1843 / 91 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ürfen; so wie e ß eine gesetzlich geregelte von Sr. Ma⸗ zu dürfen; so wie endlich, daß eine gesetzlich geregelte⸗ —A jestät v bestimmende Wiederkehr der vereinigten Ausschüsse erfolgen

und dreizehnten Plenar⸗Sitzung fortgesetzten und in der letzteren beendigten Berathung über den Entwurf des Strafgesetzbuchs war zunächst der fünf und zwanzigste Titel: von gemeingefährlichen

V

den, daß Coalitienen von Fabrik⸗Unternehmern und Handwerkern, welche, um ihre Arbeiter oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen und Zugeständnissen zu bewegen, die Einstellung ihrer Gewerbe ver⸗

ab

wogen, daß das Gesetz ohne Bestimmung des Arbeitslohnes schwer rchzuführen seyn werde, daß dieser, als von Orts Preisen der Le⸗ t bensbedürfnisse, Konkurrenz, Vervollkommnung von Maschinen und sonstigen Konjunkturen abhängig, sich nicht bestimmen lasse, und daß ( die natürliche und gewerbliche Freiheit zu sehr beschränkt werde, wenn man einerseits Uebereinkunft junkt: ren bedingten niedrigeren Lohnes zu treffen, andererseits aber Fabrik⸗ arbeiter abhalten, gemeinschaftlich sich einen vielleicht in der Nähe d bietenden höheren Lohn zu verschaffen. wur. w dert, daß die Freiheit von Fabrikherren und Fabrik⸗Arbeitern durch dieses Gesetz nicht habe beeinträchtigt, vielmehr nur gemeingefährliche Komplotte hätten unter ein Strafgesetz gestellt werden sollen, daß 1 aber auch dem mit einer großen Menge von Arbeitern in Verbindung stehenden und dieselben ernährenden Fabrikherrn mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit nicht derselbe Grund von natürlicher Freiheit, , als dem mit einzelnen Gesellen kontrahirenden Meister, zugestanden werden könne. angeregten Bedenken Sr. Majestät dem Könige vorzutragen. d

du

8

un

Vorschriften der richterlichen

t Provinz Sachsen. Merseburg, 23. März. Bei der in

Hier war man vo

erbrechen, an der Reihe.

reden, unter ein Strafgesetz zu stellen seyen.

Unternehmer durch Konkurren

Fabrif

wegen eines

Am Schlusse der Debatte vereit

ba9 82

ie Bestimmungen des sechsundzwanzigsten

Die besorglichen Nach

iterliegender, auch von den Administrativ⸗B

niederzulegen.

schleichung und gesetzwidriger Uebertragung eines Amts,

Bei dem siebenundzwanzigsten Titel: von

fand sich nichts zu erinnern.

Der achtundzwanzigste Titel: von Verbrechen der Beamten,

ließ die Versammlung zunächst bei §. 588 die

Mitgliede nicht getheilte

zwingen

Es wurde hierauf erwie⸗

htheile in dieser Be⸗

Bestrafung überwiesen würden. Me⸗ beschloß deshalb, dies Bedenken mit besonderem Bezug auf die im f §. 568 verpönte Ueberschreitung polizeilicher Taren in der D. enkschrift

b Ansicht aussprechen, daß dieser §. mit Rücksicht auf die denkbaren Fälle, in denen der Verletzung der Amts⸗

der eilften, zwölften

z s

llkommen einverstan⸗

Es wurde jedoch er⸗ (

F

wolle, keine Konjunktu⸗

1z und

c

§

. 9

nigte man sich: die

Titels: von Ver

ehörden ausgehender

Anmaßung, Er⸗

nur von einem

Verschwiegenheit keine verbrecherische Absicht, sondern nur Unbedacht samkeit zum Grunde liegt, zu hart erscheinen und etwa so zu fassen

seyn

„*

möchte: „Wer in gefährlicher oder betr.

ügerischer Absicht die

Amts⸗Verschwiegenheit verletzt, hat Cassation und Strafarbeit oder Zuchthaus bis zu 3 Jahren verwirkt.“ Bei dem letzten Titel des neuen Strafgesetzbuchs: von Ver⸗ brechen der Geistlichen, erregte zunächst §. 628 bei einem Theile der Versammlung Bedenken, weil er die Einleitung der Untersuchung

wegen bestimmter Vergehen von der Genehmigung des Ministers der

Begünstigung der Hierarchie, glaubte daß die Gleichheit vor dem Hesetze die Untersuchung und Bestrafung der Vergehen der Geistli⸗ hen von Amts wegen nothwendig bedinge, und befürchtete,

eistlichen ꝛc. Angelegenheiten abhängig macht.

Versagung der ministeriellen Genehmigung den

Bedrückten oder Verletzten die Genugthuung abgeschnitten werden könne.

Bedenken lmts-Vergehen der gen nothwendigen politischen und durch den Unterschied der Konfessionen

9)

der den Geistlichen

Versammlung Umstand, da die Rede,

Mehrzahl

durch

Die

theils

edingten Rücksichten für erledigt, und stimmte

Man sah darin eine

daß durch durch die Geistlichen

dies von der

hielt nur wegen

dagegen ö theils

mit einer Majorität

von 44 Stimmen für unveränderte Beibehaltung des Paragraphen.

Hiernächst vereinigte man sich aber in vollständiger Uebereinstimmung ahin: Zwischen §. 622 und 623 die Einschaltung eines Zusatz⸗ P

Tit. XX. des Allg. Landrechts enthaltenen und gegen Erbitterung er Religions⸗Parteien durch Predigten, Familien⸗ Zwietracht, Ein gemischten Ehen u. s. w. gerichteten Straf⸗Bestim

aragraphen mit allen in den §§. 220. 222.

chleichung bei

mungen zu beantragen.

Bestimmungen fahrlässiger

nommen seyen, was

sen, Wanderbüchern, Führungs⸗Attesten, g s

Beim Schluß der Berathungen über das Strafgesetzbuch wurde

noch von einem Mitgliede der

Versammlung

)519 der Beschädigungen der Eisenbahn⸗Anlagen gedenke, die Straf des Gesetzes vom 30. November - oder vorsätzlicher Personen⸗Verletzung bei D. oder Dampfschiff⸗Fahrten, durch Eisenbahn⸗ ode

1

7

Beamte, oder auch

Versammlung erkannte derselben einstimmig an. Man ging hierauf zur

8

Provinz Westphalen.

März. (Schluß ) 28 es G

2. 8 Po raphe 448

setzbuches bestimmen: „wer aui herhih 18 es mag dabei ein Vortheil beab W6 listigerweise in einen begeht einen Betrug. Der Betrug wird mit 14 Tagen oder mit Strafarbeit bis zu 5 Ja Geldbuße von 50 bis zu 1000 Rthlr. bestrz auch auf Verlust der Ehrenrechte und Aufsicht erkannt werden. und Vermögensstrafe wurde einstimmig als s

sentliche Verbesserung der bisherigen Gesetz gntragt, daß der Verlust der Epbenrec gehuns en so war man einstimmig der Ansicht, daß bei Bestimmung der

Münzfälschung, bei dem Umlauf des Preußischen Geldes den Umfang des Staats hinaus, und e.n he auf die

stets

tende Reciprozität, kein Unterschied zu machen ausländische Münzen nachgemacht worden. D

Urlaubspässen und Marschrouten, sicht, sondern nur, eschah, wurde bisher unter Anwendung der st. 20, Th. II. des Allgem. Landrechts nur

fremde Personen, in den Entwurf nicht aufge⸗ gleichwohl dringend nothwendig erscheine. Die diese Bemerkung als richtig und schloß sich

zper Rug, Prüfung des Entwurfs eines

8 Rechte eines Anderen sichtigt seyn oder b

Jahren bestraft.“

b auf Stellung unter Polizei Die nothwendige Verbinduß r Polizei⸗

Heimathsscheinen, militairischen 9. n, wenn sie nicht in betrüglicher Ab⸗ um sich ein besseres Fortkommen

227

—.228 und 501.

bemerkt: wie zwar

1840 aber, wegen Dampfwagen

r Dampfschifffahrts⸗ b

Gesetzes

449 des Straf⸗Ge⸗

nicht, Jemanden arg⸗ Gefängniß nicht unter und zugleich mit Außerdem kann

ig der Freiheits⸗ V achgemäß und als we⸗ annt; auch be⸗ eintreten solle. Eben Strafe der weit über zu erwar⸗ ey, ob inländische oder ie Fälschung von Päs-

zu verschaffen, §§. 1204 und 1265, mit Geldbuße bis zu

bierbei einstimmig die Ausicht des Entwurfs, daß St so wohl zu gelinde, als die gewöhnliche Strafe der Fälschung zu

des Betrugs §. 483 in dem Falle Gefängnißstrafe ein, wenn

gesetzt haben. Der §. 482 läßt die Strafe des aufgenommen,

842 „„

haben, obgleich das Aktiv⸗Vermögen die Hälfte der Schulden deckte. lungen, nachdem die nachtheilige Balance bereits vorlag, in der Aus⸗

gefunden. von Handels

. b b nstimmig für höchst aus der Balance sich nicht entnehmen lasse brechen der Gewerbtreibenden, hielt man einstimmig für höchst G 1 sich nich se,

zweckmäßig und durch das Interesse des allgemeinen Wohls für noth wendig bedingt; nur fand man die Besorgniß von Kollisionen zwischen den Gerichts⸗ und Polizei⸗Behörden bei den Bestimmungen dieses Titels vorzugsweise gerechtfertigt. 8 ziehung träfen, meinte man, zum Theil auch das Publikum, und könne es nicht angemessen erscheinen, wenn die Uebertretung rein polizeilicher, G von den Verhältnissen abhängiger und deshalb häufiger Abänderung

Verlorenen,

eine nachtheilige Balance eingetreten sey. ut diesemgemäß, daß die Strafe des Bankerotts in dem vorangeführten Falle nur dann eintreten möge, wenn die Fortsetzung der oben ge⸗

den decke. Man Nan anwendbar, wenn die Geschäfte,

den, gen die Schulden nicht mehr decke.

Frage aufgeworfen, ob bei der Brandstiftung, der Ueberschwemmung und der Veranlassung der Strandung oder des Versinkens eines Schiffes die Todesstrafe eintreten soll, wenn dadurch ein Mensch das Leben verloren hat? G der Gefahr, die mit jenen Verbrechen stets verbunden sey, da die Ausdehnung des Erfolges der verbrecherischen Handlung vom Ver⸗ brecher weder genau bestimmt, noch vorhergesehen werden könne, durch die That in jeden Erfolg im voraus eingewilligt werde. Von der anderen Seite hielt man aber die Anwendung der Todesstrafe nicht für ge⸗ rechtfertigt, wenn die Tödtung nicht in der Absicht des Thäters ge⸗

6 vorbezeichneten Fällen aus.

tes Quälen oder rohe Mißhandlung von Thieren zur Aergerniß An⸗ laß giebt, ist mit Gefängniß bis zu 6 Wochen oder mit Geldbuße bis zu 50 Rthlr. zu bestrafen; wurde allgemein als zweckmäßig an⸗ erkannt; dagegen zu Ben der Hunde a Menschen mit gleicher Strafe belegt, bemerkt, daß Straflosigkeit ein⸗ treten müsse, wenn die Handlung zur Vertheidigung gegen räuberische Plenar⸗Sitzungen vom 15. und 16. und diebische Angriffe geschehen.

Approbation gegen Entgelt oder einem besonderen obrigkeitlichen Ver⸗ Irrthum verf 1, 3 g bote zuwider die Heilung einer inneren oder äußeren Krankheit eines

versetzt und dadurch in Schaden bringt, Anderen unternimmt, hat Geldbuße bis zu 200 Rthlr. oder Gefäng⸗ nißstrafe bis zu drei Monaten verwirkt.“

394

590 Rthlr. oder Gefängniß bis zu 6 Wochen bestraft. Man theilte 1 daß diese Strafe eben

8

hart seyn werde, und fand daher die Strafe von Gefängniß oder Straf⸗Arbeit bis gehörigen Spielraum lasse, angemessen.

zu zwei Jahren, welche dem richterlichen Ermessen

Das Verbrechen des Bankerotts muß nach Ansicht der Stände

auf Gewerbtreibende beschränkt werden, weil nur in den besonderen Verhältnissen des

kaufmännischen und gewerblichen Kredits die Gründe u einer speziellen Gesetzgebung über die Folgen des Mißbrauchs die⸗ es Kredits zu finden sind. Gegen andere Personen treten im Falle die gewöhnlichen Strafen dieses Verbrechens und nach sie sich durch Aus chweifungen, Spiel oder übertriebenen Aufwand außer Zahlungsstand gemeinen Bankerotts Strafarbeit bis zu 5 Jahren) unter Anderem auch in dem Falle ein⸗ reten (Tit. 4), wenn sie bei eingetretener Zahlungs Unfähigkeit Gelder Kredit⸗Papiere ausgestellt, Waaren bezogen, solche durch Vorschlag der Versammlung und solche) unter dem Preise ver⸗ auft, oder einzelne Gläubiger auf Kosten der Gesammtheit begünstigt nach der letzten Balance nicht Die Straf losigkeit solcher Hand⸗

ehnung bis auf die Hälfte

der Schulden wurde allgemein bedenklich Von der

einen Seite wurde bemerkt, daß die Fortsetzung Operationen der bezeichneten Art sobald der Abschluß rgebe, daß das Vermögen von den Schulden überstiegen werde, eine Unredlichkeit gegen die Gläubiger enthalte, auf deren Gefahr und Rosten sie erfolge; daß das Gesetz die Kreditoren vor solcher Verkür⸗ ung sichern müsse, und daß da der Handels⸗Kredit auf Treu und Hlauben beruhe, auch eine auf Erhaltung des Kredits gerichtete Ge

setzgebung im Interesse der Sache selbst sich nie von dieser Grund lage entfernen dürfe.

Von der anderen Seite wurde entgegnet, daß er kaufmännische Kredit an und für sich noch einen Werth habe, der daß die Anwendung

zur Wiedererlangung des Kreditoren und zur Erhal⸗ gewähre, wenn auch schon Die Mehrheit beantragte

Kredits sehr oft Gelegenheit zur Befriedigung der industrieller Unternehmungen

ieses

ung

achten Handels⸗Operationen noch erfolgt sey, wenn die Balance

nachgewiesen habe, daß die Aktivmasse nur noch 75 pCt. der Schul⸗

Die Minderzahl verlangte dagegen die Strafe schon dann

mit dem Erfolg der Zahlungs⸗Un ähigkeit, überhaupt noch auf Gefahr der Kreditoren fortgesetzt wor sobald der Rechnungs⸗Abschluß ergeben habe, daß das Vermö⸗

Die in der Denkschrift gestellte Frage: soll nicht jede Ueber⸗ chreitung der gesetzlichen Zinsen, sondern nur der verkleidete oder

gewerbmäßige Wucher unter Strafe gestellt werden? wurde bejaht, wenn gleich die fernere Bestimmung: gewerbmäßiger Wucher ist vor handen, wenn Jemand mehr als einmal in dem res sich wucherliche Handlungen zu Schulden kommen läßt

Zeitraum eines Jah⸗ nicht unbedenklich gefunden, zumal ein einmal im Jahreslauf vorgenomme⸗ nes großes Geschäft von weit größeren Folgen seyn kann, als meh⸗ rere kleine.

Bei den Strafen der Eigenthums⸗Beschädigung ist nach dem Entwurf die Abmessung der Strafstufen hauptsächlich mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der beschädigten Sache, und deren Bedeutung für das öffentliche Interessen geschehen; die Beweggründe aber als Milderungs⸗ und Schärfungsgründe behandelt: während die bisherige Gesetzgebung den Beweggrund als Prinzip der Strafzumessung be⸗ handelte. Bei der großen Schwierigkeit, über die Motive zu einem Verbrechen juristische Gewißheit zu erlangen, wurde der Grundsatz des Entwurfs einstimmig als der e- betrachtet.

Die Aufnahme von Straf⸗Bestimmungen wider Coalitionen der Fabrikherren, zur Schmälerung des Arbeitslohnes, und wider Coali⸗ tionen der Fabrik⸗Arbeiter zur Erzwingung höheren Lohnes, nach dem Vorgange mehrerer neueren Gesetzgebungen, erscheinen als zweckmäßig und als praktisches Bedürfniß der Zeit. Es wurde dabei bemerkt, daß die Coalition der Arbeiter einer und de rsel ben Fabrik, die im Entwurfe nicht speziell erwähnt ist, unter Umständen eben so ge⸗ fährlich und strafbar seyn könne, als die Verabredungen der Arbeiter⸗ Gehülfen verschiedener Meister.

In der Denkschrift ist bei den gemeingefährlichen Verbrechen die

Von der einen Seite wurde bemerkt, daß bei

egen habe, da selbst die vorsätzliche, jedoch nicht mit Ueberlegung 4 27 2 A 8 P 77 88 verübte Tödtung nicht mit Todesstrafe belegt worden sey. Die über⸗ viegende Mehrheit sprach sich hiernach gegen die Todesstrafe in den

Die Aufnahme der Bestimmung des §. 511: wer durch boshaf⸗

542

§. 542, welcher das Hetzen der Hunde auf

In §. 569 ist bestimmt: „Wer ohne die vorschriftsmäßige

Mit Rücksicht auf den großen Zulauf, den sich in neuerer Zeit mancherlei Personen erwor⸗ ben haben, welche ohne wissenschaftliche Bildung und ohne die Appro⸗ bation des Staats entweder durch angeblichen Besitz eines Geheim⸗ mittels oder auf andere Weise sich in den Ruf besonderer Heilkraft zu setzen gewußt haben, und welche zum Theil die Annahme einer Vergel⸗ tung für ihre Hülfe ablehnen oder wenigstens zu verheimlichen wissen, wurde von einem Theile der Versammlung gewünscht, daß das Ver⸗ bot unbedingt gefaßt, demgemäß die Worte: „gegen Entgelt”“ weg⸗ gelassen werden möchten. Von der anderen Seite wurde bemerkt, daß bei der so modifizirten Fassung des Gesetzes die Mittheilung der bekanntesten und bewährtesten Hausmittel strafbar erscheinen würde, und daß die Polizei⸗Behörde in jedem einzelnen Falle des Mißbrauchs durch Erlassung eines besonderen obrigkeitlichen Verbots die Anwen⸗ dung des Strafgesetzes sichern könne. Die Mehrheit erklärte sich aus diesen Gründen mit der Fesinng des Entwurfs einverstanden, wünschte aber, daß zu den Worten „gegen Entgelt“ noch der Zusatz „oder Geschenke“ gemacht werden möge.

aa1

Die in der De kschrift gestellte Frage: „sollen die Strafbestim⸗ mungen über den Mißbrauch des Rechts zur Ernenuung oder Wahl von öffentlichen Beamten auch auf die Wahlen ständischer und Ge⸗ meinde⸗Repräsentanten und Abgeordneten, so wie der Repräsentanten und Abgeordneten anderer Corporationen und Kollegien Anwendung finden?“ wurde von der Mehrheit verneint. 8

Zeitungs-Nachri chten

Ausland.

seeneeetrtenrneeeni .dft ülleit. ic Polen.

Warschau, 26. März. Der Prinz Peter von Oldenburg, General der Infanterie in der Russischen Armee und Präsident des Departements für die inneren und geistlichen Angelegenheiten im Reichs⸗Rath, Schwestersohn Sr. Majestät des Kaisers von der ver⸗ storbenen Großfürstin Katharina Pawlowna, welche zuerst an den Prinzen Georg von Oldenburg vermählt und dann erste Gemahlin des jetzt regierenden Königs von Württemberg war, ist mit seiner Gemahlin, der Schwester des jetzt regierenden Herzogs von Nassau, und seinen Kindern hier angekommen. Sie begeben sich von hier nach Stuttgart und dann nach London. Im Gefolge des Prinzen befindet sich der Hofmarschall Graf Tolstot. Se. Durchlaucht hat vorgestern und gestern die bedeutendsten hiesigen Wohlthätigkeits- und Erziehungs⸗Anstalten und gestern auch die Festung Nowogeorgiewsk besucht. 8

6 Kr

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 25. März. Bei Erörte⸗ rung des Gesetz⸗Entwurfes über die Erfindungs⸗Patente gab der Ar⸗ tikel 3. zu einer nicht uninteressanten Debatte Anlaß. Dieser Artikel besagt nämlich, daß nur solche Erfindungen nicht patentirt werden sol⸗ len, welche einen rein wissenschaftlichen oder theoretischen Zweck ha⸗ ben, oder sich auf finanzielle Combinationen beziehen. Die Kommis- sion hatte durch ein Amendement vorgeschlagen, daß diese beschrän⸗ kende Bestimmung auch angewendet werden solle: 1) auf alle Ersin- dungen, die den Gesetzen, den guten Sitten, oder der öffentlichen Si⸗ cherheit zuwider wären; 2) auf alle pharmaceutischen Mittel oder Specifica. Herr Ferrier vertheidigte dieses Amendement, indem er besonders auf die Nothwendigkeit drang, dem Skandal gewisser pharmaceu⸗- tischer Speculationen vorzubeugen, durch welche, mit Hülfe prahlerisch aus gebeuteter Patente täglich einer Menge von Leichtgläubigen Geld abgepreßt werde. Der Entwurf der Regierung beschränkte sich dar auf, diese Mißbräuche zu bestrafen, wenn sie entdeckt würden; die Kommission wolle mehr, sie wolle dem Charlatanismus jene Art von Schutz oder von administra⸗ tiver Sanction entziehen, die aus Ertheilung unverdienter Patente resultirten. Herr Dupin meinte, daß die Hinzufügung der beiden vorgeschlagenen Paragraphen ihm eines Theils als unnütz und aude ren Theils als die Freiheit der Industrie beeinträchtigend, erschienen. Der erste Paragraph, durch welchen man erklärt wissen wolle, daß alle den Gesetzen oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderlaufenden Erfindungen nicht patentirt werden sollten, sey, seiner Ansicht nach, wider sinnig, da Alles was den Gesetzen zuwider laufe, von selbst null und nich⸗ tig sey. Der zweite Paragraph ziele auf nichts Geringeres ab, als darauf, die pharmaceutische Industrie von einem allgemeinen Rechte auszu⸗ schließen. Der Handels-Minister sprach sich ebenfalls gegen das Amendement aus und bemerkte, daß ein über geheime Mittel er⸗ theiltes Patent kein Eigenthumsrecht und kein Recht zur Ausbeutung verleihe, da durch das Dekret von 1810 alle geheimen Mittel förm⸗ lich verboten worden wären; nur wenn Jemand eine nützliche Ent⸗

deckung gemacht zu haben glaube und der Regierung dieselbe zum

Verkauf anbiete, dann werde die Akademie der Wissenschaften ode der Medizin zu Rathe gezogen und danach entschieden. Dies sey di einzige Ausnahme von dem allgemeinen Verbote der geheimen Arznei mittel. Das Patent thue nichts weiter, als dem Erfinder den Besitz seiner Idee sichern. Nach einer längeren Debatte ward der erste Para graph des Amendements verworfen, der zweite aber mit einer schwa chen Majorität angenommen.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 25. März. Herr Mermilliod erstattete in der heutigen Sitzung Bericht über eine von 65 General⸗Conseils eingereichte Bittschrift in Betreff der Post⸗Reform. Die Bittschrift verlangt: 11) die Herabsetzung des Briefporto's auf einen gleichmäßigen und billigen Satz; 2) die Ab schaffung des Landzehnten (decime rurale); 3) die Herabsetzung des Porto's für Briefe, welche Soldaten oder Seeleute aus Algier ab senden; 4) die Herabsetzung des Porto's für Geldsendungen von 5 auf 2 ½ pCt.; 5) die Herabsetzung des Porto’'s für Briefe von und nach Frankreich und England; 6) endlich das Aufhören der Verzöge⸗ rung, welches in Paris bei der Vertheilung der Briefe stattfindet. Der Berichterstatter erklärte, daß der Hauptzweck der Bittsteller der sey, das Briefporto auf einen gleichmäßigen Satz von 20 Centimen herabgesetzt zu sehen. „Er erinnerte daran, daß eine ähnliche Maß regel schon in Oesterreich, in der Lombardei, im Großherzogthum Ba⸗ den und in Bayern eingeführt worden sey. Preußen und Rußland ren mit der Prüfung dieser Frage beschäftigt. Aber in England be sonders sey die Erfahrung in einem großartigen Maßstabe gemacht worden. Dort wäre das bis dahin sehr theure Porto vor drei Jah ren auf einen Penny (10 Centimen) herabgesetzt worden, und wenn die Vermehrung der Zahl der Briefe auch noch nicht das Defizit ge deckt habe, das durch die Herabsetzung des Porto's entstanden sey, so wäre dieselbe doch so sehr im Zunehmen, daß man hoffen dürfe, in wenigen Jahren jenes Resultat vollständig zu erreichen; die Zahl der Briefe, welche sich vor der Reform auf 65 Millionen jährlich selgu⸗ fen habe, sey in dem ersten Jahre nach jener Maßregel auf 195 Millionen und im Jahre 1842 auf 233 Millionen W Der Berichterstatter trug schließlich darauf an, 6 letzten Punkte der Bittschrift durch die Tagesordnung zu besei igen, Se e ersten aber dem Finanz⸗Minister und der ee zu liberweisen. Der Finan 111u.“ in Bezug auf die obige Bitt⸗ SEriC2 ichen Folgendes:

s in 9 ehrenwerthe Berichterstatter Sie unterhalten hat, berührt zu viele Interessen und ist 18 ernsten Prüfung zu würdig, als daß ich die Absicht haben könnte, den Vorschlag zu bekämpfen, den er Ihnen, im Namen der Kommission, gemacht hat. Mein Zweck ist gegen wärtig nur, den gegebenen Aufflärungen noch einige hinzuzufügen, weil es mir nützlich scheint, daß die Kammer und das Publikum die Frage voll⸗ ständig kennen lerne; denn es hat mich bedünken wollen, daß es dem ehren⸗ werthen Berichterstatter zuweilen begegnet ist, nur eine Seite der Frage darzustellen. Ich beginne mit der Erklärung, daß die Unterhandlungen mit England über eine neue Post Convention sehr weit vorgeschritten sind, und daß wir die Hoffnung haben, sie bald zu Ende zu bringen. Bei Kenntniß⸗ nahme derselben wird man sich überzeugen, daß sie von beiden Sei⸗ ten in einem liberalen Geiste geführt worden sind, und daß die Korrespondenz zwischen den beiden Ländern dadurch sehr erleichtert werden wird. Was nun den herabzusetzenden und gleichmäßigen Portosatz für die Briefe im Innern des Königreiches betrifft, so ist nicht abzuleugnen, daß sich dieses System durch seine Einfachheit empfiehlt; es

mPimneam rht uI33Jn3ug116 188

lung der Gefangenen, so wie Morquet⸗Vasselot einer mit Vereinze⸗

beilegen will. 9 ich tigte Gesetz auszeichnen wird, ist aber die sehr zweckdienliche Maßregel,

und Rückfall bewahren und schützen will.

Beschäftigung der Kinder in den Fabriken.

hat Vortheile, die nicht zu verkennen sind; aber, m. H., theile auch von denen begleitet seyn, hast in Aussicht stellt? Würde man 20 Centimen bald den Ausfall

würden diese Vor⸗ die der Berichterstatter als unzweifel⸗ bei einem gleichmäßigen Porto von 2 m gedeckt sehen, der durch diese Reform in der Staats⸗Einnahme entstehen würde? Ich kann der Kammer nicht verhehlen, daß ich in dieser Hinsicht große Zweifel hege. Diese Zweifel gründen sich sowohl auf das, was man hier, als auch auf das, was man in anderen Ländern beobachtet hat. Die statistischen Angaben, die ich gesam melt, stimmen mit denen des ehrenwerthen Berichterstatters nicht ganz überein. Für die Richtigkeit der meinigen kann ich bürgen, da sie mit denen des Londoner Haupt ⸗Postamtes im Einklange stehen. Vor Einführung der Post⸗Reform belief sich die Zahl der Briefe in England jährlich auf etwa 93 Millionen. Im ersten Jahre nach der Reform' stieg diese Zahl auf 168 Millionen. Aber dieser Auf schwung dauerte nicht fort; im nächsten Jahre vermehrte sich die Zahl der Briefe nur um 28 Millionen, und im Jahre 1842 gar nur um 12 Millio nen. Aber, m. H., dies ist noch nicht Alles. In jene Zahlen sind alle die Briefe mit einbegriffen, die in England eingehen, nicht allein vom In⸗ sondern auch vom Auslande. Die Briefe vom Auslande spielen bei der Vermehrung eine große Rolle; man sieht den Grund davon leicht ein. Seit Einführung der Post⸗Reform hat man sehr häufige und sehr regelmäßige Post⸗Verbindungen zwischen England, den Vereinigten Staaten und den Antillen eingeführt. Mehrere Compagnieen haben sich gebildet, und diesel⸗ ben sind so gut organisirt, daß bekanntlich alle Briefe des Konti⸗ nents über England gehen. Man darf sich also nicht verhehlen, daß von den Vortheilen, die man dem System der Gleichmäßigkeit des Porto's zugeschrieben hat, Vieles abgezogen werde muß. Es ist auch noch ein anderer Punkt in Ueberlegung zu ziehen, daß nämlich die Ausgaben der Post⸗Verwaltung durch die Vermehrung der Briefe um ein Bedeutendes gesteigert werden. In England betrugen dieselben im Jahre 1839 750,000 Pfd. St., während sie sich im Jahre 1842 auf 938,000 Pfd. St. belaufen haben. Was den Landzehnten betrifft, so bringt uns derselbe jährlich 1,900,000 Fr. ein und die Verwaltung dieses Dienstzweiges kostet 3,400,000 Fr. Derselbe ist also kein Vortheil, sondern eine Last für den Schatz. Gegen den Punkt, der eine Herabsetzung des Porto's für die Briefe verlangt, welche unsere Soldaten und Seeleute aus Algier absenden, habe ich nichts gegen denselben einzuwenden; es scheint mir dies eine höchst gerechte Sache und die Verwaltung beschäftigt sich bereits mit derselben. Die Frage wegen Her⸗ absetzung des Porto's für Geldsendungen wird ebenfalls sorgfältig geprüft werden. 1““

Die Kammer trat hierauf dem Antrage der Kommission bei, wies indeß die Bittschrift nur an den Finanz⸗Minister und nicht an die Budgets-Kommission.

0202 —0.

Plaris, 5. März. Herr von Butenval, Französischen Botschaft in Konstantinopel, ist auf dem Dampfschiffe „Scamandre“ in Marseille eingetroffen, und hat sich von dort, ohne Aufenthalt nach Paris begeben. Der älteste der Französischen Diplomaten, Ritter von Gaussens ist in einem Alter von 90 Jahren gestorben. Er war Französischer Minister bei Friedrich dem Großen und Geschäftsträger in Schweden. In dieser letzteren Eigenschaft wohnte er dem großen Balle bei, wo Ankarström den König Gustav III. umbrachte; er war Augenzeuge des Meuchelmordes. 1 Gestern ward in dem Hotel der Königin Maria Christine die Vermählung des General Ramon Narvacz mit der Tochter des Gra⸗ fen Tascher feierlich begangen. Der Erzbischof von Paris segnete das Ehepaar ein. *4

erster Secretair der

27 Paris, 25. März. Das Journal des Debats berichtete vor kurzem in einem ausführlichen Artikel, daß die Regierung noch in gegenwär⸗ tiger Sitzung einen Gesetz⸗Entwurf über die Gefängniß⸗Reform

einbringen werde. Schon vor drei Jahren war dies von ihr versucht

worden, und Herr von Tocqueville, als Berichterstatter der Kommission der Deputirten⸗Kammer über den damaligen Gesetz⸗Entwurf, stattete einen trefflichen, von Nöllner auch ins Deutsche übersetzten Bericht darüber ab, der weiter ging, als die Regierung damals zu thun wagte. Die Sache blieb aber, in Folge des Thiersschen Kriegs⸗ Fiebers, liegen. Seitdem hat nun die Regierung wiederum in Frank⸗ V reich Erfahrungen gesammelt und neue Reisen zur Untersuchung ausländischer Gefängnisse anstellen lassen. Erstarkt hierdurch, wie durch den Vorgang Großbritaniens und Irlands, Schwedens, Nor⸗ wegens, Dänemarks, Preußens und einiger kleineren Staaten, ist sie in ihren Entwürfen weiter vorgeschritten, und beabsich⸗ tigt jetzt, den Kammern die Einführung der ununterbroche⸗ nen Vereinzelung bei Tage wie bei Nacht, des sogenann⸗ ten Pennsylvanischen Systems vorzuschlagen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die schon vor 3 Jahren durch Tocqueville's sach verständigen Mund sich für das nämliche System erklärende Deputir⸗ ten⸗Kammer den außerhalb des Gebietes der Partei⸗Politik liegenden Regierungs-⸗Entwurf aufnehmen und zum Gesetze erheben wird. Ge⸗ 4 schieht dies, wie wahrscheinlich ist, so kann man es leicht übersehen, daß der gedachte Artikel des Journal des Débats, vielleicht aus National⸗Eitelkeit, dem angeblich modifizirten Peunsylvanischen System den Namen des Französischen Systems verleiht, welcher näm⸗ lichen Schwäche zu Liebe, Ch. Lucas seiner blos nächtlichen Vereinze

lung abwechselnden Vermischung derselben die nämliche Benennung Etwas Eigenthümliches, wodurch sich das beabsich

Hand in Hand mit der Gefängniß⸗Reform ein ausgedehntes Schutz

System der entlassenen Gefangenen gehen zu lassen und über ganz Frankreich zu verbreiten; eine Maßregel, welche die nothwendige Er⸗ gänzung jenes Gesetzes abgeben muß, wenn man gebessert oder mit guten Vorsätzen aus dem Gefangenhause Tretende vor Versuchung Möge es der Regierung gelingen, eine solche vom Publifum und der Volksgesinnung ausge⸗ hende Maßregel und Thätigkeit, zu der hier bereits ein schöner An⸗ fang für die jugendlichen Missethäter gemacht ist, über das Land aus⸗ zubreiten, wobei sie freilich mit Sicherheit auf bedeutende Unterstüz

ung durch die sich mit Beaufsichtigung, Unterricht und Kranken

öflege der Gefangenen beschäftigenden Orden beiderlei Geschlechts

zählen darf.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 24. März.

An der Tages⸗ ördnung war heute die zweite Lesung der Bill in

Bezug auf die Sir James Graham, er Minister des Innern, der sie beantragte, schlug dabei vor, daß ie auf die Arbeit bezüglichen Klauseln baldmöglichst in den Ausschuß ebracht, die Unterrichts⸗Klauseln aber bis nach Sstern verschoben wer⸗

den möchten. Herr Hume fragte, ob es ausdrücklich so zu verstehen

y, daß die Mitglieder, wenn sie für die zweite Lesung der Bill

stimmten, dadurch nicht verhindert seyen, im Ausschuß noch das Prin⸗

zip der Besteuerung und das der geistlichen Ober⸗Aufsicht anzufechten. Sir J. Graham erwiederte darauf, das Prinzip der Bill sey, daß den in den Fabriken beschäftigten Kindern mit Hülfe des Staats Unterricht zu Theil werde; die Art und Weise aber, wie dieser Zweck zu erreichen, bleibe, als Detail⸗Frage, wenn auch von gro⸗ ßer Wichtigkeit, der Diskussion vollkommen offen. Herr Hume wünschte auch zu wissen, ob die Minister das Unterrichts⸗ Werk durch eine spätere Maßregel noch weiter auszuführen beabsich⸗ tigten. Sir J. Graham bezog sich auf die Anzeige, welche er bei ö“ 18 “]

mittag, wie es scheint, Entrepots von Antwerpen verbreitet worden ist, weise nicht bestätigt. diesen Morgen des der Anlaß dazu gewesen ist. achtbaren Personen erhalten,

ner Declaration das Wahlrecht erkaufen kann, sondern die zur Be⸗ steuerung angegebenen Objekte wirklich besitzen muß, nicht sanctionirt wor⸗ den ist. Das Ministerium, wie die meisten Redner erkannten diese Auslegung des Gesetzes als die allein wahre an und räumten ein, daß in dieser Hinsicht das gegenwärtige Projekt unvollkommen aber, 1 wodurch die wirkliche Durchführung des könne. neue Maßregeln die würden, über solche Fraudationen zu richten, wie über andere Betrü⸗ gereien. welches die Bezahlung des Census ders für des Handels und der Industrie täglich neue Patente gelöst würden die neuen Patentirten 1 und auf diese Weise die Strafe der falschen tragen wir Patentirten, Es würde sanctionirt worden seyn. das Gesetz keinen 9 8.2⸗ ie Diskussionen solcher politischen Gesetze von Partei

der Lee. esetz n den Parteien, von gebeutet.

395

Einbringung dieser Bill gemacht, daß Prinzip durch spätere Maßregeln auch auf die in den Spitzen⸗ und Druck⸗Fabriken beschäftigten Kinder und auf die Kinder in den Ar⸗ beitshäusern großer Städte auszudehnen beabsichtige. Herr Hawes und andere Mitglieder protestirten dagegen, daß man die ganze Kon⸗ trolle über den Volks⸗Unterricht dem Klerus der Anglikanischen Kirche übertragen wolle. Sir J. Graham entgegnete, die Regierung sey sich bei Einbringung dieser Bill wohl bewußt gewesen, daß sie links und rechts auf Widerstand stoßen werde; aber so volle Gerechtigkeit man auch den Bemühungen der Dissenters um den öffentlichen Unter⸗ richt müsse zu Theil werden lassen, so sey es doch andererseits klar, daß ohne den herzlichen Beistand der herrschenden Kirche keine ausgedehnte Unterrichts⸗Maßregel zu Stande gebracht werden könne; man habe also die Mitwirkung der Kirche so weit ausgedehnt, als es sich mit der Vermeidung religiösen Aergernisses, den Dissen⸗ ters gegenüber, irgend vertrage. Aufgeschoben könne die Maßregel nicht längerswerden, denn die Unruhen im vorigen Herbste seyen hauptsäch⸗ lich durch junge Leute von 18 bis 22 Jahren erregt worden, und man müsse also möglichst schnell dafür sorgen, daß die Jugend besser er— zogen und unterrichtet werde. Nachdem dies Thema dann noch eine Zeit lang von der einen und von der anderen Seite besprochen wor⸗ den war, erhielt die vorliegende Bill ohne Abstimmung die zweite Lesung, indem die Opposition sich ihre Amendements für die Ver⸗ handlungen im Ausschusse vorbehielt. 8

nämlich die Regierung das

X

G 25. Die Nachricht, daß der Herzog von der heutigen Eröffnung des Tunnels bei⸗ wohnen werde, war unrichtig; der Herzog wurde zwar von den Direktoren eingeladen, entschuldigte sich jedoch mit Staatsgeschäften. Die Eröffnung geschieht heute Nachmittag um 4 Uhr, und das große Pablikum soll um 6 Uhr gegen Erlegung eines Penny einge⸗ lassen werden. h Der Glo be bemerkt, die Bank habe aus Vorsicht das Sycee⸗ Silber angefauft, damit jene bedeutende Masse Silbers nicht in die Hände von Privatleuten gerathen könne und dadurch die Macht der Bank über die Geld⸗Verhältnisse des Landes momentan wenigstens gelähmt würde. Jetzt wird das Geld allmälig in Umlauf kommen, ohne daß Gefahr dadurch entsteht. Besonders getäuscht finden sich diejenigen, welche neuerdings Silber in größeren Summen ausge führt und ohne Zweifel darauf gerechnet haben, sich auch des Sy⸗ cee⸗Silbers zu gleichem Zwecke bemächtigen zu können.

Nicht so gleichgültig wie die Times sprechen sich Morning Chro niele und Sun über das Verfahren Frankreichs in Bezug auf die Gesellschafts Inseln aus. Die Morning Chroniecle macht bemerklich, daß die Königin Pomareh dem Französischen Admiral nur das Protektorat und die Oberhoheit über die Insel für Frankreich zugestanden habe, Angelegenheiten der

London, März. Wellington der Ceremonie der

be, so wie die Verwaltung der dortigen Europäischen Kolonisten, daß der Admiral aber sofort nach der Uebergabe der Insel alle Englischen und Amerikanischen protestan⸗ tischen Missionaire aus derselben verwiesen habe, eine Maßregel, welche dieses Blatt als in den Attributen der Oberhoheit begriffen nicht an⸗ erkennen zu wollen scheint. Sehr heftig spricht sich der radikale Sun über die ganze Sache aus. Er bezeichnet die nach den Südsee Inseln abgesendete Expedition als einen Raubzug und das ganze in dieser Beziehung befolgte System als nur darauf berechnet, Krieg zu provoziren. Die Marquesas⸗Inseln seyen besetzt worden, ohne daß die Einwohner irgend einen Grund zur Beschwerde gegeben; in Otaheiti habe man einen Streit vom Zaune gebrochen und die Bewohner durch die Bedrohung mit einem Bombardement zur Un

alsdann durch die parlamentarischen Wähler zu wecken und die Wahlen s gen Ueberlegung zu seyn, sind die Frucht der be

Die Central⸗Section hat die Herabsetzung des Militair⸗Budgets von 29 ½ Millionen auf 26 Millionen beantragt. Der Kriegs-Minister wird sich entschieden dagegen aussprechen und die Nothwendigkeit dar⸗ zuthun suchen, in einem Lande, das weder eine Landwehr noch eine angemessen organisirte National⸗Garde besitzt, die Armee auf einem größeren Fuße zu erhalten.

11“ Deutsche Bundesstaaten.

Detmold, ,26. März. (Hannov. Z.) Das heutige Re gierungsblatt enthält eine vom ganzen Lande mit dem freudigsten D anke aufgenommene landesherrliche Verordnung vom 21. März d. J., wonach den hiesigen Unterthanen abermals ein höchst ansehn⸗ licher Steuer⸗Erlaß verkündet wird, indem für die Jahre 1843 und 1844 überall nur für die ersten 6 Monate des Jahres die Grund⸗ steuer zur Steuer⸗Kasse erhoben werden soll. 8 Dasselbe Stück der Gesetz⸗Sammlung enthält eine anderweitige landesherrliche Verordnung, wonach für die Zukunft auch die Ritter⸗ schaft und die übrigen bisher eximirten Grundeigenthümer des Für⸗ zur gleichmäßigen Tragung der Staatslasten herangezogen werden.

Hamburg, 20. März.

5 (Q. Z.) Der gestrige Besch Ausschusses der gestrig schluß des

sses Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft, am 1. Mai keine Zinsen zu bezahlen, hat auf den Cours der Actien einen schlechten Eindrnck gemacht. Der Fall beträgt circa 5 pCt. Sie würden noch mehr gewichen seyn, wenn die Fortsetzung nach Berlin nicht in so naher Aussicht stände. Ueber den Gang der Un⸗ terhandlung verlautet nichts Offizielles; die Häuser, welche mit Ent⸗ gegennahme der Actien⸗Zeichnungen beauftragt waren, haben nichts als die lakonische Anzeige erhalten, vorläufig keine mehr anzunehmen.

8 X Frankfurt a. M., 27. März. Nach Mittheilungen aus Darmstadt wird Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Großfürstin Thron⸗ folger von Rußland wahrscheinlich in diesem Sommer nicht den Groß⸗ herzogl. Hessischen Hof mit einem Besuche erfreuen können. Der Königl. Preußische Gesandte an den Großherzogl. Badischen und Hessischen und Herzogl. Nassauschen Höfen, Herr Oberst von Rado⸗ witz, ist gestern nach Karlsruhe abgereist.

Baron A. von Rothschild ist gestern nach dem Haag abgereist und dadurch das Gerücht entstanden, es seyen die Unterhandlungen zwischen der Königl. Niederländischen Regierung und dem Hause Rothschild, wegen Kapitalisirung der Belgischen Schuld, von neuem in Gang gekommen.

Die sterr 8

Wien, 26. März. (Aerztl. Bülletin.) S— 8

3 8 Am 25. März, früh um 9 Uhr.

In den verflossenen 24 Stunden, während welchen die gewöhnlichen wohlthätigen Krisen sich wiederholten, zeigten sich einige günstige Verän⸗ derungen in dem Zustande des Durchlauchtigsten Erzherzogs Franz Karl, die uns zu der Hoffnung einer baldigen Beendigung der Krankheit be⸗ rechtigen.

Frhr. von Türkheim.

Dr. Zangerl. Se. Majestät der Kaiser haben an Allerhöchstihren staatsräth⸗

terwerfung gezwungen; der Admiral habe die vorzüglichsten Häupter der Insel so lange am Bord seines Schiffrs gefangen gehalten, bis sie seinem Verlangen nachgegeben, und die Königin, welche am läng⸗ sten widerstrebt, sey endlich durch Drohungen ebenfalls zur Nachgie⸗ bigkeit bewogen worden. Dieses Blatt will auch wissen, daß jener Occupation wegen dem Grafen von Aberdeen lebhafte Vorstellungen gemacht worden seyen, und daß derselbe geantwortet habe, er wolle sich an den Französischen Gesandten wenden, könne aber eher keine Schritte thun, als bis er über die Ursache jenes fremdartigen Ver fahrens amtliche Kunde habe. Zugleich erinnert das erwähnte Blatt die Vereinigten Staaten von Nord Amerika daran, daß es auch in ihrem Interesse sey, solchen gewaltthätigen Unternehmungen in der Südsee zu steuern. t 8

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** Brüssel, 26. März. Das Gerücht, welches gestern Nach⸗ mit großem Leichtsinne über den Brand des hat sich glücklicher⸗ Das Journal (l' Emancipation), welches Gerüchtes Erwähnung thut, sagt nicht, welches Wir hatten die Nachricht von zwei achtbe welche eben von der Nord⸗Eisenbahn⸗ Station kamen, wo man den Brand als gewisse Thatsache ausgege⸗ ben hatte. Man sollte den Urhebern solcher falschen Gerüchte auf die Spur zu kommen suchen, da dieselben auch auf Handels Opera⸗

tionen Einfluß haben können. 8 Das Gesetz über die Wahl⸗Fraudationen ist gestern mit 56 gegen 28 Stimmen angenommen worden. Unter den liberalen Deputirten, von denen jedoch mehrere fehlten, haben auch diejenigen, welche sich bei allen Diskussionen als gemäßigt gezeigt, dagegen gestimmt. Das Gesetz kann nur einen provisorischen Charakter haben, da aus Zeit⸗ mangel wegen der nahe bevorstehenden Wahlen das Prinzip des reellen Wahl⸗Census, d. h., daß man nicht vermittelst aus der Luft gegriffe⸗

8

sey. Die Majorität glaubte die Verfügungen zu treffen, 2 w Prinzips gesichert werden Die liberale Minorität versicherte dagegen, daß ohne alle

Tribunale keine größere Schwierigkeiten finden

daß die Zeit mangele, um alle

Sie hob besonders hervor, seit die Städte ungünstig sey, da

daß das vorliegende Projekt, zwei Jahren verlange, beson⸗ in diesen wegen Ausdehnung

also von den Wahlen ausgeschlossen würden 4 2 der Declarationen mit⸗ Dieser Einwurf ist offenbar gegründet, und

müßten.

ge

Koöonstantinopel, 8. März.

Gesandten offiziell mitgetheilt, ronitischen Kaimakan zugewiesen worden sey,

lichen Referenten, Hofrath von Nandory, am 21. März d. J. nach⸗ stehendes Kabinets⸗Schreiben erlassen: „Lieber Hofrath von Nandory! „Aus Ihrer mündlichen Vorstellung habe Ich die Hindernisse, welche Ihr vorgerücktes Alter, und der Zustand Ihrer Gesundheit der Fortsetzung Ihrer bisherigen Dienstleistungen bei dem Staats⸗Rathe in den Weg le⸗ gen, und ihren Wunsch entnommen, von dieser Dienstleistung deshalb ent⸗ hoben zu werden. Indem Ich Sie Ihrer Bitte gemäß von diesem Ge⸗ schäfte, dessen Erfordernisse Sie mit Treue und dem regsten Eifer, während einer langen Reihe von Jahren zu Meiner Zufriedenheit zu entsprechen sich unausgesetzt bestrebten, enthebe, verleihe Ich Ihnen die Geheime Raths⸗ würde tarfrei, und behalte Mir vor, von Ihrer Geschäfts⸗Erfahrung in Ungarisch⸗Siebenbürgischen Angelegenheiten in vorkommenden Fällen den eigneten Gebrauch zu machen. ““ 1u.“ (gez.) Ferdinand.“

ggg. ——

T urz

e.- (A. Z.) Sarim Efendi ha der St. Ztg.) den Europäischen daß der Distrikt Dschebail dem Ma⸗ daß Befehle nach Beirut

gestern in einer Note (vgl. Nr. 86

8

ergehen werden, um die letzten Albanesischen Milizen von Syrien nach Rumelien zurückzubringen, s Wünsche der Mächte sollen durch diese Anordnungen bemerken zu müssen, · Lage der Dinge im Libanon nichts ändern. Oschebail dem Paschalik von Tripolis oder dem Maronitischen Kaimakanat angehöre, da das letztere eben so wie das erstere nichts weiter mehr sind, als Türkische Provinzen. Revenüen der früheren Emirs herrlichen Schatz Besoldung ausgeworfen zum deutlichen Beweis, daß sie weiter nichts als gewöhnliche Pforten⸗Beamte sind. die Türken mit Bangigkeit das Resultat des Rußland gerichteten Autographs des Sultans; sie affektiren Ruhe und Entschlossenheit; 1 daß Se. Majestät die Erklärungen nehme. zuschreiten; seine ganze Thätigkeit in vorerst auf freundschaftliche Russischen Hof machte, gegen die Pforte des strengen Rechts dabei absehen möge. wo es nicht überflüssig seyn möchte, auf die jener Erklärung beifügte, nämlich, es wolle sich Fürstenthümer enthalten, kein Krieg entstehe.

der Pforte identifizirt.

daß somit die der Pforte vorgelegten nun vollständig erfüllt seyen. Die Gesandten dnur sich befriedigt fühlen. Ich glaube jedoch daß die genannten Bestimmungen in der eigentlichen

Es ist gleichgültig ob der Distrikt

Die Einkünfte des Gebirgs und die erer werden für die Zukunft in den Groß fließen und den beiden Kamaikans ward eine fixe

Hinsichtlich Serbiens erwarten letzten an den Kaiser von im Grunde aber zittern sie vor der Möglichkeit, des Suͤltans ungnädig auf England hatte bekanntlich erklärt, daß es nicht beabsich⸗ die Angelegenheiten der unteren Donau förmlich ein

dieser Sache beschränkte sich Vorstellun en, welche Lord Aberdeen dem te, damit dieser in der erwähnten Angelegenheit mit Nachsicht verfahre und von den Forderungen Es ist jetzt der Augenblick, ’b Restriction, die England aufmerksam zu machen. England sagte jeder Intervention in die Angelegenheiten der so lange aus den bestehenden Zerwürfnissen Frankreich hat sich, was Serbien betrifft, mit

bedauern, daß ein Amendement, wonach diejenigen neuen

welche die Ausübung der Industrie wirklich bewiesen, zugelassen werden sollten, nicht angenommen worden ist. dadurch zugleich das wahre Prinzip auf indirekte Weise Ein Hauptübelstand liegt immer darin, daß definitiven Charakter haben kann und binnen zwei Modificationen darin nöthig werden. Es würden aber

Opposition immer in einem unreinen

S 4 Interesse aus Man wartet gewöhnlich die Nähe der hagen

Wahlen ab, um

lste Infanterie⸗Brigade Oberst von Prondzinoki,

Inland. Das Militair⸗Wochenblatt publizirt

“”“ 2*

Berlin, 30. März.

außer den (gestern mitgetheilten) Beförderungen auch nachstehende Besetzung der vakanten höheren Stellen in der Armee:

Infanterie⸗Brigaden. Comm inb

des 21sten Infanterie⸗Regiments.