üchsten Landtage zur nochmaligen Prüfung vorgelegt werde.“ Es 8. 9 daß, 8 güber das Kompetenz⸗Reglement be⸗ rathe, es nothwendig sei, diesen Schlußsatz zur Frage zu stellen; denn wenn dessen Annahme von Einer hohen Versammlung beliebt werde, so sei wohl eine weitere Berathung des Kompetenz⸗ so wie des Strafgesetzes selbst für jetzt unnöthig. Er schlage jedoch vor, in dem fraglichen Antrage das Wort „nochmalig’ zu streichen, weil nicht angenommen werden dürfe, als habe der siebente rheinische Landtag die Prüfung des Entwurfs schon vorgenommen; derselbe sei vielmehr gar nicht in der Lage, solche auch noch jetzt vornehmen zu können. Ein Gesetzbuch, welches von so großem Einfluß auf alle Verhältnisse sei, welches den Schlußstein der bürgerlichen Erziehung bilden solle, welches über die theuersten Güter dieser Erde, über Ehre, Freiheit, Leben und Vermögen entscheide, ein solches Gesetzbuch müsse aufs Sorgfältigste geprüft und erwogen werden. Daß der erste Ausschuß in dieser Beziehung das Mögliche geleistet, wolle er gern anerken⸗ nen. Allein welche unübersteigliche Schwierigkeiten er dabei gefun⸗ den, habe der Referent so eben auseinandergesetzt. Dazu komme noch, daß die Motive des Entwurss, welche erst vor einigen Tagen angekommen und zur Beurtheilung des Gesetz⸗Projektes durchaus nothwendig seien, von ihm nicht benutzt werden konnten. Die Ple⸗ nar⸗Versammlung müsse unter diesen Umständen, bei der kurzen Frist, welche ihr gegönnt sei, bei der Masse anderer Geschäfte, welche ihr oblägen, noch mehr außer Stande sein, dieses zu thun, um über⸗ haupt eine gründliche Prüfung des Gesetzes vorzunehmen. Wie könne man auch einer Versammlung zumuthen, ein Werk, woran die gelehr⸗ testen Juristen viele Jahre lang gearbeitet hätten, in dem Verlauf weniger Tage zu berathen? Er bitte daher nochmals, den von dem ersten Ausschuß gestellten Antrag unter Berücksichtigung seines kleinen Amendements zur Abstimmung zu bringen.
Ein Mitglied der Städte: Zunächst müsse er ein Gefühl aus⸗ sprechen, welches sich gewiß jedem Mitgliede der Versammlung bei Durchlesung der Protokolle und Berichte des Ausschusses aufgedrängt habe; es sei das Gefühl des Dankes und der Anerkennung gegen die Mitglieder des Ausschusses, die mit ausdauerndem Fleiße die ihnen gestellte Aufgabe so würdig gelöst. Den Lohn für diese sorg⸗ fältigen Bemühungen würden sie aber auch darin finden, daß die Stände⸗Versammlung sich mit dem vom Ausschuß eingeschlagenen Wege einverstanden erklären und sich seinen Anträgen in allen Thei⸗ len anschließen werde. Diese Anträge beruhten auf der Ueberzeu⸗ gung, daß der Strafgesetz⸗Entwurf nicht nur, seinem materiellen Inhalte nach, den Prinzipien der rheinischen Gesetzgebung nicht ent⸗ spreche, sondern namentlich auch mit dem ungeschmälerten Fortbestehen der rheinischen Gerichtsverfassung durchaus unvereinbar sei. Es möge ihm, dem Redner, erlaubt sein, aus dem Ausschuß⸗Bericht folgenden Schlußpassus vorzutragen:
„Ist es die Aufgabe des Ausschusses, über den mitgetheilten Entwurf im Ganzen ein Gutachten abzugeben, so muß er seine ge wissenhafte Ueberzeugung dahin erklären, daß der Entwurf, von dem Standpunkte des rheinischen Strafgesetzbuchs aus, keinen solchen Fort schritt der Gesetzgebung darstellt, um im Interesse der Provinz für die Abschaffung des bestehenden Strafrechts und die Annahme des Entwurfs sich aussprechen zu können. Abgesehen von den Folgen, welche diese Maßregel für das Strafrecht herbeiführen müsse, würde solche unverkennbar auch in dem ganzen Systeme der rheinischen Ge⸗ setzgebung eine Lücke hervorbringen und ein Ganzes zerreißen, zwischen dessen einzelnen Theilen der genaueste Zusammenhang herrscht. Der Ausschuß verkennt das Gewicht nicht, welches gerade im materiellen Strafrechte auf die Beseitigung provinzieller Absonderung gelegt wird; er hat deshalb versucht, den Entwurf zu modifiziren und mit dem der Provinz so theuern Kriminal⸗Prozeß⸗Verfahren und den Grundsätzen, deren Aufhebung sie aufs schmerzlichste verwunden würde, in Einklang zu bringen.
„Gleichwohl ist der Ausschuß weit entfernt, seiner Arbeit in ihrem jetzigen Zustande irgend einen Grad der Vollkommenheit zu vindi⸗ ziren; er hat damit nur die Hauptgesichtspunkte bezeichnen und ein Straf⸗System als ausführbar nachweisen wollen, welches sowohl dem materiellen Inhalte des Gesetz⸗Entwurfs, als dem Kriminal⸗Prozeß⸗ Verfahren entspricht. Eine weitere Fortbildung, die Ausgleichung eingeschlichener Irrthümer und Abweichungen, müßte einer ander⸗ weiten Revision vorbehalten bleiben, die vorzunehmen der Ausschuß weder Beruf noch Auftrag hat. Findet seine Arbeit in ihrer An⸗ lage und Tendenz den Beifall der hohen Stände⸗Versammlung, so dürfte durch dieselbe die Umarbeitung des Entwurfs zu veranlassen, das neue Werk den Gerichten zur Begutachtung und demnächst dem folgenden Landtage zur abermaligen Prüfung vorzulegen sein.“
Von der Richtigkeit dieser Ansichten hätten die Mitglieder der Versammlung sich durch Prüfung der Arbeiten des Ausschusses über⸗ zeugt; es stehe fest, daß eine spezielle Berathung des Entwurfs in Plenum des Landtags immer wieder zu dem Punkte zurückführen werde, von dem man ausgehe, nämlich zu der Ueberzeugung von der Unver⸗ einbarkeit des Entwurfs mit den rheinischen Institutionen. Daher schließe er sich der Meinung an, daß auf eine nähere Berathung desselben nicht einzugehen, vielmehr dem Antrag des Ausschusses ein ach beizu⸗ treten sei. Meine Herren, fährt der Redner fort, die rheinische Gesetzge bung ist die theure Errungenschaft einer schweren drangvollen Zeit. Noch steht sie, wenn auch im Einzelnen verletzt, in ihrer Lebensfülle da, ein kräf tiger Baum, in dessen Schatten die bürgerliche Freiheit gedeiht. Unter seinem Schutz haben zwei Generationen sich entwickelt. Dank⸗ bar umringt ihn das gegenwärtige Geschlecht, um ihn zu schützen, und wird die Axt angelegt, wird ein Ast abgelöst, so trifft jeder Hieb auch in das Herz des Volkes. Eine schwere Verantwortlichkeit ruht auf uns, den Vertretern der Provinz. Alle früheren Landtage haben für unsere Institutionen, für der Rheinlande theuerstes Kleinod,
mit Erfolg gekämpft; mögen auch wir unsere Mission nicht verkennen! Es kann die Absicht des Königs — noch so eben ist uns die beruhi⸗ gende Zusicherung geworden — nicht sein, dieses Kleinod zu gefähr⸗ den, und wir dürfen daher des Beifalls Sr. Majestät eben so gewiß sein, wie desjenigen der Provinz, wenn wir uns furchtlos und offen aussprechen, wie unsere Pflicht ist.
Der Referent: Der Ausschuß fühle sich geschmeichelt durch die An erkennung, welche die vorigen Redner seinen Bestrebungen hätten wi⸗ derfahren lassen; es liege aber in seiner Stellung zu bemerken, daß die Uebergehung oder eine kurze Abfertigung der Frage durch die Versammlung ihm sehr bedenklich erscheine. So erfreulich es für den Ausschuß auch sei, daß die Ausführlichkeit seines Refertes an⸗ erkannt werde, so müsse doch auch die Versammlung von dem In⸗ halte des Gesetzes, wenigstens den Haupt⸗Umrissen nach Kenntniß nehmen, damit sie nicht der Vorwurf treffe, bg. Sr. Majestät nicht Folge geleistet und das Gesetz selbst seiner Wichtigkeit gemäß nicht geprüft habe. Es sei nicht undenkbar daß in einem solchen Falle das Strafgesetz, im Sinne der Staats⸗ Regierung neu redigirt, ohne Weiteres eingeführt werde; und halte er sich für verpflichtet, diese Befürchtung auszusprechen. Wenn auch vielleicht die Versammlung, wenn sie von der gan⸗ zen Arbeit des Ausschusses Einsicht genommen, es nicht für nöthig halte, die einzelnen Paragraphen der Reihenfolge nach zu diskutiren,
so bleibe eine Prüfung des Ganzen doch immer unerläßlich. Wenn er sich schmeicheln dürfe, daß die vorigen Redner, welche das ganze
Versammlung ausgesprochen hätten, so würde dies ihn bestimmen, auf die früher gestellte Frage in Beziehung auf das Kompetenz⸗Reglement zu verzichten, indem alsdann sene Frage mittelbar mit erledigt sein würde. Die Provinz habe sich bereits zu allgemein und zu bestimmt gegen die Annehmbarkeit des Gesetzes in seiner jetzigen Gestalt ausgespro⸗ chen, es haben sich, seit es durch die Staats⸗Regierung selbst zur Veröffent⸗ lichung gebracht worden, Städte⸗Versammlungen und einzelne kundige Männer zu laut entschieden und zu gründlich dagegen ausgesprochen, als daß die sofortige Einführung desselben, so wie es jetzt vorliegt, zu erwarten oder zu befürchten wäre. 8
Uebersichtlich möge hier das Verzeichniß der bei dem Landtage gegen das Strafgesetz eingegangenen Petitionen stehen: 1) Köln; 2 Aachen; 3) Trier; 4) Koblenz; 5) Düsseldorf; 6) Elberfeld; 7) Bar⸗ men; 8) Krefeld, Linn; 9) Neuß; 10) Saarbrück; 11) Bernkastel; 12) Andernach; 13) Lennep; 14) St. Goar, Boppard; 15) Eschweiler; Geilenkirchen, Jülich, Heinsberg, Wurm, Erkelenz; 16) Kleve, Gel⸗ dern, Wesel; 17) Ottweiler, Münstermaifeld, Mayen, Kreuznach; 18) Eupen.
Selbst das, vielleicht nur etwas verspätete, Verfahren der Staats⸗ Regierung, dasselbe der Provinz, den Rechtskundigen und den Ge⸗ richts⸗Behörden zur Prüfung und freien Beurtheilung vorzulegen, fährt der Referent fort, scheint die Absicht hinreichend kund zu geben, daß man den Entwurf einer ferneren Revision und demnach — hof⸗ fentlich erst in einem besseren Zusammenhange mit der ganzen Rechts⸗ verfassung einem künftigen Landtage wieder vorlegen wird. Um somit dem Allerhöchsten Auftrage zu genügen, ohne die ohnehin so sehr gedrängte Zeit übermäßig in Anspruch zu nehmen, noch auch sich der Gefahr auszusetzen, daß der ungeprüft abgelehnte Entwurf dem rhei⸗ nischen Landtage nicht ferner vorgelegt werde, macht der Ausschuß den Vorschlag: daß die Plenar⸗Versammlung sich zunächst, wo nicht ausschließlich mit der ihr vor Allem obliegenden Beantwortung der 61 Fragen beschäftige — mit Hinsicht auf die von dem Ausschusse darüber vorgelegten Bemerkungen werde eine Uebersicht und Total⸗ Anschauung des ganzen Entwurfs leicht zu gewinnen sein, und ein begründetes Urtheil der Versammlung darauf basirt werden können. Um aber auch in dieser Beziehung die bei dem Ausschusse maßgebend gewesenen Grundsätze desto deutlicher herauszustellen, will Referent der Versammlung den der ganzen Bearbeitung zugegebenen Schluß Bericht vortragen und es anheim geben, die darin enthaltenen 30 Po⸗ sitionen ihrer besonderen Aufmerksamkeit zu würdigen, indem darin Alles zusammengefaßt sei, worauf es bei der über die Allerhöchste Proposition abzugebenden Erklärung hauptsächlich ankommen werde. Ein Abgeordneter der Städte glaubt, daß Erörterungen darüber, in welcher Ausdehnung über das Strafgesetz zu berathen sei, vermieden und dem thatsächlichen Fortgange dieser Berathung überlassen werden könnten. Wesentlich erscheint ihm dagegen eine vorgängige Fest⸗ stellung des Ganges, welcher für die Verhandlungen einzuhalten sei. Der Versammlung lägen vor: das Strafgesetz, das Gesetz über dessen Einführung, das Gesetz über die Kompetenz der Gerichte; 64 Fragen, das Strafgesetz betreffend; der Sosca Antrag des Ausschusses wegen des Kompetenz⸗Reglements; der Schluß⸗Antrag des Ausschusses und die darauf bezüglichen Amendements zweier Mit⸗ glieder. Er sei der Meinung, daß hiervon der Gesetz⸗Entwurf des Gouvernements über die Kompetenz der Gerichte zuerst vorzunehmen sei, und daß nach dessen Erledigung der weitere Gang der Berathung sich in natürlichem Wege angeben werde. Sowohl die Versammlung.
als die Provinz erkenne der Strafordnung eine nicht minder große Wichtigkeit, als dem Strafrechte zu. Das rheinische Strafrecht sei auf der Strafordnung gegründet, und da die letztere beibehalten wer⸗ den solle, so müsse die Berathung nothwendig mit dem Kompetenz⸗ Gesetze, als der Grundlage, alle weiteren Beschlüsse beginnen. Die ses Kompetenz⸗Gesetz sei eine Königliche Proposition gleich dem Strafgesetze, und er wünsche, daß dasselbe zuerst in Berathung genom men werde. (Fortsetzung folgt.)
“ 9
Berlin, 25. Juni. (W. M.) In der Kölnischen Zeitung vom 31. Mai d. J., Nr. 151, ist ein Artikel aus Westphalen vom 28. Mai c. über die auf dem westphälischen Landtage unerledigt ge⸗ bliebenen Petitionen enthalten, worin angeführt wird, daß die Ver⸗ längerung des Landtages vorgeschlagen, die Genehmigung dazu jedoch vom Landtags⸗Kommissarius nicht ertheilt worden sei. — Derselbe Gegenstand wird auch in Nr. 130 des Westphälischen Merkurs erörtert, und dort gleichfalls darüber geklagt, daß der in der Stände⸗ Versammlung geäußerte dringende Wunsch, den Landtag, wenn auch nur um drei Tage, ausgedehnt zu sehen, nicht in Erfüllung gegangen sei. — Insofern hierin, wie es den Anschein gewinnt, hat angedeutet werden sollen, als ob die Regierung nicht willfährig gewesen wäre, den Ständen die zur Erledigung der ihnen vorliegenden Anträge er⸗ forderliche Zeit zu lassen, so wird zur Widerlegung einer solchen Ansicht die Bemerkung genügen, daß nach den bestehenden Vorschriften der Landtags⸗Kommissarius nur befugt ist, die vom Könige festgesetzte Dauer des Landtages um acht Tage zu verlängern, eine weitere Ver⸗ längerung aber ausdrücklicher Königlicher Genehmigung bedarf. Die ursprünglich auf vier Wochen festgesetzte Dauer des westphälischen Landtages lief am 2. April zu Ende: als am 24. März c. eine Ver⸗ längerung des Landtages um acht Tage bei dem Landtags⸗Commissa⸗ rius nachgesucht wurde, hat er dieselbe sofort bis zum 9. April c. bewilligt. Als indessen hierauf am 7. April bei ihm eine nochmalige Ver⸗ längerung des Landtages um drei Tage mündlich erbeten wurde, konnte dieselbe seinerseits nicht mehr gestattet werden, und er sah sich genö⸗ thigt, sie mit dem Bemerken zu versagen, daß er selbst zu deren Er⸗ theilung nicht mehr befugt, und jetzt, zwei Tage vor dem Schlusse des Landtages, die Zeit zu kurz sei, um die erforderliche Königliche Genehmigung noch einzuholen.
Breslau, 30. Juni. Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Michael passirte heute Morgen in der 10ten Stunde, von Trebnitz kommend, unsere Stadt, indem er ohne Aufenthalt seine Reise nach Dresden fortsetzte. Die Nachricht der Schlesischen Zeitung, daß derselbe bereits gestern Abend angekommen und im Gasthofe zur golde⸗ nen Gans abgestiegen sei, beruht auf einem Irrthum.
Düsseldorf, 30. Juni. (D. Z.) Aus zuverlässiger Quelle
benachrichtige ich Sie, daß das ganze für den Bau der Köln⸗Min⸗ dener Eisenbahn erforderliche Kapital bereits gezeichnet ist, und zwar
auf zweierlei Weise, d. h. von der einen Seite hat eine Anzahl Bankierhäuser, jedes, Summen von 100,000, 200,000, 300,000 und 1 Million Rthlr. gezeichnet; von der anderen Seite hat ein einziges
daß sie dem Befehle Berliner Bankierhaus sich anheischig gemacht, die ganze Summe zu
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liefern, in dem Falle, daß Düsseldorf Sitz des Comité's würde. — üse weiß ich aus zuverlässiger Quelle, daß der rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft von Seiten des Staats ein neuer Termin von 14 Tagen, vom 27. d. anfangend, gestellt worden ist, innerhalb dessen sie sich definitiv erklären muß, ob sie den Bau der Bahn übernehme oder nicht.
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Aachen, 30. Juni. Das gestrige Amtsblatt der Königlichen
Regierung enthält folgende Bekauntmachung: „Zur Ausführung der mit 1. Juli d. J. ins Leben tretenden Aller⸗
System des Ausschusses gebilligt, damit zugleich die Ansicht der Plenar⸗
aͤZͤͤͤSͤͤZͤͤͤZͤͤͤZͤͤͤZͤZͤZͤZ8ZͤͤͤZͤZͤZͤZͤZͤZͤͤͤͤͤͤͤͤͤͤ1111e9.*
höchsten Verordnung über die Organisation der Censur⸗Behörden vom
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23. Februar d. J. sind von des Herrn Staats⸗Ministers des Innern Gra⸗ fen von Arnim Excellenz nachstehende Anordnungen getroffen worden, welche hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des Publikums ge⸗ bracht werden. 1) Zum Bezirks⸗Censor für den Regierungs⸗Bezirk Aachen ist der Herr Regierungs⸗Rath Heyse in Aachen ernannt. Demselben sind nach §. 1 der erwähnten Verordnung alle im Regierungs⸗Bezirk Aachen erscheinenden censurpflichtigen Schriften ohne Unterschied des behandelten Gegenstandes (mit Ausnahme der den Lokal⸗Censoren vorzulegenden perio⸗ dischen Schriften) zur Censur einzureichen. 2) Lokal⸗Censoren werden gegenwärtig an denjenigen Orten bestellt, an welchen periodische Schriften erscheinen. Die Herausgeber solcher Blätter haben die⸗ selben vor ihrer Vervielfältigung durch den Druck zur Einho⸗ lung des Imprimatur dem Lokal⸗Censor vorzulegen. 3) Zu Lokal⸗Censoren sind ernannt: für die Stadt Aachen, der Herr Polizei⸗Rath Guisez, für die Stadt Düren, der Verwalter des Landraths⸗Amtes Herr Regierungs⸗Assessor Sturz; für die Stadt Erkelenz, der Herr Landrath Beermann; für die Stadt Eupen, der Herr Landrath von Reimann; für die Stadt Jülich, der Herr Landrath von Bülow; für die Stadt Geilenkirchen, der Herr Landrath Geheime Regierungs⸗Rath Freiherr von Fürth; für die Stadt Schleiden, der Herr Landrath Graf von Beissel. 4) Die Censur der geringfügigen, weder für die periodischen Blätter noch für den Buchhandel bestimmten Drucksachen (§. 3 der Verordnung) liegt in der Regel den Orts⸗Polizei⸗ Behörden ob; an denjenigen Kreis⸗Orten jedoch, an welchen das Amt eines Lokal⸗Censors durch den Landrath wahrgenommen wird, sind auch diese Drucksachen dem Lokal⸗Censor vorzulegen. In Aachen wird ebenfalls der Lokal⸗Censor, Polizei⸗Nath Guisez, die Censur derartiger Drucksachen be⸗ sorgen.“
Kosel, 27. Juni. (Schles. Z.) Heute Mittag um 12 Uhr starb nach mehrwöchentlicher Krankheit der hiesige Kommandant, Herr General⸗Major von Zur Westen.
Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. München, 28. Juni. (N. K.) In der achtundfünf⸗ zigsten öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten erstattete der Abg. Bestelmeyer, als Referent für den II. Ausschuß, Vortrag über den Gesetz⸗Entwurf, „die Aufnahme eines Anlehens zur Deckung der Ko sten des Eisenbahnbaues von der Reichsgränze bei Hof nach Lindau“ betreffend. Die Berathung über denselben wird in der nächsten Sitzung Statt finden. Darauf referirte der Abgeordnete Dr. Müller für den III. Ausschuß über „die General⸗Uebersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der IV. Finanz periode 1837—43, und deren Vertheilung unter die Kreise, in beson⸗ derer Beziehung auf die Verhandlungen der Landräthe, für 1840—41, 1841 — 42 und 1842—43“ und nach ihm der Abgeordnete Dekan Friedrich den summarischen Inhalt seines Korreserats zu dem Referat des Abgeordneten Dr. Müller „über die General⸗Uebersicht der Kreis lasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der fünf ten Finanzperiode 1843— 49“ und die Gesetzentwürfe „über das Maximum der Kreisumlagen pro 1843—44, 1814—45 und 1845 46.“ Mit der Berathung dieser beiden Gegenstände wird sich die Kammer in einer ihrer nächsten Sitzungen beschäftigen.
Russland und Polen.
St. Petersburg, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser ha ben den Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, der sich jetzt zum Besuch am hiesigen Hofe befindet, zum Chef des Moskauer Kara binier⸗Regiments ernannt, welches nunmehr den Namen „Karabinier Regiment des Großherzogs Friedrich von Mecklenburg“ führen wird.
Der Herzog Marimilian von Leuchtenberg ist durch einen Kai⸗ serlichen Ukas vom 7. d. M. zum Mitglied der Kommission für den Bau der Isaaks⸗Kathedrale, und zwar für die artistische Partie, ernannt worden.
Unterm 1sten (13.) d. M. ist ein Kaiserl. Manifest erschienen, wodurch eine einförmige Papier⸗Valuta im russischen Reiche angeord net wird, in welche alles jetzt im Umlauf befindliche Papiergeld all mälig umgewandelt werden soll. Der Eingang und die ersten, wich— tigsten Artikel dieses Manifestes lauten folgendermaßen:
„Wir, von Gottes Gnaden, Nikolaus J., Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen u. s. w. Die Nothwendigkeit, den Schwankungen ein Ziel zu setzen, welche die Einheit und Regelmaͤßigkeit Unseres Geldsystems störten, bestimmte Uns, das Manifest vom 1. Juli 1839 bekannt zu machen. Das in Rußland geschlagene Silbergeld wurde durch dies Manifest zur Haupt münze des Landes eingesetzt, und die Bank Assignationen, welche ein bloßes Werthzeichen sind, erhielten einen festen Cours. Um aber das System des Papiergeldes mit dem System des Metallwerthes, welchen dasselbe haben soll, in Uebereinstimmung zu bringen und die für den wirklichen Werth die nenden Zeichen auf Einförmigkeit zurückzuführen, haben Wir Unsere Auf merksamkeit auf die Nothwendigkeit gerichtet, die Bank⸗Assignationen durch anderes Papier zu ersetzen, welches auch dem Namen nach die einge⸗ führte Landesmünze repräsentire. In dieser Absicht wurden zuvörderst einige transitorische Anordnungen getroffen, um die National⸗Gewohnheiten nicht gewaltsam zu erschüttern. Von der Bekanntmachung des Manifestes ab wurden allen Zahlungen und Berechnungen, sowohl denen der Krone wie denen von Privatpersonen, die Silber⸗Valuta zu Grunde gelegt; es wur⸗ den Deposito⸗Scheine und dann Kredit⸗Billcts ausgegeben; auch wurde der Werth der Kupfermünze in Silber festgestellt.
Wir halten dafür, daß jetzt der geeignete Augenblick gekommen ist, die Bank⸗Assignationen und das übrige Papiergeld durch eine einzige Art von Papiergeld zu ersetzen. Diese Umtauschung soll nach und nach vorgenom men werden, ohne Uebereilung und ohne eine Stockung im Verkehr herbei zuführen. Um dies zu bewerkstelligen, sollen Kredit⸗Billets ausgegeben wer⸗ den, womit die Nation schon bekannt, deren Werth garantirt ist, und die statt des baaren Geldes im Lande leicht ihren Cours erhalten haben.
In Folge dessen und auf Grund des vom Staats⸗Nath geprüften Vorschlages Unseres Finanz⸗Ministers verordnen Wir, was folgt:
1. Die Bank⸗Assignationen, die gegenwärtig bis zu einer Summe von 597,776,310 Rubel zirkuliren, welches nach den ihnen gegebenen Cours eine Summe von 170,221,802 Rubel 85 5, Kopeken repräsentirt, werden nach und nach durch Kredit⸗Billets ersetzt, die den Namen „Staats Kredit Billets“ führen sollen. 1
II. Die Summe dieser Staats⸗Kredit⸗Billets, welche die Bank⸗Assig⸗ nationen ersetzen sollen, beträgt in Uebereinstimmung mit dem Werthe der letzteren, auf eine runde Summe festgestellt, 170,221,800 Rubel.
III. Betreffend die 30 Millionen Rubel in Kredit⸗Billets, welche durch das Manifest vom 1. (13ten) Juli 1841 den Depot⸗Kassen der Findelhäuser und den Leihbanken zugewiesen sind, so sollen 10 Millionen dem für den Unterhalt der oben genannten Institute bestimmten Kapital, in dem für jedes derselben durch das besagte Manifest bezeichneten Verhältniß, fernerhin verbleiben, die übrigen 20 Millionen aber auf das Reserve⸗Kapital über⸗ tragen werden. Wir behalten Uns vor, über die ganze oder theilweise Emission dieser 20 Millionen das Weitere zu verfügen, wenn die Einzie⸗ hung der Bank⸗Assignationen 8 erfolgt sein wird.
IV. Die an Stelle der Bank⸗Assignationen ausgegebenen Kredit⸗ Billets werden durch die gesammten Staats⸗Domainen, so wie dadurch garantirt, daß zu jeder Zeit der Geldwerth derselben, in Uebereinstimmung mit den Artikeln 7, 11 und 13 dieses Manifestes, ausbezahlt werden soll.
V. Um das Rechnungswesen und die Verwaltung in Bezug auf die Ausgabe der Kredit⸗Billets, so wie auf die Einziehung der Bank⸗Assignatio⸗ nen, zu centralisiren, ist bei dem Finanz⸗Ministerium, als Spezial⸗Kredit⸗ Büreau, eine Erxpedition der Staats⸗Kredit⸗Billets errichtet, welche eine Section bei der Handelsbank in Moskau errichten wird; beide Etablissements werden Auswechselungs⸗Kassen haben. Das Reglement dieser Expedition,
ihr Personal-⸗Bestand und ihre Ausgaben sind von Uns genehmigt und die⸗ sem Manifeste angefügt. Die Expedition wird am 1. (13.) September d. J. eröffnet werden, und die Filial Expedition in Moskau wird ihr folgen. VlI. Außer den Billets zu 50 Rubel, die gegenwärtig im Umlauf sind, sollen, um den Verkehr zu erleichtern, noch Staats⸗Kredit⸗Billets von 25, 10, 5, 3 und 1 Rubel ausgegeben werden, und zwar nach den Formen und mit den Unterschriften, welche von Uns genehmigt worden. Diese For men sollen von dem Ministerium der Finanzen dem dirigirenden Senate mitgetheilt werden, um Veröffentlichung zu erhalten. Auch die Billets zu 50 Rubel werden in einer neuen Form ausgegeben; alle, welche bis jetzt in Circulation gesetzt sind, behalten denselben Cours, wie bisher, bis sie gegen neue ausgetauscht worden sind (sei es in Folge ihrer Unbrauchbarkeit oder aus sonst einem Grunde). In Zukunft können, wenn das Bedürfniß es erheischt, auch Billets von 100 Rubel ausgegeben werden.
VII. Um den augenblicklichen Umtausch der Billets gegen Metallgeld zu sichern, wird bei der Erxpedition dieser Billets ein immerwährender Fonds von Gold⸗- und Silbermünzen niedergelegt, welcher, in Uebereinstimmung mit dem Art. 5 des Manifestes vom 1. (13.) Juli 1841, mindestens das Sechstheil der Summe betragen soll, für welche Kredit⸗Billets an Stelle von Bank⸗Assignationen ausgegeben worden sind.
VIII. Der ursprüngliche Fonds, welcher dazu bestimmt ist, die Aus⸗ wechselung der Kredit⸗Billets, die an Stelle der Bank⸗Assignationen aus⸗ gegeben werden, zu garantiren, und namentlich in runder Summe ein Kapital von wenigstens 28,500,000 Rubeln, wird aus einer Summe von 14¼ Millionen in Gold⸗ und Silbermünzen gebildet werden, die in Folge einer von Uns dem Finanz⸗Minister ertheilten Ordre in dem Augenblicke in die Kasse der Expedition fließen sollen, wo diese eröffnet wird, und soll diese Summe aus dem Reserve⸗Fonds des Reichsschatzes genommen werden. Dieser Fonds soll durch Hinzufließen der Metall⸗Valuta vervollständigt werden, welche die Deposito⸗Scheine repräsentirt, die gegenwärtig in dem Kaiserlichen Schatze vorhanden sind oder bei demselben als Zahlung ein gehen.“
Die folgenden Artikel 9 bis 19 betreffen die allmälige Zurück⸗ ziehung der Deposito⸗-Scheine aus dem Umlauf, die Ergänzung des Auswechselungs⸗Fonds, die Prozeduren für die Auswechselung und für die Emission der Kredit⸗Billets und die Kontrolle über diese sämmtlichen Operationen.
Frunkreich
Paris, 28. Juni. Die Pairs⸗Kammer ist heute zur Erör terung der einzelnen Artikel des Zucker⸗Gesetzentwurfs übergegangen und hat die beiden ersten bereits angenommen. In der heutigen Sitzung der Deputirten-⸗Kammer gelangte man mit der Diskussion des Kriegs⸗Budgets zum Schluß und ging sodann zu dem Marine⸗ Budget über. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zeigte an diesem Abend an, daß die Regierung den Kammern zu Anfang der nächsten Session einen Gesetz-⸗Entwurf über die Emancipation der Sklaven in den französischen Kolonieen vorzulegen beabsichtige.
Börse. Es waren heute verschiedenartige Angaben über den Stand der Dinge in Catalonien im Umlauf; unter Anderem hieß es, Zurbano sei von 30,000 Insurgenten eingeschlossen gewesen, habe kapituliren wollen, sei aber von Prim zur Schlacht gezwungen wor⸗ den, worin er den Kürzeren gezogen; man ging so weit, zu verbrei— ten, Zurbano sei den Insurgenten in die Hände gefallen; andererseits wurde berichtet, das Fort Montjuich habe angefangen, Barcelona zu bombardiren; diese Gerüchte blieben nicht ohne Einfluß auf die No⸗ tirung; gegen Ende der Börse wurde auch noch das Gerücht ver⸗ breitet, der König befinde sich unwohl.
m Paris, 28. Juni. Heute beginnt in der Deputirten⸗ Kammer die Diskussion des Marine⸗Budgets. Die Wichtigkeit dessel⸗ ben kann nicht besser dargethan werden, als Herr Bignon es in der Einleitung seines Berichtes gethan hat, wo er die Stellung, welche Frankreich als Seemacht einzunehmen hat, ermittelt und festsetzt.
„Frankreich“, sagt der Berichterstatter der Budget⸗Kommission, „muß eine Seemacht ersten Ranges bleiben. Es ist dies heutzutage eine Wahr⸗ heit geworden, die Niemand in Zweifel zu ziehen wagt. Wir brauchen nicht zu wiederholen, daß seine geographischen Lage zwischen zwei Meeren, die Thätigkeit und das Genie seiner Bevölkerung, die Bedürfnisse seiner Industrie und seines Handels, so wie das fortdauernde Interesse seiner Politik ihm die Entwickelung aller Elemente seiner Seemacht zum Gesetze machen. Aber soll dies heißen, daß Frankreich zahlreiche Flotten auszu⸗ rüsten, alle Meere mit seinen Schiffen zu bedecken, und sich so mitten im Frieden zu erschöpfen hat? Nicht im mindesten. Aber Denen, die es nicht begreifen wollen, soll fortwährend vor den Augen schweben, daß wir selbst im Frieden zahlreiche und wichtige Interessen zu beschützen und auf allen
Meeren der Erde zu vertheidigen haben, und daß, da eine Seemacht nicht
improvisirt werden kann, man im Frieden auf die Mittel denken muß, um im Fall eines Krieges die Ehre einer Flagge, die durch so viele Heldentha⸗ ten verherrlicht wurde, aufrecht zu erhalten.
„Unser Zweck ist ein zweifacher: Die Interessen des Friedens zu för⸗ dern, und die Mittel für einen eventuellen Seekrieg vorzubereiten. Wir kön nen einen solchen Zweck unter folgenden Bedingungen erreichen: Ausdeh nung und Entwickelung der Marine⸗Conscription, Reservehaltung einer hinlänglichen Anzahl von Schiffen, die auf den ersten Wink in die See stechen können, Erhaltung von Schiffen auf den Werften, um nöthigenfalls die disponiblen Kräfte in Lürze zu vermehren, endlich gute Versorgung unserer See⸗Arsenale und Schiffsmagazine.
„Entspricht die heutige Lage unserer Marine diesen Bedingungen? Nein. Man müßte wohl anmaßend sein, um behaupten zu können, daß wir für alle Fälle bereit dastehen. Wir können jedoch sagen, daß Frankreich nicht
entwaffnet dasteht, und daß die Interessen unserer Seemacht eben vernachlässigt werden. Die Vorschläge des See⸗Mi⸗ entsprechen nicht nur den heutigen Bedürfnissen des Frie⸗ dens, sondern auch der Eventualität gewisser Ereignisse. Nach dem Vor⸗ schlag des Sece⸗Ministers für das Budget von 1844, sollen 140 Kriegs⸗ schiff auf dem Meere, 16 in Disponibilität und 4 im Bau unterhalten werden. Die Kommission billigt diesen Bestand, unter der Bedingung, daß die sechzehn Fahrzeuge, die in Disponibilität zu erhalten sind, wirklich aus gerüstet die See halten, und nicht blos im Hafen abgetakelt liegen werden. Wir betrachten unsere disponiblen Seekräfte als einen wesentlichen Be⸗ standtheil der Vorkehrungen für eventuelle außerordentliche Ereignisse. Außer den angeführten Schiffen im effektiven Dienst, besitzt Frankreich 149 abge⸗ takelt oder noch nicht ausgerüstet, und 53 Schiffe, worunter 22 Linienschiffe und 20 Fregatten, auf den Werften.
„Die Kommission ist der Ansicht, daß, so bedeutend die Reserveslotte auf den ersten Blick erscheinen könnte, sie dennoch nicht hinlänglich ist, um einen ausdauernden Seekrieg zu bestehen, daß mithin die Regierung und die Kammer klug daran thun werden, die Reserve⸗Flotte, wenn nicht eben sogleich zu vermehren, doch nicht zu vernachlässigen. Die Kommission nimmt mit Freuden wahr, daß unsere Dampfschifffahrt eine große Ausdeh nung erhält; die Dampfschifffahrt ist berufen, eine große Rolle in einer nahen Zukunft zu spielen, denn sie ist ein neues und wesentliches Element der modernen Seemacht geworden. Frankreich besitzt gegenwärtig 55 Kriegs⸗ Dampfböte, wovon 40 schon ausgerüstet, 9, die nächstens vom Stapel lau⸗ fen werden und 6, die auf den Werften liegen. Der Kriegs⸗Minister verlangt zum Unterhalt der Dampfschifffahrt im Jahre 1844 32 Millionen Fr. Die Kom mission beeilt sich, die Bewilligung eines solchen Kredits der Kammer anzuem⸗ pfehlen. In Betreff des Marine⸗Budgets überhaupt, welches 100 Millionen beträgt, glaubt die Kommission der Regierung dringend ans Herz legen zu müssen, die bewilligten Gelder vorzüglich zum Unterhalt und zur Vermeh⸗ rung unserer materiellen Seemacht zu verwenden und nicht zur Vermehrung des Beamten⸗Personals, wie wir leider in allen Branchen dieses Departe⸗ ments zu bemerken Gelegenheit hatten, und wozu im bloßen Budget von 1844 der Kriegs⸗Minister eine Summe von 682,990 Fr. mehr als im Jahre 1843 verlangt. Vor wenigen Jahren noch betrug das Budget der Marine in Frankreich nur 70 Millionen. Das Land hat begriffen, daß dies keine genügende Seemacht für Frankreich sein konnte. Darum hat es sich große Opfer auferlegt, damit unsere Marine auf dem Fuße, welche un⸗ serer National⸗Würde gebührt, erhalten werde. Aber es will zugleich, daß
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Hill's Reform gemacht hätte,
bieten des Herrn Hill, der bisher jährlich
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diese schweren Opfer zur Erhöhung unserer direkten Streitkräfte zur See verwendet werden, und nicht, daß ein großer Theil davon von den Verwal⸗ tungs⸗Beamten aufgezehrt werde, welche zur Vermehrung unserer Seemacht nichts beitragen. d 1Ssgg .
„Endlich drückt die Kommission ihren Wunsch aus, unsere Marine⸗ Conscription erweitert zu sehen. Das beste Mittel dazu ist der Schutz und die Ermunterung des Seehandels. Die Kommission hofft, daß eine solche Idee nicht immer im Stande der Theorie bleiben wird, sondern so oft die Gelegenheit dazu sich darbietet, ihre volle Anwendung finde.“
Diese Stelle aus dem Bericht des Herrn Bignon hat für die auswärtige Politik insofern eine besondere Bedeutung, als die Bud gets⸗Kommission, während sie auf die Verminderung der Streitkräfte zu Lande dringt, fortwährend der Regierung anempfiehlt, für die Ver⸗ mehrung und Entwickelung der Marine zu sorgen. Man könnte daraus den Schluß ziehen, daß die Kommission den eventuellen Fall eines Seekrieges für wahrscheinlicher hält, als eine etwaige Kollision mit den Kontinental⸗Mächten. 8 4
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Grossbritanien und Irland. Oberhaus. Sitzung vom 27. Juni. Im Oberhause wurde heute nach kurzer Unterhaltung zwischen dem Bischofe von Lon⸗ don, Lord Monteagle und Lord Broöugham die sogenannte Church⸗ Endowment⸗Bill zum zweitenmale verlesen, die von Sir R. Peel vor einiger Zeit im Unterhause eingebracht und von diesem fast einstimmig angenommen ist. Der Zweck dieser Bill ist die Verbesserung der ge⸗ ringbesoldeten Pfarrstellen durch Verwendung des Ertrags der Pfrün⸗ den und Sinecuren, welche in Folge der Beschlüsse der Kirchen-⸗Kom⸗ mission eingezogen werden sollen, und welcher Ertrag vorläufig von gewissen müßig liegenden Kirchen⸗Fonds, denen er zur Hypothek ge⸗ stellt wird, genommen werden soll. 1
Uunterhaus. Sitzung vom 27. Juni. Die glänzenden Waffenthaten Sir Charles Napier's in Seinde, sowie die Tapferkeit seiner Truppen veranlaßten heute Herrn Roebuck, ein Dankes⸗Votum des Parlaments für jene zu beantragen. In Abwesenheit des Pre mier Ministers antwortete Lord Stanley darauf. Der Minister ver⸗ weigerte jenes Votum keinesweges; er erkannte, daß die Ereignisse in Seinde von militairischem Gesichtspunkt aus betrachtet, bei Jedem die höchste Bewunderung für das Heer und seinen Führer hervor⸗ rufen müßten, indem die größten Hindernisse, Terrainschwierigkeiten, das heiße Klima, die bedeutende numerische Ueberlegenheit des Feindes, mit einer Ausdauer und Tapferkeit überwunden seien, welche jene Thaten jeder anderen Britischen Waffenthat, wie glänzend diese auch immer sei, mindestens gleichkämen; die Regierung erkenne das an, und Sir Char les Napier habe außer einer Regiments⸗Inhaberstelle das Großkreuz des Bath-Ordens erhalten; die Militair-Behörden berathen gegen- wärtig die Belohnungen für die übrigen Öffiziere und Soldaten. Dem bestehenden Brauche gemäß aber konnte Lord Stanley für die sen Augenblick das beantragte Dankes⸗Votum nicht zulassen, da die nöthigen amtlichen Berichte über die Beendigung der Operationen in Seinde, welche die nächste ostindische Post wohl bringen wird, bis jetzt noch fehlen. Bis dahin muß deshalb die Erkärung über die Absichten der Regierung ausgesetzt bleiben.
Auf die Frage des Herrn Hutt, ob die Regierung den Betrag der in Hyderabad erbeuteten Schätze in Erfahrung gebracht habe, vertröstete Lord Stanley abermals auf das Eintreffen der nächsten ostindischen Post, nach deren Ankunft er alle auf die Besitznahme von Sind bezüglichen Dokumente vorzulegen versprach.
An der Tagesordnung war darauf die von Sir Thomas Wilde angekündigte Motion, in einem Spezial⸗Ausschusse zu untersuchen, welche Fortschritte die Verbesserung des Postwesens nach Herrn Rowland 8 und ob es ferner dem Lande dienlich wäre, diese Reformen weiter zu verfolgen. Der Redner ließ sich iber die Unvollständigkeit der bis jetzt bewirkten Postreforme, sowie über die Entlassung des Herrn Rowland Hill, des Urhebers dersel⸗ ben, gleichsam in einer Geschichte des Reformplanes ausführlich aus. Der gedrängte Inhalt seiner Rede ist folgender: Der zuerst 1837 be⸗ kannt gemachte Reformplan bezweckte die Herabsetzung des Porto's für den einfachen Brief auf 1 Penny ohne Unterschied der Entfernung, beabsich
Sicherstellung des handeltreibenden Publikums und im Interesse des Publikums, wie der Staats⸗Einnahme, möglichste Ersparung in den verschiedenen Zweigen des Post Departements. Herr Hill wurde in Folge seiner Schrift vom Ministerium Melbourne auf zwei Jahre im Schatzamte, dem das Post⸗Departement untergeordnet ist, angestellt, und bekanntlich hat er einen Theil seines Plans, die Herabsetzung des Porto's, durchgeführt, dagegen in dem Reformiren der anderen Post⸗Einrichtungen fortwährende Hindernisse gefunden. Nach Ablauf seines zweijährigen Dienstes war der Ministerwechsel mit Gewiß⸗ heit schon vorauszusehen, und Herr Hill wurde deshalb nur auf ein Jahr länger wieder engagirt; nach Verlauf dieses Jahres entließ ihn alsdann Herr Goulbourn, der gegenwärtige Schatz⸗ kanzler, aber mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er gegen die
tigte die Erleichterung und Beschleunigung der Communication, größere V
Dienstleistung des Herrn Hill nicht den geringsten Tadel erhebe, viel⸗ mehr seinen Eifer lobend anerkenne. Das darauf erfolgende Aner 1500 Pfd. Gehalt bezogen hatte, dem Staate unentgeltlich zu dienen, nur . 88 seinen Re⸗ formplan fortsetzen könne, lehnte Sir R. Peel auf höfliche Weise ab, indem er bemerkte, daß die Postbeamten, da das neue Gesetz be⸗ reits zwei Jahre bestanden habe, hinlänglich mit den Grundsätzen dessel ben bekannt seien, um noch der Leitung des Herrn Hill zu bedürfen. Diese Behauptung Sir R. Peel's ist es besonders, gegen die Sir Thomas Wilde zu Felde zog, denn sie beruhe auf der falschen Voraussetzung, daß der Plan des Herrn Hill bereits ausgeführt sei. Das wäre aber durch⸗ aus nicht der Fall, denn nur die Pfennig⸗ Portosätze, noch nicht aber die übrigen Reformen seien in Anwendung gebracht. Der Mangel ökonomischer Arrangements mache sich in dem Ausfall der Staats⸗ Einnahme fühlbar, die Vermehrung der Communication fehle noch, indem es 400 Landdistrikte gäbe, mit 4000 Einwohnern jeder, die ohne ein ein⸗ ziges Post⸗Amt wären. Erklärlich sei indeß die Zurückweisung der Dienste des Herrn Hill daraus, daß die Post⸗Beamten ihr Thun und Treiben ungern den Blicken und der Kontrolle eines unabhängigen Mannes preis⸗ geben, da dieser jeden Mißbrauch aufdecke und ihnen schon manches kleine Nebenverdienst geraubt habe. Sir Thomas Wilde führte dann meh⸗ rere Fälle an, in denen die Nachlässigkeit der Postbeamten oder deren Konnivenz der Staats⸗Einnahme Nachtheil gebracht habe, wie z. B. einer Eisenbahn⸗Compagnie 400 Pfd. St. jährlich mehr gezahlt wor⸗ den seien, als ihr nach der Taxe gebührte, und gab endlich die muth⸗ maßliche Summe, welche der Staat auf solche Weise einbüße auf 100,000 Pfd. an. Der Zustand der Staats Einnahme wäre also der wahre Grund seiner Motion, damit die Regierung veranlaßt werde, einen Beamten mit oberster Kontrolle über das Post Depar⸗ tement zur Vermeidung von Irrthümern und Abstellung von Män⸗ geln zu bestellen, da auf den Post⸗Beamten selbst kein Verlaß wäre Das Engagement des Herr Rowland Hill bezog sich aber im Wesentlichen nicht auf den Zweck der Durchführung seines ganzen Reformplanes, sondern nur auf die der Einführung des niedrigen Portosatzes von 1 Penny, und das hob als Antwort auf die Rede Sir Thomas Wilde der Kanzler der Schatzkammer besonders hervor. Die Entlassung desselben motivirte der Minister durch die Ungelegen⸗
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heiten, welche dessen normale Stellung als eines nur temporair ange⸗ stellten Beamten verursacht habe, der vom Schatz⸗Amte aus ein so wichtiges Departement wie die Post ist, ganz allein beaufsichtigen sollte. Die Interessen des Publikums berücksichtige die Regie⸗ rung, so viel sie vermag, was nur die letzte mit Frankreich abgeschlossene Post⸗Convention noch beweise. Auch erklärte sich Herr Goulbourn bereit, in die Einsetzung eines Comité's zu stimmen, um damit zu beweisen, daß die Regierung keine desfallsige Untersuchung scheue, aber er machte zur Bedingung, daß die Untersuchungen der⸗ selben sich nur auf die Wirkungen der Pfennig⸗Porto⸗Tare beschrän⸗ ken dürften. So amendirt, wurde der Antrag Sir Thomas Wilde angenommen, nachdem noch Sir Robert Peel seinen festen Entschluß ausgesprochen hatte, das System des Pfennig⸗Porto, dessen soziale Vortheile unverkennbar wären, auf jede Weise zu fördern und nutz⸗ bar zu machen.
Das Haus vertagte sich hierauf, nachdem noch ein Antrag des Sergeant Murphy, daß das Haus die Art und Weise, wie in Irland die Geistlichkeit von Corporations⸗Gemeinden nach einer Akte Karl's II. besoldet würde, in Betracht nehmen sollte, da namentlich die armen Klassen darunter litten, auf die Antwort Lord Eliot's wieder zurück⸗
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genommen worden war.
London, 28. Juni. Der Communication zwischen Frankreich und England ist eine neue Erleichterung zu Theil geworden. Die Eisenbahn von Dover ist bis Folkstone eröffnet. Die Direktoren der Bahn sind in der Frühe um 6 Uhr mit zahlreicher Gesellschaft zu einer Probefahrt von London aufgebrochen; um 8 Uhr 40 Minuten waren sie zu Folkstone; sie hatten 82 englische Meilen in 2 Stunden 10 Minuten zurückgelegt; nach Inspection der Arbeiten zu Folkstone schifften sie sich, 20 Minuten nach 9 Uhr, an Bord des Paketboots „Waterwitch“ (Wasserhere) ein; um halb 1 Uhr, somit nach einer Ueberfahrt von 3 Stunden 10 Minuten, landeten sie zu Boulogne; hier war ein Gastmahl von 100 Gedecken bereitet; die Direktoren tafelten mit ihren Freunden unter Ausbringung patriotischer und in⸗ dustrieller Toasts bis 10 Minuten vor 3 Uhr; ein Viertel nach 3 waren sie wieder an Bord der „Waterwitch“; um 6 Uhr 25 Minu⸗ ten wurde zu Folkstone gelandt; ein Viertel nach 9 Uhr war der Wagenzug in London. Die Reise von London nach Boulogne wurde, abgerechnet den Aufenthalt zu Folkstone, in 5 Stunden 50 Minuten gemacht; funfzehn Stunden reichten hin, eine Gesellschaft von 100 Personen von London nach Boulogne und nach einem zweistündigen Banket wieder zurück von Boulogne nach London zu bringen.
Die Richter, denen die Feststellung der Fälle submittirt war, wann monomane Verbrecher den Schutz des Gesetzes für Wahnsinnige erfahren können, haben in diesen Tagen ihre Entscheidung abgegeben, die, wie man allgemein erwartete, darauf hinausgeht, daß nach der strengen Deutung des Gesetzes allen solchen Verbrechern, wenn sie nicht ohne die leiseste Regung eines geistigen Vermögens unter dem destructiven Impuls handeln, jener Schutz versagt sein soll. Der Schuldige mag das Verbrechen unter dem Einfluß irrsinniger Täu⸗ schung begangen; das Verbrechen mag einzig und allein in dieser Täuschung seinen Grund haben; aber sobald erwiesen werden kann, daß er im Besitz hinlänglicher geistiger Kraft war um zu wissen, daß er „gegen das Gesetz“ handelte, so soll er fortan der Strafe nach den Gesetzen unterworfen sein. Diese Entschei⸗ dung beschränkt den Schutz des Gesetzes für Wahnsinnige auf die möglichst engste Grenze, und dürfte, wenn streng beobachtet, kaum eine Anwendung desselben auf irgend einen Fall von Monomanin mehr zulassen. Unter den vielen Fällen der Losfprechung auf Grund des Wahnsinns ist es gewiß schwer, ein Beispiel herauszufinden, wo klar bewiesen werden könnte, daß der Schuldige über die Gesetz widrigkeit seiner Handlung im Zweifel war. Der bekannte Hadfield hatte dies Bewußtsein von seiner That, denn er schoß auf den König, damit das Gesetz seinem Leben ein Ende machte, wie es er⸗ wiesen war; ebenso begingen religiöse Schwärmer Kapital⸗Verbrechen unter dem Einfluß der Idee, daß sie die That zu voll⸗ führen und sich als Märtyrer der dafür erfolgenden Strafe zu unterziehen verpflichtet wären. Nach dieser Definition der Richter erscheint es, daß in allen jenen Fällen die Jury nach irrigen Ansichten bisher verfahren hat und daß es in den Irrenhäu⸗ sern von Hanvell und Bedlam wenige geben mag, die nicht die Ver⸗ antwortlichkeit für ihre Verbrechen hätten übernehmen müssen; denn die Voraussetzung, von welcher die Richter bei der gegenwärtigen Entscheidung der Frage ausgegangen sind, daß die Jury jeden Men⸗ schen als einen von gesundem Verstande betrachten muß, so lange das Gegentheil nicht klar erwiesen ist, und die Bedingung, welche sie daran knüpfen, daß ein Vorhandensein von Wahnsinn nur angenommen werden kann, wenn der Schuldige sich nicht bewußt gewesen ist, gegen das Gesetz gehandelt zu haben, (was bei Monomanne nicht statt findet) verbieten geradezu die Lossprechung solcher Verbrecher. Die Freisprechung Macnaughten's war gleichfalls ungesetzlich, denn er konnte Recht von Unrecht so gut unterscheiden, als im Durch⸗ schnitt genommen alle seine Kameraden, und es kann kein Zweifel mehr darüber sein, daß bei Wiederholung eines ähnlichen Falles ein anderes Resultat erwartet werden muß, — daß nämlich der schul⸗ dige Monomane künftig zum Tode verdammt werden wird. .
Vor einigen Tagen hatte der Marquis von Downshire eine Adresse mit 8000 Unterschriften an die Königin gerichtet, worin die Unterzeichneten ihren Unwillen und ihren Abscheu gegen die gegen⸗ wärtigen Attentate in Irland auf das Bestehen der Union, als Aus⸗ druck der sich kund gebenden Stimme in der Grafschaft Down an den Tag legten. Sir James Graham benachrichtigt heute den Mar vne. daß Ihre Majestät die Adresse sehr gnädig entgegengenommen habe
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,Mastricht, 28. Juni. In den Salons des Haag spricht man viel von Projekten des neuen Finanz⸗Ministers; die Einen sagen, seine Pläne wären bereits ausgearbeitet; Andere behaupten, er wolle sich zuvor der Meinung der Kammern versichern; und noch Andere endlich, die schlecht hören und verstehen, glauben, das gegenwärtige Finanz⸗Gebäude werde von dem Finanz⸗Minister gänz⸗ lich erneuert werden. Herr van der Heim gilt für einen großen Finanzier und man muß daher voraussetzen, daß er bei allen seinen Projekten mit Klugheit zu Werke gehen wird. Die Wahrheit ist, daß man Mittel finden muß, um entweder die Einnahmen zu vermehren oder die Ausgaben zu vermindern. Aber wie? Das ist weislich zu erwägen. Darf man den öffentlichen Gerüchten glauben, so würde der Plan, die Ausgaben zu reduziren, die Oberhand behalten, aber man spricht von nichts weniger, als von 20 pCt. auf die Rente, und die Kammern würden sich nie dazu verstehen. Man glaubt auch, es werde eine Verminderung aller hohen Gehalte, Pensionen u. s. w. vorgeschlagen werden. Und allen diesen Reductionen gegenüber versichern Andere, daß die Personal⸗ und die Grund⸗Steuer erhöht werden sollten. In kurzem werden wir wissen, woran wir uns in dieser Beziehung zu halten haben. Unterdeß scheint das Vertrauen keinesweges 8- mindert, da die holländischen Fonds sich fast auf derselben Höhe e halten. r hat von seinen Kollegen Abschieb
Der ehemalige Finanz⸗Ministe 1 * genommen und den Besuch der Beamten seines Departements erha
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