1843 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

G u Graden befordert 1 81 dehen ne der konservativen Partei angehörenden Offiziere durch an - 2

dere ersetzt worden. Dies Resultat war 199482 bn7klc dasselbe zu beschönigen, indem man sagt, daß die Wie ererr ennung 8 zahlreicher seyen als die neuen Wahlen. Das ist wahr; aber das Offizier⸗Corps der National⸗Garde enthielt bereits zahlreiche Elemente der Opposition, welche durch die Wiedererwählungen nur 2 . worden sind. Am gestrigen Tage waren unter 189 Wahlen 89 Wiedererwählungen, 60 Beförderungen zu höheren Graden und 40

neue Ernennungen; diese Letzten gehörten fast Alle zur Oppo⸗ sition. Es sind dies betrübende Symptome; allein sie sind einmal

vorhanden und man darf sie nicht unbeachtet lassen. Hauptsächlich

unter dem handeltreibenden Publikum bemerkt man die stärkste Tendenz

zur Opposition und zur Feindseligkeit. Die letzten D eputirten⸗Wahlen

haben ahnliche Resultate gegeben. Glücklicherweise befolgen die Pro⸗

vinzen im Allgemeinen ein umgekehrtes Verfahren oder wenigstens

machen die Linke und ihre Ansichten dort keine Eroberungen.

Der Antrag des Herrn Duvergier d’'Hauranne über die Ab⸗ schaffung der geheimen Abstimmung ist nicht zur Berathung zuge⸗ lassen worden. Die Unordnung, welche in Bezug auf diesen Gegen⸗ stand in dem Lager der Opposition ausgebrochen ist, hat diese Ange legenheit scheitern lassen. Herr Vivien, ehemaliger Großsiegelbewahrer und Adjutant des Herrn Thiers, hat den Antrag des Herrn Duver⸗ gier d'Hauranne durch Argumente bekämpft, die in dem Munde eines Mannes, der früher viel von Unabhängigkeit der Meinungen und von der Nothwendigkeit, die Stellung eines Jeden genau zu be stimmen, gesprochen hat, ziemlich sonderbar klingen. Die Frage über die geheimen Abstimmungen ist allerdings ein Gegenstand, über den sich mancherlei sagen ließe; allein es kommt der Opposition nicht zu, die geheime Abstimmung aufrecht erhalten zu wollen, da sie jeden Augenblick so viel von ihrer Loyalität, ihrer Unabhängigkeit und der Reinheit ihrer Absichten spricht. Der Antrag des Herrn von Sade, über den die Kammer sich in diesen Tagen auszusprechen hat, wird dasselbe Schicksal haben, wie der des Herrn Duvergier. Diese Aus-⸗ sicht verhindert die Opposition nicht, sich eben jetzt mit einer neuen Angelegenheit zu beschäftigen; es handelt sich nämlich um die Zulas⸗ sung der Kapazitäten zu den Wahlen, d. h. um die Wiederaufnahme des im vorigen Jahre von der Kammer verworfenen Antrages des Herrn Ducos. Man sieht, die Linke besitzt nicht viel Erfindungsgeist, und ihre Mittel, das Ministerium zu necken, sind stets unveränderlich dieselben. Man verschwendet auf diese Weise eine kostbare Zeit, die zu ernsten und nützlichen Dingen verwendet werden könnte. Sehr viele Gesetz⸗Entwürfe, die zum dritten oder viertenmale der Kammer vorgelegt werden, werden nicht einmal zur Diskussion kommen. Da⸗ hin gehört der Gesetz⸗Entwurf über die Pensionen der Civil-Beam⸗ ten und über die Umprägung der Kupfermünzen. Das Budget wird wie gewöhnlich mit der größten Eile votirt werden, und man glaubt, daß, wenn gegen den 10. Juni die Session nicht geschlossen ist, es

schwer halten dürfte, noch die hinreichende Anzahl von Deputirten in der Hauptstadt zurückzuhalten.

Die Regierung hat, unstreitig um den Antrag des Herrn von Sade zu bekämpfen, ein sehr merkwürdiges Aktenstück bekannt gemacht, welches den Titel führt: Nomenclature générale des Députés promus à des Fonctions publiques depuis le 11. Noùt 1830 Jusqu'à le 20. Mars 1843. Die Gesammtzahl der Ernennungen während dieser Periode beträgt 225, wovon 89 einen politischen Chaͤ⸗ rakter haben. Diejenigen Ministerien, welche die längste Dauer ge⸗ habt, haben nach Verhältniß die wenigsten Ernennungen vorgenom

Das Ministerium vom 29. Oktober, welches bereits

Monate währt, hat erst 34 Ernennungen vorgenommen, vovon 16 politische und 18 nicht politische Aemter en. Das Kabinet vom 1. März, welches nur 8 Monate währte, hat 23 Ernennungen und darunter 9 politische vorgenommen. Das Kabinet vom 12. Mai hat während einer Existenz von 10 Mo⸗ naten 29 Ernennungen und das Kabinet vom 11. Oktober, welches 40 Monate bestand, nur 46 Ernennungen vorgenommen. Die Zahl der Beamten in der Kammer hat sich vom Jahre 1831 1842 nicht merklich vermehrt. Im Jahre 1831 waren im Augenblicke der Auf⸗ lösung 154 und im Jahre 1842 zu derselben Zeit 104 Beamte, also nur 10 mehr in der Kammer. In der gegenwärtig versammelten Kammer zählt die Opposition 45 und die konservative Partei 119 Beamte, wovon man 4 Deputirte abziehen muß, die aus verschiede— nen Gründen jetzt die ihnen übertragenen Aemter nicht mehr belleiden.

Es ist noch immer die Rede von einem Handels⸗Vertrage zwi⸗ schen Frankreich und England und man behauptet, daß England nur unter dieser Bedingung sich zu einigen Modificationen des Durch suchungs⸗Traktats verstehen wolle. Man würde uns in Betreff der Zölle auf unsere Weine und Branntweine einige Konzessionen machen und wir würden dagegen unseren Tarif in Bezug auf gewisse Zeuge, Eisen und verarbeitete Metalle Englands reduziren. So viel ist gewiß, daß die Unterhandlungen über diesen Gegenstand fortdauern, und daß Herr Guizot seinen Durchgang durch das Ministerium durch einen Akt dieser Art bezeichnen wollte. Allein bei der bekannten Gesinnung der Deputirten⸗Kammer und bei der durchaus drohenden Haltung der Industriellen, deren Comité beständig in Paris anwesend ist, und von Zeit zu Zeit ein mit erläuternden Zahlen⸗Angaben begleitetes Manifest über irgend einen einheimischen Industriezweig erläßt, wird der gute Wille ohne allen Erfolg bleiben.

Der Bericht über die Zucker⸗Frage wird zu Anfang des April on Herrn Gauthier de Remilly abgestattet werden. Das von der Kommission angenommene System, welches darin besteht, daß die Besteuerung des Runkelrübenzuckers allmälig erhöht werden soll, wenn die Production ein durch das Gesetz zu bestimmendes Maximum über⸗ steigt, wird allgemein getadelt und man glaubt nicht, daß es von der Kammer wird angenommen werden. Dies käme einer Verwerfung des Gesetzes gleich, denn es würde schwierig seyn, eine so schwierige Frage auf dem Wege des Amendements zu entscheiden. Die Abge⸗ ordneten der Kolonieen hatten geglaubt, das Unglück auf Guadeloupe weerde einigen Einfluß auf eine den Kolonieen günstige Lösung haben,

allein die Majorität der Kommission hatte sich zu sehr gegen das System des Ministeriums ausgesprochen, als daß man an die Mög lichkeit der Unterdrückung der inländischen Zuckersiedereien mittelst Entschädigung denken konnte.

Paris, 23. März. Obgleich die gegen die Marquesas⸗ und die Gesellschafts⸗Inseln gerichteten Unternehmungen der Französischen Ma rine zur Genüge beweisen, daß Frankreich ernstlich daran denkt, eine Stel⸗ ung in der Südsee einzunehmen, so erfährt man doch mit einigem Erstau⸗

9 88 1“ und in dem letzten Viertel sind größten⸗

ausgesetzt sey,

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Es scheint, daß das Kabinet der Tuilerieen sich ernstlich mit der Frage beschäftigt, ob dem Don Carlos endlich die Erlaubniß zur Ab⸗ reise ins Ausland gegeben werden könne, oder ob seine Gefangen⸗ schaft in Bourges noch länger fortdauern müsse. Der Prätendent selbst hat niemals in eigenem Namen und direkt von der Französi⸗ schen Regierung Pässe verlangt, um sich keiner Zurückweisung aus⸗ zusetzen, aber in seinem Interesse sind oftmals und von verschiedenen Seiten her dringende Schritte zu jenem Zwecke in den Tuilerieen ge⸗ than worden. Die in dem gegenwärtigen Augenblicke schwebenden Unterhandlungen über diesen Punkt, stehen jeden Falls im Zusam⸗ menhange mit der Frage von der Abdankung des Don Carlos und von der Vermählung der Königin Isabella. Leider zeigt man sich in Madrid sehr wenig geneigt, auf die zur schließlichen Beilegung des Spanischen Thronstreites in Aussicht gestellten Vergleichs⸗Maßregeln einzugehen. Die Verheirathung der Kö⸗ nigin mit einem Sohne des Don Carlos würde nicht nur bei der jetzigen Spanischen Regierung und deren Anhange, sondern auch

bei der ganzen liberalen Partei einen Widerstand finden, der sich

schwerlich ohne einen neuen Bürgerkrieg besiegen ließe. Die Organe der Madrider Regierung protestiren übrigens energisch gegen den Gedanken, Don Carlos aus Bourges und Frankreich abreisen zu lassen. Sie behaupten, daß Frankreich es seinem freundschaftlichen Verhältnisse zu Spanien schuldig sey, einen der Ruhe dieses letzteren Landes so gefährlichen Mann, wie Don Carlos, in seinem gegenwär⸗ tigen Zustande der Unschädlichkeit zu erhalten; wenn aber die Gefan⸗ genhaltung des Prätendenten vielleicht völkerrechtlichen Einwendungen so müsse man dieselben auf sich beruhen lassen, da diese ganze Frage durch eine unabweisliche politische Nothwendigkeit beherrscht werde.

Heute am Mittfastentage lebt, wie gewöhnlich, das Karneval noch einmal auf. Vielleicht hat nie eine so warme Frühlingssonne die Masken, welche sich auf dem Boulevard zeigen, beschienen, als dieses Jahr. Seit acht Tagen haben Kastanien und Linden einen lebhaften Anflug von Blättergrün erhalten, ist das Pflaster der Boulevards

mit zollhohem Staube bedeckt und suchen die Spaziergänger schon

Morgens um zehn Uhr die Schattenseite. Freilich werden wir wohl diesen überzeitigen Vorsommer schwer entgelten müssen.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 21. März. (B. H.) Nachdem

Lord Palmerston geendet, nahm Sir Robert Peel das Wort und

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warf dem Antragsteller vor, daß er nur aus Scheu vor einem offenen

nen, daß jetzt auch gegen die Sandwichs⸗Inseln Maßregeln eingeleitet sind, welche wohl auf die Unterwerfung dieses Archipels hinauslaufen

könnten,

nothwendigerweise zu führen müsse, unter chu b 22 1 wichs⸗Inseln zu seiner gegenwärtigen Bildung und seinem gegenwär

tigen Wohlstande herangereift ist. Es steht übrigens wohl zu erwar⸗ ten, daß die Absendung eines Staatsboten der Sandwichs⸗Regierung an das Kabinet der Tuilerieen einen günstigen Einfluß auf den Aus⸗

gang dieser Angelegenheit ausüben werde.

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wenn sie nicht gar auf ein solches Resultat berechnet sind. Man fragt sich, ob dieser neue Schritt zur Erweiterung des Franzö⸗ sischen Einflusses und der Französischen Macht in jenen Meeren nicht unangenehmen Kollisionen mit Großbritanien dessen Schutz und Pflege das Volk der Sand⸗

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Angriffe auf den Traktat den von ihm gewählten Umweg betreten habe und die Vorlegung von Dokumenten verlange, von denen er wisse, daß sie nicht vorgelegt werden könnten. Zunächst widersprach er nun der Behauptung, daß das jetzige Ministerium Rückschritte in der Bekämpfung des Sklavenhandels gemacht habe, und äußerte die Ansicht, daß nicht General Caß oder andere Amerikanische Agenten Frankreich zur Unterzeichnung des Sklaven⸗Traktats ungeneigt gemacht hätten, sondern die Politik Lord Palmerston's selbst, welche eine Miß⸗ stimmung in dem Französischen Kabinet hervorgerufen habe.

„Die Zerstörung der Vorrathshäuser“, sagte der Minister, „welche die

Sklavenhändler an der Afrikanischen Küste haben, der sogenannten Bo⸗ nacoons, ist eine Maßregel, welche über die gesetzlichen Schranken hinaus⸗ geht und deshalb unpolitisch ist, da es gerade darauf ankömmt, die fremden Mächte nicht zu erbittern; mit Recht hat daher Lord Aberdeen dieselbe un⸗ tersagt. Was die Angelegenheit der „Creole“ betrifft, so hat Lord Ash⸗ burton keinesweges Konzessionen gemacht, sondern ausdrücklich auf dem Prinzip beharrt, daß alle Sklaven, sobald sie den Britischen Boden betre⸗ ten, frei sehen. Daß der von Lord Asbtburton abgeschlossene Traltat nicht alle Streitfragen ordnet, ist wahr, der Grund aber der, daß man vor Allem der Hauptstreitfrage ein Ende machen wollte, welche seit länger als einem halben Jahrhunderte besteht und zur Zeit des Eintritts des jetzigen Mini⸗ steriums die beiden Nationen an den Rand eines Krieges brachte. Was das Oregon⸗Gebiet betrifft, so wird darüber jetzt unter⸗ handelt, und es ist zu hoffen, daß die Frage in ein paar Monaten gcordnet werden wird, falls nicht neue Versuche gemacht werden, gegensei- tige Animosität zu erregen. Die nordöstliche Gränzfrage betreffend, so möge man bedenken, wie viele vergebliche Versuche gemacht worden seven, sie zu ordnen. Der Traktat von Gent hat es versucht, der König der Niederlande die Sache mehrere Jahre lang untersucht und endlich erklärt, daß die Aus⸗ führung des Traktats von 1783 unmöglich sev, weshalb er eine Mittellinie vorschlug; England fügte sich dem Schiedsspruche, die Vereinigten Staaten wiesen denselben im Jahre 1832 zurück; dessenungeachtet aber machte Lord Palmerston noch drei Jahre lang den vergeblichen Versuch, dieselben zur Annahme zu bewegen, wiewohl er jetzt erklärt, daß der Schiedsspruch überaus ungünstig für England gewesen seyv. Endlich im Jahre 1838, nachdem die Diplomaten all; ihre Kunst an der Frage erschöpft hat⸗ ten, wurde von Lord Palmerston eine neue durch Uebereinkunft festzusetzende Gränzlinie in Vorschlag gebracht, die auf ähnlichen Prinzipien, wie die im vorigen Jahre angenommenen, basirt war. Als das jetzige Ministerium ans Ruder kam, sah sich dasselbe um so mehr gedrungen, der Sache wo möglich rasch ein Ende zu machen, da Lord Palmerston durch die perem torische und kavaliere Weise, in der er die Unterhandlungen geführt, die⸗ selben in größerer Verwirrung als je hinterlassen hatte; unter Anderem hatte er den Vorschlag gemacht, daß die Könige von Preußen, Sardinien und Sachsen, Jeder einen Mann von Fach ernennen sollten, um einen neuen Schiedsspruch in der Sache abzugeben, wegegen aber Herr For, der Britische Gesandte in Washington, mit größtem Eifer protestirte, weil ihm nichts schädlicher erschien, als nun auch gar noch die Gelehrten in die Sache hineinzubringen. Ueberdies hätte eine abermalige Vermessung und Aufnahme des streitigen Gebietes vielleicht mehr gekostet, als das ganze Gebiet werth ist. Die Lösung mancher Fragen läßt sich aufschieben, dies war aber bei der vorliegenden nicht der Fall, denn die Bevölkerung in je⸗ nem Landstriche dehnt sich von Tag zu Tage mehr aus, und die Sicherheit Kanada's nicht nur, sondern überhaupt die Erhaltung des Friedens erfor⸗ derte es, daß durch feste Bestimmung der Gränzen auch die Gewalt der beiden Staaten über die Bevölkerung fest bestimmt werde. Hohe militairische Au⸗ toritäten haben erklärt, daß die neue Gränze besser dazu geeignet sev, die Britische Besitzung in Kanada sicher zu stellen, als die von dem Könige der Niederlande in Vorschlag gebrachte, welche letztere überdies den Vereinigten Staaten ² und England uur ³³ des streitigen Territoriums zuwies, während der neueste Traktat England *⁄½2 und den Vereinigten Staaten nur zutheilt. Uebri⸗ gens sind auch alle Gemäßigten in beiden Ländern, besonders in den Bri⸗ sischen Kolonicen in Nord⸗Amerika, mit dem Vertrage vollkommen zufrieden. Was die oft erwähnte Karte mit den dicken rothen Strichen betrifft, welche in den Französischen Archiven gefunden worden ist, und welche von Franklin herrühren soll, so hat die Britische Regierung schon im Jahre 1826 Nach⸗ forschungen nach derselben anstellen lassen, aber vergeblich, weil sie sich aus dem politischen in den historischen Theil des Archives verloren hatte; dort ist sie jetzt von Herrn Jared Sparkes aufgefunden worden, aber es läßt sich durchaus kein Zusammenhang zwischen derselben und den Depeschen Franklin’s über diese Sache ausfindig machen.“

Schließlich forderte Sir Robert Peel das Haus auf, dem Ver⸗ fahren der Regierung in ihrer Unterhandlung mit den Vereinigten Staaten durch Verwerfung des Antrags seine Billigung zu ertheilen. Herr Macaulay, der nächstfolgende Redner, erklärte, daß er weder gegen die Vereinigten Staaten feindlich gesinnt sey, noch dem Lord Ashburton seine Verdienste streitig machen wolle, daß er aber nicht umhinkönne, in der veröffentlichten amtlichen Korrespondenz zwischen Lord Ashburton und Herrn Webster in den Noten des Ersteren einen schmeichelnden und streichelnden Ton zu finden, wie er einem Briti⸗ schen Bevollmächtigten wenig gezieme, und der in einem scharfen Kontrast zu dem Tone und dem Geiste der Noten des Herrn Webster stehe.

„Der auf den Sklavenhandel bezügliche 8te Artikel des Traktats“,

aN Fns Hchiis ecesms rhem s4nd Il ereiscanef ictgania9.

sagte der Redner unter Anderem, „wird in Amerika anerkanntermaßen ganz anders verstanden, als in England. gebung des Durchsuchungs⸗Rechts, und man kann sich einen Begriff davon machen, welcher Art die sogenannte Regulirung der Verhältnisse ist, wenn

man sich daran erinnert, daß der Britische Premier⸗Minister sich bewogen

gefunden, im Parlament öffentlich den Erklärungen zu widersprechen, welche von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten in seiner Botschaft an den Kongreß abgegeben worden. Die letztvergangenen acht oder neun Monate seit dem Abschlusse des Traktats haben eine viel größere Streitlust in den Vereinigten Staaten zu Tage gefördert, als die letzten acht oder neun Jahre vorher, und jedes Französische Blatt beweist tagtäglich, wie unrecht Eng⸗ land gehandelt hat, seine feste, ruhige Haltung aufzugeben, indem es der Welt verkündet, daß Amerika das Land sey, welches die stolzen Insulaner zu demüthigen verstehe.“

Sir Howard Douglas, einer der früheren Gouverneure von Neu⸗Braunschweig, berichtete Einiges über den Streit, in welchen er wegen der Gränzfrage mit dem Gouverneur des Staats Maine ver⸗ flochten gewesen, und behauptete, die Amerikaner hätten stets gesucht, ihn durch Neckereien zu einer militairischen Demonstration zu verlei⸗ ten, um die beiden Länder in Krieg zu verwickeln. Daß einem sol chen Zustande der Dinge durch den Traktat ein Ende gemacht werde, sey ein großer Vortheil, und wenn daher auch die festgesetzte Gränz⸗ linie vielleicht nicht in allen Punkten die beste sey, so könne er doch nicht umhin, den Vertrag vollkommen zu billigen. Als er geendet hatte, wurde die Debatte auf die nächste Sitzung vertagt. DOie Op⸗ position wird bei der allgemeinen Ungeneigtheit, die Gränzfrage von neuem eröffnet zu sehen, wohl auf nur sehr wenige Stimmen zu Gunsten der Motion Lord Palmerston's rechnen können, und man hält es daher für möglich, daß Letzterer es gar nicht zur Abstimmung kommen lassen wird.

London, 22. März. Mit dem letzten Westindischen Paketboot sind der Prinz Louis Napoleon Christoph und seine Gemahlin, ein Negerpaar von St. Domingo, hier angekommen, um eine Vergnü⸗ gungsreise durch Europa zu machen. Der Prinz ist ein Bruder des vormaligen Königs Christoph von Haiti und jetzt 60 Jahr alt. Er unterscheidet sich durch nichts von einem gewöhnlichen Neger. Auf der Seereise hat er sich durch große Vorliebe für den Branntwein bemerklich gemacht.

EEEI“ Deutsche Bundesstaaten. Koburg, 18. März. Dieser Tage ist hier folgendes Publi⸗

kandum erschienen: 3 „Se. Herzogl. Durchlaucht haben Sich veranlaßt gesehen, die Stände⸗ Versammlung aufzulösen und gnädigst befohlen, hierüber Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Der Landtag für die Finanzperiode von 1840 bis 46 begann nicht unter den Vertrauen erweckenden Auspizien. Dieselbe Partei, welche schon die Auflösung der vorigen Stände⸗Versamm⸗ lung herbeigeführt hatte, wußte es dahin zu bringen, daß die verfassungs⸗ mäßigen Geschäfte, die Berathung über die Spezial⸗ und Haupt⸗Landes⸗

Kassen⸗Etats, über verschiedene wichtige Gesetz⸗Entwürfe und Postulate,

hintangesetzt und die Zeit, theils mit Beschwerden über längst abgethane und nicht mehr rückgängig zu machende Dinge, theils mit Petitionen zu Beschränkung der landesherrlichen und Erweiterung der landständischen Rechte vergendet wurde. Mit dergleichen unfruchtbaren Berathungen waren dem Lande schon über zehntausend Gulden Landtags⸗Kosten erwachsen; da endlich drang die verständigere Ansicht durch, daß hiermit das mate⸗

rielle Wohl des Landes nicht befördert werde, und die Ueberzeugung, daß die Staats⸗Regierung durchaus nichts begehre, was nicht entweder noth-

wendig oder zum Besten der Einzelnen wie des Ganzen dienlich sey, führte nun eine Reihe von Beschlüssen herbei, welche die erfreuliche Aussicht auf einen friedlichen Schluß des Landtags eröffneten. Durch das Steigen der Zoll⸗Erträgnisse, welche zum größten Theile nicht von steuerpflichtigen In⸗ ländern, sondern entweder vom Auslande, wie der größte Theil der Brannt⸗ weinsteuer, oder von Fremden und solchen Bewohnern des Landes gegeben werden, die außerdem wenig oder nichts zu den Abgaben beigetragen haben würden, waren allerdings die finanziellen Verhältnisse der Haupt⸗Landes Kasse bedeutend gebessert worden. Hierdurch wurde die Möglichkeit gegeben, daß ohne Erhöhung der Grund⸗ und Gewerbsteuer nicht allein die Gehalte der Staatsdiener verbessert, der Militair⸗Etat, um den Bundesbeschlüssen möglichst zu genügen, erhöht, zu Aufrechthaltung besserer Polizei und Ordnung eine Gendarmerie⸗Abtheilung errichtet, durch angemessene Bei⸗ träge der Bau von Schulhäusern und die Umwandlung der Präzeptur in ständige Schulen befördert, und die Kommunal⸗ Wege⸗Bauten unter⸗ stützt, sondern auch dem Lande eine drückende, auf 8- bis 9000. Fl. jähr lich anzuschlagende Last, die Anfuhr der Steine zur Chaussee⸗Reparatur ab genommen werden konnte, wie denn auch für die lange hingehaltene, aber dem Andringen der Nachbarstaaten nicht länger zu verweigernde Erhöhung der Salzpreise, sogleich ein Theil der Schlachtsteuer erlassen würde, wäh⸗ rend die ansehnlichen Bestände der Haupt⸗-Landes Kasse eine Aushülfe für außerordentliche Ausgaben, z. B. die Erbauung der Bundes⸗Festungen, darboten und die Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kasse, namentlich im letzten Jahre, weit mehr an Schulden abtrug, als das Gesetz von 1838 erheischt, welches lediglich im Hinblick auf die starken Zoll⸗Einnahmen eine Tilgung von 1 ½ pCt. angeordnet hatte. Aus denen in Nr. 53 und 1 des Regie⸗ rungsblattes von 1842 und resp. 1843 zur allgeme nen Kenntniß gebrach⸗ ten Etats⸗ und Rechnungs Abschlüsse ist dieses genauer zu ersehen. Es wa⸗ ren nur noch wenige Gegenstände der landständischen Berathung und Schlus fassung übrig, darunter aber einer vom höchsten und dringendsten Interesse für das Land, nämlich das schon unterm 1. Dezember v. J. an die Land⸗ stände gebrachte Postulat wegen Unterstützung der durch die Mißärndte des vorigen Jahres hart bedrückten ärmeren Klasse, durch Erlaß einiger Tag⸗ löhner⸗Steuertermine und durch baare Zuschüsse aus den Vorräthen der Haupt⸗Landes⸗Kasse. Da erfolgte mit dem Eintritte des Abg. der Stadt Koburg die vor allen die bei jeder Gelegenheit bethätigten wohlwol⸗ lenden landesväterlichen Gesinnungen erkennen sollte, eine plötzliche Der verlassene Weg ward wieder betreten und unfrucht

Aenderung. Der b . bare Streitfragen wieder aufgenommen, mittlerweile aber die vorliegenden gelegt. Wiederholte Ermahnun

Berathungs⸗Gegenstände bei Seite 1 Ern 1 gen an die Stände⸗Versammlung blieben erfolglos. Endlich ging die Verblendung so weit, daß auf die Aufforderung durch die Wah eines Secretairs und eines Stellvertreters desselben, so wie eines Stell vertreters für den Landschafts⸗Direktor, die nothwendige Vervollstän digung der Ober Steuer Kommission zu bewirken, die unerwartete Er klaärung erfolgte: die Stände⸗Versammlung erkenne dieses zwar audh für hoͤchst nothwendig, werde die Wahl aber dennoch nicht vorneh⸗ men, bis ihren, wiederholt abgelehnten Anforderungen entsprochen worden seyn würde. Eine solche offene Widersetzlichkeit, eine solche Hintansetzung der beschworenen Pflichten gegen den Landesherrn und ihre 11 dürfte nicht ungeahndet bleiben, und so gern Se. Herzogl. Dur n auch Sich überreden, daß die Mehrheit der Abgeordneten hr der Verführung Raum gegeben habe, so sahen Höchstsie Sich doch genöthigt, die Ständ Versammlung aufzulösen. Die Gesetz g; 8ll. vg bis zu einer anderweitigen Staͤnde Versammlung beruhen b6 aber die Nothleidenden des Landes können auf dieselbe nicht warten. Zufolge der nach §. 65 der Verfassungs⸗Urkunde dem Landesherrn tuständigen Befugnisse haben Höchst⸗ dieselben Anordnungen treffen lassen, um durch Beschäftigung oder sonstige Unterstüüung, dem dringendsten Nothstand der armeren Klasse der Landes Bewohner abzuhelfen, worüber in kurzem weitere Bekanntmachung erfolgen wird. Koburg, den 14. März 1843. Herzogl. Sächsische Landes⸗Regierung, von Wangenheim.“ ö“

1 Oesterreich. 4g Wien, 23. März. (Aerztl. Bülletin.) Am 22. März, um 9 Uhr früh.

Der gestrige Tag verlief ohne Hinzutritt neuer Erscheinungen; in der

Nacht wurde der mehrstündige Schlaf durch einen wieder eingetretenen

Schweiß, der bis früh anhielt, unterbrochen, und gegenwärtig ist das Be⸗ finden des durchlauchtigsten Erzherzogs Franz Karl sehr zufriedenstellend.

Dr. Zangerl.

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Jenes sieht nämlich darin eine Auf⸗

Atiisn RMom, 16. März. Ihre Kaiserl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Leuchtenberg, welche vor einem Monat im besten Wohl⸗ seyn von Neapel hierher zurückkehrten, wollten sehr bald nach dem Rarneval ihren Aufenthalt den Frühling über nach Florenz hin ver legen. Des anhaltenden, alles Reisen verleidenden Unwetters halber haben sich die hohen Gäste jetzt entschieden, die Zeit ihres Hierbleibens noch bis nach Ostern zu verlängern. Der Zweck der Sendung des Kardinals Tosti in die Provin en ist zunächst das Mehr oder Minder der Wasserschäden in der Romagna und anderer Orten durch eigene Anschauung zu erwah ren. Doch sind auch andere wichtige Ursachen dieser Reise vorhan den. Unter Anderen soll der Kardinal durch seine persönliche Gegen wart die in den Provinzen eingeleitete Censur⸗Revision betreiben und besonders den Plan zu einem weitläuftigen in und um Ancona aus⸗ zuführenden Festungsbau an Ort und Stelle prüfen.

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Lissabon, 13. März. Ueber den Stand unserer Unter handlungen mit England wegen der Modificationen des Portugiesi⸗ schen Tarifs kann ich Ihnen heute nichts Neues berichten, da in diesem Augenblick natürlich ein Stillstand darin eingetreten ist, der erst aufhören wird, wenn Lord Howard de Walden von seiner Regierung die erwarteten neuen Instructionen und die Antwort des Britischen Ministeriums auf die diesseitigen Vorschläge erhalten haben wird. Daß man dieser mit der größten Spannung allerseits hier entgegensieht, habe ich wohl kaum nöthig, erst zu sagen, obgleich die Annahme allgemein ist, daß Graf Aberdeen mit den angebotenen, wenn auch immerhin nicht ganz die Englischen Wünsche erfüllenden Zugeständnissen einstweilen sich begnügen und daher die Vorschläge annehmen werde. Lord Howard de Walden selbst hat dazu gera⸗ then, und seine Meinung dürfte allerdings zu London von großem Gewichte seyn. G6

„Die Vortheile, welche der Englischen Fabrication von Woll⸗ Tüchern zugestanden werden, dadurch, daß der frühere höhere Zoll von 600 Reis auf 300 herabgesetzt wird, sind immerhin nicht zu ver achten, und werden namentlich den mittelfeinen, so wie den ganz feinen Tuchen Englands zu Gute kommen, eben so sehr, als bei einem verhältnißmäßig so niederen Zolle auf die Einfuhr von Tüchern sol⸗ cher Qualität aus dem Auslande die inländische Industrie auf jeden Gedanken Verzicht leisten muß, sich auch in der Fabrication solcher Tücher zu versuchen. Dagegen was die geringeren, gröberen Tuch- sorten anlangt, wird sie auch bei dem herabgesetzten Zolle noch immer einen hinreichenden Schutz gegen die auswärtige Konkurrenz finden, und da gerade auf diese Tuchsorten hauptsächlich ihre Pro⸗ duction sich geworfen hat, so wird sie vorläufig wenigstens von dem neuen Systeme, wenn es in Kraft und Geltung tritt, weniger zu be-⸗ füchten haben, als man Anfangs besorgte; es wird ihr sogar noch einiger Spielraum zum Fortschritt bleiben, da sie des Absatzes ihres Erzeugnisses im Lande so ziemlich sicher ist, und gerade die groben Tücher den Haupt⸗Artikel des Bedarfs ausmachen. Dies hat das Ministerium glücklicherweise nicht aus dem Auge verloren und danach die an England zu machenden Zugeständnisse bemessen.

Aus dem Gesagten erklärt sich aber zugleich auch, warum Eng- land auf Einführung einer Verzollung ad valorem gedrungen hatte: da wäre natürlich der Zoll auf die geringen Tuchsorten auch viel niedriger zu stehen gekommen als jener auf die besseren, und voraus sichtlich hätte sich dann die Englische Einfuhr ganz auf die ersteren geworfen, wie sie jetzt auf die feineren sich beschränken muß, und der Ruin der kaum erst aufkeimenden Manufakturen Portugals wäre un⸗ vermeidlich entschieden gewesen. Die Engländer und ihre Partei hier hoffen zwar, indem sie die jetzigen Zugeständnisse gewissermaßen nur als eine Einleitung der Sache betrachten und daher gleich ihren Geg nern, wenn gleich, wie man sieht, aus verschiedenen Beweggründen, die Annahme derselben von Seiten des Britischen Kabinets bevorworten, in einer vielleicht nicht fernen Zukunft, noch weitere und umfassendere Konzessionen erlangen zu können; allein dies dürfte denn doch nicht so leicht zu bewerkstelligen seyn, als sie glauben, und man glaubt nicht, daß das gegenwärtige Kabinet eine zu große Nachgiebigkeit in Dingen zeigen könnte, bei denen es sich nicht blos um die ganze Eri— stenz des Manufakturwesens in Portugal, sondern vielleicht, wenn auch erst indirekt, selbst um die politische Stellung Portugals handelt, die von derjenigen, die ein Land heutzutage in kommerzieller und in⸗ dustrieller Beziehung einnimmt, nicht wohl mehr getrennt werden kann.

BE111311“ Konstantinopel, 8. März. (Oest. B.)

ist der ehemalige Ottomanische Botschafter in Paris, Reschid Pascha,

Am 2ten d. M. V auf dem Oesterreichischen Dampfboote „Ferdinand J.“ von Küstendsche

hier angelangt. Tags darauf stattete er dem Groß⸗Wesir sowohl als den übrigen Großwürdenträgern Besuche ab, welche ihm unver⸗ weilt zurückgegeben worden. Heute Mittags ward ihm die Ehre zu Theil, von Sr. Hoheit dem Sultan empfangen zu werden.

Der ehemalige Seriasker und nunmehrige Rumeli Walessi Nuri Mustapha Pascha hat gestern Konstantinopel auf dem Oesterreichi⸗ schen Dampfboote „Seri Pervas“ verlassen, um sich an Bord dessel ben nach Salonik und von da nach Monastir, dem Sitze seines Gouvernements, zu begeben.

Inland.

X Stettin, 27. März. Der lange und sehnlichst gehegte Wunsch der Bewohner Stettins sowohl, als der Provinz Pommern, ihren Statthalter, den Prinzen von Preußen, in ihrer Mitte zu sehen, ist gestern in Erfüllung gegangen. Se. Königl. Hoheit trafen den 26sten d. M. Nachts um 2 Uhr hier ein und stiegen in der Woh⸗ nung des kommandirenden Herrn Generals, General⸗Lieutenant von Wrangel, ab. Nachdem Se. Königl. Hoheit einige Stunden Ruhe genossen, wohnten Höchstdieselben dem Militair⸗Gottesdienste bei, em⸗ pfingen dann die gegenwärtig hier versammelten Stände des Herzog⸗ thums Pommern und des Fürstenthums Rügen unter Vortritt ihres Marschalls, des Obersten Grafen Bismark⸗Bohlen, und ließen sich die verschiedenen Landes⸗Behörden, den Magistrat, die Aeltesten der Kaufmannschaft, so wie mehrere Fremden, welche aus der Umgegend herbeigeeilt waren, Sr. Königl. Hoheit ihre Verehrung an den Tag zu legen, durch den Ober⸗Präsidenten der Provinz, Herrn von Bo⸗ nin, vorstellen. Nach Entlassung derselben nahm Se. Königl. Hoheit die große Parade der hier garnisonirenden Truppen ab. Diese em⸗ pfingen den verehrten Prinzen mit einem dreimaligen Hurrah, in das die große Menge der Zuschauer freudig mit ein⸗ stimmte. Der Vorbeimarsch der Truppen selbst fand an dem Standbilde des großen Friedrich statt. Se. Königl. Hoheit ließen den Truppen sowohl für ihre Propretät und Haltung, als auch besonders für den guten Vorbeimarsch Ihre volle Zufriedenheit durch den kommandirenden Herrn General bezeugen. Bei der Parole wurden die Beförderungen, welche Se. Majestät der König neuer⸗

379 dings befohlen, bekannt gemacht, worauf die verschiedenen Offizier⸗ Corps noch Sr. Königl. Hoheit durch den kommandirenden Herrn General vorgestellt wurden. Um 3 Uhr gaben Se. Königl. Hoheit im Hotel de Bavidère, dessen Saal zu einer Waffenhalle eingerichtet war, eine große Tafel, wozu die Herren Stände, die Herren Gene⸗ rale und Stabs⸗Offiziere, so wie die Vorstände und älteren Mitglie⸗ der der verschiedenen Behörden, welche die Ehre gehabt, Sr. Königl. Hoheit vorgestellt worden zu seyn, eingeladen waren. Se. Königl. Hoheit brachten unter Kanonendonner die Gesundheit Sr. Majestät des Königs aus. Der kommandirende Herr General von Wrangel erfreute sich des Vorzugs, einen Toast auf das Wohl des Statthalters von Pom⸗ mern und Höchstdessen Gemahlin ausbringen und zugleich die Wünsche für das Wohl des verehrten Fürstenpaares aussprechen zu dürfen. Es bedarf wohl keiner Erwähnung, welchen Anklang die beiden Toaste in den Herzen der treuen Pommern fanden, die sich in Bezug auf Treue, Hingebung und Verehrung für ihre Fürsten durch alle Zeiten gleich blieben und auch bleiben werden. Se. Königl. Hoheit nahmen den Wunsch mit gewohnter Huld und mit der Versicherung entgegen, wie Sie von der Wahrheit desselben durchdrungen seyen und für Alle ohne Ausnahme dieselben Gesinnungen theilten. Den Abend dieses uns so theuren Tages, der uns das Glück verschaffte, nach 20 Jah⸗ ren zum erstenmale den Prinzen wieder in unseren Mauern zu sehen, der als Statthalter unserer Provinz um so näher steht, beschloß eine glänzende Soirée beim Herrn Ober⸗Präsidenten von Bonin, die Se. Königl. Hoheit mit Höchstihrer Gegenwart beehrten.

Danzig, 25. März. (Danz. Z.) Dienstag den 2Ssten d. M. wird hier das 500jährige Jubelfest der Gründung unserer herrlichen Ober⸗Pfarrkirche zu St. Marien gefeiert werden. Im Jahre 1343, am Donnerstage nach Lätare, ward nämlich auf Zuthun und Ver⸗ ordnung des 17ten Hochmeisters Rudolf König, vom Baumeister Ul⸗ rich Ritter von Strasburg, der erste Grundstein zur Kirche gelegt, zu gleicher Zeit auch die bisherige Vorstadt zur Rechtstadt erhoben, mit Graben und Mauern versichert und ihr eine eigene Handfeste verliehen. Das Jubelfest wird sich meist auf kirchliche Feierlichkeiten beschränken und beginnt mit einer Vorfeier am 27sten Abends 6 Uhr. Nach dem Programm werden zu verschiedenen Zeiten sämmtliche Glocken, geläutet und vom Thurme herab, auf welchem über das Dach hinaus ein Altan gebaut worden, festliche Lieder geblasen wer den. Am Montage Abends wird in der erleuchteten Kirche Gottes⸗ dienst gehalten, auch der Thurm illuminirt werden. Am Dienstage Vormittags hält der Pastor der Kirche, Herr Konsistorial⸗Rath Bres⸗ 12 die Festpredigt und das Tedeum von Hasse wird die Feier schließen.

Düsseldorf, 21. März. (Elberf. Z.) Hocherfreut über die

Zu den Wegebau⸗Arbeiten ist regelmäßig diejenige Jahreszeit zu waählen, in welcher die landwirthschaftlichen Verrichtungen dadurch nicht wesentlich gestört werden. (§. 25.)

Das Recht, Communications⸗Abgaben zu erheben, kann nur durch landesherrliche Verleihung ertheilt werden; wird dasselbe ohne Bestimmung über die Zeitdauer bewilligt, so erlischt es, sobald die Kosten des Baues nebst landüblichen Zinsen und einem Gewinnszu⸗ schlag von 3 pCt. des Anlage-Kapitals durch den Rein⸗Ertrag der Einnahme gedeckt worden sind. (§. 29.) . (dDie Verordnung vom 16. Juni 1838 und die Cirkular⸗Ver⸗ fügung des Finanz⸗Ministers vom 18. März 1811 (Minist. Bl. 1841 S. 141) enthalten das Nähere hierüber.)

Der kunstmäßige Ausbau der Landstraßen zu Chausseen, über deren Neubau und Unterhaltung, geschieht aus Staats⸗Fonds (§. 31); jedoch haben, bei Hemmung des Verkehrs durch Schneefall oder andere Natur⸗Ereignisse, die benachbarten Gemeinden und Grund⸗ besitzer unentgeltliche Hülfe zu leisten, auch ist die Reinigung der Straßen innerhalb der Ortschaften Pflicht der Gemeinden oder Haus⸗ besitzer. (§. 35.) 8

8 Gemeine Wege sind von den betreffenden Gemeinden oder Grund⸗ besitzern, nach Bestimmung der Kreis⸗Polizei⸗Behörde, so einzurichten und zu unterhalten, daß sie fahrbar und für den Verkehr nicht ge⸗ fahrdrohend sind (§§. 36 und 37). 1 Eiinn Gleiches findet hinsichtlich der öffentlichen Fußwege statt. Ob dieselben auch zum Fahren mit Schubkarren, Reiten oder Führen von Vieh gebraucht werden dürfen, entscheidet das Her⸗ kommen (§. 40). Deer vierte Titel des Gesetz⸗Entwurfs handelt von den Ver pflichtungen der Grundeigenthümer in Beziehung auf den

Allerhöchste Zusage, daß der nächste Rheinische Landtag wieder in Düsseldorf abgehalten werden solle, brachten gestern Abend, nach Beendigung des sechsten Winter⸗Konzerts, eine Anzahl hiesiger Bür⸗ ger, den Stadtrath und die städtischen Beamten in ihrer Mitte, un⸗ serem hochverehrten Regierungs⸗Präsidenten, Freiherrn Spiegel von Borlinghausen, welcher sich für diese Angelegenheit ganz besonders verwendet hatte, einen glänzenden Fackelzug und die Mitglieder des hiesigen Gesang-Vereins eine herrliche Serenade. Während sich der Zug im Hofe der Präsidial⸗Wohnung aufgestellt hatte, versammelte sich auf der Straße eine ungeheure Volksmasse, welche ein fortwäh⸗ rendes Hurrah anstimmte.

Ueber den Entwurf einer allgemeinen Wege⸗Ordnung für die Königlich Preußischen Staaten.

Von den gegenwärtig den Provinzialständen zur Berathung vor⸗ elegten Gesetz-Entwürfen hat die allgemeine Wege⸗Ordnung, S des Gegenstandes halber, als auch weil dieselbe für den gan⸗ zen Umfang der Monarchie zu gelten bestimmt ist, ein sehr allge⸗ meines Interesse.

Bereits früher war den Provinzialständen ein Entwurf zu einer allgemeinen Wege⸗Ordnung vorgelegt worden; die Bemerkungen und Anträge, welche bei dieser Gelegenheit von den Ständen gemacht worden, haben zu einer nochmaligen Umarbeitung des Entwurfs ge⸗ führt, welcher nunmehr in dieser neuen Gestalt dem diesjährigen Landtag aufs Neue vorgelegt wird. Wir geben auf Grund des Entwurfs selbst, und dessen amtlicher Erläuterung die nachstehende Uebersicht. 8

Die sämmtlichen öffentlichen Wege zerfallen in Kunststraßen (Chausseen, wofür bereits übereinstimmende Verordnungen bestehen), Landstraßen (d. h. solche für den größeren Verkehr wichtige Wege, welche durch landesherrliche Verfügung als „Landstraßen“ bezeichnet sind) und gemeine Wege (wozu alle übrige Wege gehören, deren Gebrauch, nach Maßgabe ihrer Bestimmung, einem Jeden ge⸗ stattet ist). .

Alle öffentlichen Wege Staats (§. 1).

Die Entscheidung über die Oeffentlichkeit eines Weges geschieht, mit Vorbehalt des petitorischen Rechtsweges, durch die Landes⸗Poli⸗ zei⸗Behörden (§. 2).

Eigenthümer der Kunst⸗ und Landstraßen ist der Staat; der gemeinen Wege die Gemeinden oder benachbarten Grundbesitzer (§. 8).

Die Landstraßen sollen nach Inhalt einer dem Gesetze bei⸗ gefügten Anweisung in Stand gesetzt und unterhalten werden (§. 12).

Die Unterhaltungspflicht trifft die Gemeinden innerhalb ihres Bezirks, die außerhalb des Gemeinde⸗Verbandes stehenden Grund⸗ besitzer innerhalb der Gränzen ihrer Grundstücke (§. 13).

Die Beihülfe des Staats tritt ein: bei Communicationen über öffentliche Flüsse, hinsichtlich der über 3 Fuß im lichten haltenden Brücken auf den wichtigeren Landstraßen. (§. 18.)

Bei Anlegung oder veränderter Richtung leistet der Staat den Grund⸗Eigenthümern die Entschädigung bei den im §. 18 bezeichneten Straßen. (§. 19.)

Die Vertheilung der Wegebau⸗Last unter die Gemeinde⸗Mit⸗ glieder geschieht in der Regel nach dem für die übrigen Gemeinde⸗ lasten zur Zeit bestehenden oder anderweit durch Gemeindebeschluß festzustellenden Vertheilungs⸗Maßstabe. (§. 23.)

Die Besitzer der an die Landstraße stoßenden Grundstücke haben das Recht, die Baumpflanzungen an derselben anzulegen und zu be⸗ nutzen; machen sie keinen Gebrauch davon, so ist die Gemeinde dazu verpflichtet. (§. 24.)

Wo die Landstraßen die vorschriftsmäßige Beschaffenheit noch nicht haben, ist die Herstellung nur allmälig zu bewirken. Insofern die provinziellen Zusatzbestimmungen nichts Anderes vorschreiben, ist das höchste Maß der Leistung von jedem Verpflichteten im Lauf des Jahres in dreitägigem Hand⸗ und Spanndienst. (§. 26.)

Sind die Anlage⸗ oder Unterhaltungs⸗Lasten im einzelnen Falle zu drückend, so soll (nach Vernehmung der Kreisstände) von der Landespolizei⸗Behörde nachbarliche Hülfe durch Naturaldienste oder

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stehen unter der Ober-Aufsicht des

Wegebau. Der erforderliche Grund und Boden muß von dem Eigen⸗ thümer für den betreffenden Weg gegen Entschädigung überlassen werden (§F. 42).

Auch die nöthigen Baumaterialien, Steine, Kies, Sand, Rasen, muß ein Jeder, der sie auf seinem Grundstücke besitzt, den Wegebau⸗ pflichtigen überlassen (§. 45).

Alle gefährlichen oder ekelerregenden, auch die für die Erhaltung des Weges schädlichen Anlagen müssen resp. 20 bis 10 Ruthen vom Wege entfernt bleiben (§. 50).

Der fünfte Titel enthält Bestimmungen über die Wege⸗Polizei für solche öffentliche Fahrwege, welche von dem Inhalte der Verord⸗ nungen vom 29. Februar 1840 und 31. August 1832 nicht getrof⸗ fen werden. .

Allgemeine Bestimmungen sind z. B.: die Aufhebung aller bisher bestandenen allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über die Be⸗ schaffenheit und die Verbindlichkeit zur Anlegung und Unterhaltung der öffentlichen Wege; die Ablösbarkeit der auf speziellen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen; die Anwendbarkeit exekutivischer Maßre⸗ geln im Verwaltungswege; die Festsetzung der Kompetenz der Be⸗ hörden. Wir gehen nun zu einigen weiteren Betrachtungen über.

Der Begriff und die Rechte des Staats in Beziehung auf öf⸗ fentliche Wege sind durch das A. L. R. II. 15 §. 1 5, in dem Sinne des vorliegenden Entwurfs festgestellt, auch enthält das A. L. R. noch verschiedene die Wege betreffende Bestimmungen. Die Ver⸗ hältnisse der Chausseen sind durch die Allerhöchste Instruction zur Verwaltung der Kunststraßen geordnet; hinsichtlich der Landstra ßen und gemeinen Wege dienten bisher provinzielle Wege⸗Ordnun gen oder einzelne Vorschriften zur Ergänzung des A. L. R. als Richt⸗ schnur.

Auch über einzelne hierher gehörige Gegenstände sind Verord⸗ nungen und Reglements für das ganze Königreich oder für mehrere Provinzen erlassen, z. B. über gleiche Wagengeleise, über die Kom⸗ petenz der Behörden, über Baumpflanzungen an Wegen, über Wege

baare Geldbeiträge gewährt werden. (§. 27)

weiser, über Befreiungen von Wege⸗ und Brückengeldern, über Wege Polizei, über die Breite der Radfelgen, über die Aufstellung von Ortstafeln üu. s. w.

Der vorliegende Gesetz-Entwurf ist die veränderte Redaction eines früheren, welcher der Berathung der Provinzial⸗Stände unter⸗ worfen und nach deren Gutachten in vieler Hinsicht modifizirt wurde.

Der neueste Entwurf hat einer dreifachen Eintheilung der öf⸗ fentlichen Wege den Vorzug gegeben (Kunststraßen, Landstraßen, ge⸗ meine Wege), während der frühere noch die Nachbarwege dazwischen schob, und so unwesentlich auf den ersten Blick die Eintheilung erschei⸗ nen mag, so wichtig wird sie doch durch ihre Folgen. Während nämlich die zur Klasse der Kunststraßen gehörigen Wege, durch die durchaus abweichende Art ihrer Behandlung und Verwaltung, keinem Zweifel unterliegen, hat der Begriff der Landstraßen keine so bestimmte Gränzen, weil ein Weg diese Eigenschaft erst durch ausdrückliche lan⸗ desherrliche Verordnung erhält. Bei der Aufnahme in diese Klasse soll die Wichtigkeit für den größeren Verkehr maßgebend seyn, jedoch werden auch die kommerziellen Interessen einzelner Land estheile, so wie der Post⸗ und Reiseverkehr gehörige Berücksichtigung finden. Die rechtlichen Folgen der Versetzung eines gemeinen Weges in die Klasse der Landstraßen sind sehr erheblich, denn alle Rechte der bis⸗ herigen Eigenthümer (mit einziger Ausnahme der nicht störenden Nutzungsrechte) gehen damit an den Staat über, ohne daß derselbe zur Entschädigung für die auf die Anlage und Unterhaltung bis da⸗ hin verwendeten Kosten verpflichtet ist. Die Unterhaltungslast ver⸗ bleibt vielmehr unverrückt, und der Staat gewährt solchen für Land⸗ straßen erklärten Wegen nur die näher bezeichneten Beihülfen. In dieser Beziehung ist gleichfalls die Art der Eintheilung von Wichtig⸗ keit, denn da, außer den Kunststraßen, nur zwei Klassen bestehen blieben, so mußte die Klasse der Nachbarwege unter Landstraßen und gemeinen Wegen vertheilt werden. Die Zahl der Landstraßen wird dadurch bedeutend vermehrt, und deshalb würde folgeweise auch die Theilnahme des Staats an den Lasten derselben (Brücken, Entwässerungs⸗Anstalten) sehr ausgedehnt worden seyn. Dies war jedoch den bestehenden Verhältnissen nach nicht thunlich, denn schon die zugestandenen Beihülfen sind nicht im Anerkenntnisse einer für den Staat vorhandenen Verbindlichkeit gemacht; weil zwar das Allgemeine Landrecht II. 15. §. 11 dem Staate die Sorge für die Unterhaltung der Sicherheit und Bequemlichkeit der Landstraßen auferlegt, jedoch daneben die Provinzial⸗Gesetze in Kraft läßt, nach diesen aber die alleinige Unterhaltungs⸗Pflicht fast immer den Nach⸗ barn obliegt. Allerdings ist auch der Fiskus einzeln verpflichtet, und in solchen Fällen wird er durch Erklärung eines Weges zur Land⸗ straße erleichtert. Um nun die Staats⸗Kasse nicht übermäßig zu be⸗ schweren, hat in den §§. 18. 19 und 20 des neuen Entwurfs die Beihülfe des Staats auf diejenigen wichtigeren Wege beschränkt wer⸗ den müssen, welche in die frühere Klasse der Landstraßen gesetzt wa⸗ ren. So unangenehm es nun auch ist, daß unter den Landstraßen ein Unterschied, in Beziehung auf die Theilnahme des Fiskus bei der Unterhaltung, stattfindet; so wenig war diese Begränzung doch zu vermeiden, weil man nicht wagen durfte, einer neuen Staats⸗Aus⸗ gabe, deren Umfang im voraus gar nicht zu berechnen war, eine Ausdehnung zu geben, in welcher sie eine drückende Belastung werden konnte.

Die Vertheilung der Wege⸗Arbeitslast auf die einzel⸗ nen Pflichtigen war, wegen der vielen lokalen Abweichungen, ohne Verletzung persönlicher Interessen, durch allgemeine Bestimmungen

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