1843 / 20 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Allgemeiner

Bekanntmachungen.

Seff iches Aufgebot. 8 gOeffeen Vernhard von Waldau hat in 9. März 1611 errichteten Testamente mit Schwanowitz, Prambsen, Frungu⸗ und zu Brieg ein beständiges Familien⸗Fi⸗ welches später in ein Geld⸗Fidri kommiß umgewandelt worden ist und seitdem im De positorium des unterzeichneten Gerichts aufbewahrt wird. Zu diesem Fideikommiß hat der Stifter zuerst seinen Vetter, den Fürstlich Münsterbergischen Rath Wolff von Waldau auf Wültschütz, Hundsfeld und Gerlitz und dessen Nachkommen nach der Primoge⸗ nitur berufen, demnächst aber über die Fideikommiß⸗ folge wörtlich solgende Bestimmung getroffen:

„Begäbe sichs aber, da mein geliebter Vetter Wolff von Waldau auf Wültschütz und Hundsfeld vor mir mit Tode abgienge oder nach mir verstürbe und keinen männlichen Erben nach sich verließe, so sollen meine Güter dieser meiner vorhergehenden

Verordnung nach und alle Wege der Linie und

Stamm, wie oben gesetzt, auf meine lieben Vettern

aus dem Hause Klein⸗Rosen stammen und fallen, daß nehmlich alle Wege der älteste und dessen ehe⸗ liche von vier adelichen Ahnen geborenen Söhnen unnd im Mangel derer allerwege wiederumb der äl⸗ teste nächste dieses Stammes und seine Söhne von

vier Adelichen Ahnen geboren, so lange dieser Stamm von männlichen ehelichen Erben wären und beim

Leben seyn würden, oberwähntermaßen succediren sollen, da aber von den Waldern aus dem Hause

Klein⸗Rosen kein, so männlichen Geschlechts mehr

beim Leben, so sollen die Güter und Hauß, jedoch alle Wege obiger meiner Verordnung nach für und

für zu ewigen Zeiten auf den nächsten und ältesten

Vettern stammen und fallen, weil einiger männli cher Erbe von Waldern Geschlecht des Wappens in diesem Land Schlesien lebt, und da kein männ

licher Erbe mehr vorhanden, soll diese meine Ver

ordnung auf die nächste und älteste von vier Ahnen

Adelichen Geschlechts geborne Freundin, so mir

am nächsten verwandt, von Walder Geschlecht des

Wappens obangezeigtermaßen auf alle Wege an die

ältesten stammen und fallen, jedoch daß sie sich auch ehrlich verhalten und ihrem Stamm gemäß sich ehrlich verheirathen.“

Nachdem der letzte Nutznießer dieses Fideikommis ses, der Landes⸗Aelteste Carl Bernhard von Waldau, am 24. September 1841 ohne Hinterlassung von Kin⸗ dern hierselbst verstorben ist, so werden auf den An trag des dem Fideikommiß zum Kurator bestellten Justiz⸗Kommissaͤrius Nitsche hierselbst alle diejenigen twanigen unbekannten Anwärter, welche aus dem Testamente des Stifters Ansprüche auf das mit den Gütern Schwanowitz, Prambsen und Frunau errich⸗ tete und im Jahre 4787 von Sigismund von Wal⸗

au in ein Geld⸗Fideitommiß umgewandelte Fami

ien⸗Fideikommiß zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche vor oder spätestens in dem 26. Juli 1843, Vormittags um 11 Uhr, vor Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Reserendarius von

Gellhorn im Parteien⸗Zimmer Nr. 2 des hiesigen

Ober⸗ Landesgerichts anberaumten Termine anzumel

en und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit allen ihren

twanigen Ansprüchen an das Fideikommiß werden präkludirt werden.

Breslau, den 5. Oktober 1842.

Königl. Ober⸗Landesgericht.

Der seinem am den Gütern einem Hause deikommiß errichtet,

Erster Senat.

17u u g. 1

Mit Verweisung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗ gen in evtenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage werden Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des unlängst verstorbenen Pächters Bernhard Johann Gott⸗ fried Meves zu Seemüͤhl rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben, zu deren An meldung und Verification in einem der folgenden Ter mine, als

m 81. Dezemnber d. J., agm 1 / oder um

31 Januar f. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht bei Ver⸗ meidung der am 14. Februar t. J. zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgefordert. Datum Greisswald, den 30. November 1842. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern u. Rügen. 1“ v. Möller, Pracses.

VWV1111

Folgende angeblich verloren gegangene werden hiermit öffentlich ausgeboten:

a) ein Recognitionsschein vom 17. September 1824,

über 500 Thlr., aus der Urkunde vom 26. April

1824 für den Glockengießer Christian Gotthelf

88 2

okomente

Zeitheim zu Naumburg, auf das Haus Nr. 539, jetzt 542, daselbst eingetragen;

b) ein Recognitionsschein vom 20. Juli 1829, über 200 Thlr., aus der Obligation vom 23./24. April 1829 für den Tischlermeister Gottlieb Schim⸗ pfermann in Naumburg, auf das Haus Nr. 23 in Zeckwar eingetragen; ein Recognitionsschein vom 4. Juni 1823, über 50 Thlr. Illaten der Marie Dorothea Müller in Pleismar auf ½ Viertel Land m Gotschröder Flur, dem Georg Müller gehörig, zur Eintra⸗ gung vermerkt; u eine Schuld⸗ und Pfand⸗Verschreibung vom

3. September le- 8 28. Ofsober 1823 nebst Recognitionsschein vom 18. Januar 1825, über 250 Thlr. Conventions⸗ geld und 250 Thlr. Pr. Court. Illaten der Erd⸗ muthe Auguste geschiedenen Tag geborenen gieg⸗ ler aus Bibra, auf das Haus des Johann Christoph Tag Nr. 7 in Bibra eingetragen; eine Schuld⸗ und Hopothekenverschreibung vom 4 /8. April 1834, nebst Hypothekenschein vom 7. Oktober 1834 und Recognitionsschein vom 20. April 1834, über 400 Thlr., für den Bäckermei⸗ ster Friedrich Traugott Teichgräber in Naum⸗ burg, eingetragen auf das früher dem Christian

Frriedrich Perlich gehörige Haus Nr. 26 in Mer⸗ tendorf und mehrere Grundstücke in Mertendor⸗ fer und Loisch⸗Flur;

0 I8n Recognitionsschein vom 28. September 1832 über die mütterlichen Erbegelder der Geschwister König, Namens: Johanne Christiane, Johann

Kearl Gottfried, Johanne Karoline Louise, Amalie Friedericke aus Pleismar, sür jedes 37 Thlr.

5 Sgr. und ein Schaaf, aus dem Schenkungs⸗

- 0 2 Anzeiger für +₰

Vertrage vom 27. August 1832, auf die Grund-

stücke des Johann Friedrich Gottlob Rudolph zu

Pleißmar in Pleißmarer Flur eingetragen;

ein Dokument vom 15. Mai 1832 und ausgefer⸗

tigt den 24. Mai 1833, über 350 Thlr. rückstän⸗

dige Kaufgelder, welche für Johann Philipp

Stange auf dem in Naumburg sub Nr. 1330

belegenen Hause eingetragen stehen;

h) ein Recognitionsschein vom 9. Dezember 1823, über 80 Thlr., aus der Obligation vom 24. De⸗ zember 1821 für die Hegeschen Minorennen, ein getragen auf das Haus Nr. 867 in Naumburg;

¹) eine Ausfertigung des Adjudications⸗Bescheids in der August Martin Beperschen Subhastations

Sache, d. d. Eckardtsberga 26. August 1820,

nebst Protokoll vom 7. Juni 1825 und Hopo⸗

thekenschein vom 1. Februar 1830, über die für die Geschwister Christian Friedrich August, Jo hanne Therese und Friedericke Beyer auf das

Lohgerber Benjamin Metznersche Haus Nr. 952

in Eckardtsberga eingetragenen 300 Thlr.;

eine Obligation d. d. Halle den 14. September

1838, über 2000 Thlr., welche die jetzt verwitt—

wete Kaufmann Rost, Auguste Albertine gebo⸗

rene Fromm in Koesen, dem Kaufmann Anton

Zeitz in Halle unter Verpfaͤndung des sub Nr. 90

in Koesen belegenen Grundstücks schuldete, und

welche Letzterer, laut Urkunde d. d. Halle 10. No⸗ vember 1838, der Gräfin Emma Clara Sophie

Wilhelmine v. d. Schulenburg in Halle cedirt

hat, nebst der gedachten Cessions⸗-Urkunde;

ein Schuldschein des Müllers Johann Michael

Kecke zu Mollschütz vom 1. Oktober 1828, über

100 Thlr., für den Handelsmann Johann Hein⸗

rich Herrmann in Camburg, später eingetragen

auf die in Mollschütz sub Nr. 12 belegene Mühle, nebst dem Agnitionsbescheid vom 14. November

1837, in Sachen der Friedericke Therese und

Bertha Amalie Geschwister Herrmann wider

Johann Michael Kecke und Hopotheken⸗Ver

schreibung vom 29. Januar 1838, desgleichen

Hopothekenschein vom 2. November 1838; in) solgende in den verloren gegangenen Grundakten

des Hauses Nr. 43 zu Reinsdorff befindlich ge⸗

wesenen Dokumente:

1) Obligation der verwittweten Bierbach, Catha⸗

rine Magdalene geborenen Nauland, über 225

hlr. Darlehn für den Schloßgärtner Eckardt in Frankenhausen, d. d. Amt Heldrungen 11. Juli 1820, 2) Recognitionsschein darüber, d. d. Naumburg 1. Dezember 1827,

3) Obligation des Johann Carl Bierbach, d. d. 25. Apri .—en⸗ 1827, über 130 Thlr.,

Darlehn sür die Elkesche Stistung in Held⸗

rungen, 3

Quittung des ꝛc. Eckardt über die 225 Thlr.

Landgericht

Heldrungen

1

vom 25. April 1827,

Kaufkontralt der Wittwe Bierbach vom 28. Juli 1820,

Kaufkontrakt des Johann Carl Bierbach vom 27. Februar 1824,

n) die in den gleichsalls verloren gegangenen Grund aften des Hauses Nr. 89 in Oberheldrungen be⸗ sindlich gewesene Obligation vom 22. Januar 1826 über 25 Thlr. für den Major Ulrich in Oberheldrungen.

Es werden daher alle diejenigen, welche an die vorgedachten Dokumente als Eigenthümer, Cessio⸗ narien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber An⸗ sprüche zu haben vermeinen, auf

de Iril18 Vommitl1 Uhr, vor Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Zacke gela⸗ den, um ihre Ansprüche geltend zu machen, widri— genfalls ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auf⸗ erlegt und mit Amortisation der Dokumente verfahren werden wird.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschast sehlt, werden die Herren Justiz⸗Kommissarien de Wedig und von Bieren als Mandatarien vorgeschlagen.

Naumburg, den 12. November 1842.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

ITööö8ö

Nachstehende seit länger als zehn Jahren verschollene Personen:

1) der Apothekergesell Daniel Christoph Heinrich, jetzt 69 Jahr alt, aus Mohrungen gebürtig, Sohn der hier verstorbenen Handfchnhmacher Christoph und Louise geborenen Nobis Heinrichschen Ehe leute, welcher seit dem Jahre 1803 verschollen;

2) dessen Bruder, der Handschuhmachergesell Gotthilf Heinrich, etwa 61 Jahr alt, welcher im Jahre 1812 mit den Franzosen nach Rußland gezogen und nichts weiter von sich hören lassen;

3) der Handlungsdiener Michael Rosteck aus Tyrau, geboren den 6. November 1785, und

4) dessen Bruder, Fleischergesell Gottlieb Nosteck, ge⸗ boren den 30. September 1788, Söhne des Hu⸗ fenwirthen Jovhann Rosteck und dessen Frau Anna geborenen Golembiemski aus Tyrau, welche im

Jahre 1806 aus Danzig sich entfernt;

5) der Handlungsdiener Jacob Ernst Nadolny, ge⸗ boren den 16. Dezember 1791, Sohn der Bürger und Schneidermeister Jacob und Sophia geborenen Münsterberg Nadolnyschen Eheleute aus Liebemühl, der den letzten Nachrichten nach, vor 22 Jahren in Dauzig sich aufhielt; der Christoph Polzvn, ehemaliger Dragoner im Regiment v. Heypling, der im Jahre 1806, nach⸗ dem er aus Französischer Gefangenschaft entlau⸗ fen, eine kurze Zeit sich hier aufgehalten und dann nach seiner ehemaligen Garnison Przasnic in Po⸗ len sich begab und keine Nachrichten weiter von sich hören lassen; die Gottliebe Owszianka, geboren den 11. April 1801 in Klein Groeben, Tochter des Johann Owszianka und der Anna geborenen Polzon , die

als Kind im Jahre 1807 sich von hier entfernte

.im Johre 1828 beim Patrimonial⸗Gericht Baum! garten bei Barten sich meldete, aber nicht legitimi⸗

ren konnte und, den letzten Nachrichten nach, im

1M Jahre 1832 in der Eutbindungs⸗Anstalt in Kö⸗

nigsberg gewesen;

8) der Michael Schmidt, etwa 70 Jahre alt, Sohn der Susanna Schmidtschen Eheleute aus Arnau swelchem beide Beine abgefroren und der als Krüp⸗ ppel im benachbarten Polen bettelte und seit 20 Jah⸗ en nichts von si 8 bren afeng

hts von sich hat hören lassen;

die Preustischen Staaten.

oder deren etwanige Leibes⸗Erben werden hiermit öffent⸗ lich vorgeladen, sich innerhalb Neun Monaten, späte⸗ stens aber im Termin den 30. Oktober d. J. im hiesigen Gerichts⸗Lokale schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisungen, bei ihrem Ausblei⸗ ben aber zu gewärtigen, daß sie für todt erklärt und ihr Vermögen denen sich legitimirenden Verwandten ausgeantwortet werden wird. sterode in Preußen, den 9. Januar 1842. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

D

Handels⸗Akademie in Danzig betreffend.

Seit 11 Jahren besteht diese Anstalt und erfreut sich einer vermehrten Theilnahme. Wie gewöhnlich, schließt der Kursus auch in diesem Jahre am 31. März, an welchem Tage das Eramen stattsinden wird, und der neue Kursus beginnt in beiden Klassen am 1. April. Die Bedingungen der Ausnahme neuer Zöglinge sind bei mir einzusehen, und Meldungen zur Theilnahme erbitte ich recht bald. Gern werde ich auch bereit seyn, solche Personen, welche den Un⸗ terricht nur theilweise wahrnehmen wollen, gegen ein angemessenes Honorar aufzunehmen. Der Jahresbe richt und der Stundenplan werden im nächsten Mo nate erscheinen.

Danzig, den 12. Januar 1843. Carl Benj. Richter, Direktor der Anstalt.

Die

Oeffentliche Bekanntmachung.

Bei der nach Maßgabe des §. 4. der höchsten Ver⸗ ordnung suk, No. CL.IX. der Gesetz⸗Sammlung am Sten d. M. vorgenommenen fünften Ausloosung von Schuldbriefen aus der geschlossenen Anleihe der Land⸗ schaft des Herzogthums Gotha sind die nachverzeichne⸗ ten 73 Obligationen, nämlich:

aus Serie A. à 1000 Thlr. Nummer 41 und 46. aus Serie B. à 500 Thlr. Nummer 204. 236. 297. 447. aus Serie C. à 200 Thlr. Nummer 477. 533. 585. 604. 621. 657. 807. 918. 988. 94 1112. 1257. 1546. 1612. aus 1717 1980. 2680.

Serie D. à 100 Thlr. 1751 17611 1989. 2095.

2781 2790.

2ISse ZT

3486. 3576. 3644.

aus Serie E. à 50

4256. 4329. 4492.

4678. 4684. 4755. 4812.

5118. 5204 6820. von dieser Ausloosung betroffen und daher zur Rück⸗ zahlung am 1. Julius d. J. bestimmt worden.

Indem Wir solches hiermit öffentlich bekannt machen, fügen Wir zugleich die Bemerkung hinzu, daß wegen unterlassener Nealisirung innerhalb der gesetzlich vorge⸗ schriebenen Zeit, in Gemäßheit des §. 11. der obener⸗

Nummer 1950. 2661. 3049.

2—

3476

2303. 2948. 8911. 1112

5003.

46416. 4943.

Nummer

wähnten landesherrlichen Verordnung, sowohl die 7ten Zinsabschnitte zu den landschaftlichen Obligationen sub Nr. 3211 aus Serie D. und sub Nr. 4599 aus Serie E. als die gten Zinsabschnitte zu den landschaftlichen Obligation sub Nr. 1247 aus Serie C. und sub Nr. 2509 und 3211 aus Serie D, nunmehr erloschen sind. Gotha, am 7. Januar 1843. Herzoglich Sächs. Ober⸗Steuer⸗Kollegium.

2⸗ 2.44* . 1 Literarische Anzeigen. ilitair⸗Literatur⸗-⸗Zeitung. 1843. Preis des Jahrgangs von 6 Hesften oder 52 Bogen Mit dem Beginn des 24sten Jahrgangs wird diese Zeitschrift dem gesteigerten Bedürfnisse der Zeit ent⸗ sprechend, un beschadet ihrer bisherigen Form in zweimonatlichen Heften, auch in wö⸗ chentlichen Nummern zu 1 Bogen inelusive Intelligenzblatt ausgegeben werden. Die re⸗ spektisven Substribenten wollen demgemäß den nächsten Postämtern oder Buchhandlungen nach ihrer Wahl die dessallige Bestellung machen. Berlin, den 7. Januar 1843. E. S.

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sten vom 3.

Nach

Nachweisungen.

Von Kirchhof Lexikon der Land⸗ u. Haus⸗ wirthschaft ist so eben das letzte (56ste) Heft fe tig geworden und wird sosort versandt. Das Werk ist nun vollständig in 56 Heften oder 9 Bänden zu haben. Diejenigen Abnehmer, welche die letzten Bände noch nicht besitzen, wollen bald bei der näch⸗ sten soliden Buchhandlung Bestellung darauf machen da die Unterzeichnete später nicht garantirt, daß solch unvollständige Eremplare komplettirt werden, indem die Auflage in wenigen Monaten vergriffen seyn dürfte von den ersten Bänden können einzelne Hefte schon jetzt nicht mehr geliefert werden.

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lungen Deutschlands bezogen werden, räthig in Oehmigke’s Buchhandlung GS low), Burgstr. 8: (ECuncec yhllsdie der 8 . ,— 8. g gesammten musikalischen Wissenschafter

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Die in meinem Verlage erscheinenden Zeitschriften werden auch im Jahre 1843 fortgesetzt, und ihr reicher Inhalt, ihre gute Ausstattung und die Pünktlichkeit der Erxpedition wird sie der ihnen zu Theil werdenden Gunst immer würdiger machen:

1. Das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege. Herausge geben im Büreau des Justiz-Ministeriums, zum Besten der Justiz⸗Offizianten⸗Wittwen⸗Kasse. Mit alphabeti schem, chronologischem und Sachregister, jährlich 50 bis 60 Bogen. 2 Thlr. Die ersten 4 Jahrgänge werden zusammen genommen gebunden für 8 Thlr. gegeben. Von der Ausgabe in Quartal⸗Lieferungen à 15 Sgr. sind bereits 7 Lieserungen versandt.

2. Die Kameralistische Zeitung für die Kö⸗ niglich Preußischen Staaten. Ein Centralblatt für Verwaltungs⸗ und Kommunal⸗Behörden und Beamte aller Art, namentlich Regierungs⸗Beamte, Landräthe, Bürgermeister, Polizei⸗, Steuer⸗, Forst⸗, Bau⸗, Post⸗ und Militair⸗-⸗Beamte, Geistliche, Medizinal⸗Personen Jährlich 80 Bogen. 4 Thlr. Die ersten 8 Jahrgänge allein über 500 Auf fütze und Abhand⸗ lungen enthaltend kosten zusammen genommen 10 Thlr., 1835 40 jeder 2 Thlr., 1841—42 jeder 4 Thlr.

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8

nd Auslandes nehmen Bestel⸗- lung an, für Berlin die Expedition 8 der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse Mr. 72.

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Inhalt.

Amtliche Nachrichten.

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Paris. Das Journal des

Deébats über die Majorität der Konservativen und die Minorität der

Minister. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Anfang der

FEklaven⸗Emancipation zu Tunis; Emancipations⸗Plan des Herzogs von Broglie für die Französischen Kolonieen, und Votum der Spezial⸗Kom⸗ mission von Bourbon in dieser Sache.)

Großbritanien und Irland. London. Zwiespalt unter den To⸗ ries.

Belgien. Brüssel. Zoll⸗Verhandlungen mit Frankreich.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Des Königs Rede im Staats⸗Ministerium bei der Entlassung des Justiz⸗Ministers von Tör⸗ nebladh.

Dänemark. Kopenhagen. Augustenburg. Verwittwete Her⸗ zogin von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg †.

Deutsche Bundesstaaten. München. Abgeordneten⸗Kammer. Näheres aus der Diskussion über den Antrag der protestantischen Ab⸗ geordneten. Freiburg. Meteorsteinfall auf den Münster. Braunschweig. Harzburger Eisenbahn. Bremen. Vergleichende Uebersicht der Französischen und der Deutschen Rhederei. Ham burg. Unterstützungen bis zum 31. Dezember. Schreibeu aus Hamburg. (Jastram⸗Snitger; die patriotische Gesellschaft; die Auswanderer nach Neu⸗Seeland; Verbindung mit China.)

Spanien. Schreiben aus Paris. (Differenzen zwischen dem General⸗ Capitain und den Behörden zu Barcelona wegen der Entrichtung der Contribution.)

Der Sklavenhandel und die Sklaven⸗Emancipation in Nord⸗Amerika.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Darmstadt. Erste Aussührung von Mevyerbeer's Hugenotten.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht

Dem Erbgrafen Friedrich Magnus zu Solms⸗Wilden⸗ fels den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen; und

Den Direktor der Kunst⸗Akademie zu Düsseldorf und Ritter⸗ gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Schadow in den Adelstand zu erheben und demselben zu gestatten, den Namen des Rittergutes Godenhaus seinem Familien⸗Namen hinzuzufügen.

Se. Majestät der König von Hannover und

Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Hannover sind nach Altenburg gereist. 8

Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenbu rg⸗ Strelitz ist nach Strelitz zurückgereist. G

Ihre Hoheit die Prinzessin Karoline von Hessen ist nach Strelitz gereist. 1

. Der bisherige Kammergerichts⸗Assessor, Graf Friedrich Hein⸗ rich Oswald von Pfeil, ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Ober⸗Landesgerichte zu Glogau und zum Notarius im Departement desselben bestellt; und

Der Landgerichts⸗Referendarius Karl Joseph Flosbach zu Köln auf den Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Ad⸗ vokaten im Bezirke des Königl. Appellationsgerichtshofes daselbst er⸗ nannt worden.

Heute wird das 1ste Stück der diesjährigen Gesetz⸗Sammlung ausgegeben, welches enthält: unter p Nr. 2314. die Verordnung, betreffend die Anstellung der Direktoren und Lehrer der Gymnasien u. s. w.; 2315. desgleichen wegen Ermäßigung der auf die Verletzung der Schonzeit des Wildes gesetzten Strafe; beides vom 9. Dezember 1842; und 2316. die Bekanntmachung wegen fernerer Gültigkeit der unter Nr. 2224 2226 der Gesetz⸗Sammlung publizirten, mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig abgeschlossenen Verträge für das Jahr 1843; vom 27. Dezember 1842. Berlin, den 20. Januar 1843.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Albert zu Schwarzburg⸗Rudolstadt, von Rudolstadt.

Abgereist: Der Ober⸗Jägermeister und Chef des Hof⸗Jagd⸗ Amts, General⸗Major Fürst zu Carolath⸗Beuthen, und

8e Hof⸗Jägermeister, Graf von der Asseburg, nach Freien⸗

walde. 1

Se. Durchlaucht der Königlich Hannoversche General⸗Major und Präsident des Staats⸗Raths, Fürst Bernhard zu Solms⸗ SrH Fara eags. Hannoversche Geheime Kabinets⸗Rath, Freiherr

Der Königl. Ha versche Obersche Reise 2 s .“ 9 nes aaberschen. berschenk und Res Mar ag

zten.

e

is e üs 23 H r Frank r e i 11.“ Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 14. J 1 2 2 g. v . Januar. Man bemerkte heute auf den öffentlichen Tribünen eine Roße Anzahl 88 invaliden Offizieren und Soldaten, die sich eingefunden hatten, um

2. 8

Berlin, Freitag den 20 feẽ Januar

1843.

die Gedächtniß⸗Rede mit anzuhören, die ihrem früheren Gouverneur,

dem Marschall Moncey, gehalten werden sollte.

jene Gedächtniß⸗Rede inmitten der tiefsten Aufmerksamkeit. Herzog von Nemours wohnte der Sitzung bei. die Pairs in ihre Büreaus zurück, um Entwürfe zu prüfen. 8

Paris, 14. Jan. Das Journaldes Débats enthält heute fol⸗ genden Artikel: „Die Oppositions⸗Journale haben die sinnreiche Entdek⸗ fung gemacht, daß die konservative Partei die Majorität habe, aber das Ministerium nicht. Die Opposition glaubt in der Erörterung der Büreaus wahrgenommen zu haben, daß in Bezug auf das Durchsuchungs⸗Recht G Was hat nun aber in der That jene Erörterung ans Licht gebracht? Daß es in der Kammer

das Ministerium in der Minorität sey.

und sogar unter den Mitgliedern der konservativen Partei ein ziem⸗ lich verbreitetes Vorurtheil gegen das Durchsuchungs⸗Recht giebt. Das ist in der That ein großes Geheimniß, wovon bisher Niemand etwas wußte! Haben wir nicht selbst zu verschiedenen Malen auf die leidenschaftliche Beurtheilung dieser Frage hingewiesen und uns dieser Richtung widersetzt? Ja, die Kammer liebt das Durchsu⸗ chungs⸗Recht nicht, das ist eine Thatsache, die vor einem Monate eben so bekannt war, als jetzt. Die Erörterung in den Büreaus hat uns in dieser Hinsicht nichts Neues gelehrt. Wenn die Verträge von 1831 und 1833 nicht existirten, so würde der gegen⸗ wärtige Zustand der öffentlichen Meinung nicht erlau⸗ ben, sie abzuschließen. Es hat sich in vielen Gemüthern eine unseres Erachtens ungerechte und falsche Idee tief eingewurzelt, daß nämlich das Durchsuchungs⸗Recht, statt seine wahrhafte Bestimmung, die Unterdrückung des Sklavenhandels, zu erfüllen, nur dazu diene, unsere Marine und unseren Handel unter das Joch Englands zu bringen. Die philantropischen Gesinnungen, welche vor 10 Jahren den Sieg davontrugen, haben einem Gefühle des blinden Mißtrauens gegen die angeblichen Projekte Englands Platz gemacht. Man sah vor zehn Jahren in dem Durch⸗ suchungsrechte nichts als das Mittel, einen großen Zweck, nämlich die Vernichtung der Sklaverei, zu erlangen. Durch eine Sinnesänderung, die wir beklagen, aber sicherlich nicht in Abrede stellen, erblickt man gegenwärtig in dem Durchsuchungs⸗Rechte eine Aufopferung der Na⸗ tional⸗Unabhängigkeit und der Freiheit der Meere. Unser Land ist solchen moralischen Revolutionen leider nur zu oft unterworfen, und man geht bei uns schnell von einem Enthusiasmus zum anderen über. Die Erörterung in den Büreaus hat uns daher nicht überrascht, und sie hat uns nicht eingeschüchtert. Es giebt in den Verträgen von 1831 und 1833 zwei Fragen. Man kann ihnen nicht beistimmen, und doch vernünftig, doch friedliebend genug seyn, um einzusehen, daß es nothwendig ist, sie zu achten und auf loyale Weise auszuführen, so lange sie existiren. Die Konservativen sind in Bezug auf die erste Frage getheilter Meinung, werden sie es auch in Bezug auf die zweite seyn?“ Man droht den Ministern mit einer Phrase, die, wie es heißt, in die Adresse eingerückt werden soll. Wie lautet die Phrase? Niemand kennt sie, denn sie ist noch nicht entworfen. Das ist aber gleichgültig. Die Opposition bemächtigt sich schon dieser Phrase, sie stürzt mittelst derselben in das Ministerium; sie fordert Herrn Guizot auf, jene zauberische Phrase, die vor ihrer Geburt viel Lärm macht und nach derselben vielleicht um so weniger machen wird, anzunehmen oder zu verwerfen. Wir unsererseits besitzen nicht die Kunst, etwas zu erörtern, was wir noch gar nicht kennen. Wir werden das Erscheinen der Phrase ab⸗ warten, bevor wir unsere Meinung darüber abgeben. Eines glauben wir übrigens schon jetzt sehr deutlich zu bemerken: daß nämlich die Phrase, wenn sie nach dem Wunsche gewisser Personen abgefaßt wird, weit weniger zum Zweck haben dürfte, das Durchsuchungs⸗Recht zu treffen, als die Minister. Man möchte sie so schlau abfassen, daß sie Herrn Guizot zwänge, sich zurückzuziehen, ohne diejenigen, welche nach seiner Erbschaft streben, auf eine unbequeme Weise zu verpflichten. Man ist vernünftig genug, um nicht mit England bre⸗ chen zu wollen. Es würde sich also darum handeln, listig genug zu seyn, um das Durchsuchungs⸗Recht und den gan⸗ zen Lärm, den man davon macht, durch denselben Streich zu begraben, der das Ministerium stürzte. Das ist die Intrigue; es blickt davon schon etwas in gewissen Oppositions⸗Journalen hervor; wir ziehen dieselbe ans Licht und verlassen uns auf die Rechtlichkeit und Wachsamkeit der konservativen Partei!“

Die in Bezug auf die Wahlen in Langres, Carpentras und Embrun angeordnete parlamentarische Untersuchung wird jetzt ernst⸗ lich in Gang gebracht. Es sind der Kommission die nöthigen Gel⸗ der bewilligt worden, um die Kosten einer ausgedehnten Untersuchung bestreiten zu können. Hauptsächlich scheinen die Wahl⸗Umtriebe in Langres, wo Herr Pauwels gewählt worden ist, die Aufmerksamkeit der Untersuchungs⸗Kommission auf sich zu ziehen, und es heißt, daß über 30 Personen nach Paris berufen werden sollen, um ihr Zeugniß in dieser Sache abzulegen. Es ist dies das erstemal, daß eine parla⸗ mentarische Untersuchung über Wahl⸗Umtriebe stattfindet.

Mehrere hiesige Blätter melden, daß der General Bugeaud in den nächsten Tagen in Paris eintreffen und schwerlich nach Algier zurückkehren würde. Es heißt zu gleicher Zeit, daß er nach Been⸗ digung der Adreß⸗Debatte zum Marschall von Frankreich ernannt werden solle.

Die Englische Post ist heute ausgeblieben, da der heftige Sturm die Landung des Paketboots in Calais verhinderte.

Börse vom 14. Januar. Zu Anfang der heutigen Börse war die Rente sehr gesucht, weil es hieß, daß die Kasse der Depots und Consignationen einen Theil der Sparkassen⸗Gelder in Renten an⸗ legen wolle. Später aber ward diesem Gerüchte widersprochen und die Course gingen auf ihren gestrigen Standpunkt zurück.

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= Paris, 14. Jan. Während man aus den b Staaten neuerlich wieder so beklagenswerthe Nachrichten über den fortdauernden hartnäckigen Widerstand erhält, welcher dort jedem auch nur annähernden oder vorbereitenden Schritte zur endlichen Abschaffung der die Menschheit schändenden Sklaverei entgegengesetzt wird, kommt von einer Seite, von woher man wohl am allerwenigsten dergleichen zu erwarten berechtigt war, eine in dieser Beziehung. Ein Schreiben aus Tunis vom 20. Dezember nämlich meldet, daß

ur 1 Gleich nach Eröff⸗ nung bestieg Herr Charles Dupin die Rednerbühne und hielt Der Später zogen sich ie ihnen vorgelegten Gesetz⸗

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der dortige Bey, aus freiem Antriebe, ausgesprochen hat, daß für die Zukunft alle Kinder von Sklaven, die in dem Gebiete der Regent⸗ schaft geboren werden, frei seyn sollen. Einen neuen Beweis, wie oft in den scheinbar unbedeutendsten Umständen der Same zu großen Dingen für die Zukunft liegen kann, giebt die Art der Veranlassung

zu diesem erfreulichen Akte des Bey, welche ganz zufälliger Natur

war. Eine schwarze Familie sollte von ihrem Eigenthümer verkauft werden. Dieser, ein hartherziger, gefühlloser Mann, kümmerte sich wenig darum, ob der Gatte seiner Familie, das Kind der Mutter erhalten bliebe, und wollte jedes Individuum der Familie einzeln und abgesondert von den übrigen verkaufen, so daß die ganze Familie zerrissen, ihre Mitglieder von einander getrennt worden wären. In diesem Augenblicke der höchsten Gefahr und Noth faßte die Familie den Entschluß, sich ins General⸗Konsulat von Frankreich zu flüchten und den Schutz des Konsuls anzuflehen. Herr de Lagau, ein Mann von eben so hohen Verdiensten wie men⸗ schenfreundlichem Charakter, gewährte denselben und begab sich fol⸗ genden Tags in eigener Person zu dem Bey, um zu Gunsten der unglücklichen Familie sich zu verwenden. In der That gelang es ihm durch die ergreifende Darstellung, welche er dem Bey von der Lage der Familie entwarf, denselben zu bewegen, daß er selbst zu Anhö⸗ rung des Vaters und der Mutter der Familie sich entschloß und dann seinem Minister befahl, diese Unglücklichen zu kaufen und ihnen eine anz besondere Sorgfalt zu widmen. Dann wendete er sich mit Freundlichkeit an das Kind der Aeltern, und sagte ihm, es sey frei, indem er die feierliche Erklärung hinzufügte, daß künftig jedes Kind von Sklaven, das auf dem Gebiete der Regentschaft geboren werden würde, frei seyn solle. Diese Verfügung wurde alsbald öffentlich verkündet und soll nun mit der größten Gewissenhaftigkeit vollzogen werden.

Am nächsten Mittwoch wird der Herzog von Broglie in einer Ver⸗ sammlung der Gesellschaft für Abschaffung der Sklaverei, welche in einem der Bürecaus der Deputirten⸗Kammer stattfinden wird, seinen Bericht über diese große Angelegenheit verlesen. Wie man hört, gehen die Schluß⸗Anträge desselben dahin, den gegenwärtigen Sklavenbesitzern eine Entschädigung von 150 Millionen in Renten auf den Staats⸗ schatz zu gewähren, welche Renten vom Tage an laufen würden, wo das Gesetz, das die Abschaffung der Sklaverei in den Französischen Kolonieen ausspricht, votirt wäre. Zehn Jahre nach einander würde der Betrag derselben kapitalisirt werden, worauf die Sklaverei auf⸗ hören müßte und die bisherigen Sklaven während der darauf folgen⸗

gezwungen wären, bei demselben Pflanzer zu bleiben. Es bliebe ihnen im Gegentheile freigestellt, ihre Herren zu verlassen, jedoch mit der Verpflichtung des Nachweises, daß sie sogleich bei einem anderen wieder in Arbeit treten. Auf solche Weise hofft man einerseits, dem unthätigen und der öffentlichen Sicherheit gefährlichen Herumstreifen der Schwarzen vorzubeugen, indem man Bürgschaften für ihre fortdauernde Beschäftigung gewinnt; andererseits hofft man auch die sklavenbesitzen⸗ den Pflanzer selbst zu größerer Nachgiebigkeit zu stimmen und so doch endlich zu dem gewünschten großen Ziele zu gelangen. Inde ver⸗ spricht man sich im Allgemeinen von der Bereitwilligkeit der Pflanzer, zu einem solchen Auskunftsmittel aufrichtig die Hand zu bieten, nicht sehr viel. Die Art und Weise, wie die Kolonial⸗Räthe von Guade⸗ loupe und Martinique jedesmal, so oft die dortigen Gouverneure aus Auftrag der Regierung des Mutterlandes auch nur Andeutungen wegen der Sklaven-Emancipation laut werden ließen, sogleich von Unbedachtsamkeit der Regierung, von drohender Gefahr der Entzün⸗ dung eines allgemeinen Neger⸗Aufstandes, vom Ruin der Kolonieen und deren endlichen Verlust für Frankreich sprachen, ganz wie die Sklaven⸗Besitzer im Süden der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika, kann über ihre wahren Gesinnungen keinen unbefangen Ur⸗ theilenden in Zweifel lassen.

Auf der Insel Bourbon hatte die Regierung eine Spezial⸗Kom⸗ mission niedergesetzt mit dem Auftrage, die Sklavenfrage unter allen Gesichtspunkten zu untersuchen und nach umfassendster und reiflichster Prüfung und Erwägung aller dabei betheiligten Interessen und zu nehmenden Rücksichten der Regierung ihr Gutachten darüber zu ge⸗ ben, auf welche Weise am zweckmäßigsten und ohne Verletzung irgend einer Seite die Emancipation der Sklaven allmälig durchgeführt wer⸗ den könnte. Diese Kommission ließ anfangs eine sehr geraume Zeit verstreichen, ohne auch nur Miene zu machen, Hand ans Werk zu legen. Endlich, nachdem sie den wiederholten Mahnungen der Regie⸗ rung sich nicht länger entziehen konnte, legte sie einen Plan vor, des⸗ sen Hauptgrundzüge folgende sind:

Alle bereits in den Kolonieen vorhandenen Kinder von Sklaven,

die das siebente Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sollen so⸗ fort als freigelassen erklärt werden, desgleichen alle in Zukunft noch zur Welt kommenden. Die Pflanzer sollen dafür vom Staate eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Regierung hätte geeignete Vorsorge zu treffen, daß eine Rekrutirung von freien Arbeitern aus dem Auslande organisirt würde, die dann einem besonderen Regime zu unterwerfen wären. Die Sklaverei in ihrer jetzigen Verfassung soll noch während eines Zeitraumes von 16 Jahren aufrecht erhalten werden, worauf die Emancipation in ihrem ganzen Umfange eintreten würde; die den Pflanzern zu gewährende Entschädigung soll nach dem Mittelpreise der letzten Jahre berechnet werden. Die befreiten Kinder bleiben unter dem Patronat ihrer früheren Herren, und diese erhalten für die Kosten des Unterhalts und der Erziehung derselben eine entsprechende Jahres⸗Entschädigung, bis die Kinder das zehnte Lebensjahr erreicht haben. Vom zehnten bis zum sechzehnten Lebensjahre müssen diese dann für ihre Herren arbeiten, ohne einen Lohn dafür zu erhalten außer freier Verköstigung; in den vier folgenden Jahren vom 16ten bis zum 20sten hätten ihnen dann die Pflanzer einen mäßigen Tagelohn zu bezahlen. Vom L0sten Jahre an aber werden sie freie Arbeiter, die jedoch immerhin noch einer besonderen Gesetzgebung unterworfen bleiben müßten; sonst, sagt die Kommission, würde die Gefahr von Unordnungen und dar⸗ aus hervorgehendem Ruin der Kolonieen im höchsten Grade drohend erscheinen.

Man sieht, bei diesen Vorschlägen und bei solcher Durchführung des Befreiungswerkes ist es jedenfalls auf eine Uebereilung nicht ab⸗ gesehen, und der Uebergang der Schwarzen aus dem Zustande ber

Sklaverei in den der Freiheit ist mit so vielen Klausein und Borbe⸗

den fünf Jahre verbindlich würden, zu arbeiten, ohne daß sie jedoch