1843 / 158 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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klar hervor, daß es allen Städten und Allen, welche auf dem en vertreten seyen, freistehe, Bitten und Beschwerden von all⸗ gemeinem Interesse bei dem Landtag zur Sprache zu bringen; nur individuelle Bitten und Beschwerden seyen (nach §. 49) zu-

nur i te 8 . rückzuweisen. Die Petition des Stadtrathes zu Trier sey aber von

aallgemeinem Interesse, weshalb ihrer Verlesung Nichts im Wege stehe,

und es gar nicht nöthig sey, daß der Abgeordnete von Trier die Ge⸗ genstände derselben zu seinen eigenen Anträgen mache. Unter den Worten des §. 50 „beim Landtage eingehende“ Anträge seyen gerade solche von Außen herkommende, nicht die von Mitgliedern des Landtags gestellten zu verstehen. Wolle man unter dem Eingehen das Einreichen an den Herrn Landtags⸗Marschall begreifen, so verfalle man in eine restringirende Erklärung des Gesetzes, welche um so unzulässiger sey, als es sich um das nicht zu verkümmernde Petitionsrecht der Provinz handle. Er wünsche die Frage zur Abstimmung gebracht zu sehen. Es müsse, so fährt ein anderes Mitglied fort, jedenfalls zwischen den beim Landtage eingehenden Anträgen und den eingehenden Bitten und Beschwerden unterschieden werden. Bei den letzteren habe der Land⸗ tag darüber zu berathen, ob er sie zu Anträgen erheben wolle, na mentlich wenn solche von Corporationen ausgegangen, indem nur in⸗ dividuelle Bitten und Beschwerden gleich an Se. Majestät oder an die betreffenden Behörden zu verweisen seyen. Der Provinz dürfe die volle Befugniß, Bitten an den Landtag zu richten, nicht beschränkt werden. Se. Durchlaucht der Herr Landtags⸗Marschall entgegnet, es sey niemals verweigert worden, Bitten an den Landtag zu richten, wie dies insbesondere die getroffene Anordnung beweise, wonach der gleichen Petitionen im Vorzimmer aufgelegt würden, damit jedes Mit glied der Versammlung Gelegenheit erhalte, dieselben zu seinem eige⸗ nen Antrage zu machen. Auf die Bemerkung, es könne der Fall ein⸗ treten, daß ein Mitglied, in der Hauptsache mit dem Inhalte einer solchen Petition einverstanden, nur wegen einiger Nebenpunkte Be⸗ denken trage, dieselbe unverändert zu seinem eigenen Antrage zu machen, so daß also eine an den Landtag gerichtete Petition nicht zur Berathung komme, ohne daß es feststehe, daß die Versammlung sie nicht für berücksichtigungswerth erachte, wird geantwortet, je⸗ der Abgeordnete habe das Recht und die Pflicht, nur solche Anträge an den Landtag zu bringen, deren Inhalt mit seiner Ueberzeugung in Einklang stehe, indem ihm keine bindenden Instructionen ertheilt werden können. Wenn es sich, sagt ein Abgeordneter des Ritterstandes, um Beschränkung des wichtigsten Rechtes der Provinz, des Petitions rechtes, handle, so werde er eine solche nie zugeben. Allein dieses scheine ihm hier nicht der Fall zu seyn, in der jetzt festgehaltenen Form, wonach ein Mitglied des Landtages eine Petition zu seinem eigenen Antrage zu machen habe, erkenne er keine solche Beschränkung. Die Mitglieder des Landtages hätten meist schon in ihrer Heimat von den Wünschen der Provinz Kenntniß erlangt und demgemäß bräch⸗ ten sie dieselben in der Form von Anträgen vor den Landtag, wenn ein solcher Wunsch ihrer persönlichen Ueberzengung entspreche. Die nicht von Mitgliedern der Versammlung übernommenen Petitionen seyen aufgelegt, damit jeder Abgeordnete sie zu den seinigen machen könne. Er hege zu der Intelligenz der Provinz, welche durch den Landtag repräsentirt sey, daß Vertrauen, daß sie den Werth solcher Petitionen zu würdigen und die berücksichtigungswerthen hervorzuheben wisse. Das Petitionsrecht gewinne dadurch, daß sich die Abgeordne⸗ ten nicht darauf beschränken, fremde Petitionen blos abzulesen, son dern, daß sie gehalten seyen, dieselben zu ihrem Eigenthume zu machen. In dieser Weise habe sich diese Sache bisher gestaltet, und so möge es bleiben. Auch ein Abgeordneter des vierten Standes glaubt, daß zur solche Petitionen vor den Landtag gehören, welche ein Mitglied zu den seinigen gemacht habe, und daß die Versammlung nicht gehal en sey, alle an sie gerichteten Petitionen anzunehmen. Aus den

für Kommunal

schaft, auf Abänderung resp. Aufhebung des §. 5. der Prüfungs⸗

e) Daß die jetzt bestehenden Wahlgesetze verbessert und mit den gerechten Ansprüchen der Bewohner der Provinz in Einklang gebracht werden mögen. Geht an denselben Ausschuß.

Ein Abgeordneter der Städte wünscht, daß von Seiten des Herrn Landtags⸗Marschalls offizielle Auskunft über die Richtigkeit der zur Unterstützung des verlesenen Antrags aufgestellten Behauptung: „daß im Regierungsbezirk Trier die Rittergüter nicht 1 pCt. in der gan zen Rhein⸗Provinz nicht 2 ½ Ct. der Grundsteuer tragen“, eingezogen werde. Se. Durchlaucht halten es für zweckmäßig, abzuwarten, bis der Ausschuß sich erklärt habe, ob er eine solche Auskunft begehre, welcher Ansicht ein Abgeordneter aus dem Stande der Ritterschaft, als dem Geschäftsgange entsprechend, beipflichtet. Es giebt jedoch der Abgeordnete der Städte zu bedenken, daß die gewünschte Ermittelung, welche für den Landtag immer von Interesse sey, auch wenn der Ausschuß nicht darauf bestehe, vielleicht so zeitraubend sey, daß bei fernerem Aufschub ihre Anstellung zu spät kommen werde. Daß die Versammlung auch ohne Dazwischenkunft der Ausschüsse dergleichen Auskunft erfordern könne, stehe durch die Praxis fest; eine Anwen⸗ dung dieses Satzes sey noch kürzlich vorgekommen, als man die Mit theilung der Stuttgarter Zoll-Konferenz⸗Protokolle begehrt habe. Im Uebrigen sey er befriedigt, wenn die begehrte Information dem betreffenden Ausschusse zugehe, und verlange nicht, daß dieselbe in die Versammlung gebracht werde.

f) Daß die Presse von der auf ihr lastenden Beschränkung befreit werde und Se. Majestät in Ihrer Weisheit im Einverständ⸗ nisse mit dem Deutschen Bunde ein Gesetz erlasse, welches die Freiheit der Presse sichere, den Mißbrauch derselben streng ahnde. Geht an den Ausschuß für Gesetzgebung.

Daß der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches zurückgenommen und verordnet werde, daß derselbe zuvörderst veröffentlicht, den Gerichten zur Begutachtung übergeben und dem solgenden Rheinischen Landtage mit dem Gutachten der Rheinischen Ge⸗ richte vorgelegt werde. Geht an denselben Ausschuß.

h) Daß auf der Rheinischen Universität zu Bonn ein Lehrstuhl für das Rheinische Recht kreirt und Vorträge über alle Theile desselben gehalten werden. Geht an den Ausschuß für Kirchen⸗ und Schulsachen.

Es kommen weiter zur Verlesung: 1 8

Der Antrag eines Abgeordneten der Städte: daß den Gemeinde⸗ resp. ihren gesetzlichen Organen in der Verwaltung der Gemeinde⸗ Einkünfte eine größere Selbstständigkeit ertheilt, so wie, daß den jetzt kommissarisch oder provisorisch angestellten Kommunal Beamten bei Aenderung der Kommunal-⸗Verfassung ihre Stellung und Einkommen belassen, resp. ihre Zukunft gesichert werde. Geht an den Ausschuß und Polizeisachen. 1

Ein Antrag desselben Abgeordneten auf Aufhebung des Gesetzes vom 7. Febr. 1835, die Gast⸗ und Schenkwirthschaften betreffend, resp. daß dieses Gesetz nur in so weit bestehen bleibe, als es die Anlage einer Wirthschaft in einem Lokale, worin bisher keine Wirth⸗ schaft betrieben worden, einer Konzession unterwerfe. Dem Antrage ist ein analoger eines Abgeordneten der Städte aus dem Jahre 1837 beigefügt, welcher auf dem damaligen Landtage wegen Geschäfts⸗ Ueberhäufung nicht zur Diskussion gekommen war. Beide gehen an den Ausschuß für Handel und Gewerbe.

Der Antrag eines Abgeordneten aus dem Stande der Ritter⸗

Instruetion vom 8. Februar 1834, so wie der Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 14. Mai 1840 und des ministeriellen Reskripts vom 31. März ej. und auf Gleichstellung der Ansprüche, welche in Bezie hung auf theoretische und praktische Ausbildung an die von den alt⸗ ländischen zu den Rheinischen Gerichten übertretenden Assessoren ge

Worten des §. 50 des Gesetzes „bei dem Landtag eingehende Anträge“ macht werden, mit denjenigen Ansprüchen, welchen die eingeborenen

olge keinesweges, wie vorhin deduzirt worden, daß darunter von außen her eingehende Petitionen zu verstehen seyen, vielmehr gehe aus der Fassung des §. hervor, daß er nur auf solche Anträge sich beziehe, welche von Mitgliedern der Versammlung eingingen, da nur diesen

die Möglichkeit gegeben sey, auch einen anderen als den schriftlichen

Weg zu wählen. Die Diskussion beruhe auf dem Mißverständnisse, als ob es auch dann, wenn ein Mitglied eine ihm zugegangene Petition zu seinem eigenen Antrage gemacht habe, nicht gestattet sey, diese Peti⸗ tion zu verlesen. Dies sey aber nirgends verwehrt. Dagegen fährt ein Abgeordneter der Städte aus: der §. des Gesetzes sey lediglich aus seinen Worten zu interpretiren; den einzelnen Ständen stehe es

frei, die Abgeordneten zu beauftragen, Bitten und Beschwerden aun⸗

zubringen; hieraus folge, daß die Abgeordneten Petitionen vortragen könnten, auch ohne deren Gegenstand zu ihrem eigenen Antrage zu machen; ja sie könnten sich nicht weigern, im Auftrage ihrer Kommit⸗ tenten dergleichen Bitten dem Landtage vorzutragen, selbst wenn diese mit ihrer eigenen Ansicht nicht vollkommen übereinstimmten (in welchem letzteren Falle er selbst sich gerade jetzt befinde), weil dem Landtage das Recht, Keuntniß von jenen Bitten zu nehmen, nicht entzogen werden dürfe. Der Herr Landtags⸗-Marschall erwiedert, daß auch in diesem Falle immer die Form der Antragstellung durch den Abgeordneten selbst er füllt werden müsse; daß es jedoch diesem freistehe, demnächst auch die ihm übergebene Petition zu verlesen, und dazu zu bemerken, daß und in welchen Punkten er mit derselben nicht übereinstimme.

Nach einigen weiteren Erörterungen wird die Petition des Stadtraths von Trier von dem betreffenden Abgeordneten mit der Erklärung verlesen, daß er die darin gestellten Anträge zu den seinigen gemacht und abgesondert eingereicht habe. Se. Durchlaucht veranlassen denselben, zwischen je zwei verschiedenen Gegenständen eine Pause zu machen, damit ermittelt werde, ob jeder einzelne An⸗ trag in der Versammlung die gesetzliche Unterstützung finde. Diese Anträge sind folgende:

a2) Daß in möglichst kurzer Frist eine Kommission aus urtheil fähigen Gutsbesitzern und Beamten ernannt werde, mit dem Auftrage, den Nothstand der Mosel zu untersuchen und die Mittel zur Erleichterung derselben zu beantragen. Geht an den Ausschuß für Finanzsachen. 8

b) Der Provinz keine andere Kommunal

wollen, 28 eine solche, die für Stadt und Land auf freier

1 Wahl der Gemeinde⸗Vorsteher und Vertreter, möglichster Be⸗

freiung von der Bevormundung der Regierung und auf dem

Feeve sas der Oeffentlichkeit und dem der Standesgleichheit beruht. - zeht an den Ausschuß für Kommunal und Polizeisachen. 1 gen, Zusam be seamssl festgestellten Perioden öfter egsosgenmenberufung zu gesetzmäßig Se. Durchlaucht bemerken hierbei, kommen, daß mehrere Anträge desselben richtet worden; die Versammlung möge sich darüber aussprechen, ob sie dergleichen Anträge sämmtlich vernehmen wolle. Die Verlesung aller Petitionen gleichartigen Inhalts wird zwar nicht als unbedingt nöthig, dagegen allerdings als sehr wesentlich für den Landtag erach tet, zu wissen, daß und aus welchen Gründen derselbe Gegenstand von mehreren Seiten her wiederholt in Antrag gebracht werde. d) Daß die Versammlung sich von des Königs Majestät eine voll⸗ ständige Oeffentlichkeit der Landtags⸗ und Ausschuß Verhand⸗ Geht) an den Ausschuß für ständische Angele⸗

Ordnung verleihen zu

nicht vorge⸗

es sey früher Inhalts an den Landtag ge⸗

lungen erbit

genheiten.

Deputirten⸗Kammer.

Rheinischen Rechtsbeflissenen zu genügen haben, in der Weise, daß diese altländischen Assessoren . a) in der nachträglich zu bestehenden Prüfung nicht bloß allge⸗ meine, sondern gründliche Kenntnisse des Rheinischen Rechtes darzuthun, t “““ b) diese nachträgliche Prüfung nicht mehr bei dem Rheinischen Appellations⸗Gerichtshofe in Köln, sondern bei der ordentlichen höchsten Prüfungsstelle der Immediat-⸗Justiz⸗-Eraminations Kommission in Berlin, abzulegen haben, und daß c) ihr Dienstalter für die Rheinischen Gerichte erst vom Tage dieser nachträglichen Prüfung zu rechnen sey; wird dem Aus schuß für Gesetzgebung zugewiesen. 8 Ein Antrag eines Abgeordneten aus dem vierten Stande, daß a. der von den Bäckern und Metzgern, welche im Rayon einer mahl und schlachtsteuerpflichtigen Stadt wohnen, gezahlte Betrag an Schlacht⸗ und Mahlsteuer vom Klassensteuer⸗Kontingent ihres Wohn⸗ ortes in Abzug gebracht, und b. die Städte⸗Bewohner, wenn sie auch nur einen Monat sich in einer klassensteuerpflichtigen Gemeinde auf⸗ halten, für die Dauer ihres Aufenthalts zur Klassensteuer herangezo⸗ gen werden, geht an den Ausschuß für Finanzsachen.

Se. Durchlaucht der Herr Landtags⸗Marschall theilt der Ver⸗ sammlung mit, daß zwei Gesuche um Aufnahme von Gütern in die Ritterguts⸗Matrikel der betreffenden Kommission überwiesen worden und daß eine individuelle Petitoon von mehreren Bewohnern Duis burgs im Vorzimmer aufgelegt sey. e1“

Auf die Anfrage eines Abgeordneten erklärt Se. Durchlaucht den Termin zur Einreichung von Anträgen nicht verlängern zu kön nen und wird sodann die Sitzung aufgehoben.

8 Zeitungs-Uachrichten. Ausland.

Frahrech.

Sitzung vom 2. Juni. Nach⸗ dem die Kammer mehrere Tage hindurch die einzelnen Artikel des Gesetz Entwurfes über die Umschmelzung der Kupfermünzen berathen und dieselben sämmtlich angenommen hatte, nahm noch Herr DOucos das Wort und sagte: „Sie haben, m. H., die verschiedenen Artikel

angenommen, welche die Centralisation unserer Münz⸗Fabrication fest setzen. Ich kann also auf diesen Punkt nicht zurückkommen; aber ich halte es für meine Pflicht, die Aufmerksamkeit der Kammer noch auf eine wichtige Frage zu lenken, nämlich auf die Frage, ob der vor⸗ liegende Gesetz⸗Entwurf überhaupt so dringend ist, daß die Zweck mäßigkeit, denselben vor der Hand ganz zu verwerfen, nothwendig in den Hintergrund treten müsse. Die Kammer möge sich noch einmal sagen lassen, wie es um die pecuniairen Hülfsquellen des Landes steht, bevor sie neuerdings eine so bedeutende Ausgabe votiren. Der ehrenwerthe Berichterstatter der Budgets⸗Kommission hat durch unbestreitbare Zif fern für das Jahr 1842 ein Defizit von 488 Millionen festgestellt. Wenn man die Ausfälle der beiden folgenden Jahre hinzufügt und die durch die Amortisations⸗Kasse gelieferten 72 Millionen abzieht, so wird sich im Jahre 1844 das Defizit noch auf 455 Mil enen belau fen. Im Jahre 1853, und glauben Sie nicht, daß ich Diesen Zeit

punkt willkürlich annehme, wird sich die Gesammtheit unserer Defizits

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auf 1300 Millionen belaufen; denn bis dahin werden alle Hülfsn Al des Amortisations⸗Fonds hypothezirt seyn. Die Kammer dürfte el⸗ leicht Anstand nehmen, durch Votirung neuer Ausgaben jenes efizit zu vermehren.“ (Beifall zur Linken.)

Der Finanz⸗Minister: „Es ist nicht meine Absicht, die von dem vorigen Redner angeführten Zahlen zu bestreiten; ich will die Kammer nur daran erinnern, daß jene Zahlen nicht neu für sie sind. Sie waren ihr bei den Erörterungen, die im vergangenen Jahre stattgefunden haben, vollkommen bekannt, und ich muß mich wundern, daß Herr Ducos erst jetzt seine Besorgnisse laut werden läßt. Unter allen bisher vorgelegten Gesetz⸗Entwürfen scheint mir keines so drin⸗ gend und nützlich, als der jetzt in Rede stehende, und deshalb hat die Regierung ihn vorgelegt. Ich hoffe daher auch, daß die Kammer ihre Zustimmung nicht versagen wird.“

Die Kammer schritt hierauf zur Abstimmung über den ganzen Gesetz-⸗Entwurf, und dieselbe ergab folgendes Resultat:

Zahl der Stimmenden 305

Absolute Majoriätt 1353 8 Für den Gesetz⸗Entwurf.. 147 Stimmen Gegen denselben 158 G

Der Gesetz⸗Entwurf ist mithin verworfen.

Ueber die Verwerfung des Münz⸗Gesetzes

Paris, 3. Juni

n Seiten der Deputirten Kammer äußert sich das Journa lödes bedauern es lebhaft, daß die

Débats in folgender Weise: „Wir Kammer durch ihr Votum eine Maßregel hinausgeschoben hat, deren Nothwendigkeit und Dringlichkeit von aller Welt anerkannt wurde. Wir bedauern dies um so mehr, da durch die Erörterung dasjenige modifizirt worden war, was der Entwurf vielleicht Mangelhaftes

enthielt und er also keinen Anlaß zu irgend einer ernsten Einwendung

mehr gab. Die zu votirende Ausgabe war der wahrhafte Grund der Verwerfung. Man hat sicher den Druck, der auf unseren Finan zen lastet, übertrieben; man hat in einem kläglichen Tone über der

Ausfall detlamirt, den man beharrlich ein Defizit neunt, obgleich

zwischen diesen beiden Benennungen ein Unterschied ist. Die Kam

mer, erschreckt durch jene furchtbare Bilanz, bei der man die Passiva vermehrt und die Aktiva vermindert, hat sich aus einem Geiste der

Sparsamkeit für verpflichtet gehalten, das Gesetz zu verwerfen.

Wir halten dies für eine schlechtverstandene Sparsamkeit.

Staat erfreut, nichts Künstliches hat; man hat die bedeutende Ver mehrung, die sich in allen Zweigen der öffentlichen Einnahme kund giebt, unbeachtet gelassen. Die Ruhe, welche überdies in der civili⸗ sirten Welt herrscht, bildet einen jener Augenblicke, den man zu be nutzen wissen muß, um nützliche Reformen ins Werk zu setzen. Man hat allerdings in den letzten drei Jahren große Ausgaben votirt; aber dieselben waren größtentheils für Arbeiten bestimmt, bei denen man den Krieg im Auge hatte. Für den Frieden ist man nicht so freigebig gewesen.

delt, Bastionen zu errichten, man votirt dieselben, als ob der Krieg morgen beginnen solle; dagegen verschiebt man die Gesetze und die Reformen, bei denen die Industrie betheiligt ist, und die auf die Thätigkeit des Verkehrs influiren sollen, als ob die Ruhe und der

Frieden ewig dauern müßten, als ob man unumschränkter Herr über

die Zeit und über die Ereignisse wäre.“ Der Courrier frangais sucht das gestrige Botum der Kammer im Interesse seiner Partei auszubeuten und sagt: „Das Kabinet ist zu sehr an Niederlagen gewöhnt, als daß es durch die Verwerfung seines Gesetzes erschüttert werden könnte; es wird das neue tadelnde Votum eben so geduldig ertragen, als es die Verwerfung seines Zuckergesetzes ertrug. Aber diese Resignation, welche mit philosophischer Ruhe Alles erträgt, kann nicht immer dauern; wenn auch das Ministerium seiner Niederlage nicht müde wird, so dürfte doch die Kammer ihrer Siege müde wer den. Die parlamentarische Regierung ist keine Regierung der Unthät tigkeit; die Erörterungen der Rednerbühne können nicht blos speku lative Abhandlungen seyn, die man vorträgt, um sie vorzutragen; der Gedanke der berathenden Versammlungen bildet zuletzt ein Gesetz Es ist Zeit, jener jämmerlichen Komödie ein Ende zu machen und in die regelmäßige Bahn der parlamentarischen Regierung einzulenken. Wir wissen nicht, wie vieler Niederlagen es noch bedarf, um dem Kabinette begreiflich zu machen, daß es nicht das Vertrauen der Majorität hat. Es ist Sache der Kammer, es von dieser Thatsache zu benachrichtigen, und wir hoffen, daß sie ihre Pflichten gegen das Land erfüllen, und nicht länger ein Ministerinm dulden wird, welches die Herrschsucht ver blendet, und das nicht Stolz genug hat, zu fühlen, daß es besser ist, sich zurückzuziehen, als fortgejagt zu werden.“ Der Constitu tionnel läßt sich über denselben Gegenstand in folgender Weise vernehmen: „Das Ministerium ist nicht glücklich in seinen Unter nehmungen. Die Deputirten⸗Kammer verdächtigt Alles, was von ihm ausgeht. Kürzlich verwarf sie das abscheuliche Zuckergesetz gestern ist sie noch weiter gegangen, sie hat das Gesetz über die Umschmelzung der Münzen verworfen, welches in seinen Details viel leicht noch unvollständig, dessen Zweck aber vortrefflich war. Wenn die Kammern alle Gesetze verwerfen, die guten sowohl, wie die schlechten, so ist dies ein Beweis, daß das Ministerium keine Achtung genießt und keinen Einfluß ausübt. Noch nie war ein Ministerium in einen solchen Mißkredit gesunken. Es giebt für diese traurige Lage eine Ursache, die man aussprechen muß: das Ministe⸗ rium hat gewaltsam eine politische Majorität an sich gezogen; aber bei Geschäftsfragen nimmt jene Majorität, des Joches müde, welches sie sich auferlegt hat, ihre Unabhängigkeit wieder an, und die mini⸗ steriellen Entwürfe müssen den Zwang, den man sich angethan hat, entgelten. Wenn die Eigenliebe des Kabinets durch jene Nieder lagen leidet, so gewinnt das Land nicht immer dabei, denn es muß oft die Kosten jener Repressalien bezahlen. So war der Gesetz⸗ Entwurf über die Münzen gut und nitzlich; die einzige ernste Einwendung, die man dagegen machen konnte, war der Zustand unserer Finanzen; aber man konnte deshalb den Grundsatz der Umschmelzung immer annehmen, und nur die Ausführung verschieben. Statt dessen aber hat die Kammer das ganze Gesetz verworfen, obgleich sie die einzelnen Artikel angenom⸗ men hat. In England ist die Hauptbefugniß des Kabinets⸗Chefs oder des wichtigen Ministers die Leitung der Debatten in einem der beiden Häuser. Sie sind die Chefs der Majorität, und es ist ganz einfach, daß diese dem Impulse folgt, den sie ihr geben. In Frank reich haben wir Minister, die sich die Repräsentanten der Majorität nennen, und die bei dem größten Theile ihrer Gesetz-Entwürfe nurn mit der Minorität Hand in Hand gehen. Ist dies nicht der Um sturz aller der Ideen, die bisher, in Bezug auf die Repräsentativ Regierung, gültig waren.“ n

Börse vom 3. Juni. An der heutigen Börse war der Um⸗ satz in Französischen Renten gering; es herrschte eine große Unent schlossenheit unter den Spekulanten. Die Ungewißheit über die Ir⸗ ländischen Angelegenheiten hält sich in der Schwebe, daher sind auch die Geschäfte so sehr beschränkt. Die vom Madrider H e raldo mit getheilten neuesten Nachrichten waren nicht geeignet, das in den Spanischen Fonds wieder eingetretene Steigen zu veranlassen. Nach diesem Blatte hätten zu Alicante Unruhen stattgefunden, an welchen sogar die Truppen Theil genommen hätten. Man hat jedoch Grund, zu

Man hat vergessen, daß der unermeßliche, unbestreitbare Kredit, dessen sich der

Seltsamer und unerklärlicher Widerspruch! Man votirt bereitwillig Hunderte von Millionen, wenn es sich darum han⸗

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inneren Organisation

legenheit bringen.

gen.

lönnen.

g. nen, daß diese Nachricht falsch ist, und daß die Regierung günsti⸗ ger'“ Zerichte durch den Telegraphen erhalten hat. So hieß es zum wenigen im Spanischen Botschafts⸗Hötel.

Paris, 3. Juni. Die Verwerfung des Gesetz Vorschlags über Umprägung eines Theils der Französischen Scheidemünze ist schwerlich, wie das Journal des Déebats behauptet, blos durch Sparsamkeits⸗Rücksichten motivirt worden, sondern man muß in ihr ganz gewiß auch den Beweis sehen, daß die Kammer mit ihrem eige⸗ nen Werke unzufrieden war. Nun wird Frankreich zwar allerdings ohne großen Nachtheil sich noch einige Jahre länger mit dem Kupfer gelde und der kleinen Silbermünze behelfen können, deren es sich seit 50 Jahren und länger bedient, allein es wäre doch wenigstens zu wünschen gewesen, daß die Kammer sich selbst die langen Verhand⸗ lungen, die auf nichts hinauslaufen sollten, erspart, und daß sie die darauf verwendete kostbare Zeit irgend einem der unmittelbaren Er⸗ ledigung fähigen Gegenstande gewidmet hätte. Der Besetz⸗Entwurf über das Patentwesen zum Beispiel, den man gestern von der Tages⸗ ordnung gestrichen und damit auf das nächste Jahr vertagt hat, hätte zum großen Vortheile der gewerblichen Verfas⸗ sung des Landes, anstatt des Gesetz⸗Vorschlages über das Münzwesen, in Berathung genommen werden können vorausgesetzt, daß ihn die Kammer nicht gleichfalls nach der Annahme der einzelnen Artikel bei der Gesammt⸗-Abstimmung beseitigt haben würde. So warten auch noch abgesehen von so manchen großen Fragen der

auf eine Erledigung, von der man jetzt zu zweifeln anfängt, ob sie noch möglich seyn werde. Hierbei mag bemerkt werden, daß die

beiden Gesellschaften, denen die Regierung die Eisenbahnen von Paris nach der Belgischen Gränze und an den Kanal und von Orleans nach Tours bewilligt hat, daß diese Gesellschaften Mitbewerber ge

funden haben, welche dem Staate und dem Publikum bei weitem vor theilhaftere Bedingungen anbieten, als die vom Kabinet begünstigten Unternehmer. Dieser Umstand dürfte die Regierung natürlich in Ver Soll sie Angesichts der neuen Anerbietungen die Sache der ersten Kontrahenten fallen lassen? Die Konvenienz scheint ihr dies nicht zu erlauben, und überdies würde sie dadurch das Ge ständniß ablegen, daß sie nicht die geeigneten Wege eingeschlagen, um das fragliche Geschäft zum möglichst vortheilhaften Schlusse zu brin Soll sie auf der anderen Seite darauf beharren, für die Her ren Rothschild und Compagnie auf Kosten des Staatsschatzes und der

Börse des Publikums größere Zugeständnisse zu beantragen, als deren

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Mitbewerber für dieselben Leistungen verlangen? Dieser Weg scheint aus handgreiflichen Gründen noch weniger eingeschlagen werden zu Wenn daher die begünstigten Kapitalisten Gesellschaften der Regierung nicht durch freiwillige Verzichte oder doch wenigstens durch Herabstimmung ihrer Ansprüche zu Hülfe kommen, so dürfte dem Ka

binette eine einstweilige Vertagung dieser Eisenbahn⸗Fragen nicht gerade unerwünscht seyn.

Seit nunmehr sechs Wochen herrscht hier sast ununterbrochen ein Wetter, welches an die schlechtesten Tage eines gewöhnlichen Märzmonats erinnert. Kälte, Regen und Wind würden gar nicht an den Sommer glauben lassen, wenn die Vegetation nicht unter dem Schutze der Aprilsonne zum vollen Flor gekommen wäre. Wenn dieser Witterungszustand noch einige Wochen fortdauerte, so würde man auf die Hoffnung fast jeder Aerndte, außer den in der Erde wachsenden Früchten, verzichten müssen. Der Wein und die Baumfrüchte sind schon jetzt schwer gefährdet.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 2. vIIe dieser Sitzung kamen wieder die Irländischen Angelegenheiten zur Sprache. Auf eine Anfrage des Herrn Shiel erkläarte zunächst Sir James Graham, daß unmittelbar nach Erledigung der auf eine Reform des Irländischen Armengesetzes gestellten Anträge die Regie⸗ rung eine Bill zur Verbesserung des Irländischen Wähler Registri rungswesens einbringen werde, und daß diese Bill, dem Prinzipe nach, dem in England bestehenden Wählerregistrirungsgesetze ähnlich seyn solle, eine Uebereinstimmung, deren Mangel in dem vor zwei Jahren von Lord Stanley entworfenen Plane bekanntlich der Haupt beweggrund des erfolgreichen Widerstandes war, den derselbe von Seiten der liberalen Partei fand.

Hierauf griff Lord John Russell das von der Regierung jetzt in Bezug auf Irland befolgte System an, nachdem er zuvor, um leinen Zweifel darüber zu lassen, daß er O'Connell, wenngleich er nicht in allen Dingen mit ihm übereinstimme, doch seinem vollen Werthe nach zu schätzen wisse, auf einige in der letzten Sitzung vor gekommene Anspielungen hindeutend, erklärt hatte, daß das vorige Ministerium O'Connell allerdings das Amt eines Archiv⸗Direktors in Irland angeboten, und daß er (Lord John Russell) dieses Aner bieten zu allen Zeiten zu rechtfertigen bereit sey. Auf die Maß regeln des jetzigen Ministeriums übergehend, äußerte er dann, daß er in Uebereinstimmung mit vielen Anderen geglaubt habe, die Regierung werde jetzt, nach Beseitigung des Krieges in China und Afghanistan, ihr Augenmerk vornehmlich auf Maßregeln der Sparsamkeit und Ausgaben-Beschränkung richten, und daß er da⸗ her um so mehr verwundert sey über die großen kriegerischen Vor kehrungen, welche in Bezug auf Irland getroffen würden, als diesel ben, mit der massenweisen Absetzung der Friedensrichter zusammen treffend, nur geeignet seyn könnten, die Aufregung zu vermehren, den Repeal⸗-Umtrieben einen neuen Aufschwung zu verleihen und allgemeine Verwirrung hervorzurusen. Er könne daher nur die Hoffnung aus sprechen, daß die Regierung von solchem Verfahren abstehen und insbesondere das Benehmen des Lord Kanzlers von Irland in den gebührenden Schranken halten werde, widrigenfalls er sich genöthigt sehen würde, unmittelbar nach den Ferien eine Adresse an die Krone zu beantragen, in welcher das Parlament seine Ansichten über das Verfahren der Minister niederlegen könne. Sir Robert Peel wollte nichts von einem weiteren Eingehen auf diese Angelegenheit wissen, nachdem die dreitägige Debatte über die Waffen⸗Bill Gelegenheit genug gegeben habe, sich über Irland aus⸗ zusprechen. Er bemerkte indeß, daß die Regierung nur Maßnahmen, welche Ssschon unter dem vorigen Ministerium von dem damaligen Lord⸗Lieutenant von Irland, Lord Fortescue, gegen die Repeal⸗Um triebe ergriffen worden seyen, weitere Folge gebe. Herr Hume sprach sich sehr lebhaft gegen die militairischen Vorkehrungen aus und kon trastirte den jetzigen Zustand der Dinge mit den Verhältnissen unter dem vorigen Ministerium, durch dessen unparteiliche Verwaltung die Ruhe in Irland in dem Grade sicher gestellt gewesen sey, daß wäh rend der Arbeiter ⸗-Unruhen in England Truppen aus Irland hinweggezogen werden konnten. Er forderte die Regierung auf, ernstlich an die Abstellung der gerechten Beschwerden Irlands zu denken, insbesondere an Aufhebung des von der herrschenden Kirche ausgeübten Drucks, und bezeichnete die Entlassung der Friedensrichter als ein wahnsinniges Unternehmen, das nur dazu dienen könne, die Erbitterung des Volks auf den höchsten Gipfel zu treiben. Sir Ro bert Peel suchte nun die Unparteilichkeit der Regierung und deren Berücksichtigung der öffentlichen Meinung in Irland darzuthun und erwähnte zu dem Zwecke unter Anderem, daß der jetzige General⸗

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mehrere Gesetz⸗Entwürfe über Eisenbahnen

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Prokurator von Irland nur aus dem Grunde sich von der Kandidatur für die Vertretung der Universität Dublin im Parlamente zurückgezogen habe, weil er sich nicht habe verpflichten wollen, das neue System des Volksun terrichts und die alljährlich vom Parlamente bewilligte Beisteuer für das ka⸗ tholische Priester⸗Seminar zu Maynooth zu bekämpfen. Der Gene⸗ ral⸗Prolurator, Herr Smith, selbst bestätigte dies, und nachdem unter Anderen Herr More O'Ferrall eine Reform der Gesetze über das Verhältniß des Grundherrn zum Pächter als eines der vor⸗ züglichsten Mittel zur Verbesserung der Irländischen Zustände em⸗ pfohlen und Sir H. W. Barron, um darzuthun, was es mit der gepriesenen Unparteilichkeit und Versöhnlichkeit des Ministeriums auf sich habe, darauf hingewiesen hatte, daß alle von dem jetzigen Mini sterium ernannten Irländischen Bischöfe die entschiedensten Feinde des neuen Volks⸗Unterrichts ⸗Systemes seyen, wurde diese Angelegenheit durch Annahme des Antrags auf Vertagung des Hauses nach dem Schlusse der Sitzung beseitigt.

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speiste dann bei der Herzogin von Gloucester.

London, 3. Juni. Se. Majestät der König von Hannover

ist noch im Lauf des gestrigen Nachmittags in London eingetroffen ind im St. James Palast abgestiegen. Kurz nach seiner Ankunft, velche um 4 Uhr, 2 Stunden nach der Taufe der jungen Prinzessin, er folgte, besuchten Prinz Albrecht, der Herzog und der Prinz Georg Cambridge den König. Hierauf machte Se. Majestät Besuche der verwittweten Königin und bei der Prinzessin Sophie und iste 1 Se. Majestät war auf einem Dampfboot von Calais nach England herübergekommen

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und am Zollhause in der Themse gelandet. 8 —ꝙ.ö—

Bundesstaaten.

1 ni. Die Feier des Geburtstages Seiner Masestät unseres Königs wird am heutigen Tage in der hiesigen Haupt⸗- und Residenzstadt festlich begangen. Es ertönte Thurm Musik, Freuden⸗Gelänute aller Glocken und der Donner der Kanonen. Auf dem Waterlooplatze wurde große Parade der sämmtlichen hier in Besatzung liegenden Truppen gehalten, welche Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihrer Gegenwart beehrten. Eben so werden mehrfache Vereinigungen zum frohen dle zur Feier des Tages Statt finden. ——

Wien, 30. Mai. (Deutsche Bl.) Der gegenwärtig hier verweilende Fürst Milosch hat gestern Abend durch Staffette die An⸗ zeige erhalten, daß seine Gemahlin, die durch ausgezeichnete Geistes gaben bekannte Fürstin Linbicza am 26sten d. zu Neusatz an der Wassersucht verschieden ist. Die Krankheit war nach dem ärztlichen Erachten hauptsächlich eine Folge der in den letzten acht Monaten erfahrenen Kränkungen, denen der sonst rüstige Körper erlag. Fürst Michael, auf der Reise nach Wien begriffen, befand sich am Sterbe⸗ bette seiner Mutter.

Deutsche Hannover, 5. Juni.

½Iabeoen

Neapel, 23. Mai. (A. Z.) Das Brasilianische Geschwader, aus zwei Fregatten und einer Korvette bestehend, an deren Bord sich ein außerordentlicher Gesandter Sr. Kaiserl. Majestät zur Begrüßung der erlaͤuchten Braut befindet, ist vorgestern in Begleitung der Nea politanischen Flottille, die ihm entgegengefahren war, vor unserer Stadt angelangt. Nachdem es dieselbe mit den üblichen Salven be⸗ grüßt, begab sich der König an Bord, um die Ankömmlinge zu bewill⸗ kommnen. Die Vorstellung bei Hofe ist auf nächsten Sonnabend fest gesetzt. Die Abreise der hohen Braut wird im Laufe des Juni statt⸗ finden. Man spricht davon, daß der König sie bis Gibraltar und ihr Bruder, Prinz Luigi, Graf von Aquila, der aber bis jetzt von seiner Reise nach dem Orient noch nicht zurück ist, sie bis Rio Janeiro be⸗ gleiten werde. Außer den oͤrei Brasilianischen Schiffen und dem Tuniser liegen zehn Neapolitanische Kriegsschiffe auf der Rhede vor Anker.

Turin, 30. Mai. sind heute von ihrer der eingetroffen.

Der König und der Herzog von Genua nach Sardinien unternommenen Reise hier wie⸗

„O89 Madrid, 27. Mai. Der beschleunigte Abgang eines Cou⸗ riers ließ mir gestern nicht Zeit, um die kaum erschienenen wichtigen Dekrete mit Sorgfalt zu prüfen, und die Erläuterungen, deren sie bedürfen, niederzuschreiben. .

Das die Auflösung der Cortes verfügende Dekret begreift sich ohne weitere Bemerkung. Jedermann war darauf gefaßtt. Die wah⸗ ren Gesinnungen des neuen Ministeriums sind in den Dekreten zu suchen, welche jene Maßregel begleiten, um sie zu beschönigen. Zum erstenmale seit dem Bestehen von Staatseinrichtungen sieht man eine Regierung dekretiren, daß das Volk keine Steuern zu bezahlen brauche, und dekretiren, daß die Abgaben, welche freiwillig entrichtet würden, entgegengenommen und in Anrechnung gebracht werden sollen. Wo⸗ mit denken die Minister die öffentlichen Ausgaben zu decken, wenn, bei dem Vorhandenseyn eines jährlichen Defizits von 800 Millio nen Realen, keine Steuern erhoben werden? Nicht einmal eine Anleihe können sie ohne Genehmigung der Cortes abschließen. Natürlich schreit der unverständige Pöbel: „es lebe die Re gierung, die uns die Abgaben erläßt!“ und dies wurde beab sichtigt. Mendizabal, der Mann, der vor acht Jahren an⸗ kündigte, daß er ohne Vermehrung der Abgaben, ohne ein Anleihen abzuschließen, den Bürgerkrieg binnen drei Monaten beendigen würde; Mendizabal, der 1837, als der General Espartero sich mit den Garde -Offizieren gegen ihn erklärte, die Königin Regentin aufforderte, diesen General erschießen zu lassen; Mendizabal, jetzt zum dritten male Finanz⸗-Minister, erläßt so eben ein Dekret, kraft dessen ersten Artikels die dem Volke äußerst verhaßte Accise, welche der Staat in 28 Provinzial Hauptstädten und drei Seehäfen erhebt, aufgeho ben wird. Das Volk, welches dergleichen Dekrete weder liest, noch versteht, hört nur davon reden, daß die Accise abgeschafft wäre, und preist den wohlthätigen Finanz-Minister. Bald aber wird die Enttäu⸗ schung folgen, denn gerade die Artikel, deren die ärmeren Klassen so wenig wie die anderen entbehren können, Fleisch, Wein, Branntwein, Oel, Essig und Seife, bleiben mit derselben Auf lage behaftet, und nur Luxus-Artikel, ausländische und Kolonialwaaren gehen frei in die Städte ein. Durch letztere Maßregel wird der Staats Kasse eine jährliche Summe von etwa 50 Millionen Realen entzogen, die na türlich durch irgend eine andere neu einzuführende Auflage ersetzt werden muß, und die Finanz⸗Verwirrung auf den höchsten Gipfel steigert. „Indem wir die Dekrete lasen“, sagt der Corr esponsal, „kam es uns vor, als ob wir nicht die Verfügungen einer bestehen⸗ den Regierung, sondern die Maßregeln einer revolutionairen Junta erblickten, die sich um jeden Preis Stimmen und Sympathieen zu er werben sucht. Es leidet keinen Zweifel, das Ministerium Gomez Be cerra hat ein Pronunciamiento gemacht.“ Endlich nehmen die Minister die Miene an, als ob sie eine Amnestie für politische Verbrecher er

Dekretes ergiebt sich, daß nichts weiter als ein Inbult gemeint ist, der sich auf acht oder zehn zu den Galeeren verurtheilten Personen erstreckt.

Unterdessen hat man auch für gut befunden, die hiesige Natio⸗ nal⸗Miliz gegen diejenigen ihrer Chefs, welche man für Gegner der neuen Minister hält, aufzureizen. Diese Umtriebe hatten zur Folge, daß das von Herrn Cortina befehligte Bataillon ihm den Gehorsam verweigerte, und er deshalb den Befehl niederlegte. Einige andere Offiziere sind diesem Beispiele gefolgt, und auch der Chef des Artil⸗ lerie- Corps der National⸗Miliz, Don Pedro Miranda, General⸗Di rektor des Straßen⸗ und Kanal⸗Bauwesens, soll seine Entlassung von beiden Stellen verlangt haben. Das Organ der Regierung, der

Espectador, sagt heute in Bezug auf diese Entschließungen, sie

hätten ohne Zweifel „in der patriotischen Haltung und festen Sin⸗

nesart“, welche die National⸗Miliz von Madrid an den Tag lege, ihre Veranlassung. Morgen wird der Regent Musterung über die National⸗Miliz halten.

Uebrigens befürchtet man durchaus keine ernsthafte Unterbrechung

der Ruhe in irgend einer Provinz, Catalonien allenfalls ausgenom⸗ men. Der Oberst Prim und einige andere Ex⸗Deputirte haben sich ohne Pässe und in großer Eile dorthin begeben. Wer die hiesigen Verhältnisse und den Spanischen Volks⸗Charakter genau kennt, wird kaum bezweifeln, daß an das neue Ministerium nicht weniger zahl⸗ reiche, wenn gleich minder aufrichtige Beglückwünschungs⸗Adressen ein⸗ gehen werden, als an die Er⸗Minister Lopez und Caballero einliefen.

Die Regierung beruft sich ihrerseits darauf, vom legalen Wege nicht abgewichen zu seyn, und findet in der Geschmeidigkeit der Con⸗ stitution ihre Rechtfertigung. Sie ist entschlossen, dem Geschrei der Presse stumme Verachtung eutgegenzusetzen, und erwartet nur, ihre Gegner die Bahn der Illegalität betreten zu sehen, um sie den vol⸗ len Umfang ihrer Kraft fühlen zu lassen. Zudem hegen die Minister die feste Zuversicht, bei den nächsten Wahlen, die am 20. Juli begin⸗ nen, einen vollständigen Sieg davonzutragen.

Diesen Nachmittag hieß es, die National⸗Miliz von Saragossa

hätte darauf bestanden, daß die dortigen Truppen die Stadt verlie⸗

ben, und der General⸗Capitain hätte diesem Ansinnen nachgegeben 2 8 82

und wäre mit der Besatzung nach Teruel marschirt.

ließen, und aus der genaueren Prüfung des auf Schrauben gestellten 88 G

Heute trafen hier zwei Couriere mit Depeschen des General⸗Ca⸗

pitains von Granada ein, ohne daß über den Inhalt derselben etwas

verlautet hätte.

EE““

Inland.

Die Gesetz⸗Sammlung enthält fol⸗ gende Allerhöchste Kabinets Ordre, betreffend die Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder des Ober⸗Censurgerichts und die nähere Bestimmung der Amtsdauer der Letzteren:

„Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 8ten d. M. und nach dessen Vorschlage ernenne Ich hierdurch zum Präsidenten des nach der Ver⸗ ordnung über die Organisation der Censur Behörden vom 23. Februar d. J. einzusetzenden Ober⸗Censurgerichts, den Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗ rath und Staats⸗Secretair Bornemann, und zu Mitgliedern dieses Ge⸗ richts: I. aus dem Kreise der zum höheren Nichteramte qualifizirten Beam⸗ ten: 1) den Geheimen Ober⸗Justizrath Zettwach, 2) den Geheimen Ober⸗Tribunalsrath Decker, 3) den Geheimen Ober⸗Justizrath Göschel, 4) den Geheimen Ober⸗Regierungsrath, früheren Kammergerichts⸗Rath, Mathis, 5) den Geheimen Ober⸗Tribunalsrath Uhrich, 6) den Gehei⸗

men Regierungsrath, früheren Landgerichts⸗Rath, Aulicke, 7) den Wirk⸗ V lichen Legationsrath, früheren Kammergerichts⸗Assessor, Grafen von Schlief⸗

Berlin, 8. Juni.

sen und 8) den Kammergerichts⸗Rath von Obstfelder; IlI. aus den Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften, den Geheimen Ober⸗Justiz⸗ rath Dr. Eichhorn, und III. aus den Mitgliedern der Universität zu Berlin den ordentlichen Professor der Rechte Dr. von Lancizolle. Zu⸗ gleich will Ich die Vorschrift im §. 10 der angeführten Verordnung wegen der Amtsdauer der Mitglieder des Ober⸗Censurgerichts näher dahin bestim⸗ men, daß von denjenigen Mitgliedern, welche aus dem Kreise den zum hö⸗ heren Richteramte qualifizirten Beamten ernannt werden, alle drei Jahre die Hälfte ausscheiden soll; diese wird das erstemal durch das Loos be⸗ stimmt; demnächst scheiden diejenigen Mitglieder aus, welche seit der letzten Ernennung sechs Jahre im Amte gewesen sind; die Ausscheidenden können jedoch aufs Neue ernannt werden. Das Staats⸗Ministerium hat diesen Meinen Befehl durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß z bringen. b

Potsdam, den 29. Mai 1843. 1

Friedrich Wilhelm.

An das Staats⸗Ministerium.“

Bericht über die Kunst⸗ und Gewerkschulen, nebst Verzeichniß der den Schülern derselben in der öffentli chen Sitzung der Königlichen Akademie der Künste am 6. Juni d. J. zuerkannten Prämien.

Oas eigenthümliche Verhältniß der Königlichen Akademie der Künste zu den für Schönheit empfänglichen Gewerken ist oft mit Verwunderung bemerkt, selten richtig gewurdigt worden. Es verdankt seinen Ursprung einem genialen Gedanken Friedrich's des Einzigen. Die von König Friedrich I. noch als Churfürst ums Jahr 1694 zuerst in Berlin begründete Akademie der Künste war in allem Wesentlichen eine Nachbildung der Französischen zu Paris, wie aus dem ihr ertheilten Reglement vom 20. März 1699 her⸗ vorgeht. Eine Berührung mit den zunftmäßigen Gewerken hätte hier wie dort für Entweihung gegolten; wobei man gänzlich vergaß, daß die Künste sich aus dem Handwerk hervorgebildet hatten, gleichsam als eine geistige Blüthe desselben. Friedrich II. war es, der das zerrissene Band, nicht aus historischen Rücksichten, sondern weil die Natur der Dinge dies vorschrieb, wieder anknüpfte. Indem er dem Gewerbfleiße seines Volkes einen höheren Schwung zu geben wünschte, schuf er auch der schönen Kunst den gedeih⸗ lichsten Boden. Die von ihm neu begründete Akademie der Künste sollte schaffende Meister der Kunst zu Mitgliedern, Meister der kunstreichen Ge⸗ werke zu akademischen Künstlern ernennen. In demselben Sinne wurden die in den Hauptstädten der Monarchie zu gründenden Kunstschulen für Handwerler unter die Aufsicht der Akademie der Künste gestellt, um jene gleichsam in das Gebiet der Schönheit emporzutragen. Obwohl erst von Friedrich's Nachfolgern, Friedrich Wilhelm II. und des hochseligen Königs Majestät ins Leben gerufen, wurde die von ihm gewollte Verbindung der freien Kunst mit den für Schönheit empfänglichen Gewerken als eigenthüm⸗ licher Grundzug beibehalten. Die Akademie der Künste übt über diese Schulen eine regelnde Aufsicht. Alljährlich werden die Probe⸗Arbeiten der Schüler derselben der Akademie übersandt und die gelungenen Versuche durch Medaillen und Anerkenntnisse von ihr geehrt. Wenn es dem Preußischen Kunstfleiß in den letzten Jahrzehenden gelungen ist, sich Anerkennung zu schafeen; wenn man dem Geschmack der Formen und Muster in den ver⸗ schiedensten Gattungen gewerblicher Erzeugnisse unseres Vaterlandes diesseits und jenseits des Weltmeeres Beifall giebt: so sind es diese einfachen Ver anstaltungen, welche so großartige Ersolge vorbereiteten, während zugleich das Emporblühen der freien höheren Kunst gesichert wurde, indem nicht blos in einzelnen Bevorzugten, sondern im Volke selbst sich das Bedürfniß der Schönheit entwickelte.

Es gereicht der Akademie zu lebhafter Genugthuung, auch diesmal über die fortschreitende Entwickelung dieser einslußreichen Schulen nur Lobendes berichten zu können.

Die Zahl der Schüler in Berlin, Königsberg, Breslau, Magdeburg, Danzig und Erfurt, welche bei der vorjährigen Censur im Ganzen 2286 betrug *), erhob sich auf 2603, hat also um 317, und gegen 1841, wo

1 c 15 om *) Man sehe den Bericht in der Staats⸗Zeitung Nr. 1 8 goen

Juni 18222. h