“ 1“ b 1 „ 2
Art. 2. Die nämlichen Staaten, enge nigt, wie sie es sind, in Gesinnung und Interessen, erklären sich außerdem durch den gegenwärtigen Vertrag für Verbündete und Freunde, und machen sich in aller Form ver⸗ bindlich, sich gegenseitig Beistand zu leisten und gemeinschaftliche Sache zu machen, in dem Falle, daß die Unabhängigkeit aller oder irgend eines unter ihnen angegriffen, oder in irgend einer Weise versucht werden würde, das in dem vorausgehenden Artikel aufgestellte Prinzip zu verletzen.
Art. 3. So lange, bis man auf eine definitive Weise dahin gelangt, den permanenten Confoöderations Vertrag festzustellen und zu errichten, wie es der Wille der kontrahirenden Staaten zu seyn scheint, so erklären die Regierungen der nämlichen Stagaten, zu dem lobenswerthen Zwecke, allen ihren Bewohnern die aus der Einigkeit, die unter ihnen herrschen soll, ent springenden Vortheile zu verschaffen, und setzen sofort die folgenden Regeln fest, als allgemein zu beobachtende Punkte:
1) Keine bewaffnete Macht kann die Gränze des Territoriums eines an deren Staates überschreiten, außer mit Zustimmung der Regierung, in de ren Gebiet sie einrücken sollte. In dem Falle, daß Truppen eines Staates in einem anderen der Union einrücken oder dort bleiben müßten, sey es um der Vertheidigung der gemeinschaftlichen Sache willen, oder zu dem Zwecke, die Aufrechthaltung der Ordnung zu unterstützen, oder zu dem Ende irgend einen Auftrag zu vollziehen, so werden die erwäͤhnten Truppen, obgleich sie stets durch ihre eigenen Chefs und Offiziere befehligt würden, darum nicht unterlassen, die Befehle der Regierung und Autoritäten des Staates, in welchem sie stehen, anzuerkennen und zu vollziehen. 1b
2) Die Deserteure des Heeres eines Staats, die in einem anderen ein Asol suchen, sollen ausgeliefert werden, so oft sie von ihrer betreffenden Regierung reklamirt werden.
23) Wegen gemeiner Verbrechen Angeklagte, die von einem nach einem anderen Staate sich flüchten, sollen gleichfalls ausgeliefert werden, kraft einer durch Erlaß des Richters der Sache ergangenen Aufforderung. In solchen Fällen wird die Aufforderung durch den Justizhof der Regierung übergeben, welche dann ihre Reclamation an jene des Staats richten wird, in welchem sich der Angeklagte befindet, auf daß er festgenommen und unten Bewachung bis an die Gränzen des Staats geliefert werde, welchen die Auslieferung leistet.
4) Die Personen, welche aus rein politischen Beweggründen sich von einem in den anderen der kontrahirenden Staaten flüchten sollten, sollen in demselben bleiben dürfen, haben sich jedoch bei der Regierung zu stellen, welche, von den Umständen unterrichtet, ihnen einen Aufenthaltsort bestim men und nöthigenfalls Bürgschaft von ihnen verlangen wird, daß sie den Behörden, wovon sie abhängen, keinen Anstoß geben. Aber in dem Falle, daß eine dieser Personen in Sachen von Revolution mit bewaffneter Hand verwickelt wären, versteht es sich, daß sie das hier stipulirte Asol nicht ge nießen, sondern in der in dem vorausgehenden Paragraph festgesetzten Weise ausgeliefert werden.
5) Die Bewohner der vier Staaten sollen in ihrem Verkehr und Han⸗ dels⸗Beziehungen volle Freiheit genießen und als Glieder einer und dersel.
386
ben Familie sich betrachten; sie werden daher beim Uebergange von einem Staate nach dem anderen alle Sicherheiten und Garantieen genießen, welche die resp. Gesetze für ihre eigenen Bewohner feststellen.
6) Wenn für zweckmäßig befunden werden sollte, irgend eine Reform im Tarif und See⸗Douanen⸗Spstem, welches jetzt gilt, vorzunehmen, so wird erklärt: daß, wenn dies stattfinden sollte, gleichmäßige Regeln aufge⸗ stellt werden sollen, damit ohne Benachtheiligung der Rücksichtnahme auf die verschiedenen Umstände und die Lokalität jedes Staates, das Handels⸗ System sowohl im Innern als nach Außen, gleichförmig sev, wie es der regelmäßigen Aufrechthaltung der Beziehungen Central⸗Amerika’s zu den auswärtigen Mächten zukömmt.
7) Die gerichtlichen Alte und öffentlichen Dokumente, von welcher Be⸗ deutung und Natur sie seyen, werden in allen Staaten als rechtmäßig be⸗ trachtet werden, so oft sie nach den Gesetzen desjenigen, von welchem sie ausgehen, ausgefertigt und durch das Sekretariat der Regierung desselben bekräftigt sind.
Art. 4. Zu dem Zwecke der Befestigung der Ordnung und des für das Wohl der Völker so nöthigen Friedens wird festgesetzt: daß in dem unglücklichen Falle, wo eine innere Faction die rechtmäßig aufgestellten Be⸗ hörden in einem der kontrahirenden Staaten angreifen sollte, die Regierun gen der anderen jene nicht anerkennen werden, welche man faktisch an ihre Stelle zu setzen versuchen sollte, und daß sie im gemeinsamen Einverständ niß kluge und wirksame Maßregeln nehmen werden zu dem Zwecke der Wiederherstellung der constitutionellen Ordnung da, wo sie gestört worden wäre.
Art. 5. In dem unverhofften Falle des Eintritts von Differenzen zwischen einigen der Staaten mit einem anderen oder anderen unter den tontrahirenden, machen sie sich verbindlich, deshalb ihre guten Beziehungen nicht zu stören, sondern es werden vielmehr Untersuchungen veranstaltet und geeignete Aufklärungen gegeben, und versöhnende Mittel zur Ausgleichung angewendet werden, um jeden Bruch zu vermeiden. Wenn die Anwendung aller dieser Mittel den Zweck nicht erfüllen sollte, so werden die sich strei⸗ tenden Staaten von Allem die Regierungen der anderen unterrichten, welche sofort ihre freundschaftliche Vermittelung einlegen werden, damit der frag liche Punkt oder Beweggrund auf eine befriedigende Weise geregelt werde. Das in diesem Artikel Enthaltene wird selbst in dem Falle Platz greifen, wo es nur ein einziger Staat wäre, der nicht aun dem Zwiste Theil ge⸗ uommen hätte.
Art. 6. Da die kontrahirenden Regierungen in ihren Beziehungen zum Auslande sich als einen einzigen politischen Körper betrachten, so kom men sie sofort überein, daß so oft das Territorium von Central-Amerika an—⸗ gefeindet, angefallen, oder in irgend einen Weise durch eine auswärtige Macht benachtheiligt werden sollte, die Regierungen von Guatemala, Hon⸗ duras, Nicaragua und el Salvador ohne Verzug in vollkommenem Ein⸗ verständniß handeln werden, um den Angriff als gegen sie gerichtet zu er⸗ klären, nöthigenfalls zurückzuweisen und die ganz Central Amerika zukom menden Rechte zu wahren.
Art. 7. Wenn ein Staat in seinen Häfen oder Gränzen angegriffen, oder seine Behörden verletzt werden sollten, so wird die Regierung des ver letzten Staates im Namen aller auf der Stelle die gerade geeigneten Re⸗ clamationen und Protestationen erheben, und die anderen von dem Vorge — fallenen in Kenntniß setzen zu den Zwecken, welche der vorige Artikel an⸗ deutet, ohne Nachtheil für die Anordnung von Maßregeln für ihre eigene Sicherheit und Würde. 1
Art. 8. Ungeachtet die kontrahirenden Staaten auf verschiedene Weis⸗ das in der durch die konstituirende National Versammlung gegebenen Consti tution am 22. November 1824 aufgestellte Verwaltungs System für abge⸗ schafft erklärt haben, so erklären sie durch gegenwärtiges feierlich und be⸗ 3 stimmt, daß das besagte System mit einmüthiger Zustimmung derselben Staaten aufgehört hat, zu existiren. Folglich kommen die kontrahirenden Staaten überein, daß als ein Akt des Verrathes am Vaterlande jeder an gesehen werden solle, welcher, sey es durch direkte oder indirekte Mittel, be⸗ zielt, auf ungesetzliche Weise jenes Sypstem wieder herzustellen, oder die Ordnung und gegenwärtig in jedem von ihnen geltende Regierungsform umzustürzen, und machen sich verbindlich, die diesem Artikel Zuwiderhan delnden zu strafen, indem sie dieselben durch die Tribunale und betreffenden Gesetze des Staates, wo das Verbrechen begangen wird, richten und ab urtheilen lassen. 8
Art. 9. Der gegenwärtige Vertrag soll alsbald nach seiner Ratifica tion durch die Regierungen der kontrahirenden Staaten, in jedem von ihnen mit der gebührenden Feierlichkeit veröffentlicht werden, auf daß er allgemein Darnachachtung finde.
Geschehen und unterzeichnet in der Stadt Guatemala, am 7. Oktober
Für Guatemala. (gez.) Manuel F. Pavon. Für Honduras. (gez.) Pedro N. Arriaga. Für Nicaragug und el Salvador. (gez.) Joaquin Dur an.
Noch an demselben Tage erfolgte auch die Ratification von Guatemala, wie folgt:
Guatemala, 7. Oktober 1842. Der Präsident des Staats hat de unter dem heutigen zwischen dem von dieser Regierung ernannten Commissa und jenen von Nicaragug, el Salvador und Honduras unterzeichneten Ver trag in Betracht gezogen, und da er ihn mit den zu dem Zwecke ertheilten Instructionen übereinstimmend findet, so hat er für gut befunden, denselben in allen seinen Theilen gutzuheißen. In Folge davon wird derselbe feierlich zur Darnachachtung veröffentlicht werden, sobald offizielle Nachricht eintrifft daß er die Gutheißung der kontrahirenden Staaten erlangt habe, in wel chem Falle das entsprechende Dekret ausgefertigt werden wird. Inzwi⸗ schen soll er zur Kenntniß des Publikums in die offizielle Zeitung eingerückt werden.
(Gez.) M. Rivera Paz. 3 Der Staats⸗Secretair des Aeußeren.
J. J. de Ayecinena.
.“ ““
b
Allgemeiner Anzeiger für
Deutsche Allgemeine Zeitung.
Auf diese vom 1. April 1843 an in meinem Ver lag unter der Redaction des Professors F. Bülau täglich Abends erscheinende Zeitung werden bei allen
Bekanntmachungen.
8 Bekanntmachung. Da auf das Stettin⸗Copenhagener Dampsschiff
enthält. 2 ½ Thlr.
Th., welcher die Zeit bis zum Jahre 1620 Der
Der 3. Th. erscheint in 4 Wochen. Frings, M. J., kleine theoretisch praktische Fran⸗ zösische Grammatik f. Schulen u. Gymn. à Thlr.
die Preußischen Staaten.
dritte Theil auch mit dem besonderen Titel:
Sammlung arithmetischer Aufgaben. 2 Thlr.
Boltze, H. L., Lehrbuch der Statik und Mechan fester Körper für Real⸗Gomnasien und hoͤhere Bür⸗ gerschulen. Mit 4 Figurentafeln. gr. 8. ½ Thlr.
—
„Dronning Maria“ nicht genügend geboten ist, so wird ein neuer Termin zum Verkauf desselben auf den 27. April c., Nachmittags 3 Uhr, in meiner Wohnung angesetzt, zu welchem ich Kauf⸗ liebhaber hiermit einlade. Stettin, den 19. März 1843. Krüger, Justizrath.
Landwirthschaftlich⸗technisches Institut. Nach einer höchst zweckmäßigen Methode wird von mir die Branntweinbrennkunst in ihrem ganzen Um⸗
fange und durchaus gründlich gelehrt. Die Einrichtung ist hierselbst auf solche Weise getroffen, daß die hier an⸗ wesenden Männer alle praktischen, mit Ausnahme der rohen, den Brennknechten zukommenden Arbeiten, selbst besorgen, so wie gleichzeitig auf eine vollkommene, theo retische Ausbildung besonders Rücksicht genommen wird. ußerdem können diejenigen Herren, welche die Stärke rwation bei vollkommen zweckmäßiger Einrichtung, die Handhabung vieler landwirthschaftlich⸗tech⸗ Maschinen und patentirten Geräthschaften, prak⸗ erlernen wollen, gründliche Anleitung erhalten. W. Keller, Avotheker erster Klasse, Verfasser der Branntweinbrennerei nach ihrem gegenwärtigen Stand⸗ punkte und Vorsteher des Lehr⸗Instituts für landwirth⸗ schaftlich technische Gewerbe, in Lichtenberg, ganz nahe bei Berlin.
Ein Rittergut aus freier Hand zu verkaufen.
D Rittergut Bulgerin zwischen Polzin und Tem⸗ pelburg im Dramburger Kreise, Regierungs⸗Bezirk Köslin, am Drazig⸗See, in einer angenehmen Gegend belegen, mit hoher und niederer Jagd, Fischerei, Brau⸗ und Brennerei⸗Gerechtigkeit, mit 210 Morgen Wiesen, 620 Morgen Acker, Weizen⸗ und Gerstboden, 280 Norgen außerdem noch in Kultur zu setzen, 190 Mor⸗ senhseh ꝛc., in Summa 1300 Morgen, mit herr⸗ schaftlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden, alle in gutem Zustande, 600 feinen Schafen, vollständi⸗ gem Inventarium, ist aus freier Hand zu verkaufen. Wiesen und Aecker sind noch bedeutender Verbesserun⸗ gen fähig. Ueberrieselungen sind nach vorhandenen Nivellements leicht anzulegen. Die Verkaufs⸗Bedin gungen und der Ans des Ertr intufehr Zung inschlag des Ertrags sind einzusehen:
ute selbst be E1“
Berli 6 im Besitzer und in KIiInz, Karlsstraße Nr. 22 F. 28 dr 8, 3 1 22, eine Treppe
h, Nachmittags von 2 — 3 Uhr
„Im Auftrage mehrerer geehrten Gutsbesitzer mach ich bekannt, daß ich Landgüter mit bedeutenden W 3 dungen in der Provinz Posen und den angränz s Provinzen unseres Königreichs, so wie im Köneneich Polen, im Werthe von 10,000 Thlr. bis 1e. reich die man zu verkaufen beabsichtigt, nachzumeisen dach”“ Kauflustige belieben sich deshalb in frankirt Vn fen an mich zu wenden. Bromberg, den 12. März 1843.
6„
Lzerwinski, Commissionair.
8b EE“ . Literarische Anzeigen.
Servydelmann'’s Todtenmaske.
Am Tage nach Seydelmann’'s Hinscheiden ist von geübter Hand eine Gypsmaske von seinem Gesicht ge⸗ nommen worden, welche die vom Tode wenig ent⸗ stellten edlen Züge in höchster Treue wiedergiebt. Der aus dieser Original⸗Maske genommene erste Ausguß ist in der Eichlerschen Kunst⸗Anstalt für plastische Arbeiten (Linden 27) zur Ansicht ausgestellt, woselbst auch Subscriptionen auf Abgüsse
(mit Postament 4à 1½ Thlr., ohne Postament à 12 1Sn” angenommen werden. “ ¹]
Postämtern und Zeitungs⸗Erpeditionen des In⸗ und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Preis be trägt in Sachsen viertelzährlich 2 Thlr., in den übri gen Staaten aber wird derselbe nach Maßgabe der Entfernung von Leipzig erhöht. Die Insertions⸗Ge⸗ bühren werden für den Raum einer Zeile mit 2 Ngr. berechnet. 8 Leipzig, im März 1843. F. A. Brockhaus. Inserate für Berlin und den Norden nimmt an; die Gropiussche Buch⸗ und Kunsthandlung, Königl. Bauschule 12. Humblot in
Im Verlage von Duncker und
Berlin sind folgende M Lehr- und Schulbuͤcher erschienen, welche bereits in vielen hiesigen und aus⸗
wärtigen Gomnasien und Schulen eingeführt und mehr sach aufgelegt worden sind:
Dielitz, Gomnasten und Realschulen. ½ Thlr.
Pischon, F. A., Leitfaden zur allgemeinen Ge⸗ schichte der Völker und Staaten. 1. Th. G⸗ schichte des Alterthums. 2te verbesserte Ausl. ½ Thlr.
— — Dasselbe 2. Th. Gesch. d. Mittelalters. 2te verb. Aufl. † Thlr.
— — Dasselbe 3. Th. verb. Aufl. ³, Thlr.
Als Handbuch für Lehrer, welche den Leitfaden beim
Thdr., Grundriß der Weltgeschichte für 3te Aufl. gr. 8.
Gesch. d. neueren Zeit. 2te
Unterricht zum Grunde legen, erschien von demselben Verfasser:
der allgem. Geschichte der Völker und
Lehrbuch Theil. Geschichte des Alterthums.
Staaten. 1. 1 ½ Thlr.
Roon, Albr. v., Grundzüge der Erd⸗, Völker und Staatenkunde, ein Leitfaden für höhere Schu len und den Selbstunterricht. Mit einem Vor worte von K. Ritter. In 3 Abtheilungen. 2te ganz umgearbeitete Aufl.
Erste Abth. Topische Geographie. 1½ Thlr. Zweite Abth. Phosische Geographie. 2 ½ Thlr. Dritte Abth. Politische Geographie. I. 2 Thlr. Der politischen Geographie 2. Abth. erscheint Ende Mai.
Bormann, K., der orthographische Unterricht in seiner einfachsten Gestalt. Kritik der gewöhnlichen Methoden, und Nachweisung des allein natur gemäßen Weges beim Unterricht in der Recht⸗ schreibung. geh. ½ Thlr.
Heinsius, Dr. Th., Teut, oder theoretisch⸗prakti sches Lehrbuch der gesammten Deutschen Sprach wissenschaft. 6 Theile. 5. Ausg. 6 Thlr.
— — kleine theoretisch praktische Deutsche Sprach⸗ lehre für Schulen und Gymnasien. 13te verbes⸗ serte Ausgabe. ½ Thlr.
Kalisch, E. W., Deutsches Lesebuch. theilung. 2te Aufl. Thlr.
— — Dasselbe. Zweite Abtheil. 8 Thlr.
Kirtke, H., und Dr. H. Seebald, Deutsches Lesebuch für höhere Töchterschulen mit Berück⸗ sichtigung des Unterrichts in der Literatur⸗Ge⸗ schich⸗ 89. Haller bis auf die Gegenwart. gr. 8. a01 Thlr. 5 Sgr.
Wachernagel, D)r. K. E. P., Auswahl Deut
Erste Ab⸗
scher Gedichte für höhere Schulen. 3te vermehrte
p husgabe. 21 ⅓ Thlr. ilchon, F. A., Leitfaden zur
Als Beispiel selben Verfasser;
enkmäler der Dentschen Sprache von den frühe⸗ 8 1 ELine vollständige Beispiel⸗ Sammlung zu seinem Leitfaden der Geeschichte der
ten Zeiten bis jetzt.
Deutschen Literatur.
1. Th., welcher die Zeit bis zum Jahre 1300
Deuti Geschichte der Deutschen Literatur. 6te verbesserte Ausg. ½ Thlr. Sammlung hierzu erschien von dem⸗
Herrmann, F., Lehrbuch der Französischen Sprache für den Schil⸗ und Privat⸗Unterricht. Enthal⸗ tend: 1) Eine Französisch Deutsche Grammatik der Französischen Sprache, mit Uebungen zum Uebersetzen ins Deutsche und ins Französische. 2) Ein Französisches Lesebuch mit Hinweisungen auf die Grammatik und Wörter⸗Verzeichnissen. 5te verb. Aufl. Thlr.
— — Neues Französisches Lesebuch; oder Auswahl unterhaltender und belehrender Erzählungen aus den neueren Französischen Schriftstellern, mit biographischen und literarischen Notizen über die Verfasser und erläuternden Anmerkungen. 2te ver besserte Auflage. * Thlr.
Büchner, K., und F. Herrmann, Handbuch der neueren Französischen Sprache und Literatur, oder Auswahl interessanter, chronologisch geordneten Stücke aus den besten neueren Französischen Pro saisten und Dichtern, nebst Nachrichten von den Verfassern und ihren Werken. Preosaischer Theil. zte durchweg verbesserte und vermehrte Ausgabe. 4 ½ Thlr.
Büchner, K., u. F. Herrmann, Dasselbe. Poe tischer Theil. 1½ Thlr.
Beauvais, I.. A., Etudes françaises de Littéra ture militaire, extraites des ⸗ouvrages de Frédé- ric II; de Dumouriez, de Jomini, de Gonvion Saint-Cyr, de la Rochejacquelin, de Dedon 'ainé, de Mathien Dumas, de Chambray, de P. Ph. Ségur, de Koch, de Pelet, de Foy et de
àtons ceux qui ne vonent
eeeeee
PTome premier. IIi
Gourgand, dédiées 8 la carriere des armes.
Historiques stolre ancienne, exkraite des onvrages de Sagur, de Farey, de Rollin, de Chassegnol, de Barthé- lemy, de Th. Le Moine, d'Ed. Corbière, de Mi chefet, de Lacretelle, d'Amédée Phierry, de Du fan, de IHI. Fauche, de Delbare, de Vertot, de Ch. du Rozoir, I Ratier, ClX. Deville, deo 9b D) uplesssy, de Montesquien, de Denne Baron, de TPoyssédre, de Dacie: , de Boistel, de Cape-⸗ sigue, de Crevier, de Vaudoncomet, de Viennet. 12. gebd. 1 ½ Thlr., roh 1 ¾ Phlr.
Herrmann, F., und L. A. Beauvais, Neues Französisches Elementarbuch, enthaltend: 1) Eine
systematische Sammlung solcher Wörter, die in der Sprache des Umgangs am häufigsten vorkommen. 2) Kleine Gespräche über allerhand Gegenstände. 3) Eine Auswahl von Gallicismen und Sprüch wörtern in alphab. Ordnung. 4) Erzählungen für Kinder. 5) Der heilige Dreikönigstag. Schau⸗ spiel in einem Akt. ³⅔ Thlr.
Mullach, F. G. A., Grammaitre latine a l'usage du collège royal français. gr. 8. II Weiland, J., Grammaire grecque a l'usage du
collège royal français. gr. 8. 2, Thlr.
Heussi, Jac., Neues Englisches Lesebuch, oder Sammlung prosaischer und poetischer Aufsätze von den vorzüglichsten neueren Englischen Schriftstellern nebst einem Wörter⸗Verzeichnisse. Zum Gebrauch in Schulen und beim Privat⸗Unterrichte. 2te verb. u. verm. Aufl. 1 Thlr. 1 g.
— —, die Experimental⸗Phpsik, methodisch dargestellt. 1ster Kursus. 2te verb. Aufl. Mit 38 eingedruckten Holzschnitten. *2 ’ 2 11
— —, Dasselbe. 2ter Kursus: Von den phyosikali- schen Gesetzen. Mit 5 Kupfertafeln. 1 ½ Thlr.
— —, Dasselbe. 3ter Kursus: Von den physischen Kräften. Mit 6 Kupfertafeln. 1 ½ Thlr.
— —, Lehrbuch der Arithmetik für Schulen, Gym nasien und den Selbstunterricht. Enthaltend eine gründliche und leicht faßliche, den Erfordernissen der neueren Pädagogik angemessene Darstellung des Kopf⸗ und Zifferrechnens, und deren Anwendung auf das bürgerliche Leben und auf besondere Ge schäftszweige. 4 Theile. 1½ Thlr.
Huberdt, Dr. A., Elemente der ebenen Trigono metrie nebst praktischen Aufgaben für Gymnasien und höhere Bürger⸗ und Militairschulen. Mit 1 Figurentafel. Thlr.
Lehmus, Dr. D. E. L., 300 Aufgaben aus der
höheren und angewandten Mathematik ohne die
Auflösungen, aber mit Angabe der Resultate. Zur Uebung für Lernende und zur Bequemlichkeit für Lehrer und Eraminatoren. Mit 1 Figurentafel⸗ Fr. 8. . Shl
— —, Kurzer Leitfaden für den Vortrag der höhe
ren Analvsis, höheren Geometrie und angewandten
Mechanik. Mit 1 Figurentafel. gr. 8. 1 Thl.
Ohm, Dr. M., Der Geist der mathematischen Ang⸗ lysis und ihr Verhältniß zur Schule. Erste Ab handlung. gr. 8. 1 Thlr.
Wilde, E., Geometrie für Bürgerschulen und d unteren Klassen der Gymnasien. Mit 9 Kupfer tafeln. 1 ½ Thlr.
Hirsch, Meier, Sammlung von Beispielen, Fon meln und Aufgaben aus der Buchstabenrechnung und Algebra. 6te durchgesehene Ausgabe. 1 ¼ Thlr.
IIirsch, Meier, Exemples, Fonmules et Pr blomes du Cacul littéral et de l'Algèbre. Tra dquits de l'allemand sur la quatrime 6ditio¹ in 8v0. 1 ½ Thlr.
—, Fortsetzung der vorstehenden Sammlung, ode
Sammlung von Aufgaben aus der Theorie de
algebraischen Gleichungen. 1ster Theil. 8. 11 Thl.
— —, Sammlung geometrischer Aufgaben. Erster Theil (Planimetrie und Trigonometrie). Mit 10 Kupfertafeln. 8. 1 ½1 Thlr. Zweiter Theil (Pologonometrie, Stereometrie, sphe
rische Trigonometrie). Mit 10 Kupfertafeln. 1 ½ Thlr.
Dritter Theil (Analvotische Geometrie der Ebene von L. Imm. Magnus. Mit 4 Kupfertas⸗ Lerikon 8. 2 ⅞ Thlr.
Vierter Theil (Analvtische Geometrie des Naumes), von L. Imm. Magnus. Lerikon 8. 2 ⅞ Thlr,
Kommentare zu Meier Hirsch, Sammlung ꝛc. aus der Buchstabenrechnung und Algebra:
Egen, P. N. C., Handbuch der allgemeinen Arith⸗ metik. Besonders in Beziehung auf die „Sammn. lung von Beispielen, Formeln und Aufgaben aus der Buchstabenrechnung und Algebra von Meie Hirsch.“ Theil I. Die Buͤchstabenrechnung Zweite verbesserte Aufl. Mit Königl. Würrtemb Privil. gegen den Nachdruck. Mit 1 Kpfr. gr. 8. 2 Thlr.
—, Desselben
Zweite verb. Aufl.
Werkes Theil II. die Algebrg. Mit 4 Kpfrn. gr. 8. 2 Thlr.
Sochs, Sal., Auflösungen der in Meier Hirsches Sammlung aus der Puchstabenrechnung und Al⸗ gebra enthaltenen Gleichungen und Aufgaben. 4te ““
Wöhler, 1D0r. F., Grundriß der Chemie. Erster
Theil: Unorganische Chemie. 6te verb. Aufl. 3 Thlr.
„Dasselbe. Zweiter Theil: Organische Chemie. 2e verb. Aufl. ³ Thlr.
Krüger, Dr. M. S., Naturhistorische Darstellungen aus den vorzüglichsten naturhistorischen Schrifte von Agarsh, Arago, v. Buch, Burdach, Carus Choulant, Cuvier, Ehrenberg, v. Göthe, v. Herder, Aler. v. Humboldt, Klöden, v. Leonhard, Link, v. Martius, Meyen, Meyer, Minding, Nees v. Esenbeck, Rudolphi, Schouw, v. fens, Treviranus, Valentin, Werner, v. Zimmer⸗ mann. Ein Lesebuch zur Belebung des Sinnes für Nätur und deren Studium. Mit Titelkupfer und einer Tafel Pflanzen⸗Abbildungen. 12. kart. 1 Thlr. 15 Sgr.
Musikalien zu den billigsten Preisen bei Jägerstrasse No. 42, Ed. Bote K G. Bock, 4 Ecke der Oberw
Buch-, Kunst- u Musikhdlg.
Schubert, Stef⸗
Preis: nthlr. für ½ Jahr. 4 Rthlr. - ¾ Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
Alle pPost-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestel- lung an, für Berlin die Expedition der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse Mr.
Die vierteljährliche Pränumeration der Staats⸗Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland.
Peiiin
Freitag den 31fen März
Andie Leser.
1843.
Bestellungen für Berlin werden in der
Expedition selbst (Friedrichs⸗Straße Nr. 72) gemacht, und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor
dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt.
kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen sind.
Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 2 ½
8 “
Amtliche Nachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten. setzung der Berathungen über das Strafgesetz.) phalen. (Desgleichen.)
Frankreich. Paris. Vermischtes. — Brief aus Paris. (Rückblick auf die Verhandlungen über die Verminderung der Beamten in der Kammer.)
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Zurücknahme der Pal⸗
merstonschen Motion. Ministerielle Erklärung hinsichtlich der Getraide Einfuhr aus Kanada. — London. Rückkehr des Hofes. Ablösung des Admiral Parker in China durch Cochrane. — Verkauf des Sycce Silbers. — Robert Southey †. Thierquãlerei.
Belgien. Brüssel. Verhandlungen über das Wahlgesetz. Schrei⸗ ben aus Brüssel. (Eindruck von Gutzot's Rede; Feuersbrunst in Antwerpen.)
Deutsche Bundesstaaten. mäßige Vertheilung der Staats⸗Lasten. Schreiben aus Frankfurt g. M.
Oesterreich. Wien. Aerztl. Bülletin.
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Resultate der Untersuchungen üͤber die angebliche Beeinträchtigung des Königlichen Schatzes durch die Königin Marie Christine; Wahlen.)
Griechenland. Athen. Griechischer Wein nach Deutschland verla den. Der Komet. Handels⸗Vertrag mit Holland.
Aegypten. Schreiben aus Alexandrien. (Ankunft des Albrecht von Preußen.)
Inland. Stettin. Weiteres über den Aufenthalt Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen. Berlin. Militair⸗Avancements. — Berichtigung.
Das Belgische Wahlgesetz und seine Modificationen.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Schreiben aus Altenburg. (Die siebente Versammlung der Deutschen Land⸗ und Forstwirthe.)
Beilage. Grostbritanien und Irland. London. Ueber die Französische Occupation der Gesellschafts⸗Inseln. — Unruhen in Irland wegen der Armensteuer. — Vermischtes. — Deutsche Bundesstaa⸗ ten. Leipzig. Kammer⸗Verhandlungen über einen Antrag auf Ver mehrung der Absatzwege für die inländische Industrie. — Inland. Trier. Amtliche Berichtigung. Wissenschaft, Kunst und
Literatur. Vermehrung der Königl. Bibliothek.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ““
Dem zur Disposition gestellten General⸗Major von Pritzel⸗ witz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie den Obersten von Egloff und Kintzel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Durchlaucht der Herzog von Braunschweig ist nach Braunschweig zurückgereist.
Der bisherige Land- und Stadtgerichts⸗-Rath Fränkel zu Gostyn ist zum Justiz-Kommissarius beim Ober⸗Landesgericht zu Breslau und zum Notarius im Departement desselben ernannt und ihm die Führung des Justizraths⸗Titels gestattet worden. 8
Provinz Brandenburg. (Fort⸗ Provinz West⸗
Detmold. Steuer⸗Erlaß. Gleich⸗ Hamburg. Eisenbahn.
Prinzen
Bekanntmachung.
Vom 1. April c. ab werden folgende Veränderungen in dem Gange der an die Personenzüge der Magdeburg⸗Leipziger und Berlin⸗ Anhaltischen Eisenbahnen anschließenden Posten eintreten:
1) die tägliche Briefpost nach Münster wird aus Magdeburg um 10 ½ Uhr Vormittags,
2) die Schnellpost nach Hannover Montags und Donnerstags, die Schnellpost nach Köln Sonntags, Dienstags, Mittwochs, Frei⸗ tags und Sonnabends, aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags abgehen; die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Halberstadt geht aus Halberstadt um 4 Uhr Morgens, aus Magdeburg um 10 Uhr Vormittags; die tägliche Personenpost zwischen Magdeburg und Brandenburg geht aus Magdeburg um 3 Uhr Nachmittags, aus Branden⸗ burg Montag, Mittwoch und Sonnabend um 8 Uhr Abends, an den übrigen Tagen um 10 Uhr Abends; die täglich viermaligen und während der Badezeit sechsmaligen Personenposten zwischen Schönebeck und Salze schließen sich eben so oft an die Personenzüge der Magdeburg⸗Leipziger Bahn an und gehen während der Badezeit über Bad Elmen; die täglich zweimalige Personenpost zwischen Gnadau und Barby geht aus Barby um 4 ½ Uhr früh und um 2 ½ Uhr Nachmit⸗ tags, aus Gnadau um 9 Uhr Vormittags und um 5 Uhr Nach⸗ mittags; die tägliche Botenpost zwischen Gnadau und Mühlingen geht aus Mühlingen um 4 Uhr früh, aus Gnadau um 9 Uhr Vor⸗ mittags; die täglichen sechs Personenposten zwischen Calbe und dem Bahnhofe bei Grizehne schließen sich an die täglich dort passi⸗ renden sechs Personenzüge und gehen aus Calbe eine halbe Stunde vor Ankunft der Züge ab; die tägliche Personenpost zwischen Calbe und Bernburg geht aus Calbe um 7 ½ Uhr Vormittags, aus Bernburg um 3 ½ Uhr Nachmittags; 8 die Kariolpost zwischen Calbe und Staßfurth geht Montags, Donnerstags und Sonnabends aus Staßfurth um 3 Uhr früh,
aus Calbe um 5 ½ Uhr Nachmittags; 1“ E
11) die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per
Ballenstedt geht aus Quedlinburg um 8 Uhr Abends, aus Cöthen um 6 ½ Uhr Abends; b
die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Quedlinburg per Hoym geht aus Quedlinburg um 7 Uhr Vormittags, aus Cö⸗ then um 8 ½ Uhr Vormittags; 8
die tägliche Personenpost zwischen Aschersleben und Harzgerode, welche sich in Aschersleben an die Post sub Nr. 12 und in Harzgerode an die Personenpost von Magdeburg nach Nord hausen (außer Montags und Donnerstags), zurück aber täglich anschließt, geht aus Aschersleben um 2 ½ Uhr Nachmittags, aus Harzgerode um 5 Uhr Morgens;
die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Bernburg geht aus Bernburg um 9 ½ Uhr Vormittags, aus Cöthen um 1 ½ Uhr Nachmittags; die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Alsleben geht aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Alsleben um 6 ½ Uhr Vormittägs; 8 die tägliche Personenpost zwischen Bernburg und Hettstedt geht aus Bernburg um 4 Uhr Nachmittags, aus Hettstedt um 5 Uhr Morgens;
die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Cöthen und Aken gehen aus Aken um 5 Uhr Morgens und um 3 Uhr Nachmittags, aus Cöthen um 8 ½ Uhr Vormittags und um 6 ½ Uhr Abends;
die tägliche Personenpost zwischen Cöthen und Löbejün (per Gröbzig) geht aus Löbejün um 3 ½ Uhr früh, aus Cöthen um 6 ½ Uhr Abends;
die tägliche Kariolpost zwischen Gröbzig und Könnern geht aus Gröbzig um 8 ½ Uhr Abends, aus Könnern um 3 Uhr früh; die tägliche Kariolpost zwischen Cöthen und Nienburg geht aus Nienburg um 4 ½¼ Uhr Morgens, aus Cöthen um 6 ½ Uhr Abends;
die täglichen 2 Kariolposten zwischen Radegast und Stumsdorff (per Zörbig) gehen aus Radegast um 5 ½ Uhr Morgens und um 3 ½ Uhr Nachmittags, aus Stumsdorff um 7 ¼ Uhr Vor⸗ mittags und um 5 ½ Uhr Abends;
die Personenpost zwischen Halle und Schraplau geht Sonntags, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, aus Schraplau um 4 ½ Uhr Morgens, aus Halle um 5 ½ Uhr Nachmittags;
die Schnellpost nach Köln per Kassel geht Montags und Don nerstags, so wie die Reit⸗ (Personen) Post nach Eisleben Mitt⸗ wochs, Freitags und Sonnabends, aus Halle um 2 Uhr Nach⸗ mittags;
die tägliche Personenpost zwischen Halle und Könnern geht aus Könnern um 4 ½ Uhr Morgens, aus Halle um 6 Uhr Abends; die tägliche Personenpost zwischen Halle und Löbejün geht aus Löbejin um 5 Uhr Morgens, aus Halle um 5 ½ Uhr Nach⸗ mittags;
die tägliche Personenpost zwischen Halle und Wettin geht aus Wettin um 4 ½ Uhr Morgens, aus Halle um 5 ½ Uhr Abends; die täglich Zmaligen Personenposten zwischen Halle und Naum⸗ burg über Merseburg und Weißenfels gehen aus Halle um 8 Uhr Vormittags, um 1 Uhr Nachmittags, um 6 Uhr Abends; aus Naumburg um 11 Uhr Abends, um 4 Uhr Morgens, um 8 Uhr Vormittags; und passiren den Eisenbahnhof bei Halle zur Aufnahme und zum Absetzen der Reisenden. Die um 1 Uhr Nachmittags und um 6 Uhr Abends aus Halle abgehenden Posten verbinden sich in Weißenfels mit der Schnellpost nach Frankfurt a. M. (exklusive Sonntag Abends), die um 6 Uhr Abends aus Halle abgehende Post schließt sich in Merseburg an die tägliche Personenpost nach Mühlhausen und Erfurt an. Die Schnellpost nach Hof über Zeitz ist Sonntags und Mittwochs von Halle bis Weißenfels mit der um 1 Uhr Nachmittags aus Halle abgehenden Personenpost kombinirt.
Die tägliche Fahrpost zwischen Halle und Erfurt über Eisleben geht aus Halle um 8 Uhr Abends, aus Ersurt um 5 Uhr früh; die Kariolpost zwischen Deßau und Bitterfeld geht aus Deßau: Sonntags, Dienstags und Donnerstags um 4 ½ Uhr Nachmittags, aus Bitterfeld: Montags, Mittwochs und Freitags um 5 ½ Uhr Morgens;
die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Deßau und Zerbst, welche tour und retour auf dem Bahnhofe bei Roßlau an die resp. Dampfwagenzüge sich anschließen, gehen aus Deßau um 10 ¼ Uhr Vormittags und um 3 ½ Uhr Nachmittags, aus Zerbst um 7 ½ Uhr Vormittags und um 5 ¼ Uhr Abends; die täglich zweimaligen Personenposten zwischen Roßlau und Zerbst gehen aus Roßlau um 9 ½ Uhr Vormittags und um 7 ½ Uhr Abends, aus Zerbst um 4½ Uhr früh und um 12 Uhr Nachmittags;
die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Eilenburg geht aus Eilenburg um 5 Uhr Morgens, aus Wittenberg um 4 Uhr Nachmittags; 8
die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Torgau geht aus Torgau um 7 Uhr früh, aus Wittenberg um 4 Uhr Nach⸗ mittags; 8
die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg und Potsdam geht aus Potsdam um 8 Uhr Abends, aus Wittenberg um 9 ½ Uhr Abends; 8
die tägliche Personenpost zwischen Wittenberg einer⸗, Halle und Leipzig andererseits geht aus Wittenberg um 10 Uhr Abends, aus Halle und Leipzig um 7 Uhr Abends;
die tägliche Personenpost zwischen Zahna und Annaburg geht aus Annaburg um 3 Uhr früh, aus Zahna um 4 Uhr Nachmittags; die tägliche Personenpost zwischen Zahna und Belzig geht aus Belzig um 4 Uhr früh, aus Zahna um 4 Uhr Nachmittags;
Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗Aemtern; wer dies versäumt 7
38) die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Luckau geht aus Luckau um 3 ½ Uhr früh, aus Jüterbogk um 3 Uhr Nach⸗ nittags; die tägliche Personenpost zwischen Jüterbogk und Dresden geht aus Jüterbogk um 2 ¼ Uhr Nachmittags, aus Dresden um 7 Uhr Abends; die Kariolpost zwischen Jüterbogk und Treuenbrietzen geht Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends aus Treuenbrietzen um 4 ½ Uhr früh, aus Jüterbogk um 1 ½ Uhr Nachmittags, und trifft zu den anschließenden Zügen auf dem Bahnhofe ein; 8—
11) die Korrespondenz⸗Beförderungen zwischen Berlin einer⸗, Mag⸗
deburg und Leipzig andererseits, geschehen vom 1. April c. ab in folgender Art: 1 aus Berlin: 7 U. früh, 12 U. Mitt. — — per Dampfwagen in Magdeburg: 2 U. Nchm., 7 U. Abds. . in Leipzig 2.171 u srüh, . aus Magdeburg: 6» früh, 11 „ Vm. 4 » Nchm.,... aus Leipzig: 65 früh, 11 „»Vm. 4 » Nchm., 7 U. Abds. — ————— — — - per Dampfwagen per Wittenberg e, in Berlin: 1 ¼ U. Mitt., 6¼ Abbs. 5 U. früh, 9 ¼ U. früh. Kittags. Auf den Bahnhöfen in Berlin, Deßau, Cöthen, Magdeburg, Halle und Leipzig sind Briefkasten angebracht; die in dieselben bis 15 Minuten vor dem Abgange der Züge gelegten unfrankirten Briefe werden noch mitgesandt. Berlin, den 23. März 1843. Cours⸗Büreau des General⸗Post⸗Amts
1 ½ . Nchm., 8 u. Abds. 10 U. Abds. per Wittenberg p. Potsdam 1U. Nchm.
9 U. Vm. 8 U. Abds.
5b „
Landtags-Angelegenheiten.
Berlin, 29. März. Strafgesetzbuch.)
5te Plenar⸗Versammlung. Im zweiten Theile, worin die einzelnen Verbrechen und deren Strafen abgehandelt werden, macht der Titel: vom Hochverrath, den Anfang. Bei mehrseitiger Prüfung der einzelnen hierher gehörigen Bestimmungen konnte man zwar nur damit sich einverstanden erklären, daß die bezüglichen landrechtlichen Vor⸗ schriften in den Entwurf nicht mit ihrer ganzen Härte und Schreck⸗ haftigkeit übergegangen; man hielt es indeß andererseits einmüthig für zweckmäßig und nothwendig, daß hier keine Strafe ausgeschlossen werde, welche geeignet wäre, dieses Verbrechen als ein höchst verab⸗ scheuenswürdiges zu bezeichnen. In diesem Sinne ward (ad §. 144 bis 147) als Strafe des unternommenen Hochverraths die entehrende Zuchthausstrafe nicht allzu hart erachtet und nur für den setzten Paragraphen eine genauere Fassung beantragt. Eben so fand man (§. 149) es vollkommen begründet, daß die Verurtheilung wegen eines hochverrätherischen Unternehmens die Entziehung der Disposition über das Vermögen zur Folge haben solle, worin noch eine wesent⸗ liche Milderung der landrechtlichen, die Confiscation anordnenden Be⸗ stimmung zu erkennen sey. Endlich erachtete man (ad §. 154) die Straf⸗Gleichstellung der Inländer und Ausländer bei diesen Ver⸗ brechen um so mehr für gerechtfertigt, als wenn auch erstere dabei heiligere Pflichten verletzten, rücksichts der letzteren doch der Ab⸗ schreckungszweck mindestens gleiche Strafe rechtfertige.
Der zweite Titel handelt vom Landes⸗Verrath. Hier ward (zu §. 157) zunächst darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichterwähnung der sujets mixtes (Unterthanen mehrerer Landesherren) eine Lücke im Gesetz zu seyn scheine, deren Ausfüllung bei der dereinstigen Ema⸗ nation man wünschen müsse, da, wenn die gegenwärtig projektirte Fassung beibehalten und auch von anderen Staaten Aehnliches an⸗ geordnet werde, der Fall eintreten könne, daß ein beiden Ländern an⸗ gehöriges Individuum auf keine Weise einer harten Straffälligkeit sich zu entziehen vermöge. Eiine lebhafte Diskussion entwickelte sich über die Bestrafung der⸗ jenigen Individuen, welche beim Ausbruch eines Krieges bereits in fremden Kriegsdiensten ständen und darin, der ergan enen Aufforde⸗ rung zuwider verharrend, die Waffen gegen den König trügen.
8 Man vergegenwärtigte sich die verschiedenen hier möglichen Fälle, wie Offiziere und Gemeine durch Bande der Ehre, durch abgeleistete Eide zurückgehalten werden könnten, wie namentlich Letztere von der ergangenen Aufforderung zur Rückkehr ins Vaterland oft gar keine Kenntniß erhalten und, wenn dies dennoch geschehe, sowohl durch die strengsten Straf-⸗Maßregeln, als auch geradezu durch physischen Zwang abgehalten werden möchten und es nicht zu rechtfertigen seyn würde, unter solchen Umständen die härteste Strafe eintreten zu lassen. Hiergegen ward nun zwar angeführt, daß ein solcher Zwang, der es unmöglich mache, den feindlichen Kriegsdienst zu verlassen, gar nicht gedacht werden und daß Niemand von dieser Verpflichtung entbunden werden könne; gleichwohl aber einigte sich die Versammlung dahin, als Bedingung der Straffälligkeit die Möglichkeit der Rückkehr auf⸗ zustellen und eine Straf⸗Milderung in der Art eintreten zu lassen, daß in Fällen der bezeichneten Art auf Todesstrafe nie erkannt wer⸗ den dürfe.
Bei dem Titel von Beleidigung der Majestät und der Mitglie⸗ der des Königlichen Hauses fand sich gegen die Bestimmungen des Entwurfs nichts zu erinnern.
Der vierte Titel handelt von Gefährdung des Preußischen Staa⸗ tes und seiner Verhältnisse zu anderen Staaten, und es wird darin unter Anderem im §. 175 festgesetzt, daß derjenige, welcher es sich zum Geschäft mache, Unterthanen zur Auswanderung zu verleiten,
(Fortsetzung der Berathungen über das
mit Gefängniß oder Strafarbeit bestraft werden solle. bee “