1 ““ “ nicht die Hälfte ihres Nominalwerths, d. h. 100 Sous, die ein Kilo⸗ gramme wiegen, gelten in der Wirklichkeit nur 45 — 48 Sous. Das jetzige Kupfergeld ist daher ebensowohl eine Conventions⸗Münze, wie die, welche man zu prägen beabsichtigt, und daher ist die angedeutete Gefahr gewiß illusorisch. Das Kupfergeld ist in Frankreich nicht die gesetzliche Münze; sie dient nicht zu Zahlungen, sondern nur als Scheidemünze, und um jene Menge kleiner Geschäfte zu erleichtern, die unter 1 Fr. und ½ Fr. betragen.
1 Ein anderer Punkt der Diskussion war, ob die Ausprägung Pri⸗ vatpersonen übertragen oder von der Regierung übernommen werden solle. Der Gesetz⸗Entwurf nahm das Letztere an und centralisirt zugleich die Prägung, so daß es in Zukunft nur eine einzige Münz⸗ werkstätte in Frankreich geben, und die Münzen in Lille, Rouen, Strasburg, Lvon, Bordeaux und Marseille eingehen würden. Man hat gegen diese Maßregel ein großes Geschrei erhoben und ist in Bezug auf diesen Gegenstand in eine ziemliche Menge staatswirth⸗ schaftlicher Ketzereien verfallen, indem unter Anderem behauptet wurde, daß auf diese Weise alles baare Geld in Paris konzentrirt würde. Im Grunde war wohl keiner von diesen Einwürfen ernstlich gemeint. Bei dem gegenwärtigen System erheben die Münz⸗Direktoren einen Schlagschatz von 2 Fr. für das Kilogramm oder von 1 Fr. für 100 Fr., wenn Fünffrankenstücke geprägt werden, d. h. man giebt in den Münz⸗ werkstätten für einen Barren von 1 Kilogr. im Verhältniß zu neun Zehntheilen, 198 Fr. gemünztes Silber. Für die Aufhebung der Münzwerkstätten in den Provinzen hat man viele Ursachen angegeben und sich namentlich auf die schlechte Prägung in denselben gestützt. Das Prägen wird daselbst in der That so unregelmäßig betrieben, daß die einzelnen Stücke Unterschiede darbieten, welche fast immer die gesetzliche Toleranz weit übersteigen, obgleich ein Beutel mit 1000 Fr. im Ganzen das Gewicht von 5 Kilogr. hat. Es giebt zu leichte und zu schwere Stücke; aber bei einer gewissen Menge gleichen sich diese Unterschiede aus und da die Verificirungen nur nach Beuteln von 1000 Fr. und nicht mit den einzelnen Fünffrankenstücken vorgenom⸗ men wurden, so bemerkte man die Ungleichheit nicht.
Dieser Umstand gab zu höchst sonderbaren Speculationen Anlaß, die eins der angesehensten Banquierhäuser in sehr großem Maßstabe ausführte. Dies Haus schickte Barren nach Rouen und Lille, vor⸗ züglich aber in die Münze der letzteren Stadt. Durch Uebereinkunft mit dem Direktor erhielt es auf die Gebühr von 2 Fr. für das Ki⸗ logramm einen Rabatt von 50 Cent., so daß die Prägungskosten für
jede 200 Fr. auf 1 Fr. 50 Cent. reduzirt wurden. Unter diesen Umständen wurden in sehr kurzer Zeit Fünffrankenstücke in ungehen⸗
712 8 “ “
rer Menge ausgeprägt. Nach den Reglements kann man nur zwölf Stunden täglich arbeiten, und die Controlleure müssen stets bei dem Prägen zugegen seyn. In Lille wird oft 18 — 20 Stunden, mithin die Hälfte der Zeit, ohne die Anwesenheit des Controlleurs gearbei⸗ tet. Die so geprägten Münzen hatten wohl in Masse das ver⸗ langte Gewicht, aber einzeln zeigten sie bedeutende Unterschiede im Mehr oder Weniger. Trafen die Münzen in dem Pariser Banquier⸗ hause ein, so wurden sie einzeln gewogen; alle, welche das gesetzliche Gewicht überstiegen, wurden eingeschmolzen, und diese Barren gaben durch den Ueberschuß ihres Gewichts einen ansehnlichen Gewinn. Die zu leichten Stücke wurden dagegen sämmtlich in Umlauf gesetzt, und auf diese Weise ist die Zahl derjenigen, die nicht das gesetzliche Ge⸗ wicht haben, so sehr angewachsen. Dies Alles ist durch einen von dem Finanz⸗Minister nach Lille gesandten Kommissarius offiziell nach gewiesen worden, und es werden nunmehr die Stücke in dem Münz⸗ gebäude einzeln gewogen.
Hauptsächlich, um diese Beaufsichtigung zu vereinfachen und dann, um Garantieen zu haben, wollte die Regierung die Prägung auf Paris beschränken und sie verwalten. Diejenigen, welche edle Metalle ein⸗ schmelzen, so wie einige große Spekulanten, haben ein großes Ge⸗ schrei gegen diese Maßregel erhoben. Sie sagen zuerst, daß diese Art der Prägung weit kostspieliger sey, als wenn sie Privatpersonen überlassen bleibe, und hierin haben sie recht; ferner machen sie den Einwurf, daß ihre Stellung der Regierung gegenüber im Falle eines Streites und Konfliktes weit schwieriger sey und daß sie weit weni⸗ ger günstige Bedingungen als von Privat⸗Personen erhalten würden. Sie fügen auch hinzu, daß dieser Umstand dem Handel mit edlen Metallen und der Läuterung (Affinage), welche jetzt in Paris kon zentrirt seyen, eine andere Richtung anweisen könnte. Herr Poisat, einer der ersten Affineure der Hauptstadt und Deputirter, sagt so gar, er sey gezwungen, sein Geschäft nach London zu verlegen, wenn die Prägung des Geldes auf das Münzgebäude zu Paris beschränkt und von der Regierung übernommen werde. Das geringste Nach⸗ denken zeigt, daß der Handel mit edlen Metallen und das Affiniren derselben nicht auf diese Weise verlegt werden kann. Das Silber ist in Frankreich die gesetzliche Münze, und selbst dadurch muß der Han⸗ del mit diesem Metalle eine sehr große Wichtigkeit bei uns haben. In England ist dagegen das Gold die gesetzliche Münze, und der Handel mit Gold ist daher dort sehr bedeutend. Das Silber ist in England nur Scheidemünze, die in geringer Menge vorhanden und von geringerem Gehalte als die unsrige ist. Diese einfache Bemerkung reicht hin, um zu beweisen, daß die erwähnte Verlegung ganzunmöglichwäre.
Die Geschäfte für das Läutern und das Einschmelzen der Münzen sind übrigens in Paris sehr bedeutend. Das erwähnte Banquierhaus macht in dieser Beziehung sehr einträgliche Geschäfte. Alle vor dem Jahre 1825 geprägten Fünffrankenstücke enthalten etwas Gold. Die Affinirung des goldhaltigen Metalls wurde damals mit weniger Sorg⸗ falt betrieben. Der in den Thalern enthaltene Antheil Gold war groß genug, um das Einschmelzen und Abtreiben zu veranlassen. Man glaubt, daß auf diese Weise mehr als 100 Millionen vor 1825 geprägte Fünffrankenstücke eingeschmolzen und der Circulation entzogen worden sind. Dies währt noch immer fort, und bei der Erörterung des der Kammer vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs hat man die Ansicht aufgestellt, daß die Regierung selbst dies Geschäft übernehmen solle, weil der dadurch erlangte Gewinn einen Theil der Kosten für das Umprägen der Kupfermünzen decken werde. Man begreift, daß bei so aus⸗ gedehnten Speculationen die Regierung das Umprägen der Kupfermün⸗ zen nicht Privatpersonen überlassen dürfte; denn dies Unternehmen würde unvermeidlich in die Hände eines oder mehrerer reicher Banquier⸗ Häuser fallen, die dadurch einen sehr großen Einfluß auf den Geld⸗ Umlauf erlangen würden. Und wenn auch das Prägen durch die Regierung kostspieliger ist, so bietet es auf der anderen Seite dem Publikum Garantieen dar, wie Privat⸗Unternehmer sie nie zu geben vermögen. Außer diesen beiden Mitteln gäbe es indeß noch ein dritttes, woran weder die Kammer noch die Presse gedacht hat. Man hätte der Bank von Frankreich die Prägung des Geldes übertragen können, indem man ihre Statuten auf gesetzlichem Wege so abänderte, daß sie die nöthigen Garantieen darböte. Die Verwalter der Bank von Frank⸗ reich haben nur ihre Actionaire vor sich und nicht wie ein Privat⸗Unter⸗ nehmer ein persönliches und direktes Interesse dabei, den Gewinn zu ver⸗ mehren. Eine solche Combination würde also, wenn sie mit hinreichenden Garantiecen verbunden wäre, ansehnliche Ersparungen darbieten. Denn wenn man mit der Bank von Frankreich einen Kontrakt wegen der Prägung abschlösse, so ist es klar, daß sie die Kosten für das Ma⸗ terial und den Bau der Werkstätten übernähme. Allein dies ist, wie gesagt, Niemanden eingefallen und wir fügen hinzu, daß die Münz⸗ Frage, mit geringen Ausnahmen, überhaupt wenig gekannt und studirt wird. Sie wird in einigen Broschüren von dem Gesichtspunkte des Privat⸗In⸗ teresses aus behandelt. Herr Poisat hat in der Deputirten⸗Kammer als Affineur, aber nicht als Staats⸗Oekonom gesprochen, und nur Herr Dumas, Commissair des Königs, so wie diejenigen, welche den Gesetz⸗Entwurf ausarbeiteten, haben das Problem sowohl im Ganzen, wie im Einzelnen am besten begriffen.
Bekanntmachungen.
11188
Da die beiden auf den Namen der unverehelichten Caroline Frahn ausgestellten Sparkassen⸗Bücher der hiesigen städtischen Sparkasse
Nr. 2602. vom 31. Dezember 1842, noch gültig
über 27 Thlr. 11 Sgr. 11 Pf. und 8 Nr. 2617. vom 31. Dezember 1842, noch gültig über 28 Thlr. 12 Sgr. 5 Pf., der Eigenthümerin angeblich am 11. oder 12. Juni 1842 aus ihrer Wohnung, Siebergasse Nr. 13, durch Einbruch gestohlen worden sind, so werden alle diejeni⸗ gen, welche an dieselben ein Anrecht zu haben behaup⸗ ten, hierdurch aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Kollegium, und zwar spaͤtestens in dem auf den 14. Juli c., Vormitt. um 11 Uhr, vor dem Kam mergerichts⸗Referendarius Wentzel anberaumten Ter⸗ mine zu melden und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls die Sparkassenbücher für amortisirt erklärt und statt derselben neue ausgefertigt werden sollen. Berlin, am 18. Mai 1843. Königl. Preuß. Kammergericht.
Avoerkiissement. Die von dem Magistrat zu Küstrin, den Viertelsleu⸗ ten und dem Kietzer Schulzengericht daselbst unterm 2. Februar 1807 ausgestellte, dem dortigen Schiffbauer⸗ Hewerk gehörige Stadt⸗Obligation No. 54. Litt. A. über 50 Thlr., welche sich angeblich zuletzt in der Ge wahrsam des Schiffsbaumeisters Schwedler als frühe⸗ ren Gewerks⸗Aeltesten befunden hat, ist verloren ge⸗ gangen. Es werden daher alle diejenigen, welche als Eigen thümer, Erben, Cessionarien oder aus sonst einem Rechts grunde Ansprüche an gedachtes, verloren gegangenes und noch validirendes Schuld⸗Dokument zu haben ver⸗ meinen, hiermit vorgeladen, in dem zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf den 2. Oktober cr., Vormittags um 11 Uhr, im Instructions⸗Zimmer des Königl. Ober⸗Landesge richts hierselbst vor dem Referendarius Feldmann an gesetzten Termine entweder in Person oder durch einen gesetzlich zulässigen Bevollmächtigten zu erscheinen und ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen. Bei ihrem Ausbleiben werden sie mit ihren etwanigen An⸗ shrächen an obiges Dokument präkludirt, und es wird derselben ein ewiges Stillschweigen aufer⸗ Frankfurt a. O., den 12. Mai 1843. 8
Köni F , Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
8³
Berlin⸗Jrankfurte Eisenbahn. a g 1 e 8 ampfwagen⸗Züge. . Personen⸗Zü
Abfahrt von Berlin Mrg. 6 Uhr 30 86 -———⸗IFrankfurt 8 88 M., Ab. 9 30 M. Ankunft in Frankfurt Mrg. 9 Uhr 15 h . ““ 15 M. Ab. 9 hr . Mit den Personen⸗Zügen werden zwei ss Personenwagen J. und II. Klasse, Enathe Fscen 18. fracht, befördert. gen und Eil⸗
B. Extrazüge jeden Sonntag und Mi von Berli — Rumm 2 rg 1.eg ch Friedrichshagen und Erkner. 8 Mit den Zügen ad A. und B. treten i 3 lin nach den ad B. genaunten Orten Srerr zurück ermäßigte Fahrpreise nach §. 3. des Betriebs⸗Reglements ein. Abfahrt von Berlin: Nachmittags 2 Uhr 30 Min. Erkner: 9 Uhr Abends.
2) 2)
Mitt den Extra⸗Zügen wird kein Passagier⸗Gepäck befördert. In Friedrichshagen und Erkner sind Kähne und Gondeln zum Besuch der Müggelberge, Kranich⸗
berge und Rüdersdorfer Kalkberge zu mäßigen Fahr⸗
Allgemeiner Anzeiger für
1 Abfahrt von Berlin Morg. 11 Uhr Frankfurt 11 30 Ankunst in Frankfurt Nchm. 2 Uhr 45 Min. Berlin 3 — 416
Mit den Güter⸗-Zügen werden Personen in Perso nenwagen II. Klasse und auf Stehplätzen, so wie Fracht⸗ güter und Vieh, befördert.
Der Verkauf der Passagier⸗Billets geschieht bis 5 Mi nuten vor dem Abgange der Züge; die Passagiere auf den Zwischenstationen haben sich jedoch ¾ Stunde vor der bestimmten Abfahrt einzufinden. Das Pasaagier⸗ Gepäck muß in jedem Falle mit dem Namen des Ei⸗ genthümers und dem Bestimmungsort deutlich bezeich⸗ net, eine halbe Stunde vor Abgang der Züge, unter Vorzrigung veos Fahrbillets, in die Passuagier Ge⸗ päck⸗Erpedition abgeliefert werden; die Einlieferung der Equipagen und Eilfracht muß eine Stunde, diesenige der Güter in die Waaren⸗Magazine auf den Bahnhoͤ⸗ fen zur Versendung mit den Güterzügen jedoch am Abend vor Abgang der betreffenden Züge erfolgen. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs⸗Re⸗ glement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist. Berlin, den 6. Juni 1843.
Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn
Gesellschaft.
Min.
Dampfschifffahrt zwischen Maͤgdeburg und Hamburg. Dienst für den Monat Juni von Magdeburg wöchentlich neunmal laut Fahrplan. Abgangszeit resp. 7, 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends. „.„„„ , ] ꝙniederwärts 16 Stunden, Dauen der Reise aufwärts 32 8 8 b Shlevodienste sjeden Dienstag von Magdeburg, GGeedtenste » Freitag von Hamburg. Die um 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends abge⸗ henden Dampfschiffe korrespondiren genau mit der An kunft der Eisenbahn⸗Züge von Leipzig und Berlin; je⸗ doch nehmen die Abends und zwar Dienstag und Frei⸗ tag abgehenden Eil⸗Dampsschiffe nur direkte Passagiere nach Hamburg, da sie an keiner Station, Wittenberge ausgenommen, aunhalten. Nähere Auskunft und Billette ertheilen die Herren Herrmann & Meover in Berlin, Werderschen Markt
Diir em gez. Holtzapfel.
9 . N — 4 N Verein fuͤr Pferdezucht und Pferdedressur.
Der Verkauf der Billets zur Tribüne beginnt unter den bekannten Bedingungen (ein Billet für alle 3 Tage, den 17., 19. und 20. Juni, für 1 Thlr.) Sonnabend den 10. Juni in dem Verfammlungs⸗Lokal des Ver eins, Dorotheenstr. 11. Das Büreau ist von da ab täglich von 8 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends geöff⸗ net. Die Mitglieder des Vereins können ihre Billets ebenda in Empfang nehmen oder gegen Vorzeigung der Quittung über den bezahlten Beitrag abholen las sen. Diejenigen Herren, welche dem Vereine beizutre⸗ ten wünschen, werden ersucht, sich gleichfalls dorthin zu wenden, so wie auch die rückständigen Beiträge dort angenommen werden, wobei wiederholt bemerkt wird, daß nur diejenigen Mitglieder an der Verloosung der gekauften Pferde Theil nehmen, deren Beiträge eingegangen sind.
In Betreff der ausgebotenen 4 Konkurrenzen zur Prüfung der Zugkraft wird auf die Annonce vom 3ten d. M. und auf den Jahresbericht des Vereins nochmals aufmerksam gemacht.
Berlin, den 8. Juni 1843.
Falckmann. Graf v. Nostitz. v. Willisen.
Wildbad im Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
Die diesjährige Badezei jede 1 28 zeit hat wieder begonnen. Der Gebrauch der Väder 88 durch die von der Königl.
preisen anzutreffen
Staats⸗Finanz⸗Verwaltung unternommenen, schon sehr
b
weit vorgerückten Neubauten nicht gestört; neben den bis jetzt unv rändert gebliebenen alteren Badräumen sind die seit mehreren Jahren eingerichteten bequemen und geräumigen Interimsbäder auch in diesem Som⸗ mer zu benutzen, und die drei neugebauten Badräume mit den dabei befindlichen Kabinetten zu Einzelnbädern werden für die diesjährige Badezet dem Gebrauche übergeben. Als Vereinigungsort für die geselligen Un⸗ terhaltungen dienen die neugebauten beiden Kursäle, und das mit denselben und mit dem Badgebäude in Verbindung stehende Königl. Badhotel bietet eine Reihe schön ausgestatieter Zimmer dar. Es bestehen tägliche Briefpost“ und Eilwagen⸗Verbindungen mit Stuttgart über Calw und mit Karlsruhe über Pforzheim, zur Verbindung mit Baden ist eine Relais⸗Posthalterei zu Herrenalb zwischen den Stationen Neuenburg und Gernsbach und auf der Straße nach Freudenstadt, Rippolzau, Griesbach und in das Murgthal ist eine solche in dem Orte Besenfeld errichtet; auch findet zwischen Wildbad und Freudenstadt einmal wöchentlich eine Postwagenfahrt statt. Neben dem Bade⸗Arzte, Hofrath Dr. Friker, und dem ausübenden Arzte Dr. Schweikle wird sich der ausübende Arzt Dr. Fallati aus Hamburg wieder während der Kurzeit dahier auf⸗ halten. Uebrigens bleibt die Benutzung der durch ihre Badwärme bevorzugten und von jeher den Bädern Gastein, Pfäfers und Leuk zur Seite gestellten Quel len das ganze Jahr über uneingeschränkt.
Den 18. Mai 1842.
Der Vorstand der Königl. Bad⸗Aufsichts⸗-Behörde und lgabgeordnete Regierungs⸗Commissair Freiherr von Linden, Regierungsrath. Nordsceebad der “ 111“
Die hiesige Seebad-Anstalt wird auch in diesem Jahre am 15. Juni eröffnet und mit dem 1. Oltober geschlossen werden. b
Helgoland ist durch seine insularische Lage recht ei gentlich zu einem heilkräftigen Seebade geschaffen, in dem das Seewasser wie die Seelusft, diese gleich wichtigen, fast unzertrennlichen Erfordernisse für die Heilwirkungen der Seebäder, hier ihre belebende Kraft rein und unbelästigt von der Schwüle und von den Ausdünstungen des Festlandes entwickeln. Es bietet den praktischen, für das Gelingen der Badekur so höchst wesentlichen Vortheil, daß mit gleicher Sicher⸗ heit und Annehmlichkeit zur Zeit der Ebbe wie bei der Fluth gebadet werden kann. y
Durch diese der Insel Helgoland allein eigenthüm lichen günstigen Verhältnisse sind die resp. Badegäste in den Stand gesetzt, nach Neigung oder nach frztli cher Vorschrift schwächere oder fräftigere Bäder zu be nutzen, überhaupt aber zu jeder beliebigen Stunde in offener See zu baden. Alle Einrichtungen, sowohl für den Nutzen als für die Annehmlichkeit des Auf⸗ enthalts auf diesem schönen und interessanten Eilande, sind so vollkommen, als es mit Recht von einem Bade orte erwartet werden darf, welcher sich der günstigsten Aufnahme und eines jährlich zunehmenden Besuchs erfreut. b
Insbesondere empfiehlt sich Helgoland durch sein großes neues und massives Badehaus mit allen Vor richtungen zu warmen Bädern, zu Regen⸗, Sturz und Douchebädern, durch eine große Auswahl beque mer und eleganter Gasthäuser und Privatwohnungen, worin, bei mäßigen Preisen, für sehr gut bestellte Kü chen und Keller gesorgt und jeder Anforderung ent sprochen wird.
Durch sichere, große, bequem und schön eingerichtete Dampfschiffe wird während der Saison eine stete und regelmäßige Verbindung zwischen Hamburg, Cux⸗ haven und Helgoland unterhalten, von Hamburg aus gehend, so daß die resp. Reisenden in wenigen Stun den herüber oder zurückfahren können.
Bestellungen von Logis zc. besorgt mit Bereitwillig⸗ keit sowohl die Unterzeichnete, als unser Badearzt, Herr Dr. von Aschen.
Helgoland, im Mai 1843.
Die Direction d
Preußtischen Staaten.
Einladung nur 218ten Versammlung Deutscher Na- turforscher und Aecrzte in Grätz.
Bei der zwanzigsten Versammlung Deutscher Na⸗ turforscher und Aerzte in Mainz fiel die Wahl des nächsten Versammlungsortes auf Grätz in Stevermark, wozu schon im voraus die Allerhöchste Bewilligung er⸗ theilt worden war.
Die unterzeichneten Geschäftsführer rechnen es sich daher zur besonderen Ehre, die ergebenste Einladung zur einundzwanzigsten Versammlung hiermit öffent⸗ lich bekannt zu machen, und schätzen sich glücklich, hier als Ausdruck des allgemeinen Wunsches die Hoffnung aussprechen zu können, daß sich dieselbe eines zahlrei chen Besuches derjenigen Männer erfreuen möge, welche die Naturwissenschaften so thätig pflegen und so rasch durch ihre Entdeckungen erweitern.
Die Versammlung wird am 18. und am 2A4sten geschlossen werden. 1“
Vorläufig wurde die Bildung von neuen Sectionen bestimmt, und zwar: für Mineralogie und Geognoöste, für Botanik, für Zoologie, für Physik, für Chemie und Pharmazie, für Mathematik, Mechanik und Astronomie, für Phosiologie und Anatomie, für Medizin, für Chi rurgie und Geburtshülfe. 1
Es wird jedoch den Herren Mitgliedern freistehen, bei der ersten allgemeinen Versammlung hinzuzufügen, oder abzuändern, was sie den Bedürfnissen gemäß noth⸗ wendig erachten.
Diejenigen Herren, welche in den allgemeinen Ver⸗ ammlungen Vorträge zu halten wünschen, werden mit Hinweisung auf den §. 11. der Statuten und im In⸗ teresse der Gesellschaft höflichst ersucht, dieselben wenig⸗ stens in kurzer Skizze bis Anfang September den Un⸗ terfertigten gefälligst mittheilen zu wollen.
Das Aufnahms⸗Büreau befindet sich im Rittersaale des Landhauses in der Herrngasse, den die Herreu Stände hierzu einzuräumen die Güte hatten.
Die Unterzeichneten bitten zugleich alle jene Heme welche sich einer guten Wohnung versichern wollen, die so bald als möglich mit Angabe der gewünschten An zahl der Zimmer u. s. w. einem von ihnen anzuzeigen. Es wird die Einrichtung getroffen seyn, daß alle, welche Bestellungen gemacht haben, an den Linien die Karte mit der Adresse der für sie bestimmten Wohnung sinden.
Mit Berücksichtigung der schon öfter ausgesprochenen, Gründe und des in Mainz bereits beobachteten Ver fahrens, werden auch diesmal keine speziellen Einladun⸗ gen erfolgen. Die Unterzeichneten bitten daher alle hohe Schulen, technische Institute, gelehrte Corporationen und alle einzelne Mitglieder, diese allgemeine Einladung so anzunehmen, als wäre dieselbe speziell an sie gerichtet worden. 1
Die verehrten Redactionen der Zeitungen und der gelehrten Journale des In⸗ und Auslandes werden schließlich im Interesse der Versammlung und der Wis⸗ senschaft höflichst ersucht, zur Verbreitung dieser Ei ladung durch ihre Organe gefälligst mitzuwirken.
Grätz, am 18. Mai 1843‚. Die Geschäftsführer der 2tsten Versammlung Deutscher
Naturforscher und Aerzte.
Dr. L. Langer, Prof. O. Schrötter. 8 Prof. d. Med. —
September eröffnet
. * 52 54 Literarische Anzeigen.
Bei G. Barnewitz in Neubrandenburg und Fried⸗ land sind erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin durch die Enslinsche Buchhdlg. (Ferd. Müller), Breitestr. 23:
Erfahrungen und Beobachtungen über die Anwendung des magneton elektrischen Rota⸗ tions⸗Apparates in verschiedenen Krankheiten; gesam⸗ melt von Dr. Jul. Hesse, prakt. Arzt in Berlin.
geh. 20 Sgr. p
Zur Erkenntniß unserer staatswirthschaftlichen Zu⸗
stände. Von Rodbertus⸗Jagetzow. 18 Heft:
fünf Theoreme. 1 Thlr. 8 8
Electa critica. geh. 10. Sgr.
Preis: Rthlr. für ¼ Jahr. kthlr. - ¼ Jahr. thlr. - 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
*
88 ar
Allgemeine
EI116“
Amtliche Nachrichten. Landtags⸗Angelegenheiten. Druck der Anträge. Frankreich. Paris. Vermischtes. — Briefe aus Paris. Budget und die Pairs⸗Kammer; zur Statistik der Marine.) Großbritanien und Irland. Ernennungen an Stelle des Herzogs von Susserx. — Maßregeln mit Hinsicht auf Irland. Bird's Aus⸗ treibung aus Brougham⸗Hall. — Schiffsbrand. — Vermischtes. Deutsche Bundesstaaten. Dresden. Feierliche Enthüllung des 5 ⸗August⸗Monumentes. — Schwerin. Eröffnung des Land⸗ ages. Oesterreich. Briefe aus Wien (Aenderungen im Zollwesen; Waaren⸗ Stempel.) und Prag. (Wetterschäden im nördlichen Böhmen.) Spanien. Madrid. Mendizabal und die Wahlen. — Paris. Der Aufstand in Malaga. — Schreiben aus Paris. (Der Ausgang der Unruhen zu Malaga und dauernde Ruhe in den übrigen Provinzen.) Ipegit. Berlin. Allerhöchste Kabinets⸗Ordre an den Justiz⸗Minister Mühler. b
Rhein⸗Provinz. Diskussion über
(Das
Die finanzielle Lage der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika.
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Königliche Oper. Ro⸗ bert der Teufel unter Leitung des Komponisten; Frau van Hasselt⸗Barth und Mad. Schröder⸗Devrient.
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Wirklichen Geheimen Ober⸗Justizrath und Staats⸗Seecre⸗ tair Bornemann zum Mitgliede der Gesetz⸗Kommission zu ernennen. Belanytmachun g.
Die planmäßige 11te Ziehung der 90 Serien, welche die am 16. Oktober d. J. und an den darauf folgenden Tagen zur Verloo⸗ sung kommenden 9000 Seehandlungs⸗Prämienscheine enthalten, wird am 1. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, im großen Konferenz⸗Saale des Seehandlungs⸗Gebäudes stattfinden, wovon das betheiligte Pu⸗ blikum hiermit in Kenntniß gesetzt wird.
Berlin, den 9. Mai 1843.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. gez. Kayser. Mayet. Wentzel.
Dr. Sedlag, von
D
Angekommen: Der Bischof von Kulm, Preußisch Stargard.
Abgereist: Resident bei den Vereinigten Rönne, nach Warschau.
Der Geheime Legations⸗Rath Staaten von Nord
und Minister⸗ Amerika, von
Landtags-Angelegenheiten
Rhein⸗Provinz.
Düsseldorf, 8. Juni. Neunte Plenar⸗Sitzung am 31. Mai. Se. Durchlaucht der Herr Landtags⸗Marschall theilt der Versammlung ein Schreiben des Herrn Landtags⸗Kommissars mit, worin die gewünschten Notizen über die von dem Rheinisch⸗ständischen Ausschusse in Berlin hinsichtlich der Kommunal⸗Ordnung abgegebenen Erklärungen enthalten sind, deren Abdruck, nach dem Vorschlage eines Mitgliedes dieses Ausschusses und nach vorheriger Rücksprache mit dem Herrn Landtags⸗Kommissar, veranlaßt werden soll. Letztere hielt der Herr Landtags⸗Marschall, dem Widerspruche eines Abgeordneten der Städte entgegen, für angemessen und mit dem in allen früheren Fällen beobachteten Verfahren übereinstimmend. Die Versammlung erhält noch Kenntniß von einem das Verhältniß der Rittergüter zu der Prinzipal⸗Grundsteuer betreffenden Reskript und vernimmt sodann die Anträge eines Abgeordneten aus dem Stande der Landgemeinden auf Barriérefreiheit einiger Dünger⸗Substanzen und auf Erleichterung der Saarschiffer durch Ermäßigung des Gewerbesteuer⸗Satzes, worüber die Berichterstattung dem Ausschusse für Finanzsachen aufgetragen wird.
Ein Abgeordneter des dritten Standes verliest, unter Beifügung einer Petition von Bürgern der Stadt Köln, einen Antrag auf Nufe hebung der Censur und auf ein unter Beirath der Stände zu erlas⸗ sendes Preßgesetz, der dem Ausschusse für Gesetzgebung zugewiesen und wovon durch ein Mitglied desselben Standes der Abdruck begehrt wird. Dieses Begehren wird wechselseitig unterstützt und zunächst von einem Abgeordneten der Ritterschaft bekämpft, welcher, im Laufe der sich entspinnenden lebhaften Erörterung zu wiederholtenmalen das Wort ergreifend, hervorhebt, daß nicht dem einen Antrage ein Vor⸗ zug vor dem anderen einzuräumen sey, daß der Veröffentlichung des einen die Veröffentlichung aller zu folgen habe, und daß jedem glei⸗ ches Recht gebühre; mit dem Abdruck aller Anträge ohne Ausnahme sey er einverstanden; wolle man Ausnahmen machen, so bedürfe es dazu besonderer Motive, der flüchtige Eindruck, den die Anhörung eines Vortrages hervorbringe, sey aber kein ausreichendes Motiv; auch habe der Beschluß des Abdrucks die nothwendige Folge, daß jedem Mitgliede das Recht einzuräumen sey, den Druck seiner eigenen Anträge zu begehren, und könne die Diskussion darüber großen Zeit⸗ verlust verursachen. Die Gegenbemerkungen, daß allerdings ein Un⸗ terschied in den Anträgen anzuerkennen sey, je nach ihrem Inhalte und ihrer Form, je nach ihrem Interesse für die Versammlung und für die Provinz, leiten die Verhandlung auf diejenigen Anträge, von welchen in der vorigen Sitzung ebenfalls der Druck beantragt oder in Anregung gebracht worden war. Sie betrafen: 1) die Erweiterung der Befugnisse der ständischen Ausschüsse; 2) die Ablösungen der Jagd⸗Berechtigungen; und 3) die Beaufsichtigung der Kinder in den
1 “ Alle Post-Ans des In⸗- und Auslandes nehmen Bestel⸗- lung an, für Berlin die Expedition der Staats-Zeitung: Friedrichsstrasse Mr.
Fabriken. Dem ersteren erkennen mehrere Mitglieder denselben An⸗ spruch und dasselbe Interesse zu, wie jenem über die Preßfreiheit; den zweiten und dritten betreffend, scheint es anderen Mitgliedern ange
messen, den sich über die Jagdberechtigung verbreitenden Schilderungen diejenigen über Zustände in den Fabriken zur Seite zu stellen. Indem durch die Besprechung dieser Punkte ein Resultat nicht erzielt wird, kehrt ein Mitglied des zweiten Standes zu der ursprünglichen Frage zurück und erbittet sich Auskunft darüber, ob der Abdruck in den Zei⸗ tungen oder der Abdruck als Manuskript für die Mitglieder zur bes⸗ seren Prüfung des Antrages beabsichtigt werde. Im ersteren Falle müsse er sich dem Drucke widersetzen, so lange der Ausschuß noch nicht Bericht erstattet habe; dem Urtheile desselben dürfe nicht vorge
griffen und eine vorgängige Besprechung von Anträgen in öffentlichen Blättern nicht befördert werden. Der Abgeordnete der Städte, welcher den Druck des Antrags begehrt hatte, erläutert, daß er ihn als Ma⸗ nuskript für die Mitglieder wünsche und drückt übrigens seine Ver⸗ wunderung über die Abwehr einer vorgängigen Veröffentlichung aus,
die rücksichtlich des Strafgesetzbuchs und der Kommunal⸗Ordnung so
allgemein verlangt worden sey. Ein Mitglied der Ritterschaft nimmt
von neuem das Wort und behauptet, auch der Druck eines Antrags
als Manuskript sey ein Vorzug und, insofern er nicht Jedem einge⸗
räumt werde, eine Willkür, denn auch das sey Willkür, wenn die
Majorität zu Gunsten des Einen ein Privilegium ausspreche. Er sey
gegen jedes Privilegium, wodurch die gleichmäßige Berathung und
Behandlung der der Versammlung vorliegenden Gegenstände beein⸗
trächtigt werde. Geantwortet wird, das Mitglied dürfe sich rücksicht⸗
lich der Veröffentlichung durch den Druck nicht beklagen, da die ersten
Berichte über die Verhandlungen des Landtages vorzugsweise von
seinen Vorträgen erfüllt gewesen seyen;z die Bevorzugung eines An
tragstellers finde nicht statt, da ein einmal verlesener Antrag Eigen⸗
thum des Landtags sey, welcher über denselben, als über sein Eigen
thum, zu verfügen habe. Für und gegen die Zweckmäßigkeit des Drucks von Anträgen als Manuskript für die Abgeordneten, wozu nach der von vielen Mitgliedern getheilten Ansicht des Herrn Land⸗ tags⸗Marschalls die Genehmigung des Herrn Landtags⸗Kommissars ein
zuholen ist, sprechen sich in Beziehung auf die allgemeine Frage und auf den vorliegenden Fall noch mehrere Stimmen aus, wobei anerkannt wird, daß es jedem Abgeordneten freistehe, seine Anträge gedruckt in die Versammlung zu bringen, daß es aber ein Anderes sey, wenn die Versammlung den Druck beschließe. Ein Mitglied des Fürstenstandes bemerkt, daß es Anträge gebe, welche so kurz seyen, daß ihr Inhalt sich durch einfaches Verlesen leicht dem Gedächtnisse einpräge, andere, die weitläufig ausgearbeitet seyen und bei welchen man den Wunsch fühle, sie nochmals mit Bedachtsamkeit und Ruhe zu Hause zu durchlesen. Darauf antwortet ein Mitglied der Ritterschaft, ob Anträge lang und weitläufig oder kurz und einfach seyen, darauf komme es nicht an. Er warnt nochmals gegen Exceptionen und gegen Willkür und wünscht der Abstimmung die Frage zu unterlegen, ob der Landtag sich für ein exceptionelles Verfahren im Allgemeinen ausspreche? Schließlich formulirt Se. Durchlaucht der Herr Landtags⸗Marschall die Frage dahin: ob die Versammlung wünsche, daß der Druck des verlesenen Antrages unter Beobachtung der herkömmlichen Formen bewirkt werde? und wird diese Frage mit 50 gegen 26 Stimmen bejaht. Eiin Abgeordneter der Städte verlangt nunmehr ebenfalls die Ab⸗ stimmung über den Druck des Antrages, betreffend die Erweiterung der Befugnisse der ständischen Ausschüsse, und ein Abgeordneter des zweiten Standes erhebt denselben Anspruch hinsichtlich des Antrages auf Beaufsichtigung der Kinder in den Fabriken, welchem der Antrag
steller selbst lebhaft widerspricht. Se. Durchlaucht der Landtags⸗ Marschall mahnt von einer ferneren Erörterung der Frage für heute ab, und auf die Gegenbemerkung eines Mitgliedes der Ritterschaft, daß den übrigen und allen Antragstellern das gleiche Recht auf den Druck ihrer Anträge zustehe, leugnet ein Abgeordneter aus dem Stande der Landgemeinden dieses Recht und äußert, wenn aber auch alle
Mitglieder berechtigt seyen, den Druck ihrer eigenen Anträge zu be⸗
gehren, so habe er das Vertrauen, daß sie keinen Gebrauch davon machen werden; wenn hingegen die Majorität den Wunsch aus⸗ spreche, so sey demselben Folge zu geben. Zugleich wird bemerkt, daß zu unterscheiden sey, ob der Druck gleich nach gehaltenem Vor⸗ trage oder erst zu einer späteren Zeit beantragt werde. Der Ab⸗ geordnete der Ritterschaft muß das ausgedrückte Vertrauen, sofern es ihn betreffe, ablehnen; er behalte sich vielmehr vor, für seine Anträge den sofortigen Druck immer zu begehren, da er sehr wohl wisse, welchen Vorzug ein gedruckter vor einem nicht in dieser Weise mit⸗ getheilten Antrage habe. Nach einigen weiteren Reden und Gegen reden äußert Se. Durchlaucht der Herr Landtags⸗Marschall, daß er die Gränze der ihm zustehenden Befugnisse genau kenne und nicht gewohnt sey, diese Gränze zu überschreiten; jedenfalls habe er einiges Recht auf die Leitung der Berathungen geltend zu machen, und dieses Recht in Anspruch nehmend, rufe er zur weiteren Verlesung der An⸗ träge auf. 8
Die Verlesung wird fortgesetzt und dem Ausschusse für Gesetz⸗ gebung zugewiesen: Ein weiterer Antrag auf Preßfreiheit, nebst einer Petition aus der Stadt Bonn. Anträge, betreffend die Gerichtsver⸗ fassung im Ostrheinischen Theile des Regierungs⸗Bezirks Koblenz, den eximirten Gerichtsstand, das Statutarrecht der Stadt Duisburg, den Strafgesetz⸗Entwurf und den Schutz der Gläubiger gegen Schein⸗ verkäufe von Mobilien. An den Ausschuß für ständische Angelegen⸗ heiten gehen: Ein Antrag auf größere Vertretung des dritten Standes und ein Antrag auf Vollziehung des dem Lande Reichsstände verheißenden Gesetzes vom 22. Mai 1815. Vier Anträge, betreffend den Stempel für Urkunden der Gerichtsvollzieher, die Klassensteuer, die Grundsteuer und die Classification der Weinberge, werden dem Ausschusse für Finanzsachen zugeschrieben. Jenem für Kommunal⸗ und Polizeisachen hingegen vier Anträge, betreffend die Kommunal⸗ Ordnung, den Bezirksstraßen⸗Bau im Regierungs⸗Bezirk Trier, den Schutz der Gläubiger vor Auswanderern und die Organisation der Auswanderungen.
Mit der Anzeige, daß ein Bericht über die Wiederbesetzung der Inspektorstelle bei der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät aufliege, wird die Sitzung geschlossen.
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Zeitungs-Nachrichten.
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Krankreich.
Cottier, ehemaligen Chefs des angesehenen
Paris, 5. Juni. Wegen des gestrigen Pfingstfeiertages sind
sheute die hiesigen Journale, mit Ausnahme des Courrier, des
National und des Globe, nicht erschienen. Das letztgenannte Blatt sagt in Bezug auf dieses Nichterscheinen: „Wir würden die Ersten seyn, die jene Journale wegen ihrer religiösen Grundsätze be⸗
lobten, wenn nicht jedes derselben dadurch, daß es einen Tag nicht
erscheint, mehrere tausend Franken ersparte. Sie würden ein wahr⸗ haft religiöses Gefühl an den Tag legen, wenn sie das auf diese Weise ersparte Geld wohlthätigen Anstalten überwiesen; da sie es aber für sich behalten, so folgern wir daraus, daß sie die Festtage immer nur benutzen, um ihren Abonnenten ein Blatt weniger zu liefern.“
In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer legte der Minister des Innern einen Gesetz⸗Entwurf vor, durch welchen ein Kredit für die Juli⸗Feierlichkeiten verlangt wurde. Der Minister machte aber zu gleicher Zeit bemerklich, daß man dem verhängniß⸗ vollen Tage einer traurigen Erinnerung für Frankreich zu nahe sey, als daß die Juli⸗Tage anders, als durch Handlungen der Wohlthä⸗ tigkeit gefeiert werden könnten.
Nachrichten aus Spanien haben seit einigen Tagen zu häufigen Kabinets⸗Conseils Anlaß gegeben, in welchen über mehrere wichtige Fragen berathschlagt wurde. Die Majorität des Conseils soll be⸗ schlossen haben, daß die Französische Regierung, inmitten der neuen Ereignisse, die sich vorbereiten, die strengste Neutralität beobachten würde und Espartero und das Englische Ministerium Frankreich nicht beschuldigen könnten, die Intriguen der Anhänger Maria Christinens zu begünstigen.
Berlioz ist von seiner Reise durch Deutschland wieder hier ein⸗ getroffen und arbeitet nun an einer großen fünfaktigen Oper, zu wel⸗ cher ihm Secribe den Text geliefert und wovon der Komponist bereits den ersten Akt fertig hat.
Börse vom 5. Juni. Die Französischen Renten waren heute etwas schwächer. Die Spanischen Fonds nahmen dagegen wieder einen merklichen Aufschwung; es würde schwer fallen, diese Bewegung durch die heute aus Spanien eingetroffenen Nachrichten erklären zu
wollen, obschon die auf außerordentlichem Wege eingetroffene Ma⸗ drider Gaceta vom 30. meldet, daß in Malaga, wo Unruhen aus⸗ gebrochen waren, Alles wieder zur Ordnung zurückgekehrt ist; es ist nichsdestoweniger wahr, daß in dieser Provinz, so wie in ganz Catalonien, große Aufregung herrscht. Das Steigen der Spanischen Fonds soll lediglich dadurch veranlaßt seyn, daß viele Verkäufer, welche in Erwartung einer starken Baisse starke Beträge in geliehenen Effekten verkauft hatten, jetzt, wo sie dieselben restituiren müssen, zu steigenden Preisen zurück zu kaufen genöthigt sind. Außer diesem Umstande wirkte auch das Gerücht ein, daß die fälligen Coupons demnächst kapitalisirt werden sollen. — So eben vernehmen wir das Hinscheiden des Herrn Hauses André und Cottier. 88
O Paris, 5. Juni. Der Bericht des Herrn Bignon über das Budget der Ausgaben für das Jahr 1844, welcher vorgestern an die Deputirten vertheilt wurde, enthält einige Daten, die bisher wenig bekannt gewesen sind und deshalb um so mehr beachtet zu werden verdienen. Vor dem Jahre 1840 betrugen die Defizits der verschiedenen Budgets: .
in der Epoche bis zum 1. April 1814 87,432,104 Fr.
Vom Jahre 1815—30. 143,300,442 »
Vom Jahre 1830 — 40 ..28“ Zusammen. 256,034,249 Fr. efizit des Jahres 1840 war 138,004,529 » für das Budget 1841. 18,695,725 » im Budget 1842. . 142,588,433 » 1 555,322,135 Davon ist die Reserve des Amortisations⸗Fonds
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Das T
5 2
67,111,792
8S,IFr
Das Defizit vom Jahre 1843 wird vom Bericht⸗
erstatter provisorisch angeschlagen auf 15,917,318 Gesammtbetrag der Desizits 50 1,128,454 Fr. Der Berichterstatter geht sodann zur Erörterung des Budgets vom Jahre 1844 über, welches ursprünglich mit einem Defizit von 33,785,344 Fr. vom Finanz⸗Minister vorgelegt wurde. Seit jener Epoche wurden noch drei Kredits⸗Bewilligungen von der Regierung verlangt, nämlich: 8 8
1) für die Vermehrung der Depar⸗ — temental⸗Gendarmie ö1761,196 z··
2) für die Industrie⸗Ausstellung . 500,000 »
3) für die Niederlassungen im süd⸗ lichen Ocean.... 280,000 »)
Die Gesammtzahl der von der Budget⸗Kommission für das Jahr 1844 vorgeschlagenen Reductio⸗ nen in den Ausgaben beläuft sich auf....
Würde das Budget mit den vorgeschlagenen Re⸗ ductionen votirt, so blieben für das Jahr 1844 noch zu decken... .
Dazu kommen noch andere im Laufe der gegen⸗ wärtigen Session für das Jahr 1844 votirte außerordentliche Kredite im Betrage von ... 2,480,000 »
Muthmaßliches Desizit für das Budget für 1844 21,307,103 Fr. Wohl gemerkt, wenn die Kammer die vorgeschlagenen Reductio⸗
nen annimmt, sonst müßte das Defizit ungleich höher ausfallen.
Rekapitulirt man alle Defizits, die von der Epoche 1814 bis Ende Dezember 1844 zu decken bleiben, so findet man die Summe
b irAsn .. 5265,525,917 Fr.
Nach der Berechnung des inanz-Mini ers wer⸗ ach hnung des Finanz⸗Minist 72,326,549,
37,846,540 Fr.
18,929,077 »
18,917,463 Fr.
von im Jahre 1844 rtistrt werden. 8 8 Rest. 2,— 199,368 gs