Ziel binaus. Wenn aber Portugal die Zölle auf Englische Baum⸗
k herabsetzt, und das Prinzip der Besteue wollenwaaren nicht herabsetzt, Henwichte .12 rung der Wollentücher nach dem Gewi hte, 8 br„ 8 8 Milreis pro Pfund aufrecht erhält, so wird 2 nglischen 29* en natürlich wenig damit geholfen seyn, und die Englischen Kaufleute, welche in großer Zahl in Portugal, namentlich hier und in Porto an⸗ säßig sind, verhehlen denn auch ihren Unmuth nicht. „Denn, wie ich schon in einem früheren Schreiben bemerkte, die Einfuhr der groben Wolltücher, die am schwersten wiegen, daher auch am meisten Ein gangs⸗Zoll zu zahlen hätten, wird dadurch so ziemlich daralysirt, während gerade der Bedarf an diesen für den allgemeinen Verbrauch am stärksten ist. Anfangs hatten die mit Wollenwaaren handelnden Englischen Kaufleute eine Vorstellung an die Regierung eingereicht, worin sie um Feststellung einer stufenweisen Skala der Eingangs⸗Zölle auf die verschiedenen Qualitäten der Wolltücher baten, nämlich zu 200, 300, 400 Reis, je nach dem Werthe. Von dieser Idee, als unerreichbar erkannt, sind sie jetzt zurückgekommen, jetzt wollen sie sich mit einem allgemein geltenden Zolle von 300 Milreis begnügen, statt des von der Regierung festgesetzten von 360, der einer Abgabe V von etwas über 36 pCt. des Werthes gleichkäme. Die einheimische Industrie hat jedenfalls bei der von der Regie⸗
rung angenommenen Haltung die Beruhigung, daß es derselben mit Wahrnehmung der vaterländischen Interessen Ernst ist. Und daß die Regierung zu einem solchen Entschlusse sich ermannte, ist, neben der klar ausgesprochenen Gesinnung der in den Kammern vorherrschenden Majorität, vorzüglich auch der Festigkeit des Ministers Costa Cabral zu danken. Dies weiß die Englische Partei recht wohl, und darum ist er auch vorzugsweise jetzt der Gegenstand und das Ziel ihrer An⸗ griffe. Der Mann, der sonst von ihr selbst als der vollendetste, tüchtigste Leiter der Staats⸗Angelegenheiten von Portugal gepriesen, so zu sagen als der alleinige Anker des Heils von ihr betrachtet wurde, ist nun auf einmal zu einem ganz unfähigen, blos zu Intriguen und in die Klubs tau genden Individuum geworden, wenn man diese Partei hört. Die an deren Minister allein sind geeignet zu Führung der Staatsgeschäfte, sagen sie, aber sie können gegen ihren allmächtigen Kollegen, der die Klubs für sich hat, nicht auftommen. Der Zweck dieser Taktik ist klar; man möchte einerseits zwischen den Ministern selbst Zwiespalt erregen, andererseits aber auch Herrn Costa Cabral am Hofe ver⸗ dächtig machen, um ihm das Vertrauen der Königin zu entziehen, und so eröffnet man denn von allen Seiten die Laufgräben gegen ihn, um ihn aus dem Besitze seines Portefeuilles, von welchem er einen im Englischen Sinne genommen, so ungeeigneten Gebrauch macht, zu ver⸗ treiben. Ich zweifle dessenungeachtet, daß dies bald gelingen wird.
Eine andere Maßregel, die zu Porto getroffen wurde, um das Einschmuggeln von Wein und Branntwein in diese Stadt zu verhüten, trifft gleichfalls hauptsächlich die Englischen Kaufleute, die dadurch einen neuen Grund zur Unzufriedenheit mit der Regierung hier haben und die Sache als den Portugiesischen Interessen selbst nachtheilig darzustellen suchen. Der Wein, der für den inneren Verbrauch in Porto eingeführt wird, zahlt ein Oktroi, und jener, der für die Aus⸗ fuhr bestimmt ist, einen Ausgangszoll. Nun hatte man durch Errich tung von Weinlagern in der Nähe der Barrièren der Stadt die Con trebande sich erleichtert und war also der Bezahlung der erwähnten Abgaben entgangen. Von jetzt an aber ist das Bestehen von der⸗ gleichen Weinlagern an dem erwähnten Platze verboten, und damit der Contrebande ihre Hauptader abgeschnitten. Ein neuer Beweg⸗ grund, die Agitation gegen das Ministerium mit erneuter Kraft zu betreiben, und die Weinbau⸗Distrikte des ganzen Landes, wie man bereits begonnen hat, zu Demonstrationen gegen dasselbe anzutreiben. Wenn es demzufolge, in Porto namentlich, zu neuer Gährung kom⸗ men sollte, so darf dies nicht Wunder nehmen, und über die wahren Hebel derselben wird kein Unbefangener in Zweifel seyn können.
Das Resultat des Prozesses gegen die von den letzten Unruhen her in Porto verhaftet Gewesenen ist, wie es meistentheils in ähn⸗ lichen Fällen hier zu Lande zu gehen pflegt, in Nichts aufgegangen. Der bekannte Dr. Almeida e Brito ist bereits wieder auf freiem Fuße gegen Caution, welche mehrere Freunde für ihn leisteten.
In der Gegend von Porto kommt die Anlage von Maulbeerbaum Pflanzungen mehr und mehr in Aufnahme und verbreitet sich von dort all mälig in dem ganzen nördlichen Theile des Landes. Der Konsul der Vereinigten Staaten zu Porto geht mit dem Plane um, eine Seiden⸗
Manufaktur dort zu errichten, um auch diese Industrie, für welche das Klima dieses Landes zweifelsohne sehr geeignet ist, ebenfalls hier heimisch zu machen. 11 1 Die Kammern setzen ihre legislative Thätigkeit noch immer fort, der Senat hat eben heute die Diskussion des von der Deputirten Kammer bereits angenommenen Gesetzes über die Douro⸗Weinbau Gesellschaft begonnen. Die Finanzpläne des Grafen Tojal sind noch nicht zur Verhandlung gekommen, dagegen wurde das Gesetz über das allgemeine Straßennetz, das sich über das ganze Land ausdehnen soll, angenommen, und dabei jeder Beamte, ja selbst der Minister, der die zum Straßenbau bestimmten Gelder ihrer Bestimmung ent⸗ ziehen und anderen Zwecken zuwenden wollte, mit scharfer Bestrafung bedroht. Auch das schon früher erwähnte Gesetz, wonach die zum wirklichen Dienst bei der Marine nicht ferner tauglichen Offiziere aus derselben entfernt und durch tüchtigere ersetzt werden sollen, ist nun der Deputirten⸗Kammer vorgelegt. Die Annahme desselben ist kaum zu bezweifeln, und wird sicher zur Hebung des Zustandes der Portu giesischen Marine beitragen. Wie lange die Session der Kammern noch dauern wird, läßt sich noch nicht vorher sagen. 8— Am Hofe scheint man den Besuch des Bruders des Königs, des Prinzen August von Sachsen⸗Koburg, nach seiner Vermählung mit der Prinzessin Klementine von Orleans, die ihn hieher begleiten wird, entgegen zu sehen. Auch der Vater des Königs soll bei dieser Ge⸗ legenheit nach Lissabon kommen.
——
Fagupten. 8 Ari 62 Kahira, 22. März. Nachdem Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, den in dieser Jahreszeit noch günstigen Wasserstand des Nils benutzend, nach einem kaum 24stündigen Auf⸗ enthalte hierselbst am 2ten d. M. auf einem der Nil⸗Dampfböte die Reise nach Ober Aegypten angetreten, haben wir nunmehr gestern durch die Aegyptische Regierungs Post die Nachricht von der glückli⸗ chen Antunft des Prinzen und seines Gefolges in Assuan, an der Gränze von Nubien, erhalten. Der Prinz stand im Begriff I seits Assuan der Wasserstand für Dampfböte zu niedrig ist die Reise auf zwei zu diesem Behuf gemietheten Segelschiffen fortzusetzen um bis zu den zweiten Katarakten des Nils, etwas über 200) Deutsche Meilen aufwärts von dessen Mündung, vorzudringen. Der Prinz gedachte, in Assuan, wo ihn das Dampfboot erwartet, gegen dorß 25sten d. M. zurück zu seyn; da aber Se. Königl. Hoheit die Reise stromaufwärts sehr schnell gemacht und sich die Besichtigung der Rul nen von Edfuh, Denderah und Theben für die Rückreise vorbehalten so dürfte Höchstderselbe wohl erst Mitte April hier wieder eintreffen.
Delta, wo er mit der Ausführung von Kanalbauten und anderen Verbesserungen beschäftigt ist, zurückkehren. G“ —y.,.,—
vereinigte Staaten von Uord-Amerika.
O New⸗York, 16. März. Der Kongreß ist auseinander⸗ gegangen, aber leider muß man eingestehen, daß keine der Versamm lungen, die bis jetzt die Mission hatten, die Amerikanische Union zu repräsentiren, so sehr hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, als die letzte. Der Geist des Widerspruchs und der Zwietracht bildet das charakteristische Merkmal, mit welchem der 37ste Kongreß in den Amerikanischen Geschichtsbüchern eingezeichnet werden wird. Ein syste⸗ matisch⸗leidenschaftliches Ankämpfen gegen Alles, was von der voll ziehenden Gewalt ausging, sprach sich in allen seinen Akten aus, und die höchsten Interessen der Nation wurden dabei nur zu sehr hintan⸗ gesetzt. Die Leidenschaftlichkeit, welche fortwährend auf diesem Kon⸗ gresse vorherrschte, vermochte nur über einen einzigen legislativen Akt mit dem Präsidenten sich in Einklang zu setzen, nämlich den, welcher das gleichförmige Gesetz über die Bankerotte schuf. Die letzte Hoff⸗ nung der Whigs, daß das von ihnen geschaffene und von dem eben aufgelösten Kongresse wieder zerstörte Werk des berüchtigten Banke rottgesetzes noch durch das Veto des Präsidenten gerettet werden könne, ist nun vollends zerronnen; denn der Präsident hat, um demselben den letzten Lebensfaden schnell abzuschneiden, nicht gesäumt, der Zurück⸗ nahme des Gesetzes alsbald seine Sanction durch Beisetzung seiner Unterschrift zu geben.
Unter den vom Repräsentantenhause unerledigt, ja unberührt liegen gelassenen zahlreichen Gegenständen befindet sich auch die be— kannte Bill wegen Besetzung und Kolonisirung des Oregon⸗ Gebiets, welche im Senate durchgegangen, von einer Kommission des Reprä⸗ sentantenhauses aber als nicht zur Annahme räthlich erklärt worden war. Zu einer Berathung darüber im Kongresse selbst kam es gar nicht. 8 .
Einer der letzten legislativen Akte des Kongresses vor seinem Auseinandergehen war noch eine Herabsetzung des Werthes des aus⸗ ländischen Geldes, das seit einiger Zeit wegen des höheren Courses, in welchem es hier stand, in bedentenden Quantitäten und natürlich mit entsprechendem Vortheil für die Einführenden nach den Vereinig⸗ ten Staaten gebracht wurde. Da die Entscheidung des Kongresses für alle handeltreibenden Nationen und namentlich auch für Deutsch land, und speziell wieder für Preußen und die Hansestädte von Wich⸗ tigkeit ist, so will ich die Hauptbestimmungen Ihnen hier auszugsweise mittheilen. Nach denselben sollen bei den sämmtlichen Zollstätten der Amerikanischen Union künftig angenommen werden der Preußische Thaler zu 68 Cents, der Bremensche Reichsthaler zu 78 , der Bre⸗ mensche Thaler zu 71, der Milrei von Madeira zu 71, der Milrei
von den Azoren zu 83, die Mark Banco von Hamburg zu 35, der Russische Rubel zu 75 und die Rupie von Britisch Indien zu 44 Cents; auch der Werth der Englischen Goldmünzen ist um ¼ pCt. herabgesetzt worden. Obgleich nun dadurch der Vortheil aus der Einfuhr fremden Geldes sich vermindern wird, so bleibt er doch immer⸗ hin noch groß genug, um mit Sicherheit voraussehen zu können, daß diese Einfuhr immerhin noch mit einer gewissen Lebhaftigkeit fort- dauern wird. “
Das Gesetz, welches den Vollzug des zu Wasbhington abgeschlos⸗ senen Vertrags mit Großbritanien wegen der Gränzstreit⸗-Frage, we gen der Maßregeln zu Unterdrückung des Sklavenhandels unter Ame⸗ rikanischer Flagge, aber nur in dem Sinne natürlich, welchen der Präsident in seiner letzten Botschaft aufrecht erhält, betrifft, ist im Kongresse fast ohne alle Opposition durchgegangen, offenbar deshalb, weil man der Gesinnungen und Absichten des Präsidenten in dieser Beziehung ganz sicher war. Denn in diesem Punkte sind beide Par⸗ teien, Whigs und Locofocos, so ziemlich mit einander einverstanden, und wenn von einer hervortretenden Meinungs Verschiedenheit die Rede seyn sollte, so könnte sie nur auf den Gegensatz zwischen den Staaten des Südens und des Nordeus der Union begründet seyn.
Die Agitation in Betreff der Präsidenten Wahl regt sich immer mächtiger aller Orten, besonders unter den verschiedenen Fractionen der demokratischen Partei, die zum Nachtheil ihres Gesammt⸗Inter⸗ esse einander bekämpfen und eine Menge Kandidaten einander entge⸗ genstellen, unter welchen die Herren Van Buren und Calhoun, dann der General Cass voranstehen. Die Whigs sind noch anscheinend ruhig, während die demokratischen Versammlungen in Bezug darauf bereits begonnen. Die Whigs scheinen sich für Herr Clay bis jetzt zu vereinigen, der jedoch auch Gegner unter ihnen hat. Die von beiden, Whigs und Locofocos unabhängigen Anhänger des Herrn Tyler schmeicheln sich jedoch, durch den Abfall der Unzufriedenen bei⸗ der Parteien unterstützt, die Wiedererwählung des jetzigen Präsiden ten durchzusetzen. Hier namentlich zählt derselbe zahlreiche und ent schiedene Freunde, die ihrerseits auch eine vorbereitende Versammlung bereits gehalten haben.
C
Macao, 21. Jan. Der lange erwartete Chinesische Ober Kommissar, mit Vollmachten vom Hofe zu Peking versehen, traf am 10. Januar Abends vor Canton ein; er landete am 11. Januar und begab sich sogleich aufs Zollamt, um die Register einzusehen; die Hong⸗Kaufleute, die ihm aufwarten wollten, nahm er nicht an.
Der Englische Bevollmächtigte, Sir Henry Pottinger, ist am 17. Januar von Hong⸗Kong nach Canton abgegangen, vermuthlich um mit dem Chinesischen Ober Kommissarius zu verhandeln; es war die Frage entstanden, ob nicht das Chinesische Neujahr, das auf Ende Januar fällt, einen weiteren Aufschub in den Unterhandlungen veran
ssen dürfte. I
h Uen nn ist es seit dem Aufstand vom 7. Dezember äußerlich ruhig geblieben; in den Gemüthern aber gährt es noch; der Gou⸗ verneur ist bemüht, Ordnung zu halten, und bedroht Alle, die sie stören würden, mit Todesstrafe.
Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 4. bis inecel. den 10. April’c.
. „. — 8 v. 8 Berlin-Potsdamer Eisenbahn 6546 Personen gefahren.
sind auf der
Verlin-Frankfurter Eisenbahn. In der Woche vom 2ten bis 8. Kpril 1843 sind auf der Berlin-
Frankfurter Eisenbahn 3401 Personen befördert worden.
Meteorologische Beobachtungen. —
Ahends 10 Uhr.
Nachmittags Nach einmaliger
2 Uhr.
1843. 10. April. 777 76 2* 48 8 — Luftdruck.. 331,77 Paur. 332,20 Par. 334,21 Par. uellwürme 7,0° n.
+ 1,6° R. + 7,3 °0 . + 2,325 R. Flusswärme 4,90 n. 1,1* n. + 2,80 h. 0,7⁰0 h. Bodeuwürme 4,10 H.
Morgens
6 Uhr. Beobachtung.
Luftwärme. .. Thaupunkt —
Mehmed Ali ist gestern unerwartet aus Unter⸗ Aegypten, wie man sagt, in der Absicht, die Ankunft des Prinzen Albrecht hier ab zuwarten, in Kahira angekommen; da sich aber die Rückkehr Sr. Königl. Hoheit länger als vorauszusehen war, zu verzögern scheint, so wird der Pascha wohl⸗ in fünf bis sechs Tagen wieder nach dem
79 pCt. 69 pCt. 78 pCt. Ausdünstung 0,019 ,Rh. trüb. trüb, Graupeln heiter. NNW. W. Wolkenzug... — Nw. Tagesmittel: 332,79“ Par... † 3,70 R...
1“
Dunstsättigung Wärmewechsel ₰+ 7,5“* 0
0,1° u. .. 75 pCl. WNw.
Niederschlag 0,01 8 Ih.
1161161 Den 11. April 1843.
[Prr. Cour. Fonds. 58 . Ueief. Geld.
Pr. Cour. Geld. Gem.
—
Brl. Pots. Eisenb. 5 2 eeat — 8
do. do. Prior. 0bl. 4 102 3 Mgd. Lpz. Bisenb. — do. do. Prior. Obl. 4 Brl. Anh. Eisenb. — do. do. Prior. Obl. 4 Düss. Elb. Eiseub. 5 do. do. Prior. Obl. 4 Rhein. Eisenb. 5 do. do. Prior. Obl. 4 Berl. Frankf. Bis. 5 do. do. Prior. Obl. 4 0 b.-Schles. Kisb. 4 Brl.-Stet. E. Lt. A. — do. do. do. Lt. B. —
St. Schuld-Sch. Preuss. Euglische Obligat. 30. 4 103 Präm. Sch. der Seehandlung. — Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. 3 Uerliner Stadt- Obligationen. 3 ½ 103 ½ Danz. do. in Th. 48 Westpr. Pfandhr.- 103 ¼ Grossh. Pos. do. 106 ½ 102 ½ 104 ¼ 103 103 102 ½
3 ½ 101 V 103 102 ½ 92 ½ Se
102 ½ V 1012
.
do. do.
gggg
—nN
Ostpr. Pfandbr. 111 2
Pomm. do. 8 ¹ 9 Gold al marco.
Kur- u. Neum. do. 2
Friedrichzd'or. — 13 And. Gldm. à 5 Th. — 11 1 3
Disconto.
1 Schlesische do. 5 2
Pr. Cour. Thle. zu 30 Sgr. Brief.]Geld.
BE——1—186ööö
250 Fl. Kurz 250 Fl. 2 Mt. 300 Mk. Kurz 300 Mk. 2 Mt. 1 18t. 3 Mt. 300 Fr. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 150 PFl. 2 Mt. 100 Thle. 2 Mt. 8 Tage 100 Thle.) 35* 100 Pl. 2 Mt. 100 ShRbl.
Amsterdam do. “ do. London
Augsburg
Breslau Leipzig in Courant im I14 Thl. Fuss..
EEqC5252 Petersburg.
3 Woch.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 7. April. Niederl. wirkl. Sch. 56 ½. 5 % do. 101 Kanz-Bill. —. 5 % Span. 19 ½. 3 % do. 33. Pass. —. Ausg. —. TZinsl. Preuss. Präm. Sch. 165 ½. Pol. —. Oesterr. - 4 % Russ. Hope 90 ½.
Antwe rpen, 6. April. Zinsl. —. NeS⸗ Aul. 20.
Paris. 6. April. 5 % Rente än cour. 121 30. 3 % Hteht. fin cour. 83. 10. 5 % Neapl. au compt. 108. 50. 5 % Span. Rente 30 ⅜, Pess. 5 ½.
Wien 6 April. 5 % Met. 110 4⁄. 4 % 101 7. 3 % 77¼. 2 ½ % 1 % —. Baunk-Actien 1639. Anl. de 1834 142. de 1839 115 7
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 12. April. Im Schauspielhause: Die Frau im Hause. Nach dem zweiten Akte des Stückes: Pas de deux, aus dem Venetianischen Ballet: Bachus und Ariadne, ausgeführt von Dlle. Polin und Herrn Gasperini. Zum Schlusse: Drei Genre Bilder, als: 1) Der Pyrenäische Gebirgssänger und die Bearnerin. 2) Der Spanische Contrebandier und seine Geliebte. 3) Der Kur märler und die Pikarde 1815.
Donnerstag, 85 April.; Keine Theater⸗Vorstellung.
Freitag, 14. April. 8 d
Am Donnerstag wird das Billet Verkaufs⸗Büreau nur Vormit tags von 9 bis 2 Uhr geöffnet, am Freitag bleibt dasselbe geschlossen.
Sonnabend, 15. April. Im Opernhause: Miserere, von Hasse; und: Requiem von Mozart. Königsstädtisches Theater
Mittwoch, 12. April. (Italienische Opern ⸗ Vorstellung.) Maria, ossia: La Figlia del Reggimento. (Marie, oder: Die Tochter des Regiments.) Opera buffa in 2 Ailti. Musica del Maestro Donizetti.
(Wegen Unpäßlichkeit der Signora Assandri kann die Oper: La Favorita heute nicht gegeben werden.) .
Donnerstag, 13. April. Neu in Scene gesetzt: Der Besuch, oder: Die Sucht zu glänzen. Schauspiel in 42 ften, von Kotzebue.
Freitag, 14. April. Kein Schauspiel.
Oeffentliche Aufführungen.
Mittwoch, 12. April, Nachmittags 4 Uhr, in der Garnison⸗ Kirche: Der Tod Jesu, Cantate von Ramler und Graun, aufgeführt vom Königlichen Musik⸗Direktor J. Schneider mit dem von ihm geleiteten Gesangs⸗Institut, unter Mitwirkung der Königlichen Kapelle. Die Solo⸗Partieen haben die Damen Marrx, Burchardt und Hoffkuntz, die Herren Mantius und Zschiesche übernommen. Die Einnahme ist zum Besten der Orchester Wittwen⸗Kasse und des Instituts der Erwerbschulen bestimmt. Billets à 10 Sgr. und Texte à 2 ½ Sgr. sind bei den Königlichen Kastellanen des Opern⸗ und des Schauspiel hauses, beim Kaufmann Prätorius, Königsstraße 69, und beim Gar⸗ nison⸗Küster Burchardt, neue Friedrichsstraße 46, zu haben.
Galvanoplastische Ausstellung.
Wir glauben alle Kunstfreunde auf eine gegenwärtig hier, im Lokale des Kunst⸗Vereins, an der Werderschen Kirche, stattfindende Ausstellung galvanisch⸗reproduzirter Kupferstichplatten und Galvanographieen der galva noplastisch⸗artistischen Anstalt von Thever und W aidele ün shet aufe merksam machen zu müssen, welche jedenfalls mit das Pehescheeetfg e üt fert, was in dieser Art bisher geleistet worden ist. Die Ausstellung isß jeden Tag von 11 —2 Uhr geöffnet.
Marktpreise vom Setraide.
Berlin, den 10. April 1843. “ 8
. 3 : Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; Noggen 1 Rthlr. 20 en n; 1 Nählr.2- Sgr. 11 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 12 Sgr., auch
1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.
. Lasser Zeizen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; Zu Wasser Weizen 2 7 lr., auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 9* 8 r. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.; He 1G Nacghn 4, eEnr. 6 Pf. :guch - Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf.; Erbsen 2 Rthlr., 9 1 8 r. 20 Sgr. (schlechte Sorte). 1 8 “ den 8. April 1843.
Das Schock Stroh 10 Rthlr. 10 Sgr., auch 9 Rählr. Der Centner Heu 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
. : 3
1
8 Rthlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
8 2 1
Alle Post-Anstalten des In⸗
und Auslandes nehmen Bestel⸗
lung an, für Berlin die Expedition der Staats-Zeitung:
Friedrichsstrasse MNr. 72.
vhbha it.
Amtliche Nachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Schluß der Berathungen über das Strafgesetz. — Provinz Preußen. Pe⸗ titionen.
Frankreich. Paris. Das Gesetz über die Staats⸗Minister. — Die Kolonial⸗Verwaltung und die Sklaven⸗Emancipation. — Guadeloupe. — Briefe aus Paris. (Der Gesetz-⸗Entwurf über die Organisation des Staatsraths und seine Kompetenz in der administrativen Rechtspflege. Lamartine und die Linke; Eisenbahnen. Stand der Verhandlungen mit Brasilien; Vermählungen des Prinzen von Joinville und der Prin⸗
Zessin Clementine.)
Großbritanien und Irland. Oberhaus. Einfuhrzoll auf Baum⸗ wolle und Wolle. — Ertrag der Einkommensteuer. — U nterhaus. Zurücknahme einer Motion auf Ausdehnung des Colonisations Systems. — London. Aeußerung des Amerikanischen Gesandten über den Trak⸗ tat mit England. Instructionen in Betreff des Opiumhandels. Eindruck der Nachrichten aus Ostindien und China. Brief aus Lon⸗ don. (Die Parlaments⸗Debatten über den Opiumhandel; die Indischen Angelegenheiten.) 8
Niederlande. H. aag. Der Erdstoß am 6. April.
Spanien. Paris. Eröffnung der Cortes.
Ostindien. Bombay. Näheres über die Besiegung der Emire von Sind. — Regierungswechsel in Gwalior. Ellenborough's Einzug in Delhi. — Freisprechung des General Shelton. Akbar Chan, Dost Mohamed und Sefter Dschöng. Opiumhandel. — Aden, als Hafen der Präsidentschaft Bombay.
China. Macao. Zeitpunkt der zu eröffnenden Handels⸗Konserenzen.
Inland. Breslau. Sturm.
8
Ueber die Verfassung der Nord⸗Amerikanischen Union 1
Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Frank⸗ surt a. M. (Diplomatie; Main Neckar⸗Eisenbahn; Börse; Messe.) — Spanien. Madrid. — Türkei. Von der Türkischen Gränze. Englands Politik in der Serbischen Angelegenheit. — Kon stantino⸗ pel. Konferenz des Russischen und des Englischen Botschafters üben die Serbische Frage. Vereinigte Staaten von Nord⸗Ame⸗ rika. New⸗Nork. Vermischtes. — Ostindien. Bemerkungen über die neuesten Nachrichten aus Sind und Bundelkund. La Plata⸗ Staaten. Buenos⸗Ayres. Ursprung des Krieges mit Montevideo. Näheres über den Abbruch der Britischen Unterhandlungen mit Para⸗ guagy. Wissenschaft, Kunst und Literatur. Musitali sches. Berlin. (Der Klarinettist Karl Bärmann und die Sängerinnen Hetzenecker und Recio.) — Paris. ( Italienische und Französische Oper.)
Amtliche Uachrichten
Kronik des Tages.
ajestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königl. Sardinischen Obersten und ersten Kommandanten der Fregatte „St. Michael“, d'Ar collières, den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse und dem Königl. Sardinischen Major und zwei—⸗ ten Kommandanten der genannten Fregatte, Scoffiero, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst B oguslaw Rad⸗ ziwill, von Posen.
Abgereist: Der General⸗-Major von Rau ch, Mitglied der Direction der Allgemeinen Kriegsschule, nach Prag.
Provinz Brandenburg.
Berlin, 10. April. (Schluß der Berathung über den Ent⸗ wurf eines Strafgesetzbuches.)
Nachdem die Berathung über die einzelnen Paragraphen des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuche beendigt worden, schritt die Versammlung zu der vorbehaltenen Erörterung der in Beziehung auf die Emanation dieses wichtigen Gesetzes sich darbietenden allgemeinen Fragen. Dabei kam es zunächst darauf an, sich darüber zu erklären, ob überhaupt das Bedürfniß einer so umfassenden Umgestaltung des Kriminal⸗Rechts anerkannt werde.
Die Versammlung sprach sich im Wesentlichen, dem Ausschuß⸗ Gutachten beistimmend, für die Affirmative aus; es ward aber hieran die zweite Frage geknüpft, ob der gegenwärtige Zeitpunkt der geeig⸗ nete zur Publication des Gesetzes sey, ob namentlich diejenigen ander⸗ weit geltenden Gesetze, welche die Handhabung des neuen Strafrechts bestimmen müßten, sich in der Lage befänden, daß das neue Gesetz auf zweckmäßige und organische Weise nun auch ohne Weiteres ins Leben treten könne. Dies ward von mehreren Seiten entschieden ver⸗ neint. Es ward darauf hingewiesen, wie man sich bei Begutachtung des ganzen Entwurfs überzeugt habe, daß darin ein wesentlich ande⸗ res Prinzip als in dem bisher gültigen Landrechte vorwalte; während letzteres dahin strebe, möglichst genau zu definiren, Verbrechen und Strafen zu spezialisiren und dem Richter, so wie dem Ver⸗ brecher, genau die Strafe zu bezeichnen, welche eine bestimmte, uner⸗ laubte Handlung zur Folge haben müsse, verfolge der Entwurf eine entgegengesetzte Richtung, vermeide geflissentlich Definitionen, gehe auf Spezialfälle überhaupt nicht ein, sondern suche 9 viel als möglich durch allgemeine Normen den Richter bei Zumessung der Strafe zu leiten, wovon denn die nothwendige Folge sey, daß dem richterlichen Ermessen überall ein sehr weiter Spielraum habe gewährt werden müssen; es möge zugegeben werden, daß das landrechtliche System die Gründe seiner Unzulänglichkeit in sich trage, daß es zu einer doch nicht überall ausreichenden Kasuistik führe, daß das Prinzip des Ent⸗ wurfes dem Fortschritte der Strafrechts⸗Wissenschaft entspreche, allein andererseits könne doch nicht in Abrede gestellt werden, daß in den
Berlin, Donnerstag den 13 en
jenigen speziellen Fällen, für welche das Landrecht bestimmte Vorschrif⸗ ten enthalte, Garantieen für die richtige Anwendung des Gesetzes enthalten seyen, deren man bei weniger distinkten Strafvorschriften ent⸗ behre; bevor man aber so wichtige Garantieen aufgebe, müsse man sich fragen, wo man dafür Ersatz finde, und einen solchen könne man in dem Ermessen des Richters, welches an die Stelle jener bestimmten Gesetzes-Vorschriften treten solle, nicht erkennen; es solle damit dem
mit Recht hochgeachteten und durch wissenschaftliche Bildung so wie durch gereiftes Urtheil und Integrität ausgezeichneten Preußischen Rich terstande durchaus kein Vorwurf gemacht werden, allein es sey zu be zweifeln, daß diesem Stande, selbst in seiner gegenwärtigen Organi
sation, mit einer so weit ausgedehnten Befugniß werde gedient seyn,
wobei beispielsweise des einzeln stehenden Richters, der in vielen Fällen Inquirent und Urtelsfasser in einer Person ist, gedacht wurde; es sey doch auch der Fall denkbar, daß die gegenwärtigen Verhältnisse sich ünderten und Umstände einträten, welche es wirklich bedenklich machten, einer einzelnen Klasse von Beamten eine so sehr in ihr Gutdünken gestellte Strafgewalt anzuvertrauen, und bevor man nicht Sicherungs
mittel, solchen Möglichkeiten zu begegnen, vollkommen vorbereitet und geprüft habe, könne man eine so völlige Umgestaltung des dermaligen Rechtszustandes überhaupt nicht für räthlich halten.
Diese Ansicht ward auch vom praktischen Gesichtspunkte aus von mehreren Seiten unterstützt. Im ferneren Verlauf der mit Leb⸗ haftigkeit geführten Debatte suchte man sich diejenigen Veränderun gen im Kriminal⸗Verfahren, welche durch das neue Kriminal⸗Recht bedingt werden möchten, klar zu machen. Schon in dem Ausschuß Gutachten war darauf hingewiesen worden, daß in dem sehr geräu migen Spielraume, der dem Richter für die Abmessung der Strafe bei den mehrsten Verbrechen gestattet wird, zugleich die Nothwendig keit gegeben sey, für den Fall die Möglichkeit einer Abhülfe zu sichern, wenn der Richter, sey es in Folge unrichtiger Auffassung der Ver hältnisse oder sey es aus persönlichen Rücksichten, eine auffallend nie drige Strafe zuerkannt habe; denn ein in dieser Weise fehlgreifendes Erkenntniß könne unter Umständen großes Aergerniß geben und sehr nachtheilig seyn; es gebe aber zur Beseitigung dieses Uebelstandes kein anderes Mittel, als nach Beschaffenheit der Umstände eine Ver schärfung der in erster Instanz erkannten Strafe in zweiter Instanz zuzulassen, und die Majorität des Ausschusses hatte, um eine solche Einrichtung ins Leben treten zu lassen, das Institut eines Staats⸗ Anwalts als ein nicht ungeeignetes Mittel bezeichnet.
Diese Auffassung des Sachverhältnisses fand aber in der Ver⸗ sammlung nicht unbedingten Anklang. Nur damit war man allseitig
einverstanden, daß in dem gedachten Falle eines ganz offenbar unan⸗ gemessenen und auffallend zu milden richterlichen Straferkenntnisses ein sehr wesentlicher Uebelstand zu erblicken sey, gegen eine Strafver⸗ schärfung in zweiter Instanz aber, zuwider allem bisherigen Gerichts⸗ gebrauch, erklärte man sich laut von mehreren Seiten; eben so ent schieden sprachen sich mehrere Stimmen gegen das Institut eines Staats⸗-Anwalts aus, und wenn man auch mit dem Ausschuß darüber einig war, daß die Feststellung dieses Verhältnisses nicht in das Straf recht, sondern lediglich in die Kriminal Prozeß⸗Ordnung gehöre und auch bei Berathung der letzteren zur Erörterung kommen werde, so fand man doch schon darin, daß das Kriminal⸗Recht ein solches Institut als nothwendig erscheinen lasse, ohne daß die Versammlung die Art und Weise, wie es ins Leben treten solle, irgend übersehen könne, den Beweis, daß der Zustand, den man durch Einführung des neuen Strafrechts herbeiführe, als ein höchst zweifelhafter erscheine, die Konsequenzen, zu denen man durch eine solche Art der Gesetzgebung geführt werde, nicht zu berechnen seyen. Dabei ward von einer Stimme hervorgeho ben, man könne sich von der gerügten Mangelhaftigkeit und Unzu länglichkeit der landrechtlichen Bestimmungen, welche doch eine fast funfzigjährige Bewährtheit für sich hätten, überhaupt nicht überzen gen, und wenn auch von anderen Seiten die Mängel des Landrechts nicht in Abrede gestellt wurden, so meinte man doch, diese habe man im Laufe der Zeit kennen und ertragen gelernt, und man finde es besser, dieselben noch eine kurze Zeit hindurch, und bis eine dem neuen Strafrecht entsprechende Kriminal Ordnung der ständischen Berathung würde vorgelegen haben, fortbestehen zu lassen, als Uebelständen ent gegenzugehen, deren Bedeutung man gar nicht kenne, welche aber voraussichtlich sehr erheblich seyn dürften, weil ihr Ursprung nicht in Aeußerlichkeiten, sondern im Prinzipe zu finden sey.
Hierauf ward entgegnet, man möge doch Schwierigkeiten und
Bedenklichkeiten nicht im voraus durch die Combination von Möglich
keiten konstruiren, vielmehr an Thatsachen und Erfahrungen sich hal
ten, als solche müßte anerkannt werden, daß wenigstens in einigen Materien, z. B. bei Bestrafung des Diebstahls, die Vorschriften des Landrechts völlig ungenügend und schleunigste Abänderung ganz drin⸗ gendes Bedürfniß sey, daß in mehreren anderen Deutschen Staaten Strafgesetze, welche ihrem Inhalte nach mit dem vorliegenden nahe verwandt seyen, ohne besondere entsprechende Kriminal Ordnungen in Kraft getreten und das Publikum dabei sich ganz gut befinde, daß endlich auch die jetzt gültige Kriminal Ordnung 11 Jahre nach Emanation des Strafrechts erst erlassen worden, ohne daß daraus erhebliche Mißstände hervorgegangen wären. Daß das neue Strafrecht vielleicht noch besser ins Leben eingreifen werde, wenn ihm dereinst eine damit völlig im Einklang stehende Kriminal⸗Ordnung beigegeben worden, möge nicht in Abrede gestellt werden, dabei sey aber doch zu bedenken, daß nicht alle Gesetze gleich⸗
den sollte, diesen Zeitpunkt
zeitig erscheinen könnten, und daß man das Gute nicht um deshalb von sich weisen dürfe, weil die dereinstige Erreichung von etwas Besserem möglich sey; bestritten müsse übrigens werden, daß der Rechtszustand, wie er nach Emanation des neuen Strafrechts eintreten
werde, ein zweifelhafter und dunkler sey, da darüber die Einführungs Ordnung die bestimmtesten Vorschriften enthalte und es sich von selbst verstehe, daß die Kriminal⸗Ordnung von 1805 so lange und so weit zur Anwendung komme, als sie nicht ausdrücklich aufgehoben oder abgeändert worden.
Bei der Majorität der Versammlung fanden indeß diese für möglichst baldige Emanirung des neuen Strafgesetzbuches sprechen den Gründe keinen Eingang; vielmehr war man der Ansicht, daß, wenn der Landtag der ihm anbefohlenen Begutachtung des Gesetzes sich rück⸗ sichts der einzelnen Bestimmungen desselben unterzogen habe, nicht minder auch die Auffassung desselben im Ganzen, nach seinem Zu⸗
sammenhange mit dem gesammten Rechtszustande, und die Aeußerung
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April
darüber von diesem allgemeineren Standpunkte aus zu seinen Pflich⸗ ten gehöre, und daß durch die letztere erst jene speziellen Bemerkungen ihren inneren Zusammenhang und eigentliche Bedeutung erhielten; nun glaube man, zur Abgabe einer solchen Erklärung über eine Materie, welche so wesentlich durch die Form ihrer Anwendung bedingt werde und zugleich die Nothwendigkeit einer gänzlichen Umgestaltung der in dieser Beziehung gegenwärtig bestehenden Form in sich trage, völlig außer Stande zu seyn, so lange man diese nothwendig bevorstehende Umgestaltung selbst, d. i. die durch das neue Kriminal⸗Recht bedingte neue Kriminal⸗Ordnung, nicht kenne, und man halte sich für verpflich⸗ tet, dies offen auszusprechen, könne aber einen hiernach nicht vollstän⸗ dig begutachteten Gesetz⸗Entwurf auch nicht zun Erhebung zum Gesetz empfehlen. Bei der demnächst vorgenommenen Abstimmung erklärten mehr als zwei Drittel der Versammlung sich dafür, Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, das neue Strafgesetz nicht eher
publiziren zu lassen, als bis mit demselben zugleich auch die Kriminal⸗
Ordnung emaniren könne, wobei noch das Gesuch ausgesprochen wer⸗
in Betracht der unleugbaren Unzuläng⸗ lichkeit der gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Vorschriften um 5 mehr beschleunigen zu lassen, als die Mängel der Kriminal Ordnung mindestens eben so sehr empfunden würden, als die des Kriminal Rechts.
Dem Antrage, einzelne jetzt besonders mangelhafte Materien des Strafrechts herauszugreifen und zur besonderen vorläufigen Publizi⸗ rung der bezüglichen Stellen des Entwurfs zu empfehlen, konnte keine Folge gegeben werden, weil man sich sagen mußte, daß das Verhält⸗ niß des generellen Theiles zu dem speziellen in dem Entwurf ein wesentlich verschiedenes als in dem Landrecht sey und in jenem die speziellen Lehren in so genauer Beziehung zu den allgemeinen ständen, daß sie ohne diese überhaupt ihre Anwendbarkeit verlieren würden, eine Publizi⸗ rung auch des allgemeinen Theiles aber neben dem jetzt bestehenden Rechte offenbar zu Verwirrungen führen würde.
Bei nochmaliger übersichtlicher Erwägung der in dem Entwurf angedrohten, in ihrer Gradation zum Theil erst neugeschaffenen Stra⸗ fen hielt man es für angemessen, noch besonders den Wunsch auszu⸗ sprechen, daß die Staats Verwaltung möglichst bald mit umfassenden Maßregeln zur Umgestaltung des im Ganzen zur Zeit noch sehr mangelhaften Gefängnißwesens Bedacht nehmen möge.
Bei Berathung der einzelnen Materien war es mehrfach als ein Uebelstand erwähnt worden, daß der Entwurf auf anderweite Straf⸗ bestimmungen in besonderen Gesetzen Bezug nehme, ohne deren In⸗ halt ausführlich anzuführen und das Publikum dadurch in den Stand zu setzen, aus dem Strafrecht allein alle Folgen strafbarer Handlungen zu entnehmen.
Die Erörterung dieses Gegenstandes war bis Berathung ausgesetzt worden und ward nunmehr wieder aufgenom⸗ men. So lebhaft man nun auch von einigen Seiten die Vorzüge eines ganz vollständigen Straf⸗Koder, sowohl im Interesse des Rich⸗ ters als auch des Publikums, hervorhob, so wenig konnte man doch verkennen, daß eine für alle folgende Zeit erschöpfende Vollständig keit schon um deshalb nicht gewährt werden könne, weil voraussicht⸗ lich Gesetze mit Straf-Androhungen auch fernerhin emaniren würden. Es ward zwar in Vorschlag gebracht, in einem Anhange die in Be zug genommenen Gesetze dem Koder selbst beizufügen, indeß hierbei stieß man auf die Schwierigkeit, daß die Ertrahirung einzelner Ge⸗ setzesstellen, weil es an Material zur richtigen Interpretation mangele, werthlos, das Einrücken des ganzen Inhalts sämmtlicher irgend eine Strafbestimmung enthaltenden Gesetze, wegen zu großen Volumens, nicht ausführbar seyn würde. Man glaubte sich daher darauf be⸗ schränken zu dürfen, den Wunsch möglichster Vollständigkeit des neuen Strafrechts nur anzuregen und es der künftigen Redaction überlassen zu können, diejenigen Strafbestimmungen, welche jetzt nur allegirt wären, aber zur Aufnahme sich eigneten, dem Koder vor seiner Ema⸗ nirung einzuverleiben.
Nach einigen weniger erheblichen Erinnerungen, welche besondere Beschlüsse der Versammlung nicht zur Folge hatten, ward hiermit die Berathung über den Entwurf zu dem neuen Strafgesetzbuch be⸗ schlossen. b
Wenn nun auch der Landtag nach dem gefaßten Beschlusse eine sofortige Emanation des Kriminalrechts nicht wünscht und somit auch gegen Publizirung der Einführungs Ordnung sich erklären mußte, so hielt es die Versammlung doch für Pflicht, auch den diesfälligen Ent⸗ wurf ihrer speziellen Begutachtung zu unterwerfen.
Das Gesetz über die Einführung des Strafgesetzbuches hat den Zeitpunkt, mit welchem, und die Modalitäten, unter welchen dieses ins Leben treten soll, festzusetzen und in letzter Beziehung namentlich die Hand⸗ lungen, Ereignisse und Verhältnisse zu berücksichtigen, welche zwar zur Zeit der Gültigkeit des jetzigen Strafrechts vorgekommen oder entstanden sind, zugleich aber in ihren rechtlichen Folgen und in ihrer Fortdauer der Zeit der Gültigkeit des neuen Gesetzbuches angehören.
Die in dieser Beziehung getroffenen allgemeinen Bestimmungen erachtete man überall für zweckmäßig und gerecht; nur bei §. II. glaubte man auf ein bei der gegenwärtigen Fassung mögliches Miß⸗ verständniß aufmerksam machen zu müssen. Es ist nämlich daraus zu entnehmen, daß Straf⸗Bestimmungen über Materien, worüber das neue Kriminalrecht auch Vorschriften enthält, nach dessen Publizirung ungültig seyn sollen. Da nun das Strafgesetzbuch auch baupolizei⸗ liche und feuerpolizeiliche Strafbestimmungen enthält, so würde zu folgern seyn, daß alle sonstigen lokalpolizeilichen diese Materie betref⸗ fenden Strafbestimmungen außer Kraft treten, was doch keinen Falls die Absicht seyn kann und vermieden werden würde, wenn nach dem Vorschlag der Versammlung deutlicher ausgesprochen würde, daß die polizeilichen Anordnungen des Entwurfes nur die Natur des saost⸗ diären Rechtes haben.
Auf die allgemeinen Vorschriften folgen zunächst die besonderen Bestimmungen, welche auf die Landestheile, in denen die Kriminal- Ordnung vom 11. Dezember 1805 bisher Geltung hat, sich beziehen. Bei Prüfung derselben fand die Versammlung zu §. X. es beden lich, die Cassation und den Verlust der Ehrenrechte als Nebenstrafe auch da mit unbedingter Nothwendigkeit eintreten zu lassen, wo die Hauptstrafe wegen Mangels an vollständigem Beweise nur eine außer⸗ ordentliche seyn kann. Es läßt sich zwar sagen, daß auch e ordentliche Strafe nicht ohne vollständige Ue5ensngen keea- 42 * zuerkannt werden darf und sie nur wegen formeller e war weises an die Stelle der ordentlichen Strafe tritt, a
zur schließlichen