deren Folgen unglückliche Krisen seien. — Der Antragsteller sährt fort:
Wenn er sich nicht schon über die Veranlassung seines Antrags ausgespro⸗
chen hätte, so würde er wiederholen, daß solche kein Privat-, sondern ein hoöheres Interesse gewesen, und daß, seines Erachtens, hier von keiner Ein⸗ ichtung, welche Schwindeleien befördere, die Rede sein könne.
Nach geschlossener Diskussion wird die Frage gestellt: „Soll eine Kommission ernannt werden, um diejenigen Miltel aufzusuchen, welche geeignet sind, das Institut der Sparkassen allgemein einzuführen, um dem nächsten Landtage darüber Bericht zu erstatten?“ Diese Frage wird von
53 Stimmen bejaht, von 8 verneint, und sodann durch Acclamation die Abgeordneten von Beckerath, Camphausen, Diergardt, vom Rath und Vo⸗ pelius zu Mitgliedern der Kommission ernannt.
Ein Abgeordneter der Ritterschaft verliest einen Antrag in Betreff der Fonds des ehemaligen Jesuiten-Kollegs zu Düren (dessen Einreichung er sich früher vorbehalten hatte), dahin gehend, „bei Sr. Majestät darauf an zutragen, daß Se. Majestät geruhen möge, den Antrag derjenigen Güter, welche früher dem Jesuiten⸗Schul⸗-Fonds zugehört und von dem Gouverne
nent verkauft worden sind, der Stadt Düren, resp. dem Dürener Gymna⸗
sial- Fonds, wiedererstatten lassen zu wollen.“ Geht an den siebenten
Ausschuß zur Berichterstattung.
(Schluß in der Beilage.) 11u.“
b
Berlin, 3. August. Die Düsseldorfer Zeitung, obgleich am Sitze des rheinischen Landtages erscheinend, enthält noch immer nicht die Verhandlungen der drei und vierzigsten Plenar⸗Sitzung. Da diese Verhandlungen indessen, wie wir gestern bemerkt, von der köl⸗ nischen, aachener und elberfelder Zeitung, so wie von der heute ein⸗ getroffenen Rhein⸗ und Mosel⸗Zeitung mitgetheilt werden, so wollen wir dieselben unsern Lesern nicht länger vorenthalten.
Düsseldorf, 11. Juli. Dreiundvierzigste Plenar⸗Sitzung. Nach Eröffnung der Sitzung machte der Herr Landtags⸗Marschall der Ver⸗ sammlung bekannt, daß folgende Referate aufgelegt seien:
1) Bericht des ersten Ausschusses, betreffend die Statutar⸗Rechte des Güter⸗Verhältnisses der Eheleute der Stadt Duisburg und deren Gebiet; — 2) Bericht des siebenten Ausschusses über Gehalts⸗Verbesserung der Gym nasial⸗Lehrer; 3) Bericht des ersten Ausschusses wegen Aufhebung des sogenannten Juden Dekrets vom 17. März 1808; 4) Bericht des zwei⸗ ten Ausschusses über den Antrag, das physische und moralische Wohl der in Fabrik⸗Gebäuden beschäftigten Kinder betreffend; — 5) Bericht desselben Ausschusses über Parification des Vorspanns und der Einquartierung;
6) Bericht desselben Ausschusses über die Polizeikosten der Stadt Bonn; — 7) Bericht des siebenten Ausschusses, die Gleichstellung der höheren Bürger⸗ schulen mit den Gymnasien betreffend. b
Ferner theilt der Herr Landtags⸗Marschall der Versammlung ein Schreiben des Herrn Landtags Kommissars mit, betreffend den Ausbau des hiesigen Schlosses und begleitet von den bezüglichen Plänen und Kosten Anschlägen mit der Anfrage, inwiefern die Stände sich daran zu betheiligen gedenken. Geht an den elften Ausschuß zur Bericht Erstattung. “
Hierauf werden folgende Adressen an des Königs Majestät verlesen: —1) Adresse wegen Schutzzolls auf Eisen; 2) Rechnungs⸗Ablage über Einnahme und Verwendung der Polizei⸗Strafgelder; 3) über den Schutz der Industrie; 4) wegen Vervollständigung der ständischen Verfassung; 5) frühzeitiger Mittheilung der Gesetz⸗Entwürfe an die ständischen Mitglieder; 6)) Ermäßigung der Strafen für unerlaubtes Kohlenschürfen; 7) Paßpflich⸗ tigkeit der Schmuggler; 8) Staatsstraße von Kreuznach; 9) Allerhöchste Konigliche Proposition über den Entwurf des Bergrechts; 10) Adresse, die Allerhöchste Königliche Proposition um Freilassung des Bettwerks bei Sub⸗ hastationen betreffend.
Sämmtliche Adressen werden von der Plenar⸗Versammlung genehmigt.
Ehe zur Tagesordnung übergegangen wird, erbittet sich ein Abgeord⸗ neter des Ritterstandes das Wort, und erklärt:
Er erlaube sich, der Versammlung eine Anzeige zu machen, welche die Oeffentlichkeit der ständischen Protokolle betreffe. Von densenigen Eröffnun⸗ gen, welche dem gegenwärtigen Landtage und seinen Vorgängern durch die landesväterliche Huld Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Königs und Herrn zu Theil geworden, sei unstreitig mit dem lebhaftesten Interesse der Stände und der ganzen Provinz die Ordre aufgenommen worden, die das Maß festsetze, nach welchem die ständischen Verhandlungen der Oeffentlich keit übergeben werden dürften. Diese Allerhöchste Verordnung, die wir Alle⸗ mit dem tiefgefühltesten Dank empfangen haben, spreche so klar aus, was des Königs Majestät wolle, daß Niemand im Zweifel darüber sein könne; Se. Masestät sage, daß, dem Wesen nach, unsere Verhandlungen einer vollständigen Veröffentlichung unterliegen sollen, insofern die⸗ selben nichts enthalten, was das Maß der gesetzlichen Freiheit über schreite. Se. Majestät sagen weiter, daß Allerhöchstdieselben den Herrn Landtags⸗Kommissar auf das bestimmteste bei der Ausübung der ihm zuste henden Rechte dahin angewiesen haben, daß der vollständigsten Veröffentli⸗ chung der Berichte über unsere Verhandlungen kein Eintrag geschehe, und den Mitgliedern der Redactions⸗Kommission sei es anheim gegeben, diesen Berichten die angemessen erscheinende Ausdehnung zu geben. Der Herr Landtags⸗Kommissar habe nur zu ermessen, ob in den Verhandlungen etwas enthalten sei, was das Maß der gesetzlichen Freiheit und die Bestimmungen überschreite, die uns zu Theil geworden, und nur der Herr Landtags Kom missar sei uns als die Person bezeichnet worden, die in zweifelhaften Fällen darüber zu urtheilen habe. Es habe sich der Fall wiederholt ereignet, daß der Herr Landtags⸗Kommissar sich veranlaßt gesehen, unsere Protokolle zu modifi⸗ ziren, ja sogar über Veröffentlichung ganzer Verhandlungen habe derselbe sich in Zweifel befunden, und beanstandet, ob unsere Berichte in der von der Redaction beliebten Fassung der Oeffentlichkeit zu übergeben sein vürften. Dieser Zweifel scheine die Bedenklichkeit in sich zu schließen, daß eine Möglichkeit in Aussicht stehe, wie uns das, was uns mit der einen Hand gegeben worden sei, mit der anderen Hand wieder genommen werden könne. Es seien zwei gFälle vorgekommen, in welchen der Herr Landtags⸗ Kommissar die Entscheidung nicht selbst habe veranlassen wollen, sondern die Verhandlungen erst nach Berlin geschickt habe, um dort auf eine höhere Entscheidung zu provoziren. Diesen Geschäftsgang finde er, der Redner, aber nicht in der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre ausgesprochen, und er glaube, daß auch die Versammlung diesen Geschäftsgang dem Zwecke nicht ange⸗ messen finden könne, der nicht allein eine möglichst vollständige, sondern auch eine möglichst schnelle Veröffentlichung erheische, um die Verhandlun⸗ gen zur Kenntniß der Provinz zu bringen. Der Herr Landtags⸗Kommissar habe diesen Modus zuerst befolgt bei cinem Vortrage des Redners, den Entwurf des Strafgesetzes beireffend. Der Herr Landtags⸗Marschall äußerte damals gleich, Saeeensses henger in diesem Vortrage sein, deren Abänderungen er das Nöe.“ er, der Redner, habe darauf entgegnet, daß er nicht Aeußerungen ngraf zu erinnern habe, wenn die zu scharf schneidenden nen Vortrag so ab Keesecn⸗ und habe es einem Anderen niberlassen, sei⸗ dagegen zu e 180 daß der Herr Landtags Marschall nichts mehr Landtags⸗Kommissar 7ne habe. Nichtsdestoweniger habe der Herr schicken. Es sei diese * en aßt gesehen, diesen Vortrag nach Berlin zu
e 2 Sache am 20. Juni vorgekommen, heute aber sei schon der 11. Juli, und noch sei keine Antwort folgt, also seit drei Woche wissen wir nicht, ob der Vortrag zur Oeffentlichtet 8† 8 g s decver gfec Ein zweiter Fall die er Art sei mit einem E Prororol 881 lich! c der 29sten Sitzung vorgekommen. lee, hßemtich mit
Der Herr Landtags⸗N. erklärte hi
em Rfne keeke E erklärte hier, daß von einem solchen Falle habe dich EIE g dr sse. Fmmiffar
. e Schreiben ches Redner vorträgt) selbst ausge⸗ sprochen, daß er die Einsendung dieses Vortrages an des H Mi 29 des Innern für nothwendig erachte. Würde der Herr Landiec6-M. Feer der Redaction die Aeußerungen bezeichnet haben, welche b Arl vee-; sie das Maß der uns gewaͤhrten Freiheit überschreiten, so würde die val
daction diese Schwierigkeit beseitigt und andere Ausdrück a 5
da es nicht in ihrer Ansicht m könne, daß hier in des Fecpaben, das Maß der gesetzlichen Freiheit überschritten werde. Sie wuͤrde auf de Erwägungen des Herrn Landtags⸗Kommissars eingegangen und bereit ge⸗ wesen sein, alles Anstößige zu entfernen, um den Zweck, die Verhandlun⸗ gen zur baldigsten Kenntniß der Provinz zu bringen, zu erreichen. Es sei aus dem Schreiben des Herrn Landtags Kommissars ersichtlich, daß dies nicht geschehen sei, und gerechtfertigt erscheine daher die Be sorgniß, daß uns seinem Umfange nach nicht das zu Theil werde, was
8
V
d8E771212722222
die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre uns verheißen. Er halte sicht für verpflichtet, der Versammlung Kenntniß von dem Vorfalle zu geben, damit für die Zukunft ein regelmäßiger Geschäftsgang eingeführt und das Verhält niß des Vertrauens zwischen dem Herrn Landtags⸗Kommissar und der Stände Versammlung besser begründet werde. Er halte es für angemessen, wenn man den Herrn Landtags⸗Kommissar darauf aufmerksam mache, daß dieser Geschäftsgang eines Theils den Wünschen der Versammlung nicht entspreche, und anderen Theils nicht geeignet sei, den Zweck vollständig zu erreichen. Es würde sich immer ausgleichen, wenn der Herr Landtags⸗ Kommissar sich mit den Mitgliedern der Redaction einigen wolle. Wenn die Versammlung mit diesem Grundsatze einverstanden sei, so beantrage er, daß die Mitglieder der Redaction, oder auch eine besondere Deputation oder Kommission mit dem Herrn Landtags⸗Kommissar in Verbindung trete, um das Förderliche einzuleiten; jedenfalls aber bitte er, daß die Versamm⸗ lung sich erkläre, damit eine solche Besorgniß nicht mehr im Bereich der Möglichkeit liege.
Der Herr Landtags⸗Marschall: Es erscheine allerdings sehr erwünscht, hier zu einem Resultate zu gelangen; um zu ermitteln, was in der Sache geschehen müsse, gedenke man deshalb Seitens der Versammlung eine De⸗ putation an den Landtags⸗Kommissar zu senden und sich mit demselben zu benehmen, ob er seine Befugniß überschritten, oder ob er nach besonderer Instruction gehandelt habe; das erstere möge der Veranlassung anheimge stellt bleiben; aber was weiter erwähnt worden, ein Benehmen mit dem Herrn Landtags⸗Kommissar betreffend, inwiefern man eine erwünschte Rück⸗ sprache mit der Kommission vornehmen wolle, so glaube er, daß hierzu keine besondere Deputation erforderlich sei. Es werde dies leichter und bequemer zu bewirken sein durch jedes Mitglied der Redaction, oder er selbst, der Landtags⸗Marschall, sei sehr gern bereit, das Erforderliche mit dem Herrn Landtags⸗Kommissar, zu verabreden. Ohne Zweifel würde dies genügen. — Ein Abgeordneter der Städte bemerkt: Die Miß
stände, die der verehrliche Abgeordnete des Ritterstandes angeführt habe, seien leider nur zu wahr. Das Uebel scheine darin zu liegen, daß die In⸗ structionen des Herrn Landtags⸗Kommissars wahrscheinlich viel strenger lauten, als die Publication besage; wenigstens habe man Ursache, dies annehmen zu können. Er erwarte daher von einer Deputation an den Herrn Landtags⸗Kommissar keinen sonderlichen Erfolg. Man müsse wün
schen, ‚daß am allerersten der Antrag auf Preßfreiheit genehmigt worden wäre; wäre dieses erlangt worden, so hätte man Alles gehabt, was wir jetzt wollen. Er sehe voraus, daß ein Erfolg nicht angenommen werden dürfe. — Ein Abgeordneter desselben Standes: Es falle ihm auf, daß nach dem Schreiben des Herrn Landtags⸗Kommissars die Ent scheidung des Ministers des Innern eingeholt sei, während nach der Königlichen Kabinets-Ordre nur dem Herrn Landtags⸗Kom⸗ missar die Entscheidung übertragen sei; auch sei nicht gesagt, von wem die Instruction, auf welche er sich beziehe, erlassen sei. Im Falle die Instrur⸗ tion vom Minister des Innern herrühre, so sei er der Meinung, daß der Landtag sich verwahren müsse. Uebrigens theile er die Meinung des letzten Redners; es stehe von einer Deputation ein anderer Erfolg nicht zu er⸗ warten, als die Bestätigung dessen, was wir bereits wissen, daß der Herr Landtags⸗Kommissar nämlich nach Instruction gehandelt habe; er halte eine solche Deputation daher für überflüssig. Seiner Meinung nach komme es nur darauf an, ob diese Instruction mit der Königlichen Kabinets-Ordre übereinstimme; dies aber glaube er nicht, wenn die ministerielle Instruction dahin gehe, daß in zweifelhaften Fällen jedesmal vorher die Entscheidung des Ministers des Innern einzuholen sei, denn das sei in der Königlichen Kabinets Ordre nicht enthalten. Er schlage daher vor: die Versammlung möge sich dahin aussprechen, daß sie daß Verfahren des Herrn Landtags⸗ Kommissars nicht in Einklang mit der Königlichen Kabinets⸗Ordre finden könne. Der Herr Landtags⸗Marschall: Er zweifle nicht, daß es geuügen werde, sich mit dem Herrn Landtags⸗Kommissar zu benehmen. Es sei ihm der er⸗ wähnte Fall nicht bekannt; er sei überzeugt, es würde gewiß Erfolg gehabt haben, wenn er eine Besprechung hätte veranlassen können. — Ein Ab
geordneter der Ritterschaft: Er müsse der Ansicht des Abgeordneten der Städte widersprechen; es könne nicht zur Folge haben, daß wir deshalb, weil wir keine Preßfreiheit haben, uns das Recht verkümmern lassen sollen, unsere Verhandlungen in vollständiger Ausdehnung zur Kenntniß der Pro vinz zu bringen, was schon vor der Preßfrage geschehen sei. Auch der An⸗ sicht des Herrn Landtags- Marschalls könne er sich nicht anschließenz; es handle sich hier nicht um einen für sich dastehenden einzelnen Fall, der nicht zur Kenntniß des Heirn Landtags⸗Marschalls ge⸗ kommen sei, es sei eine Wiederholung. Noch sei keine Antwort ein⸗ gegangen, und man wisse also nicht, ob der Herr Minister des Innern es für gut finden werde, die Erlaubniß zu ertheilen, daß die Veröffentlichung stattfinden könne, und es seien schon 3 Wochen darüber vergangen. Der Herr Landtags⸗Kommissar habe auch in seinem Schreiben ausdrücklich ge
sagt, daß es bis zur Entscheidung des Ministers aufgeschoben werden müsse, dies stehe aber im Widerspruch mit der Königlichen Kabinets⸗Ordre, die uns ausdrücklich in dieser Beziehung nur auf den Herrn Landtags⸗Kommissar verweise. Es sei von Wichtigkeit, daß der Landtag wisse, mit wem er mündlich oder schriftlich zu verlehren habe.
Ein Abgeordneter der Städte: Der umfassenden Erlaubniß zur Ver⸗ öͤffentlic2hung unserer Verhandlungen, welche der Majorität des Landtags bewilligt worden sei, scheine eine Ministerial⸗Instruction entgegenzustehen; diese Instruction sei uns aber nicht bekannt, es könne also auch darüber nicht diskutirt werden. Nur zu beklagen könne es sein, daß auf diese Weise eine Verzögerung in der Veröffentlichung eintrete, wenn jedesmal nach Ber⸗ lin berichtet werden müsse; dem müsse auf geeignete Weise begegnet wer⸗ den. Wenn also die Versammlung den Herrn Landtags⸗Marschall bitte, dem Herrn Landtags⸗Kommissar zu eröffnen, daß die Versammlung hierin etwas erblicke, was mit der Königlichen Kabinets- Ordre nicht in Einklang zu bringen sei, und wenn für ähnliche Fälle Vor⸗ sehung getroffen werde, so glaube er, daß der Zweck erreicht sei. — Der Herr Landtags⸗Marschall: Er sei gern bereit, diese Verein barung zu übernehmen. Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Er bean trage zu dem Vorschlage des vorigen Redners den Zusatz: Der Herr Landtags⸗Kommissar möge gebeten werden, dafür zu sorgen, daß die Ent scheidung über die Veröffentlichung der Verhandlungen, die nach Berlin ge schickt werden müssen, nicht so sehr verzögert werde, um dieser Veröffent lichung selbst nicht so unabsehbare Hindernisse entgegen zu setzen. Nach 3 Wochen könne doch Antwort hier sein. Er habe noch eine zweite Bitte. Der Herr Landtags⸗Marschall wolle die Versammlung darüber vernehmen, ob es nicht im Interesse der Sache liege, der wir schon so viele Opfer gebracht haben, den Herrn Landtags⸗Kommissar zu bitten, den Landtag um einige Tage zu ver längern. — Durch mehrseitige Aeußerungen der Unruhe unterbrochen, fährt der Redner fort: Er wäre selbst gern zu Hause, es handle sich aber hier vielleicht nur um einige Tage. Sollten wir der Provinz nicht dieses Opfer bringen? Es sei nicht die Absicht, eine bestimmte Zeit festzusetzen, es solle nur die Möglichkeit bezweckt werden, nach Bedürfniß die nöthige Zeit zu gewinnen, um die wichtigen Gegenstände zu erledigen, die dem Landtage noch vorliegen. 1 1
Der Herr Landtags⸗Marschall: Er habe die Ueberzeugung, daß es leicht im Bereiche der Möglichkeit liege, alle Gegenstände zu erledigen; er glaube nicht, daß, wie auf früheren Landtagen, Veranlassung zu diesem Antrage vorhanden sei, und betrachte aus dem Grunde denselben nicht als Wunsch, sondern nur als eine Meinung. Ein Abgeordneter der Städte: Er sei nicht unbedingt für die Verlängerung, glaube es aber zweckmäßig, wenn Abends noch eine Sitzung anberaumt werde. — Der Herr Landtags⸗Mar⸗ schall: Schon heute werde eine zweite Sitzung stattfinden. — Ein Ab geordneter des Ritterstandes: Er müsse noch bemerken, daß er für die Versammlung nur die Freiheit verlange, nach Ermessen den Landtag um einige Tage zu verlängern; es stehe ja dann in seiner Macht zu thun was er für nöthig erachte.
Der Herr Landtags Marschall: Es werde also in Frage zu stellen sein, ob die Versammlung damit einverstanden sei, und würde sich diese Ansicht durch das Aufstehen kund zu geben haben. Ein Abgeordneter des Rit terstandes bittet um namentliche Abstimmung. — Ein Abgeordneter desselben Standes: Er müsse sich dem Antrage anschließen; es seien noch wichtige Gegenstände zu verhandeln. — Ein Abgeordneter der Städte sagt: Es sei kein Zweifel, daß Alles gehörig erlebigt werden könnte, wenn man uns nicht in so viele unfruchtbare Diskussionen hereingezogen hätte, worunter er auch die heutige rechne. Die Vorwürfe, welche man dem Herrn Landtags Kommissar gemacht, seien ungerecht. Wir seien auch nicht dazu berechtigt, ihn nach seinen Instrurtionen als Königlicher Kommissarius zu fragen;
Ie ftre, 86 s un.
nea 8 s w tan nss 8 b: Kegerb s
in dem 29sten Protokolle nichts habe streichen wollen, son⸗ gebraucht habe, es nach Berlin zu schicken, Dank. — Ein Abgeordneter der Städte bittet, zu bemerken, daß dem Herrn Landtags⸗Kommissar von keiner Seite ein Vorwurf gemacht worden sei. — Ein Abgeord neter desselben Standes: Allerdings seien ihm diese Vorwürfe von dem Abgeordneten des Ritterstandes gemacht worden. — Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Er glaube, daß die Versammlung zu fragen sei, ob dieser Wunsch die Majorität habe. — Ein Abgeordneter der Städte: Dann würde man der Minorität nicht verwehren können, abzureisen. Ein Abgeord⸗ neter der Ritterschaft: Eben so wenig, als man einen Abgeordneten zwingen könne, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen. Wer aber das Mandat, hier zu erscheinen, einmal angenommen, habe auch zugleich die Verpflichtung üͤbernommen, an den Berathungen Theil zu nehmen, und dürfe sich nicht willkürlich von denselben entfernen. Sollten wir von des Königs Gnade
daß er dern nur die Vorsicht dafür gebühre ihm eher
aber eine neue Verlängerung erlangen, so würde er es als eine Verletzung seiner Pflicht ansehen, wenn er sich der Berathung vor dem Schluß des Landtages entzöge oder durch seine Abreise eine Abstimmung gar unmöglich
machte. 8 5 8 Der Herr Landtags⸗Marschall erklärt, daß er nichts dagegen zu erin⸗ nern finde; mit Genchmigung desselben wird von einem Abgeordneten des Ritterstandes die Frage gestellt: — „Soll der Herr Landtags⸗Kommissar gebeten werden, bei Se. Majestät dem Könige zu bemerken, daß dem Landtage eine längere Frist von cini⸗ gen Tagen in Aussicht gestellt werden möge, falls die Verhandlungen es erfordern sollten?“ welche Frage von der Majorität bejaht wird. (Fortsetzung folgt.)
Berlin, 3. Aug. In der dreiundvierzigsten Plenar-Sitzung des rheinischen Landtages sind Erörterungen in Betreff der Veröf fentlichung der ständischen Verhandlungen vorgekommen, welche uns eine genaue Prüfung zu erheischen scheinen, damit man nicht ver⸗ sucht sei, unrichtige Schlußfolgen daraus zu ziehen. Es ist behaup⸗ tet worden:
1) der Landtag müsse sich gegen die Anwendung einer vom Mini ster des Innern ertheilten Instruction „verwahren“, weil die⸗ selbe voraussichtlich mit der den Gegenstand betreffenden Allen höchsten Ordre vom 29. Mai d. J. nicht übereinstimme; es sei den Ständen Das, was diese Ordre verheiße, „nicht in in vollem Umfange zu Theil geworden“; die Entscheidung über die vom Landtags Kommissarius an den Minister des Innern gerichteten Anfragen wegen Ertheilung oder Versagung der Genehmhaltung für einzelne zur Veröffent lichung bestimmte Vorlagen sei so sehr verzögert worden, daß die Veröffentlichung hierdurch selbst „unabsehbare Hindernisse’“
finde. In drei Wochen sei keine Antwort erfolgt.
Wir können, wenn wir auf die Vorgänge, den Inhalt und die Anwendung der erwähnten Allerhöchsten Ordre zurückgehen, keine ein⸗ zige jener Behauptungen als begründet anerkennen.
Bekauntlich war früher eine Veröffentlichung der Landtags Ver handlungen durch die Zeitungen unstatthaft. Sie wurde erst durch ein auf Grund Allerhöchsten Befehls Sr. Majestät des jetzt regieren dern Königs unterm 21. Februar 1841 ergangenes Reskript des Mi nisters des Innern nachgelassen. beendeter Diskussion der einzelnen Propositionen oder Petitionen über den Beschluß der die denselben voraufgegangene Berathung in allge meinen, das Spezielle sowohl als das Persönliche ver meidenden Umrissen offizielle Zeitungs⸗Artikel abzu
fassen“, welche jedoch der Durchsicht und Genehmhaltung in Bezug
auf den Abdruck Seitens des Landtags⸗Kommissarius unterlagen. Für die jetzt beendeten Landtage wurde mit Allerhöchster Genehmigung mittelst Erlasses des Ministers des Innern vom 27. Februar d. J. die in Rede stehende Befugniß der ständischen Versammlungen in Er
innerung gebracht, und den Landtags Kommissarien gleichzeitig die erforderliche Norm für ihr Verhalten in Bezug auf solche Fälle vor
geschrieben, in welchen sie den Inhalt der ihnen vorgeleg
ten Berichte nicht als zur Veröͤffentlichung geeignet erach
ten sollten. Unter dieser Voraussetzung wurde ihnen zunächst eine Verständigung mit der ständischen Redaction empfohlen, eventuell die Berichtigung irrthümlicher Ansichten in begleitenden Ar⸗ tikeln anheimgegeben. Nur dann, wenn es erforderlich erscheine, den Abdruck zu inhibiren, sollten die Kommissarien befugt sein, der Ven
öffentlichung vorläufig Anstand zu geben, jedoch unverzüglich die mi
nisterielle Entscheidung einholen. So lag die Sache, als der rheini⸗ sche Landtag die Anträge bildete, auf welche die Allerhöchste Hrdre vom 29. Mai ergangen ist. Der Landtag bat erstlich: in Ermangelung eines geeigneten und geneigten Protokollführers aus seiner Mitte einen Stenographen mit der Führung des Protokolls zu beauftragen, zwei tens: dem Landtag die Censur seiner Berichte zu überlassen. Ersteres wurde durch die gedachte Allerhöchste Ordre genehmigt, Letzteres versagt, da
bei aber dargethan, daß hierin der Sache nach keine Beschränkung liege, weil, wenn die ständische Redaction ihrerseits bei ihren Berich
ten die Gesetze und die Rücksichten in der Auswahl dessen, was sich zur Veröffentlichung eigne, vor Augen behielte, der Kommissarius nicht in den Fall kommen werde, ihr das Imprimatur zu versagen, und es ward derselbe noch besonders angewiesen, innerhalb jener Grän
zen ihr eine freie Bewegung zu verstatten. „Wir haben“, heißt es in der Allerhöchsten Ordre, „Unseren Landtags⸗Kommissarius im Sinne der deshalb ergangenen allgemeinen Anordnun
gen wiederholt angewiesen, bei der Ausübung seiner Functionen so zu verfahren, daß der Vollständigkeit der für die öffentlichen Blätter bestimmten Mittheilungen kein Eintrag geschehe und hierin der stän⸗ dischen Redaction jede mögliche gesetzliche Freiheit bleibe. Unsere etreuen Stände werden daher von der dem Landtags Kommissarius in Bezug auf diesen Gegenstand übertragenen Mitwirkung um so we niger eine Beschränkung ihrer Berichte über ihre Berathungen zu besorgen haben, als Wir einerseits dessen gewiß sind, daß Unsere ge treuen Stände schon aus eigenem Antriebe etwaige für die Veröffentlichung nicht geeignete Erörterungen nicht würden zum Druck befördert wissen wollen, und anderer seits der Landtags⸗Kommissarius bei der ihm obliegenden Prüfung den wesentlichen Unterschied nicht verkennen wird, welcher, auch in Bezug auf die Veröffentlichung, zwischen den für die Tagespresse bestimmten Erzeugnissen des größeren schriftstellerischen Publikums und denjenigen Erörterungen stattfindet, die im Schooße der Stände Versammlungen von den gesetzlichen Vertretern der Provinzen in ihrem Berufe ge⸗ pflogen werden.“ Die Kabinets Ordre ändert daher in den früheren Anordnungen nichts. Sie sagt nur, daß es der Selbstcensur Seitens der Stände zur treuen und vollständigen Mittheilung der gesetzlich zulässigen, und zur Veröffentlichung geeigneten Erör⸗ terungen nicht bebürfe, weil der Landtags Kommissarius eine solche nicht beschränken werde. Das Verfahren ist mittelst derobigen, durch die Allerhöchste Ordre nicht veränderten, sondern ausdrücklich aufrecht erhaltenen allgemeinen Anordnungen geregelt. Der Landtags⸗Kom
missarius hat die für die Zeitungen bestimmten Berichte über Gang und Inhalt der ständischen Berathungen zu prüfen. Ihr Abdruck unterliegt seiner Genehmigung. Dabei soll er so zu Werke gehen, daß der Vollständigkeit der überhaupt zur Ver⸗ öffentlichung geeigneten Mittheilungen kein Eintrag geschehe. Wohl aber hat er zwei Momente im Auge zu behalten: die Veröffent
lichung soll eine „gesetzliche“ bleiben, darf also mit den ge⸗
Es wurde darin gestattet: „nach
Versammlung und
Duckfehler zu halten.
eingetretenen Veränderungen folgen ließ. rende, Herr Korf, einen Vortrag über den Stoffwechsel im Thier⸗, wie im Pflanzenreich. neteren Zöglinge des Instituts werthvolle medizinische Werke als
über die Gesundheits
setzlichen Bestimmungen nicht in Widerspruch treten; außerdem muß bei ihrer Ausübung das Vertrauen gerechtfer
tigt werden, welches in der Allerhöchsten Ordre durch die Ge⸗- wißheit ausgesprochen wird, daß die Stände ungeeignete Er⸗ örterungen aus eigenem Antriebe vom Druck ausschließen werden. Innerhalb dieser Gränzen soll die Veröffentlichung nicht gehindert werden. Darüber, was bei einer Ueberschreitung derselben geschehen solle, bestimmt die Kabinets⸗Ordre nichts. In diesem Falle bleibt also nach wie vor „im Sinne der deshalb ergangenen allge⸗ meinen Anordnungen“ zu verfahren, auf welche die Ordre ausdrücklich Bezug nimmt. Diese „allgemeinen Anordnungen“ sind in den bereits erwähnten Ministerial⸗Erlassen vom 24. Februar 1841 und vom 27. Februar d. J. niedergelegt. Danach war der Landtags⸗ Kommis sarius, wie aus der obigen Darstellung hervorgeht, in seinem in
structionsmäßigen Rechte, wenn er, ehe er den Abdruck eines Artikels definitiv verweigerte, demselben nur vorläufig Anstand gab und die definitive ministerielle Entscheidung einholte.
Es ist daher erstens dargethan, daß der auf Allerhöchste Bestimmungen gegründete Ministerial- Erlaß vom Landtags⸗Kom missarius mit Recht befolgt worden ist. Es leuchtet aber auch nicht ein, wie der Landtag darin eine Beeinträchtigung finden könnte, daß die Verweigerung einer Druck⸗Erlaubniß nicht sofort definitiv ausgesprochen werden, sondern daß es erst einer nochmaligen Prüfung in einer weiteren Instanz vorbehalten bleiben soll, ob der von der ständischen Redaction gewünschte Abdruck nicht zu gestatten sei.
Eben so wenig liegt zweitens ein irgend begründetes Motiv zu der Angabe vor, daß den Ständen nicht in vollem Umfange ge⸗ währt sei, was die Ordre vom 29. Mai verheiße. Wir fordern unsere Leser auf, einen Blick auf die voluminösen Mittheilungen der öffentlichen Blätter über den diesjährigen rheinischen Landtag zu werfen und uns dann die Frage zu beantworten: ob eine der Aller⸗ höchsten Bestimmung zuwiderlaufende Beschränkung in der Gestaltung des Abdrucks dabei wahrzunehmen gewesen sei, wir sind vielmehr der Ansicht, welche sich auch im Landtage und gewiß bei vielen Lesern geltend gemacht hat, daß Manches darin gedruckt worden, was sich dazu nicht eignete.
Drittens endlich ist die Antwort auf die Anfrage wegen des in Rede stehenden Artikels keinesweges verzögert worden.
Am 29. Juni zeigte der Landtags⸗Kommissar an, daß mit dem Zeitungs⸗Artikel über die 22ͤste Plenar⸗Sitzung des Landtags, in welchem der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches zur Berathung kam, ihm zugleich ein besonderer Aufsatz zur Ertheilung der Druckerlaubniß vorgelegt worden sei. Es ergab sich, daß diese Abhandlung, welche lediglich die Bestimmung des Strafrechts über die Vergehen der Geistlichen betraf, von einem Abgeordneten der Ritterschaft in der Sitzung vorgelesen worden, daß dieselbe aber gar nicht einmal von ihm, dem Abgeordneten selbst, herrühre, sondern von einem nicht zum Landtage gehörenden Individuum ihm mitgetheilt worden sei! Abgesehen von vielen gesetzlich nicht zum Druck zu verstattenden Stellen darin, konnte der Abdruck einer dem Landtage vorgelesenen Abhandlung eines Dritten unmöglich als zur treuen und vollständigen Mittheilung der Verhandlungen im Sinne der Allerhöchsten Bestim mungen gehörig betrachtet werden. Deshalb hatte der Landtags Kommissar die Genehmigung des Abdrucks mit Recht vorlänfig ver sagt. Seine desfallsfige Anzeige und Anfrage vom 29. Juni, ob diese Entscheidung bestätigt werde, ging am 4. Juli in Berlin ein, und nach sorgfältiger Prüfung jener voluminösen Abhandlung wurde vier Tage darauf, am 8. Juli, dem Kommissar mit dem Telegra phen eröffnet, daß er Recht gehabt, den Druck zu verweigern und daß es dabei verbleibe.
Außer dem in der obigen Verhandlung bezeichneten Artikel ist späterhin nur noch der Abdruck zweier Berichte als gesetzwidrig ver sagt worden. Auch hier hat die Antwort nicht auf sich warten las⸗ sen. Denn die Anfrage des Landtags⸗Kommissars war in diesem Falle vom 7. Juli. Sie ging am 10. Juli hier ein, und am 11., also am folgenden Tage, ersolgte die Antwort, daß der Abdruck unstatthaft sei.
Die Berechnung, daß die Antwort drei Wochen auf sich habe warten lassen, scheint daher in dem in der drei und vierzigsten Sitzung erörterten Falle nicht ganz genau angelegt und die Besorgniß einern irgend erheblichen Verzögerung durch die vorgeschriebene Rückfrage nach den vorliegenden Erfahrungen jedenfalls unbegründet
Berlin, 3. Aug. Es wird vielleicht manchem unserer Leser gleich uns aufgefallen sein, in dem in Nr. 211 der Kölnischen so wie in der Beilage zu Nr. 210 der Aachener Zeitung abge druckten, in unserem heutigen Blatte mitgetheilten Berichte über die dreiundvierzigste Sitzung des rheinischen Landtags die Frage formulirt gefunden zu haben: u“
„Soll der Herr Landtags-Kommissar gebeten werden, bei Sr. Ma jestät dem Könige zu bemerken, daß dem Landtage eine längere Frist von einigen Tagen in Aussicht gestellt werden möge, falls die Verhandlungen es erfordern sollten.“ ““
Wir können nicht umhin, das Wort „bemerken“ für einen
Berlin, 3. August. Heute früh nach 7 Uhr ist die auf dem Belle⸗Alliance Platz errichtete Friedenssäule in Gegenwart Sr. Ma⸗ jestät des Königs und der Prinzen des Königlichen Hauses enthüllt worden.
Berlin, 3. Aug. Am gestrigen Tage feierte das Königl. medizinisch chirurgische Friedrich Wilhelms⸗Institut sein 49 stes Stif tungs⸗Fest. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl von Preußen, Se. Excellenz der Kriegs⸗Minister, General der Infanterie, von Boyen, der General Lieutenant und Kommandant von Berlin, von Colomb, der General⸗Major und Chef des allgemeinen Kriegs⸗Departements, von Reiher, die General⸗Majors von Hochstätter, Plümke, Graf Waldersee und von Clausewitz, so wie mehrere hohe Staats Beamte und ausgezeichnete Gelehrte, erhöhten die Feier durch ihre Gegen wart und durch die Beweise ihrer regen Theilnahme an dem erfreu lichen Gedeihen dieser Anstalt, und legten hierdurch ihre Anerkennung des ernsten und eifrigen Bestrebens an den Lag, mit welchem dieselbe bemüht ist, ihre Aufgabe, dem Staate und der Wissenschaft gegenüber, würdig zu lösen. Der General-⸗Stabsarzt Dör. von Wiebel eröffnete die Feier durch eine kurze Anrede, welcher er eine Uebersicht der seit der Gründung des Instituts und der damit verbundenen medizinisch
chirurgischen Militair Akademie aus diesen Anstalten hervorgegangene
Zahl von Militair- Aerzten und der in dem Personal derselben seitdem Hierauf hielt der Studi
Darauf wurden an mehrere der ausgezeich
Prämien vertheilt. Zum Schlusse der Feier hielt der Geheime Me⸗
dizinal⸗Rath, Herr Dr. Casper, einen höchst interessanten und in
Betreff der daraus ersichtlichen Resultate sehr erfreulichen Vortrag und Mortalitäts- Verhältnisse unserer Armee, in welchem er außer einer statistischen Uebersicht der Sterblichkeits Verhältnisse unserer Armee in dem Jahrzehnt von 1829 — 183
“
2
Verhaupt ergleich teressante Soldaten beg⸗ selben gab.
und der einzelnen Abtheilungen unter sich, als auch in
zu den französischen und englischen Armeen, noch sehr in⸗ Aufschlüsse über die in den speziellen Verhältnissen des ründeten und deshalb häufigsten Todes-Ursachen der⸗
C111.X“
PRMeutsche Bundesstaaten.
88
Großherzogthum Oldenburg. Oldenburg, 22. Juli.
ldb. Z.) Als gestern Se. Königl. Hoheit der Großherzog zum erstenmale nach dem am 30sten v. M. ihn betroffenen Unfalle zur ge wöhnlichen Audienz wieder in die Stadt kam, hatten die Einwohner derselben ihm einen festlichen Empfang bereitet. Da, wo die Wege von Rastede und Wiefelstede sich vereinigen, hatten die Bewohner des Stadtgebiets eine Ehrenpforte von Laub und Blumen errichtet und mit Fahnen und dem Namen des Gefeierten verziert. Hier empfingen. Die sie ihn mit freudigem Zuruf und einer Anrede ihres Vorstandes. Straßen, durch welcher er dann kam, waren wie das Thor mit Festons, Kränzen und Kronen von Laubwerk und Blumen, mit Flaggen, Fahnen und Drapperieen in den Landesfarben oder mit Wappen ge⸗ schmückt, und überall erblickte man den Namens⸗Buchstaben oder auch ein Bildniß des hochverehrten und geliebten Fürsten, zum Theil auch Inschriften aus Blumen gebildet. Auf dem Schloßplatze stand eine große Zahl der Einwohner in ihren Festkleidern aufgestellt, die Schif ser mit ihren Flaggen, die Innungen mit ihren Fahnen, und ein allgemeiner Jubelruf bei seinem Erscheinen drückte die Freude aus, ihn nach der Gefahr, worin ihn die Vorsehung zum Heil unseres
Landes so gnädig beschützt hat, wieder zu sehen IbE11118
Paris, 28. Juli. Ihre Königlichen Hobeiten der Prinz und die Prinzessin von Joinville sind gestern früh in Schloß Bizy ange kommen.
Gestern Abend hatten sich die vertrautesten Rathgeber Marie Christinens in deren Palast zu einer geheimen Berathung versam melt. Nachdem die Sitzung ungefähr drei Stunden gedauert hatte, wurde ein Courier mit Briefen nach Spanien an die Königin Isa belle II. und an den General Narvaez abgesendet. Man vermuthet, daß die verwittwete Königin ein Manifest an die Nation erlassen habe, worin sie erklärt, daß sie auf jede Herrschaft in Spanien ver zichte, und zugleich von den Cortes die Erlaubniß verlangt, in ihr Adoptiv⸗Vaterland zurückkehren zu dürfen,
Herr Guizot hat bekanntlich die Ernennung von vier Konsular Agenten für die vier chinesischen Häfen vorbereitet, die bis jetzt dem europäischen Handel geöffnet sind; man fragt sich daher, aus welcher Ursache die Bekanntmachung dieser Ernennungen noch immer verzögert wird. Einige wollen wissen, daß England, ob es gleich erklärt habe, alle Nationen Europa's zum chinesischen Handel zulassen zu wollen, nun doch Schwierigkeiten hinsichtlich der Anstellung französischer Kon⸗ suln in jenen Häfen erhebe. Es sollen daher über diesen Gegenstand in London Unterhandlungen angeknüpft worden sein.
Der Marschall Soult ist heute nach Bizy abgereist, wo die Kö nigliche Familie jetzt sich aufhält.
Zahlreiche Patrouillen durchzogen während der vergangenen Nacht sämmtliche Viertel der Hauptstadt. Aber nur im Quartier Latin wurden einige junge Leute arretirt, welche die Marseillaise sangen.
Die Erdarbeiten an der Nord-Eisenbahn in den Departements der Seine und der Seine und Oise sind bereits weit vorgerückt. Da aber die Deputirten Kammer den Gesetz- Entwurf, diese Eisenbahn betreffend, bis zur nächsten Session vertagt hat, so scheint die Regie⸗ rung nicht Willens zu sein, in der Sache einstweilen mehr zu thun, als bereits geschehen ist.
--‧*aäaris, 29. Juli. Die drei Julitage gehen dieses Jahr kaum bemerkbar vorüber; die sonst an diesen Tagen üblichen Volks spiele und anderen Festlichkeiten sind in diesem Jahre wegen des in dasselbe Monat fallenden Jahrestages der unglücklichen Katastrophe, die den Tod des Herzogs von Orleaus vor einem Jahre zur Folge hatte, unterblieben; nur die Kirche hat in den Tempeln aller Glau bensbekenntnisse für die in den drei Tagen von 1830 Gefallenen ihre Gebete dargebracht, und die einzige Feier außerdem, aber gewiß die beste, war die Vertheilung einer großen Anzahl milder Spenden an arme Familien. Diese waren in diesem Jahre um so zahlreicher und reichlicher, als der größte Theil der von den Kammern votirten Summe von 200,000 Fr. dazu verwendet werden fonnte. In der großen Masse des Volks scheint man sich wenig um die Feier oder Nichtfeier der Julifeste zu bekümmern, und wenn die Börse heute nicht geschlossen bliebe und die Post-Büreaus früher geschlossen würden, so würde man in der Geschäftswelt durchaus keinen Unterschied gegen andere Tage bemerken. Die Trauer Gottes⸗ dienste wurden gestern früh indeß in allen Pfarrkirchen mit der ge⸗ bührenden Würde und Feierlichkeit abgehalten. Die Zahl der aus dem Civilstande Erschienenen war verhältnißmäßig sehr gering, namentlich in einigen Kirchen; nur in der Kirche St. Paul in der Straße St. Antoine, in deren Pfarrbereich die Julisäule steht, unter welcher jetzt die Gebeine der in den Julitagen 1830 Gefallenen beisammen liegen, war die Feierlichkeit mit etwas größerem Gepränge umgeben. In die Kirche selbst wurde nur denjenigen der Eintritt gestattet, die mit Billets versehen waren; aber vor der Kirche blieben dichtgedrängt noch die Haufen stehen, unter denen Arbeiter, die in jenen Quartie ren, besonders in dem nahen Faubourg St. Antoine, vorzüglich zahl reich sind, die Mehrzahl ausmachten. Dort waren auch die höchsten Stadtbehörden, der Präfekt des Departements der Seine, Graf von Rambuteau, der Präfektur⸗Rath, Deputationen des General Rathes und der Munizipalität, die Stäbe der in Paris befindlichen ersten Mili⸗ tair- Division, der National⸗Garde, das Offizier⸗Corps der Munizipal Garde erschienen. Gestern während des Tages wurden von einzelnen Individuen an dem um die Julisäule herum angebrachten Gitter eine Anzahl Blumensträuße und Immortellenkränze aufgehängt, und Abends versammelten sich mehrere Hunderte, meist Arbeiter, zu denen sich dann Andere, welche die bloße Neugierde herbeigeführt hatte, an der Julisäule, wo sie längere Zeit verweilten, ohne jedoch im Geringsten Merkmale von einer Absicht zu Störung der Ruhe zu geben. Erst später ertönten aus diesem Haufen einige Rufe, und endlich wurde die Marseillaise angestimmt. Als die Sänger aber etwas allzu lärmend wurden, forderten die in ziemlich bedeutender Anzahl in der ganzen Umgegend aufgestellten Stadtsergeanten, denen nöthigenfalls zahlreiche Patrouillen der Munizipalgarde und die verstärkten Posten der Wacht häuser der Linie in der Nähe Unterstützung gewähren konnten, die allzu eifrigen Sänger auf, auseinander zu gehen, was sie denn auch, nicht ohne einiges Murren, thaten.
Grossbritanien und Irland. 8
“ 5 8₰2 — „ 8
ondon, 29. Juli. Die gestrige Unterhaus⸗Debatte war von Bedeutung, indem der ganze Zustand des Landes und die Politik der 8 1111A“ vE ““
Minister von Lord John Russell zum Gegenstande einer umfassen⸗ den Diskussion gemacht wurde. Das Haus war im Begriff, sich zum Ausschuß wegen fernerer Geldbewilligungen für die Regierung zu kon stituiren, als Lord Russell den Antrag auf eine Untersuchung stellte, in wie weit die Regierung durch ihr bisheriges Verfahren sich solcher Bewilli⸗ gungen würdig gemacht habe. Die Rede, welche der Lord zur Motivirung der Verweigerung der Gelder hielt, gab eine Uebersicht des gegenwärtigen Zustandes der Dinge, natürlich vom Standpunkte der Whigs aus betrachtet; sie erstreckte sich über die innere und auswärtige Politik der Mi⸗ nister. Die ersten Redner des Hauses nahmen an der Debatte Theil; Sir Robert Peel und Lord Stanley autworteten von Seiten der Regiernng, und obwohl vieles früher schon gesprochene wieder⸗ holt, auch die Zustände Irlands von neuem herangezogen wurden, so bietet die Verhandlung doch insofern ein hohes Interesse, als die ganze Wirksamkeit der Minister während ihrer Verwaltung in ihren Hauptpunk⸗ ten zusammengefaßt, angegriffen und vertheioigt wurde. Lord Russell ward von Lord Palmerston und Lord Howick unterstützt; die Rede des Letzteren zeichnet sich besonders durch große Mäßigung aus, und der Redner war bemüht, seinen Standpunkt über den Parteien zu neh⸗ men. Die Bewilligung der Gelder ward aufgeschoben. Im Ober⸗ hause kam außer einer Frage Lord Beaumont's über die serbi⸗ schen Angelegenheiten und der darauf erfolgenden Antwort Lord Aberdeens nichts von besonderer Bedeutung vor. Wir werden mor⸗ gen auf die einzelnen Reden zurückkommen.
Man wird sich erinnern, daß die indischen Blätter über die Ex⸗ zesse und Grausamkeiten, die von den indo britischen Truppen auf ihrem letzten Feldzuge in Afghanistan, besonders von der Kandahar Armee unter General Nott verübt worden sein sollten, gräßliche Be⸗ richte veröffentlichten. Die Regierung forderte hiernach die betreffen⸗ den Generale zur Verantwortung auf. Der Standard und andere Blätter veröffentlichen jetzt den Bericht des Generals Nott, worin dieser jene Anschuldigungen als baare Verleumdungen darstellt “
Schw i ;z
Zürich, 29. Juli. (Frankf. J.) Sowohl der Königl. preu⸗ ßische als auch der Königl. bayerische Gesandte bei der Eidgenossen⸗ schaft haben an den Regierungs⸗Rath, wegen des übersandten Kom⸗ munisten Berichts in der Kommunistensache, Schreiben gesandt, worin das thätige Einschreiten der züricher Regierung zur Aufdeckung jener staatsgefährlichen Verbindungen und ihrer verbrecherischen Tendenzen dankbar anerkannt werden.
HSp a
Paris, 29. Juli. Telegraphische Depeschen aus Spanien.
Bayonne, 27. Juli. Madrid war am 25sten ruhig; die pro⸗ nuncirten Truppen rückten am 23sten und 2“sten ein und defilirten vor Ihrer Majestät. Der Palast war vollkommen frei.
Hurch Dekrete vom 23sten und 24sten ist das Ministerium Lopez wieder eingesetzt. Andere Dekrete ernennen Narvaez zum General⸗ Lieutenant, General⸗Capitain von Madrid und kommandirenden Ge⸗ neral der in der Hauptstadt versammelten Truppen; Prim zum Gra⸗ fen von Reus und Gouverneur von Madrid; Quinto zum politischen Chef; den Herzog von Baylen zum Chef der Hellebardiere; Aspiroz zum General⸗Lieutenant und kommandirenden General des ersten Operations⸗Corps; Cortina zum General⸗Inspecteur der National⸗ Miliz.
Die Madrider Journale, welche ihr Erscheinen suspendirt hatten, sind am 2“isten wieder erschienen; der Patriota und der Espec⸗ tador haben ganz aufgehört.
Von der Armee des General Narvaez ist eine Division nach Andalusien detachirt worden, um den General Concha zu verstärken.
Außer den vorstehenden telegraphischen Depeschen giebt das Journal le Commerce noch die Zusammensetzung des spanischen Ministeriums, dem zugleich die provisorische Regentschaft übertragen worden sein soll, folgendermaßen an: Lopez, Justiz- Minister; Ca⸗ ballero, Minister des Innern; Ayllon, Finanz Minister; Serrano, Kriegs-Minister. Die Meinungen des Ministers Lopez sind bekannt; sein Kollege Caballero war einer von den Führern der äußersten Linken in der letzten Kammer und außerdem unter dem Ministerium Percz de Castro, Haupt⸗Redacteur des Eco del Comercio. Der neue Finanz-⸗Minister Ayllon ist ebensalls bekannt durch seine Anhänglichkeit an die progressistischen Ideen, und der General Serrano, welcher eine so große Rolle bei den letzten Ereignissen gespielt hat, war, nach seiner eigenen Aeußerung, einer von den Männern der September Bewegung, welche gegen diejenige Partei gerichtet war, die durch die Abdankung der Königin Christine unter lag. Cortina, General⸗Inspecteur der National Garde des König⸗ reichs war einer der Haupt Urheber des Pronunciamento im Sep⸗ tember 1840, sodann Mitglied der von Espartero präsidirten provi sorischen Regentschaft, später Präsident der von dem Regenten auf⸗ gelösten Cortes und endlich einer der Haupt Beförderer der letzten Insurrection gegen die Ayacuchos. Der Oberst Prim, jetzt Graf von Reuß und Gouverneur von Madrid, war stets einer der eifrig sten Beförderer des Fortschritts in Catalonien. Zur Zeit des Bürgerkrieges war er nur Capitain der Miquelets und zeichnete sich unter den Befehlen des Barons von Meer aus. Zur Zeit des Bom⸗ bardements von Barcelona verließ er bekanntlich Madrid und erhob die Fahne des Aufruhrs gegen Espartero, was indeß seine Wieder⸗ Erwählung zum Deputirten nicht verhinderte. Auch bei der gegen⸗ wärtigen Bewegung war er nächst Malaga der Erste, welcher sich gegen den Regenten pronunzirte. Quinto, politischer Chef von Ma⸗ drid, gehört der äußersten Linken an. Nach der Erhebung Barce⸗ lona's versuchte er mit seinem Kollegen Ortega in Saragossa ein Pronunciamento, welches jedoch mißlang. .
Aspiroz und Narvaez sind die Einzigen, die aus den Reihen der Moderados gewählt worden sind. Aspiroz ist mehr Hofmann als General und Narvaez befand sich zur Zeit der Ereignisse, die dem General Diego Leon das Leben kosteten, in Gibraltar, um Andalusien aufzuregen und in Uebereinstimmung mit Concha und O' Donnell zu handeln.
Don Navier Castanos, Herzog von Baylen, gegenwärtig 85 Jahre alt, ist berühmt durch die Gefaͤngennehmung des vom General Dupont kommandirten Corps im Unabhängigkeits Kriege; es war dies der erste Schlag, den die französischen Armeen in Spanien erhielten.
ö“ Madrid, 22. Juli. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die hiesigen Freunde des Narvaez ihm nach Valencia geschrieben hat⸗ ten, er brauche sich nur mit einigen Truppen vor den Thoren Ma⸗ drids zu zeigen, um ohne Widerstand einziehen zu können. Durch diese irrigen Berichte getäuscht, ließ Narvaez sich verleiten, mit einer Handvoll Soldaten, etwa 3— 4000 Mann, und ohne Artillerie, sich vor unseren Thoren einzustellen und die Stadt in sehr ungeziemen⸗ den Ausdrücken aufzufordern, sich binnen vier Stunden zu übergeben. Diese Uebereilung hatte zur Folge, daß er seine Drohung nicht aus⸗ führen konnte und also als Großprahler, dem General Seoane ähnlich
erschien und den Einwohnern Madrids Zeit ließ, ihre Vertheidigungs
Maßregeln vollständig auszuführen. Narvacz hatte sogar die v.99 † raschung, dieselben politischen Freunde, die ihn gerufen hatten, * en Reihen der National⸗Miliz, in die sie nothgedrungen eintrefen muß seine Soldaten feuern zu sehen, wäͤhrend diese sich unthätig verhalten 1
1““ 114““ 8 “
Ses