Neuerdings hat man die Frage in Erwägung gezogen: 1 ob nicht auch in den diesseits des Rheins belegenen Provinzen die Errichtung von Handelsgerichten ein allgemeines Bedürfniß seyn möchte? “
Es ist dabei für die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Han⸗
elsgerichte Folgendes angeführt worden:
„Der Handels⸗Verkehr umfasse eine so große Anzahl der man⸗ nigfaltigsten Rechtsgeschäfte und Verträge, daß er mit dem Verkehre der übrigen Privatleute gar nicht zu vergleichen sey. Deshalb, so wie wegen seines großen Einflusses auf den Wohlstand der Gesammt⸗ heit und wegen der seine Ersprießlichkeit bedingenden vielfachen Be⸗ ziehungen zum Auslande nehme er die besondere Pflege Seitens der Gesetzgebung in formeller, wie in materieller Hinsicht mit Recht in Anspruch. Die kaufmännischen Geschäfte seyen meist sehr verwickelter Natur; die Verhältnisse griffen oft vielfach in einander und bedingten sich gegenseitig, ohne daß diese gegenseitige Beziehung stets so klar vor Augen gelegt werden könnte, daß auch ein Nicht⸗Ka ufmann sie zu erfassen und vom richtigen Standpunkte aus zu würdigen und zu beurtheilen vermöge. Dabei mache der Drang der Geschäfte, die Kostbarkeit der Zeit oft eine Schnelligkeit, Leichtigkeit und Kürze in der Abschließung der Geschäfte nothwendig, so daß Mängel in der gesetzlichen Form unvermeidlich seyen. So lange das Geschäft nicht zur richterlichen Cognition komme, blieben die Mängel unschädlich, da sie durch Treue und Glauben, die nothwendige Basis der meisten kaufmännischen Unternehmungen, ergänzt würden. Kämen sie aber zur richterlichen Cognition, so könnten sie den Blick des nicht sachkun⸗ digen Richters leicht irre führen und ihn verleiten, die Form für das Wesen zu nehmen, und so gerade der redlicheren, vertrauens⸗ volleren Partei materiell zu schaden. Endlich bildeten sich im Han del fast überall eigenthümliche Terminologieen und kurze, einem Laien nicht so leicht verständlich zu machende Wortbezeichnungen, so wie be⸗ stimmte Usancen aus, deren genaue Kenntniß zur richtigen Entschei⸗ dung eines streitigen Handels⸗Geschäfts unerläßlich sey. Diese Eigen⸗ thümlichkeiten des Handels⸗Verkehrs machen es nothwendig, daß die dabei vorkommenden Streitigkeiten vorzugsweise von solchen Richtern entschieden werden möchten, die in das Innere der kaufmännischen Verhältnisse einzudringen im Stande sind, denen der Sinn, in wel chem etwas vorgenommen, geschrieben oder gesagt worden, die Mei nung, in welcher ein Geschäft aufgetragen oder abgeschlossen ist, die nothwendigen Folgen desselben nicht erst weitläufig aus einander ge⸗ setzt werden müßten, die vielmehr das, was die Parteien bei dem Abschlusse und bei der Erfüllung eines Geschäfts eigentlich gewollt und bezweckt haben, aus eigener Sachkenntniß richtig zu beurtheilen vermöchten. Eine solche Sachkenntniß, ein so vollkommenes Vertraut seyn mit den Eigenthümlichkeiten des Handelverkehrs könne nur durch unmittelbare Anschauung, durch eigene Uebung erworben, und dürfe von einem gewöhnlichen Richter nach seinem ganzen Bildungsgange und bei der in der Regel übergroßen Last seiner Berufs⸗Arbeiten nicht erwartet werden. Wenigstens gehöre dazu ein Zusammen treffen besonders günstiger Umstände und Verhältnisse, wie es nicht immer vorausgesetzt werden könne. Durch die Zuziehung von Sach⸗ verständigen bei den Verhandlungen könne der Mangel der Sach⸗
kenntniß in der Person des Richters nicht ersetzt werden, da
jene einestheils von den Parteien vorgeschlagen und häufig, auch bei
dem redlichsten Willen, für das Interesse ihrer Partei eingenommen
wären, anderentheils von dem Richter, der ihnen die nach seiner An
sicht erheblichen Fragen vorlege, geleitet und auf diese Weise, ohne ihre Schuld, zu einer unrichtigen Auffassung des streitigen Sachver hältnisses veranlaßt werden könnten, überdies aber von einer Theil nahme an der Urtelsfinduug, mithin gerade von dem wichtigsten Theile des Prozesses, ganz ausgeschlossen, also auch außer Stande seyen, einer irrigen Auffassung ihrer vollkommen sachgemäßen Gut achten vorzubeugen und Mißverständnisse zu berichtigen.“
„Abgesehen von diesen für die Nothwendigkeit der Handels gerichte sprechenden Gründen sey aber auch die Nützlichkeit der selben nnverkennbar. Die Handelsgerichte würden durch ihre sachge⸗ mäßeren Entscheidungen nicht nur einer festen Praris den Weg bahnen üund dadurch die Sicherheit des Rechts und das Vertrauen zur Rechts⸗ pflege erhöhen, was in jeder Beziehung, besonders aber für den Han delsstand wegen seiner Verbindungen mit dem Auslande, von großer Wichtigkeit sey, sondern auch das beste Mittel gewähren zu einer zeitgemäßen, der Wirklichkeit entsprechenden Fortbildung des Handels⸗ rechts. Es sey unmöglich, daß die positive Gesetzgebung, ohne ihren höheren allgemeinen Charakter zu verlieren und sich dem begründeten Vorwurfe zu großer Veränderlichkeit auszusetzen, der Beweglichkeit des Handels⸗Verkehrs folgen, denselben in allen seinen verschieden⸗ artigen Beziehungen und mannigfach wechselnden Gestalten er⸗ schöpfend auffassen und durchdringen könne; sie finde vielmehr in dieser Hinsicht ihre nothwendige Ergänzung in den Usan⸗ ren, zu deren Aufrechthaltung und richtiger Würdigung die Handelsgerichte wesentlich beitragen würden. Dieselben würden fer⸗ ner dadurch, daß der Kaufmannsstand sich zu einer thätigen und selbstständigen Mitwirkung bei einem wichtigen Theile der Staats⸗ Verwaltung berufen sehe, den Gemeingeist beleben und zugleich fri
.“
volen Prozessen vorbeugen, indem so leicht kein Kaufmann es wa⸗ gen würde, vor sachkundigen Standesgenossen — die seine Intriguen leicht durchschauen — mit offenbar unbegründeten Ansprüchen aufzu⸗ treten, oder wirklich bestehende Verbindlichkeiten zu leugnen. Die Handelsgerichte würden endlich zweckmäßige Vergleiche befördern, da hierzu nicht minder, wie zur richtigen Entscheidung kaufmänni⸗ scher Prozesse, gründliche Kenntniß des Handels⸗Verkehrs erfor⸗ derlich sey.“
Diese Gründe lassen sich im Allgemeinen nicht anfechten. Die Eigenthümlichkeiten des Handels⸗ Berzehrs lassen es allerdings wün⸗ schenswerth erscheinen, daß Personen, welche als Kaufleute mit der Terminologie und den Gebräuchen der Handelswelt aus eigener An⸗ schauung völlig vertraut sind, an der Urtelsfindung in Handelssachen Theil nehmen. Es würde dadurch einer unrichtigen Auffassung des streitigen Sachverhältnisses möglichst vorgebeugt, die sachgemäße Ent⸗ scheidung befördert und das vaterländische Handelsrecht, durch die lebendige Theilnahme sachkundiger Standesgenossen an der Anwen⸗ dung und Auslegung bestehender Gesetze, so wie durch die Befesti⸗ gung der Handelsgebräuche, mehr und mehr ausgebildet und vervoll ständigt werden. Andererseits ist zwar, mit Hinweisung auf das Bei spiel Englands, das keine Handelsgerichte besitzt, und Hollands, das die bestandenen Handelsgerichte wieder aufgehoben hat; das Bedürf⸗ niß einer solchen Einrichtung geleugnet und auf die aus der Bildung eines Spezialgerichts erwachsenden besorglichen Kompetenz⸗Konflikte, so wie auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden, welche daraus entsteht, daß die zu Richtern erhobenen Personen bei Prinzipien⸗ Fragen, welche die Entscheidung des Rechtsstreits bedingen, häufig selbst interessirt sind.
Wenn aber den Kompetenz⸗Konflikten durch möglichst genaue und kenntliche Begränzung der Kompetenz, so wie durch Zulassung frei williger Prorogationen vorgebeugt und das juristische Element bei den Handelsgerichten gehörig vertreten würde, so möchten diese Gerichte, wenn auch nicht als eine durchaus nothwendige, doch immer als eine nützliche Einrichtung anzusehen seyn.
Das Modell der Reiter⸗Statue Friedrich's des Großen (in den Proportionen um 3 Fuß größer als die Amazonen⸗Gruppe), für das von der Provinz Schlesien in Breslau zu errichtende Denkmal bestimmt, ist vollen⸗ det und in meiner Werkstatt, Cantianstraße Nr. 7 vom Montag den 20 sten ab, auf einige Tage in den Stunden von 10 bis 3 Uhr öffentlich ausgestellt. 8
Das für Nothleidende bestimmte Eintrittsgeld ist gestellt.
Berlin, den 18. März 1843.
auf 5 Sgr. fest
Kiß.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
Im Monat Februar c. sind auf der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn
befördert 17,148 Personen fürn 8 40,071 Centner Frachtgut füurt ..
worden: .20,247 Rthlr. 10,355 “ 30,602 RKthlr. 38,680 Summa..... 69,282 Rthlr.
Einnahme im Januar CC..
Iim Februar v. J. waren befördert worden: 14,101 Personen für
16,021 Centner Frachtgut für
16,264 Rthlr.
5,074 21,338 Rthlr. 9,264
Mehr-Einnahme im Fetruar d.,„ J—JJJJñJñ4ñ2z)) .
AI / r Den 17. März 1843. Pr. Cour. Pr. Cour.
Heltten. 1 Geld. Brief. w Geld. [Gem.
Fonds. 8 Rrief.
St. Schuld-Sch. 38 Preuss. Englische Obligat. 300. V 4 Präm. Sch. der Scebandlang. — Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. 3 ½ Berliner Stadt- Obligationen. 3 ½ 103 ½ Danz. do. in Th. — 48 Sigs Westpr. Pfandbr. 3 ½ 103 102 ½ Grossh. Pos. do. 1 106 ½ 106 102 ⅔ — 104½ — 103 ½ 103 ½ 103
Brl. Pots. 5 d0. do. Prior. Obl. 4
Mgd. Lpz. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. Fisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Fisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Berl. Franbf. Eis. do. do. Prior. O bl. 0 b.-Schles. Eisb.
1343, 81ns 102] 146 103 ½
101½ 104
b 97 103 5 102 ⅔
—
— 1182 103 — — 70 ¼ 94¼ — 80 97 ½
91 ¾
91 92 ½
102 ½ 102
— 2—2 —
103
do. d0. Ostpr. Pfandbr.
Pomm. do.
— —
Gold al marco. Friedriched'or. And. GlIdm. à 5 Th. —
Disconto. 8
Kur- u. Neum. d0. 3 ½ Schlesische do.
102
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 13. Mäarz. Niederl. wirkl. Scb. 56 ½. 5 % do. 100 ½. Kanz-Bill. —. 5 % Span. 18 1⁄. 3 % do. 29 9%. Pass. 4 †%. Ausg. —. Zinsl. 4 ½. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109 ½. 4 % Russ. Hope 90 ¼. 8
Antwerpen, 12. Marz. Zinsl. —. Neue Anl. 19.
Hamburg, 15. März. Bank-Actien 1645. Engl. Russ. 110 ½.
Wien, 12. März. Bank-Actien 1628. Aul. de 1839 I114 ½.
Meteorolo gische Beobachtung en.
Abends Nach einmaliger
10 Uhr.
V Nachmittags 2 Uhr.
1843. 16. März.
Morgens
6 Uhr. Beobachtung.
Qoellwärme 6,9⁰ R
Flusswärme I,5° E
Bodenwürme 3,69 „R.
Ausdünstung 0,01 1,Rh.
Niederschlag 0,021 Rh.
Wöormewechsel +† 8 3,1° n.
— 0,80h. 79 pCt. Ww.
336,120 P'er. 337,39 Par. 337,29 Par. 0,12 n. + 4,8° h. + 1,0° n. 2,4 °9 nh. LE“ R. 1,0°0 .
80 pcCt. 77 pcCt. 81 pCt.
heiter. bezogen. halbheiter.
Wind WNW. WNW. WNW.
Wolkenzug... — WNW. Tagesmittel: 336,27 Par. + 1,70 n...
Luftdruck... Luftwärmo .. Thaupunkt — Dunstsättigung Wetter
Königliche Schauspiele. Sonnabend, 18. März. Im Schauspielhause. Zum erstenmale wiederholt: Ein weißes Blatt, Schauspiel in 5 Abth., von C. Gutzkow. Sonntag, 19. März. Im Opernhause: Armide. b Preise der Plätze. Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 1 Schauspielhause: Mademoiselle de Belle Isle, oder: verhängnißvolle Wette. Montag, 20. März. ecclesia, oder: Die kluge Königin. Geliebten.
Die
Mulier taceat in
Im Schauspielhause: Das Portrait der
Hierauf: Königostädtisches Theater. Sonnabend, 18. März. (Italienische Opern I Puritani. Opera in 3 Atti. Musica del Maestro (Sgr. del Vivo: Riccardo Forth, als zweites Debüt.) 1 Sonntag, 19. März. Eulenspiegel, oder: Schabernack über Schabernack. 1 Montag, 20. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucrezia Borgia. 8 8 1 Dienstag, 21. März. Glückskind und Unglücksvogel. Hierauf: Vorstellung der Pantomimisten, Herren Gebrüder Lehmann: Der dicke Lord Plumpudding. Komische Pantomime in 2 Akten. Zum Schluß: Zum erstenmale: Die Zauberflöte, oder: Das 8 orfgericht. Komische Pantomime in 1 Akt, arrangirt von Herrn T. Gabrie.
Vorstellung.) Bellini.
Musik von Burghard.
Oeffentliche Aufführungen.
Sonnabend, 18. März, im Hotel de Russie: Konzert von Fer⸗ dinand Sommer, worin derselbe auf dem neu⸗ konstruirten, Euphonjon genannten Instrument Variationen von Mayseder und Arien aus de „Zauberflöte“ und aus „Lucia di Lammermoor“ vortragen wird. Die Damen Burchardt, Thoma und Walz und die Herren Hirsch und M. A. Russo werden in dem Konzert mitwirken. Billets à 1 Rthlr. sind in den Musik-Handlungen von Schlesinger und Challier, bei dem Kaufmann Dorn, Friedrich⸗Straße Nr. 85 und im Hotel de Russie
zu haben.
Marhktpreise vom Getraide. Berlin, den 16. März 1843. “ 4 1 Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. und 1 Rthlr. 25 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 10 Sgr.; Hafer 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 43 Wispel 12 Scheffel. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Eingegangen ind 1202 Wispel 12 Scheffel. 1 Mittwoch, den 15. März 1843. Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 8 Rthlr. (nasses Stroh). Centner Heu 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. ö“ Der Scheffel 1 Rthlr., auch 20 Sgr. Branntwein⸗Preise. 1 Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am Ulten 82 2 ² Rthlr., am ee 21 Rthlr. und am 16. März d. J. 20½ — 20 Rthlr. frei ins Haus geliefert pro 200 Quart à 54 pCt. oder 10,800 pCt. Tralles. Korn Spiritus: ohne Geschäft. Berlin, den 16. März 1843. 1 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
e XMx,
Bekanntmachungen. Edikial⸗Labdung.
Von dem unterzeichneten Königlichen Ober⸗Landes⸗ gericht werden die unbekannten Erben der am 22. Sep⸗
gericht werden
boren am
8 2 8 90 77 Allgemeiner Anzeiger für 1. Avertissement. Von dem unterzeichneten Königl. Land 1) der Johann Friedrich Klocke aus Alt Rüdnitz, ge⸗
29. April 1816, nachdem er aus dem Feldzuge gegen Frank⸗
eNor
dem Nachlaß des gedachten
und zu bescheinigen und
gewärtigen. Im Fall
und Stadt⸗
Nichterscheinens
1798, der seit dem Jahre des
gen werden, zu melden, ihr etwaniges Erbrecht an Gerhardi weiterer Verhandlung zu
oder dens werden sie mit ihren Erbansprüchen praͤkludirt und solcher, als herrenloses Gut, dem Königl.
die Preustischen Staaten.
Herrn Christian Gottlieb Trobitzsch der Konkurs⸗Pro zeß zu eröffnen gewesen, so werden alle Gläubiger ge⸗ dachten Herrn Trobitzsch's, so wie alle diejenigen, die aus irgend einem Grunde an denselben Ansprüche zu haben glauben, geladen, 1 Len fasfgehnten August 18438,.
welcher als Liquidations⸗Termin anberaumt worden, persoͤnlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmäch⸗
nachzuweisen
Nichtanmel
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der Seine werden Werkstücke von ungeheurer Größe
Giebeln
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vngtülu? dum velligsgus
— — —
Die bürgerliche Architektur in Paris.
2% Paris, im März. Jedem Fremden, der vom Bauwesen auch nur einige Begriffe hat, muß es sehr auffallen, so viele große Gebäude, Brücken und Ufermauern, alle von großen Quadersteinen aufgeführt, in Paris zu sehen. Alles scheint wie aus einem vollen Felsen gehauen zu seyn; allenthalben sieht man prächtige Säulen und selbst die Gesimse und Vorderseiten an kleinen Privathäusern sind im Durchschnitt von solchen Werkstücken, so wie alle öffentliche Gebäude ganz davon aufgeführt. Dies ist, wenn man London kennt, wo es für den Umfang der ungeheueren Stadt sehr wenige große Staats⸗ gebäude giebt, noch mehr auffallend. Paris aber hat vor anderen großen Hauptstädten in dieser Hinsicht sehr beträchtliche Vorzüge, da nicht allein der Arbeitslohn verhältnißmäßig wohlfeil, sondern auch die vortreff lichen Baumaterialien in der Nähe zu haben oder doch leicht zu Wasser herbeizuschaffen sind. Quadersteine giebt es von verschie⸗ dener Härte, und sie werden hauptsächlich zu Montrouge und Gen⸗ tilly in der Gegend von Bicétre, theilweise auch zu Montmartre und an der nahe umliegenden Anhöhe gebrochen. Die härtesten Werk⸗ stücke sind zu Treppen, die etwas weicheren zum Wasser⸗ und Grundbau, und die weichsten zu sonstigen Bauten ganz vortrefflich. Letztere lassen sich wie harte Kreide sägen, werden mit einer Art Beil behauen und zuletzt mit einem gezahnten, glatten Eisen gleichge schabt; dabei widersteht dieser Sandstein der Zeit so gut, daß ich an
sehr alten Gebäuden kaum eine Verwitterung bemerkt. Von demsel ben werden die Mauern in den oberen Geschossen der kleinen Privat häuser kaum einen Fuß dick gemacht; er trocknet sehr gut aus und giebt gesunde Wohnungen. Von einem sehr feinen härteren Steine werden gewöhnlich die architektonischen Verzierungen an den Façaden gefertigt, die man selbst in Marmor nicht besser machen würde. Auf 1 1 zugeführt, und man sieht beständig einen ansehnlichen Vorrath davon am Ufer liegen, die meist zu den öffentlichen Bauten bestimmt sind, welche die Regierung unausgesetzt mit regem Eifer und außerordentlicher Thätigkeit fördert.
Bei so vortrefflichen Bausteinen ist daher nicht zu verwundern, daß in Paris nur wenige Häuser von Backsteinen angetroffen wer den. Die alten Häuser, welche ursprünglich von Holz mit
und einem Bogen gebaut werden, der das vorste
hende Dach unterstützte, sind ziemlich verschwunden. Ich kenne nur noch eines in der Nähe des Platzes, wo Heinrich IV. ermordet wurde. Was man noch von alten Häusererkern und Thorwegen sieht, ist von Stein, doch sind diese interessanten Ueberreste aus dem Gothi⸗
schen, mittelalterlichen Paris wenig zahlreich und vermindern sich von Jahr zu Jahr. Die bei weitem größte Mehrzahl der Häuser in den älteren Quartieren ist von oben erwähntem Sandstein, der mit der Zeit eine graue, verwitterte Felsenfarbe angenommen, wodurch Paris ein so imponirend ernstes Ansehen erhält. Die Häuser in den älte⸗ ren Gegenden der Stadt sehen mehr aus wie Felsen, in die man Wohnungen und Fensteröffnungen gehauen hat, als wie Häuser, die man ausdrücklich baute, um darin zu wohnen. Wenn man, besonders gegen Abend bei einbrechender Dämmerung, auf dem Pontneuf steht und so in die aufgethürmten Giebel und Schornsteine, die einen von allen Seiten umgeben, hineinsieht, so glaubt man sich unter eine unermeßliche Felsengruppe versetzt, die himmelanstarrt und durch ihren schwarzen Anblick und alle dadurch erregte Empfindungen einem ein
sehr lebhaftes Herzklopfen verursacht. Man kann sich des Gedan auf dessen ersten Stoß die
kens an ein Erdbeben nicht erwehren, Steinmasse zusammenschießen und Tausende ohne Rettung unter ihren Trümmern begraben müßte. 8
Die älteren Häuser haben kleine Thüren, steinerne Treppen, große Tiefe zu geringer Breite, Backstein-Fußböden und selten eine Oert lichkeit für einen Portier. Die Häuser aus der Zeit Ludwig XIV. machen schon mehr Ansprüche auf zierliche Bauart, doch scheidet sich die bürgerliche Baute noch streng von der adlichen, und an Comfort, Gemächlichkeit, kurz Wohnlichkeit im neueren Sinne ist noch nicht ge dacht. Diese hat in den letzten Jahrzehnten sichtlich bedeutend zuge⸗ nommen, seitdem die bürgerliche Architektur das Bestreben zeigt, sich des Styls, dem sie seit Ludwig XIV. Regierung verfallen war, zu entledigen. Die Häuser der neuen Stadttheile zeichnen sich durch Bürgerlichkeit, bequeme innere Eintheilung, an Zierrathen, reiche Façaden, hölzerne, aber ziemlich helle und reinliche Treppen, kleine Höfchen mit Statuen von Steinpappe, Galerieen um die Dachge schosse und möglichst helle und glänzende Buden im Erdgeschosse aus. Jetzt werden auch viele ältere Häuser im untersten Geschoß zu solchen eleganten Kaufläden eingerichtet, wobei oft das ganze Mauerwerk auf ein paar dünne Pfeiler gesetzt wird, um Licht und Platz zu gewinnen, und man das ganze oft fünf Stockwerk hohe Haus auf Stützen stehen und unten die Mauer gegen Pfeiler verwechseln sieht, ohne daß oben daraus der geringste Riß entsteht. Die Vorderseite der neuen Häuser ist von fein gehauenem Stein, Einbau und alle Wände gegen den Hof sind von Holz und Mörtel, welcher, wie Kalk und Gyps, hier ganz vorzügliche Güte hat. Auch der Schiefer zu den Dächern ist ganz vortrefflich, äußerst fest, gerade und kaum Zoll
niger reine Aufnahme Italienischer Formen mit einem eigenen roman⸗ tischen Nachklang, wie er uns in den Werken der Französischen Bau⸗ meister des sechzehnten Jahrhunderts, eines Jean Bullant, eines Pierre Lescot u. A., entgegentritt, wo die antiken Bauformen bei ihrer ersten Uebersiedelung über die Alpen noch in einem gewissen Konflikt mit der älteren einheimischen Bauweise begriffen sind. Ein zelne neue Privatbauten zu industriellen oder rein bürgerlichen Zwecken, erinnern namentlich und fast mehr als gut an den Geschmack und Charakter der Renaissance, wenn sie auch in der anmuthigen Durchbildung der Detailformen die Privatbauten jener Zeit nicht er reichen. Eines der reichsten Beispiele dieser Art ist ein Haus in der Straße Vanneau und ein anderes eben erst fertig gewordenes in der Avenne der Elysäischen Felder; beide sind von oben bis unten im zierlichen Styl der Renaissance mit gut gearbeitetem architektonischem Schmuck aller Art, mit Statüen und Medaillons ausgestattet. Fen⸗ ster, Thüren, Balkons, Traufen, Dachfenster, Dachgalerieen, Schorn
ganz in demselben Style eingerichtet, der hier seit einigen Jahren zur Mode geworden.
In dem neuen, nach den Rissen des ehemaligen Opern Direktors, Herrn Duponchel, gebauten Hotel des Baron von
Rothschild ist die innere Einrichtung gleichfalls in diesem Geschmack; ebenso in dem kostbaren, nach den Entwürfen des Architekten Char pentier aufgeführten Hotel des Holländischen Bankiers Hope an der
dick, weshalb man nirgends leichtere und dauerhaftere Dächer findet, als in Paris. Die Fagade ist stets gut und solid gebaut; nur der Einbau ist oft sehr leicht und mitunter so leichtsinnig, daß manche neue Häuser nach Verlauf weniger Jahre schon umfassender Reparaturen bedürfen.
Das Aeußere der neuen Bürgerhäuser zeigt eine mehr oder we⸗
Emmnmn«
Esplanade der Invaliden. Jedes dieser beiden Hotels hat mehrere Millio nen gekostet, und nach dem berühmten Hotel d'Osmond sind nicht wieder gleich prächtige Privatwohnungen mit solchem Aufwande eingerichtet worden. Doch haben diese Französischen Hotel Bauten neuesten Styls nicht, wie jenes, einen Italienischen Palast⸗Charakter; bei allem Reichthum des Ganzen und bei aller Zierlichkeit des Einzelnen, fehlt es ihnen an Durchführung einfacher Hauptlinien, und deshalb an einer klaren, eigentlich wohlthnenden Harmonie und großartigen Zusammenwirkung. Bei kleineren Bürgerhäusern entsteht aus dieser neuen Geschmacks-Richtung in der Architektur bisweilen ein eigen barockes Bauwesen, welches in seiner ganzen lururiösen Verschroben heit an der sogenannten Maison dorée auf dem Boulevard des Ita⸗ liens sich kund giebt, indem dort die verzierenden Glieder in widen wärtigem Gemisch ganz willkürlich, ohne Rücksicht auf ihre ursprüng liche Bedeutung oder auf die Bestimmung des Gebäudes angebracht sind. Selbst an öffentlichen Gebäuden bemerkt man mit Mißfallen diesen willkürlichen Gebrauch der verschiedensten Formen und Ornamente, wie an dem kolossalen Neubau des Hotel vom Quay d'Orsay, wo man in der Attike die Gothischen Unbehülflichkeiten und Unförmlichkeiten, als die kleinen niedrigen und breiten Fenster und dergleichen nachge⸗ ahmt, und dann die hohen rundbogigen Fenster des ersten Stockwerks durch Säulen von so schwerem, klotzigen Ansehen getreunt hat, wie sie an den unerfreulich Dorischen Staatsbauten der Restauration vor kommen. Erinnert der sonstige Unfug mit Griechisch⸗Römischen Säulen an das ehemalige Sanskülottenwesen in der Kleidertracht, bei der man nur darauf ausging, Alles so recht platt und gemein vorzustellen, so mahnt der jetzige Mischmasch von Italienisch⸗Gothischen Architekturformen an die neumodische Kleidung, bei der Alles durch⸗ einander gemengt, verzwickt oder geschraubt ist. Bei kleinen Land⸗ häusern oder sonstigen dergleichen Gebäuden paßt ein solcher zusam⸗ mengestoppelter, oft mit guten Spolien untermischter Geschmack häufig recht gut, und ich sehe hier in den neuesten Stadttheilen mehrere kleine villaartige Privatwohnungen eben so gern, als die schönen blauen Augen eines hübschen Mädchens, die durch die davorhängenden Zauselhaare blicken.
Mehr als das Aeußere der neuen Häuser gefällt die so sehr bequeme innere Einrichtung, welche die Französischen bürgerlichen Bau⸗ meister vorzüglich den kleineren Privathäusern zu geben und dadurch jedes Plätzchen zu benutzen und nichts zu verlieren wissen. Die Häu ser erhalten dabei eine Bequemlichkeit, die wir in den unsrigen gar nicht kennen. Unsere Deutschen Baumeister nehmen immer zu wenig Rücksicht auf das Zusammenbringen der häuslichen Bequemlichkeit und machen in der Eintheilung in großen Häusern keinen Unterschied unter den eigentlichen Wohnzimmern und solchen, die zu zahlreicher Gesellschaft dienen sollen. Daher sind viele neue große Gebäude für den Be⸗ wohner so wenig bequem, und hat für diesen manches ältere, verän derte und, ich möchte sagen, zusammengeflickte Gebäude oft viel Vor⸗ züge. In manchem kleinen Hause zu Paris habe ich die bequeme Anlage der Treppe und besonders die Beleuchtung des Treppenhau⸗ ses von oben herab bewundert. Und da das Rauchen der Kamine in Frankreich, wo bis jetzt noch wenig, und gewöhnlich nur die Vor⸗ und Speisezimmer mit Oefen und die eigentlichen Wohnzimmer mit Kaminfeuer geheizt werden, noch unerträglicher als bei uns ist, so sucht man diesem Uebel auf verschiedene, sehr raffinirte Weise abzuhelfen, wobei immer die Erfahrung zum Grunde gelegt ist, daß der Rauch lieber an einem Körper, als an einer Wand, als in einem Raum heraufzieht. Man macht daher die Kamine in den Zimmern so enge als möglich, so daß nur ein kleiner Schornsteinfegerjunge durchkom⸗ men kann; und oben werden die gewöhnlichen Kamine mit zwei, die weiteren Küchen⸗- oder dergleichen Schornsteine mit mehreren, zu vier und mehreren Fuß hohen, oben bis auf eine Oeffnung von sechs bis acht Zollen zugespitzten Röhren aus gebranntem Thon besetzt, wodurch der Rauch sehr gut abzieht und den sonst rauchenden Kaminen am besten zu helfen seyn soll.
8
steine, kurz alles ist mit Bildereien ꝛc. verziert, und auch das Innere
n2
77. vnh ve
Jede bürgerliche Wohnung hat hinter einem kleinen Ein⸗ und Durchgang ein Vorzimmer, welches zugleich als Speisezimmer oder zur Bedientenstube dient, Salon, an diesem die Schlafgemache, Kabinette u. s. w. Nur in ganz großen Häusern findet man einen besonderen Speise⸗ saal, welcher aber nur bei größeren Mahlzeiten und Geburtstagsschmausen dient. Die Eintheilung ist sehr für die Bedürfnisse berechnet, oft recht sinn⸗ reich gedacht, besonders da, wo die Form unregelmäßig ist; Wandschränke und Spiegel fehlen nie; aber die Schlösser sind fuüͤr die nöthige Vor⸗ sicht höchst unvollkommen, die Thüren und Fenster oft so undicht, daß man zwischen beiden den Zug beständig am Leibe spürt. Hierzu kommt noch die Länge der Fenster, die meistens bis auf den Boden gehen, nach Italienischer Sitte, und die Art, beide lange Fenster mit einer durchgehenden eisernen Stange, die oben und unten eingreift und in der Mitte durch einen eisernen Bügel befestigt wird, zu schließen, wozu mehr Kraft erforderlich, als manches Stubenmädchen besitzt, und worüber die Fenster oft nur halb geschlossen und von jedem Windstoß auseinandergetrieben werden; ferner die Höhe und Weite der Kamine, die in kleinen Zimmern mit den hohen Fenstern
und Flügelthüren, die jedes ordentliche Zimmer hat, oft ein Drittheil, wo nicht die Hälfte der Wände durchbrechen.
Diese sind mit Papier⸗Tapeten geziert, aber nicht sehr dick, oft so dünn, daß man jedes einigermaßen laute Wort durchhört und also, wenn man nicht eine ganze Zimmerreihe bewohnt, nie die Herzen zu einander auf gut Deutsch in Sicherheit ausschütten kann. Die weiten Kaminschweife, die undichten Thüren und Fenster, der allgemeine Ge⸗ brauch, die Fenster täglich beim Reinigen der Zimmer alle zu öffnen, und noch mehr, die allgemeine Gewohnheit der Französischen Bedien⸗ ten und Hausmädchen, bis nach Bestellung ihrer Aufträge alle Thü⸗ ren, durch die sie gekommen, hinter sich halb offen stehen zu lassen,
Alles dies ist der Wärmung der wirkt, daß man überall friert, wo das Kaminfeuer nicht gut und zwar nicht den ganzen Tag über fortwährend unterhalten wird. Auf der anderen Seite ist zu erwägen, daß dadurch der Vortheil natürlicher Windfänge entsteht, welche die verdorbene Zimmer⸗Atmosphäre rei⸗ nigen und jedesmal einen Vorrath frischer Luft zuführen, dessen un⸗ sere Lungenflügel bei der kleinbürgerlichen Enge der Wohnungen gar sehr bedürfen. Nach einem höchst interessanten Memoire des Herrn Leblanc über Luftzersetzung braucht nämlich ein Mensch, dessen Respi⸗ rations-Organe nicht beklemmt werden sollen, jede Stunde sechs bis zehn Kubik⸗Motres Luft, weshalb in den Theatern, akademischen Hör⸗ sälen, Spitälern, Kasernen, Ateliers, kurz überall, wo eine große Menge versammelt ist, die einathmenbare Luft gleich aufgezehrt wird und sich sofort eine unerquickliche Atmosphäre entwickelt. In de
das Luftzug⸗System der Herren Perlet und Duvoir mit glücklichem Erfolge angewandt, und es wäre zu wünschen, daß selbiges in alle öffentlichen Anstalten und selbst in Privathäusern in Gebrauch käme Unsere Baumeister ahnen schwerlich, daß Jemand, der in seinem Schlafzimmer acht Stunden bequem und gemächlich zubringen will, vier und sechszig Kubik-Motres Luft braucht, d. h. ein Gemach, 4 Metres breit, 4 Metres hoch und 4 Metres lang, eine Eigen⸗ schaft, die unsere Wohnzimmer höchst selten besitzen, und ein Umstand, den die Baumeister nie berücksichtigen.
daß die neuen Häuser übertrieben hoch gebauet und die alten gewöhn⸗
lich um zwei, drei Stockwerk erhöhet werden, und es ist nicht selten, daß bei dem Zittern, welches die vorüberrasselnden Wagen verur⸗ sachen, die Möbeln in den oberen Stockwerken ganz allein von der Stelle rücken. In Bezug auf das Aeußere haben diese thurmartigen neuen Häuser immer den Uebelstand, daß die einzelnen Cintheilungen, die Stockwerke, die Fenster, die Thüren, nicht im Verhältniß zur Masse des Ganzen, sondern nach dem Bedarf der einzelnen Wohnungen ge⸗ nommen werden müssen, wodurch sie kleinlich werden und ganze Straßen mit solchen neuen Häusern, wie die Rue Rivoli, Rue Tronchet und andere ein fabrik- oder kasernenartiges Ansehen erhalten, welches insofern beachtungswerth ist, als sich darin das neueste Leben spiegelt, dessen Hülse die Baukunst gestaltet. In einer mittelalterlichen Stadt ist jedes Haus ein Individuum, voll Physiognomie, und sind alle Straßen charaktervoll, mannigfaltig; die modernen, sogenannten regu⸗ lair gebauten Städte mit ihren geraden, zierlichkeitsüppigen, kahlen, nachgeahmten Linien und Formen ohne individuellen Geist und Leben, sind so einförmig und langweilig, daß man sich immer hinaus ins mannigfaltige Freie wünscht.
Wie das Individuum im Staate, so geht jetzt das einzelne Haus in der Stadt auf, und wie das großstädtische Leben Jeden, der sich nicht nach den Anforderungen der conventionellen Sitte und Gesell⸗ schaft modeln, sondern seine Privat⸗Originalität geltend machen will, zwingt, sich zu isoliren oder aufs Land zu gehen, so wird die Bau⸗ kunst sich bald in kleine Städte im Gebirge fern von den Landstra⸗ ßen flüchten müssen, wenn sie etwas Eigenthümliches darzustellen wagen will. So geht Paris von Jahr zu Jahr einer Art architek⸗ tonischer Gleichheit und zugleich einer höchst prosaischen Einförmig⸗ keit entgegen; nur die Straßen in den ältesten Gegenden der Stadt, wiewohl finster, eng und kothig, sind noch pittoresk, mittelalterlich, wenn auch dem Heutigen angepaßt, philisterhaft poetisch, Clement Marot mit Paul de Kock versetzt, und doch eindrucksvoll, anziehend und unvergeßlich, ein Beweis, daß das Echte in der Kunst, wie im Leben, unzerstörbar ist.
tember 1812 hier verstorbenen verwitlweten Majorin von Reichhold, Fürchtegott Wilhelmine Friedericke Hen⸗ riette Caroline Johanne, zweite Tochter des Russischen General⸗Majors von Nachlischeftav, geboren den 22. Juni 1739 zu Reval, hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 30. Dezember c., Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗-Landesgerichts⸗Referendarius von Aigner angesetzten Termine im Parteien⸗Zimmer Nr. II. auf hiesigem Ober Landesgerichte zu melden, ihre An⸗ sprüche geltend zu machen und sich als Erben zu legi— timiren. Sollte sich jedoch spätestens in dem an gesetzten Termine Niemand melden welcher auf den Nachlaß der Verstorbenen, verwittweten Majorin von Reichhold, ein gesetzliches Erbrecht darzuthun vermöchte so wird der gedachte Nachlaß als ein herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus überwiesen, die nicht erschiene nen Erben aber werden mit ihren Erbansprüchen an den Nachlaß dergestalt prälludirt werden, daß sie sich alle Verfügungen gefallen lassen müssen, welche der Besitzer des Nachlasses in Ansehung eines Dritten darüber ge⸗ troffen hat. “ Breslau, den 15. Februar 1843.
Königl. Ober⸗Landesgericht.
Erster Senat. b
reich zurückgekehrt und in Neudamm bei Auflösung
der Landwehr zuletzt gesehen worden, verschollen ist; 2) die Erben der am 25. November 1837 zu Grüne⸗
berg verstorbenen Hirten⸗Wittwe Kobis hierdurch aufgefordert, sich binnen Neun Monaten schrift⸗ lich oder persönlich, spätestens aber in dem
am 30. Dezember d. J., Vormitt. 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube angesetzten Termine zu mel⸗ den, ihre Legitimation zu führen und weiterer Anwei sung zu gewärtigen, widrigenfalls ad 1. der Klocke für todt erklärt, 3 ad 2. der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugeschlagen werden wird. “ Zehden, den 10. März 1843. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
Ediktal⸗Citation.
Von dem unterzeichneten Gerichte werden alle unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer des für todt erklärten Schauspielers Gerhardi aus Egeln hierdurch öffentlich vorgeladen, im Termine
den 21. September 1843, h. 10, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Lepper sich entweder persönlich oder schriftlich oder durch Mandatarien, wozu ihnen die hiesigen Herren Justiz⸗ Kommissarien Büsching und Jungwirth vorgeschla⸗
kus zuerkannt werden. Wanzleben, den 30. November 1842. Königl. Preuß. Land⸗ und Staͤdtgericht.
bEEE81la6m Auf gemeinschaftlichen Antrag des hiesigen Kauf⸗ manns J. C. Müller und des Kaufmanns F. Kindt werden alle diejenigen, welche an das von dem Erste⸗ ren an den Letzteren verkauste, an der Mühlenstraße sub No. 5 hierselbst belegene Wohnhaus c. p. ding liche Ansprüche und Forderungen machen zu können sich berechtigt halten, hiermittelst geladen, solche in einem der auf 8 1 den 3., 17. und 31. März d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, — angesetzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, bei Ver⸗ meidung der in termino den 11. April d. J., Mor⸗ gens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion. 1 Datum Greifswald, den 15. Februar 1843. Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann.
Ediktal⸗Citation. Nachdem zu dem Nachlasse des Tuchfabrikanten
Ier
tigte an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu erscheinen, ihre 88 Ansprüche bei Verlust derselben nind resp. der Wiedereinsetzung in den vorigen Hsnd, an⸗ zumelden, zu bescheinigen und mit dem Rechts Ver treter darüber, so wie nach Befinden über die Priori tät unter sich gggg. rechtlich zu verfahren und binnen 5 Wochen zu beschließen, ferner den Sa Oktober 1843 . sich wieder hier einzufinden und der Eröffnung eines Präklusiv⸗Bescheids, unter der Verwarnung, daß eh ansonst Mittags 12 Uhr werde für publizirt erachtet werden, sich zu gewärtigen, und endlich den siebenzehnten Oktober 1843 abermals an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, unter sich die Güte zu pflegen, und wo möglich ein Abkom men, an welches die Nichterschienenen werden für ge⸗ bunden erachtet werden, zu treffen. ea Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Verfügungen am hiesigen Orte Bevollmächtigte zu be⸗ stellen. 8 Mittweida, am 11. März 1843. ““ Das Stadtgerich HB Clauß, Stadtr.
Beilage
1
₰
klusion, hiermit aufgefordert.
Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. z gez. v. Möller, Praeses.
asse
8 Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
Bekanntmachungen.
A S8mn g.
Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des ver⸗ storbenen Gutsbesitzers Christian Friedrich Ludwig Greve, nsbesondere an das dazu gehörende, im Grimmer Kreise belegene Gut Kirchbaggendorff nebst
sonstigen Pertinenzien, Forderun ben, werden mit Verweisung Zeitungen in extenso inserirten Ladungen vom heuti⸗
gen Tage, zu deren Anmeldun einem der folgenden Termine,
den 14. März, den 4. oder 25. April d. neidung der am 16. Mai d. J. Datum Greifswald, den 11. Februar 1843. de. ) “ “ Publicandum.
Inventarium und gen und Ansprüche ha⸗ auf die Stralsundischen
g und Beglaubigung in
8 J,F
Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ zu erkennenden Prä⸗
Das zur Verlassenschaft des verstorbenen Gutsbesiz⸗ eers Hilgendorff gehörende, im Greifswald er Kreise be
egene Gut Gr. Kiesow soll nebst Inventarium
uünd
Saaten verkauft und zu solchem Zwecke in folgenden Terminen:
den 14. März, den 4. und 25. 278.-1 Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht aufge boten werden. Die Verkaufs⸗Bedingungen können in der Kanzlei des Königl. Hofgerichts, auf dem Hofe zu Gr. Kiesow und bei dem Kamerarius Kellmann in Wol⸗ gast eingesehen werden.
Greifswald, den 17. Februar 1843.
Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Möller, Praeses. „ Nothwendiger Verkauf.
8 Land⸗ und v] zu Nordhausen. Die zur August Fleckschen Konkursmasse gehörenden, in der Kranichstraße Nr. 595 und 596 zu Nordhausen belegenen, in ein Gebäude zusammengezo genen Häu⸗ ser nebst Zubehör, gerichtlich zu 7593 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. geschätzt, sollen .
am 2. Juni k. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Gerichtsrathe Willing, im Gerichts⸗Lokale im Rathhause daselbst öffentlich meistbietend verkauft und können die Tarations⸗Ver⸗ handlungen und die neuesten Hypothekenscheine n der
Gerichts Registratur eingesehen werden.
Plantagen⸗Inspektors line Adelgunde,
lung, ihren Ehemann substituirt.
cher Vorschrift hierdurch
Berlin, den 3. März 1843.
manns Adolph Christian Binder, hat, nachdem über dessen
lich ihr zustehende
kunft insofern aufgeru
DO brigkeitliche Bekanntmachung. Die am 16. Oktober 1841 hierselbst verstorbene Wittwe Teetz, Marie Elisabeth geborene Bech, hat in ihrem Testamente die Ehefrau des Handlungs⸗Beflissenen oder — Adalbert Heese, Theodore Pau⸗ geborene Zabel, zur Universal⸗Erbin ernannt und derselben für den Fall, verstorben wäre, ihre Kinder oder, in deren Ermange⸗
Da der Aufenthalt der Heeseschen Eheleute oder ihrer Kinder nicht ermittelt ist, so wird solches bekannt gemacht.
Koönigliches Stadtgericht hiesiger Residenz. ’
Bekanntmachung. Die Ehefrau des flüchtig gewordenen hiesigen Kauf⸗ Siewert, Alwina, geborene „ k Vermögen der Kon⸗ ⸗ kurs eröffnet worden, unter Provocation auf die gesetz⸗ ⸗ ihr zusteh Begünstigung, die eheliche Güterge⸗ 2 meinschast mit ihrem genannten Ehemann für die Zu⸗ ku — als sie nicht weiter für seine Schulden in Absicht ihres künftigen etwanigen Vermö⸗
gens⸗Erwerbs verhaftet seyn will, welches zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. Datum Greifswald, den 6. März 1843. irektor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann.
daß sie vor ihr
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Fahrplan für die Wintermonate 18 86. Abfahrt täglich. G von Angermünde Mrg. 6 Uhr 30 M. Nchm. 2 Uhr 30 M. ⸗Neustadt öö“ 1—“ Biesenthal „ 7 ⸗ 45 —⸗ — 1“ ⸗ Bernau 8 v 10 —⸗ “ Ankunft in Berlin Morg. 8 Uhr 45 Min. Nachmitt. 4 ⸗ 45 —⸗ Abfahrt täglich. Vorm. 10 Uhr — 2 Abds. 6 Uhr 30 Min. 40 ⸗ ⸗ 7 . 23 — Biesenthal ⸗ 11 ⸗ — ⸗ ⸗ 77 „ 50 . Neustadt ⸗ 11 ⸗ 25 ⸗- 8 22
Ankunft in Angermünde Mittags 12 Uhr 40 Mim. h. 4 Abends 9 ⸗ 20 ⸗
nach gesetzli⸗
von Berlin Bernau 10 ⸗
Zimmer sehr nachtheilig und be⸗-
hiesigen komischen Oper und in der Deputirten⸗Kammer hat man
Die Ersparung des hier so kostbaren Flächenraums hat bewirkt,
Die täglich zweimal coursirenben Posten zwischen