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898 pgannacsh
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Die auf dem Rittergute
Buschkau,
Danziger Departements, eingetragen stehenden west⸗ preußischen Pfandbriefe ohne alle Ausnahme sind zur Ablösung gekündigt. Es werden daher die Inhaber derselben aufgefordert, diese Pfandbriefe in coursfähi⸗ gem Zustande nebst laufenden Coupons spätestens bis zum 15. November 1843 bei der betreffenden Provinzial⸗Landschafts⸗Direction niederzulegen und dagegen die Zahlung des Nominal⸗ Betrages der hier gekündigten Pfandbriefe nebst Zinsen bis Weihnachten 1843 in dem nächstfolgenden, den 2. Januar 1844 anfangenden Zahlungs⸗Termine in Empfang zu nehmen.
Wird die Zahlung nicht bei der betreffenden Depar⸗ tements⸗Kasse, sondern bei der General⸗Landschafts⸗ Kasse hierselbst gewünscht, so muß dieses vier Wochen vor dem Zahlungs⸗Termine angezeigt werden.
Sollten die vorgedachten gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. November 1843 der Landschaft eingereicht werden, so haben die Inhaber, nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Juli 1838 (Gesetz⸗Sammlung pro 1838 S. 266), den daraus entstehenden Zinsen Verlust sich selbst beizumessen und die Einleitung des vorschriftsmäßigen Präklusions⸗Verfahrens zu erwarten. Mazrienwerder, den 27. Juni 1843.
Koöönigl. westpreuß. General⸗Landschafts⸗ (gez.)
D.
Direction. Freiherr von Rosenberg.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Das in der Lindenstraße Nr. 121 belegene, im Hy⸗ pothekenbuche des hiesigen Königl. Stadtgerichts von der Friedrichsstadt Vol. 24. No. 1698 verzeichnete, den Er⸗ ben des Gastwirths Berthold zugehörige Grundstück soll auf den Antrag der Erben Theilungs halber im Wege der Licitation aus freier Hand verkauft werden. Zuͤr Abgabe der Gebote ist ein Termin
auf den 17. Juli d. J., Nachmitt. 4 Uhr, in dem genannten Grundstücke selbst vor dem Kammer⸗ gerichts⸗Assessor Fleischer angesetzt, zu welchem Kauflu⸗ stige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß im Falle eines annehmlichen Gebots mit dem Ab⸗ schlusse des Kaufvertrages verfahren werden kann. Das Grundstück ist gerichtlich auf 7229 Thlr. 28 Sgr. ge⸗ schätzt. Die Taxe, der Hypothekenschein und die Kauf⸗ bedingungen können vor dem Termin in der Registra⸗ tur des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden.
8 Berlin, den 16. Juni 1843. Königliches Vormundschafts⸗Gerichts
Opiannitmachung. Die unbekannten Erben 1) der am 26. September 1840 zu Kirchhayn, Luckauer Kreises, verstorbenen separirten Lieutenant Beutler, Marie Caroline geborenen Hartmann, und 2) der am 31. Januar 1839 zu Züllichau verstorbe nen verwittweten Majorin von Troschke werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche im Termine am 1. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Referendar Riedel, im Instructions⸗ zimmer des Königl. Ober⸗Landesgerichts hierselbst, ent weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Ulrici, v. Beyer und Justiz⸗Kom⸗ missarius Marquardt in Vorschlag gebracht werden, an⸗ zumelden und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls bei ihrem Ausbleiben der Nachlaß der Verstorbenen als berrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen wer⸗ den wird. Frankfurt a. O., den 31. Januar 1843. Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
Im Hopothekenbuche des im kottbusser Kreise belege⸗ nen Ritterguts Laasow stehen sub Nr. 6 (Nr. 5) aus der Schuldverschreibung vom 25. Januar 1812, gericht⸗ lich rekognoszirt den 5. Februar ejusdem anni, 200 Thlr. Conventionsgeld zu 5 Ct. Zinsen für den Domai nen⸗Aktuarius Christian August Brunn in Peitz ex de- creto vom 6. März 1812 eingetragen. Diese Post soll nach einer Privat⸗Quittung des ꝛc. Brunn vom 18. Mai 1828 getilgt sein, zur Löschung derselben ermangelt es aber an der erforderlichen gerichtlichen oder notariellen Quittung des Gläubigers; der Aufenthalt desselben ist jedoch unbekannt. Es wird daher der vorbenannte Do⸗ mainen⸗Aktuarius Christian August Brunn oder im Fall seines Ablebens dessen Erben, Cessionarien oder die sonst in seine Rechte getreten sind, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche an das gedachte Kapital der 200 Thlr. und Zinsen in dem auf
den 25. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Referendarius Burscher, in unserem Instructions⸗Zimmer hierselbst anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit denselben, unter Auferlegung eines ewigen Still⸗ shwesgens, prälludirt und demnächst auf den Grund
— der eingereichten Quittung über die
16. 6b nede ödas 9 der vis 718 1g
2 4 * Hopo ekenb 6
Lagsau gelssc edeg h Hypothekenbuche des Guts
“ 8 O. den 13. Juni 1843. “ Preuß. Ober-⸗Landesgericht. öu — Ediktal⸗Citation.
1“ MNachdem über das Vermuü
oge r
Suthoff hierselbst durch Verssegude⸗ Konkurs eröffnet worden, werden säͤmmtlich beka 89 Gläubiger hiermit vorgeladen, im Termin de enge tember, Vormittagsc. 11 Uhr ” 5„ep⸗ Landesgerichts⸗Assessor Pfeiffer persönlich 8 See. zulässige Bevollmächtigte, wozu die Justiz⸗-Kommis rien Harte und Pabst in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Konkursmasse 6 bührend anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen
Diejenigen Gläubiger, welche in diesem Termin nicht erscheinen, sollen mit allen ihren Forderungen an die Konkursmasse präkludirt und es soll ihnen dieserhalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Magdeburg, 23. Mai 1843.
is. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
1
V
gemeiner
8 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. Januar 1843.
Das in der Rittergasse Nr. 3 belegene Grundstück des Hauptmanns a. D. Roeder und der Geschwister Fae⸗ gerichtlich abgeschätzt zu 6709 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf., oll wegen Aufhebung der Gemeinschaft
am 1. September, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden zu diesem Ter⸗ mine bei Vermeidung der Präklusion hierdurch vorge⸗ laden.
ger
MNNothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. März 1843. Das in der Mühlenstraße Nr. 34 belegene, vorher
Schmidtsche, jetzt Skodowskysche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8209 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf., soll wegen nicht erfolgter Belegung der 6850 Thlr. betragenden Kaufgelder am 3. November 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle resubhastirt werden. Taxe und Hopothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. April 1843.
Das in der Papenstraße Nr. 22 belegene Sacuber⸗ lichsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8277 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., soll
am 1. Dezember 1843, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Zu diesem Termine werden die unbekannten Neal⸗ Prätendenten unter der Warnung der Prällusion hier⸗ durch vorgeladen.
DWeanumnhu g Nothwendiger Verkauf zur Auflösung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 20. Mai 1843.
Das in der Lindenstraße Nr. 92 belegene Kemnitz⸗ sche Erb⸗Grundstück, taxirt zu 7979 Thlr. 25 Sgr., soll zur Auflösung der Gemeinschaft am
6. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter der Verwarnung der Präklusion und die nicht aufgefunde⸗ nen Hypotheken⸗Gläubiger, Kaufmann Rehfeld, Buch⸗ drucker Müller, oder deren Erben, und der Uhrmacher Winkler, zur Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch öf⸗ fentlich vorgeladen.
Bekanntmachung.
82 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10. Juni 1843. „Das in der Linienstraße Nr. 29 belegene Richtersche Grundstück, taxirt zu 7493 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf., soll am 6. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
28 Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Juni 1843. Das in der Gartenstraße Nr. 25 belegene Siebert sche Grundstück, taxirt zu 11,708 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf., soll am 1 16. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und H9 pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Oeffentliche Vorladung. Ueber den Nachlaß des im März d. J. gestorbenen hiesigen Kaufmanns David Block ist der Konkurspro⸗
zeß eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf den 11. September d. J., Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Stadtgerichtsrath Pflücker in un⸗ serem Parteien⸗Zimmer anberaumt worden. 8
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit
seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Breslau, den 23. Mai 1843.
Königl. Stadtgericht. II. Abtheilung. 8
Edikial⸗Ettatlkon. Bei dem unterzeichneten Gerichte ist auf die Todes⸗
Erklärung des schon seit einer Reihe von Jahren ab⸗ wesenden Johann Georg Hellmundt von hier, dessen Vermögen, zu Gelde veranschlagt, ungefähr 505 Thlr. beträgt, angetragen worden.
Es ergeht daher nicht allein an den ꝛc. Hellmundt
selbst, sondern auch an seine etwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch die Aufforderung, sich schriftlich oder persönlich, spätestens aber in dem auf
den 17. April 1844
in unserem Geschäfts⸗Lokale zu Langensalza (Kornmarkt Nr. 172) anberaumten Termine zu melden, widrigen⸗ falls der ꝛc. Hellmundt für todt erklärt und sein Nach⸗ laß den sich legitimirenden Erben, nach Befinden aber dem Fiskus, als Eigenthum zufallen wird.
Denjenigen, welche die Wahrnehmung ihrer Gerecht⸗
same einem Bevollmächtigten übertragen wollen, werden dazu die zu Langensalza wohnhaften Rechts⸗Anwalte, der Herr Justizrath Goeschel und die Herren Justiz⸗ Kommissarien Bürger und Werner in Vorschlag gebracht.
Ufhoven, den 20. Juni 1843. Adelig Goldackersches Patrimonial⸗Gericht.
Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn.
◻
Tägliche Dampfwagenzüge vom 2. Juli
2 A. ersonenzüge.
Abfahrt von Berlin Nan 6 Uhr 30 . Ab. 6 Uhr 30 M. 8 ⸗ Frankfurt 8b6beeee Ankunft in Frankfurt 9 ⸗ 15 =⸗ ⸗ 9 ⸗ 40 ⸗ ”n ,. Berlin „ 9 ⸗„ 30 ⸗ 10 ⸗ 10 ⸗ Mit den Personenzügen werden zwei Klassen von Per⸗
onenwagen IJ. 1., e 2. 17 v und II. Klasse, Equipagen und Eilfracht
1 B. Güter⸗Züge. Abfahrt von Berlin Morg. 11 Uhr — Min. — ⸗ Frankfurt ⸗ 11 ⸗ 30 ⸗ Ankunft in Frankfurt Nchm. 2 Uhr 45 Min. ⸗ ⸗ Berlin ⸗ 3 1416 „
Mit den Güterzügen werden Personen in Personen⸗
wagen II. Klasse und auf Stehplätzen, so wie Fracht⸗ güter und Vieh, befördert.
Der Verkauf der Passagier⸗Billets geschieht bis 5 Mi nuten vor dem Abgange der Züge; die Passagiere auf den Zwischenstationen haben sich jedoch ³ Stunde vor der bestimmten Abfahrt einzufinden. Das Passa gier⸗Gepäck muß in jedem Falle mit dem Namen des Eigenthümers und dem Bestimmungsort deutlich
bezeichne, ine halbe Stunde vorbgang der Züge, unter Vorzeigung des Fahrbillets, in die Passagier⸗Gepäck⸗Erpedition abgeliefert werden; die Einlieferung der Equipagen und Eilfracht
muß eine Stunde, diejenige der Güter in die Waaren⸗Magazine auf den Bahnhösen zur Ver sendung mit den Güterzügen jedoch m Abend vor Abgang der betreffenden Züge erfolgen. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs⸗Re
glement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist.
Wegen der Fra n kfurter Messe müssen die
Vergnügungsfahrten nach Erk⸗ ner and zuric am 2,,5., 9. u. 10. Juli ausgesetzt werden und beginnen in der bis⸗ herigen Art mit den ermäßigten Preisen erst wieder am 19. Juli c.
Berlin, den 28. Juni 1843.
Die Direction der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft.
In Sachen den Naßlaß des am 7. Februar d. J. in hiesiger Stadt verstorbenen vormaligen Kastellans in Königlich Niederländischen Diensten, Johann Heinrich Grethen, aus Isernhagen im Königreiche Hannover ge⸗ bürtig, welcher seit einer Reihe von Jahren zu Racot oder Radzot bei Kosten wohnhaft gewesen ist, betreffend, werden auf den Antrag des Nachlaß⸗Kurators alle die⸗ jenigen, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an jenen Nachlaß zu haben vermeinen, Behuf deren Angabe und Klarmachung in dem dazu auf
den 7ä Agaitst d. F., Vormittags 10 Uhr, im Gebäude des Herzogl. Kreis⸗ gerichts hierselbst angesetzten Termine zu erscheinen, bei Strafe des Ausschlusses hierdurch vorgeladen. Decr. Braunschweig, den 28. April 1843. Herzogl. Stadtgericht 2ten Bezirks. Ed. Riesell.
Packet⸗(Post⸗) Fahrt von Ham⸗ burg nach New⸗Vork.
Die rühmlichst bekannten Packet⸗ (Post⸗) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen:
Franklin, Howard, ⸗ Newton, ⸗
Stephani,
Capt. Sleeboom, 25. Juli, Paulsen, 15. August, Wienholtz, 15. September,
8 Flor, 25. Oktober, Washington, ⸗Krüger, 25. November, Franklin, „ Sleeboom, 15. Dezember,
und so weiter monatlich in derselben Ordnung.
Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kasüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere 1 richten die bekannten Herren Agenten des Unterzei neten, so wie auf portofreie Anfragen8 Rob. M. Sloman in Hamburg,
Eigenthümer dieser Packetschiffe.
2
„* 2 2 2 Literarische Anzeigen. lllen Freunden der Wasserheilkunde und Allen, welche sich mit dieser Kur bekannt machen wollen, kann fol⸗ gende Schrift mit Recht empfohlen werden: Prießnitz und Gräfenberg. Aus meinem Tagebuche zur Unterhaltung und Beleh⸗ rung aller derer, welche auf dem Gräfenberg gewesen sind, oder solcher, die sich einer Wasserkur dort oder anderswo unterwerfen wollen.
Nebst einem Anhange, der die Behandlung einiger Krankheiten und mehrerer der jüngst dort vorgekommenen Krankheitsfälle enthält.
Von Theodor von Robbe.
8. Velinpapier. Geheftet. 1 Thlr. 7 ½ Sgr. Das Buch ist durch alle Buchhandlungen zu be⸗ ziehen, in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg
F 2z „9. Oldenburg, im Mai 1843. Schulzesche Buchhandlung.
Als Fortsetzung ist so eben erschienen:
Deutsches Familienbuch
viertes Heft. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen, in Berlin
durch Alexander Duncker, Königl. Hof⸗ buchhändler, Franz. Str. 21.
11I1I1A1“ für die Literatur des Auslandes. Redigirt von J. Lehmann.
Auf diese in unseren Verlag übergegangene Zeit⸗ schrift nehmen wir für den am 1. Juli neu beginnen⸗ den Band Pränumerationen an: halbjährlich mit 1 ½ Thlr., vierteljährlich 22 ½ Sgr., wofür das Journal dreimal wöchentlich ins Haus gebracht wird. ““ Veit &. Comp., vG1“ Jägerstraße Nr. 25.
Relation aus Kriminal-Akten.
burg, Kirch⸗Platz Nr. 4, ertheilt.
Bei F. A. Herbig in Berlin ist erschienen: Versuch, die Anhänger
2 924 7 2 9. Hegel's und Schelling's durch eine vernunftgemäße Offenbarungslehre zu versöh⸗ nen. Von Dr. J. Thürmer. gr. 8. 1843. 12 ½ Sgr.
Eine Schrift, aus gründlichen philosophischen For⸗ schungen hervorgegangen, durch die jeder Gebildete, na⸗ mentlich der Gelehrte und Denker, welcher Richtung er auch angehört, zur beruhigendsten Ueberzeugung ge⸗ führt werden wird.
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Critik Entwurfs des Strafgesetz⸗ buches
für die Preußischen Staaten. Von b 8* — — — J. D. H. Temme, Königl. preuß. Kriminalgerichts⸗Direktor. Erster Theil. geh. 1 Thlr. 5 Sgr. Berlin, 1843, Neu⸗Köln a. W. 19. Rücker u. Püchler. Wir machen auf diese Schrift um so mehr aufmerk⸗ sam, als sie unter Benutzung der Vorarbeiten des Ent⸗ wurfs bearbeitet ist. — Der zweite Theil wird in eini⸗ gen Wochen nachfolgen. Bei Herrn Im. Müller in Leipzig und dem Un⸗ terzeichneten ist für 2 ½ Sgr. zu haben:
Verzcichnßß der aten Manuskripte, Ur⸗ kunden, Münzen, Kupferstiche, Holzschnitte, Gemmen, Antiken und Siegel⸗Abdrücke, des Con⸗ chilien⸗ m Mineralien⸗Kabi⸗ nets, der römischen u deutschen Alterthümer ꝛ* aus dem Nachlasse des ver⸗
storbenen Herrn Pastors Niesert, welche zu Mün⸗ ster in Westphalen nach Beendigung der Auction der Bibliothek (beginnend den 29. Juni), durch den Herr Komm. Diekhoff verkauft werden sollen. Muünster, den 2. Juni 1843. H. Hei8
In allen Buchhandlungen, Berlin bei /F. Dümmler, Linden 19, ig ze baben;
.
Gottschalk, Taschenbuch für Rei⸗ sende in den Harz. ae Auflage, mi
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8 13. Mit e. kolor. Zeichnung sämmtl. preu⸗ ßischer Orden und Ehrenzeichen. Preis 1 Thlr. 25 Sgr. 3
Leipzig, den 26. Juni 1843. B. Hermann. Bei Gebhardt & Reisland in Leipzig ist s0 cben erschienen und in der Hirsch waldschen Buchhandlung (Burgstr. 23), vorräthig: .
rae Germanicae exHelveticae
Editio secunda. Pars I.
1 8 . (Der zweite Band erscheint binnen kurzern.)
ete. etc.
gch.
In allen Buchhandlungen ist zu haben: — . * 5 2½ 8DIs“
(des berühmten Kriminalisten) Anleitung zur Abfassung einer
4. Berlin, 1843. Verlag v. Heymann. Pr. 5 Sgr.
8 3
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2⁴ 4 242 Ppensions-Offerte. Für einen Knaben von Stande bietet sich vortheilhafte Gelegenheit dar, mit einem Knaben von 13 Jahren, aus einer angesehenen Familie des Auslandes, sorgfältige Erziechung und Unterricht in allen Wissenschaften und allein von bewährten Privatlehrern zu erhalten. Nähere Auskunft ertheilt der Lieutenant a. D. Liebe Leipzigerstr. No. 112.
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Auf einem Landgute, 9 Meilen von Berlin entfernt, wird zum 1. Oktober d. J. ein Hauslehrer bei einem Knaben von 10 Jahren gesucht, der außer den gewöhn⸗ lichen Schulwissenschaften auch im Forte⸗Piano⸗Spiel unterrichten kann und der Französischen Sprache mäch⸗ tig ist. Nähere Auskunft hierüber wird in Charlotten
der Irren⸗Heil⸗Anstalt zu Siegburg. — Berlin.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. - ½ Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Uaum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
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Alle Post-Anstallen des In- Tund Auslandes nehmen Bestel- lung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. 1 Preussischen Zeitung: Friedrichsstrasse Mr. 72.
Inland. Landtags⸗Verhandlungen. Rhein⸗ 8 lesung eines Berichtes der Untersuchungs⸗Kommission über den Zustand Reise Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht. — Erlaß der Landtags⸗Abschiede. — Han dels⸗Verbindungen mit China. — Breslau. Ankunst Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Michael. — Potsdam. Jahresfeier der Grün⸗
dung einer evangelischen Gemeinde zu Jerusalem.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Abreise des
Kronprinzen. — Sachsen. Dresden. Landtags⸗Verhandlungen. — Großherzogthum Hessen. Darmstadt. Maßregeln zur Abhülfe der Noth bei der gegenwärtigen Theuerung. — Freie Städte. Frank⸗ furt. Brodmangel.
Frankreich. Paris. Ueber die Zurücklegung des die Nordbahn betref⸗ senden Gesetz⸗Entwurfs. — Dlle. Lenormand †. — Brief aus Paris. (Wiederauflebende Opposition gegen die Befestigung von Paris.)
Großbritanien und Irland. London. Ursachen der Aufregung in
Irland. — Falsche Beschuldigung hinsichtlich eines Einverständnisses der Truppen mit den Repealern. — Offizielle Dokumente über die Besitz⸗ nahme der Sandwich⸗Inseln. — Schreiben aus London. (Kirchliche Zustände in Irland und Schottland.)
Niederlande. Amsterdam. Angeblicher Plan des Finanz⸗Ministers zur Konvertirung der Schuld.
Spanien. Madrid. Proclamation des Ayuntamiento an die Bewohner der Hauptstadt. — Barcelona. Nachricht vom Anrücken Zurbano's und Seoane’'s. — Programm der obersten Junta. — Schreiben aus Paris. (Stand der Dinge in Andalusien und Granada; Espartero's Feldzugs Plan; Vermischtes.)
Griechenland. Athen. Ankunft des französischen Gesandten. — Re⸗ ductionen in der Armee und Entlassung der Universitäts⸗Professoren.
Türkei. Konstantinopel. Der Schwager des Sultans und der
— Minister der auswärtigen Angelegenheiten von dem Prinzen Albrecht von
2à .
Preußen empfangen. — Vermischtes.
Königliche Oper. Spohr's „Faust“.
Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München: Fest der Liedertafel. Baden. Vom Ober⸗Rhein. Die Aus⸗ schließung der baverischen und württembergischen Dampfschiffe. — Kur⸗ hessen. Kassel. Stände⸗Verhandlungen. Holstein. Rends burg. Felddienst⸗Reglement für das Herzoglich holsteinische Bundes⸗
ontingent. — Freistädte. Hamburg. Uebungen des Bürger⸗Mili⸗ tairs. — Oesterreichische Monarchie. Triest. Archäologisches Museum. — Frankreich. Paris. Marine⸗Budget. — Näheres über das Scheitern der Unterhandlung hinsichtlich der nördlichen Eisenbahn. — Bermischtes. Spanien. Briefe aus Madrid. (Ernennungen; vereise des Regenten; die Königin bleibt in Madrid.) — und Paris. (Stand der Dinge in Catalonien und den übrigen Provinzen; angeb⸗ liche Grund⸗Idee des Aufstandes.) — Serbien. Von der Serbi⸗ schen Gränze. Die Absetzung des Kara Georgiewitsch und die Ent fernung des Wutsitsch und Petroniewitsch öffentlich proklamirt. Offizielle Angaben über den Stand und Fortgang der Befestigung von Paris.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8
Dem Wundarzte Güssow zu Kalbe an der Milde; dem Schul⸗ lehrer und Kantor Göbel zu Welkersdorf, im Löwenberger Kreise; so wie dem vormaligen Kantor, jetzigen Kirchendiener Hoppe in Hirschberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und b Den Rittergutsbesitzer von Wrochem auf Eulendorf zum Land⸗ rath des Ohlauer Kreises, im Regierungs⸗Bezirk Breslau, zu er nennen.
Angekommen: Der Erbschenk im Herzogthum Pommern, von Heyden⸗Linden, von Tützpatz.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspec⸗ teur der 2ten Artillerie⸗Inspection, von Diest, nach Magdeburg.
—
Michtamtlicher Theil.
“ Landtags-Angelegenheiten
Rhein⸗Provinz.
Düsseldorf. Achtzehnte Plenar⸗Sitzung, am 14. Juni. (Schluß.) Hierauf wird nach dem Vorschlag eines Abg. der Städte der §. 80, welchen der Ausschuß nicht amendirt hatte, folgenderma⸗ ßen abgeändert:
„Ueber alle von den Gemeinden zu bestreitenden Ausgaben und zu leistenden Dienste hat der Gemeinderath zu beschließen.“
Zu §. 81. Um das Prinzip ohne Exemplification einfach hin⸗ zustellen, hatte der Ausschuß folgende Fassung dieses §. proponirt: „Hinsichtlich aller Ausgaben und Dienste, welche zu Erfüllung der durch die Gesetze den Gemeinden auferlegten Pflichten gegen den Staat, gegen Institute und gegen Privatpersonen nothwendig sind, ist der Beschluß des Gemeinderaths als bloßes Gutachten anzusehen. Was nach der Festsetzung der Staats⸗Behörde in Beziehung auf Angelegenheiten dieser Art erfordert wird, ist die Gemeinde zu leisten verpflichtet. Meinungs⸗Verschiedenheiten über das Maß dieser Lei⸗ stungen zwischen Gemeinde und Regierung werden von dem Ministe⸗ rium des Innern nach Anhörung der Kreisstände entschieden.“ Ein Abg. der Ritterschaft: Wenn man unter dem Worte „Institute! auch Schulen und Armen⸗Verwaltung begreife, so werde durch die Vorschrift des §. das Recht des Gemeinderaths und die Freiheit der Gemeinden zu sehr beschränkt. Ein Abgeordneter der Städte schlägt folgende Fassung vor: „Hinsichtlich aller Ausgaben und Verbindlich⸗ keiten gegen den Staat, gegen öffentliche Institute, gegen Privatper⸗ sonen und gegen fromme Stiftungen, ist der Beschluß des Gemeinde⸗ raths als bloßes Gutachten zu betrachten.“ Ein Abg. der Landgemein⸗ den findet es merkwürdig, wie sehr der vorliegende Entwurf von dem im vorigen Jahre dem ständischen Ausschusse in Berlin mitgetheilten abweiche. Es sei überhaupt wünschenswerther gewesen, wenn man nebst der dem Landtage mitgetheilten Registratur über die Verhandlungen des ständischen Ausschusses in Berlin rücksichtlich der Kommunal⸗Ordnung übersichtlich diejenigen Punkte zusammengestellt hätte, in welchen der jetzige Entwurf noch weiter gehe in der Beschränkung der Gemeinden, als der damals vorgelegte. In dem letzteren heiße es: „Angelegen⸗ heiten, in welchen es auf Erfüllung von Pflichten gegen den Staat, gegen Institute und gegen Privatpersonen ankommt, gehören zur Ent⸗ scheidung des Vorstehers und Amtmannes; es muß aber, wenn hier⸗ bei örtliche Verhältnisse Einfluß haben, z. B. bei der Anlage und Unterhaltung der Polizei und Armen⸗Anstalten, bei Angelegenheiten der Kirche, Schulen, frommen Stiftungen u. s. w., die Gemeinde⸗ Versammlung mit ihrem Gutachten vernommen werden. Dieses soll insoweit beachtet werden, als es den Zwecken entsprechend und mit den allgemeinen Staats⸗Grundsätzen vereinbar ist. Was nach den Fest⸗ setzungen ꝛc.“ Diese Fassung sei eine andere und viel bessere als die vorliegende. Er trete dem Vorschlag des Abgeordneten der Städte bei. — Das Amendement wird durch absolute Majorität angenommen sodann im 2. Alinea des Ausschuß⸗Paragraphen die Worte „nach den Festsetzungen der Staatsbehörde“ gestrichen und auf Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft im 3. Alinea den Worten „Ministerium des Innern“ das Wort „Ober⸗Präsidenten“ substituirt.
In §. 82 wird nach dem Vorschlage des Ausschusses das Wort „verbindend“ in „entscheidend“ abgeändert.
Für §. 83 hatte der Ausschuß, um da, wo es auf örtliche Ver⸗ hältnisse ankömmt, überall dem Gemeinde⸗Rath die primaire Be⸗ stimmung zu belassen, folgende Fassung in Vorschlag gebracht: „Ueber
1
die Art, wie die Ausgaben gedeckt werden sollen, so wie über den 1
Vertheilungs⸗Maßstab der Dienste (konf. §. 23), hat der Gemeinde⸗ Rath einen Beschuß zu fassen, welcher der Genehmigung der Regie⸗ rung unterliegt. Verweigert der Gemeinde⸗Rath die Aeußerung oder die Abänderung eines ungesetzlichen Beschlusses, so läßt die Regierung die fehlende, nach §. 81 und 82 festgesetzte Summe nach dem Maß⸗ stabe der direkten Steuern auf die Gemeinde-⸗Angehörigen vertheilen und zur Gemeinde-Kasse erheben.“ Wogegen sich kein Widerspruch erhebt.
An dieser Stelle hatte der Ausschuß einige zusätzliche Bestimmun⸗ gen, welche in dem von dem vierten Landtag ausgegangenen Ent
wurfe enthalten, jedoch in den vorliegenden nicht aufgenommen sind,
einzuschalten vorgeschlagen. Die erste lautet: „Wenn zur Deckung des Bedürfnisses in einer Gemeinde das Einkommen nicht hinreicht, so sollen die alsdann aufzubringenden Geldbeiträge, insofern dieselben 25 „Ct. der Staats⸗Steuern nicht übersteigen, durch Unsere Minister des Innern und der Finanzen in ihrem Maße genehmigt werden, übersteigen die Bedürfnisse letzteren Prozentsatz, so behalten wir uns die Genehmigung Allerhöchstselbst vor. It hierauf⸗ Die Auf
Ein Abgeordneter der Ritterschaft bemerkt hierauf: Die Aufnahme dieses §. sei seines Erachtens um so nothwendiger, als die Kommunal⸗ Beiträge mit jedem Jahte zunehmen und in manchen Gemeinden be⸗ reits eine solche Höhe erreicht haben, daß sie in Verbindung mit den übrigen Steuern beinahe unerschwinglich werden und daher die Anord⸗ nung denselben wohl in etwas erschwert werden müsse. Auch sei es schon an und für sich zweckmäßig, daß diese Steuer, wenn sie ein gewisses Maß übersteige, zur Kenntniß des Staats⸗Oberhaupts und der hohen Staats⸗Behörde gelange. Aber eine nicht minder drückende Last sei in vielen Gemeinden der Kommunal⸗Wegebau, und es dürfte daher auch dafür das Maß der jährlichen Leistungen hier festzusetzen sein, um die Pflichtigen gegen Ueberbürdung zu schützen. Er trage also darauf an, daß die in der am vierten Landtage berathenen Wege⸗ Ordnung unter §. 33 des ständischen Entwurfs enthaltene betreffende Bestimmung auch aufgenommen werde. Einige Abgeordnete un terstützen diese Motive, weil das Maß der jährlichen Leistungen in Bezug auf den Kommunal⸗Wegebau nirgends bestimmt sei, daher zu Ueberbürdung und Willkür veranlasse. Dagegen wollen andere keine Spezialbestimmungen, die in die Wege⸗Ordnung gehörten und dort schon sehen. Bei der namentlichen Abstimmung wird der fragliche Antrag mit 57 Stimmen gegen 44 abgelehnt und der Zusatz⸗Paragraph des Aus schusses angenommen. Der zweite vom Ausschuß proponirte Zusatz Paragraph lautet wie folgt: „Diese Zuschläge sollen in der Regel auf alle direkten Steuern und die Mahl⸗ und Schlachtsteuer im glei⸗ chen Verhältniß sich ausdehnen. Der Gemeinderath ist jedoch be⸗ fugt, Ausnahmen sowohl in Bezug auf die Anwendung dieses Ver⸗ hältnisses zu beschließen, als auch statt der Zuschläge zu den Steuern, sonstige Auflagen für Kommunalzwecke in Antrag zu bringen; über die Zulässigkeit der ersten werden die Behörden innerhalb des durch den vorigen Paragraph festgesetzten Maßes entscheiden. Die Ein führung der letzten kann nur mit unserer Genehmigung stattfinden.“
Ein Abgeordneter der Städte erklärt sich gegen diesen Para⸗ graphen, weil derselbe die Freiheit der Gemeinden beschränke, denen man die Modalitäten der Umlage überlassen müsse. Mehrere Ab⸗ geordnete halten den Paragraphen für sehr zweckmäßig, weil derselbe Streitigkeiten mit der Regierung beseitige, eine feste Regel enthalte und (durch Zulassung von Ausnahmen) die Freiheit der Gemeinden nicht beeinträchtige. Der zweite Zusatz⸗Paragraph wird hierauf von der Versammlung gutgeheißen. “
Ein dritter Zusatz⸗-Paragraph war von dem Ausschusse in fol⸗ gender Fassung vorgeschlagen: „Wo die Gemeinden Kapital⸗Vermögen besitzen oder erwerben, sind nur die Revenüen zu den Gemeinde-⸗Bedürfnissen zu verwenden; das Kapital selbst des Ministeriums des Innern zu werden. Der Bürgermeister 8 gens innerhalb der gesetzlich
Gemeinde⸗Zwecken angegriffen ist für die Verwaltung des Vermö⸗ feststehenden Normen verantwortlich.“
Königliche Oper. Spohr's „Faust“.
Es sind jetzt funfzehn Jahre her, daß das erste der beiden dramatischen
Meisterwerke von Spohr, sein „Faust“, den der Komponist schon 1814, 888 eben so lange vor jener Zeit, für Wien geschrieben hatte, zum erstenmale auf der hiesigen Königlichen Bühne erschien. „Jessonda“, welche später komponirt ist als „Faust“, war doch schon vor diesem hier zur Aufführung gelangt und verschwand auch nie ganz vom Repertoir, während die andere, nun durch den General⸗Musik⸗Direktor Meyerbeer mit besonderer Vorliebe wieder einstudirte und in Scene gesetzte Oper damals nur ein paarmal gegeben und dann zurückgelegt wurde. Wer die Musik dieses „Faust näher kannte, dem mußte eine solche Zurücksetzung unerklärlich erscheinen, und wer dieselbe erst bei der jetzigen neuen Aufführung kennen gelernt hat, wird gewiß nicht minder dar⸗ über verwundert sein, daß eine so melodieenreiche und charaktervolle deutsche Oper uns so lange entzogen bleiben konnte. Aber es theilt noch manches andere treffliche, gediegene und anziehende Werk von einheimischen und fremden Komponisten dieses Loos; wir brauchen nur an Mozart's „Bel⸗ monte und Constanze“ und „Cosi- fan tntte, Cherubini's „Lodoiska“, Abencerragen“ und „Ali Baba“, Salieri's „Arur“, Winter's „unterbro⸗ chenes Opferfest“, Sacchini's „Oedip“, Marschner's „Templer und Jüdin“ zu erinnern, vieler anderen älteren und neueren. Opern nicht zu gedenken, welche früher eine Zierde unserer Bühne waren. Man hat jallerdings Gluck's Meisterwerke „Armide“ und „Alceste“, die beiden „Jphigenien und „Or⸗ pheus“ in den letzten Jahren zur Aufführung gebracht, und von den Mo⸗ zartschen Opern sind zuweilen „Don Juan“ und „Figaro“, sehr selten die „Zau⸗ berflöte“, eben so selten Beethoven's „Fidelio gegeben worden, aber damit war auch der Kreis älterer Werke fast abgeschlossen, und selbst Weber 8 „Euryanthe“ und „Oberon“ sind seit mehr als Jahresfrist beiseitgelegt. Früherhin pflegte man über Dominiren der Spontinischen Opern zu klagen, aber diese waren es in der letzten Zeit auch nicht mehr, welche anderen Werken den Platz wegnahmen, denn „die Vestalin“ sogar, dies größte Meisterwerk Spontini's, ruht schon ein paar Jahre, und „Cortez ist erst 8* S. eben so langer Frist wieder auf die Bühne gekommen. 998- wir die neueren französischen und italienischen O pern bis 8” eben ruß immer wieder hören müssen. Immerhin möge auch diesen ihr Antheil an dem Re⸗ pertoir eingeräumt sein, einige der besten Productionen von Auber, Adam und Bellini verdienen ihn mit Recht, aber das kann man billig wünschen,
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daß darüber nicht das Ernstere, Gehaltvollere und vor Allem das Vater
ländische vernachlässigt werde, und noch mehr, daß nicht die Leichtigkeit des Einstudirens oberslächlicher musikalischer Tages⸗Produkte eine Scheu vor be⸗
deutenderen Anstrengungen und Schwierigkeiten erzeuge. Wir dürfen nun aber hoffen, daß unter Meyerbeer's Leitung unsere Oper einen neuen Auf⸗ schwung gewinnen werde; was er uns seit der kurzen Zeit seines Hierseins außer seinen beiden eigenen Werken, „die Hugenotten“ und „Robert der Teufel“, wiedergebracht hat, die Vorstellungen von Gluck's „Armide“ und so eben von Spohr's „Faust“, ist sowohl durch die Wahl, wie durch die Art der Ausführung, von der schönsten und erfreulichsten Vorbe⸗ deutung. Dieselbe Sorgfalt, welche der Meister jenem ersteren Werke ge⸗ widmet hatte, leuchtete auch aus der Vorstellung des „Faust“ hervor, ganz besonders in der Orchester⸗Partie, welche mit den ausgezeichneten Krästen, die ihr in der Königlichen Kapelle zu Gebot stehen, in jeder Hinsicht, was Präzision, Ansdruck, Energie und Zartheit betrifft, so vorzüglich ausgeführt wurde, als ob jeder Musiker als erster Virtuos sich zu zeigen hätte, aber ohne prätensiöbses Vortreten, vielmehr stets mit strengster Unterordnung unter den Gesammt⸗Effekt. Nicht minder jedoch zeigte sich diese sorgfältige Ein⸗ studirung in dem Solo⸗-, Ensemble- und Chorgesange, insoweit dabei der Einfluß des Dirigenten zu reichen vermag und nicht beschränktere Fä⸗ higkeiten einzelner darstellender Mitglieder einem durchaus vollendeten Kunst⸗ genuß hemmend entgegentreten. Indeß waren sämmtliche Mitwirkende von dem allgemeinen Geist, der die Vorstellung belebte, sichtbar gehoben, und auch viese geringeren Talente leisteten Besseres als gewöhnlich; selbst eine Novizin der Bühne zeigte wenigstens von Seiten des Gesanges eine aner⸗ kennenswerthe Sicherheit und Gewandtheit, wenn auch ihr Mangel an Aus⸗ druck im Spiel den dramatischen Theil ihrer Rolle und daher die Wirkung mancher Scene beeinträchtigen mußte.
Das dramatische Element ist zwar überhaupt die schwächere Seite der Oper „Faust“, aber desto mehr muß von⸗ den Darstellenden gethan werden, diese Seite zu heben. Das Streben hiernach war bei dem größten Theil der Mitwirkenden nicht zu verkennen, doch wollte die Ausführung nicht überall gelingen, während von Seiten des Gesanges fast Alles höchst lobenswerth und befriedigend erekutirt wurde. Vor Allen müssen wir hier die Herren Bötticher und Mantius (Faust und Hugo) nennen, welche sich mit Dlle. Marr (Kunigunde) den meisten und verdientesten Beifall erwar⸗ ben. Die schöne Baßstimme des Herrn Bötticher gewinnt immer mehr Fluß
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und Ausdruck zu der ihr schon längst inwohnenden Fülle, und er repräsen⸗ tirte auch den Faust würdig und fraftvoll; nur die Galanterie will ihm noch nicht recht von der Hand gehen; für die Scenen mit Kunigunde und
Röschen hat er sich leichtere Tournüre und weichere Hingebung anzueignen
Sein Vortrag in den beiden großen Arien war trefflich, und in
ihre Stelle gefunden, in das allgemeine Kommunalgesetz aufgenommen
muß erhalten oder doch nur mit Genehmigung
den En⸗
sembles dominirte seine kräftige Stimme, wie es der Hauptrolle der Oper
geziemt. Herr Mantius sang seine Arie mit Chor im ersten Akte mit edlem Feuer und hinreichender Kraft, aber in den Finale's möchte er sich bemühen, seiner Stimme bei raschem Angeben des Tons noch mehr Klang abzuge⸗ winnen. Dlle. Marr dagegen überbietet zuweilen ihre Mittel unnöthigerweise und bringt dadurch augenblickliche Disharmonieen in ihren sonst so reinen und auch meist wohlklingenden Gesang. Ihr Ton wird dann unedel und scharf; freilich hat der Komponist ihre Partie mit einigen gar zu übertriebenen Passagen ausgestattet, wie denn überhaupt die Gesangs⸗Partieen bei Spohr
zum Theil etwas unbequem für die Stimmen geschrieben sind und das aus-
schmückende Beiwerk, das Konzertirende im Gesange, ihm am wenigsten hat gelingen wollen. Im Spiel möchte die Darstellerin der Kunigunde auch eine mehr schwärmerische, sehnsüchtige Stimmung als Grundfarbe ihres Charakters anzunehmen und aus ihrem Gesichtsausdruck, so wie aus Stel⸗
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lungen und Bewegungen, den vorherrschenden Zug des Heftigen zu entfernen
suchen. Dem Darsteller des Mephistopheles aber, einer allerdings im Text und in der Musik wenig dankbaren Partie, wünschten wir im Gegentheil etwas mehr Lebendigkeit und Elastizität im Gesange wie im Spiel, zu sei⸗ ner takt⸗ und notenfesten Sicherheit. Die Darstellung des Röschen, durch Mad. Burchardt, die in dieser Rolle erst zum dritten⸗ oder viertenmale auf der Bühne debütirte, ist schon oben erwähnt worden. Das Uebrige sind Nebenpartieen, in denen nach Kräften zu einem präzisen und lebendigen Ensemble mitgewirkt wurde. Betrachten wir nun Handlung und Musik des Spohrschen „Faust“ etwas näher. In beiden ist das lyrische Element vorherrschend, und nur wenige Scenen haben eine lebhaftere dramatische Beweglichkeit; in diesen aber wird der Eindruck meist dadurch wieder geschwächt, daß die Katastrophe nicht durch menschliche That, sondern durch Zauberei und Teufelsspuk her⸗ beigeführt sind. Faust ist an sich kein dramatischer Charakter; auch in Göthe's großer Dichtung ist es nicht der äußere Hergang, sondern 8. Geistes⸗Entwickelung, die dialektische Durchkämpfung der 5 8 fragen in den Tiefen des Gemüths, welche uns so magisch fesselt, so g
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