1843 / 124 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Bürger festzunehmen, der die Vorschriften verletzte, die für das be⸗

erreicht wurde. Savage ward in Freiheit gesetzt, dagegen John Craven seinerseits nun festgenommen und in das Gefängniß von Ban⸗ or gebracht. Seitdem ist dieser Vorfall, der anfangs nur den An⸗ sgel eines Zanks zwischen schlimmen Nachbarn zu haben schien, zu einem völkerrechtlichen Streitpunkte geworden. Die Behörden von Neu⸗Braunschweig haben gegen die Verhaftung ihres Beamten pro⸗ estirt und behauptet, er habe das Recht gehabt, einen Amerikanischen

strittene Gebiet noch in Kraft ständen, da der Vertrag, ob⸗ gleich mit allen diplomatischen Formen zum Abschlusse gebracht, noch keinen faktischen Vollzug erhalten habe, für welchen von keiner der beiderseitigen Regierungen irgend eine Maßnahme getroffen wor⸗ den sey. In diesem Zustande der Dinge wurde die Streitfrage durch einen ausführlichen Bericht des Capitain Webster nach Washington gebracht. Der Staats⸗Secretair der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Webster, gab unverweilt dem Englischen Gesandten, Herrn For, davon Kenntniß, indem er den Akt John Craven's als eine schreiende Verletzung des Gebiets der Vereinigten Staaten bezeichnete, als de ren Mitschuldigen er auch einen Beamten hohen Ranges, nämlich Herrn Mac Laughlin, General⸗Commissair der Englischen Regierung für die Verwaltung des Theils des Gebietes, der durch den Vertrag an Neu⸗Braunschweig gefallen ist, beschuldigt, weil derselbe diese Ge⸗ bietsverletzung habe in Schutz nehmen wollen.

„Es ist zu hoffen“, sagt Herr Webster in seinem Schreiben an Herrn Fox, „daß der Vice⸗Gouverneur, sobald er von einer solchen unter so abgeschmackten und eingebildeten Vorwänden begangenen Ver letzung Kenntniß erhalten hat, Maßregeln genommen haben wird, um den Schuldigen eine in die Augen fallende Bestrafung zu Theil wer den zu lassen.“ Die einzige Schwierigkeit für den Gouverneur, um diese ihm angesonnene Gerechtigkeit aus freien Stücken zu üben, liegt nur darin, daß der Schuldige in den Händen der Verletzten ist, und, wie es scheint, auch vorläufig bleiben soll. Denn Herr Webster spricht wohl in seinem Schreiben von der Rücksichtsnahme und Milde, mit der man hei der Verhaftnahme des Scheriffs zu Werke gegangen sey, macht aber durchaus kein Versprechen in Betreff seiner Freilassung.

Auf diese Mittheilung des Herrn Webster hat nun Herr Fox mit einfacher Empfangs⸗Anzeige und mit dem Zusatze geantwortet, daß er durchaus keine offizielle Nachricht über den Vorgang erhalten habe, aber sich beeilen werde, das Schreiben des Herrn Webster so⸗ wohl dem Gouverneur der Regierung in Kanada, als auch der Re⸗ gierung in England selbst zu übersenden, die nicht ermangeln werde, Jedem sein Recht widerfahren zu lassen. 3

Dieser Zwischenfall würde ohne besondere Bedeutung seyn, wenn er nicht, wie in der Angelegenheit Macleod's, die Einmischung der Regierung eines besonderen Staates, mit all ihrer Eifersucht auf ihre Prärogativen und ihren Lokal⸗Leidenschaften, nach sich zu ziehen drohte. Nun ist zu befürchten, daß das Britische Kabinet, als vorläufige Be⸗ dingung für Leistung irgend einer Genugthuung, die Freilassung Cra⸗ ven's verlangen wird; diese aber wird Craven schwerlich erlangen, ohne zuvor vor einem Geschwornengerichte erschienen zu seyn.

Das Urtheil in der Sache des Capitains Mackenzie ist noch im⸗ mer nicht von Seiten der Regierung zu Washington veröffentlicht wor⸗ den und die Spannung darauf noch immer im Zunehmen.

——

Merikhkho.

Paris, 28. April. Man hat auf dem Wege über New⸗ Orleans ziemlich wichtige Nachrichten aus Mexiko, die aber noch der Bestätigung bedürfen. Man versicherte zu Vera⸗Cruz am 16. März, Santana habe sich entschlossen, mit Texas Frieden zu schließen, und habe bereits einen Agenten zu diesem Zwecke nach Houston geschickt. Indeß hat diese Nachricht wenig Wahrscheinlichkeit, wenn man die Hartnäckigkeit und den Eigendünkel der Mexikaner bedenkt. Doch wäre es möglich, daß der bis jetzt unbesiegbare Widerstand von Yu⸗ katan Sautana vermocht hätte, dieses Opfer zu bringen, das er zu⸗ rückwies, so lange er glaubte, ohne Schwertstreich über die empörten Nukataner triumphiren zu können, indem er von dort, mit einem er⸗ sten Siege gekrönt, dann gegen Texas zu ziehen gedachte. Nichts stimmt mehr zur Versöhnung, als eine getäuschte Hoffnung.

Wie dem auch sey, zu Mexiko schien Alles ruhig, womit aller⸗ dings andere Angaben nicht übereinstimmen, die von einer entdeckten Verschwörung gegen Santana sprechen, wodurch dieser, um sie schnell zu unterdrücken, sich veranlaßt gesehen hätte, in aller Eile von seinem Landsitze nach Mexiko zurückzukehren und sogar einen Theil der nach Nukatan bestimmten Truppen, welche die dortige Belagerungs⸗Armee vor Campeche verstärken sollten, zurückzuhalten. Jene ersten Nach⸗ richten, die von Fortdauer der Ruhe zu Mexiko sprechen, sagen im Gegentheil, die besagten Verstärkungen seyen wirklich abgeschickt wor⸗ den, und fügen bei, daß von den entsprungenen Texianischen Gefan⸗ genen 111 bereits wieder eingefangen worden seyen und die übrigen noch verfolgt würden. Santana wäre nur deshalb nach Mexiko zu⸗ rückgekehrt, um bei der Annahme der neuen Constitution durch den nach seinem Geschmacke gesichteten Kongreß zugegen zu seyn. Was man auch über die politische Moralität Santana's urtheilen mag, offenbar ist er doch ein Mann von Energie und der Einzige, der in Mexiko etwas zu Stande zu bringen vermag.

11“1“ 8

111161

Port au Prince, 27. März. (B. H.) Das Ende der Umwälzung, welche hier stattgefunden, nämlich die Abdankung des Präsidenten Boyer, ist ohne weitere gewaltsame Auftritte erfolgt.

Durch eine vom 10. März datirte Proclamation war Boyer als Ur⸗ 8S des vorherrschenden Elends und Feind seines Vaterlandes seines 6 verlustig erklärt worden und sollte nebst seinem Secretair, 8 eneral Inginac, dem Gouverneur von Cayes, Ardonia, den Gene⸗ ralsn St. Victor Poil, Borgella, Riche und dem Senator Villevalix vor ein eschworenengericht gestellt werden, sobald man ihrer hab⸗ haft werden könne. Am 16. März begab sich darauf Boyer mit seinen Anhängern an Bord des Englischen Kriegsschiffes „Scylla“ und entfloh nach Jamaika; von den Vorgenannten blieben nur Bor⸗ 1“ Riche zurück, wurden verhaftet und ins Gefängniß ge⸗ 9 Am 19. März wurde eine aus 25 Personen bestehende proviso⸗ rische Regierungs⸗ Kommission erwählt, welche den Bewohnern von Port au Prince in einer Proclamation von der geschehenen Umge⸗ staltung der Dingo offizielle Anzeige machte, Aufrechthaltung der Ord⸗ nung verhieß und zugleich ihre Functionen auf die Zeit bis zur An⸗ kunft des Heeres der Patrioten und der Wahl eines neuen Präsiden⸗ ten beschränkte. Schon am folgenden Tage indeß wurde ein so e⸗ nanntes provisorisches Volks⸗Comité, aus sieben Mitgliedern bestel 18 gewählt, welches, nach zweitägigen Berathungen mit den vorgehister Bewohnern der Stadt, eine provisorische Regierung einsetzte die bis zum Eintreffen Herard's und der Truppen die Re⸗ gierung leiten sollte. Ihre Mitglieder sind folgende: Im⸗

bert, der frühere Secretair der Regierung, der provisorische Staats⸗ Secretair, Pilié, der General l'Amitié und die Senatoren Paul und Dieudonné. Am 25sten und 26sten rückten darauf zwei Divisionen des Heeres unter Herard in Port au Prince ein, wo sie die strengste Mannszucht beobachten; der Rest des Heeres, etwa 16,000 Mann

544 stark, wird aus dem Süden erwartet. Nach Ankunft desselben soll zur Präsidentenwahl geschritten werden. Das Amt des Präsidenten ist bereits dem General Herard und anderen Führern der Insurgen⸗ ten angeboten, von ihnen aber ausgeschlagen worden.

Der hier erscheinende Télégraphe enthält auch eine vom 44. März datirte Botschaft des Präsidenten Boyer, durch welche er dem permanenten Ausschusse des Senates den Entschluß anzeigt, sein Amt niederzulegen.

„Fünf und zwanzig Jahre sind verflossen“, so lautet diese Botschaft, „seitdem ich berufen worden bin, den erlauchten Stifter dieser Republik, den der Tod dem Vaterlande geraubt hatte, zu ersetzen. Während dieses Zeitraums haben denkwürdige Ereignisse stattgehabt; unter allen Umstän den habe ich mich stets bemüͤht, den Ansichten des unsterblichen Petion ge mäß zu handeln, die ich besser als irgend Jemand zu kennen im Stande war. Solcherweise bin ich denn auch so Klücklich gewesen, nach und nach sowohl den Bürgerkrieg als die Gebiets-Trennung, welche das Haitische Volk zu einer Nation ohne Kraft und Einheit machten, von dem heimischen Boden verschwinden zu sehen. Später habe ich es erlebt, daß seine Na⸗ tional⸗Souverainetät feierlich anerkannt und durch Verträge verbürgt wor⸗ den ist, deren Ausführung unter dem Schutze des Völkerrechts steht. Die Bestrebungen meiner Verwaltung sind fortwährend auf eine weise Spar⸗ samkeit in den öffentlichen Geldern gerichtet gewesen; noch in dem gegenwärtigen Augenblicke liefert die Beschaffenheit des Nationalschatzes den Beweis für diese meine unablässige Sorgfalt; ungefähr eine Million Piaster befindet sich in demselben in Reserve; außerdem sind noch andere Fonds in der Deposito- und Consignations⸗Kasse in Paris für Rechnung der Republik untergebracht. Neuere Ereignisse, die ich hier nicht näher bezeichnen mag, haben meine Erwartungen in einer Weise getäuscht, wie ich nicht glaubte befürchten zu müssen, und ich halte es daher meiner Würde wie meiner Pflicht gegen das Vaterland für angemessen, bei dieser Gelegenheit einen Beweis meiner vollkommenen persönlichen Uneigennützigkeit zu geben, indem ich die Gewalt, mit der ich bekleidet war, seierlich niederlege. Zugleich verurtheile ich mich zu einem freiwilligen Ostracismus, um dadurch jede Aussicht auf Bürgerkrieg, jeden Vorwand für die Böswilligkeit aus dem Wege zu räumen. Nur ein Wunsch bleibt mir noch übrig, nämlich der, daß Haiti so glücklich werden möge, wie mein Herz es stets gewünscht hat. (Unterz.) Boyer.“

Der permanente Senats-Ausschuß beförderte diese Botschaft an den Staatssecretair Pilié, dem der Verfassung gemäß die provisorische Ausübung der Functionen der Exekutiv⸗Gewalt zusteht, und dieser forderte noch an demselben Tage als provisorischer Chef der Regie⸗ rung in einer kurzen Proclamation die Bewohner von Port au Prince auf, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Ueber die nachfolgenden Ereignisse ist oben berichtet worden. Die Baarschaften, welche Boyer mit nach Jamaika genommen hat, werden jetzt auf nur 50,000 Dol⸗ lars angegeben.

2 Paris, 28. April. Ueber den Verlauf der Ereignisse, welche der Flucht des Expräsidenten Boyer vorangingen, erfährt man durch Briefe aus Jacmel vom 9. und aus St. Domingo vom 12. März noch folgendes Weitere. Während der General Lazare mit einer Armee von 10,000 Mann sich der Stadt Cayes bemäch⸗ tigte, schickte der General Riviere von der zu Leogane stehenden Ab⸗ theilung, indem er die Truppen des Präsidenten Boyer in Schach hielt, eine Deputation nach Jacmel ab, um sich der Stimmung der Bewohner dieser Stadt zu versichern. Zwei Stunden nach Ankunft dieser Deputation erklärte sich Jacmel zu seinen Gunsten; 22,000 Haitische und 3000 Spanische Piaster, die man in den Staatskassen vorfand, wurden sogleich nach Jeremie geschickt, mit 1300 Mann, welche die Armee der Patrioten verstärkten. Die Stärke dieser wurde auf 20,000 Mann angeschlagen, und so setzten sie sich denn nach einem Kampfe, in welchem drei Generale Boyer's getödtet und ihre Truppen in die Flucht geschlagen wurden, gegen Port au Princec in Marsch. General Inginac, Minister und vertrauter Rathgeber Boyer’'s, wäre beinahe in seinem Lager zu Gressier, 3 Lieues von Leogane, gefangen worden. Er hatte gerade noch Zeit, sich zu flüchten, seine Waffen, Effekten und Mundvorräthe im Stiche lassend, die den Patrioten in die Hände fielen. Bei sei ner Ankunft zu Port au Prince soll ihn Boyer eben nicht freundlich empfangen haben. Boyer schien geneigt, Inginac aufzuopfern und den Patrioten preiszugeben, als Anstifter alles Unheils. Schon da⸗ mals glaubte man, wie es wirklich auch eingetroffen ist, Port au Prince werde sich nicht vertheidigen. Die Einwohner von Jacmel und Cayes, welche der Sache des Präsidenten Boyer treu ergeben geblieben waren, hatten sich nach der Stadt San Domingo geflüch⸗ tet. Man versichert hier allgemein, General Boyer werde zu seinem künftigen Aufenthaltsorte wählen. Da er an 5 Millionen Franken an Geld mitbringt, so wird er den Parisern ein willkom⸗ mener Gast seyn.

Inland.

Berlin, 29. April. (Be richtigung.) Im Frankfurter Journale Nr. 109 d. J. findet sich ein Korrespondenz⸗Artikel aus Berlin vom 15. April, welcher eine ganze Reihe von Klagen und Beschwerden über die Justiz-⸗Verwaltung enthält. 8

Der Korrespondent wiederholt, was er schon früher erwähnt haben will, daß das Gouvernement sehr darauf bedacht sey, bei dem großen Audrange zum Staatsdienste der Ueberfüllung der Aspiranten ein Ziel zu setzen. Verschärfte Abiturienten⸗Prüfungen und vermehrte riguröse Examina der Beamten, sowohl bei ihrem Eintritt in den Staatsdienst, als bei ihrer weiteren Beförderung zu Referendarien, Assessoren und Räthen, wären die Maßregeln gewesen, die man dagegen getroffen habe; sie hätten bewirkt, daß sich die Zahl der Auskultatoren und Referendarien seit einigen Jahren sehr vermindert habe, bei dem hiesigen Stadtgericht sey die Zahl von 200 auf 50 heruntergegangen. n 1

Wenn man frage: wo alle diese Leute hingekommen sind, so lasse sich darauf antworten, daß sie, in den subalternen Stellungen eines Referendarius und Assessors alt geworden, zum Theil ergraut sind. Nur der 20ste Theil von ihnen gelangte zu einer Stellung, die seine Zukunft sicherte u. s. w.

Er klagt über geringe Gehalte und bezeichnet doch die Gerichts⸗ Sporteln mit Herrn von Bülow⸗Cumerow als die härteste der indi⸗ rekten Steuern; bemerkt, daß die Aussprüche dieses Schriftstellers keine Anfechtungen oder Widerlegung gefunden hätten, und schließt sein Klagelied damit, daß er darauf zu sprechen gekommen sey, weil dieser Tage die Rede davon gewesen, daß dem Abiturienten⸗-Examen der jungen Leute, die sich der Justiz⸗Carriere zu widmen gedenken, neue Verschärfungen aufgelegt werden sollen. 8 1

Man weiß nicht, was der eigentliche Sinn dieser Worte ist.

Es soll der Andrang zum Justizdienst erleichtert und doch sollen die jungen Beamten schneller befördert werden! sie sollen höhere Gehalte bekommen und doch sollen die Gerichtssporteln herabgesetzt werden!

Wir fragen, wo denn die Geldmittel zu diesen philanthropischen Zwecken herkommen sollen? Die Regierung zahlt jetzt über 2 Mil⸗ lionen Thaler jährlich aus den Staats⸗Kassen zu den Gerichtssporteln hinzu, um die Kosten der Justiz⸗Verwaltung zu decken. Mehr An⸗ sprüche an die Steuerpflichtigen will der Korrespondent doch wohl selbst nicht machen! Die Zahl der Richter ist in Preußen verhält⸗ nißmäßig größer, ihre Gehalte sind bedeutender als in jedem ande⸗

8S 1X““ u“ 14X“ Die Beförderung geht allerdings langsam, weil die Zahl derer, die sich zum Justizdienst melden, in der That noch immer viel zu groß ist. Der Preußische Staat befolgt aber den Grundsatz: keinen seiner Unterthanen zurückzuweisen, der sich dem Justizdienst wid⸗ men und den Ansprüchen genügen will, die deshalb gemacht werden müssen. Nicht auf höhere Geburt, nicht auf Reichthum wird gesehen, im⸗ mer nur auf Fähigkeiten, Kenntnisse, gute Führung und daß der Kandidat die Mittel besitze, seinen Unterhalt zu bestreiten, bis er versorgt werden kann. Diese Ansprüche zu machen, ist der Staat sich selbst schuldig. Daß bei den Prüfungen, deren es überhaupt nur drei giebt, zwar gewiß etwas Tüchtiges aber doch nichts Unmögliches ge fordert wird, ergiebt sich daraus, daß bei jeder dieser Prüfungen verhältnißmäßig nur Wenige ungenügend befunden werden. G Wer seine drei Prüfungen bestanden hat, wird zum Assessor eines Obergerichts ernannt; ein Amt, welches gewiß kein subalternes Amt ist, und erwirbt dadurch die Befähigung zu jedem höheren Staats⸗ Amte. Gehalt bekömmt, wer in eine etatsmäßige Stelle rückt, Diä ten, dessen Hülfe der Staat außerdem nöthig hat. Sucht ein Assessor eine Anstellung bei einem Untergerichte mit Gehalt nach, so ist dies eine Sache seiner freien Wahl. Er bleibt demungeach⸗ tet in der Reihe der Obergerichts⸗Assessoren, und ascendirt, wenn er in seiner Ausbildung fortschreitet und nicht inzwischen eine bessere Anstellung erhalten hat, sobald ihn die Reihe trifft, ohne neue Prü⸗ fung zum Rath eines Landes⸗Justiz-Kollegiums. Mit der gewissen haftesten Unparteilichkeit wird ein Jeder behandelt.

widmen wollen und Vertrauen zu sich selbst haben, vorzugsweise ge⸗ sucht. Sie wissen, daß ihre Zukunft in ihrer Hand liegt, daß der Mann gilt, was er werth ist, und daß von Protectionen und Kon nexionen nicht die Rede seyn kann. Die 1800 jungen Männer, die der Klasse der Obergerichts⸗ Assessoren angehören, sind insgesammt Männer von Verdienst, selbstständigem Charakter und ehrenwerther Tüchtigkeit. Sie werden nach ihrer Wahl in allen Zweigen des öffent⸗ lichen Dienstes beschäftigt. Nur gegen 200 derselben haben kein Ein⸗ kommen, weil sie überzählig sind, oder weil sie es vorziehen, lieber unentgeldlich zu arbeiten, als den Ort ihrer Wahl zu verlassen.

Was der Herr von Bülow⸗Cumerow bei der Justiz⸗Verwaltung zu bemerken gefunden, ist öffentlich und ist ihm selbst ausführlich be⸗ antwortet worden. Er hat, wie es von einem Ehrenmanne zu er⸗ warten stand, dies gebührend anerkannt und sich in einem Nachtrage zu seinem Werke öffentlich darüber ausgesprochen. Von der Verschär⸗ fung der Abiturienten⸗Prüfung, worunter man die Prüfung versteht, die ein Gymnasiast bestehen muß, um seine Reife zur Universität nach zuweisen, ist bis jetzt nichts bekannt, hat auch mit der Justiz⸗Ver⸗ waltung nichts zu schaffen.

Wir haben die Klagen des Korrespondenten ausführlicher be⸗ leuchtet, als nothwendig gewesen wäre, um nachzuweisen, daß sie in ihrem Zusammenhange keinen Sinn haben und daß sie im Einzelnen zum Theil ungegründet, zum Theil sogar als Thatsachen unwahr sind. Wir bedauern, den Korrespondenten, dem es überhaupt wenig um Wahrheit zu thun gewesen scheint, in die Zahl derjenigen setzen zu müssen, welche es für ihren nicht sehr ehrenvollen Beruf hal ten, selbst die gerechtesten und weisesten Maßregeln der Preußischen Verwaltung zu tadeln und wo möglich die öffentliche Meinung irre zu führen. Von dem Frankfurter Journal aber glauben wir die Aufnahme dieser Berichtigung als einen Beweis parteiloser Gesinnung erwarten zu können.

Verlin-Stettiner Eisenbahn. Section Berlin-Angermünde.

Frequenz in der Woche vom 23. bis incl. 29. April 1843 3573 Personen.

Metcorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr.

1843. 2. Mai.

Nachmwittags Nach einmaliger

2 Uhr.

Morgens

6 Uhr. Beobachtung.

duellwärme 78 10 K. Flasswärme 1 1,790 R. Bodenwarme 6,90 H. Ausdünstung 0,01 7'Rhb. Niederschlag 0.

337,70 Par. + 11,2° n. 0,4° R. 38 PCt. heiter. heiter. 0NO. 0. 080. 0.

Luftdruck.... 339,54 Par. 338,56 Par. Luftwärme . .. + 6,7 9 H. + 15, 10.. Thaupunkt. .. 1,2 ° R. 3,80⁰° R. Dunstsüttigung 63 pCt. 21 pcCt.

Wetter halb heiter. Wind Wärmewechsel*† 16,4⁰

7 0 Wolkenzug. .. + 7,502 Tagesmittel: 338,60 Par. 11,120 n. 1,00 H. 41 pCt. 0.

April, sehr trocken.

Die Luft war an diesem Tage, wie am 30.

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 56 ½. 5 % do. 101 1 3 % d0. 34. Pass. 5 ½. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 108 ½. 4 % Russ. Hope 90 ⅞. b Antw erpen, 28. April. Zinsl. —. Neue Anl. 19 . IIamburg, I. Mai. Bank -Actien 1660 Br. Eugl. Russ. III. London, 28 April. Cons. 3 % 96 ½. Belg. 105. Neue Aul. 23. Pas- sive 5. Ausg. Sch. 12 ½¼. 2 ½ % IIoll. 56 8⅞. 5 % 102 ½%. 5 % Port. 3 % —. Ungl. Russ. 113 ½. Bras. 75. Chili 88. Columb. 24 %⁄. Mex. 29. Peru 19. Paris, 28. April. 5 % Rente ün cour. 120. 5. 3 % Keute fin cour. 82. 5 5 % Neapl. au compt. 108. 20. 5 % Span. Rente 29 X. Pass. 5. 1 Wien, 28. April. 5 % Met. 109 ½. 4 % 100 . 3 % 77 ½. 2 ½ % —. 1 % —. Bank-Actien 1630. Anl. de 1834 141. de 1839 113 ½

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 4. Mai. Im Schauspielhause: Zum Erstenmale: hemann und Junggeselle, Lustspiel in 4 Abth., von A. P. Hierauf: rei Frauen und keine, Posse in 1 Akt, von Kettel.

Freitag, 5. Mai. Im Opernhause: Das Portrait der Ge⸗ liebten. Hierauf, zum erstenmale: Die Willys, oder: Gisela, fanta stisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Coralli. Musik

von Adam. Für die hiesige Königliche Bühne eingerichtet von dem Königl. Balletmeister Hoguet.

Amsterdam, 29. April. Kanz-Bill. —. 5 % Span. 19 15 8

C D

Decoration: 1ster Akt, von dem Kö⸗ niglichen Decorations⸗Maler Gerst; 2ter Akt, von dem Königlichen Decorations⸗Maler Gropius. Im Schauspielhause: soufflets. 1 1 8 8 8 Sonnabend, 6. Mai. Im Schauspielhause: Ich bleibe ledig. (Dlle. Neumann, vom Großherzoglichen Hof⸗ Theater zu Karlsruhe: Karoline, als erste Gastrolle.) Hierauf, auf Begehren: Drei Genre Bilder, in Italienischer, Englischer und Deutscher Sprache, von L. Schneider. 1) Eine Nacht in Venedig. 2) Ein Schottischer Clans⸗- Häuptling und sein Sohn. 1715. 3) Der Kurmärker und die Pi⸗ carde. 1815.

1) La protectrice. 2) La nuit aux

Königsstädtisches Theater. 8 Donnerstag,“ 4. Mai. Herr Rochus Pumpernickel. Musikalisches Quodlibet in 3 Akten, von M. Stegmayer. Zwischen dem ersten und zweiten Akt: Ouvertüre aus der Oper „F ra Diavolov. Zwi⸗ schen dem zweiten und dritten Akt: Quodlibet Huvertüre. Freitag, 5. Mai. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten. Vor⸗ Nummer 777.

her: ———-—— . 8— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.

Darum wird der Justizdienst von allen jungen Männern, die sich dem Staatsdienste

Bataillon (Oppeln) 23sten Landwehr

2 Rthlr. für ¾ Jahr.

4 Rthtr. - Jahr.

8 Ulhlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung.

.

Amtliche Nachrichten.

Landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Brandenburg. Petitio nen. Eisenbahnen. Oeffentlichteit und Mündlichkeit des Gerichts Verfahrens. Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗ Versammlungen. Provinz S chlesien. Petitionen. Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Prozeß⸗Verfahrens. Erweiterung der ständischen Vertretung in

den Städten. Oeffentlichkeit der Landtags⸗Sitzungen.

Frankreich. Paris. Das Journal des Debats über die Adresse

des Senats zu Madrid. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Die „Spanische Adresse.— Thätigkeit der Stlavenfreunde.) Grosbritanien und Irland. Oberhaus. Verwerfung einer Bill zur Abkürzung gerichtlicher Grundbesitz Uebertragungen. London. General Commissair der Schottischen Kirchen Versammlung. Ver⸗ mischtes. Niederlande. Dänemark. Studirenden. Deutsche Bundesstaagten. Hannovver, Eisenbahn. Italien. Mailand. Attentat gegen den Erzherzog⸗Vieekönig. Florenz. Abreise der Großherzoglichen Familie nach Neapel. Spanien. Briefe aus Madrid. (Die Adresse des Senats und die Stellung zu Frankreich.) und Paris. (Das Apuntamiento zu Barce long; General Zurbano; Auswanderung nach Venezuela.) Türkei. Von der Türkischen Graäͤj nze. Die Schlichtung der Ser⸗

bischen Frage. Die Oesterreichischen Reclamationen wegen der Dampf schifffahꝛ 8 1 1 8— 8 8

Haag. Subsidien für Deutsch⸗Limburg. Kopenhagen. Der Kronprinz. Versammlung von

8

Kronik des Tages.

ESe. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Bataillons⸗Arzt a. D. Dr. Saner, bisher beim Zten 86 Regiments, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; den 3 ersten Wachtmeistern: Klaus zu Ma⸗ rienburg, Ellebrecht zu Mogilno und Enge zu Gleiwitz, den 4 be⸗ rittenen Gendarmen: Richter zu Prenzlau, Tinkgrä ff zu Ziebin⸗ en, Stranz zu Gniewkowo und Brühl zu Klockow, und den

Fuß⸗Gendarmen: Frost und Runschke zu Breslau, Roy zu Dyhrnfurth und Knoll zu Schönau; so wie dem Bauschreiber Keil und dem Wallmeister Reikowski zu Luxemburg, das Allgemeine Eh⸗ renzeichen zu verleihen; 8

Den zum Direktor des Land⸗ und Stadtgerichts in Querfurth bestellten Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Theune zugleich zum Kreis⸗ Justizrath für den Querfurther Kreis; und

Den Ober-Landesgerichts-Assessor Fischer zu Danzig zum Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath bei dem Land⸗ und Stadtgericht daselbst zu ernennen.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg-Stre⸗ litz ist, von Neu⸗Strelitz kommend, hier durch nach Magdeburg gereist.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts-Assessor Werther ist zum Justiz-Kommissarius des Land- und Stadtgerichts zu Nordhausen und den dazu gehörigen Gerichts-Kommissionen und in dessen Be⸗ zirke belegenen Patrimonialgerichts, auch zugleich zum Notarius in dem Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Halberstadt bestellt worden.

viX“ Zum 1. Mai d. J. werden folgende Posten aufgehoben:

a) die tägliche Personenpost zwischen Leipzig und Frankfurt a. d. O.; b) die wöchentlich viermalige Reitpost zwischen Eilenburg und Taucha; 2 1 c) die wöchentlich zweimalige Fahrpost zwischen Halle und Görlitz; die wöchentlich zweimalige Fahrpost zwischen Berlin und El⸗

sterwerda über Luckau;

die wöchentlich zweimalige Fahrpost zwischen Berlin und Görlitz über Lübben;

die wöchentlich zweimalige Reitpost zwischen Berlin und Görlitz; die wöchentlich zweimalige Fahrpost zwischen Golßen und Lübben; die wöchentlich viermalige Kariolpost zwischen Lübben und Lübbenau; 8 8 die wöchentlich zweimalige Kariolpost zwischen Lübben und Buchholz; b 88 die wöchentlich dreimalige Fahrpost zwischen Kalau und Kottbus; die tägliche Fahrpost zwischen Luckau und Spremberg; die wöchentlich zweimalige Reitpost zwischen Herzberg und Guben; 1 die wöchentlich zweimaligen Fahrposten zwischen Finsterwalde und Sonnenwalde und zwischen Finsterwalde und Elsterwerda; die wöchentlich zweimaligen Fahrposten zwischen Niesky und Görlitz und zwischen Niesky und Muskau. In deren Stelle werden folgende Posten eingerichtet: 1) eine tägliche zweimalige Personenpost zwischen Eilenburg und Leipzig, welche aus Eilenburg um 6 Uhr früh und 12 Uhr Mittags, aus Leipzig um 11 Uhr Vormittags und 8 Uhr Abends abgeschickt und in 2 ½ Stunden befördert wird. Das Personengeld beträgt für die ganze Tour im Innern des Wa gens 15 Sgr., auf dem Bocksitze 10 Sgr. pro Person; eine tägliche Personenpost zwischen Torgau und Eilenburg, welche aus Torgau um 7 Uhr früh und aus Cilenburg um 2 Uhr Nachmittags abgeht, in 4 Stunden befördert wird und in Eilenburg sich den Mittags⸗Posten nach und von Leipzig anschließt; 8 eine tägliche von Conducteuren begleitete Personenpost zwischen Berlin und Luckau, über Zossen, Baruth und Golßen, welche aus Berlin um 7 Uhr Abends und aus Luckau um 8 Uhr Abends abgeschickt und in 10 Stunden befördert wird;

und Auslandes nehmen Bestel⸗-

lung an, für Berlin die Expedilion der Staats-Zeilung:

Friedrichsstrasege NMr.

3 ½ Uhr früh und aus Lübben um 7 Uhr Abends, zum An

und in 2 ½ Stunden befördert wird;

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, und viermal

den Weg über Rothenburg, und an den drei anderen Tagen

den Weg über Niesky, und wird abgeschickt aus Luckau um nach Ankunft der Personenpost von Berlin, und

6 Uhr früh, aus Görlitz um Personenpost nach Berlin. Stunden. In Spremberg

4

Ihre Beförderungszeit dauert 24 hat sie von und nach Luckau den

7 Uhr Abends, zum Anschluß in Luckau an die

4) eine tägliche Personenpost zwischen Golßen und Lübben, welche aus Golßen nach Ankunft der Personenpost von Berlin um

schluß in Golßen an die Personenpost nach Berlin abgeschickt

5) eine tägliche Personenpost zwischen Luckau und Görlitz, über Kalau, Alt⸗Doebern, Drebkau, Spremberg und Muskau. Sie nimmt viermal wöchentlich auf der Tour nach Görlitz, Sonntag,

8 auf der

Tour nach Luckau, Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag,

Anschluß an die Kottbus Dresdener Post in der Richtung nach

Elsterwerda

V V

und von Dresden, und von und nach Görlitz den Anschluß nach uunsnd von Kottbus.

6) eine tägliche Personenpost zwischen Luckau und über Sonnenwalde und Dobrilugk, zum Anschluß in Elsterwerda an die tägliche Personenpost nach und von Dresden. Sie geht aus Luckau um 1 Uhr Nachmittags nach Ankunft der Perso nenpost von Frankfurt a. d. O. und aus Elsterwerda um 3 Uhr früh zum Anschluß in Luckau an die Personenpost nach Frank

furt a. d. O. und wird in 10 Stunden befördert;

7) eine tägliche Personenpost zwischen Sonnenwalde und Finster

walde, welche aus Sonnenwalde um 4 Uhr Nachmittags, nach

Ankunft der Personenpost von Luckau, und aus Finsterwalde

um 6 ½ Uhr Morgens, zum Anschluß in Sonnenwalde an die

Post nach Luckau abgeschickt und in 12 Stunden befördert wird;

8) eine tägliche Kariolpost zwischen Dobrilugk und Finsterwalde, welche aus Dobrilugk um 6 ½ Uhr früh, nach Durchgang der Personenpost von Elsterwerda (Dresden) und aus Finsterwalde, um 4 Uhr Nachmittags zum Anschluß in Dobrilugk an diese Post abgeschickt und in 2 Stunden befördert wird;

9) eine tägliche Personenpost zwischen Luckau und Frankfurt a. d. O., über Lübben, Trebatsch, Beeskow und Müllrose, welche aus Luckau um 3 Uhr Nachmittags, nach Ankunft der Personenpost

von Elsterwerda (Dresden) und aus Frankfurt a. d. O., um 7 Uhr Abends, zum Anschluß in Luckau an diese Post, abge⸗

schickt und in 16 Stunden befördert wird. Sie hat in Beeskow

den Anschluß an die Fürstenwalde⸗Kottbusser Post nach und

voon beiden Seiten;

10) eine tägliche Personenpost zwischen Lübben und Kottbus, über Lübbenau und Vetschau, welche aus Lübben um 9 Uhr früh, nach Ankunft der Personenpost von Golßen (Berlin) und Frank furt und aus Kottbus um 10 Uhr Vormittags, zum Anschluß in Lübben an die Post nach Golßen (Berlin) und Frankfurt abgeschickt und in 7 ½ Stunden befördert wird. Von dieser Post zweigt sich ab:

11) eine tägliche Kariolpost zwischen Vetschau und Kalau, welche

aaus Vetschau um 2 Uhr Nachmittags, nach Durchgang beider Posten von Lübben und von Kottbus und zum Anschluß in

V Bei den Kariolposten werden nur son und Meile erhoben. Die ersten Personenposten aus Berlin, Görlitz und Frankfurt a. O. werden schon am 370. April c. Abends abgesandt.

Die Station in Hohen⸗Buckow wird mit dem 1. Mai c. auf⸗ gehoben.

Berlin, 28. April 1843. 8 8

General⸗Post⸗-Amt. 8

4 Sgr. an Personengeld pro Per⸗

bgereist: Der General-Major und Commandeur der 8. Kavallerie-Brigade, von Beyer, nach Erfurt.

6 Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 29. April. 29ste, 30ste, 31 ste, 32ͤste und 33ste Plenar⸗Sitzung. (Fortsetzung und Schluß.) Eine Neumärkische Stadt hatte sich mit der Bitte an den Landtag gewandt, seine Ver⸗ wendung dahin eintreten zu lassen, daß bei der Anlage einer Eisen⸗ bahn von der Hauptstadt nach den östlichen Provinzen des Staats einige Städte der Neumark berücksichtigt werden möchten.

In der Versammlung ward die hohe Wichtigkeit der Eisenbah nen von allen Seiten anerkannt, auch der Wunsch laut ausgesprochen, daß der Neumark bei dem großartigen Projekte einer ausgedehnten Eisenbahn⸗Verbindung jede nur irgend mögliche Begünstigung zu Theil werden möge; allein es ward in Frage gestellt, ob ein solcher Antrag vom provinzialständischen Standpunkte aus überhaupt sich rechtfertigen lasse. So sehr es in den Pflichten des Provinzial⸗Land⸗ tages liege, die Wünsche und Bitten der Provinz offen auszusprechen, so wenig dürfe er doch lokale oder provinzielle Interessen da geltend machen, wo es sich darum handle, großartige, das ganze Land um⸗ fassende Pläne auszuführen. Ein solcher Fall aber liege hier vor wenn alle Provinzen mit ihren besonderen Wünschen in Betreff der Eisenbahn⸗Linien hervortreten wollten, so würde man nimmermehr zu einer Einigung kommen, nie ein zusammenhängendes Eisenbahn⸗Netz, welches doch in der Absicht liege, zu Stande bringen; hier besinde sich recht eigentlich die Central⸗Behörde in der Nothwendigkeit, zwar nach Erwägung aller Sonder ⸗Interessen, aber nur aus allgemeinen Rücksichten ihre Entschließung zu fassen; die Schwierigkeit dieses Ge⸗ schäftes vermehre man nutzlos, wenn man ständischerseits die umfas senden Pläne mit speziellen Anträgen durchkreuze; wolle Se. Majestät der König die Stände über die Projekte zu Eisenbahnen hören, so

werde er ihnen darüber bestimmte Fragen vorlegen lassen oder die

Kalau an die Personenpost nach Luckau und aus Kalau, um

11 Uhr Vormittags nach Ankunft der Personenpost von Luckau

und zum Anschluß in Vetschau an die Posten nach Lübben und

nach Kottbus abgeschickt und in Stunden befördert wird. Ferner wird eingerichtet:

12) eine tägliche Kariolpost zwischen Elsterwerda und Mückenberg,

welche aus Elsterwerda um 3 Uhr früh, nach Durchgang der Personenposten von Dresden und von Jüterbogk und zum An schluß in Mückenberg an die Kariolposten nach Ortrand, Ruh land und Senftenberg, und aus Mückenberg um 6 Uhr Abends nach Ankunft dieser Kariolposten und zum Anschluß in Elster⸗ werda an die Personenposten nach Dresden und nach Jüterbogk abgeschickt und in 3 Stunden befördert wird;

13) eine wöchentlich viermalige Fahrpost zwischen Liebenwerda und Mühlberg, welche abgeht aus Liebenwerda: Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 4 Uhr früh, nach Durchgang der Personenposten von Jüterbogk und von Dresden, und aus Mühlberg zurückkehrt an denselben Tagen Abends 7 Uhr, zum

8 Anschluß in Liebenwerda an dieselben Posten. Sie wird in

2 Stunden Zeit befördert;

11) eine wöchentlich zweimalige Kariolpost zwischen Herzberg und

ScScchlieben, welche aus Herzberg Montag und Donnerstag um

Abends, nach Durchgang der Personenpost von Jüter

bböoopgk, abgeschickt und aus Schlieben am folgenden Morgen zei⸗ tig zur Post nach Jüterbogk zurückkehrt;

15) eine wöchentlich viermalige Botenpost zwischen Herzberg und Schlieben, welche an den vier anderen Wochentagen ganz den selben Gang erhält, wie die Post ad 14;

16) eine wöchentlich zweimalige Botenpost zwischen Lübben und Buchholz, welche den Gang der bisherigen Kariolpost behält.

Ferner werden in ihrem Gange abgeändert:

17) die wöchentlich dreimalige Fahrpost zwischen Torgau und Mühl berg über Belgern in der Art, daß sie aus Torgau Montag, Mittwoch und Freitag um 2 Uhr Nachmittags (im Winter eine Stunde früher) und aus Mühlberg Dienstag, Don⸗ nerstag und Sonnabend um 7 Uhr früh, nach Ankunft der Fahrpost von Liebenwerda, so wie die tägliche Kariolpost zwischen Alt⸗Döbern und Senftenberg dahin, daß sie aus Alt⸗Döbern um 2 Uhr Nachmittags, nach Durchgang der Personenposten von Luckau und von Görlitz, und aus Senftenberg um 8 Uhr früh, zum Anschluß in Alt⸗ Döbern an diese Posten abgesandt werden.

Zu den neu eingerichteten Personen⸗ und Fahrposten kommen bequeme Personenwagen in Gebrauch, und auch bei den Kariolposten geschieht dies mit Ausnahme der Post ad 14, welche nur in einem einspännigen Kariole befördert wird. Bei den Personen⸗ und Fahr posten ist das Personengeld gleichmäßig auf 5 Sgr. pro Person und Meile festgesetzt, wofür jeder Reisende 30 Pfund an Gepäck frei mitnehmen kann. Der Bocksitz fostet 4 Sgr. pro Person und Meile.

hob hervor, für keinen Stand sey in den

Ertlärung der ständischen Ausschüsse erfordern; ohne eine solche Auf⸗ forderung Wünsche auszusprechen, von denen man nicht wisse, inwie⸗ fern sie mit wichtigen allgemeinen Rücksichten im Widerspruch ständen, erscheine nicht räthlich.

Diese Bemerkungen fanden insoweit Berücksichtigung, als man beschloß, jeder speziellen Aeußerung über die zu wählende Bahnrich⸗ tung sich zu enthalten; dagegen fand die mehr als zwei Drittel der Versammlung betragende Majorität es für unbedenklich, im Allgemei nen die Interessen der Neumark der landesväterlichen Gnade Sr. Majestät zur möglichsten Berücksichtigung bei der Ausführung der beabsichtigten Eisenbahnbauten zu empfehlen.

Eine Petition der Nieder⸗Barnimschen Kreisstände wegen des Wildschadens in der Nähe einer Königl. Forst erachtete der Landtag durch eine inmittelst ergangene Verfügung des Königlichen Haus⸗ Ministeriums, worin Alles, was beantragt worden, bereits gewährt wird, für erledigt.

Die Berathung über ein Gesuch, die Schullehrer in der Provinz Brandenburg besser, als bisher durchschnittlich geschehen, zu besolden, nahm die Theilnahme der Versammlung besonders in Anspruch. In der Petition war der Nothstand eines großen Theils der Lehrer in der Provinz mit den lebhaftesten Farben geschildert und daran die Bitte geknüpft, zur Abstellung desselben umfassende Maßregeln bei des Königs Majestät zu beantragen. Der Ausschuß hatte sich hiermit einverstanden erklärt und vermittelst sorgfältiger Benutzung der ihm zugänglich gemachten bezüglichen Akten der Verwaltungs Behörden die Summe ermittelt, welche für die Provinz erforderlich seyn möchte wenn für jeden Dorfschullehrer die Besoldung auf das Minimum von 200 Rthlr., für jeden städtischen Elementarlehrer auf 300 Rthlr., für jeden Lehrer an einer höheren Bürgerschule auf 450 Rthlr. festge⸗ stellt werden sollte. Betrug nun auch diese Summe fast Million Thaler, so war es doch nicht vorzugsweise deren Höhe, welche die Versammlung bedenklich machte, auf den Antrag einzugehen. Man

b letzten Decennien so viel geschehen, wie für den Lehrerstand, in manchen Städten habe sich die

Zahl der Lehrer und mit ihr die Kosten der Schul⸗Einrichtungen ver⸗

dreifacht, auf dem Lande seyen die

sentlich besser dotirt, das Schulgeld habe

Stellen durch Zutheilung zweck⸗ Landes⸗Kultur⸗Gesetze we ser 8 el sich bei regelmäßigerem Schulbesuche und zunehmender Bevölkerung gesteigert, bei ganz armen Kommunen habe es der Staat nicht an Unterstützungen fehlen lassen; man glaube, auf diesem Wege noch nicht Alles, was zu wünschen seyn möchte, erreicht zu haben und sey entschlossen, darauf nach dem Bedürfniß noch weiter fortzuschreiten, dazu bedürfe es aber keiner be sonderen Anträge; jenen Weg zu verlassen und durch eine generelle Anordnung gleichsam mit einem Schlage die bisherige Basis der Schuldotirung zu verrücken, dazu fehle es an genügender Veranlassung; die dazu erforderlichen Geldopfer würden entweder von den einzelnen Schul⸗Societäten oder vom Staate, der Gesammtheit aller Steuer pflichtigen, getragen werden müssen, keines von beiden könne ohne Ungerechtigkeit geschehen; daß die Elementar Schullehrer auch ver⸗ möge ihrer Salarirung recht genau und ausschließlich an die Kom⸗ mune, der sie angehörten, geknüpft seyen, halte man für sehr wichtig, und wenn man dieselben auf einmal zu Staats⸗Beamten umstempeln wolle, so könne man eine solche Aenderung durchaus nicht als eine erwünschte bezeichnen, sie würde den Lehrer isoliren und falsche Be griffe von seiner eigentlichen Stellung hervorrufen; verae mit Erstaunen, daß manche Gehalte von Schullehrern in 2ee äußerst gering seyen, so möge man bedenken, daß diese wvniche 5 Einkommen⸗Sätze wohl nur von angebenden Hülfolehrern,

mäßiger Abfindung auf Grund der