1843 / 22 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ider vorliegende Antrag weniger in der Absicht gestellt, größere Ge⸗ meinden und Städte von der Belästigung der Unterhaltung und einziehender mit⸗ telloser Familien zu befreien. Die Haupt⸗Veranlassung zu dem Antrage sei die Berücksichtigung, daß die Kinder dieser Familien, die vom Lande, wo sie sich nicht recht mehr durchzubringen wissen, in die Städte ziehen, in der Regel der Demoralisation anheim fallen. Auf dem Lande konnen die Kinder armer Familien, wenn sie einmal das Alter von 11 bis 12 Jahren zurückgelegt haben, schon einen ehrlichen Lebensunterhalt und Unterkommen bei den Landbewohnern und Ackerbautreibenden finden und werden in der Folge ehrliche Knechte und Dienstboten. Anders verhalte es sich mit diesen Kin⸗ dern in den Städten. Wie auch in dem Antrage gesagt worden, sei die Armuth in den Städten die unheilbringendste für den Staat. Die Kinder wachsen auf unter dem Einflusse aller bösen und verderblichen Beispiele, welche die Städte so vielfältig darbieten: Außer den Schulstunden gehen die Kinder dem Betteln nach, um sich die Genüsse zu verschaffen, welche die Armuth der Aeltern ihnen versagen muß; ja oft werden sie von ihren Aeltern dazu angehalten und erzogen, um diesen selbst durch Betteln eine bequemere Existenz zu verschaffen. An die Erlernung eines Gewerbes sei nicht zu denken, weil für sie kein Lehrgeld gegeben werden könne, haben sie also die Zeit der Schulpflichtigkeit überstanden, so wachsen sie in der Regel als Taugenichse und ohne alle Befähigung auf, ihr Leben künftig durchzu⸗ bringen; daher in den Städten die so bedeutend zunehmende Zahl jugend⸗ licher Verbrecher. Meistens gehe auch bei diesen Lebens⸗Verhältnissen die Gesundheit zu Grunde, wie die Aushebungslisten der Städte bei den Mili⸗ tair-Aushebungen bezeugen. Noch Schlimmeres gelte für das weibliche Geschlecht, das gemeinlich der Verführung und der Liederlichkeit anheim falle und alsdann bedacht sei, durch frühzeitiges Verheirathen die Schande seines Lebens zu bedecken, um auf diesem Wege immer mehr die Zahl der demora⸗

Indessen se

lisirten Familien zu vermehren, die eine wahre Pest für die größeren Ge⸗

meinden zu werden drohen. Und daß das zunehmende Verderben in den Städten nicht ohne Rückwirkung für das Land bleiben werde, sei mit Sicher⸗ heit anzunehmen, wenn dem platten Lande auch ein augenblicklicher Vortheil daraus erwachse, daß die Städte nach dem vorliegenden Gesetze ihre eigent⸗ liche Bettler⸗Depots werden. 1 Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Da als Regel anzunehmen sei, daß jede Uebersiedelung in der Absicht geschehe, an dem neuen Wohnorte ein besseres Unterkommen zu finden, sich leichter ernähren zu können, so halte er es für unbillig und ungerecht, diese Uebersiedelung zu beschränken, dem Armen die Mittel zur Verbesserung seiner Verhältnisse abzuschneiden. Dieses stimme auch außerdem nicht mit dem Prinzipe der persönlichen Freiheit, für welches der Landtag sich so oft und noch ganz neulich bei Gelegenheit der Berathung über das Kommunal⸗Gesetz ausgesprochen habe. Er müsse sich lso auf das Bestimmteste gegen den Antrag erklären. Ein Abgeordneter der Städte glaubt, daß es gefährlich sein möchte, das ganze Gesetz abzu⸗ indern; wahr sei es, daß eine Menge armer Familien sich nach den Städten ziehe. Aber man müsse die Maßregeln auch angemessen ergreifen; wenn ergleichen eingezogene Individuen sich von vorne herein aufs Betteln leg⸗ en, dann allerdings müsse man sie gleich ausweisen können, nicht aber, wenn sie durch Krankheit in Armuth geriethen. Der Referent bemerkt: Es müsse dem Bürgermeister anheimgestellt werden, inwiefern dergleichen Neuanziehende wegzuweisen seien, sobald ihm die Ueberzeugung werde, daß sie der Gemeinde zur Last fallen müssen. Der Herr Landtags⸗Marschall bringt den Antrag zur Abstimmung; erselbe wird von der Plenar⸗Versammlung abgelehnt. Es folgt hierauf der Bericht des zehnten Ausschusses, „die Verwendung des im Jahre 1832 gebildeten Cholera⸗Fonds betreffend.“ G Der Berichterstatter trägt vor: Der im Jahre 1832 für die Rhein Provinz in Düsseldorf gebildete Verein zur wechselseitigen Unterstützung im Falle des Ausbruchs der Cholera Seuche brachte ein Kapital⸗Vermögen von 15,851 Rthlr. 10 Sgr. auf. Statutenmäßig sollte der Verein nach längstens 10 Jahren das Vereins⸗ Kapital zur Disposition der Provinzial⸗Stände zur Verwendung irgend eines gemeinnützigen Zweckes stellen, insofern solches zu seiner ursprünglichen Bestimmung erschöpft würde. Da inzwischen die Spuren bereits mit dem Gründungsjahre des Vereins verschwanden, so wurde schon am 19. De⸗ zember 1833 dem damals vereinigten Landtage durch den Präsidenten des Vereins das Kapital zur Verfügung in Vorschlag gebracht, und nach ge nommener Einsicht dieses, so wie des Ausschuß⸗Berichts vom 30. Dezember 1833, wurde in der Plenar-Sitzung vom 31. Dezember desselben Jahres die Verwendung des Kapitals zu Gunsten von 11 Freistellen in der Taub⸗ stummen⸗Lehr⸗Anstalt in Köln beschlossen. Das in den Staats⸗Schuld scheinen ruhende Kapital sollte nach gleichzeitigem Beschluß, da das in Rede stehende Institut als Privat⸗Anstalt die erforderliche Garantie nicht gewähren würde, bei der Königl. Regierungs Haupt Kasse in Köln deponirt werden, und die in Köln wohnenden ständischen Mitglieder, namentlich: die Herren Freiherr von Geyer⸗Schweppenburg, von Groote, Freiherrn von Molius, von Herwegh, Herrn Kommerzien⸗Rath Koch, Präsident Merkens, als ständische Kommissarien die Mitaufsicht über die Verwendung führen und dem nächsten Landtage über die Erfolge einen ausführlichen Bericht erstatten. Insofern also hier von der Ver wendung der Cholera⸗Fonds selbst die Rede sei, so scheine dieser Gegen stand erledigt, doch dürfte noch dem Berichte über den Erfolg der Verwen⸗ dung des Kapitals entgegengesehen und dieser sofort bei der betreffenden Kommission, resp. bei denen bei dem Landtag anwesenden Mitgliedern der⸗ selben, den Herren von Groote und Merkens nachgesucht werden. Dieser Bericht fährt der Referent fort sei seit dieser Zeit eingegangen; es habe derselbe mehrere Tage aufgelegen, und sei wohl anzunehmen, daß die Versammlung vollkommen informirt sein werde. Der Schlußsatz ergebe, daß der Taubstummenschule von dem auf 18,000 Rthlr. abgerundeten Ka⸗ pitale während der Jahre 1835 bis 1842 im Ganzen 2270 Nthlr. 24 Sgr. 4 Pf. zu Gute kamen, wofür sie, bei dem Normalsatze von 50 Rthlr. per Kopf, beiläufig 45 ½ Unterrichtsjahre zu leisten verpflichtet gewesen sei. Die namentliche Aufführung der in die Anstalt auf Grund dieser Stiftung an⸗ genommenen Freischüler ergebe aber, daß sie, die Anstalt, 49 Unterrichts jahre geleistet habe, und daß schon seit dem 1. Juni 1842 die Provinz im vollen Genusse aller von der Stiftung erwarteten Vortheile sich befinde. Nach einer weitläuftigen Erörterung, die sich besonders darüber ver⸗ breitete, daß über die Art der Verwendung der angewiesenen Fonds keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sei, wurde darauf angetragen, die Bitte an den Ober⸗Präsidenten zu stellen, es öffentlich bekannt machen zu wollen, daß die Sache ins Leben getreten sei, und es zu veranlassen, daß die Land⸗ räthe in den betreffenden Kreisen es bekannt machen, wenn die Erledigung iner Stelle vorkomme. 1 Der Antrag wird von der Plenar⸗Versammlung angenommen. Kichts der Herr Landtags⸗Marschall veranlaßt hierauf den Vortrag des Be 8 S- Ausschusses, betreffend die Verordnungen wegen Bestra⸗ Ordre vom inb Modisiration der bezüglichen Allerhöchsten Kabinets⸗ Januar 1843 äußert: Die Kabinets Ordre vom 6. Januar 1843 be⸗ me, daß Beitler beim ersten Betretungsfalle in eine sechswöchentlich Gefängnißstrafe verurtheilt und im Wi d 888 sech ö“ haus gebracht werdenz tln im Wiederholungsfalle in das Landarbeits⸗ Bettler, welche arbeitsunfäcie Diese Bestimmung erscheine gegen solche sind, und welchen keine Gebrechen behaftet oder altersschwach Gemeinde⸗Armen- Kassen nuüsende Unterstützung aus milden Stiftungen oder 710 dn zustießt, sehr hart; auch dürfte bei strenger Aus⸗ führung derselben der Naum im Land 881 . g. sereng reichen. Der Antragsteller wolle -. arbeitshause sehr bald nicht mehr aus⸗ angewendet wissen, welchen Mütel S ncht guf solche Bentler schaffung ihres Unterhaltes zustehen vdn wen zur Erwerbung oder Be stützung zu Theil werde, und glaube im n welchen eine zureichende Unter⸗ g zu Thei Zlaube in der durch den A Allerhö sten Kabinets⸗Ordre vom 31. Dezember 1828 d e Artikel der Allerhöch⸗ S-eee ein Mittel zur nöthigen Verhütung Fasedrüthen ertheilten gen Maßregeln der Ordre vom 6. Januar 1843 88 ei, ohne die stren zu finden. Erwäge man, daß das Fortbestehen ch anwenden zu müssen, G G s keh es §. 1 der Ordr 4 31. Dezember 1828 die Landräthe in den Stand setze, Bettle Zeit festnehmen zu lassen und die Reclamation derselben v dee sn utze Verwandten oder Gemeinden zu veranlass daß bieron Seiten ihrer 3 ssen, daß hierdurch auch den

Landräthen eine Gelegenheit gegeben sei, zu ermitte b 8

ler nicht Mittel oder Krüfhe 2n Gehote 9 Gemeinde bei wirklich Hülfsbedürftigen ihren Verpflichtungen n. komme; daß es bei solcher Einrichtung wohl nach der Ansicht des An⸗ tragstellers der Fall sein dürfte und auf eine mildere, die verschiedenen Verhältnisse der Bettler berücksichtigende Weise der Bettelei gesteuert und der Ueberfüllung der Land⸗Arbeitshauser vorgebeugt werde: so erscheine der Antrag auf Beibehaltung der Kabinets⸗Ordre vom 31, dezember 1828

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jedoch nur in Bezug auf den §. 1 begründet und Referent trete demselben bei, daß er beantrage: „Es möge des Königs Majestät gebeten werden, den §. 1 der Kabinets⸗Ordre vom 31. Dezember 1828 neben jener vom 6. Ja⸗ nugr 1843 Allergnädigst bestehen lassen zu wollen.’“ Der Ausschuß stimme diesem Antrage bei.

Die Plenar⸗Versammlung nimmt den Antrag des Ausschusses an. —KHierauf folgt der Vortrag des Referats des zweiten Ausschusses: „Den Schutz des Inländers gegen die mit Schulden asteten Auswanderer“ betreffend. F

Der Referent äußert sich dahin:

Der Antrag begehre, daß der Landtag ein Gesetz provoziren möge, daß jeder Auswanderungslustige genöthigt werde, seinen Ent⸗ schluß dem Bürgermeister anzuzeigen, welcher dann durch mehrmalige Bekanntmachung in öffentlichen Lokalblättern dieses zur Publication brächte und alsdann erst demselben einen Paß verabfolgen sollte. Er unterstützte diese Bitte dadurch, daß verschuldete Personen in der Stille durch einen Notar ihr Vermögen verkaufen, dieses durch Uebertrag versilbern und, ohne daß die Gläubiger es erfahren, sich davon machen; dagegen schlägt ein Abgeordneter der Städte vor, dieses durch eine polizei liche Verfügung des Ober Präsidenten zu erwirken. Da nun auch in dem benachbarten Bavern und Hessen dergleichen Verfügungen bestehen, ja sogar im ostrheinischen Theile des Regierungs⸗Bezirks Koblenz keine Versteigerung ohne Publicalion des Amts erfolgen darf, so trägt Referent darauf an: „Koönigliches Ober. Präsidium der Rhein⸗Provinz zu ersuchen, die Polizei⸗ Behörden anzuweisen, die Nachsuchung um Ertheilung eines Auswanderungs⸗ Consenses einige Zeit vorher durch das Regierungs⸗Amtsblatt (etwa in drei nach einander solgenden Nummern) bekannt zu machen.“ Im Ausschusse erklärten sich vier der anwesenden Mitglieder für und vier derselben, unter welchen Letzteren der Vorsitzende war, gegen den Antrag des Referenten. „Ein Abgeordneter der Landgemeinden: In Rhein⸗Bavern bestehe schon ein ähnliches Gesetz; es müsse jeder Auswanderer seine Absicht dreimal im Regierungsblatt anzeigen. Es lönne eben so gut ein Kaufmann auswan⸗ dern und dem Landwirthe schuldig sein. Er finde den Antrag im Interesse des Staates und stimme demselben bei. Ein Abgeordneter der Städte: Er stimme ebenfalls bei und wünsche nicht, daß man die Aus⸗ wanderer mit so besonderer Zartheit behandle. Ein Abgeordneter der Städte: Er möchte wissen, ob nicht in allen Regierungs⸗Bezirken dasselbe Verfahren Statt finde; im Regierungs⸗Bezirk Trier werde es immer ange⸗ zeigt. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Er müsse, „die besondere Zart heit“ betreffend, erwiedern, daß man im Ausschusse nicht der Meinung ge⸗ wesen sei, das Auswandern durch zarte Rücksicht zu befördern. Man habe geglaubt, daß, wer nicht bezahlen wolle, doch durch kein gesetzliches Mittel gezwungen werden könne, und daß es verletzend sei, die öffentliche Bekannt machung an die Paß⸗Ertheilung zu knüpfen.

Der Herr Landtags⸗Marschall bringt die Frage zur Abstimmung. Das Gesuch des Antragstellers wird angenommen, worauf Se. Durchlaucht ver⸗ fügt, daß dem Antragsteller der erforderliche Auszug aus dem Protokolle, der die Befürwortung kontastire, demnächst zugehe.

Der Herr Landtags⸗Marschall veranlaßt demnach den Bericht des achten Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten der RNitterschaft, die Natio nal⸗Schifffahrt betreffend.

Der Referent äußert sich zunächst über die Wichtigkeit des Gegenstandes und fährt dann sort: Es handelt sich zunächst nicht allein von der Pro⸗ vinz, zu deren Vertretung wir berufen sind, sondern von einem nationalen Gegenstande, der für ganz Deutschland, insbesondere für Preußen, von dem größten Einflusse, von direktem Interesse ist, es gilt die Verbesserung der Lage der National⸗Schifffahrt in Bezug auf den Verkehr mit dem Auslande. In dieser Beziehung huldigen wir dem Prinzip einer loyalen Gegenseitig⸗ keik. Dieses Prinzip versteht das Ausland aber meist in einem anderen Sinne als wir. Die deutsche Nationalflagge, und mit dieser der National Wohlstand, kann aber nur dann gedeihen, wenn der Grundsatz einer loyalen Ge genseitigkeit dahin angenommen und festgehalten wird, das Ausland in unseren Navigationsgesetzen eben so behandeln, wie es uns behandelt. Für die Aufnahme dieses, der Billigkeit, der Ehre Deutschlands und dem Standpunkte unserer In⸗ dustrie ꝛc. ꝛc. vollkommen angemessenen Prinzips sprechen noch viele andere trif⸗ tige Gründe, wovon hier nur der zu berühren, daß durch solche Maßregeln der Beitritt der Hansestädte zum deutschen Zoll⸗Verein am leichtesten her⸗ beigeführt werden könne. Ueberzeugt, daß nur auf dem bezeichneten Wege gegenseitige Handelsfreiheit mit allen Völkern zu erzielen sei, beantragte der achte Ausschuß bei der Stände⸗Versammlung: „Se. Majestät allerunter thänigst zu bitten, durch eine Immediat⸗Kommission die gegenwärtige Lage der National⸗Schifffahrt in Bezug auf den Verkehr mit dem Auslande einer Revision unterwerfen zu lassen.“ Der Ausschuß war hiermit ein verstanden.

Ein Abgeordneter der Städte: Wie sehr man auch mit dem beregten Gegenstande einverstanden sein müsse, so sei es doch bedenklich, daß die Stände⸗Versammlung es ausspreche, daß die Nothwendigkeit einer solchen Revision vorhanden sei; es habe dies den Anschein, als sei das Gouverne⸗

ment unthätig in dieser Beziehung, und die Stände⸗Versammlung könne sich wohl damit begnügen, nur die Aufmerksamkeit auf den Gegenstand zu lenken. Ein Abgeordneter desselben Standes: Der Ausschuß habe auch in Betreff der vorgeschlagenen Immediat⸗Kommission den vorliegenden An⸗ trag befürwortet, weil von Seiten der betreffenden Gouvernements Behörde, die seit geraumer Zeit ein festes System befolge, eine Modification dieses Systems kaum zu erwarten stehe, und es deshalb wünschenswerth erscheine, eine außerordentliche und allgemeine Untersuchung darüber angeordnet zu sehen, inwiefern dieses System dem National-Interesse entspreche.

Ein Abgeordneter der Städte: Es habe ein Abgeordneter sehr richtig darauf hingewiesen, daß der Antrag einen Tadel enthalte. Er den Antrag, aber er wünsche keinen Tadel.

Ein Abgeordneter der Städte: Er müsse bitten, seinen Worten keine andere Deutung unterzulegen. Einen Tadel gegen die Departements⸗Be⸗ hörde auszusprechen, sei ihm nicht eingefallen, weil er überzeugt sei, daß dieselbe nach ihrer Ueberzeugung, also pflichtmäßig handle; dennoch aber sei eine irrige Auffassung möglich, und wenn eine Immediat⸗Kommission befürwortet werde, so geschehe dieses keinesweges in der Meinung, daß von dieser Seite eine gewissenhaftere Behandlung thunlich sei, sondern um eine allgemeinere Beurtheilung herbeizuführen. Ein Abgeordneter der Städte: Er könne nicht recht zugeben, daß die versuchte Berichtigung wirklich eine Berichtigung enthalte. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Auf die Bemerkung erlaube er sich zu erwiedern: daß es seines Erachtens nicht nöthig sei, eine Aufforderung von Seiten der hohen Behör den abzuwarten, um unsere Meinung auf die in D. iskussion be griffene Angelegenheit abzugeben. Als Vertreter der Provinz haben wir das Recht und die Pflicht, auf die Uebelstände aufmerksam zu machen, welche nachtheilig auf die Entwickelung des National⸗Wohlstandes wirken. Ein solcher Uebelstand liege bei den jetzigen Verhältnissen der National⸗Schiff⸗ fahrt, wo jetzt z. B. die Engländer mit ihren Ladungen aus allen Welt⸗ theilen ungehindert in unseren Hafen einlaufen, während es unseren Schiffen nicht einmal erlaubt sei, Vogeldünger, welcher zuweilen als Rückladung aus Süd⸗Amerika komme, in England abzusetzen; ein so ungleiches Verhältniß, daß unser National⸗Gefühl verletzt werde. Der Antrag verdiene um so mehr Bevorwortung, als es auch im Interesse unseres Ackerbaues und der Industrie liege, daß die National⸗Schifffahrt gehoben und die Ausführung der Ostsee⸗Produkte nach überseeischen Ländern gefördert werde, um dadurch die jetzt so niedrigen Getraidepreise in jenen D istrikten zu heben, da sonst zu erwarten stehe, daß solche uns in großen Massen zum Nachtheile unseres eigenen Ackerbaues zugehen; unsere Industrie sei ebenfalls wesentlich dabei betheiligt, denn je wohlhabender jene Provinzen werden, je mehr wird sich der Absatz unserer Fabrikate dahin werfen, und glaube er daher fest, daß das Gesuch um Erbittung einer Immediat⸗Kommission hinlänglich motivirt sei. Ein Abg. der Landgemeinden: Er sei mit dem Antrage völlig einver standen und finde es ganz in der Ordnung, daß unseren Schiffen gleiche Rechte eingeräumt werden; aber er sei nicht für die Art und Weise des Antrages. Wenn wir nur den Antrag stellen, so können wir wohl den einzuschlagenden Weg Sr. Majestät dem Könige überlassen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Auch der Antrag auf die Untersuchung über den Ackerbau sei auf eine Im mediat⸗Kommission gestellt; wolle man also konsequent sein, so müsse hier ein Gleiches geschehen, denn beide Gegenstände stehen im genauen Zusam⸗ menhange. Was vor fünf Tagen gut gewesen, müsse es auch heute sein.

Der Herr Landtags⸗Marschall veranlaßt die Abstimmung; der Referent verliest nochmal den Antrag, und derselbe wird mit überwiegender Majorität angenommen.

Es folgt der Bericht des zweiten Ausschusses über den Antrag eines

9 9 2 5 v * Städte, betreffend das Verbot der Fabrication und des

au der chemischen Streichfeuerzeuge, welcher abgelehnt wird. Demnzächst folgt der Bericht des neunten Ausschusses über die Anträge 9.,enf der Errichtung eines landwirthschaftlichen Instituts in der Rhein⸗ 8 Nachdem der Referent Rückblicke gethan, was bereits früher für diesen Gepenstand geschehen sei, und sich des Weiteren über Nothwendigkeit und eseeezs der Ausführung ausgelassen, fährt derselbe also sort: Daß und welche erfreuliche Resultate durch ein solches Institut erreicht werden können geht aus dem Rufe hervor, den Hohenheim, eine zwei Stunden von Stutt⸗ gart gelegene Staats⸗Domaine von beiläufig 2000 Morgen Ackerland, sich in ganz Deutschland erworben habe; Hohenheim sei in Wahrheit für ganz Württemberg eine Schule des Fortschrittes und der Einsicht in das land⸗ wirthschaftliche Gewerb, und es könne nur diesem Institute zugeschrieben werden, was in dieser Beziehung in Württemberg jetzt alles zum blühendsten Gedeihen gekommen sei. Die beiden Antragsteller haben die Gegenden von Bonn, resp. Düsseldorf, als geeignet zur Anlage eines solchen Instituts vorgeschlagen. Fast mehr noch, als von der Wahl des Ortes, wo ein ähnliches Institut in der Rhein-Provinz zu gründen wäre, hängt dessen Erfolg und Geltung von der richtigen Leitung ab, zumal beim Entstehen und sei der Ausschuß der Ansicht, daß, da dasselbe nur unter der Leitung eines umsichtigen, sowohl theoretisch als praktisch vollkommen ausgebildeten Mannes die erwarteten Resultate geben könne, es sehr wün schenswerth sei, daß bei der Besetzung der Direktor⸗Stelle der Beirath des Gesammt⸗Vorstandes des landwirthschaftlichen Vereins für Rhein Preußen eingezogen werde. Demnach trage der Ausschuß darauf an, daß es der hohen Stände Versammlung gefallen möge, bei Sr. Majestät dem Könige zu befürworten: „Die Gründung einer landwirthschaftlichen Lehr Anstalt in der Rhein⸗Provinz, ähnlich jener von Hohenheim, Allergnädigst befehlen, einen Grundbesitz von hinlänglicher Größe anweisen oder aus Staatsmitteln erwerben und bei Besetzung der Direktor⸗Stelle den Beirath des Vorstandes des landwirthschaftlichen Vereins der Provinz einfordern lassen zu wollen.“ Der Ausschuß war einstimmig der Meinung des Referenten.

Der Antrag wird nach einer kein allgemeines Interesse darbietenden Besprechung von der Plenar⸗Versammlung, mit Ausnahme einer einzigen Stimme, angenommen. . Nach Erledigung dieses Gegenstandes beruft der Herr Landtags⸗Mar⸗ schall einen Abgeordneten der Landgemeinden zum Vortrage eines Pro⸗ memoria, welches an den Landtag gerichtet und durch ein Gesetz veranlaßt worden sei, das erst in den letzten Tagen zur Oeffentlichkeit gekommen. Hierin liege hinlängliche Begründung, wenn ausnahmsweise der Vortrag außer dem üblichen Termin zur Sprache komme. 1

Der Abgeordnete der Landgemeinden: Der Gegenstand betreffe die schiffbare Verbindung zwischen Rhein und Ems; er sei schon auf dem zwei ten rheinischen Landtage vorgekommen, aber vorläufig ausgesetzt worden, weil unter Anderem auch die Schiffbarkeit der Ems noch nicht traltatmäßig hergestellt war. Diese Umstände seien jetzt gehoben, und sollte daher das Promemoria noch jetzt nach dem Termine die Form eines Antrages ge winnen, so liege die Entschuldigung in der Sache selbst. Der vereitelte Beitritt Hannovers zum Zoll⸗Verein habe auf längere Zeit die Hoffnung ver⸗ nichtet, daß dieser seine Gränze bis an die Nordsee ausdehnen werde; daher sei es um so wichtiger, daß uns durch die Mündung der Ems und vermittelst der Häfen von Emden, Leer und Halte eine freie, keinen Durchgangs⸗Abgaben unter worfene Verbindung mit der deutschen Nordsee durch Art. 15 des durch die Gesetz⸗Sammlung publizirten, mit dem Königreiche Hannover abgeschlosse⸗ nen Vertrages, betreffend die Erweiterung der Emsschifffahrt, gesichert werde. Der Vortheil der Verbindung werde jedoch nur ein geringer sein, so lange er nur dem beengten Flußgebiete der Ems zu Statten kommen könne. Da⸗ gegen würde er einer unberechenbaren Ausdehnung fähig sein, sobald zwi⸗ schen der Haupt⸗Arterie unserer schönen Provinz, der frequentesten Handels⸗ straße unseres Vaterlandes, dem Rheinstrom, und den Emshäfen, und durch diese mit dem überseeischen Norden nicht nur, sondern auch mit den östlichen Theilen unseres Staates eine schiffbare Verbindung zu Stande gebracht werden würde. Er stellt daher einer hohen Stände Versammlung anheim, ob dieselbe nicht einen Ausschuß mit der Untersuchung und Berichterstattung über diesen hochwichtigen Gegenstand beauftragen wolle; sollte die hohe Ver⸗ sammlung solches beschließen, so würde er im Stande sein und gern es übernehmen, dem Ausschusse mehrere nicht unwichtige Aufschlüsse und Ma⸗ terialien, welche auf den Gegenstand Bezug haben, mitzutheilen. 8

Der Antrag des Redners wird vielseitig unterstützt; der Herr Land tags-Marschall überweiset denselben dem achten Ausschusse zur Begutach tung und zur Berichterstattung.

Der Herr Landtags⸗Marschall schloß hierauf die Sitzung und beraumte die nächste auf heute Abends um 6 Uhr an. Diese Z 4ste Sitzung wurde durch Verlesung der Protokolle der 29sten, 30sten und 3isten itzung aus⸗

gefüllt.

Düsseldorf, 17. Juli. (D. Z.) Der Plan zum Aufbau des hiesigen Schlosses und Ständehauses ist von Sr. Majestät genehmigt worden; nach einer Allerhöchsten Proposition sollen die Kosten in drei gleiche Theile getheilt werden, Se. Majestät wollen selbst ein Drittel der Summe bewilligen, das andere dagegen soll die Landeskasse mit Genehmigung der Landstände und das letzte Drittel die Stadt Düsseldorf allein tragen. Von der Bewilligung der Stände wird es nun abhängen, ob der Landtag fermer, in Düsseldorf bleibt oder nicht.

Berlin, 21. Juli. Der Zweifel, welcher in Nr. 198 der Rhein⸗ und Mosel-Zeitung ck. Nr. 21 der Allg. Preuß. Ztg. in Bezug auf die Authentizität der in der 42sten Plenar Versamm lung des rheinischen Landtags beschlossenen Petition wegen Oeffnung der Königlichen Magazine für die nothleidenden Bewohner der Pro⸗ vinz angeregt worden, ist ungegründet. Die gedachte Petition ist al lerdings in der bereits früher Allg. Preuß. Zig. Nr. 15 gemeldeten Weise beschlossen und hierher eingereicht worden. Dersel ben liegt augenscheinlich die wohlwollende Absicht zum Grunde, eine möglichst kräftige Hülfe für die Milderung des Nothstandes zu erwir ken. Den Ständen ist indeß bei der betreffenden Berathung der Um fang des damals bereits Gewährten nur zum geringeren Theile bekannt gewesen. Vom 3. März bis zum 10. Juni sind nämlich aus den Maga⸗ zinen der Provinz 175,200 Schfl. Roggenmehl und 17,136 Schfl. Hafer unter dem Beding der Natural-Erstattung nach der Aerndte und hin⸗ sichtlich des Mehls der baaren Erstattung der Fabrications Kosten neben der Rücklieferung des Roggens verabfolgt worden. Mit Rück⸗ sicht auf die Nähe der Aerndte war zwar anzunehmen, daß durch zweckmäßige Vertheilung dieser bedeutenden Vorschüsse wirklicher Noth möglichst vorgebeugt worden sei. Indeß haben des Königs Majestät nach dem Eingange des ständischen Antrages für den Fall des eintre⸗ tenden Bedürfnisses noch 1000 Wispel Roggen⸗Mehl aus dem Militair Magazin zu Wesel zur Disposition stellen zu lassen geruht.

Berlin, 21. Juli. Nach einer Anzeige in dem heute erschie nenen Justiz⸗Ministerial-Blatte wird während der Abwesenheit Sr. Excellenz des Justiz-Ministers Mühler der Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath und Direktor Herr Ruppenthal die obere Leitung der Geschäfte im Justiz⸗Ministerium übernehmen und die Verfügungen zeichnen.

Dreis, 14. Juli. (Tr. Z.)

zum Danke gegen die hohe Post⸗Behörde verpflichten. Es wird sich diese Post⸗Verbindung gewiß als sehr wohlthätig wirkend auf den Verkehr in der Eifel herausstellen.

2. Die neue Post⸗Einrichtung in der Eifel, wodurch nicht nur zwischen Aachen und Koblenz, sondern auch von Remagen aus über Ahrweiler, Adenau, Kehlberg nach Lutzerath eine tägliche direkte Verbindung durch bequeme viersitzige Wagen unterhalten wird, muß die Eifler und das reisende Publikum

Ausland Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, im Juli. (Nürnb. Korr.) Von em Gesammt⸗Ministerium ist in Betreff der ständischerseits gewünsch⸗ ten Erhöhung der Zuschüsse zu den Landesbedürfnissen Folgendes an den Präsidenten der Kammer der Abgeordneten erlassen worden: „Se. Majestät der König, gewohnt, allen wahren Bedürfnissen des Landes stets eine besondere Fürsorge zuzuwenden, haben zu beschließen geruht, nicht nur 1) die in dem Nachtrage zu dem Budget der 5. Finanz⸗Periode für Straßen⸗, Wasser⸗- und Landbauten ausgesetzte, aus den Einnahme⸗Ueberschüssen der 4. Finanzperiode zu erschöpfen⸗ den Summe von 450,779 Fl. bei den günstigen, seitdem eröffneten Aus sichten auf Erhöhung des wirklichen Betrages der auf die 5. Finanz⸗ Periode übergehenden Einnahme ⸗Ueberschüsse im Gegenhalte des in dem Budget⸗Nachtrage eingestellten Voranschlags auf die Summe von 1,000,000 Fl. zu erhöhen, sondern auch 2) im Laufe der 5. Finanz⸗Periode aus etwaigen Einnahme⸗Ueberschüssen dieser Periode verschiedenen Landesbedürfnissen einen außerordentlichen Zuschuß von 400,000 Fl. des Jahres zuzuweisen und diesen da, wo es Noth thut, nach Maßgabe des Bedarfs verwenden zu lassen. Allerhöchst⸗ dieselben haben ferner sich dahin ausgesprochen, daß zu 1) die aus den Erübrigungen der 4ten Finanz⸗Periode zu schöpfenden 1,000,000 Fl. mit 5000,000 Fl. dem Straßenbau und mit 500,000 Fl. dem Landbau Etat angesetzt, dann, daß zu 2) der aus etwaigen Einnahme-⸗Ueber schüssen der 5ten Finanz-⸗Periode zu entnehmende außerordentliche Zuschuß von 400,000 Fl. des Jahres in nachfolgender Weise ver

theilt werden soll: a) für Industrie und Kultur 50,000) Fl., b) für Straßen⸗ und Wasserbauten 180,000 Fl., c) für Land bauten und Heilbäder 140,000 Fl., d) für Schulhausbauten und sonstige Schulbedürfnisse 30,000 Fl. Se. Majestät der König wollen jedoch die oben erwähnten Allerhöchsten Beschlüsse an die bedingende Voraussetzung geknüpft haben, daß Allerhöchstdieselben nicht durch etwaige ständische Beschlüsse bezüglich der Deckungsmittel für die in dem Budget und seinem Nachtrage vorgesehenen Staats Bedürfnisse in eine Lage werden versetzt werden, welche Sr. Majestät die Erfüllung dessen, was Allerhöchstsie in landesväterlicher Sorgfalt für das Wohl des Landes zu beschließen geruht haben, nach Aller—- höchstihren Regentenpflichten nicht mehr gestatten würde (ein Fall, den die Unterzeichneten nach den von allen Seiten sich offenbarenden Ge sinnungen zu den undenkbaren zählen zu dürfen glauben), dann, was insbesondere den unter Ziffer 2 erwähnten außerordentlichen Zuschuß anlangt, daß sich Einnahme⸗Ueberschüsse solchen Betrages im Laufe der fünften Finanzperiode ergeben und nicht außerordentliche Verhältnisse ein⸗ treten, wo unverschiebliche und unabweisliche Bedürfnisse der dringendsten Art, wie z. B. Kriegsrüstungen, Mißjahre ꝛc. alle verfügbaren Mittel in Anspruch nehmen. Indem die Unterzeichneten das sehr geehrte Präsidium der Kammer der Abgeordneten ergebenst ersuchen, vorstehende Erklärung zur Kenntniß des zweiten Ausschusses gefälligst bringen zu wollen, benutzen dieselben mit Vergnügen diese Gelegenheit zur Ver⸗ sicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung. München, den 20. Juni 1843. Freiherr von Giese. Freiherr von Schrenk. von Abel. Freiherr A. von Gumppenberg. Graf von Seinsheim.“ Der zweite Ausschuß hat hierauf in seiner Sitzung vom 1. Juli beschlossen: „Es sei (vorausgesetzt, daß die hohe Kammer die Anträge des Ausschusses auf bessere Dotirung mehrerer Landesbedürfnisse annimmt) der Erlaß des Gesammt⸗Ministeriums vom 26. Juni als eine Allerhöchste theil⸗ weise Genehmigung der Anträge auf Ausgaben⸗Erhöhungen entgegen⸗ zunehmen.“ ““

Kurhessen. Marburg, 17. Juli. (F. J.) Vorgestern ist das in der Untersuchungssache wegen der mit dem Frankfurter At tentat vom Jahre 1833 zusammenhängenden hochverrätherischen Un ternehmungen ertheilte Erkenntniß des hiesigen Obergerichts den vier Mitangeklagten, Dr. Scheffer, Professor Jordan, Universitäts⸗Zeichnen lehrer Dr. Hoch und Hutmacher Kolbe, verkündigt. Dr. Scheffer ist wegen versuchten Hochverraths in zehnjährige Festungsstrafe und Ent⸗ setzung von dem Bürgermeister⸗Amt der Stadt Kirchhain verurtheilt worden; Professor Jordan wegen Beihülfe durch Nichtverhinderung hochverrätherischer Unternehmungen in fünf Jahre Festungsstrafe und Dienst⸗Entsetzung, während er des versuchten Hochverraths durch

Theilnahme an einer Verschwörung zwar für verdächtig erklärt,

aber wegen ungenügenden Ueberführungs⸗Beweises in dieser Hin⸗ sicht von der Instanz entbunden worden ist; Hoch und Kolbe sind gleichfalls wegen Beihülfe durch Nichtverhinderung verurtheilt wor

den, und zwar bei geringerem Grad der Strafbarkeit in zweijährige Feestungsstrafe, ersterer zugleich neben Entsetzung von seiner Stelle. Die drei letzten Angeklagten sollen die Appellation angezeigt haben. Hin sichtlich der übrigen elf Mitangeklagten, gegen welche zum Theil die

Haupt⸗Untersuchung nicht erkannt war, ist das Erkenntniß noch nicht üblizirt, da dieses von anderen Gerichten geschehen muß. Dieses Er- enntniß mit den Entscheidungsgründen ist gegen siebzig Bogen stark, vas bei dem außerordentlich großen Aktenstoff und der genauen Er⸗ wägung alles Desjenigen, was in dieser so wichtigen Sache von Erheblich eit war, leicht erklärlich ist; es soll von dem Gericht alsbald durch den Druck der Publizität übergeben, und sollen dadurch sehr bemerkenswerthe, dem Publikum unbekannte Aufschlüsse über die Schuld der Angeklagten namentlich Jordan's, geliefert werden. Nach der im Allgemeinen och gültigen hessischen Verordnung vom 14. Februar 1795 wird der loße Versuch des Hochverraths mit der Todesstrafe und die Beihülfe urch Nichtverhinderung mit lebenslänglicher Eisenstrafe belegt; da⸗ durch indessen, daß nach einem in der neueren Zeit bei dem Ober⸗ Appellationsgericht ausgebildeten Gerichtsgebrauch im Falle eines ver uchten Hochverraths unter Umständen auch bloße Freiheitsstrafe von arbitrairer Dauer stattfindet, erklärt es sich, daß konsequenterweise uch bei Beihülfe durch Nichtverhinderung die lebenslängliche Gefäng ißstrafe einer Modification unterlag.

Großh. Hessen. Darmstadt, 16. Juli. (D. A. Z.) Als im Dezember 1841 der großherzogl. Ministerialrath Dr. Breidenbach den landständischen Kammern des Großherzogthums Hessen einen Gesetz-Entwurf vorlegte, welcher einen Nachtrag zu dem Gesetze vom 14. Juni 1836, die Behandlung der größeren Werke der Gesetzgebung betreffend, zum Gegenstande hatte, und als die Diskussionen darüber und die Ausschußwahlen statthatten, glaubte man, daß sein Inhalt bald um Vieles praktischer werden würde, als nun offenbar der Fall ist. Denn für sehr zweifelhaft muß nun gelten, ob diejenigen Theile der neuen (Civil-) Gesetzgebung, welche theils schon in Druck gegeben, theils noch in Arbeit sind, oder auch nur die ersteren (also das Personenrecht), vor dem Zusammentritte der nächsten Stände ⸗Versammlung zur Vorlage an die Stände reif würden, in welchem Falle, nach jenem zum Gesetz erhobenen Entwurf, es der Staats⸗Regierung freistände, sie an die dazu gewählten Aus schüsse noch vor jenem Zusammentritte zu vorbereitender Behandlung zu verweisen. Es haben nämlich die eingezogenen Berichte der Ge⸗ richts⸗Behörden gar mancherlei Zweifel angeregt, die erst die Gesetz gebungs⸗Kommission und dann das Ministerium durchzuarbeiten hat.

Aus der Großherzoglich hessischen Provinz Oberhessen wandern in diesem Jahr ungefähr 500 Personen, welche der Sekte der In⸗ spirirten angehören, nach den nordamerikanischen Freistaaten aus. Sie

sind Ausländer und wurden bisher nur auf Heimatsscheine im Groß⸗ herzogthume Hessen geduldet, indessen brave und wohlhabende Leute, welche, wie es heißt, durch Abgeordnete in der Gegend von Buffalo, im Staate New⸗York, einen ansehnlichen Landstrich angekauft haben.

½ Weimar, 19. Juli. Gestern sind Ihre Königl. Hoheiten die Frau Großherzogin mit dem Prinzen und der Prinzessin von Preußen nebst der Prinzessin Louise aus Wilhelmsthal wieder hier eingetroffen und haben die Sommer⸗Residenz Belvedere bezogen; heute erwarten wir den Großherzog und den Herzog Bernhard mit dem Prinzen Eduard. 8

Unsere hohen Herrschaften werden nach kurzem Verweilen in Belvedere uns schon in wenigen Tagen wieder verlassen; denn der Großherzog geht zur Badekur nach Karlsbad und die Frau Groß⸗ herzogin nach Franzensbrunn. Prinz Friedrich, der Sohn des Prin zen von Preußen, ist auf einer Gebirgstour auf den Thüringer Wald begriffen.

Wie überall, so erheischte auch hier die durch die Theuerung hervorgerufene Noth eine außerordentliche Hülfe und Unterstützung der Armen. Mit Hülfe Großherzoglicher Kammer und Herzuziehung der Getraide⸗Vorräthe der Rentämter hat der Stadtrath 20,000 Pfd. Brod backen lassen, welches den Bedürftigen zu 8 Pf. pro Pfd. ver abreicht wird. Eine rühmliche Erwähnung verdienen die hiesigen Bäcker, welche dieses Brod gratis gebacken und sogar die von dem Korn gewonnenen Kleien bezahlt haben. Gleiche Unterstützungen sind Eisenach und seiner Gegend geworden.

Der heutige Getraidemarkt ist der Wendepunkt der zeitherigen hohen Preise auch in unserer Gegend, denn er war überfahren, nur wenig wurde zu 3 ½ Rthlr. pro Scheffel verkauft, weil sich keine Käu⸗ fer zu den zeitherigen höheren Preisen finden wollten, da die Aerndte nahe und die Aussicht auf dieselbe vortrefflich ist.

Freie Städte. Frankfurt a. M., 14. Juli. (Berl. A. K. Z.) Die Direction des hiesigen Vereins zur Unterstützung hülfsbedürftiger protestantischer Gemeinden hat folgende Bekanntmachung erlassen. Die Hauptversammlung der Gustav⸗Adolphs⸗Stiftung und der in Folge des Aufrufs des Herrn Hofpredigers Dr. Zimmermann gebildeten „Vereine zur Unterstützung hülfsbedürftiger protestantischer Gemeinden“ wird nach vorgängiger Uebereinkunft Donnerstags den 2lsten und Freitags den 22. September d. J. dahier in Frankfurt gehalten werden. Indem wir zu dieser Hauptversammlung hierdurch ergebenst einladen, richten wir zugleich an die resp. Vorstände der betreffenden Vereine die freundliche Bitte, uns von ihrer beabsichtig ten Theilnahme an jener Versammlung unter Angabe der Zahl und der Namen ihrer Abgeordneten spätestens bis zum 10. September in Kenntniß zu setzen, indem uns die Gastfreundlichkeit unserer Mit bürger zu der Hoffnung berechtigt, wenigstens theilweise diesen Ab geordneten für die Dauer ihres hiesigen Aufenthalts Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. Die Legitimation der Abgeordneten hat nach ihrer Ankunft dahier sowohl bei dem Direktorium der Gustav-Adolphs⸗Stiftung als auch bei der unterzeichneten Direction des hiesigen Vereins zu geschehen. Näheres wird später durch ein Programm zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden.

*% Frankfurt a. M., 18. Juli. Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin von Baden, Höchstwelche seit kurzem in dem nahen Bade Soden verweilt, beehrte gestern unsere Stadt mit einem Besuche und nahm die Merkwürdigkeiten derselben, begleitet von dem Großherzogl. badischen Bundestags⸗Gesandten Herrn von Dusch, in Augenschein.

Gestern traf Se. Durchlaucht der Prinz Bernhard von Solms⸗ Braunfels, Königl. hannoverscher General⸗Major, hier ein.

Der Königlich preußische außerordentliche Gesandte und bevoll mächtigte Minister am Großherzogl. badischen Hofe, Herr Oberst von Radowitz, ist nach längerem Aufenthalte in unserer Stadt als Mit glied der Bundes Militair⸗Kommission nach Karlsruhe zurückgekehrt, und der Königl. französische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Bundestage, Herr Marquis von Chasseloup⸗Laubat seit einigen Tagen hier wieder anwesend.

Die Ereignisse in Spanien scheinen endlich einer Entscheidung zu nahen. Espartero hat den Rückzug angetreten und Madrid zugleich in Belagerungs⸗Zustand erklären lassen. Seine Abdication dürfte nun bald folgen, wenn er seinen Kriegsruhm und seine Eristenz nicht aufs Spiel setzen will. Ob aber nach des Regenten Sturz die Parteien sich in Spanien nicht erst ganz entzügeln, ist eine eher zu bejahende Frage. Aus guter Quelle vernimmt man denn auch, daß Frankreich eine Stellung, Spanien gegenüber, annehmen werde, welche verhin dert, daß demokratische Ausartung in Spanien die Ruhe Frankreichs und folgeweise die Europa's gefährde. Die Börse ist vorerst guten Muthes und Ardoins, allerdings ein bankerottes Papier, wa⸗ ren heute selbst höher. Es zeigte sich überhaupt in den meisten Fonds eine willigere Haltung und nur holländische Integrale blieben auf ihren Rückgang zu Amsterdam flauer. Zu Amsterdam schwebt man noch in Ungewißheit, ob der Finanz⸗Minister schon in nächster Zeit den Generalstaaten die zu erwartenden finan ziellen Gesetz⸗Entwürfe wird vorlegen können. Doch darüber herrscht kein Zweifel, daß das Ausgabe⸗Budget Hollands bedeutend ermäßigt werden muß, wenn Holland nicht erliegen soll. Aus diesem Grunde zunächst halten sich die holländischen Fonds jetzt noch fest. Man kann nicht sagen, daß sich unser Geldstand wesentlich gebessert hat, denn der Diskonto steht immer noch 4 pCt. Doch zeigte sich heuter größere Kauflust in den Taunusbahn⸗Actien, so daß sie seit gestern 2 Fl. pr. Stück, auf 346 Fl. stiegen. Trotz der Dampfschiff Konkurrenz ist die Frequenz der Taunus⸗Cisenbahn in diesem Monat sehr stark, und an den Sonntagen wahrhaft enorm. So fuhren vor gestern 10,510 Personen, und die Einnahme betrug 3771 Fl. Aber auch die Dampfböte machen gute Geschäste. Die Reise und Bade Saison steht jetzt fast auf ihrem Culminations⸗-Punkte. Die Witte⸗ rung ist anhaltend heiß und wird die Hoffnungen auf eine reiche Aerndte erfüllen. Mit Verdruß sehen die Getraide⸗Spekulanten das rasche Weichen der Getraide-⸗Preise, und schon klagt man über Ueberfluß an Getraide und Mangel an Kauflust. Der Preis des Brodes ist in der Umgegend pr. Pfd. schon auf 3 Kr. gewichen. Die Obst-Aerndte wird auch sehr reich werden, und die der Kartoffeln über alle Erwartung gut. 1““

Russland und Polen.

St. Petersburg, 15. Juli. Gestern wurde zur Feier des Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin in der Kapelle des Pala stes von Peterhoff eine feierliche Messe gehalten, welcher der Kaiser und die Kaiserin, die Mitglieder der Kaiserlichen Familien, die gegen⸗ wärtig am hiesigen Hofe verweilenden fremden Fürsten und Prinzen, die Mitglieder des Reichs⸗Raths, die Minister, die Senatoren, die Generale und Offiziere der Land⸗ und Seemacht, der Hof und viele andere vornehme Personen beiwohnten, und nach deren Schluß Ihre Majestäten die Glückwünsche entgegennahmen. Abends war im Pa last großer Maskenball für den Adel und die Kaufmannschaft, welchen Ihre Majestäten, so wie die anderen hohen g. mit ihrer

Gegenwart beehrten. Die Stadt und der on Peterhoff wa⸗ ren glänzend erleuchtet. 8 1 2*

Die Fürstin Elisabeth Wolkonsky, Enkelin des Haus⸗Ministers, und die Fräuleins Aleranderine Paschkoff, Enkelin des Ober⸗Stallmeisters Grafen von Modena, und Anna Suchosanet sind zu Ehrendamen Ihrer Majestät der Kaiserin ernannt worden.

Auf Vorstellung des Finanz⸗Ministers ist ein Kaiserlicher Befehl ergangen, wonach vom 1. (13.) Juli d. J. an, während 3 Jahr, der im Zollamt von Nowosselitz erhobene Zoll für Hornvieh, welches aus Bessarabien nach den österreichischen Staaten ausgeführt wird, in allen den Fällen zurückgezahlt werden soll, wo das Vieh wegen Nichtverkaufs wieder durch das Zollamt von Nowosselitz zurückge⸗ bracht wird.

Den Einwohnern von Totma im Gouvernement Wologda, welche kürzlich von einer Feuersbrunst heimgesucht worden, und den Einwoh⸗ nern von Kusnetzk im Gouvernement Saratoff, wo im Mai ebenfalls durch eine Feuersbrunst 301 Häuser zerstört wurden, haben von Sr. Majestät beiderseits ein Gnadengeschenk von 10,000 S. R. erhalten; zu Gunsten der letzteren Stadt ist überdies eine allgemeine Subscription im Reiche genehmigt worden, und der Minister des In⸗ nern shat für sie auf die Unterstützungs⸗Fonds seines Ministeriums eine Summe von 3000 S. R. angewiesen. Z.“ . 5

Franhreich.

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 15. Juli. Der Her⸗ zog von Albufera überreichte den Bericht der Kommission, welche beauftragt war, den Gesetz⸗Entwurf in Betreff eines Territorial⸗ Austausches zwischen der Stadt Lyon und dem Staat zu begutach⸗ ten; der Baron von Barante den Bericht der Kommission, welcher die Prüfung eines Gesetz⸗Entwurss wegen Ankaufs des Hotel Cluny und der Sammlung des Herrn Dusommerard überwiesen war; der Marquis de Laplace den Bericht einer Kommission über die Bewilli gung eines Kredits von 15,000 Fr., für eine neue Ausgabe von Fermat’s wissenschaftlichen Werken; und Graf Daru den Bericht einer Kommission über den Gesetz⸗Entwurf hinsichtlich der Eisenbahn von Avignon nach Marseille. In allen diesen Berichten lautete das Gut⸗ achten der verschiedenen Kommissionen für Annahme der betreffenden Gesetz-Entwürfe. Da aber die Kammer nicht in hinreichender An⸗ zahl versammelt war, um eine Abstimmung vorzunehmen, so wurde die Sitzung ohne weitere Berathungen aufgehoben. Nächsten Mon⸗ tag soll die Diskussion des Ausgabe⸗Budgets für den Dienst von 1844 beginnen.

Paris, 16. Juli. Der Vice⸗Admiral Mackau wird heute in Paris erwartet, wo er bekanntlich als Marine⸗Minister an die Stelle des Admiral Roussin treten soll. Wie versichert wird, ist es hohem Einflusse gelungen, die Herren Teste, Cunin⸗Gridaine und Martin du Nord zur Beibehaltung ihrer Portefeuilles zu bewegen. Indeß soll Herr von Bastard, Präsident des Cassationshofes, geneigt sein, Herrn Martin seine Stelle abzutreten, unter der Bedingung, daß sein Bru⸗ der, welcher Rath am Königlichen Gerichtshofe ist, eine durch Todes⸗ fall erledigte Stelle als Rath am Cassationshofe erhielte, und man glaubt, daß das Ausscheiden des Herrn Martin aus dem Ministerium in diesem Fall sogleich erfolgen würde.

Der Moniteur publizirt die vergleichende Tabelle des Er⸗ trags der indirekten Steuern im ersten Semester dieses Jahres und der Jahre 1841 und 1842. Nur vier Auflagen haben in dem ersten Semester dieses Jahres weniger eingetragen als in dem entsprechenden Semester von 1841, nämlich die auf fremden Zucker 1,640,000 Fr., die auf Seesalz 1,525,000 Fr., die auf Pul⸗ ver 29,000 Fr. und die auf die Briefposten 61,000 Fr., zusammen 3,255,000 weniger; dagegen hat der Ertrag aller anderen Steuern im Vergleich zu 1841 zusammen um 31,640,000 Fr. zugenommen.

Die bedeutendste Zunahme hat in den Einregistrirungs⸗ und Hypo⸗ theken⸗Abgaben stattgefunden; sie beträgt 8,725,000 Fr., zunächst kommen die Douanen⸗ und Schifffahrts⸗Abgaben mit einem Mehr

Ertrag von 7,922,000 Fr., dann der Zoll von Kolonial⸗Zucker mit 4,113,000 und die Tabacks⸗Steuer mit 3,670,000 Fr. Zunahme. Die Gesammt⸗Vermehrung der Einnahmen des letzten Semesters im Ver⸗

gleich zu dem entsprechenden des Jahres 1842 beträgt 10,807,000 Fr., darunter eine Zunahme von 1,417,000 im Zoll von Kolonial Zucker;

die Gesammt⸗Verminderung 3,882,000, darunter eine Abnahme von

802,000 Fr. in der Abgabe von einheimischem Zucker. Zieht man

die Gesammt⸗Verminderung von der Gesammt⸗Vermehrung in beiden

vergleichenden Tabellen ab, so bleibt für das letztverflossene Semester

eine Mehr-Einnahme von 6,925,000 gegen das erste Semester von

1842 und eine Mehr⸗Einnahme von 28,385,000 gegen das erste Semester von 1841. Im ersten Quartal dieses Jahres belief sich die Gesammt⸗Einnahme in indirekten Steuern und Abgaben auf 183,190,000, im zweiten Quartal auf 187,184,000, zusammen auf 370,374,000 Fr.

An dem kleinen Hofe Marie Christinen's soll beschlossen worden sein, daß die Königin nur den Augenblick abzuwarten habe, wo Ma drid sich nicht mehr in der Gewalt Espartero's befände, um sich dann sogleich dorthin zu begeben. Die vorsichtigsten unter ihren Rathge⸗ bern sollen der Königin jedoch Bedenken dagegen erregt haben, indem sie ihr vorstellten, daß ein solcher Schritt unfehlbar Uneinigkeit unter die Insurrections Partei bringen dürfte, welche nur so lange zusam⸗ mengehalten habe, weil der Name Christinen's noch nicht als Losungs⸗ wort ausgesprochen worden.

Auch in Paris bildet sich ein irländisches Comité, um Beiträge für die Repeal⸗Kasse zu sammeln.

Man sagt, daß der Herzog von Nemours seit einigen Monaten seinem erlauchten Vater bei der Abfassung der Denkwürdigkeiten, welche der König bekanntlich vor längerer Zeit zu schreiben begonnen und an denen Se. Majestät beharrlich fortzuarbeiten scheint, als Se⸗ cretair diene.

Wie es scheint, wird der Aufenthalt des Herzogs von Aumale in Frankreich nicht von langer Dauer sein; der Prinz will kurze Zeit nach der Rückkehr des Prinzen von Joinville sich wieder nach Algier begeben. Der Plan, ihn zum Vice⸗König der französischen Besitzun⸗ gen in Afrika zu ernennen, soll noch nicht aufgegeben sein.

Grossbritanien und Irland.

London, 15. Juli. Ueber die Repeal⸗Bewegung in Irland enthält die Times folgende charakteristische Schilderung: „Die Partei, mit welcher wir dort zu thun haben, besteht aus zwei Thei⸗ len Leitern und Geleiteten. Jeder von beiden ist ohnmächtig ohne die Unterstützung des Anderen. Wenn ihre Trennung von ein⸗ ander bewirkt werden kann, so ist für den Augenblick die Gefahr vor⸗ über, wenn einer von beiden, gewiß wenigstens wenn der letztere, das Volk, dauernd zufriedengestellt werden kann, so wird auch für die Zukunft der Gefahr vorgebeugt sein. Die Ersteren sind ehrgeizig und brauchen eine Macht; die Zweiten sind hungrig und brauchen Brod; Beide zusammen sind unzufrieden und zum Aeußersten entschlossen. Aber weiter, die Ersten sind schlau und geschickt, die Zweiten leicht⸗ gläubig, und darum ist es dem Herrn O'Connell ein Leichtes, seine 1 armen Landsleute zu überreden, daß seine und ihre Zwecke ein und dieselben sind, daß dasjenige, was ihm selbst Macht giebt, ihnen Brod bringt, daß, wenn er sein Parlament in College green hat, sie ihr Ferkel im Stall, ihre Kartoffeln und ihr Stückchen be. frei haben werden. Das ist die wahre Geschichte des antiseng ischen