1843 / 79 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ieser are Zustand dürfte trotz aller Reclamationen und beab Pirsereerabeye asonen in 8e. Pairs- und Deputirten⸗Kammer 0 ren. 8 290 Press pühas nur die politischen Fragen, welche die Deputirten der Opposition bewegen können, den Sitzungen in der Kammer bei⸗ zuwohnen; so bald es sich aber um spezielle Gesetze handelt, fehlt gewöhnlich ein Drittel oder zwei Fünftel sämmtlicher Deputirten. Per Gesetz⸗Entwurf über die Notariats⸗Akte ist gewiß von der höch⸗ en Wichtigkeit; er berührt so komplizirte und zahlreiche Interessen, daß die Einsicht der ausgezeichnetsten Männer in der Kammer zur Ausarbeitung desselben nöthig wäre; was geschieht nun? In der ge⸗ strigen Sitzung fehlte ein Drittel der Mitglieder und die Anwesenden waren so unaufmerksam, so in Privat⸗Gespräche vertieft, daß auch nicht ein Schatten von Diskussion stattfand und nach einer kurzen Debatte wurde beschlossen, zur Prüfung der einzelnen Artikel überzugehen. 898 Die Erneuerung der Büreaus ist ganz zu Gunsten des Mini⸗ steriums ausgefallen, denn außer in einem einzigen haben die Kon⸗ servativen in allen die Majorität gehabt, die für mehrere Kandida⸗ ten sehr bedeutend war. Die Oppositions⸗Blätter trösten sich, wie immer, damit, daß eine große Anzahl von Deputirten der Opposi⸗ tion nicht zugegen gewesen sey. Es ist das in der That ein schönes Auskunftsmittel! Die Opposition braucht nur sich in die Kammer zu begeben; dann thut sie erstlich ihre Pflicht und sodann wird ihre Stellung dadurch wenigstens genau bestimmt. Wenn es sich darum handelt, das Ministerium anzugreifen und parlamentarische Schlach⸗ ten zu liefern, so fehlt die Linke nie in der Kammer; dagegen be⸗ kümmert sie sich kaum um bestimmte Arbeiten oder spezielle Gesetz⸗ Entwürfe, wie der oben erwähnte über die Notariats⸗Akten.

O Paris, 14. März. Der unerwartete Sieg, welchen die Opposition gestern in den Büreaus der Deputirten⸗Kammer in Be⸗ treff der beiden Motionen der Herren Duvergier d'Hauranne und von Sade davontrug, veranlaßte das Kabinet, sich heute unter dem Vorsitz des Königs zu versammeln, um zu berathen, was die Regie⸗ rung dabei zu thun habe. Als hierauf mehrere Mitglieder des Kabi⸗ nets in der Deputirten⸗Kammer sich einfanden, versicherte man allge⸗ mein, das Kabinet wolle sich in Betreff der Motion des Herrn Du⸗ vergier d'Hauranne ziemlich neutral verhalten und sich darauf be⸗ schränken, durch seine politischen Freunde die Verwerfung der Motion zu betreiben. Im Falle die Motion nichtsdestoweniger in der Kammer die nämliche günstige Aufnahme wie gestern in den Büreaus finden sollte, dürfte das Kabinet dem Vorschlag in Bezug auf die Ab⸗ schaffung des geheimen Votums wohl beipflichten. 8

In Betreff der Sadeschen Motion, welche die Entfernung der öffent⸗ lichen Beamten aus der Kammer bezweckt, wird das Kabinet, obgleich mehrere Konservativen mit der Opposition hierin gleichen Sinnes sind, seine Zustimmung in keinem Falle geben. Die Regierung hat hierin ganz unerwartet eine Stütze an Herrn von Lamartine gefun⸗ den, dessen Ansichten über die Ausschließung der Staats⸗Beamten aus der Kammer Ihnen von mir neulich schon angedeutet worden sind. Er hat es gestern in den Büreaus ganz laut und offen gesagt, daß er die Sadesche Motion eben so ungerecht als unpolitisch findet. Er sagte unter Anderem: „Ihr wollt keine amoviblen Beamten mehr in der Kammer haben, weil Ihr glaubt, daß die Regierung durch die Furcht der Absetzung auf das Votum und das Gewissen, derselben gefährlich einwirken kann. Sind denn aber die nicht amoviblen oder Justiz⸗Beamten nicht ebenfalls von der Regierung abhängig? Wie diele könntet Ihr unter denselben anführen, die nicht eine Versetzung oder eine Beförderung wünschen? Ihr wollt die politischen Beam⸗ ten entfernen, um den substituts des procureurs du- Roi den Zu⸗ tritt in die Kammer zu erleichtern. Denn die Regierung wird unter denselben ihre Kandidaten sich aussuchen, welche in der Hoffnung, zum Procureur du Roi, oder consciller à la cour royale u. s. w. befördert zu werden, noch willfähriger gegen das jedesmalige Kabinet sich bezeugen werden.“

Die Opposition konnte die Ansichten des Herrn von Lamar⸗ tine nicht ungegründet finden. Die aufgeklärtesten Mitglieder der Linken haben auch nichts dagegen, daß Herr von Lamartine bei dieser Gelegenheit nach seiner Ueberzeugung sprechen will. Sie erkennen nur zu gut, daß die Motion des Herrn von Sade zur unpassenden Zeit eingebracht worden ist; denn wollte man dieselbe annehmen, so müßte eine Auflösung der Kammer die unmittelbare Folge davon seyn. Das Kabinet scheint freilich mit der Idee umzugehen, im schlimmsten Fall eine Auflösung der Kammer zu wagen, wenn es anders nicht möglich seyn sollte, eine entschiedenere ministerielle Majorität zu erlangen.

Uebrigens giebt es außer den öffentlichen Beamten nicht wenige Deputirte, die gegen die erwähnte Proposition stimmen werden. Mit Ausnahme der großen parlamentarischen Notabilitäten, können die meisten Deputirten bei der so unsicheren Volksgunst nicht immer auf ihre Wiederernennung rechnen, daher sehen sie der Auflösung der ammer jederzeit mit bangem Herzen entgegen. Dergleichen Depu⸗ tirten ist die Motion Sade ein zu sens aer Dorn im Auge, um

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nicht dieselbe mit allen Kräften zu bekämpfen. Der Widerstand des Kabinets, der öffentlichen Beamten und der eben erwähnten Mitglie⸗ der der Kammer zusammen benimmt dieser Motion alle Wahrschein⸗ lichkeit des Erfolgs.

Da die Verlesung derselben gestern von den Büreaus der Kam⸗ mer bewilligt wurde, so werden beide Propositionen heute in öffentli⸗ cher Sitzung verlesen werden. Erklärt die Kammer, daß die Motio nen eine nähere Prüfung verdienen, so wird eine Kommission ernannt, welche darüber ihren Bericht erstattet. Erst dann sindet die eigent⸗ liche Diskussion statt. Verwirft die Kammer die prise en considé- ration, so läßt man die Sache auf sich beruhen.

Der neue Türkische Botschafter hat heute um 1 Uhr seine feier⸗ liche Antritts⸗Audienz beim König gehabt. Der Repräsentant der Pforte wurde in einem achtspännigen Gallawagen des Königs zur Audienz abgeholt und nach der Audienz zurück nach dem Hotel der Türkischen Botschaft gebracht. Heute sindet ihm zu Chren große Tafel in den Tuilerieen statt. Später wird der Botschafter mit seinen beiden Secretairen in der Soiree des Herrn Guizot erscheinen. 828, heen SeRkhht .zhet SGSrossbritanien und Irland.

London, 14. März. Die Parlaments⸗Verhandlungen der letzten Tage bieten für das Ausland wenig Interesse dar. Das Unterhaus hielt am 11ten d. eine außerordentliche Sitzung, in wel⸗ cher der 1ageeoeenang gemäß, die Bill wegen Umgestaltung der geist⸗ lichen Gerichte in Berathung gezogen werden sollte; auf den Antra des Ministers des Innern wurde dieselbe indeß bis zum 10. April ausgesetzt, zur großen Unzufriedenheit mehrerer Mitglieder des Hau⸗ ses, welche eigens, um die, wie es scheint, vielen Anstoß erregende Bill zu bekämpfen, zur Stadt gekommen waren. In seiner gestrigen Sitzung beschäftigte sich das Haus im Ausschuß mit der Vill über die Ne sorm des Englischen St ne neafennen

Der Globe behauptet, daß das für das Ministerium günstige Resultat der Debatte über die Thore von Somnath nur dem Um⸗ stande zugeschrieben werden müsse, daß es dem Premier⸗Minister ge⸗ lungen sey, durch Argumente, welche von Gewicht seyen, wenn sie

von Premier⸗Ministern auf Bischöfe angewendet würden, die Präla⸗

Ara br, üiern 1 giim e9

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ten, welche Sitz und Stimme im Oberhause haben, zum Stillschwei⸗ gen zu vermögen. Nach dem genannten Blatt hätte das Ministe⸗ rium bereits den Beschluß gefaßt gehabt, jeder Debatte durch die Er⸗ klärung vorzubeugen, daß es das Benehmen des General⸗Gouver⸗ neurs von Ostindien desavouire und ihn zurückrufen werde, als noch in der elften Stunde Sir Robert Peel den obenerwähnten Sieg über die Bischöfe davongetragen habe. Von allen Bischöfen seyen daher nur vier im Oberhause erschienen, und auch von diesen habe noch ei⸗ ner gegen die Resolution des Marquis von Clanricarde gesprochen. Hätten die Bischöfe ihre Stimme für dieselbe erhoben, so würde, meint jenes Blatt, dem Ministerium der Widerstand geradezu unmög⸗ lich geworden seyn. 8

Der Standard äußert sich folgendermaßen über das Ver⸗ dikt der Jury, durch welches Macnaughten freigesprochen wurde:

„Zwei Fragen waren zu untersuchen: Wußte der Angeklagte, als er Drummond tödtete, was er that? War er, dies zugegeben, verantwortlich für seine Handlung? Das Erste wird von allen Seiten als außer Zwei⸗ fel stehend anerkannt. Niemand hat vorgegeben, Macnaughten habe nicht ewußt, daß er auf einen Menschen schieße; er hat das Pistol abge⸗ ; um Jemanden umzubringen; er hat dies gethan, unprovozirt und ohne durch eigene Gefahr, wirkliche oder eingebildete, dazu veranlaßt wor⸗ den zu seyn; dies zugestanden, mußte nach dem Gesetze Englands, wie es in Kraft war bis zum 4. März 1843, das Verdikt der Geschworenen auf „Schuldig“ lauten. Das Gesetz Englands ist aber durch große Auto ritäten gerechtfertigt, wenn es bei Handlungen, begangen mit vollem Be⸗ wußtseyn ihres Gegenstandes und ihrer Wirkung, Verantwortlichkeit an⸗ nimmt. Sagt ja schon Aristoteles: „„Moralische Verworfenheit, sey sie auch gesteigert zu unbezähmbarer (keiner Kontrolle des Willens mehr unter⸗ worfenen) Leidenschaft, konstituirt nicht jene Unfreiwilligkeit, welche Schuld ausschließt.““” Die angeblichen Beweise für den Irrsinn Macnaughten'’s halten nicht Stich. Er war verstrickt in sozialistische Träumereien, ungläu big und geizig. Sozialismus und Unglaube zerstörten bei ihm die Ver⸗ standeskraͤfte und die moralische Gesinnung; Geiz wurde die Triebfeder sei⸗ ner Handlungen; die Klage des Geizhalses, die Welt sey gegen ihn ver⸗ schworen, ist ein Gemeinplatz des Drama'’'s von Aristophanes bis Moliere. Macnaughten, dieser Wahnsinnige wahnsinnig in dem, was seine Pflich⸗ ten gegen Gott und gegen seine Nebenmenschen angeht war doch schlau und verschmitzt genug, um in wenigen Jahren 700 Pfd. St. beim Klein handel zu erübrigen. Und als er seinen Mordplan im Kopfe wälzte, dachte er wohl darauf, die Pistolen sorgsam zurecht zu machen und den Ort, wo er die That vollführen wollte, wochenlang vorher zu rekognosziren. Doch die gelehrten Herren sagen, Macnaughten sey ein Monoman, und wollen glauben machen, damit sey alle Schuld von dem Mörder entfernt.“

Der Chartisten⸗Prozeß zu Lancaster ist endlich zum Schlusse ge langt. Der Oberrichter hielt zuletzt noch eine lange Rede an die Jury, worin er ihr bemerklich machte, daß nur noch sieben Anklage⸗ punkte vorlägen, welche sämmtlich auf Verschwörung Bezug hätten. Er erläuterte alsdann das Wesen und die Bedeutung dieser Anklage⸗ punkte und forderte die Jury auf, besonders darüber zu entscheiden, ob die Angeklagten nur des vierten Punktes, welcher sie blos des Versuches beschuldige, Andere von der Arbeit abzuhalten, bis die Charte Landesgesetz werde, oder des fünften, respektive mehrerer der anderen Punkte, oder gar nicht schuldig seyen. Die Jury fällte nach einiger Berathung den Ausspruch, daß 15 der Angeklagten, worunter Feargus O'Connor, des fünften Punktes, welcher sie der Aufreizung zu Mißvergnügen und Haß gegen die Gesetze und zu Verbündungen beschuldigt, und 16 blos des vierten Punktes der Anklage schuldig seyen; 23 Angeschuldigte, worunter Herr Scholefield, wurden freige⸗ sprochen. Das Straf⸗Urtheil wird erst später gefällt werden. Man glaubt nicht, daß die Strafe sehr streng ausfallen wird. Als Haupt⸗ Beweisstück in diesem Prozeß war von der Staats⸗Behörde eine in einer Versammlung insurgirter Arbeiter am 16. August v. J. vorge⸗ legte Adresse an das Volk von England geltend gemacht worden, worin es unter Anderem hrißt: „Die Intrelligenz hat ihre Strahlen geworfen auf die Gedrückten; sie sind zu der Einsicht gekommen, daß Reichthum und Behagen, allos Werthvolle und Nützliche, seinen Ur⸗ sprung hat in der Arbeit ihrer Hände; sie fühlen, daß ihre ärmliche Hütte leer ist, daß sie mit ihren Kindern stets wachsender Dürftigkeit preisgegeben sind, während Ueberfluß sich anhäuft in den Palästen ihrer Herren und in den Vorrathshäusern ihrer Zwingherren. Natur, Gott und Vernunft haben solche Ungleichheit verdammt; unter dem Donner der Volksstimme muß sie für immer erliegen.“ Es folgt dann die Darlegung, wie zu helfen sey, wenn nicht in den Worten, doch in dem Sinn der Petition, welche im Jahre 1838 von Seiten der Chartisten der Parlamente überreicht wurde. Mit Einführung der Charte des Volkes soll das tausendjährige Reich anfangen. Damit es aber damit Ernst werde, sollen die Arbeiter die Hände in den Schooß legen, so lange bis ihr gerechtes Verlangen Beachtung und Erhörung finde. Diese Volks⸗Charte, von welcher das Heil der arbeitenden Klassen abhängig gemacht wird, führt die Aufschrift: „Akte zur Vorsorge für gerechte Stellvertretung des Volkes von Großbritanien und Irland in dem Parlamentshause der Gemeinen.“ Alle Bewohner des Landes, männ⸗ lichen Geschlechts, sollen danach befugt seyn, mitzustimmen bei den Wahlen der Parlamentsglieder; doch werden zur Ausübung dieser Befugniß Erfordernisse gesetzt. Wähler ist nämlich, wer 21 Jahr alt, im Reiche geboren oder naturalisirt, seiner Sinne mächtig und keines Vergehens schuldig erkannt ist. Das vereinigte Königreich England, Schottland und Irland wird in 300 Wahldistrikte getheilt, so viel möglich alle von gleicher Bevölkerung. Jeder Distrikt wählt 1 Par⸗ lamentsglied. So würde das Unterhaus künftig statt 658 nur 300 Mitglieder zählen. Die wahlbefähigte Masse stellt sich auf etwa 6 Millionen Individuen; es haben also 20,000 Wähler einen Reprä⸗ sentanten zu ernennen. Kein Kandidat ist zulässig, den nicht wenig- stens hundert Wähler schriftlich vorschlagen. Kandidaten zu Stellen im Parlament bedürfen keiner Census⸗Qualification. Arme können so gut gewählt werden als Reiche, und damit sie auch die Wahl an⸗ nehmen mögen, wird ihnen ein Gehalt von 500 Pfd. St. für die Zeit ihrer legislatorischen Function ausgesetzt. Jedes Jahr am ersten Montag im Juni soll allgemeine Wahl im ganzen Lande seyn. Die Abstimmung geschieht geheim durch Ballotirung. Das Parlament tritt am ersten Montag im Juli zusammen. Die Mitglieder des Unter⸗ hauses werden nur auf 1 Jahr gewählt. Sie dürfen wieder gewählt werden. Dies sind die wesentlichsten Grundzüge der sogenannten Volks⸗Charte. 98 8s

Am vorigen Denpverstoge wurde auf Antrag des Herrn O Connell in der Munizipal⸗Versammlung von Dublin eine Resolution, welche die Aufhebung der Union bezweckte, mit 41 gegen 15 Stimmen angenommen.

3 Die Fregatte „Blonde“ ist mit 3 Millionen Dollars an Bord am 11ten aus China in Portsmouth angekommen. Auch das Linien⸗ schiff „Blenheim“ und die Sloop Cruißer“ sind aus China an dem⸗ selben Tage in Portsmouth eingetroffen. .

Die letzten Nachrichten vom Horsfe buf der guten Hoff⸗ nung melden, daß der gedrohte Angriff auf Philippolis nicht statt⸗ Pfenden hatte, und daß man hoffte, die Bauern würden sich bei dem Unrücken der Truppen zurückziehen.

Am 1. März betrug am hiesigen Platze der Vorrath von schwer. zem Thee 22,508,000, von grünem 5,084,000 Pfd. Diese vreise halten sich seit einiger Zeit fast unverändert und der Absatz ist nicht lebhaft. Im gebrudr trafen 3,627,000 Pfd. aus China ein, und 2,525,000 Pfd. wurden verkauft. 1

London, 14. März, Abends. (B. H.) In beiden Häusern haben wir heute eine Debatte über das Getraide⸗Gesetz, die den gan⸗

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zen Abend fortgedauert hat, ohne das geringste Neue zu Tage zu fördern. Im berhause wird der Antrag mit einer großen Majori⸗ tät verworsfen werden; im Unterhause wird man die Drbatte wohl vertagen.

II London, 14. März. Die Indische Post ist in diesem Mo⸗ nate ungewöhnlich spät angekommen, und die Nachrichten, die sie über⸗ bringt, sind nicht von besonderer Wichtigkeit. In Ferozpur verhin derte ein unaufhörlicher Regen die Ausführung der von Lord Ellen⸗ borough angekündigten Festlichkeiten. In China haben wir einen Auf stand in Canton und die Ermordung von beinahe 300 Britischen Un⸗ terthanen zu beklagen, die im September vorigen Jahres an der Küste der Insel Formosa Schiffbruch litten. Es dürfte zu bezweifeln seyn, ob Sir H. Pottinger ein Recht hat, sich über das Benehmen der Behörden in Formosa zu beklagen, indem damals beide Reiche im Kriege mit einander begriffen und die Bewohner von Formosa wahr⸗ scheinlich durch eine erwartete Landung der rothhaarigen Barbaren in große Aufregung versetzt waren.

Was den Aufstand in Canton betrifft, so hat Sir H. Pottinger den dortigen Britischen Kaufleuten, die sich um Schutz an ihn wen deten, geantwortet, daß sie die Stellung, in der sie sich befänden, lediglich sich selbst zuzuschreiben hätten. Es leidet keinen Zweifel, daß diese Unruhen von einigen Thee⸗Handlungshäusern angestistet worden sind, um auf den Markt zu wirken. Es war dazu weiter nichts nöthig, als der Mannschaft von drei oder vier Kauffahrtei⸗ schiffen zu gestatten, gleichzeitig ans Land zu gehen. Diese Mann schaften bestehen größtentheils aus Laskaren, Malaien und den Völ kerschaften des östlichen Meeres, die zwar für Britische Unterthanen gelten, aber auf die den Britischen Seeleuten gezollte Achtung keine Ansprüche haben. Die Schuld fällt auf diejenigen, welche dergleichen Leute in ihre Dienste nehmen und nicht dafür sorgen, daß sie kein Unheil anrichten können. Sir H. Pottinger scheint indeß vollkommen im Stande und Willens zu seyn, mit Klugheit und Energie zu Werke zu gehen, und er wird gewiß allen denjenigen, welche den Frieden und die Gesetze China's verletzt haben, jeden Schutz verweigern. 1

Der Ton und die Sprache der neueren Unterhandlungen zwi⸗ schen den Chinesischen und Britischen Bevollmächtigten sind sehr merk⸗ würdig. Statt der blumenreichen Sprache der Kaiserlichen Edikte ist der Styl der Kommissarien, wenn es sich um kommerzielle Gegen⸗ stände handelt, bestimmt und praktisch, und nichts kann zufriedenstel lender und vernünftiger seyn, als ihre vorgeschlagenen Anordnungen in Betreff der Eröffnung des Handels und der Annahme eines gleich mäßigen Zoll⸗Systems in den fünf dem Britischen Handel geöffneten Häfen. 1 1““ Das erste Schiff, welches direkt von Großbritanien, nach den jetzt geöffneten Häfen China's abgesegelt ist, war von Glasgow. Noch vor wenig Jahren konnte der Clyde⸗Fluß zwischen Glasgow und Dum barton an zwei oder drei Stellen von Eseln durchwatet werden; ge⸗ genwärtig ist sein Bett tief genug, um die größten Indienfahrer zu tragen und es fahren jetzt Schiffe denselben binab, um von den Küsten Alt⸗Schottlands nach den fernen Häfen des Jantsekiang zu segeln! 8 1 Heut Abend wird im Oberhause eine Debatte über die Korn— Frage statt finden und von Lord Monteagle eröffnet werden, der viele merkwürdige Falta in Bezug auf das Spiel an der Kornbörse beibringen wird. Ich glaube, Lord Brougham wird genöthigt seyn, zu schweigen, damit er nicht auf die Seite der Whigs zu stehen kommt.

1“ I IEIM.

Brüssel, 12. März. Die Zucker⸗Frage ist endlich, gestern nach dreiwöchentlicher Diskussion in der Repräsentanten⸗Kammer vent⸗ schieden worden. Nachdem eine geringe Majorität die Steuer G Auf⸗ lage für den Rohrzucker auf 45, für den Rübenzucker auf 20 Fr. von Bestimmungen, wodurch die wirkliche geih zwischen den beiden Zuckern auf etwa 20 Fr. herabfällt, mit 11e h 1 G Das Projekt is fanl diese Weise dühr den Rohrzucker günstiger geblieben, als man im Anfange, bei den laut gewordenen Stimmen in der Kammer, erwarten durfte. Die Transaction jedoch, die zwischen den verschiedenen Interessen versucht worden ist, wird allen zum Nachtheil gereichen. Fürs Erste wird der Handel mit dem Rohrzucker von 30 bis 35 Millionen Kilogr., die er, Ein⸗ und Aus⸗ fuhr zusammengerechnet, betrug, auf etwa 19 Millionen sinken, ein Theil der Raffinerieen in Antwerpen und Gent eingehen, die Kon⸗ sumenten 1 ½ Millionen Fr. mehr. bezahlen und der Staat, trotz der erhöhten Auflage, nur 39 Millionen erhalten; und endlich die Runkelrüben⸗Industrie, in deren Interesse seder Hektar Landes nach der festgesetzten Differenz etwa 600 Fr. als Prämie erhält, wird trotzdem zu Grunde gehen. Das ist also das traurige Resultat, wel⸗

es die Gegner des ministeriellen Antrages erlaungt haben; es wird sich dem Lande bald genug fühlbar machen, und wir zweifeln deshalb, daß das Gesetz, wenn es wirklich zur Ausführung kömmt, lange Be⸗ stand haben wird. Die Fabrikanten des Runkelrüben⸗Zuckers werden wahrscheinlich die Ersten seyn, welche bittere Klage erheben werden, da die Differenz von 20 Fr., selbst die von 25 Fr., nach dem m theile unparteiischer Sachkundigen nicht hinreicht, um die Konkurrenz

auf die Dauer zu erhalten. Die Fabrikanten werden daher entweder eine Erhöhung der Proportion verlangen oder das Ministerium um die Wiedervorlegung jenes ursprünglichen Projekts ersuchen, wodurch freilich ihre Industrie auch untergeht, aber schnell und mit einer ver⸗ hältnißmäßigen Entschädigung. b

Wir stellen nicht in Abrede, daß eine Entschädigung in staats⸗ ökonomischer Hinsicht manche Bedenken hervorruft, da sie den jetzigen Prinzipien, welche die Industrie beherrschen, zuwider ist. Man könnte fürchten, dadurch einen Vorgang zu begründen, den andere Industrieen geltend machen würden, um bei ähnlichen Gelegenheiten eine theil⸗ weise Entschädigung zu erhalten. Allein wir glauben, daß sich die Runkelrüben⸗Industrie in einer exceptionellen Lage befindet. Sie ist unter Konnivenz, ja oft unter absichtlicher Begünstigung der Regie⸗ rungen gegründet worden. Die Kurzsichtigkeit, die falsche Auffassung der Verhältnisse ist den Fabrikanten nicht allein anzurechnen. Die üblen Folgen treten aber mit jedem Jahre sichtbarer hervor. Es muß daher jede Regierung, die außer den Interessen der Consumtion und der Getraide⸗Production, den gewinnreichsten, immer wichtiger werdenden und mit dem Interesse der Schifffahrt verbundenen über seeischen Handel dem Lande erhalten will, die Runkelrüben⸗Industrie direkt oder indirekt, auch unter momentanen Opfern, aufzuheben suchen. So lange diese Industrie bestehen bleibt, kann sie nur Hemmung und Verwirrung in den Handels⸗Verhältnissen hervorbringen.

Die Lösung, welche die Frage in der hiesigen Kammer erhalten, wird nur provisorisch seyn. Es ist ungewiß, ob nicht der Senat einige wesentliche Veränderungen in dem Projekte vornimmt. Man befürch⸗ tet sogar, daß ein falsch verstandenes Agrikultur⸗Interesse mehrere seiner Mitglieder bestimmen wird, auf eine Erhöhung der Differenz zu Gunsten des Rübenzuckers anzutragen. Im Falle, daß der Senat sich dafür entschiede, würde das Projekt nochmals zu der Kammer zurückkehren. Allein sollte auch hier eine neue Majorität die Lage

des Rohrzuckers erschweren, so muß man wünschen, daß das Ministe⸗

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100 Kilogr. festgesetzt hatte, ist das Projekt, nach einigen anderen HQ½

58 gegen 15 Stimmen an-⸗

rium eher das ganze Projekt zurücknimmt oder die Nicht⸗Ratifizirung provozirt, als die schönsten Natur⸗Vortheile des Landes, den herrlichen Hafen von Antwerpen dem verkehrten Ansinnen der Kammern aufopfert. Die Administration der Köln⸗Aachenschen Eisenbahn hat eine Depu⸗ tation hierher gesandt, um Gewißheit über die Epoche der Beendigung der Bahn von Belgischer Seite zu erhalten. Es ist ihr die Versicherung gegeben, daß die Bahn von Lüttich nach Verviers am 15. Mai, und die Strecke von Verviers bis an die Gränze, Ende Oktobers eröffnet werden solle. Es wird sehr schwierig seyn, diesen letzten Termin einzuhalten, da die Arbeiten längere Zeit suspendirt worden sind. Uebrigens wird die Belgische Administration vom 15. Mai an die Reisenden in eigenen Wagen bis an die Deutsche Eisenbahn führen und so durch Vermeidung der Privatfuhren den Reisenden die Kosten verringern. 8 8 Hüren 8. d Kn. 69 n. Deutsche Bundesstaaten. Muünchen, 13. März. Der Allg. Ztg. zufolge, haben Se Majestät den bisherigen Minister⸗Residenten am Griechischen Hofe zu Athen, Grafen Otto von Bray, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich⸗Russischen Hofe ernannt. Der Großherzoglich Badische Minister⸗Resident am hiesigen Hofe, Freiherr von Andlaw⸗Birsek, ist in gleicher Eigenschaft an den Kö⸗ niglich Französischen Hof versetzt.

Hannover, 15. März. (Amtliche Bekanntmachung.) Se. Majestät der König haben die bisherige Eisenbahn⸗Kommission hier selbst, nachdem sie die ihr übertragenen vorbereitenden Geschäfte be⸗ friedigend erledigt hat, aufgelöst, und eine Eisenbahn⸗Direction in hiesiger Residenzstadt errichtet. Die Königliche Eisenbahn⸗ Direction, welche am 13ten d. M. in Wirksamkeit getreten ist, hat unter Leitung und Aufsicht des Ministeriums des Innern die im Bau begriffene Eisenbahn von Hannover über Lehrte und Peine nach der Hannover⸗ Braunschweiger Landesgränze zur Ausführung zu bringen, und den Betrieb auf dieser Eisenbahn einstweilen zu besorgen. Es bleibt vorbehalten, die Wirksamkeit dieser Direction auf andere von Regie⸗ rungswegen anzulegende Eisenbahnen auszudehnen. Zu Mitgliedern der Eisenbahn⸗Direction sind kommissorisch, bis auf weitere Verfü⸗ gung, Ober⸗Baurath Hagemann, Hofrath Dr. Hartmann und Hof Fabrikant Hausmann ernannt.

Se. Majestät der König haben dem Violin⸗Virtuosen Ernst den Titel eines Königl. Hannoverschen Konzertmeisters verliehen.

Stuttgart, 10. März. (Schluß des Kommissions⸗Berichtes über die Kriminal⸗Prozeß⸗Ordnung.)

II. Der Entwurf weise dem Staats⸗Anwalt folgende Functionen zu: 1) Der Staats⸗Anwalt hat in denjenigen Strafsachen, in welchen das öffentliche Schlußverfahren stattfindet, die Anklage⸗Akte zu struiren; 2) er ist das Organ der Staats⸗Regierung für Ausübung des Staats⸗ Rekursrechts; 3) er ist befugt, Nichtigkeits-Beschwerden gegen Erkenntnisse der Gerichtshöfe und des Ober⸗Tribunals zu erheben; endlich 4) hat er den Antrag auf Niedersetzung des Standrechts zu stellen. Die Kammer der Abgeordneten hat durch Zuruf beschlossen, nachdem der Antrag ihrer Kommission auf Bestellung eines eigenen Beamten zu Struirung der An⸗ klage⸗Akte abgelehnt war, daß der öͤffentliche Ankläger in jedem einzelnen Falle aus der Zahl der öffentlichen Rechts⸗Anwälte durch das Gericht bestellt werden solle. Die Kammer der Standesherren hat dagegen dem Entwurf zugestimmt, und die Regierung versagt den Beschlüssen der Kammer der Abgeordneten ihre Genchmigung und sagt in ihrer Erklärung, daß die vorgeschlagene Einrichtung nicht statthaft sey, weil der öffentliche Ankläger aus Auftrag der Staatsgewalt, die ihre Organe zu wählen habe, und nicht als Functionair des Gerichts in Thätigkeit trete. Die Einrichtung wäre aber auch nicht zweckmäßig, weil bei der Wichtigkeit, die den Verrich⸗ tungen des Staatsanwalts beizulegen sey, letztere Männern anvertraut werden sollten, welche durch speziellere Sachkenntniß und größere Uebung vorzugs⸗ weise vor den nur seltener mit Strafsachen beschäftigten Anwälten zu jenen Functionen befähigt seyen, und schlägt über die Stellung des Staats⸗An⸗ walts im Staatsdienste folgenden neuen Artikel vor: „Der Staats⸗Anwalt wird von dem König aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder eines Kreis⸗ Gerichts in widerruflicher Weise ernannt. Wird er seiner Verrichtungen enthoben, so tritt er wieder in ein mit seinem früheren auf gleicher Stufe stehendes Richteramt ein.“ Die Kommission tritt diesen Motiven der Staats⸗Regierung bei und bemerkt namentlich, daß die Stellung des Staats⸗ Anwalts eine gesicherte sey, und spricht noch den Wunsch aus, daß derselbe stets aus der Kategorie der Kollegial⸗Räthe bestellt werden möchte.

III. Den Rekurs der Staats⸗Regierung hatte die Kammer mit 58 gegen 26 Stimmen verworfen. Die Kammer der Standesherren trat im Wesentlichen dem Entwurf bei. Die Regierung hält in ihrer neuen Erklärung den Staats⸗Rekurs fest und macht als Grund hierfür geltend, daß das Recht der Staats⸗Regierung zu Benützung dieses Rechtsmittels in dem Oberaufsichtsrechte des Staats über die Gerichte begründet sey. Es hieße, sagt sie, dieses Recht in einem zu beschränkten Sinn auffassen, wollte man es nur auf den formellen Geschäftsgang beziehen und der Staatsgewalt die Befugniß absprechen, die Gerichte selbst im geordneten Instanzenwege zu nochmaliger Erwägung der zwischen dem Gemeinwesen und dem Angeschuldigten verhandelten Sache im alleinigen Interesse der Gerechtigkeit anzuregen. Sie beschränkt jedoch den Staats⸗Rekurs auf die schwereren, d. h., zuchthausmäßigen Verbrechen und er soll nun bei diesen, sodann bei versuchtem Hochverrath, Majestäts Beleidigung und Aufruhr, wenn diese Verbrechen auch nur mit Arbeitshausstrafe bedroht sind, endlich bei Verbrechen der im Art. 399 Ziff. 1 bis 3 genannten öffentlichen Die⸗ ner, welche den Dienstverlust zur Folge haben können, ergriffen werden können. Die Kommission erklärt sich in ihrem Berichte zwar gegen die Ab⸗ leitung des Staats⸗Rekurses aus dem Oberaufsichtsrechte über die Ge⸗ richte, tritt jedoch aus den in dem früheren Kommissions⸗Berichte ange⸗ führten Gründen der neuen Proposition bei, und billigt namentlich die Bestimmung, daß der Staats⸗Anwalt darüber, ob Rekurs einzulegen sey, in der Regel nach seiner eigenen freien Beurtheilung entscheiden solle, so jedoch, daß er den Weisungen, welche ihm etwa vom Justiz⸗Ministerium in dieser Beziehung zukommen sollten, Folge zu leisten verbunden sevyv. In Beziehung auf das Rekursrecht des Staats⸗Anwalts gegen bezirksgericht⸗ liche Erkenntnisse soll nach dem Entwurf jedem Mitglied des Spruchgerichts gestattet seyn, unmittelbar nach geschehener Abstimmung und gezogenem Be⸗ schlusse über das endliche Erkenntniß den Antrag zu stellen, daß unverzüg⸗ lich nach der Eröffnung des Erkenntnisses sämmtliche Akten an den Staats⸗ Anwalt eingesendet werden, damit dieser erwäge, ob zu Einlegung eines Rechtsmittels Grund vorhanden sey. Die Kommission beantragte früher folgende Bestimmung: „Auch der Stäaats⸗ Anwalt kann das Rechtsmittel des Rekurses gegen bezirksgerichtliche Erkenntnisse in solchen Straffällen er⸗ greifen, wo es sich um Kreis⸗Gefängnißstrafe oder den Verlust der bürger⸗ lichen Ehren⸗ und Dienstrechte handelt, wenn entweder das bezirksgerichtliche Erkenntniß auf Freisprechung oder Entbindung von der Instanz geht, wäh⸗ rend die rechtsgelehrten Mitglieder des Gerichtskollegiums auf Verurtheilung gestimmt haben, oder wenn das Erkenntniß eine andere Strafart ausspricht, als worauf die rechtsgelehrten Gerichts⸗Mitglieder gestimmt haben. In sol⸗ chen Fällen hat das Bezirksgericht auch dem Staats⸗Anwalte unter Mit⸗ theilung sämmtlicher Akten das Erkenntniß zu eröffnen, damit er erwäge, ob zu Einlegung des Rekurses Grund vorhanden sey.“ Dieser Antrag wurde früher mit der Verwerfung des Staats⸗Rekurses abgelehnt, die Kammer der Standesherren und die Regierung beharren dagegen auf dem Entwurfe. Die Kommission spricht sich zwar für ihren früheren Antrag aus, bemerkt jedoch, daß dieser Gegenstand von mehr untergeordneter Bedeutung zu seyn scheine und beantragt für den Fall der Annahme der Proposition der Re⸗ gierung nur eine Fassungs⸗Aenderung. Dagegen bemerkt dieselbe, daß in allen Fällen, wo der Staats⸗Rekurs ergriffen werden kann, dieser aber nicht eingelegt wird, dem Rekurs⸗Richter das Schärfungsrecht beim Rekurse des Angeschuldigten nicht zustehen solle, und daß die Kammer das Institut des Staats⸗Rekurses nur mit dieser Modisication annehmen sollte.

1V., Das Institut der Entbindung von der Instanz hat die

Kammer der Abgeordneten mit 53 gegen 27 Stimmen abgelehnt; die Regierung und die Kammer der Standesherren heharren dagegen auf dessen Beibehaltung. Die Kommission glaubt, daß kein überwiegender Grund dafür vorliege, daß die Kammer durch das Beharren auf ihrem früheren Beschlusse das Gesetz in Frage stellen sollte;z zumal da, wenn das Gesetz nicht zu Stande käme, die Absolution von der Instanz, als in dem dermalen geltenden Rechte begründet, doch bestehen bleiben würde.

V. ie Regierung hat in Uebereinstimmung mit der Ansicht der Kammer der Standesherren alle irgend erheblichen Beschlüsse über das standrechtliche Verfahren abgelehnt. Die Kommission stellt nun in Erwägung, daß die Regierung selbst in dem im Jahre 1830 den Ständen übergebenen Entwurfe die Ansicht ausgesprochen hat, daß die Bestimmungen über das standrechtliche Verfahren sich nicht in die allgemeine Straf⸗Prozeß⸗ Ordnung, sondern in ein besonderes Gesetz eignen; in Erwägung ferner, daß es sich jetzt nur von einer provisorischen Prozeß Ordnung handelt, welche blos auf eine kurze Zeitdauer Gültigkeit haben soll, während welcher nach menschlicher Wahrscheinlichkeit Fälle, in denen das standrechtliche Ver⸗ fahren eintreten würde, in unserem Vaterlande nicht vorkommen werden, den Antrag an die Regierung, die Bitte um Hinweglassung der desfallsigen Bestimmungen aus der Prozeß⸗Ordnung, zu richten.

VI. Die Kommission bezeichnet sodann noch 27 weitere Diffe⸗ renzpunkte, gegenüber von der Regierung und der Kammer der Stan⸗ desherren, und spricht die Ansicht aus, daß die Kammer der Abgeordneten die Kammer der Standesherren zu gemeinschaftlichen Bitten hierüber an⸗ die Regierung einladen sollte. Die Kommission spricht sich sofort für die Annahme des Vorschlags der Regierung aus, 1) weil der Entwurf jeden⸗ falls einen Anhaltspunkt für das öffentliche mündliche Verfahren darbietet, an welchen, wenn die neue Einrichtung Probe hält, in späterer Zeit die weitere Entwickelung angeknüpft werden kann, und 2) weil durch Annahme des Vorschlags ein Gesetz, und zwar ein Gesetz in Deutscher Sprache, zu gewinnen ist, wodurch der bisherige Zustand unseres Strafprozeßrechts materiell verbessert wird. Dieselbe bezeichnet als Vorzüge des Entwurfs die Bestimmun

gen über die Versetzung in Anschuldigungsstand, wonach dieselbe auf einem gerichtlichen Erkenntnisse zu beruhen haben soll und die Rechts⸗Nachtheile der Kriminal- Untersuchung für den Angeschuldigten nur mit diesem Erkennt⸗ nisse eintreten können, die Bestimmungen über Verhaftung, über Haus⸗ suchung und Beschlagnahme der Papiere, über Verweisung einer Strafsache an einen Anderen als den ordentlichen Richter (in Vergleichung mit dem jetzt geltenden Rechte), die Bestimmungen über Beweissachen, über Verthei⸗ digung (in welcher Bezichung hervorzuheben ist, daß das gütliche Verhör ohne Urkunds Personen vorgenommen werden darf) und über die Rechts⸗ mittel; endlich die Bestimmungen in Betreff der Kompetenz Verhältnisse und des abgekürzten Verfahrens in geringeren Strafsachen.

Wiesbaden, 12. März. Für die diesjährige Dauer der Stände⸗Versammlung des Herzogthums, ist zum Präsidenten der Herrenbank der vormalige Minister Graf von Walderdorf und zu dem der Deputirten-⸗Kammer der Dom⸗Kapitular und bischöfliche Kom⸗ missarius im Rheingau, Philipp Schütz zu Eltville erwählt und von dem Herzog bestätigt worden. esr. Fits. 1.“

8 Oesterreich. Wien, 14. März.

(Aerztl. Bülletins): Am 13. März, um 9 Uhr früh. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Franz Karl erfreute sich erst um 3 Uhr Morgens eines theilweisen Schlafes, während welchem sich ein mä⸗ ßiger Schweiß einstellte. Der Friesel⸗Ausschlag hat sich nicht vermehrt, und das Fieber ist heute sehr gelind. 1 Am 13. März, um 7 Uhr Abends. Se. Kaiserl. Hoheit brachten den ganzen Tag ruhig zu; neue Erschei⸗ nungen traten keine ein; Abends ist die Fieber⸗Eracerbation nur gering. * Freiherr von Türkheim. Dr. Zangerl.

Portugal.

Lissabon, 6. März. Die Pairs⸗Kammer hat den Beschluß gefaßt, daß die Ernennung zum Bischofe von Seiten des Souve⸗ rains genüge, um dem so ernannten Prälaten Sitz und Stimme in der Pairs⸗Kammer zu geben. Diese Entscheidung streitet gegen die Forderungen, welche der Internuntius bei den letzten Unterhandlun⸗ gen zwischen der Regierung und dem Päpstlichen Stuhle geltend zu machen suchte, und denen zufolge die Bischöfe nicht eher als solche anerkannt werden sollen, noch irgend ein mit der bischöflichen Würde verbundenes Recht ausüben dürfen, als bis sie die Bestätigung des Papstes erlangt haben. Auch die Deputirten⸗Kammer hat sich in dem Sinne wie die Pairs ausgesprochen und sich selbst tadelnd dar üiber geäußert, daß die Regierung dem Päpstlichen Hofe die Ernen⸗ nung von zwei unter je acht Bischöfen zugestanden hat, worin sie eine offenbare Verletzung der Rechte der Lusitanischen Kirche erblickt. Die Deputirten-Kammer diskutirt noch über die Duro⸗Wein⸗

Gesellschaft; man glaubt nicht, daß die der Gesellschaft bekanntlich bereits bewilligte Subvention bezahlt werden wird, wenn der Han⸗ dels⸗-Vertrag mit England zu Stande kömmt.

—,— 8 Griechenland. ö 5

Athen, 27. Febr. Abermals ist ein Mann aus unserer Mitte geschieden, dessen Name mit den bedeutendsten Ereignissen des Griechischen Freiheitskampfes innig verwebt ist: Theodor Kolokotronis, General⸗Lieu tenant und Staatsrath im ordentlichen Dienste, starb am 16ten d. M. in einem Alter von mehr als achtzig Jahren und wurde am folgenden Tage unter dem Zuströmen der ganzen Bevölkerung Athens mit al⸗ len seinem Range gebührenden Ehren beerdigt. Fünf Tage vorher erst feierte er die Hochzeit seines zweiten Sohnes, und noch am Vor⸗ abende seines Todes (dem Landungsfeste der Königin) sah man ihn auf dem Hofballe, welchen er um elf Uhr verließ. Wenige Stunden darauf traf ihn ein Schlagfluß, welchem er nach kurzem Todeskampfe erlag, nachdem er einem ähnlichen Schicksale vor einigen Monaten glücklich entgangen war. Die Theilnahme bei seinem Hintritt war allgemein, die meisten Zeitungen erschienen mit schwarzen Rändern, und durch eine Königliche Ordonnanz wurde eine dreitägige Trauer bei der Land⸗Armee angeordnet.

Vom Professor Ulrichs ist in einer hiesigen Zeitschrift, dem FEoavtozJhe (und daraus auch besonders abgedruckt) eine sehr in⸗ teressante Abhandlung erschienen über die langen Mauern und die Häfen von Athen. Die Haupt⸗Resultate der sehr scharfsinnigen Ar⸗ gumentationen sind etwa folgende. Die Piräische Halbinsel hatte drei geschlossene Häfen, den eigentlichen Piräus, Zea ljetzt fälschlich Mu⸗ nychia genannt) und Munvchia (jetzt fälschlich Phaleron genannt). Der Piräus hatte zwei Abtheilungen, einen Kriegshafen, Kantharos, nämlich die südwestliche Bucht desselben hinter dem heutigen Quaran⸗ taine⸗Gebäude, und einen Handelshafen, Emporion, welchen der ganze übrige Theil des Piräus bildete. Die innere, von den Befestigungen ausgeschlossene, sumpfige Bucht des Piräus hieß Halae. Ein Hafen Aphrodision dagegen existirte gar nicht. Den Hafen und Demos Phaleron verlegt der Verfasser nach St. Georg, bisher mit Unrecht als Vorgebirge Kolias bezeichnet, und letzteres wird etwa eine Stunde weiter südlich nach St. Kosmas gerückt. Bis zum Peloponnesischen Kriege existirten drei Mauern, zwei längere parallel laufende von Athen nach dem Piräus, eine kürzere von Athen nach dem Phaleron des Verfassers. Nach jenem Kriege wurden blos die beiden ersten wiederhergestellt. Sollte auch vielleicht die Richtigkeit mancher

Behauptung bezweifelt werden können, so verdient doch das Ganze

schon aus dem Grunde Aufmerksamkeit, weil es das Resultat lang⸗ jähriger an Ort und Stelle angestellter Untersuchungen und Verglei⸗ chungen ist. b

FPHereinigte Staaten von Nord- Ameriha.

New⸗York, 20. Febr. Das Comité der auswärtigen Ange⸗ legenheiten hat im Repräsentantenhause einen ungünstigen Bericht über die im Senate angenommene Bill wegen des Gregon⸗Gebiets abge⸗ geben, und die Sache wird dadurch wohl vorläufig beseitigt seyn. Andererseits wird indeß behauptet, daß Viele der Bill nur deshalb nicht günstig seyen, weil sie dieselbe für überflüssig halten und glau⸗ qen, daß die Regierung hinreichende Macht besitze, diejenigen zu schützen, welche geneigt seyn möchten, sich im Oregon⸗Gebiete oder in irgend einem anderen unbebauten Landstriche niederzulassen. 8

Im Kongresse haben wieder mehrere Diskussionen über den Plan, die Schulden der einzelnen Staaten auf die Union zu übertragen, stattgehabt, aber ohne Resultat. 1

1 Das See Kriegsgericht hatte sein Urtheil in der Sache des Ca⸗ pitain Mackenzie, wegen der eigenmächtigen Hinrichtung des Mid⸗ shipman Spencer und seiner Genossen, noch nicht gefällt.

Nach Berichten aus Haiti soll im südlichen Theile der Insel eine Insurrection ausgebrochen seyn. 1

Das New⸗Yorker Journal of Commeree meldet, daß, nach

Berichten des Amerikanischen Konsuls auf Tahiti vom 11. Septem⸗ ber, der Französische Admiral Dupetit Thouars dort am 8ten ange⸗ kommen war und von den Einwohnern jener Insel 10,000 Dollars als Genugthuung für angebliche Beleidigungen und als Bürgschaft für künftige Beobachtung der Traktate, verlangt hatte. Man soll so⸗ fort zu Unterhandlungen wegen Uebergabe der Insel geschritten seyn, und vier Häuptlinge, heißt es, hätten am 9. September ein Dbn⸗ ment, wodurch Frankreichs Souverainetät von ihnen anerkannt wor⸗ den wäre, unterzeichnet, zu welchem jedoch die Königin ihre Unter⸗ schrift verweigert habe.

Berichte aus Campeche, sechs Tage später als die zuletzt ein⸗ gegangenen, melden, daß die Einwohner dieser Stadt sich fortwäh⸗ rend vertheidigten, und daß die sie belagernden Mexikaner eher Rück⸗- als Fortschritte machten. Die Zahl der Mexikanischen Truppen hatte seit dem Anfang der Belagerung bedeutend abgenommen, ob⸗ gleich sie von Zeit zu Zeit Verstärkungen erhalten hatten.

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1 r a s i Ir en. ““ 11““

Nio Janeiro, 23. Jan. Am 15. Dezember langte ein Befehl der Regierung bei der ersten Section des Ausschusses zum Entwurf des neuen Zoll⸗Tarifs ein, worin der vorsitzende Rath, Carlos Carneiro de Campos, den Auftrag erhielt, acht einsichtsvolle Bürger in der Absicht zu wählen, zwei Tabellen zu verfertigen, welche auf die Einfuhr Englischer und anderer fremder Waaren sich beziehen. Die aus Großbritanien und seinen Besitzungen eingehenden Waaren sollen in einer besonderen Tabelle zusammengetragen und die Erhöhung genau bestimmt werden, welche der jetzige Zollsatz von 20 pCt. zuläßt. Ein Gleiches soll in der zweiten Tabelle mit den Waaren aller übrigen Länder geschehen, wozu ebenfalls vier Bürger gewählt werden müssen. Die erste Wahl ist bereits getroffen und auf die Herren Vieira,

Tavares, Carvalho und Fonseca gefallen; die zweite dagegen ist noch nicht entschieden. Obgleich dieser Befehl keine andere als vorberei⸗ tende Maßregeln in sich schließt, so machte er doch großes Aufsehen an der Börse, weil irriger Weise die Ansicht damit verbunden wurde, daß die Englischen Waaren bis 1844 irgend ein Vorrecht durch Diffe⸗ renzial⸗Zölle erlangen möchten. Diese Ansicht wurde jedoch bald wieder beseitigt, indem der Kaufmannschaft die Versicherung wurde, daß während der Dauer des Vertrags mit England keine Verände⸗ rung in den bestehenden Zollsätzen stattfinden werde und auch später für alle Nationen gleich gültige Abgaben festzusetzen beschlossen sey.

Der lange erwartete Ministerwechsel hat endlich am 24sten d. M. staͤttgefunden. Justiz⸗Minister und ad interim Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten ist Herr Hermeto Carneiro Leao geworden, Minister des Innern Herr S. Maia, Finanz⸗Minister Herr Viana, Kriegs⸗Minister Herr Salvador Maciel, Marine⸗Minister Herr Ro⸗ driguez Torres. Die Conseils⸗Präsidentschaft führt interimistisch Herr Leao. Im Ganzen erwartet man von dem neuen Ministerium keine Veränderung der bisher befolgten Politik, doch heißt es, daß dasselbe dem Abschlusse eines Handels⸗Traktats mit England günstiger sey, als das vorhergehende Kabinet. Auch scheint es, daß sich in der Legis⸗ latur die Stimmen jetzt dem Abschlusse eines solchen Traktats mehr zuneigen als früher.

Der vorige Finanz⸗Minister, Herr Abrantes, hat vor seinem Abgange ein Defizit von 6000 Contos deklarirt, welche durch Erhö⸗ hung der Zölle oder durch direkte Steuern gedeckt werden müssen. Das Geld für die in London fällige Dividende ist indeß abgesendet worden.

Aus Rio Grande lauten die Nachrichten so, daß man eine bal⸗ dige Unterdrückung des Aufstandes erwarten darf.

Die Escadre, welche von Neapel die Braut des Kaisers einho⸗ len soll, wird am 1. März unter dem Befehl des Marquis Lisboa absegeln. 4

Der Prinz von Joinville wird täglich hier erwartet.

Maranhao, 21. Jan. (Times.) Die Thätigkeit, welche Baron von Langsdorff, der außerordentliche Gesandte Frankreichs, seit Ueberreichung seiner Kreditive entfaltet, und die allgemeine Ueber⸗ zeugung von einer baldigen Vermählung des Prinzen von Joinville mit der Prinzessin Januaria haben die Hoffnungen der in Brasilien ansässigen Franzosen nicht wenig gesteigert. In der Rede, welche Herr von Langsdorff bei Ueberreichung seiner Kreditive hielt, ist fol⸗ gende Stelle besonders aufgefallen: „Die Wohlfahrt Brasiliens interessirt nicht blos den Französischen Handelsstand, welcher durch seine Industrie daran Theil nimmt, sondern findet auch Sympathieen in dem Herzen der Französischen Nation.“ Diese Phrase hat in den politischen Kreisen großes Aufsehen gemacht. Der Keim der Rivali⸗ tät, welcher hier zwischen den Französischen und den Englischen In⸗ teressen hervorgetreten, entfaltet sich von Tag zu Tage mehr. Der Finanz⸗Minister Brasiliens, Visconde d'Abrantes, gilt für das Haupt der Englischen Partei, der Kriegs⸗Minister für den Führer der Französischen Partei. Großen Unwillen erregte die Wegnahme der Brasilianischen Brigg „Leopoldina“ durch eine Britische Kriegssloop un⸗ ter den Kanonen des Hafens Macabe. Die Sklaven⸗Interessen wi⸗ dersetzen sich auf alle erdenkliche Weise einem Handelsvertrage mit England, und die Oppositions⸗Blätter greifen den Britischen Ge⸗ sandten, Herrn Ellice, persönlich an. Ein Edikt des Finanz⸗Ministers, wodurch vorläufig ein Differenzial⸗Zoll von 20 pCt. auf alle fremden Einfuhren, mit Ausnahme der Englischen, gelegt wird, hat ebenfalls den Groll der Opposition rege gemacht. 1

Schomburgh ist von seiner Expedition, welche den Zweck hatte, die Gränze zwischen dem Britischen und Brasilianischen Gebiet zu be⸗ stimmen, nach einer merkwürdigen und mühseligen Reise von 13 Mo⸗ naten nach Demarara zurückgekehrt. Er bezeichnet den Fluß Takutu als die natürliche Gränze. 8

Feimis Srat Lerg