1843 / 17 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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etzterer seinen Feldzug gegen Valencia unternahm. Das Haus Rothschild ist um die Zurückbezahlung der erwähnten Summe sehr besorgt. Denn die provisorische Regierung in Barcelona hat jede Anleihe, die dem Regenten gemacht wurde, für null und nichtig er⸗ klärt. Es fragt sich nun, ob der Beschluß der provisorischen Regie rung eine rückwirkende Kraft haben soll oder nicht. Im ersten Fall würde Herr Rothschild große Mühe haben, von der spanischen die Espartero gemachte Anleihe auerkannt zu sehen. 8 8

Portugal.

Lissabon, den 1. Juli. Die Cortes wurden in der gestrigen Sitzung bis zum 15. November prorogirt. Obgleich die Kammer noch vor kurzem die Absicht aussprach, mit dem Anfange dieses Mo⸗ nats die diesjährige Session zu schließen (s. Allg. Preuß. Ztg. No. 15.) und in Folge der unerledigt gebliebenen Finanzmaßregeln der Finanz⸗Minister gleichsam durch ein Vertrauungs⸗Votum die Er⸗ mächtigung zur Erhebung der Steuern für das laufende Jahr wie zu anderen zweckdienlich erscheinenden Maßregeln erhielt, so war man doch bald zu dem Entschluß gekommen, die Finanzen noch in diesem Jahre auf einen solchen Fuß zu stellen, daß die nächste Session von 1844 nicht zu sehr mit Geschäften überladen und über die gewöhn⸗ liche Zeit von drei Monaten ausgedehnt werden möchte. Deshalb entschloß man sich zu einer kurzen Supplementar Sitzung im Herbste dieses Jahres.

Die Königin ist unerwartet aus Cintra hier eingetroffen, und hatte sogleich ein Kabinets⸗Conseil gehalten, in welchem die möglichen Resultate der Vorfälle in Spanien in Erwägung gezogen und be⸗ schlossen wurde, strenge Maßregeln zu treffen, im Fall jene Vorgänge eine Reaction in Portugal veranlaßten. Doch ist die Ruhe im Lande noch nicht gestört worden; in Braga an der spanischen Gränze fand zwar ein kleines Gefecht zwischen Zollbeamten und Schmugglern statt, das indeß keine ernste Folgen hatte. c Der bekannte von hier schon einmal verwiesene General Roma⸗ rino war vor kurzem hier angekommen; ihm wurde jedoch von der Regierung, die seine Gegenwart gerade jetzt mit revolutionairen Plä nen in Verbindung bringt, sofort die Weisung ertheilt, das Land zu verlassen. 1

Sriechenland.

Ancona, 1. Juli. (A. Z.) Nach den letzten Nachrichten aus Athen hatte das griechische Ministerium, in Folge einer langen Berathung, an die Gesandten der drei Schutzmächte eine Note er⸗ lassen, worin es als den ersten Termin zum Wiederbeginn der von Griechenland zu leistenden Zahlungen den Monat März nächsten Jah⸗ res vorschlägt. Die Gesandten lehnten in einer Kollektiv⸗Note den Vorschlag ab, und beharrten bei dem von der londoner Konferenz be⸗ stimmten Termin (September d. Jahres). Hierauf wurde von dem Königlichen Ministerium eine Konferenz mit den drei Gesandten für nö⸗ thig erachtet, und diese wurden auf den 27. Juni dazu gebeten. Ueber die Resultate dieser Konferenz wird wohl die nächste Post Näheres bringen. Man begreift hier so wenig als in Athen, wie England und Frankreich sich bestimmt fühlen können, den Impulsen, die in der londoner Konferenz sich geltend machen, so unbedingt und ohne nähere Prüfung, ja man möchte sagen so blindlings zu folgen ohne zu bedenken, daß die große Verlegenheit, in die man dadurch das griechische Gouvernement nothwendig bringen muß, in einem Sinne ausgebeutet werden könnte, der weder der einen noch der anderen dieser Mächte zusagen würde. Auch in Athen dürfte man sich wohl in der Errathung der eigentlichen Beweggründe irren, die ursprüng⸗ lich einem so harten Drängen zu Grunde liegen, der Gedanke, daß man mit Hülfe eines anderen Ministeriums besser mit den Schutz⸗ mächten fahren würde, trifft die eigentliche Schwierigkeit der Sache nicht, und scheint mir deshalb kein günstiges Resultat zu versprechen, weil es an sich schon unmöglich ist, durch eine neue Ministerwahl Alle zu befriedigen. Mit der Post vom 27. v. M. sollen an Trikupis nach London und an Kollettis nach Paris Befehle ergangen sein, die auf die Berufung dieser beiden Minister nach Griechenland schließen lassen.

Ferewypken.

Englische Blätter melden nach Privatbriefen aus Alexandrien, daß Mehmed Ali öffentlich erklärt habe, er fühle sich durch hohes Alter und zunehmende Gebrechlichkeit außer Stand, allen seinen Ver⸗ waltungspflichten künftighin allein zu genügen, und weil sein nächster Nachfolger, Ibrahim Pascha, ein kranker Mann sei, so sei er geson⸗ nen, sich seinen Enkelsohn als Wakil oder Gehülfen, unter Vollmacht zur Vertretung seiner Person, beizugesellen. „Diese Anordnung“, bemerkt die Morning Chroniele, „wird zwar nicht als unmittel⸗ bar unheilvoll betrachtet, kann aber im Falle des Ablebens von Mehmed Ali gefährlich werden, weil zwischen Ibrahim und Abbas, dem oben bezeichneten Enkel, seit langem ein tödtlicher Haß obwaltet und diese beiden Parteihäupter zahlreiche und mächtige Auhänger

Der Traktat von Verdün. (Schluß. Vergl. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 16.)

„Man erinnert sich, daß die in den Palast zurückgekehrte Judith sich mit dem Antheil, den ihr Sohn Karl 835 erhalten hatte, nicht befriedigt fühlte, und von dem schwachen Gemahl die Vergrößerung desselben verlangte. Ludwig und Lothar sind in ihrem Interesse hierdurch gleicherweise verletzt; sie kommen zu einer Unterredung zu⸗ sammen. Die Hofpartei, welche die Sache des jungen Karl durch einen Bund mit Lothar mehr als durch Anschließen an Ludwig ge⸗ sichert glaubt, verdächtigt den Letzteren bei dem alten Vater. Lothar wird wieder an den Hof beschieden, von dem Vater zu Gnaden auf⸗ geopbaen⸗ Man benutzt den Moment (838) in welchem Pipin Fhhn See 1 sowohl als Ludwig zu beeinträchtigen. Lothar und Karl gleichmußihes Theilungsprojekt, durch welches nur gar keine Rücksicht venonn bedacht sind. Auf Pipin's Söhne wird sein; auf ihn soll imen; Ludwig soll mit Bayern zufrieden sein; auf ihn so wenn wir es so nennen dürfen das sonst verlassene Prinzip der Apanage, welches bei der Theilung von 817 vorgewaltet hat, seine Anwendung finden Hören 8 unter den Zeitgenossen seine Gegner, so gebührt ihm ebe 8 Rechtswege nur übrige ist usurpirt. .““

Dahin ist es denn nun gekommen, daß Ludwi er sich s gerechtem Spruche nicht fügen kann, die lacmig, der e aufrufen muß. Mit den Ostfranken, deren Gemüther er für sich zu gewinnen gewußt hat, erscheint er am Rhein; er fordert n⸗ überrheinischen (deutschen) Lande als seinen mit Recht ihm zustehen⸗ den Antheil. Die überlegene Macht des Vaters wirft ihn u äußersten Gränzen von Deutschland zurück (840).

Als aber Ludwig der Fromme bald darauf stirbt, Lothar nun auch den andern Theilnehmer der Herrschaft, Karl, auszuschließen, sich allein den größten Theil der Monarchie anzueignen gedenkt, eine bedeu⸗ tende Partei ihm, als dem vom Vater zuletzt zum Erben designirten, zu⸗ fällt, da ist es doch wieder Ludwig, der im Bunde mit der vereinig⸗ ten deutschen Nation diesen Plan vereitelt, und mit den Waffen in

der Hand über die künftige politische Gestalt des mittleren Europa entscheidet.

Wiederum mit den Ostfranken das ostrheinische Land zu ver⸗ theidigen, erscheint er in der Gegend von Mainz; die Ostfranken, Ale⸗ mannen, Sachsen und Thüringer sind vereinigt in der Treue für ihn. Orientales Francos, Alam annos, Saxones et Thuringios sibi fidelitatis jure confirmat. Dies sind die Worte des Annalisten von Fulda, die von der Gründung des deutschen Königthums und des deutschen Staates Zeugniß geben. Mit diesen Bundesgenossen schlägt Ludwig, als Lothar sich gegen Karl gewandt hat, den Feldherrn desselben auf dem Rieß. Als Sieger geht er über den Rhein, dem Bruder Hülfe zu bringen (hac congressione victor, Rhenum transiens, Barolo fratri suo aurxi- lium laturus in Gallias pergit). Beide schlagen den Bru⸗ der in der blutigen Schlacht bei Fontenai; da er sich nicht fügen will, verbinden sie sich nochmals in dem berühmten Vertrage von Straßburg, und diktiren ihm endlich den Frieden zu Verdün (843).

Unfehlbar ist hier Lothar der Unterliegende; in Italien allein, wo er auch ununterbrochen geherrscht hat, erscheint seine Macht kon⸗ zentrirt; jenseits der Alpen umfaßt sie zwischen Rhone, Rhein, Maaß und Schelde zwar blühende Lande, aber ohne allen nationalen Kern; deshalb ist das groß⸗lotharingische Reich auch bald untergegangen. Kräftiger erscheinen die beiden anderen. Man sieht unschwer, daß sie sich auf dem Platze behaupten werden: Aber welcher Unterschied ist doch zwi⸗ schen der Macht dieser Brüder. Karl ficht für das, was ihm sein Vater 839 durch zwar erschlichenen, aber doch rechtskräftigen Akt zuertheilt hat. Dies hat er nicht einmal Alles behauptet. Ludwig ist durch den letzten Willen des Vaters fast ganz erblos geworden; auch die Theilung von 835 erkennt man nicht mehr an; seine Macht beruht auf der Verei nigung der Stämme, welche das Band der Treue an ihn fesselt.

Er ist der Mächtige, den Karl im Moment der Gefahr herbeirufen muß, den auch Lothar, selbst wenn er augenblickliche Vortheile über ihn davongetragen hat, viel mehr fürchtet als den anderen Bruder; auf dem Gebiete des Feindes und des Rivalen führt er die Entscheidung herbei. Zwei Momente haben die Macht aufgerichtet, die sich so großer Dinge unterwinden konnte; die Erhebung der Nation für den rechtmäßigen Kaiser und die freie Hingebung an den Sohn, der sie bei dem ersten Unternehmen geleitet. Ohne diese Kraft hätte Ludwig nicht gesiegt, hätte er einen Deutschen Staat nicht gegründet; Pipin's Söhne hatten ein gleiches Recht. Keine so große und kräf tige Nationalität schloß sich ihnen an; ihre Ansprüche blieben unbeachtet.

Das politische Prinzip hatte sich also nicht behauptet; das natio nale vielmehr erhob sich. Als Deutsche und Romanen erschienen die Schaaren Ludwig's und Karl's bei Straßburg einander gegenüber; Karl schwor in deutscher Sprache, Ludwig in romanischer. Jeder erkannte die Nationalität des Anderen an. Der Eid, der uns übrig geblieben, der eines der ältesten Denkmale unserer Sprache, ist zu gleich eines der ersten Dokumente für unsere politische Gemeinschaft. 4 Den Vertrag von Verdün erkannte das höhere Recht der, Nationalität an. Besonders bei denen, die die Entscheidung herbeigeführt, war es so stark. Es ist bereits früher bemerkt worden, daß Karl und Lothar ihren Ländern die Namen gegeben; Lothringen erinnert noch heute daran; Frankreich hieß im neunten Jahrhundert und später Karlingien. Ludwig empfing von den Völkern, über die er herrschte, den Namen des Deutschen. Im 2ten Drittel des neunten Jahrhun derts kommt ein redendes Zeugniß für die eben erwachte Natio— nalität der Ausdruck lingua theotisca in Gebrauch.

Der Tag, der uns in wenigen Wochen wiederkehren wird, hat eben darin seine Bedeutung, daß er diese große Erhebung und Ver einigung der deutschen Nation recht eigentlich fixirt.

Auch noch von anderer Seite her läßt sich dies erkennen. Die

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Deutschlands unter den Ottonen, unter Heinrich III., unter den Hohen⸗ staufen.

Ein Tag für Deutschlands Territorial⸗Geschichte ist der von Verdün freilich nicht. Ging Deutschland damals auf der einen Seite bis an den Rhein, so ging es auf der anderen nur bis an die Elbe. Aber auch das neue Deutschland, welches einst als der deutsche Orden in der höchsten Blüthe stand bis an den Peipus⸗See reichte, diese Kolonieen des alten Deutschlands, das größte Erzeugniß des schöpferischen politischen Genius der Deutschen in den mittleren Jahrhunderten, auf denen unser preußischer Staat zunächst beruht, sind doch auch gegründet unter dem Schirm des deutschen Reiches und Namens, dessen Anfangspunkt der Tag von Verdün ist.

Wer nach dem Umfange des Territoriums die Größe mißt, er müßte lange in der deutschen Geschichte suchen, bis er den Tag fände, an welchem die äußere Herrschaft des deutschen Namens die größte gewesen; hätte er ihn gefunden, wer weiß, ob er dann des Suchens werth gewesen, ob er dann vielleicht Bedeutung hätte. Nicht da⸗ nach kann man des deutschen Namens Größe und Wirkung messen. Indem diese gewaltige Nation, die eigentlich für Europa centrale, das Eine sich unterwarf, mußte sie das Andere schon wieder aufgeben. Die Rechte der anderen Nationen machten sich gegen sie nicht selten, geltend, wie sie die ihren zu Verdün zur Geltung gebracht hat. 8 Wir wollen mit diesen Worten die Verluste, die wir wider Fug und Recht erlitten haben, nicht zu gering anschlagen; wir wollen im⸗ mer daran erinnern, was uns in hohem Gebirge nicht minder, als

Gränze, welche Ludwig seinem Reiche steckte, ist allerdings keine na⸗ tionale, sondern eine rein geographische. Die Germanen drüben am Rheinstrom blieben dem Bruder. Doch drei Städte mit ihren Gauen bekam er jenseits des Rheines, Mainz, Speier und Worms. Ein alter Chronist sagt wohl, damit er des Weines nicht entbehre propter vini copiam; aber die tiefere Forschung hat lange bemerkt, daß er den geistlichen Mittelpunkt Germaniens, die Metropole von Mainz, daß er die Sitze wichtiger, über große Theile Deutschlands ausgedehnter Bisthümer nicht in fremder Hand lassen konnte. Vieles, was in Deutschland lange sich behauptet, der Nation ihr eigenthümliches geistiges Gepräge verliehen, worin sie ihren weltge⸗ schichtlichen Beruf gefunden hat, gehört schon dieser und der nächsten Zeit an. Das große Gedicht des Otfrid entstammt der näch sten Zeit. Es ist König Ludwig dem Deutschen zugeeignet. Da⸗ mals erblühte in Fulda die Klosterschule; Hrabanus Maurus, der die Gedanken Karl's des Großen für den Unterricht der Jugend und die Veredlung des Volks so recht lebendig ergriffen hat, der große Pracceptor Germaniae, ward unter Ludwig dem Deutschen Deutsch lands Metropolitan; Kloster Corvey an der Weser, eben erst ge gründet, ward der Punkt, von dem die Missionen in den Norden gingen. Der heil. Anskarius ward in dieser Zeit der Vorgänger des großen Bestrebens der deutschen Nation, dem skandinavischen Norden und dem slavischen Osten das Christenthum zu bringen. Sie hat diese große Bestimmung durch das ganze Mittelalter verfolgt und

endlich siegreich durchgeführt. Diese Vorgänge zeigen, daß die V Nation sich auch innerlich zusammenfaßte in demselben Moment, als ihr König ihr zu Verdün die gemeinsame politische Gestalt gab. Ohne jenes wäre auch dies in dem Sinne, wie es erfolgte, nicht möglich gewesen. Der Tag von Verdün schließt nicht offen alle diese Bedeutung, alle diese Zukunft in sich ein; aber ein geistiger Gedenktag unserer Nation zu werden, ist er doch berufen. Man wendet immer ein, die Theilung, wie sie geschehen, sei und bleibe ein politisches Auskunftsmittel; gleich mit dem Tode Ludwig's

hätten seine Söhne wiederum getheilt; es habe einen König von Bayern und Kärnthen, einen anderen von Franken und Sachsen, einen dritten von Alemannien gegeben. Aber eben darin, daß die Nation, als die Unfähigkeit Karl's des Dicken sie in die höchste Gefahr brachte, als die Unordnungen in dem Hause dieses Kaisers ihr sitt⸗ liches Gefühl beleidigten, nicht auseinanderfiel, sondern die Stämme, die Sachsen, Franken, Thüringer, Bayern und Alemannen, sich 888 zur Wahl Arnulf's wieder vereinigten, liegt der Beweis, daß das Ge⸗ fühl der Einheit durch die ersten unter Ludwig dem Deutschen voll⸗ brachten Thaten stark und unzerstörbar geworden war. Die Frei⸗ heit, das Gefühl der Sonderung, war freilich bei den einzelnen Stämmen gleich bei der Gründung nicht minder stark, und hat die Mannigfaltigkeit der Herrschaft erzeugt, auf der vieles Unglück, aber auch viel Heil des späteren Deutschlands beruht; wir wollen sie kei⸗ nesweges antasten. .“

Dann sagt man uns: feierten wir einen Tag, an welchem der Rheinstrom Deutschlands Gränze geworden ist, wir gäben den Frem⸗ den Waffen gegen uns in die Hände. Mit nichten! Nicht definitiv war ja diese Anordnung der karolingischen Erben; weil eben die ver⸗ einigten deutschen Völker sich so kräftig hinstellten, den Traktat von Verdün erlangten, konnte dem Tag von Verdün der von Mersen (870) folgen, an welchem nach dem Ausgange der Söhne Lothar's der größte Theil Lothringens gewonnen wurde, an welchem man sich der Gränze des Sprachgebietes wenigstens näherte. In diesen ersten Thaten der Deutschen unter Ludwig, deren geistigen Inhalt der Tag

von Verdün ausspricht, liegen die Keime der politischen Erhebung

an den Mündungen unserer Ströme entrissen worden ist. Aber findet uns der Tag, mit welchem das zweite Jahrtausend unserer ge⸗ meinsamen politischen Existenz anhebt, auch nicht im Besitz aller Reich⸗ thümer, die das erste uns nach und nach verschafft hat; doch auch nicht so arm, wie oft früherhin, wenn er ein neues Jahrhundert ankün⸗ digte, findet er uns; unser Bund hat ein größeres Territorium, als das Reich bei seinem Ausgange; viele Länder, die ihm dem Namen nach nicht angehören, verstärken doch seine Kraft in der That. Und nicht blos dem Umfang, auch dem Inhalte nach sind wir reicher, als zu vielen vorangegangenen Zeiten. Neben vielem Anderen, was wir in diesem Jahrhundert erworben haben, freuen wir uns wieder des lebendigen Zusammenhanges mit unserer Geschichte, de verstärkten Eintracht der deutschen Fürsten und der von ihnen Be⸗ herrschten unter sich; Ehrfurcht vor den Vorfahren und gegenseitige Liebe und Vertrauen der Stämme Germaniens durchdringt uns. Bekunden wir diese Gefühle, die in so vielen Denkmälern unserer Wissenschaft und Kunst ausgesprochen sind, auch im Leben; rüsten wir uns zu ernster und würdiger Feier des großen Tages.

Angekommene Fremde.

8 7 27 1 1“ Graf B. von Potocki, Gutsbesitzer, aus Pos

Hotel de Rome. b Graf von Zedlitz⸗Trützschler, Königl. Landrath,

Hotel de Prusse. aus Freienwalde.

Kronprinz. von Miaskowski, Landschafts⸗-Rath, nebst Gemahlin aus Pomarzany im Großherzogthum Posen.

Hotel du Nord. Frau Gräfin von Schulenburg aus Potsdam Dr. C. Funk, Konsistorial⸗Rath, nebst Gemahlin aus Magdeburg.

Hotel de Russie. Freiherr J. von Gall, Großherzogl. oldenburgischer Hof⸗Theater⸗Intendant, aus Oldenburg.

Kaiser von Rußland. Frau Majorin von Jastrzembsky, aus Königsberg. Frau Oberst⸗Lieutenant von Freiburg, aus Breslau.

Meinhardt's Hotel. von Parpart⸗Pracobron, Rittergutsbesitzer aus Bayersee. f Graf von Wartensleben, aus Schulzendorf bei Wriezen a. d. O.

Rheinischer Hof. von Redkin, Kaiserl. russischer Hofrath und Pro⸗ fessor der Rechte an der Universität zu Moskau, aus Moskau. von Skarzynski, Gutsbesitzer, aus Warschau. Magdeburg.

Stadt London. von Czarnecki, Gutsbesitzer aus Posen.

In Privathäusern. von Rohr, Tribunals⸗Rath aus Koͤnigsberg i. Pr. bei von Rohr, Kochstr. Nr. 30. 8 G

Gerlin-Anhaltische Eisenbahn. Im Monat Juni c. sind auf der Berlin -Anhaltischen befördert worden 36,083 Personen für.... 78,022 Centner Frachtgut für

Eisenbahn

v.45,946 Rtchlr.

Summe 64818 Rün. 8I““ 228,649

TPotal 293,467 Rthlr.

Einnahme seit 1. Januar bis 31.

Im Juni v. J. waren befördert wordemn: 29,508 Personen für

22,716 Centner Frachtgut für

8,170 Rchlr. 6,138

14,308 Rthlr.

WMehr Emmnamne ui

Meteorologische Beobachtungen.

1843. 15. Juli.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags Nach einmaliger

2 Uhr.

Morgens

6 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck... 333,13“ Par. 333,4 18 Par. 333,8 5 Par. Quellwärme R Luftwürme . .. + 1,1- R. + 17,5° R. + 15,509 R. Flasswärme 17,1°9R. Thaupunkt . .. + R. + R. + R. Bodenwärme R. Dunstsättigung öpCCt. 8 pPCt. Ausdünstung Rh Wetter halbheiter. Wind A NW. WNW. Wolkenzug. .. NW. NW. WNW. Tagesmittel: 333,47 Par.. + 16,030 R h. pct.

pCt. trüb. Niederschlag Rh

Wärmewechsel

bedeckt. I

Auswärtige Börsen. 12. Juli. Niederl. wirkl. Sch. 54 98. 3 % do. 25 ½. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 109. 4 % Russ. Hope 89 ½. Antwerpen, 11. Juli. Zinsl. —. Neue Anl. 172. Hambu rg, 14. Juli. Bank-Actien 1650. Engl. Russ. 111 2b Londo 1-„ 11. Juli. Cons. 3⁰⁰% 94. Belg. 103. Neue Anl. 18 ½. Pas- sive 4 ½. Ausg. Sch. 10 ¼. 2 ½ % Holl. 53 ¼. 5 % 100 ¼. 5 % Port. 89 6 —. Engl. Russ. 114 8⅛. Bras. 71 ½. Chili 93. Columb. 23. Mex. 29. Peru 16. Paris, II. Jah. 5 % Rente fin cour. 121. 75. 3 % Rente üin cour. 80. 20. 5 % Neapl. au compt. 106. 10. 5 % Span. Rente 26 ½. Pass. 4 ¼. Wien, II. Jaͤni-. 5 % Met. 111 %. 4⁰% 100 ¼ 3 % 76 ¼. Actien 1623. Aunl. de 1834 142 ½. de 1839 1113⁷q.

0/ 1 Amsterdam, 5 % do. 100 ¼.

Kanz-Bill. —. 5 %ℳ Span. I

Bank-

Königliche Schauspiele. Montag, 17. Juli. Im Schauspielhause: Das zugemauerte Fenster, Lustspiel in. 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Der reiche Mann, Lustspiel in 4 Akten, von T öpfer. 8 8 Dienstag, 18. Juli. Im Schauspielhause: Don Carlos, Trauer spiel in 5 Abth., von Fr. von Schiller. (Herr Grunert: Philipp, als Gastrolle.)

Mittwoch, 19. Juli. Kein Schauspiel. 8 An diesem Tage ist das Billet-⸗Verkaufs⸗Büreau geschlossen. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

8 Gedruck in der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerei. Beilage

Frau Majorin von Arnim, aus Crieven bei Schwedt.

Fritze, Justizrath, aus

Rhein⸗Provinz.

Das Hüsseldorf, 28. Juni. Dreißigste Plenar⸗Sitzung. (Schluß.) Has d utachten des ersten Ausschusses, welches der Herr Referent über den Antrag eines Abg. der Städte über Emanirung einer Sondikats- Tarxe in Falliments Sachen vortrug und dahin ging, daß des Königs Majestät zu bitten sei, über die Ergänzung resp. Abänderung der Bestimmungen der Art. 484 des Handels Gesetzbuches in Beziehung auf die Gebühren und Oiäten der Falliments-Agenten und Sondiken zunächst das Gutachten der rheinischen Handelsgerichte zu erfordern, demnächst weitere legislative Erör

terungen vorbereiten und sodann dem nächsten rheinischen Landtage einen entsprechenden Gesetz⸗Entwurf vorlegen lassen zu wollen, fand die allgemeine Zustimmung der Plenar-Versammlung. Hiernächst kam der Antrag eines Abg. der Landgemeinden, der Erlaß des Erbschafts⸗-Stempels von dem Vermögen der Ehefrauen, an die Reihe. Es hatte sich ein Abgeordneter der Städte diesem Antrage angeschlossen und ihn auf alle Vermächtnisse an wohlthätige Institute ausgedehnt, weil der Wohlthätigkeits⸗Sinn eher einer Ermunterung als einer Betästigung bedürfe. Referent berichtete Namens des öten Ausschusses, daß auf frühere Anträge dieser Art mehrere ablehnende Bescheide ergangen seien, daher dem Ausschuß es nicht rathsam geschienen, den fraglichen Antrag in seiner ganzen Ausdehnung zu befürworten, sondern dafür eine Modifizirung des §. 9. a. des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 in nachfolgender Art vorzuschlagen der Meinung gewesen sei, nämlich: „daß in dem Falle, wo es voraussichtlich der dem uͤberlebenden Ehemanne zukommende Antheil der verstorbenen Ehefrau an den Mobilien und an der Nutznießung der Immobilien, nur zur Bestreitung der Hälfte der Unterhal

tungs⸗ und Erziehungskosten der Kinder, oder selbst nicht vollständig dafür ausreichen sollte; der Erstere von der Stempel⸗Abgabe befreit werden möge.“

Nach mehrseitiger Diskussion, wobei sich herausstellte, daß namentlich in Beziehung auf die Stempel⸗Abgabe bei Vermächtnissen an Wohlthätig keits-⸗Institute, ein verschiedenartiges Verfahren stattfinde, wurde von der Plenar⸗Versammlung der Antrag des Ausschusses angenommen.

Ein Abg. der Ritterschaft: Als Referent über den Antrag eines ande⸗ ren Abg. die Forderung einiger klevischen Städte an die Generalstaaten der vereinigten Niederlande aus dem 16ten Jahrhundert herstammend, berich tete: Es sei dem 2ten Ausschusse vollkommen klar geworden, daß Seitens der Städte Emmerich, Rees, Wesel, Büderich und Orsop eine Berechtigung zu Entschädigungs⸗-Ansprüchen auf Einquartirungs⸗Servis und vorgeschos sene Gelder gegen die Generalstaaten der vereinigten Niederlande aus dem löten Jahrhundert herleiten, bestehen, und im Jahre 1672 auf einen Ka pital⸗Betrag von Fl. 1,101,838. 10. 6 Holl. Crt. ohne Zinsberechnung festgestellt wurden. Die Behörden hätten seiner Zeit diese Reclamation unterstützt, nur sei srit dem Jahre 1797 nichts mehr in der Sache ge⸗ schehen.

Der Ausschuß beantrage, daß

„Se. Majestät im Interesse der diesseitigen Unterthanen gebeten werde, diese Ansprüche auf das kräftigste geltend machen lassen zu wollen“

L

welcher Antrag von der Plenar⸗Versammlung angenommen wurde.

Hierauf kam das Referat des ersten Ausschusses über den Antrag eines

Abgeordneten der Ritterschaft, betreffend:

„Die Gleichstellung der Assessoren aus der Rhein⸗Provinz mit denen aus den alten Provinzen in Beziehung auf das 3te Examen und die Dienst Anziennität bei den Gerichten zur Berathung.“

Der Referent entwickelte die Ungleichheiten zwischen den rheinländischen

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unsd altländischen Referendarien und Assessoren, welche sich auf gesetzliche

Bestimmungen und ministerielle Anwendungen gründeten, und erklärte, daß der Ausschuß mit dem Antrage einverstanden sei und nur die zusätzliche Bemerkung zu machen habe, daß unter allen Umständen in der nachträg lichen Prüfung der altländischen Assessoren gründliche Kenntnisse des rheint schen Rechtes darzuthun seien.

Ein Abgeordneter der Städte: Er stmme dem Antrage bei und erlaube ich, den Zusatz vorzuschlagen, „Se. Majestät zu bitten, so viel wie mög

lich, die Stellen in der Rhein⸗Provinz mit Eingebornen der Provinz besetzen zu wollen.“ r A. selber ’1 Ein Abgeordneter der Städte: Er finde dies nicht angemessen, und seien

Der Antrag selber beweise, daß man im Nachtheile sei.

olche Unterschiede nicht mehr zu machen. Mehrere stimmten dieser Aeuße rung bei. Herr Landtags⸗Marschall: Es sei dies ein Antrag ganz ver schiedener Art, welcher seiner Zeit eines eigenen Antrages und einer Bear⸗ beitung im Ausschusse bedurft hätte. Ein Abgeordneter der Städte: Die ausländischen Assessoren seien allerdings einer strengen, Prüfung zu unter⸗ werfen; zur Zeit aber finde er diesen Antrag noch nicht angemessen, die altländischen Assessoren würden in hiesiger Provinz auch an den hiesigen Institutionen Geschmack finden und diese selbst mehr Anklang in den alten Provinzen gewinnen. Ein Abgeordneter der Städte: Mit dem Antrage Feines Abgeordneten der Städte, die ausschließliche Anstellung rheinländischer Justiz Beamten betreffend, sei er vollkommen einverstanden; er wünsche nur, daß er auf alle Eingeborne vorzugsweise ausgedehnt würde; schon auf dem Zten Landtage sei er zur Sprache, aber nicht an die Reihe gekommen. Ein Abgeordneter der Städte: Man muüsse sich durchaus enthalten, einen Indigenats⸗Antrag zu machen. 1 4 Der Herr Landtags⸗Marschall stellte nun den Antrag zur Abstimmung und wurde derselbe nach dem Vorschlage des Ausschusses einstimmig an 2 U geno eim Abgroroncien der Städte referirte sür den öten Ausschuß über den Antrag eines Abgeordneten der Städte, den in der Rheinprovinz wohnen⸗ den Mitgliedern des Ordens dar Ehrenlegion die damit verbunden gewe⸗ senen Gehälter wieder auszahlen zu lassen, daß der Staat nur in dem Falle Verpflichtung zur Zahlung habe, wenn derselbe von den Gütern, die zur Ootation des Ordens gehörten, überkommen habe. Der Ausschuß habe beschlossen, die Dekorirten der Gnade Sr. Maäjestät zu empfehlen, damit denselben entweder aus dem Fonds der allenfalls aus der Dotation der Ehrenlegion bezogenen Summen und der an das preußische Gouvernement übergangenen Güter, oder in Ermangelung derselben aus anderen Staats mitteln ihre Gehälter bezahlt würden. 1 Ein Abgeordneter der Städte: Seinem Antrage lägen mehrere Pe titionen bei; in einer derselben sei angegeben, daß namentlich das Schloß zu Brühl der 4ten Kohorte der Ehrenlegion als Dotation zugewiesen, und

Hwenn dies wirklich der Fall sei, so sei auch eine Verpflichtung zur Zah

lung vorhanden, wenn dies nicht der Fall sein sollte, würde doch Se. Ma jestät der König auf Befürwortung des Landtags, namentlich bei ärmeren Familienvätern sich bewogen finden können, die Gehälier zu zahlen oder mindestens temporaire Unterstützungen zu gewähren. Er bitte, diesen An trag zu unterstützen, welcher die Zustimmung der Plenar Versammlung fand. Es wurde zum Referate über die Aufhebung der Privilegien des Fis kus in Beziehung der Verzugszinsen übergegangen. Der Ausschuß war mit den in dem Referate enthaltenen Ansichten darin einverstanden, daß die Aufhebung eines Privilegiums, welches früher in den hiesigen Provinzen nie bestanden, und dessen Härte auch der Provinz Preußen Veranlassung zu einem Antrage gegeben, wiederholt bei des Königs Majestät möge befürwortet werden, womit die Plenar⸗Versammlung sich ebenfalls einverstanden erklärte. 1 Ein Antrag des Abgeordneten der Landgemeinden auf Erneuerung der Bitte des sechsten rheinischen Landtags um Entwerfung resp. Verlegung eines Gesetzes, betreffend die Ablösung der auf den Gemeinde⸗ und Ge⸗ marken⸗Waldungen in der Rhein⸗Provinz haftenden Weide⸗Gerechtigkeit, wurde von dem Herrn Landtags⸗Marschall dem Antragsteller zur Ueberwei⸗ sung an den Herrn Landtags⸗Kommissar zurückgegeben, nachdem sich die Versammlung mit dem Inhalte des Referats einverstanden erklärt hatte. Der Bericht des 2ten Ausschusses über die Anträge eines Abg. der Städte um Aufhebung der Thorsperre in Jülich und um die möglichste Vermehrung der Garnison daselbst wurde von dem Dirigenten des Aus schusses, Mitglied der Ritterschaft, vorgetragen, welcher das Referat über

ö

4. Jahre verstrichen seit dem letzten Schritte, den die Stadt Mülheim in dieser Sache gethan hat, und es ist mittlerweile ihre Bevölkerung so gewach

gen anderen konkurrirenden Städten stattgefunden haben soll, die Einwoh⸗ nerzahl von 5000 Seelen erreicht hat, wonach sie zu einem zweiten Kreis

ein solcher durch die obenerwahnte Kabinets⸗Ordre bewilligt worden ist. Es ist aber unter diesen Umständen auch außer allem Zweifel, wenn die Stadt Mülheim jetzt wieder den nämlichen Weg, wie vor 4 Jahren einschlagen, um durch die vorgesagten Behörden dem Ober Präsidenten ihr neuerdings vorgebrachtes Gesuch vorlegen lassen wollte, dessen Gewährung

erlaubt habe, den Antrag in diesem Sinne zu stellen.

da auch in dem Kreise Krefeld, welchem er angehöre, ein großes Mißver

Der Ausschuß, welcher sich der Ansicht des Referenten angeschlossen,

beantragte, Se. Majestät zu bitten,

1) die Garnison von Jülich möglichst zu vermehren und

2) zu verordnen, daß rücksichtlich der Thorsperre Jülich mit den Festun⸗ gen Köln und Koblenz gleichgestellt werde. 8 f

Die Versammlung genehmigte nicht nur diese Anträge, sondern auch die bereits entworfene Adresse ihrem ganzen Inhalte nach.

Das Mitglied der Ritterschaft referirte gleichzeitig über den Antrag eines Abg. der Städte, die Befreiung der Gemeinde von der Stellung der Landwehr⸗Kavallerie⸗Pferde betreffend. Der Ausschuß habe keine Veran lassung gefunden, den Antrag zu unterstützen, da die Gewährung des An⸗ trages eine gänzliche Umänderung in den bestehenden militairischen Einrich tungen, namentlich in den Grundsätzen des Landwehr⸗Spstems, nothwendig machen werde, welche nicht zu erwarten stehe. Auch seien die Kosten nicht so erheblich, da z. B. für das von dem Kreise Düsseldorf zu stellende Kon⸗ tingent von 60 Pferden nur etwa 2 Sgr. auf den Rthlr. der Grund⸗ und Klassensteuer Beischläge für die jährliche Uebung erfordern. Die Plenar⸗ Versammlung, welche der Ansicht des Ausschusses beigetreten, lehnte daher den Antrag ab.

„Eiin Abgeordneter der Städte trug nun, als Referent des 4ten Aus⸗ schusses, den Bericht über den Antrag des Abgeordneten der Städte, die Vertretung der Stadt Mülheim am Rhein bei den Kreisständen betreffend,

vor: „Die Stadt Mülheim am Rhein, welche durch ihren Abgeordneten die Befürwortung der Stände angerufen, um zu einer stärkeren Vertretung bei den Kreistagen zu gelangen, habe schon früher auf administrativem Wege ihre desfallsigen Ansprüche geltend zu machen gesucht. Unterm 30. September 1839 erfolgte hierauf Seitens des Ober⸗Präsidenten der Rhein⸗Provinz ein abschläglicher Bescheid, der sich aber nicht auf die Be⸗ hauptung gründete, daß der Stadt Mülheim das Recht nicht zustehe, mehr als einen Abgeordneten zum Kreistage abzusenden, sondern vielmehr darauf, weil in den Vorschlägen für die Kabinets⸗Ordre vom 20. März 1839 nur solche Städte aufgenommen worden, welche mehr als 5000 Seelen zählten, die Stadt Mülheim aber darum darin nicht habe einbegriffen werden können, weil nach der damaligen letz ten statistischen Aufnahme, welche der Ermittelung jener Städte zu Grunde gelegt worden, ihre Bevölkerung nur von 4813 gewesen sei. Es schien dem Herrn Ober⸗Präsidenten nicht thunlich, unmittelbar nach der Bekanntmachung jener Kabinets⸗Ordre den Antrag der Stadt Mülheim zu berücksichtigen, son. dern sie wurde zur nächsten Abänderung verwiesen, ihr es aber freigestellt, sich schon früher an die Provinzialstände zu wenden. Letzteres scheint indes⸗ sen am vorigen Landtage unterlassen worden zu sein. So sind also beinahe

sen, daß sie selbst ohne Zuziehung der Außengemeinden, wie dies bei eini

Deputirten eben so gut berechtigt erscheint, als mehrere der Städte, denen

daß,

sicherlich jetzt keinen Anstand mehr finden würde.“ Der Ausschuß glaubt daher, daß zum Einschreiten der Stände nicht hin⸗ reichende Veranlassung vorhanden sei, und daß dieser Beschluß dem Herrn Antragsteller zugefertigt werden könnte.

Ein Abgeordneter der Städte machte darauf aufmerksam, daß der fünfte rheinische Landtag gleichzeitig mit dem Antrage die Zahl der Ritter guts⸗Besitzer auf den Kreistagen aus den meistbesteuerten Grundbesitzern zu ergänzen, zugleich eine angemessenere Vertretung der größeren Gemeinden und zwar mit der Maßgabe beantragt habe, daß für jede 5000 Seelen ein Abge ordneter abzusenden sei. Dem ersten Antrage sei in dem Allerhöchsten Landtags Abschiede unbedingt Folge gegeben, und auf den zweiten Antrag der Allerhöchste Bescheid erfolgt, daß die Zahl der Kreistags-Abgeordneten der größeren Gemein den in angemessener Weise vermehrt worden sei. Da nun aber Gemeinden von 30 bis 40,000 Seelen immer noch nur mit höchstens 3 Deputirten bei dem Kreistage vertreten seien, während die kleinste Gemeinde auch einen Depu tirten sende, also das Bedürfniß einer angemesseneren Vertretung der grö ßeren Gemeinden noch fortbestehe, so sei bei dem vorliegenden Antrage nicht nur die Stadt Mülheim, sondern die Provinz im Allgemeinen zu berücksich⸗ tigen und ein allgemeiner Antrag im Sinne der früheren Beschlüsse zu for miren, zumal die angeregte Vermehrung schon damals hauptsächlich mit Rücksicht auf das zu emanirende Gesetz wegen Erweiterung der kreisständi⸗ schen Befugnisse für nothwendig erachtet worden sei.

Ein Abgeordneter der Städte: Er stimme dem bei, da auch der Kreis Gladbach in dieser Beziehung verwahrlost sei. Ein Abgeordneter der Städte: Der Antrag müsse verbunden werden, da der Landtags⸗Marschall Ein Abgeordne ter der Städte: Er müsse dem Antrage seiner Herren Kollegen beitreten, hältniß in der Vertretung beim Kreistage bestehe. Krefeld habe mehr als die Hälfte der Bevölkerung des ganzen Kreises und sei bei der aus 17 Mit gliedern bestehenden Kreis-Versammlung nur mit drei Stimmen vertreten. Ein Abgeordneter der Städte: Er komme auf seinen Antrag zurück, daß die Stände Se. Maäjestät bitten mögen, über den betreffenden Gegen stand eine allgemeine Norm festzustellen; er beantrage daher, einstweilen diesen Antrag auf sich beruhen zu lassen und später mit dem gegenwärtigen zu verbinden. .

Die Plenar⸗Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden, Referent des ersten Ausschusses, berichtete über den Antrag des Abgeordneten der Städte, den Schutz der Gläubiger gegen diejenigen Schuldner, welche ihre Mobilien durch Schein verkäufe veräußern, betreffend. .

Die Plenar⸗Versammlung lehnte den Antrag aus den von dem Aus schusse entwickelten Gründen ab, wonach der freien Verfügung über das Eigenthum durch ein zu emanirendes Gesetz keine unnöthige Schranke ge⸗ setzt werden könne.

Der Herr Landtags-Marschall zeigte nunmehr der Versammlung an,

ihren Wagen des geliebten Oberhirten. derselbe um halb 8 Uhr ein, fuhr durch die von der Liebe der Ein⸗ wohner festlich geschmückten Straßen zur Pfarrwohnung, und begab sich von da zur Kirche, um an diesem wie an den übrigen Tagen seines Hierseins das heilige Meßopfer zu verrichten, und kehrte dann dahin zurück, bis zu Anfange des Hochamtes und der Predigt, denen der ehrwürdige Greis bis zum Ende beiwohnte. fern war Kirche, um sich an der Andacht des frommen Kirchen⸗Prälaten zu erbauen. heiligen Firmung für Legden und Asbeck, wurde der hohe Prälat jedes Mal von der Ehrengarde abgeholt. nung Mädchen

daß eine Reihe Referate zur Einsicht im Vorsaale offen gelegt seien.

Der Herr Landtags⸗Marschall bemerkte, daß in Beziehung auf die neue Redaction der Geschäfts⸗Ordnung es wünschenswerth sei, daß sich hierüber entweder mündlich oder schriftlich geäußert werde; er sei zur Empfangnahme der zu machenden Aeußerungen bereit. Den Gegenstand aber der Beschluß nahme zu unterlegen, fände er sich nach dem übernommenen Mandate nicht berechtigt. Ein Abgeordneter der Städte: Wenn Alles Gegenstand der Diskussion sein könne, so scheine es ihm, daß die Geschäfts⸗Ordnung keine Ausnahme machen dürfe; auch sie könne also Gegenstand der Diskussion sein. Der Herr Landtags⸗Marschall: Verhandlungen des Land⸗ tages könnten allerdings darüber statthaben, sie könnten aber nicht der Abstimmung unterworfen werden. Der Abgeordnete der Städte: Jede Berathung müsse auch eine Abstimmung zur Folge haben, es werde eine solche allgemein gewünscht. Der Herr Landtags⸗Marschall: Inso fern die Abstimmung den Zweck haben solle, die Mehrheit der Ansichten fest zustellen, habe er nichts dagegen zu erinnern; insofern aber eine Beschluß⸗ nahme darauf gegründet werden wolle, könne er nicht beistimmen. Der Abgeordnete der Städte: Es sei dies auch auf anderen Landtagen gewöhn⸗ lich. Der Landtags-Marschall: Dies verpflichte ihn nicht zu derselben Auslegung; er könne nur im Sinne des von Sr. Majestät dem Könige er haltenen Mandats handeln. Ein Abgeordneter der Städte stellte die Frage: Ob der Herr Landtags⸗Marschall nicht zugeben werde, daß der Bericht gedruckt werde? Der Herr Landtags⸗Marschall: Der Gegen stand sei zu einfach dazu. h

Koblenz, 11. Juli. Der hochwürdigste Herr von Köln, Klemens August, ist gestern gegen Abend aus Bad Ems hier eingetroffen, im Gasthof zum Riesen abgestiegen und heute früh um 7 Uhr zu Lande nach Westphalen weiter gereist. Bei der Ab⸗

Erzbischof

einige Tage auf dem gräflichen Schlosse Darfeld im Kreise Familie auszuruhen, und von da nach Münster zurückzukehren.

menge vor dem Gasthof versammelt, die, als der Herr Erzbischof im Hausgange erschien, die Häupter entblöste, sich auf die Knie warf und den Segen von seiner Hand empfing. In dichtgedrängtem Zuge begleitete die ganze Menge mit den Zunftfahnen, welche vor und neben dem Wagen getragen wurden, den Kirchenfürsten durch die Stadt bis vor die Moselbrücke, wo der ehrwürdige Greis scheidend noch ein Mal dem Volke den Segen ertheilte und hierauf unter wiederholtem lautem und herzlichem Lebehochruf desselben weiterfuhr.

Montag den 17“n Juli.

Trier, 6. Juli. (Tr. Z.) Die Gesellschaft der deutschen Wein⸗- und Obst⸗Produzenten, welche im verflossenen Jahre als Sec⸗ tion der allgemeinen Versammlung deutscher Land⸗ und Forstwirthe in Stuttgart fungirte, hat beschlossen, sich in diesem Jahre in Trier, als einem Hauptpunkte des Weinbaues an der Mosel, zu versammeln. Der Herr Landrath von Haw hier hat das Präsidium dieser Gesell⸗ schaft übernommen, und ist die erste Sitzung der Versammlung auf Sonnabend den 7. Oktober c. festgesetzt. Die ausführliche Bekannt⸗ machung nebst dem Programm wird nächstens erfolgen. 8 8

Aus dem Kreise Ahaus, 9. Juli. (W. M.) Noch kanas . werden die Tage vom 1. bis 5. Juli der Gemeinde Legden im fri⸗ schen Andenken bleiben. Es weilte in diesen unvergeßlichen Tagen unter uns unser allverehrter Bischof Kaspar Maximilian, und nahm auf besondere Einladung des Freiherrn von Oer sein Absteigequartier auf dem Hause Egelborg. Am 1sten des Mittags 6 Uhr verkündeten uns 3 Böllerschüsse und das Geläute aller Glocken, so wie das Flat⸗ tern der Fahne von der Spitze des Kirchthurmes, das der ersehnte hohe Gast wirklich in unserer Mitte angelangt sei. Eine zahlreiche

Begleitung von Ahauser Bürgern zu Wagen und zu Pferde, an die

sich eine Deputation zu Wagen nebst der hiesigen Reiterei mit Fähnlein angeschlossen hatte, umgaben und folgten dem Am anderen Morgen fand sich

Von nah und

die Menge herbeigeströmt und füllte die Räume der

Am 3. und 4., den Tagen der Austheilung der

Vor der Pfarrwoh⸗ versammelt; 16 weißgekleidete mit Blumenfestons umgaben den Bischof, während 4 kleinere aus Körbchen Blumen vor ihm ausstreueten, als die Prozession unter Absingung des Veni creator sich an diesen Tagen zur Kirche begab. Am Montag Abend, begünstigt von dem herrlichsten Wetter, hatte sich ein schöner Fackelzug, an dem 130 Ein⸗ wohner und einige hier zufällig anwesende Fremde mit gleicher Liebe Theil nahmen, gebildet. Unter Begleitung eines für diese Tage be⸗ stellten Musik⸗Corps begab sich der Zug langsam zur Egelborg und stellte sich vor dem Hause auf dem geräumigen Platze vor demselben auf. Der Prälat saß am offenen Fenster und hörte dem zu dieser Feierlichkeit gedichteten Liede zu. Am Schlusse erhob sich der ehr⸗ würdige Greis, um der wogenden Volksmenge den Segen zu er⸗ theilen, den Alle, niedergeiniet, mit der größten Andacht empfingen; kein Laut war vernehmbar; es war ein herzergreifender Augenblick! Am dritten Tage des Abends war der mit einer Moos⸗ und Blumenguirlande umgebene Kirchhof erleuchtet. Am fünften begleiteten den Hochverehrten die Reiterei, so wie in einem besonderen Wagen der Pfarrer mit dem Bürgermeister und Beigeordneten nach Asbeck. Ein stattlicher Ehrenbogen bezeichnete die Gränze beider Gemeinden, an welcher die Ehrengarde zu Pferde des hohen Gastes harrte. Beim Eingange des Dorfes war die Schützengesellschaft nebst der Schuljugend aufgestellt; beide sangen eigens für diesen Freudentag gedichtete Lieder; und so bewegte sich

der Zug langsam weiter durch die mit Geschmack verzierten Ehren⸗ bögen bis zur Pastorat, wo die Ortsgeistlichkeit im Ornate den hoch⸗ verehrten Oberhirten bewillkommnet. Derselbe ließ die Schuljugend zu sich kommen und ein Eramen mit dieser anstellen. Erst gegen Abend verließ der allverehrte Greis unter Begleitung einer zahl⸗ reichen Reiterei und den Segenswünschen Aller die Gemeinde, um D seiner

hatte sich die Geistlichkeit

Münster, 10. Juli. (W. M.). Der größere Einfluß,

ein fremder Prediger schon als solcher auf den Zuhörer übt, bewährte sich, wie schon früher für religiöse Zwecke (Bußprediger, Missions⸗ prediger), so auch in den letzten Jahren in Amerika und Irland, und seit dem 1. März dieses Jahres auch in unserer Nähe für die Zwecke der Mäßigkeitsvereine. Der Herr Kaplan Seling, Vice⸗ Präsident des Osnabrücker Mäßigkeitsvereins, und Verfasser von mehr als 50, theils schon gedruckten, Mäßigkeitsliedern, predigte auf den Wunsch der Pfarrer in den Osnabrückschen Dörfern: Neuen kirchen in Hülsen, Hagen, Laer, Glandorf, Malgarten, Gesmold die Mäßigkeit, und jedes Mal mit so gutem Erfolge, daß wenigstens die Gutgesinnten für die h. Sache gewonnen wurden und das Branntweintrinken meistens ein Ende genommen hat.

Erfurt, 10. Juli. (O. P. A. Z.) Um auch in hiesiger Stadt den hohen Brodpreisen Gränzen zu setzen (die Bäcker verkauf ten seither das Pfund mit 16 Silberpfennigen) hat die städtische Behörde die Einrichtung getroffen, daß auf die Dauer der jetzigen Theurung den minder bemittelten hiesigen Einwohnern das Pfund Brod zu 10 Silberpfennigen abgelassen werde, zu welchem Zweck sich letztere an den Bezirks⸗Vorsteher wenden können.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. Bamberg, 10. Juli. (Fr. M.) Das Dampf⸗ schiff „Kronprinz Maximilian“ hat gestern eine Lustfahrt nach Elt mann mit 200 Personen an Bord gemacht, und heute früh 6 Uhr die erste Dienstreise nach Schweinfurt mit zahlreichen Passagieren darunter mehrere nach Kissingen angetreten. Das Boot geht hier nach Ankunft der Haupt⸗Post⸗Eilwagen ab, kommt gegen 10 Uhr

in Schweinfurt an, und es können die Reisenden von da sogleich durch Miethwagen nach Kissingen und Würzburg befördert werden, und daselbst bis Mittag eintreffen.

5 got., r Lebens⸗ Württemberg. Gmünd, 7. Juli. Die Theuerung allen 25 Kr

reise des hochwürdigsten Herren hatte sich eine außerordentliche Volks⸗

mittel, namentlich aber der schnelle Aufschlag des Brodes (auf