die Koloniecen einen Flächenraum einnehmen, welcher dem vierten Theile der Größe Frankreichs gleichkommt; wenn man aber den nicht produktiven Boden der einen und des andern abrechnet, so findet man, daß die angebauten Strecken unserer vier Kolonieen nur ein Hundert⸗ undeinundsechzigstel von Frankreich ausmachen. Der Admiral Duperrẽé hat den Kammern gesagt, daß der Kolonial⸗Handel 15,000 Seeleute beschäftige; die durch den Marine⸗Minister veröffentlichten Zahlen aber beweisen, daß derselbe nur 4000 Seceleuten Arbeit giebt. Herr Ducos sagt in seinem Berichte vom 2. Juli 1839, daß unsere Handels⸗ Marine ihren Markt und die zu verführende Waare verloren hat; er Tonnengehalt der Französischen Schifffahrt hat aber in den fünf Jahren von 1836 bis 1840 um nicht weniger als 1,060,000 Tonnen zugenommen. Herr Ducos fügt hinzu: unsere Manufakturen leiden durch die Verminderung unserer Ausfuhr; die Ausfuhr nach den Kolonieen hat sich aber in der bezeichneten fünf⸗ jährigen Periode um 7,963,697 Fr. vermehrt. Die Einn ahmen des Schatzes verringern sich; die Einkünfte vom Zucker sind in jenen fünf Jahren um 3,721,524 Fr. gestiegen. Unsere Flotte läuft Gefahr, ihre Mannschaft zu verlieren; die seedienst pflichtige Bevölkerung war 1840 um 6198 und 1842 um 28,489 Köpfe stärker als 1836.“ Der Prinz Louis Bonaparte leugnet in dessen nicht, daß die Kolonieen eine große Bedeutung für Frankreich haben, und er ist weit entfernt, ihren Ruin zu wollen, um so weniger, „als er nicht vergessen kann, daß die Kaiserin Josephine eine geborene Kreolin war“, er glaubt vielmehr, daß sich das Interesse des Rohr mit dem des Rübenzuckers sehr wohl vereinigen lasse, und schlägt zu diesem Zwecke eine Reihe von Maßregeln vor, deren Nützlichkeit sich in einigen Punkten durchaus nicht bestreiten läßt, von denen wir s aber dahingestellt seyn lassen, ob sie die schwierige Versöhnung der einheimischen mit der Kolonial⸗Industrie würden bewerkstelligen können. . Die fraglichen Veränderungen der herrschenden Zucker⸗Gesetz⸗ gebung sind die folgenden: 1) Herabsetzung der auf den Rübenzucker gelegten Steuer um Fr. für 100 Kilogr.; 2) Gleichstellung des Zuckers der Insel Bourbon (welcher jetzt in Anbetracht der weiten Entfernung dieser Ko⸗ lonie eines Zoll⸗Privilegiums genießt) mit dem Zucker der Französischen Antillen; 3) Aufhebung der Mehrbesteuerung des weißen Rohzuckers der Kolonieen, die bis jetzt im Interesse der Schifffahrt stattfindet; 4) Verminderung der Zölle, welche auf denjenigen Kolonial⸗Produkten liegen, die durch keine Französischen Erzeugnisse ersetzt werden können; 5) bei Berechnung des für die Ausfuhr raffinirten Zuckers zu zah⸗ lenden Rückzolles Feststellung des Verhältnisses des raffinirten Zuckers zum Rohzucker auf 67: 100, wenn derselbe aus den Französischen Kolonieen gekommen, und auf 75: 100, wenn er fremden Ursprungs ist; 6) Freigebung der direkten Ausfuhr (auf Französischen Schiffen) des Kolonial⸗Zuckers nach dem Auslande; 7) Ermächtigung der Ko⸗ lonieen, den zu ihrem eigenen Bedarf nöthigen Zucker selbst zu raffi⸗ niren (bei dem gegenwärtigen Zustande der Französischen Gesetzgebung können die Kolonieen kein Stück ihres eigenen Zuckers verzehren, das nicht in Frankreich raffinirt wäre, und das also nicht zwei⸗ mal den Weg über den Ocean gemacht hätte; Alles zum größeren Gedeihen der Französischen Schifffahrt.) 8) Erhebung eines mit dem Zuckerpreise steigenden und fallenden und jedenfalls sehr starken Dif⸗ ferential⸗Zolles von allem ausländischen Zucker. Unter diesen Be⸗ dingungen glaubt der Verfasser, daß die beiden Zweige der Zucker⸗ Industrie vollkommen gut neben einander bestehen können. Trotz des Bestrebens, sich gegen beide gleichmäßig billig zu zeigen, ist es in⸗ dessen leicht bemerklich, daß seine Vorliebe eigentlich dem Rübenzucker gewidmet ist, „dieser Schöpfung des Kaiserreichs“ die schon als solche die größten Ansprüche auf die Gunst des Mannes hat, welcher sich für doe hruttgen aller „Nupolronischen Ibrru“ angesehen wissen will. “
Tirügen Grossbritanien und Irland.
Oberhaus. Sitzung vom 11. Mai. Lord Brougham V machte dem Hause die Anzeige, daß Graf Spencer ihn ermächtigt habe, ein Mißverständniß hinsichtlich einer Aeußerung desselben über die Auflösung der Union mit Irland zu berichtigen. Es habe derselbe nämlich nicht, wie berichtet worden, gesagt, daß er diese Maßregel unterstützen würde, wenn alle Irländische Parlaments⸗ Mitglieder sich dafür erklärten, sondern nur, es würde immer noch Zeit seyn, seine Meinung über die Sache zu äußern, wenn erst alle Irländische Par⸗ laments⸗Mitglieder sich zur Unterstützung der Repeal vereinigten. Hierauf übergab Graf Stanhope eine Bittschrift von Pächtern, die in Wallingford eine Versammlung gehalten hatten, und sprach sich über den Inhalt dieser Petition näher aus. Die letzte Aerndte, sagte er, habe nicht mehr als einen Mittel⸗ Ertrag geliefert, es könnten ihr daher die niedrigen Preise des Getraides nicht zugeschrieben werden; die Ursache der letzteren sey die ungeheure Einfuhr von fremdem Getraide, welche in Folge des im vorigen Jahre angenommenen Korngesetzes stattgefunden und die bei der früheren Zoll⸗Skala nicht würde haben stattfinden können; alle Leiden des Landes würden durch legislative Schutz⸗Maßregeln zu heilen seyn, die man nicht Monopole nennen könne, wenn sie red⸗ lich auf alle Interessen ausgedehnt seyen. Der Herzog von Buckingham behauptete ebenfalls, daß die letzte Abänderung der Korngesetze höchst nachtheilig gewirkt habe, und äußerte die Hoffnung, daß wenigstens keine weiteren Veränderungen stattfinden würden. Er wünschte, die Regierung möchte mit Hinsicht auf die Aufhe⸗ bung der Korngesetze einen eben so entschiedenen Ton annehmen, wie sie es in Bezug auf die Aufhebung der Union gethan, und ausdrücklich erklären, daß sie jeder neuen Aenderung sich widersetzen werde. Graf Fitzwilliam, einer der wenigen Gegner der Korngesetze im Ober⸗ hause, raͤumte seinerseits ein, daß das Land allerdings über die Ab⸗ sichten der Regierung nicht im Dunkeln gelassen werden dürfe, worauf Lord Wharneliffe, der Präsident des Geheimen Raths, erwiederte, man könne dem Ministerium nicht vorwerfen, daß es in dieser Frage irgend eine Ungewißheit veranlaßt hätte, denn es habe den Entschluß ausgesprochen, in dieser Session keine Veränderung in dem bestehenden Korngesetz vorschlagen oder unterstützen zu wollen, und die Kanadische Korn⸗Bill könne als keine Veränderung des vor⸗ jährigen Korngesetzes betrachtet werden, da dieselbe im vorigen Jahre schon als ein Theil des Regierungsplanes ausdrücklich angekündigt worden; auch werde er, sobald diese Maßregel zur Diskussion komme, darzuthun unternehmen, daß sie eher vortheilhaft, als nachtheilig für den Englischen Landmann seyn müsse.
Unterhaus. Sitzung vom 10. Mai. Die heutige Sitzung wurde ganz von der fortgesetzten Debatte über die Korngesetze hinweg⸗ genommen, die um Mitternacht abermals mit einer Vertagung der Abstimmung endete. Die Argumente für und wider bleiben dieselben, und von Seiten des Ministeriums ließ sich an diesem Abend kein Mitglied über die Frage vernehmen, so daß die Diskussion auch kein besonderes Interesse erhielt.
Unterhaus. Sitzung vom 11. Mai. Herr Roß suchte um die Erlaubniß nach, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die katholischen Unterthanen Ihrer Majestät in Irland von der Ver⸗ pflichtung enthunden werden sollten, den durch die Akte 10 Georg's IV.
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K. 4. vorgeschriebenen sogenannten katholischen Eid bei den Parla⸗ ments⸗Wahlen zu leisten und zu unterzeichnen. Zwar, sagte er, hät⸗ ten die Katholiken nichts dagegen, diesen Eid abzulegen, aber er möchte sie gern von einer gehässigen unterscheidenden Klassisizirung bei den Wahlen befreit sehen. Der General⸗Prokurator erklärte darauf, die Regierung habe gegen die Einbringung einer solchen Bill nichts einzuwenden, da jener Eid durch Entscheidungen von Wahl⸗Unter⸗ suchungs⸗Kommissionen als unnöthig bezeichnet worden sey; indeß könne sie deshalb noch nicht wissen, ob die Fassung der Bill von der Art seyn würde, daß sie derselben ihre Zustimmung geben könnte. Die beantragte Erlaubniß wurde demnach ertheilt. Die Debatten über den Villiersschen Antrag begannen hierauf von neuem, ohne daß es in dieser Sitzung zur Abstimmung kam. Die Hauptredner des Abends waren Sir Edward Knatchbull und Lord John Russell. Ersterer ver⸗ wahrte das Ministerium gegen die Meinung, als ob es bei der von ihm durchgeführten Aenderung der Korngesetze eine endliche vollstän⸗ dige Aufhebung derselben vor Augen gehabt hätte, und er suchte vorzüglich darzuthun, daß freier Handel mit den niedrigen Preisen auch niedrigeres Arbeitslohn zur Folge haben, also der arbeitenden Klasse nichts nützen würde. Lord J. Russell richtete seine Polemik nur gegen die Beibehaltung der fluktuirenden Zoll⸗Skala, und hielt einen festen Zoll für unumgänglich und für die beste Abhülfe der fortdauernden Beschwerden. Eben deshalb erklärte er aber auch, daß er den auf gänzliche Abschaffung alles Zolls abzielenden Antrag des Herrn Villiers nicht unterstützen könne.
London, 12. Mai. Lord Fitzgerald und Vesey, Präsident der Ostindischen Kontrolle, welchen Posten er erhielt, als Lord Ellen⸗ borough zum General⸗Gouverneur von Indien ernannt wurde, Sohn des Herrn James Fitzgerald und im Jahre 1835 zum Baron des Vereinigten Königreichs erhoben, ist gestern nach langer Kränklichkeit gestorben. Als seinen wahrscheinlichen Nachfolger bezeichnet die Times heute den jetzigen Präsidenten der Handelskammer, Grafen Ripon, mit der Hinzufügung, daß dann Herr Gladstone vom Vice⸗Präsiden⸗ ten zum Präsidenten dieses Departements befördert werden und Sitz und Stimme im Kabinet erhalten würde. Der Standard erklärt aber, daß ihm von diesen Anordnungen noch nichts bekannt sey.
Der Globe bemerkt, daß das vom Kanzler der Schatzkammer vorgelegte Budget zwar große Mißstimmung erweckt habe, daß jedoch weder das Defizit noch die Ablehnung neuer Finanz⸗Maßregeln von Seiten der Regierung der Mehrzahl der Geschäftsmänner unerwar⸗ tet gekommen sey. Ungeachtet der nichtssagenden Antwort des Mi⸗ nisters, als er über seine Absicht hinsichtlich der 3 ½ pCt. Stocks be⸗ fragt worden, sey man jetzt überzeugt, daß während der jetzigen Session keine Zins⸗Herabsetzung derselben zum Vorschlag kommen werde. 3 Blos aus London und Westminster wurden an einem der letzten Abende durch den Verein gegen die Korngesetze 424 Petitionen mit 180,051 Unterschriften dem Unterhause eingeschickt; der größere Theil der Bezirke in London ist dabei jedoch noch nicht vertreten.
Aus Carnarvon wird gemeldet, daß den Arbeitern in den großen Eisengruben und Hüttenwerken dieser Grafschaft von ihren Brodher⸗ ren eine weitere Herabsetzung des seit 1839 schon um 30 pCt. ge⸗ schmälerten Tagelohns als demnächst bevorstehend angekündigt worden ist. Sie wird wahrscheinlich 7½ bis 10 pCt. betragen. Das fort- dauernde Heruntergehen der Eisen⸗Preise und der Mangel an Ab⸗ satz zwingt die Gruben⸗ und Hütten⸗Besitzer zu dieser traurigen Maßregel. 1 48 8 8
Herr Brunel kann bereits sein Krankenlager wieder verlassen. Ein neuer Einschnitt, um das Goldstück aus seinem Halse zu holen, soll in den nächsten Tagen gemacht werden.
London, 12. Mai. In meinem letzten Brief hatte es mir an Raum gefehlt, Sie auf einen merkwürdigen Umstand aufmerk⸗ sam zu machen. Als nämlich bei Gelegenheit des Vorschlags von Seiten der Regierung für die Besoldung so vieler neuen Geistlichen einige Mitglieder sich gegen den Puseyismus vernehmen ließen, lobte der eifrige Protestant Plumtree Peel als einen Gegner dieser Neuerer und erwähnte besonders die Ernennung des Dr. Gilbert zu dem zu⸗ letzt erledigten Englischen Bisthum (Chichester) als Beleg. Diese Bemerkungen aber nahm Peel mit einem so beifälligen hört! hört! auf, daß Plumtree es für eine Bestätigung seiner Meinung vom ersten Minister erklärte und dieser ihm nicht nur nicht widersprach, sondern nachher, so gut es sich thun ließ, guthieß. Die Partei war ihm schon aufsätzig genug. Dies wird sie wohl noch entschiedener gegen ihn auftreten lassen.
Dieser Staatsmann, so sehr er auch im Ganzen die Mäßigden⸗ kenden von allen Parteien befriedigt, geräth überhaupt täglich mehr im Widerstreit mit denen, welche sich am meisten für seine Erhebung beeifert hatten, oder die man doch zu seinem Anhange zu zählen ge— wohnt war. So wie er auf der einen Seite den Puseyiten nicht für einen treuen Sohn der Kirche gilt, sind auf der anderen die Evan⸗ gelischen unzufrieden mit ihm, weil er nicht, wie sie von ihm erwar⸗ tet hatten, Hunderttausende zum Bau neuer Kirchen aus dem Aermel schütteln will. Selbst die seitdem erfolgte Darlegung des Finanz⸗ Zustandes, woraus offenbar erhellt, daß ohne neue Auflagen der Staat hierzu keine Gelder auweisen könnte, beruhigt nur wenig. Der neue Erziehungs⸗Plan scheint (so weit mir ein Blick in die Organe der verschiedenen Unter⸗Abtheilungen gezeigt hat) nicht eine einzige Partei in der Kirche zu befriedigen.
Die Debatten über das Korngesetz, welche nun wieder drei Abende gedauert haben, haben gezeigt, daß die ganze ministerielle Partei, ja die Minister selbst, in einem fieberischen Zustande sind, der sie zu keiner Ruhe oder Klarheit kommen läßt. Mehrere Mitglieder sind bereits so weit, daß sie die Sache um jeden Preis zu einem Abschluß gebracht zu sehen wünschen, und müßte man sich sogar zum Aeußersten, d. h. der Abschaffung aller Zölle verstehen. Sie machen einander Vorwürfe, daß sie die Pächter im Stiche gelassen hätten und gestehen, daß bereits viele von diesen in dieser verzweifelten Lage sich zur League wendeten. Keiner aber wagt es, zu hoffen, daß man dem Drange würde widerstehen können, und die Zeit nähert sich schnell, wo die Gutsherren froh seyn werden, wenn man ihnen das gewähren will, was die Whigs ihnen in 1841 angeboten und wobei diese noch, wenigstens dem Grundsatze nach, beharren. So wenig festen Grund haben die Minister in der Sache mehr, daß Gladstone und Knatchbull für die Gutsbesitzer um Barmnherzigkeit flehen. ca. jener meint, nachdem man denselben so lange Masi. eingeräumt, so würde es unbillig seyn, ihnen dieselben auf ein . h. entziehen — habe man ja gegen dir Inhaber von Besoldungen F Güter pflichten ähnliche Rücksichten geübt. Dieser dachte, so viele nagen⸗ seyen im Vertrauen auf parlamentarischen Schutz mit Jahrgelder für Töchter u. s. w. belegt, und auch deswegen dürfe man den Eigen⸗ thümern nicht den Schutz entziehen.
Natürlich erwiedert man hier⸗ gegen: Wo blieben Rücksichten dieser Art, als ihr durch Erniedri⸗
v ₰ Loler Handwerker gung des Tarifs den Schutz so vieler Fabrikanten und Handw vermindertet 88 ganz wegnahmt, wodurch das Parlament dieselben zu allerlei Auslagen und Verpflichtungen verlockt hatte? —
Im Oberhause bleiben freilich ein Herzog von Buͤckingham und ein
Graf Stanhope dabei, von den Ministern für das Getraidegesetz eine
Erklärung zu verlangen, wie sie sie vor ein paar Abenden in Bezug auf
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die Erhaltung der Union mit Irland gegeben. Aber alles was diese Pairs erhielten, war eine kahle Erneuerung des früher gegebenen Versprechens, daß man in dieser Session keine Veränderung darin vorschlagen würde. Jene Erklärung in Bezug auf die Erhaltung der Union aber ist durch den unerwartet schnellen Fortgang, den die O'Connellsche Bewegung auf einmal genommen, hervorgerufen wor⸗ den. Man hatte hier wenig auf die Sache gemerkt, und war viel⸗ mehr durch die Gleichgültigkeit, ja den Hohn, womit unsere Zeitungen, (selbst die, welche sonst O'Connell's Macht und Ansehen so hoch zu stellen pflegten) solche behandelten, sicher geworden. In Irland aber scheinen alle Gutgesinnten von jeder Partei schon seit einiger Zeit in Besorgnisse gerathen zu seyn, und der Regierung vielseitige Vor⸗ stellungen gemacht zu haben. Diese verhielt sich aber so ru⸗ hig, daß ihre Freunde an ihr irre wurden, und in jedem Hause einer ihrer Anhänger mit Fragen und Vorwürfen darüber her⸗
vortraten, besonders Graf Roden im Oberhause. Hierauf haben denn
Wellington und Peel geantwortet, wie es sich gebührt, und von Seiten der Opposition stimmte man ihnen mit so lautem Beifall bei, daß O'Connell wohl gewiß seyn muß, Großbritanien werde Irland nicht
ohne Kampf fahren lassen. Er ist jedoch in den letzten Wochen so weit gegangen, daß ihm nur die Wahl bleibt, entweder zurückzutre-
ten oder es zu einem Kampf zu bringen, dessen Ausgang, so viel Geld und Blut er England auch kosten mag, die Wiederunterjochung seines Vaterlandes seyn muß. Nun aber machen die ministeriellen Blätter selbst den Ministern Vorwürfe darüber, daß sie es haben so weit kommen lassen. Einige meinen, ein gewaltsames Dreinschlagen hätte dem Uebel längst ein Ende machen müssen. Die Times aber denkt, wenn die Regierung Irland gute Maßregeln gegeben, beson⸗ ders aber das Land wieder von dem verhaßten Armengesetz be⸗ freit hätte, so wäre O'Connell längst wieder in die Unbedeu⸗ tendheit zurückgesunken, in die er seit ein paar Jahren gefal len war. Meiner Meinung nach aber hatte Lord Melbourne's Verwaltung das zuverlässigste Mittel gefunden, indemn sie den thätigen jungen Katholiken Anstellungen gab 89 weitere Beförderungen hoffen ließ, wenn sie sich von der Repeal Bewegung fern hielten. Da aber diese meistentheils Whigs waren und Peel dieselben nicht befördern konnte, ohne seinen eigenen Anhang in bittere Feinde zu verwandeln, welche nun seit 10 bis 11 Jahren hatten allen diesen Vortheilen entsagen müssen, so scheinen sie alle dem alten Demagogen zugelaufen zu seyn, wenn auch mit keiner anderen Absicht, als um die Konser⸗ vativen vom Ruder zu treiben. Nach dieser Wendung der Dinge aber dürfte eher eine Vereinigung zwischen Whigs und Tories stattfinden. enedach ,. 8 8 öe““
Brüssel, 12. Mai. Durch Königl. Verfügung vom heutigen Tage ist der bisherige Gouverneur von Ostflandern, Baron von Schiervel, zum Gouverneur des Belgischen Limburg und der ehema lige Finanz-Minister Herr Desmaisières zum Gouverneur von Ost⸗ flandern ernannt. Ersterer, der zugleich Präsident des Senates ist, ist bei dieser Gelegenheit zum Groß-Offizier des Leopold⸗Ordens be⸗ fördert worden.
Der hier anwesende Gesandte der Republik Guatemala und Bi⸗ schof von San Salvador, Herr Vitteri, hat gestern dem Kardinal⸗ Erzbischof von Mecheln einen Besuch abgestattet und Abends bei Hof gespeist, wo zugleich mehrere Direktoren der Belgischen Colonisations⸗ Gesellschaft eingeladen waren.
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Deutsche Bundesstaaten. München, 11. Mai. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl von Bayern ist gestern aus Wien zurück wieder hier eingetroffen.
Nürnberg, 8. Mai. (Münch. pol. Z.) Bereits liegen fünf große Schiffe in dem Hafen von Nürnberg vor Anker, von denen vier morgen mit Getraide befrachtet nach Bamberg und zwei davon weiter nach dem Maine bestimmt sind. Die neue Erscheinung dieses Schifffahrts⸗Verkehrs vor den Mauern Nürnbergs — solchen Anblicks vorher nie theilhaftig — erregte sichtlich einen tiefen Eindruck, insbe sondere bei dem dortigen Handelsstande, der die ganze Bedeutung dieses Verkehrs, neu geschaffen durch ein aus manchen Zweifeln gewiß siegreich her⸗ vorgehendes großes Unternehmen und vermittelt durchjetzt schon so ansehn⸗ liche Fahrzeuge, wohl zu würdigen und jene Zukunft sichzu vergegenwärtigen weiß, welche hieraus den Haupt-Handelsplätzen der Kanallinie wie dem ganzen Lande zu erblühen verspricht; besonders wenn dieses Com⸗ munications⸗System der zwei Haupt⸗Binnenströme Deutschlands und des Deutschen Rheins mit dem größeren Europäischen Verkehr nach Vollendung der Eisenbahnen und möglichst vervollkommneter Einrich⸗ tung der Dampsschifffahrt auf Donau und Main seine volle Ausbil⸗ dung erlangt haben wird. Die feierliche Eröffnung des vollende⸗ ten Ludwig⸗Kanals hat dem Vernehmen nach der erhabene Gründer selbst zu vollziehen sich vorbehalten.
Hannover, 12. Mai. (Magd. Ztg.) Die noch mit unse⸗ rer Verfassungs⸗Angelegenheit zusammenhängende Kriminal⸗Untersu⸗ chung gegen die Mitglieder des hiesigen Magistrats ist nunmehr durch ein Erkenntniß des Ober-Appellationsgerichts zu Celle vollständig beendigt worden. Bekanntlich wurden die Mitglieder des Magistrats durch ein im August 1811 publizirtes Erkenntniß des untersuchenden Gerichts der Königl. Justiz⸗Kanzlei hierselbst wegen Beleidigung des Kabinets in einer an den Bundestag gebrachten Schrift zu mehrwöchigem Gefängniß (von einer Woche bis zu zwei Monaten, je nach dem Grade der Straf⸗ barkeit) und Tragung der Untersuchungskosten verurtheilt, jedoch mit der Befugniß, die Gefängnißstrafe durch Geldstrafe zu reluiren (jede Woche mit 50 Rthlr.). Gegen dieses Erkenntniß legte der Staats⸗ Anwalt die Reviston an das Ober⸗Appellationsgericht ein und trug auf Strafschärfung, wie man sagt, auf mehrjähriges Zuchthaus, an. Jetzt nun hat das Ober⸗Appellationsgericht sowohl auf diese Revi⸗ sion des Staats⸗Anwalts, als die von den Inkulpaten zur Hand ge⸗ nommene weitere Vertheidigung erkannt und zwar, indem dasselbe ein⸗ fach das Erkenntniß erster Instanz bestätigt, die Anträge des Staats⸗ Anwalts aber zurückgewiesen hat.
Kassel, 13. Mai. (K. Z.) In der Sitzung der Stände⸗ Versammlung vom 12ten d. berichtete Herr von Baumbach über eine Petition von 725 Bewohnern der Residenz um Reform des polizei⸗ lichen Verfahrens. In der Petition wird auf verschiedene polizeiliche Anordnungen hingewiesen, in denen die Nachsuchenden einen Mißstand erblicken. Der Ausschuß schlägt vor, das Gesuch in Gemäßheit der §§. 35 und 99 der Verfassungs⸗Urkunde zurückzuweisen, da sich die Bittsteller noch nicht an eine höhere Behörde gewendet. Herr Schwar⸗ zenberg wünschte das Gesuch der hohen Staats⸗Regierung empfoh⸗ len. — Herr Wippermann fand in der großen Anzahl der Bittsteller eine Veranlassung, das Gesuch wenigstens zur Kenntnißnahme der Regierung zu bringen. Der Herr Landtags Kommissar hielt auch dieses nicht für geeignet, da sich die Bittsteller direkt an die Regierung hätten wenden können. — Es kam zur Verlesung des Gesuchs selbst, dessen Form und Inhalt von verschiedenen Seiten her als ungeeignet bezeichnet wurde. Der Is de Asschusfes wurße fast einstimmig genehmigt. e beee Faan 8 e Fng 1 nas gna hch eseetehs 8 8 Enset eringstz, zürvet länie
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*% Altenburg, 13. Mai. Vorgestern hatten wir nach meh⸗ reren kühlen Tagen gegen Morgen einen Frost, wodurch in den Thälern ein großer Theil der herrlich entfalteten Baumblüthen, des Weins, der Frühkartoffeln, Bohnen u. s. w. zu Grunde gegangen ist. Auch der Gerstensaat soll er hier und da Schaden gebracht haben. Sonst sind die Aussichten auf die Aerndte ziemlich gut. Dagegen werden bei dem Mangel an Futterkräutern die ohnehin nicht sehr starken Aussichten, unseren extensiv und intensiv reduzirten Viehstand bald wieder empor zu bringen, immer weiter vertagt, und schwerlich wird derselbe schon wieder seine vorige Höhe erreicht haben, wenn zu Anfange des September die Deutschen Land⸗ und Forstwirthe hierher kommen, um neben den Fortschritten ihres Gewerbes im Gro⸗ ßen und Ganzen auch den dermaligen Zustand unserer Landwirthschaft im Besonderen näher ins Auge zu fassen.
Vielleicht tragen ihre Verhandlungen denn auch etwas zur wei teren Aufhellung und Entscheidung der — meines Wissens — einzi⸗ gen schwebenden Streitfrage zwischen unserer Regierung und un⸗ seren Landständen bei. Ich meine die auch anderwärts viel bespro⸗ chene Frage über die Beförsterung der Privat⸗Waldungen durch den Staat, welche auch den Vice⸗Präsidenten unserer Land⸗ stände zur Aussetzung eines Preises von 20 Dukaten auf die beste Beantwortung der Frage: „Wie weit geht die Berechtigung und Verpflichtung des Staats in Beaufsichtigung der Benutzung und Be⸗ wirthschaftung der Privat⸗Holzgrundstücke?“ veranlaßt zu haben scheint. Wenigstens würde sich ein sachkundiger Mann durch eine gründliche und überzeugende Lösung derselben ein wahres Verdienst wie im All⸗ gemeinen, so ins Besondere, um unser Land erwerben, zumal da in letzterem der Behutsamkeit und Sorglichkeit der Regierung die Mehrzahl nicht allein den Besitzer von Holzgrundstücken, sondern das Publikum überhaupt entgegen stehen dürfte, indem man sich lediglich daran hält, daß der größte Theil unseres Holzbodens eine entschieden größere Jahresrente
geben würde, sobald derselbe in Acker⸗ oder Wiesenland umgeschaffen
werden dürfte.
Eine andere Frage, worüber das Publikum unter sich selbst nicht recht einig werden kann, ist der Einfluß unserer Eisenbahn auf die städtischen Zustände. Dabei meine ich nicht sowohl die unseren Bürgervorstand beschäftigende und bekümmernde Frage über die An legung eines neuen Verbindungsweges des Bahnhofes mit der Stadt, als vielmehr die Klagen der Kleinhändler darüber, daß nun selbst die Bauern nach Leipzig reisen, um ihren Bedarf dort wohlfeiler oder besser oder doch mit größerer Auswahl einzukaufen. Eben so sehen auch die Baugewerke ungern die mit Bruch⸗ und Backsteinen und Kalk beladenen Eisenbahnwagen von hier nach Leipzig gehen, so erwünscht auch den hiesigen Verkäufern dieser erweiterte Absatz seyn mag. Allein, wie überall, sind die Vertheidiger des bereits gemachten Fortschrittes weniger laut und eifrig als die, welche sich dadurch irgendwie beein⸗ trächtigt glauben. Uebrigens ist die Frequenz unserer Eisenbahn in Folge d Leipziger Messe jetzt (verhältnißmäßig) außerordentlich groß.
Nst Agram, 6. Mai. Die hiesige Zeitung berichtet über die Eröffnung der Landes⸗Congregation der Königreiche Kroatien, Sla⸗ vonien und Dalmatien: Nachdem die gegenwärtige Landes⸗Congre⸗ gation dieser Königreiche von Sr. Excellenz dem Banus auf den 22sten und die folgenden Tage des Monats April l. J. anberaumt worden war, hatte es sich allgemein kund gegeben, daß der Comes von Tu⸗ ropolje, Anton Daniel von Jozipovich, und andere mit ihm Gleich⸗ gesinnte, den niederen Adel des Turopoljer Distriktes gegen den her⸗ kömmlichen Gebrauch (indem der niedere Adel bei den Landes⸗Con⸗ gregationen und der Wahl der Landes-⸗Ablegaten bisher noch nie unmittelbar betheiligt war) nach Agram zu führen beab⸗ sichtigen; welche Befürchtungen auch wirklich in Erfüllung gin⸗ gen, indem an dem bestimmten Eröffnungstage der Landes⸗ Congregation nebst den Turopoljern auch noch eine große Anzahl an⸗ derer Edelleute unius Sessionis aus dem Agramer Komitate (na⸗ mentlich aus St. Ivan, Maroca, Sasinovec und Jamnica), im Gan⸗ zen über 700 Köpfe mit Säbeln, Hacken, Knitteln, eisernen Stöcken ꝛc. bewaffnet in Agram erschienen sind, welcher Vorfall Se. Excellenz den Banus bewogen hatte, in einer mit den Abgeordneten der Juris⸗ dictionen, den Prälaten und Magnaten dieser Königreiche über die⸗ sen Gegenstand gehaltenen Konferenz mit der Beistimmung der Abgeordneten beider Königreiche den Beschluß zu fassen: daß die Landes⸗Congregation unter solchen Umständen und, um allen Exzessen, die durch den erwähnten niederen Adel begangen würden, vorzubeugen, am 22. April nicht eröffnet werden könne. Am 24. April darauf erschien Se. Excellenz der Banus in der Mitte der zahlreich versammelten Stände dieser Königreiche, und nachdem Hochderselbe, vom anhaltenden Vivatrufe der Anwesenden herzlich begrüßt, seinen Sitz an der Spitze der Versammlung einnahm, eröffnete Se. Excellenz die Sitzung mit einer äußerst eleganten und gehaltvollen Anrede. Hierauf wurde das Königliche Einberufungs⸗ Schreiben zu dem am 14. Mai abzuhaltenden Landtage des König⸗ reichs Ungarn und dessen Nebenländern verlesen, und es erfolgten die nöthigen Wahlen. 8 . Spanien. “ 8 AXXX“
„ 4. Mai. Die amtliche Gaceta erklärt heute, Herr Cortina hätte den ihm von dem Regenten ertheilten Auftrag, das Ministerium zu bilden, unter dem Vorwande, daß noch keine ent⸗ schiedene Majorität im Kongreß aufgetreten wäre, abgelehnt, sich jedoch bereit gezeigt, das Ministerium zusammen zu setzen, sobald eine Ma⸗ jorität vorhanden seyn und er selbst zu ihr gehören würde. In Betracht dieser Antwort hätte der Regent Herrn Olozaga zu sich be⸗ rufen, damit er das bezeichnete Geschäft übernähme.
Aus anderweitigen Quellen erfahre ich, daß Herr Olozaga sich allerdings zum Regenten verfügte, diesem jedoch erklärte, daß er, be⸗ vor er sich entscheiden könne, untersuchen wolle, ob die Majorität des Kongresses, welche Herrn Cortina zum Präsidenten wählte, auf einer festen Grundlage beruhe, und das von Herrn Cortina zu bildende Ministerium unterstützen werde, wozu er selbst (Herr Olozaga) mit⸗ zuwirken bereit wäre. Sofort entließ ihn der Regent und berief Herrn Cortina aufs neue zu sich. Dieser bemüht sich nun abermols, ein Ministerium zu bilden.
Ddie Anhänger des Ministeriums Rodil triumphiren aufs neue, indem sie voraussetzen, daß ihre Gegner sich vergebens bemühen, zur Gewalt zu gelangen. 1
88 Die Herren Cortina und Olozaga scheinen sich versöhnt zu haben.
Die Stelle des Entwurfes der Adresse des Senates, welche ge⸗ gen die Aeußerungen des Herrn Guizot gerichtet ist, wurde heute
durch 69 Stimmen gegen 15 angenommen. v14141X““
3A11A“ O st i n d j e n. 8
Bombay, 1. April. Der angesehene Hindu Dwarkanauth Tagore ist von seiner Kaste ausgestoßen und in den Bann gethan worden, weil er gegen das Gesetz eine Reise außer Landes gemacht und sich mit den Europäern abgegeben hat. Ein zu Kalkutta in
der Landessprache erscheinendes Journal sagt darüber: „Vor einigen Tagen fand eine große Versammlung statt, in dem Hause Hurukoo⸗ mar Tagore's, wobei alle im weitesten Sinn zur Familie Gehörigen zugegen waren. In dieser Versammlung wurde der Beschluß gefaßt, den Dwarkanauth Tagore, dafür, daß er Europa besucht, zu strafen durch Ausschließung aus der Gesellschaft. Die Personen, von wel⸗ chen dieser ungroßmüthige Schlag geführt wird, sind meist seine na⸗ hen Angehörigen; man zählte sie bis jetzt zur liberalen Partei in Kalkutta.“ Das Verfahren der Zeloten wird von allen Seiten mit Indignation aufgenommen.
Inland.
Berlin, 16. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, die Annahme: dem Hofmaler Professor Hensel des Ritterkreuzes des Großherzoglich Sachsen⸗Weimarschen Ordens vom weißen Falken, so wie dem Deposital⸗ und Salarien⸗Kassen⸗Ren⸗ danten beim Land⸗ und Stadtgerichte zu Halle, Lieutenant a. D. Jeremias, der Königlich Hannoverschen Krieges⸗Denkmünze zu gestatten.
Berlin, 16. Mai. Die in der Gesetz⸗Sammlung ent⸗ haltenen Gesetze über die Umschreibung und das Wiederincourssetzen außer Cours gesetzter Papiere lauten folgendermaßen:
I. „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen ꝛc. ꝛc.
verordnen zur Falstellung des Verfahrens bei Umschreibung der unter öf⸗ fentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigten Papiere, welche durch darauf gesetzte Vermerke oder auf andere Weise zum Umlauf unbrauchbar geworden sind, auf den Antrag Unseres Staats⸗-Ministeriums und nach er⸗ fordertem Gutachten Unseres Staats⸗Raths, für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:
§. 1. Jeder Besitzer eines unter öffentlicher Autorität auf jeden In⸗ haber ausgefertigten Papiers, welches entweder a) durch Vermerk einer Be⸗ hörde oder einer Privatperson außer Cours gesetzt, oder b) durch Vermerke anderer Art, oder durch Besleckung oder Beschädigung zum ferneren Umlauf unbrauchbar geworden ist, kann auf die Umschreibung des Papiers in ein coursfähiges bei demjenigen Institute antragen, welchem die Zahlung der Zinsen oder die planmäßige Tilgung solcher Papiere obliegt. Durch diese Bestimmung wird jedoch in den Vorschriften der §§. 50 und 51. Tit. 15. Th. I. des Allgemeinen Landrechts und des §. 133. Tit. 51. Th. I. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung nichts geändert.
§. 2. Hat der Antragsteller sich nach dem Ermessen des Instituts als der rechtmäßige Besitzer des umzuschreibenden Papiers ausgewiesen, so wird dasselbe kassirt und ihm an dessen Stelle gegen Entrichtung der Ausferti gungskosten, wozu bei Pfandbriefen auch die Kosten der Eintragung in das Hopothekenbuch gehören, ein neues coursfähiges Papier ausgehändigt.
§. 3. Hält das Institut den rechtmäßigen Besitz nicht für nachgewiesen, so hat dasselbe eine öffentliche Bekanntmachung zu erlassen. Diese muß enthalten: a) den Antrag auf die Umschreibung, und den Namen und Wohnsitz des Antragstellers, b) die Bezeichnung des umzuschreibenden Papiers nach sei⸗ nem Betrage, seiner Nummer und den sonstigen Unterscheidungszeichen, welche dasselbe bei der Ausfertigung erhalten hat, c) die Angabe der etwa darauf befindlichen Außercourssetzungs⸗Vermerke oder der sonstigen Vermerke, Flecke oder Beschädigungen, wodurch das Papier zum Umlauf unbrauchbar geworden ist, d) die Aufforderung: „daß Jeder, der an diesem Papier ir⸗ gend ein Anrecht zu haben vermeine, dasselbe bei dem Institute innerhalb der nächsten sechs Monate und spätestens an einem genau zu bezeichnenden Tage schriftlich anzuzeigen habe, widrigenfalls die Cassation des Papiers erfolgen und der Antragssteller statt desselben ein neues coursfähiges erhal⸗ ten werde.“ Die Bekanntmachung ist dreimal, in Zwischenräumen von zwei Monaten, in das Intelligenz⸗ oder das Amtsblatt des Bezirks, in welchem das Institut seinen Sitz hat, einzurücken. Die von der Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden ausgehenden Bekanntmachungen solcher Art erfolgen durch das Berliner Intelligenzblatt, und wenn der No⸗ minalwerth des umzuschreibenden Papiers mehr als 100 Thaler beträgt, zugleich durch die Allgemeine Preußische Staats⸗Zeitung. Auch lönnen die Institute, wenn sie es für angemessen erachten, die Bekannt⸗ machung in die Amts⸗ oder Intelligenzblätter oder Zeitungen des Orts, wo der Antragsteller wohnt, einrücken lassen.
§. 4. Wird auf die Umschreibung eines von einer Behörde außer Cours gesetzten und von derselben überhaupt nicht oder doch nicht gehörig wieder in Cours gesetzten Papiers angetragen, so ist das Institut verpflich— tet, beim Erlaß der Bekanntmachung (§. 3) dieser Behörde, sofern dieselbe aus dem Außercourssetzungs⸗Vermerke noch erkennbar ist, davon Nachricht zu geben. .
S. 5. Meldet sich bis zu dem in der öffentlichen Bekanntmachung be⸗ zeichneten Tage Niemand mit einem Anspruche, so hat das Institut das Papier zu kassiren und dem Antragsteller statt desselben ein neues cours⸗ fähiges Papier gegen Entrichtung der Ausfertigungs⸗Kosten (§. 2) so wie der durch die Bekanntmachung entstandenen Schreib⸗ und Insertions Ge⸗ bühren auszuhändigen. b
§. 6. Ist dagegen bei dem Institute entweder vor dem Erlasse der Bekanntmachung oder bis zum Ablaufe des darin bezeichneten Tages von Seiten einer Behörde oder einer Privatperson die Anzeige gemacht, daß das Papier ihr verloren gegangen sey oder ihr ein Anrecht darauf zustehe, so hat das Institut die Umschreibung zu verweigern und die Betheiligten zum Rechtswege zu verweisen. Das eingereichte Papier ist anzuhalten und kann zum gerichtlichen Depositum abgegeben werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige⸗ drucktem Königlichen Insiegel. 8 X
Gegeben Berlin, den 4. Mai 1843.
9 Friedrich Wilhelm. v. Rochow. Mühler. Rother. v. Savignpy. 1 Beglaubigt: 8
Füur den Staats⸗Secretair: Bornemann.“ “
Frhr. v. Müffling.
8
II. „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Preußen zc. ꝛc.
verordnen zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Befugniß öffentlicher Behörden zum Wiederincourssetzen der unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigten Papiere entstanden sind, und zur Feststellung des bei dem Wiederincourssetzen zu beobachtenden Verfahren, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums und nach erfordertem Gutachten Unseres Staats⸗Raths für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:
§. 1. Hat eine öffentliche Behörde ein unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigtes Papier für sich außer Cours gesetzt, so kann dasselbe sowohl von ihr selbst, als auch von der ihr vorgesetzten Behörde wieder in Cours gesetzt werden.
§. 2. Ist eine öffentliche Behörde an die Stelle einer anderen ge⸗ treten, so kann sie die von dieser außer Cours gesetzten Papiere wieder in Cours setzen.
§. 3;, Außer den Fällen der §§. 1 und 2 findet das Wiederincours⸗ setzen nur durch einen gerichtlichen Vermerk statt, nach vorgängiger Prü⸗ fung der Legitimation dessen, welcher die Aufhebung der Außercourssetzung verlangt. Im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln soll die Be⸗ fugniß zum Wiederincourssetzen den Friedensrichtern zustehen. In Bezie⸗ hung auf die Befugniß der Institute zum Wiederincourssetzen der von ihnen ausgefertigten Papiere verbleibt es bei den bestehenden Vorschriften.
§. 4. Der Wiederincourssetzungs⸗Vermerk muß, wenn eine Behörde ein Gericht oder ein Institut den eigenen Vermerk aufhebt, die Worte! „Wieder in Cours gesetzt“ enthalten. Hebt eine Behörde den Außercours⸗ setzungs⸗Vermerk einer anderen Behörde, an deren Stelle sie getreten ist wieder auf (§. 2), so hat sie bei ihrer Unterschrift zu bemerken, daß sie an deren Stelle getreten ist. Soll der Vermerk einer Privatperson aufgehoben werden, so ist dies durch die Worte: „Wieder in Cours gesetzt durch N. N.“ auszudrücken. Geschieht dies für einen Anderen, als densenigen, welcher das Papier außer Cours gesetzt hat, so ist dessen Legitimation in dem Vermerke — jedoch ohne umständliche Anführungen oder Bezugnahmen —
König von
Außerdem ist in allen Fällen das vollständige Datum, die Unterschrift und
das in schwarzer Farbe auszudrückende Siegel der Behörde (§§. 1 und 2),
des Gerichts oder Instituts (§. 3) dem Vermerke beizufügen. 88
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige⸗
drucktem Königlichen Insiegel. ihr . 1
Gegeben Berlin, den 4. Mai 1843.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
von aer; eri⸗ von Rochow. Mühler. Rother. von Savigny JEL114“ Beglaubigt:
“ 1 sre- öüöüöäür den Staats⸗Secretair.
88 9 Bornemann.“
Jubiläum des Stadtgerichts⸗Naths Krüger. Berlin, 16. Mai. Am 14ten d. M. beging der Königliche
jähriges Dienst⸗Jubiläum.
L
14. Mai 1793 als Auskultator vereidet und nachdem er zum Kammergerichts⸗Assessor ernannt worden war, zum
dem Magistrate ein Kollegium bildete, erwählt und als solcher am
16. August 1798 eingeführt. Seit dieser Zeit hat der Jubilar un⸗ unterbrochen bei dem hiesigen Stadtgerichte fungirt. Außerdem ist er vom Jahre 1802 bis zur Auflösung der Kammer⸗Justiz⸗Deputation als Assistenz-Rath bei derselben und in den Jahren 1810 bis 1829 als Mitglied des hiesigen Vormundschaftsgerichts thätig gewesen.
Sein reger Sinn für das Rechte, sein unermüdlicher Diensteifer und seine unwandelbare Pflichttreue erwarben und erhielten ihm in gleichem Grade das Zutrauen der Gerichts⸗Eingesessenen, die Liebe seiner Amtsgenossen und das Wohlwollen seiner Vorgesetzten. In Anerkennung seiner Verdienste wurde er daher nicht nur zum Diri⸗ genten der neu gebildeten besonderen Abtheilung des Stadtgerichts für Kredit⸗, Nachlaß⸗ und Subhastations⸗Sachen ernannt, sondern auch durch Verleihung des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse mit der Schleife Allerhöchst begnadigt. Das Dienst⸗Jubiläum eines sol⸗ chen Mannes mußte die größte Theilnahme erregen, und diese offen⸗ barte sich auch vielfach und glänzend.
Am Morgen des Festtages begaben sich sämmtliche Räthe und Assessoren des Königl. Stadtgerichts hiesiger Residenz, die beiden Di⸗ rektoren, Ober⸗Landesgerichts⸗Räthe Herren Wentzel und Voigt, an der Spitze, in die Wohnung des Jubilars. Der erste Direktor, Herr Wentzel, überreichte mit einer ergreifenden Anrede ihm im Auftrage des Herrn Chefs der Justiz das Allerhöchste Patent, durch welches Se. Majestät der König den Jubilar zum Geheimen Justizrathe zu ernen⸗ nen geruht haben, so wie ein Glückwunsch⸗Schreiben des Herrn Justiz⸗ Ministers Mühler Excellenz. Demnächst verehrten sämmtliche Amts⸗ genossen ihm einen silbernen Pokal. Eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten⸗Versammlung, den Bürgermeister Herrn
Ausstattung prangende Diplom als Ehrenbürger von Berlin.
An dem Festmahle (im Lokale der Ressource zur Unterhaltung) nahmen viele der höchsten Staatsbeamten Theil. Leider wurden beide Herren Justiz⸗Minister durch Familien⸗Angelegenheiten zu erscheinen verhindert; dagegen verherrlichten die Wirklichen Geheimen Staats⸗ Minister, Herren Grafen von Alvensleben und von Arnim, die Wirk⸗ lichen Geheimen Räthe, Herren von Grolman, Sethe, Eichhorn, Ex⸗ cellenzen, die Herren: Wirklicher Geheimer Ober⸗Justizrath und Direktor
7 —
anzudeuten, z. B. „Wieder in Cours gesetzt von den Erben des N. N.“ 1“ 8 ;
Stadtgerichts⸗Rath Herr Johann Christian Kr. üger sein funfzig⸗
Am 8. Februar 1772 als Sohn des Geheimen Ober⸗Revisions⸗ und Kammergerichts⸗Raths Krüger zu Berlin geboren, wurde er am im Jahre 1798, kurz
Assessor bei dem hiesigen Stadtgerichte, welches zu jener Zeit mit
Rehfeldt und Stadtverordneten⸗Vorsteher Herrn Desselmann an der Spitze, überbrachte dem Gefeierten das in schönster kalligraphischer
8 —
Ruppenthal, Wirklicher Geheimer Kabinetsrath Müller, Kabinetsrath
Uhden und die sämmtlichen Herren Präsidenten des Königlichen Kam⸗ mergerichts, so wie eine große Zahl anderer hochstehender Staats⸗
beamten das Fest durch ihre Gegenwart. Den ersten Toast auf das Wohl Ihrer Majestäten des Königs und der Königin brachte mit tief bewegter dankgerührter Stimme der Jubilar aus, worauf nach alt⸗ herkömmlicher Sitte „Heil dir im Siegerkranz“ von allen Anwesen⸗ den gesungen wurde. Dem Toaste auf das Wohl des Jubilars, wel⸗ chen der erste Direktor Herr Wentzel mit einer geist⸗ und gemüth⸗ vollen Anrede einleitete, ging die Vertheilung eines von einem Amts⸗ genossen verfaßten Gedichts voraus. Demnächst brachten der zweite Stadtgerichts-Direktor Herr Voigt das Wohl der Gäste und Herr Stadtgerichts⸗Rath Langerhans das Wohl der Stadt Berlin aus, welchem Letzteren der Ober-Bürgermeister Herr Krausnick mit einem Toaste auf das Wohl des Königlichen Stadtgerichts antwortete. An⸗ dere Toaste solgten und so endete das schöne Fest, dessen Freuden durch Gesang erhöht wurden, erst am späten Abende.
Die neuesten Irrthümer über Preußens auswärtige
Dritter Artikel.
Herrn von Bülow⸗Cummero's Ideen über die Bundes⸗Verhältnisse. — S9.292. im Bunde 188,. Verein. — Einige der wichtigsten Bundesbeschlüsse seit dem Jahre 1840.
Herr von Bülow⸗Cummerow hat in dem 2ten Theile seines Buches seine Ideen über Preußens Pe hsch. Hegemonie d. 8 niger auffällig als in dem ersten zu machen gesucht: immer aber blickt doch der Vorwurf hindurch, als sey Preußens Deutsche Politik hinter ihrer Aufgabe zurückgeblieben. Er macht der Verfassung des Deutschen Bundes eine Reihe von Vorwürfen, die indessen zum großen Theile auf Voraussetzungen beruhen. Er will, daß „an der Stelle, wo die Trümmer des tausendjährigen (Römisch⸗ Deutschen) Reiches zerstreut liegen, ein neuer starker Bau für das nächste Jahrtausend erwachsen solle.“ Er will, daß einer der Deut⸗ schen Fürsten, begeistert durch die Erhabenheit des Zweckes und von der Größe seiner Bestimmung ergriffen, den Anstoß gebe und nicht vor den Schwierigkeiten zurückbebe, deren wesentlichste darin liege, 35 Fürsten und 4 Republiken zu vereinigen; dem Bundestag den Ausbau überlassen, hieße darauf verzichten. Ein Kongreß aller Deut⸗ schen Fürsten in Person solle im Jahre 1843 zusammentreten, um das künftige Schicksal Deutschlands zu ordnen, die Wohlfahrt des Volks zu begründen. Da könne Großes geschehen. Hierzu macht Herr von Bülow⸗Cummerow dann weitere Vorschläge in Hinsicht der landständischen Verfassungen, der kirchlichen und konfessionellen Ver⸗ hältnisse, der Gerichtswesen, der Preß⸗Gesetzgebung, der Beförderung materieller Interessen und der Bundes⸗Kriegsverfassung.
Wir sind nun zwar keine Optimisten weder in Beziehung auf Preußen selbst, noch auf die Bundes⸗Verhältnisse; wir erkennen gern an, daß es us allen jenen einzelnen Gebieten noch viel zu thun und zu schaffen giebt. Allein die in Herrn von Bülow's Buch entwichel⸗ ten Ideen fassen die Sache doch allzu jugendlich auf, sie sind ohne nähere Kenntniß oder Beachtung aller die Ausführbarkeit nothwendig bedin⸗ genden Verhältnisse hingeworfen. Wir könnten den Nachweis hier⸗ über führen, läge die Diskussion dieser Verhältnisse nicht unserem hene⸗ maligen Zwecke zu sern. Aber wir dürfen nicht undemerkt Lassent. h86 89 eines neuen Baues an die Stelle des Deutsch⸗Römischen 92—F2 —
keinerlei Umständen bedarf, sondern daß der Ausbau des bot stehenden und Begonnenen genügt. Der Verfasser hat abern auch sur