1843 / 170 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ar vorgezeichnet bleiben müssen, wenn sie nicht auf Abwege ge⸗

Ihh kae, 98. verr Vermeidung die Gesetze aller Völker und Zeiten

ihnen nicht nur die Rechte, sondern gleich wohlmeinend auch den Schutz

der Minderjährigen verleihen wollten, um sie gegen jeden Nachtheil fremd⸗

artiger Willtür sowohl, als eigenen Irrung und Kurzsichtigkeit des Einzelnen

zu schützen, weil sie sich eben so wenig in täuschender oder getäuschter Selbst⸗

ständigkeit versteigen, als auf dem Einfluß eigener Wirksamkeit bei den sie

zunächst oder aus ausschließlich berührenden Angelegenheiten in stumpfsinniger Indolenz verzichten dürfen. Erstes würde stoͤrende Verwickelungen, letztes

nachtheilige Stockung in die Fortschritte bringen, welche die Staats⸗Gesell⸗ schaft von der politischen Erziehung der Nation auch in ihren untersten Elementen erwarten und praktisch befördern muß. Von solchen Ansichten eleitet hatte der Landtag von 1833 eine, den Wünschen der Urtheilsfähi⸗

gen meistens entsprechend erkannte Kommunal⸗Ordnung in 117 Paragraphen entworfen, welche unter VII Titeln: I. Von den Gemeinden überhaupt. II. Von den Rechten und Pflichten der Gemeindeglieder. III. Von der Vertretung der Gemeinden. IV. Von ihrer Verwaltung. V. Von ihrem Verhältniß zum Kreisverbande. VI. Von der Ober⸗Aufsicht des Staats. VII. Von vorübergehenden Bestimmungen handelte. Der jetzt dem Landtage mitge⸗ theilte Entwurf hat den Schein, sich in manchen jenen ständischen Entwür⸗ fen anzuschließen; namentlich wird darin endlich nicht mehr widersprochen, daß für alle Gemeinden nur eine Ordnung, ohne Trennung von Stadt und Land, grundsätzlich genüge, freilich mit dem in der Allerhöchsten Proposition ausgesprochenen Vorbehalt, denjenigen, im dritten Stande repräsentirten Gemeinden, welche darum hitten, die revidirte Städte⸗Ordnung zu verleihen.

u beurtheilen vermag, die daher den Gemeinden aber in ihrem eigenen In

Auch ist angeblich, „um eigenthümliche Verhältnisse zu berücksichtigen“, im §. 11 des jetzigen Entwurfs die Errichtung von Statuten, Dorf⸗DOrdnun gen u. s. w. zu veranlassen, den Gemeinden freigestellt, ohne daß solche Anomalieen jedoch vorgeschrieben sind. Eigenthümliche Verhältnisse, wo sie je eine Wesentlichkeit haben möchten, lassen sich aber durch grundsätz⸗ liche, überall anwendbare Bestimmungen theils beseitigend verhüten, theils voraussichtlich firiren oder durch bloße Reglements ordnungsmäßig consti⸗ tuirter Gemeinde⸗Verwaltungen unter obrigkeitlicher Autorität berücksichtigen, ohne daß es besonderer Lokal⸗Gesetze, wie die Statuten seyn würden, be⸗ darf, die den Bürger nöthigten, bei jedem örtlichen Wechsel seines Aufent⸗ halts nach anderen Richtungen sich bewegen und bemessen zu müssen. Jede Verschiedenheit trennt, und jede Trennung schwächt! Hiernach ist zu hoffen, daß weder Städte⸗Ordnung noch Statuten irgend verlangt werden; noch mehr aber sehnlichst zu wünschen, daß schon durch das Gesetz die Möglichkeit solcher excentrischer Wünsche gleich ausgeschlossen werden. Bis jetzt ist nur von der Stadt Wetzlar bhe⸗ kannt geworden, daß ihr auf Verlangen die revidirte Städte⸗Ordnung ver⸗ liehen ward, wer jedoch die dort einwirkenden Umstände einigermaßen näher würdigen konnte, weiß, daß jenes Verlangen zunächst nur seine Veranlassung in der Meinung hatte, durch dessen Gewährung den Einfluß des Landraths auf die ständischen Angelegenheiten einigermaßen zu paralysiren, und daß übrigens die Verwaltungs⸗Geschäfte sich thatsächlich nach wie vor in dem früheren Geleise durch das Organ des Bürgermeisters bewegen. Der ver⸗ ehrliche zweite Ausschuß hast dem 11. §. bereits sein Recht widerfahren lassen und seine Beseitigung beantragt. Er, der Redner, trachte nur, die Motive dieser Beseitigung zu verstärken und noch insbesondere wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß das Allerhöchste Propositions⸗Dekret, stärker noch als der §. 11, die Absicht der eventuellen Trennung der Stadt⸗ gemeinde zu erkennen giebt, was jedenfalls ein Gegenstand der dringend⸗ sen unterthänigsten Bitte seyn muß, um dieses Uebel zu vermeiden. Insofern übrigens, wie es rathsam erscheint, der amendirte Entwurf zur Gemeinde⸗Ordnung paragraphenweis diskutirt und votirt werden soll, so schlage er vor, daß am Ende aller Abstimmungen noch über den gan⸗ zen amendirten Entwurf abgestimmt werden möge, weil sich alsdann erst seine Annehmbarkeit oder Nichtannehmbarkeit wird beurtheilen lassen können. Er lobe und preise mit ganzer Aufrichtigkeit die treffliche Arbeit des verehrten zweiten Ausschusses, er verdient volle Würdigung; allein be⸗ rufen, den vorgelegten Entwurf in seiner Ordnungsfolge zu prüfen, so ist er auch nothwendigerweise in dem mangelhaften Zirkel verblieben, der ihm ge⸗ geben war und den er in seinem Antrage vom 27. Mai (7te Plenar⸗Sitzung) erkennbar gemacht habe. Er habe unter Anderem gesagt und wiederhole heute: das so höchst bedeutende Kapitel von der Verwaltung der Gemein⸗ den, das der ständische Entwurf mit so großer Liebe bearbeitet enthält, kömmt als solches gar nicht vor; was man davon hat aufnehmen wollen, ist als 6ter Abschnitt dem Titel II. angereiht, der von den Befugnissen und Geschäfts⸗ Verhältnissen der Staats⸗Behörden hinsichtlich der Gemeinde⸗Verwaltung handelt. Es wird dadurch auch schon im Formellen deah;s hen und der Begriff angewöhnt, daß unsere Selbstständigkeit nur so nebenher läuft und ihr ein eigenes Kapitel anzuweisen nicht der Mühe sich lohnen soll. Dies eben war die Sünde des ständischen Entwurfs vom vierten Rheinischen Landtage, und noch ein Anderes und zwar nur ein Wort, so lieb und ehrenwerth dem Rheinländer und so verabscheut und gefürchtet anderwärts, zwar mit nicht besserem Grunde als die Kinder vor dem Wehrwolfe zit⸗ tern. Errathet Ihr das Wort nicht, und Ihr verehrte Herren des zwei⸗ ten Ausschusses, ist Euch das Räthsel ungelöst geblieben, warum der stän⸗ dische Entwurf von 1833 ohne Grund⸗Angabe durchgefallen ist, so sehr un sere Provinzial⸗Behörden ihm auch das Wort geredet? Er wolle es Euch nennen: „Bürger“ heißt das Wort; Ihr findet's im ganzen uns vorgeleg⸗ ten Entwurfe nicht. Wohl findet Ihr Bürgermeister und Bürgermeistereien, die Ihr den Rheinischen Ausschußgliedern und ihren triftigen Einreden ver⸗ dankt, aber den Bürger sucht Ihr vergebens. Der Französische Ci- toyen hat den Deutschen Bürger in Verruf gebracht, und daß ein Bauer Bürger soll seyn können, gilt für Anachronismus. Lieutenant, Oberster, General und Baron, Graf und Excellenz kann der Bauer werden, eher viel⸗ leicht als wir vornehm thuende Städter, aber das Bürgerthum wird ihm bestritten und nun auch uns selbst. Das haben wir davon, daß wir uns vom Bauern haben losreißen lassen! Hine illae lacrimac.“

Ein Abgeordneter der Städte glaubt sich dagegen aus⸗ sprechen zu müssen, wenn der verlesene Vortrag dahin abzwecke, die Berathung des vorliegenden Entwurfs abzulehnen; es sey jedenfalls gerathener, einen Fortschritt zu machen, wie solcher aus Annahme der von dem Ausschusse proponirten Modification des Entwurfs zu hoffen stehe. Der Wunsch der Provinz sey, daß sie eine andere Kommunal⸗Ver⸗ fassung wie die bestehende erhalte, wodurch ihr mehr gewährt werde. Dagegen bemerkt ein anderer Abgeordneter der Städte: der Wunsch der Provinz sey, das Bisherige zu verlieren, insofern ihr nicht ein Besseres geboten werde.

Auf den Wunsch zweier Abgeordneten der Städte um Mittheilung des betreffenden Protokolls des ständischen Ausschusses aus Berlin, damit die Versammlung die Uebereinstimmung der dort vorgetragenen Ansichten mit denen des jetzigen Referats vergleichen könne, erwiedert der Marschall, daß die Vertheilung der Abdrücke jenes Protokolls bereits angeordnet sey. 8

Hierauf verliest der Referent die Einleitung des Entwurfs, welche der Ausschuß unverändert gelassen hat. Ein Abgeordneter der Städte schlägt vor; die Worte „mit Ausnahme der Stadt Wetzlar, in welcher es bei der bereits erfolgten Verleihung der revi⸗ dirten Städte⸗Ordnung verbleibt“ im Interesse der Einheit zu streichen, damit auch die Stadt Wetzlar später der neuen Kommunal⸗ Ordnung beitreten könne. Der Antrag findet vielseiti erstütz

9 g sindet vielseitige Unterstützung. Der Referent entgegnet: die Stadt Wetzlar habe die Verleihung der Städte⸗Ordnung selbst beantragt, könne deshalb eine Aenderung sobald noch nicht wünschen. Eine Streichung der betreffenden Worte werde zur Folge haben, daß die Stadt auf die Städte⸗Ordnung ver⸗ zichten müsse. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: der Vorschlag sey mit dem Begriffe des Wortes „Freiheit“, welches die Versammlung so oft ausgesprochen, nicht vereinbar. Die Stadt Wetzlar habe für sich dasjenige begehrt, was sie zu verlangen befugt ewesen, und habe es erhalten. Dies dürfe ihr durch das neue Ge⸗ se nicht wieder benommen werden. Ein Abgeordneter der Land⸗ emeinden tritt dem von dem Abgeordneten der Städte gestellten Amendement bei, und hält die Einwendung des vorigen Redners für nicht begründet. Der Idee der Freiheit werde durch den Vorschlag nicht zu nahe getreten. Die Stadt Wetzlar habe die revidirte Städte⸗ 1“ .u.“

760 iin Ordnung verlangt, weil sie nichts Besseres zu begehren hatte; sie werde sich aber gern einer Gemeinde⸗Ordnung anschließen, die den Wünschen der Rhein⸗Provinz entspreche; dies sey sogar zu erwarten. Sollte sie aber wünschen, die revidirte Städte Ordnung zu behalten, so könne sie beantragen, eine Ausnahme von der Regel zu machen. Wenn aber etwas Besonderes nachgesucht werden solle, so müsse die⸗ ses die Ausnahme und nicht die Regel seyn. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: die Fassung des Gesetz⸗Entwurfs habe keine andere seyn können, da Wetzlar die revidirte Städte⸗Ordnung doch einmal besitze. Ein Abgeordneter der Städte: es bleibe den Städten immer noch freigestellt, sich späterhin die revidirte Städte⸗ Ordnung zu erbitten. Ein anderer Abgeordneter der Städte: dies dürfe aber nicht geschehen, und werde sich der Landtag dahin verwenden, daß diese Befugniß zurückgenommen werde. Ein Abgeord⸗ neter der Ritterschaft: wie er bereits in der Versammlung des ständischen Ausschusses zu Berlin bemerkt, sey der Wunsch einzelner Städte, z. B. von Linz und Neuwied, auf die Verleihung der revi⸗ dirten Städte⸗Ordnung gerichtet. Ein Abgeordneter der Land⸗ gemeinden hält einen derartigen Wunsch für nicht an der Zeit; es sey nicht angemessen, vor der Berathung des allgemeinen Gesetzes noch etwas Besonderes vorzutragen; er sey für das von dem Abgeord⸗ neten der Städte gestellte Amendement, weil an der Spitze eines all⸗ gemeinen Gesetzes keine Exemplification gestellt werden dürfe. Die obige Bemerkung eines Abgeordneten der Ritterschaft: „der Entwurf habe gar nicht anders gefaßt werden können, da Wetzlar faktisch die revi⸗ dirte Städte⸗Ordnung besitze, und es werde die Versammlung selbst die gerügte Ausnahme machen, wenn die fraglichen Worte gestrichen würden“, bestreitet ein Abgeordneter der Landgemeinden aus dem Grunde, weil in den Motiven des Gesetzes allgemein ausgesprochen sey, daß alle Städte eine gleiche Ausnahme beantragen dürften; das Gleiche möge deshalb auch der Stadt Wetzlar überlassen bleiben. Die⸗ ser Aeußerung tritt ein Abge ordneter der Städte bei: der von einem Mitgliede des Ritterstandes erhobene Vorwurf einer Beschränkung der Freiheit passe nicht auf das vorgeschlagene Amendement; vielmehr werde die allgemeine Freiheit beeinträchtigt, wenn man die Freiheit einzelner Städte in Schutz nehme. Ein Abgeordneter der Städte: wenn der fragliche Passus im Entwurfe verbleibe, so nehme man der Stadt Wetzlar das Recht, auf Verleihung der neuen Kommunal⸗Ord⸗ nung anzutragen, ein Recht, das ihr nicht entzogen werden dürfte. Ein Abgeordneter der Städte: die Regierung wünsche, wie bei der Vorlegung des Strafgesetz⸗Entwurfs vielfach ausgesprochen wor⸗ den sey, möglichste Einheit der Gesetzgebung; an diesem Grundsatze halte er auch hier fest, und könne daher nicht gestatten, daß an die Spitze des Kommunal⸗Gesetzes gleich eine Ausnahme gestellt werde. Dieser Ansicht tritt ein anderer Abgeordneter der Städte bei, um so mehr, als die neue Kommunal⸗Ordnung für die ganze Provinz Ge⸗ setzeskraft erhalten soll; für die Stadt Wetzlar sey kein Nachtheil daraus zu befürchten, weil nach den Motiven zu dem Gesetze es einzelnen Städ⸗ ten freistehe, sich die revidirte Städte⸗Ordnung zu erbitten, und sonach auch Wetzlar einen derartigen Antrag immer noch formiren könne. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: die Motive zu dem Gesetze seyen nicht von des Königs Majestät erlassen; es seyen bloße Erläuterungen; wenn auch darin stehe, daß es den Städten gestattet seyn solle, sich die revidirte Städte⸗Ordnung zu erbitten, so sey dies darum doch nicht der Wille des Königs. Auch ein Abgeordneter der Landgemeinden muß dem Deputirten der Städte widerspre⸗ chen: der Landtag dürfe es nicht gestatten, daß einer Stadt fernerhin die Befugniß zustehe, sich die revidirte Städte⸗Ordnung zu erbitten. Hierauf erwiederte ein Deputirter der Ritterschaft: er glaube nicht, daß der Landtag ein Motiv habe, die Stadt Wetzlar, durch Weg⸗ streichung des fraglichen Passus, zu bevormunden. Wünsche Wetzlar die neue Kommunal-Ordnung, so werde sie Allerhöchsten Orts der Stadt nicht versagt werden; allein man könne sie nicht zwingen, sich dieselbe zu erbitten, ohne das Prinzip der Freiheit zu beeinträchtigen; ein verehrtes Mitglied habe ihn zwar belehrt, was Freiheit sey, allein dessen Theorie führe zu dem Satze, daß der höchste Despotismus der höchste Grad der Freiheit sey. Ein Abgeordneter der Städte äußert sein Befremden, wie man einzelnen Städten die Befugniß vor⸗ behalten könne, sich eine andere Kommunal⸗Ordnung, als die für die ganze Provinz einzuführende, zu erbitten; eine jede Ausnahme sey unstatthaft, und stimme er deshalb für das von dem Abgeordneten der Städte gestellte Amendement. Von einem anderen Abgeord⸗ neten der Städte wird vorgeschlagen, die ganze Einleitung zu dem Gesetze fallen zu lassen, da sich so viel Widerspruch gegen die⸗ selbe erhebe. Der Referent bemerkt, auch der Ausschuß habe an dem Grundsatze der Einheit festgehalten; indessen bilde Wetzlar, schon seiner isolirten Lage wegen, eine Ausnahme, und sey die revidirte Städte⸗Ordnung daselbst erst seit ganz kurzer Zeit eingeführt. Er trage auf Abstimmung über das Amendement an. Ein Abgeord⸗ neter der Ritterschaft: der Landtag habe kein Recht, den frag⸗ lichen Passus zu streichen; der König habe der Stadt Wetzlar die revidirte Städte⸗Ordnung verliehen und sie hier ausdrücklich von dem neuen Gesetze ausgeschlossen. Man habe keinen Grund, anzunehmen, daß die Stadt Wetzlar auf ihre Städte⸗Ordnung verzichten wolle, und keine Veranlassung, das Wort für diese Stadt zu nehmen. Für die Einführung des neuen Gesetzes sey der fragliche Passus ohne allen Einfluß. Ein Abgeordneter der Städte: die Frage sey wie⸗ derum verrückt worden; es handele sich nicht darum, ob Wetzlar die revidirte Städte⸗Ordnung behalten solle, sondern darum, wie der vor⸗ liegende Entwurf zu redigiren sey; und über diese Frage sey der Land⸗ tag völlig kompetent. Ein Abgeordneter der Landgemein⸗ den: wenn auch der König seinen Willen ausgesprochen habe, so stehe es den Ständen doch zu, ihre Ansichten darüber zu äußern. Vielleicht möge es der Stadt Wetzlar erwünscht seyn, späterhin die neue Kommunal⸗Ordnung anzunehmen. Der Landtag dürfe dieser Stadt etwas die ganze Provinz Betreffendes nicht benehmen, er müsse denn der Ansicht seyn, daß er im Begriffe stehe, für die Provinz et⸗ was zu beantragen, was nicht gut sey. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: die Städte⸗Ordnung von 1831 sey ein besonderes Gesetz für sich, worüber hier nicht zu sprechen sey, wo es sich über die Kommunal⸗Ordnung für die Provinz handle; deshalb habe der Ausschuß mit Recht den fraglichen Passus unangetastet gelassen. Wenn Wetzlar die neu zu erlassende Kommunal⸗Ordnung für besser halte, so möge es sich immerhin dieselbe späterhin erbitten. Die frü⸗ here Behauptung eines Abgeordneten der Ritterschaft, daß der Landtag kein Recht habe u. s. w., bestreitet ein Abgeordneter der Landgemeinden. Der versammelte Landtag vertrete die ganze Provinz mit Einschluß der Stadt Wetzlar, und habe alle provinzielle Gesetze für das Ganze, nicht für Einzelne zu berathen. Bei der Abstimmung wird die Frage: Sollen aus der Einlei⸗ tung des Entwurfs die Worte: „mit Ausnahme“ bis „verbleibt“ wegfallen? von 33 Stimmen bejaht, von 21 verneint. Der Landtags⸗Marschall zeigt an: daß von mehreren an den Landtag gerichteten Eingaben zwei in Betreff der Anlage eines Steinkohlen⸗Förderungsschachtes bei Essen an den dritten, eine andere,

wegen Aufsuchung von Waaren⸗Bestellungen, an den achten Ausschuß zur Benutzung abgegeben, alle übrigen, inzwischen eingegangenen, im Vorzimmer offengelegt seyen.

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Ausland.

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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 15. Juni. Bei Erörterung des Budgets für das Kultus⸗Ministerium gab das Kapitel über die den verschiedenen geistlichen Instituten zu gewähren⸗ den Unterstützungen Herrn Isambert Anlaß, über das Umsichgreifen der Congregation Beschwerde zu führen.

Die religiösen Institute, sagte er, besitzen ein Immobiliar⸗Vermögen von 150 Millionen Fr. Sie vergrößern dieses Vermögen beständig, und es ist Grund vorhanden, sich darüber zu beunruhigen. Es werden nicht allein den autorisirten, sondern auch den nicht autorisirten Congregationen Geschenke gemacht und Legate ausgesetzt. Die Regierung läßt sich in dieser Hinsicht eine unbegreifliche Duldsamkeit zu Schulden kommen. Wenn ich sehe, daß nicht allein die Brüder Congregationen, sondern auch verbotene Congregationen, die sich kraft Königlicher Ordonnanzen gebildet haben, Un⸗ terricht ertheilen, wenn ich bedenke, daß die Zahl der kleinen Seminarien das festgesetzte Marimum, welches schon die Bedürfnisse übersteigt, noch überschreitet; wenn ich endlich die Besorgnisse der Universität wahrnehme, der jene Konkurrenz so gefährlich ist, so finde ich, daß der Kultus⸗Minister die Anomalie begeht, die nicht autorisirten Congregationen auf alle mögliche Weise aufzumuntern. (Bewegung.) Man wendet die Artikel der organischen Presse auf die Protestanten an. Warum nicht auch auf die Katholiken? Warum sind gewisse Kapellen ohne Erlaubniß des Justiz⸗Ministers eröffnet? Sieht man darauf, daß in den religiösen Instituten die Erklärung von 1082 gelehrt werde? Dies wird durch Gesetze vorgeschrieben; aber die Regierung denkt wahrscheinlich, daß die dem Kultus geweihten Personen etwas Besseres zu thun haben, als sich von den Grundsaͤtzen der Freiheiten der Gallitani⸗ schen Kirche durchdringen zu lassen. Wie steht es mit dem Eide? Durch das Konkordat wird der Geistlichkeit eine bestimmte Eidesformel vorgeschrie⸗ ben. Läßt der Justiz⸗Minister die Mitglieder der Geistlichkeit diesen Eid leisten? Nein, er läßt nur den politischen Gehorsams⸗Eid leisten, den Eid von 1830, den alle Welt leistet. Es giebt aber gewisse Functionen, spezielle Eide; es giebt einen solchen für die Geistlichkeit, aber man entbindet sie desselben. Wenn es sich um Waldhüter handelt, dann achtet man sorg⸗ fältig darauf, den speziellen Eid zu verlangen; aber wenn es sich um die bohen Geistlichen handelt, die die Universität als eine Schule der Pestilenz behandeln, dann schweigt man und überhebt sie des Eides. Wenn ich die Artikel der organischen Gesetze durchnehmnen wollte, so würde ich beweisen können, daß Alles das, was der religiösen Hierarchie günstig ist, ausgedehnt wird und dagegen die der Unabhängigkeit der Regierung und ihrem Ansehen günstige Bedingung aufgegeben werde. Ich begreife dieses Benehmen von Seiten einer Regierung, die augenscheinlich aus der Religion ein Regie⸗ rungsmittel machen will. (Murren im Centrum.) Man wird selten oder nie eine Regierung finden, die geneigt ist, den verschiedenen Kulten gegen⸗ über, eine unparteiische Haltung anzunehmen, und je unpopulairer eine Re⸗ gierung wird, um so mehr wird sie sich auf den mächtigsten Kultus stützen. Dies sehen wir bei uns seit dem Jahre 1834. Von den Gallikanischen Freiheiten ist nicht mehr die Rede; die durch die Freiheit der Regierung allmächtig gewordene Geistlichkeit will von einer Beschränkung nichts mehr wissen. Es giebt nur ein Mittel gegen diesen Zustand der Dinge, und dies ist die Trennung der Kirche von dem Staate. Möge Jeder Gott auf seine Weise anbeten. (Lebhafte Bewegung.) Was man auch sagen möge, wir werden wieder rel'giöse Verfolgungen erleben. Sie haben schon die Klagen vieler Familienväter vernommen. Wo sich in einer reichen Familie ein schwacher Geist zeigt, da wird er umringt, beredet und verführt. (Murren.) Dies ereignet sich täglich. Die Beraubung der Familien ist an der Tagesordnung; dies ist unbestreitbar, man sieht es überall. Wenn die Regierung sich außer Stande fühlt, diesem Unwesen ein Ende zu machen, so sehe ich nicht ein, warum sie nicht die Idee der Trennung des Kultus vom Staate anregen will. Es giebt Beispiele da⸗ von in anderen Ländern, und noch kürzlich hat ein ministerielles Journal dasjenige lobend erwähnt, was in diesem Augenblicke in Schottland vorgeht.

Der Justiz⸗Minister: Das Uebel müßte in der That sehr groß seyn, wenn man von den Mitteln, die der vorige Redner vorschlägt, auf dasselbe schließen wollte. Derselbe hält das Konkordat für ungenügend, und schlägt vor, die vollständigste religiöse Freiheit einzuführen. Herr Isambert vergißt dabei ganz, daß das Konkordat erxistirt, und daß in dem⸗ selben eine genaue Scheidelinie zwischen dem Geistlichen und dem Weltli⸗ chen aufgestellt ist. Wenn es irgend ein Land in der Welt giebt, wo die religiöse Freiheit in ihrer ganzen Ausdehnung ins Leben tritt, so ist es Frankreich. Was den uns gemachten Vorwurf betrifft, daß wir es an Un⸗ parteilichkeit fehlen ließen, so appellire ich in dieser Hinsicht an die Bekenner der verschiedenen Religionen, die in dieser Kammer sitzen. Declamationen genügen nicht, um auf meine Behauptung zu antworten. Ich frage, bei welcher Gelegenheit die Regierung ihre Pflichten gegen die verschiedenen Kulten verabsäumt hat? Ich behaupte, daß kein Umstand der Art ange⸗ geben werden kann. Wir sind nur gerecht, wenn wir die religiösen Institute unter⸗ stützen. Der vorige Redner nennt jene Institute Congregationen, ich nenne sie Wohlthätigkeits⸗Anstalten. Die Erlaubniß zur Errichtung derselben wird immer erst nach Einziehung der sorgfältigsten Erkundigungen ertheilt. Die jenen Instituten gemachten Geschenke und Legate, deren Summe man auf die unsinnigste Weise übertrieben hat, belaufen sich seit dem Jahre 1830 auf 4,770,000 Fr. Den Kirchen sind in demselben Zeitraume 10,698,000 Fr. zugeflossen; also beläuft sich die Gesammtsumme der Geschenke und Legate seit 13 Jahren auf 16 Millionen und nicht auf 100 Millionen, wie man von verschiedenen Seiten behauptet hat. Der vorige Redner verweist uns auf die Erklärung von 1682, in welcher die Anglikanischen Freiheiten auf⸗ gestellt werden, und fordert uns auf, diese Freiheiten lehren zu lassen. Ich erwiedere darauf, daß dies geschieht, und ich ertheile diese Antwort, obgleich die theologischen Fakultäten nicht unter meiner Leitung stehen. Wenn Herr Isambert einen theologischen Kursus durchmachen will, so wird er sich selbst davon überzeugen. Man hat von Männer⸗Congregationen gesprochen, und ich bemerke, daß es in der That einige Karthäuser⸗ und Trappisten Klöster giebt. Wenn dieselben sich ohne Genehmigung der Regierung bil⸗ den, so hat dieselbe das Recht, sie aufzulösen, und sie macht von diesem Rechte Gebrauch, wenn sie es für zweckmäßig hält. Im November v. J. hatten sich einige Trappisten in dem Var⸗Departement angesiedelt; ihre An⸗ wesenheit fand Widerspruch in der Bevölkerung, und sogleich befahl ihnen die Regierung, das Haus, wo sie sich niedergelassen hatten, zu verlassen. Welche Gefahr können jene Männer bringen, die sich dem mühseligsten und jammervollsten Leben weihen und nur an den Tod denlen? (Unter⸗ brechung zur Linken.) Man hat viel von dem Hirtenbriefe eines Geistlichen gegen die Universität gesprochen. Ich habe in dieser Hinsicht, bevor man mich dazu aufforderte, einen foͤrmlichen Tadel ergehen lassen; aber ich bin der Meinung, daß die Universität über die ge⸗ gen sie gerichteten Angriffe erhaben ist, und deshalb habe ich den Bischof von Bellev nicht vor den Staats Rath gestellt. Warum sollten wir auch Worte weiter verfolgen, von denen wir überzeugt sind, daß der Bischof von Belley sie innigst bereut? (Exclamationen zur Linken.) Warum hätten wir die letzten Lebensjahre des Bischofs von Belley durch eine Verfolgung trüben sollen, die sicherlich eine traurige Wirkung hervorgebracht haben würde. (Unterbrechung zur Linken.) Ich wundere mich, daß ich hier von Mitglie⸗ dern unterbrochen werde, die es ganz einfach finden, wenn wir viele straf⸗ bare Handlungen der Presse unbeachtet lassen. Wir erfüllen unsere Pllich⸗ ten und führen die Gesetze über die Geistlichkeit aus, wie Sie es selbst nur thun könnten; aber wir haben für die Geistlichkeit, weil sie es verdient, und für die Religion, weil dies unsere Ueberzeugung ist, die tiefste Achtung. Ich gehöre nicht zu denen, die, fobald das Wort Religion ausgesprochen wird, an etwas Feindseliges oder Gefährliches für die Regierung denken. Das religiöse Gefühl entwickelt sich gegenwärtig aufrichtig und aus freien Stücken. Die Ausübung der religiösen Gebräuche ist in unseren Zeiten kein Mittel mehr, emporzukommen; es ist die eigene Stärke der religiösen Idee, welche die Entwickelung derselben veranlaßt; die moralische Idee wird sich daher unter die Massen verbreiten und mit ihr die Idee der Pflicht. Wir hoffen, dieses Resultat zu erreichen, indem wir unparteiisch gegen alle Kulten ver⸗ fahren; dieses Resultat selbst betrachten wir als ein Glück für unser Land.

Nach dieser Erörterung wurden die einzelnen Artikel des Bud⸗ gets für das Kultus⸗Ministerium angenommen, und die Kammer ging

nämlich die

dne. 8 2 12

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2 Sar een. des Budgets für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über. Der größere Theil der Kapitel ward ohne Debatte votirt. Herr von Larcy brachte die Spanischen Angelegen⸗ heiten zur Sprache und wünschte zu wissen, was in Bezug auf die kommerziellen Verhältnisse zwischen beiden Ländern, so wie in Bezug auf die diplomatischen Beziehungen gethan worden sey. Er warf den Ministern vor, daß der Einfluß Frankreichs auf Kosten des Englischen Einflusses in Spanien untergehe, und daß das Ministerium in seiner Unthätigkeit rein auf den Zufall zu hoffen scheine. Herr Guizot erwiederte im Wesentlichen Folgendes: w

„Der vorige Redner macht es der Regierung zum Vorwurf, daß das Salische Gesetz in Spanien aufgehoben worden 7* Er vergißt, daß nicht Feeseeng sondern Spanien, die Spanische Nation jenes Gesetz abgeschafft Wir sahen vom ersten Augenblicke an sehr wohl ein, daß in dieser den ein sehr ernster Uebelstand für Frankreich liege. Aber die Achtung, welche wir der Unabhängigkeit Spaniens schuldig sind, mußte das Uebergewicht behalten. Was die Folgen dieses Ereignisses betrifft, so baben wir die Wichtigkeit derselben nie verkannt; und ich habe mich auf dieser Rednerbühne gegen dieselben durch eine Erklärung verwahrt von der ich auch jetzt noch kein Wort zurücknehme. An dem Tage, wo in Folge der in Spanien stattgehabten Ereignisse die Franzö⸗ sischen Interessen, die Ehre unseres Landes, seine Sicherheit, seine politische Stärke in Europa gefährdet würden, an dem Tage würde ich meinem Könige und meinem Lande rathen, wohl Acht darauf zu haben, und Maßregeln zu ergreifen. (Beifall im Centrum.) Der vorige Redner hat von einer Meinungs⸗Verschiedenheit gesprochen, die in Bezug auf Spa⸗ nien zwischen Frankreich und England stattfindet. Ich wundere mich, wie man sich darüber wundern kann. Das ist eine Thatsache, die sich zu allen Senens Flehen olt hat⸗ Ich habe indeß die Hoffnung, daß, wenn sich diese 8 sache auch jetzt wiederholte, der verständige Sinn und die gesunde Politik beide Regierungen zu der Einsicht bringen werden, daß Frankreich und England in Spanien nur ein wahres und ernstes Interesse haben, Wiederherstellung einer regelmäßigen Regierung und einer dauerhaften Ordnung. Wenn Sir Robert Peel im Par⸗ lamente sagte, daß die Achtung vor der Unabhängigkeit Spaniens die Politik Englands sey, so hat er nichts gesagt, was ich nicht auf der Fran⸗ zosischen Rednerbühne wiederholen könnte und müßte. Es ist immer unsere Absicht gewesen, die Unabhängigkeit Spaniens zu achten; aber daneben sind wir auch gewillt, die Interessen Frankreichs im Auge zu behalten, und wir haben die Hoffnung, daß in Bezug auf die wesentlichen Punkte, die Politik

8 F 8 . 89 Englands und Frankreichs nicht immer auf jener Bahn der Kämpfe und der

gegenseitigen Feindseligkeit beharren wird, die für feines der beiden Länder von Vortheil, für Spanien aber stets, und besonders seit einigen Jahren verderblich gewesen ist. Was die Handels⸗Frage betrifft.... 8 NöS. men zur Linken: Sie vergessen, sich über unseren Botschafter e Sert Gujzot; Ich besteige diese Rednerbühne nicht, um auf alle Worte, die auf derselben ausgesprochen, auf alle Fragen, die an mich ge⸗ richtet werden, zu antworten. Wenn ich glaube, daß eine Antwort, in Uebereinstimmung mit dem Interesse des Landes, mit dem Interesse seiner Politik und seines guten Vernehmens nach Außen hin, ertheilt werden kann so ertheile ich dieselbe. Wenn ich aber glaube, daß eine Antwort, oder eine Erörterung den Interessen meines Landes schädlicher als nützlicher seyn kann so lasse ich mich nicht darauf ein. Dies ist mein Recht. (Beifall im

Centrum.)

nisse zwischen Frankreich und Spanien nur,

brS9t

Der Minister bemerkte in Bezug auf die kommerziellen Verhält⸗ n 1 daß die Unterhandlungen fortdauerten, und daß er hoffe, sie zu einem glücklichen Ende zu bringen, wenn der Zustand der Dinge in Spanien erst ein regelmäßigerer und ge⸗ ordneterer seyn würde. Eine kurze Debatte über die Zustände in Montevideo beschloß die heutige Sitzung.

1 2

Paris, 15. Juni. Es finden seit einigen Tagen zahlreiche Minister⸗Conseils statt, und man vermuthet allgemein, daß ernstlich darüber berathen werde, welches Benehmen man in gewissen Fällen, die aus der gegenwärtigen Lage Spaniens hervorgehen könnten, zu beobachten habe. Ein ministerielles Journal versichert heute mit Be⸗ stimmtheit, daß trotz des von der Madrider H of⸗Zeitung gege⸗ benen Dementi's der Regent und seine Camarilla den Plan hätten, sich mit der jungen Königin nach Badajoz zu begeben, um dort die Vermählung Isabella's II. mit dem jungen Prinzen von Koburg, der ich in diesem Augenblicke in Lissabon besfindet, zu brüskiren. Man fügt hinzu, daß Espartero sich noch weigere, diesen Plan zu befolgen, daß aber Linage, dessen Einfluß auf den Regenten bekannt ist, den⸗ selben auf das lebhafteste unterstütze.

Herr Tharin, vormaliger Bischof von Straßburg und Erzieher des Herzogs von Bordeaux, ist gestern in einem Alter von 56 Jahren mit Tode abgegangen.

Börse vom 15. Juni. Die Börse war heute sehr aufgeregt. Es waren Gerüchte aller Art verbreitet, deren Authentizität wir auf eine Weise verbürgen, und die wir nur anführen, um das Sinken er Course zu erklären. Man sprach noch immer davon, daß England Kriegsschiffe nach der Spanischen Küste abgesandt habe, und man fügte sogar hinzu, daß Englische Truppen in Malaga hätten landen wollen, aber von der Bevölkerung zurückgetrieben worden wären. Auch von der Reise des Regenten nach Badajoz mit der jungen Kö⸗ nigin war viel die Rede, und zuletzt verbreitete man noch das Ge⸗ rücht, daß ein Observations⸗Corps an der Spanischen Gränze zu⸗ sammengezogen und ein Lager bei Lyon gebildet werden solle. Alle⸗ diese Gerüchte, von denen eins immer abgeschmackter als das andere ist, blieben indeß nicht ohne Wirkung auf die Fonds, und die Zproc. Rente fiel von 79.60 auf 79.10.

O Paris, 15. Juni. Die Kammer nimmt beinahe alle von der Kommission vorgeschlagenen Reductionen im Budget der Ausga⸗ ben an, so daß das Kabinet in der Voraussicht, daß sein Widerstand vergeblich wäre, dazu willig die Hand bietet. So ließ sich der Mi⸗ nister der Justiz und des Kultus in zwei Sitzungen eine Reduction von 651,000 Fr. an seinem Budget gefallen. s

In Betreff des Departements der auswärtigen Angelegenheiten hat die Budget⸗Kommission mit großer Genauigkeit die Nothwendig⸗ keit aller Ausgaben erörtert, und Alles reduzirt, was ihr nicht erwie⸗ sen nothwendig erschien. Sie hat dabei den Minister der auswärti⸗ gen Angelegenheiten über die Besoldung der Deputirten, welche einen diplomatischen Posten bekleiden, interpellirt. Es giebt gegen⸗ wärtig vier Mitglieder der Kammer, welche zu dieser Kate⸗ gorie gehören, nämlich der Marquis de Dalmatie, Botschafter in Turin, der Baron Varenne, Gesandter in Lissabon, Graf St. Aulaire und Vicomte d'Haussonville, beide erste Botschafts⸗Secretaire. Herr Guizot hat der Kommission erklärt, daß die Vorschriften des Urlaubs⸗ Gesetzes vom 7. Juli 1834 auf die diplomatischen Agenten, mögen sie Deputirte seyn oder nicht, strenge angewendet werden, daß mithin ein diplomatischer Agent, welcher an den parlamentarischen Arbeiten Theil nimmt, während der Dauer seines Urlaubs in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte seines Gehalts bezieht und über diese Frist hinaus gar keine Besoldung genießt. Demzufolge erhielt z. B. Graf Salvandy nur bis zum 1. Juni 1843 die Hälfte des Gehalts als Botschafter in Madrid und später gar nichts mehr. Die Kommission hat ferner gefunden, daß der vor einem Jahre auf 60,000 Fr. erhöhte Gehalt des Französischen Gesandten in Frankfurt, so wie der auf 45,000 Fr. vermehrte Gehalt des Gesandten in Stuttgart auf ihren früheren Fuß zurückgeführt werden sollen, so daß der Gesandte in Frankfurt von nun an nur 50,000 Fr. und der in Stuttgart nur 40,000 Fr. beziehen wird. Herr Guizot hat bereits vor der Kom⸗ mission seine Zustimmung hierzu gegeben.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten schlug die Errich⸗ tung dreier neuen Konsulate vor: in Sousa, Zanguebar und Janina. Die Kommission billigte die beiden ersten, sprach sich aber entschieden gegen das dritte Konsulat aus, indem sie behauptete, es gäbe keine dringende und gebieterische Nothwendigkeit, in Janina einen Kon⸗ sul zu ernennen, da ein bloßer Konsular⸗Agent, wie gegenwärtig einer

dort besteht, hinreiche, um die Regierung über die in jener Provinz vorkommenden Ereignisse in Kenntniß zu setzen. Herr Guizot hat ebenfalls in der gestrigen Sitzung erklärt, dem Wun⸗ sche der Kommission sich fügen zu wollen. Kommission ging noch weiter, sie denkt, daß es mehrere Konsularstellen giebt, die von gar keinem Nutzen für unsere Handels⸗Verhältnisse sind, und ver⸗ langt, daß die Regierung ernstlich an die Unterdrückung derselben den⸗ ken möge. Herr Guizot hat versprochen, in der Zwischenzeit von einer Session zur anderen eine genaue Untersuchung anzuordnen, um zu ermitteln, inwiefern das eine oder andere Konsulat unterdrückt wer⸗ den könnte.

Das Budget für 1844 verlangt 50,000 Fr. für diplomatische Geschenke. Die Kommission bemerkt, daß der Gebrauch, den fremden Gesandten Geschenke zu machen, heutzutage immer mehr eingehe und in Großbritanien schon erloschen sey. Frankreich ertheilt noch einige Geschenke dieser Art im Orient. Dieselben bestehen meistens in glän⸗ zenden Waffen, Geschmeide, prächtig eingebundenen Büchern u. s. w. Da aber die Kommission aus den ihr vorgelegten Rechnungen die Ueberzeugung schöpfte, daß die Französische Regierung seit mehreren

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Jahren weniger Geschenke verleiht, als ihr dazu Fonds bewilligt wur⸗

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Die

gedehnteren Form aufleben lassen. v

den, so glaubt die Kommission, daß man vor der Hand hierin eine Reduction von 10,000 Fr. ohne Anstand einführen könne, unter dem Vorbehalte, daß die Regierung selbst dieses Kapitel der Ausgaben all⸗ mälig unterdrücke. 8

Endlich schließt die Kommission ihre Prüfung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten mit der Mahnung, daß der betreffende Minister die Berechnung der Konsular⸗Kanzleikosten auf eine sicherere Grundlage bauen möchte, als bisher unter der Verwaltung des Ka⸗ binets vom 29. Oktober der Fall gewesen ist. Denn die Konsular⸗ Kanzleikosten, welche nach der Berechnung des Budgets für 1841 nur auf 250,000 Fr. angeschlagen waren, erhoben sich nach der Schluß⸗ rechnung des nämlichen Budgets auf 417,914 Fr., beinahe doppelt höher als sie angesetzt worden waren. Es unter⸗ liegt keinem Zweifel, daß sämmtliche von der Kommission vor⸗ geschlagenen Reductionen und Anträge für das Budget der auswär⸗ tigen Angelegenheiten in der heutigen Sitzung von der Kammer wer⸗ den angenommen werden. Die Kammer scheint den Grundsatz beob⸗ achten zu wollen, daß, nachdem die Kommission das Budget mit der rößten Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit erörtert hat, man um 2 eher nach ihrem Berichte votiren soll, als diese Verfahrungsweise zugleich die Diskussionen abkürzt und den Schluß der parlamentarischen Arbeiten schneller herbeiführt.

In der gestrigen Sitzung wurden auch beiläufig die Spanischen Angelegenheiten und die Ereignisse von Montevideo besprochen. Herr Guizot hat erklärt, daß er nichts von seinen früheren Ausdrücken in Betreff der Französischen Intervention in Spanien zurückzunehmen habe. Sie finden hierin die Bestätigung dessen, was ich vor wenigen Tagen Ihnen meldete, daß nämlich das Kabinet der Tuilerieen mit verdoppelter Aufmerksamkeit die in Spanien gegenwärtig herrschende politische Bewegung beobachtet, und Anstalten trifft, im Nothfall mit bewaffneter Hand zu interveniren, namentlich wenn Espartero so übel berathen seyn sollte, einen gegen die monarchische Verfassung Spaniens berechneten Staatsstreich auszuführen, wie man es fast zu befürchten scheint. Nicht etwa, daß man glaubt, Espartero wolle, wie die Presse von heute zu wissen vorgiebt, auf Eingebung des Herrn Aston mit der Königin Isabella der Zweiten nach Lissabon sich flüchten, und dort die Königin zwingen, sich mit dem achtzehnjährigen Prinzen Leopold von Sachsen⸗Koburg⸗Kohary, der eben dort sich befindet, zu vermäh⸗ len. Denn eine solche Ehe wäre ohnehin wegen Mangel der freiwilligen Zustimmung der jungen Königin und der Sanction der Cortes, un⸗ gültig. Aber man will wissen, daß Espartero ernstlich mit der Idee umgehe, wenn die Ereignisse sich drohender gestalten möchten, und man ihm die Regentschaft entreißen wollte, sich in die erste beste starke Festung zu werfen, und dort die junge Königin Isabella unter dem Vorwande, für deren persönliche Sicherheit besser zu sorgen, gleichsam gefangen zu halten. Darauf würde man allerdings eine energische Demonstration gegen Espartero eintreten lassen. 8

Was die Wahl des jungen Prinzen von Koburg⸗Kohary zum muthmaßlichen Gemahl der Königin von Spanien anbelangt, so ver⸗ gißt die sonst gut unterrichtete Presse, daß seit der Vermählung der Prinzessin Clementine mit einem Prinzen von Koburg, Großbritanien nicht mehr wollen kann, daß durch die neugeschlossenen Bande zwischen Por⸗ tugal und Frankreich mittelst der Heirath zwischen der Schwester der Donna Maria mit dem Prinzen von Joinville eine noch engere Fa⸗ milien⸗-Verbindung zwischen Paris, Madrid, Lissabon und Brüssel ge⸗ gründet werde. Es hieße den Familienpakt von 1761 in einer aus⸗

Grossbritanien und Irland.

London, 14. Juni. Gestern hielt die Königin ein Kapitel des Distel⸗Ordens, in welchem Ihre Majestät die durch den Tod des Herzogs von Susser und des Grafen von Abergavenny erledigten Orden dem Marquis von Bute, Königl. Kommissarius bei der letzten General⸗Versammlung der Schottischen Kirche, und dem Grafen von Mansfeld verlieh.

„Die Königin hat befohlen, daß ihre Kammerdamen, Chren⸗ Fräulein und sämmtliche Dienerschaft im Palaste, welche irgend ent⸗ behrlich ist, jeden Morgen um 9 Uhr zugleich mit Ihrer Majestät und dem Prinzen Albrecht dem Gottesdienste in der Schloß⸗Kapelle beiwohnen sollen. t

2 London, 16. Juni. Die Konservativen haben den Augen⸗ blick zu einer Verständigung mit den Whigs über die Getraide⸗Ein⸗ fuhr vorübergehen lassen und dürften wohl Grund haben, ihre Un⸗ beweglichkeit, wie bei früheren Gelegenheiten, zu bedauern. Es ist dies um so beklagenswerther, da es sich von gar keinem Grundsatz handelt, sondern blos von der Frage, ob man die Skala noch ein paar Jahre lang beibehalten oder gleich jetzt einen fixen Zoll anneh⸗ men, und somit den Streit auf viele Jahre beilegen wolle. Denn ich bin mit Lord John Russell überzeugt, daß, wenn sich die beiden großen aristokratischen Parteien jetzt verständigen und dann zusammen an ihrer Entscheidung festhalten wollten, der Verein gegen die Korn⸗ gesetze bald zerfallen würde. Aber Peel glaubt nun einmal, seine Ehre mit dieser Skala verwoben und wollte nicht nachgeben, und die ihn bisher unterstützt haben, wollten ihn nicht bei einer Frage im Stich lassen, auf die er einmal seine ministerielle Existenz gebaut hat. Es bleibt also der League nur übrig, auf der einmal betretenen Bahn fortzuschreiten, und wenn man nach ihrem bisherigen raschen Erfolg schließen darf, so ist nicht zu zweifeln, daß im ersten Mißjahre alle die Einfuhr beschränkenden Gesetze unter Sturm und Drang werden abgeworfen werden. b

Während nun aber die Minister in diesem Punkt so fest bleiben,

Festamn Abend ihren Entschluß bekannt gemacht, den mit dem Gesetz⸗ Vorschlag zur Ueberwachung und Bestimmung des Fabrikwesens ver⸗ bundenen Unterrichtsplan fallen zu lassen. Die Gründe, die er da⸗ für angiebt, sind einerseits der Widerstand der Dissenters und ande⸗ rerseits die Kälte der Staats⸗Kirche, so daß, wenn das Parlament auch denselben angenommen hätte, nur Streit und Mißhelligkeit zu erwarten gewesen wäre.

Zweitens haben die Minister sich es gefallen lassen, die Debat⸗ ten über das zweite Verlesen der Irländischen Waffenbill zu vertagen, obgleich hierdurch alle Bestimmungen über die weitere Führung der parlamentarischen Geschäfte zu nichte werden und man wieder neue Einrichtungen dafür treffken muß. Und aus dem bei den gestrigen Debatten beobachteten Ton möchte ich schließen, daß sie sich im Aus⸗ schuß manche bedeutende Ermäßigungen werden gefallen lassen, indem sie die Gelegenheit benutzen zu wollen scheinen, den Irländern zu zeigen, daß sie auf die Wünsche ihrer Vertreter Rücksicht nehmen.

Wenn die Minister von der Vertagung des Vorschlages über die Apanage der Prinzessin von Cambridge Einmüthigkeit im Unterhause erwartet hatten, so fanden sie sich getäuscht. Hume bestand vielmehr auf seiner Opposition, und offenbar war nur der Mangel an persön⸗ lichem Gewicht des Mannes Schuͤld, daß nicht mehr als 58 Mit⸗ glieder mit ihm stimmten. Nun aber hat er erklärt, daß er der Sache ihren Gang lassen wolle.

Vor dem dritten Verlesen der Kanadischen Korn⸗Bill erzwang der Oberst Sibthorp, ein warmer Freund und Anhänger des Mini⸗ steriums, nach einer kurzen Debatte eine Abstimmung gegen diese Maßregel, wobei er doch 75 Stimmen auf seiner Seite hatte.

Der Konvent gegen das Sklavenwesen, welcher vor der großen Versammlung des Britischen und auswärtigen Vereins gegen die Sklaverei seine Spezial⸗Versammlungen zu halten pflegte, ist ge⸗ stern zu einer Entscheidung gekommen, wodurch alle kirchlichen Vereine Amerita's, die sich dem Sklavenwesen nicht widersetzen, ge⸗ wissermaßen als erkommunizirt betrachtet werden sollen. Es wurde dabei von mehreren Abgeordneten, besonders Amerikanern, behauptet, es sey die Kirche, welche dort das Sklavenwesen aufrecht halte. Wenn also ja noch in der Welt von Verketzerungen und Excommunicationen die Rede seyn solle, so ist es tröstlich, daß man hier wenigstens einen Grund dafür annimmt, der Jedem in die Augen fällt und nicht we⸗ gen Dogmen und Formen verdammt, welche oft beiden Theilen un⸗ verständlich sind.

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O Madrid, 8. Juni. Die Gaceta enthält heute ein von dem Minister⸗Präsidenten an sämmtliche Minister gerichtetes Rund⸗ schreiben von gestrigem Datum, in welchem das Gerücht, als ob die Königin sich in persönlicher Gefahr befinde, für eine Verleumdung erklärt wird. „Die Regierung“, so heißt es darin, „hat sich nicht im entferntesten damit beschäftigt, den Aufenthaltsort der Königin zu verändern, und will, daß die Beamten aller Zweige des Staatsdienstes dieses zu erkennen geben und die öffentliche Meinung zu berichtigen suchen, so oft man damit umgeht, diese irre zu leiten.“ 8

Ich glaube mich übrigens nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß die Quelle dieses Gerüchts in dem übertriebenen Eifer einer fremden Mission zu suchen ist. Die bloße Ankunft eines jungen Prinzen in einer benachbarten westlichen Hauptstadt scheint Besorgnisse eingeflößt zu haben. Hierzu mag noch der Umstand gekommen seyn, daß die Einwohner Madrids vor wenigen Tagen den Intendanten des Königlichen Hauses und den Instructeur der Königin, Herrn Lujan, in einem mit acht Maul⸗ thieren bespannten Königlichen Staatswagen, und begleitet von eini⸗ ger Hofdienerschaft in großer Eile aus dem Thore fahren, und die

zeigen sie sich in anderen nachgiebiger. Erstens hat Sir J. Graham

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nach Andalusien führende Straße einschlagen sahen. Jetzt erfährt man, daß jene Herren nur eine Lustfahrt nach Aranjuez unternahmen.

Was übrigens die Regierung selbst unter Mäßigung verstehe, mag Folgendes zeigen. Die Gaceta sagt: „In dem Neuen Volks⸗Vertheidiger, einem in Cadix erscheinenden (ministeriellen) Blatte, liest man einen Artikel, aus dem wir nur einige der gemäßigtsten Stellen, die durchaus keinerlei Partei oder Meinung verletzen können, mittheilen.“ Unter diesen mitgetheilten Stellen befinden sich folgende an die Gegner des Ministeriums gerichtete Worte: „Niederträchtige, Schufte, Schurken, Verräther! wenn der General Espartero ein Tyrann, wenn er nur gerecht, und nicht so mitleidig wäre, so würdet ihr sämmtlich schon längst in der Hölle für eure Treulosigkeit und eure Verbrechen büßen!“

Die Nachrichten, welche die Regierung aus Andalusien erhalten hat, lauten befriedigend, und, allem Anschein nach, sind Granada und Malaga zu dieser Stunde zum Gehorsam zurülckgelehrt.

Der General⸗Capitain Alvarez war noch am 5ten in Jaen, wo

8 zuvor ein Bataillon und drei Schwadronen Kavallerie ange⸗ ommen

waren. Das Insurgenten⸗Corps, das von Granada aus gegen Jaen vorgerückt war, hatte sich bereits zurückgezogen, und die Avantgarde des General⸗Capitains besetzte am 5ten den Flecken Iznallos und beabsichtigte am 6ten in Granada einzuziehen, wo die größte Verwirrung herrschte. Die rebellische Junta dieser Stadt richtete unter dem 2ten an den Regenten eine Adresse, die mit folgenden Worten schließt: „Verzeihen Ew. Hoheit den Unterzeich⸗ neten, daß sie sich derselben Worte bedienen, welche Ew. Hoheit von Barcelona aus am 7. September 1840 an Ihre Majestät die Köni⸗ gin Regentin richteten.“ Bekanntlich erwiederte damals der Herzog de la Vitoria der Regentin, die ihn aufforderte, das Pronunciamiento von Madrid mit Gewalt der Waffen zu unterdrücken, daß die Sol⸗ daten selbst Bürger wären und nicht auf das Volk schießen wür⸗ den. Die Junta von Granada dürfte gar sehr irren, wenn sie glaubt, daß dieser Satz auch jetzt anwendbar wäre.

Am Zl1sten war ein aus 100 Soldaten und 200 National⸗ Milizen bestehendes Corps von Malaga ausgerückt, um die Bewoh⸗ ner von Ronda zu nöthigen, sich freiwillig dem Aufstande anzuschlie⸗ ßen. Letztere aber griffen zu den Waffen, und schickten ersteren eine Kommission entgegen, um ihnen ihren Entschluß, die Regentschaft Espartero's vertheidigen zu wollen, anzukündigen. Darauf fanden die Malagaer „Patrioten“ für gut, eine rückgängige Bewegung zu machen. .““ 1

Paris, 15. Juni. Unter der zahllosen Menge von Pro⸗ clamationen, welche die Chefs des Aufstandes in Andalusien und Ca⸗ talonien an ihre Provinzen oder an die Nation erlassen, sticht das nachstehende Manifest der in Barcelona gewählten und in Sabadell residirenden Junta hervor: „Bewohner der Provinz Barcelona! Die schmeichelnden Hoffnungen, welche die Nation bei der Errichtung des Ministeriums Lopez schöpfte, sind in der Blüthe verwelkt. ⸗„Die einflußreichsten und wohlhabendsten Provinzen Spaniens haben einen heiligen Ruf des Zornes erhoben, und die Provinz Barcelona, immer bereit, das Vaterland und die Königin zu retten, hat diesem heiligen rettenden Rufe geantwortet. Da es nothwendig ist, eine Fahne auf⸗ zupflanzen, um welche sich die Völker dieser Provinz versammeln und durch die sie zugleich ihre Wünsche und Gesinnungen den übrigen Theilen des Landes zu erkennen geben können, so nimmt die vugte die folgenden rettenden Grundsätze an: Verfassung von 87 s Isabella II. und Ernennung einer Central⸗Junta, die, 3 Eepncnt⸗ der öffentlichen nung, die verschiedenen Wahlsprüche der