“
Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als alteren,
Studirenden der Chirurgie und Pharmacie bei bSö ee. Wilbelms- Universität werden aufgefordert, noch vor Aufan es ver⸗ stehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsetung Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse, bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 29, Morgens von 8 bis 9 Ühr) sich zu melden.
Berlin, den 18. April 1843. 8 “ Der provisorische Direktor des chirurgisch⸗pharmazeutischen Studiums bei 8 hiesiger Universität, S Ober⸗Medizinal⸗Rath, 1““
r. Klug.
Ver zeichniß der Vorlesungen bei der Königlichen medizinisch⸗chirur⸗ gischen Militair⸗-Akademie im Sommer⸗Halben⸗Jahre . vom Anfang Mai bis Ende September 1843.
I. Professores ordinarii.
„Mitscherlich, Dr., Decanus, wird Montags, Dienstags, Mitt⸗ wochs, Donnerstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr Expe rimental⸗Chemie, mit erklärenden Versuchen vortragen. W 8
J. L. Casper, Dr., wird öffentlich 1) die gerichtliche Medizin Dienstags, Freitags und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr, 2) privatim die allgemeine und spezielle Rezeptirkunst Montags und Donnerstags von 12 bis 1 Uhr vortragen und 3) das forensische Practicum mit Benutzung der gerichtlichen medizinischen Untersuchungen an Lebenden und Todten u. s. w. im Bereiche des Berliner Physikats Montags und Donnerstags von 2 bis 3 Uhr leiten.
G. W. Eck, Dr., wird privatim Montags, Donnerstags und Frei⸗ tags von 2 bis 3 Uhr die Semiotik, und Dienstags, Mittwochs und Sonn⸗ abends von 2 bis 3 Uhr die allgemeine Therapie vortragen. Oeffent⸗ lich wird er Mittwochs von 8 bis 9 Uhr über ansteckende Krankheiten und
ddie darauf bezüglichen medizinisch⸗polizeilichen Maßregeln lesen.
E. Horn, Dr., wird Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 9 Uhr seine öffentlichen Vorträge über die wichtigsten Lehren der praktischen Krie⸗ ges⸗Arzneikunde fortsetzen, und privatim Montags, Dienstags, Donner stags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die spezielle Pathologie der hitzigen und chronischen Krankheiten nach eigenen Heften vortragen.
J. C. Jüngken, Dr., wird 1) öffentlich über die Verletzungen des menschlichen Körpers Mittwochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité⸗Krankenhause sechsmal wöchent⸗ lich von 9 bis 11 Uhr halten.
C. A. F. Kluge, Dr., wird privatim a) über den chirurgischen Ver⸗ band des Montags und Dienstags Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, b) über die chirurgischen Operationen sechsmal wöchentlich Morgens von 7 bis 8 Uhr, c) über theoretische und praktische Geburtskunde des Donnerstags und Freitags Nachmittags von 3 bis 5 Uhr Lehrvorträge halten, und d) über die syphilitischen Krankheiten des Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 10 Uhr Morgens im Charité⸗Krankenhause klinischen Unterricht er⸗ theilen. Die zur chirurgischen Operationslehre gehörenden Unterweisungen und Uebungen an Leichnamen werden viermal wöchentlich, des Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, während der Abendstunden von 6 bis 8 Uhr, und die mit den geburtshülflichen Vorlesungen verbundenen klinischen Uebungen des Donnerstags und Freitags von 5 bis 6 Uhr im Charité⸗Krankenhause besonders statthaben. 8
H. F. Link, Dr., wird öffentlich Sonnabends von 8. bis 9 Uhr über die Arzeneikräfte der Pflanzen überhaupt und die Pflanzengifte beson⸗ ders einen Vortrag halten. Privatim wird er von 7 bis 8 Uhr Mor⸗ gens sechsmal in der Woche die Kräuterkunde lehren, auch Sonnabends Nachmittags botanische Exkursionen anstellen; ferner Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die Naturgeschichte
von 8 bis 9 Uhr die vergleichende Anatomie und Montags, Mittwochs und Sonnabends von 6 bis 7 Uhr Abends die pathologische Anatomie lehren. J. L. Schönlein, Dr., wird privatim 1) der speziellen Patholo⸗ gie und Therapie ersten Theil sechsmal wöchentlich von 10 bis 11 Uhr vor⸗ tragen und 2) medizinisch⸗klinische Uebungen im Charité⸗Krankenhause täg⸗ lich von 11 Uhr an halten. C. D. Turte, Dr., wird Mittwochs und Freitags von 6 bis 8 Uhr Morgens Experimental⸗Pharmacie, Mittwochs und Donnerstags von 8 bis 10 Uhr die Grundzüge der Physik und Chemie, als : in die me⸗ dizinisch⸗chirurgischen Studien vortragen, und in noch zu bestimmenden Stunden öffentliche Vorlesungen über Experimental⸗Chemie und Experimen⸗ tal⸗Pharmacie halten. E. Wolff, Dr., wird privatim medizinisch⸗klinische Uebungen im Charité⸗Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten. F. Wolff, Dr., wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Frei⸗ tags von 4 bis 5 Uhr Logiköffentlich vortragen.
II. Professores extraordinarii.
J. F. C. Hecker, Dr., wird 1) öffentlich über Encyklopädie und Methodologie der Medizin Mittwochs und Sonnabends von 1 bis 2 Uhr, 2) privatim über allgemeine Pathologie, Montags, Dienstags, Donner⸗ stags und Freitags von 10 bis 11 Uhr, an denselben Tagen von 4 bis 5 über Geschichte der Medizin lesen.
C. G. Mitscherlich, Dr., wird 1) öffentlich über excitirende Arzeneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Nachmittags lesen und 2) die allgemeine und spezielle Arzeneimittel⸗Lehre täglich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen.
G. C. Reich, Dr., wird über das Athmen und die Ausdünstung öffentlich, über Pathologie und Therapie aber privatim lesen.
8 UUvO7I EEEIBI66 r Den 20. April 1843.
Pr. Cour.
Brief. Geld.
S e.
Pr. Cour.
dctien. 8 8 XHreief.] deld.
Gem.
136 5
Fonds. V 8 V
Brl. Pots. Bisenb. 5 — —
do. do. Prior. Obl. 4 — 102 ½ Mgd. Lpz. Eisenb. — 149 ½ 1 18 ½ do. do. Prior. Obl. — 103 Brl. Anb. Bisenb. 118 117
do. do. Prior. Obl. — 103 ¼
Düss. Elb. Fisenb. 68 ½ do. do. Prior. Obl. — Rhbein. Bisenb.
do. do. Prior. O bl. Berl. Fraukf. Bis. do. do. Prior. Obl. 0b.-Schles. Bisb. Brl.-Stet. E. Lt. A. do. do. do. Lt. B.
St. Schuld-Sch. 33 103 ½ Preuss. Ruglische Obligat. 30. 4 102* Präm. Sch. der Seebandluug. — — Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. 3 ½ Berliner Stadt- Obligationen. 3 ½ 103 ½ Danz. do. in Th. — 48 — Westpr. Pfandbr. 3 ½ 102 ¾ 102 ½¼ Grossh. Pos. do. 4 106 ⅔ — Ostpr. Pfandbr. 3 ½ — 103 ½⅔ Pomm. do. 3 ½ 103 ½ 103 ½ Kur- u. Neum. do. 3 ½ 1033⁄¼
Schlesische do. 3⁸ 102 ½
103 ¼
912
9⁴½ 76 97 116 ⅔
102 ½ 101 ⅔
108 1 110 111
I SngSAnn
Gold al marceo. — Friedrichsd'or. —
Aud. Gldm. à 5 ö
Disconto.
Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.
Brief. Geld. 2 Mt.
1419 Kurz 151 150 ½¼ 2 Mt.
501. 150 ¾
3 Mt. Fr. Mt. Wien in 20 Xr. . — Fl. 2 Mt. Fl. Mt.
0 à 7 .
WMechsel-C.
Amsterdam do. Hamburg
do.
Augsburgsgs
vortragen. “ 1“
J. Müller, Dr., wird öffentlich Sonnabends von 9 bis 10 Uhr die Physiologie der Zeugung abhandeln. Privatim wird er Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr spe⸗ zielle Physiologie des Menschen mit Demonstrationen und Erperimenten an Thieren vortragen; ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags
Mt. 8 Tage Leipzig in Courant im 14 Thl. Puss.. Fhlr. nit
Mt. 57
Thlr.
Breslau.
Frankfurt a. M. 7 “ Fl. SRbl.
106 ½
Petersburrg 8
d
Auswärtige Börsen. 8 Hamburg, 18. April. Bank-Actien 1660. Engl. Russ. 110 ¼⁄. Paris, 15. April. 50% Rente fin cour. 121. 30. 3 % Rente ün cour. 83. 25. 5 % Neapl. au compt. 108. 40. 5 % Span. Rente 33. Pass. 5 ⅛. Wien, 15. April. 5 % Met. 110. 4 % 100 ½. 3 % 76 ½. 2 ½ % —. 1 % —. Bank-Actien 1638. Anl. de 1834 141 ½. e 1839 113 ½.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Section Berlin-Angermünde. Frequenz in der Woche vom 9. bis incl. 15. April 1843 3387 Personen.
Metcorologische grobachtungen.
Abends Nach einmaliger 10 Uhr. V
Nachmittags Uhr. V
1813Z3. 19. April.
Luftdruck... 338,180 Par. 337,55 Par. 337,04“ Par. Quellwärme 1” 12 + 5,70° . + 13,20 Kk. +† 9,09° h. Flusswärme 6,1° R. 1,19 H. +† 0,5⁰ R. + 1,9⁰ R. Bodenwärme 5,5° „R. Dunstsättigung 68 pCt. 36 pCt. 56 pCt. Ausdünstung 0,013 Rb. Wetter heiter. heiter. heiter. Niederschlag 0. Wind 0. 0. V 0. Waͤrmewechsel +. 13,5° Wolkenzug... — 0. — + 4,4°9 . Tagesmittel: 337,92 Par. + 9,32° L. P 1,22 n. 53 pcCt.
Morgens
6 Uhr. 2 Beobachtung.
Luftwärme...
Thaupunkt... +
Königliche Schauspiele. Freitag, 21. April. Im Schauspielhause: Doktor Wespe, Lust⸗ spiel in 5 Akten, von R. Benedix. 8 85 Sonnabend, 22. April. Im Opernhause. Auf Allerhöchsten Befehl: Die Hugenotten. (Mad. Schröder⸗Devrient wird bei ihrer Durchreise in einigen Gastrollen auftreten und mit der Partie der Valentine in: „Die Hugenotten“ beginnen.) Anfang halb 6 Uhr. Preise der Plätze: Ein Pläatz in den Logen des ersten Ran⸗ 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. b Im Schauspielhause: 1) Un sccret. 2) En pénitence. Sonntag, 23. April. Im Opernhause: Normag. (Herr Pfitzer, vom KK. Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien: Sever; Dlle. Hetzenecker: Adalgisa, als Gastrollen. Dlle. Marr: Norma.) Im Schauspielhause: Treue Liebe. (Dlle. Stich: Marie.) Montag, 21. April. Im Schauspielhause. Zum erstenmale: Der Siegelring, Schauspiel in 4 Akten, vom Verfasser von „Lüge und Wahrheit“. Hierauf: Drei Genre⸗Bilder.
Königsstädtisches Theater . Freitag, 21. April. (Ausnahmsweise Italienische Opern⸗Vor⸗ stellung.) Maria, ossia: La Figlia del Reggimento. (Maria oder: Die Tochter des Regiments.) Opera buffa in 2 Atti. Ma sica del Maestro Gaetano Donizetti. Sonnabend, 22. April. Der Vater der Debütantin. Nach Sonnenuntergang. Sonntag, 23. April. Montag, 24. April. erstenmale: Don Giovanni. Opera in 2 Atti. Musica del Maestro Mozart. Torre, neu engagirtes Mitglied: den Komthur, als Debüt.) neuen Decorationen sind vom Decorations⸗Maler Herrn Buocher⸗ Die eingegangenen Meldungen um Billets zu dieser Oper sind, so weit der Raum es gestattet, berücksichtigt worden und wird gebe⸗ ten, die Billets bis Sonnabend Mittags 12 Uhr in Empfang neh men zu lassen, widrigenfalls anderweit darüber disponirt werden muß.
ges:
Vorher:
Rochus Pumpernickel.
(Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum (Don Juan mit Original⸗Recitativen.)
(Sgr. Giuseppe
Die
Tbee“ Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
sxzSneeseree
———’—
Allgemeiner Anzeiger für
dem letztverflossenen Jahre hat das Gut nach Abzug der
die Preußischen Staaten.
Dr. Wurzer von 1815 und Herrn Geheimen
der Kreuzzug
Geschichte sch Sporschill.
Bekanntmachungen.
Freiwilliger Verkauf.
Die der minorennen Clara Wilhelmine Over gehö⸗ rigen, im Danziger Landkreise gelegenen beiden Erb⸗ pachts⸗Grundstuͤcke: 1) das Vorwerk Gr. Trampken Nr. 148, abgeschätzt zu 5 Prozent auf 15,890 Thl. 25 Sgr. 5 Pf. und zu 4 Prozent auf 19,781 Thlr. 10 Sgr., und 2) die bäuerliche Besitzung Gr. Trampken Nr. 1, abgeschätzt zu 5 Prozent auf 1596 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. und zu 4 Prozent auf 1841 Thlr. 29 Sgr. 8 Sgr., sollen am 12. Juli 1843 Vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle zu Dirschau subhastirt werden. Die Taren, Hypothekenscheine und Kaufbedingungen können daselbst eingesehen werden.
Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Benetsch.
Instal landwirthschaftlich⸗-technische Gewerbe iin Westpreußen. Der neue Kursus des gesammten Unterrichts beginnt 1“ 5.8. Der nächste Separat⸗Kursus des uterrichis in der Spiritus⸗ ication fängt am 15. Mai an. piritus⸗Fabrication fängt a . hee Nachricht wird in allen Buchhandlungen vegene em unterzeichneten Comtoir unentgeltlich aus⸗ e 1 sür Landwirthschaft und Technik in Berlin, Ober⸗Wallstr. 3, neben dem Köͤnigl. Palais, in Leivzi h, Dresdnersr 1, visez-vis der Post in Schwetz a. d. Weichsel in Westpreußen. 1““ —
Verkauf von Landguͤterr. Das Kommissions⸗ und Adresse⸗Comtoir von J. C Schulz in Graudenz, Marienwerderer Vorstadt Nrv484- ist beauftragt, Landgüter zu Preisen von 120,000 Thlr⸗ bis auf 5000 Thlr. zum Verkauf nachzuweisen, ved wird 1 Rittergut mit einem Areal von 6300 Morgen Preuß
incl. 1000 Vosgen Wald, großer Brennerei, uner⸗ schöpflichem Torfstich, 1400 Schffl. Winterung, gegen 2000 Schffl. Sommerung, 5000 Schffl. Kartoffel⸗Aus⸗ saat, 600 Fuder Heu, vollständigem todten und leben⸗ den Inventarium, einer Schäferei von 3000 Häuptern (es können indeß reichlich 5000 Schafe gehalten wer⸗ den), 800 Thlr. baaren Gefällen, 2 ½
Litthauen zugefallen sind.
stehen bleiben, und nach Ablauf dieser 12 Jahre dür⸗ fen jährlich auch nur 5000 Thlr. abgezahlt werden. In
Meile von einer bedeutenden Handelsstadt gelegen, mit einer Anzahlung von mindestens 25,000 Thlr. bald zu verkaufen gewünscht, indem dem Besitzer des Guts durch Erbschaft Güter in Der Rest des Kaufgeldes bleibt zu 4 Prozent, und können 60,000 Thlr. 12 Jahre
Zinsen à 4 pCt. von den eingetragenen 60,000 Thlrn. einen Reinertrag von 4000 Thlrn. geliefert.
Auf mündliche oder schriftliche portofreie Anfragen wird jede gewünschte Auskunft ertheilt.
Bekanntmachung.
Bei gegenwärtig eingetretener Vakanz eines der von Herrn Athanasius Theodorowich von Bolia, weiland Kaiserlich Russischen Kanzleirathe, gestifteten beiden Stipendien, welche in Gemäßheit der Stiftung vom 28. September 1801 und Verordnung des Königlichen Hohen Ministerii des Kultus und öffentlichen Unter richts vom 18. Oktober 1839
a) zunächst an die Anverwandten des Stifters, aus
Ungarn oder den Oesterreichischen Staaten, nach der Nähe des Grades, in deren Ermangelung
b) Anverwandten des Stifters, aus Rußland, oder,
wenn dergleichen nicht vorhanden sind, anderen Russische Unterthanen, welche es bedürfen, ferner
c) wenn Oesterreichische oder Russische Unterthanen durch landesherrliche Verbote ausländische Univer itäten zu besuchen verhindert sind, Griechen, welche in Leipzig Medizin oder Philosophie oder Mathe
matik studiren,
zu verleihen sind, werden alle diejenigen, welche nach Vorstehendem einen besonderen Anspruch auf dieses Stipendium zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor⸗ dert, binnen 3 Monaten und längstens
den 25. Juli 1843 allhier sich zu melden und ihre Ansprüche durch glaub⸗ würdige Zeugnisse nachzuweisen.
Leipzig, den 24. März 1843.
Der akademische Senat daselbst. Dr. Friedrich Adolph Schilling, d. Z. Rektor.
8
Bead Nenndorf in Kurhessen.
Die Schwefel⸗Schlammbäder, so wie die Schwefel⸗Wasser⸗ und Gas⸗Bäder, nebst den Soolbädern des Gesundbrunnens zu Nenndorf, werden, wie früher, den 1. Juni eröffnet. 1
Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die Herren Brunnen⸗Aerzte Dr. Grandidier zu Kassel und Dr. Cordemann zuRodenberg, so wie die Wohnungs⸗Bestellungen an Herrn Kastellan Dimme zu Nenndorf, zu richten.
Ueber die Heilkräfte der Schwefel⸗Quellen und die Wirksamkeit der bedeutend vermehr⸗ ten Schlammbäder, so wie der durch ihre Verbindung mit den Schwefelwasser⸗Quel⸗ len für verschiedene Krankheiten so sehr wichtig gewordenen Soolbäder, geben die Schriften des Herrn Geheimen Hofraths
Hofraths Dr. d'Oleire und Professors Wöh ler von 1836, so wie der im März⸗Heft 1843 des Hufelandschen Journals für praktische Heilkunde abgedruckte Aufsatz des Herrn Dr. Grandidier, die nöthigen Nachrichten.
Bestellungen auf Schwefelwasser, wel⸗ ches in gut verschlossenenFlaschen weit ver⸗ sendet wird, und dessen Preis auf 2 ½ Sgr. die Flasche herabgesetzt worden ist, sind an Herrn Kastellan Dimme zu richten, worauf besonders die Mineral⸗Wasser⸗Handlun⸗ gen aufmerksam gemacht werden.
Auch in diesem Jahre werden die Freunde dieser Heil⸗Anstalt mit zweckmäßigen Ver⸗ änderungen und neuen Verschönerungen, wohin besonders der Tempelbau über der Trinkquelle gehört, überrascht werden.
Kassel, am 11. April 4843. b “ Kurfürstliche Brunnen Direction des Bades
Nenndorf.
Hanstein⸗Knorr.
* 2 2 Literarische Anzeigen. An die Freunde der Englischen Literatur. Henry G. Bohn, Buchhändler (4 C 5 Vorkstreect, Coventgarden) in London,
hat so eben einen Katalog Englischer Werke zu herabgesetzten Preisen, bestehend aus neuen, werthvollen Öund höchst wichti- gen Büchern aller Wissenschaften, besonders der Kunst, Architektur, Naturgeschichte, Philologie und Belletristrik an alle Buchhändler Deutschlands und der benachbarten Länder versandt, von denen der Katalog gratis verlaugt werden kann. 1 Aufträge werden von jeder Buchhandlung, in Berlin (Stech- bahn 3), Posen Sund Bromberg durch E. S. Mitt- ler, ohne Preis-Erhöhung besorgt, demgemäls ist Herr Rudolph Hartmann in Leipzig mit einem ziemlich vollständigen Lager zum sofor- tigen Ausliefern versehen. 8
Bei W. Besser erschien im Laufe des v. Jahres: v., Direktor d. K. Stern warte. Ueber Wungen im Weltgebäude. Preis brosch. 5 Sgr.
Nachstehendes historische Prachtwerk erscheint bei F. Volckmar in Leipzig, und es liegt davon die erste Lieferung in jeder Buchhandlung, in Berlin in der Enslinschen Buchhandlung, Breite Str. 23, zur An⸗ sicht bereit: “ 8 “
von Johann S. ausgezeichneten Stahlstichen. à 72 Sgr. die Großartigkeit und das In⸗ teresse des gewählten Stoffes bedarf an diesem Orte keiner näheren Schilderung. Der Verleger bittet das verehrliche Publikum, sich aus dem bereits versandten ⸗;sten Hefte und dem ausführlichen Prospekte zu über⸗ zeugen, wie die artistische Ausführung, Hand in Hand gehend mit Herrn Sporschill's edler, lebensvoller und treu historischer Darstellung, obiges Buch zu einer Zierde der Literatur machen sollen.
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Alle Post-Anskallen des In⸗- und Auslandes nehmen Bestel⸗- lung an, für Berlin die Expedition der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse Mr. 72. EEINee11qqp“
Inhal 8
Amtliche Nachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Petition in Betreff der Pensions⸗Ansprüche der Stadt⸗Kämmerer. — Revision des Patents wegen Viehseuchen. — Wählbarkeit zum Landraͤths⸗-Amte. — Petition gegen unrechtmäßigen Güter⸗Wucher. — Provinz Preußen. Presse. — Chaussee⸗-Bauten. — Eisenbahnen. Näheres über die Schließung des Landtages. — Provinz Posen. Königliche Propo⸗ silion vom 27. März, den Entwurf einer Verordnung zum Bau neuer Chausseen betreffend. — Petitionen und Anträge.
Frankreich. Paris. Vermählung der Prinzessin Clementine. — Ver⸗ mischtes. Briese aus Paris. (Odilon Barrot's Vorschlag wegen der Diäten der Deputirten; die Akten in der Angelegenheit der Juden zu
Damaskus; Vermischtes. Zustände von Guadeloupe.) 1
Großbritanien und Irland. London. Abweisung einer Klage wegen Bestechlichkeit. Ueber die Verhältnisse zwischen Frankreich und Spanien.
Belgien. Brüssel. Caumartinscher Prozeß. geklagten. — Schreiben aus Brüssel. (Die und die Reorganisirung des Ministeriums. — Na chschrift. eines neuen Ministeriums.)
Deutsche Bundesstaaten. der Herzogin von Leuchtenberg.
Oesterreich. Pesth. Landtagswahlen und politische Bewegungen in
Ungarn. in Madrid. — Schreiben aus Madrid. (Haltung der Op⸗ position bei der Prüfung der Vollmachten; Näheres über die Verwendung des Ertrags der Quecksilber-⸗Minen.) Türkei. Konsta ntinopel. Ankunst des Russischen Ultimatums. Inland. Berlin. Jahresfest der geographischen Gesellschaft. — Dan⸗ zig. Die Speicher⸗Arbeiter. Barmen. Jubelfeier des Bischofs b Dr. Noß. I1““ Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Freisprechung des An⸗ bevorstehenden Wahlen Bildung
München. Ankunft des Herzogs und
Wien.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs⸗Rath Meißner zu Bromberg den Charakter eines Geheimen Regierungs⸗Raths Allergnädigst beizulegen; und Dem Kriminal⸗Richter König in Lübben den Charakter als Kriminal⸗Rath zu verleihen.
Deor . „ .
Der Notar Jo hann Geo rg Backes zu Lützerath ist zum No⸗
tar für den Friedensgerichts ⸗Bezirk Prüm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Prüm vom 1. Juni d. J. ab, bestellt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Herzogl. Wirkliche Geheime Rath und Regierungs⸗Präsident, genstern, von Deßau.
Abgereist: Se. Ercellenz der General-Lieutenant und Inspec⸗ teur der 2ten Artillerie⸗Inspection, von Diest, nach Magdeburg.
Der General-Major und Remonte⸗Inspecteur, Stein von Kaminski, nach Treptow g. d. Rega.
Anhalt⸗Deßausche Dr. von Mor-
Landtags-Angelegenheiten.
Provinz Brandenburg.
Berlin, 21. April. 17te Plenar⸗Versammlung. Nach⸗ dem mehrere Ausschuß⸗Gutachten verlesen worden, worüber man die Berathung und Beschlußnahme noch aussetzen zu müssen glaubte, schritt man zur Erörterung einer an den Landtag gekommenen und da⸗ hin gerichteten Petition, daß eine gesetzliche Bestimmung erbeten werde, wonach in den Städten, in denen die Städte⸗Ordnung vom 19. No⸗ vember 1808 gilt, den Stadtkämmerern Pensions⸗Ansprüche zustehen sollen. Der Antrag war vom Ausschuß befürwortet worden und fand in der Versammlung vielfache Unterstützung, ward aber auch mit Leb⸗ haftigkeit bekämpft. Von beiden Seiten wollte man in den Vorschrif⸗
ten der revidirten Städte⸗Ordnung Gründe für die entgegenstehenden
Ansichten finden, denn während die Einen anführten, daß nach diesem Gesetze der Kämmerer als Unterbeamter des Magistrats in der Regel
ensions⸗Ansprüche habe und somit das Prinzip, worum es sich hier handle, anerkannt werde, entgegneten die Anderen, gerade darin, daß die revidirte Städte⸗Ordnung den Kämmerer gar nicht als besoldetes Magistrats⸗Mitglied hinstelle, liege der Beweis, daß man eine solche amtliche Stellung überhaupt nicht für unbedingt nothwendig erachtet
habe, noch weniger aber würde man dieselbe mit einem Pensions⸗
Anspruch ausgerüstet haben.
War nun auf diesem Wege eine Vereinigung nicht zu vermitteln und überzeugte man sich, daß in der That die Auffassung des Käm mererpostens nach der Städte⸗Ordnung vom Jahre 1808 von der, wie sie sich in der Städte⸗Ordnung von 1831 findet, ganz wesentlich verschieden, die eine durch die andere also überhaupt nicht zu erläu tern ist, so bemühte man sich lediglich aus dem erstgenannten Gesetze die Gründe des Dafür und des Dagegen in Beziehung auf die be antragte Abänderung herzuleiten. Man hob hervor, die Städte⸗ Ordnung sey ursprünglich von dem Prinzip ausgegangen, die Städte von einer lange dauernden Verpflichtung gegen die Beamten frei zu erhalten, vielmehr Leistungen und Gegenleistungen nur im Wege freier Vereinbarung möglichst einfach festzustellen, wobei noch auf die auf⸗ opfernde Bereitwilligkeit der Bürger zur Uebernahme städtischer Posten gerechnet worden; Pensions 8 Ansprüche haben hierbei im Gesetz als eine unbestimmte und unsichere Weise, die gegenseitigen Forderungen festzustellen, keinen Platz gefunden; habe man sich nun später über⸗ zeugt, daß die Voraussetzungen der Städte⸗Ordnung rücksichts der Bürgermeister nicht vollständig zu treffen, daß diese in ihrer Qualität als mittelbare Staats Beamten allerdings ohne Beeinträchtigung ihrer amtlichen Wirksamkeit der Pensions⸗Berrchtigung nicht entbehren könn⸗
Berlin, Sonnabend den
ten, so sey ihnen diese auf ständischen Antrag durch das Gesetz vom V nahmsweise Zulassung der noch nicht fünf Jahre hindurch Angesessenen
11. Mai 1839 zwar beigelegt worden, man dürfe aber ohne reifliche
Erwägung der Umstände und dringendes Bedürfniß nicht noch weiter von der ursprünglichen Tendenz jenes wohlthätigen und allerseits an⸗ erkannten Gesetzes sich entfernen; nun sey aber der Kämmerer recht eigentlich Kommunal-⸗Beamter im Sinne der Städte⸗Ordnung, und
2 derselbe auch ausnahmsweise den Bürgermeister in Abwesen heits
wohlhabende Männer, welche dieser mit manchen Annehmlichkeiten ver bundenen Verwaltung sich gern auch ohne Pensions Ansprüche unter—
zögen, und in „den kleineren ärmeren Städten pflegten es ge⸗ werbtreibende Bürger zu seyn, welche diese Amtspflicht als Neben⸗
amt gern übernehmen; man würde also durch Einräumung von Pen⸗ sions Ansprüchen an die Stadt⸗Kämmerer nicht nur den städtischen Kommunen eine sehr bedeutende Last aufbürden, sondern auch von den Prinzipien der Städte⸗Ordnung dadurch, daß man ein Bürger⸗Amt in eine Ossizianten-Stellung umforme, sich wesentlich und insofern ohne Noth entfernen, als bisher immer noch ein großer Andrang von geeigneten Individuen zu den erledigten Kämmererstellen bemerkt woͤrden. Inm entgegengesetzten Sinne ward aber geltend gemacht, ganz dieselben Gründe, welche bei Erlaß des Gesetzes vom 11. Mai 1839 wegen der Pensions⸗Berechtigung der Bürgermeister Anerkennung ge⸗
funden, sprächen für eine gleiche Bevorzugung des Kämmerer⸗Postens; nicht nur sey der Kämmerer der Stellvertreter des Bürgermeisters und deshalb ihm in den Fällen, wo eine solche Stellvertretung statt⸗ sinde, vollkommen gleichzustellen, sondern es pflege ihm auch mehren⸗ theils das eben so schwierige als undankbare Geschäft der Einziehung der städtischen Abgaben obzuliegen, wobei Verfeindungen oft die Folge
strenger Pflicht⸗Erfüllung seyen, letzterem wenigstens ein dereinstiges Lohn im Wege des Gesetzes gesichert zu sehen, müsse man wünschen,
da die Erfahrung lehre, daß eine Anerkennung im Wege freier Be⸗ willigung zu den seltensten Ausnahmen gehöre; das Opfer, was dabei die Kommunen zu bringen hätten, komme nicht in Betracht, wenn man dagegen erwäge, welche Vortheile den städtischen Corporationen
dadurch erwachsen, daß man mit dem Bewußtseyn zur Wahl eines Kämmerers schreite, es handle sich nicht um Annahme eines tempo⸗ rairen Lohn⸗Arbeiters, sondern um Gewinnung eines dauernd an die Stadt gefesselten Beamten, und daß der Gewählte seine Zukunft ge⸗
sichert sehe.
Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung erklärte sich eine
Majorität von mehr als zwei Drittel der Anwesenden für den An trag, welcher demnach, von dem Landtage befürwortet, Sr. Majestät des Königs zu bringen ist.
Schließlich kam noch ein Antrag, in Betreff der Revision des
Patents vom 2. April 1803 wegen der Viehseuchen, zur Berathung. Mehrfache Unterstützung fand zwar die Ausführung der Petenten, daß jene Verordnung mit den inmittelst gemachten Fortschritten der Thierarzneikunde nicht in Einklang zu bringen sey, daß darin z. B. heterogene Krankheiten unter demselben Namen zusammengefaßt und Maßregeln angeordnet würden, welche für die eine Gattung mancher Krankheit zu mild, für die andere aber viel zu hart seyen, und daß unter allen Umständen der Antrag, ein wichtiges Gesetz mit den der⸗ maligen, Forderungen der Wiffenschaft in Einklang zu bringen ganz unbedenklich sey; man wandte aber dagegen ein, die erwähnte Ver ordnung habe sich doch auch als recht gut und praktisch bewährt, nur müsse sie von umsichtigen und tüchtigen Beamten gehandhabt werden, und ohne solche werde jede derartige Verordnung in der Anwendung illusorisch oder schäblich werden, es zieme sich aber nicht, daß der Landtag bei dem Allerhöchsten Gesetzgeber die Abänderung eines be stehenden Gesetzes beantrage, ohne zugleich diejenigen speziellen Fälle bestimmt zu bezeichnen, wo sich dasselbe als nachtheilig gezeigt habe; einer solchen Begründung nun ermangele der Antrag, und da auch im Laufe der Debatte in dieser Beziehung nichts beigebracht worden, so könne man die Befürwortung der Petition nicht für angemessen erachten.
Die letzte Ansicht war, wie sich bei der Abstimmung ergab, die der Majorität. .“
1 8te Plenar⸗Versammlung. Den ersten Gegenstand der Berathung bildete der Entwurf einer Verordnung, welche die Vor⸗ schriften über die Wählbarkeit zum Landraths-Amte dahin modifizirt, daß in der Regel Bedingung der Wählbarkeit die fünfjährige Dauer des Grundbesitzes im Kreise seyn und nur in den Fällen, wo die Kreis-Versammlung zu einer Wahl aus den Rittergutsbesitzern die⸗
ser Kategorie sich für unfähig erklärt, eine Ausnahme stattfinden soll. Als Motiv zu einer solchen Abänderung des bisherigen Zustandes wird die Wahrnehmung angeführt, daß in neuerer Zeit häufig nur zu dem Zwecke, um die Wählbarkeit zum Landraths⸗Amte zu erlan⸗ gen, Rittergüter durch Scheinkäufe erworben worden und so Männer in den Wahlkreis sich eingedrängt hätten, welche dem Kreise nicht in der Weise angehörten, wie dies der Fall seyn müsse, wenn die stän⸗ dische Wahl⸗Befugniß ihre eigentliche Bedeutung nicht verlieren solle. Dieses zu verhindern und jenen rechtlich nicht zu untersagenden, aber vom moralischen Standpunkte aus nicht zu billigenden Scheingeschäf⸗ ten den Erfolg zu entziehen, ist die Tendenz der Verordnung.
Fand sich nun gegen diesen Zweck an sich nichts zu erinnern, so ward doch von vielen Seiten in Frage gestellt, ob das vorgeschlagene Mittel zur Erreichung des Zweckes geeignet sey, ob dasselbe nicht größere Uebelstände als die, denen es entgegentreten solle, zur Folge haben werde, und ob überhaupt das Bedürfniß einer Aenderung vor⸗ handen sey. Dabei konnte man sich zunächst nicht verhehlen, daß eine Bestimmung, wie die vorgeschlagene, den Kreis, in welchem die Wähler die Kandidaten zum Landraths⸗Amte zu suchen haben, we⸗ sentlich enger ziehen würde, und daß die als Ausnahme von der Re⸗
el gestattete Wahl von Gutsbesitzern mit kürzerer Besitzdauer inso⸗ ües hierfür keinen vollständigen Ersatz gewähre, als einer solchen Wahl erst die Erklärung der Wähler vorangehen müsse, daß sie außer Stande seyen, unter den mit mehr als fünfjährigem Besitz Ange⸗ sessenen die Kandidaten zu finden, eine Erklärung, welche aus vielen Gründen mißlich sey und deshalb selten vorkommen möchte. Da es nun nicht in der Absicht der Versammlung zu liegen schien, die Be⸗ fugnisse der Wahlberechtigten irgendwie einengen zu lassen, so wurden
zwei verschiedene Amendements in Vorschlag gebracht, um die aus⸗
- und Behinderungs⸗ Fällen vertreten müsse, so sey doch sein eigenthümliches Geschäft die Verwaltung des städtischen Vermögens, und es fänden sich auch bei den vermögenden Städten gewöhnlich
zur Kenntniß
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so liege schon darin eine Verfälschung des ganzen Instituts,
anders als im Entwurf geschehen, festzustellen; nach dem einen Vor⸗ schlage sollte ein Unterschied in der Weise gemacht werden, daß die länger als fünf Jahr ansässigen Kandidaten ohne Examen zur An⸗ stellung gelangten, diejenigen aber, welchen ein solche Besitzdauer nicht zur Seite stehe, einer möglichst strengen Prüfung unterworfen würden; nach dem zweiten Amendement sollte ein kürzere Zeit als fünf Jahr angesessener Gutsbesitzer nur dann zur Wahl gelangen können, wenn ihm zuvor die Wählbarkeit durch einen mit absoluter Stimmenmehr⸗ heit der Wahl-Versammlung gefaßten Beschluß beigelegt worden Dem ersten Vorschlage ward entgegengesetzt, daß die fünfjährige B sitzzeit allein, so erwünscht sie auch bei einem Landraths⸗Kandidaten seyn möge, doch keinesweges eine ausreichende Garantie für die Be⸗ fähigung zu einem so wichtigen Amte gewähre, und daß man doch keine strengere als die Assessoren⸗Prüfung von der anderen Kategorie werde verlangen können, damit aber erfaͤhrungsmäßig nicht alle die Cindringlinge, die man abwehren wolle, würden zurückgewiesen werden. Das zweite Amendement fand von einigen Seiten Unterstützung, in⸗ dem man anerkannte, daß dadurch die Befugniß der Wähler durchaus nicht beschränkt, in deren Hand vielmehr die Präliminar⸗Entscheidung einer Frage gestellt werde, welche die unbedingte Erlangung der Wählbarkeit mit der Erwerbung eines Ritterguts aufhebe und besonders so lange von praktischer Wichtigkeit sey, als die Wahl der Landraths⸗Amt⸗Kandidaten wie bisher nicht durch absolute Stim⸗ menmehrheit erfolge. Bei der Fortsetzung der Debatte sprachen sich aber immer mehr Stimmen gegen den ganzen Entwurf, auch in sei⸗ ner amendirten Fassung aus: an einem so wichtigen Rechte, wie das der Wahl und Präsentation der Landraths⸗Amt⸗Kandidaten, wünsche man ohne dringendes Bedürfniß gar keine Aenderung, ein solches könne von dem provinziellen Standpunkte aus nicht anerkannt we den, denn es liege nicht ein einziger Fall vor, daß in Folge jenes angeblichen Mißbrauches wirklich ein nicht geeignetes Individuum zum Landrath ernannt worden; wenn unter den dem Kreise längere Zeit angehörigen Gutsbesitzern solche sich fänden, welche zur Verwaltung des Landraths⸗Amtes geeignet wären, so würden die Kreisstände ge⸗ wiß auch ohne gesetzliche Anordnung diesen den Vorzug vor Frem⸗ den geben; anderen Falls aber müsse man es als ein erwünschtes Er⸗ eigniß betrachten, wenn ein tüchtiger Geschäftsmann sich finde, welcher dem Kreise seine Kräfte darbieten und durch Ankauf eines Gutes sich dauernd mit demselben verbinden wolle; wenn man diese Möglichkeit ganz abschneide, so würden in vielen Kreisen, wo ohnehin die Zahl der Wählbaren schwach sey, die Wähler sich außer Stande sehen, die
gehörige Kandidatenzahl vorzuschlagen, sie würden sich häufig in der
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Nothwendigkeit befinden, einen Nichtangesessenen zur Anstellung als Landrath empfehlen zu müssen, und auf diese Weise würde der Be⸗ werbung, welche man eben vermeiden wolle, ein noch größeres Feld geöffnet; man wolle die Scheinkäufe nicht billigen, allein diesen könne auf andere Weise begegnet werden. Hierauf ward zwar entgegnet, die den Wählern übertragene Befugniß, die Landraths⸗-Amt⸗Kandi⸗ daten vorzuschlagen, habe nur dann Sinn und Bedeutung, wenn die Gewählten mit der vollen und begründeten Ueberzeugung von ihrer im Kreise erprobten Tüchtigkeit vorgeschlagen würden; gestatte man nun den Eintritt in den Kreis der Wählbaren solchen Individuen, von welchen man diese Ueberzeugung noch nicht gewonnen haben könne, so liege sa lschun⸗ ein po⸗ sitiver Mißbrauch der Wahlbefugniß trete aber hervor, wenn nicht vollständig erprobte Männer auf die an des Königs Majestät einzu reichende Kandidaten-Liste kämen, wie dies auch in hiesiger Provinz
geschehen sey; je mehr Werth man auf das Wahlrecht selbst lege,
um so mehr müsse man es vor Mißbräuchen zu bewahren suchen, und um so dankbarer ein Gesetz annehmen, welches dahin ziele, im In⸗ teresse der Wähler selbst ihr Wahlrecht in seiner ursprünglichen Lau⸗ terkeit und Bedeutung zu erhalten, sie vor Mißgriffen und dem lästi gen Andringen von Personen zu bewahren, die das Vertrauen, wel⸗ ches sie nicht besäßen, vielleicht auch nicht verdienten, durch leere Ver⸗ sprechungen und Selbstlob sich zu erwerben suchten. . Diese Gründe überzeugten aber die Majorität der Versammlung nicht, welche bei der hiernächst erfolgenden Abstimmung mit 45 gegen 22 Stimmen sich dahin aussprach, Se. Majestät zu bitten, eine Verordnung, wie die im Entwurfe vorliegende, nicht zu erlassen. Von einem ritterschaftlichen Abgeordneten sowohl, wie von einem Abgeordneten des Standes der Landgemeinden, waren an den Land⸗ tag Petitionen gelangt, worin mit lebhaften Farben ein Gewerbe ge⸗ schildert wird, welches in mehreren Kreisen der Provinz in über⸗ raschender Ausdehnung hervortritt und darin besteht, daß Spekulan⸗ ten, zum großen Theil Ausländer, im Lande umherziehen und die Gelegenheit zum Ankauf von Bauergütern erspähen, welche sie hier⸗ nächst so bald als möglich in kleinen Parzellen veräußern, um sodann mit einem namhaften Gewinn sich davonzumachen. An die Dar⸗ legung der höchst verwerflichen Mittel, welche bei solchen Geschäften angewendet zu werden pflegen, und der großen Uebelstände, welche aus der Operation selbst sowohl für die Kontrahenten, als für die Kommunal⸗Verhältnisse und das Staats⸗Interesse erwachsen, war der 1g geknüpft worden, Se. Majestät um abhülfliche Maßregeln u bitten. Die Versammlung verkannte das Verwerfliche des geschilderten Gewerbes nicht, es wurden aber einerseits darüber Bedenken ange⸗ regt, ob demselben überhaupt im Wege der Gesetzgebung, ohne zu wesentliche Beschränkung der freien Befugniß, über das Eigenthum zu disponiren, werde entgegengetreten werden können, und andererseits wies man darauf hin, daß in dem vom Ften Provinzial⸗Landtage berathenen Gesetz-Entwurfe wegen Parzellirung von Grundstücken die zu erbittenden Maßregeln ihre geeignete Stelle sinden würden und man, ohne über die bei Gelegenheit jener Berathung gemachten stän⸗
dischen Anträge mit Bescheid versehen zu seyn, nicht mit neuen Vor⸗ schlägen hervortreten dürfe. —
Da indeß bei der ferneren Debatte noch von mehreren Seiten auf das höchst besorgliche Umsichgreifen jenes Gewerbes aufmerksam gemacht und überraschende Angaben in Zahlen über die auf diese Weise bereits vernichteten Bauergüter beigebracht wurden und man sich überzeugte, daß diesem Unwesen, zu welchem sogar manche No⸗ tarien die Hand böten, nach der gepenmart gen Lage der Gesebg⸗nac
1 8 5 ingend no nicht gesteuert werden könne, schleunige Hülfe aber berngene thue, 5 beschloß die Versammlung mit überwiegenber Majoritaͤt, des