N2E. 8I n84 andannadh
Bekanntmachungen.
Gerichtliche Vorladung.
Bebufs definitiver Regulirung der projektirten güt⸗ lichen Aufgreifung des Debitswesens des verstorbenen Hauptmanzs von Lepel, vormals auf Seckeritz und Zemitz, und Vertheilung der Masse ist ein Termin auf den 13. Juli, Vormittags 10 Uhr, hierselbst anberaumt worden. Sämmtliche hierbei interessirende Kreditoren werden deshalb hiermit vorgeladen, in dicto Termino vor dem Königl. Hofgerichte zu erscheinen, um nicht nur — insoweit es noch nicht geschehen sein sollte — über die von dem gemeinschaftlichen Anwalte zum Zweck der Beilegung dieses Debitwesens in Umlauf gesetzten Verhandlungen, sondern namentlich auch über den von jenem zu den Aklten abgereichten Distributionsplan co sub praejudicio sich zu äußern, daß sie sonst als in die Vergleichs Vorschläge willigend und den Distribu tionsplan als genehmigend werden angesehen und mit der vergleichsmäaͤßigen Vertheilung der Masse ohne Wei teres werde verfahren werden.
Datum im Königl. Hofgericht zu Greifswald, den 20. Juni 1843.
(L. S.) “ v. Möller, Praeses.
“ 8 88 9 1l1a m a. Nothwendige Subhastation.
Folgende dem Landschafts⸗Rathe Leo v. Lyskows gehörige Grundstücke: Freischulzerei Gorczenica Nr. 1 und 2, Buauergrundstück Gorczenica Nr. 22 die in Strasburger Flur gelegene Soldaten⸗
Wiese, genannt Vorwerf Noetzel, nebst Pertinentien, zusammen auf 15,795 Thlr. 10 Sgr. abgeschätzt, sol⸗ len im Termine 8
etoberer. hier verkauft werden.
Die Taren und neuesten Hypothekenscheine können im 3ten Geschäfts⸗Büreau eingesehen werden.
Die Erben des Lieutenants Adolph Kelch und der Lieutenant August v. Graevenitz werden zu diesem Ter⸗ mine mit vorgeladen.
Strasburg in Westpr., den 10. Februar 1843
Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
ö Sasan 1 Ediktal⸗Citation. Der verschollene Adolph Ottomar Abegg, welcher sich im Jahre 1830 von Hamburg nach Amerika begeben und zuletzt im August 1832 aus der Nähe von Phi⸗
ladelphia hierher geschrieben hat, resp. dessen unbekannte
Erben und Erbnehmer werden hiermit auf den Antrag der nächsten Verwandten zu dem 6. Januar 1844, Morgens um 10 Uhr, vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath v. Ossowski mit der Aufforderung vorgeladen, sich entweder schriftlich oder versönlich spä⸗ testens im Termine zu melden, widrigenfalls der Ver⸗ schollene für todt erkkärt und sein Vermögen, bestehend in dem ihm von seinem Halbbruder Carl Rogge zuge sallenen Erbtheile von circa 858 Thlr. den sich legiti mirenden Erben zugesprochen werden wird. . Elbing, den 17. März 1843. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
Ediktal⸗Eitation. Gegen den von hier entwichenen Kaufmann und Hut⸗ Fabritanten Johann Friedrich Moritz haben wir wegen
den 30sten d. Mts. und den 14ten und 28sten kft. Mts., jedesmal Morgens 10 Uhr, vor dem Stadtgerichte hierselbst angesetzten Liquida⸗ tions⸗Termine bei Vermeidung der in termino den 11. August cr., Morgens 10 Uhr, auszusprechenden Präklusion hierdurch aufgefordert. x Datum Greifswald, den 12. Juni 1843. 8— Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Teßmann. Subhaßatmnn eo⸗ Wnh z. m h. . Das zur Gutsbesitzer Otto v. Schmidtschen erbschaft⸗ lichen Liquidationsmasse gehörige, im Schlochauer Land⸗ rathskreise belegene Vorwerk Platzig, auch Süd⸗Gemel genannt, eine Abzweigung des Ritterguts Gemel, wel ches einen Flächenraum von 3400 Morgen incl. 1537 Morgen Wald enthält und auf 14,496 Thlr. 15 Sgr. landschaftlich abgeschätzt ist, soll auf den Antrag des Kurators am 14. August, 11 Uhr, im herrschaft lichen Wohnhause zu Gemel im Wege der nothwendi⸗ gen Subhastation verkauft werden, wozu wir Kauflustige mit dem Bemerken einladen, daß die Tare, so wie der neueste Hypothekenschein, in den gewöhnlichen Amts stunden in hiesiger Registratur eingesehen werden kann. Zugleich werden die unbekannten Erben des verstor⸗ benen Realgläubigers August Dunker zur Wahrneh mung ihrer Rechte vorgeladen. Conitz, den 31. Dezember 1842. Patrimonial⸗Gericht Gemel.
— / —
1“ 8
Von dem Patrimonial-⸗Landgericht Wiehe werden die
Verschollenen:
Johann Daniel Zaulich, geboren den 20. Oktober 1793, welcher zuletzt von Neusalz in Schlesien im Jahre 1821 Nachricht gegeben,
Friedrich Christian Zaulich, geboren den 24. Januar 1797, welcher zuletzt im Jahre 1826 aus Bucha rest in der Wallachei geschrieben, und
Friedrich Wilhelm Zaulich, geboren den 27. Februar 1807, der in Altsoemmern bei Trier sich aufgehal ten haben soll, 1
so wie die etwa von ihnen hinterlassenen Erben und Erbnehmer, aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 19. April 1844, Vormittags 10 Uhr,
anberaumten Termine im hiesigen Gerichtslokale schrift⸗ lich oder persönllch zu melden und weitere Anordnung zu gewarten, widrigenfalls sie als Verschollene für todt erklärt und ihr Vermögen denen, welche sich als Erben legitimiren, eventual. aber dem Königl. Fiskus als her⸗ renloses Gut ausgeantwortet werden soll.
Wiehe im Herzogthum Sachsen, Eckartsbergaer Kreis,
den 20. Juni 1843. Das Patrimonial⸗Landgericht.
—
Wegen der D ampfschifffahrt nach Brandenburg und des beim neuen Palais in Potsdam stattfindenden Fe⸗
stees des Lehr Infanterie⸗Bataillons werden am Sonntag, den 2. Juli cr. uf ver Potsdamer Eisenbahn folgende Fahrten stattfinden: 52 * von Peylin zum 5, el, 8, u, 2, 3, 8n und 10 Uhr,
den, und sollen dem Vernehmen nach dergleichen neue Actien bereits zu 109 pCt. verkauft worden sein. Et⸗ wanige Prozesse können auch keinen Grund der Unter⸗ lassung einer offenen Zeichnung abgeben, indem solchen, sobald bei der Zeichnung 10 pCt., mindestens 5 „Ct. eingezahlt werden, vorgebeugt wird, es hat für die Ge⸗ sellschaft aber auch keinen Nachtheil, wenn Actien, auf welche 10 Ct. oder mehr eingezahlt sind, in Folge un terlassener Einzahlung, wie auch schon bei diesem Un⸗ ternehmen vorgekommen, liegen bleiben oder die Con⸗ ventionalstrafe gezahlt werden muß.
Ein Grund des Rechts, wie der Billigkeit, dürfte es seyn, daß den Inhabern der ursprünglichen Actien, wie bei allen derartigen Unternehmungen, auch hier die frei⸗ willige Uebernahme der neu zu kreirenden Actien zu⸗ nächst freigestellt werde. Die dann nicht vergriffenen können entweder durch Versteigerung, wie bei der Leip⸗ zig⸗Dresdner Eisenbahn, wo das Agio der Gesellschaft zufiel, oder durch Annahme von Zeichnungen in Cours
zt wer
Mehrere Actionairs. Dampsschiffsahrt zwischen Magdebur g und Hamburg.
Dienst für die Monate Juli und August
von Magdeburg wöchentlich neunmal laut Fahrplan. Abgangszeit resp. 7, 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends. Gniederwärts 16 Stuuden, aufwärts 32 8 ¹ jeuste Ueden Dienstag von Magdeburg, Schleppdienste 12 beitag Han bing. g
D
Dauer der Reise
Die um 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends abge⸗ henden Dampfschiffe korrespondiren genau mit der An⸗ kunft der Eisenbahn⸗Züge von Leipzig und Berlin; je⸗ doch nehmen die Abends und zwar Dienstag und Sonn⸗ abend abgehenden Eil⸗Dampfschiffe nur direkte Passagiere nach Hamburg, da sie an keiner Station, Wittenberge ausgenommen, anhalten.
Nähere Auskunft und Billette ertheilen die Herren Herrmann & Meyer in Berlin, Werderschen Markt Nr. 4.
EPWe gez. Holtzapfel.
Kun st⸗Vereiz für die Rheinlande und Westphalen.
Die ordentliche General⸗ Versammlung des Vereins, in welcher unter Anderem auch die Verloosung der für das Jahr 1842/3 erworbenen Kunstwerke und die Wahl zur Ergänzung des Ausschusses vorgenommen werden soll, wird Sonnabend den 5. Augltst d. I Vormittags 10 Uhr, in einem der Säle der Königl. Kunst⸗Akademie hierselbst stattfinden, wozu die verehrten Mitglieder des Vereins mit dem Ersuchen, sich als solche durch Vorzeigung ihrer Actienscheine am Ein⸗ gange zu legitimiren, ergebenst eingeladen werden.
Düsseldorf, den 19. Juni 1843.
Der Verwaltungs⸗Rath.
Anmeldung zum Eintritt in den Kunst⸗Verein für die Rheinlande und Westphalen werden angenommen durch die Gropius sche Buch⸗ und Kunsthandlung,
Königl. Bauschule Laden Nr. 12.
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haltungs⸗-Lektüre.
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fortgeschritten ist, wird möglichst beeilt und jedenfalls im
Laufe dieses Jahres vollendet werden.
Das obige allgemein und rühmlichst bekannte und vielverbreitete Werk erscheint hier in einer neunten, völlig umgearbeiteten und auf das zweckmäßigste nach den jetzigen Ansprüchen verbesserten Auflage, welche sich
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auf weißem Maschinen-Papier, dürfen wir hoffen: daß diese neunte Auflage einen noch größeren Beifall finden werde, wie die vorhergegangenen acht ersten Auflagen sich in so hohem Grade schon erwarben, und daß wir uns dabei wie bisher der gütigen Empfehlung und Verwendung der Herren Lehrer und Schulvorstände zu erfreuen haben werden. Von der „deutsch⸗lateinischen“ Abtheilung dieses Wörterbuches (2 Bde. 3 Thlr.) ist die 8te Auflage fortwährend noch durch alle Buchhand lungen zu erhalten. Leipzig, im Mai 1843.
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8 “
X“ Verhandlungen. Rhein⸗Provinz. (Fort⸗
g setzung der Berathungen über das Kommunal⸗Gesetz.) — Berlin. Entgo egnung. — General⸗Lieutenant von Puttkammer. — Breslau. Berenztmachung über die neue Organisation der Censur⸗Behörden. — Aus der Provinz Sachsen. Rückkehr Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Dresden. — Düsseldorf. Der Bezirks⸗Censor und die Lokal⸗Censoren des Regierungs⸗Bezirks. — Von der Ahr. Verheerendes Unwetter. 8
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Verlängerung des Landtages. — Aschaffenburg. Vorsorge des Königs für die Nothleidenden im Spessart. — Braunschweig. Braunschweig. Eröffnung der Eisenbahn nach Magdeburg. “
Rußland und Polen. Warschau. Ankunft des Großfürsten Michael.
Frankreich. Paris. Kammer⸗Verhandlungen über das Kriegs⸗Budget und den Zucker⸗Gesetzentwurf. Ersetzung des Admiral Mackau im Co⸗ mité für Guadeloupe. — Brief aus Paris. (Erwartete Ankunft des Prinzen von Joinville; die Kammer; Blick auf die Kolonicen; Spani⸗ sche Zustände; die Eisenbahn nach Orleans.)
Großbritanien und Irland. Oberhaus. Lord Cottenham's An⸗ trag über das Bankerott⸗Gesetz verworfen. — Lord Aberdeen’'s Motion, die Schotlische Kirchenbill in den Ausschuß zu bringen, angenommen. — Unterhaus. Ausschuß⸗Verhandlungen über die irländische Waffenbill. — London. Hof⸗Nachrichten. — Differenzial⸗Zölle für Zucker und die Westindischen Pflanzer. — Spohr in London.
Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Zur Charakteristik des eingegan⸗ genen ministeriellen Indépendant; Handels⸗Statistik.)
Spanien. Madrid. Proeclamationen Espartero's an die spanische Nation, die Armee und die National⸗Garde. — Barcelon g. Abmarsch und Proclamation des Oberst Prim. — Spanische Gränze. Einzug des Generals Alvarez in Granada. — Briefe aus Madrid. (Abreise des Regenten nach Catalonien; Verschiedenes über den Fortgang des Aufstandes in den Provinzen.) — und Paris. (Zurbano und Scoane im Anmarsch gegen Barcelona; Stimmung daselbst.) 16A““
— O V·n⁰n—
Beilage. Schweiz. Von der Reuß. Aufhebung der Gränzsperre gegen Baden beschlossen; Kloster⸗Angelegenheit. — Syrien. Damas⸗ kus. Vermischtes.
Ueber die zweckmäßigste Richtung, die, zwischen Oder und Weichsel, einer Berlin und Königsberg zu verbinden bestimmten Eisenbahn zu geben wäre.
Amtlicher Theil.
1) Zur Erleichterung der Auseinandersetzung im kleinen Verkehr sollen als Scheidemünze zwei und einen halben Silbergroschenstücke ausge⸗ prägt und in Umlauf gesetzt werden. 2 ben Silbergroschenstücke finden die Bestimmungen Anwendung, welche im §. 7 des Gesetzes über die Münz. Verfassung vom 30. September 1821 wegen Annahme der Zahlung in Silbergroschen getroffen wor⸗
Auf diese zwei und einen hal⸗
) Mit Einziehung der zum Betrage von 15 Millionen Thaler in Um⸗ lauf gewesenen alten Einzwölftel⸗Thalerstücke soll fortgefahren und der eingezogene Betrag, soweit es das Bedürfniß erfordert, in neue zwei
und einen halben Silbergroschenstücke,
Courantgeld umgeprägt werden.
3) Zweiundsiebenzig neue zwei und einen halben Sil sollen eine Kölnische Mark wiegen und Einhundert oder drei Achtel ihres Gewichts fein Silber enthalten. Die Mark feinen Silbers wird mithin bei den zwei und einen halben Silber groschenstücken eben so wie bei den g. (§. 8 des Gesetzes vom 30. September gebracht, und werden Einhundert Mark fein Silber enthalten.
¹) Die Abweichung im Mehr oder Weniger soll bei den zwei und einen halben Silbergroschen⸗Stücken im Feingehalt ein Grän und im Ge wicht ein Procent (beides jedoch nicht am einzelnen Stücke, sondern markweise) nicht übersteigen.
5) Die zwei und einen halben
Silbergroschen und halben
verzierung geprägt; sie erhalten im Avers Un
schrift: Friedrich Wilhelm IV.
der übrige Betrag aber in
bergroschenstüͤcke und acht Grän
anzen und halben Silbergroschen 1821) zu sechzehn Thalern aus⸗ zwei und neunzig Stücke eine
Silbergroschen⸗Stücke werden, wie die Silbergroschen, im Ringe ohne Rand⸗ ser Bildniß mit der Um⸗ König von Preußen, im Revers aber Silbergroschen, nebst der Jahreszahl und dem 12 einen Thaler Scheidemünze.
inen halben Silbergroschen⸗Stücke
Zeichen, so wie die Umschrift: 6) Das Ausgeben der neuen zwei und e soll mit dem 1. Juli d. J. beg Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi tem Königlichen Insiegel. Gegeben Sanssouci, den 28. Juni 1843. Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. 8 Mühler. von Nagler. Rother. Gr. von Alvens Savignv. Frhr. von Bülow. Gr. zu Stolberg. Gr. von Arnim.
gen Unterschrift und beigedruck⸗
von Boyven. leben. Eichhorn. von Thile. von von Bodelschwingh.
Uichtamtlicher Theil.
Inland. Landtags-Angelegenheite
zeugen würde, so finde er es doch unbillig, einen solchen Beamten, der un⸗ freiwillig abtreten müsse, ohne Pension zu entlassen. — Ein Abgeordneter der Landgemeinden erklärt sich zwar im Prinzip mit dem vorletzten Redner einverstanden, allein der vorgeschlagene Zusatz gehöre nicht hierher, sondern dahin, wo von der Pensionirung überhaupt gehandelt werde. Nachdem auf die Bemerkung des Herrn Landtags⸗Marschalls, daß sich die geeignete Stelle dazu vielleicht in Tit. IV. finde, ein Mitglied der Ritterschaft erwiedert, daß der Ausschuß bei §. 102 des vorliegenden Entwurfes die allegirte Bestimmung berücksichtigt habe, wird die Dis⸗ kussion des fraglichen Antrags bis zur Berathung des §. 102 ver⸗ schoben.
Für den §. 78 hatte der Ausschuß, in Betracht, daß die hier dem
Bürgermeister übertragene Strafgewalt nur dem Richter gebühre, und deren Ausübung im konkreten Falle zu Willkür und Mißbrauch führen dürfte, beantragt, die Schlußworte „welcher zur Erhaltung u. s. f.“ zu streichen. — Ein Abgeordneter der Landgemeinden trägt dagegen auf Streichung dieses ganzen §. an, weil hier dem Ortsvorsteher ein
0
selbstständiges Recht eingeräumt werde; im §. 72 habe man den Ortsvorsteher als das Organ der Bürgermeister bezeichnet, und als solches habe er anch diejenige Befugnisse hinsichtlich der Aufsicht über die Unterbeamten der Gemeinde, welche ihm als Gehülfen der Bür⸗ germeister gewährt werden. Bei dieser Gelegenheit mache er darauf
aufmerksam, daß in den Motiven des Entwurfs die 8§. 35, 59, 60 der ständischen Zusammenstellung von 1833 angeführt seien; indeß sei in dem jetzt vorliegenden neuen Entwurfe nirgend ausgedrückt, daß die Ortsvorsteher die Gehülfen der Bürgermeister seien. Auf diese Weise würde man den Amtmann unter dem Namen Bür⸗ germeister unvermerkt erheben, wenn dergleichen Bestimmungen, wie im §. 78 enthalten seien, in die Kommunal⸗Ordnung auf⸗ genommen würden. — Zwei Abgeordnete der Städte stimmen letzterem bei. — Ein Abgeordneter der Ritterschaft behauptet dagegen, der Bürgermeister müsse ein kleines Strafrecht über seine Untergebenen haben, indem er sonst der einzige in der ganzen Staats⸗Maschine sein werde, der kein Mittel besitze, 1
Wenn z. B. Jemand sich weigere, Wegearbeit zu thun, so sei es ein weitläuftiges und nicht zum Zwecke führendes Verfahren, darüber ein Protokoll aufzunehmen und den Weigerlichen vor das Polizeigericht zu stellen, welches bald strafe, bald nicht. Auch entspreche eine solche
einem guten Willen Folge zu schaffen.
Strafgewalt der Bürgermeister dem Französischen Gesetze, wenngleich diese Bestimmung nicht mehr ausgeführt werde. Berufung von dem Erkenntnisse müsse natürlich statthaft sein. Vom Bürgermeister werde heutzutage so viel gefordert, daß ihm auch ein Mittel zu geben sei, seinen Befehlen Folge zu verschaffen. — Ein Abgeordneter der Rit⸗ terschaft: Die in dem Regierungs⸗Entwurf dem Bürgermeister bei⸗ gelegte Strafgewalt sei keinesweges eine richterliche Attribution, son⸗ dern die Befugniß des Vorgesetzten zu Ordnungs⸗ und Disziplinar⸗
dringenden Verdachts des betrüglichen Bankerutts die 9 P ) 39 Beurt heilung undl Bericht ienne 8 81 * Fe⸗ 12 88 2D 8 9 1 1 912 44. 272 1 * 1 g 8 veraual Aintersuchung erösfnet. Derselbe wird daher von Potsdam um;, v“ Kaiserl. priv. u. freien Berg⸗- u.. ö.“ zu seinen Verautwortung auf den “ . 8 ½, 10 u. 11 ¼ Uhr. Kreisstadt Budweis in Böhmen wird über Einschreiten von Schellingischen Entqd 111p 1 1 1 V V Hüüngen 1““ 2,5. Januar 1844 Da bei diesem allgemeinen Volksfeste stets eine große sub No. Exh. 2695 de. praes. 10. Juli l. J. des Franz b über Dem Elementar⸗Oberlehrer Fasbender in Aachen, dem Ober⸗ Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der funfzehnten bestreitet, daß im Bezirke des Appellationshofes zu Köln ein Bürger⸗ 89 wnesenas gerfch. Mlelrenmant vH Netcutech lais ndeosod “ Ib. Haas als Testaments⸗Erekutor nach dem hierorts ver- Philosophie überhanpt, Mychologie und Offenba- Aufseher Schubert bei der Corrections⸗Anstalt zu Kosten und dem Sitzung wird mit Berathung der Kommunal⸗ Ordnung fortgefahren meister die Befugniß habe, Polizeistrafen auszusprechen, was nur dem Eö““ Schartmann unter der Verwar⸗ kunfe 4 2 am möglichst bald nach der An⸗ storbenen pensionirten Kaiserl. Königl. Kreisamts⸗Regi- rung des dogmasischen Christenthums Tribunalsboten und Kastellan Gladau zu Königsberg in Pr. das und zunächst der §. 76 des Entwurfs nach dem Vorschlage des Aus⸗ Friedensrichter auf Antrag des Bürgermeisters zustehe. Anders sei es ng vorge aden, daß bei seinem Ausbleiben mit der 88481 9 und darauf aufmerksam gemacht, daß, stranten Herrn Franz Karl Helfert; der vom Kaiser im Berliner Winterkursus von 1841- IIWI“ Fhrenzeichen zu verleihen. 1 chusses in folgender Fassung angenommen: freilich im ostrheinischen Theile des Regierungs⸗Bezirks Koblenz und in den Untersuchung und Beweis2 1 wenn die Expedition von zwe en hinter e er er- Foͤnj 1b - aiserl. . 8s Allgemeine Ehrenzeichen z ) 2 g 8 V 9 strheinisch 1 d 8 vefhren uezsen vesfeiner wang 9 Einwendungen sorderlich sein ollte an ng .“ Königl. Marine⸗Infanterie⸗Bataillon verabschiedete Der allgemeinen Präfung vorgelegt. 8 „Für jede Gemeinde wird vom Gemeinde⸗Rath ein Normal⸗Besol⸗ Kreisen Rees und Duisburg. Ein Abgeordneter der Städte bemerkt, G ) „ se er e - igen Einwen ungen 8 7 „ I den zwe en, Mi. li⸗ Privat⸗Kadet Joseph v. Hohenste Ile behtseier Er von 8 vhs. vön der 1. 888 eis Rees * 8— dner E15 gegen Zeugen und Dokumente, wie auch aller sich nicht ten später abgehenden Zug bestimmten Passagier⸗Bil⸗ zur Hälfte des Nachlasses des oeg 8 I 1n W X“ b 8 d ngs⸗ dee b 19 dht eg vecis Fereea 3 B der code d instruction criminelle gebe allerdings den B rg 4 etwa von selbst ergebenden Vertheidigungsgründe, ver⸗ lets ein Ende abgeschnitten sein wird. dem Testaments-Absatze 13 S . fgef bc; 9 gr. 8. 50 ¾ Bogen. Preis 4 Thlr. 11646“*“ Ab “ 89 1 nnss 8 3 fa; ert gelassen, schlägt ein das Recht der ho he cge cht hs 589 c 88 lustig gehen, demnächst nach Ausmittelung des ange⸗ Die Directi RMorl: 2 1111“*“* Seit 1901 erklörte, noclt von Jena aus, Profesaa⸗ In Be te Be hhung vom 9. Mai d. J. brin⸗ Abgeordneter der Städte folgenden Zusatz vor: 1“ gebracht worden, worauf ein Mitglied des Fürstenstandes erwiedert, schuldigten Verbrechens g s ang 8 lt 4 ¼ irection der Ber lin⸗Pots⸗ nen 6 Jahren vom Tage der Veröffentlichung dieses se. n 8 T11“ ö . “ In vha g unfene ““ . 8 Sn „Solchen unfreiwillig entlassenen Beamten kann nie eine Pension diese Befugniß, welche zur französischen Zeit bestanden, sei seit Ein⸗ 8 age der Wis- gen wir hierdur h zur oͤffentlichen 111. bewilligt werden“, führung der preußischen Verwaltung aufgehoben. Ein Abgeordneter lungs⸗Prämienscheinen die neunzig Serien: 1 . b
auf die gesetzliche S trafe erkannt Ediktes sein Erbrecht um 1 J116A“ g. T 4 —.S . E b 0 gewisser hiergerichts gel⸗ B 1
und das Urtel in sein zurückgelassenes Vermöc en und 8 2. — 2 88 . Mipr⸗ hlerg ots ge 114“ 88 —
und — 1 ck - . 8 . 8 v. e. senschalt getrieben, das System selbst, welches sei- 4 ““ 8 4 8 8 “ 1
sonst, so viel es geschehe 1 damer Eisenbahn⸗Gese llschaft. end zu machen, als im Widrigen nach Verlauf dieses Tat v “ Se- LIIIeeeeee 284. 341 worauf der Referent entgegnet, von Pensionirung der Kommunal⸗ der Landgemeinden erläutert: In §. 78. sei nicht von Polizeistrafen,
8 1 J“ 7” 1 160. 505 330. 594. 599. 612. Beamten sei überhaupt im ganzen Entwurfe keine Rede, daher sondern von Ordnungsstrafen die Rede, welche der Bürgermeister
344. 353. 366. 454. 457. 459. 460. 505. 540. 594. 599. 2.
n kann sofort, an seiner Per⸗ zeitraumes desse Fr 0 nen Darstellungen der N- 88 J “ 8 72, 1ö1 8 sen Erbtheil sammt Interessen nach de Natur- und TPranscendental- son aber, sobald man seiner habhaft würde vollstie e 5 — E111“ 8 88 habh reckt ilosophie zum Grund lie 8 1 G 89 4 v2g 8 1 4 2 8 5 1 en Fä— des Paragraphen keine solche Ver⸗ egen seine Unterbeamten verhänge, um sie zur Erfüllung ihrer
21. 755. 835. 851. 983. 994. 1045. 1052. 1063. 1067. trete auch in den Fällen des Paragraph solch gegen se ge, g ih
8 . 8 8 2 51 5271 2582
Bei der zum 3. Julti d. einberufenen General⸗ det werden würde. welche er für die Alleinige zu halten die Keckheit 1096. 11 1161. 1201. 1245. 1328.
werden wird.
Berlin, den 13. Juni 18ñ43. 1 1337. 1343. 1379. 1380. pflichtung für die Gemeinden ein. — Der vorige Redner: Pflicht anzuhalten. Auch im Bezirke des Appellationshofes bestehe
Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. leinig, 16 11““ 14“ 1714. 8 19. Die Regierung habe nach diesem Paragraphen die Befugniß, der Grundsatz, daß der vorgesetzte Beamte gegen den Untergebenen
1 Versammlung Bebnfs zee a v (L. S.) Budweis, den 11. Oktober 1842. habe.“ Ueber den vierzigjährigen Verlauf, wie oft 1386. 1406. 1450. 1553. 1556. 1615. 1668. 1670. 1714. 4749. unfreiwillige Entlassungen zu verfügen, und könne deshalb auch Ordnungsstrafen ausspreche, der Landrath gegen den Bürgermeister
Nöoibnt⸗ 1 1u . Versamn ung Behufs einer anderweiten Beschlußnahme diese Aufstellung in wechselnden Gestalten imme 8 1774. 1774. 1778. 1800. 1805. 1906. 1935. 1959. 1977. 2017. 3111“ srechen: in Vors⸗ sichtige, di ; s : volle di Grundsatz auf ben s werde die Ver⸗
Nothwendiger Verkauf im Wege der Re⸗ in Folge der nicht erlangten Königl. Sanction der in nur bis an die L. jiscl “ 033. 2038. 2056. 2068. 2098. 2112. 2142. 2147 2163 2213. die Pensionirung aussprechen; sein Vorschlag beabsichtige, dies zu u. s. f.; wolle man diesen Grun satz aufgeben, so werde die Ver⸗
1 7 88 1 ·= ¹ 1 9 2 e Lösung der gordische ote 1 2033 009382 2 0 S. 2098, 24112. 20 42. 2147. 2163. 2213. . 97 1, 88* 8 C1““ 8 „ 8 8 82 8 . 1 ⸗
ss 9 subh EE1X“ der am 26. April d. J. abgehaltenen General⸗Versamm⸗ D f⸗Packett gebracht wurde 8e h 1.“ 1 8 8 2268. 2407 2436 2419. 2451. hintertreiben. — Ein anderer Abgeordneter dieses Standes wünscht, waltung eerschwert, wogegen ein Abgeordneter der. Ritterschaft
2 Stadigerich zu Berlin, den 10. Juni 1843. lung angenommenen Maßregel zu Beschaffung der zum Dampf⸗Packe tfahrt ““ ““ Db“ 2220. 2233. 2241. 2246. 2257. 2268. 2407. 2436. 2449. 2451. daß die Pensionsfrage überhaupt zur Diskussion gebracht werde, weil sagt: Es sei genug zu bedauern, daß die Landräthe diese Befugniß Das in der alten Jakobsstraße Nr. 135 belegene Weiterbau von Oppeln bis Neub 5 JJö141“
Rhein⸗Provinz. 1 strafen beruhe in der Hierarchie der Behörden und sei ohne Lähmung
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Düsseldorf. Achtzehnte Plenar⸗ Sitzung, am 14. Juni. des Dienstes unentbehrlich. — Ein Abgeordneter der Landgemeinden
letzten Berechnung in Folge der weiteden Anordnung des — znd liege, und das Er, um sich bezogenen Testamentes zur Stiftung eines Kranken⸗ Harin immer, zu orientiren, blos für sich besessen
Ober⸗Schlesische Eisenbahn. bettes in dem hiesigen Armen Krankenhause verwen- kabe, öffentlich als die Philosophie aufzustellen, 7111. 7
1 erun nöthigen Fonds zwischen Data. Die leber Lerhenden, als “ 2453. 2173. 2506. 2513. 2515. den Gemeinden nach seiner Ansicht diese Last nicht aufzuerlegen sey. haben; deshalb müsse man sie nicht noch weiter ausdehnen.
Frnbage Bruhnsche Grundstück, abgeschätzt zu 14,245 veibes e gr. 9 Pf., soll wegen nicht belegten Kauf Artionairs entweder persönlich erschienen oder statuten 9. Faiges hte Tö1““ schönen und Fren einmal historisch wussten. Auch nachdem der Viel Die Ziehung der 9000 Nummern, 1b 8 cl⸗ seiner Heimat sei der Fall vorgekommen, daß die Regierung der Bürgermeister nicht zustehen. Thue ein Feldhüter, Pitestiete oder V gemäß Vollmacht ertheilten, damit nicht, wie in der Dampfschiffe: „Alerxandra“, Capt. H. H Schütt, „Ni versprechende 1834 gegen Cousin und Hegel halten, wird am 16. Oktober dieses Jahres und an den dara Gemeinde die Pensionirung eines Beamten aufgebürdet, der seine un⸗ Nachtwächter seine Schuldigkeit nicht, so möge der ürgermeister den
E1“ 8 genden Tagen, stattsinden. freiwillige Entlassung selbst verschuldet habe. — Ein Abgeordneter Antrag auf dessen Absetzung stellen; denn von einer Gefängnißstrafe Die Taxe dieses Grundstücks, so wie der Hvpotheken⸗ sich betheiligten, Beschlüsse zu Gunsten einiger Geld- abend, den 6. Mai, von Lübeck, und am Sonnabend, 111“ nehmens, als so lange die Actien noch unter pari stan- den Sonnabend geht ein Schiff von jedem der beiden Kaayser. Wentzel. 8 haltenen unzweckmäßigen Grundsätzen über die Pensionirung bestan⸗ Auf die Frage des Herrn Landtags⸗Marschalls erklärt sich die
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Z über das Vermögen des hiesigen Frucht⸗ Bemelkenswerth ist es, daß der Verwaltungsrath für 8 ee G 99 11“ von Lübeck nach ohemlichen hervorruft, ist zu danken, dass der Ge-G- Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister Thema der Pensionirung aus dem jetzigen Entwurfe weggelassen wor⸗ Ein Abg. der Städte erklärt, unbeschadet des eben ausgesprochenen heh.e seglers 828 C. Graehlert bei dessen bedeutender den säliecen Antrag in voriger General⸗Versammlung . Preise der Passage snv es — ünc. 1 heimerath v. Schelling sich bewogen fand, in von Ladenberg, von Zehdenick. den sei. Es dürfe diese Frage nicht wieder aufgerührt werden. — Antrages so müsse er doch bemerken, daß er selbst sehr oft sich in dem so werden 8 - Konkurs erkannt worden, Uer eiches . versprechende Scheingründe vor vorigen Jahre; die d Ausschiffung geschtole im aussergewöhnlichen Vorträgen vor ganz Berlin seine Der Kaiserl. Russische General der Kavallerie und General⸗Gou⸗ Ein Abg. der Landgemeinen behauptet, daß, wenn die Regierung die un⸗ Falle befunden, Ordnungsstrafen auszusprechen. Der Antrag auf des alle diejenigen n.onstatirung des Passiv⸗Stan⸗ schirbenbe VI“ d an die Kronstadt und Travemünde: die Abffihr ges neue, his jetzt für unmöglich gehaltene, seiner frü- verneur von Moskau, Fürst Dimitri Galitzin, von Moskan. freiwillige Entlassung aussprechen dürfe, sie auch die Pensionirung des Absetzung säumiger Unterbeamten sei schlimmer als die Ordnungs⸗ sein Vermögen Forderungen ö“ ünd 2 Ct. kein Hinderniß g shdiat die Fei feeill dte ba münde findet um 3 Uhr Nachmittags statt. Anmel “ 1 der vahren nur noch hinzu- Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Thoma, Entlassenen verfügen könne; Ersteres involvire gewissermaßen schon das strafe, welche vermitteln und das Strafrecht ermäßigen solle. — Ein durch geladen, solche in dem auf den ehe nee is zeichnung nöthig werdende Gelder Em iehlng von den dungen geschehen in Lübec 1“”“ Direktor der 2ten Abtheilung im Ministerium des Königl. Hauses, nach Letztere. Eine Pensionirung der entlassenen Gemeinde⸗Vorsteher dürfena⸗- Abg. desselben Standes fügt hinzu, das Absetzen sei überhaupt eine - d Mts., 8 9 8 1 be 8 g- L b b . 8 8 . 2 [gedachtes gt, elches ganz eutsch- re 1 7 8 „17 . g1. 8 4 or V . 7 — 8 o Q 3 f . r ““ 10 Uhr, angesetzten peremtorischen Liquida- einzelnen Actionairen über 1 pCt. Kosten verursacht im Comtvir der Dampfschifffahrts⸗ land gesprochen sei. Sollte es abermals im Von. Rissingen. türlich nicht stattfinden; wohl aber sei sie bei Feldhütern, Polizeidienern schlimme Sache, weil die Leute dadurch brodlos würden; besser seien 88 vexeühg ö zu bescheinigen und deren habe, 20,000 Thlr. kein Gegenstand sey gegen die be h; Gesellschaft. lesungs- Saale verhallen? deswegen ungeprüft ange u. dgl. denkbar. Er schlage deshalb vor, einen besonderen Paragraph über kleine Disziplinarstrafen. 2. er Referent: Er könne sich mit einer 6 . ee..⸗. deduziren, auch über die ruhigende Sicherheit, das ganze Kapital beisammen zu Lübeck, im März 1843. staunt oder unverstanden verkannt werden? Dr. das Pensionswesen dem Entwurfe einzuverleiben. — Der Referent Strafgewalt des Bürgermeisters nicht einverstanden erklären, weil des konkursivischen Ve saheen. oeen zur Sistirung haben, und, wenn eine neue Actienzeichnung zum No Paulus giebt neben den geschichtlichen Notizen äußert hierauf, die Entscheidung der Frage hänge davon ab, was deren Ausübung wider den Grundsatz streite, daß Niemand in eigener zu äußern bei Strafe des Beschlüsse sich vnecegpsthe geschehen solle, die alten Actien sofort im „ seine beleuchtende und berichtigende Kritiken in nach den im §. 77 bezogenen hinsichtlich der Suspension, Entsetzung V Sache Richter sein dürfe. Der Bürgermeister spreche Strafen aus, 9 7 1 g 9 1 2 fde —4 2 . 2 2 „1. 8 1 8 2„ „,77, Der. y 3 . 8 8 1. . 2 8 1 schlusses und resp. der anzunehmenden Eimenden Aus⸗ Lee ssfen Hns Fesgh “ Liter ar ische Anzeigen Noten und Abhandlungen verbunden mit dem zur und unfreiwilligen Entlassung der Staatsdiener bestehenden Grund⸗ wenn seinen Anordnungen nicht Folge geleistet worden, wenn er also die Beschlüsse der Mehrheit. willigung in Gründe ins Auge Fvelccgens mahc 2ee-ge — ) 24 ’* “ Iö“ E“ Vor- sätzen in Betreff der Pensionirung Rechtens sei. Die Allerhöchste gewissermaßen persönlich verletzt sei. Der moralische Einfluß reiche
1 20 8 7 * 9 3, he 2 e . ⸗* . räge. 2 9 8¼ 190 2n 2 8 rWel- „ 4 52 8 6 „ ö 1 6 2 8 8 8 2202 gzor 6 1 . *, 14 8 4 8 1 9 3 1 1
vI“ T. Trautwein in Berlin, Breie ense Nenen, ehents nest Reten nien, e Uebenwei- gende Beraronfag becrefene en e vunlung (Nr. 20) enthalt fok. Kabineis⸗Hrdre vom 21. Februar 1823 enthalte daräber nichts, und] brigens schon hin, seinen Befeblen Nachdenes zu geben, wie dies
1 “ und Assessores des Stadtgerichts. 8 V Actien die Einzahlung portofrei geschehen mußte, mithin Straße Nr. 8, ist so eben ersch 1 89 nten Utoh absehter ee mha fan historische Schrist-Er- gende Verordnung, betreffend die Ausgabe von zwei und einen hal⸗ sei ihm auch anderweit nichts Näheres bekannt. — Ein Abgeordneter auch in jedem großen Handelshause in dem Verhältniß des Chefs zu
“ 3 Teßmann. 1 1 pCt. Spesen wohl nicht entstanden seyn können, da⸗ G qau 9 1““ klärung, für den historisch-idealen Christus des ben Silbergroschen⸗Stücken Scheidemünze. Vom 28. Juni 1843. der Städte erklärt, auch er wisse keine Auskunft darüber zu ertheilen; den Angestellten sich zeige. Ueberdies könne nach §. 74 auch die Kün⸗ 1“ 57 die Ueberlassung von 40,000 (nicht 20,000 Thlr. Dul ante, (Fr., Magnificat in der neuen Testaments, für christlichen Pflichiglauben ge- 8 Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von jedoch seien ihm Fälle bekannt, wo den unfreiwillig Entlassenen Pen⸗ digung des Dienstes erfolgen. — Ein Abg. der Ritterschaft muß diese 11II“ 8 2 pCt. Provision) für die vorschießende Gesellschaft bisher noch nicht edirten Original⸗Partitur mit bei⸗ gen die Positivität, welche selbst die Philosophie 8 Preußen c. ec. 1 8 8 8 sionen bewilligt worden. Er trage sonach auf folgenden Zusatz zum Ansicht bestreiten, weil danach überhaupt kein disziplinarisches, son⸗
Nachdem in Gemäßheit der Bestimmung im §. 6 des Gesetzes über §. 77 an: „Solchen unfreiwillig entlassenen Gemeinde⸗Beamten und dern blos ein persönliches Verhältniß stattfinden werde. Der Bür⸗
11“ 3 6 doch etwas rosßmiüth b „„ NAIeee e . 92 4 „ 8 17* . Alle diejenigen, welche an das von dem Ti e vwas zu großmüthig, hingegen der Berücksichtigung gefügtem Klavier⸗Ausz Preis 1 Thlr zur Versöhnung mit den unbiblischen Theilen des 1 1 1 59 Hes meister Paatermöller an die hiesige g. z. 1. nach emösehlenswerth zu seyn scheint, wie endlichs dag Drns de. hasensaaege. Pfels; “ kirchenglaubens in einen putativen Dogmenglauben die Münzverfassung vom 30. September 1821 die allmälige Einziehung der überhaupt allen anderen im Dienste der Gemeinde Angestellten, kann germeister spreche die Disziplinarstrafe im Interesse des Dienstes aus, kaufte, an der Knopfstraße sub No. 36. hierselbst bele⸗ rücksichtigung en vhe Steigen der Actien feine Be⸗ Preis 10 Sgr. 8 verwandelt. Es ist Zeit, dass das nunmehr durch alten Ecse da FsI EET“ e. b Be⸗ niemals eine Pension bewilligt werden, wenn solche nicht durch eine nicht weil er persönlich verletzt sei, sondern um den Dienst aufrecht Forde 12 e . 1 h- en er. einen mo hten, dem die vorschieße Ges Sld 4 b 8 sber. bemtihe. 886 1 g . 5 s gegebe rde, eteorische 1. Fgze; s 4 . iß z Nerkehrs n F „22 b —. Fi 2 eordneter der itter cha pri t ich hierg egen aus estoßen; der §. 78 enthalte nichts, als was akti 494 deren Anmeldung und Ver fication in einem nommenen Aetien den d hafg n 6, as shhensben Bb . 4 dieser Shecgeneh sar Fmas en turse an dns en de g.. . 55 .„ unfreiwillige Entlassung sehr ”f die Folgs langer EEE11“ 15 etwas Neues einführen, welche sie pari übernahmen, verkaufen konnen vr- d “ . ““ in Stücken zu zwei und einem halben Silbergroschen abgeholfen wird, N Dienste und hohen Alters ohne Schuld sein könne, und der Entlassene streiche. — Ein Abgeordneter der Städte — 8 Sache sei:
B 1 1 b “ verordnen Wir auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: sich nicht immer selbst von der Nothwendigkeit seiner Entlassung über⸗ des Referenten, als ob der Vorsteher Richter in eigen
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wäre es sehr wünschenswerth, wenn die auswärtigen Set. P T111““ LECb11112134“ warteten und vertrauten Gund rühmten, was sie nicht heute gesogen worden sind. Noch ein Abgeordneter der Städte stimmt bei, indem er bemerkt, in Ein Abg. der Landgemeinden: Eine richterliche Strafgewalt solle dem
aus Münchener Vorlesungen scahnet. Der Freige
11h. Fctens, 8 78 r mitta gs 11 Uhr, vorigen General⸗Versammlung, zum Nachtheil der ur ne A1.“ G. B. Bos, und Naslednif“, Capt. eine srosse, aber in der Hauptsache letzte Umände- er Berichtsstelle resubhastirt werden. serünglichen Aectionaire, welche doch mit einigem Risteo C. N. Heitmann, beginnt in diesem Jahre am Sonn ö““ e gf Berlin, den 1. Juli 1843. der Städte: Der Hauptgrund, weshalb die früheren Landtage den könne überhaupe keine Rede sein und Geldstrafen würden nichts aus⸗ 9 si 6 CGIT 2 . 7 28 2 inder, Aussle geste 7 . . 8 . 8 , — 7942 C 7 8 —₰ ., n“ 7 2 8 6. 8 2 8 rorl “ tglehenes fünzusehen Das Meist matadore, welche sowohl beim Entstehen dieses Unter⸗ den 13. Mai neuen Stols, von St. Petersburg. Je⸗ 114““ . 1“ General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. Entwurf der Kommunal⸗Ordnung abgelehnt, habe in den darin ent richten. Er schlage vor, den ganzen §. zu streichen. “ 1 V den, keinen sonderlichen Patriotismus zeigten, gefaßt Plätze ab; zuletzt am 4. Nopember von Lübeck und bigkeit eines Regenten, der, wo Er selbst sprichr 8 den. Es sei daher auch nicht gerathen, hier eine negative Bestim⸗ ganze Versammlung damit einverstanden, daß die im §. 78 vorgese⸗ ““ werden können. am 11. November neuen Styls von St. Petersburg, die Veröffentlichung der Wahrheit und des Wahne “ mung aufzunehmen, weil auf den Antrag des Landtags das ganze hene Gefängnißstrafe jedenfalls unzulässig sei.
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Gesetze und Verordnungen.
Stein der Weisen noch selbst als echt zu bewähren.