnten Manustripte durch den Druck bekannt gemacht wurden. Herr Cousin stellte seinerseits jede Aenderung der Manuskripte des Herrn Jouffroy durch die ihm ergebenen Journale in Abrede. Er warf so⸗ mit Herrn Pierre Leroux den Fehde⸗Handschuh hin, welchen dieser sogleich aufhob, um in einer Reihe Artikel, welche durch die Revue Indépendante veröffentlicht wurden, den Beweis zu liefern, daß Herr Cousin aus persönlichem Interesse die ihm anvertrauten Ma⸗ nuskripte gänzlich entstellt habe. Herr Cousin schrieb darauf im Jour⸗ nal des Débats einen langen Artikel, worin er sich hinter seiner unerschütterlichen Anhänglichkeit an den Katholizismus verschanzt. Das ist bis jetzt der Hergang des Streites, auf dessen weiteren Ent⸗ wickelung man in hohem Grade gespannt ist.
= Paris, 27. Dez. Von verschiedenen Seiten her wird als ganz bestimmt verkündet, das Ministerium habe endlich alles Schwan⸗ ken in Betreff des über die Zuckerfrage zu fassenden Entschlusses auf⸗ gegeben und wolle seinen schon früher gehegten Plan, der aber im vorigen Jahre durch die in den Versammlungen der Manufakturisten, der Handelsleute und Ackerbauer laut gewordene Opposition vereitelt wurde, nämlich einen Gesetz-Entwurf zu Unterdrückung des Rüben⸗ zuckers mit Entschädigung der Fabrikanten durch Rückkauf ihrer Eta⸗ blissements an die Kammern zu bringen, wieder aufnehmen. Dadurch würde also dem Verlangen, welches von allen Seiten aus den See⸗ häfen ohne Ausnahme, und neuerlich wieder aus den Kolonieen selbst namentlich aus Martinique, in der Antworts⸗Adresse des dorti en Kolonial⸗Rathes auf die Rede, mit welcher der Gouverneur du Val d'Ailly dessen Session eröffnete, laut geworden ist, endlich entsprochen werden. Der Handels⸗Minister soll schon längst mit dem Minister der Marine, dessen Departement auch die Kolonial⸗ Angelegenhei⸗ ten angehören, diese Maßregel als unerläßlich anerkannt haben, und in neuester Zeit sind, dem Vernehmen nach, auch die meisten übrigen Mitglieder des Kabinets, mit Ausnahme der Herren Ville⸗ main und Martin (du Nord), dieser Ansicht gewonnen worden, die besonders an Herrn Gutzot stets einen Verfechter gefunden haben soll, dessen Einfluß man auch die Gewinnung des Herrn Lacave⸗La- plagne zuschreibt. Thatsache scheint zu seyn, daß selbst die beihere ligten Rübenzucker⸗Fabrikanten in den Departements Pas de Calais, Somme und Aisne fast durchaus den Widerstand gegen die Maß⸗ b regel aufgegeben haben und sich das Prinzip des Rückkauss ihrer Fabriken durch den Staat gefallen lassen wollen. Es bleiben nur noch die Fabrikanten im Departement du Nord ihrer großen Mehr⸗ zahl nach in der Opposition dagegen, aber diese haben nun, je mehr die Gefahr für den Fortbestand ihrer Industrie, in Folge der immer bitterer werdenden Klagen der Seehäfen und der Kolonieen, wuchs, auch eine um so größere Thätigkeit in ihrem Interesse entwickelt und der Mine von der anderen Seite ihre Gegenmine entgegengesetzt.
Den fast zum Aufgeben ihrer Sache entschiedenen Fabrikanten wurden Vorstellungen aller Art gemacht, um ihren Eifer, der gewal⸗ tig durch die letzte Ordonnanz des Finanz⸗Ministers über die Beauf⸗ sichtigung der Operationen der Erzeugung und des Verschleißes des Zuckers erkaltet war, wieder zu wecken, und namentlich die Schwan⸗ kenden zu neuem Ausharren zu bewegen, und diesen eben so thätigen als rastlosen Bemühungen ist es gelungen, von neuem eine Demon⸗ stration zu Stande zu bringen, die das gerade Gegentheil von dem zum Zwecke hat, was die Kolonieen und Seehäfen verlangen, die 18 aber, wie ich fürchte, ihrer Sache mehr Schaden als Nutzen bringen wird, da jeder unparteiisch Urtheilende leicht erkennen muß, wohin ein solches System, wie sie es wollen, endlich führen müßte. Gerade das ist es aber, was jetzt die Rübenzucker⸗Fabrikanten in einer Peti⸗ tion an die Regierung verlangen, nämlich Erhaltung des Status quo welcher eben das Uebel alles Unbeils ist. Herr Timothée Dehay, Delegirter der Rübenzucker⸗Industrie hat nämlich sämmtlichen Ministern eine an die Regierung gerichtete Petition der delegirten oder bedeutendsten Fabrikanten aller mit der Rübenzucker⸗Industrie sich befassenden Departe⸗ ments überreicht, die von vier Fabrikanten aus dem Departement du Nord (Herrn Blanquet, einer der bedeutendsten, an der Spitze), von fünfen aus dem Pas de Calais, fünfen aus der Aisne, dreien von der Somme, dreien aus der Oise, zweien aus der Seine und Oise, zweien aus der Meurthe, einem aus dem Cher, einem aus der Meuse einem aus der Moselle u. s. w. unterzeichnet ist. Diese Petition ge⸗ rade wird meines Erachtens den Handels⸗Minister, wenn er noch hätte zweifelhaft seyn können, was er der Kammer vorschlagen solle, vollends zu einem bestimmten Entschlusse zwingen. Da Zaber dieser zu Gunsten und im Sinne der Bittsteller ausfallen werde, ist kaum zu glauben, da wir nicht absehen könnten, wie in diesem Falle dem schweren Nothstande der Kolonieen eine Abhülfe gewährt würde.
Die Bittsteller erklären die sofortige Gleichstellung der Auflagen auf beide rivalisirende Produkte für einen Akt der Brutalität, eine allmälige Gleichstellung der beiden Tarife wäre aber auch unzulässig und würden nur damit ausgehen, den Ruin der Rübenzucker⸗Indu⸗ strie ohne alle Entschädigung für sie herbeizuführen. Sie wollen also den Status quo, aber einen wirklichen Status quo von langer Dauer, und Erhöhung der Besteuerung des ausländischen Zuckers, oder mit anderen Worten, sie wollen auch ferner ihren Zucker zu eben so hohem Preise verkaufen, wie der Kolonial⸗ und ausländische Zucker sie haben, dagegen aber fortwährend nur 25 Fr. zahlen, wo die Kolonieen für ihr Produkt 45 und der ausländische Zucker sogar 65 bis 66 Fr. zahlen muß. Von den Folgen, welche aus dem bisherigen Zustande der Dinge für den Ausfuhr⸗Han⸗ del Frankreichs, für seine Schifffahrt, seine Kriegs⸗Ma⸗ rine, indirekt selbst seinen Ackerbau, und für seine Beziehun⸗ gen zu den Völkern in anderen Zonen gehabt hat, ist in der Petition
kfeine Rede; das sind Dinge, welche darin ganz mit Stillschweigen
übergangen werden. Wir zweifeln sehr, ob ihre Anforberungen ein geneigtes Ohr bei der Regierung und bei ben Kammern finben wer⸗
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