1843 / 138 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ehr jeßt. Es war wie eine wunderbare dämonische Gewalt über 8. als wären sie vom Gotte besessen, als konzentrirte sich ihr ganzes Leben und Daseyn in der Anbetung dieses einen ausschließ⸗ lichen Gottes, dessen Namen sie ausrufen „des Wahren, des Ewigen, des Einen und Allmächtigen“ der aber die Freiheit und die Liebe nicht kennt. Es stiegen Einem seltsame Gedanken dabe auf, und manche Erinnerung an die Schellingschen Vorlesungen wurde mir lebendig. Es war wirklich, als sähe man noch eine jener enthu⸗ siastischen, orgiastischen Religionen des Alterthums vor sich, nur mit ihrem ganzen Charakter auf einen Gott übertragen. Der Islam ist in der That eine ganz vorchristliche Religion, und es ist sehr interessant, mit dieser Stufe des Bewußtseyns einmal in lebendige, sinnliche Be⸗ rührung gekommen zu seyn. Was hat das Christenthum und die Weltgeschichte nicht alles an und in uns Occidentalischen und Germa⸗ nischen Völkern gebildet welchen Rhythmus, welche Melodie von Seelen⸗ und Geistesschwingungen sich folgen lassen; der Orient steht im Grunde noch immer da, wo der Islam ihn gefunden. „Bei Tage sah man viele Frauen unter dem Volksgedränge, bei Nacht auch nicht eine einzige. An einem Tage sah ich, was man eine Derwischin nannte, eine in Lumpen gehüllte Frau, ohne Schleier, mit fliegendem Haar, vom Volke geneckt und auf dasselbe mit einer langen Stange losschlagend, wahrscheinlich wahnwitzig.

Aber das merkwürdigste ist am letzten, dem Haupttage des Festes, Dienstag, den 11ten d. M., die Prozession der Doseh.

Sie erinnern sich des schönen Römischen Blumenfestes, der Infiorata von Genzano; wie dort die Leute mit Lust und Liebe den ganzen Tag über den zierlichsten Blumenteppich bereitet und die Erde, über welche die Füße der Gesalbten, die das Heilige tragen, hinschreiten sollen, in tausend Farben und Lichtern zu erblühen scheint; wie die weite Straße ein Blumenfeld wird, bis dann endlich in den goldenen Abend⸗ strahlen auf wallender Fahne das Bild der göttlichen Himmels⸗ Königin heranwallt, von den schönsten der irdischen Frauen und Mäd⸗ chen gefolgt. Das ist wohl kein Dienst im tieferen Geiste der christ⸗ lichen Wahrheit, aber es ist ein kindlicher, freundlicher, liebevoller und heiterer Dienst.

Nun sehen Sie die Prozession des Islam.

Der Scheikh einer der vier Derwisch⸗Sekten zieht aus der Moschee, wo er gebetet, mit einem großen Gefolge über den Esbekieh⸗Platz nach der Wohnung eines anderen Scheikhs, kurz nach der Mittags⸗ stunde. Die Menschenmenge auf dem Platz drängt sich, essend und trinkend, dazwischen. Endlich wurde die Volksmenge auseinander getrie⸗ ben; es bildete sich eine Gasse; ich gelangte glücklicherweise in die erste Reihe, wo ich mich mit den nächsten zerlumpten und bärtigen Musel⸗ männern umfaßt hielt, um sicher zu seyn gegen das Gedränge. Durch die Gasse kam nun ein wüster Haufe fanatisch aufgeregter Derwische geschritten, gerannt, getaumelt, sich umfaßt haltend, Schaum vor dem Munde, Allah! Allah! rufend, die stieren Augen fast leblos. Nach wenigen Schritten warfen sie sich mitten in der Gasse aufs Angesicht nieder; ihrem Beispiele folgten bald mehrere, und so bildete sich durch die ganze Gasse ein Teppich von Menschenleibern, dicht aneinander gedrängt, quer durch gelegt, die Arme vor sich gestreckt; unmittelbar an den Köpfen und Füßen standen die dichten Reihen der Zuschauer. Ueber die Menschenleiber hin liefen ein paar an⸗ dere Derwische, sie zurechtlegend, Gebete und den Namen Allah über sie murmelnd. Es mochten wohl über 100 daliegen, so weit ich sehen konnte, dicht gedrängt, Viele zitterten am ganzen Leibe; Alle murmelten Allah! Immer von neuem ergriff Einen aus der umste⸗ henden Menschenmenge, alt oder jung, die Wuth, sich plötzlich auch neben die Liegenden zu werfen. Da kam der Zug des Scheikh, voran zu Fuß mehrere Fahnenträger, über die Männer hin, dann der Scheikh zu Roß, eine alte, ehrwürdige Gestalt. Das Roß, von zwei Derwischen geführt, scheute sich zuerst, den Fuß auf die Men schen zu setzen; aber nach einigem Widerstreben gelang es, und nun zog es langsam, gemessenen Schrittes, obwohl noch immer etwas widerspenstig, über den Teppich von Menschenleibern hin. Es war ein grauenhafter Anblick! Einige Derwische folgten noch nach; die Getretenen, von denen jeder zwei Tritte vom Huf bekommen haben mußte (sie hatten so dicht gelegen, daß das Pferd auch nicht ein einzigesmal dazwischen hätte treten können), sprangen meist auf und schlossen sich der Prozession an; einige aber mußten aufgehoben und theils besinnungslos, theils in bitterem Schmerzens⸗ schreien weggeschleppt werden. Das Volk aber sagt, daß Keiner ver⸗ letzt werde, in Folge des Namens Gottes und der Gebete, die der Scheikh in der Nacht zuvor verrichtet. Dieser zieht nun nach dem Hause eines anderen Scheikh; in dem Hofe desselben wird dasselbe Schauspiel des Hinreitens über die Menschenleiber wiederholt, damit es mit Bequemlichkeit diejenigen sehen können, welche der Scheikh besonders dazu in sein Haus einladet, worunter immer viele angesehene Franken. Ich ging auch noch nach dem Hause des Scheikh; dort waren aber nur die gewöhnlichen Zikr's, und das sonst wohl vorge⸗ kommene Auffressen von Schlangen und Glas fand diesmal nicht statt.

Es ist mir sehr lieb, daß ich diesen grauenvollen Gottesdienst einmal mit angesehen und die Menschen in ihrer Dumpfheit, ihrem Fanatismus und ihrer Gleichgültigkeit dabei beobachtet habe. Aber wie wohl war es mir doch, als ich dem Allen entflohen war und am Gründonnerstag auf meinem Dromedar durch Palmenhaine hindurch unseren Zelten zuritt, zur Feier eines stillen Osterfestes in unserer Wüste.

In meinem nächsten Briefe sage ich Ihnen wie ich hoffe wohl schon von unserer Abreise nach dem Fayum zum Labyrinth und Mörissee.

Ueber den Bourbonischen Familien⸗Vertrag.

Der Bourbonische Familien⸗Vertrag, welcher in diesen Tagen unter anderem veralteten Geräth der publizistischen Rüstkammer wie⸗ der hervorgesucht worden ist, ward bekanntlich am 15. August 1761 zwischen den Kronen Frankreich und Spanien abgeschlossen. Die erste dieser beiden Mächte hatte damals in dem mit England unglücklich geführten Kriege so bedenkliche Verluste erlitten, daß ihr die Hülfe Spaniens von größtem Werthe war, und es gelang der Unterhand⸗ lungskunst des Herzogs von Choiseul, diese Macht in den Krieg ge⸗ gen England hineinzuziehen. Zu diesem Zweck wurden an jenem Tage zwei Verträge unterzeichnet. Der eine, zwischen Frankreich und Spanien, enthielt des Letzteren Zusage, am 1. Mai 1762 England den Krieg zu erklären, wenn bis dahin der Friede zwischen dieser Macht und Frankreich nicht zu Stande gekommen seyn werde; er war also nur für einen bestimmten Fall berechnet, hatte am 4. Januar 1762 die Großbritanische Kriegs⸗Erklärung an Spanien zur Folge und seine Wirksamkeit erlosch mit dem Pariser Frieden am 10 Fe⸗ bruar 1763. Der andere Vertrag ward von Spanien und Frankreich für sich und in der Hoffnung des Beitritts der beiden übrigen Bour⸗ din sch Höfe, Sicilien und Parma, also für das ganze Haus Bour⸗ bon geschlossen und ging von dem Gedanken aus, die Nachkommen Ludwig’s XIV. für alle Zeiten zu gemeinschaftlicher Gewähr aller ihrer Besitzungen und zu gemeinschaftlichem Krieg und Frieden zu

verbinden *). Die desfallsigen Bestimmungen werden in den 22 ersten Artikeln des Vertrags niedergelegt; der 23ste schafft für die beider⸗ seitigen Unterthanen das Abzugsrecht ab, der 24ste und 25ste stellt die Unterthanen in Schifffahrts⸗ und Handelssachen innerhalb Euro⸗ pa's den Eingebornen gleich, und verbietet, fremden Nationen gleiche Rechte einzuräumen; im 26. Artikel wird vollkommenes Einverständ⸗ niß und Vertrauen in den diplomatischen Unterhandlungen verheißen, im 27sten der alte Rangstreit beider Kronen dahin entschieden, daß bei den Familienhöfen Neapel und Parma stets die Gesandten der älteren Linie, bei anderen Höfen aber der erstkommende Gesandte gleichen Ranges den Vortritt haben solle; der 28. Artikel bezieht sich allein auf die Genehmigung des Vertrages.

Da der erwartete Beitritt Siciliens nicht erfolgte, so blieb die praktische Wirkung dieses Vertrags auf Spanien und Frankreich be⸗ schränkt, und gereichte wesentlich zu Frankreichs Vortheil, welches sei⸗ nen südwestlichen Nachbar in den siebenjährigen und Amerikanischen Krieg gegen England hineinzog. Im Jahr 1790, als die Streitig⸗ keiten über den Nootka⸗Sund einen Bruch zwischen England und Spa⸗ nien herbeizuführen drohten, wandte sich die Spanische Regierung mit Berufung auf den Familien⸗Vertrag an Ludwig XVI. um Hülfe; der König befragte die konstituirende Versammlung, und diese erklärte, am 26. August auf den Antrag ihres Berichterstatters Mirabeau, daß der Vertrag, so weit er sich auf den Angriffskrieg beziehe, die Nation nicht verpflichte und daß man über einen abgeänderten Vertrag mit Spanien unterhandeln müsse; dagegen sey die Ver⸗ sammlung zu Erfüllung der früher eingegangenen Verpflichtungen, so weit sie die Vertheidigung als Handels⸗Verhältnisse beträ fen, bereit, und ersuchte den König, zu diesem Zweck eine Flotte von 45 Linienschiffen ausrüsten zu lassen. Da jedoch unter den damaligen Umständen auf die Wirksamkeit dieser Erklärung wenig zu rechnen war, so entschloß sich die Spanische Regierung zur Nachgiebigkeit ge⸗ gen England und trat am 28. Oktober 1790 durch den Vertrag von Escurial den Nootka⸗Sund ab; der Familien⸗Vertrag selbst aber war durch die Erklärung der konstituirenden Versammlung, daß es einer neuen Unterhandlung zum Behuf eines den jetzigen Verhältnissen Frankreichs entsprechenden Vertrages bedürfe, einseitig aufgehoben und konnte wenigstens die Spanische Regierung nicht ferner verpflich⸗ ten. Der letzte Schein einer Gültigkeit des Vertrags erlosch mit der Absetzung Ludwig's XVI. und der Errichtung einer Französischen Re⸗ publik im Jahr 1792. Vergebens war die Spanische Regierung auf⸗ gefordert worden, den Familien⸗Vertrag in einen Vertrag der beiden Nationen zu verwandeln; ihre Weigerung ward am 7. März 1793 im National⸗Konvent unter den Gründen der Kriegs⸗Erklärung auf⸗ geführt. **) 1—

Die Herstellung des Friedens im Jahre 1795 und die demselben folgende enge Verbindung Spaniens und Frankreichs beruhte auf we senklich anderen Grundlagen als dem Familien⸗Vertrage. Dieser setzte voraus, daß auf beiden Thronen Bourbonische Prinzen, Nachkommen Ludwig's XIV., regierten; in Frankreich aber war der rechtmäßige König hingerichtet, seine Erben vom Throne fern und die Gewalt in die Hände gewählter Magistrate und später eines glücklichen Feldherrn übergegangen, dessen Bündniß mit den Spanischen Bourbons selbst dann nicht erschlaffte, als er sich mit dem Blute eines Französischen Bourbons, des Herzogs von Enghien, befleckt hatte, und im Jahr 1808 mit der verrätherischen Entthronung der Spanischen Bourbons endigte. Der neue König von Spanien, Joseph Bonaparte, ward durch seinen Ursprung und das strenge Napoleonische Familiengesetz an den Willen seines Bruders geknüpft.

Als die Spanischen Bourbons durch die Anstrengungen ihres Volkes und Englands, und die Französischen durch den E- Eng⸗ lands, Oesterreichs, Preußens und Rußlands im Jahre 181 auf ihre Throne zurückgeführt wurden, lag der Gedanke einer möglichen Er neuerung des Familien⸗Vertrages nahe; jedem Versuch dazu ward je doch schon im Entstehen durch das Englische Kabinet vorgebeugt, welches ***) durch den Herzog von Wellington dem Französischen Mi nister der auswärtigen Angelegenheiten, Talleyrand, seinen Einspruch gegen jede Verbindung der beiden Regierungen erklären ließ, wodurch, nach Art des Familien⸗Vertrages, eine Gemeinschaftlichkeit beider in Beziehung auf Krieg und Frieden, herbeigeführt würde. Der Ein⸗ spruch Englands war an sich völlig begründet, indem der Familien⸗ Vertrag im Wesentlichen gegen England gerichtet ist, und England hatte ein Recht, zu verlangen, daß die Höfe, welche so eben durch seine Jahre langen unermeßlichen Anstrengungen auf ihre Throne zurückgeführt waren, ihr neues Daseyn nicht mit einem Schritte der Feindseligkeit gegen ihren gemeinschaftlichen Wohlthäter und Verbün⸗ deten beginnen sollten; es ist also seit jener Zeit weder von einer Erneuerung noch viel weniger aber von einer etwaigen Gülltigkeit eines durch den ganzen Gang der Weltgeschichte längst vernichteten Familien⸗Vertrages die Rede gewesen.

Hätten aber auch die beiden Höfe den Willen und die Macht besessen, einen Schritt zu wagen, welcher seiner Natur nach als eine Kriegs⸗Erklärung gegen England gelten mußte, so sind seitdem Ereig- nisse eingetreten, welche die Grundlagen des Familien⸗Vertrages völlig umgekehrt haben. Ludwig's XIV. Nachkommen haben seit 1830 aufgehört, in Frankreich zu regieren; derjenige Bourbon, welcher nach dem alten Staatsrecht der Französischen Monarchie den Thron anzu sprechen hatte, lebt in der Verbannung, und jeder Versuch der Spa⸗ nischen Regierung, ihn unter Berufung auf eine eingebildete Gültig.⸗ keit des Familien⸗Vertrages wiedereinzusetzen, würde die Juli⸗Monarchie als unbefugte Einmischung in die Französischen Angelegenheiten mit einer Kriegs⸗Erklärung erwiedert haben. Eben so ist aber auch in Spanien ein Zustand eingetreten, welcher jeden Gedanken an die An⸗ wendbarkeit des Familien⸗Vertrages zurückweist. Der Vertrag spricht nur von „Prinzen“, wie denn nach dem Gesetz und Herkommen der Bourbonischen Familie nur die Söhne zur Erbfolge gelangen; das Salische Gesetz ist bekanntlich durch Ferdinand VII. ohne Zustimmung der nächstberechtigten Agnaten umgestoßen worden; eine Prinzessin sitzt auf dem Spanischen Thron, und derjenige Spanische Bourbon, welcher zu Wiedererlangung seiner etwaigen Rechte in Gemäßheit des Familien⸗Vertrages, wenn er noch gälte die Hülfe der Französi⸗ schen Bourbons wenn sie in Frankreich regierten anrufen könnte, lebt als Gefangener der Französischen Regierung in Bourges.

Man sieht, daß so wenig von einer einseitig⸗ beliebten Gültigkeit als

*) Der Vertrag ward, wie Mirabcau am 25. August 1790 in der konstituirenden Versammlung erklärte, von dem „großmüthigen Spanien“ unterzeichnet, „sur les tronçons brisés de nos armes, sur la ruine de notre erédit, sur les débris de notre marine.“ Moniteur 1790, S. 983.

*) Moniteur vom Jahre 1793, Seite 317.

* ½%) Die „Dispatches of the Duke of Wellington“ enthalten darüb folgenden Bericht:

„The Duke of Wellington to Viscount Castlereagh.

Paris, 8. Sept. 1814.

. . I repeated to the Prince de Benevent your Lordships language,

that the wish of the British Government Was, that the best under-

standing should prevail between the Kings of France and Spain; and

that all, that was objected 10, was, that any hostile alliance should be

nature of the family compact, which should

entered into of the necessanly connect the two countries in ved in war 1

case either should be invol-

““

von der Anwendbarkeit jenes längst begrabenen Familien⸗Vertrages von 1761 jetzt noch ernstlich gesprochen werden kann.

„Eine Beziehung jenes Vertrages auf die Vermählung der Kö⸗ vißfe von Spanien, und die Forderung eines Rechtes, ihr in Folge desselben einen Gemahl aus dem Hause Bourbon aufzudrängen, ist völlig unhaltbar; auch bei dem Hause Orleans am wenigsten voraus⸗ zusetzen, welches nicht von Ludwig XIV. herstammt, und nicht parceque, sondern quoique Bourbon, den Französischen Thron bestiegen hat.

So viel ergiebt eine ruhige parteilose Betrachtung. Praktisch aber ist die Frage sofort bei ihrem Entstehen von Seiten derjenigen Macht gelöst worden, welche außer Spanien zunächst dabei betheiligt ist. Sir Robert Peel hat im Englischen Parlament gegen Alles, was die vollkommenste Unabhängigkeit der Spanischen Regierung be⸗ einträchtigen könnte, den entschiedensten Widerspruch eingelegt, und damit stillschweigend auch den 25sten Artikel des Familien⸗Vertrages beseitigt, welcher, sofern die Gültigkeit des Vertrages überall noch behauptet werden könnte, den Englischen Bemühungen um Abschlie⸗ ßung eines Handels⸗Vertrages mit Spanien, von Seiten der an⸗ zösischen Regierung mit Nutzen entgegengestellt werden könnte.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger

1843. 17. Mai. Luftdruck... 332,71“ Par. 332,66 Par. 333,10“ Poar. Luftwärme + 3,8°n. + 8,20 k. + 5,7⁰09 K. 9 10 . 0 5 20 Thaupunkt... + 2,1° kh. +† 3,72 n. + ,5,7 n. Duustsättigung 87 pCt. 81 pCt. 84 pcCt.

Wetter regnig. regnig. ball heiter. 0. 0. 0. Wärmewechsel +† 8,9⁰

ur 5 0 Wolkenzug... SW. + 5,00 R. Tagesmittel: 332,82 Par... + 5,9 K... + 3,8 R. 84 pcCt. 0.

Morgens Naecbmittags Abends V Beobachtung.

6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.

dquellwärme 7,40 K.

. 7 20 Flusswärme 7,80 R.

Ausdünstung 0,012] Rh. Niederschlag 0,069 Rb.

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Den 18. Mai 1843.

Pr. Cour. Brief. Geld. [Gem.

Pr. Cour. Brief. Geld.

Fonds. 5 Aclien.

Brl. Pots. Eisenb. 141 140 do. do. Prior. Obl. 102 ½R Mgd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. EKisenb. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Risenb. do. do. Prior. Obl. Rbein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Berl. Frankf. Bis. do. do. Prior. Obl. 0 b.-Schles. Eisb. Brl.-Stet. E. Lt. A. do. do. do. Lt. B.

Ft. Scbald-Sch. 3 ½ 103 ½ 1032

Preuss. Englische oObligat. 30. 4 103 Präm. Sch. der Secebandlung. 94 ½ Kur- u. Neumäöärk. Schuldverschr. 3 ½ Berliner Stadtd Obligationen. 3 ½ 103 ½ Danz. do. in Th. 48 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 102³* Grossh. Pos. do. 4 106 ¹½ do. do. 3 102 72 Ostpr. Pfandbr. 3 104 ¼ Pomm. do. 3 103 ½

103 ½¼ 125 103 ½ 102 ¼ 93 913 1193* 103 ½ 1084 114 115 ¼ 88* Gold al marco. 213 ½ e 9. hesg; 1b Friedrichsd'or. V 2 13 ½ Schlesische do. 95 5 And. Gldm. à 5 Th. 11552 1

Disconto.

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Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. 142

Wechsel- Cour S.

Geld.

Amsterdam 250 Pl. do. 250 Fl. 2 Mt. 1 300 MK. Kurz 150 ¼ 300 Mhb. 2 Mt. 149¾ 1 LSt. 3 Me. 6 26 ½ 300 Fr. 2 Mt. Wien in 20 „ĩ.... .. 150 Fl. 2 Mt. Augsburrg . 150 VI. Mt. Breslau 100 Thlr. 2 Mt. Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr. 1 4 1 100 PI. 2 Mt. 100 sSRbl.] 3 woch.

1419 IIlamburg 5„„

do.

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Auswärtige Börsen. 5 % Span. 20 ¼. Neue Aul. 20 ½.

Amsterdam, I4. Mai. Niederl. wirkl. Sch. 572

7. 4 . . 1 Antwerpen, 13. Mai. Zinsl. 5½.

IIamburg, 16. Mai. Bank-Actien 1645. Bugl. Russ. 111 ½ G.

Paris, 13. Mai. 5 % Rente fin cour. 120. 85. 3 % Reute fn cour. 82. 10. 5 % Neapl. au compt. 108. 75. 5 % Span. Rente 30. Pass. 4 ½.

Wien, 13. Màl. 5 % net. 110. 4 % 101. 3 % 77 . 25 % 1 % —. hank-Actien 1626. Anl. de 1834 141. de 1839 114

Königliche Schauspiele.

Freitag, 19. Mai. Im Schauspielhause: Die Schule des Lebens. Schauspiel in 5 Abth., von E. Raupach.

Sonnabend, 20. Mai. Im Schauspielhause: (Mad. Haizinger: Die Baronesse, als Gastrolle.)

Sonntag, 21. Mai. Im Opernhause: Don Juan. (Frau van Hasselt⸗Barth: Donna Anna; Herr Pfister: Don Octavio, als Gast⸗ rollen. Dlle. Marx: Elvira.) 8

Im Schauspielhause: Doktor Wespe.

Montag, 22. Mai. Im Schauspielhause: Zurücksetzung. (Dlle. Adolfine Neumann: Marie, als Gastrolle.) Hierauf: Zum ersten⸗ male wiederholt: Der aufrichtigste Freund, Lustspiel in 1 Akt. (Mad. Haizinger: Baronin Elise Seinwald, als Gastrolle.) 1

Dienstag, 23. Mai. Im Opernhause: Die Hugenotten. (Frau van Hasselt⸗Barth: Valentine, als Gastrolle.) Anfang der Oper halb 6 Uhr. 8 8

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc. 82

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Die Lästerschule.

Königestädtisches Theater.

Freitag, 19. Mai. Einen Jux will er sich machen. Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroyv. Musik von A. Müller.

Sonnabend, 20. Mai. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Maria, ossia: La Figlia del Reggimento. (Marie, oder die Tochter des Regiments. Reaaeee 21. Mai. Doktor Faust's Zauberkappchen, oder: Die Herberge im Walde.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. 1

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Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei. Pq11116161111641424

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S 8 8. viijssenschaft, Kunst und Literatur.

Die neueren Straf⸗ und Besserungs⸗Systeme. Erin⸗ nerungen aus einer Reise durch bemerkenswerthe Gefängnisse in Algier, Spanien, Portugal, England, Frankreich und Hol⸗ land. Von Julius Nudolf von M Mit 4 radirten Zeichnungen. Berlin, Veit, 1843. 8. 364 Seiten.

Ein belehrendes und zugleich anziehendes Werk. Der Herr Verfasser als Polizei-⸗Direktor und Regierungs-Nath wohl befähigt, über den Gegenstand aus eigener Erfahrung zu urtheilen, verbindet mit dem Ernste und der Gründlichkeit, den der so wichtige Gegenstand erfordert, eine heitere Darstellung, welche er als geschickter Zeichner mit geistreichen Abbildungen der Gefängnisse so wie der Sitten verschiedener Länder erläutert.

In dem ersten Abschnitte: „Ueber den Zweck der Strase und die Mittel zur Erreichung derselben“” führt er die zwei Amerikanischen Gefängniß⸗ Systeme, das Auburnsche mit geselligem, aber schweigsamen Arbeiten und das P ennsylvanische mit abgesperrtem Arbeiten an. Da er des edlen Briten Howard erwähnt, so hätte er auch des trefflichen Livingston gedenken können, dem Gefängniß⸗Resormer der neuen Welt, über den im Magazin für Literatur des Auslandes Nr. 40 44 d. J. nach Mignot ausführlicher berichtet ist. Unser Verfasser giebt der strengen Ab⸗ sonderung der Verbrecher, oder dem Pennsylvanischen Systeme, den Vorzug, wie auch Julius und Tocqueville gethan haben, und allerdings scheint dies zur Selbsterkenntniß, Reue und Besserung hinzuführen. Denn es ist eine Kranlheit unserer Zeit, die zärtlichfte Empfindsamkeit für Verbrecher und die kälteste Gleichgültigkeit für ehrliche Leute zu äußern. Nimmt diese Krankheit zu, so kommt es noch dahin, wie in Spanien und Italien, wo man dem Banditen aus Mitleid noch Mittel zur Flucht giebt. Auch darin muß man dem Herrn Verf. beistimmen, daß nur Männer von Männern, aber Weiber von Weibern besorgt werden müßten. Jedes Gefängniß könnte zur Inschrift den Spruch des Delphischen Orakels haben: „Erkenne Dich selbst!“ und mit Recht dringt er auf Gleichförmigkeit in allen Gefängnissen im ganzen Lande. Auch gegen die sterke Anhäufung der Verbrecher in Ei nem Gefängniß spricht der Verf. und führt an, daß die 1300 Gefangenen in Milbark zu London auf 800 haben vermindert werden müssen, weil Au⸗ genleiden, Fieber und andere Krankheiten entstanden. Doch dies lese man im Buche selbst nach, das Ernst und Gründlichkeit mit Scherz und Men schenliebe verbindet. So ist der Vorschlag vortrefflich, den Verbrecher nach abgelaufener Strafzeit nicht gleich in die volle Freiheit zu versetzen, weil das Erkennen der Besserung im Gefängniß nicht möglich ist, sondern in einen Mittelzustand, ein empurgatorio nach dem inferno. Er empfiehlt dazu vorzüglich Armen Kolonieen, wie er sie in Holland und im Mustergefängniß bei London, von wo die Sträflinge nach Kanada versetzt werden sollen,

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Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitur

Ich kann noch die Armen⸗Kolonie Ostwald bei Straß⸗ burg hinzufügen, welche der edle Maire S chützenberger auf einer un⸗ fruchtbaren Haide anlegte und die jetzt in fruchtbare Felder verwandelt ist. Auch in Dänemark, erinnere ich mich, sind glückliche Versuche mit solchen Zwangs⸗Kolonieen auf den Haiden Holsteins und Jütlands gemacht worden. Selbst in unserem Staate sehlt es an solchen Stellen nicht, z. B. in Pom mern, Preußen, Posen. Der Zweck der gesetzlichen Strafen ist Bestrafung des Verbrechens und Besserung des Verbrechers, „der Sache Feind, der Person Freund.“ I“ 1 G

In dem folgenden Abschnitte ist die Beschreibung einzelner Gefängnisse, als des Bagno in Toulon, des Militair⸗Gefängnisses in Algier, der Gefan genhäuser in Barcelona, Valencia, Alicante, Carthagena, Malaga, Lissabon, London, Paris und der Zwangs⸗Kolonieen in Holland enthalten, Alles mit lehrreichen Bemerkungen über Natur und Sitten des Landes. Seite 45 hätte bei den Bagno-⸗Wagen wegen größerer Deutlichkeit bemerkt werden können, daß es Zellenwagen sind, wo jeder Verbrecher, vom anderen ganz getrennt, aber nur an den Füßen geschlossen ist. Wir geben ein Beispiel über die Provence: „Die Luft ist, trotz der Nähe des Meeres, trocken und heiß, das Volk ist dumm und grob, Romantisches scheint die Vergangenheit der Gegenwart nicht hinterlassen zu haben; von Sängern habe ich nur Gassenhauer vernommen und von Heldenthaten nur Außergewöhnliches im Trinken und Prügeln in den Schänken und im Hafen bewundert.”“

Was Algier betrifft, so wird es aus der grellen Beschreibung desselben ganz erklärlich, warum die Eingebornen einen so tiefgewurzelten Widerwil jen gegen die Franzosen haben. Die Moscheen haben sie zu „Branntwein Spelunken, Puppen⸗Theatern, Latrinen und Gelagen viehischer Lust“ ent⸗ weiht. „Der Marschall Rovigo ließ eine Chaussee anlegen und dieselbe direkt über den Todten⸗Acker der Stadt führen (einen geheiligten Ort). Er begnügte sich nicht damit, die Gerippe ausgraben und rechts und lints am Wege zu ganzen Bergen aufthürmen zu lassen, sondern gestattete, daß sie zu Knochenmehl verbrannt und als Düngungsmittel öffentlich versteigert wurden.“ Wie ganz anders ehren die Briten die heiligen Gebräuche in ihren Kolonieen! Ist es da ein Wunder, daß ihre Niederlassungen besser blühen als die Französischen? Die Gräuel in Afghanistan geschahen in einem Lande, das sie nicht behalten wollten. Uebrigens verleugnen die leichtblütigen Franzosen auch im Militair⸗Gefängnisse ihre Natur nicht, und Sonntags, statt der Messe in der Kapelle beizuwohnen, die allerdings sehr feucht und schmutzig ist und also das Niederknieen fast unmöglich macht, besuchen sie lieber die Theaterproben, welche von lauter Gefangenen ausgeführt werden; vorzüglich Trauer⸗ und Schauerspiele von Sue, Hugo Wund Dumas. Von Besserung der Gefangenen kann da nicht die Rede seyn.

Schauderhaft ist es, daß, während in Barcelona die Irren wie wilde Thiere in weiten Käfigen den Mißhandlungen ihrer Schicksalsgefährten und denen der Vorübergehenden auf der Straße ausgesetzt sind, die Verbrecher vor ihrer Verurtheilung, was gewöhnlich erst nach 2 Jahren geschieht, mit ihren

gefunden hat.

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Spießgesellen in und außer dem Gefängnisse frei verkehren können und als Schoßkinder gehätschelt werden. Dagegen rühmt der Verf. das Zuchthaus zu Valencia als trefslich in Betracht der Reinlichkeit, Behandlung und Be⸗

lehrung der Gefangenen. Nach gleichem Muster sind die Zuchthäuser zu Sevilla und Toledo eingerichtet. Es giebt nämlich drei Arten von Ge⸗ fängnissen in Spanien: 1) Peninsular⸗Gefängnisse auf 1—2 Jahre, 2) Zucht⸗ und Besserungshäuser auf 2 8 Jahre, 3) Galeeren bis auf 10 Jahre; lebenslängliche Haft ist nicht gewöhnlich. Auch das Bagno in dem dürren Alicante ist äußerst reinlich, doch findet hier außer den sonntägli⸗

chen Andachten kein Unterricht statt. Murcia verödet seit der Herrschaft der Araber immer mehr, und auch die Seemacht in dem trefflichen Hafen Car⸗ thagena ist vernichtet, und wo sonst 10,000 Hafen⸗Arbeiter beschäftigt waren, stehen jetzt Disteln, Unkraut und Trümmern. Auch das hiesige Weiber⸗Gefäng

niß, wo blos Frauen die Aufsicht haben, war musterhaft. Die Wege von Gra⸗ nada machten einen heiteren Abstich gegen die vorigen dürren Strecken. In Ma⸗ laga wurde am Geburtstage der Königin der Grundstein zu des schändlich hinge⸗ richteten Torrijo's Denkmale gelegt. Höchst drollig ist die Beschreibung eines durch Nonnen abgeschlagenen Militair⸗Sturms aufs Kloster, das aufgehoben werden sollte. Das hiesige Polizei⸗Gefängniß war eine Hölle voll Schmutz, Nauch und Verbrechen und die Nachsicht der Polizeidiener unverantwortlich. In Hinsicht der Spanischen Münzen scheinen Irrthü⸗ mer stattzusinden. Ein Reo steht in keinem Wörterbuche und Münztafel, sondern nur Neal, der allmälig von 4 gGr. auf 3 gGr. herabgekommen ist; wogegen der Verf. den Neo S. 184 zu 2 ¾ Sgr. und S. 192 zu noch nicht ½ Sgr. angiebt.

In Lissabon sind Straßenpflaster, Schauspiel und vorzüglich Gefäng⸗ nisse in gleich elendem Zustande. Verbrecher, wenn sie Caution leisten, wer⸗ den freigelassen, um sich ganz bequem mit ihren Spießgesellen zu besprechen, Richter zu bestechen und Zeugen über Seite zu schaffen.

Sehr wahr schildert der Verf. die Prellerei auf den Englischen Dampf⸗ schiffen, die wir selbst erfahren haben. Dagegen ist die Londoner Straßen⸗ Polizei die ausgezeichnetste, die es giebt. In den Gefängnissen herrscht Reinlichkeit, Ordnung und Ruhe, nur die Unmöglichkeit, sich durch Arbeit etwas zu verdienen, so wie der Zutritt der Frauen zu männlichen Gefan⸗ genen, sind Mängel, ersteres, weil es sie hülflos entlaͤßt, letzteres, weil es ihre Sinnlichkeit aufregt.

In der Roquette zu Paris herrscht stille gemeinschaftliche Arbeit bei Tage und einsames Schlafen; die Gefangenen erhalten 3des Arbeitsver⸗ dienstes, halb sogleich, halb bei der Entlassung; die Kost ist gut, aber Rein⸗ lichkeit fehlt. Das Knaben⸗Gefängniß ist eine sechseckige Muster⸗Anstalt mit strenger Absonderung, Arbeit und Unterricht, aber die Knaben sehen bleich und gedrückt aus, wegen Mangel an frischer Luft und Bewegung.

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rre.

Allgemeiner Anzeiger für

schen Vormundschaft, Assessor Haenisch hierselbst, einge

die Preußeischen Staaten.

Ueber den Nachlaß und zwar über das Privat

. 1 I“ und welcher die von dem Herrn Finanz⸗Minister Excellenz

Bekanntmachungen. Nothwendiger Verkauf. Königliches Ober⸗Landesgericht zu Köslin.

Das Allodial-Rittergut Gersdorff im Kreise Bütow, abgeschätzt auf 25,445 Thlr. 17 Sgr., zufolge der nebst Hopothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll behufs Auseinander setzung der Erben am 9. August 1843, Vormittags um 11 Uhr, in unserem Kollegienhause subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgebo⸗ ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Köslin, den 24. Dezember 1842.

Königl. Ober⸗Landesgericht, Civil⸗

Bekanntmachung. Die unbekannten Erben 1) der am 26. September 1840 zu Kirchhayn, Luckauer Kreises, verstorbenen separirten Lieutenant Beutler, Marie Caroline geborenen Hartmann, und 2) der am 31. Januar 1839 zu Züllichau verstorbe⸗ nen verwittweten Majorin von Troschke— werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche im Termine am 1. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Referendar Riedel, im Instructions zimmer des Königl. Ober-⸗Landesgerichts hierselbst, ent weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Ulrici, v. Beyer und Justiz-Kom missarius Marquardt in Vorschlag gebracht werden, an zumelden und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls bei ihrem Ausbleiben der Nachlaß der Verstorbenen als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen wer den wird. Frankfurt a. O., den 31. Januar 1843. Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.

Publicandum.

Der letztwilligen Anordnung des verstorbenen von Wackenitz, weiland auf Clevenow ꝛc., und dem Antrage des für dessen Erbmasse verordneten Curatoris gemäß, wird hierdurch zur Nachricht und Beachtung für Alle, die es angehen kann, bekannt gemacht, daß der im Jahre 1834 mit Tode abgegangene Gutsbesitzer Carl von Wackenitz auf Clevenow ꝛc. in seinem am 27. No vember 1830 errichteten Testamente seine auf der In sel Rügen belegenen Güter Gr. Lipsitz und Ramitz nebst Saaten und Acker⸗Arbeit und denjenigen In ventarienstücken, welche derselbe den Pächtern dieser Güter zu eisern übergeben, mit einem immerwährenden Fideikommisse in der Maße belegt habe, daß solches in der Familie seiner Tochter Emilie, jetzt verwittweten Baronin von der Lancken⸗Wackenitz, als ein untheil⸗ bares Majorat bleiben soll und solches unter keinen Umständen mit Schulden belastet werden darf.

Datum Greifswald, den 26. April 1843.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. S.) Quistorp, Königl. Hofgerichtsrath.

111ppX“*“n Zum Zwecke der Verpachtung des den Greveschen Minorennen gehörenden, im Grimmer Kreise belegenen Gutes Kirch⸗Baggendorff auf 15 Jahre von Trinitatis d. J. ab sind Aufbots⸗Termine auf den 26. April, den 17. und 26. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgerichte anbe⸗ raumt, wozu Pachtliebhaber mit dem Bemerken hier⸗ mit geladen werden, daß das Gut zu jeder Zeit nach vorgängiger Meldung auf dem Hofe in Augenschein genommen, die grundleglichen Bedingungen aber vom Z4sten d. M. ab in der Kanzlei des Königl. Hofge⸗ richts sowohl, als bei dem Litis Curator der Greve⸗

sehen werden können.

Greifswald, den 13. April 1843.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Möller, Praeses. PEr JÖoö c l a m a.

Der Apothekergehülfe Johann Friedrich Beutler zu Nordhausen., außerehelicher Sohn des Amtsraths Beut⸗ ler und der unverehelichten Dorothea Krüger, geboren⸗ in Dobieszewo am 8. Februar 1784 und seit 1805 verschollen, ist durch das rechtskräftige Erkenntniß des Königl. Ober⸗Landesgerichts zu Bromberg vom 1. März 1842 für todt erklärt. Der seinen unbekannten Erben zum Kurator bestellte Justizrath Hahn hat ohne Erfolg eine Aufforderung an dieselben in dem Anzeiger des Apotheker⸗Vereins von Nord⸗Deutschland (Brandes Archiv) erlassen, sich zu melden. Nach §. 477. Tit. 9. Thl. I. Landrecht werden nunmehr die unbekannten Er⸗ ben des Johann Feiedrich Beutler und dessen Erbneh⸗ mer oder nächsten Verwandten hiermit öffentlich vorge⸗ laden, sich zur Begründung ihrer Ansprüche an den in unserem Depositorio befindlichen 800 Thlr. 4 Sgr.“ Pf. betragenden und den übirgen Nachlaß des Beutler vor, oder spätestens in dem vor unserem Deputirten Land nud Stadtgerichts⸗-Assessor v. Soldern hierselbst im Landgerichts⸗Gebäude auf den 20. Dezember d. J., Vormittags um 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprü⸗ chen an den Nachlaß präkludirt und der Nachlaß dem Fiskus als herrenloses Gut zugesprochen werden soll.

Schneidemühl, den 6. Januar 1843.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Februgr 1843. Das in der Elisabethstraße Nr. 65 und resp. Waß mannsstraße Nr. 34 und 34a belegene Mißigsche Grundstück, welches zum Theil noch nicht ausgebaut und in seinem jetzigen Zustande auf 5678 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt ist, soll

am 13. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf.

Behufs Aufhebung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 4. Januar 18493. Das in der Grenadierstraße Nr. 20 belegene Grund⸗ stück der Pflesserschen Erben, gerichtlich abgeschätzt zu

12002 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf., soll Theilungs halber am 29. August 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

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Auf den Antrag des Kaufmanns J. H. Z. Suse mihl hierselbst werden alle diejenigen, welche an das von dem Kaufmann L. E. Chrisien hierselbst mittelst Kaufkon tratts vom 25. Oktober 1842 an den Ertrahenten verkaufte, an der Steinbecker Straße Nr. 34 hierselbst belegene Wohnhaus c. p. aus der Besitzzeit des Verkäufers oder dessen Vorgänger dingliche Ansprüche und Forde⸗ rungen machen zu können sich berechtigt halten, hier⸗ durch geladen, solche in einem der auf den 16ten u. 30sten k. M. und 13. Juni d. J.,

1 jedesmal Morgens 10 Uhr,

angesetzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgerichte hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, widrigen falls sie damit durch die in Termino den 27. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, zu publizirende Präklusiv Sentenz von dem gedachten Hause c. p. für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.

Datum Greifswald, den 28. April 1843.

Direktor u. Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Teßmann.

Handlungs⸗Vermögen des am 5. Dezember 1842 ver storbenen Kaufmanns und Weinhändlers Jean Baptiste Jeannottat ist heute der erbschaftliche Liguidations⸗Pro zeß eröffnet und der Herr Justizrath Türcke vorläufig der Masse zum Kurator bestellt. Alle unbekannten Gläu⸗ biger des Gemeinschuldners werden hierdurch vorgeladen am 12. September d. J., Vormitt. 11 Uhr, im Stadtgericht, Nr. 19, Königsstraße, eine Treppe hoch, vor dem Königlichen Stadtgerichts Rath Herrn Faelli gen ihre Ansprüche an die Masse gehörig anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über die Beibehaltung des bestellten. Interims⸗Kurators oder die Wahl eines anderen zu vereinigen, unter der Verwarnung, daß die außenblei⸗ benden Creditores aller ihrer etwanigen Vorrechte ver lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an das jenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger von der Masse noch übrig bleiben möchte, ver⸗ wiesen werden sollen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschla gen die Herren Justiz⸗Kommissarien Moers und von Wrochem. Berlin, den 22. April 1843. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenzien. Abtheilung für Kredit⸗, Subhastations und Nachlaß⸗ 1 Sachen. Der Frühjahrs⸗Wollmarkt in Posen wird auch in diesem Jahre an den Tagen vom 7. bis 10. Juni abgehalten werden. Posen, den 11. Mai 1843. W8

Nieder⸗Schlesisch⸗Maͤrkische Eisenbahn. Mit Bezug auf die unter dem 7ten dieses Monats

von dem Comité der Nieder⸗Schlesisch Märkischen Ei⸗ senbahn⸗Gesellschaft erlassene Bekanntmachung brin⸗ gen wir hierdurch zur Kenntniß, daß, nach der von des Herrn Finanz⸗Ministers Excellenz genehmigten Verein barung, die Theilnehmer der ehemaligen Nieder⸗Schle sischen Gesellschaft berechtigt sind, sich mit einem glei⸗ chen oder minderen als dem früher gezeichneten Actien⸗ Betrage bei dem neuen Unternehmen unter sofortiger Einzahlung von 10 Prozent der zu zeichnenden Summe zu betheiligen; es bezieht sich dies indeß nur auf die jenigen Interessenten, welche sich nicht durch Zeichnun⸗ gen bei Herrn Arons Wolff in Berlin betheiligt ha⸗ ben, und auch nur auf ursprüngliche Zeichner, nicht auf diejenigen, welche an deren Stelle durch Cession getreten sind.

In Folge dessen fordern wir die Theilnehmer der ehemaligen Nieder⸗Schlesischen Eisenbahn Gesellschaft hierdurch auf, sich bis spätestens den 27. Mai zu er⸗ klären, ob sie der Nieder⸗Schlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft auf Höhe oder innerhalb der früher von ihnen gezeichneten Actien⸗Summen beitreten wol⸗ len? und für den Fall, daß sie dies beabsichtigen, un⸗ ter der Adresse des Handlungshauses C. T. Löbbecke und Comp. hierselbst franko einzusenden.

1) 10 Prozent der Actien Summe, auf Höhe deren

sie sich betheiligen wollen,

2) die ihnen von der früheren Nieder⸗Schlesischen Eisenbahn Gesellschaft über ihren Beitritt resp. Einzahlung ausgestellte Bescheinigung resp. Quit⸗ tung, 1

3) eine von ihnen unterzeichnete, in der unten ver⸗ merkten Form ausgestellte Beitritts⸗Erklärung.

Diejenigen, welche sich binnen der gestellten Frist entweder gar nicht erklären oder den vorstehenden Be⸗ dingungen nicht genügen, werden, als auf jede Theil⸗ nahme an der neuen Gesellschaft verzichtend, erachtet.

Die früher geleisteten An⸗ und Einzahlungen auf Actien⸗Zeichnungen können nach der vom Staate ge⸗ troffenen Anordnung bei dieser neuen Zeichnung nicht in Anrechnung gebracht, mithin von den einzusenden⸗ den 10 Prozent nicht abgezogen werden. Der Plan,

aufgestellten Bedingungen für die Bildung der neuen Gesellschaft enthält, ist hier innerhalb 8 Tagen in dem Büreau der Ober⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, in den Städten Frankfurt, Guben, Sagan, Sorau, Sprottau, Glogau, Bunzlow, Görlitz, Haynau, Lieg nitz und Neumarkt aber bei den Wohllöblichen Magi⸗ sträten einzusehen. Breslau, den 11. Mai 1843. Das Comité der Nieder⸗Schlesisch⸗Märkischen Eisen bahn⸗Gesellschaft in Breslau.

von Löbbecke. Ferd. Schiller. Schema der Beitritts⸗Erklärung.

Ich Endesunterzeichneter erkläre hierdurch, daß ich der unter dem Namen der Nieder⸗Schlesisch⸗Märkischen gebildeten, auf ein Kapital von 8 Millionen fundirten Eisenbahn⸗Gesellschaft mit einem Actien⸗Kapitale von oder Stück Actien beitrete und mich sowohl den von des Herrn Finanz⸗Ministers Ex⸗ cellenz durch den Erlaß vom 3. Mai cr. aufgestellten Bedingungen, als dem von der Gesellschaft zu beschlie ßenden und von dem Staate zu genehmigenden Sta⸗ tute, unterwerfe, auch insbesondere auf jedes Anrecht der Rückforderung der von mir eingezahlten 10 Pro zent verzichte, sofern die von dem künftigen Gesell⸗ schafts Vorstande auszuschreibenden ferneren Einzah⸗ lungen auf den gezeichneten Actien⸗Betrag von mir nicht in der festzusetzenden Zeit geleistet werden sollen.

(Ort. Datum. Unterschrift.)

Passagier-Dampfschifffahrten zwise chen Potsdam und der Pfaueninsel. Während der diesjährigen Sommer⸗Monate wird, wie in den früheren Jahren, zwischen Potsdam und der Pfaueninsel, wenn letzterer Ort dem Publikum geöffnet ist, vom 18tenc, jedoch nur des Donnerstags

eine regelmäßige Personenfahrt unterhalten werden. Die

Abfahrtsstunden sind sestgesetzt: 1 von Potsdam um 7 ½. 9. 12. 2, 4. 8 ¾ Uhr, der Pfaueninsel 8. 10. 1. 2 ½. 4 ½. 6 ½ » Preis eines Fahrbillets zur Hin⸗- oder Rückfahrt 4 Sgr.,

Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Zwischen Potsdam und Hamburg, (Dampfb. „Falke“.) 8 Abfahrt Freitag den 19ten c., Nachm. 3 Uhr. (Dauer der Reise incl. Aufenthalt 24 à 25 Stunden.) Vom 22sten c. wird ein zweites neues Passagier⸗ boot („Prinz Carl von Preußen“) zwischen Potsdam und Hamburg in Fahrt gesetzt. Die regelmäßige Ab⸗ fahrten erfolgen dann von Potsdam: Montags u. Freitags 3 Uhr Nachm. Hamburg: dito » Donnerstags 5 Morg. Preis eines Passagierbillets zur ersten Kajüte 8 Thlr., zur zweiten Kajüte 6 Thlr., Kinder unter 10 Jahren zahlen die Hälfte, und Familien von drei Personen und darüber genießen die Begünstigung, nur des Passa⸗ giergeldes zu entrichten. 8 Guͤterfahrt zwischen Berlin und Hamburg. (Dampfböte „Delphin“ und „Berlin“.) 1 Die Abfahrten erfolgen regelmäßig von beiden Plätzen zugleich, jeden Sonntag Morgen. Anker, Dsch. Agent d. Königl. Seehdlg. Taubenstr. 10.

Londoner Union-Lebens- Ver sicherungs-Societt. Die Grundzüge der obigen Anstalt sind: Ie Vollkommene Sicherstelluang ihrer Interessenten durch den garantirenden Fonds; keine Verantwortlichkeit der Versicherten für die Verluste der Societät, also: keine Verpflichtung 3 zu Nachschüssen;

und gleichwohl Antheil an dem Nutzen aus de

Drittheile des Avances).

Gesechift (wei