1843 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8— 1“ getheilt worden sind, um dasselbe zur Kenntniß der Be⸗ theiligten zu bringen. Duͤsseldorf, den 24. März 1843. 1 ͤTTTTöTTTö11n““

——2

Eiin Güter⸗Komplerus von 5 bis 600 Hufen Kull misch, worunter 266 Huf. 15 M. Kullm. (17,755 M. Preuß.) Wald, 1144 .“X“ (9,380 ]) Acker, H 8“ (4,020 ⸗) schöner E 116“ Flußwiesen, in einer der besten Gegenden Ostpreußens belegen, ist sofort unter vortheilhaften Bedingungen aus freier Hand zu verkausen. Es wird dabei bemerkt, daß die Güter völlig unverschuldet sind und eine Anzahlung von 100,000 Thlr. genügen würde, welche bei guter persön licher Sicherheit auch vermindert werden kann. Kaufliebhaber werden ersucht, sich schleunigst wegen näherer Auskunft persönlich oder in portofreien Briefen an die Justiz⸗Kommissarien Jester in Rastenburg oder Porsch in Braunsberg ohne Einmischung eines Anderen⸗ enden.

Ein Landgnt in der Nähe der Berlin⸗Anhaltschen Eisenbahn, im Flemming belegen, mit ländlichen Wohn und Wirthschafts⸗Gebäuden, ca. 500 Morgen Feld (größtentheils guter Lehmboden), einen großen Wiese, einem Hausgarten, 300 Morgen bestandenem Holz ꝛc., nebst vollständigem Inventarium, soll mit 4000 Thlr. Anzahlung schnell verkauft werden. Das übrige Kapi tal soll gegen 3 pCt. Verzinsung, bei richtiger Abzah lung derselben, binnen 10 Jahren einer Kündigung

nicht unterworfen seyn.

Nläheres durch den Oelonom Fr. Herrmann

Hioße Ulrich-Straße Nr. 57 in Halle a. d. S.

Vortheilhafter Verkauf.

8 Ein in der Preuß. Ober-Lausitz gelegenes, mit ca. 1250 M. M. Areal und massiven Gebäuden versehenes Rittergut, dessen Forsten einen Holzbestand von 29,166 Thlr. enthalten, und wozu alle herrschaftliche Gerechtsame, auch trockene Zinsen und eine Schäferei vvon 3- bis 400 Stück Schaafen gehören, soll für den 8 billigen Preis von 46,000 Thlr., bei 10⸗ bis 12,000 Thlr. Anzahlung, sofort verkauft werden durch G. A. 1 Strobel in Weißenberg bei Bauzen.

Emlaͤufer.

Eine bedeutende Anzahl Landgüter in verschiedenen Preuß. Provinzen, zu Preisen von 10—180,000 Thlr., habe in Auftrag zum Verkauf nachzuweisen. Auf schriftl.

portofr. Anfragen ertheilt jede gewünschte Auskunft der Güter⸗Agent H. L. Beuthner in Letschin bei Küstrin.

Vom Magistrate der Kaiserl. priv. u. freien Berg⸗ u. Kreisstadt Budweis in Böhmen wird über Einschreiten szub No. Exh. 2695 de. praes. 10. Juli l. J. des Franz Haas als Testaments⸗Erekutor nach dem hierorts ver

storbenen pensionirten Kaiserl. Königl. Kreisamts Regi stranten Herrn Franz Karl Helfert, der vom Kaiserl. Königl. Marine⸗Infanterie⸗Bataillons verabschiedete Privat⸗Kadet Joseph v. Hohensteg als berufener Erbe zur Hälste des Nachlasses des obigen Erblassers nach dem Testaments⸗Absatze 13 hiermit aufgefordert, bin⸗ nen 6 Jahren vom Tage der Veröffentlichung dieses Ediktes sein Erbrecht um so gewisser hiergerichts gel tend zu machen, als im Widrigen nach Verlauf dieses Zeitraumes dessen Erbtheil sammt Interessen nach der letzten Berufung in Folge der weiteren Anordnung des bezogenen Testamentes zur Stiftung eines Kranken bettes in dem hiesigen Armen⸗Krankenhause verwen det werden würde. 8 (L. S.) Budweis, den 11. Oktober 1842.

öVö-. Der bei der Königl. Sächsischen Garde du Corps gestandene Christoph Friedrich Klemm aus Mittelsayda bei Freiberg,

welcher vom Feldzuge nach Rußland im Jahre 1812

nicht zurückgekehrt, auch seitdem keine Nachricht von sich

gegeben, so wie seine Erben, werden hierdurch geladen, den siebenten Juli 1843

hier persönlich oder durch Bevollmächtigte hiesigen Orts⸗

zu erscheinen und sich gehörig anzumelden, auch resp.

ihre Ansprüche rechtlich zu erweisen, widrigenfalls der

Abwesende für todt, seine Erben aber ihrer Ansprüche

an dessen ungefähr 40 Thlr. betragenden Nachlasse und

der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für ver⸗ lustig werden erklärt werden durch ein Erkenntniß, des sen Bekanntmachung nach dem 14 Tage vorher erfolg ten Aktenschlusse die Vorgeladenen sich⸗ . den 8. September 1843 sub poena publicati zu gewärtigen haben. Gericht Mittelsayda, den 13. Februar 1843.

C. F. Gramp, „Nachdem der Kaufmann Wilhelm Heinkich Sund hierselbst sich für insolvent erklärt, die darauf angeord nete gerichtliche Inventur seines Vermögens eine sehr bedeutende Insufficienz ergeben und deshalb unter heu tigem Tage der formelle Konkurs cröffnet, danächst auch die Erlassung der behufigen Ediktal⸗Citationen für nöthig erachtet werden. Solchem nach werden alle die jenigen, die an den Kaufmann Wilhelm Heinrich Sund hierselbst, insbesondere auch an dessen in der Fischer straße hierselbst sub Nr. 395 belegene Wohnhaus mit den Nebengebäuden und sonstigem Zubehör Ansprüche irgend einer Art haben sollten, hiermit geladen solche in einem der auf den 11. und 25. April und 9. rhn d. J., Vormittags 9 Uhr, angesetzten Liquidations Termine speziell und beglaubigt vor uns anzumelden bei Strafe des in dem letzten Termine zu erkennenden Ausschlusses.

In dem letztgedachten Termine wird auch über die Richtigkeit der angemeldeten Forderungen und deren Priorität, über die etwa nöthig werdende Bestellung eines gemeinschaftlichen Anwaltes und eines Curatoris massae, über die gütliche Beseitigung dieses Konkurses und andere, das gemeinsame Interesse berührende Ge⸗ genstände mit den Kreditoren verhandelt werden, und haben die Ausgebliebenen sich sodann den Beschlüssen der anwesenden Mehrheit der Kreditoren zu unterwerfen.

Datum Barth, den 28. März 1843.

Bürgermeister und Rath hierselbst. Oom. is

Just.

vZ4“ BBWW— b ’I Deutschen Land- und Forstwirthe in Altenburg 1

vom 4. bis 10. September 1843.

Zu der VII. Versammlung Deutscher Land⸗ und Forstwirthe, welche in Folge der Beschlüsse der VI. Ver sammlung und der eingeholten gnädigsten Genehmigung Sr. Durchlaucht des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg vom 4. bis einschl. 10. Sept. 1843 in Altenburg statt sinden wird, ladet der unterzeichnete Vorstand die geehr ten Land⸗ und Forstwirthe, so wie überhaupt alle diejenigen Männer, welche sich für Land⸗ und Forst wirthschaft interessiren, namentlich auch die land⸗ und forstwirthschaftlichen Gesellschaften und Vereine, den Statuten gemäß, hiermit unter der Versicherung ein, daß von Seiten der Behörden, Vereine und Bewohner Altenburgs, so wie auch von den benachbarten Land⸗ und Forstwirthen, nichts versäumt werden wird, um, so viel es die Verhältnisse gestatten, dem ehrenvollen Ver trauen zu genügen, welches sich in der Wahl von Al tenburg kund gegeben.

Die erste allgemeine Sitzung soll Montag den 4. Septbr., Vormittags, gehalten werden.

Als Stoff für die Verhandlungen sollen alle die Aufmerksamkeit der Land⸗- und Forstwirthe in Anspruch nehmende Gegenstände und Fragen dienen, wie wir de ren eine große Anzahl in besonderem Abdrucke und in mehreren land- und forstwirthschaftlichen Zeitschriften, mit Berücksichtigung der gewöhnlichen 5 Sectionen (für Ackerbau, Viehzucht, technische Gewerbe, Wein⸗ und Obstbau, un dForstwesen) in Vorschlag zu bringen nicht unterlassen haben.

Umfänglichere, für den Vortrag bei der Versammlung bestimmte Abhandlungen (welche aber, nach frühe ren Beschlüssen, sofern sie nicht Gegenstände von be sonderer praktischer Wichtigkeit betreffen und An träge begründen, worüber während der Dauer der Versammlung zu verhandeln und zu beschließen ist, mög lichst vermieden werden sollen), sind bis zum2 4. August an den Vorstand einzusenden, bis zu welchem Termine auch alle für die beabsichtigte Ausstellung des hie⸗ sigen landwirthschaftlichen Vereins und der hiesigen pomologischen Gesellschaft bestimmte Gegenstände, als Thiere, Wollvließe, Maschinen, Acker⸗Geräthschaften, Feld⸗, Garten⸗ und Wald⸗Pro⸗ dukte, so wie auch alle für die Kunst⸗ und Gewerb⸗ Ausstellung des hiesigen Kunst⸗ und Handwerks⸗ Vereins bestimmte Kunst⸗ und Gewerbs⸗Erzeugnisse, bei

den 3 genannten Gesellschaften und Vereinen angemel

det werden müssen.

Eben so ersuchen wir auch Alle, welche der Versamm lung beizuwohnen gedenken, uns ihre Absicht bis zum 24. August gefälligst mitzutheilen, damit wir hiernach alle Einrichtungen bemessen und namentlich auch wer gen der Wohnungen, für welche mit jener Anzeige der gewünschte Gelaß zu bezeichnen seyn würde, die nö⸗ thigen Vorkehrungen treffen können.

Wegen der aus Veranlassung der bevorstehenden Versammlung gestellten Preis⸗Aufgaben beziehen wir uns auf nachstehendes Programm und erklären zugleich, daß die im Druck erschienene vollständige Bekanntmachung der getroffenen Einrichtungen, Ver anstaltungen, vorgeschlagenen Fragen zc. bei uns und bei den Geschäftsführern der diesjährigen Versamm lung, Herrn Professor Dr. Schweitzer zu Tharand und Herrn Professor Lange zu Altenburg, in Empsang genommen werden können.

Briefe und Sendungen erbitten wir uns unter der Adresse: „An den Vorstand der VII. Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe in Altenburg“.

Zum Schlusse bringen wir endlich noch das Dent mal von Thaer in der zuversichtlichen Hoffnung in Erwähnung, daß für dasselbe im Laufe dieses Jahres, und zwar noch vor der VII. Versammlung der Deut schen Land- und Forstwirthe so reichliche Beiträge an den mitunterzeichneten Dr. Crusius in Leipzig (und zwar mit der Aufschrift: „Thaer's Denkmal betr. ) eingehen werden, daß endlich die Ausführung desselben als gesichert betrachtet und die feierliche (Grundstein legung für dasselbe von den in Altenburg versammel⸗

ten Deutschen Land⸗ und Forstwirthen selbst vollzogen werden könne, wozu die Eisenbahn⸗ Verbindung zwischen Leipzig und Altenburg die besten und schnellsten Dienste gewähren wird.

Altenburg und Rüdigsdorf, den 20. März 1843.

Geh. Nath v. Wüstemann. Dr. W. Crusius.

Peogramm über

einige Preis⸗Aufgaben, land⸗ und forst

wirthschaftlichen Inhalts.

In Anerkennung und zur Unterstützung der gemein

nützigen Zwecke der Versammlung Deutscher Land und

Forstwirthe, so wie aus reger Theilnahme an deren

diesjährigem VII. Zusammentreten in Altenburg, sind

1) von Sr. Durchlaucht dem Herzog Joseph von Sachsen Altenburg

ein Preis von 100 Dukaten

auf die beste Geschichte der Landwirthschaft

im Altenburgischen Osterlande,

2) von Sr. Excellenz dem Königl. Sächsischen Staats Minister und Altenburgischen Landschafts Präsi dent von Lindenau

ein Preis von 50 Dukaten

für die beste Beantwortung der Frage: 1

„Welche Maßnahmen sind die geeignetsten, um bei

pachtweiser Annahme und Rückgabe von Landgütern

den Verlusten und Streitigkeiten vorzubeugen, welche theils durch die Ermangelung eines festen Prinzips

hinsichtlich der Verwerthungs⸗Modalität der zu tari renden Inventarien- Gegenstände, theils durch den Einfluß der zufälligen, zeitweisen Preis⸗Konjunkturen darauf, theils endlich durch mangelhafte Sachkennt niß oder gewissenloses Verfahren von Seiten der bei solchen Verhandlungen zugezogenen Taratoren, für die jene Gegenstände übernehmende oder abgebende Partei entstehen und, wie die Erfahrung lehrt, für den einen oder anderen Theil, selbst ohne dessen Ver schulden, die Gefahr großer Vermögens⸗Einbußen herbeiführen können?“ 3) von den städtischen Behörden Altenburgs L‚ein Preis von 20 Friedrichsd'or auf die beste Beantwortung der Frage: 8 „Welchen Einfluß haben wir von den Eisenbahnen auf die Deutsche Landwirthschaft zu erwarten, wie wird namentlich die Sächsisch⸗Baperische Eisenbahn auf Altenburgs bisherigen Verkehr mit landwirth schestchem Erzeugnissen einwirken, und was kann so viel als möglich festzuhalten 4) EEE1 Präsident und Stellvertre andschafts⸗Präsidenten, Freiherrn von

2s Seckendorff in Altenburg,

8 ein Preis von 20 Dukaten für die beste Beantwortung der Frage:

„Wie weit geht die Berechtigung und Verpflichtung

des Staats in Beaufsichtigung der Benutzung und

Bewirthschaftung der Privat⸗Holzgrundstücke?“ ausgesetzt und mit dem Preis⸗Richteramte ein Kolle⸗ gium betraut worden, das aus den beiden unterzeich neten Vorständen der VII. Versammlung Deutscher Land- und Forstwirthe und aus je einem hierzu beson ders zu erwählenden Sachverständigen der nachgenann ten 4 landwirthschaftlichen Vereine, als: 1) des land⸗ wirthschaftlichen Vereins zu Altenburg, 2) des land wirthschaftlichen Vereins zu Weimar, 3) der Leipziger ökonomischen Societät und 4) der landwirthschaftlichen Gesellschaft für das Königreich Sachsen, bestehen soll.

Einige der obgedachten Fragen sind von der Art, daß geeignete Preisbewerber keine erheblichen Vorstudien erst noch zu machen hätten; bei anderen ist das Ge⸗ gentheil der Fall. Um Beides zu vereinigen, geht die Absicht der Preis⸗Aufgeber dahin, daß zum ersten Schluß termin für die Einsendung der Preisbewerbungs⸗Schrif ten der erste August 1843 zwar bestimmt wird, aber dem Preisrichter-Kollegium vorbehalten bleibt, die Preis fragen, welche es für nicht genügend gelöst erachtet, an⸗ derweit und mit Fristsetzung bis zum 1. Juli 1844 aus zuschreiben. Es bleibt auch für diese Zeit kompetent, entscheidet nach Stimmenmehrheit und bei Stimmen gleichheit mittelst Doppelstimme des Vorsitzenden, ohne daß die unterbliebene Theilnahme eines oder des an deren Preisrichters der Gültigkeit des Beschlusses Ein trag thut, und hat den Erfolg seiner Thätigkeit den Versammlungen von 1843 und bezüglich 1844 vor⸗ zulegen.

Sollten andere Freunde und Gönner der Landwirth schaft gemeint seyn, die obgedachten Preisfragen durch andere Aufgaben zu vermehren, und deren Lösung in der angedeuteten Weise vermittelt zu sehen wünschen, so sehen wir einer baldgefälligen Mittheilung ent⸗ gegen.

Indem wir nun diese Preis⸗Ausgaben, erhaltenem Auftrage gemäß, hiermit bekannt machen, bemerken wir, daß die Ablieferung der mit Motto und versiegeltem Namen zu versehenden Bewerbungsschriften obgedach termaßen für dieses Jahr bis spätestens den 1. August 1843 erfolgt seyn muß, damit das Kollegium der 6 Preisrichter sich über die Zuerkennung der ausgesetzten Preise zeitig einigen und seine Beschlüsse dann bei der Versammlung Deutscher Land⸗ und Forstwirthe öffent lich verkündigen könne.

Altenburg und Rüdigsdorf, den 20. März 1843.

Wüstemann. Dr. W. Crusius.

8 Guts⸗Verkauf in Boͤhmen. Auf das Ende Mai l. J. bei dem Kaiserl. Königl.

Landrechte mit dem als Ausrufspreis angenommenen Licitations Kaufswerthe vom Jahre 1799 pr. 103829 Fl. 14 ½ Kr. in Conv. Münze öffentlich feil zu bietende, bei Klentsch im Klattauer Kreise gelegene ehemalige Augustiner Klostergut Stokau mit 611 N. Oe. Metzen Aeckern, 234 M. Wiesen, 2950 M. Wald, 20 M. Gärien, 5 Karpfen⸗ und 5 Forellenteichen, 215 M. Hutweiden an Eigenthümlichen, und 12500 M. den Unterthanen gehörigen Gründen, 116088 zweispän nigen Zug⸗ und 6238 Hand⸗Robot -Tagen, bedeuten den Zinsungen, Laudemien, 40 ganzen und 3 Theil Oörfern, 9 Mühlen, 6 Spiegelschleisen, 1 Waffen hammer, 1 Steingut Fabrik, einem Bräuhause auf 80. Eimer mit zugewiesenen 18 Wirthshäusern, einem Branntweinhause, Schäferei, Ziegelbrennerei, mit 3000 Deutschen Unterthanen, werden bis dahin von JIIIDor. Edmund und IIIDor. Heinrich Schuster in Prag, als Gatten zweier Miterbinnen dieses Gutes, Anbote auf freier Hand angenommen, und wenn solche im Ver hältnisse zu dem gegenwärtigen Preise der Landgüter stehen würden, dieses Gut auch aus freier Hand ver äußert.

dI des Juwelen⸗, Silber⸗ und Goldwaaren⸗ Lagers des Johann Richter in Prag.

Der Besitzer dieses seit 40 Jahren mit unermüdeter Hingebung und unablässiger Beachtung aller Fortschritte im Gebiete der Mode und des neuesten Wiener und Pariser Geschmacks betriebenen, durch wiederholte Ge⸗ schäftsreisen erweiterten, so wie durch Solidität und möglichst billige Preise in den ehrenvollsten Ruf ge— kommenen Silber⸗ und Goldwaaren⸗Erzeugungs⸗Eta⸗ blissement ist gesonnen, dasselbe aufzugeben.

Es dürfte sich vorzüglich für jene seiner jüngeren Herren Kollegen eignen, welche im Begriffe wären, ein eigenes Geschäft dieser Art zu beginnen. Der Käufer würde nicht nur in ein vollkommen eingerichtetes, der ausgebreitetsten Verbindung und Kundschaft sich er freuendes, auf das geschmackvollste assortirtes Juwelen⸗, Silber- und Goldwaaren Handelsgeschäft eintreten, sondern der gegenwärtige Besitzer würde es sich auch, aus besonderer Liebe zu diesem fast ein halbes Jahr hundert gepflegten Unternehmen, zum Vergnügen ma chen, einem wackeren und thätigen Käufer durch die annehmbarsten Bedingungen das Geschäft zu erleich⸗ tern und ihm mit seinen eigenen Erfahrungen in Be⸗ ug auf Einkäufe, Einlösungen, Empfehlungen, Rath⸗ säsgaäͤge, industrielle Fortschritte, Geschäftsreisen u. s. w. thätig an die Hand zu gehen.

Sollte sich bis zum 1. August 1543 kein kauflusti⸗ ger Unternehmer finden, so wird hiermit zugleich die Auflösung des bemeldeten Geschäfts und d'er bis Ende Oktober dieses Jahres im Einzelnen stattfindende Ausverkauf des gedachten Juwelen⸗, Silber⸗ und Gold waaren⸗-Lagers angekündigt, in dessen Folge dann auch die Vermiethung der gegenwärtig inhaben den Lokalität, im eigenen Hause des jetzigen Besitzers, am kleinen Ringe der Altstadt Prag Nr. 459, als an einem der frequentesten Plätze der Stadt, geschehen würde.

Anfragen und Anträge erbittet man sich durch porto⸗ freie Briefe. 6“ e.“

(Post⸗) Fahrt von Hamburg nach New⸗York. Die rühmlichst bekannten Packet 8

des Unterzeichneten werden solgendermaßen von

abgehen: Newton, Stephani, 2 Washington, Franklin, .

Packet—

(Post⸗) Schiffe

hier

Capt. Wienholtz, 25. April, Flor, 25. Mai, Krüger, 25. Juni, Sleeboom, 25. Juli, Howard, Paulsen, 15. August, Newton, Wienholtz, 15. September,

vWA

““ 8 .““

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach⸗ richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich⸗ neten, so wie auf portofreie Anfragen

Rob. M. Sloman in Hamburg, Eigenthümer dieser Packetschiffe.

2„* 8 42 * 8 Literarische Anzeigen. Erschienen und versandt ist (in Berlin, Stechbahn 3

Posen und Bromberg an E. S. Mittle r):

Journal für praktische Chemice. Herausgegeben v0n! 0. 2. I. Imannmn und R. E. Ma reh 2⁴ 10 d. Acht und Zwanzigsten Bandes erstes Heft. 1843. No. 1. gr. 8. geh. Preis des Jahrgangs von 3 Bänden oder 24 Heften 8 Thlr.

Inhalt: süssen Stoff aus der Süls-

holzwurzel (Glyeyrrhicin); von A.

Ueber den Vogel jun.

Chemische Untersuchung des Gnano; von C. Be-¹ tels. Indigo darzustellen. Uecber Arseniksäure

Uecber ein Verfahren, reduzirten

Brech

weinstein, Harnstoff und Allantoin; von Peloecke

nenes

Ucecber das Pepsin, das wahrscheinliche Prinzip der Verdauung; von Vogel jun. Untersuchun gen über die chemische Classihcation der organi 83 h. 60e r. h 92 r dit (Fort-

Vorkommen der Moder-Substanzen in

schen Substanzen; von setzung). 8n Ucber Infuso die Ausdehnung der Luft bei

Literari-

Pflanzensäften von IIernmann. Ucbern

heren Temperaturen; von Magnus.

EI“

Literatur.

sche Nachweisungen. Barth in Lcipzig.

So chen ist erschienen: 2 * ) * 8 Fliegende Blätten fHHi NIen do 8 NS 8 Die Censurfragc. Preis 5 9 Preis 5 Sgr.

Berlin, Marz 1843.

Tages.

Besser.

Buͤcher- und Kupferstich-Auction. Vom 6. April an wird in Leipzig die Bücher⸗ und Musikalien Sammlung, vom 18. Mai an die vortreff liche Kupferstich Sammlung des verstorbenen Grh. Sachs.- Weimar. Hofraths und Ritters Friedrich Rochlitz versteigert. Kataloge sind durch jede Buch⸗ handlung von C. F. Dörffling in Leipzig zu beziehen. 1AXAX““ Petit Dictionnaire Vollständiges complet Taschen⸗Woͤrterbuch der Französischen und mand -frangçais, Deutschen Sprache. composé d'aprés les meil nach den neuesten und besten leurs ouvrages etc. Werken bearbeitet. 10. geh. 24 Sgr. Leipzig, bei F. A. Brockhaus. Dieses Wörterbuch zeichnet sich vor allen anderen Taschen-Wörterbüchern durch Wortreichthum, schöne

français-allemand et alle-

und so weiter monatlich in derselben Ordnung.

Ausstattung und einen verhältnißmäßig billigen Preis aus. Durch die zweckmäßigste und raumersparendste ty pographische Einrichtung wurde es möglich, fast die dop⸗ pelte Zahl der in anderen ähnlichen Werken enthaltenen, Wörter aufzunehmen, so daß Kaltschmidt z. B. im Buch staben A. über 4000 verzeichnet, während die bis jetzt bekannten Taschen⸗Wörterbücher deren kaum 2000 nach weisen. Da es überhaupt im Ganzen an 70,000 Wörn ter enthält, mithin an Wortreichthum selbst Thibaut übertrifft und hierdurch für die Besitzer andere kostspie⸗ lige Wörterbücher überflüssig macht, so wird der Preis desselben um so mehr billig erscheinen, als auch Druck und Papier nichts zu wünschen übrig lassen.

Linden 20. A. Asher L Comp.

Bei E. IHI. Schroecder IIaus, 18t Bue hhandlungen 2721 bezichen 4

Die Kaltwasserkuren

in ihrem Einflusse

in Berlin, Linden 23,

Jagorsches erschienen und durch alle

aul die verschiedenen Eormen der Unterleibs-Krankheiten Von Dr. Moritz Strahl, Königl. Sanitäts-Rath.

8. gcheftet. Preis 25 Sgr.

In allen guten Buchhandlungen ist zu haben: Beschreibung der Gemälde⸗-Gallerie im Kö⸗ nigl. Museum zu Berlin. Vom Professor Dr. ee Beschreibung der Kunstsammlung in der Kö⸗ nigl. Kunstkammer. Von demselben. 1 Thlr. Carl Heymann, Heil. Geiststr. 7.

In unserem Verlage ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen; Die 8 z w a z1g VBäücher der Hei(( Nach dem masoretischen Texte. Unter der Redaction 8 von Dr. Zunz, übersetzt von 2 H. Arnheim, Dr. Julius Fürst, Dr. M. Sachs. zweiter unveränderter Abdruck der Ausgabe 3 von 1837. Preis für die Ausgabe auf weißem Maschinenpapier, gr. Ler. 8. (51 Bogen Terxt und 1 Bogen Zunz . Zeittafel) Ein Thaler. Dieselbe auf Velinpapier 1 ½ Thlr. Außerdem sind alle Buchhandlungen in den Stand gesetzt, bei Par⸗ tie⸗Bestellungen Frei⸗Exemplare zu gewäh⸗ ren. Schön in Halbfranz und ganz in schwarz Le⸗ der gebundene Exemplare sind stets vorräthig. Einzeln sind zu haben: Pentateuch oder die fünf Bücher Moses für acht Groschen (zehn Ngr.). Die Ersten und letzten Propheten Groschen (funfzehn Ngr.) Die Hagiographen (Psalmen, Sprüche Salomo⸗

JEITEPPPöö.

zwölf

nis, Hiob u. s. w. zwölf Groschen (funfzehn Ngr.). 8

Berlin, März 1843. Veit & Comp.

Petitionen.

2 Rthlr. für ¼ Jahr. 1 Rthlr. ½ Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

enʒ

ets Hiheesr. Sh

Alle Post-Anstalten des In-

und Auslandes nehmen Bes tel⸗-

lung an, für Berlin die Expedition der Staals-Zeitung:

Friedrichsstrasse Ur

Inhalt.

Amtliche Nachrichten. 1“ Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. Strasgeseb⸗ buch. Allerhöchste Proposition, die Zusammenrechnung der Besitzzeit ererbter Grundstücke bei Beurtheilung der Wählbarkeit betreffend. Provinz Posen. Anträge in Bezug auf das Regle⸗ ment. Verwahrungen einiger Mitglieder gegen die früher votirte Adresse. Strafgesetzbuch. . Frankreich. Pairs⸗Kammer. Erfindungs⸗Patente. Deputir⸗ ten⸗Kammer. Supplementar⸗Kredite. Paris. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Das Zuckergesetz; Haltung Englands in Bezug auf die Besetzung der Gesellschafts⸗Inseln.) Hroßbritanien und Irlaud. London. Hof-Nachrichten. Par⸗ laments-Verhandlungen. Chartisten⸗Versammlung. Luft Dampf schiff. Schreiben aus London. (Die Missions Gesellschaften und die Hochkirche; Spaltung wegen des Kirchenbaues; Newman’s Widerruf.) Niederlande. Haag. Herabsetzung der Transito Zölle. Dänemark. Kopenhagen. Königl. Verordnung wegen Errichtung eines „Althing“ auf Island. Oesterreich. Pesth. Einberufung des Landtages. Beschlüsse des Pesther Comitates. . Spanien. Madrid. Briefe aus Madrid ( zano's Schrift: „Die Constitution und die Hochzeit.“) (Wahlen in Barcelona; der Infant Don Francisco. Türkei. Konstantinopel. Verbreitung revolutiongirer der Bulgarei. Die Belästigungen der Oesterreichischen fahrt. Reschid Pascha. 1 8 La Plata⸗Staaten. Montevideo. Rivera's Stellung zwischen der Hauptstadt und dem Argentinischen Invasions Corps. Inland. Königsberg. Fest der Freiwilligen. Breslau. Kannegießer. Feuersbrunst in Jauer.

(Der Senat; Campu⸗ und Paris.

chriften in ampfschiff⸗

18 2

Direktor

Die büreaumäßige Organisation der Subaltern Geschäfte bei den Königlichen Gerichten. (Schluß.)

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Berlin. Literar⸗Notiz.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Ober Landesgerichts⸗Assessor Scholtz zu Krotoszyn zum Rath bei dem Land⸗ und Stadtgericht zu Kempen; und

Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Straßburg bei dem Land- und Stadtgericht zu Schönlanke zum Rath bei demselben Hericht zu ernennen; so wie 1

Dem Land- und Stadtgerichts⸗Assessor Storch zu Oppeln den Charakter als Land⸗ und Stadtgerichts⸗-Rath, und dem Justiz⸗Kom missarius und Notarius Klapper zu Ratibor den Charakter als Justizrath zu verleihen.

Der bisherige Land und Stadtrichter Justizrath K eber zu Beelitz ist zum Justiz Kommissarius bei dem Ober⸗ Landesgericht zu Königsberg und zum Notarius im d epartement desselben mit Beibe⸗ haltung seines Charakters als Justizrath ernannt worden.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 3ten Klasse 89 Klassen-—Lotterie fielen 2 Gewinne zu 2000 S 8 W. 31,921 und 64,182; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. fiel auf Nr. 2 Gewinne zu 400 Rthlr. fielen auf Nr. 16,099 und 82,207 1 Ge 1 winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 50,789 und 75,692; und 9 I zu 100 Rthlr. auf Nr. 15,7704. 10,829. 20,565. 32,201. 55,167. 59,426. 78,951. 79,381 und 84,594.

Berlin, den 5. April 1843.

Königl. General

nigl.

Lotterie⸗Direction. Bekanntmachung. Die Gemälde⸗Gallerie, die Skulpturen⸗Gallerie und das Anti quarium bleiben für morgen, Donnerstag den 6ten d., geschlossen. Berlin, den 5. April 1843. 1 General⸗Direction der Königl. Museen.

Landtags-Angelegenheiten

Provinz Preußen. Königsberg, 29. März. In der heutigen 15ten Plenar

Sitzung war die fortgesetzte Begutachtung des Strafgesetzbuches an

der Tagesordnung. Beim 25sten Titel über gemeingefährliche Ver

brechen besteht eine Strafbestimmung gegen Coalitionen von Fabrik⸗ geringeren oder hö⸗ erstreckt sich auf die Nothwendigkeit Die Versammlung war der Ansicht, daß das Vorhandenseyn der und daß die Konkurrenz

herren oder Fabrikarbeitern zur Erzielung eines heren Lohns. Die 54ste Frage einer solchen Bestimmung. die Höhe des Arbeitslohns sich stets durch disponiblen Arbeitskräfte reguliren müsse,

1 ü. 1 88 5 IJNo r† vo† über die richtige Höhe allein entscheiden könne. Wenn daher derglei

chen Verbindungen keine Verletzung der Rechte Anderer enthalten, so

scheint eine Beschränkung des freien Vertrages auch nicht gerechtfer tigt werden zu können.

und es dürften demnach fallen.

die §§. 508. 509 und 510. gänzlich fort

der Besitzzeit der Erblasser und der Wählbarkeit der Abgeordneten handelt. in dieser Allerhöchsten

Ansicht, die Allerhöchste Intention

dann Anwendung finden, wenn bei Lebzeiten des Vaters die Abtretung

Berlin,

Es wurde daher die 54ste Frage verneint,

Der Landtag brach nach Erledigung des 26sten Titels die Bera⸗ thung über das Strafgesetzbuch ab und ging zu der Begutachtung der Allerhöchsten Proposition über, welche von der, Zusammenrechnung tzei ; Erben bei Beurtheilung der

Die Versammlung erkannte Proposition mit Dank einen Fortschritt zur freieren Entwickelung des ständischen Wesens, hegte jedoch zugleich die werde noch vollständiger erreicht werden, sobald die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung auch

Donnerstag den 6“ n April

eines Grundstückes an den Sohn erfolgt ist. Es wurde demnach beschlossen, die Emanation der vorliegenden Verordnung Allerhöchsten⸗ orts zu erbitten, zugleich aber Sr. Majestät den Wunsch ehrfurchts⸗ voll vorzutragen: „daß bei Beurtheilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes in allen drei Ständen, die Abtretung eines Grundbesitzes von dem Vater an den Sohn bei Lebzeiten des Ersteren der Vererbung gleich zu achten sey.“0

Eine Petition, welche einen Dank der Provinz an des Königs Majestät für die Gewährung von Befestigungs Anlagen in den rechts der Weichsel belegenen Landestheilen beantragte, nahm der Landtag in vollster Anerkennung der Königl. Gnade mit Wärme auf, denn diese bekunde aufs neue, daß das feste Band, welches Ostpreußen an das geliebte angestammte Königshaus binde, für alle Zeiten unauflöslich seyn solle. Zugleich wurde die Ansicht ausgesprochen, daß Festungen nur dann einen genügenden Schutz gewähren, wenn die Wehrhaftigkeit aller waffenfähigen Einwohner hinreichend ausgebildet worden. Die Bevölkerung in Preußen habe in neuerer Zeit bedeutend zugenommen. Nach den bestehenden Militair⸗Etats bleibe eine Menge waffenfähiger Mannschaften uneingezogen und für den Kriegsdienst unausgebildet. Diese könnten aber füglich alle dazu herangezogen werden, ohne den Etat der besoldeten Mannschaften zu erweitern, wenn einerseits der Eintritt einjähriger Freiwilligen erleichtert, andererseits die Dienstzeit überhaupt abgekürzt würde. Diese Ansicht fand in der Versammlung lebhaften Anklang. Man sagte sich, daß vor dreißig Jahren ein Preußischer Landtag das Institut der Landwehr habe ins Leben ru fen helfen. Es sey des gegenwärtigen würdig, in dem Sinne für allgemeine Wehrhaftigkeit zu wirken. Es wurde zwar manche Schwie⸗ rigkeit, welche der Ausführung derselben entgegenstehe, ins Auge ge⸗ faßt, es wurde angedeutet, daß wenn auch in der Infanterie eine Abkürzung der Dienstzeit möglich sev, sie sich in der Kavallerie und Artillerie als unzweckmäßig herausstellen, und somit eine nicht zu rechtfertigende Prägravation für die Mannschasten der letztgenannten Truppengattungen dadurch herbeigeführt werden würde. Man gehe hierin zu weit und werde ohne Noth Preußen zu einer Militagir⸗ Kolonie umschaffen. Dennoch konnte der Landtag den gefaßten Ge⸗ danken nicht aufgeben, und, wurde gleich kein bestimmter diesfälliger Antrag beschlossen, so war man einstimmig, daß dieser Gegenstand in der beschlossenen Dank⸗Adresse Sr. Majestät dem Könige allerun⸗ terthänigst vorgestellt, und der Allerhöchsten Prüfung anheim gegeben werden möge.

PGpprovinz Posen.

Posen, 10. März. Durch ein Schreiben des Königlichen Kommissarius wurde die Versammlung in Kenntniß gesetzt, daß einem jeden Deputirten zwei Exemplare der gedruckten Landtags S am Schlusse des Landtages eingehändigt werden würden. Bei dieser Gelegenheit wurden zwei Anträge gestellt: a), daß den Deputirten, welche mehrere Kreise vertreten, außer den obigen zwei Eremplaren noch für jeden von ihnen vertretenen Kreis ein Erxemplar gegeben, und b) daß in diesen Protokollen die Namen der Redner aufgeführt werden möchten, wie dies in den Protokollen der versammelten Aus schüsse der Fall ist. Der erste Antrag wurde einstimmig angenom⸗ men, der zweite rief eine lebhafte Debatte hervor, wurde aber endlich mit 47 gegen 2 Stimmen angenommen, und zugleich be⸗ schlossen, im Falle einer Verweigerung durch den Königl. Kommissa⸗ rius, den Antrag in einer Petition an Se. Majestät zu stellen.

Nach einigen Tagen erwiederte der Königl. Kommissarius, daß er gegen den Antrag ad a. nichts zu erinnern hätte, den zweiten aber nicht genehmigen könne, weil Se. Majestät ähnliche Anträge der Preußischen und Rheinischen Stände abschläglich beschieden hätten.

In derselben Sitzung machte das Mitglied, welches die Unter⸗ schrift der Adresse verweigerte, die Gründe der Verweigerung be⸗ kannt: erstens enthielte die Adresse⸗ Anträge, was gegen die Vor⸗ schriften wäre; Anträge dürften erst nach Abmachung der Königl. Propositionen angebracht werden. Was die Anträge selbst be treffe, so stimme er dem ersten wegen der Polnischen. Nationalität bei, dem anderen wegen Erweiterung der ständischen Institutionen und Preßfreiheit könne er nicht beipflichten; eine Preußische Constitu⸗ tion, die im Deutschen Geiste verfaßt sey, würde die Polnische Na⸗ tionalität gefährden und würde das für die Polen seyn, was die Spanische Constitution für die Basken ist; den Anträgen gegen die Censur stimme er um deshalb nicht bei, weil er dafür halte, daß der Glaube und die Kirche vor Beleidigungen geschützt werden müssen. Ein zweites Mitglied und Virilstimmenbesitzer, das gegen die Adresse gestimmt hatte, reichte seine Beweggründe ein: in Hinsicht der Form stimme er der Aeußerung des vorhergehenden Redners bei; den zwei ten und dritten Antrag halte er dem Gesetze vom 5. Juni 1823 zu⸗ wider, welches den Ständen blos spezielle, die Provinz betreffende An träge zu machen erlaubt. Die Besorgnisse, welche durch den Aller höchsten Landtags ⸗Abschied erregt worden, haben ihren Grund einzig und allein in der unrichtigen Deutung und falschen Uebersetzung des Landtags⸗Abschiedes ins Polnische. 1.“

Als zur Diskussion über das Strafg. esetzbu ch geschritten wer⸗ den sollte, machte ein Mitglied den Antrag: die Versammlung müsse, ehe sie zur Berathung über das Kriminalrecht schreiten könne, zuerst die Kriminal⸗Ordnung kennen, dieselbe würde nämlich bei Beurthei lung der ersteren in vielen Fällen von Einfluß seyn. Meberall fühle

man das Bedürfniß des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, es wäre daher dessen Einführung bei uns zu wünschen; der Verbrecher scheue die öffentliche Anklage, und sie wirke wesentlich auf den An geklagten und die Zeugen. Nach einer kurzen Debatte, worin ange⸗ führt wurde, daß es aus dem vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe zu er sehen sey, wie man auch hier die Einführung des mündlichen und öf fentlichen Verfahrens beabsichtige, wurde zur Tagesordnung geschritten.

§. 2 des Strafgesetzbuches bestimmt, daß nur, wenn die im Aus lande begangene, nach den Preußischen Gesetzen strafbare Handlung

nach den Gesetzen des Auslandes straflos ist und keine Verbrechen ge

gen den Preußischen Staat oder gegen einen Preußischen Unterthan⸗

enthält eine Ausnahme von der Regel eintreten solle, wonach auch g- 4

Preußischen Strafgesetze anzuwenden sind; die Majorität im Aus⸗

in neuerer Theorie im die Verbrecher, und habe oft zu Wahnsinn geführt. Freiheits Verbrechen ist die in den jetzige b gehoben, und sie ist blos bei schweren Verbrechen beibehalten. Bei geringeren Verbrechen hat man die Freiheits⸗Theorie angewandt, die Gefängnisse sollen zweckmäßig eingerichtet und die noch zu verbessern⸗ den Verbrecher darin untergebracht werden. Entwurfe blos bei Königsmord, Hoch⸗ und Landes⸗Verrath und Mord beibehalten; solche Verbrechen setzen das Leben, die n das Eigenthum nicht nur einzelner Menschen in Gefahr, sondern sie bedrohen viele Tausend Menschen, strafe Aufheb bürde deren Aufhebung e C“ af der verübten That ins Auge fasse, so er⸗

Scittengesetze rung und zur Sühne.

der Tod eine Strafe

Verlust der Freiheit auf eine längere Zeit.

egen Ausländer wegen eines im Auslande verübten Verbrechens die

schusse war der Meinung, daß, wenn in einem solchen Falle das aus⸗ ländische Gesetz eine mildere Strafbestimmung enthält, diese zur An⸗

wendung gebracht werden solle. Diese Modification nahm die Ver⸗ sammlung mit 31 gegen 17 Stimmen an. Zu §. 3 ward einstim⸗ mig der Zusatz angenommen: Niemand dürfe für im Auslande ver⸗ übte politische Vergehen bestraft werden, wenn sie nicht gegen den Preußischen Staat oder dessen Unterthanen gerichtet waren. Die Versammlung war der Meinung, der §. 3. in welchem bei ge⸗ meinen Verbrechen die Genehmigung des Justiz⸗Ministers vorbehal⸗ ten, müsse gestrichen werden.

Posen, 11. März. Zu §. 9 ist in der Denkschrift die Frage aufgestellt: soll die Todesstrafe nur durch Enthauptung vollstreckt wer⸗ den: Sieben Mitglieder im Ausschusse waren für die Bejahung, fünf dagegen für gänzliche Abschaffung der Todesstrafe. Dieser Ge⸗ genstand rief eine sehr lebhafte Debatte in der Versammlung hervor. Von Seiten der Vertheidiger dieser Strafart wurder angeführt: das mosaische Gesetz erkannte in der Todesstrafe nur die Wieder⸗ vergeltung; später ging man von dieser Theorie 8, Zeit sey namentlich in Amerika die Freiheits⸗ Strafrecht geltend gemacht worden. Man isolire

aber dies sey grausamer als die Todesstrafe selbst, Im Gesetz⸗Entwurfe ist die und Sicherheits⸗Theorie leitend gewesen. Bei leichteren jetzigen Gesetzen geltende Todesstrafe auf⸗

Die Todesstrafe ist im die Gesundheit und

und deshalb muß die Todes⸗ jetzigen Volks⸗ Begriffen

werden. Bei den vaben. Wenn man

beibehalten höchst üble Folgen scheine er als Feind der menschlichen Gesellschaft, als Vernichter aller 1 heiligen Rechte und Ordnung. Kein Gefängniß ist fest genug; 8. sich vor einem solchen Verbrecher zu sichern, muß das größte Uebe angewandt werden, d. h. der Tod! Die Aufgabe des Staats ist die Sicherheit. Da Niemand nach den bestehenden Gesetzen mit dem Tode bestraft werden kann, wenn er die That nicht eingesteht, so ist auch nicht zu befürchten, daß ein Justizmord begangen werden könne. Die Gegner der Todesstrafe widerlegten obige Argumentation und führten an: die Todesstrafe als Wiedervergeltung verletze die und die Religion, sie verschließe den Weg zur Besse⸗ Als Abschreckungsmittel habe sie sich erfolg⸗ Sie könne blos als Sicherheitsmittel betrachtet wer⸗ den; da sey sie zwar das sicherste aber nicht das einzige Mittel und könne dasselbe durch die Gefängnisse noch bes⸗ ser erlangt werden. So lange die Obrigkeit im Stande ist, die Ordnung zu erhalten, so lange dürfe sie nicht zun Aeußersten schreiten. Wie viele Menschen seyen nicht als Opfer der Todesstrafe gefallen, deren Unschuld sich erwies, aber zu spät. Es

los bewiesen.

gebe Fälle (und sogar in letzterer Zeit), daß Menschen, die, des Lebens überdrüssig, einen Mord begingen, um dem eigenen Leben ein Ende zu machen. Man muß hoffen, daß binnen kurzem die Todesstrafe abgeschafft werden wird; vor 100 Jahren hatten wir noch die Tor⸗ tur, heute erinnern wir uns daran mit Abscheu, mit gleichem Gefühl wer⸗ den wir uns in kurzem auch an die T odesstrafe erinnern. T as Menschen⸗ leben ist ein Geschenk Gottes, ein Heiligthum, nur in der Nothwehr dürfe es der Gefahr ausgesetzt werden. Der Zweck, die Zahl der Verbrecher durch diese Strafe zu verringern, werde nicht erreicht; der Anblick der Vollstrek-⸗ kung erwecke die Vorstellung, diese Todesart gewähre ein Mittel, ohne Qual und schnell dem elenden Leben ein Ende zu machen. Gegen⸗ stände der Verehrung so wie Mahnungen an die Strafe machen kei nen Eindruck, wenn man sich an ihren Anblick gewöhnt; in Calabrien, wo an der Straße die meisten Kapellen und Heiligen Bilder sind, werden die meisten Verbrechen verübt. Es ist am besten, schon von Jugend auf dem Menschen die Ueberzeugung beizubringen, daß es weder dem Staate noch dem Einzelnen freistehet, das Menschen⸗ leben anzutasten. Nicht die Rache, sondern Sicherheit ist der Zweck der Gerechtigkeit, er kann und muß bloß durch Gefängnisse erlangt werden, denn da hat man noch Hoff⸗- nung, den Verbrecher zu bessern. Die Amerikanischen Gefängnisse, zweckmäßig eingerichtet, mit besonders dazu ausgebildeten Lehrern be⸗ setzt und beaufsichtigt, sind wahre Besserungs⸗Anstalten für moralisch gefallene Menschen, hd. bessern selbst die Frößten Verbrecher. Sol eyn, so wird mancher Verbrecher, der ein elendes Leben geführt, selbigen als eine geringere Strafe betrachten, wie den Der Anblick der Hinrichtung übt einen nachtheiligen Einfluß auf die Massen, er macht die Men⸗

schen brutal und fähiger, Verbrechen zu begehen.

Debatte wurde endlich zur Abstimmung ge⸗

Nach einer längeren b für die Beibehaltung

schritten, 25 erklärten sich gegen, 22 Stimmen der Todesstrafe.

Anstatt des bis jetzt gebrauchten Beils wurde das Fallbeil

(Guillotine) in Vorschlag gebracht, und mit 44 gegen 3 angenommen. Bei einer kurzen

Diskussion über diesen Gegenstand sprach sich ein Mitglied gegen die Einführung des Fallbeils, und zwar blos des Na⸗ mens wegen, aus; dieser erinnere nämlich an die Schreckenszeit, wo viele Tausende als Opfer gefallen seyen.

Posen, 13. März. Der Marschall eröffnete im Eingang, daß er das Verfahren, in welchem bisher nach Ständen abgestimmt wor⸗ den, dahin ändere, daß fortan in alphabetischer Ordnung sämmtliche

V Mitglieder der Reihe nach, so wie dieses bei den ständischen Aus⸗

schüssen in Berlin eingeführt worden, abstimmen sollen.

Es wurde darauf zur ferneren Berathung des Entwurfs zum Strafgesetzbuche geschritten. Der Ausschuß war der Ansicht: 1) daß die körperliche Züchtigung als Kriminalstrafe ferner nicht beizubehalten, 2) daß sie nur bei Polizei⸗Vergehen, und namentlich bei grobem öffent⸗ lichen Unfuge, und auch nur da, wo sie durch bestimmte Vorschriften zulässig, anzuwenden, und 3) daß sie in außerordentlichen 1ee ang aufs weibliche Geschlecht auszudehnen sey. Für die erste vi Tr. sich die Versammlung mit einer Majorität von 28 gegen