1u““ “ v“ u“ 8 Verordnung vom 17. Marz 1828 wegen Zuli 1823 und der Veror g 3 8 9. vom 1. Jul achten Gesetze vorbehaltenen Bestimmungen hierdurch fest: 8 1 Der erste Stand des ständischen Verbandes des Königreichs Preu⸗ vesteht fortan aus: 1 z1 * besteht ur Familie der Burggrafen und Grafen zu Dohna gehörigen ³) jevesmaligen Fideikommißbesitzern der zur Grafschaft Dohna ver .“ linigten Güter und Besitzungen Lauck, Reichertswalde, Schlobitten
“ en Gü— 8 ünd Schlodien
ßen vom 1.
mit den Lehngütern Carwinden für die Dauer ihrer Eäijgenschaft als Geschlechts⸗Fideikommiß⸗Besitzungen der Grafen zu Dohna; b 8 b) eg Besitzern größerer Familien⸗Fideikommisse, welchen die Theilnahme an der für solche gestifteten Kollektivstimme verliehen worden ist, oder verliehen werden wird;
¹) der Ritterschaft. 2. Die jedesmaligen männlichen Fideikommißbesitzer r schaft Dohna vereinigten Güter aus der Familie der Burggrafen und Grafen zu Dohna sind nach erreichter Großjährigkeit berechtigt, auf den Landtagen im Königreich Preußen persönlich zu erscheinen. Sie führen eine gemeinschaftliche Stimme durch einen Grafen zu Dohna aus ihrer Mitte. Die Ausübung dieses Stimmrechtes bleibt ihrer Einigung über. lassen. Vor Eröffnung eines jedes Landtages ist von ihnen gemeinschaftlich dem Landtags⸗Kommissarius anzuzeigen, wer auf demselben für die Graf schaft Dohna die Stimme führen werde. Bei ermangelnder Einigung wird die Stimme nach dem Alter der Majoratshäuser abwechselnd geführt. An der Wahl der Landtags⸗Abgeordneten und deren Stellvertreter nehmen sie keinen Theil und können auch zu solchen nicht gewählt werden. Die Dia⸗ ten und Reisekosten bringen sie unter sich auf. 8 1u“.““ 3. Die Theilnehmer an der für die Besitzer größerer Familien⸗Fidei⸗ kommisse gestifteten Kollektivstimme werden durch einen aus ihrer Mitte von ihnen zu wählenden Abgeordneten vertreten. Dieser muß alle im §. 5 des zesetzes vom 1. Juli 1823 wegen Anordnung der Provinzialstände für das önigreich Preußen verlangten Eigenschaften haben. Den Fideikommiß Besitzern verbleibt das Recht der Wahl und Wählbarkeit in den rittterschaft⸗ lichen Wahlbezirken, in welchen die zu ihrem Fideikommiß Besitze gehörigen Güter belegen sind. Die Diäten und Reisekosten des Abgeordneten bringen die Betheiligten unter sich auf. — Dem Grafen von Kapserling, als Be⸗ sitzer der Grafschaft Rautenburg und seinen Nachfolgern im Besitze der letzteren, ist für diese ein Theilnahme⸗Recht an dieser Kollcktivstimme ver liehen worden. Derselbe führt die gedachte Stimme, bis andere Theilneh⸗ mer an derselben ernannt sind, auf dem Preußischen Provinzial⸗Landtage
der zur Graf⸗
allein und hat demzufolge für jetzt auch die desfallsigen Kosten zu tragen. Seine Wahlbefugniß und Wählbarkeit im Stande der Ritterschaft ruht, so lange dies Verhältniß währt. 3 Das Staats Ministerium hat diese Meine Ordre durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 24. Februar 1843. 1 Friedrich Wilhelm. das Staats⸗Ministerium.“ “ 1 Berlin, 2. März. Am 18. Februar war es 25 Jahre, daß der Hochselige Kaiser Alexander dem Prinzen von Preußen das Rus sische Infanterie-Regiment Kaluga als Chef verlieh. Auf Veran lassung dieses Ereignisses haben des Kaisers Nikolaus Majestät eine Deputation des nunmehr Sr. Königl. Hoheit Namen führenden Regiments, aus dem Commandeur desselben, Oberst Meier, dem Oberst-⸗ Lieutenant von Apelda, dem Capitain von Klugen und einem Feld webel bestehend, nach Berlin gesandt, um ihrem Chef ihre Glück wünsche darzubringen. Da Se. Königl. Hoheit am gedachten Tage in Hannover waren, so wählten Höchstdieselben den 27. Februar zur Feier dieses Jubiläums, als desjenigen Tages, an welchem Se. Königl. Hoheit vor 29 Jahren mit dem gedachten Regimente beim Gefecht
von Bar sur Aube zum erstenmale sich im feindlichen Feuer befanden und wo das Regiment so wesentlich zum Siege beitrug.
Dem zur Feier veranstalteten Diner wohnten Se. Majestät der König mit sämmtlichen Prinzen des Königlichen Hauses in Russischer Uniform bei, so wie die hier anwesenden fremden Fürsten. Außer⸗ dem waren die Kaiserlich Russische Gesandtschaft, so wie die höchsten Preuzischen Generale, zu diesem Diner gezogen.
Se. Majestät der König brachte einen Toast auf das Wohl 65 Kaisers Nikolaus Majestät aus, worauf der Kaiserlich Russische Ge⸗ sandte von Meyendorff mit einem Toast für Se. Majestät den Kö⸗ nig antwortete. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen tran⸗ ken hierauf auf das Wohl Ihres Regiments, und der Oberst Meier auf das seines Chefs.
Die Regierungs⸗Verfassung des Britischen Reichs in Ostindien.
(Schluß. Vergl. Beilage der Staats⸗ Zrg. Nr. 61.)
Die einzelnen Gouvernements oder Präsidentschaften, deren es vier giebt, nämlich zu Kalkutta, Bombay, Madras und Allahadad, theilen ihre Regierungs⸗Geschäfte in vier Departements: das poli⸗
tische, welches das geheime Departement einschließt und dem alle di⸗ plomatischen Angelegenheiten obliegen; das Departement der Justiz; das der Einnahme (Steuern) und das allgemeine T epartement, dem
die Finanz⸗Geschäfte zugewiesen sind. Ein fünftes Departement, das der Gesetzgebung, gehört ausschließlich der ersten Präsidentschaft des
General⸗Gouverneurs. Die innere Einrichtung dieser Departements
ist nicht in allen Präsidentschaften gleich, sondern nach Oertlichkeit und Verhältnissen, die mehr oder weniger Geschäfte häufen, verschie⸗ den. So hat das erste Gouvernement des General⸗Gouverneurs nur zwei Staats⸗Secretaire, von denen der eine dem politischen, dem legislativen, dem Justiz⸗ und Steuer Departement, der zweite dem allgemeinen Departement vorsteht; dagegen hat das untergeord⸗ nete Gouvernement von Bengalen ein besonderes Sekretariat für die Steuern und die Justiz. So weise und wirksam im Uebrigen die Einrichtung dieser Departements und die Vertheilung der Ge⸗ schäfte sind, so ist doch namentlich die letztere nicht frei von Anoma⸗ lieen. In Bengalen z. B. gehört die Ober⸗Intendanz und die Kon⸗ trolle der Zölle, des Salz⸗ und Opium⸗ nahme⸗ (Steuer⸗) Departement, sondern zum Allgemeinen, dem, außer den Finanzen, die kirchlichen Angelegenheiten, die Dampfschiffe für See⸗ und Ruß⸗Schifffahrt, die Post⸗Verwaltung und endlich sogar der öffentliche Unterricht noch zugewiesen sind. ie Regierung wie das Volk leiden darunter; die vorhandenen Arbeitskräfte stehen in keinem Verhältniß zu dem Umfange der Geschäfte, und auch der umsichtigste Gouverneur ist nicht im Stande, alle Functionen des All⸗ gemeinen Departements gehörig zu erfüllen.
Der Staats⸗Secretair des politischen Departements leitet die ganze Korrespondenz mit den zahlreichen Beamten, meist Militair⸗ Personen, die unter dem Namen Residenten bei den inneren Asiati⸗ chen Fürstenhöfen oder als Agenten des General⸗Gouverneurs theils rein diplomatische Geschäfte besorgen, theils eine zweideutige Herrschaft — d. i. halb befehlen, halb Rath ertheilen — über theil⸗ weise noch unabhängige Fürsten und Häuptlinge ausüben, welche bei der Britischen Regierung sowohl gegen äußere Gefahr um Schutz, als auch bei inneren Streitigkeiten um Vermittelung nachsuchen. Jene Residenten und Agenten berichten nicht allein über jedes wich⸗ tige Ereigniß, sondern führen noch besondere Tagebücher über ihre gwöhnlichen Verhandlungen, die ihrem resp. Gouvernement einge⸗ andt werden. Diejenigen, welche auf bedeutenderen Posten sich be⸗ inden, korrespondiren direkt mit dem General⸗Gouverneur, die übri⸗
gen mit den Gouverneuren, zu deren Jurisdiction ihre Aemter ge⸗
hör en; doch
I
Monopols nicht zum Ein⸗
V
Sache von Wichtigkeit So besteht eine voll⸗ Geschäftsführer,
und der höchsten
erstatten diese wieder über jede dem General⸗Gouverneur gleichfalls Bericht. S ständige Verbindungskette zwischen dem niedrigsten der in diplomatischen Functionen gebraucht wird, und der hö vollziehenden Gewalt, dem General⸗Gouverneur. In diesem Hepar⸗ tement ist und war immer der Staat trefflich bedient. Der Grund ist leicht erklärlich. Einestheils sind die Beamten hier nicht so mit Geschäften überhäuft wie im Civildienst, anderentheils hört hier die dort streng beobachtete Anciennetätsfolge derselben auf, und der jün⸗ gere ausgezeichnetere Diplomat erhält hier leichter den Vorrang vor dem älteren schwächeren. Auch treibt sie en größerer Sporn zu Thätigkeit und zum Streben nach glücklichen Erfolgen, da die Natur ihrer Functionen es mit sich bringt, daß diese ihren Landsleuten zu
„
Hause bekannt werden, und ihnen damit die Elangung von Chrenbe⸗ zeugungen von Seiten der Krone in Aussicht gestellt ist, wenigstens mehr als den Beamten im Civildienst, die bei der auffallenden Karg⸗ heit, mit der überhaupt die Krone Belohnungen f Unterthanen der Compagnie austheilt, fast ganz davon ausgeschlossen sind. Die Ober⸗Aufsicht und Kontrolle im Justiz⸗Departement liegt den Sudder⸗Courts ob, d. i. die höchsten Gerichtshöfe der Com⸗ pagnie, die in jeder der drei Präsidentschaften und in Allahadad ein⸗ gesetzt sind. Das Gouvernement befaßt sich, ausgenommen in Be⸗ galen, wo eine besondere Verwaltung die Ober⸗ Aufsicht über die Rechtspflege hat, sonst nirgend mit derselben, und die Sudder⸗ Courts, selbst Gerichtshöfe, an welche die Rekurse gegen die Erkenntnisse der unteren Distriktsgerichte, nach denen die Provinzen getheilt sind, gelangen, stehen unmittelbar der Civil⸗ wie Kriminal⸗ Justizpflege im Lande vor. Die Unterrichter sind hauptsächlich Eingeborene Indiens und nach drei Klassen vertheilt, deren letzte und zahl⸗ reichste, die Klasse der Moonsifs, welche äußerst niedrig salarirt
wird, bei weitem die meisten Rechtsfälle entscheidet. Die erste Klasse der Distriktsrichter, hoch remunerirt, entscheidet über alle V Streitigkeiten, wie hoch auch der Werth des streitigen Eigenthums seyn mag. Große Mißbräuche herrschen bei dieser Gerichtsverfassung, V deren Schuld der Mangel einer gehörigen Ueberwachung der Rechts⸗ pflege von Seiten der Regierung trägt. Der Inder, zu ungebildet, befindet sich nicht auf dem moralischen Standpunkte, die Bestechlich⸗ keit der Richter als ein Unrecht zu erkennen, und diese ist darum in hohem Grade dort eingerissen. Die Sudder Courts können, ihrer Constitution wegen, in ihrem doppelten Charakter als Verwaltungs⸗ Behörden und als erste Appellationsgerichtshöfe, dem Uebel nicht steuern, denn ihre Mitglieder sind Richter und können nicht zugleich Revisoren und Verwalter seyn. 1 “ S. Außer diesen Gerichtshöfen der Compagnie giebt es noch in Kal⸗ kutta, Madras und Bombay sogenannte Krongerichte, die von der Krone besonders für die in Indien ansässigen Briten, um nach Eng⸗ lischem Gesetz gerichtet werden zu können, bestellt sind, und die dem Lande die drückende Ausgabe von jährlich 9,253 Pfd. St. (nach den letzten Nachrichten) für ihre Unterhaltung auflegen. Seitdem nach der Charte von 1833 dem General⸗Gouverneur die Lokal⸗Gesetzgebung obliegt, haben sie wohlthätige Veränderungen erfahren, da sie früher gänzlich unabhängig von derselben nach Englischem Recht richteten, doch ist im Ganzen ihr Daseyn nutzlos, und ihre Wirksamkeit entschä⸗ digt das Land bei weitem nicht für die Kosten, die sie verursachen.
Ihr Geschäftskreis ist von geringem Umfange, weil die Prozeßführung bei ihnen zu theuer ist, um von anderen als den reichsten des Landes gesucht zu werden. Man sagt, in Madras hätten die reichsten Fami⸗ Uien aus Schikane durch Prozesse bei diesen Gerichten sich zu Grunde gerichtet. Die schon öfter in Antrag gebrachte Reform dieser Kron⸗ gerichte durch eine Vereinigung der rechtskundigen, liberalen, Britischen Advokaten mit den fähigsten Gerichts⸗Beamten der Compagnie in einem obersten Gerichtshofe für Indien müßte die wohlthätigsten Fol⸗ gen äußern. Das große Interesse, welches b Staats-Einnahme haben muß, hat fie auf eine 1 Einnahme⸗ (Steuer⸗) Departements geführt. Kollektoren und Unter⸗ Kollektoren erheben in den zahlreichen Distrikten, in welche die Pro⸗ vinzen getheilt sind, die Gefälle und sind den obersten Steuer⸗Di rectionen in Kalkutta, Allahadad und Madras und der Kommission in Bombay untergeordnet. Vollkommener ist die Verwaltung seit Lord William Bentinck's Administration noch in Bengalen, Behar, Benares und den nordwestlichen Provinzen geworden, wo besondere Steuer⸗Kommissarien über vier oder fünf Distrikte gesetzt und die Directionen zu rein verwaltenden Behörden erhoben sind. 8 Es bleibt uns noch übrig, über die eigenthümlichen Beamten Ver⸗ hältnisse des Civildienstes in Ostindien etwas zu sagen, in denen die neue Charte wenig geändert hat, und die noch ganz die alte kauf⸗ männische Verfassung haben. Eine Anzahl junger Männer wird jähr⸗ lich aus England nach Indien gesandt, die hier als Schreiber in die
die Regierung für eine geregelte gute Organisation der
ihnen von dem Gouvernement zugewiesenen Stellen dieses oder jenes Departements eintreten, nach einer Reihe von Jahren allmälig zum Range eines Faktors, dann eines Unter Kaufmanns (unior merchant) und endlich eines Ober⸗Kaufmanns (senior merchant) gelangen, in welcher Eigenschaft sie in erledigte Rathsstellen einrücken. Diese 688 Namen sind erst kürzlich, mit dem August 1841, abgekommen, doch die damit verbundenen Posten dieselben geblieben. Es ist nach Systeme keine Möglichkeit, in den dortigen Staatsdienst zu “ auf der untersten Stufe als Schreiber zu beginnen; es is 1 nch eben so unmöglich, daß ausgezeichnetere Beamte vor schwäͤcheren; wa voraus haben, da das strengste Anciennetäts⸗Gesetz allein das dh. cement derselben bestimmt. Kein wenn auch noch s hoch hch Jurist gelangt eher zu einem Richteramt in den Sudder⸗Cour 8, bi an ihn nicht die Reihe gekommen; keine Mittelmäßigkeit, keine wenn auch noch so große Beschränktheit, wenn sie nur nicht fähigkeit ist, hindert den Beamten an dem Eintritt in ein sälchas At sobald er das gehörige Dienstalter erreicht 8st. So ist es in je 8* Departement des Civildienstes. Daß das Volk darunter leidet un dadurch indirekt wieder die Regierung, bedarf keines Ber — Delirunt reges, plectuntur Achivi. 18
““ 11 8— nerhh⸗
wissenschaft, Kunst und Literatur.
Der glückliche und verdiente Alterthumsfreund, eifrigen Nachforschungen neuerdings geschmückten etruskischen Grabes be⸗ alten Veji angehörte. Sein gebrannter Erde hat guten
† Rom, 17. Febr. Der Herr Pietro Campana, ist in seinen durch Entdeckung eines mit Malereien lohnt worden, welches der Nekropolis des schönes Werk über antike Denkmäler von 8 allzurasch ins Publikum gelangtes und nach Vertheilung Ser g niger Exremplare völlig unterdrücktes Werk ist die auf Kosten der ö Regierung seit mehreren Jahren vorbereitete Bekanntmachung des Etrus sscheh Museo Gregoriano im Vatikan. Nachdem dieses Werk eine strenge Rer
sion von Seiten des gelehrten Jesuiten Padre Marchi ersahren Fat. ng es mit dem Tert eines hoffnungsvollen jungen Römischen Gelehrten, Achi Gennarelli, nächstens neu erscheinen.
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mimh zus üum 04 1 nm ⸗.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
1843. 1. März.
Morgens
24 Nach einmaliger 6 Uhr.
Beobachtung.
328,89 Par. 330,44 Par. 331,44“ Par. Quellwärme 6,9⁰0 R.
+ 0,6° n. + 0,4° k. 0,720 R. — 3,4 R. —
89 pCt. 76 pCt.
Wetter trüb. trüb.
Wind No. N. NW. Wärmewechsel + 0,7⁰
Wolkenzug... N. — 3,09 R.
330,26 Par. — 0,1° R. +† 2,62 K.. 82 pcCt. N.
Luftdruck... Luftwärme ... Thaupunkt ... Dunstsättigung
1,22 R. Flusswärme 0,9⁰°0 R. 3,7⁰ R. Bodenwärme 4,0⁰ „H. 80 pCt. Ausdünstung 0,009 Rb.
2 Schnee. Niederschlag 0,010 Rh.
Tagesmittel: 8
öW Den 2. März 1843.
Ber
S e.
Pr. Cour. Brief. Geld. [Gem.
Pr. Cour.
Actien. 8 Brief. Geld. 8
Fonds.
134½
104 ½ Pots. Bisenb. 102 ¼
do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Bisenb. 145 ½ do. do. Prior. Obl. 4 103 ¼ Brl. Anh. Eisenb. — do. do. Prior. Obl. 103; Düss. Elb. Fisenb. 70 . do. do. Prior. Obl. 103 ½ Rhein. Bisenb. 18 do. do. Prior. Obl. Berl. Frankf. Eis. do. do. Prior. Obl. 0 b. Schles. Eisb.
St. Schuld-Sch. 3½ Preuss. Buglische Obligat. 30.
Präm. Sch. 42*
104 ½⅔ V
135 ½
1032 102 ¾ 8 8
92 ⅔R˖
Scebandlung. — Kur- u. Neumärk.
4 3 ½
Schuldverschr. 2. 102 ½ Berliner Stadt- Obligationen. 3 ½ Danz. do. in Th. — Westpr. Pfandbr. 3 ½
80 ½
109 ¼ 103 105 E R Gold al marco. — — 212 Priodeichad'or. — 3 ½ 13
. . 1, 92 1 102½ And. Gldm. à 5 Th. — 10 72 19 12
Grossh. Pos. do. 1 106* do. 3 ½ 102 ½ Pfandbr. 3 ½ — do. 3 ½
Kur- u. Neum. do. 3 ½
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do. e Ostpr.
Pomm.
Schlesische do. 3 ½ 8 Pr. Cour.
Thlr. zu 30 Sgr.
Geld.
Disconto. eegs 3
0 u Tn .
v,b h8619 Brief.
Kurz 2 Mt.
Kurz
250 Fl. 250 Fl. Ilamburg. . 1116 668600 300 DIk. 2 Mt.
1 LSt. Mt. 300 Fr. Mt. 150 Fl. Mt. 150 Fl. Mt. 100 Tblr. Mt.
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Mt. 100 Fl. Mt. 100 SRbl.
Amsterdam..
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London
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Leipzig in Courant im 14 Thbl. PFuss..
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Frankfurt „W2Z2Z2.
Petersburg Woch.
Auswärtige Börsen. 58583 5 1 15-
Amsterdam, 26. Febr. Niederl. wirkl. Sch. 55 ¼ 5 % Span. 18 18.
Antwer Pen, 25. Febr. Zinsl. 1. Neue Anl. 18 ½
HIambur 8, 28. Febr. Bank -Actien 1635. Eugl.
London, 24. Febr. Cons. 3 % 95 ⁄. Belg. 104.
sive 4 ½. Ausg. Sch. 11 x¼. 2 ½ % Holl. 55 ⁄. 5 % 102 ½. 5 % Port. 226 — . 2X1 Engl. Russ. 1 16. Bras. 774.
Chili 80. Columb. 24 ¼. Mex. 30 ½. Peru 18. Paris, 25. Febr. 5 % Rente üin cour. 121. 65. 3 % mente sfin cour. 80. 55. 5 % Neapl. au compt- 107. 5 % Span. Rente 26 ½. Pass. . P etersb urg, 21. Febr. Lond. 3 Met. 37 76- Hamb. 33 i · Paris 399. Poln. à Paris 300 Fl. 81 ½. do. 500 Fl. 84 ½. do. 200 Fl. 28½. 1 Wien, 25. Febr. 5 % nlet. 110 5. 4 % 1017. 3 % 77 ½. 22 % —. 1 % —. Bank-Actien 1626. Aul. de 1834 143 ½. de 1839 116 %.
1 Russ. 110 ⅛.
Neue Anl. 20 i. Pas-
8 Königliche Schauspiele.
Freitag, 3. März. Im Schauspielhause. Zum erstenmale: Mademoiselle de Belle Isle, oder: Die verhängnißvolle Wette, Drama in 5 Abth., nach dem Französischen des Alexrander Dumas von F. von Holbein. “ 1 “
Sonnabend, 4. März. Im Schauspielhause: Zurücksetzung: (Dlle. Anna Löwe: Marie.) Hierauf: Der Empfindliche.
Sonntag, 5. März. Im Opernhause: Der Postillon von Lon⸗ jumeau. 8
Im Schauspielhause: Elisabeth.. 8
Dienstag, 7. März. Im Schauspielhause: Abonnement suspendu. Représentation extraordinaire au bénéfice de Mad. Saint-Aubin. Le spectacle se composera de 41) La premiere représentation de: Un roman intime, ou: Les lettres du mari, comédie nouvelle en 1 acte et en prose, Mr. Fournicr. 2) Mr. Gonnet, membre de Athénée Royaf de Paris, chan- lera les morceaux suivants: Le Forban, chant de mer, musique de Mr. le Comte d'Adhemar, paroles de Mr. de Portouneaux; et Fleurette, romance, musique de Mlle. Loisa Puget, paroles de Mr. Lemoine. 3) La premieère représentation de: L'orage, ou: Un téète-à-téête, comédie nouvelle en 4 aote et en prose, par MM. Frédéric Saulié et Laurencin. 4) Le bon curé hs. tiencef, chausonnette, musique de Mle. Loisa Puget, paro es de Mr. Lemoine, chantée par Mr. Gonnet; et Gastibelza, ou: Le fou de Tolède, scène dramatiqué, musique de Mr. Agg⸗ pou, paroles de Mr. Victor IHIugo, chantée et shs par n. Gonnet. 5) La première représentation de: Quane on n'a 1 a saire, vaudeville nouveau en 2 actes, par Mr. 1ö
Billets zu dieser Vorstellung sind in der de nunsg e s 98 St. Aubin, Französische Straße Nr. 60, ] 7. d. M., Vormittags von 11 bis 2 Uhr zu Abonnements⸗Billets bis Montag, den 6ten d. M., Mittags 12 Uh reservirt.
— —
Lustspiel in 1 Akt, von Hut. vom Stadt⸗Theater zu Danzig: Die Base, als letzte Vorstellung der Pantomimisten, Herren Gebrü⸗ der Lehmann: Der dicke Lord Plumpudding. Komische Fehltgene in 2 Akten. Zum Schluß. Zum erstenmale 1e ege der Brasilianische Affe, oder: Die Schiffbrüchigen. Englische Pan⸗ tomime in 1 Akt.
Sonnabend, crecia Borgia.
Sonntag, 5.
ü8 Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
Freitag, 3. März. Das war ich! (Dlle. Henschel, vos Gastrolle.) Hierauf:
März. Die Teufelsmühle am Wienerberge.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
8 Königsstädtisches Theater. 11ö¹““
4. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lu-
e ade etat. e. eil mn s. 1i sn 2668 † Sfsens. ir a n
1“ 8 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 b. Hahee. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
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lung an, für Berlin die Expedition der Slaats -Zeitung:
Friedrichsstrasse Mr. 72.
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Sa. Hanic 24
No. 63.
Um vielfachen Anfragen zu begegnen,
bemerken
Berlin, Sonnabend den 4en März
wir hiermit,
Schlosse enthält, auch einzeln in unserer Expedition zu haben ist.
Inh a lt
Amtliche Nachrichten. 8
Frankreich. Paris. Auflösung der Coalition gegen das Kabinet. — Brief aus Paris. (Die angebliche Minister⸗Krisis und die Opposition.)
Großbritanien und Irland. Oberhaus. Bau von Kriegsschif⸗ fen. — Unterhaus. Petition der Opiumhändler um Entschädigung. — Die Streitfrage wegen des Oregon⸗Gebiets. — Diskussion der Marine⸗ Veranschlagungen. — London. Geheimeraths⸗Versammlung. — Peel über die Begebenheiten in Afghanistan. — Brief aus London. (Wal⸗ ter und seine Opposition gegen das Armen⸗Gesetz; der Streit um die Nordwest⸗Küste von Amerika.)
Deutsche Bundesstaaten. München. Abgeordneten⸗Kammer. Fortsetzung der Verhandlungen über die Gesetzbücher. — Schreiben aus Dresden. (Zweite Kammer. Schluß der Berathung über die Peti⸗ tion der Juden). — Schreiben aus Hamburg. (Das Handelsgericht; Dr. Kirchenpauer; die Unterstützungs⸗Behörde.)
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Schlichtung der Händel mit Frankreich und die Contribution von Barcelona; die Wahlen, Steuer⸗ Verweigerung; der Staatsrath; Graf von Montfort; die Quecksilber⸗ Minen.)
Griechenland. Athen. Das neue Budget.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus Paris. (Nachträgliches über den Angriff der Amerikaner auf Monterey; Capitain Mackenzie in Anklagestand versetzt.)
La Plata⸗Staaten. Schreiben aus Paris. (Näheres über den Kampf zwischen Rosas und Rivera; Zustände der kriegführenden Pro⸗ vinzen.)
Inland. Potsdam. Nachrichten über den dermaligen Zustand der Straf⸗Anstalten in Spandau und Brandenburg. — Aachen. Großer Kirchendiebstahl im Dom. 8 v“ 8
Kronik des Tages. —
Se. Majestät der König von Hannover ist von Hannover hier eingetroffen.
Beklanntmachung.
1 Während der Zeit der Messe in Frankfurt a. d. O. wird, zur Beschleunigung der Korrespondenz, neben den bestehenden Briefpost⸗ Verbindungen eine besondere Brief⸗Beförderung zwischen Berlin und Frankfurt a. d. O. eingerichtet werden, welche in folgender Weise stattfinden wird: -
aus Berlin täglich 7 Uhr Abends, in Frankfurt täglich 3½ — 4 Uhr früh, aus Frankfurt täglich 9 Uhr Abends, in Berlin täglich 6v½ — 7 ½ Uhr früh. Berlin, den 2. März 1843. General⸗Post
Das öte Gesetz⸗Sammlungs⸗Stück, welches heute ausgegeben wird, enthält: unter Nr. 2328. das Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse, 28. Februar d. J. Berlin, den 4. März 1843. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
vom
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Leo Radziwill, von St. Petersburg. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der Division, Freiherr von Ditfurth, von Magdeburg. Der Königl. Hannoversche General⸗Major und General⸗Adju⸗ von Düring, Der Königl. Hannoversche Geheime Kabinets⸗Rath, Freiherr von Falke, und
Der Königl. Hannoversche Oberschenk und Reise⸗Marschall, von Malortie, von Hannover.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Boguslav Radzi⸗ will, nach Posen.
7ten
tant
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland. ..“ —,.— ““ Frankreich. Paris, 26. Febr. Der große Kampf in der Deputirten⸗ Kammer, dessen Ausgang noch vor wenigen Tagen als so zweifelhaft geschildert wurde, scheint schon entschieden zu seyn, bevor er noch begonnen ist. Die Coalition, welche sich gegen das Ministerium Guizot gebildet hatte, oder gebildet haben sollte, scheint gesprengt. Selbst der Courrier frangais zweifelt an dem Siege der Opposition. Er sagt bei Gelegenheit des Berichts über die ge⸗ heimen Fonds: „Dem Eifer der Minorität der Kommission verdankt man es, daß die ministerielle Frage gestellt worden ist. Die Crorterung wird ohne Zweifel lebhaft seyn; aber so schwer uns auch diese Erklärung wird, wir fürchten den Sieg des 29. Oktober. Das, Kabinet ist stark durch die Schwierigkeit der Lage, durch die
8 Schüchternheit der Bewerber und vor allen Dingen durch die unbe⸗
siegbare Treue, mit der die konservative Partei an den Doktrinen des Status quo hängt. Die Schwierigkeit der Lage kommt dem Kabi⸗ nette besonders zu Gute; denn seine Nachfolger müßten mit der Ue⸗
bernahme der Portefeuilles auch eine schwierige und verwickelte Liqui⸗ dation übernehmen. Herr Guizot wird durch diese großen Verlegen⸗ heiten sicher gestellt; er siegt unter der Last, die ihn zu Boden drückt, und, verschanzt hinter ernsten Schwierigkeiten, ruft er seinen Mitbe⸗ werbern zu: „Ihr würdet gehalten seyn, diese Schwierigkeiten zu lösen, ich brauche sie nur zu verschieben. Warum wolltet Ihr meinen Platz einnehmen, wenn Ihr Euch, gleich mir, nur zu einer abwarten⸗ den Politik bekennet? Wenn Ihr nichts thun wollt, so werdet Ihr das nicht besser können als ich.“ Giebt es denn unter den möglichen Männern keinen, der sich stark und gewandt genug fühlte, um es zu unternehmen, die begangenen Fehler wieder gut zu machen? Bis jetzt wenigstens hat Niemand das Wort genommen. Die großen Verschwörer haben die kleinen vorgeschoben, um sich nicht zu kompromittiren. Was gewin⸗ nen sie bei dieser Taktik? Sie setzen sich dem Verdachte aus, nicht den Muth ihres Ehrgeizes zu haben und die Gewalt eskamotiren zu wollen, ohne sich durch irgend eine öffentliche Verpflichtung zu binden. Die ministeriellen Möglichkeiten haben, unseres Erachtens, weniger Vertrauen zu der Ueberlegenheit ihrer Ideen, als zu der Gewandt⸗ heit ihrer Manöver; aber wir räumen auch ein, daß der Cha⸗ ralter der konservativen Partei ihre Entschuldigung ist. Kann man hoffen, durch den Werth einer Idee jene Miliz, die seit zwölf Jahren alle Ministerien vertheidigt, für sich zu gewinnen? Um sie dem Kabinet abwendig zu machen, muß man ihr Bürgschaften für ihre Gewohnheiten und für ihre Vorurtheile geben, indem man sie überredet, daß man nichts ändern werde, und daß sich Alles auf eine Veränderung der Personen beschränken soll. Da nun aber die konservative Partei ein⸗ sieht, daß es bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge nicht mehr mit einer bloßen Veränderung der Personen gethan ist, so schließt sie sich enger als jemals an das bestehende Kabinet au. Dies ist die Klippe, woran jeder Versuch zu einer ministeriellen Combination ge⸗ scheitert zu seyn scheint. Der Graf Molé selbst, sagt man, soll jede Hoffnung aufgegeben haben. Die Unterhandlungen zwischen ihm und dem Tiers⸗ parti sind, wie man uns versichert, definitiv abge⸗ brochen. Was aber auch geschehen möge, die Opposition hat nur eine Aufgabe zu erfüllen, die ihrer würdig ist, nämlich durch ihr Wort und durch ihr Votum ein politisches System anzugreifen, dessen vollständige Personifizirung Herr Guizot ist.“ Mehrere Mitglieder der Deputirten⸗Kammer haben die vergan⸗ gene Nacht wieder in dem Palaste Bourbon zugebracht, um die Er⸗
sten zu seyn, die sich auf der Rednerliste einschreiben. Es sind bis jetzt notirt, um gegen den Gesetz⸗Entwurf über die geheimen Fonds zu sprechen: die Herren Ledru⸗Rollin, Joly, von Tocqueville, von Larcy, Corne, Bechart, von Lasteyrie, Teulon und Pierre David; um dafür zu sprechen: die Herren von Gasparin, Desmousseaux de Givré und Peltreau⸗Villeneuve.
Der Herzog von Aumale, der reiche Erbe des Hauses Condé,
ist seit dem 16. Januar großjährig und hat daher die freie Versü⸗ gung über sein kolossales Vermögen. 1
„Der berühmte Verfasser der „Ecole de Vieillards“, der „Vépres Sieiliennes“, der „Enfants d'Edouard“, des „Marino Falieri“ und so vieler anderer Meisterwerke, Herr Casimir Delavigne, befindet sich seit einiger Zeit in einem Gesundheitszustande, der wenig Hoffnung für die Erhaltung seines Lebens läßt. 1
I† Paris, 26. Febr. Die Englischen Zeitungen kommen der Behauptung der legitimistischen und der radikalen Presse zu Hülfe, daß ein etwaiger Kabinetswechsel keinenfalls eine wesentliche Verän derung in der Französischen Politik hervorbringen werde. Dieser Satz mag wahr seyn, allein es ist ganz gewiß nicht im Interesse der Französischen Regierung, daß man ihn von den Dächern predige. Wenn man zumal berücksichtigt, welch ein centnerschweres Gewicht die hiesige Meinung an jedes irgend hervorspringende Wort der Eng⸗ lischen Blätter zu hängen pflegt, so muß man sich wundern, daß der dem Kabinette der Tuilerieen befreundete Theil der Londoner Presse auf jene Weise dem Legitimismus und dem Radikalismus in die Hände arbeitet. — Die Mitbewerber des Ministeriums, welche die Herren Soult und Guizot aus dem Amte zu drängen trachten, haben ihre stumme Rolle bis jetzt mit ziemlicher Konsequenz durchgeführt, allein es sind ihnen doch im Feuer der Intrigue hier und da einige Andeutungen über ihre politischen Absichten und Zwecke entschlüpft, Andeutungen, welche man übrigens bei dem besten Willen nicht umhin können wird, an dem Tage der parlamentarischen Diskussion weiter auszuführen und zu vervollständigen.
So erklärte gestern der Constitutionnel, daß die Beseiti⸗ gung des Ministeriums vom 29. Oktober im Interesse der Verfassung und des constitutionellen Sinnes der Nation durchaus nothwendig sey, indem die Fortdauer dieses Kabinets die öffentliche Mei⸗ nung der herrschenden Politik vollends entfremden würde. Eine solche Spannung, fügt der Constitutionnel hinzu, sey aber im jetzigen Augenblick doppelt bedenklich, weil sie drohe, auf die in dieses Jahr fallenden Wahl-Operationen zur Erneuerung eines Theils der Munizipalitäten und der Offiziere der National⸗Garde einen höchst ungünstigen Einfluß zu äußern. Die Feinde des Herrn Thiers fol⸗ gern aus dieser Ansicht des Constitutionnel, daß sie vollkommen Recht haben, wenn sie behaupten, daß durch ein neues Ministerium Thiers das bisherige System der Politik seit 1830 nur von Neuem verstärkt und befestigt werden würde, und daß die Oppositions⸗Mei⸗ nung von demselben kein irgend namenswerthes Zugeständniß zu er⸗ warten hätte. Es steht zu wünschen, daß die Parteien ihre Pflicht und die Vortheile der Aufrichtigkeit in Wort und That immer deut⸗ licher begreifen lernen, denn alsdann werden wir keine jener monströ⸗ sen Coalitionen mehr sehen, durch welche, ohne allen Nutzen und Zweck, zum größten Nachtheile der Verwaltung und mit gefährlicher Erschütterung des Prinzips der Staatsgewalt, die Französischen Mi⸗ nisterien oft genug gestürzt sind. Was würde zum Beispiel dabei herauskommen, wenn sich jetzt Radikale und Legitimisten, ihrem bis⸗ her ausgesprochenen Vorsatze zuwider, mit der übrigen Opposition zum Sturze des Kabinets vereinigten, und wenn, wie dies ziemlich
wahrscheinlich wäre, Herr Thiers an die Stelle des Herrn Guizot träte?
1843.
eschreibung des Maskenfestes im Königlichen Die Redaction der Staats⸗Zeitung
Jene beiden Unter⸗Abtheilungen der Opposition würden sich in jenem Falle am Tage der Installirung des neuen Kabinets demselben eben so feindlich gegenüberstellen, als sie jetzt dem Ministerium Soult⸗Guizot gegen⸗ überstehen, und die heutige ministerielle Partei könnte mit ihrer Hülfe die Existenz des neuen Kabinets jeden Augenblick von Neuem in Frage stellen. Bei einem parlamentarischen Gaukelspiel dieser Art hat kein politisches Prinzip, und sogar keine politische Partei, welche ihre Aufgabe mit einigem Ernste auffaßt, das Mindeste zu gewinnen. Warten wir ab, ob Herr Thiers den Muth hat, eben so ausdrücklich den Beistand der Radikalen und Legitimisten zurückzuweisen, als ihm derselbe bis jetzt von diesen beiden Parteien versagt wird. Jenes Opfer würde freilich allen Umständen nach nicht sehr groß seyn, aber wir zweifeln doch, daß Herr Thiers sich stolz und stark genug fühle, um auf das zu verzichten, was ihm verweigert wird. —1“
5 Grossbritanien und IJrland.
Oberhaus. Sitzung vom 24. Februar. (B. H.) Durch einen Antrag des Lord Minto auf Vorlegung einer Reihe von Do⸗ kumenten, die sich auf die Ausgaben der Admiralität für einzelne ihr untergebene Dienstzweige beziehen, wurde eine kurze Diskussion über die Marine⸗Angelegenheiten veranlaßt. Lord Minto (bekanntlich er⸗ ster Lord der Admiralität unter dem Ministerium Melbourne) erklärte dabei, daß es sein Hauptzweck sey, Auskunft über die Zahl der im vorigen Jahre gebauten Linien⸗ und Dampfschiffe zu erlangen und zu erfahren, ob man in dieser Beziehung die Absichten des früheren Mi⸗ nisteriums zu verfolgen beabsichtige. Lord Haddington, der jetzige erste Lord der Admiralität, antwortete darauf, daß 9 Linienschiffe im
Bau begriffen seyen und der Bau von 8 anderen beabsichtigt werde, und machte außerdem noch eine Reihe weniger interessanter Angaben, welche indeß Lord Minto so weit befriedigten, daß er seine Motion zurücknahm.
Unterhaus. Sitzung vom 24. Februar. (B. H.) Zu Anfang dieser Sitzung legte Lord John Russell eine Petition meh⸗ rerer Opiumhändler aus Bombay vor, in welcher dieselben um Ent⸗ schädigung für den Opium⸗Vorrath nachsuchten, den sie den Chinesen ausgeliefert haben, um dadurch die Freigebung des Königl. Handels⸗ Agenten, Capitain Elliot, zu bewirken, und für welchen Letzterer ihnen unzweideutig vollkommene Entschädigung versprochen habe. Die Pe⸗ tenten machten darauf aufmerksam, daß, nachdem bereits als Lösegeld für Canton 6 Millionen Dollars bezahlt worden seyen, welche die Regierung aber für sich in Anspruch genommen habe, nun abermals die Zahlung von 21 Millionen Dollars stipulirt und davon 6 Millio⸗ nen Dollars ausdrücklich als Entschädigung das ausgelieferte Opium angewiesen seyen, weshalb sie um baldmöglichste Befriedigung bitten dürften. Der Kanzler der Schatzkammer versprach dar⸗ auf, daß durchaus kein unnöthiger Verzug stattfinden solle, erklärte aber zugleich, daß vor Eingang der Ratification des Friedens⸗Vertrages nichts in der Sache geschehen könne. 8
Nach einer längeren, für das Ausland ganz uninteressanten Dis⸗ kussion über die Absetzung eines Marine⸗Auditeurs, welche die Oppo⸗ sition der Parteilichkeit des Ministeriums schuldgab und welche zu vielen Recriminationen führte, stellte Herr Blewitt eine Frage über den Streit, welcher wegen der Gränzen des Oregon⸗Gebietes zwischen England und den Vereinigten Staaten obwaltet, an den Premier⸗ Minister, erwähnte der bedrohlich aussehenden Debatten über diese Sache, welche neulich im Kongresse der Vereinigten Staaten statt⸗ gefunden haben, und erinnerte daran, daß die im Jahre 1818 vor⸗ genommene provisorische Gränzbestimmung zwar im Jahre 1827 be⸗ stätigt sey, jedoch nur mit dem Zusatze, daß der Vertrag nach vor⸗ heriger zwölfmonatlicher Kündigung aufgehoben werden könne. Da der dem Senate der Vereinigten Staaten von dem Senator Linn vorgelegte Antrag nun die Erklärnng enthalte, daß den Verei⸗ nigten Staaten das unbeschränkte Eigenthumsrecht über das ganze Dregon⸗Gebiet zustehe, so sey es wohl an der Zeit, die Sache auch Britischer Seits in Berathung zu ziehen, und er ersuche daher um Angabe desjenigen, was das Englische Ministerium über den Stand der Angelegenheit mittheilen könne. Sir Robert Peel suchte in seiner Erwiederung den Eifer, den der Senator Linn gezeigt, lächer⸗ lich zu machen und erklärte, daß man von den Anträgen einzelner Kongreß⸗Mitglieder nicht auf die Gesinnungen der Regierung der Vereinigten Staaten schließen könne, welche, wie aus den über die Sache gepflogenen Unterhandlungen hervorgehe, der freundlichsten
Da indeß die Unterhandlungen noch obschweben, könne
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Art seyen. D. er keine genauere Auskunft geben.
Hierauf konstituirte sich das Haus zum Subsidien⸗Ausschuß, und der Secretair der Admiralität, Herr S. Herbert, legte die Ver⸗ anschlagungen für den diesjährigen See⸗Etat vor. Der Hauptpunkt
derselben ist die Reduction der Flotte, welche die Flotten⸗Mannschaft um 4000 Mann verringert. Herr Herbert erwähnte der Kosten für die verschiedenen Expeditionen, welche zur Aufnahme der Küsten von England, Irland, Wales, der Orkneys, Westindiens und Anstraliens ausgesandt worden, so wie der zu gleichen Zwecken unter Capitain Belcher nach China abgeordneten Expedition und der Süd⸗Pol⸗ Erpedition unter Capitain Roß, welcher Letztere bereits eine sehr werthvolle Sammlung von magnetischen Beobachtungen eingesandt hat. Unter den Neubauten, welche ins Werk ge⸗ richtet werden sollen, erwähnte Herr Herbert besonders eines großen Bassins bei Woolwich für die Kriegs⸗Dampfschiffe und be⸗ merkte bei dieser Gelegenheit, daß die Regierung jetzt 90 Kriegs⸗ Dampfschiffe von mehr als 50,000 Pferdekraft besitze. Der Ge⸗ sammtbelauf der diesjährigen Ersparniß in dem See⸗Departement be⸗ trägt 435,000 Pfd.; die Zahl der zu besoldenden Matrosen ist 39,000 Mann nebst 2000 Schiffsjungen. Die Bewilligung von 1,436,629 Pfd. zur Besoldung dieser Mannschaft war das Erste, was Herr Herbert nach Beendigung sahe Darstellung beantragte. Dieser Antrag ver⸗ anlaßte mancherlei Bemerkungen, ohne jedoch entschiebenen J] spruch hervorzurufen. Herr More O’'Ferrall, ein früherer Re. cretair der Admiralität, äußerte die Meinung, daß man in den Re⸗