tergrunde sich an Speise und Trank gütlich thuender — 82 r sagt, während ein kleiner Junge am Boden mit seinem Tschako *¼½ t; endlich der Stadt⸗Musikus, der mit seinem Lehrlin höchst gravitätis ein Duett für Violine und Flöte durchspielt; drei höchst ergötzliche Bädet. die außer der heiter humoristischen Ersindung, der Lebendigkeit und Wahrheit der Affekte, der geistreichen und dabei fleißigen Ausführung und der guten und klaren Färbung noch das Verdienst haben, bei einem trefflichen En⸗ semble durchaus keine Spur von peinlicher Technik zu verrathen. Minder bedeutend und launig sind drei andere Bilder dieses sehr produktiven Künst lers: eine Mutter, die beim Herausgehen aus der Kirche sich und ihren Säugling mit Weihwasser benetzt in Gegenwart eines stumpfsinnig vor sich hinstierenden Betenden, der seinen Rosenkranz abzählt; ein Pfarrer, der verstohlen der Weinflasche zuspricht und ein alter Fischer, der mit sei⸗ nem Sohn gutes Wetter für den Fischfang abwartet; doch ist auch hier der Ausdruck in den Köpfen voll schlichten, frisch gesunden Lebens, die Farbe warm und kräftig, der Vortrag breit und frei. Sein Don Quiyote, wie er in seiner ganzen Länge und Hagerkeit sich auf seinem Lager auf⸗ richtend, dem armen vor seinem Bette jammernden Sancho Pansa die Wunderwirkung seines Wunderbalsams preiset, ist dagegen wieder in Phy siognomiecen und Gesten echt humoristisch und in Geist und Styl echt cer⸗ vantisch.
Von Edouard Hildebrandt haben wir zwei recht hübsche Bilder, in denen Genre⸗- und See⸗Malerei höchst anziehend vereinigt sind. Das eine zeigt uns einen Knaben und ein Mädchen, die im Leinpfade an den Ufern der Yssel in Holland ein Schifferfahrzeug heraufziehen, das andere drei Fischerkinder am Meeresstrande. Beide Bilder sind gleich gefällig und gelungen, mit gleicher Sorgfalt und Gemüthlichkeit in klarer, lichter Fär bung gemalt. Hildebrandt’s Gemälde sind in den Kinder⸗Phvsiognomieen etwas einförmig; durch die Gesichtsbildung seiner Kinder geht ein fast re gelmäßig wiederkehrender Zug, als ob sie zu einer einzigen Familie gehör ten; der naive, treuherzige Gesichtsausdruck, die gute Farbe und Ausfüh⸗ rung entschädigen indeß reichlich hierfür.
Meissonier hat wieder eins von seinen kleinen niedlichen, feinen Kabinetsstücken zur Ausstellung gegeben, worin dieser Künstler dem Gerard Dow in delikater, miniaturartiger Vollendung nicht ohne Erfolg nacheifert und einen solchen Ruf erlangt hat, daß dieselben zu außerordentlich hohen Preisen weggehen, die wir in unseren Gegenden wenigstens für Bilder le bender Maler nicht zu zahlen gewohnt sind. Das diesjährige kleine
Billddchen zeigt einen Maler in seinem Atelier, vor seiner Staffelei mit
Malen beschäftigt, wobei zwei Liebhaber im Kostüm des vorigen Jahrhun
derts zusehen, und hat bei der äußerst feinen und zierlichen Ausführung etwas Anziehendes im Motiv, in dem Ausdruck der Köpfe und in der Wärme des Tons.
Die Bilder von Roehn, einem Elsasser: ein junges Mädchen, das sich von einem Dorf⸗Wahrsager prophezeien läßt, und das Gegenstück zu
8 dieser Darstellung, wo die Prophezeiung in Erfüllung geht und ein vorneh⸗
mer Militair um die Hand des Mädchens anhält, sind hübsch aufgefaßt im
Einzelnen, und im Ganzen in heiteren Farben artig, doch etwas geleckt behandelt. Die bekannten Genre- Maler Grenier und Destouches hatten nichts in der Ausstellung; und was Duvalle⸗Camus, der Va ter, diesmal eingeschickt, war von keinem erheblichen Interesse. Auch Bi ard gab dies Jahr nur höchst Unbedeutendes und Ungesalzenes. Ueber haupt ist die derbe, einfach humoristische Genre⸗Malerei, mit Ausnahme der oben erwähnten Bilder von Guillemin, nicht sonderlich in dieser Ausstellung vertreten. Sentimentale, zierliche, witzige Stoffe sehen wir mit Glück und Geschick ausgeführt, die harmlose derbe Auffassung des Volkslebens gelingt nur äußerst Wenigen, ja einzelne verwechseln die äußere bäuerische Derb heit mit innerer Gemeinheit, und glauben pikant zu seyn, indem sie Wider liches oder Aergerliches darstellen.
Daß es übrigens zwischen den hier aufgehängten 1600 Bildern nicht an Nymphen, Odalisken, Bajaderen, badenden Frauen und dergleichen fehlt und manches schöne leichte Florgewand darunter ist, das kann man sich, wenn man irgend ein bischen den Französischen Geschmack kennt, leicht den ken. So gern ich auch jedesmal noch etwas Gutes und Keusches darunter aufsuchen wollte, und vorsätzlich mich des Vorurtheils erwehrte, nur Ra⸗ phael's Grazien, Correggio’'s Leda, Tizian's Antiope schön zu finden; so eilte ich doch immer mit dem Gedanken fort: ach, ihr alle seyd doch nur lauter Flor⸗, Gaze⸗ und Blumen⸗Maler, und bei der bloßen Erinnerung an jene meisterhaften Kunstschöpfungen war alle jene neue prosaisch sinn liche Maler⸗Tändelei vergessen.
Die Landschafts⸗Malerei entwickelt in der neuesten Zeit eine rü stige Thätigkeit und hält mit der fruchtbaren Genre⸗Malerei fast gleichen Schritt. Doch ist in der diesjährigen Ausstellung das landschaftliche Fach nicht so bedeutend und glänzend wie sonst besetzt, obwohl an Werken der verschiedenen in der gegenwärtigen Französischen Landschaftsmalerei herr schenden Richtungen durchaus kein Mangel ist. Die erste Stelle unter den Leistungen dieser Gattung gebührt unstreitig der großen Waldlandschaft von dem aus Holland gebürtigen, jetzt in Cleve wohnenden Koekkoek, welche der Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit von Kennern und Laien ist. Dieses Bild zeigt durchaus keine andere Tendenz, als die der Wahrheit und deutlichen Anschauung. Denn die Ansicht aus dem Innern eines von einem schäumenden Waldwasser durchrauschten Gehölzes, in dem ein Hirt mit sei— ner Frau zwei Kühe weidet, ist weder an sich interessant, noch ist die Stim⸗
mung auf einen frappanten Effekt angelegt. Aber die genaueste Durchbil
dung der Bäume, besonders einiger Eichen, in allen Theilen vom Stamm bis zum kleinsten Gezweig, die bestimmteste, bis in die geringsten Einzelhei⸗ ten verfolgte Charakteristik des Rains und seiner Vegetation im schönsten Verhältniß zur Haltung des Ganzen, die seltene Vollendung in der Farben⸗ Abstufung, der Luft⸗ und Linienperspektive bewirken eine Unmittelbarkeit, eine Natur⸗Wahrheit, welche eine schlagende Ueberraschung, einen lebhaft körper lichen Eindruck hervorbringt.
Nicht ohne Verdienst sind die Landschaften von Corot, Paul Flandrin, Alex. Desgoffe, André Girout, Edouard Hostein, Jules Coignet, Jolivard, Jules André, Loon Fleury, Thui
Theil im Nr. 173, soll
Bekanntmachungen.
8 „Nothwendige Subhastation. 8 ne dem verstorbenen Sparkassen⸗Rendant Lutz ge⸗ 21) gnr za orgau belegenen Häuser, als: 1
c8 8 aus an der Esplanade Nr. 552 mit Zube⸗ 2) das ga Thlr. abgeschätzt, Thlr. aögeschcer Erzengasse mit Zubehör, zu 750
5 disasaben in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau 8 huppen und eine 8
— bestehend, zu 500 Thlr. abg esch nem wüsten Platze
sollen in Folge des eröffneten erbschaftlichen Liquida⸗
lions⸗Prozesses den 24. August 1843
an Gerichtsstelle im Wege der nothwendiae e—
station an den Meistbietenden verkaust wecnn “
Hypothekenschein und Grundriß können in der R Tare,
tur eingesehen werden. Registra Die unbekannten Interessenten zu der P
30 Thlr., sub 4. Rubr. III. auf das vehe g 8
552
lier, Dagnon u. A., ja manche derselben sind wirklich ansprechend und lobenswerth, aber doch im Allgemeinen wenig charakteristisch und eigenthüm⸗ lich. In den meisten fehlt die entschiedene menschliche Stimmung; es ist ein bloß hastiges Greifen nach Formen ohne feinere Wahl und neßa Ein⸗ sicht; sie sind entweder Portraits gemeiner uninteressanter Natur oder phan tastische Erfindungen eines über die Gesetze und Zusammenhänge der land schaftlichen Erscheinungen noch nicht zu deutlicher Einsicht gelangten Gei⸗ stes. Doch haben bei allen Mängeln die Französischen Landschaften (selbst dann, wenn sie uns durch Formenwahl, Farbenton und Ausführung nicht befriedigen) einen gewissen Vorzug in der harmonischen Behandlung des Ganzen vor den Deutschen durchschnittlich voraus. Durch ein geschlossenes, auf die rechte Stelle fallendes Licht, durch Abstufung und Unterordnung der Nebensachen und Hintergründe wird das Ganze stets ein Ganzes, während bei den unsrigen dadurch, daß die Fülle der Einzelheiten nicht völlig be⸗ herrscht, das Licht entweder zu verbreitet ist oder auf einen nicht gerade be⸗ sonders bedeutenden Gegenstand auffällt, und einzelne Härten fühlbar wer⸗ den, es nicht selten ein Fragment, ein willkürlicher Abschnitt der natürlichen Landschaft erscheint.
Von Thier⸗, Jagd⸗ und Pferdestücken ist nichts Bemerkenswerthes da. Aus der Klasse des Stilllebens sind dagegen drei kleine Küchenstücke von Charles Béranger zu nennen, nicht viel größer, als handgroß, aber voll Talent. Das netzartige Flechtwerk einer Jagdtasche und der orangen⸗ farbige Halskragen eines Goldfasans in dem einen Bilde, das unordentlich gestrichene Haar eines Hasen und das Gefieder eines Rebhuhns in einem anderen sind mit ausgezeichneter Wahrheit und Feinheit behandelt. Fpvt und Weenir würden Béranger für ihren Schüler anerkennen. Auch ein treffliches Fruchtstück von Alexis Chazal verdient besondere Erwähnung; es stellt Mandeln und Phirsiche auf einem Marmortisch dar, zu reinem Au⸗ gengenuß feiner Schmackhaftigkeit und Reife.
Die schon seit lange in Frankreich mit so viel Glück behandelte Blu men⸗Malerei steht gegenwärtig auf einer hohen Stufe der Ausbildung. Unter den ausgestellten Blumenstücken sticht vor allen das von Saint Jean hervor: ein reiches, meisterhaft gemaltes Gewinde von Blumen, wel ches eine zierliche gothische Nische mit der Statue der heiligen Jungfrau umgiebt und in dieser Verbindung etwas eigenthümlich Poetisches hat, so⸗ gar eine tiefere Stimmung erzeugt, da jene lieblichen Natur⸗Erzeugnisse hier als ein der Gottheit dargebrachtes Opfer⸗Angebinde erscheinen. Saint⸗Jean ist unstreitig der erste unter den lebenden Französischen Blumen⸗Malern, und man geht nicht zu weit, wenn man behauptet, daß er in Beziehung auf den feinen Geschmack der Anordnung, die harmonische Zusammenstimmung der Farben, die Wärme des Tons und die Weiche des Vortrags allen älteren Meistern, die in diesem Fache besonderen Ruhm erlangt haben, einem de Heem und van Huysum, an die Seite zu stellen ist.
Die ebenfalls schon lange in Frankreich mit so glänzendem Erfolge an gebaute See⸗Malerei bietet ein ganz vorzüglich geistreich behandeltes Stück: Die Ansicht des Hafens von Boulogne aus, von Eugéène Isabey, eine höchst charakteristische Probe modern Französischer Farben plastik. Dick aufgetragen, gerieben, getippelt, überstrichen bildet das Pigment einen rauhen, körnigen Körper, und zwischen den tiefsten Tönen eingestreut, schlagen bunte, helle Farben heraus. In der Naͤhe gesehen, macht dies den Eindruck eines formlosen, stümperhaften, willkürlichen Ge⸗ kleckses; aber nur ein paar Schritte zurück und Alles ist von frappantester Charakteristik und täuschendster Natur⸗Aehnlichkeit. Die Töne des gebräun⸗ ten Ruderbootes, welches die durchsichtig grünen Fluthen im Vordergrunde schaukeln, die glühenden Kleidungsstücke der Bootsmannschaft, der dunkle Qualm, der von dem einlaufenden Dampsschiffe aufsteigt, der im hellsten Sonnenschein glänzende Leuchtthurm und darunter sanfte Farben und Schat⸗ ten im Wasser und an der Böschung des Dammes, und weiter zurück die bläulichen Lufttöne auf der ferneren Masten⸗ und Häuserreihe — Alles dies giebt ein Konzert prägnanter Farbenwirkung, welches im Ganzen laut wird und im Einzelnen seine Bravour⸗Arien und seine anmuthigen Partieen hat.
An Architekturstücken fehlt es nicht. Im Fach der Interieurs ist Granet noch immer Meister. Seine Bilder sind von sehr breiter, fast zu breiter Behandlung, aber von trefflicher Lichtwirkung, schöner Haltung und kräfti⸗ ger Farbenstimmung. Durch deutliche und taktvolle Anordnung der Staffage und glückliche Inbezugsetzung der Figuren mit der architektonischen Umgebung, wie durch die Tiefe und Harmonie des Helldunkels und die geschickte Handhabung des Sonnenlichts versteht er seinen inneren Ansichten von Kirchen und Kloster⸗ Kreuzgängen, worin gewöhnlich feierliche Aufzüge oder festliche Vorgänge gehalten werden, einen eigenthümlichen Reiz zu geben, der den Darstellun⸗ gen der übrigen Interieurs⸗Maler meist abgeht. Die diesjährige Ausstel lung enthält verschiedene Proben des Granetschen Talents, unter denen die Aufnahme des Jacques Molavy in den Templer⸗Orden am bemerkenswer thesten hervortrit. Dauzats, Justin⸗Ouvriè, Renour, Joyant, Jacquand u. A. gaben vielfache innere und äußere Ansichten merkwürdi⸗ ger Gebäude und Monumente, die durchweg gut aufgefaßt und zwar etwas decorationsmäßig, aber mit tüchtiger Praris malerisch dargestellt sind. Un⸗ ter den Städte⸗Ansichten machen sich die des hier ansaässigen Englischen Künstlers William Wold durch Größe, Naturwahrheit, kräftige Beleuch⸗ tung und breite, aber sorgfältige Behandlung vor vielen geltend.
1 Bekanntmachung.
Die diesjährige General⸗Versammlung des Vereins der Kunst⸗Freunde im Preußischen Staate findet am Dienstage, den 9. Mai, Mittags 12 Uhr, im Sitzungs⸗Saale der König⸗ lichen Akademie der Wissenschaften statt. Die verehrten Mit glieder werden gebeten, ihre hierzu erhaltenen Einlaßkarten am Eingange des Saales gefälligst vorzuzeigen.
Die Ausstellung der vom Vereine erworbenen Kunst⸗Gegenstände,
Allgemeiner Anzeiger für
am 25. August 1813, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Hopothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der Werth der bereits verwendeten Materialien und Arbeiten beträgt 22,278 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf, der mögliche Ertragswerth 1837 np Lasten und Abgaben sind jährlich 65 Thlr. berechnet, welche kapikalisirt 1300 Thlr. betragen und in Abrech⸗ nung zu bringen seyn werden.
Nothwendiger Verkauf. tadtgericht zu Berlin, den 6. Januar 1843.
Die beiden in der Mühlenstraße Nr. 35 und 36 be⸗ legenen Skodowskyschen Grundstücke, von welchen das erstere zu 1652 Thlr. 1 Sgr. — zu 8853 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. taxirt worden ist, sollen
am 25. August 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenscheine sind in der Registratur einzusehen.
welche am Montag, den 1. Mai, geschlossen wird, ist am Tage
der General⸗Versammlung, den 9. Mai, nur für die Mit⸗ glieder desselben, und zwar von 10 Uhr an geoöffnet. Berlin, den 28. April 1843. “ Direktorium des Vereins der Kunst⸗Freunde
im Preußischen Staate. 1.“
111.“
Berliner Börse. Den 29. April 1843.
Pr. Cour. Brief.] Geld. [Gem.
Brl. Pots. Eisenb. 5 140 do. do. Prior. Obl. 4 — Mgd. Lpz. Kisenb. — 154 ½ do. do. Prior. Obl. 4 Brl. Anh. Eisenb. — do. do. Prior. Obl. 4 Düss. Klb. Fiseub. 5 do. do. Prior. Obl. Rbein. Risenb.
do. do. Prior. Obl. Berl. Frankf. Eis. do. do. Prior. Obl.
0 b.-Schles. Bisb. 4 Brl.-Stet. E. Lt. A. — do. do. do. 146.9.—
. FPr. Cour. 1 . Fon ds. 8 Actien. 8
Brief.] Eeld.
102 ½
1041 103 153
103 ¼
St. Schuld-Sch. 3 Preuss. Euglische Obligat. 30. 4 Präm. Sch. der Seehandlung. — — Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. 102 ½ Berliner Stadt- Obligationen. - Danz. do. in Tb. — Westpr. Pfandhbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr.
102
9¹½
— 0—
101½
—
103 ½ 8 48 103 106 ⅔ 102 ½
₰ —
106 ½
—.
— 103 ½ 103 ½ — 103 ½ 1039
Pomm. do. Kor- u. Neum. do. 8 Schlesische do.
8S 8n
Gold al marco. — Friedrichzsd'or. — And. Gldm. à 5 Th. — Disconto. —
2.
Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.
Brief.Geld.
7 - Cours.
Kurz 2 Mt.
Kurz
250 Pl. 250 Fl. 300 Mb. 300 Mk. 2 Mt. 1 LSt. 3 Me. 300 Fr. 2 Mt. 150 Pl. 2 Mt. 150 PFI. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt. 8 8 Tage
100 Thlr. 2 Ut. 100 TI. 2 Mt. 100 sRbl. 3 Wocb.
Amsterdam.. 11“ do. Ilamburg . 1X“
do.
Wien in 20 Nr. .. ....... Augsburg..
Breslau
Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..
Frankfurt a. M. W22 . . Petersburg
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 25. April. Niederl. wirkl. Sch. 56 ½. Kanz-Bill. —. 5 % Span. 19 ½¼. 3 % do. 33 ½. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. 5 ⁄⅛. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 108 ⁄. 4 % Russ. Hope 90 ½.
Antwerpen, 24. April. Zinsl. —. Neue Anl. 19 ½.
Ham b urg, 27. April. HBank-Actien 1658. Rugl. Russ. III.
London, 22. April. Cons. 3⁰% 96 ⅞. Belg. —. Neue Aul. 22 ½. Pas- sive 5. Ausg. Sch. 12 ⅞. 2 ½ % Holl. 56 ⅔. 5 % 100 ½. 5 % Port. —. 3 % —. Engl. Russ. —. Bras. 75. Chili —. Columb. 24 ½. Mex. 29 ½. Peru 19 ½.
Paris, 24. April. 5 % Rente fin cour. 121. 5. 3 % Keunte ün cour. 82. 90. 5 % Neapl. au compt. 107. 80. 5 % Span. Kente 30 ¼. Pass. 5 ½.
Wien, 25. April. 5 % Mel. 109 ½, 4 % 100 ½. 3 % 77. 23 % — 1⁰% —. Baunk-Actien 1630. Anl. de 1834 140 %. de 1839 113 ¼
5 % do. 101 ½.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 30. April. Im Opernhause: Der Liebestrank. (Herr Pfister, vom Kaiserl. Hof⸗Theater zu Wien: Nemorino, als Gastrolle.) Hierauf: Der Geburtstag.
Im Schauspielhause: Pagenstreiche.
Montag, 1. Mai. Im Schauspielhause: Treue Lie
Königsstädtisches Theater. Sonntag, 30. April. Pagenstreiche. Posse in 5 Akten, Kotzebue. Montag, 1. Mai. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Maria, ossia: La Figlia del Reggimento. (Marie, oder: Die Tochter des Regiments.) Opera buffa in 2 Atti. Musica del Maestro Do- izetti. (Signor Zucconi ist krank.) 8 Dienstag, 2. Mai. Zum erstenmale wiederholt: T. F. oder: Der Enthusiast. Posse in 1 Alt, von M. L. Erich. Hierauf: Das Chepaar aus der alten Zeit.
von
Verantwortlicher Redacleur P. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
Leen
begriffene Johowsche Grundstück
Tare und sitzenden,
subhastirt werden.
Banquier A. Borchardt, Banquier M. Mevyer,
Thlr. 10 Sgr. und an
Stadtruth Keibel. aus folgenden Mitgliedern:
dem Königl. Land Vorsitzenden, Fabriken⸗Besitzer Hossauer, Vorsitzenden, 16““ Professor Schoppe, Rendant Thimm, Buchhändler Reimer,
3 Pf. und das letztere
ren und . Taxen 1 Kaufmann S. A. Liebert,
Berg,
an der Esplanade für die Wilhelmine von Rappard eingetragen, so wie die Erben des Erblassers, Spar kassen⸗Rendant Carl August Lutz, werden zu diesem Termine hierdurch mit vorgeladen.
Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
auf Grund des der bezüglichen W machen wir hier
Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10. Dezember 1842. Das vor dem Schönhauser Thore belegene, noch zum
irection
besteht:
Bekanntmachung.
— 184. In Gemäßheit des §. 5. des unter dem 25. Juli Torgau, den 18. Januar 1843. “ Allerhöchst bestätigten Nachtrags zu den Statu⸗ 1“ en der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗Gesellschaft und von zwei Notaren über das Resultat ahlverhandlungen ausgestellten Attestes, durch bekannt: daß die unterzeichnete gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern
Kaufmann Jensen,
Kaufmann J. Saling, Rentier Hieronpmuß,
ꝛc. Braun, ⸗ Courtier Normann. Berlin, den 26. April 1843.
Gesellschaft.
8
die Preußischen Staaten.
als Direktoren: Kaufmann F. C. Krause, Vorsitzenden,“ Banquier E. Ebeling, Stellvertreter des Königl. Oberst a. D. von Reuß, so wie als Stellvertreter: Lotterie⸗Ober⸗Einnehmer Seeger, Das Repräsentanten⸗Kollegium aber besteht
als Repräsentanten: und Stadtgerichts⸗Rath
Stellvertreter des
Lieutenant a. D. Rellstab,
Kammergerichts⸗Rath Dr. Mollaꝛ
so wie als Stellvertreter:
Kammergerichts⸗Rath Meier,
Die Direction der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn⸗
. 88 Pferde-Wettrennen zu Aachen pro 1843. Das unterzeichnete Comité hat beschlossen, im Laufe dieses Sommers, und zwar gegen Mitte August a. c., auf der hiesigen Bahn Pferde⸗Wettrennen zu veranstal⸗ ten. Unter den verschiedenen Preisen werden 300 Stück Preuß. Friedrichsd'or, in 3 Preise vertheilt, für Konti⸗ nental⸗ und Preußis. Vollblutpferde ausgesetzt werden. Die später erscheinenden Programms werden das Nä⸗ here bekannt machen. 8
Aachen, den 15. April 1843. Für das Comité der Pferde⸗Wettrennen..
Gustav Schwenger, Seeretair.
Sethe, 8 Wann auf Antrag des Herrmann von Voß auf Pu⸗ chow, für den Zweck der Errichtung eines neuen Hypo⸗ thekenbuchs über das Gut Puchow c. p., sub hodierno publica proclamata praeclusiva an alle Diejenigen, deren Forderungen sub foliis 6. 7. 11. 16. 19. 20. 42. 44. 45. 48. 49. 55. 56. 64. 65. 66. und 68. des alten, bei dem vormaligen Hof⸗ und Landgerichte nie⸗ B dergelegten Lapitz⸗Puchow⸗Rahnenfelder Hypothekenbuchs 8 seingetragen und dort noch nicht gelöscht sind, erkannt und selbige peremtorisch aufgefordert worden, ihre etwa⸗ nigen dinglichen Ansprüche und Forderungen an das Gut Puchow aus solcher Eintragung in dem vor hiesi⸗ ger Großherzoglicher Justiz-Kanzlei auf den 5. Ju⸗ lius dieses Jahres anberaumten Termine speziell anzugeben; so wird solches, und daß die desfallsigen Ladungen in extenso den Schwerinschen Anzeigen in⸗ serirt worden, hierdurch fernerweit gemeinkundig gemacht. Gegeben Güstrow, den 8. April 1843. . Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. (L. S.)
G. Brandt.
02
4 Rthlr. — ¾ Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
Alle Post-Anskallen des In-. und Auslandes nehmen Bestel⸗- lung an, für Berlin die Expedition der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse Mr. 72.
120.
Inhalt
Amtliche Nachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Petitionen.
Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Der Kredit für die Nieder⸗ lassungen in der Südsee. — Paris. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Der Kredit für die neuen Erwerbungen in Oceanien; der Streit zwischen der Universität und der Kirche; das Journal des Débats und die Eisenbahnen. — Die Pforte und ihr Quarantaine⸗ Sypstem.)
Großbritanien und Irland. Unterhaus. Ministerielle Anzeigen. — Peel's Erklärung über die Serbischen Angelegenheiten. — Vermischtes. London. Entbindung der Königin. Begräbnißort des Herzogs von Susser. — Hoftrauer. — Absendung einer Ingenieur Kommission nach dem Oregongebiet. — Verunglückter Versuch mit der Dampf⸗Flug⸗ maschine. — Vermischtes. — Schreiben aus London. (Geburt einer Prinzessin; Begräbniß des Herzogs von Susser; das Unterrichts⸗Gesetz
unnd die Kornbill.) 1b YNiederlande. Haag. Schweden und Norwegen. Konsul in Aegypten. Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dresden. (Das Gesetz über die Theilbarkeit des Grund und Bodens.) Leipzig. Fort⸗ setzung der speziellen Berathung über das Preßgesetz. — Hannover. Eisenbahnhof in Harburg. 1 b 1
Oesterreich. Wien. Beförderungen bei der Armee.
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Fortdauernde Minister⸗Krisis; “ Wahlen; der Infant Don Francisco wird als Deputirter zu⸗
gelassen.
Portugal. Lissa bon. Abbrechung der Unterhandlungen mit England.
Inland. Breslau. Einführung des neuen Ober⸗Bürgermeisters. — Eisenbahnen.
Stockholm. Schwedischer General⸗
MNeueste Nachrichten von der Aegyptischen Expedition des Professor Lepsius.
Amtliche Uachrichten
Kronik des Tages.
Berlin, den 29. April.
Se. Majestät der König haben heute Mittag im hiesigen Kö⸗ niglichen Schlosse dem bisher an Allerhöchstihrem Hoflager beglau⸗ bigt gewesenen Königl. Hannoverschen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, General⸗Lieutenant von Berger, eine Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus seinen Händen das ihm von seinem Souverain gewordene Abberufungs⸗Schreiben entgegen zu nehmen geruht. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreis⸗Bestallten Reichert in Guben und dem Steuer⸗ Einnehmer Hoyer zu Medzibor, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Siemens in Tor⸗ gau und dem praktischen Arzte Dr. Zumnorde zu Warendorf, im Regierungs⸗Bezirk Münster, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen; so wie
Den seitherigen Regierungs⸗-Rath von Schmeling zu Bres⸗ lau zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direktor der hiesigen General Kommission und den seitherigen Regierungs⸗Rath von Reibnitz zu Posen zum Ober-Regierungs⸗Rath und Direktor der General⸗Kom⸗ mission zu Stendal zu ernennen.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Karl zu Bent⸗ heim⸗Steinfurt, von Steinfurt.
Der General⸗Major von Rauch, Mitglied der Direction der Allgemeinen Kriegsschule, von Prag.
Der Kaiserl. Russische Geheime
Rath und Senator von Faltz von Warschau. v“ 1“ G
Landtags-Angelegenheiten
Provinz Brandenburg 8
Berlin, 29. April. 27ste und 28ste Plenar Sitzung. Nachdem noch einzelne Bestimmungen des Niederlausitzer Pfändungs⸗ Rechtes zur Berathung gelangt und verschiedene Gutachten und
Immediat⸗Vorstellungen verlesen worden, schritt man zur Erörterung folgender dem Landtage zugegangener Petitionen. In zwei⸗Borstellungen wird es als ein Uebelstand hervorgehoben, daß auf dem Berliner Markte der Wispel Getraide zu mehr als 24 Scheffel berechnet zu werden und hiernach der Marktpreis festgestellt zu werden pflegt, und die Beseitigung der hiermit verbundenen nach⸗ theiligen Folgen im Wege der Legislation beantragt. Man erkannte an, daß es nicht nur im Allgemeinen wichtig sey, ein Maß, nach welchem fast alle größeren Getraide-Verkäufe abge⸗ schlossen würden, gesetzlich festzustellen, sondern daß der Mangel einer solchen Feststellung auch insofern hier noch besonders nachtheilig wirken könne, als dadurch zugleich Preise normirt würden, nach welchen ge⸗ setzliich Renten und Ablösungs⸗Quanta festgesetzt werden müßten. Man war auch darüber einverstanden, daß es nur erwünscht seyn könne, wenn durch gesetzliche Vorschriften der gegenwärtig noch so häufig vorkommenden unrichtigen Ermittelung der Marktpreise vorgebeugt würde, allein es wuͤrden Zweifel darüber laut, ob dies überhaupt möglich seyn möchte, und es ward dabei darauf aufmerk⸗ sam gemacht, daß die eigentliche Schwierigkeit einer richtigen Ermit⸗ telung in der Art und Weise, wie sie auf dem Markte selbst bewirkt werden müsse, zu suchen sey; es liege oft in der Unmöglichkeit, daß der damit beauftragte subalterne Polizei⸗Beamte sich vollständig von der Richtigkeit der ihm gemachten Angaben überzeuge, und aus un⸗ richtigen Grundlagen müßten dann natürlich auch falsche Folgerungen
Berlin, Montag den 1sen Mai
gezogen werden. Hierauf ward aber erwiedert, bei aller Schwierigkeit dieser Ermittelung fehle es doch nicht an thatsächlichen Beweisen, daß sie ganz genügend bewirkt werde, zumal eine sorgfältige Polizei⸗Be⸗ hörde damit immer nur umsichtige Beamte beauftrage, unter allen Umständen aber könne es nur förderlich seyn, wenn hierüber auch all⸗ gemeine zweckmäßige Regeln aufgestellt würden.
Die Versammlung einigte sich hiernächst zu dem Beschlusse, da⸗ hin anzutragen, daß 1) das Wispelmaß gesetzlich auf 24 Preußische Scheffel festgestellt und 2) allgemein angeordnet werde, die Ermitte⸗ lung der Durchschnitts⸗Marktpreise der verschiedenen Getraide⸗Arten müsse durch Zusammenstellung der verkauften Scheffelzahl mit dem gesammten dafür gezahlten Kaufpreise erfolgen.
Der aus einem Kreise an den Landtag gerichtete Antrag wegen anderweiter Feststellung der für die Ablösung von Hülfsdiensten fest⸗ gesetzten Normalpreise, erschien zur Berücksichtigung um deshalb nicht für geeignet, weil nicht nachgewiesen war, daß wegen Abstellung der behaupteten B bei den kompetenten Königlichen Behörden schon die geeigneten Schritte geschehen.
Eben so wenig glaubte der Landtag die Beschwerde einer Stadt, wegen Mitheranziehung zur Vertilgung der in der Königlichen Forst erschienenen Raupenbrut, zu der seinigen machen zu können, weil die angeführten Thatsachen nicht dergestalt mit Beweismitteln unterstützt waren, daß man die volle Ueberzeugung von dem erlittenen Unrecht gewinnen konnte.
Die Bitte einer Stadt, um Erlaß gesetzlicher Bestimmungen über das Recht zur Erhebung eines von Neuanbauenden an die Grund⸗ herrschaft zu entrichtenden Jurisdictions⸗Zinses, fand zwar mehrfach Anklang in der Versammlung, da man sich aber vergegenwärtigte, daß der Gegenstand bei Berathung des dem 7ten Provinzial Land tage vorgelegten Gesetzes wegen Parzellirung von Grundstücken bereits vollständig erörtert worden, und daß dessen isolirte Behandlung ge⸗ genwärtig zu Widersprüchen mit früher gefaßten Beschlüssen und ein⸗ seitiger Behandlung des Gegenstandes führen könnte, so ging der Be⸗ schluß nur dahin, die Bitte um möglichst baldige Emanirung des Ge setzes wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken und Anlagen neuer Ansiedelungen auszusprechen.
Das Gesuch eines Rittergutsbesitzers, im gesetzlichen Wege die Lasten des Patronats in Beziehung auf Pfarr- und Küstereibauten fand man nicht zur Befürwortung geeignet, da dasselbe der rechtli⸗ chen Begründung zu ermangeln schien.
Eben so wenig vermochte der Landtag für die aus einigen Krei⸗ sen ihm zugegangene Petition wegen Emanirung einer zuvor der ständischen Berathung zu unterwerfenden allgemeinen Polizei⸗Ordnung seine Verwendung eintreten zu lassen, da das Gesuch mit Gründen nicht unterstützt war, in der Versammlung aber die Ansicht sich gel⸗ tend machte, daß demselben recht erhebliche Bedenken entgegenzustellen seyn möchten. 1
Einige Märkische Städte hatten vorgestellt, wie ihnen seit länge⸗ rer Zeit die Verpflichtung, jährlich eine gewisse Summe Geldes zur Erhaltung der Straf-Anstalt zu Spandau zu entrichten, ohne allen Rechtsgrund auferlegt ward, wie sie im Verwaltungs⸗Wege die Be⸗ freiung von dieser ganz willkürlich auferlegten Abgabe nicht hät— ten auswirken können und endlich, da sie nothgedrungen den prozessualischen Weg betreten hätten, auch dieser ihnen daͤdurch ab geschnitten worden, daß das Königl. Kammergericht in einem höheren Orts bestätigten Dekrete ihre Klage als unstatthaft zurückgewiesen. Die Städte erbitten sich nun die Vermittelung und Verwendung der Landtage dahin, daß ihnen wenigstens der Rechtsweg in dieser An⸗ gelegenheit eröffnet werde. Dieser Antrag fand von vielen Seiten Unterstützung: schon die ganze singulaire Natur der Abgabe beweise, daß dieselbe nicht als Landessteuer, geschweige denn als Grundsteuer, auferlegt worden, aktenmäßig aber stehe fest, daß sie ganz willkürlich ausgeschrieben worden, ein solches Verfahren möge in früheren Zei ten durchzuführen gewesen seyn, jetzt, wo die Städte selbstständig ihr Vermögen verwalten und die Steuer Verfassung geordnet sey, müsse das frühere Unrecht, welches doch niemals Recht werden könne, aus⸗ geglichen werden; das Allergeringste aber, was man den Städten ge⸗ währen könne, sey doch das, daß sie ihr Recht im Wege des Pro⸗ zesses suchen dürften; es sey eine alte gute Sitte der Preußischen Gerichtshöfe, daß sie, wenn der durch Dekret abgewiesene Kläger sich von der Richtigkeit der Abweisungs⸗Gründe nicht überzeuge, man ihn denn doch zum Prozesse zulasse, damit er wenigstens die Beruhigung erlange, über seinen Anspruch durch ein rechtskräftiges Urtel entschie den zu sehen, und es sey nicht abzusehen, weshalb der Landtag seine Verwendung nicht solle eintreten lassen, um den betheiligten Städten diese lediglich formelle Begünstigung zu Theil werden zu lassen, zumal Fiskus Partei und immer zu wünschen sey, daß ein Verdacht, als solle diesem gegenüber den Unterthanen ihr Recht verschränkt werden, nicht aufkomme.
Hiergegen ward aber eingewandt, darauf, zu welchem speziellen Zwecke die in Rede stehende Abgabe den Städten zu Anfang des vorigen Jahrhunderts auferlegt worden, könne es überall nicht an kommen, denn es stehe fest, daß zu jener Zeit beim Mangel einer systematischen Finanz⸗Verwaltung durch einzelne Bedürfnisse besondere Steuern hervorgerufen worden, wie dieses bei einem großen Theile der noch bestehenden Grundsteuern schon der Name nachweise; nun sey es zwar richtig, daß vor Einführung der Städte⸗ Ordnung die städtischen Kommunen in großer Abhängigkeit von den Staats⸗Be⸗ hörden gestanden und über städtische Kassen ziemlich willkürlich dispo nirt worden sey, aber dies Verhältniß sey ein allgemeines gewesen und könne dessen Rechtmäßigkeit gegenwärtig in Beziehung auf eine vor mehr als hundert Jahren auferlegte Steuer zu Gunsten einzel⸗ ner Verpflichteten nicht in Frage gestellt werden, nachdem das Gesetz vom 30. Mai 1820 den früheren Zustand der Grundsteuer Entrich⸗ tung fixirt habe; darüber, daß die fragliche Abgabe wirklich als Grund⸗ steuer erhoben worden, walte kein Zweifel ob, und somit könne auch die gesetzliche Verpflichtung zur Fortentrichtung derselben nicht in Ab⸗ rede gestellt werden; der Fall einer Rechts⸗Verweigerung liege hier nicht vor, denn die Petenten hätten ja den Richter bereits an⸗ getreten, seyen aber durch einen motivirten Bescheid in Gemäßheit des §. 7, Tit. 6, Th. I. der Allgem. Gerichts⸗Ordnung mit ihrem Antrage abgewiesen, eine Abänderung dieses ordnungsmäßigen Rechts⸗ ganges zu erbitten, finde sich um so weniger Veranlassung, als die
der Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 1820 betreffen würde. also nach der Kabinets⸗Ordre vom 4. Dezember 1831 eine solche Entscheidung überhaupt hier nicht stattfinden könne, und als jeder jenen Städten unrechtmäßig bewilligte Steuer⸗Erlaß, als eine Un⸗ gerechtigkeit gegen alle übrigen Steuerpflichtigen erscheine.
Nachdem diese entgegenstehenden Ansichten von beiden Seiten mit Lebhaftigkeit vertheidigt und angegriffen worden, ergab sich bei der Abstimmung eine überwiegende Majorität gegen die Befürwor⸗ tung des Gesuches.
Während der 28sten Plenar⸗Sitzung beschäftigte sich die Ver⸗
sammlung noch mit der Berathung über die in Beziehung auf eine Aenderung der ständischen Geschäfts⸗Lokale gemachten Vorschläge. Die Nothwendigkeit einer Umgestaltung derselben, namentlich des sehr unzureichenden Sitzungs-⸗Saales, war schon seit längerer Zeit an⸗ erkannt worden. Es kam aber in Frage, auf welche Weise diese zu bewirken sey. Nachdem die verschiedenen diesfälligen Möglichkeiten, so wie auch die Legitimation der Versammlung zu Dispositionen über das Haus vielfach erörtert worden, ward ein Bauplan, nach welchem ein Umbau der Lokale ausgeführt werden soll, durch Beschluß fest⸗ gestellt und der Haus-Kommission die zur Ausführung erforderliche Vollmacht ertheilt. 1
Zeitungs-Uachrichten. Ausland.
—.— Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom Bei Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes, durch welchen ein Kredit von 5,987,000 Fr. für die Niederlassungen in Oceanien verlangt wird, äußerte sich der See-Minister in folgender Weise:
Durch die Thronrede, meine Herren, wurden Sie bereits von dem Hauptgedanken in Kenntniß gesetzt, der bei der Besitznahme der Marquesas⸗ Inseln vorwaltete. Seitdem hat sich in denselben Gewässern ein wichtiges . Ereigniß zugetragen. Das Protektorat über die Gesellschafts⸗Inseln ist Frankreich angeboten, und von dem Contre⸗Admiral, der unsere See⸗Streit⸗ kräfte in Oceanien kommandirt, im Namen des Königs angenommen wor den. Die Regierung hat diese Annahme sofort ratifizirt. Frankreich hatte bisher im Stillen Ocean keine Niederlassung, wo seine Kriegs⸗ und Han⸗ delsschiffe eine Zuslucht hätten finden können, und doch war es von Wich⸗ tigleit, dort, wo unsere Interessen sich zu entwickeln anfangen, einen Mit⸗
der richterlichen Entscheidung zu unterstellende Frage, die Gültigkeit
telpunkt zu bilden, um den dieselben sich gruppiren, und so unter dem Schutze der National⸗Flagge gedeihen fönnen. Durch Polpnesien ist den Eroberungen des Handels und der Civilisation ein weites Feld geöffnet. Es ge⸗ bührt Frankreich, welches in der ersten Reihe der civilisirten und See⸗Maäͤᷓ hte steht, Theil zu nehmen an den Bestrebungen, durch welche die Völker jenes Welttheils der Barbarei entrissen werden sollen. Die Ausdehnung unserer Beziehungen zu jenen fernen Gegenden sind von einem Interesse, welches Ihnen nicht entgehen kann. Auf einer Strecke von 4000 Stunden fanden unsere Kriegsschiffe keine Station, die Frankreich angehörte, keinen Punkt wo sie ihre Beschädigungen ausbessern oder sich mit Lebensmitteln versehen konnten. Noch ein anderer spezieller Grund machte eine Niederlassung auf einer der Inseln jenes weiten Meeres nothwendig. Der Wallfischfang wird jetzt hauptsächlich an den Küsten der Inselgruppen Polpnesiens betrieben, und während der langen Dauer dieser Sperationen blie⸗ ben unsere Schiffe den Gewaltthätigkeiten und den Erpressungen der Inselvölker ausgesetzt. Wir verleihen diesem wichtigen Zweige der Handels⸗Marine einen wirksamen Schutz, indem wir sie in den Stand setzen, an Ort und Stelle die Autorität Frankreichs anzurufen. Die schon jetzt unbestreitbaren Vortheile unserer neuen Niederlassungen werden in der Zukunft noch von weit größerer Wichtigkeit werden, besonders wenn ein Plan, der in diesem Augenblick die Aufmerksamkeit aller Seemächte auf sich zieht, verwirklicht werden sollte: wir meinen die Durchstechung der Land⸗ enge von Panama. Die Elemente eines lebhaften Handels existiren schon in Oceanien; aber man muß ihm die Mittel geben, sich unge⸗ hindert zu entwickeln. Das beste System, um dies zu erreichen ist die vollständigste Freiheit des Verkehrs. Mit Ausnahme von Waffen und Kriegs⸗Munition, welche der Gouverneur verbieten darf, sollen alle Einfuhren frei zugelassen werden. Jene Inseln werden dann durch ihre Freihäfen die Entrepots werden, wo unsere Schiffe ihre Ladungen niederle⸗ gen, um dieselben, je nach dem Bedürfnisse, an den Küsten von Mexiko Chili oder Peru abzusetzen, wo uns bereits wichtige Abzugswege eröffnet worden sind. Unsere nur auf die Marquesas⸗Inseln beschraͤnkte Herrschaft hätte die Unzulänglichkeit der örtlichen Hülfsquellen und die Schwierigkeit einen großen Theil der benöthigten Gegenstände von Außen zu beziehen, befürchten lassen können. Die Fruchtbarkeit der Gesellschafts⸗ In⸗ 1— seln, welche nur drei Tage weit von denselben entfernt liegen beseitigt alle Besorgnisse der Art. In Otaheiti sind alle brodukte der tro⸗ pischen Gegenden im Ueberfluß, und der Boden, durch geschickte Hände be baut, wird die auf unseren beiden Niederlassungen ansässigen Europäer reichlich mit Lebensmitteln versehen. Wie groß aber auch die zu erwarten⸗ den Vortheile seyn mögen, so erfordert doch eine neue und so entfernte Besetzung Organisations⸗ und Vertheidigungs⸗Kosten, die man gleich von vorn herein richtig anschlagen muß, um die Last derselben später nicht zu erschweren. Der Contre⸗Admiral, der von den Marquesas⸗Inseln Besitz genommen hat, schätzt die Zahl der Truppen, welche nothwendig sind um unsere Besetzung zu sichern, auf 900 bis 1000 Mann — durch das über Otaheiti auszuübende Protektorat wird jene Streitkraf auf 1200 Mann erhöht werden müssen. Die Vertheilung dieser Truppen wird dem Gouverneur überlassen bleiben. Da das Protektorat und die Besetzung sich hauptsaͤchlich auf die Militairmacht stützen müssen, so ist das Administrations⸗Personal so sehr beschränkt worden, als es die Bedürfnisse des Dienstes nur irgend zulassen. Alle Gewalt wird in den Händen eines Gouverneurs konzentrirt seyn, der die Land- und See⸗Streitkräfte befehligen wird. Auf den Marquesas⸗Inseln haben die Missionaire schon viel durch den Einfluß der Religion bewirkt. Sie werden ihr frommes Werk fort⸗ setzen. Acht Priester, die einer Congregation angehören, welche in jenen Gegenden Beweise der christlichsten Hingebung und des reinsten patriotischen Gefühls abgelegt hat, bilden das religiöse Personal jener Inseln. Seit langer Zeit haben sich Englische Missionaire auf den Gesellschasts⸗Inseln niedergelassen, und ihren Anstrengungen, die denen unserer eigenen Missio⸗ naire zuvorkamen, muß der vorgerücktere Zustand der Civilisation zugeschrie ben werden, den man auf jenem Archipelagus im Vergleich zu anderen Punkten Polpnesiens wahrnimmt. Das Gute, welches sie bereits bewirkt ba⸗ ben und noch bewirken können, giebt ihnen Rechte auf den Schutz der Französtschen Regierung; sie werden sich desselben in seinem ganzen Umfange ersreuen. Unter den Ausgaben, die durch den verlangten Kredit bestritsen venben sollen, sind die für zwei eiserne Dampfschiffe mit 2 1-2 2 23 umgänglich nothwendig sind, um den Verkehr zwischen un