1843 / 64 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wenigstens Straflosigkeit; Andere stiften gar Komplotte an, um da⸗

von Anzeige zu machen. So befand sich ein Polizei⸗Präfekt einst in nicht geringer Verlegenheit, da er der Vertraute von fünf bis sechs Industrierittern war, welche sich gegenseitig verriethen und sich nur deshalb zusammen verschworen hatten, um jeder für seinen Theil den Gewinn der Delation davonzutragen.

Im Allgemeinen macht die politische Polizei wenig Kosten, denn die Konkurrenz ist sehr groß, und die Gewissen haben sehr wohlfeile Marktpreise; täglich melden sich unzählige Bewerber und bieten münd⸗ lich und schriftlich ihre Dienste an. Vermittelst dieser Werkzeuge er⸗ hält der Polizei⸗Präfekt die wichtigsten Aufschlüsse, und die große Mehrzahl der gegen die öffentliche Ruhe vorbereiteten Attentate ge⸗ langt vor ihrem Ausbruch zu seiner Kenntniß. Viele Personen, be⸗ merkt Herr Vivien, machen sich jedoch eine sehr übertriebene Vorstel lung von dem Eindringen der Polizei in das Innerste der Gesell schafts⸗ und Familien⸗Verhältnisse. Sie möchten, sagen sie bisweilen, nur auf 24 Stunden an der Stelle des Polizei⸗Chefs seyn, um, wie sie sich einbilden, einen ganzen Schatz pikanter Geschichten und skan⸗ dalöser Abenteuer mit hinwegzunehmen. In dieser Erwartung aber, versichert Herr Vivien, werde man sich sehr getäuscht finden, denn zu dergleichen unwürdigen Ausforschungen gebe die Polizei sich heutzu⸗ tage nicht mehr her, das Privatleben sey für sie verschleiert, und nur selten komme es vor, daß sie, auf das eigene Ansuchen von Familien, in deren Geheimnisse eindringe, aber auch dann geschehe es nur mit der äußersten Schonung und unter dem Siegel der strengsten Ver⸗ schwiegenheit.

Die Sicherheits⸗Polizei besteht in dem ununterbrochen thä⸗ tigen Kampf gegen jene verlorene Klasse der Gesellschaft, die sich mit deren Einrichtungen gleichsam im Kriegs⸗Zustande befindet. Unter der Bevölkerung aller großen Städte, sagt Herr Vivien, findet sich ein

Haufen von Elenden, die außerhalb der Gesetze leben, die zur Richt⸗ schnur ihre Begierden, zu Mitteln ihre Verbrechen, zum Gott ihre Leidenschaften haben. Der Diebstahl ist ihre Hülfsquelle, die abscheu⸗ lichste Ausschweifung ihr Ergötzen, das Gefängniß oder das Schaffot ihr unvermeidliches Ende. Täglich erfüllen sie, fast mehr noch durch die Frechheit ihrer Sprache und das Cynische in ihren Geberden, als durch ihre Missethaten, die Zuhörer vor den Gerichtshöfen mit Ent⸗ setzen. Es giebt gewisse Stadtviertel, gewisse Straßen, gewisse Häu⸗ ser, welche diesem Gesindel eine regelmäßige Zuflucht gewähren; ekelhafte Schlupfwinkel sind der Schauplatz ihrer Orgien; in schmutzi⸗ gen Löchern wohnen sie zur Miethe und bringen die Nächte in wüstem Gemenge dort zu; wird dieses Asyl ihnen entrissen, so flüchten sie sich aufs Feld und finden in den Steinbrüchen eine rauhe Herberge, oder sie schweifen, den sie verfolgenden Patrouillen ausweichend, in den Straßen umher und pressen dem spät heimkehrenden Einwohner seine Börse ab. Sie haben sich ihre eigene Sprache geschmiedet, die schon Cartouche sprach, die in den Bagnos gelehrt wird und die dort von einer Generation auf die andere übergeht.

So leben größtentheils die Sträflinge, welche ihrer Haft ent⸗ kommen sind, und alle jene Individuen, deren ganzes Leben eine be⸗ ständige Verletzung der Gesetze ist; sie kennen sich unter einander, unterstützen sich, komplottiren zusammen und verabreden die nächtlichen

Ueberfälle, Einbrüche und Straßenräubereien, von denen sie subsisti ren. Diese gräuliche Industrie vertheilt sich je nach der Verschieden⸗ heit der Fähigkeiten; auch das Verbrechen hat seine Spezialitäten und folgt der ökonomischen Regel der Arbeitstheilung. Alle Arten des Diebstahls, die Beutelschneiderei, die Prellerei, das gewaltsame Attentat, liefern ihr Kontingent. Die Einen haben die Gelegenheit zum Raube aufzuspüren, die Andern müssen ihn ausführen; Scharf⸗ sinn und Kraft theilen sich in die Rollen. Manche Unternehmungen werden lange vorbereitet, völlig einstudirt und mit furchtbarer Sorg⸗ falt und Vorsicht ins Werk gesetzt. Zuverlässige Hehler halten stets Oefen in Gluth, worin das ungemünzte Gold und Silber, Geschirr und Schmuck, sogleich in den Schmelztiegel gebracht und in Barren verwandelt wird. Die Diebe haben Schlosser in ihrem Dienst, die ihnen Nachschlüssel liefern, Kutscher des Straßen⸗FJuhr werks, die das gestohlene Gut fortschaffen, Schriftfälscher, welche die Handschriften nachmachen; sie schicken Helfershelfer aus, um die Lage der Zimmer zu ermitteln, Abdrücke von den Schlössern zu nehmen, die Stärke, Zahl und Lebensweise der Hausbewohner auszuforschen; sie veranlassen Volks⸗Aufläufe in den Straßen, indem sie entweder einen Streit erregen oder einen Sänger, Gaukler und dergleichen aufstellen und die sorglose Neugier ausbeuten. Der leichtgläubige Fremde geräth besonders leicht in ihre Netze; der unerfahrene Kassen⸗ diener sieht den Geldbeutel sammt dem Diebe, der ihn raubt, sich ent—⸗ schlüpfen; der mit Waaren beladene Wagen, wenn sein Führer ihn nur einen Augenblick verläßt, ist auf der Stelle ausgeplündert; die Schaufenster an den Läden sind für sie eine stets offene Beute.

Im Foyer der Theater, bei den Predigten beliebter Kanzelredner, auf den öffentlichen Promenaden, überall, wo das schöne Geschlecht sich versammelt, ist sicherlich einer von diesen Gaunern auf dem Platz, der in geschmackvollem und kostbarem Anzug vornehme Manieren heuchelt und mit Leichtigkeit unter die Menge sich mischt. Bald ver⸗

schwinden Uhren, Lorgnetten und Schmucksachen unter den Hän⸗ den. Oder es kommen junge, glänzend gekleidete Frauen in die Kaufläden, lassen sich hunderterlei Kostbarkeiten zeigen und wissen die reichsten davon sehr geschickt unter ihre elegante Pelerine zu praktizi⸗ ren. Genug, die erfinderische Kraft dieses Volks in Listen, Kunst⸗ griffen und Projekten ist unerschöpflich, ihre Keckheit und Energie in der Ausführung von äußerster Hartnäckigkeit.

Diesem Verderben tritt nun die Sicherheitspolizei gewandt und muthig entgegen. Auch sie hat ihre öffentlichen und ihre geheimen Agenten. Die Ersteren überwachen die Diebe, ohne sich unter sie zu mischen; die Anderen kommen mit ihnen in nähere Berührung, und ohne sich jemals irgendwie, von nah oder fern, bei ihren Verbrechen zu betheiligen, treffen sie doch mit ihnen zusammen, kennen sie per⸗ sönlich und wissen die genauesten Angaben über Charakter und Le⸗ bensweise dieser Elenden mitzutheilen. Die Polizei⸗Agenten sind mit ihren Erkennungszeichen und Losungsworten vertraut, sie folgen unab⸗ lässig allen ihren Schritten, sie mischen sich ihrerseits unter das Pu blitum, um es zu beschützen; sie entreißen dem Diebe seinen Raub und geben ihn dem Inhaber zurück, der über eine öffentliche Wach⸗ samkeit, die besser als er selbst seine Börse hütet, erstaunt und ent⸗ zückt ist; sie verfolgen den Gauner in das Hotel, wohin eine reiche Beute ihn lockt, auf die dunkle Treppe, die zu der einsamen Woh⸗ nung eines armen fleißigen Handwerkers führt, oder sie warten sei⸗ ner draußen unb bemächtigen sich gleichzeitig des Diebes, seiner Ir⸗ strumente und der Frucht seines Raubes. Sind sie einem Hehler auf die Spur gekommen, so nehmen sie Besitz von seinem Hause; unge⸗ sehen öffnen sie seinen schamlosen Klienten die Thür, und diese finden, statt des Mitschuldigen, der ihnen den Preis ihrer Beute zahlen soll, den Agen⸗ ten der öffentlichen Gewalt, der sie beim Kragen nimmt. Erzählt man diesen Dienern der Polizei die näheren Umstände eines Diebstahls so wissen sie bisweilen sogleich den Thäter zu vermuthen: als vor einigen Jah⸗ ren der Münzdiebstahl in der Königlichen Bibliothek vorfiel, bezeichneten jene Agenten, nachdem sie von dem dabei angewandten Verfahren sich unterrichtet hatten, sogleich das Individuum, welches sich später wirklich dazu bekannte. In Ermangelung besonderer Kennzeichen leitet sie ein merkwürdiger Instinkt; das geringste Merkmal giebt ihnen Licht: das Papier, welches zu dem Pfropfen eines Feuergewehrs gebraucht wor⸗

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den, ein zurückgelassenes Instrument, die Fußtapfen, die Erinnerun gen der Nachbarn, die wiedergefundenen Gegenstände des Verbrechens, übermäßige Ausgaben ohne rechtfertigende Hülfsquellen, ein im Zorn oder in der Trunkenheit entwischtes Wort, nichts lassen sie unbe⸗ achtet; das Gedächtniß wird nach allen Seiten hin angestrengt, alle Umstände ermittelt, alle mögliche Auskunft eingesammelt. Zu ge⸗ wisser Zeit werden die übelberüchtigten öffentlichen Häuser, die ver⸗ pesteten Schenken der Volkshefe plötzlich des Nachts alle zugleich von Brigaden der Sicherheits⸗Polizei durchsucht; zahlreiche Patrouillen umzingeln die Steinbrüche des Weichbildes, versperren alle Ausgänge, dringen in alle Winkel.

Diese Expeditionen bringen gewöhnlich eine Menge gerichtlich schon einmal bestrafter Individuen, Galeeren⸗Sklaven und Tagediebe, die keine Ausweismittel über ihre Beschäftigung und ihren Lebens Unterhalt haben, in die Gewalt der Obrigkeit; die Entkommenen werden dann ins Bagno oder in die Central⸗Gefängnisse zurückge schickt; die in Freiheit Gesetzten, welche die Gränzen des ihnen an⸗ gewiesenen Aufenthalts überschritten haben, wegen Verletzung des Banns, die Obdachlosen wegen Vagabundirens vor Gericht gestellt, und Paris, von der Gegenwart dieser verzweifelten Gäste und Hun gerleider befreit, kann wenigstens eine Zeit lang wieder ruhiger schlafen.

In der Nacht verbreiten sich die Sicherheits⸗Agenten in kleinen, wohlbewaffneten und entschlossenen Trupps durch die Straßen; sie durchstreifen die einsamsten und entlegensten Gegenden, in denen die Versuchung zu Verbrechen am größten ist; geräuschlos schleichen sie im Schatten hin, kauern sich an den Häusern nieder, halten jedes Individuum an, welches verdächtige Pakete trägt oder nur Verlegen⸗ heit in seiner Haltung zeigt, und beurtheilen nach den Antworten desselben, ob sie es seinen Weg fortsetzen lassen, nach der von ihm angegebenen Wohnung begleiten oder in polizeiliche Sicherheit brin gen sollen. Die Munizipal⸗Garde leiht ihnen auf diesen nächtlichen Streifzügen ihren Beistand, und Patrouillen, die im Dunkel der Nacht ungesehen und ohne Geräusch umherziehen, ergreifen auch oft Individuen, welche im Begriff sind, ein Verbrechen zu begehen, oder die Beute eines schon begangenen hinwegtragen. *)

Gerichtlich schon eéinmal bestrafte Personen in den Sicherheits⸗ Brigaden anzustellen und zu beschäftigen, davon ist die Pariser Poli⸗ zei⸗Präfektur schon seit längerer Zeit zurückgekommen, denn die öffent⸗ liche Meinung empörte sich darüber, daß Verurtheilten ein solches Vertrauen geschenkt wurde, und sie protestirte dagegen, daß die ge richtliche Brandmarkung gewissermaßen eine Tauglichkeit verleihen sollte. Herr Vivien giebt zwar zu, daß diese Klagen ihren Grund hätten, indeß hält er es doch kaum für möglich, auf die Dienstleistun gen dieser Klasse von Menschen ganz zu verzichten, weil Personen von durchaus reinem Charakter und unbescholtenen Sitten sich schwer dazu verständen, unter das Leben und Treiben von Uebelthätern sich zu mischen; nur werde es natürlich Pflicht der Polizei⸗Beamten seyn, zu solchen Werkzeugen die minder unwürdigen Individuen auszuwäh len und nicht Leuten, deren Dienst die Verwaltung beflecken würde, einen öffentlichen Charakter beizulegen.

Der Verfasser schließt seine Arbeit, in welcher er sich auch noch über die Gefängnisse, über die Prostitution, die Markt und Gesund heits⸗-Polizei verbreitet, mit dem Bedauern, daß die Einwirkung der öffentlichen Gewalt nur zu oft rein materiell sey, und daß man ihr den Vorwurf machen könne, sich gleichgültig gegen die moralische Bes serung des Volks zu zeigen. Hierzu nun kann zwar eine tüchtige, humane und ihres hohen Zwecks sich bewußte Polizei, wenigstens in⸗ direkt, auch das Ihrige beitragen, aber als ihre eigentliche Bestim⸗ mung erscheint doch nicht sowohl die Erzeugung eines sittlicheren Zu standes, als vielmehr nur die Aufrechterhaltung der bestehenden Sitt lichkeit und die Verhinderung des Auflommens der ihr entgegenwir kenden Kräfte. Die feste Begründung und Vervollkommnung der sittlichen Volis⸗Elemenke ist Sache der Erziehung, durch Religion und Unterricht, und wo diese nicht alle Volksklassen durchdringt, da wird auch die trefflichste Polizei, wie wir es in Paris und London sehen, den Kampf immer von neuem zu beginnen haben, und es wird beständig offener Krieg seyn zwischen der öffentlichen Gewalt und den verlorenen Klassen der menschlichen Gesellschaft.

Wo sich das Bedürfniß einer erhöhten Wirksamkeit der Poli zei fühlbar macht, da scheint man nach den vorliegenden Erfah⸗ rungen zunächst auf eine richtige Combination der städtischen und Staats⸗Polizei, sodann aber auf die Bildung eines besonderen, aus gewandten, jungen, unerschrockenen und zuverlässigen Leuten bestehen den Corps Bedacht nehmen zu müssen, welches, durch militairische Organisation gelenkt, aber durch keine schwerfälligen Uniformstücke be⸗ hindert und verrathen, sich den Operationen der Sicherheits⸗Polizei

*) Herr Vivien deutet hier, wie es scheint, auf die sogenannten patrouilles grises hin, welche zu der Zeit, als er Polizei⸗Präfekt war, noch gar nicht existirten und erst seit den letzten Jahren formlich organisirt worden sind. Wir haben ihre wohlthätige Wirkung öfter zu beobachten Gelegenheit gehabt und glauben daher, darauf, als auf das vielleicht wirk samste Mittel, die nächtliche Sicherheit einer großen, voltreichen Stadt zu erzielen, noch mit einigen Worten ausmerksam machen zu dürfen. Längst schon hatte man nämlich die Erfahrung gemacht, daß die Vhg eähischen Patrouillen, welche die Straßen von Paris zum Schutz der öffentlichen Sicherheit des Nachts zu Pferd und zu Fuß in großer Anzahl durchzogen, ihren Zweck nur unvollkommen oder gar nicht erreichten. Eine Reiter Patrouille wird in den langen, des Nachts von 1 Uhr ab ziemlich verödeten Straßen, welche meistens mit sehr hohen Häusern besetzt sind, auf 400 500 Schritte ganz deutlich gehört und ist daher für Diebesgesindel, welches bei seinen nächtlichen Erpeditionen natürlich auch seine Vedetten ausstellt, von jeher die beste Warnung gewesen, sich beim Herannahen solcher Feinde ent weder ruhig in seinen Schlupfwinkeln zu verhalten oder bei Zeiten das Feld zu räumen. Eben so hat sich der schwere Tritt und namentlich das Blinken der Waffen einer Fuß⸗Patrouille, selbst bei der im Ganzen genom men schlechten Beleuchtung von Paris, immer als eine bequeme Mahnung mehr für vorsichtige und geschickte Diebe bewährt. Man kam daher auf den sehr glücklichen Gedanken, diese geräuschvollen, sichtbaren Patrouillen zum Theil eingehen zu lassen und an ihrer Stelle die obengenannten patrouilles grises zu organisiren. Eine solche graue, fast unsichtbare Pa⸗ trouille besteht aus einem Piket Munizipal⸗Gardisten von respektive 5, 10 15 und mehr Mann, je nach dem Umfange des Terrains, welches sie zu bewachen hat, unter dem Kommando eines Brigadier oder Sergeanten. Dieser und seine Leute tragen über der Uniform und den Waffen, welche für sie blos aus Seitengewehr, theilweise vielleicht noch Pistolen, bestehen, einen langen grauen Ueberrock (Capot) ohne Aufschläge und sonstige Ab⸗ zeichen; der Czacko ist gleichfalls mit einem duntlen Ueberzuge versehen. So angethan ziehen sie nicht etwa in Reihe und Glied durch die Straßen, sondern sie gehen vereinzelt, in Distanzen von zehn und zwanzig Schritt, langsam und leisen Trittes dicht an den Häusern hin, so daß sie kaum zu bemerken sind. Kömmt nun Einer oder der Andere einer solchen Patrouille einem Verbrechen auf die Spur, oder bedarf er der Hülfe seiner Kameraden, z. B. zur Verhaftung eines verdächtigen Individuums, so giebt er blos ein vorher verabredetes Zeichen und augenblicklich sammelt sich das ganze Piket auf der gehörigen Stelle und leistet den nöthigen Beistand. Dieser eben so S2 8. als zweckmäßigen Einrichtung verdankt Paris gegenwärtig zum großen Theil die nächtliche Sicherheit, welche in den letzten Jahren bedeu⸗ tend zugenommen hat. Auch gehören dort nächtliche Einbrüche jetzt eher zu den Seltenheiten; die meisten und bedeutendsten Diebstähle werden am hellen lichten Tage mit Hülfe jener klugen Combination günstiger Umstände und mittelst jener Kühnheit der Ausführung eines einmal berechneten Schlages verübt, worin die Französischen Diebe eine unbestreitbare Meister⸗

schaft erlangt haben. AIAnm. d. Rev.

u widmen bestimmt wäre. Polizei, von Peel vor 15 jetzt trefflich bewährt.

Meteorologische Beobachtungen.

Morgens Nachmittags

6 Uhr. 2 Uhr.

Auch die n i

oder 20 Jahren organisirt, hat sich bis

1843. 3. März.

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Lafrdbmelt .... 335,53 Par. 335,93 Par. 336,47 Par. Quellwärme 6,9⁰

Luftwörme 4,5° h. 0,60 R. 4,10 R 414

7,4° n. 4,4° n. 7,40 n.

77 pct. 71 pct. 74 pct. heiter. heiter. heiter. NW. WNW. NW.

NW. 3,1° KR. + 6,40k..

Flusswürme 0,4 .

Bodenwärme 3,90 „R.

Ausdünstung 0,011 Rb.

Niederschlag 0.

Wärmewechsel 0, 8

1 71 pCt. WNW.

Thaupunkt Dunstsättigung Wetter

Wolkenzug... Tagesmittel: 335,780 Par...

DBor IlIi n6r 18 p Den 4. März 1843.

Pr. Cour. Brielf. Geld.

S e.

Pr. Cour. HBrief. Velad. [Geua.

4 8 Fonds. 8

104 ½ 104212B1I. Pots. Risenb. 5 135 ½ do. do. Prior. Obl. Obligat. 30. 4 103 ½ Mgd. Lpz. Eisenb. Präm. Sch. der dælo. do. Prior. Obl. Secehandlung. 92 ¼ Brl. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Obl.]* Düss. Elb. Risenb. 5 do. do. Prior. Obl.* 103 Rbhein. Eisenb. 18 do. do. Prior. Obl.* Berl. Frankf. Eis. d0. do. Prior. Obl.* 0b.-Schles. Eisb. *

St. Schuld-Sch. 3 ½ Preuss. Englische 102 ¼ 145 ¼ 103 120 ½ 103 ¼

102 ½

Kur- u. Neumärk. Schuldverschr.“ 6 Berliner Stadt- Obligationen. 3 Danz. do. in r.— Westpr. P1anher. 3

Grossh. Pos. do. 4

102 ½

106 * 102 ½ 104 ¼ Pomm. do. 3 ½ 103 ¹ Kur- u. Neum. 40. 3 ½ 104 ¼ z sche do 5b 21 Schlesische do. 3b 10² s.

do. do. 3 ½

stpr. Pfandbr. 3 ½ Ostpr. ndbr. Gold al marco.

Friedrichsd'or.

And. Gldm. à 5⁵ Th.

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief.%Geld.

0 à T F.

WMechsel - C

250 Fl. Kurz 250 Fl. 2 Mt. 300 Mh. Kurz 300 Mhb. 2 Mt. Mt. Mt. Dlt. Mt. Mt. Tage Mt. Mt. Woch.

Amwsterdam do. Illamburggg do. London .. 1 Lst. Poris 300 Fr. Weir in 20 t 150 Pl.

Augsburg 150 Fl. Breslau 100 Thleg.

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Leipzig in Couraut im ] 1 Thl. Fuss.. 100 Thlr.

Franklurt a. M. WZZ2Z2 ..... 100 Fl. Petersbuug . . . 100 SRbl.

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22 1

1052

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 55 ⁄.

3 % do. 27 . Pass. -

Preuss. Prüm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109. 4 % Russ. Antwerp en, 27. Febr. Zinsl. —. Neue Anl. 19. Hamburg, 2. März. Bank-Actien 1633. Engl. Russ. 110 ½. London, 25. Febr. Cons. 3 % 95 ½. Belg. —. Neue Anl. 20 ½. Pan⸗

sive 1 ½. Ausg. Sch. 11½. 2 ½ % IIoll. 55 ½. 5 % 102 ½. 5 % Port. 3 % —.

Eugl. Russ. —. Bras. 77. chili —. Columb. —. Mex. 30 ½. Peru 18. Paris, 27. Febr. 5 % Rente fin cour. 121. 70. 3 % Rente fin cour. 80. 65.

Neapl. —. 5 % Span. Reute 27 ½⅛. Pass. 4 ½.

Petersbu rg, 24. Febr. Lond. 3 Met. 37 8 IIamb. 33 ¾.

Poln. à Paris 300 Fl. 81 ½. do. 500 Fl. 84 ½. do. 200 Fl. 28 ½. Wien, 27. Febr. 5 % Met. 110 ⅞. 4 % 101⁄. 3 % 77 ⅛¾. 2 %

.% —. Bank-Actien 1629. Anl. de 1834 143 ¼. de 1839 116 ½.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 5. März. Im Opernhause: Auf Höchstes Begehren: Die Danaiden. Großes pantomimisches Ballet in 2 Akten, von Hoguet. Musik von H. Schmidt. Vorher: Die Lotto⸗Nummern. Singspiel in 1 Aufzug. 8 1

Im Schauspielhause: Elisabeth. Historisches Drama in 5 Akten und einem Nachspiele von Charl. Birch⸗Pfeifer.

Montag, 6. März. Im Schauspielhause: Kaiser Heinrich VI., zweiter Theil, historische Tragödie in 5 Abth., von E. Raupach.

Dienstag, 7. März. Im Schauspielhause: Abonnement suspendu. Représentation extraordinaire au bénéfice de Mad. Saint-Aubin. Dans cctte représentation Mr. Döhler se fera entendre pur la derniecre fois avant son départ pour Hamburg. Le spectacle se composera de: 1) L'orage, comédie nouvelle en 1 acte et en prose, par MM. Frédéric Soulié et Laurenein. 2) Mr. Gonnet, membre de l'Athénée Royal de Paris, chan- lera les morceaux suivants: Le Forban, musique de Mr. le Comte TAdhemar, paroles de Mr. de Portouncaux; et Fleurctte, romance, musique de Mllc. Loisa Puget, paroles de Mr. Le moine. 3) Mr. Döhler exécutera une grande Fantaisie pour le piano, sur des lhèmes de 'Opera de Guillaume Tell. 4) Le bon curé Patience, chansonnette, musique de Mlle. Loisa Puget et Gastibelza, ou: Le fou de Tolède, scèune dramatique, mu sique de Mr. Monpou, paroles de Mr. Victor HIugo, chantée et jouée par Mr. Gonnet. 5) Uune romance de l'Opera II tor neo, musique de Mr. Le Comte de W estmoreland; et Remi niscences de POpera de Sapho, musique de Pacini, exécules par Mr. Döhler. 6) Quand on n'a rien à faire, vaudeville nouveau en 2 actes, par Mr. Lockroy. 8

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung des Herrn St. Aubin, Französische Straße Nr. 60, von Sonntag, den öten d. M., Vormittags von 11 bis 2 Uhr zu haben, und bleiben die Abonnements⸗Billets bis Montag, den 6ten d. M., Mittags 12 Uhr reservirt.

2

5 % do. 101 ¼. Ausg. —. Zinsl. —.

Amsterdam, 28. Febr.

Kanz-Bill. —. 5 % Span. 18 ½ 8

5⁰

Paris 399.

Königsstädtisches Theater. 6 Sonntag, 5. März. Die Teufelsmühle am Wienerberge. Volks⸗

Mährchen mit Gesang in 4 Akten nach Huber. Musik von Wenzel

Müller. E1.“““ 3 Montag, 6. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Maria,

ossia: La Figlia del Reggimento- (Marie, oder: Die Tochter des Neaiments 8 Afciaich . 7. März. Zum erstenmale: Wie denken Sie dar

über? Dramatische Kleinigkeit in 1g pon Hahn. Hierauf: Vor⸗

stellung der Pantomimisten Herren 4 ebrüder Lehmann: Pierot als Doppelgänger. Komische Zauber⸗ Pantomime in 2 Akten. Zum Schluß: Der Barbier von Pekin. En, lische Pantomime in 1 Akt. Hierin kommt vor: Die Japanische Messe.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗ posbuchdruckerei. Beilage

der Londoner

Allgemeinen Preuß isch

Innsbruck, 17. Febr. (Tyroler Bote.) Auf eine gegen den Schluß des vorigen Monats eingetretene milde Witterung mit Südwind und heftigerem Regen erfolgte am 4. und 5. Februar d. J. ein solcher Schneefall in mehreren Landestheilen, daß man sich

seit Jahren keines ähnlichen erinnern kann. Der Schnee siel in gro⸗ ßen Flocken und unaufhörlich, und in kurzer Zeit lag er 2 bis 5 Schuh hoch in der ganzen Gegend und sperrte Straßen und Wege, so daß alle Verbindung unterbrochen wurde. Außerordentlich war die Schnee⸗ masse im Nreise Pusterthal. Auf dem Toblacherfelde am hohen Kreuze lag der Schnee 51 Zoll hoch; bei Abfaltersbach stürzte sich eine La wine in die Drau, die dadurch zurückgestauet wurde, und die Straße beschädigte. Bei Höllenstein im Straßen⸗Distrikte Ampezzo erreichte ver Schnee eine Höhe von 62 Zoll, und es schien auf der ganzen Sraße Eine Lawine zu liegen. Eine Lawine, die dort losgebrochen war, drang bis zur dort befindlichen Brücke, riß die Brückengeländer weg, und überschüttete die ganze Brücke. Am 7ten bis 11 Uhr Vormittags

war noch keine Seele von Ampezzo nach Bruneck gekommen, und um die Straße wieder zu öffnen, mußte eine große Anzahl Arbeiter ver⸗ wendet werden. Eine große Lawine, welche viele Bäume mit sich riß, sperrte den Weg von Bruneck nach Enneberg durch längere Zeit. Leider waren auch mehrere Menschenleben das Opfer dieses Ereignisses. In Glanz, im Landgerichts⸗Bezirke Lienz, wurden zwei Knaben, und in Sablos, im Landgerichts⸗Bezirke Windischmattrey, wurde ein Mann von den Lawinen begraben. In der Nähe von Dietenheim wurde ein Dienstknecht und bei Pfalzen ein dortiger Einwohner todt im Schnee gefunden; im sogenannten Bonlande soll ein Weib und in Geiselsberg sollen drei Personen in Folge dieses Schneefalls umge⸗ kommen seyn. In der Gemeinde Ellen im Landgerichts⸗Bezirk Bruneck wurde ein Theil des Hauses des Mareierbauern durch eine Lawine weggerissen, und zwei im Bette liegende Dienstboten wurden von ihren Schneemassen bedeckt, beide jedoch glüicklich wieder gerettet. In Prettau beschädigte eine Lawine das sogenannte Koflhaus und bedeckte mehrere Menschen, welche jedoch mit Ausnahme einer Weibs⸗ person wieder gerettet wurden. Eine zweite noch größere Lawine aber riß dieses Haus ganz mit sich fort und überschüttete 7 Menschen, wovon nur vier gerettet werden konnten. In Vals, Landgerichts Mühlbach, drückte eine Lawine das sogenannte Badhaus ein, und ein in der Dachkammer dort schlafender Knabe konnte nur wie durch ein Wunder von der Magd zwischen den sinkenden Dachbalken herausge⸗ rissen werden, bevor die Balken die Bettstätte des Kindes in Stücke zerschmetterten. In Weitenthal wurden zwei Futterhäuser und eine

Wohnung zerstört, und die dort wohnenden Leute konnten sich nur durch die eiligste Flucht retten. Auch in anderen Theilen dieser Provinz war dieser außerordentliche Schneefall von Unfällen begleitet, worüber

jedoch die näheren Nachrichten fehlen.

Man meldet ferner aus St. Jacob in Defereggen, 14. Februar.

Die Nacht zwischen 5. und 6. Februar war für die Bewohner im Thale Defereggen eine lange Schreckensnacht. Nachdem wir einige Tage vorher eine so angenehme Witterung gehabt, daß selbst einige Sommer⸗Insekten aus ihren Puppen schlüpften, fing es am Zten

Abends um 10 Uhr zu schneien an und schneite 48 Stunden ohne Aufhören fort. Die Masse des neugefallenen Schnees lag 6 Schuh tief. Schon am 5ten Nachmittags rollten die Wind⸗Lawinen mit donnerähnlichem Getöse rechts und links von den Gebirgen nieder,

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8

was sich besonders häufig gegen Abend und die Nacht hindurch wie⸗ derholte und alle Bewohner mit Angst und Furcht theils wegen eige⸗ ner, theils wegen fremder Gefahr erfüllte. Unter diesen Umständen dämmerte endlich der Morgen und öffnete den Ausblick in die Ge⸗ genden, wo die Elemente gewüthet hatten. Das Haus des Herrn Simon Gasser auf der Ebene war von einer Lawine ganz verschüttet, und zwei Geschwister desselben lagen unter der hochgethürmten Masse. Sie wurden aber glücklich gerettet. Eine andere Lawine stürzte Abends um 9 Uhr unter heftigem Brausen über die Wohnung des Andrä Leitner zu Meick, nes jedoch dieselbe stehen und nahm nur den nahe daran gebauten Futterstadel sammt dem Vieh in die Tiefe. Acht Stück Rinder und sechs Schafe gingen dabei zu Grunde. Eben so riß eine Lawine um 2 Uhr früh das Futterhaus des Peter und Jo⸗ hann Ladstetter in Tegisch unter fürchterlichem Krachen fort, wobei sechs Kühe getödtet wurden. Noch trauriger lauten die Nachrichten von der Nachbar⸗Gemeinde St. Veit.

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten

in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat Januar 1843, nach einem monatlichen Durchschnitte in Preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Namen der Städte. Weizen Roggen Gerste Hafer

31 1. 688. 8 23 2 27 19 1 Insterburg I61“ 28 19 1“*“ 25 20 WWWW8 11114“4* Danzig.... 47 % 31 22 9% Elbing.... 4 31 22 Konitz 31 20 £ Graudenz... . 30 24 2 Kulm 9 29 217 Thorn 5— 23 1 Posen 312G Bromberg... . 24 8 . Fraustadt 5 ⁄% —40 37 2. Rawitsch j 2 2 T.8 259139631“ Brandenburg . Kottbus Frankfurt a. dv. D. ... .... Lanbdsberg g. b. . . Stettin Stralsund Kolberg

10 12

1. Königsberg

21 16 b1111““ 23

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4, ,1,5 nna,S ieh

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Namen der Städte. Weizen Roggen Gerste Hafer

Breslau 4752 e. . 1 12 Grünberg 59 1 Glogau’. 50 l Liegnitz.... Görlitz

.Hirschberg... Schweidnitz .... Glatz 1 Neisse Leobschütz Ratibor

Magdeburg JEEEEII1“] Halberstadt Nordhausen Mühlhausen

. Halle Torgau

Münster Minden Paderborn Dortmund

0

28

3

4 2J.

6.

7. 8. 9. 10.

11

42. 13.

14.

Köln. 81ö“

Aachen Malmiebs . Piter..

Saarbrück.. Kreuznach

Simmern..

Koblenz ...

Wetzlar

Durchschnitts⸗Preise

12 Preußischen Städte...

5 Posenschen Städte....

9 Brandenburgischen und Pom⸗

merschen Städte 1 Schlesischen Städtee.. 8 Sächsischen Städte.. 4 02 2

82 8&

8 1 58*5

1

8.

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0 90 * —, N 8

Westphälischen Städte .... Rheinischen Städetee.

1

Allgemeiner Anzeiger für

7. April 1843, Vormitt. 11 Uhr, eputirten, Herrn Ober⸗ Landesgerichts⸗ Referendarius Pieschel 11., anberaumten Termine zur

Bekanntmachungen. vor del a 1

S itckh

Der Gutsbesitzer Ernst Gottlob Lehmann zu Streesen im Pyritzer Kreise von Hinterpommern, welcher wegen Zeugenbestechung zu einer einjährigen Zucht⸗ hausstrafe rechtskräftig verurtheilt ist, hat sich gegen Ende November oder zu Anfang Dezember vorigen Jahres aus seinem Wohnort entfernt, und ist sein fetziger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen. Da Behufs der Strasvollstreckung seine Habhaft⸗ werdung nothwendig ist, so werden alle Behörden des In⸗ und Auslandes, unter Fäh lc zu G Gegendiensten, ersucht, auf den Lehmann zu vigiliren, 8 F. 8 G Eö. zu verhaften und gegen Er⸗ II stattung der Kosten an uns abzuliefern. Derselbe ist—o t cedirte, 42 Jahr alt, etwa 5 Fuß 7 Zoll groß, schlank, von blasser Gesichtsfarbe, hat dunkles Haar und soll eine Legitimationskarte des Dominii Streesen, welche von seinem Wirthschafts⸗Inspektor Hiltebrand ausgestellt

genauen Angabe

derselben, zu melden,

wanigen Ansprüchen präkludirt und ihnen deshalb ein

ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Nuamburg, den 9. Dezember 1842.

Königlich Preuß.

IW G 8 Alle und jede, welche an das von dem Pächter

annoch bis laufen Pachtrecht an dem auf Rügen im Zirkower Kirchspiele belegenen Gute Vierwitz, an den dem Letzteren mit abgetretenen Pachtvorschuß, so wie an die ihm ver⸗ kauften dortigen im Eigenthumsbesitz des Cedenten be⸗

stratur einzusehenden 8621 Thlr., soll

ihrer Ansprüche und des Grundes widrigenfalls sie mit ihren et⸗

Das in der Dresdner

Ober⸗Landesgericht, Erster Senat.

ez. Mahlmann. , Eüg,, gez i Thlr. 6 Sgr. 6 Pf., soll

8EE

Schultz an den Oekonomen Theodor Trinitatis 1860 laufende

manns

ie Preußischen Staaten. Taxations⸗Instruments auf

den 28. September d. J., Vormittags 10Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. Dezember 1842. „Straße Nr. 33 Plattsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 21,701

am 18. Juli 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen

Auf gemeinschaftlichen Antrag des hiesigen Kauf⸗ J. C. Müller und des Kaufmanns F. Kindt werden alle diejenigen, welche an das von dem Erste⸗ ren an den Letzteren verkaufte, an der Mühlenstraße sub No. 5 hierselbst belegene Wohnhaus c. p. ding⸗

stoph Weißenbornschen Eheleuten zu Schafau zu⸗ gehörigen Wohnhause nebst Zubehör, Nr. 10 Catastri daselbst und Nr. 10 pag. 217. des Hy⸗ pnthekenbuchs, und das dem jetzt verstorbenen Einwohner Johann Gottfried Künzler zu Rastenberg, früher zu Bill⸗ roda wohnhaft, unterm 3. Juni 1830 ertheilten Interims⸗Recognitionsscheins wegen Eintragung eines Kaufgelderrestes von Ein Tausend Sechs Hundert Thaler Courant auf dem dem Johann Christoph Becker vaseh Hintersättler⸗Gute Nr. 16 Catastri nebst Zubehör zu Billroda, Behufs Löschung der Hppotheken bei uns nachgesucht worden, so werden alle diejenigen, welche an die vor⸗ gedachten Dokumente und die zu löschenden Posten. als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Anspruch zu machen haben, hierdurch vorgeladen, in dem auf den 14. Juni d. J., Vorm t 11 hr an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine persön⸗ lich oder durch legitimirte Bevollmächtigte, wozu die

belegene

Taxe und

ist, bei sich führen. 8 8 Stargard in Pommern, den 24. Februar 1843. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. v. Griesheim.

Bekanntmachung. Die unbekannten Eigenthümer der von den Gränz⸗ Beamten am 11ten d. M. Abends unweit des Theer⸗ ofens am Zahren bei Zehdenick in Beschlag genom⸗ menen Waaren, als 2 Ctr. Brod⸗Zucker, 2 Ctr. 55 Pfd. Wein und 81 ¾ Pfd. Rum, deren Führer bei dem Erscheinen der Beamten entsprungen sind, werden in Gemäßheit des §. 60. des Zoll⸗Straf⸗Ge⸗ setzes vom 23. Januar 1838 aufgefordert, sich unver⸗ weilt bei der unterzeichneten Behörde zu melden, wi⸗ drigenfalls jene Waaren zum Vortheil der Staats⸗ Kasse verkauft werden. Potsdam, den 30. Januar 1843. Königl. Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der indirekten Steuern. 1“ ZJSö“ Die Bank⸗Obligationen: a) Litt. E. No. 98769 vom 1. August 1801, ur⸗ sprünglich über 360 Thlr. und jetzt noch über 180 Thlr. Cour., nebst Zinsen seit dem 4. Ja⸗ nuar 1806 gültig, ausgestellt für die Gebrüder August Carl Ernst und Johann Carl August Saar zu Halle, Litt. M. No. 9717 vom 16. Juni 1824, gül⸗ tig über 50 Thlr. Cour., nebst Zinsen seit dem genannten Tage, ausgestellt für das adelich von dem Buschesche Patrimonial⸗Gericht des Amts Walbeck, 8 sind nach Angabe der, letztbekannten Inhaber derselben verloren worden. Wir fordern daher alle diejenigen, welche auf die genannten Dokumente als Eigenthü⸗ mer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗In⸗ haber irgend einen Anspruch zu machen haben, auf,

sich in dem au

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findlichen Gebäude, Guts⸗ Inventarienstücke, Vorräthe und an sonstige zur Bewirthschaftung des Guts die⸗ nende, daselbst vorhandene Gegenstände dingliche For⸗ derungen und Ansprüche haben und geltend machen zu können vermeinen, werden, mit Verweisung auf die den Stralsundischen Zeitungen in extense inserirten Pro⸗ klamen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: den 1. und 21. März oder den 11. April d. J. Morgens 10 Uhr vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 28. April cr. zu verhängenden Prä⸗ klusion, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 30. Januar 1843. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. S.) v. Möller, Praeses.

1[8gm 1

Mit Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei⸗ tungen in extenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage werden Alle und Jede, welche an das von dem Major und Ritter von Zansen verkaufte, im Franz⸗ burger Kreise belegene Gut Niepars nebst Saaten, Ackerarbeiten und Inventarium Forderungen und An⸗ sprüche zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine, den 1. und 21. März, oder den 11. April d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Strafe der am 28. April d. J., Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 30. Januar 1843.

Königl. hn Hofgericht von Pommern und Rügen. 8 v. Möller, Praeses. MNothwendiger Verkauf. and⸗ und Stadtgericht zu Nordhausen.

Das zu Nordhausen vor dem Hagen sub Nr. 580. belegene, der Wittwe Busse geb. Bloedau zugehörige Wohnhaus mit allen Zubehörungen, abgeschätzt besage des mit dem neuesten Hypothekenscheine in der Regi⸗

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liche Ansprüche und Forderungen machen zu können sich berechtigt halten, hiermittelst geladen, solche in einem der auf 8 den 3., 17. und 31. März d. 21 jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell und glaunbhaft anzumelden, bei Ver⸗ meidung der in termino den 11. April d. J., Mor⸗ gens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion. Datum Greifswald, den 15. Februar 1843. Direktor und Assessores des Stadtgerichts. 1“] Dr. Teßmann.

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Aufgebot verloren gegangener Dokumente.

Nachdem das Aufgebot folgender angeblich verloren

gegangener Dokumente:

1) des der verehelichten jetzt verwittweten Fritzsche, Eleonore Charlotte geb. Leonhardt zu Herren⸗ gosserstedt, unterm 17. Juli 1823 ertheilten vor⸗ läufigen Recognitionsscheins wegen Eintragung von Einhundert Thaler mütterliches Erbtheil auf den der unverehelichten Johanne Marie Leon⸗ hardt, jetzt verehelichten Gräßner, daselbst zugehö⸗ rigen 2 Ackern Felde, gleichwalzend in dortiger Flur, Nr. 28 des Hypothekenbuchs; des den 4 Kindern des zu Roßleben verstorbenen Konrektors M. Carl August Nietzsche, Namens: a) Oskar Wilhelm Leberecht Nietzsche, Kandidat der Theologie, zu Krosigk bei Halle wohnhaft, b) Sophie Agnes Nietzsche, später verehelicht ge⸗ wesene Pastor Hering zu Friebusch in Schlesien, c) unverehel. Louise Bertha Nietzsche zu Erfurt und d) Charlotte Wilhelmine Nietzsche, jetzt ver⸗ ehelichte Pastor Otto zu Krosigk, unterm 3. Sep⸗ tember 1823 ertheilten vorläufigen Recognitions⸗ scheins wegen Eintragung eines Darlehns von Zwei Hundert Thaler in Species⸗Thalern, à 1 Thlr. 8 Gr. Conventions⸗Münze, auf dem damals dem

Johann Paul Hierling, jetzt den Johann Chri⸗

Herren Justiz⸗Kommissarien Dr. Kaupisch zu Eckarts⸗ berga und Justizrath Buchholz zu Wiehe in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, ihre Ansprüche anzu⸗ melden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie derselben für verlustig erachtet und die genannten Recognitions⸗ scheine werden amortisirt werden.

Herrengosserstedt im Kreise Eckartsberga, Regierungs⸗ Bezirk Merseburg, den 16. Februar 1843.

Das von Münchhausensche Patrimonialgericht.

Königl. Preuß. staats⸗ und landwirthschaft⸗ liche Akademie Eldena bei Greisfswald.

Die Vorlesungen an der Königlichen Akademie zu Eldena werden im nächsten Sommer⸗Semester am 1. Mai beginnen und sich auf folgende Unterrichts⸗Gegenstände beziehen:

1) National⸗Oekomomie, Statistik von Preußen;

2) landwirthschaftliche Betriebslehre, Bonitirung und

Werthschätzung des Bodens, spezieller Pflanzenban,

Wiesenbau, spezielle Viehzucht, insbesondere Rind-

viehzucht; 3) Waldbau; 4) Experimental⸗

Chemie, analptische Chemie, Anleitung zu agronomi⸗

schen Untersuchungen; 5) technische Demonstrationen;

6) Botanik mit Erkursionen; 7) Geometrie mit

Uebungen im Feldmessen und Nivelliren; 8) Zeich⸗

nen, Construction der Gebäude; 9) Nahrungs⸗ und

Heilmittellehre, thierärztliche Chirurgie, Exrterieur des

Pferdes; 10) Landwirthschaftsrecht.

Spezielle Studienpläne und Auskunft wegen der Er⸗ fordernisse, welche bezüglich der Vorbildung an die zum Eintritt sich Meldenden zu stellen sind, so wie jede an⸗ derweit begehrte Auskunft, sind von der Direction be⸗ reitwillig zu erhalten.

Eldena, im Februar 1843. Die Direction der Königl. staats⸗ und landwirthschaft⸗

lichen Akademie Eldena. 8

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