Ihres Schreibens eine solche Publication im Auge gehabt, indem das ja voraussetzen ließe, Sie hielten sich wirklich für berechtigt, Ihre Privat⸗Ansicht gegenüber einem vom Präsidenten und dem Senat zum Schluß gebrachten Alt in Form einer offiziellen Depesche geltend zu machen, so ist doch nicht vorauszusehen, inwiefern England, falls die Depesche durch den Druck ver⸗ öffentlicht würde, für angemessen erachten dürfte, sich auf die darin ausge⸗ sprochene Ansicht zu berufen, um den Stipulationen des Vertrags vom 9. August eine die Interessen der Vereinigten Staaten gefährdende Ausle gung zu geben.“
Boston, 2. April. An der Gränze ist große Aufregung da⸗ durch verursacht worden, daß Daniel Savage, ein Amerikanischer Bürger, von einem Britischen Offizier auf dem Arustuk⸗Gebiet am südlichen Ufer des St. John⸗Flusses und, nach den Abgränzungen des letzten Traktates, innerhalb der Gränzen des Staates Maine, verhaftet wurde. Es sind deshalb in einer öffentlichen Versammlung in Maine heftige Resolutionen angenommen worden.
Der Prozeß des Commander Mackenzie ist zwar beendet, aber der Urtheilsspruch des Kriegsgerichts noch nicht publizirt; man glaubt jedoch, daß derselbe freisprechend ausgefallen sey.
Das Repräsentantenhaus des Staats Ohio hat eine Resolution zu Gunsten des Vorschlages, wonach die Union die Schulden der ein⸗ zelnen Staaten übernehmen soll, mit 42 gegen 10 Stimmen ver⸗ worfen.
Die letzten Nachrichten aus Kanada melden die in Kingston er⸗ folgte Ankunft des neuen Gouverneurs Sir Charles Metcalfe. Sir Charles Bagot, sein Vorgänger, war fortdauernd in einem so leiden⸗ den Zustande, daß man für seine Genesung keine Hoffnung hatte. Unter den Arbeitern am Lachine⸗Kanal hatten sich die Unruhen
ügca Plata-Staaten. 2
Buenos⸗Ayres, 8. Febr. Der Schatz der Argentinischen Republik befindet sich in einem traurigen Zustande. Sesor Garrigos hat in Antwort auf eine Botschaft des Repräsentantenhauses erklärt, daß ein Defizit von 25,058,537 Dollars vorhanden sey. Das Haus scheint aber- bereit, in jeden Vorschlag des Ministeriums zu willigen.
Die Regierung hat Proclamationen erlassen, worin sie die Be⸗ völkerung dringend auffordert, ihr gegen die Montevideaner allen möglichen Beistand zu gewähren.
2 Paris, 18. April. Durch das Schiff „Emile“ sind in Bordeaux direkte Briefe aus Montevideo vom 20. Januar einge troffen, welche noch die bestimmte Hoffnung eines nahe bevorstehenden Friedensschlusses zwischen den zwei kriegführenden Parteien aussprechen, und denselben von der Dazwischenkunft der auswärtigen Mächte er⸗ warten. Auf der Rhede vor Montevideo lagen Englische, Franzö⸗ sische, Brasilianische, Sardinische und Portugiesische Kriegsschiffe und auch im Hafen waren Kriegsfahrzeuge jeden Ranges vorhanden, zu denen tagtäglich noch neue hinzukamen, deren Ankunft jedesmal durch die Artilleriesalven der schon anwesenden begrüßt wurde. Im Hafen war in den letzten Tagen vor Abgang des Schiffes „Emile“ ein Allarm entstanden, weil der im Dienste des Diktators Rosas ste hende und dessen Flotille befehligende Admiral Brown seit einigen Tagen in der Nähe der Rhede erschienen war, und auf die ihm zu geschickte Weisung, stets in einer Legua Entfernung sich zu halten, wenig Rücksicht nehmen zu wollen schien. Als Grund seines Er scheinens mit der Flotille gab er lediglich eine Uebungsfahrt an. So kreuzte er denn mehrere Tage hindurch immer in unmittelbarer Nähe der Rhede, bis zufällig eine Französische Gabarre mit Waaren beladen erschien, an welcher er seinen Muth kühlen zu können glaubte. Er nahm sie in der That weg, aber um sie nicht lange zu behalten. Denn sobald der Kommandant der Französischen Fregatte von dem Attentate gegen die Flagge seiner Nation Kenntniß erhielt, ließ er an den Argentinischen Admiral Aufforderung ergehen, unverzüglich die widerrechtlich gemachte Beute wieder herauszugeben. Anfangs spielte der Admiral Brown den Trotzigen und machte Miene, sich wenig um diese Weisung zu kümmern; ja er ging sogar so weit, die Französische Flagge auf der gekaperten Gabarre zerreißen zu lassen. Nun wurde aber die Sache ernstlich; der Französische Kommandant beraumte ihm vier und zwanzig Stunden Frist zu Herausgabe der Handelsgabarre und Leistung entsprechender Genugthuung für die der Französischen Flagge zugefügte Insulte an, nach Verstrich der selben werde er sie zu erzwingen wissen. Dies wirkte. Am folgen den Tage, Nachmittags zwei Uhr, zog der Argentinische Held, als Beweis seiner Bereitwilligkeit zu leistender Genugthuung, die Fran zösische Flagge auf seinem Schiffe auf, salutirte sie mit der üblichen Anzahl von Kanonenschüssen, und gab die weggenommene Gabarre zurück. Es war auch hohe Zeit, denn bereits hatte der Französische Kommandant Alles zum Kampfe vorbereitet und wollte unmittelbar nach Verstrich der Frist den Angriff beginnen.
Einige Notizen
über ein handschriftliches Werk in Spanischer Sprache
über das Leben und Ende Kaiser Karl's V. im Kloster Nuste.
Der gütigen Mittheilung eines Gelehrten, welchen seine For⸗ schungen nach Madrid führten, verdanken wir die nachstehenden Notizen über ein handschriftliches Werk, welches seinem Inhalte nach als einer der interessantesten und anziehendsten Beiträge zur Geschichte Kaiser Karl's V. gelten kann, zumal da es über einige der wichtigsten Momente aus den letzten Lebensjahren dieses Monarchen nach urkund⸗ 1 nfchten nen Aufschüste giebt 2 welche die bisher darüber gehegten ifiziren dürften.
28
** Madrid, im März. Don Tomas Gonzalez, ein Geistlicher von ausgedehnten Kenntnissen, Verfasser der Denkschrift über die Ver
— “
“ 11u]
hältnisse, die zwischen Philipp II. von Spanien und der Königin Maria von England bestanden (in den Memorias de la Real Academia de la Historia, T. 7.), war in den letzten Jahren seines Lebens Di⸗ rektor der in Simancas befindlichen Reichs⸗-Archive und erhielt, wie man mir sagte, von der hiesigen Akademie der Geschichte den
Auftrag, die Geschichte Kaiser Karl's V. nach seiner Abdankung ur⸗ kundengemäß abzufassen. In der That beendigte er diese Arbeit; ehe sie aber in der Sammlung der Denkschriften der Akademie er⸗ scheinen konnte, starb er und vermachte die Handschrift seinem damals ebenfalls bei den Archiven von Simancas angestellten Neffen, unter der Bedingung, sie zu keinem geringeren Preise als 3000 Piastern zu ver Dieser Neffe verlor 1835 seinen Platz, blieb jedoch im Besitz der genannten Handschrift, von welcher mir ein günstiger Zu⸗
veräußern.
fall nähere Kenntniß verschafft hat.
Die Handschrift bildet einen Folioband von etwa 300 Blättern, der H Koj 1 Am Rande befin⸗ den sich eine Menge äußerst schätzbarer Noten und Ergänzungen von Der Titel lautet: Vida y muerte del Emperador Carlos Quinto en Vuste. Das Werk beginnt mit der Erzählung der Abdankung des Kaisers in hin gehörigen, übrigens meist schon bei Sandoval und sonst gedruck ten Dokumente sind, nach den Originalen kopirt, in einem Anhange
von der Hand eines Kopisten sauber geschrieben.
der Hand des verstorbenen Don Tomas Gonzalez selbst. Brüssel und der Beschreibung seiner Reise nach Spanien.
mitgetheilt.
Sobald der Kaiser den Spanischen Boden betritt, steigert sich Die Quellen, aus denen der Verfasser t 4 Die Toch⸗ ter des Kaisers, Dona Juana, Wittwe des Prinzen Johann von Portugal, und während der Abwesenheit Philipp's Regentin von Spanien, hatte den Don Luis Quijada, Haushofmeister, und Don Juan Vazquez de Molina, Geheimschreiber des Kaisers, die beständig um seine Person waren und sein unbegränztes Zutrauen besaßen,
7
das Interesse der Erzählung. schöpfte, können nicht zuverlässiger und vollständiger seyn.
8
beauftragt, ihr nach Valladolid, wo sie residirte, täglich und selbst stündlich Berichte über Alles, was den Kaiser betraf, über seine Be schäftigungen, sein Befinden, seine Aeußerungen und über Alles, was Diese Depeschen befinden sich hnen bildete Herr Gonzalez nicht nur seine
im Kloster Yuste vorging, zu schicken. in Simancas, und aus ih
7.
Erzählung, sondern er theilt sie meistens wörtlich mit und fügt eine Menge anderer wichtiger Dokumente und Briefe bei, die theils von dem Kaiser auf der Reise und aus dem Kloster Puste an seinen Sohn Philipp II. und alle anderen Mitglieder seiner Familie, so wie an ausgezeichnete Personen, theils von diesen an ihn geschrieben wurden. Unter ihnen befinden sich mehrere Briefe des Infanten Don Carlos (Sohnes Philipp's II.) an Karl V. und Briefe des Kaisers an den Erzieher des Infanten, Ruy Gomes de Silva, in denen er Letzterem
Rathschläge ertheilt und sich über die Fehler seines Enkels beklagt.
Bisher hat man ziemlich allgemein behauptet, der Kaiser hätte
im Kloster zu Nuste nicht nur wie ein Mönch gelebt, sondern sich so gar den strengsten Bußübungen unterzogen.
Lebens sein feierliches Leichenbegängniß halten lassen. (Buch 12) giebt eine ausführliche Darstellung dieses vorgeblichen Er
eignisses, in dessen Folge, wie er agt, der Kaiser von einem Fieber V Vblge, 1
ergriffen ward und starb.
Aus der Handschrift des Herrn Gonzalez erhellt auf das Un widerlegbarste, daß Alles jenes eine reine Fabel ist. weit entfernt, sich zum Mönche zu erniedrigen, ließ die Mönche viel
mehr seine Würde gar sehr fühlen und nahm nur selten an ihren kirchlichen Festen Theil, wie aus den Depeschen Quijadas und des Wie wäre es zu erklären, daß diese die ein genaues Tagebuch des Kaisers bilden, kein Wort über jene angebliche noch während seines Lebens stattge⸗ Kaiser wirklich eine so außerordentliche und so denkwürdige Maßregel angeordnet hätte? (Herr Gonzalez macht in einer ausführlichen Note selbst diese Bemerkung.) Wie hätten Vazquez und Quijada es wagen dürfen, der Regentin ein so wichtiges Ereigniß zu verschweigen, zumal wenn der Kaiser in Folge desselben gestorben wäre? es geht vielmehr aus ihren Berichten hervor, daß Karl V. schon mehrere Monate vor seinem Absterben so
Juan Vazquez hervorgeht. Depeschen,
fundene Todtenfeier erwähnen, wenn der
sehr an Gichtschmerzen litt, daß er sein Zimmer nicht mehr verlassen
konnte. Man hat ferner behauptet, Philipp II. hätte schon zu Lebens
zeiten seines Vaters nach der Alleinherrschaft gestrebt, und dieser, sol⸗ In der Handschrift befinden sich eine Menge Briefe Philippi's, in denen er sich beklagt, zu jung und zu unerfahren zu seyn, um zu regieren, und unaufhörlich redet er seinem Vater zu, das Kloster zu verlassen und
cher Umtriebe überdrüssig, deshalb die Krone niedergelegt.
den Scepter wieder zu ergreifen.
Robertson sagt, der Kaiser hätte nur sehr wenige Diener mit sich in das Kloster genommen, und nicht einmal Geld genug gehabt, In der Handschrift befindet sich (Bl. 90 ff.) ein genaues Verzeichniß sämmtlicher Dienerschaft, die bei dem Kaiser
um diese zu bezahlen. im Kloster verblieb. ; mehr als 500 Personen, meistens Flamändern und Deutschen.
Kurz, der Kaiser blieb Kaiser bis an seinen Tod. Nie hörte er auf, die Angelegenheiten des Staates zu leiten, indem er weise, sehr genaue und die wichtigsten Aufklärungen enthaltende Vorschriften, theils für seinen Sohn Philipp, theils für andere Mitglieder seiner Familie, diktirte. Zahlreiche Abschriften befinden sich in der Hand⸗
schrift des Herrn Gonzalez.
Was aber ganz vorzüglich den Kaiser beschäftigte und seine Geistesthätigkeit in Anspruch nahm, so wie sein Gemüth bewegte, Als er sich in das Kloster
waren die Angelegenheiten der Kirche. zurückzog, hatte sich die protestantische Lehre bereits in Spanien ein⸗ geschlichen, und eine bedeutende Anzahl, den höheren Ständen ange⸗ hörender Personen war von dieser Ketzerei angesteckt worden. Die Inquisition benachrichtigte den Kaiser davon, und er wurde von Ent⸗ setzen ergriffen, als er gewahr ward, daß sein eigener Beichtvater, der Dr. Cazalla, insgeheim der Sekte der Neuerer angehörte. Der
.
Kaiser selbst giebt ihn bei der Inquisition an, und ruft in einem sei⸗
—
BIII
ner Briefe aus: „Habe ich denn mein 9 nzes Leben lang an Aus⸗ rottung der Ketzereien gearbeitet, um am Ende zu entdecken, daß der
Lenker meines Gewissens selbst ein Abtrünniger war!“
An diesen Entdeckungen erblickte der in Schrecken gesetzte Kaiser
die Vorboten einer allgemeinen Auflösung der ausgedehnten Staaten, die er seinem Sohne Philipp zu hinterlassen hatte. In allen seinen Briefen ermahnt er diesen, die Ketzer bis zu ihrer gänzlichen Aus⸗ rottung zu verfolgen, sie hängen, verbrennen, viertheilen zu lassen; und wenn sich Philipp II. während seiner Regierung als unerbittlichen Verfolger der Ketzer zeigte, so ging dieser Eifer gewiß zum größten Theil aus den ihm von seinem Vater ertheilten Ermahnungen hervor. In der Handschrift befinden sich mehrere sehr ausführliche Briefe, die Karl V. aus dem Kloster über diesen Gegenstand an den Groß Iunquisitor, Erzbischof von Sevilla, richtete, und die Antworten des Letzteren. Diese Dokumente werfen ein ganz neues Licht auf die re⸗ ligiöse Geschichte Spaniens, und dürften leicht den schätzbarsten Theil der Handschrift ausmachen. 3
Herr Gonzalez hat für gut befunden, auch Tag für Tag die Berichte der Aerzte über den Gesundheitszustand des Kaisers einzu⸗ rücken und darnach eine genaue, auf den Erzählungen der Augenzeu gen beruhende Darstellung der letzten Augenblicke Karl's V. gegeben.
Am Schlusse beschäftigt sich Herr Gonzalez mit Untersu chungen über die Geburt und Jugendgeschichte des berühmten Don Juan de Austria. So lange der Kaiser lebte, weigerte sich Quijada, dem die Erziehung des Don Juan anvertraut war, und der allein das Geheimniß seiner Abkunft kannte, der Regentin die Frage, ob Don Juan wirklich ein Sohn des Kaisers wäre, zu beantworten. Einige Zeit nach dem Absterben Karl's V. gestand er indessen auf urkundliche Weise die hohe Abkunft des Don Juan ein.
Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als älteren, Studirenden der Chirurgie und Pharmacie bei hiesiger Königl. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevor⸗ stehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsetzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden
Zeugnisse, bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr. 29, Morgens von
8 bis 9 Uhr) sich zu melden. Berlin, den 18. April 1843. Der provisorische Direktor des chirurgisch⸗pharmazeutischen Studiums bei⸗ biesiger Universität, Geheime Ober⸗Medizinal Rath, Dr. Klug.
Mleteorologische Geobachtungen.
1843 Morgens 22 * pril.
A hends 10 Uhr.
Nachmittags
Nach einmaliger 6 Uhr.
Beobachtung.
I. uftwärme ... + 4,6°0 k. Man hat selbst vorge⸗ Thaupunkt ... bun 2,69 + geben, er hätte sich in einen Sarg legen und noch während seines V
Robertson
Dunstsättigung 85 pCt. IZZ Wind I 14G 0. 89 Wärmewechsel + 7,1 8 Wolkenzug... V
Der Kaiser, Kanz-Bill. —.
Preuss. Prüm. Sch. —. Pol. —.
Heilbronn.
Armide.
Sie bestand, wenn ich mich recht erinnere, aus
erstenmale: Don Giovanni. Opera in 2 Atti. Torre, neu engagirtes Mitglied: den Komthur, als Debüt.) Die neuen Decorationen sind vom Decorations⸗Maler Herrn Buocher.
Luftdruck... 336,36 Par. 337,22 6 Par. 338,50 Par. Quellwärme 7,, R. 6,9⁰ IK. + 5,2⁰0 n. Flusswärme 11 1v + 0,4 °k. Bodenwurme 68 R.
67 pCt. 64 pCt. Ausdünstung 0,011, Rh.
bezogen. trüb. Niederschlag 0,027 Rh.
— 0. — + 1,6° u. Tagesmittel: 337,36 Par... † 5,60° R... + 1,60 K.. 72 pCt. 0. Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 19. April. Niederl. wirkl. Sch. 56 5½. 5 % do. 101 3. 5 % S 20 , 8775 bbäe S. Krg. —. 2insl. 5 5. Oesterr. 108 ¾. 4 % Russ. Hope 90 ½. An twerp en, 18. Apeil Z 20.
Hamburg, 21. April. Bank-Actien 1665. Engl. Ross. I110 ½. Paris, 18. April. 5 % Rente fin cour. 121. 30. 3 % Rente in cour. 83. 20.
5 % Neapl. fin cour. 108. 50. 5 % Span. Rente 32. Pass. 5 ½.
Wien, 18. April. 5 % Met. 110. 4 % 100 ½. 3 %
1 % —. Bauk-Actien 1632. Anl. de 1834 141 ½. de 1839 113 ¼
Königliche Schauspiele.
Montag, 24. April. Im Schauspielhause. Zum erstenmale
Der Siegelring, Schauspiel in 4 Akten, vom Verfasser von „Lüg und Wahrheit“. 1 lischer und Deutscher Sprache, von L. Schneider. Dialog, Gesang und Tanz von Dlle. Grünbaum, Dlle. Polin un Herrn Schneider: als 1) Eine Nacht in Venedig. 2) Der Schottisch Clans⸗Häuptling und sein Sohn, 1715. — Picarde, 1815.
Hierauf: Drei Genre⸗Bilder, in Italienischer, Eng Ausgeführt in
3) Der Kurmärker und die
Dienstag, 25. April. Im Schauspielhause: Das Käthchen von
Mittwoch, 20. April. Im Opernhause: Auf Allerhöchsten Befehl: (Mad. Schröder⸗Devrient: Armide, als Gastrolle.)
Preise der Plätze: Ein Päaatz in den Logen des ersten Ran⸗
ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Im Schauspielhause: Spectacle demandé. La seconde re
présentation de Mademoiselle de Belle Isle, drame en ö actes et en prose du théatre français, par Mr. Alexandre Dumas.
Königsstädtisches Theater.
Montag, 24. April. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum G (Don Juan mit Original Recitativen.) Musica del Maestro Mozart. (Sgr. Giuseppe
Textbücher, in Italienischer und Deutscher Sprache, sind im
Billet⸗Verkaufs⸗Büreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben.
Da die Gastdarstellungen der Mad. Schröder⸗Devrient im Kö
niglichen Theater auf Mittwoch und Sonnabend bestimmt sind, so werden die Italienischen Opern⸗Vorstellungen von Mittwoch und Sonnabend, in dieser Woche, auf Dienstag und Freitag verlegt.
Dienstag, 25. April. (Italienische Spern⸗ Vorstellung.) Zum
erstenmale wiederholt: Don Giovanni. 8
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
Alllgemeiner Anzeiger für die Preufzischen Staaten.
g Bekanntmachungen.
Vaterlaͤndische Feuer⸗ Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft in Elberfeld. . Direction: 16 ½ S Köhler⸗Bockmühl, Feldmann⸗Simons, Duncklenberg, Carl Hecker, Gustav Blanck. Willemsen, 1e Direktor und General⸗ Agent. Die 22ste General⸗Versammlung der Gesellschaft
d) Prämien⸗Reserve pro 1. Jan. 1843 einschl. 24,000 Thlr. gegen Brand⸗
schaden
schäfts⸗Abschluß pro 1842 vorgelegt. — Das Ergebniß dieses Jahres war, im Betracht der furchtbar großen Feuersbrünste, welche in Deutschland sich ereigneten, — höchst befriedigend, und sind die Haupt⸗Positionen des Geschäftsstandes folgende: 8
a) Sicherheits⸗Kapital
b) Prämien⸗Einnahme in 1842.
c) bezahlte Brandschäden inclus. einer desfallsigen Reserve von 23513 Thlr.
e) Gewinns⸗Reserve nebst Zinsen ... a 1) laufendes Ver wurde am 28. Februar d. J. gehalten und der Ge⸗ 2 Januar 1843 6) bezahlte Brandschäden überhaupt seit
dem Bestehen der Gesellschaft (nun⸗ mehro 20 Jahre) 1 In allen Theilen Deutschlands ist die Gesellschaft durch beiläufig 400 Agenturen vertreten, und das all
Pr. Ct. Thlr. Sgr. 1,000,000 —
260,485 — gegeben und bewährt.
. 1149,984:
220,593
+—2— — 62,875
113,752,928
circa 2,500,000
Agenten
gemeine Vertrauen zu derselben hat sich im abgelaufe⸗ nen Jahre wiederum überall auf das erfreulichste kund —
Die in 1842 mehr geschlossenen Ver steigen jene des Jahres 1841 um 16 obschon die Gesellschaft in Folge der außerordentlich
icherungen über W. Weber Killionen Thaler, ⸗
großen Brände, wobei sie jedoch glücklicherweise vor ⸗ Schaden bewahrt blieb, — sich veranlaßt fand, ihre ohnehin schon sehr mäßigen Versicherungs⸗Maxima für manche Orte noch mehr zu beschränken.
sicherungs⸗Kapital am „Das Statut der Gesellschaft, deren Bedingungen, überhaupt Alles, was Verfassung und Geschäftsführung betrifft und Interesse für ein verehrliches Publikum ha⸗ ben könnte, liegt bei dem unterzeichneten General⸗Agen⸗ ten, Dönhofsplatz — Krausenstraße Nr. 37 , zur Ein sicht offen; auch werden derselbe, so wie die hiesigen
Herren F. W. Uhlmann hier, Mühlendamm 21, Louis Wolff - Spandauerstr. 13, J. L. Blanebois Neue Grünstr. 13, Krausenstr. 47,
G. Louis —MNeu⸗Cölln a. W. 14, F. A. J. Liebmann⸗ Königsstr. 6, Stadt⸗Kämmerer J. D. Lutze in Charlottenb. zu jeder zulässigen Erleichterung bei Versicherungs⸗Auf⸗ nahmen gern die Hand bieten.
Die auswärtigen Herren Haupt⸗ und Hülfs⸗Agenten meines Geschäfts⸗Ressorts werden diese Mittheilungen in den dazu geeigneten Blättern ebenfalls zur öffentli chen Kenntniß bringen.
Berlin, den 20. April 1843. F. W. Ziegler, „Subdirektor und General⸗Agent der Elberfelder Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
8 zum
1“
eehe Preis:
2 Sstas sti hr.
4 Rlhlr. ½¾ Jahr.
8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne Preiserhö “
lung an, für Berlin die Expedition 4 der Staats-SZeitung: pB edrichsstrasse Mr. 72.
b V deren Oberhaupt und Gesandten verletzt oder dieselben sonst belei⸗
Amtliche Nachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Schlesien. Strafgesetz⸗ buch. — Provinz Posen. Petitionen. — Schließung des Landtages. — Provinz Sachsen. Ansuchen des Landtages ausgesetzt.
Rußland und Polen. St. Petersburg. Handels⸗ und Schiff⸗ fahrts⸗Vertrag mit England. —
Frankreich. Paris. Gesetz⸗-⸗Entwurf über Gefängniß⸗Reform. — ouverneur der Niederlassungen in Oceanien. — Das neue Belgische Ministerium. — Zoll Verein zwischen Spanien und Portugal. — Briefe aus Paris. (Der Bericht der Zucker⸗Kommission und das Interesse der Weinbauer; Ankunft der Prinzen von Koburg. — Die Eisenbahnen nach Norden und von Orleans nach Tours.)
Großbritanien und Irland. London. Präliminarien zur Ver mählung des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz mit der Prin⸗ zessin von Cambridge. — Krankheit des Herzogs von Susser. — Erwie⸗ derung des Französischen Gesandten auf einen Toast. — Antwort der Inhaber Spanischer Bons an den Finanz⸗Minister. — Papineau. — Vermischtes.
Deutsche Bundesstaaten. München. Staats⸗Einnahmen und Ausgaben. — Leipzig. Fortsetzung der ständischen Verhandlungen über den Preßgesetz⸗Entwurf. — Kobur g. Maßregeln gegen einige Mitglie⸗ der der Stände⸗Versammlung. — Schreiben aus Fra nlfurt a. M.
(Persönliches; Eisenbahnen; Börse und Messe.)
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Näheres über einen Militair⸗ Aufstand zu Manila; Pläne und Intriguen zur Bildung eines neuen Ministeriums.) 1b
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New⸗ ö (Näheres über die Verhaftung des Amerikaners Savage durch einen Britischen Beamten und die dagegen von Seiten Maine's er⸗ griffenen Maßregeln; Schluß des Prozesses gegen Mackenzie und angeb⸗
liche Streitigkeiten darüber.)
Mexiko und Texas. Schreiben aus Paris. (Fortdauernde Pela⸗ gerung von Campeche; Santana und der Kongreß zu Jalapa; Beschäf tigung der gefangenen Terianer; Vermischtes.)
La Plata⸗Stagaten. Schreiben aus Paris. (Bedrohte Lage Rivera's;
Argentinische Truppen⸗Landung in Urugnav.)
Haiti. Port au Prince. Einnahme von Capes durch die Insur⸗ genten. — Schreiben aus Paris. (Proclamation des Insurgenten⸗ Häuptlings Gerard.)
Inland. Breslau.
Vereidung des Fürstbischofs. — Düsseldorf. Landtags⸗Ausschuß. —
Königsberg. Eisenbahnen diesseits der Oder.
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages. Se. Excellenz der Herzoglich Anhalt⸗Deßausche ) und Regierungs⸗Präsident Dr. von Mor⸗
Abgereist: Wirkliche Geheime Rath
Zuchthause entlassenen, unter polizeiliche Aufsicht gestellten Personen, körperliche Züchtigung als eine zulässige Strafe erachtet werden müsse. Bei Berathung über die Strafen gegen Aufruhr, wurde die Frage: „Soll die Bestimmung des §. 11 der Verordnung vom 17. August 1835 fortfallen, nach welcher für die bei einem Aufruhr oder Tu⸗ multe verursachten Beschädigungen nicht nur die Urheber, sondern auch alle Zuschauer, welche sich nach dem Einschreiten der Obrigkeit nicht sofort entfernt haben, solidarisch haften?“ bejahend beantwoͤrtet.
genstern, nach Deßau.
“ Breslau, 21. April. In den Plenar⸗Sitzungen am 7. und 8. April wurde die Berathung über den Entwurf des Strafgesetz⸗ buchs fortgesetzt. Bei §. 166, nach welchem derjenige, welcher durch
thung des künftigen Landtages vorbehalten.
digt, gegen den soll die durch die That sonst verwirkte Strafe jedes⸗ mal geschärft werden“ — dem Staat hinreichende Mittel sichern, um seine friedlichen Verhältnisse zu anderen Staaten nicht gefährdet
Die Herbst⸗Uebungen des 4ten Armee⸗Corps auf zu sehen.
Im fünften Titel, Verletzung der Achtung gegen die Regierung und die Obrigkeit, erschien die Vorschrift des §. 183.: — „Wer öffentlich, in Worten, Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, den Staat, dessen Verfassung, Einrichtung oder Verwaltung, es sey im Ganzen oder in einzelnen Zweigen, durch Erdichtungen oder durch Entstellungen der Wahrheit, durch Schmähungen oder Spott, herab⸗
zuwürdigen sucht, hat Gefängniß nicht unter 3 Monaten oder Straf⸗
arbeit bis zu 3 Jahren verwirkt,“ zu hart. Man war der Mei⸗
nung, daß in solchen Fällen prinzipaliter auf Geld⸗, nur eventuell auf Gefängnißstrafe erkannt werden, dem Richter wenigstens gestattet
seyn müsse, bloß auf Geldstrafe zu erkennen. Auch hielt man dafür,
daß der Ausdruck „Spott“ ein zu unbestimmter Begriff sey und zur Willkür Veranlassung geben könne, wie dann auch nicht jede, son⸗ dern nur die vorsätzliche Entstellung der Wahrheit, mit Strafe bedroht werden könne. 1 im §. 185. für Verletzung der Amts⸗ und Dienstehre angedrohten Strafen, Geldstrafen nicht ausgeschlossen, gestattet werden möge, auf solche Strafe zu erkennen.
Ebenso war man der Meinung, daß bei den dem Richter wenigstens
Die Versammlung entschied sich dafür, daß bei den aus dem
7
Die im §. 216 enthaltene Bestimmung: „Wer bei Volksversamm
lungen oder Volksfesten, es mögen dieselben erlaubte seyn oder nicht, öffentliche Reden hält, welche auf Veränderungen in der Verfassung des Preußischen Staates, des Deutschen Bundes oder Deutscher Bu desstaaten abzielen, ist mit Gefängniß 88 zu 6 Mogelge.
in dergleichen Versammlungen Alressen oder Beschlüsse sole een- in Vorschlag bringt und durch Unterschrift oder mündliche Beistim
und wer olchen Inhalts
mung genehmigen läßt, mit Gefängniß nicht unter E.“ bestrafen“ — erscheint eine zu beschränkende und willkürliche Ausle⸗ gungen gestattende. Die Versammlung glaubt daher den Antrag ge⸗ rechtfertigt: daß der Begriff Volksversammlung, Volksfest genauer und bestimmter festgestellt werden möge. 88
Die Vorschrift des §. 226, nach welcher derjenige, welcher an einer Verbindung Theil nimmt, zu deren Zwecken oder Beschäftigungen es gehört, über Veränderungen in der Verfassung des Preußischen Staats, des Deutschen Bundes oder eines der Deutschen staaten zu berathschlagen, Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten oder Strafarbeit bis zu 2 Jahren verwirkt hat, gab zu dem Beden⸗ ken Veranlassung: daß das Minimum der Strafe zu hart. erscheine, wenn der Fall gedacht werde, daß Jemand einer solcher Versammlung, ohne deren Zweck gekannt zu haben, auch nur einmal beigewohnt,
dieselbe aber später gemieden habe. Man glaubt, daß auch bei diesen
Strafbestimmungen, dem richterlichen Ermessen, der sonst im Gesetz⸗
Entwurf gestattete Spielraum freigegeben werden könne. Provinz Posen.
Posen, 14. April. Ein Antrag, den Jude gerlich Rechte im vollen Sinne des Wortes zu gewähren, wurde der Bera⸗ Dieser Gegenstand ist
S jf 8 se z ic 2 6 j f 2 rör 41898 Aeußerungen in Wort oder Schrift, oder durch andere Handlungen, sehr wichtig, und die Zeit reicht nicht hin, ihn gründlich zu erörte
welche nicht in Thätlichkeiten bestehen, als Abbildungen, Darstellun⸗ gen u. s. w. die Ehre des Königs angreift, Strafarbeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verwirkt hat, wurde gewünscht, die Worte — Abbildungen, Darstellungen u. s. w. entweder ganz weggelassen, oder doch jedenfalls bestimmter gefaßt zu sehen. Die im §. 168 für Beleidigungen gegen die Königin, den Thronfolger oder andere Mitglieder des Königl. Hauses angedrohte Zuchthausstrafe erschien zu hart, weil das Verbrechen an und für sich nicht die Bedingung in sich schließt, welche Anwendung der Zuchthausstrafe rechtfertigen könnte, nämlich Verleugnung des Chrgefühls oder einen hohen Grad von Bosheit, auch war man der Meinung, daß Beleidigungen gegen die Königin oder den Thronfolger eine härtere Strafe verdienen, als Beleidigun⸗ gen gegen andere Mitglieder des Königlichen Hauses. Die Bestim— mung des §. 172, „Angriffe auf die Ehre verstorbener Mitglieder des Königlichen Hauses“, sind mit Gefängnißstrafe oder Strafarbeit bis zu 2 Jahren zu ahnden. Die Untersuchung darf jedoch nur mit Ge⸗ nehmigung des Justiz⸗Ministers eingeleitet werden, scheint in ihrer Allgemeinheit hingestellt, eine unbeschränkte Hinderung des Geschicht⸗ schreibers, in treuer Darstellung einfacher T hatsachen zu enthalten, und müßte im Auslande die Anerkennung der bewährten Gesinnung des Preußischen Volks schwächen, welches stets in treuer Liebe und Hingebung die Vorzüge seiner entschlafenen Regenten und der Mit⸗ glieder des Königlichen Hauses mit Stolz auf dieselben anerkannt hat. Auch scheint die angedrohte Strafe unter Umständen eine zu harte. Die in den §§. 180 u. f. enthaltenen Vorschriften über die Strafen: wenn ein Preußischer Unterthan im In⸗ oder Auslande oder ein Ausländer während seines Aufenthalts im Preußischen Staate gegen einen mit letzterem in Frieden befindlichen Staat oder dessen Regen⸗ ten einer Handlung sich schuldig gemacht hat, welche, wenn er sie gegen den König oder den Preußischen Staat verübt hätte, als ein hochverrätherisches Unternehmen oder als ein Landes⸗Verrath anzusehen seyn würde, — wer gegen einen auswärtigen Regenten oder dessen Fami⸗ lienglieder einer Beleidigung sich schuldig gemacht hat — Beleidigungen gegen die bei dem Königlichen Hofe beglaunbigten Gesandten; — scheinen in ihrer Allgemeinheit nicht gerechtfertigt, da sie die Verge⸗ hungen gegen alle Staaten der Welt, welche mit dem Preußischen Staat in Frieden leben, ohne Rücksicht auf Reziprozität unter gleichen Gesichtspunkt stellen und daher die Freiheit der Inländer, so wie der im Staate sich aufhaltenden Ausländer, mehr als nöthig ist, bedrohen. Man glaubte, daß die im §. 135 A. L. R. Th. II. Tit. 20 enthal⸗ tene Bestimmung: — „Wer das Völkerrecht gegen fremde Staaten,
da alle Berathungen geschlossen werden sollen. ““
Es wurde die Bildung von Ephoraten zur Beaufsichtigung der Schulen beantragt, oder die Genehmigung nachgesucht für Theilnahme der Bürger, die das allgemeine Vertrauen besitzen, an den Sitzungen der Provinzial⸗Schul⸗Kollegien. Die Versammlung beschließt eine Bitte an Se. Majestät, bei allen höheren Schul⸗Anstalten Ephorate zu errichten, etwa wie bei dem Gymnasium zu Lissa.
Der Antrag, bei den vier Gymnasien des Großherzogthums
neben den vier höheren humanistischen Klassen, vier Realklassen ein⸗ zurichten, wurde für jetzt nicht berücksichtigt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Antrag, die Kreisschule in Krotoschin in eine Realschule zu verwandeln, in Berathung gezogen. Er wurde mit einer Majo rität von 36 gegen 6 Stimmen verworfen. Bei den Diskussionen hatte man vorzüglich das gegen den Antrag einzuwenden, daß wenige Meilen von Krotoschin das neue Gymnasium in Ostrowo errichtet wird. In solcher Nähe kann man also nicht eine Realschule gründen wollen, weil weder das Gymnasium noch diese gedeihen würde. End⸗ lich hat Krotoschin ja schon eine Kreisschule, die anderen Städten noch abgeht; viele derselben können mit Recht eine Schule der Art verlangen, wie die in Krotoschin befindliche. Man muß zunächst das allgemeine Bedürfniß dann kann man an die Erhöhung der einzelnen Schulen denken. 1 8. Man ” die Errichtung einer Polnischen Mädchenschule und in Verbindung mit ihr ein Institut für Polnische Erzieherinnen. In der Diskussion darüber sprach sich die Meinung aus, daß solche Anstalten eigentlich nur von Privatpersonen errichtet werden sollten. Andererseits behauptete man, daß es durchaus nöthig sey, eine solche Anstalt zu errichten, daß die Lehrerinnen zum Unterricht in den städti schen Schulen verwendet werden könnten, was weniger kosten würde, als die Anstellung von Lehrern, und unstreitig einen vortheilhafteren Einfluß auf die Kinder ausüben würde. Die Versammlung verwirft den Antrag mit 25 gegen 15 Stimmen.
Vom 10. bis zum 13. April wurden die Denlschriften verlesen
nterzeichnet.
i vne zecha der vom vorigen Landtage verbliebenen letzten Pe⸗ tition, beschloß die Versammlung, die Bitte an Se. Majestät zu rich⸗ ten: dieselbe Qualification auch nur für die Wählbarkeit zu Land⸗ tags⸗Abgeordneten zu bedingen, welche in den Städten für die Wähl⸗ barkeit zum Stadtverordneten verlangt wird, dabei zwar bei der Bedingung des Grundbesitzes zu beharren, die erforderliche D
desselben aber auf drei Jahre herabzusetzten. g
Am 14ten versammelten sich die Abgeordneten, nachdem sämmt⸗ liche Arbeiten beendigt waren, und übergaben dem Marschall eine Adresse, worin sie demselben den Dank für die weise Leitung der Be⸗ rathungen ausdrücken. Hiernächst erschien der durch eine Deputation eingeladene Königliche Kommissarius, richtete einige herzliche Worte an die Versammlung, erklärte im Namen Sr. Majestät des Königs den Landtag für geschlossen und verließ die Versammlung unter dem Rufe: Es lebe der König!
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Ppvrovinz Sachsen. g, 22. April. Der jetzt in Merseburg versammelte
siebente Landtag der Provinz Sachsen hat, mit Rücksicht auf den durch die Mißärndte des vergangenen Jahres herbeigeführten allgemeinen
Nothstand, vornämlich der ländlichen Grundbesitzer, sich veranlaßt ge⸗ funden, Sr. Majestät dem Könige in einer besonderen Denkschrift die
unterthänigste Bitte vorzutragen, das für den nächsten Herbst ange⸗ ordnete große Corps⸗Manöver der Truppen des 4ten Armee⸗Corps zu verschieben, bis die Folgen jener Kalamität wieder ausgeglichen und die Einsassen wieder im Stande seyn würden, die Truppen mit der stets gewohnten Gastfreundlichkeit ohne Beschwerde und Opfer aufnehmen, auch die Landwehrmänner ohne Besorgniß für die Er⸗ nährung ihrer Familien ihrer Pflicht sich hingeben zu können. höchstdieselben lichen Fürsorge den ten und ein Kabinets⸗Schreiben zu beauftragen, dem 2 machen, daß Landtage auf die oben erwähnte Petitionte Aussetzung der großen
Aller⸗ geruht, in Ihrer landesväter⸗
Kommissarius, Ober⸗ Prae
ell, dur Herrn Flote rovinzial⸗
nunmehr Landtags Wirklichen Geheimen Rath,
haben
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Allerhöchstsie die von demse en geennscheg befghien haͤtten. Ben Heen se E— behrt sonach a
den König au huldvolle Gew
f e. in ihrer Mitte zu sehen, so hat die ührung der ständischen Bitte als ein neuer Beweis der landesväterlichen Gesinnung ihres Landesherrn doch die freudigste Sensation hervorgebracht und die Stände⸗Versammlung bei der Er⸗ öffnung jener Mittheilung zu der lauten Aeußerung ihres Dankge⸗ fühls durch ein ihrem Könige einstimmig gebrachtes Lebehoch begeistert.
Zeitungs-Nachrichte
8 Alusland. —.,.—
9 Russland und Polen.
St. Petersburg, 18. April. Die Russischen Blätter theilen nunmehr ebenfalls den vollständigen Inhalt des am 11. Januar d. J. abgeschlossenen Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrages zwischen Rußland und Großbritanien mit. 18
In Bezug auf die körperliche Bestrafung der zum Offiziersrang designirt gewesenen Unteroffiziere haben Se. Majestät der Kaiser be⸗ fohlen: „1) Unteroffiziere, die freiwillig der Beförderung zum Offi ziersrange entsagt haben, und denen in Folge dessen eine silberne Troddel am Degen verliehen worden, sollen auch nicht durch gericht⸗ liches Urtheil zu körperlichen Strafen verurtheilt werden können, son⸗ dern statt dessen sind denselben zuerst die silberne Troddel und die übrigen ihnen ertheilten Vorrechte zu nehmen, und dieselben erst dann einer körperlichen Strafe zu unterwerfen, wenn sie nach Abnahme der silbernen Troddel neue Verbrechen begehen. 2) Sind dieselben nur durch gerichtliches Urtheil und auf Allerhöchste Resolution der Ab⸗ nahme jener Troddel zu unterwerfen.“
Frankreich. Paris, 19. April. Der König und die Königin der Belgier sind gestern Abend in Paris eingetroffen.
Der Minister des Innern hat gestern der Deputirten⸗Kammer einen wichtigen Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, der zum Zweck hat, we⸗ sentliche Veränderungen in das Gefängniß⸗System Frankreichs einzu⸗ führen. Unter den vorgeschlagenen Neuerungen steht obenan die Ab⸗ schaffung der Galeeren oder sogenannten Bagnos. An die Stelle derselben sollen Gefängnisse für Zwangs⸗Arbeiten (maisons des tra- vaux forcés) eingeführt werden, in welchen man die Verurtheilten mit den schwersten Arbeiten beschäftigen will. Die Isolirung wird die Basis des auf jene Gefängnisse anzuwendenden Systems seyn; aber eine Isolirung, die zwischen den bisher befolgten Systemen die Mitte hält. Die Gefangenen sollen zwar Tag und Nacht von ein⸗ ander getrennt seyn, sie sollen einsam arbeiten, aber doch nicht einer totalen Absonderung unterworfen werden, die so oft nachtheilig auf die Verstandeskräfte wirkt; man will sie indeß nur mit rechtlichen und moralischen Personen in Verbindung bringen. Sie sollen von dem Arzte, von den Geistlichen, von den Mitgliedern der Beaufsichtigungs⸗ Kommission u. s. w. besucht werden, damit es ihnen an Lehren und guten Rathschlägen nicht fehle; aber mit ihren Mitgefangenen sollen sie niemals zusammen kommen und so dem Einflusse entzogen werden, der durch das gemeinschaftliche Leben auf den Galeeren so verderb⸗ lich wird. Erst wenn die Sträflinge 12 Jahre lang jenem Systeme unterworfen gewesen sind, oder wenn sie ihr 70stes Jahr erreicht ha⸗ ben, soll ihnen eine neue Erleichterung bewilligt werden. Sie soöllen alsdann bei Tage gemeinschaftlich, aber schweigend, arbeiten, bei Nacht indeß fortwährend getrennt bleiben. Der Gesetz⸗Entwurf beschäftigt sich nicht allein mit dem Schicksale der Verurtheilten, sondern auch mit dem der Angeklagten, so wie überhaupt mit dem ganzen System des Gefängnißwesens in Frankreich. Wir werden später ausführli⸗ cher auf diesen Gegenstand zurückkommen. 2 1 8
Durch eine Königl. Ordonnanz vom 17ten d. M. wird der Li⸗ nienschiffs⸗Capitain Bruat, Gouverneur der Marquesas⸗Inseln, zum Gouverneur der Französischen Niederlassungen in Oceanien und zum Königlichen Kommissarius bei der Königin der Gesellschafts⸗Inseln ernannt. 8
auer
2 2e ici Courrier Ueber das neue Belgische Ministerium äußert sich der frangais 8 folgender Weise: „Die ministerielle Krists, welche 88