1843 / 150 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Wir Friedrich Wilhelm ꝛc. ꝛc. haben auf den ennaß Unserer getreuen Stände der Rhein⸗Provinz die Vorschriften her bie 1.J10879. der Friedensgerichte einer Revision unterwerfen lassen und verordnen e-- mehr auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums und nach erfordertem Gut achten einer aus Mitgliedern des Staatsrathes ernannten Kommission für den Bezirk des Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln, was folgt: 1

§. 1. Die im §. 1. der Verordnung vom 7. Juni 1821 bestimmte Summe, bis zu deren Höhe die Friedensgerichte in bloß persönlichen und Mobiliarsachen mit Zulassung der Appellation zu erkennen befugt sind, wird von 300 Thlrn. auf 100 Thlr. herabgesetzt. Sb

§. 2. Die Friedeusgerichte erkennen fortan, wenn ein schriftlicher Mieths⸗Vertrag vorliegt, auf die Räumung gemietheter Häuser oder Woh⸗ nungen, sofern die Klage auf die Nichtzahlung des Miethszinses oder auf den Ablauf der Miethszeit gegründet wird und der jährliche Miethszins die Summe von 50 Thalern nicht übersteigt, wogegen ihre Kompetenz bei dem Vorhandenseyn eines nur mündlich abgeschlossenen Mieths⸗Vertrages unbeschränkt ist. Sind in einem und demselben Vertrage ein Haus oder eine Wohnung und andere Grundstücke zur Benutzung uͤberlassen worden, so gehört die Räumungs⸗Klage nur dann vor das Friedensgericht, wenn das Haus oder die Wohnung als Haupt⸗Gegenstand des Vertrags anzu⸗ sehen ist.

§. 3. Lassen sich Parteien über eine Sache, die ihrer Natur nach zur Kompetenz der Handelsgerichte gehört, bei dem Friedensgerichte ein, so fin⸗ den gegen das ergangene Erkenntniß eben die Rechtsmittel wie gegen andere Erkenntnisse der Friedensgerichte statt. Auf den in Handelssachen sonst zu⸗ lassigen Personal⸗Arrest kann jedoch in diesem Falle von dem Friedensge⸗

richte nicht erkannt werden. §. 4. Innerhalb ihrer Kompetenz und unter den im Art. 472 der Creil⸗Prozeß Ordnung enthaltenen Beschränkungen sollen die Friedensgerichte kuͤnstig auch über den Einspruch erkennen, welcher gegen die auf den Grund eines von ihm erlassenen Erkenntnisses eingeleitete Mobiliar⸗Execution von dem Verurtheilten erhoben wird. §. 5. Eben so steht den Friedensgerichten innerhalb der im §. 1 ge⸗ genwaärtiger Verordnung festgesetzten Kompetenz die Entscheidung über die Einsprüche gegen solche Mobiliar⸗Exccutionen zu, welche auf Grund von Notariats⸗Akten oder zur Betreibung der durch Urtheile der Strafgerichte festgesetzten Civil⸗Entschädigungen eingeleitet worden sind. §. 6. Mit derselben Beschränkung hinsichtlich der Kompetenz (§. 1) erkennen die Friedensgerichte über die Ansprüche, welche von dritten Perso nen auf die bei dem Schuldner gepfändeten Mobiliar Gegenstände erhoben werden. §. 7. Die Friedensgerichte sind in den Fällen, welche sie für drin gend erachten, befugt, auf den Grund der Art. 558, 819 und 826 der Civil-⸗Prozeß⸗Ordnung, die Ermächtigung zum Arrestschlage zu ertheilen. Auch steht ihnen die Befugniß zu, über die Gültigkeit eines Arrestschlages zu erkennen, zu dem sie die Ermächtigung ertheilt haben, jedoch nur inner halb der allgemeinen Bestimmungen (§. 1.) über die ihnen verliehene Kompetenz. §. 8. Als Polizeirichter haben die Friedensrichter, ohne Rücksicht auf das Maß der gesetzlichen Strafe, über alle Contraventionen zu erkennen, welche nach Inhalt der Gesetze polizeilich geahndet werden sollen, oder deren Strafe ausdrücklich als eine polizeiliche bezeichnet ist, insofern nicht in dem betreffenden Gesetze selbst ein Anderes angeordnet worden. §. 9. Der §. 2 der Verordnung vom 7. Juni 1821 wird aufgehoben. Die Ladungen vor das Friedensgericht erfolgen künftig wieder nach den Vorschriften der Civilprozeß⸗Ordnung. §. 10. Die Entscheidungen der Friedensrichter über possessorische, so wie über Räumungsklagen (§. 2), sind ohne Ausnahme der Avppellation unterworfen. Die Friedensrichter können jedoch die provisorische Vollstreck barkeit ihrer die Räumung eines Hauses oder einer Wohnung aussprechen den Urtheile mit oder ohne Bürgschaftsbestellung verordnen. §. 11. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf die zur Zeit der Publication schon rechtshängigen Sachen. §. 12. So weit die bisher bestandenen Gesetze durch die gegenwärtige Verordnung nicht abgeändert sind, bleiben dieselben in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige⸗ drucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Potsdam, den 11. Mai 1843.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

Freiherr von M üffling. hler. von Savigny. Beglaubigt: Für den Staats⸗Secretair: Bornemann.

Breslau, 26. Mai. (Bresl. Z.) In Betreff der Weiter⸗ führung der Ober⸗Schlesischen Eisenbahn von Oppeln bis zur Lan⸗ desgränze hat der Herr Finanz⸗Minister auf Grund der Beschlüsse und Anträge der letzten General-Versammlung zwar die finanzielle Einheit der gesammten Bahn, die Beschaffung der nothwendigen Geldmittel durch eine Gesellschaft dagegen nur in so weit genehmigt, daß der Abschluß mit einer solchen Gesellschaft ohne Gewährung

einer besonderen Provision (welche auf 2 pCt. arbitrirt war) erfol⸗ gen müßte.

Magdeburg, 26. Mai. Unsere Dampfschifffahrt erfreut sich in diesem Jahre, durch den schönsten Wasserstand begünstigt, guter Resultate, und werden namentlich die außer den täglichen Passagier⸗ fahrten noch eingerichteten zweimaligen wöchentlichen, Abends von hier und Hamburg abgehenden Eil⸗- und Nachtfahrten stark frequentirt, da

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solche an sfkeiner Station anhalten und die Reise niederwärts in 16 Stunden, stromaufwärts hingegen in 32 Stunden vollenden, daher selbst gegen den Strom noch einige Stunden früher hier eintreffen als die Schnellpost von Hamburg. Da diese Eilfahrten sowohl bei der Abfahrt als Ankunft mit den Eisenbahnzügen nach und von Leipzig und Berlin genau korrespondiren, so ist wohl zu erwarten, daß für die Folge noch mehrere Abendfahrten eingerichtet werden.

Bei dem geringen Tiefgang der hiesigen Dampsschiffe, welcher in diesem Jahre durchschnittlich auf 18 bis 21 Zoll gebracht worden ist, und den Transportmitteln, welche der Dampfschifffahrts Gesellschaft zu Gebote stehen, darf man sich überhaupt der Hoffnung überlassen, daß unter allen Umständen die Dampsschifffahrt einen ununterbroche⸗ nen Fortgang haben wird, und bei der Eleganz und Bequemlichkeit, welche die Schiffe darbieten, gewähren sie den Reisenden Annehmlich⸗ keiten, welche kein anderes Transportmittel zu bieten im Stande

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seyn dürfte.

Magdeburg, 27. Mai. Zu der gestrigen General⸗Ver⸗ sammlung der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle Leipziger Eisenbahn⸗Gesell schaft hatte sich eine große Anzahl von Actionairen eingefunden. Nachdem der Vorsitzende die Verhandlungen durch Bezeichnung der zur Berathung vorliegenden Gegenstände eröffnet hatte, wurde zuerst der Geschäfts-Bericht des Direktoriums und sodann der Entwurf eines Statuts zu einer Pensions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse für Ge⸗ sellschafts⸗Beamte vorgetragen. Die Versammlung genehmigte den Statuts⸗Entwurf und bewilligte zur Gründung dieses Instituts ein Kapital von 10,000 Rthlr., als den Betrag, welcher bei Ausgabe der Prioritäts⸗Actien gewonnen worden sey.

Demnächst kamen die beiden, in der vorjährigen General⸗Ver⸗ sammlung eingebrachten und in der Einladung bekannt gemachten Anträge, daß 1) der Ausschuß ohne Genehmigung der General⸗ Versammlung nicht über 1 pCt. des Anlage ⸗Kapitals für den Re serve-Fonds bestimmen und 2) jedes Ausschuß⸗Mitglied künftig 15 20 Actien bei der Gesellschafts⸗Kasse deponiren solle, zur Berathung. Nachdem der erste Antrag mehrfach erörtert worden war, wurde derselbe mit 382 gegen 368 Stimmen angenommen. Der zweite Antrag kam nicht zur Abstimmung, weil der Antragsteller in Folge der stattgefundenen Diskussion erklärte, seinen Antrag dahin modifi⸗ ziren zu wollen, daß nicht der Besitz von 15— 20 Actien, sondern nur von 5 Actien zur Qualisication eines Ausschuß⸗ Mitgliedes er forderlich seyn solle. Als hierauf entgegnet wurde, daß dies eine neue Proposition sey, vereinigte man sich dahin, daß in der nächsten General-Versammlung Beschluß darüber gefaßt werde.

Drei andere Anträge, welche ein Actionair gestellt hatte, lehnte die Versammlung durch Acclamation ab.

Bevor die Einsammlung der Stimmzettel behufs der Wahl von 8 neuen Mitgliedern des Ausschusses und 4 neuen Stellvertretern stattfand, kam noch die Frage zur Sprache, ob bei Kontrakts⸗Ver⸗ hältnissen mit der hiesigen Dampfschifffahrts⸗Compagnie diejenigen Ausschuß⸗Mitglieder, welche zur Direction der gedachten Compagnie gehören, verpflichtet seyen, aus dem Ausschusse auszuscheiden? Der Beschluß darüber wurde bis zur nächsten General⸗ Versammlung vertagt.

Königsberg, 26. Mai. Auf der hiesigen Universität befanden sich im vorigen Winter⸗Semester 350 Studirende. Davon sind im Laufe desselben 39 abgegangen, dagegen zu Ostern durch 47 neu im matrikulirte ersetzt worden, so daß im gegenwärtigen Sommer⸗Se⸗ mester die Zahl der immatrikulirten Studirenden 358 beträgt. Von diesen sind 338 Inländer und 20 Ausländer. Nach ihren Beruss⸗ fächern gehören 80 der theologischen, 72 der juristischen, 78 der medi zinischen und 128 der philosophischen Fakultät an, welche letztere zu⸗ gleich die 45 Kameralisten mit in sich begreift. Außerdem nehmen 19

nicht immatrikulirte Chirurgen an den Vorlesungen ihres Faches Antheil.

Spremberg, 22. Mai. Auf dem heutigen Frühjahrs Woll markte hierselbst wurden circa 400 Ctr. Mittelwolle zu den Preisen von 45 bis 55 Rthlr. abgesetzt. Eine ansehnliche Quantität blieb unverkauft und verließ den Markt, weil die Preise den Produzenten

zu niedrig schienen.

Berichtigung. In dem gestrigen Blatte der St. Ztg. ist in

der telegraphischen Depesche aus Madrid statt Gomez: Gomcz Be cerra zu lesen.

Berlin-Frankfurter Eisenbahn.

In der Wo* he vom 21. bis 27. Mai 1843 sind auf der Berlin- Frankfurter Eisenbahn 4499 Personen befördert worden.

1

Meteorolog ische Beobachtungen.

s Nachmittags

2 Uhr.

Abeuds 10 Uhr.

1843. 28. Mai.

Morgens Nach einmaliger

6 Uhr. Beobachtung.

Lufidruck 331,84 Par. 331,32 P'er. 333,31“ Par. aellwäürme 7,5° k. Luftwärme . .. + 11,3* R. + 15,5° K. + 9,6°° R. Flusswürme 12,09 R. Thaupunkt. + 6,3⁰°0 R. + 10,3°9 K. + 6,8 ⁰0 R. Bodenwärme 8,90 1h. Dunstsüttigung 79 pECt. 73 pCt. 85 pct. Ausdünstung 0,011, Rb. Wetter . trüb. regnig. heiter. Niederschlag 0,068 Hb. W. W. W. Wärmewechsel 15,8“ W. w. + 8,2 ° n. 332,16 Par.. + 12,1° h.. + 8,5°n. 79 pct. w.

.—

Wolkenzug... Tagesmittel:

EEEI11111A““ Den 29. Mai 1843.

Pr. Cour. Brief. Geld. [Cem.

l'r. Cour.

Helien. Brief.] Seld.

Fonds. 5

Brl. P'ots. Bisenb. 137 do. do. Prior. Obl. 103 Mgd. Lpz. Bisenb. do. do. Prior. Obl.* 103 ½ Brl. Anb. Eisenb. 127 2 do. do. Prior. Obl. 103 ½ Düss.Elb. Eisenb. 5 72 do. do. Prior. Obl.* 93 ¼ Hhein. Eisenb. 70 ½ do. do. Prior. O bl. 4 95 2 Berl. Frankf. Kis. 120 1 19 ¼ do. do. Prior. Obl. 103 0 b. Schles. Eishb. 108 ¼ Brl.-Stet. E. Lt. A. 1143 do. do. do. Lt. B. 11 1 213 ½ Friedrichsd'or. 5 13 ¼ Aud. Gldm. à 5 Th. 1! 21

Disconto. 8

Preuss. Euglische Obligat. 30. 4

Sch. der 94

103

Pröm. Seebandlung.

Kur- n. Neumörk. Schuldverschr.

Stadt

3 ½ 102 ½¼ Herliner

Obligationen. 103 ½ Danz. do. in Th. 18 Westpr. Pfandhbr. 8 102⅔ 102 ½ Grossh. Pos. do. 106 102 104 ¼ 103 ½ 103ʃ 102

109¼ do. d0. 3

Ostpr. Pfaudbr. 1033,

102² ½ 102 101*

27 un. do. Pom Gold al marco.

Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

Auswärtige Börsen. IIlamburg, 27. Mai. Bank-Actien 1655. Bugl. Russ. III. Paris 24. Mai. 5 % Rente fin cour. 121. 25. 3 % Kente fin cour. 82. 15. 5 % Neapl. au compt. 108. 30. 5 % Span. nnuhg⸗ 29 ½. e. 1 Wien . 24. Mai 5 % Met. I10 ⅛. 10% 10] 7. 3 % 7 7¼. Bank-Actien 1650. Aunl. de 1834 142 ½. de 1839 114 1

1 24 % —.

0

Königliche Schauspiele. Dienstag, 30. Mai. Im Opernhause: Auf Begehren: Don Juan, Oper in 2 Akten. Musik von Mozart. (Frau van Hasselt Barth: Donna Anna, Herr Pfister: Don Octavio, als Gastrollen.) Im Schauspielhause: 1) Lorage ou: Un téete-- tête, comédie en 1 acte et en prose, par MM. Frédéric Soulié et Laurenein. 2) La seconde représentation de Davis ou: Le bonheur d'être fou, vaudeville nouveau en 2 actes, par M. Fournier. Mittwoch, 31. Mai. Im Schauspielhause: Der aufrichtigste Freund. (Mad. Haizinger: Baronin Seinwald.) Hierauf: Der Zögling. (Mad. Haizinger: Gräfin von Werdenbach und Dlle. Neu⸗ mann: Ida von Grünau, als Gastrollen.) Donnerstag, 1. Juni. Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Dom Sebastiam, dramatisches Gedicht in 5 Abth., von Dr. A. E. Wollheim.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 30. Mai. Auf Begehren: Das Fest der Handwer⸗ ker. Vaudeville in 1 Akt, von L. Angely. Vorher: Vetter Benedict. Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. 8

Mittwoch, 31. Mai. (Zum Schluß der Italienischen Opern⸗ Vorstellungen.) Belisario. .“

Donnerstag, 1. Juni. Zum erstenmale: Die beiden Brigadiers. Lustspiel in 2 Akten. Nach Rosier von B. A. Herrmann. Hierauf: Die Reise zur Hochzeit.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.

rrwene

Allgemeiner Anzeiger für

im Oberbarnimschen Kreise der Mittelmark, abgeschätzt auf 138,091 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hopothekenschein und Bedingungen in der Registratur iSIe, hine Vormittag 9 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kammergerichts⸗Rath There min, subhastirt werden.

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kammergericht.

Das Vol. III. p. 361 des Kammergerichtlichen Ho pothekenbuchs verzeichnete Allodial Rittergut Alt⸗Ranft

einzusehenden

Ediktal⸗Citation. Die Handlung A. J. Stargardt C Söhne zu Schwe⸗ rin ga. d. W. hat gegen den früher in Dürnhund wohnhaft gewesenen Gutsbesitzer Arendt auf Grund der vom Letzteren ausgestellten Bescheinigung de dato . Posen den 8. Juni 1842 geklagt mit dem Antrage: ihn zur Lieferung von 50 Tonnen Spiritus zu 120 0 Quart nach Posen oder Schwerin gegen Erlegung des Rest⸗Kaufgeldes mit 100 Thlr. oder zur Zah lung des erhaltenen Angeldes mit 500 Thlr. und 4 Thlr. Entschädigung für jede der 50 Tonnen Spiritus zu verurtheilen.

Da sich nun der Verklagte von seinem Wohnsitz aus Dürnhund entfernt und sein jetziger Aufenthalts⸗ ort ganz unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch öf⸗ fentlich zu dem auf den 13. September c., Vor⸗ mittags um 9 Uhr, im mündlichen Verfahren hierselbst vor versammeltem Gericht anstehenden Termin vorge⸗ laden, persönlich oder durch einen gesetzlich mit Infor⸗ mation versehenen Bevollmächtigten zu erscheinen, weil sonst nach den Anträgen der Kläger, so weit sie recht lich sind, gegen ihn in contumaciam erkannt werden wird.

Die etwanige Beantwortung der Klage, besonders, wenn Gegenansprüche anzubringen, oder Thatsachen anzuführen, oder Beweismittel anzugeben sind, muß, woeenn die Gegenerklärung noch nöthig ist, so zeitig ein⸗ gereicht werden, daß sie noch den Klägern vor dem Termine zeitig genug mitgetheilt werden kann. Geschieht

skazanie

osobiscie lub wedlug

stanic.

P 9 2 86

Dom handlowy 1 Skwierzynie skarzyt na przeciw Arendtowi, dawniej W Chudopsicach zamieszkalemu 1 (undamencie wystawionego Przez tegoz poswiadeze nia d. d. Poznan dnia 8 Czerwen 1842 z wnioskiem. negozs na

spiritusu po 120 kwart do Poznania lub Skwie-

rzyny za ztozeniem reszty ceny kupna w kwocie

100 Talaréw, albo na zaptacenie odebranego za-

dalku w ilosci 500 Talaröw i1 4 TPal. nadgrody

za kabda. nychze 50 beczek spritusu.

Poniewaz sie Pozwany z siedliska swego Chu dopsic oddalit 1 b wiadomym nie jest, practo go sic niniejszém publi- cznie na termin dnia 13. Wrzeésnia v. b6 sodzinic 9 do ustnej rozprawy przed zgromadzonem ist, Sadem tutejszem wyznaczony przezs opatrzonego plenipotenta stawit, wniosköw powodöw, o ile wione sa, na przcciw niemu zaocznie uznaném 2o0-

Odpowied⸗? na skarge W szezegolnosci gdy wzajemne pretensye roszczone byd⸗ maja, lub czyny do Pprzyto- ezenia, albo dowody do podania s4, nalesy, jezeli deklaracya na to jeszcze potrzebna jest, tak wezeésnie nadeslaé, aby takowa jeszcze powodom, dosyé rychlo przed terminem,

Graetz, den 3. Mai 1843.

Januar 1844,

e d ) k t a 11 Stargarndt et Synowite W

beschlossen worden.

Dziedzicowi na

odstawienie 50 ciu beczek

pobyk weale

Je8o teragnte]s2„

zZapozy wa, aby 816 Prawnie w Informacya z2-— bowiem inaczej

Susprawiedli-

ges baar eingezahlt.

8

die verbliebenen Actien verfügt.

zakomunikowana bydé mogla. Jezeli

dies nicht, so wird darauf beim Widerspruch der Klä ger fur diese Instanz nicht mehr Rücksicht genommen.

Konigl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht Mschle Michels.

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

In der gestrigen General- Versammlung der Berlin Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft ist, unter höchster Ge⸗ nehmigung, die Ausführung einer Eisenbahn von Stet⸗ tin nach Stargard als integrirender Theil unserer Bahn Der nun noch nöthige Geldbedarf soll, nach Genehmigung des Staats, durch Emittirung mehrerer Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Actien Lit. N. aufgebracht und deren Zeichnung zunächst nur den Actio⸗ nairs unserer Bahn anheimgestellt werden, dergestalt, daß jeder derselben berechtigt seon soll, bis zur Hälfte seines jetzigen Actien⸗Belrages sich bei dieser Zeichnung zum pari Empfangen betheiligen zu können.

Der Gesellschaft gegenüber kann nur der als Actio⸗ nair und befugt, diese Berechtigung auszuüben, nommen werden, welcher die Actien originaliter prä- sentirt. Die zu diesem Behufe präsentirten Actien wer den zum Zeichen, daß obige Befugniß darauf ausgeübt mit der Stempelung: „notirt“ quer oben rechts in der Einfassung der Actien, versehen und sogleich zurückgegeben; der Zeichner vollzieht eine Verpflichtung und erhält deren Ausfertigung von uns mit Anerkenntniß der geschehenen Annahme der Zeichnung.

Bei der Zeichnung werden 10 Prozent deren Betra

Die Frist zur Ausübung dieser Berechtigung wird bis inclusive den 10. Juli d. J offen gelassen; wer diese verabsäumt, verliert unbedingt das ihm bis dahin eingeräumte Recht, und es wird sodann anderweitig über

Zeichnung und Stempelung wird hier auf unserem hnung )

die Preußischen Staaten.

t0 ni n9! pi te dly Pray przaccrwnosei bowodow. 8 na takowa w 10] instancyl su2 mnie bedzie wzigled bran). Grodzisk dnia 390 Maja 1843. Krolewsko Pruski Sad Ziemsko Miejski Michels

Büreau täglich an⸗- und vorgenommen; doch sollen auch in Berlin in unserem Bahnhofs⸗Gebäude mehrere Tage, nämlich 13., 14. und 15., und 27., 28. und 29. Juni, Vormittags 9—1 Uhr, dazu bestimmt seyn. 1 Zeichnungs-Formulare sind hier und im Bahnhofs⸗ Büreau zu Berlin entgegenzunehmen. Stettin, den 27. Mai 1843. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Masche. Ebeling. Witte.

82

Cs Zum öffentlich meistbietenden Verlaufe der den Kei serschen Erben hierselbst gehörigen Hof⸗Apotheke, mit den derselben zustehenden Rechten und Privilegien, den dazu gehörigen Gebäuden und Inventarien, ist dritter und letzter Termin auf 8

ben 298, u, J. Morgens 10 Uhr, am Rathhause hierselbst angesetzt, zu welchem Kauflustige hiermit eingeladen werden.

Detmold, den 10. Mai 1843.

Magistrat daselbst. Runnenberg.

ode ist unter dem 27.

magF waß; 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. ½ Jahr.

9. aibez6s.

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ige muemne e. i⸗

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8 kthlr. - 1 Jahr. 44 in allen Theilen der Monarchie 8 ) ohne Preiserhöhung. 9 8

8 1189 v1X4X“

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No. 150.

111““ Amtliche Nachrichten. 1 Landtags⸗Angelegenheiten. Rhein-Provinz. T üsseldorf. Debatten über die Anstellung eines Stenographen und über eine Adresse. Frankreich. Dep utirten Kammer. Supplementar Kredite für Al⸗ gier: der Kriegs⸗Minister; Thiers. Paris. Briefe aus Paris (Die Debatten über Algier; Hafen-Anlagen daselbst; die Gesetze über das Jagdrecht und die Umprägung der Münzen. Schritte gegen die gänzliche Auflösung der legitimistischen Partei.) v 8*

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Peel’s Erklärung hin⸗ sichtlich des Griechischen Anleihe Gesuchs. Ueber die Kosten der Trup

pensendung nach Irland. Erklärungen über die Kanadische Kornbill. Vergeblicher Antrag gegen die kirchlichen Universitäts-Statuten. Lon⸗ don. Geburtstag der Königin. Neuer Vice⸗Präsident der Handels Kammer. O’ Connell. Manchester⸗Petition gegen den Unterrichtsplan der Regierung. P

Niederlande. Aus dem Haag. Der Gesetz⸗-Entwurf über die Kon version der Renten verworfen.

Deutsche Bundesstaaten. Dresden. Helene und des Prinzen August von Frankfurt a. M. (Holländische Fonds.)

Oesterreich. Preßburg. Rede des Kaisers zur Eröffnung des Reichs tags. - Wichtigste Anträge der Komitate. b Spanien. Brief aus Madrid. (Näheres über die neue Minister⸗Kri⸗ sis; Aguilar lehnt das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten ab;

Amnestie Dekret.) G

Griechenland. Athen. Diplomatische Noten zwischen der Russischen und der Griechischen Regierung.

Inland. Berlin. Jubiläum. Schw eidnitz. Wollmarkt.

Ankunft

e. der Großfürstin Württemberg.

Schreiben aus

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geriht: Dem Polizeirath Duncken hierselbst das Prädikat eines Poli⸗ zei⸗Direktors; und Dem Ober⸗Steuer⸗Inspektor Roß den Charakter als Steuer⸗ Rath zu verleihen. Se. Königl. Hoheit der P rinz Adalbert

hier wieder eingetroffen.

ist von Mühlberg Den Fabrikanten Moldenhauer und Kronenberg zu Gern⸗ 1 Mai 1843 ein Patent G auf eine für neu und eigenthümlich erachtete, durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesene Klammer oder zinge zum Biegen der hölzernen Radfelgen 1 auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen: Die Kaiserl. Russischen Staatsräthe Schtscherbinin und von Labenski, von St. Petersburg. Abgereist: Se. Excellenz der Ober Burggraf des Königreichs Preußen, von Brünneck, nach Trebnitz. 8 3 Se. Durchlaucht der General-Major und Commandeur der 6ten Landwehr⸗Brigade, Fürst Wilhelm Radziwill, nach Neu⸗Ruppin.

Rhein⸗Provinz.

Düsseldorf. Dritte Plenar⸗Sitzung vom Se. Durchlaucht der Landtags⸗Marschall bringt eine von Sr. Excel⸗ lenz dem Minister des Innern an den Herrn Landtags⸗Kommissar gerichtete telegraphische Depesche, wonach der Antrag auf die Pro⸗ tokollführung durch einen Stenographen nur von dem Landtage selbst asgehen könne, zur Kenntniß der Versammlung und stellt anheim, über diesen Antrag, da dessen Gegenstand bereits erörtert sey und die Verweisung an einen Ausschuß nicht nöthig scheine, heute Beschluß zu fassen. Hiergegen erinnert ein Abgeordneter der Ritterschaft, daß die Adreß⸗Kommission bereits den Auftrag erhalten habe, über den Antrag, dem Landtage einen Stenographen und die eigene Censur sei⸗

ner Verhandlungen zu bewilligen, in Berathung zu treten, eben sowohl als auch darüber, ob eine Adresse allgemeinen Inhalts oder eine mit bestimmten Bitten zu entwerfen sey. Se. Durchlaucht erwiedern, es sey durch die eingegangene telegraphische Depesche der Stand der Frage wenigstens in einem Punkte erheblich vorgerückt und erscheine daher eine unmittelbare Abstimmung über diesen Punkt allerdings gerecht⸗ fertigt. Derselben Ansicht ist ein Abgeordneter des vierten Standes, welcher, da der Wunsch der Anstellung eines Stenographen so allge⸗ mein rege geworden, der Versammlung empfiehlt, die sich darbietende Gelegenheit um so weniger unbenuͤtzt vorbeigehen zu lassen, als es den Anschein gewinne, daß man einen bestimmten Antrag darüber erwarte; es sey daher an der Zeit, die von Sr. Durchlaucht gestellte Frage zur Abstimmung zu bringen. Mehrere Mitglieder ergreifen das Wort, um sich diesem Vorschlage zu widersetzen, und führen an: der Gegenstand sey zu wichtig, als daß der Landtag so leicht darüber hinweggehen dürfe; dasjenige, was der vorige Redner als etwas dar⸗ stelle, wonach man mit beiden Händen greifen müsse, sey nichts wei⸗ ter, als daß der Versammlung gestattet werde, eine Bitte an Se. Majestät zu richten, und daß der Landtag diese Befugniß habe, sey nicht unbekannt; es sey bereits beschlossen, die Bitte wegen des Ste⸗ nographen und wegen der Veröffentlichungen an des Königs Majestät zu richten, nur das sey zweifelhaft geblieben, ob sie in die Adresse aufgenommen werden oder abgesondert abgehen solle; wenn darüber Ungewißheit bestehe, so möge die Berathung über die Adresse bis zur gleichzeitigen Vorlegung einer den weiteren Antrag behandelnden Petition vertagt werden. Se. Durchlaucht der Landtags⸗Marschall

8

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestel⸗ lung an, für Berlin die Expedition der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse Mr.

entgeguen, daß in der vorigen Sitzung die Zeit zu beschränkt gewesen, um über die verschiedenen Gegenstände förmliche Beschlüsse fassen zu können, daß aber unbezweifelt in derselben nicht die Annahme der bei⸗ den Anträge des Abgeordneten aus der Ritterschaft, sondern deren Ver weisung zur Berichterstattung an die mit dem Adreß⸗Entwurf beauf⸗ tragte Kommission verfügt worden. Der Wunsch eines Mitgliedes, daß demgemäß die Kommission die Berichterstattung antreten möge, veranlaßt den Uebergang zu den Berathungen über die Adresse, hin sichtlich deren der Vorsitzende der Kommission bemerkt, daß die Ver schiedenheit der Meinungen über die Vorzüglichkeit einer Adresse all⸗ gemeinen oder speziellen Inhalts, so wie in der Versammlung, auch in der Kommission obgewaltet habe; es habe ihm passend geschienen, daß ein Entwurf mit bestimmten Bitten von dem sich dafür ausspre⸗ chenden Mitgliede vorgelegt werde, welches jedoch nicht geschehen sey; dagegen sey außer dem von der Kommission vorzulegenden Entwurfe in allgemeinen Umrissen ein zweiter in derselben Form von einem anderen Mitgliede abgefaßt worden. Die Kommission habe, fügt die

ses Mitglied hinzu, den Auftrag gehabt, eine Adresse zu entwer⸗ fen. Es seyen ihr dabei keine Vorschriften hinsichtlich des Inhalts gemacht worden, und sie habe vollkommene Freiheit gehabt, das Petitum wegen des Stenographen und der Veröffentlichung der Landtags Verhandlungen darin aufzunehmen, wenn sie es für gut befunden hätte; sie sey aber der Meinung gewesen, daß dasselbe Ge⸗ genstand einer besonderen Eingabe seyn müsse, und habe beschlossen, sich zunächst auf eine Adresse allgemeinen Inhalts mit Erwähnung der Stimmung der Provinz zu beschränken. Was jene besondere Eingabe betreffe, so habe sich die Kommission eines Theils nicht für ausdrücklich zu deren Ausarbeitung beauftragt gehalten, anderentheils würde dieselbe wegen Kürze der Zeit in der heutigen Sitzung nicht haben zur Berathung gestellt werden können. Zur ersten Adresse aber seyen der Kommission zwei Entwürfe vorgetragen und, in Ermange

lung der Einigung über deren Abweichungen, verabredet worden, beide der Versammlung vorzulegen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft, gleichfalls Mitglied der Kommission, bestätigt die eben vernommene Barstellung und erklärt, daß, da seine Ansicht in der Minorität ge⸗ blieben, er deren fernere Erörterung in der Kommission als nutzlos angesehen habe; er sey jedoch bereit, der Versammlung einen dieser Ansicht entsprechenden Entwurf, den er so eben niedergeschrieben habe, mitzutheilen. Der Vorsitzende der Kommission findet es be⸗ fremdlich und sogar unparlamentarisch, daß der Abgeordnete nunmehr der Plenar⸗Sitzung einen Entwurf vorlegen wolle, dessen Mittheilung er im Ausschusse abgelehnt habe; es möge unter solchen Umständen

nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht des Vorsitzenden seyn, sich

der Vorlegung zu widersetzen. Auch der Herr Landtags Marschall ist der Ansicht, daß zwar der Abgeordnete der Ritterschaft sich keinesweges des Rechtes begeben habe, in der Plenar Versammlung die Meinun⸗ gen zu vertreten, welche in der Kommission in der Minorität geblie⸗ ben seyen, daß aber von einem Mitgliede der mit dem Adreß⸗Ent⸗ wurf beguftragten Kommission ein dieser Kommission nicht vorgelegter Entwurf in der Plenar⸗Versammlung nicht vorzubringen sey.—

Ein Abgeordneter des dritten Standes entuimmt aus den Ver⸗ handlungen, daß über das bei Abfassung der Adresse zu befolgende Prinzip in der damit beauftragten Kommission und in der Versamm lung selbst getheilte Ansichten bestehen, daher es wünschenswerth er⸗ scheine, vorab die Frage zu entscheiden, ob mit der Adresse eine Bitte und zwar für die Bewilligung eines Stenographen und für die Selbst⸗ censur der Landtags Verhandlungen zu verbinden sey. Auch ein Mit⸗ glied des Fürstenstandes wünscht eine vorgängige Verständigung liber das, was die Adresse enthalten solle und was nicht. Die Mehrzahl der Ver sammlung besteht jedoch auf Verlesung des Entwurfs der Kommission, welche von dem Referenten unter der Verwahrung erfolgt, daß er den Auftrag der Kommission nicht als erledigt betrachte, so lange nicht sämmtliche von Mitgliedern derselben verfaßte Entwürfe im Schooße der Kommission berathen worden seyen. Nach Eröffnung der Dis kussion über den Entwurf trägt ein Mitglied der Kommission seine Erinnerungen dagegen vor: Außer dem Danke für die Vorlegung der verschiedenen Gesetz-⸗Entwürfe enthalte derselbe auch gewissermaßen eine Anerkennung ihres Werthes für die Provinz. Als Mitglied des Ausschusses für die Kommunal Ordnung bezweifle er jedoch nach näherer Prüfung, daß der desfallsige Gesetz⸗Entwurf die Erwartungen der Provinz befriedigen werde, und er müsse daher wünschen, daß der Landtag einen vorgreifenden Ausspruch darüber vermeide. Dann mache der Entwurf die Ausgleichung der in der Provinz herrschenden Miß klänge lediglich von der Haltung des Rheinischen Landtages abhängig, sofern demselben unbedingt die freie Veröffentlichung seiner Verhand⸗ lungen gestattet werde. Er könne hiermit nicht übereinstimmen. Der Landtag werde nach sechs Wochen geschlossen; wenn alsdaun das Maß der freien Meinungs⸗Aeußerung nach wie vor beschränkt bleibe, so werde das, was den Aufschwung vaterländischer Gefühle hindere, nicht ge hoben und das, was die Provinz schmerzlich entbehre, nicht gewährt seyn. In der fortschreitenden Erörterung werden dieselben Bemer⸗ sen von mehreren Abgeordneten in anderer Form wiederholt und ahin ausgede daß ie Art der Beförder er Eise 1 g 1““ der sarbichefs e hate becgs hnhalgf vnlag⸗ aie entwickelung der ständischen I. onen durch die Vereinigung der Ausschüsse aus den Provinzial

einig: Ständen in dem Ent⸗ wurfe eine Zustimmung zu finden scheinen, mit welcher die späteren Erklärungen des Landtags vielleicht nicht im Einklange stehen oder woraus für die späteren Berathungen bedenkliche Konsequenzen abge leitet werden möchten. Das Resultat der Berathungen der nach Berlin einberufenen provinzialständischen Ausschüsse habe den Erwartungen der Provinz nicht entsprochen, es sey darin kein Fortschritt zu erblicken. Leider, sagt ein Abgeordneter des dritten Standes (welcher in dem Bericht über die erste Sitzung irrthümlich als dem vierten Stande an⸗ gehörig bezeichnet worden), gehöre er nicht zu den vom Himmel Be günstigten, für welche die einmalige Verlesung eines wichtigen Entwurfes zur gründlichen Beurtheilung desselben ausreiche; er müsse es daher für sich beklagen, daß seinem früheren Antrage, den Entwurf zu lithogra⸗ phiren und zu vertheilen, oder ihn wenigstens einige Zeit offen zu le⸗ gen, nicht entsprochen worden sey. Der Referent macht wiederholt darauf aufmerksam, daß der Entwurf viele der beanstandeten Aeuße⸗ rungen entweder gar nicht oder nicht in einer Form enthalte, welche die dagegen erhobenen Bedenken rechtfertige, und auch der Herr Land⸗ tags⸗Marschall ist der Ansicht, daß darin späteren Wünschen und An⸗

trägen nirgends vorgegriffen worden sey. Die in Antrag gebrachte

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Verlesung des Entwurfes eines anderen Mitgliedes der Kommission hält der Landtags⸗Marschall vor der Abstimmung über den ersten nicht zulässig, so wie es auch kaum möglich seyn werde, die Diskussion zu leiten, wenn ein Theil der Versammlung über den ersten, der andere über den zweiten Entwurf reden wolle. Derselben Ansicht ist ein Ab⸗ geordneter der Städte, welcher anführt, Adressen hätten schon viele Beispiele lebhafter Diskussionen geliefert, allein noch nie sey es vor- gekommen, daß die Wahl unter zweien zugelassen worden sey. Ihm erscheinen die Erläuterungen des Referenten ganz erschöpfend, und er setze nur hinzu, daß, wenn auch mangelhafte Gesetzes⸗Entwürfe vor⸗ gelegt worden, der Dank der Versammlung desto größer seyn müsse, weil ihr dadurch Gelegenheit gegeben worden, dagegen zu protestiren. Inzwischen äußern viele Mitglieder den Wunsch, dem Beschlusse der Kommission entsprechend, beide Adressen zu hören, und obwohl Se. Durchlaucht der Landtags⸗Marschall der Kommission die Befugniß nicht zuerkennen können, über den Gang der Berathungen in der Plenar⸗ Versammlung zu beschließen, so seyen Sie doch bereit, dem Begehren der Versammlung zu willfahren, wenn sich eine große Majorität dafür ausspreche. Nachdem dies geschehen und das Verlangen des Referenten der Kommission, daß sodann zur Vervollständigung der dritte Ent⸗ wurf auch vorgetragen werden möge, allgemeine Unterstützung gefunden, wird der zweite Entwurf mit der vorausgeschickten Bemerkung verlesen es sey von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Anträge de Abgeordneten des Ritterstandes in eine besondere Petition zu ver⸗ weisen seyen, worauf der Letztere den von ihm abgefaßten Adreß⸗ Entwurf ebenfalls zur Kenntniß der Versammlung bringt. Für den⸗ selben und gegen den Entwurf der Kommission spricht sich ein? ordneter der Städte aus, und von dem Referenten der Kommission wird verlangt, daß nunmehr über den Grundsatz abgestimmt werden müsse, ob man eine Verschmelzung zweier oder dreier Adressen begehre, oder ob man dem Antrage des Abgeordneten der Ritterschaft, der ein be⸗ stimmtes Petitum enthalte, den Vorzug geben und damit von dem bisher beobachteten Verfahren abweichen wolle. Wenn der Antrag an die Stelle der Adresse trete, so gebe der Landtag keine Adresse, son⸗ dern lasse sie fallen und setze an deren Stelle gleich eine Petition. Ein Abgeordneter des vierten Standes schließt sich diesem Vortrage an. Er wiederholt seine am ersten Tage der Versammlung gegebene Erklärung, daß eine Adresse von einer Petition sich unterscheiden müsse Durch Annahme der von einem Mitgliede der Ritterschaft vorgetra⸗ genen sogenannten Adresse würde beschlossen werden, daß der Landtag diesesmal mit Einreichung einer Petition den Anfang machen und von Einreichung einer Adresse in gewohnter Weise absehen wolle. Diese Abweichung, dieses Schweigen, wo man früher zu sprechen gewohnt dürfte gerade unter den jetzigen Umständen, wo eine gewisse Mißstim- mung in der Provinz nicht zu verkennen sey, von großer Bedeutung seyn und würde ohne Zweifel höheren Ortes sowohl als im Volke für sehr bedeutsam gehalten werden. Der Abgeordnete der Ritter schaft, welcher glaubt, daß die Annahme der Adresse so wie solche von der Kommission vorgelegt worden, zur Abstimmung zu bringen sey, hält es nunmehr an der Zeit, sich über den Inhalt der beiden Entwürfe zu äußern. In dem Vortrage über Absendung einer Adresse allgemeinen Inhalts, mit dem er die erste Sitzung des Landtags er⸗ öffnet, habe er die gegen diese Absendung sprechenden Gründe ent⸗ wickelt. Er habe diese Gründe durch Alles, was bis dahin über den Gegenstand verhandelt worden, in jeder Beziehung bestätigt gefunden Dem Einen enthalten die beiden vorgelegten Entwürfe zu viel, dem Anderen zu wenig; der Ausweg solle nunmehr in allgemeinen Aus⸗ drücken gesucht werden. Aus diesem Grunde habe er vorgeschlagen sich sofort von dem Gebiete der Redensarten auf das Gebiet der Thatsachen zu begeben. Er habe dem Könige dafür danken wollen daß er den Landtag wieder zusammenberufen und viele wichtige Ge⸗ setz⸗Entwürfe zur Berathung vorgelegt habe; er habe ihn aber auch sofort und so dringend wie möglich bitten wollen, dasjenige zu ge⸗ währen, was er, der Abgeordnete, als das dringendste Bedürfniß des Landtages und als die nothwendigste Bedingung der Fortentwickelune der ständischen Institutionen betrachte. Das habe der Inhalt der ae⸗ ihm vorgeschlagenen Adresse seyn sollen; damit aber die Provinz sich durch die That überzeuge, daß es den Ständen Ernst sey, ihr nichts Unpollständiges vorzulegen, habe er weiter vorgeschlagen, bis dahin daß über den Antrag entschieden seyn würde, mit der Veröffentlichung in der bisherigen Weise zu warten. Dieses verfassungsmäßige Ab⸗ warten eines verfassungsmäßigen Bescheides auf eine verfassungsmäßig gestellte Bitte sey als eine Drohung gegen den König bezeichnet wor⸗ den und der Landtag, erschreckt durch den ihm vorgehaltenen Popanz habe durch Gleichheit der Stimmen die Entscheidung in die Hände des Vorsitzenden gelegt, welcher gegen seinen Vorschlag entschieden habe. Ueber seinen Antrag selbst sey bis dahin noch nicht entschieden; allein das Regiment der Phrasen, unter dem sich Manche so gern und so wohlgefällig bewegen, habe seine Macht wenigstens insofern behauptet, daß sein Antrag nicht, wie er es erwartet, durch einstim⸗ mige Acclamation angenommen worden. In diesem Reiche der Phra⸗ sen seyen nun, wenigstens für seinen Geschmack, sehr unschmackhafte Früchte gewachsen, die ganz gewiß kostbar genannt werden dürften denn sie hätten bereits zwei lange Ausschuß⸗Sitzungen weggenommen und würden, wie es scheine, auch in der heutigen Plenar⸗Sitzung so leicht nicht verdaut werden. Die beiden einzigen Momente von Be⸗ deutung in den beiden vorgelegten Adreß⸗ Entwürfen seyen Lob und Tadel in allgemeinen Ausdrücken. Er sey nie ein Freund von vagen Ausdrücken gewesen, er habe stets gefunden, daß man viel weiter komme, wenn man eine jede Sache mit Ruhe geradezu als das bezeichne wofür man sie, nach reifer Prüfung, seiner Ueberzeugung nach halte. Er finde dies der Würde des Einzelnen viel angemessener um wie viel mehr noch der Würde einer Stände⸗Versammlung. Beide Adressen schilderten mit einem Aufwande von Worten die allgemeinen Gefühle der Provinz. Seiner Ansicht nach sey es besser, diese Gefühle im Herzen zu hegen und zu pflegen, sie lebendig zu erhalten, als sie stets auf der Zunge zu tragen. Nach einer weiteren Aeußerung findet der Landtags⸗Marschall sich veranlaßt, den Redner zu unterbrechen, indem er verpflichtet sey, darauf zu wachen, daß nichts vorgebracht werde, was irgend eine Persönlichkeit enthalte, was direkt oder indi- rekt verletzen könne; er müsse darauf aufmerksam machen, daß diesem Grundsatze nicht zuwider gehandelt werde. Der Abgeorbnete erwie⸗ dert, daß er die Ansicht des Herrn Landtags⸗Marschalls Ueule und

sich danach richten werde. Er erllärt sobann, bem Lobe, welches