1843 / 116 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Die Transportmittel sind in ausreichendem Maße beschafft, die Lokomotiven aus der Fabrik von Norris in Philadelphia werden aus⸗ schließlich mit Holz geheizt, die Wagen sind mit wenigen Ausnahmen achtredeig.3, ,s Einnahmen betrugen vom 23sten October v. J. bis 31sten März c.... . 122,848 Rthir. Sgr. 4 Pf.

Die Ausgaben . 54,772 26 4 In der Versammlung legten die Direktoren, Herren Henoch, Schüttler, Jacob, Liebert, den Statuten gemäß, ihr Amt nieder und wurden wiedererwählt, nachdem zuvor ein Antrag des Herrn Geheimen Ober⸗ Tribunal⸗Raths Hoeppe, dem Verwaltungsrathe und der Direction für ihre bisherigen Leistungen den Dank der Gesellschaft zu votiren, durch Acclamation angenommen worden war.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Königliche Oper.

MMiit welchem Erfolg in der Ausführung von Musikwerken, selbst bei

nicht überall ausreichenden Kräften der Mitwirkenden, unter umsichtsvoller und energischer Leitung eines ausgezeichneten Dirigenten ein bedeutender, anziehender und ergreifender Total⸗Eindruck herzustellen ist, haben uns die neuesten Aufführungen der „Armide“ und der „Hugenotten“ bewiesen. Die wenigsten Zuhörer, wenn sie den Kapellmeister an seinem Pult den Takt schlagen sehen, werden sich eine Vorstellung von der schwierigen Henf machen, welche sich ihnen auf so einfache und anscheinend so leichte Weise produzirt. Noch weniger denken sie an die Operationen, welche vorherge⸗ gangen sind, ehe all diese Massen und Individuen in ihre richtigen Stel lungen für die Gesammtwirkung gebracht und alle Glieder genau und schön⸗ mit einander verbunden worden. Aber das Talent, welches hierzu gehört, ist kein sehr häufiges unter den Musikern und hat, wo es sich in unge wöhnlichem Grade zeigte, stets die verdiente Schätzung und Bewunderung gefunden. So liegt uns zufällig eine höchst enthusiastische Aeußerung des bekannten Philologen Mathias Gesner über die Art und Weise vor, wie Sebastian Bach, der auch in dieser Fähigkeit der größte Meister war, bei Musikproben eben so wohl das Ganze als alle Theile desselben aufs schärfste überblickte, leitete, beherrschte. Gesner war an der Thomasschule zu Leip zig der Kollege Sebastian Bach's gewesen, und als er nun spä ter bei seinen Erläuterungen zum Quintilian auf die Schilderung eines berühmten Citharöden kam, an welchem die gleichzeitige Aus⸗ übung mehrerer Kunstfertigkeiten gerühmt wird, konnte er nicht umhin, sei nes großen Zeitgenossen zu gedenken und dem alten Rhetor in seinem La⸗ tein zuzurufen: „Was würdest du erst sagen, Fabius, wenn du sähest, wie unser Bach, während er auf der Orgel mit Händen und Füßen auf und nieder fliegt und mit seinem Spiel selbst ein ganzes Orchester reprät sentirt, zugleich mit der gespanntesten Aufmerksamkeit den Stimmen und Instrumenten der mitwirkenden Musik⸗Chöre solgt, den Einen durch Winke, den Anderen durch Auftreten mit dem Fuß, den Dritten mit aufgehobenem Finger in den gehörigen Rhothmus und Aeccent hineinbringt, hier und dort dem unsicheren Sänger in allen Lagen der Stimme den Ton angiebt, im lautesten Brausen der Instrumente und des Gesanges doch alles Einzelne heraushört, überallhin merkt, Alles in Ordnung zusammenhält, wenn irn gendwo etwas schwankt, es sogleich wieder ins Geleis zurückführt u. s. w.“ Zu meisterhafter Ausübung eines solchen Amtes gehört natürlich eben so viel Geistesgegenwart und Energie, als scharfes musikalisches Gehör, tüch tigste Kenntniß aller Elemente der Musik, leichteste Handhabung und Be herrschung derselben, richtiger Geschmack und noch manche andere Eigen schaft, die sich nicht alle analysiren lassen und die im vollständigen Verein selten in einem Individuum vorhanden sind. Es ist hier nicht der Ort, auf nähere Vergleichungen einzelner trefflicher Dirigenten einzugehen, welche wir an der Spitze unserer Orchester gesehen haben; dies waͤre eine Aufgabe für musikalische Blätter; doch hervorheben können wir, welchen Genuß uns in den beiden letzten Jahren durch sorgfältigstes Einstudiren und eben so sichere wie belebte Leitung einiger dramatischer und kirchlicher Tonwerke vor Allen die Gene⸗ ral⸗Musik⸗Direktoren Meverbeer und Mendelssohn verschafft haben. Aber auch der schwungvollen und korrekten Ausführung verschiedener Sompho⸗ nieen und Ouvertüren unter Leitung des Musik⸗Direktors Taubert in den Abonnements⸗Konzerten der Königlichen Kapelle, wie namentlich der A-dur von Beethoven, der Ouvertüren zu „Freischütz“ und „Oberon“, haben wir bei dieser Gelegenheit mit rühmender Anerkennung zu erwähnen. Und un⸗ ter den fremden Künstlern, welche uns in der letzten Zeit besucht, hat sich bei zweien ebenfalls ein bedeutendes Talent des Dirigirens kundgegeben und ist von unseren Musikern selbst, welche unter deren Leitung gespielt, sehr anerkannt worden: wir meinen Lißt und Hektor Berlioz. Der Letztere wird seinerseits ohne Zweifel unserem Orchester die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß es die komplizirten und ganz ungewöhnlichen Schwierigkeiten seiner Compositionen nach wenigen Proben glücklich, ja mitunter, wie in dem Scherzo „die Fee Mab“ im zweiten Berliozschen Konzert, aufs glän⸗

zendste besiegt hat.

Die beiden Opern „Armide“ und „die Hugenotten“ sind nun in kurzer

Zeit einigemal nach einander gegeben worden und stets bei dicht gefülltem

Hause. Jetzt ist ihnen, was die Darstellung anbetrifft, durch die Anwesen X b - 2 8 *

heit der Mad. Schröder⸗Devrient, welche als Gast die Partieen der Valen tine und Armide übernommen hat, noch ein

tin , höherer Glanz verliehen. Das imposante Spiel und den tiefgefühlten Gesang dieser großen Künstle⸗ rin haben wir in der ersteren Rolle bereits im vorigen Jahre zu bewundern

Gelegenheit gehabt, und sie hat darin diesmal wieder dieselbe Macht über

die Gemüther ausgeübt. Auch ihre Stimme, wenngleich die Tiefe etwas an Klang verloren zu haben scheint, hat doch in den mittleren und hohen Tö⸗

nen noch Kraft und Fülle genug bewahrt, um im dramatischen Gesange die verschie⸗

denen Nüancen des Ausdrucks mit ergreifender Wirkung auszuführen. Durch die

tiefe poetische Bedeutung, welche die Künstlerin jeder Phrase, jedem Laut

zu geben weiß, so wie durch die sinnvolle und plastische Mimik, womit sie die Uebergänge in den Empfindungen begleitet und die entscheidendsten Mo⸗ mente mit hinreißender Gewalt hervorhebt, gelangten die großen Scenen zwischen Valentine und Marcel, im dritten, und zwischen ihr und Raoul im vierten Akt auf den Gipfel der dramatischen Wirkung. Wenn Einigen viel⸗ leicht die Leidenschaft, welche sie in der letzteren dieser Scenen entwickelt, zu kolossal erscheinen möchte, so ist zu bedenken, daß es gilt, hier die äußerste Aufregung aller Gefühle darzustellen, nach dem Kampf zwischen Liebe und Pflicht den Kampf für die Rettung des Geliebten, ein Ringen zwischen Leben und Tod, unter dem beginnenden Graus jener Pariser Mordnacht.

Mit gespannter Erwartung sehen wir nun der Darstellung der Armide entgegen, welche Mad. Schröder⸗Devrient erst vor kurzem in Dresden ein⸗ studirt hat und die für ihre Individualität so vorzüglich geeignet erscheint, denn die große tragische Leidenschaft und die erhabenen Regungen der Seele waren stets das Gebiet, auf welchem sie am siegreichsten sich bewegte, wenngleich ihr auch der innige Ausdruck für sanftere Empfindungen niemals fehlte. Dlle. Marx, welcher der General⸗Musik⸗Direktor Meyerbeer diese Partie hier einstudirt hat, that zwar ihr Möglichstes, und ihre Leistung ver⸗ diente sowohl hierin, als in der Rolle der Valentine, alle Anerkennung, aber ihr für so hochtragische und gewaltige Charaktere wenig geeignetes Naturell trat ihren eifrigen Bemühungen doch oft hemmend entgegen, und die sichtbare Anstrengung schwächte den Eindruck. Gluck's Heroinen besonders erfordern eine so außerordentliche Begabung mit Stimmfülle, Portament, würdevoller, bedeutender Gestalt und großartiger Plastik in Geberden, Haltung und Bewegung, wie sich höchst selten in einer Sängerin vereinigt finden.

Ueber die Oper „Armide“ nach ihrer neuen Einstudirung haben wir früher schon im Allgemeinen berichtet; die bevorstehende Wiederholung der⸗ selben wird uns Gelegenheit geben, noch einige Einzelheiten in der Auf fassung und Ausführung hervorzuheben. In den „Hugenotten“ haben auch einige Veränderungen stattgefunden, welche wir hier noch kurz erwähnen wollen. Erstens wird die obligate Begleitung zu der Romanze Raoul's im ersten Akte jetzt vom Konzertmeister L. Ganz nicht, wie früher, blos auf der gewöhnlichen Bratsche, sondern abwechselnd mit dieser, wie der Kom ponist es vorgeschrieben, auf der Viole d'amour ausgeführt, einem älteren, fast in Vergessenheit gekommenen Instrument, von welchem aber in Berlin noch zwei Exemplare aufgefunden worden sind. Dies Instrument hat einen sehr bedeutenden Umfang; seine sieben Saiten, im Grund⸗Akkord gestimmt, reichen allein schon durch zwei Oktaven; der weiche Ton desselben und die Eigenthümlichkeit, daß wegen der flachen Lage der Saiten nur in Doppel⸗ klängen darauf gespielt werden kann, macht es besonders für den Ausdruck zärtlich sich anschmiegender Empfindung sehr geeignet, und der Komponist hat es daher zur Introduction und zu den Zwischenspielen jener Romanze passend benutzt. Eine andere sehr zweckmäßige Abänderung ist, daß Herr Mantius jetzt auch die Tenor⸗Partie in der Ballscene des fünsten Aktes singt, welche früher einem anderen Tenor zugetheilt war; diese Scene hat dadurch viel mehr Lebendigkeit erhalten. Eben so konnte die Wiederauf

nahme des bei den letzten vorjährigen Aufführungen um der Kürzung willen

gestrichenen Bade⸗Chors, der eine der reizendsten Melodieen und malerischsten Begleitungen enthält, nur willkommen seyn. Endlich ist auch von Seiten der Ausstattung noch eine neue Zierde für die Oper in einer effektvolleren Schluß⸗Decoration, das brennende Paris darstellend, hinzugekommen.

8

Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der Woche vom 18. bis incel. den 24. April c. sind auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 9199 Personen gefahren.

Berlin-Stettiner Eisenbahn. Section Berlin-Angermünde. Frequenz in der Woche vom 16. bis incl. 22. April 1843 4317

2

Personen.

8 1811181r.

Den 25. April 1843.

1 9 Pr. Cour. 8 Pr. Cour. Fonds. 8 Actien. . *⁸Hrief. Geld. Brief. Geld. [Cem.

Brl. Pots. Kisenb. 5 140 139 St. Schuld-Sch. 33 103 , 103 ¼ do. d0. Prior. Obl. 4 102 ½

Mgd. Lpz. Eiseunb. 148 ½ 103 ¼ 102 ¼ do. do. Prior. Obl. * 103 ¾ Brl. Anb. Eisenb. 5 120 do. do. Prior. Obl. 103 ¼

Düss. Elb. Eisenb. 5 69 ½ 101 [do. do. Prior. Obl. 4 94 8 [Rhein. Eisenb. 2 74 ¼ 103 ½ do. An. Prior. Obi. -

Berl. Frankf. Ris. 1 17 ½ 103 ½

Preuss. Englische Obligat. 30. 4 Präm. Sch. der Seebandlung. 913 Kur- u. Neumärk. b Schuldverschr. 3 ½ 102 ½ Berliner Stadt- Obligationen. 3 ½ Danz. do. in Th. 48 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 103 sdo. do. Prior. Obl. Grossh. Pos. d0. 4 106 ¾ 0b.-Schles. Kisb. do. 40. 3 ½ 102 ½ Brl.-Stet. E. Lt. A. 109 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ ge 5 s. do. do. I.t. B. 110 ¼ Fomm. qo. 35 1032 „Gold al marco. 214 7 Friedrichsd'or. 13 ⁄2½

Kur- u. Neum. do. 3 ½ 103 5 Schlesische do. 3 102½ 1“ 1 5 1 1 ½

ee

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief.CGeld,. —- 141 ¾ 141

Sen. fmfmechsel-Cour S. 1

Amsterdam 25 250 Fl. Kurz ZE“ . 250 Fl. 2 Mt.

Hamburg-.. 300 Mb. Kurz 151 do. 300 Mk. 2 Mt. 150 ½ London... 1 LSt. 3 Mt. 6 26 ½ FeeeEö1“; 300 Pr. 2 Mt. 150 Fl. Mt. Augsburg 150 Fl. Mt. Breslau.. 100 Tblr. 2 Mt. Tage

2 Mt.

Frankfurt a. MNM. Whhl . 100 PFl. 2 Mt. 100 SRbl. 3 Woch.

Leipzig in Courant im 14 Tbl. Fuss.. 100 Thlr

Petersburg..

Auswärtige Börsen.

A msterdam, 21. April. Niederl. wirkl. Sch. 56 ½. 5 % do. 1019. Kanz-Bill. —. 5 % Span. 19 ¹8%. 3 % do. 35 ½. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 1085½⅔. 4 % Russ. Hope 90 ½⅛.

Antwerpen, 20. April. Zinsl. —. Neue Aul. 19 ⅔.

Paris, 20. April. 5 % Rente fin cour. 121. 20. 3 % Kente ün cour. 83. 5. 5 % Neapl. au compt. 108. 30. 5 % Span. Rente 30 ½⅛. Pass. 5 ½⅞.

Wien, 20. April. 5 % Met. 109 ⁄. 4 % 100. 3 % 77 ½. 2 ½ % —. 1 % —. Bank-Actien 1632. Anl. 4de 1834 141. de 1839 113 ¼.

Königliche Schauspiele. 8

Mittwoch, 26. April. Im Opernhause: Auf Allerhöchsten Befehl: Armide. Große heroische Oper in 5 Abth., mit Ballets. Musik von Gluck. (Mad. Schröder⸗Devrient: Armide, als Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 1

Im Schauspielhause: Spectacle demandeé. La seconde ve- présentation de Mademoiselle de Belle-lsle, drame en 5 actes et en prose du thédtre frangais, par Mr. Alevandre Dumas.

Donnerstag, 27. April. Im Opernhause: Der Barbier von Sevilla. (Dlle. Hetzenecker: Rosine, als letzte Gastrolle.)

Freitag, 28. April. Im Schauspielhause: Zum erstenmale wie⸗ derholt: Der Siegelring. Schauspiel in 4 Abth., vom Verfasser von „Lüge und Wahrheit“. Hierauf: 1) Arie von Mozart, gesungen von Dlle. Brexendorf. 2) Fantasie orientale, für die Klarinette, kom⸗ ponirt und vorgetragen von dem Königl. Bayerischen Kammermusikus und ersten Klarinettisten Herrn C. Bürmann. 3) Arie von Merca⸗ dante, gesungen von Dlle. Brexendorf. 4) Variationen und Rondo für Klarinette, komponirt und vorgetragen von Herrn C. Bärmann.

In Potsdam: Mademoiselle de Belle-Isle.

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 26. April. Herr Rochus Pumpernickel. Musikalisches Quodlibet in 3 Akten, von M. Stegmayer. Zwischen dem ersten und zweiten Akt: Ouvertüre aus der Oper Fra Diavolo. Zwischen dem zweiten und dritten Akt: Quodlibet⸗Ouvertüre. Donnerstag, 27. April. Zum erstenmale: T. F., oder: Der Enthusiast. Posse in 1 Akt, von M. L. Erich. Vorher: Die unter brochene Whistpartie, oder: Der Strohmann. Lustspiel in 2 Akten, von Karl Schall. (Neu einstndirt.)

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 24. April 1843. 8 Zu Lande: Noggen 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Nöhir. 13 Sgr. 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.,

auch 1 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. 8 8

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Nthlr. 2 Sgr. 6 Pf. und 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 1. Rihlr. 13 Sgr. 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sar. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf.

)

(schlechte Sorte). ““ Sonnabend, den 22. April 1843. 1

Das Schock Stroh 12 Rthlr. 15 Sgr., auch 11 Rthlr. 15 Sgr. Der Centner Heu 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.

111I1A1“ 1

Bei der Preis⸗Notirung für Spiritus vom 20. April c. a. ist zu be⸗ merken: daß der zu dem Preise von 20 ½¾ Rthlr. verkaufte Spiritus ganz schwache Waare gewesen ist.

Berlin, den 24. April 1843. 1 8 1

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.

mabeAeAana

Allgemeiner Anzeiger für

zu entrichtende Jahres⸗Prämie, mithin in demjeni Termine, von welchem ab, nach §. 11. des Gesellschafts⸗Planes, die Versicherung sich datirt, ohne Rücksicht auf die nach §. 12. nen Terminal⸗Zahlungen. also, welche die ganze jährliche Prämie oder die erste

Bekanntmachungen.

Sechster Rechenschafts Bericht

der Berlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗

gen Quartal

die

ab, auf 4 Wochen ausliegen wird.

etwa zugestande⸗

Denjenigen Versicherten geleistet hat,

Preußischen Staaten.

7 2 7 2 Q wohl, als bei sämmtlichen Agenturen, vom 1. Mai d. J.

Jedem, der im Jahre 1842 hier oder bei den Agen⸗

turen Nachtragszahlungen auf unvo bleibt es überlassen, sich aus jener Nach⸗

weisung zu überzeugen, ob die darin bei seinen Num⸗

llständige Einlagen

Packet- (Post-) Fahrt von Hamburg

nach New⸗York.

Die rühmlichst bekannten Packet⸗ (Post⸗) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen:

Stephani,

Capt. Flor, 25. Mai,

Gesellschaft.

Cl d 9 r 8

dieRachiden Gehiedree Direction der Gesellschaft in den legten Resultate 8 „Versammlung der Aetionairs vor⸗ ge 8 8 aten des sechsten Geschäftsjahres (1842) aegs Jahl der am Schlusse desselben versichert geblie⸗

benen Personen auf 4369 un⸗ die rsichert gebli Summe auf Fünf Millionen 14988,e 8e Ferte estiegen. Das Gesellschafts⸗Vermögen 89 Th aler schluß des ursprünglichen Actien⸗Kapüalef ö auf 1,475,339 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. angewachn Hiernach haben sich im Laufe des vefnegsen. en

Jahres die Zahl der Versicherten um 50.- der versicherte Gesammtbetrag um 629/7 Personen, das Gesellschafts⸗Vermögen um 39,073 Thlr. 15. ‚nd 8 Pf. vermehrt. Durch den Tod sind 77 Personen as. Peschjeden, und es ist dadurch die Summe von 111,600 hlr zahlbar geworden., Ungeachtet dieser bedeutenden Auszahlungen hat sich auch das Jahr 1842 in seinem End⸗Resultate als ein günstiges herausgestellt.

Der in diesem Jahre zur Vertheilung kommende Ueberschuß aus dem Jahre 1838 gewährt, nach den von der Direction mit Zuziehung der Herren Reviso⸗ ren vorgenommenen Ermittelungen, den auf Höhe von zwei Dritteln daran participirenden, auf Lebens⸗ zeit Versicherten eine Dividende von 16 Prozent von dem Betrage der für das Jahr 1838 von ihnen entrichteten Prämie. Die Zahlung derselben geschieht

durch etecttetial auf die nächste von den Percipienten

Terminal⸗Zahlung auf dieselbe am 1. Juli d. J. zu leisten haben, wird die Dividende schon in diesem Termine, den übrigen aber, nach Maßgabe des An⸗ fangspunkts ihrer Versicherungen, resp. am 1. Oktober d. J., 1. Januar und 1. April k. J. durch Abrech⸗ nung auf die in diesen Terminen von ihnen zu leisten⸗ den Prämien⸗Zahlungen berichtigt. Der abgerechnete Betrag wird in der betreffenden Prämien⸗Quittung bemerkt. 8 18

Die bisherigen Geschäfte des laufenden Jahres ge⸗ währen für das fernere Gedeihen der Gesellschaft gleich⸗ falls erfreuliche Aussicht.

Berlin, den 19. April 1843. 8 Direction der Berlinischen Lebens⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft.

C. W. Brose. C. G. Brüstlein. M. Magnus. F. Lütcke. Direktoren.

Lobeck, General⸗Agent.

Preußische Renten-Versicherungs⸗Anstalt. Mit B Belanntmachung. A eil 1 848“8, auf die allgemeine Bestimmung vom 8. 22. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die Nachweisung von den im Laufe des Jahres 1842 erfolgten und bei uns gebuchten Nach⸗ tragszahlungen auf unvollständige Einlagen aller be⸗ stehenden Jahresgesellschaften in unserem Büreau so⸗

mern aufgeführten Nachtragszahlungen mit den Quit⸗ tungen auf den Interimsscheinen übereinstimmen, und jede bemerkte Abweichung innerhalb 4 Wochen nach Auslegung der Liste uns unmittelbar zu melden, indem die Anstalt unterbleibt eine solche Meldung nur für die in der Nachweisung aufgeführten Nachtragszah⸗ lungen verhaftet ist. 8 Berlin, den 10. April 1843. Direction der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt.

Die Mitglieder des Trauer⸗Vereins ehemaliger frei williger Jäger und Kampfgenossen aus den Jahren 18 1, Behufs des militairischen Begräbnisses verstorbe ner Kameraden, werden hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß die Bestätigung der Statuten gedachten Vereins höheren Orts erfolgt ist und die gedruckten Exemplare derselben bei dem Kameraden Hagendorf, Markgrafen⸗ Str. 106, zu Empfangnahme bereit liegen.

Meldungen von Kampfgenossen jeder Waffengattung zur Aufnahme in den Verein werden bei den Unter⸗ zeichneten entgegengenommen. 8

egen dors Harpe, Pfeiffer, Markgrafenstr. 106. Lindenstr. 22. Charlottenstr. 10

Pohl, Schmidt, Markgrafenstr. 16. Magazinstr. 16.

Juni,

Krüger, 9 Juli,

Washington, Franklin, Howard, Newton,

Iö. Sleeboom, 2. Paulsen, 15. August, Wienholtz, 15. September, Stephani, Flor, 25. Oktober, und so weiter monatlich in derselben Ordnung. Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach⸗ richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich⸗ neten, so wie an e h Anfragen

2 2 2. ). 2 5

Eigenthümer dieser Packetschiffe.

ob. M. Sloman in Hamburg, 1

d. 2 64 4 Literarische Anzeigen.

Die Anciennetäts⸗Liste des Offizier⸗ Corps der Königlich Preußischen Armee für das Jahr 1843, dessen Theil A., in einer bisher noch nicht vorhandenen Form bearbeitet, herausgegeben von dem Ober⸗Lieut. a. D. Mansfeldt, erscheint spät. am 15. Juli u. ist durch alle Bchhdlg. d. In⸗ u. Auslandes zu beziehen. Preis höchstens 2 T hlr., eher bil⸗ liger, nach Maßgabe d. Anzahl d. Bestell. Man bittet die⸗ selben spät. bis zum 15. Mai bei d. Verf. in Potsdam

efäll, machen zu wollen, um d. Aufl. bestimmen zu koͤnnen.

EEE“ n1 shs mchihnr Ppreis: 2 Rthlr. für; 11“ 4 Rthlr. 8 Rlhlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

sische Sta

8 608 11.“ bus 1cehilrd tchrt u9 17göiche rid ü rh üaf. 118. *

Allgemeine

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88

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No. 116.

Inhalt.

Amtliche Nachrichten.

Landtags⸗Angelegenheiten., Provinz Brandenburg. Städte⸗ Feuer⸗Societät der Kur⸗ und Neumark und der Nieder⸗Lausitz. Ehe⸗ scheidungs⸗-Gesetz. Geistliche Bauten. Provinz Sachsen. Land⸗ Armenwesen. Allerhöchste Proposition XI.

Frankreich. Paris. Vermählung der Prinzessin Clementine. Briefe aus Paris. (Amnestie; die Brasilianischen Unterhandlungen; Gränz⸗ streit zwischen Cayenne und Brasilien; neuer Plan zur Verbesserung der klimatischen Verhältnisse Capenne’'s. Statistisches über die Umprägung

„der Scheidemünze.) b

Großbritanien und Irland. London. Näheres über das Ableben des Herzogs von Susser. Geheimeraths⸗Befehl zur Ausführung des Traktats mit Rußland. Reise des Prinzen von Joinville. Briese aus London. (Bewegung gegen die Korngesetze; Kirchliches; Ladp Sale's Tagebuch; die neuesten Nachrichten aus den Vereinigten Staa⸗ ten. Der Herzog von Susser; das neue Unterrichts⸗Gesetz und die Dissenters.) 1

Deutsche Bundesstaaten. Leipzig. den Preßgesetz⸗Entwurf. (Schluß.) Landes⸗Einkünfte.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New⸗ York. (Gerüchte über Veränderungen im Kabinet und in der Diplo⸗ matie; merkwürdiger Toast; die Repudiations- Theorie in Bezug auf das

Schuldenwesen verliert immer mehr Anhänger.) 1

Haiti. Schreiben ans Paris. (Näheres über den Verlauf der Insur

rection gegen Präsident Boper.)

Inland. Breslau. Consecration des Fürst⸗Bischofs.

dorf. Landtags⸗Ausschuß.

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Deelination der Magnetnadel.

Beila ge. Grostbritanien und Irland. London. über die Klage gegen Lord Monteagle. Spanien. Madrid. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗Nork. Ge⸗ richtliche Entscheidung hinsichtlich der Päpstlichen Gewalt. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten im Monat März 1843,.

Allgemeine Berathung über Detmold. Verbesserung der

Düssel⸗

Näheres

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Oberst⸗Lieutenant Anton Franz August Saladin de Pregny zu Geuf unter dem Namen Saladin von Lubieeres in den Freiherrnstand zu erheben.

Ihre Königl. Hoheiten der Erbg roßherzog und die Erb⸗ großherzogin von Sachsen⸗Weimar sind von Weimar hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse in den für Höchstdieselben eingerichteten Appartements abgestiegen.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗-Assessor Böck ist zum Justiz⸗

Kommissarius bei dem Gräflich Stolbergschen Landgerichte in Roßla, mit Verstattung zur Praris bei der Gräflich Stolbergschen Justiz⸗

Kanzlei in Stolberg, dem Gerichtsamte Heringen und dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Sangerhausen, mit der Gerichts⸗Kommission zu Artern, zugleich auch zum Notar in dem Bezirke des Ober⸗Landes⸗ gerichts zu Naumburg bestellt worden.

Angekommen: Der Hof⸗Jägermeister, Graf von der Asse burg, von Halle.

Landtags-Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Berlin, 26. April. 19te, 20ste und 21 ste Plenar⸗Ver⸗ ammlung. Durch den Allerhöchsten Landtags⸗Abschied vom 20. Dezember 1841 ist die Berathung über die legislativen Gegen⸗

stände der Städte⸗Feuer⸗Societät der Kur⸗ und Neu⸗Mark und der

ieder⸗Lausitz, welche durch den §. 118 des Reglements vom

19. September 1838 den Abgeordneten der Städte übertragen war,

dem gesammten Provinzial⸗Landtage überwiesen.

1 In Folge dieser Bestimmung liegen dem gegenwärtig versammelten Provinzial⸗Land⸗ tage nicht nur die von den städtischen Abgeordneten des 7ten Pro⸗ vinzial⸗Landtags berathenen Vorschläge zur Declaration und Abände⸗ rung des Reglements vom 19. September 1838 vor, sondern es schließen an dieselben auch diejenigen besonderen Anträge sich an, welche die Direction der Städte⸗Feuer⸗Societät wegen Modification desselben Reglements gemacht und als eine Petition an den Landtag hat gelangen lassen. .

„Niach dem Vorschlage des Ausschusses beschloß die Versammlung, diese im engen Zusammenhange stehenden Gegenstände auch bei der Berathung zusammen zu lassen.

„Es handelte sich aber darum, unter Berücksichtigung der von der Direction mit Sorgfalt und Umsicht gesammelten und zusammenge stellten mehrjährigen Erfahrungen, wesentliche Grundprinzipien der Societät einer Prüfung zu unterwerfen, einen großen Theil des Reg lements gänzlich umzuarbeiten und auf diese Weise den Städten der Provinz die Wohlthaten eines Instituts zu erhalten, welches zur Sicherung des Werthes städtischer Grundstücke so unentbehrlich ist.

Die Versammlung erkannte die hohe Wichtigkeit dieser Aufgabe vollkommen an und beschäftigte sich mit Lösung derselben in drei Sitzungen fast ausschließlich. 1

Vorzugsweise beachtenswerth erschien die Wahrnehmung, daß seit dem ahre 1839 die Total⸗Versicherungs⸗Summe, wenn auch nicht in besorglichem, doch in merklichem Maße sich verringert hat; dieselbe stellt sich nämlich pro 1839 auf 47,785,000 Rthlr., pro 1840 auf 45,725,225 Rthlr., pro 1841 auf 45,230,900 Rthlr. und pro 1842 auf 44,596,600 Rthlr., wobei noch zu bedauern ist, daß der Abgang besonders bei den feuersicheren Gebäuden stattfimndet, welche in Privat⸗ Societäten versichert zu werden pflegen. 1

eitung.

Alle Post-Anstallen des In⸗- und Auslandes nehmen Beskel- lung an, für Berlin die Expedilion der Staats-Zeitung: 8

4 8

8 8 88 88 8

Donnerstag den 271uen April

Diese Thatsachen mußten auf den ersten Blick überraschend er scheinen, da die Societät sich nicht nur durch die Sicherheit, welche sie den Associirten gewährt, vor Privat⸗Gesellschaften auszeichnet, sondern auch, unter der anerkannt musterhaften Leitung einer sehr tüchtigen Direction stehend, vermöge des unentgeltlichen Mitwirlens der Magisträte zu den Societätszwecken weit weniger Administrations⸗ Kosten als Privat⸗Societäten verausgabt; die verminderte T heilnahme

an der gemeinsamen Städte⸗Feuer⸗Societät ward aber insofern auch mit Betrübniß betrachtet, als man darin die Schwächung eines Ban⸗ des erkennen mußte, welches die sämmtlichen Städte der Provinz im wohlverstandenen Interesse Aller zu umschließen geeignet ist.

Die Versammlung war darüber einig, daß hier Abhülfe im Wege der Gesetzgebung gewährt werden müsse, nur darüber, in welcher Weise dies geschehen solle, walteten Meinungs Verschiedenheiten ob. „Als das einfachste Mittel zur Erreichung dieses Zweckes bot es sich dar, die Zwangsverpflichtung zur Versicherung bei der öffentlichen Societät auszusprechen, und in der That war auch ein solcher Vor⸗ schlag gemacht worden; derselbe fand indeß bei der Versammlung kei⸗ nen Anklang. Man glaubte zu einem solchen Eingriff in die freie Dispositions⸗Befugniß des Einzelnen ohne dringende Noth nicht schrei⸗ ten zu dürfen und konnte sich von dem Vorhandenseyn einer so äußer⸗ sten Lage der Dinge bei einer noch vorhandenen Versicherungssumme von mehr als 44 Millionen Thaler nicht überzeugen. Indem nun die Diskussion sich mehr auf die Gründe des bemerkten ungünstigen Verhältnisses verbreitete, wollte man dieselben besonders in zwei Mo⸗ menten finden, nämlich zunächst in einer ungerechten Benachtheiligung der öffentlichen Gesellschaft gegen die Privat Versicherungs⸗Societä⸗ ten und sodann in der Ueberbürdung gewisser Gebäudeklassen bei Auf bringung der Beiträge. In beiderlei Hinsicht Remedur herbeizuführen, war man bemüht. Eine ungerechte Benachtheiligung der öffentlichen Societät ward aber darin erkannt, daß diese diejenigen Beschädigun⸗ gen nicht versicherter Gebäude zu vergütigen hat, welche Behufs Löschung eines Feuers nöthig werden, da doch sämmtliche Gebände, welche auf diese Weise vor dem Verbrennen geschützt werden, an dem Vortheil einer solchen Maßregel theilnehmen. Das gleiche Verhältniß findet statt Rücksichts der Kosten, welche durch die sogenannten Feuer⸗“ Revisionen veranlaßt werden. Die Versammlung beschloß demnach, daß die bezeichneten Kosten alljährlich besonders berechnet und nicht blos von den Besitzern assoziirter Gebäude, sondern von sämmtlichen Besitzern städtischer Gebäude nach dem Werthe aufgebracht werden sollen. Das dabei angeregte Bedenken, daß eine solche Erhebung die Natur einer Gebäude⸗Steuer annehmen und man auf diese Weise wenigstens Rücksichts dieser nicht eigentlichen Brand⸗Entschädigungs⸗ Zahlungen eine Zwangs⸗Societät einführen würde, erschien nicht als so erheblich, um von einer Beschlußnahme abzuhalten, welche auf der küac beruht: wer den Vortheil genießt, muß auch die Last

ragen.

Eine Benachtheiligung der öffentlichen Societät gegen die Privat⸗ Societäten erkannte man noch darin, daß erstere jedes städtische Ge⸗ bäude aufnehmen muß, während letztere nach ihrem Belieben Gebäude versichern oder zurückweisen. Hierdurch ist das ungünstige Verhältniß herbeigeführt worden, daß manche Besitzer von Gebäuden mit ihren sämmtlichen feuerfesten Baulichkeiten bei Privat⸗Soeietäten sich ver⸗ sichert und nur einzelne von diesen wegen besonderer Feuergefährlich keit zurückgewiesene Gebäude in die öffentliche Societät haben auf nehmen lassen. Diese sehr erhebliche Ungleichheit vollständig auszu⸗ gleichen, wollte sich kein geeignetes Mittel finden lassen, denn weder konnte man den Privat⸗Societäten darüber, welche Gebäude sie auf⸗ zunehmen haben, eine Vorschrift geben, noch auch mochte man die Möglichkeit, jedes Gebände wenigstens bei der öffentlichen Societät versichern zu können, irgendwie verschränken. Die letztere aber glaubte man vor zu großer Benachtheiligung durch eine Bestimmung schützen zu können, wodurch die Versicherung einzelner Gebäude eines Ge⸗ höfts bei der Städte⸗Feuer⸗Societät und anderer bei Privat⸗Gesell⸗ schaften für unzulässig erklärt und auch untersagt wird, daß ein Be⸗ sitzer seine besser gebauten Gebäude bei einer Privat⸗Societät, die schlechter gebauten aber bei der öffentlichen Societät zur Versicherung bringe. Gegen diese letztere Vorschrift wurde zwar von mehreren Seiten eingewandt, sie führe einen Zwang herbei, den man doch ver meiden wolle, die Majorität aber erklärte sich dennoch dafür, da man darin nur eine Milderung des für die Societät bestehenden Zwanges, alle Gebäude aufnehmen zu müssen, erkannte und dem Gebäudebe⸗ sitzer doch die freie Wahl, ob er überhaupt seine Gebäude versichern und ob er sie alle der öffentlichen oder alle Privat⸗Gesellschaften über⸗ weisen wolle, belassen werde.

Was nun die bisherige durch die Erfahrung als mangelhaft be⸗ währte Classisication der Gebäude betrifft, so lag der Vorschlag nahe, das richtige Beitrags⸗Verhältniß dadurch von selber feststellen zu las⸗ sen, daß man die bisherige Verbindung der einzelnen Klassen und deren gegenseitige Uebertragung löste und jede einzelne eine besondere Versicherungs⸗Societät bilden ließe. Gegen eine solche Maßregel er⸗ klärten sich aber viele Stimmen in der Versammlung. Gerade in die⸗ ser Vereinigung aller Klassen zu dem gemeinsamen Versicherungszwecke glaubte man die größte Garantie für das gedeihliche Fortbestehen des Instituts, in einer Zersplitterung in mehrere besondere Societäten aber auch zugleich die Vernichtung des Charakters der Anstalt als eine allgemeine Städte⸗Societät erblicken zu müssen. Dagegen ward die Nothwendigkeit einer anderweiten Regulirung des Beitrags⸗Ver⸗ hältnisses von allen Seiten anerkannt und nach sorgfältiger Erwä⸗ gung der bisher gemachten Erfahrungen und Vergleichung der bei anderen Societäten getroffenen Festsetzungen dahin beschlossen, daß, wenn die erste Klasse 1 zu zahlen hat, die zweite mit 3, die dritte mit 5 und die vierte mit 7 zur Veranlagung kommt.

Durch diese Beschlußnahme fand zugleich die auf Beibehaltung einer Gesammt⸗Societät ohne Zwangs⸗Verpflichtung über Abände⸗ rung des Beitrags⸗Verhältnisses gerichtete Petition eines Abgeordne⸗ ten der kollektiv wählenden Städte ihre vollständige Gewährung.

Außer diesen durchgreifenden Abänderungen wurden noch mehrere nicht unwichtige Modificationen des Reglements beschlossen:

Die Einziehung der Beiträge soll künftig postnumerando und zwar mit der Maßgabe erfolgen, daß zur Beitreibung derselben ein vierwöchentlicher Zeitraum gestattet wird; dagegen soll die Auszahlung der Brand⸗Entschädigungs⸗Summe nicht wie bisher in 2, sondern in

3 Terminen geleistet werden, und zwar das erste Drittel längstens

zwei Monate nach dem Brande, das zweite, wenn das Gebäude un ter Dach ist, und das letzte nach Beendigung des Baues. Hierdurch ward zugleich dem an den Landtag gerichteten Antrage einer Stadt entsprochen. Die bisherigen Beiträge zum eisernen Fonds sollen künf⸗ tig ganz wegfallen, dagegen hofft man, diesen durch Ueberweisung der jährlichen Ueberschüsse auf 200,000 Rthlr. zu bringen. Ueber die Belegung dieser Beträge wurden bestimmte Normen festgestellt. Die

bisher nur für die beim Feuerlöschen zuerst erschienenen Spritzen aus⸗ gesetzten Prämien bewilligte man auch den Wasserwagen.

Der Antrag eines Magistrats, die Gültigkeit des Versicherungs⸗ Vertrages mit dem Zeitpunkte eintreten zu lassen, wo der diesfällige Antrag an die Orts⸗Behörde unter Einreichung der vorschriftsmäßi⸗ gen Bescheinigungen formell vollständig substanzürt worden, fand zwar von mehreren Seiten Unterstützung, ward aber doch von der Majo rität abgelehnt, weil man der Direction eine vorherige Kritik über alle zu übernehmende Verpflichtungen nicht entziehen zu dürfen ver⸗ meinte und überhaupt es für wichtig hielt, daß sie in jedem Augen⸗ blick deren Umfang zu übersehen im Stande sey. Dagegen beschloß man im Interesse der Versicherten eine Bestimmung des Inhalts in das Reglement aufzunehmen, daß der Versicherungs⸗Vertrag als gültig angenommen werde, wenn die Direction den Antrag nicht in⸗ nerhalb der ersten drei Tage, nachdem er bei ihr eingegangen, zu⸗ rückweise. 1

Die Beschwerde einiger Besitzer abgebrannter Gebäude darüber, daß ihre Versicherungs⸗Summe wider ihren Willen herabgesetzt wor⸗ den, verwarf man als unbegründet, da die Herabsetzung wegen der auf gesetzliche Weise konstatirten Ueberversicherung nothwendig gewe⸗ sen und daher die Direction dabei nur ihre Pflicht erfüllt hatte.

Das Pensions⸗Gesuch eines Beamten der Societät ward von der Versammlung in der Weise, wie es von den Deputirten der associirten Städte bereits befürwortet worden, um so mehr genehmigt, als diesen hier, wo es sich um eine Geld⸗Bewilligung handelt, eine entscheidende Stimme zusteht.

In den der Berathung über die städtische Feuer⸗Societät gewid⸗ meten Sitzungen kamen außer dieser Materie noch folgende andere Gegenstände, welche ständische Beschlüsse erheischten, zur Erörterung:

Durch den Königlichen Landtags⸗Kommissarius ward dem Land⸗ tage vidimirte Abschrift von einem Erlasse des Königl. Ministers des Innern Excellenz mitgetheilt, wonach die frühere Eröffnung, daß das noch in der Berathung begriffene Gesetz wegen der Ehescheidungen vor der Emanirung den Ständen vorgelegt werden solle, die ausdrück⸗

liche Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten hat. Wenn nun die Versammlung, als sie das Strafgesetzbuch berieth und darin eine Hinweisung auf einige durch das Chescheidungs⸗Gesetz noch fest

zusetzende Strafen fand, beschlossen hatte, an Se. Majestät die Bitte zu richten, auch jenes Gesetz nicht ohne vorherige ständische Begut⸗ achtung ins Leben treten zu lassen, so fand dieselbe in der gegenwär⸗ tig ihr gemachten Mittheilung eine so ausreichende Garantie für die Gewährung jenes Wunsches, daß man es nicht mehr für nöthig er achtete, mit einer diesfälligen Bitte erst noch des Königs Majestät zu behelligen, vielmehr sich dahin einigte, dem früher gefaßten Beschlusse keine 1g 7 geben. Mittelst Schreibens des Königl. Landtags⸗Kommissarius war

Landtags⸗Marschall ein Erlaß des Königl. Cn eenhssensns war 86 Bekanntmachung an den Landtag und archivarischen Niederlegung zu⸗ gegangen, wonach ein Plenar-Beschluß des Königl. Geheimen Sber⸗ Tribunals in Betreff der Beitragspflichtigkeit der Patrone in den vor⸗ mals Sächsischen Landestheilen zu geistlichen Bauten als Grundlage künftiger Entscheidungen publizirt werden soll. Da zu den ehemals Sächsischen Landestheilen auch die Nieder⸗Lausitz gehört, die Frage in Betreff der Beitragspflichtigkeit der Patrone zu geistlichen Bauten in dem Entwurfe eines Provinzial⸗Rechts für diesen Landestheil eben⸗ falls zur Erörterung kommt und dieser Entwurf mittelst Allerhöch sten Propositions⸗Dekrets dem gegenwärtigen Landtage vorgelegt 8b den Ständen zwar schon berathen, die Erklärung darüber aber . nicht abgegeben worden ist, so mußte der erwähnte Erlaß des Königl. Staats⸗Ministeriums zunächst dem Ausschusse, welcher mit Begutach⸗ tung des gesammten Provinzial⸗Rechts der Nieder⸗Lausitz beauftra gewesen, zur Berichterstattung an den Landtag überwiesen verden. 8 —Der in der folgenden Sitzung zur Berathung gelangende Aus⸗ schuß-⸗Bericht ergab, daß der Plenar⸗Beschluß des Geheimen Ober⸗ Tribunals allerdings wesentlich von der Ansicht des Landtages ab⸗ weicht und dabei nicht einmal die Materialien, welche die Stände der Nieder Lausitz zur Beurtheilung des fraglichen Rechts⸗Verhältnisses in neuerer Zeit noch gesammelt haben, berücksichtigt worden sind Konnte indeß über die Richtigkeit dieser divergirenden Ansichten eine Meinungs⸗Verschiedenheit vorwalten, so war doch das Urtheil der ganzen Versammlung über das in dieser Angelegenheit beobachtete Berfahren ein einmüthiges, und die zahlreichen Stimmen fanden kei⸗ nen Widerspruch, welche den vorliegenden Fall dahin charakterisirten daß, während über einen Gegenstand das Gutachten des Landtages erfordert und dieser in eifriger Pflicht⸗Erfüllung dasselbe nach besten Kräften abzustatten noch bemüht sey, man dessen Aeußerung nicht ab⸗ warte, sondern gerade jetzt und lediglich auf Grund des Beschlusses eines Gerichtshofes eine Entscheidungsnorm zu publiziren im Begriff stehe, womit man eine lange Reihe von Jahren hindurch hervorzutre⸗ ten sich nicht veranlaßt gesehen. So wenig auch der Landtag hierin irgend eine Absichtlichkeit erkennen mochte, so sehr meinte derselbe doch es sich selbst und seiner Stellung, dem Publikum gegenüber, schuldig zu seyn Alles, was die Achtung von der vor Sr. Majestät dem König Allergnädigst bewilligten und von dem Lande werth gehaltenen stän⸗ dischen Wirksamkeit verletzen könnte, durch jedes gesetzlich erlaubte Mittel abzuwehren. Da nun jener Erlaß anscheinend noch nicht pu⸗ blizirt worden, so glaubte man, die Bitte nicht zurückhalten zu dür

fen, daß damit wenigstens so lange Anstand wer3— werde, bis die 9

hier einschlagenden, von Sr. Majestät anbefohlenen Arbeiten des ge⸗ genwärtigen Landtages zur Allerhöchsten Kenntniß gelangt seyn wür⸗ den. In Folge des hierüber einstimmig gefaßten Be⸗ chlusses ward eine diesfällige Immediat⸗Vorstellung sofort entworfen, noch in der⸗ selben Sitzung verlesen, genehmigt und unterzeichnet, hiernächst aber veefsslengamahig dem Koͤnigl. Landtags⸗Kommissarius zur weiteren Beförderung überreicht. 3 8