von 5,310,233 Fr. bewirkt würde.
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wenigstens eine halbe Nambte. * Erde zitterte noch immer. Rachachten gehen be Aungte, der an einem Schenkelbruch gefährlich krank darnieder lag, ist durch den Doktor Lisfranc vollkommen wie⸗ der hergestellt worden. Als Zeichen seiner Dankbarkeit für die ihm gewidmete aufmerksame und sorgfältige Pflege hat er ½. D ür Lisfrauc das historisch⸗merkwürdige Mobiliar geschenkt, welches früher das Kabinet Napoleons schmückte. Es befindet sich darunter der Schreibtisch, an welchem der Kaiser in der Regel arbeitete.
Die
„, Paris, 8. Juni. Wir haben bereits bemerkt, daß die Budgets⸗Kommission der Deputirten⸗Kammer seit dreizehn Jahren zum erstenmale ansehnliche Reductionen mit den vom Ministerium verlangten Krediten vorgenommen hat. Diese Reductionen betragen 25,059,077 Fr., wovon 18,929,077 Fr. auf das gewöhnliche Budget und 6,130,000 Fr. auf das Budget der außerordentlichen öffentlichen Acbeiten kommen. Die Reductionen haben alle Ministerien, aber in sehr verschiedenen Verhältnissen betrofsen. So sind die von dem Mi⸗ nisterium der auswärtigen Angelegenheiten verlangten Kredite nur um 10,000 Fr. vermindert worden. Der Minister des Innern wollte die Gehalte von 31 Präfekten und 280 Unter⸗Präfekten vermehren; die Kommission hat dies verweigert, obwohl sie die Besoldung dieser Beamten im Allgemeinen als unzureichend anerkennt. Aehn⸗ liches ist mit einigen Königlichen Gerichtshöfen und Tribu nalen erster Instanz der Fall, für die der Großsiegelbewahrer eine Gehalts⸗Erhöhung verlangte. Ueber eine Modifizirung
des Budgets des Kriegs⸗Ministeriums wird lebhaft debattirt werden; die Kommission hat nämlich eine Verminderung des Effektiv⸗Bestandes der Armee um 14,000 Mann vorgeschlagen, wodurch eine Ersparung Die Kommission schreibt dem Kriegs⸗Minister nicht vor, auf welche Weise er diese Verminderung der Armee, die dadurch auf 270,000 Mann reduzirt wird, bewirken soll. Sie ist zwar der Meinung, daß man in dieser Beziehung dem Kriegs⸗Minister freie Hand lassen und es ihm anheimstellen müsse, ob er die Reduction allein auf die Infanterie beschränken, oder zugleich auch auf die Kavallerie und Artillerie ausdehnen will; indeß hat sie
doch ein Mittel angeben zu müssen geglaubt, wodurch die Reduction sich auf eine regelmäßige Weise zur Ausführung bringen ließe. (Aus führlicher hat hierüber bereits ein Brief aus Paris in Nr. 161 der Staats⸗Ztg. berichtet.) b b 1 Man sprach gestern auf unbestimmte Weise von einer Bestim mung, die das Ministerium in das Budget aufnehmen wolle, um eine Dotirung für den Herzog von Nemours zu erhalten. Auf diese Weise würde man eine gründliche Prüfung, einen Bericht und eine Diskussion vermeiden, auf die man im voraus vorbereitet worden wäre. Wir glauben nicht, daß dies gegründet ist, obgleich die Op position bereits über Verrath geschrieen hat und die Sturmglocke läutet, um die Mitglieder ihrer Partei, die sich zu früh beurlaubt und die ländlichen Beschäftigungen den legislativen Arbeiten vorge⸗ zogen haben, nach Paris zurückzurufen. Wäre etwas Wahres an der Sache, so hätte das Ministerium seine Zeit nicht gut gewählt, und es dürste seinen Zweck schwerlich erreichen; denn die Kammer ist auf dem Wege, Ersparungen zu machen, und sie würde in diesem Augen blicke nicht leicht eine Dotirung bewilligen, die bereits zweimal ver weigert worden ist.
Grossbritanien und Irland. gondon, 9. Juni. Die Königin und Prinz Albrecht sind gestern von Claremont wieder im Buckingham⸗Palast eingetroffen. Dem König von Hannover zu Ehren wurden vorgestern von der Herzogin von Gloucester und gestern von dem Marquis von London⸗ derry große Diners gegeben.
Der Staats⸗Secretair der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Aberdeen, hat in der Sitzung des Oberhauses vorigen Donnerstag bereits eine Bill über die Besetzung von Pfarreien in Schottland durch Laien⸗Patrone eingereicht. Dieselbe führt den Titel: „Eine Bill zur Entfernung der Zweifel über Zulassung von Geistlichen zu Pfrün⸗ den in dem Theile des Vereinigten Königreichs, der Schottland genannt werd.“
O'Connell hat vorgestern von Dublin wieder eine Agitations⸗
Reise angetreten, die ihn zuerst nach Kilkenny führen wird. Im Ha fen von Kingstown bei Dublin langte an demselben Tage das Schiff „Rhadamanthus“ mit 4 Compagnieen des 61sten Regiments von Waterford an. Die gestrige Times hatte durch einen sehr beun ruhigenden Artikel über den Zustand Irlands, welches danach am Vorabend einer Rebellion sich befinden sollte, nicht wenig Aufregung an der Börse verursacht, heute aber sieht man die Sache wieder ru higer an, und der Standard ist sehr bemüht, solche übertriebene Besorgnisse zu beschwichtigen, indem er die Ueberzeugung ausspricht, daß die düsteren Ansichten jenes Blattes über die Lage der Dinge in Irland von den Ministern keinesweges getheilt würden. „Wir wie⸗ derholen es zum hundertstenmale“, sagt das letztgenannte Blatt, „daß Irland nicht am Rande eine Rebellion ist, sondern daß es die Aussicht auf einen Friedens⸗Zustand vor sich hat, wie ihn Irland seit der Zeit nicht genossen, wo, vor etwa 65 Jahren, der Romanismus zur Qual der Insel losgelassen wurde. Wir wiederho len es, in Irland ist so wenig die Gefahr einer Rebellion vorhanden, wie in Kent oder Essex. Indeß überrascht uns der Alarm gar nicht, der hinsichtlich des Zustandes von Irland erhoben worden ist, da so vielerlei Klasen dabei interessirt sind, die Aussichten dieser Insel als die schrecklichsten darzustellen. Die erste hishc Klassen sind Herr O'Connell und die Priester, welche, da sie einmal Lärm zu machen augefangen haben, natürlich alle Mittel aufbieten, um ihre Macht und ihre Wuth zu steigern. Dann kommen die Whigs, welche eigentlich unter demselben Banner marschiren. Sie drohten, als sie ain Ruder waren, beständig damit, daß ihrer Entlassung eine Irländische Rebellion folgen müsse, und bemühen sich nun natürlich zu zeigen, daß ihre Drohung in Erfüllung geben werd . 9 „ 96⸗ I“ feßs n Erfüllung gehen werde. Drittens folgen die Amts EE“ be und keine Aussicht dazu haben. Ferner 1 8. ngst sichen, die natürlichen Bundesgenossen aller Alarmisten, welche die alte Wahrheit vergesse · Kläffer se
8 49 E, die alte Wahrheit vergessen, daß Kläffer selten beißen. Den Beschluß des Reigens machen wir selbst, die Herren von der Presse, die, um doch die Wahrheit herauszusag en, gar zu gern etwas Spektalel machen, wenn wir das Pubüg 5— dem Einfluß der geringsten Aufregung sehen. Und wahrhaftig, wenn O' Connell und seine gedrohte Rebellion nicht wären so wüißten wir nicht, was jetzt Jemanden bewegen könnte, die Zeitungen zu lesen Wer wird sich also noch wundern, daß so viele auf einen Punkt zu⸗ sammenwirkende Influenzen am Ende ein wenig panischen Schrecken hervorbringen.“ b
Sir Charles Bagot, der vorige Gouverneur von Kanada ist
am 18ten v. M. nach langer Krankheit zu Kingston in Ober⸗Kanada ge⸗ storben.
I London, 6. Juni. Die Indische Post, welche uns die Nachricht von einem neuen Siege bringt und die unbestimmten Ge rüchte über Sir C. Napier's Leben widerlegt, hat keine Rechtfertigung von Lord Ellenborough's Politik in Sinde überbracht. Die Schlacht
bei Mirpur fand eben so wie die frühere bei Miani gegen furchtbar öCqEEEqqgqqqgAgI A 1171“ 9
überlegene Streitkräfte statt, denn die Armee des Emirs, welche aus
20,000 Mann und 11 Kanonen bestand, wurde von einem Britischen Corps, das nicht über 5000 Mann stark war (worunter nur ein Europäisches Regiment), aus einer trefflichen Stellung mit großem Verluste vertrieben und völlig geschlagen. Dies Resultat wird haupt sächlich der ausgezeichneten Britischen Artillerie, dem Geiste des 22sten Regiments und der Tapferkeit des Generals zugeschrieben. In dem Kriege auf der Halbinsel war Charles Napier's Unglück zum Sprich⸗ worte geworden und in Corusia ließ man ihn für todt liegen, da er auf dem dortigen Schlachtfelde fünf Wunden empfangen hatte. Aber am Schlusse seiner Laufbahn hat er noch das Glück gehabt, in einem Monat zwei regelmäßige Schlachten zu gewinnen und unverletzt aus dem mörderischsten Feuer zu entkommen. Das 22ste Regiment hat 148 Todte und 400 Verwundete. 1
Diese Ereignisse haben wahrscheinlich den Widerstand der Be⸗ ludschen für jetzt beendigt; aber die Engländer haben sie als ihre furchtbarsten Gegner kennen gelernt, die sie jemals in Asien ange⸗ troffen, und es ist nicht wenig bemerkenswerth, daß sie nach einer solchen Niederlage, wie sie am 17. Februar bei Miani erlitten, bereits am 24. März wieder 20,000 Mann aufstellen konnten, um bei Mir⸗ pur eine neue Schlacht zu schlagen.
Die Verwaltung der Provinz, die so plötzlich und auf so sum⸗ marische Weise dem Britischen Reiche in Indien hinzugefügt wurde, ist ein Gegenstand ernstlicher Verlegenheit. Lord Ellenborough hat befohlen, daß in Bombay von den in Hyderabad eroberten Kanonen ein Denkmal gegossen werden soll, das die Namen der Offiziere und Soldaten, die bei Miani gefochten haben, in zwei Sprachen enthalten soll. Da Niemand, weder in Indien noch in England, etwas von sei⸗ nen unsterblichen Thoren wissen will, so wird er nunmehr eine mo⸗ dernere Trophäe errichten. Aber die weit ernstere Frage über die Besitznahme und Verwaltung von Sinde ist noch völlig unerledigt, und in gut unterrichteten Kreisen ist die Behauptung ausgesprochen worden, Sinde werde das Irland von Indien werden.
Es fehlt hier in London keinesweges an Gelegenheit, sich über diesen Gegenstand zu unterrichten; denn der Major Outram, welcher am besten geeignet ist, über Sinde und alle neueren Verhandlungen Auskunft zu geben, ist im Mai hier angekommen. Ich vermuthe, daß er seine Berichte der Regierung vorgelegt hat. Er verwirft be⸗ kanntlich Lord Ellenborough's Politik, aber seitdem er sich in England befindet, beobachtet er die streugste Zurückhaltung in dieser Beziehung und geht eben deshalb wenig in Gesellschaft.
Die Nachrichten, welche ich erhalten habe, sind, wie ich fürchte, genau. Es war keine Verrätherei von Seiten der Emire vorhanden der ihnen vorgeschlagene Traktat wurde, so demüthigend er auch für sie war, am 12. Februar unterzeichnet; allein bald darauf wurden, auf Befehl des General⸗Gouverneurs neue Forderungen an sie ge⸗ macht. Der Major Outram, in den die Emire das größte Vertrauen setzten, war durchaus nicht im Stande, ihnen Schutz zu gewähren und es blieb ihnen nichts übrig, als Capitulation oder ein verzwei⸗ felter Widerstand. Sie wählten den letzteren; aber so groß war die Achtung der Sinder gegen den Major Outram, daß sie ihn selbst unter diesen Umständen im Geheimen auf die freundschaftlichste Weise warnen ließen, er möge sich zurückziehen. Und dennoch beschuldigt
der General-Gouverneur die Emire ausdrücklich des Verraths gegen
den Major Outram. 8 Die ganze Angelegenheit ist noch in großer Dunkelheit gehüllt;
aber kein Theil derselben ist mysteriöser, als die große Zurückhaltung,
die man hier darüber beobachtet. In anderer Beziehung sind die
Nachrichten aus Indien nicht schlecht; die Unruhen in Chytul und
Bundelkund sind unbedeutend. .““ v““
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Deutsche Bundesstaaten.
Dresden, 10. Juni. (Leipz. Z.) Am 8. Juni begannen die ständischen Kammern wiederum ihre Sitzungen. Ein auf der Re⸗ gistrande der ersten Kammer eingegangener Antrag des Vice⸗Präsi denten von Carlowiz wird die Frage zur Besprechung bringen: ob es durch Verordnung oder Gesetz ausführbar sey, jetzt schon den bäuerlichen Grundbesitz an den Kreis⸗Versammlungen Antheil nehmen zu lassen. Hauptsächlich wurde in dieser Sitzung die erste Kammer durch die Berathung des anderweitigen Berichts über die Errichtung eines landwirthschaftlichen Kredit-Systems beschäftigt. Beide Kam⸗ mern stimmen darin überein: daß sie die Begründung eines Kredit Systems für den ländlichen Grundbesitz in Sachsen allerdings für wünschenswerth halten, und beiden erscheint es unbedenklich, die Er⸗ richtung zweier Kredit⸗Institute in Sachsen, eins für die Erblande und eins für die Ober-Lausitz, zuzulassen. Allein über einige Punkte schien eine Vereinigung zwischen beiden Kammern wünschenswerth.
Dresden, 9. Juni. (Leipz. Z.) Unser Wollmarkt läßt sich ziemlich gut an. Es ist, bei zum Theil verminderten Heerden in Folge des vorjährigen Futtermangels, überhaupt weniger geschoren worden und weniger Wolle da, als voriges Jahr; allein schon am ersten Tage, heute, sind mehrere ansehnliche Partieen verkauft wor⸗ den, zum Theil zu den vorjährigen Preisen, hier und da etwas besser und selten darunter; es läßt sich daher ein ziemlich rascher Absatz erwarten.
* Schwerin, 12. Juni. So eben (Mittags 12 ½ Uhr) ha ben die hier versammelten Landstände die Regierungs⸗Propositionen hinsichtlich der Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg mit der sehr bedeutenden Majorität von 145 gegen 17 Stimmen angenommen.
Detmold, 7. Juni. Das neueste Stück der Gesetz⸗ Sammlung für das Fürstenthum Lippe publizirt die auf dem letzten Landtage von den Ständen berathene neue Städte⸗Ordnung als landesherrliches Gesetz, nachdem schon früher eine Landgemeinde⸗ Ordnung unterm 2. Mai 1841 erlassen war. Die neue Städte⸗ Ordnung nähert sich in vielen Punkten der Preußischen, nur mit dem Unterschiede, daß bei uns die Justizpflege von den Städten selbst⸗ ständig geübt wird, während sie in Preußen den Königlichen Land⸗ und Stadt⸗Gerichten überwiesen ist. Es wird demnach in jeder Stadt neben dem verwaltenden Magistrate ein Stadtgericht, dem ein Ju stiz-Bürgermeister vorsteht, bestehen. Jede Stadt des Landes erhält ihr besonderes Orts⸗Statut, welches die zur Zeit bestehenden Magi strate unverzüglich nach dem Erscheinen der neuen Städte⸗Ordnung mit den Vertretern der Bürgerschaft zu berathen, und innerhalb drei Mo⸗ naten zur landesherrlichen Bestätigung einzusenden haben. Nach Tit. V §. 72 steht der Magistrat in einer doppelten Beziehung als Verwalter der städtischen Gemeinde⸗Angelegenheiten und als Organ der Staatsgewalt. Bei den Wahlen wird ein landesherrlicher Kom⸗ missarius abgeordnet. Das Wahl Kollegium wird von den Stadt verordneten und ihren Stellvertretern gebildet. Die Gewählten wer⸗ den vom landesherrlichen Kommissarius in Eid und Pflicht genommen und von der Regierung in ihrem Amte bestätigt. Die Anstellung des Justiz⸗Bürgermeisters geschieht auf Lebenszeit. Die Mitglieder des Magistrats verwalten ihr Amt der Regel nach sechs Jahre hin⸗ durch. Die abgehenden Mitglieder sind wieder wählbar. Der Bür⸗ zehmesstr kann aus uee— Ursachen auch auf längere Jahre, ja
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4¼ Frankfurt a. M., 10. Juni. Dem Vernehmen nach wird Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin von Baden ir
diesem Sommer auf einige Zeit im nahen Bade Soden (das uns
durch eine bestimmt auszuführende Eisenbahn im nächsten Jahre sehr nahe gerückt seyn wird) verweilen. Auch Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenlohe⸗Oehringen ist daselbst angesagt.
Auf die Nachricht, daß die Königl. Niederländische Regierung Schatz⸗Billets im Betrage von 9 ½ Millionen Gulden zur Deckung des Defizits von 1841 und 42 ausgeben wolle und auf die niedrigeren Amsterdamer Course vom 7ten blieben Integrale heute hier fühlbar niedriger. Die Oesterreichischen und Polnischen Loose gingen auch etwas zurück, die übrigen Fonds blieben ohne Aenderung.
In unserer Nachbarstadt Hanau beging gestern Abend der Sohn .
eines Weinhändlers in der Altstadt die schreckliche That, sich mit einem Theil des älterlichen Hauses durch Pulver in die Luft zu spren gen, und wie es heißt, dadurch noch einigen Personen des Hauses das Leben zu rauben. Die Androhung des Vaters, streng gegen ihn zu verfahren, soll den Sohn zu der Unthat verleitet haben.
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Turin, 31. Mai. er erste Akt des Königs nach seiner Rück⸗ kehr aus Sardinien war die Ernennung des Grafen Hyacinth Avet zum ersten Staats⸗Secretair und Minister der geistlichen Angelegen⸗ heiten und der Justiz an die Stelle des jüngst verstorbenen Grafen Barbaroux. Der neu ernannte Würdenträger legte diesen Morgen seinen Eid in die Hände Sr. Majestät ab.
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Mailand, 31. Mai. Das Kaiserl. Namensfest wurde durch die feierliche Grundsteinlegung der Eisenbahn von hier nach Venedig verherrlicht. Außerhalb der Porta Tosa, von welcher aus der Weg nach Lodi läuft, war ein prachtvolles Zelt errichtet. Um 5 Uhr Nach⸗ mittags langte der Vice⸗König daselbst an, wo er von dem Erzbischof, dem Gouverneur von Mailand, Grafen Spaur, dem Feldmarschall Radezky und den übrigen dazu geladenen Civil⸗ und Militair⸗Behör den empfangen wurde. Nach einer kurzen aber kräftigen Rede seg⸗ nete der Kardinal⸗Erzbischof den Grundstein ein, worauf Se. Kaiserl. Hoheit auf die herkömmliche Art den Akt selbst vollzog.
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Madrid, 1. Juni. Auf die Reaction, 26sten v. M. in Malaga zu Gunsten der Wiederherstellung der
Ordnung stattfand, folgte am 27sten eine andere im entgegengesetzten
Sinne.
Am 26sten erfuhr man in Malaga, daß hier in Madrid die Ruhe nicht unterbrochen worden war. Diese Nachricht erregte einige Be stürzung, und die Mehrheit der Personen, aus denen die revolutio⸗ naire Regierungs⸗Junta bestand, schlug vor, diese aufzulösen und die früheren Behörden wieder einzusetzen. Das Volk zeigte jedoch eine so große Aufregung, daß die Junta, in Schrecken gesetzt, das auf gestellte Programm „bis zum Tode“ zu behaupten beschloß. Als Nachmittags die National⸗Miliz Generalmarsch schlagen ließ, stellte sich der Oberst Torremejia in Civiltracht ein, verlangte Gehorsam, verkündete, daß er an der Spitze der Besatzung seine Pflicht thun werde und überredete die Ruhestörer, nach Hause zu gehen. Kaum hatte er sich aber entfernt, so ging der Lärmen an. Die Offiziere der National⸗Miliz suchten ihn auf; da sie ihn aber an der Spitze der Truppen antrafen, so zogen sie sich wieder zurück, und der Oberst veranstaltete eine Versammlung der Provinzial Deputation und des Ayuntamiento's, ohne die Regierungs-Junta zuzuziehen. Um 10 Uhr Abends hielten jene Corporationen eine geheime Sitzung welcher auch einige Mitglieder der National Miliz beiwohnten. 1 Der General⸗Kommandant Cabrera übernahm aufs neue den Oberbefehl an der Stelle des Obersten Torremejia. So weit reichen die Nach richten, die gestern mit der Post hier eingingen. Die Regierung er hielt jedoch mittelst Couriers Nachrichten vom 27sten, die sie zwar nicht bekannt gemacht hat, aus denen jedoch hervorgeht daß an bletz terem Tage der Aufstand sich erneuerte, und der Bberst Torremejia sich genöthigt sah, aus der Stadt zu entfliehen. 1
Unsere Nachrichten aus Granada gehen bis zum 27sten ministerielle Blatt, el Espectador, stellt die vortigen Creignisse solgendermaßen dar. Die Einwohner waren durch die Nachricht von dem Sturze des Ministeriums Lopez in Aufregung gesetzt, die durch die Kunde von dem Aufstande Malaga's noch gesteigert wurde. Ein Capitain des in Granada garnisonirenden Regimentes Asturien über redete am 26sten den Vice⸗General⸗Capitain, Marechal de Camp “ Cruz, sich an die Spitze der gegen die Regierung gerichteten Bewegung zu stellen. Der Oberst des Regiments Asturien weigerte sich jedoch, mit seinen Truppen die Kaserne zu verlassen, während der General Santa Cruz die Kavallerie formirte. Letzterer verfügte sich darauf in die Kaserne, verhaftete den Obersten, ließ die Truppen aus⸗ rücken und schloß sich der gestern erwähnten Volls Junta an. Abends defilirten vor ihm die Truppen und National Milizen unter dem Aus rufe: „Es lebe die Constitution, es lebe die Freiheit! Nieder mit den Verräthern, den Ayacuchos!“ Ungeachtet man am 27sten erfuhr, daß Tages zuvor in Malaga eine Reaction im Sinne der Ordnung stattgefunden hätte, blieb Granada noch am 27sten Abends in vollem Aufstande begriffen, wie aus einer Abends 7 Uhr erlassenen
Das
Proclamation hervorgeht. Diese beginnt mit folgendem Wahlspruch: „Vaterland und Freiheit. Isabella II. Programm des Mini⸗ steriums Lopez.“ Es heißt darin unter Anderem: „Schmach den Uebelwollenden, die auf einen Augenblick den guten Ruf der Ein⸗ wohner Malaga's beflecken wollten! Unsere Nachbarn, bewaffnet und zum Kampfe gerüstet, sind auf dem Marsche, um sich mit den Tapferen dieser Provinz zu verbinden und die Lorbeeren des Sieges zu erwer ben, indem sie die National⸗Unabhängigkeit sicher stellen um das heilige Buch der Constitution den meineidigen Händen derjenigen zu entreißen, die es mit Füßen traten, anstatt es in Achtung zu halten u. s. w.“ Das Militair und dessen Chef haben sich also in Granada dem Aufstand angeschlossen. Unter solchen Umständen ist Besonnenheit die erste Pflicht der Regierung, und man weiß kaum, was man denken soll, wenn man in der gestrigen Gaceta jenen Aufstand nicht als Rebellion, nicht einmal als „Pronunciamiento“, sondern als eine bloße „Begebenheit“ (acontecimiento), die nichts Ernstliches auf sich habe, bezeichnet sieht. „Diese Begebenheit“ sagt die G a ceta, „hat sich im Ganzen auf eine Parade beschränkt, der die beiden, dem Re⸗ genten und der Regierung treuen Regimenter beiwohnten, vermöge eines Aktes der Disziplin, um den Befehlen des Generals Santa Cruz zu gehorchen.“ So lange das amtliche Blatt die straf⸗ barsten Handlungen in solchem Lichte darstellt, so darf man sich kaum wundern, wenn das Benehmen des Generals Santa Cruz Nachahmer sinden sollte. Sobald hier die Nachricht einging, daß der Aufstand von Malaga unterdrückt wäre, wurden die dortigen National⸗Milizen in der hiesigen Gaceta mit den größten Lobsprüchen überhäuft. Die Gaceta wird es bereuen, jene Lobeserhebungen nicht um einige Stunden zurückgehalten zu haben. — Am 27sten war in Cadix, Sevilla und Jaen die Ruhe noch nicht unterbrochen worden, obgleich einige Aufregung herrschte. Als man
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am 26sten in Almeria erfuhr, daß Malaga sich „pronuncirt“ habe, versammelte sich das Ayuntamiento und richtete eine Adresse an den Regenten, in der er zu „strenger Beobachtung der parlamentarischen Vorschriften“ eingeladen wird. Die Gaceta erklärt heute das Gerücht, als ob die Regierung die Errichtung von Freihäfen beabsichtige, für eine Verleumdung. Der Finanz⸗Minister Mendizabal verwies alle Staats Gläubiger, die ihn bestürmen, an den General⸗Direktor der Staats⸗Kasse. Dieser konnte seinerseits nur auf die leere Kasse verweisen und reichte er⸗ müdet seine Entlassung ein. b““ z Fa n hhe. Portugal. à Lissabon, 29. Mai. Die Rivalität zwischen dem Eng⸗ lischen Einflusse und dem Französischen macht sich hier in neuester Zeit wieder mehr bemerkbar, und in dem geringsten Umstande sucht man sogleich einen Beweis, daß der eine vor dem anderen einen Vorsprung erlangt habe. Aus dieser Rivalität Englands und Frankreichs geht die für den Portugiesischen Hof nur angenehme und seiner Stellung vortheilhafte Folge hervor, daß ihre Vertreter sich in Beweisen der Freundschaft und Zuvorkommenheit zu überbieten scheinen. Lord Ho ward de Walden wird bei der bevorstehenden Anwesenheit der hohen Gäste aus Frankreich neue Gelegenheit dazu erhalten, da er, vermöge seiner Stellung als am längsten bei hiesigem Hofe akkreditirt, bei allen Ehrenbezeigungen, welche dem Bruder des Königs und seiner erlauchten Gemahlin, von Seiten des diplomatischen Corps dargebracht werden sollen, als Wortführer desselben erscheinen wird. Man sieht nun dem Eintreffen der hohen Gäste mit jedem Augenblicke entgegen, die Französische Brigg „Volage“ von der hier stationirten Schiffs⸗Abtheilung ist den Tajo hinabgefahren bis nach Belem, wo sie vor dem dortigen Schlosse vor Anker bleiben wird, um die Ankunft des Dampfschiffes „Pluton“, auf welchem die Prin zen von Koburg die Ueberfahrt hierher machen, zu erwarten. Dort werden die erlauchten Reisenden ans Land steigen und nach dem Pa laste sich begeben, der für ihren Empfang in Bereitschaft gehalten wird. Wenige Tage nach ihrer Ankunft gedenkt dann Ihre Majestät die Herzogin von Braganza ihre schon länger beabsichtigte Reise zum Besuche ihrer durchlauchtigen Mutter und übrigen hohen Verwand ten am Königlichen Hofe zu München anzutreten. Als Tag ihrer Abreise ist, wenn nicht unvorhergesehene Umstände eine Aenderung nothwendig machen sollten, der 8. Juni bestimmt. Die Reise wird aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Berührung der Französischen oder Englischen Küsten direkt nach Rotterdam gemacht werden, von wo aus dann dieselbe auf einem Dampfboote den Rhein hinauf fortgesetzt würde. Unter den Personen, welche Ihre Majestät begleiten wer den, nennt man außer dem gewöhnlichen Gefolge ihres Hosstaates auch ihren Hof⸗Kaplan, der erst seit etwas über zwei Jahren aus Bayern hierher gekommen ist. 8
Ich habe schon gestern mit wenigen Worten der Ausgleichung der Differenzen zwischen der Portugiesischen und der Spanischen Re⸗ gierung in Betreff des Schiffes „General Marinho“ erwähnt. Dieses Schiff, welches der Reihe nach den angegebenen Namen (unter welchem es schon einmal an den Küsten von Mozambique als des Sklaven handels verdächtig aufgebracht und nach Madagascar geführt worden war), dann den Namen „Gloria“ trug, und jetzt „Grande Antille“ heißt, war längere Zeit im hiesigen Hafen zurückgehalten worden, und zwar auf ausdrückliches Verlangen des Englischen Gesandten, Lords Howard de Walden, der neuen Verdacht gegen dasselbe gefaßt hatte, daß es nur absegeln wolle, um von neuem das alte Handwerk des Negerhandels zu treiben. In der That wurde demselben eine ge richtliche Geldstrafe zuerkaunt, die es auch bezahlen mußte, obgleich es nur un⸗ ter Protestationen und dem ausdrücklichen Vorbehalte der Eigenthümer, die es als Spanisches Cigenthum erklärten und gegen die Kompetenz der hiesigen Autoritäten Rekurs an ihre Regierung ergriffen, geschehen war. Au ßerdem hatte das Schiff durch den unfreiwilligen Ausenthalt hier mannigfachen Schaden erlitten, dessen Ausbesserung Kosten verursachten, deren Betrag von den Eigenthümern auf 250,000 Spanische Realen angeschlagen wurde. Es war nun Streit zwischen der Portugiesischen Regierung und der Spanischen darüber entstanden, wer für diese Kosten verantwortlich zu machen sey, da die Eigenthümer nicht blos Rückerstattung der ihnen, ihrer Behauptung zufolge, widerrechtlich auferlegten Geldstrafe von der Portugiesischen Regierung verlangten, sondern auch Ansprüche auf Schadloshaltung für die ihnen erwachsenen Nachtheile, und namentlich auf Ersatz der angegebenen Summe, mach ten. Allen diesen Verwickelungen ist nun dadurch ein Ende gemacht, daß die Spanische Regierung das Schiff als ihr Eigenthum erworben hat, indem sie die Verbindlichkeit übernahm, den bis⸗ herigen Eigenthümern sowohl die von ihnen hier bezahlte Geldstrafe zu vergüten, als sich zu verbürgen, daß dieselben keine weiteren An sprüche an die Portugiesische Regierung Behufs Schadenersatz⸗Leistung für die an Reparaturen ausgegebene Summe machen werden. Das Schiff wurde unter diesen Bedingungen diesseits frei gegeben, alle nöthigen Veränderungen daran vorgenommen, um es in ein Kriegs schiff umzuwandeln, und am 23sten lief endlich das eigens deshalb hierher gesandte Spanische Dampfschiff „Peninsula“, von Cadix kom mend, hier ein, welches die zur Bemannung der „Grande Antille“ be⸗ stimmten Offiziere und Mannschaften überbrachte, die sofort von der⸗ selben Besitz nahmen. Am 25sten zog die „Grande Antille“ zum er stenmale ihre Spanische Flagge auf und begrüßte sie mit 21 Kano nenschüssen; gestern früh ist sie nach Cadix abgesegelt, und heute früh hat auch das Dampfschiff „Peninsula“ die Rückfahrt dahin angetreten.
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Nio Jaueiro, 13. April. (Engl. Bl.) Die Vermählung des Prinzen von Joinville mit der Prinzessin Francisca ist auf den 1. Mai festgesetzt, und es werden schon Vorbereitungen getroffen, um dies Fest mit großer Pracht zu begehen. Nach einem Artikel der Brasilianischen Verfassung hat die Prinzessin Anspruch auf unmittel bare Auszahlung einer Mitgift von 750 Contos (über 1,200,000 Thaler), eine Summe, die, wenn sogleich darauf bestanden wird, den Finanz⸗ Minister in einige Verlegenheit setzen dürfte. Die Prinzessin Fran⸗ cisca ist die zweite Tochter Dom Pedro's. Anfangs hieß es, die Wahl des Prinzen von Joinville sey auf die älteste Schwester des Kaisers gefallen, und man glaubt, daß die Bestimmung der Brasilia⸗ nischen Verfassung, wonach der präsumtive Thronerbe, welches bis jetzt die älteste Schwester des Kaisers ist, das Reich nicht verlassen darf, einigen Einfluß auf Aenderung der Wahl des Prinzen ge⸗ habt habe. 8. — v““
Haai 2 Paris, 7. Juni. Wir haben heute über Havre Berichte aus Haiti erhalten, die zwar auch nicht über die letzten Tage des April hinausreichen, aber doch über manche Punkte nähere Aufschlüsse bringen. Die Blätter von Port au Prince sind noch, wie dies nach allen Revolutionen überall der Fall zu seyn pflegt, mit Proclamationen und Dekreten angefüllt, aber über die Hauptsache, über die Lage der sogenannten regenerirten Republik, bringen sie keine bestimmten An⸗
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gaben. Es scheint jedoch gewiß, daß die neueste Umwälzung noch keinesweges der ganzen Insel Herr geworden ist, denn das schon in einem meiner letzten Berichte erwähnte Dekret der provisorischen Re⸗ gierung vom 7. April sagt unter Anderem: „In Betracht, daß es dringend nothwendig ist, ein Armee⸗Corps in den nördlichen und östlichen Theil der Republik zu schicken, um die volksthümliche Bewegung zu sichern, ihr eine Leitung zu geben und den Grundsätzen der Revolution den Triumph zu ver⸗ schaffen u. s. w.“ Dann bekleidet das Dekret den General Charles Herard den Aelteren mit diktatorischer Gewalt und fügt die folgenden sehr bezeichnenden Worte hinzu: „Im Falle von Widerstand an ein
zelnen Punkten der Orte, welche es (das Armee⸗Corps) durchziehen wird, wird es der Gewalt die Gewalt entgegensetzen.“ Daraus scheint die Bestätigung der Angabe hervorzugehen, daß der Norden und Osten der Republik die neue Regierung noch nicht anerkannt ha⸗ ben, und würde zugleich die schon früher über Boston eingetroffene Nachricht von dem Ausbruche einer contrerevolutionairen Bewegung, wenn auch nicht vollkommen sich bestätigen, doch einigermaßen sich er
klären. Es ist indeß wahrscheinlich, daß der Widerstand der Anhän⸗ ger Boyer's nicht von langer Dauer war, sobald er sich dem Gene⸗ ral Herard gegenüber befand, der am 16. April mit allen verfügba⸗ ren Truppen von Port au Prince abmarschirt war.
Inland. .
Stettin, 13. Juni. Se. Majestät der König wohnten gestern dem Gottesdienste mit der in die St. Johanniskirche einge pfarrten Garnison⸗Gemeinde bei, hielten dann die Parade ab und geruhten darauf, große Mittagstafel zu geben, wozu die Notabilitä⸗ ten vom Militair und Civil zugezogen zu werden die Ehre hatten. Nachmittags gegen 5 Uhr machten Se. Königl. Majestät auf dem reich geschmückten Schleppschiffe „Borussia“ des mit den Musik⸗Chö⸗ ren der Garnison besetzten Dampfschiffes „Matador“, von noch 5 an deren hier befindlichen Dampfschiffen begleitet, eine fast 2 Meilen lange Spazierfahrt auf der Oder. Sämmtliche auf diesem Strome liegenden Fahrzeuge flaggten und waren festlich geschmückt und eben so wie die angränzenden Ufer mit Tausenden von Bewohnern Stet tins und seiner Umgebung besetzt, welche den geliebten Landesvater mit einem Hurrah, degleitet vom Donner der hier und da aufgestell⸗ ten Kanonen, begrüßten. Leider war das Wetter dieser Fahrt nicht günstig, denn ein ziemlich starkes Gewitter mit heftigem, lange an⸗ haltenden Platzregen trübte die Freude. Bei der Rückfahrt klärte sich indeß das Wetter auf und kein Tropfen Regen störte mehr die allgemeine Lust. Bei dem Dorfe Gotzlow legten sämmtliche Dampfschiffe an; Se. Majestät geruhten, einer Allergnädigst angenommenen Einla dung der hiesigen Kaufmannschaft zufolge, sich zu Wagen nach dem unweit entlegenen Juloberge zu begeben, welcher seit ungefähr Jahresfrist zu einem der reizendsten Parks in der Umgegend Stettins umgeschaffen, eine weitumfassende Fernsicht gewährt. Dort nahmen Allerhöchstdie selben unter einem brillant dekorirten Zelte die Bewirthung der Kauf mannschaft mit einem Thee huldreichst an. Nach einem etwa drei⸗ viertelstündigen Aufenthalte setzten Se. Majestät die Rückfahrt auf der „Borussia“ bis zu dem Dorfe Frauendorf fort, wo die hiesigen Handlungsgehülfen ihr jährliches Vogelschießen begingen. Se. Königl. Majestät geruhten auch hier die Landung zu befehlen und, von einer rauschenden Musik, Kanonendonner, dem neuen und alten Schützen⸗ König und von den Fahnenträgern der Gilde mit geschwenkten Fahnen empfangen, durch ein Spalier der Schützen geleitet, das Königszelt mit Allerhöchstihrer Gegenwart zu beglücken. Gleichfalls hatten Se. Majestät die Gnade, in dem ehrerbietigst überreichten großen Pokale der Schützen⸗Gesellschaft den präsentirten Ehrenwein anzunehmen und mit eben so erhebenden als herzlichen Wöͤrten Allerhöchstihre huldreiche Theilnahme an dem Gedeihen des Instituts und dem damit verbundenen Volksfeste auszusprechen. Eben so thaten Se. Majestät einige Schüsse mit der Büchse nach dem noch auf der Stange besindlichen Wettvogel, worauf Allerhöchstdieselben in der obengedach⸗ ten Weise und unter gleichem Jubel zurückgeleitet, wiederum an Bord gingen und bei anbrechender Dunkelheit in der Stadt ankamen. Es war ein stolzer, begeisternder Anblick: das Dahineilen der ge⸗ schmückten und gedrängt besetzten Dampfschiffe auf dem wogenden Flusse; die zahllose Menge derer, welche den geliebten König zu sehen herbeigeströmt waren; das freudige Hurrahrufen, gesteigert durch die herablassenden Begrüßungen Sr. Majestät des Königs durch anhal tendes Winken mit dem Taschentuche vom Schiffe aus, durch freund⸗ liche Worte und Zeichen des Dankes an den verschiedenen Landungs punkten. Aber was dem gefühlvollen Herzen Sr. Majestät gewiß eine eben so große Genugthuung gewährt haben wird, als die vielen Beweise der Anhänglichkeit und treuen Gesinnung, ist, daß so weit bis jetzt bekannt, auch nicht ein Unfall von Bedeutung den Tag ge⸗ trübt hat, der als ein hoher Freudentag stets in unserem Gedächtnisse fortleben wird.
Berlin, 13. Juni. Der in der Gesetz-⸗Sammlung enthaltene Vertrag mit Hannover, die Erweiterung der Ems⸗Schifffahrt und die auf der Ems zu erhebenden Schifffahrts⸗Abgaben betreffend, des sen Ratifications⸗-Urkunden am 17. Mai 1843 ausgewechselt wurden, lautet folgendermaßen:
„Um die in dem Staats⸗Vertrage zwischen der Krone Preußen und Hannover vom 29. Mai 1815, so wie in der Wiener Kongreß⸗Alte vom 9. Juni 1815 enthaltenen Verabredungen über die Bestimmung einer Schiff fahrts⸗Abgabe auf der Ems zur Ausführung zu bringen, zugleich aber auch der Emsschifffahrt durch Beseitigung mancher seither bestandenen Hinder nisse und durch Einrichtung neuer, die bessere Benutzung dieses Flusses be⸗ zweckenden Anlagen eine größere Erleichterung und Ausdehnung zu ver schaffen, haben
Se. Majestät der König von Preußen Allerhöchst Ihren General⸗Konsul, den Geheimen Regierungs Rath August von Forckenbeck, Ritter des Rothen Adler- Ordens dritter Klasse mit der Schleife ꝛe., und Se. Majestät der König von Hannover Allerhöchst Ihren Hofrath Friedrich Ernst Witte, Ritter des Guelphen⸗ Ordens vierter Klasse ꝛc. zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, welche nach vorhergegangener Verhand lung unter dem Vorbehalte der Ratification, über folgenden Vertrag über eingekommen sind: 1
Art. 1. Die Königlich Hannoversche Regierung erneuert und wiederholt unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Protokolls vom 20. April 1820 wegen Schiffbarmachung der Ems, in deren Gemäßheit sie bereits einen Kanal und eine Reihe von Werken verschiedener Art auf dem Ihrer Hoheit unterworfenen Theile der Ems ausgeführt hat, um dort die Befah⸗ rung der Ems möglich zu machen, die gleichfalls daselbst übernommene Verpflichtung, die Schiffbarkeit der Ems innerhalb der Hannoverschen Lan desgränze auch ferner in dem vertragsmäßigen Zustande zu erhalten.
Art. 2. Da indessen den gemachten Erfahrungen zufolge, die von der Emsschifffahrt erwarteten Vortheile dadurch nicht vollständig erreicht werden, so lange nicht auch die Schiffbarmachung der Ems auf Königlich Preußi⸗ schem Gebiete fortgesetzt wird, so verpflichtet sich die Königlich Preußische Regierung: in einem Zeitraume von 4 bis höchstens 5 Jahren, vom Ab⸗ schlusse dieses Vertrages an, die Ems von der Hannoverisch⸗Preußischen Landesgränze aufwärts bis nach dem Preußischen Orte Greven, nicht allein von allen jetzt vorhandenen Schifffahrts⸗Hindernissen (namentlich den bei Rheine bestehenden) zu befreien, sondern auch derselben in jener Ausdeh⸗
nung durch Anlegung der erforderlichen Schleusen in den bei den Hanno⸗
verschen Emsschleusen zur Ausführung gekommenen, oder doch jedenfalls in keinen geringeren Dimensionen, die nämliche Wassertiefe zu geben und fort⸗ während zu erhalten, welche durch das Protololl vom 20. April 1820 für den Hannoverschen Theil der Ems verabredet ist.
Art. 3. In Beziehung auf den für die Schifffahrt erforderlichen Lein⸗ pfad machen die beiden kontrahirenden Staaten sich anheischig, eine beson⸗ dere Sorgfalt darauf zu verwenden, daß in ihrem Gebiete der Leinpfad überall in einen solchen Stand gesetzt und darin erhalten werde, welcher dem durch die Erfahrung nachgewiesenen Bedürfnisse entspricht. Ueberhaupt versprechen beide Staaten, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die durch den gegenwärtigen Vertrag bezweckte Erleichterung der Emsschifffahrt für die Dauer erreicht und den etwa durch Natur⸗Ereignisse oder sonst herbei geführten Störungen möglichst schnell abgeholfen werde.
Art. 4. Um den Verkehr auf der Ems auch durch einen erleichterten Landtransport zu befördern, übernimmt ferner die Königlich Preußische Re⸗ gierung die Verpflichtung: gleichzeitig mit der nach Art. 2 zugesicherten wei teren Schiffbarmachung der Ems und binnen gleicher Frist eine Chaussee von Greven nach Münster anzulegen und solche stets in gutem Stande zu erhalten, auch auf derselben kein höheres Weggeld zu erheben, als nach dem allgemeinen Chausseegeld⸗Tarif auf anderen Preußischen Chausseen er⸗ hoben wird.
Art. 5. Nicht minder macht sich die Königlich Preußische Regierung hierdurch anheischig, bei dem Haupt⸗Zoll⸗Amte zu Rheine alsbald und spätestens innerhalb der nächsten fünf Jahre solche Einrichtungen zu treffen, daß die zu Schiffe beförderten oder noch zu befördernden Waaren unmit telbar am Wasser abgefertigt werden können.
Art. 6. Der Erlaß besonderer Ufer⸗ und Strom⸗Polizei⸗Reglements bleibt unter der Beschränkung, daß dieselben mit keiner Bestimmung des gegenwärtigen Vertrages im Widerspruche stehen dürfen, der freien Verfü⸗ gung jedes einzelnen der kontrahirenden Staaten hinsichtlich der zu seinem Gebiete gehörigen Flußstrecke überlassen. Ueber folgende dahin gehörige Punkte ist indessen eine gemeinsame Verabredung getroffen, und treten diese daher mit dem gegenwärtigen Vertrage in Kraft: 1) Zur Ausübung der Flußschifffahrt auf der Ems, welche an sich lediglich den Unterthanen der beiden kontrahirenden Staaten vorbehalten bleibt, bedarf ein jeder eines Legitimationsscheines (Patents) seiner Obrigkeit, um sich dadurch über seine Befugniß zur Ausübung des Schiffergewerbes jederzeit ausweisen zu kön nen. Dieser Legitimationsschein berechtigt ihn, die ganze Ems bis in die offene See und umgekehrt so weit zu befahren, als er mit seinem Fahrzeug gelangen kann. Ausschließliche Berechtigungen, Frachtfahrt auf der Ems
zu treiben oder aus solchen Privilegien hervorgegangene Begünstigungen für Schiffergilden oder andere Corporationen und Individuen bestehen nicht und sollen auch in Zukunft Niemandem ertheilt werden. Eben so wenig findet ein Stapel- und Zwangs⸗Umschlagsrecht auf der Ems statt, und kein Schiffer kann gezwungen werden, den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages zuwider gegen seinen Willen aus⸗ oder umzuladen. 2) Die Ein richtung von Reihefahrten zwischen zwei oder mehreren Emsplätzen, so wie die Bildung von anderen Schifffahrts⸗Vereinen, wodurch einzelne Schiffer vorzugsweise begünstigt werden könnten, soll ohne die gemeinschaft liche Genehmigung der von jeder Regierung für zuständig erklärten Behör⸗ den beider Staaten nicht stattfinden. 3) Der freien Wahl der Schiffer bleibt es gänzlich überlassen, ob sie sich zum Fortschaffen der Fahrzeuge, wie bisher, ihrer eigenen Pferde bedienen oder wegen Annahme fremder Zug⸗ kräfte in freier Vereinigung mit den Unterthanen der kontrahirenden Staa ten über den Gestellungspreis dingen wollen. 4) Schießpulver in Quan⸗ titäten über 5 Pfund soll nur in besonderen, mit einer schwarzen, drei Ellen langen und eine Elle breiten Flagge versehenen Fahrzeugen geführt und selbst in geringeren Quantitäten niemals zwischen anderen Waaren verpackt wer den. Auch muß jeder Schiffer, welcher Schießpulver geladen hat, bevor er irgendwo anlandet, der Ortspolizei⸗Behörde oder den Wasserbau⸗Beamten hiervon Anzeige machen und die von denselben etwa anzuordnenden Sicher⸗ heits⸗Maßregeln zur Befolgung gewärtigen. Versäumt er diese Anzeige, so unterliegt er da, wo nicht bereits Strasen dieserhalb festgesetzt sind, außer der Verpflichtung zum Schadenersatze, einer Geldstrafe von 2 bis 100 Thalern. 5) Jedes zur Handels⸗Schifffahrt auf der Ems dienende, den Unterthanen eines der kontrahirenden Staaten zugehörige oder von denselben geführte Schiff soll unter Angabe des Orts, wohin es gehört, mit einer für diesen Ort laufenden Nummer und mit Angabe der hoöchsten Lastenzahl, welche es tragen kann, so wie mit einer Skala, woraus die jedesmalige Schwere der Ladung zu erkennen ist, auswärts deutlich versehen seyn.
Art. 7. Für die Befahrung der Ems von dem Punkte an, wo sie schiffbar wird, bis in die offene See und umgekehrt, wie auch für die Holz⸗ flößerei, soll außer einem Schleusengelde statt der Durchgangs⸗Abgaben, welche die Königl. Hannoversche, und des Schleusengeldes, welches die Kö⸗ nigl. Preußische Regierung bisher von den auf der Ems ohne Berührung des Landes beförderten Waaren erhoben haben, unter dem Namen Ems zoll eine Schifffahrts⸗Abgabe entrichtet werden, die von den Ladungen an den durch gegenwärtigen Vertrag festgesetzten Hebestellen nach dem Brutto⸗ Gewichte erhoben wird, und welche weder im Ganzen noch theilweise in Pacht gegeben werden darf.
Art. 8. Dieser Emszoll wird zu seinem vollen Betrage auf Drei Thaler für jede Last der wirklichen Ladung festgesetzt. Beide Staaten haben sich jedoch zur größeren Belebung des Verkehrs vereinbart, diese Ab⸗
gabe während der ersten sechs Jahre nach ihrer Einführung nur zu zwei Drittheilen oder mit zwei Thalern für die Last als volle Gebühr erheben zu wollen.
Art. 9. Bei den Behufs Berechnung des Ems⸗Zolles nöthig werden⸗ den Gewichtsbestimmungen, wird die Last zu 4000 Pfund Kölnisches (Preu⸗ ßisches) Gewicht, bei allem Längenmaß der Preußische oder Rheinländische Fuß (139 ½ Französische Linien) zu Grunde gelegt. Alle, durch gegenwär⸗ tigen Vertrag verordneten Zahlungen sind in Preußischem oder Hannövri schem Courant (14 Thaler aus der feinen Mark) zu leisten; Summen unter vier gute Groschen (5 Sgr.) aber in der Munzsorte des Landes der be⸗ treffenden Empfangsstätte.
Art. 10. Auch soll, um die innere Industrie und die Ausfuhr der Landesprodukte zu befördern und zugleich den Verkehr der ersten Lebensbe⸗ dürfnisse zu begünstigen, so wie auch um mehrere Gegenstände von großem Gewichte und geringem Werthe zu erleichtern, rücksichtlich dieser folgende verhältnißmäßige Herabsetzung stattfinden.
1) Auf die Hälfte des Ems⸗Zolles: Anis, Amidon, Alaun, Blei, Bleiweiß, Butter, Eisenblech, grobe geschlagene Eisenwaaren, Flachs, Graupen, Gries, Grütze, Hanf, Leinengarn, Leinsaamen, Leinwand, Klee⸗ saamen, Käse, gedörrtes Obst, Oel, Pottasche, Reis, Seife, Stahl, Syrup, Talg, Thran, Waidasche, Weitzenmehl, Zink.
2) Auf ein Viertel der Gebühr: Bier, eiserne Gußwaaren, Eisen in Stangen, Farbehölzer, Getraide aller Art, Hülsenfrüchte und Sä⸗ mereien, Beeren, Häringe und Laberdan, Hohlglas, gemeine Holzwaaren, Holz in Flößen, Hörner, Korbwaaren, frisches Obst, Oelkuchen, Pech, Rapp⸗ saat, Theer, gemeine Töpferwaaren, Vitriol.
3) Auf ein Sechstheil der Gebühr: Altes Eisen und Roh eisen, Asche, Borke oder Gerberlohe, leere Fässer, weiße Flechtweiden, Holz in Dauben, Klappholz, Bretter, so wie überhaupt alles Bau⸗ und Nutzholz in Schiffen verladen, hölzerne Reifen, Kartoffeln, Knochen, Salz.
4) Auf ein Zwölftel der Gebühr: Kalk, Steinkohlen, Ziegel⸗ steine und Dachziegel, behauene Steine, Dachschiefer, Cement, Trast, Brenn und Faschinenholz, Heu und Stroh.
5) Auf ein Achtzehntel der Gebühr: Thon, Kies, Dünger, Lehm und Sand.
6) Gänzlich frei von dem Emszolle: bleiben leer passirende, so wie neue, zum Verkauf bestimmte und die nicht mit einer halben Last beladenen Schiffe, desgleichen Reisende und deren Reise⸗Essekten und Wagen.
Art. 11. Eine Erhöhung der vollen Gebühr und des nach dem vor⸗ stehenden Artikel für einzelne Gegenstände ermäßigten Tarifs kann nur nach gegenseitiger Uebereinkunft beider kontrahirenden Staaten stattfinden. Da⸗ gegen steht es jedem derselben frei, auf der ihm zugehörigen Stromstrecke eine Herabsetzung, sey es im Ganzen oder theilweise, eintreten zu lassen; jedoch soll diese, so wie jede andere die Emsschifffahrt betreffend stigung den Unterthanen beider Staaten stets in gleichem Maße zu
kommen.
Art. 12. Das nach Art. 7 neben dem Ems⸗Zolle 85 v-v a. Schleusengeld besteht in einer Abgabe von 4 gGr. (8, Sr Eclese Fahrzeuge und jedem Holzflosse für jede, auf der ahrt zu passin
Bruchsteine, Kalksteine,
Bute
e Begün⸗-.
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