1843 / 166 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

DSDeputirten⸗Kammer.

8 Demnächst bfannegg. Majestät des Königs außer der Reihe sofort 8 1 Zeitungen publizirt werde, weil die Provinz dieser Entschei⸗ dung mit Spannung entgegensehe. Demnächst trägt ein 2 b geord⸗ neter der Städte als Referent den Bericht des 10ten Ausschusses über die Wiederbesetzung der vakanten Inspektorstelle bei der Rhei⸗ nischen Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät vor. Der Ausschuß se babt an: daß diese Stelle durch einen dazu und zur eventuellen Vertre⸗ tung des Direktors geeigneten Bau⸗Beamten reglementsmäßig wie⸗ derbesetzt und demzufolge der Herr Ober⸗ Präsident ersucht werde, den Direktor zum Vorschlage mehrerer Techniker zu veranlassen. 1 In Folge eines von der Versammlung genehmigten Antrages veranlaßt der Landta gs-Marschall den Vorsitzenden des 10ten Ausschusses, den Direktor von Hauer zu einer Konferenz mit dem Ausschusse einzuladen, bis wohin die definitive Beschlußnahme über den Gegenstand auszusetzen sey; woran der Referent den Wunsch knüpft, daß, für den Fall die Stelle mit einem Techniker besetzt wer⸗ den möchte, der Direktor, Herr von Hauer, schon jetzt zur Abgabe seiner desfallsigen Vorschläge aufgefordert werde.

Der Landtags⸗Marschall bemerkt sodann (mit Bezug auf den Wunsch eines Abgeordneten des dritten Standes), daß der so⸗ fortigen Veröffentlichung des heute eingegangenen Königlichen Be⸗ scheides um so weniger etwas entgegenstehe, als der Herr Landtags⸗ Kommissar in dem Mittheilungs⸗Schreiben schon im voraus sich damit einverstanden erklärt habe.

Nachdem nachrichtlich angezeigt, daß in den nächsten Tagen mehrere Referate offen gelegt würden, und zunächst mit Berathung des Kommu⸗ nal⸗Ordnungs⸗Entwurfs werde begonnen werden können, wird die 2 M 91r 7 Q . ver 82 ; 8 nächste Sitzung auf Mitt och den 7. N heaer it u ddie heutige ge

schlossen.

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Frankreich.

Sitzung vom 10. Juni. Die gestern begonnene Erörterung über den Gesetz⸗Entwurf, durch wel⸗ chen ein Kredit von über 5 Millionen für die Französischen Nieder⸗ lassungen in Oceanien verlangt wird, ward heute mit großer Leb⸗ haftigkeit fortgesetzt. Nachdem Herr Aylies gegen und Herr Ga⸗ los für den Entwurf gesprochen hatten, bestieg Herr Billault die Rednerbühne und äußerte sich ungefähr in folgender Weise:

Die Frage, welche die Kammer zu lösen berufen ist, hat nicht allein eine finanzielle, sondern auch eine ernste politische Bedeutung. Es handelt sich darum, zu prüfen, warum wir die Marquesas⸗Inseln besetzt haben, und warum wir dieselben behalten wollen. England greift in Oceanien immer weiter um sich, und man fragte sich, ob Frankreich, Angesichts seines Nebenbuhlers, unthätig bleiben solle. Das Ministerium vom 12. Mai hatte die Idee, sich nicht auf einer unfruchtbaren und unbedeutenden, son

dern auf einer wichtigen und reichen Insel festzusetzen. Es hatte die Augen auf Neu⸗Seeland geworfen; unsere Nachbaren kamen uns aber um zehn Tage zuvor. Es bedurfte einer Compensation, und man dachte nun an die Marquesas⸗Inseln, obgleich dieselben unfruchtbar und Außerdem haben wir das Protektorat über die Ge

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ohne Wichtigkeit sind. t P. sellschafts⸗Inseln übernommen. Welchen Werth dieses Protektorat hat, mag man daraus abnehmen, daß die Engländer dasselbe zu verschiedenen Malen

abgelehnt haben. Canning antwortete dem Könige Pomareh auf dessen Ge⸗

such um das Protektorat Englands und um die Erlaubniß, die Britische Flagge führen zu dürfen, daß man ihm dieses Flaggenrecht nicht bewilligen könne, und daß ein in einer Entfernung von 4000 Stunden ausgeübtes

Protektorat schwierig und illusorisch seyn würde. Wir dagegen haben uns beeilt, ein solches Protektorat anzunehmen, und wir werden sehen, welche Schwierigkeiten in der Folge damit verbunden sind. Wir sind indeß nun Herren von Nukahiva und Protektoren von Otaheiti. Unter welchen Be dingungen? Welcher Vortheil ist damit verbunden? Welche Ausgaben werden uns dadurch bereitet? Was die Ausgaben betrifft, so gestehe ich, daß sie mich erschrecken. Ich habe das Budget unserer großen Kolo⸗ nieen studirt, und ich habe gesehen, daß Martinique, Guadeloupe Wund Bourbon zusammen dem Staate nur 1,300,000 Fr. kosten. Unsere Kolonie im Senegal kostet 782,000 Fr., wovon die Kolonie selbst 282,000 Fr. bestreitet und der Französische Schatz nur 500,000 Fr. zu schießt. Dagegen verlangt man für einige Felsen im Stillen Ocean zu den ersten Einrichtungs⸗Kosten etwa 6 Millionen Fr. und dann jährlich 2,800,000 Fr. Das ist erschrecklich. Unsere Finanzen müßten in den blü⸗ hendsten Umständen seyn, um solche Ausgaben mit Ruhe bewilligen zu können, oder man müßte in jener Kolonie eine ungeheure Aussicht auf Erfolg haben. Man verlangt 1200 Mann, um jene Niederlassung zu be⸗ schützen, und verspricht, jene Truppenzahl zu vermindern, sobald man die einheimische Bevölkerung gänzlich entwaffnet haben wird. Glauben Sie, m. H., daß das so leicht seyn wird? Man läßt sich da auf den schlimmsten aller Kriege, auf einen Krieg mit wilden Völkern ein, und ich müßte mich sehr irren, oder man wird im nächsten Jahre neue Hülfsmittel und eine Vermehrung der Truppen verlangen. Wir werden in Oceanien etwas Aehnliches erleben, wie in Afrika. Den Interessen unseres Handels ist durch jene Besetzung nur mäßig gedient. Man spricht von unserem Handel mit dem Indischen Archipelagus und mit China. Aber China hat nur zwei⸗ Ausfuhr⸗Artikel: Thee und Seidenwaaren. Wird man Seidenwaaren von China holen? Wo bleibt Lyon? Man würde allerdings Gegenstände in China einzuführen haben; aber unsere Schifffahrt dahin wird weit theurer seyn, als die Englands, da unsere RNückfrachten nicht gesichert sind. Man schafft keinen Handel; er entsteht aus den natürlichen Bedürfnissen und den Umständen. Wenn die wirkliche Größe nicht möglich ist, so muß man sich nicht an eine eingebildete Größe halten, die, wenn wir sie auch noch so theuer bezahlen, unsere Nebenbuhler nicht täuschen wird. Der Französische Handel wird in jenen Gegenden ungefähr derselbe bleiben, der er jetzt ist, und sollte er auch an Ausdehnung zunehmen, so würde uns Nukahiva, bis g.- Durchstechung der Landenge von Panama von keinem Nutzen sevn. Man spricht schon seit Jahrhunderten von der Durchstechung von Landen gen; 8 namentlich sind es drei Landengen, mit denen man sich seit langer eb- Landenge, die Landenge von Suez und die S. 1 durchstochen? Wieviel Landengen hat man aber seit Erschaffung ylan dee es ghn glaß Erlaͤuben Sie mir eine Bemerkung. Der ünd vaeb fibrbar Lch b 14 ama zu durchstechen, ist vollkommen gegründet Sführbar. Ich habe in meinem Büreau dagegen gesprochen, aber ich hatte Unrecht. Man hat mir die Pläne vorgelen ny⸗ ; . 1 die Pläne vorgelegt, und ich habe mich überzeugt, daß die Sache sehr leicht ist. Die 1 1 5 , Die Länge des zu durchstechenden Gebietes beträgt nur 11 bis 12 Stunden. Eine Compagnie ist bereit, und sie wartet nur darauf, daß die drei großen Mächte dn Fahrt auf jen r Strecke für neutral erklären. 8 Fah he Herr Billault: Es giebt vier verschiedene Pläne zur Durchstechung der Landenge von Panama. Drei derselben bieten ungeheure Schwierig⸗ keiten dar. Der vierte, und dies ist wahrscheinlich der, von de 128 Angeville spricht, besteht darin, einen Kanal von 103 Stunden Länge zu graben. Ich bekenne, daß ich an der Ausführbarkeit dieses Planes zweifle; aber auch im entgegengesetzten Falle würde es schwer seyn, daß alle drei Mächte sich vereinigten. Wenn eine Französische Compagnie den Plan ausführen wollte, so würde es England nicht erlauben; wenn es eine Eng⸗ lische thun wollte, so würden wir es nicht erlauben. Und glauben Sie, daß die Vereinigten Staaten geneigt seyn würden, ein solches Unternehmen zu begünstigen? Nein, gewiß nicht. Man spricht von den Interessen der Marine. Auch ich wollte, daß man etwas für die Marine thäte; aber das Wichtigste für ihre Entwickelung wäre eine hinreichende Quantität von

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derselbe Abgeordnete, daß der heute mit⸗

Bauholz. Statt dessen sind unsere See⸗Arsenale entwaffnet und entblößt Man vermindert auch in diesem Jahre das Material der Marine und denkt etwas für sie zu thun, indem man 6 Millionen an einige Punkte in Oceanien verschwendet. Wir bedürfen beweglicher Streitkräfte, welche die Französische Flagge überall hinführen und überall zeigen. Wenn man dieselbe auf einen ganz unfruchtbaren Felsen zurückhalten will, so erblicke ich darin 88 der einen kommerziellen, noch einen maritimen Gedanken sondern nur eine Ausgabe ohne Ziel und ohne Nutzen. 8

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, der hierauf die Rednerbühne bestieg, äußerte sich im Wesentlichen folgen⸗ dermaßen: 8

Ich beklage mich nicht über die etwas unerwartete Lebhaftigkeit der Angriffe, die sich gegen den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf erheben. Ich will annehmen, daß keine außerhalb der Frage liegende politische Rücksicht kein Partei⸗ oder persönlicher Zweck dabei mitwirkt. Ich will annehmen, daß wenn wir, statt der Verträge des Admiral Dupetit⸗Thouars zu ratifiziren dieselben zurückgewiesen hätten, man uns dafür im Namen des Landes ge⸗ dankt haben würde. (Gelächter.) Man hat zuweilen unseren Institutionen vor⸗ geworfen, daß sie nicht hinreichende Bürgschaften dafür darböten, daß Staats⸗ männer durch den Wunsch, der National⸗Eitelkeit zu schmeicheln, sich zu unüber⸗ legten Unternehmungen hinreißen ließen. Ich freue mich, zu sehen, daß unsere Institutionen in dieser Hinsicht dem Lande wahrhafte Bürgschasten darbieten ; ich freue mich, zu sehen, daß ehrenwerthe Opponenten der Regierung eine vorsichtige und bescheidene Politik anzuempfehlen wissen. (Beifall.) Man verlangt zwar nicht, daß wir die begonnenen Niederlassungen wieder aufgeben, daß wir

unsere Schiffe zurückrufen. O nein, so weit geht man nicht; man räth uns zu der möglichst kleinsten, möglichst wohlfeilsten Niederlassung, und das ist doch gewiß eine bescheidene Politik. Ich will dies der Opposition nicht zum Vorwurfe machen, ich sage nur, daß ich mich freue, daß unsere Institutionen dem Lande eine solche Bürgschaft darbieten. Man hat ihnen auch vorge⸗ worfen, daß sie sich nicht zu schwierigen und langen Unternehmungen eigne⸗ ten, daß sie nicht früh und beharrlich genug die Anstrengungen und Opfer zu bringen wüßten, welche zur Erreichung eines nützlichen und nationalen, aber entfernt liegenden Zweckes nöthig sind. Ich hoffe, daß wir auch diesen unseren Institutionen gemachten Vorwurf Lügen strafen werden.

Herr Guizot ging hierauf näher in die schon mehrfach erwähn⸗

ten Vortheile ein, welche man sich von der Besetzung der Marquesas⸗ Inseln zu versprechen hätte. Er sprach von den Erleichterungen, auf die der Wallfischfang zu hoffen habe, von der Entwickelung des Han⸗ dels an der westlichen Küste von Amerika, von dem Schutze, den die Handels⸗Marine in der Folge in Oceanien finden werde, und kam dann auf die religiösen Missionen, über die er sich in nachstehender Weise aussprach:

Es würde, meines Erachtens, ein thörigtes Unternehmen seyn, wenn eine Regierung sich auf religiöse Propaganda, oder gar darauf einließe, selbst den Heiden das Christenthum mit Gewalt aufzudringen. Dies ist uns nie mals in den Sinn gekommen. England giebt uns in dieser Hinsicht ein großes Beispiel. Es hat Missionaire, die einzig mit religiösen Interessen beschäftigt sind, und kein anderes Lebensziel haben, als das Christenthum zu verbreiten. Sie dehnen ihre Thätigkeit und ihre Hingebung über den ganzen Erdball aus und Niemand kann ihnen dieses wehren. Die Regie⸗ rung nimmt keinen direkten Antheil an ihren Bestrebungen; aber überall wo sie hinkommen, verbreiten sie den Glauben, die Sprache, den Namen, den Einfluß und das Ansehen ihrer Regierung; die Regierung, die das weiß, die die Früchte jener Thätigkeit ärndtet, folgt ihnen mit ihren Blicken, un⸗ terstützt und beschützt sie überall. Und dies ist ihre Schuldigkeit. Frank⸗ reich hat eben so gut seine Missionaire als England. Bevor Sie sich da mit beschäftigten, bevor Sie es wußten, bevor Sie nur daran dachten, bewirkten ausrichtige, muthvolle und ergebene Geistliche mit der Französischen Sprache und im Namen Frankreichs dasselbe, was Englische Missionaire im Namen ihres Landes bewirkten. Warum sollten wir nun nicht für die Französischen katholischen Missionaire dasselbe thun, was die Englische Regierung für die Englischen protestantischen Missionaire thut?

Ich kann keinen Grund entdecken, warum in dieser Hinsicht ein Unterschied zwischen beiden Ländern existiren soll. Man frägt, ob wir uns denn zu den Beschützern des katholischen Glaubens aufwerfen, und uns all den Konflikten und Verwickelungen aussetzen wollen, die der Kampf zwischen dem Katholizismus und dem Protestantismus in jenen Gegenden nach sich ziehen kann? Ich sehe nicht ein, warum Frankreich nicht, wenn es sich in den angedeuteten Schranken hält, als Beschützer der katholischen Religion in der Welt auftreten soll; es steht dies mit seiner Geschichte, mit seinen Traditionen, mit seiner Lage im Zusammenhange. (Beifall.) Soll etwa Frankreich aufhören, die Religion seiner Väter in der Welt zu beschützen, weil wir die Freiheit der Kulten eingeführr haben, weil Protestanten und Katholiken nnter demselben Gesetze in Frieden miteinander leben? Wir werden dabei vielleicht auf Verlegenheiten und auf Verwicke lungen stoßen; aber, m. H., es ist das Handwerk der Regierungen, schwierige Dinge auszuführen; es ist das Handwerk der Regierungen, Ver⸗ wickelungen, welche sich darbieten, durch Vernunst, durch Gerechtigkeit, durch Billigkeit und, wenn es seyn muß, mit Gewalt zu loͤsen. (Beifall.) Es giebt in dieser Sache noch ein politisches Interesse, welches ich nicht mit Stillschweigen übergehen kann, nämlich das Interesse des Gleichgewichts zwischen den Nationen, der relativen Stärke unseres Landes, im Vergleich zu anderen Ländern. Die Frage wegen des Europäischen Gleichgewichts erhob sich in früheren Zeiten am Rhein, an den Porenäen, an den Alpen; es bedurfte langer Zeit, bis sie an der Weichsel und an der Wolga zur Sprache kam. Jetzt wird diese Frage in der ganzen Welt gestellt; Sie fönnen sich derselben nicht mehr entziehen. Wenn Sie auch noch so viele Schwierigkeiten bezeichnen, wenn Sie noch so lebhafte Besorgnisse ausdrüt ken, die Frage wegen des Gleichgewichts der Nationen, die Frage wegen ihrer relativen Stärke wird überall gestellt, in den Chinesischen Meeren eben sowohl, als im Stillen Ocean und im Atlantischen Meere, und überall müssen wir bei der Lösung zugegen seyn. (Beifall.) Alle großen Euro päischen Nationen haben Niederlassungen in Oceanien, Frankreich kann nicht zurückbleiben. Es handelt sich um das Gleichgewicht in einer Gegend, die freilich sehr entsernt ist; aber sie ist entfernt für die Anderen wie für uns; andere Nationen sind dort, wir dürfen nicht zurückbleiben.

Der Minister stellte im weiteren Verlaufe seiner Rede die Be⸗ setzung der Marquesas⸗Inseln als höchst wichtig dar für den Fall, daß die Landenge von Panama durchstochen würde. Dafür, daß die⸗ ses Unternehmen ausführbar sey, berief sich Herr Guizot auf Alexander von Humboldt, und theilte ein Schreiben mit, welches derselbe unterm 1. August 1842 an Herrn Salomon, einem der Direktoren einer Compagnie, gerichtet habe, welche die Durchstechung unternehmen wollte. Dieses Schreiben lautet folgendermaßen:

Schreiben des Freiherrn von Humboldt an Herrn Salomon.

Ich vernehme mit Bedauern, daß Sie mit Ihrer interessanten Unter nehmung noch nicht weiter vorgerückt sind, als Sie es damals waren, wo ich das Vergnügen hatte, Sie in Paris zu sehen. Es sind nun 25 Jahre her, daß ein Plan zur Verbindung der beiden Oceane, entweder durch die Landenge von Panama, oder durch den Nicaragua⸗See, oder durch die Landenge von Capicha, vorgeschlagen und von dem topographischen Ge sichtspunkte aus erörtert wurde, und doch ist noch nicht einmal der Anfang damit gemacht worden. Ich hätte geglaubt, daß die Englische Gesandtschaft Mittel gefunden haben würde, Vertrauen einzuflößen, indem sie einen Mann von Fach (einen Ingenieur) hingesandt hätte, um das Thal zu untersuchen und aufzunehmen, welches die beiden Meere von einander trennt, und durch welches hindurch den Kanal bis zu dem westlichen Theile des Hafens von Chagres gegraben werden könnte. Seyn Sie überzeugt, daß diejenigen Personen, welche sich meines Namens bedienen, um zu behaupten, daß die beiden Meere nicht dasselbe Niveau hätten, dies nur thun, um der Theil⸗ nahme an der Unternehmung auszuweichen.

Am Schlusse seines Vortrags, der über eine Stunde dauerte, suchte Herr Guizot noch die Besorgnisse zu widerlegen, daß die Be⸗ setzung der Marquesas⸗Inseln die Regierung zu ferneren großen Aus⸗ gaben verleiten würde, und er wies hauptsächlich den Vergleich, den man zwischen diesen Niederlassungen und denen in Afrika aufstellen wollte, mit großer Energie zurück. Die weitere Erörterung ward auf übermorgen verschoben. 1 11X“

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= Paris, 11. Juni. Die Rede des Herrn von Lamartine zu Maͤcon erregt in hohem Grade die allgemeine Aufmerksamkeit Sie liefert den klarsten Beweis, daß Herr von Lamartine, trotz aller Versuche seiner Freunde, die ihn gern als einen Mann von unzweifel haft monarchischen Gesinnungen hätten darstellen mögen, mehr und mehr dem Gange seiner Umwandlung folgt und der reinen Demokratie sich in die Arme wirft. Was ist in der That für Herrn von Lamar⸗ tine das Königthum noch? Er sagt es uns selbst, eine Sache der Nothwendigkeit, der man sich nicht entschlagen kann, um nicht noch größeres Unheil herbeizuführen. Das Reich der Masse naht heran und ihre Herrschaft: dann wird die goldene Epoche der Beglückung der Welt beginnen. Es ist wirklich erbaulich, zu sehen, wie der National jetzt der eifrigste Lobredner und Patron des Deputirten von Maͤcon geworden ist. Herr von Lamartine hatte auch schon die Befriedigung, in einem von dem radikalen Deputirten Chapuis de Montlaville herausgegebenen Buche, welches sein öffent⸗ liches und Privatleben schildert, den Beweis geführt zu sehen, daß er im Grunde immer der demokratischen Partei angehört habe. Herr Chapuis de Montlaville hat etwas mit Herrn von Lamartine gemein: auch er war einst unter der Restauration ein eifriger Legitimist, und ein Schreiben desselben an König Karl X., worin er um eine Gnag⸗ denbezeigung bittet und seine unerschütterliche Treue und keit versichert, ist noch in recht gutem Andenken. Das hat Herrn Chapuis de Montlaville indeß nicht abgehalten, bei jeder Gelegenheit gegen die Ueberläufer und Apostaten aufzutreten. Ueber Herrn von Lamartine's Rede sind die ministeriellen und legitimistischen Journale mit denen des Herrn Thiers so ziemlich einverstanden in gemeinsamem Tadel; selbst das Sibele des Herrn Odilon Barrot giebt derselben nur unter gewissen Vorbehalten seine Zustimmung zu erkennen.

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Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 9. Juni. (B. H.) Herr Hume zeigte an diesem Abend an, er werde am 13ten beantragen, daß die dem Könige von Hannover bis jetzt gezahlte Apanage von 20,000 Pfd. künftig wegfalle, weil es unbillig und unnöthig sey, daß die Englische Nation einem fremden, unabhängigen Souverain eine Pension zahle. Nachdem darauf Dr. Bowring darüber Beschwerde geführt, daß die Englischen Kaufleute in der Türkei, dem im Jahre 1838 abgeschlossenen Traktate gemäß, 12 pCt. Ausfuhr⸗Zoll und 5 pCt. Einfuhr⸗Zoll bezahlen müßten (statt wie früher nur 3 pCt.), zur großen Benachtheiligung derselben im Verhältnisse zu den viel mehr begünstigten Russischen Kaufleuten, eine Beschwerde, welche der Erklärung des Präsidenten der Handels⸗Kammer, Herrn Glad⸗ stone, zufolge, bereits von der Regierung in Erwägung gezogen worden ist, kamen auch im Unterhause die Irländischen Angelegen⸗ heiten zur Sprache, ohne indeß zu besonders interessanten Erörte⸗ rungen Veranlassung zu geben. Herr Wyse erwähnte der Ab⸗ setzung der Friedensrichter und verlangte Auskunft über die Absetzung des Herrn Clanchy, der sich gar nicht für die Repeal erklärt, sondern nur einem auf eine Repeal⸗Versammlung folgenden Diner beigewohnt hatte. daß OConnell

Sir James Graham erwiederte darauf

Entlassung genügend motivire; auf die fernere Frage des Herrn Wyse, ob denn ein solches willkürliches Verfahren fortan als Antecedens betrachtet werden müsse, erwiederte Sir James Graham, daß jeder einzelne Fall von der kompetenten Behörde werde ent⸗ schieden werden. Zu einer abermals ausweichenden Antwort ver anlaßte den Minister des Innern die Anfrage des Herrn Ewart, wo denn, da von Seiten der Regierung bisher nur die große Anzahl der bei den Repeal⸗Versammlungen Anwesenden als Grund der Illegalität dieser Versammlungen, die ohne Ruhe⸗ störungen vorübergingen, habe angegeben werden können, wo denn oder vielmehr bei welcher Zahl die Gesetzwidrigkeit anfange. Sir James Gra ham erwiederte, das werde Herr Ewart als Rechtsge⸗ lehrter selbst wissen; unzweifelhaft sey die große Anzahl der Anwe senden ein bedeutendes, wenn auch nicht ein alleiniges Element der Gesetzwidrigkeit solcher Versammlungen. Die bei Dungannon vorge fallene Störung der Ruhe durch die Orangisten wurde von Herrn Roß zur Sprache gebracht. Lord Eliot gab zu, daß dieselbe von Gegnern der Repeal ausgegangen sey, erklärte indeß die Berichte für übertrieben, da der ganze Schade nur 58 Pfd. be⸗ trage, auch nicht, wie man behauptet, Häuser niedergerissen, sondern nur einzelne Hausgeräthe zertrümmert worden seyen. Uebrigens sey die Polizei sehr schnell an Ort und Stelle gewesen und habe fernerem Unfug vorgebeugt; auch solle die Sache streng unter sucht werden. Eine von Sir H. N. Barron erwähnte Expedition der Truppen nach Waterford, die, wie man allgemein glaubt, durch eine Vexirung veranlaßt ist, erklärte Lord Eliot aus gewissen dem Ober⸗Befehlshaber der Truppen in Irland zugegangenen Berichten, welche eine Verstärkung der Garnison von Waterford nöthig zu machen schienen. Daß die Offiziere bei ihrer Landung in ihrem Eifer gerufen haben sollten: „Wo sind die Rebellen? Sind die Kasernen schon erstürmt?“ erklärte er für unbegründet. Daß die Truppen alsbald wieder zurückgezogen worden seyen, gab Lord Eliot zu, wollte indeß, trotz wiederholten Andringens von Seiten Sir H. N. Barron’'s, keine Auskunft über die Berichte geben, welche die Expedition veranlaßt hatten. Das Haus konstituirte sich darauf zum Ausschuß über die Kanadische Korn⸗Bill, bei welcher Gelegenheit Oberst Sibthorp erklürte, bei der dritten Verlesung eine Abstimmung über die Bill provoziren zu wollen.

II London, 9. Juni. Trotz aller drohenden und beunruhi⸗ genden Anzeichen am politischen Horizont, wie das schlechte Wet⸗ ter, welches die Aerndte im ganzen Lande zu vernichten droht, der Zustand Irlands, der die Freunde desselben betrübt und dem Pu blikum Besorgnisse einflößt und der abnehmende Einfluß des Mi nisteriums, den seine besten Freunde anzuerkennen genöthigt sind ungeachtet aller dieser Zeichen bilden die theologischen Streitigkeiten noch immer den Hauptgegenstand der Unterhaltung. Sie werden aus den Zeitungen ersehen haben, daß der Dr. Pusey, welcher in Orford eine für ketzerisch erklärte Predigt gehalten, kraft der Statuten der Universität aufgefordert worden ist, einem Gerichtshofe, der aus sechs Doktoren der Theologie und dem Vice⸗Kanzler der Universität als Präsidenten besteht, seine Rede vorzulegen. Diese Theologen haben fast sämmtlich an dem Streit gegen die Traktätchen⸗Schreiber lebhaften Antheil genommen; sie lasen die Rede und suspendirten den Dr. Pusey sofort auf zwei Jahre vom Predigen, ohne ihn persönlich vorzuladen, ohne ihm Gelegenheit zu geben, seine Meinung auseinanderzusetzen, ja, ohne einmal anzuführen, welche einzelne Stelle in seiner Rede mit den 39 Artikeln der Anglikanischen Kirche im Widerspruche stehe. Der Dr. Hampden wurde allerdings vor einigen Jahren wegen he⸗ terodoxer Meinungen, die er in seinen theologischen Vorlesungen aus⸗ gesprochen haben sollte, suspendirt; aber diese Handlung, gleichviel ob recht oder unrecht, ging von der ganzen Universität aus, indem jeder Master af arts befugt ist, sein Votum über den Gegenstand bei zwei verschiedenen Gelegenheiten abzugeben. Das Verfahren gegen den Dr. Pusey ist rein inquisitorisch und wenn dies auch in Orford gesetzlich ist, so ist es dies doch nicht in England, selbst nicht einmal in der Kirche. Der geringste Pfarrer der [onh ace ihstats aehi Batlmmms üs mmes nf hrmt seftrag

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jenes Diner als ein Repeal⸗Bankett bezeichnet habe, wodurch sich die

Monats erfolgt.

Anglikanischen Kirche kann nicht ohne regelmäßiges gesetzliches Verfahren, das bei den geeigneten geistlichen Gerichtshöfen eingeleitet werden muß, durch seinen Bischof vom Predigen und von seinen Amts⸗Verrichtungen suspendirt werden; aber es scheint, daß in Orford ein Kanonikus der christlichen Kirche durch einen Gerichtshof suspen⸗ dirt werden kann, der jeden Grundsatz von Recht und Billigkeit bei Seite und an die Stelle eines wirklichen Gerichts⸗Verfahrens die ge⸗ heimen Ueberzeugungen oder die Beschlüsse von sechs Inquisitoren seßt. Die Folge hiervon ist, daß der Dr. Pusey, nicht wegen seiner Meinungen, sondern wegen der offenbaren Ungerechtigkeit, die in der Art liegt, wie man ihn bestraft hat, die Sympathie des ganzen Lan⸗ des für sich hat. Seine Appellation ist, wie es scheint, nicht an die Häupter der Kirche oder an die geistlichen Gerichtshöfe, sondern an das Publikum gerichtet. In einigen Tagen wird seine Predigt ge⸗ druckt erscheinen, und ich wage zu behaupten, daß sie mehr gelesen werden wird, als dies mit irgend einer Predigt seit den letzten hun⸗ dert Jahren der Fall gewesen ist.

Es ist hier nicht der Ort, auf theologische Erörterungen einzu⸗ gehen, aber ihre Leser werden mich verstehen, wenn ich sage, daß die Ansichten der Orforder Theologen über das Abendmahl mehr mit dem Lutherischen als dem Kalvinischen Glaubens⸗Bekenntniß übereinstim⸗ men. Das Kirchengebetbuch und die Artikel der Anglikanischen Kirche lassen ohne große Anstrengung jede von beiden Auslegungen zn. Aber die alten Theologen der reformirten Kirche in England näher⸗ ten sich unstreitig der Lehre von der Transsubstantiation eben so sehr, wie Luther. Dies ist der Gegenstand des jetzigen Streits. (Großes Aufsehen hat ein Artikel der Times strigen Tage erregt, worin eine Empörung in unvermeidlich und die Bewaffnung der Protestanten als dringend nöthig dargestellt wird. Es wäre dies allerdings das beste Mittel, eine Empörung zu bewirken. Die Fonds sanken in Folge dieses Ar⸗ tikels um 3 Ct. An nichts denkt jedoch die Regierung weniger,

vom ge⸗ Irland als

und man hegt in den höchsten Kreisen die zuversichtliche Hoffnung,

daß es zu keine

ernstlichen Störungen der Ruhe in Irland kommen werde.

Deutsche Zundesstaaten. 8 Nürnberg, 10. Juni. In Bezug auf die nahe bevorstehende Jubelfeier der Umversität Erlangen ist vor kurzem hier folgende Ein ladung ergangen: Das bevorstehende Jubelfest der Universität Erlangen hat bereits in

weiten Kreisen unter den ehemaligen Bürgern der Alma Friderico-Alexandrina

theilnehmende Hoffnungen und Erwartungen rege gemacht, und es ist nicht

zu zweifeln, daß eine so seltene und erhebende Feier eine große Anzahl derselben in den festlichen Tagen wiederum in Erlangen vereinigen wird. Denjenigen aber, welche Erlangens Verhältnisse in der Nähe zu beobachten im Stande sind, welche namentlich die Armuth kennen, mit welcher mancher

hoffnungsvolle Jüngling in Ermanglung stiftungsmäßig anzusprechender

8 Stipendien während der akademischen Jahre zu kämpfen hat, mußte sich der Wunsch aufdrängen, die Theilnahme an dem Feste nicht durch bloße Ge⸗

genwart und Mitfeier, sondern durch ein Andenken bethätigt zu sehen, welches auch noch für ferne Zeiten hinaus segensreich wirkend dem Feste selbst die dankbare Erinnerung der Nachkommen sichert. Dieses Andenken nöge in der Gründung einer Stipendien⸗Stiftung bestehen, welche der iniversität mit der Bestimmung übergeben werden soll, daß aus den Zinsen derselben arme, jedoch talentvolle und zu wissenschaftlicher Thätigkeit bern fene Studirende augenblickliche oder fortlaufende Unterstützungen erhalten sollen. Die Allerhöchste Genehmigung hierzu ist unterm 29sten vorigen Bereits sind auch zu diesem Behufe namhafte Beiträge unterzeichnet worden, und es wird, wenn unser Aufruf, wie wir zuversicht⸗ h hoffen, bei recht vielen ehemaligen akademischen Bürgern Erlangens reudigen Anklang findet, gewiß ein schönes Denkmal dankbarer Anhäng⸗ ichkeit zu Stande kommen.

Daher ergeht an alle diejenigen, welche ehedem auf der Erlanger Hoch chule studirt oder als Lehrer an ihr gewirkt oder dort akadermische Grade erworben haben, insbesondere an diejenigen, denen etwa die weite Entfer nung ihres Wohnorts oder andere Verhältnisse eine unmittelbare Theilnahme in dem Feste nicht gestatten, von Seiten der Unterzeichneten die freundliche Bitte, ihre Mitwirkung zu diesem anspruchlosen, aber bestgemeinten und ge⸗ wiß segensreichen Werke wo möglich nicht zu versagen.

Diejenigen verehrten auswärtigen Freunde und Gönner, welche die Hüte haben werden, sich der Sammlung von Beiträgen zu unterziehen, so wie überhaupt alle Förderer dieses Unternehmens, wollen ihre Gaben gefäl⸗ igst an das hiesige Handlungshaus Lödel und Merkel, welches sich zur Empfangnahme freundlich bereit erklärt hat, und zwar wo möglich noch vor er vom 23. bis 25. August d. J. stattfindenden Feier gelangen lassen.

Nürnberg, den 30. Mai 1843.

Binder, Dr. Dietz, I. Bürgermeister. Professor u. pralt. Arzt. G. Freiherr von Tucher, Vorbrugg,

Kreis- und Stadtgerichts⸗Rath. I. Pfarrer an der heil. Geistkirche.

Hermann Beckh.

Dresden, 13. Juni. (Leipz. Z.) Die Berathung, welche

die erste Kammer über den gründlichen Bericht der ersten Deputation,

den Gesetz-Entwurf über den Schutz der Rechte an literarischen Er⸗ zeugnissen und Werken der Kunst am 9. Juni begann, führte in die ser Sitzung bis zum 9ten §. Die Anträge und neuen Fassungen, welche von der Deputation, zum Theil mit Zustimmung der Königl. Kommissarien, vorgeschlagen worden waren und mitunter bedeutend von den Beschlüssen der zweiten Kammer abwichen, wurden meistens von der ersten Kammer angenommen, führten aber doch hin und wie der zu einer sehr komplizirten Debatte. Eine längere Besprechung, nachdem der die leitenden Prinzipien enthaltende §. 1 des Gesetz⸗

ntwurfes in einer neuen Fassung ohne Erinnerung angenommen vorden war, fand zuvörderst bei §. 2 statt, hinsichtlich dessen die Deputation sich selbst in eine Mehrheit und Minderheit gespalten atte, welche erstere dem Paragraphen folgenden Schlußsatz beigefügt wissen wollte: „Es ist jedoch als eine verbotene Nachbildung nicht zu achten, wenn ein Kunstwerk, welches durch die Malerei oder die zeich⸗ nenden Künste hervorgebracht worden ist, mittelst der plastischen Kunst, oder ein plastisches Werk mittelst der Malerei oder der zeich⸗ nenden Künste dargestellt wird“, während die Minorität gleich den Königlichen Kommissarien sich mit diesem Zusatze nicht einverstehen konnte, da die spezielle Bezeichnung einzelner Fälle der ver⸗ botenen Nachbildung im Gesetz durchgehends zu vermeiden sey. Es wurde indessen jener Zusatz von 25 gegen 14 Stimmen angenommen, dagegen aber der von der zweiten Kammer be⸗ schlossene Zusatz: „Dem Fiskus steht ein Erbrecht an literarischen Erzeugnissen oder Werken der Kunst nicht zu. Hat daher deren Ur⸗ heber andere Rechts⸗Nachfolger nicht hinterlassen, so werden solche sofort mit seinem Tode zum Gemeingut, vorbehaltlich jedoch der dem Verleger daran bereits eingeräumten Rechte“, abgelehnt und auf den Vorschlag des Bürgermeisters Wehner beschlossen, in der stän⸗ dischen Schrift die Voraussetzung auszusprechen, daß der Fiskus, wenn er ein literarisches Erzeugniß erbe, dessen Veröffentlichung entweder selbst veranstalten lassen, oder einem Anderen überlassen werde, dafern nicht bekannt sey, daß der Autor dieselbe selbst nicht gewollt habe oder sonst erhebliche Bedenken dagegen obwalten.

Nachdem die erste Kammer sich ebenfalls (§. 3) für die als längste Frist angenommene dreißigjährige Dauer des zu gewährenden Rechts⸗ schutzes erklärt hatte, erhöhte sie (§. 4) die von der zweiten Kammer auf 500 festgesetzte Zahl der Exemplare, in welchen bei ermangelnder Vertragsbestimmung der Verleger das ihm überlassene Werk verviel⸗

fältigen darf, auf Eintausend. Eine längere Diskussion rief wiederum der §. 5 hervor, dem die zweite Kammer folgende Fassung gegeben hatte: „Wer dagegen bis zu dem Erscheinen dieses Gesetzes das Recht zur Vervielfältigung schon erworben lund ausgeübt hat, für den gilt, inso⸗ fern der Urheber oder dessen Rechtsnachfolger ein Anderes nicht nachweisen können, die Vermuthung, daß er das Recht zu einer unbeschränkten Zahl von Vervielfältigungen und zu Wiederholung in der unveränderten ursprüng⸗ lichen Gestalt des Werkes erworben habe.“ Die Kammer beschloß aber, um das Wort „Gestalt“ zu vermeiden, folgende Fassung des letzten Satzes: „die Vermuthung, daß er das Recht zu einer unbeschränkten Zahl von Vervielfältigungen des unveränderten ursprünglichen Werkes und zu Wiederholung derselben erworben habe“ und setzte hierzu nach dem Vorschlage Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann, dessen Antrag, aus Obigem die Worte „und ausgeübt“ wegzulassen, be⸗ reits angenommen worden war, folgende Worte: „Ist aber bei mehrfachen Ausgaben oder Auflagen eines Werkes über die letzte Ausgabe oder Auflage von dem früheren oder einem anderen Verleger aufs neue kontrahirt worden, so gilt die Vermuthung für die Beschränkung des Verlagsrechts auf eine Auflage.“ Dann nahm die Kammer noch folgenden Zusatz an: „Die nämlichen Vermuthun⸗ gen begründen auch Einträge in das Protokoll der vormaligen Bücher⸗ Kommission und Bücher⸗Privilegien des vormaligen Kirchen⸗Raths, ungeachtet des Ablaufs der nur zehnjährigen Dauer ihrer Wirksam⸗ keit und ohne anderweite Prüfung der früheren Legitimation zum Verlagsrechte.“ Auch der folgende §. 6, gegen wel⸗ chen auch die Leipziger Buchhändler wegen der darin enthal⸗ tenen Ausdehnung der solidarischen Verbindlichkeit auf Alle, welche nur den geringsten Antheil am Vertriebe eines Nachdrucks genom⸗ men, mit einer Petition eingekommen waren, gab zu einer laͤngeren Besprechung Veranlassung, da die Deputation, welche anerkannte, daß die fragliche Bestimmung zu ungemeinen Härten im konkreten Falle führen könne und den allgemeinen Grundsätzen über die Verpflichtung zum Schadenersatz aus einem Verbrechen nicht entsprechend sey, fol⸗ gende Fassung vorgeschlagen hatte: „Alle Diejenigen, welche durch Vervielfältigung eines literarischen Erzeugnisses oder Werkes der Kunst Jemandes Recht daran (§. 1. 2. 4 und 5) beeinträchtigt oder wis⸗ sentlich daran Theil genommen haben, sind solidarisch zum Scha⸗

denersatze an den Berechtigten verbunden. Auch die wissent⸗

liche Theilnahme an dem Vertriebe widerrechtlicher Verviel⸗

fältigungen hat die Verbindlichkeit zum Schadenersatze nach Verhält⸗

niß der vertriebenen Exemplare zur Folge.“ Die Kammer nahm diese

Fassung an, nachdem sie, dem Vorschlage der Königl. Kommissarien

zufolge, die Worte: „nach Verhältniß der vertriebenen Exemplare“

hinwegließ und hinzusetzte: „Bei Bestimmung dieses Schadenersatzes

ist das Verhältniß der vertriebenen Exemplare vornehmlich zum An⸗

halte zu nehmen.“ Die folgenden §§. 7, 8 und 9 erzeugten keine

ausführlichere Diskussion.

Am gestrigen Tage beendigte die erste Kammer ihre Berathung des vorgenannten Gesetz⸗Entwurfs, während die zweite Kammer die Berathung über zwanzig die Jagd betreffenden Petitionen begann, die heute fortgesetzt wird.

Dresden, 13. Juni. Der eben beendigte Wollmarkt zeigte, ungeachtet der gegen sonst etwas verminderten Zufuhr, ziemliche Le⸗ bendigkeit im Verkehr. Es waren 17,408 Stein am Platze, welche bis auf 334 Stein rasch verkauft wurden. Für hochfeine Wolle zahl⸗ ten die Käufer 24 Rthlr., für feine 20 Rthlr., für mittelfeine 15 bis 17 Rthlr. und für geringere Qualitäten 10 bis 13 Rthlr. pr. Stein.

Hannover, 12. Juni. Auf Antrag des Bürger⸗Vorsteher⸗ Kollegiums hat der Magistrat den auf Morgen, den 13ten d., ange⸗ setzt gewesenen Termin zur Wahl eines Stadt⸗Direktors noch hin⸗ ausgeschoben und zwar auf Anfang k. M.

Deßan, 8. Juni. (Wollmarkt.) Auf 170 Wagen und Karren sind gestern und heute über 7000 Stein Wolle (mithin bedeutend weniger als am vorjährigen Wollmarkte) hier eingeführt worden. Der Handel war nicht lebhaft, obschon viele namhafte Käufer und Fabri⸗ kanten am Platze waren. Es ist anzunehmen, daß über zwei Drittel des ganzen Quantums verkauft wurden, theilweise zu den vorjährigen, in einzelnen Fällen selbst zu etwas höheren Preisen, meist aber wohl um ein Unbedeutendes billiger. Die Zahl der an beiden Woll⸗ markttagen einpassirten Kutschen ꝛc. beläuft sich auf 126, auch führte die Eisenbahn eine Menge auswärtiger Marktgäste zu.

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Wien, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser haben Allerhöchst⸗ ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an

dem Königlichen, so wie an dem Großherzoglichen und den Herzoglich Sächsischen Höfen, Freiherrn Franz von Binder⸗Kriegelstein, auf sein Ansuchen dieses Postens, unter Vorbehalt weiterer Verwendung, ent⸗ hoben und besagten Gesandtschaftsposten dem bisherigen Gesandten am Kurfürstlich Hessischen und am Herzoglich Braunschweigischen Hofe, Grafen Franz von Kuefstein, verliehen. v —A— Spaoanien. Paris, 11. Juni. Die Presse hat durch Privatbriefe aus Cata⸗

lonien die Nachricht erhalten, daß in Barcelong am Sten Unordnungen stattfanden. Sie waren durch die Anwesenheit Zurbano's veranlaßt wor⸗

8 1.“ 1 ““ 8 8 ehrlichen Leute, welche glücklicherweise die Mehrzahl bilden, weisen dergleichen Apologieen mit der ihnen gebührenden Verachtung zurück. Der Staat Arkansas hat energische Beschlüsse gefaßt gegen das Re⸗ pudiations⸗System, und Gesetze wurden daselbst angenommen, welche eine stufenweise Tilgung der Staatsschuld bezwecken, die etwa 3,000,000 Dollars beträgt. In Folge davon sind die Pa⸗ piere dieses Staates auch wieder im Course gestiegen. Man berechnet, daß seit dem 1. Januar etwa 22 Millionen Dollars baares Geld aus Europa und besonders England eingeführt worden sind, wovon nicht weniger als die Hälfte mit 11 Millionen hier geblieben ist. Das Schatz⸗Departement der Vereinigten Staaten hat indeß einige Schwierigkeiten in Betreff der Schatznoten. Es scheint, daß etwa 130,000 Dollars in solchen Noten, die von der Regierung ein⸗ genommen und gelöscht worden waren, zu New⸗Orleans entwendet und abermals in Umlauf gesetzt worden waren. Man hat die Diebe allerdings ertappt und sie sehen jetzt im Gefängniß dem Urtheile der Gerichte über sie entgegen. Allein der Staats⸗Secretair des Schatzes hatte sich in Folge dieses Diebstahls in die Nothwendigkeit versetzt gesehen, ein Verzeichniß der Nummern dieser Schatznoten zu ver⸗ oͤffentlichen, mit Beifügung der Erklärung, daß dieselben vom Schatze

den. Auf den Straßen erhob sich das Geschrei: „Tod dem Zurbano!“ Drohende Zusammenrottungen hatten sich um das Haus, in welchem Zur⸗ bano abgestiegen war, gebildet. Er konnte sich nur retten, indem er in der Mitte eines Kavallerie Detaschements, welches ihn schützte, Barcelona verließ. Die Gährung im Volke hatte einen solchen Grad erreicht, daß der General⸗Capitain Cortinez sich genöthigt sah, das Kriegsgesetz zu publiziren. Es veranlaßte dies neue Zusammenrot⸗ tungen. Die städtischen Behörden traten vermittelnd zwischen der Bevölkerung und dem General⸗Capitain auf, und nachdem dieser die Erklärung der Stadt in Belagerungsstand widerrufen, stellte sich die Ordnung wieder her.

In mehreren politischen Kreisen wurde gestern als positiv mit⸗ getheilt, daß sich die Nachricht von der Abberufung des Herrn Aston von dem Posten eines Britischen Gesandten am Madrider Hofe voll⸗ kommen bestätige; Herr Aston werde in diesen Functionen durch einen Neffen Sir Robert Peel's ersetzt werden; der neue Britische Ge⸗ sandte werde sofort sein Amt in Madrid antreten. 1

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vereinigte Staaten von Nord-Ameriha.

O New⸗York, 23. Mai. Che ich auf die neuesten Begeb⸗ nisse von politischer Bedeutung hier zu Lande eingehe, schicke ich die Bemerkung voran, daß der seit einiger Zeit sich zeigende Geld⸗Ueber⸗ fluß noch immer fortdauert und durch die unausgesetzt aus Europa eintreffenden Baarsendungen noch vermehrt wird. Das Repudiations System wird mehr und mehr von allen Seiten gebührend gebrand⸗ markt, nur einzelne Stimmen, wie neuerlich wieder ein Mississippi⸗ Blatt, wagen es noch hier und da, ihm das Wort zu reden; aber die

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nicht wieder angenommen werden würden. In Folge dessen sind die Schatznoten überhaupt im Course etwas gewichen, da schwerlich Ver⸗ luste für Viele zu vermeiden sind, welche ohne ihr Verschulden in den Besitz der nun entwertheten Noten gekommen sind.

Herr Jaudon, der bekannte Amerikanische Finanzmann, geht auf dem „Great Western“ nach England ab, mit einer Misston, deren eigentliches Ziel man nicht kennt, wie aus den vielerlei Versionen, welche darüber in Umlauf sind, klar hervorgeht. Nach den Einen ist sein Sendung politisch⸗diplomatischer Natur, während Andere sie mit dem Projekte des Abschlusses eines Handels⸗Vertrages zwischen England und den Vereinigten Staaten in Verbindung bringen wollen. Noch Andere glauben, sein eigentlicher Zweck sey, die Gesinnungen der Eng⸗ lischen Kapitalisten zu sondiren, um zu erforschen, ob nicht Geneigt⸗ heit derselben, auf neue Anlehen an Amerika sich einzulassen, vorhan den oder hervorzurufen möglich wäre. Vielleicht haben Alle zugleich recht. In Bezug auf das erwähnte Projekt zu einem Handels⸗Ver⸗ trag wird sogar schon versichert, im nächsten Monat August werde Lord Brougham mit dem berühmten National⸗Oekonomen Mac Gre⸗ gor hierher kommen, um diese Angelegenheit wirklich zu einem Ab schlusse zu bringen, und zugleich auch eine Regelung der noch immer brennenden Streitfrage wegen des Oregon⸗Gebietes herbeizuführen.

Daß Handels-Verträge mit England und Frankreich abgeschlossen werden möchten, wird von sehr vielen Seiten in Amerika gewünscht, man hofft dadurch zugleich die Nothwendigkeit der Einführung eines freieren Handelssystems an die Stelle des jetzigen sehr restriktiven Tarifs herbeizuführen, und für die Produkte Amerika's, besonders für den Amerikanischen Taback, bei dessen erleichtertem und also vergrö⸗ ßertem Absatz die Staaten des Südens der Union vorzugsweise be⸗ theiligt sind, auch Konzessionen von Seiten Europa's zu erhalten. Die südlichen und mittleren Staaten der Union sind es daher auch vor⸗ zugsweise, die dem Abschlusse von solchen Verträgen günstig sind, während die nördlichen, wo die Manufakturen schon einige Wurzeln geschlagen und einen gewissen Grad der Entwickelung erlangt haben, dem Systeme hoher Tarife, wie des jetzt geltenden, huldigen und daher auch weniger für den Abschluß von solchen Verträgen, denen bekanntlich auch der Begründer der Unabhängigkeit Nord⸗Amerika's, der unsterbliche Washington, aus Grundsatz entgegen war, sich in⸗ teressiren.

In dieser Beziehung wird auch bei der nächsten Präsidentenwahl der Gegensatz der sich bekämpfenden Prinzipien hervortreten, und Herr Webster hat so eben in einer zu Baltimore gehaltenen Rede, von welcher viele Hundert Tausende von Abdrücken durch die ganze Union verbreitet worden sind, gleichfalls dieses Thema zum vorzugsweisen Gegenstand seiner Besprechung gemacht. Die Ansichten desselben ge⸗ hen gleichfalls auf Abschluß von Verträgen mit England, Frankreich, Brasilien, Deutschland und auf Erzielung einer Herabsetzung der ge genwärtigen außerordentlich hohen Zölle auf die Einfuhr auswärtiger Waaren, wodurch die allseitigen Klagen aus allen Ländern Europa's hervorgerufen wurden, und die zur natürlichen Folge haben, daß man auch dort bei den Repressalien gegen die Amerikanischen Produkte be⸗ harrt. Die Rede des Herrn Webster hat daher nicht blos für Ame⸗ rika selbst, sondern auch für die verschiedenen Länder Europa's, die mit Nord⸗Amerika Handels⸗Verbindungen unterhalten, eine hohe Wichtig⸗ keit. Diejenigen aber, welche erwartet hatten, Herr Webster werde diese Gelegenheit seines öffentlichen Auftretens zu Baltimore benutzen, um Aufschlüsse über seine Stellung zum Präsidenten Tyler und die Ur⸗ sachen seines Austrittes aus dem Kabinet zu geben, sind vollkommen getäuscht worden. Nicht blos hierüber hat er ein vollständiges Schwei⸗ gen beobachtet, sondern überhaupt über seine Parteistellung und die Haltung, die er bei der bevorstehenden Präsidentenwahl, dem Präsi⸗ denten Tyler gegenüber, beobachten wird. Manche hoffen, er werde bei Gelegenheit der nächsten Bunkerhill⸗Feier zu Boston Anlaß neh⸗ men, sich auch über diese Punkte vernehmen zu lassen; ich möchte aber nicht verbürgen, daß dies der Fall seyn werde. Ich bemerke hierbei nur noch, daß es eine nicht geringe Anzahl Whigs giebt, welche gern Herrn Webster selbst zur Präsidentschaft berufen sehen möchten, während indeß der einzige wirkliche Kandidat der großen Majorität der Whigpartei, der aber sehr wenig Aussicht auf Erfolg hat, den demokratischen Kandidaten gegenüber, Herr Clay ist.

Außer einem Sohne des Präsidenten Tyler wird auch ein Sohn des Herrn Webster den Herrn Cushing nach China begleiten. Der⸗ selbe gedenkt nicht durch das Stille Meer die Reise nach Canton zu machen, sondern vielmehr den Weg über England, Frankreich, das Mittelländische und Rothe Meer einzuschlagen.

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Paris, 10. Juni. Das in Havre gestern eingetroffene Handelsschiff „Leon“, Capitain Brontin, kommt mit seiner Ladung direkt von Haiti, von wo her es Nachrichten vom 26. April mitbringt, die aber günstiger lauten, als die auf anderen Wegen angelangten. Es ist zu wünschen, daß die besseren sich bestätigen mögen, obgleich dies nach den früheren Mittheilungen sehr zweifelhaft ist. Port au Prince soll ungeachtet der Abwesenheit des Chefs der provisorischen Regierung sich der vollkommensten Ruhe erfreut haben. Der General Herard hätte blos eine Rundreise im Norden der Insel angetreten, und da die Munizipalität von Port au Prince ihre Entlassung gege⸗ ben hatte, so hätten die Mitglieder der provisorischen Regierung auch die Stadt⸗Verwaltung übernommen. Die Handels⸗Geschäfte sollen wieder sehr in Schwung gekommen seyn, und zahlreiche Schiffe hät⸗ ten die Häfen gefüllt.

Durch ein Dekret der provisorischen Regierung von Haiti vom 7. April werden die Häfen von Saint⸗Marc, Port de Paix, Aquin, Miragonne und Anse d'Hainaut für Freihäfen erklärt und dem aus⸗ wärtigen Handel geöffnet. Ein anderes Dekret vom 12. April ist berechnet, den Schaden wieder gut zu machen, welchen die restriktive Politik der vorigen Regierung verursacht hat. Es erklärt be Hags⸗. und Schifffahrts⸗Verbindungen zwischen Haiti und den ven 8 indischen Inseln srei, mit denen bereits Verbindungen besteh

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