1843 / 39 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

uwortet sie, indem er die Thatsache auführt, daß „viele Zoll⸗ aaten“ den Grundsatz befolgen, „an direkten Steuern zu erlassen, was an indirekten durch den Anschluß mehr aufkommt. Ohne Zweifel laubt Herr Faber durch dieses haltlose Hin⸗ und Herschwatzen die —— eines sinanziellen Zweckes bei dem Zoll Vereine gründlich So fest aber auch bei einem so zuversichtlichen von seiner eigenen Unfehlbarkeit gewurzelt sein muß, so hoffen wir doch dieselbe einigermaßen zu erschüttern, indem wir ihn daran erinnern, daß er selbst das finanzielle Bedürf⸗ niß als die vornehmste Veranlassung des preußischen Zoll⸗Systemes anerkannt hat, welches ja die Grundlage aller finanziellen Einrich⸗ tungen des Zoll⸗Vereines bildet. Wie nun, wenn Preußen bemerkt hätte, daß sein Zoll⸗System, in seiner Vereinzelung, ob auch nicht in ganz Deutschland, wie Herr Faber behauptet, doch in eini⸗ gen der angränzenden deutschen Länder eine Abneigung hervorgerufen hätte, die zu beseitigen, wieder nach seiner eigenen Aussage, ein dringendes Gebot der Staatsklugheit gewesen wäre? Und wenn Preußen kein anderes Mittel gefunden hätte, die Abneigung gegen seine Douanenlinien zu überwinden, die es doch aus finanziellen Rück⸗ sichten nicht aufgeben konnte, als indem es dieselben aus dem Inneren Deutschland's möglichst weit an die äußersten Gränzen des gemein⸗ samen deutschen Vaterlandes verlegte, während dazu die übrigen Staaten bereitwillig die Hand boten, theils um die hemmenden Schranken des inneren Verkehrs zu entfernen, was auch bei Preußen ein Hauptzweck war, theils um durch Erhöhung ihrer Einkünfte aus indirekten Steuern zu einer Erniedrigung der viel drückenderen direk⸗ ten Steuern in den Stand gesetzt zu werden; wenn dies Alles sich so verhielte, wären dann finanzielle Zwecke dem Zollverein so fremd gewesen, wie Herr Faber mit höhnender Zuversicht vorgiebt?

Aber Herr Faber glaubt einmal den Satz unumstößlich festge⸗ stellt zu haben, daß „die Finanzen kein Zweck der Union“ sind. Seiner Meinung nach ist das Steuer⸗System im Zoll Vereine „nichts anderes als eine von den Gemeinsamkeiten, womit die Union

widerlegt zu haben. Skribenten die Meinung

ihren Zweck erstrebt“; und dieser Zweck ist bekanntlich der Alp, den Herr Faber keinen Augenblick aus dem Gesichte verliert, weil er in seiner Einbildung von dem Nachtgespenst beständig sich gedrückt wähnt die „Verschmelzung“ aller übrigen Zollvereins-Staaten mit Preußen. Aber warum hat man gerade das Steuer⸗System vorzugsweise als das Mittel zur Erreichung dieses Zweckes gewählt? Nach Herrn Faber aus keinem anderen Grunde, als weil „Finanzen und Steuer⸗System im modernen Staate vor allen Dingen zu zäh⸗ len“ sind, „da sie zu den unentbehrlichsten Lebensmitteln des Staats ganzen gehören, welches neuerlich unendlich viel bedarf und große Sorge hat, seinen Unterhalt beizuschaffen.“ Das gemeinschaftliche Steuer⸗System ist wie Herr Faber versichert in der Union nur als Vereinigungsmittel eingeführt; aber „das Innere des Vereinigungsmit⸗ tels“ wird allerdings nach finanziellen Rücksichten eingerichtet und verwal⸗ tet. Im Steuer⸗System der Union steht also, wie in allen Finanzplänen „Einnahme zu gewisser Höhe“ oben an. Herr Faber giebt sich viele Mühe, um den Beweis zu führen, daß Preußen bei der Normirung seiner Tarifsätze, die jetzt zugleich jene des Zoll⸗Vereins wären, nur den möglichst hohen Ertrag vor Augen gehabt habe; er hätte sich diese Mühe vielleicht ersparen können, weil Preußens Staatsmänner es niemals in Abrede gestellt, sondern immer offen ausgesprochen haben, daß ein Hauptzweck bei der Normirung des Tarifes der finan⸗ zielle gewesen sei. Wir folgen deshalb Herrn Faber nicht in seine Beweisführung, sondern heben nur als ein Beispiel seiner maßlosen Uebertreibungssucht und zugleich seines guten Geschmacks hervor, daß er uns, um jede Möglichkeit einer Berücksichtigung der Interessen des Gewerbfleißes bei der Feststellung der Tarifsätze im Allgemeinen aus⸗ zuschließen, versichert: er halte, „einige wenige Zollsätze ausgenommen, alle jene studirte Erörterungen über die tiefen Gedanken, welche die Schöpfer des Tarifs zu Gunsten der Industrie und des Handels ge habt hätten, für eitel Schwindeleien, die zwar den Zoll⸗Ver valtungen angenehm sein können, aber unwahr und phantastisch an sich sind.“

Herr Faber belehrt uns nachträglich, daß die Union „bis jetzt“ nicht das gesammte preußische Steuer⸗System angenommen habe, na mentlich nicht die direkten Steuern eine Ungleichheit beiläufig, die der „Verschmelzung“ gar sehr im Wege steht, sondern blos das indi— rekte System, und daß auch dieses „nicht in allen Zollländern ganz vollständig und ebenmäßig hergestellt“ sei. Das preußische indirekte Steuerwesen und also (!) auch das des Zoll⸗Vereins besteht aus zwei Theilen: Zölle und Consumtionssteuern. Nur „die Zölle und ihre Erhebungsform hat die Union ganz und rein von Preußen angenom men und ausgeführt.“ Die Union hat aber zwei Rücksichten, auch die Verbrauchssteuern allgemein im Zoll Gebiet zu machen: einmal um die Gemeinsamkeit des Zustandes“ wie⸗ der der Alpb! „im ganzen Zoll⸗Territorium im Sinne des Unionszweckes zu verstärken; sodann um die Befreiung von allen Schranken zwischen den Zollstaaten vollständig herstellen zu kön⸗ nen, was allerdings gehindert wird, wenn die einzelnen Staaten die Eingänge von Gegenständen aus den benachbarten Zollstaaten bewachen

müssen, weil die Artikel diesseits höherer Consumtions⸗Steuer unter⸗ liegen.“ Das letzte ist nicht unbegründet; und es scheint Herrn Faber große Sorge zu machen, daß auch die Consumtions⸗Abgaben in bei⸗ den Hessen, Thüringen, Sachsen, Braunschweig und Luxemburg ziem⸗ lich auf preußischen Fuß gesetzt sind, weil er darin, wie bereits oben erwähnt, eine neue Verstärkung der gefürchteten „Gemeinsamkeit“ sieht. So kann er denn nicht umhin, einen gehässigen Nebenblick darauf zu werfen, daß Preußen „in dem Widerspruche gesiegt“ habe, der von den „umliegenden Zoll⸗Staaten“ dagegen erhoben worden sei, „daß diese verpflichtet sein sollten, selbst zu hindern und Anstal⸗ ten zu treffen, daß jene Consumtions⸗Artikel (die im Innern als Staats⸗Monopol zu betrachten wären), z. B. Salz *), nicht in Preu⸗ ßen eingingen und dort die Einnahme verletzten.“ Er sagt uns iro⸗ nisch, daß Preußen in diesem Streite „mit Recht“ gesiegt habe, „da Gemeinsamkeit Grundsatz der Union sei und den Zoll⸗Staaten die Voraussetzung in der Union bekannt wäre, daß vermöge That sache und Verträge die Gemeinschaftlichkeit ihren Weg durch Preußen nimmt.“ (!) Ueber solche Bemerkungen ein Wort zu verlieren, halten wir für durchaus unnöthig, da sie sich in dem Urtheile jedes Unbefangenen von selbst richten.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 31. Juli. (A. Z.) Die Kammer der Abgeordneten hat heute die Berathung über das Central⸗Ein⸗ nahme⸗Budget beendigt. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt: Kap. IV. Staats⸗Domainen. §. 1. Forsten, Jagden und Triften, eingestellt mit 3,265,175 Fl., vom Ausschuß begutachtet mit einer Erhöhung von 211,077 Fl., folglich in Summe zu 3,476,248 Fl. Die Kammer erhob das Ausschuß⸗Gutachten zum Beschluß und eig⸗ nete sich weiter noch folgende Anträge an: a. des Abg. Dekan Lechner: „Es möge Se. Majestät der König allerehrfurchtsvollst gebeten werden, Allergnädigst zu verfügen, daß die Landgemeinden für die Zukunft die Waldstreu aus den Königlichen Waldungen nach dem Maße ihrer Berechtigung und, wo eine solche nicht besteht, nach dem Maße des Bedarfs wieder erhalten, und daß zu diesem Zweck wieder jährlich zwei Streuzeiten, nämlich im Frühling und Herbst, anberaumt wer⸗ den.“ b) Des Abgeordneten Dr. Müller: „Se. Königl. Majestät möge auf verfassungsmäßigem Wege gebeten werden, die Rüge⸗Straf⸗ antheile des Forstpersonals in den Theilen der diesseitigen sieben Kreise, in welchen dieselben als Besoldungstheile anerkannt werden, einziehen, dagegen aber den auf dieselben angewiesenen Forstbedienste⸗ ten volle und entsprechende Entschädigung Allergnädigst bewilligen zu wollen.“ §. 2. Oekonomie und Gewerbe war vom Ausschuß in der ursprünglich eingestellten Summe zu 250,097 Fl. begutachtet worden, und wurde eben so angenommen. Zu §. 3. Lehen⸗, Grund⸗, Ge⸗ richts⸗, Zins⸗ und zehntherrliche Gefälle, eingestellt mit 4,840,799 Fl., hatte der Ausschuß eine Erhöhang von 23,870 Fl. begutachtet und der erste Secretair folgenden Antrag eingebracht: „Es sei der Wunsch Nachlaß⸗Gesetzes und

auszusprechen, daß eine Revision des Steuer der hierauf gefußten Instructionen eintreten und dabei der Mißstand abgestellt werden möge, der darin liegt, daß bei den Schaden⸗ und Ertrags⸗Berechnungen, insbesondere bei Hagel⸗Be⸗ schädigungen und Mißwachs, der hievon meistens ganz unabhängige Ertrag der Waldungen und Wiesen mit eingerechnet und dadurch die Ermittelung der zur Begründung eines Nachlaß⸗Gesuches nothwendigen Schadengröße in vielen Fällen ermittelt wird.“ Die Kammer nahm sowohl diesen Antrag als die Position mit der vom Ausschuß be gutachteten Erhöhung, sohin in Summe zu 4,864,069 Fl. an; ebenso wurden die übrigen Positionen sämmtlich ohne irgend eine Debatte der Reihe nach gutgeheißen. §. 4. Zinsen aus Staats⸗Aktivkapi⸗ talien mit 420,556 Fl. Kapitel V. Besondere Abgaben mit 64,826 Fl. Kapitel VI. Ulebrige Einnahmen. §. 1. Aerarialbank in Nürn⸗ berg zu 36,000 Fl. §. 2. Entschädigung von der Krone Oesterreich mit 100,000 Fl. §. 3. Erlös aus Mobiliarschaften zu 1017 Fl. §. 4. Zufällige Einnahmen mit 1273 Fl.; oder in Summe 138,290 Fl.

München, 1. Aug. In der heutigen Sitzung wurde von der Kammer der Abgeordneten das Steuergesetz berathen und nach einer fast vierstündigen Berathung ohne irgend eine Abänderung in folgender, von der Königlichen Regierung vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen. „Se. Majestät der König haben hinsicht⸗ lich der Erhebung der direkten Steuern für die sechs nächsten Ver⸗ waltungsjahre vom 1. Okt. 1843 bis letzten Sept. 1849 auf den Antrag des Finanzministeriums nach Vernehmung des Staatsraths mit dem Beirathe und der Zustimmung der Lieben und Getreuen der Stände des Reichs beschlossen und verordnen wie folgt: an

*) Herr Faber will offenbar nicht wissen, daß Salz das einzige Staats⸗ Monopol in Preußen ist.

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direkten Steuern sind für jedes der sechs Jahre vom 1. Okt. 1843 bis letz ten Sept. 1849 zu erheben: a) In denjenigen Gebietstheilen, wo das Steuerprovisorium noch Gültigkeit hat, mit Einschluß des Regierungsbe⸗ zirks von Oberbayern, vier Simpla der Grundsteuer, drei Simpla der Haus⸗ struer, vier Simpla der Dominikalsteuer, die ganze Gewerbssteuer nach den diesfalls bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Fa⸗ miliensteuer der ersten sechs Klassen nach dem Gesetze vom 10. De zember 1814, dann dieselbe zu zehn Prozent aus den Gewerbs steueranlagen von 9 Fl. und darunter, und von zwanzig Prozent aus den Gewerbssteueranlagen über 9 Fl. b) Im Regierungs⸗ Bezirk der Pfalz: 73 Prozent der Grundsteuer, 60 ½ Prozent der Personal⸗ und Mobiliarsteuer; die ganze Thür⸗ und Fenstersteuer. c) Im Regierungs⸗Bezirk von Unterfranken und Aschaffenburg: 77 Prozent der Grundsteuer, 100 Prozent Haussteuer, 80 Prozent der Dominikalsteuer, die Familien⸗ und Gewerbesteuer nach bem bisherigen Fuße mit Rücksicht auf das hierüber erlassene besondere Gesetz. d) In den⸗ jenigen Gebietstheilen, wo die definitive Grund⸗ und Häusersteuer ein

geführt ist oder während der 5ten Finanz⸗Periode eingeführt wird, richtet sich die Erhebung der Grundsteuer nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juli 1814, die Abänderung des §. 114 des Grundsteuer⸗Gesetzes betreffend. Die definitive Häͤäusersteuer wird in jenen Gebietstheilen mit drei Simpla, die definitive Dominikal⸗- Steuer mit vier Simpla, die Gewerbe⸗ und Familien⸗Steuer wie sub Lit. a. erhoben. c) In sämmtlichen Regierungs⸗Bezirken die den Staatsdienern und andern Angestellten, dann den Quieszenten und Pensionisten nach der Verordnung vom 8. Juni 1807 obliegen⸗ den Wittwen⸗- und Waisen⸗Fonds⸗Beiträge von ihren aus den Staatskassen fließenden Bezügen. Es bleibt vorbehalten, den Wein bergsbesitzern in denjenigen Distrikten von Unterfranken und Aschaf

fenburg, in welchen das Steuer⸗Definitivum zur Zeit noch nicht ein

geführt ist, alljährlich, und so lange als dieses nicht der Fall sein wird, außerordentliche Steuer-⸗Nachlässe zu bewilligen, wozu die er

forderlichen Mittel bis ten 1 8 1 20,000 Fl. fortan aus dem Reich s⸗Reserve⸗Fonds geschöpft werden. Das Finanz⸗Ministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes

beauftragt.”“

München, 2. Aug. 0. A. H9.). Ihre Königl. Hoheit der Kronprinz und die Kronprinzessin von Schweden mit Ihrer Prin zessin Tochter sind gestern Abend gegen 8 Uhr mit einem Gefolge von 22 Personen hier angekommen. Die Kammer der Abgeordneten hielt diesen Vormittag eine geheime Sitzung, welcher die Minister S Majestät beiwohnten.

Hannover. Hannover, 5. August. S Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterreich sind gestern gegen Abend von hier wieder abgereist. Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Schaumburg⸗ Lippe sind heute Mittag 1 Uhr hier eingetroffen.

Um die Expropriation zwischen Harburg und Lüneburg zum Behufe der Eisenbahn Anlage zu beschleunigen, hat die Koͤnigliche Landdrostei zu Lüneburg verschiedene sachkundige Landes⸗Oekonomie Geometer auf einige Monate zur Verfügung der Eisenbahn⸗Direction gestellt. Diese Geometer sollen unverzüglich die theilweise noch nöthige Spezial⸗Ausmessung und Chartirung des Terrains zur Erledigur bringen, damit baldmöglichst die Erdarbeit selbst in Angriff genom men werden kann. Die Ausführung des Baues dieser Eisenbahn soll einem hierher berufenen, im Cisenbahnwesen erprobten T echnike übertragen sein, welcher sich nach Harburg begeben wird.

8 Oesterreichische Monarchie.

Wien, 2. Aug. (W. Z.) Se. Majestät der Kaiser hat dem Grafen Chotek die wegen seiner geschwächten Gesundheit nachgesuchte Entlassung als Oberst Burggraf mittelst Allerhöchsten Handschreiben

bewilligt.

18 Russland und Polen.

Warschau, 2. Aug. Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin traf gestern Vormittag auf der Rückreise von St. Petersburg hier ein und stieg im Palais von Belvedere ab. Er nahm die Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein und be⸗ suchte Abends mit seinem Gefolge das große Theater. Morgen wird derselbe in seine Staaten zurückkehren. EE11186

Paris, 2. Aug. Heute um 1 ½ Uhr Mittags begaben sich die Mitglieder des diplomatischen Corps nach Neuilly, um Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin von Joinville ihre Aufwartung zu machen.

Der heutige Moniteur publizirt das Ausgabe⸗ und Einnahme⸗ Budget von 1844.

Während der Abwesenheit des Marschalls Soult wird der neue See⸗Minister, Admiral Mackau, die Geschäfte des Kriegs⸗Ministeriums versehen.

heit, Vollendung, Phantasie, Sinn und Schwung gegeben, das Alles bietet der pariser Kunstmarkt in so großem Ueberfluß und Vorrath, daß jeder Geschmack und Ungeschmack vollauf Befriedigung findet. Die Jahres⸗ zeit der Versteigerungen von Kunst⸗ und Luxus⸗Gegenständen, die gewöhnlich mit der Fashion beginnt und zu Ende geht, öfters aber auch sich bis in den Sommer verlängert, übt unter solchen Umständen eine eigene Anziehung. Wer keine Auction in Paris durchgemacht hat, macht sich nicht leicht

einen Begriff von der seltenen Physiognomie dieser Versteigerungen und von dem lebhaften Interesse, welches sie mitunter gewähren. Schneller Glückswechsel, Reisen, Tod und Speculation bringen hier abwechselnd die verschiedensten Erzeugnisse aller Zeiten, Länder und Künste unter den Auc⸗ nonshammer. Eine unablässige und, wie es scheint, fortwährend im Stei⸗ gen begriffene Fluth wirft an dieses unwirthliche Gestade zahllose Trümmer in unsäglicher Mannigfaltigkeit aus, ab und zu köstliche Perlen oder ge⸗ wohnliche Muscheln, die sich die Händler, die Trödler, die Sammler, die Künstler und Gelehrten streitig machen. Mer Düer eee es selbst haben Ebbe und Fluth, die jedoch außer r menschlichen Berechnung liegen und von allerlei wunderlichen, oft sehr berinügigen Rect ügtn abhängen, z. B. von der ganz grundlosen augen⸗ blicklichen Ie jebe für dieses oder jenes Auctions⸗Lokal, welche bewirk;, daß h lichen Sh hesse verkauft wird als in dem anderen; sodann von är⸗ ger 1 11 Hand ausgesprengten Gerüchten in Betreff der zu ver⸗ eigernden Sachen, welche an der Kunstbörse oft ein eben so auffallendes Schwanken im Course veranlassen, als an der Stockbörse; endlich von ge⸗ wissen Kniffen und Pfiffen, die im gewöhnlichen Verkehr nicht eben sehr fein im Kunsthandel indeß erlaubte Kriegslisten sind. Oft bestellt ein Käufer ei⸗ nige gutwillige Freunde in die Versteigerung, die vorher gehörige Instructio⸗ nen erhalten haben und gegen ihren zum Schein mitseigenzesen Gevatter auf alle Sachen schlagen müssen, welche dieser zu erstehen wünscht Di Händler, durch die verschiedenen Aufgebote unter Einer Firma stutzi 8 macht, glauben es mit mehreren Liebhabern zu thun zu haben 1eee. lassen dem schlauen Taktiker das Feld, der durch diese Kriegslist vüsesre Tausend Franken gewinnt, die der Auctionsmasse zu gut gekommen wärer wenn die Mitbewerber länger Stand gehalten hätten. Diesen spe⸗ ziellen Fall ausgenommen, schlagen bekannte Käufer und Sammler nie selbst auf das Ausgebotene, sondern beauftragen einen Vertrauten oder einen Mäkler, deren mehrere täglich hier Beschäftigung und Brod fin⸗ den. Besonders sind es Damen, die sich mit dem Kunstmällergeschäft ab⸗ geben. Man zahlt ihnen gewöhnlich fünf Prozent Kommissions⸗Gebühren, und wenn es ihnen gelang, sehr wohlfeil einzukaufen, giebt man ihnen oben⸗

drein ein ansehnliches Geschenk, um ihren Eifer und ihre Klugheit wach zu erhalten, wechselt aber dieselben so häufig, wie Rothschild die Mäkler auf der Börse, um feinen Spürern die Witterung der Fährte zu verderben. Von der Wahl eines tüchtigen, gewissenhaften Experts hängt bei Ver⸗ steigerungen viel ab. Ueberlassen unglücklicherweise die Erben oder sonstigen Verkäufer, wie es hier oft der Fall, dem Auctions⸗Commissair die Sorge für die Abfassung des Katalogs und die nöthigen Bekanntmachungen, so darf man gefaßt sein, daß Alles unter dem Preise verkauft wird. Die Auctions⸗Commissaire sind durchweg schlechte Kunstkenner, und die sogenann⸗ ten Kunstverständigen, die sie an der Hand haben, meist greuliche Ignoran⸗ ten, die kaum das antiquarisch-artistische A B C aufsagen können. Die von ihnen angefertigten Kataloge sind daher nichts als dürre, plan⸗ und gewis⸗ senlose Verzeichnisse, aus denen Niemand klug werden kann und in denen die Gegenstände nicht einmal richtig angegeben sind, und die seltenste, kost— barste Habe wird so oft die Beute der verbündeten Auctionsjäger, welche sie vorher durchstöbert haben und alle Gelegenheiten ablauern. Welche grasse Ignoranz hier bei Versteigerungen oft den Vorsitz führt, ist unglaublich. In einer Auction, die der Kronschatz des Garde Meuble in den letzten Jahren der Restauration halten ließ, gingen zwei prächtige agathene Schaa⸗ len, deren goldene Fassung allein über zweitausend Franken werth war, für zweihundert Franken weg, weil der Commissair und die Tapeziergesellen, die mit der Leitung der Auction beauftragt waren, dieselben für vergoldetes Kupfer hielten. In einer anderen Versteigerung, welche Herr Bierführer zugleich mit Herrn Theret leitete, wurden vor meh⸗ reren Jahren fünf ägyptische Stelen mit Reliefs von sehr zierlicher, präziser Arbeit verkauft, die nicht einmal im Katalog verzeichnet waren. Eine dieser Stelen hatte ihrem Besitzer, dem Herrn Cousinery, auf einer Auction über 1800 Franken gekostet; sie sind gegenwärtig im Louvre. Der eben genannte Herr Bierführer schlug unlängst zwei silberne Tischeckbeschläge und Salzfässer für 7 Franken 50 Cent. zu, in der Meinung, es sei platirie Waare. Nach diesen Beispielen exemplarischer Unwissenheit bei Dingen, die sich mit Händen greifen lassen, kann man sich ungefähr vorstellen, welche fabelhafte Benennungen bei Gemälden, Handzeichnungen, Münzen, Gem⸗ men, Kupferstichen u. s. w. vorkommen. Mich selbst setzte eines Tages ein glückliches Ungefähr in den Besitz eines seltenen, merkwürdigen Bildes aus der altholländischen Schule, welches ein Werk aus der Schule des Giulio Romano genannt und mir für 2 Fr. 50 Cent. zugeschlagen wurde. Eine Viertelstunde darauf bot mir ein Kenner 150 Franken für den spottwohlfei⸗ len Einkauf. Auf die gute Lunge und glatte Zunge des Auctions⸗Commissairs, wel⸗

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cher auf einem Katheder im Hintergrunde des Saales das Ganze dirigirt, während die Waare von dem Expert Stück für Stück namhast gemacht und von den besonders uniformirten Dienern des Hauses auf einer Staf⸗ felei herumgedreht oder um einen in Hufeisenform ausgeschnittenen Tisch herumgeboten wird, welchen die Einkäufer und Liebhaber sitzend und stehend umgeben, kommt bei Versteigerungen ebenfalls viel an. Verläufe, die schläfrig und trändelnd betrieben werden, geben magere Resultate; ein ge⸗ libter Auctionator weiß durch seine Suada ein lustiges Tempo in die Ver⸗ sammlung zu bringen und es durch allerlei Kunstgriffe so einzurichten, daß selbst die kaltblütigsten Käufer erhitzt werden und sich blindlings ins Auf⸗ gebotfeuer (seu des enchères) stürzen. Venn nämlich die Aus⸗ gebote Schlag auf Schlag folgen und so zu sagen knistern, ist der ganze Käuferkreis wie elektrisirt; Niemand weiß, woraus der blaue Blitzessunken in einem Schlag hervorgesprungen; aber alle fühlen sich von ihm durchzuckt und die hitzigen Liebhaber lassen sich in solchen Momen⸗ ten zu wahren Bravour Aufstreichen verleiten, wofür sie mit ihrer Börse büßen müssen. Ich habe hier alte, im Kunsthandel ergraute Brocanteurs mit be⸗ tendem Verlust wieder verkaufen sehen, was sie unter den unmsverstehlichen Einfluß dieses Auctions⸗Parorismus eingekauft hatten⸗ Meister in dieser Anfeuerungslunst ist der Auctions Commissair Herr Bonnefond de Lawvialle, der selbst Kenner ist und außerdem in hohem Grade das besondere Talent hat, zu rechter Zeit zuzuschlagen. Eben dies läßt sich nicht von seinem Kollegen, Herrn Benou, rühmen, der nach Herrn Bonnefond de Lavialle bei Versteigerungen am meisten in Anspruch genommen wird, aber nie eher zuschlägt, als bis er alle erdenklichen Künste und Mittel, den Preis höher hinaufzutreiben, erschöpft hat. Man glaube indeß nicht, daß ein Privatmann die besten Geschäfte macht, wenn er zu seiner Versteigerung sich gerade den Auctions⸗ Angestellten aussucht, der so zu sagen aus den Käufern den Saft bis auf den letzten Tropfen auspreßt; denn ist sein gewöhnliches Verfahren einmal bekannt geworden, so trauen ihm Händler und Liebhaber nicht mehr und meiden die Versteigerungen, die von ihm geleitet werden. Auch wohl vor, daß ein Auctions Commissair ohne bombenfeste Nebstch. keit, gerade wenn die wenigsten Käufer vorhanden sind, oder wenigstens ein gefürchteter Mitbewerber im Augenblick nicht anwesend ist, zu seinem oder seiner Freunde Vortheil einige Artikel außer der Reihe austhut, sie Fet eigene, halb ironische Weise angreift und möglichst schnell zuschläg 8 e. aber während dieser öfter wiederkehrenden Operation die Steigerung sich dennoch erhitzt, der Gegner dennoch seinen Stellvertreter hingepflanzt hat e, oder ein unbekannter dritter Mitbewerber auftaucht, so wird mit Gleichmuth und ohne irgend einen Unmuth blicken zu lassen, die Steigerung

zu einem jährlichen Marimal-Betrage von

städtischen Zölle unmöglich,

kaum etwas Ernstliches mehr von

Der Moniteur veröffentlicht heute die 54ste Liste der Sub⸗ scriptionen für Guadeloupe. Die Gesammt⸗Summe beträgt bis zum 31. Juli 3,121,838 Fr. 64 Cent.

Der Herzog und die Herzogin von Nemours sind in Caen an⸗ gekommen und mit großen Festlichkeiten empfangen worden.

Börse. Der Umsatz in französischen Renten war heute von geringerer Bedeutung als gestern; die Course blieben aber feststehen, und gingen zuletzt etwas in die Höhe. Man erzählte sich, daß der Oberst Amettler, welcher am 26. in Saragossa einrückte, am folgen⸗ den Tage von dem Volk vertrieben, und Espartero am 29sten in Madrid für außer dem Gesetze stehend erklärt worden sei.

& Paris, 1. Aug. Die weinbauenden Departements Frank⸗ reichs sehen sich in den Hoffnungen betrogen, welche sie von der diesjährigen Sitzung der Kammern für die Interessen ihrer gewerb lichen Thätigkeit gehegt hatten. Es ist weder von einer Erleichterung der Grundsteuer, noch von einer Veränderung des Systemes der städ tischen Zölle die Rede gewesen, und man hat sich in der Legislatur vielmehr auf fromme Wünsche für die Erweiterung der Wege des aus⸗ wärtigen Absatzes beschränkt, und außerdem den Vorschlägen des Herrn. Mauguin zur Verhinderung oder doch Erschwerung der Weinverfäl⸗ schung zwar dem Grundsatze nach Beifall gegeben, sie aber nichts⸗ destoweniger bei der Abstimmung, unter dem Vorwande einer gründ⸗ licheren Bearbeitung, verworfen. Die einzige, im unmittelbaren Be⸗ reiche der Staatsgewalt liegende Maßregel zur Beförderung der Interessen des Weinbaus im südlichen Frankreich, auf deren Wirkung man mit Sicherheit rechnen könnte, würde die Abschaffung der städ⸗ tischen Verbrauchssteuern sein, die den Wein in manchen Fällen beinahe um 100 pCt. vertheuern, und die namentlich hier in Paris seit 30. Jahren eine Verminderung des Wein⸗Verbrauchs hervorgebracht haben, die nicht weniger als 50 bis 60 Litre für den Kopf beträgt. Aber von der Aufhebung oder auch nur wesentlichen Modifizirung des Octroi will man in Frankreich nicht reden hören, und am wenigsten in Paris, wo der städtische Zoll auf Wein mehr als die Hälfte des ganzen Munizipal⸗Budgets deckt. Unter den Vertheidigern des herr⸗ schenden Systems in erster Reihe steht das Jou rnal des Débats, dessen großes Argument zu Gunsten der städtischen Zölle darin be⸗ steht, daß man sie zahle, ohne es selbst zu merken, während jede an dere direkte Abgabe, die man an deren Stelle setzen könnte, zu sehr in die Sinne fallen würde, um nicht bei den französischen Gewohn heiten unerträglich zu werden. Vergebens beruft man sich auf so viele große Städte des Auslandes, welche nicht minder schweren öffentlichen Ausgaben, als Paris sie hat, ohne das den großen Hau⸗ fen erdrückende und die armen Klassen vollends aussaugende System des Octroi, nach französischem Zuschnitte zu genügen wissen. Das Journal des Déebats erklärt solche Vergleichungen mit dem Aus⸗ lande unter Berufung auf den französischen Charakters, und auf die Autorität des nun einmal Bestehenden, für völlig unzulässig. Ungefähr mit demselben Rechte und mit derselben überzeugenden Kraft hat sich dasselbe Blatt früher, wenn wir nicht irren, gegen den Vorschlag auf gelehnt, die Hunde⸗ und Pferdesteuer in Frankreich einzuführen. Die Vertheidigung der thatsächlichen Privilegien des Reichthums und des Wohlstandes, das ist mit einem Worte der wesentlichste Punkt des konservativen Programmes des Journal des Débats. Geht doch dieses Blatt in seiner ängstlichen Sorge für die Interessen des Be⸗ itzes heute sogar so weit, daß es, mit Bezugnahme auf die öffent⸗ liche Schuld von Paris, deren gänzliche Tilgung noch zehn Jahre rfordert, buchstäblich ausruft: „Vor 1853 ist jede Herabsetzung der weil sie den Werth des Pfandes der Gläubiger Lermindern würde!“ Nach diesem Grundsatze würde also jeder Staat, der eine Anleihe macht, dadurch einem wesentlichen Theil seiner Souverainetät zu Gunsten seiner Gläubiger entsagen müssen, und er würde namentlich auf jeden Gebrauch der Gesetzgebungs Gewalt in Finanzsachen zu verzichten haben, in dessen Folge seine Einnahmen einen Ausfall leide, und also die Bürgschaften der Staats⸗

äubiger geschwächt werden könnten.

Wir sind fest überzeugt, daß es im heutigen Frankreich keine der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlicheren Bestrebungen giebt, als die Anstrengungen der sogenannten Konservativen, welche sich der Verwirklichung des Prinzips der verhältnißmäßigen Gleichheit der öffentlichen Lasten widersetzen. Die Idee der politischen Reformen ist in den bisherigen und meistens unglücklichen Versuchen, sie in das praktische Leben einzuführen, einigermaßen abgestumpft, und es ist bei dem gegenwärtigen Gange der Menschen und Dinge in Frankreich ihr zu fürchten. Dagegen aber werden die Ansprüche auf Verbesserung der materiellen Lage der

zolksmasse alle Tage größer und gebieterischer, und der große Hau— fen wird sich nie überreden lassen, daß er in seinen Anforderungen über das Maß des Erreichbaren hinausgeht, so lange er sieht, daß er es ist, welcher das riesenhafte Budget des Staates und der Ge⸗ meinde beinahe ganz allein auf seinen Schultern trägt. Wäre die öffentliche Meinung überzeugt, daß jeder Bürger annäherungsweise im Verhältnisse zu seinen Kräften an den Staatsschatz und an die

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259 städtische Kasse steuert, so würde damit eine reiche Quelle der ge⸗ fährlichsten Unzufriedenheit verstopft, und außerdem der Vorwand zu manchem allerdings unstatthaften Verlangen, zu mancher wirklich grundlosen Beschwerde beseitigt sein. 18 8 Ss Grossbritanien und Pohlanmnah 62 vom 31. Juli. Lord Campbell

Oberhaus. Sitzung

brachte zu Anfang der heutigen Sitzung eine Bill ein, welche den zur

freien presbyterianischen Kirche übergetretenen Universitäts Professoren in Schottland für das nächste Jahr den ungestörten Genuß ihrer Privilegien und Rechte, so wie die Ausübung ihrer bisherigen Func⸗ tionen sichern soll. Ein altes Gesetz nämlich verordnet, daß solche

Professoren Glieder der Kirche von Schottland sein müssen, und da in Folge der jüngsten Spaltung dieser Kirche mehrere der ausgezeich⸗ netsten Universitätslehrer in Aberdeen und anderen Orten der neuen Bewegung sich angeschlossen und von der Kirche getrennt haben, so müßte jenes Gesetz gegen dieselben jetzt Anwendung sinden. Lord Campbell will der Absetzung dieser Professoren durch seine Bill vorbeugen, deren Dauer er vorläufig auf ein Jahr beschränkte, da die Regierung hoffentlich in dieser Zeit Gelegenheit nehmen würde, die Angelegenheit weiter zu ordnen. Die Bill ward ohne Einspruch zum erstenmale verlesen.

Eine längere Debatte entspann sich darauf über eine vom Grafen Fortescue eingereichte Petition eines irländischen Lord Oranmore, der über die Stellung der Kirche in Irland klagte und einen Vor⸗ schlag zur Umgestaltung derselben machte. Man wußte anfangs nicht recht, ob einer Petition, die, von einem einzigen Individuum unterzeichnet, über einen Gegenstand von großer Wichtigkeit sich aus⸗ lasse, mit welchem der Bittsteller aber in gar keiner persönlichen Be⸗ rührung stehe, eine Folge zu geben sei, indeß Lord Fortescue hob besonders hervor, daß der Bittsteller, wenn er auch kein Mitglied des Hauses sei, als Pair des Reiches ein Recht habe, sich über alle Ge— genstände des öffentlichen Interesses in einer Petition an das Par lament auszusprechen, und der Lord⸗Kanzler erklärte auch alsobald dieselbe für eingebracht. Der Inhalt dieser Petition ist folgender: „Der Bittsteller ersucht Ew. Herrlichkeiten, veranlassen zu wollen, daß das ganze Kirchen⸗Eigenthum in Irland, Ländereien und Zehnten, nach dem Meistgebot verkauft, der Erlös in dem konsolidirten Fonds ange legt, und die Zinsen daraus zu Unterhaltung der protestantischen, presbyterianischen und katholischen Kirche nach Verhältniß ihrer Mit⸗ glieder verwandt werden; daß ferner Ihre Majestät in Stand gesetzt werde, mit dem Haupte der römisch⸗katholischen Kirche ein Konkordat zu schließen, das dem jetzt hinsichtlich der Verbindung der Katholiken mit dem päpstlichen Stuhle bestehenden unwürdigen Systeme der Konnivenz ein Ende machte, und der Religion des dritten Theils der Bevölkerung des vereinigten Königreichs eine constitutionelle Basis gäbe, d. h. vollständige Gleichheit mit den Kirchen von England und Schottland.“ Die Erklärung des Lord⸗Kanzlers, daß die Petition eingebracht sei, war von vielen überhört worden, und man widersetzte sich deshalb von vielen Seiten dem An⸗ trage Lord Fortescue's, dieselbe einbringen zu dürfen. Auch der

Herzog von Wellington erhob sich dagegen. „Ich wünsche“ sagte er: „Eure Herrlichkeiten nur auf einen Umstand aufmerksam zu machen. Der Bittsteller dieser Petition stellt nichts geringeres als die wichtige Frage in Antrag, ob wir jene Gesetze, durch welche die Reformation in dem vereinigten Königreiche hergestellt worden ist, aufheben oder aufrechterhalten sollen. Das ist die Frage, „sagte der Herzog mit besonderem Nachdruck“, welche unserer Berathung von einem irländischen Pair, nicht von einem Mitglied Hauses, anheim⸗ gestellt wird; das ist die Frage, welche wohl zu überlegen ich Ew. Herrlichkeiten bitte.“ Welches Schicksal die Petition, die auf dem Tische liegen blieb, haben wird, läßt sich hiernach schon leicht erkennen.

Das Haus vertagte sich darauf nach Erledigung mehrerer Ge⸗ genstände von untergeordnetem Interesse.

Unterhaus. Sitzung vom 31. Juli. Die wichtigste Ver handlung der Sitzung war die auf der Tagesordnung stehende zweite Verlesung der vom Oberhause überwiesenen schottischen Kirchenbill Lord Aberdeen's, deren Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit Sir James Graham in umfangreicher und überzeugender Rede recht⸗ fertigte. Der Minister gab darin eine historische Uebersicht dieser kirchlichen Frage von den Zeiten der Reformation bis zur gegenwär⸗ tigen Spaltung der Kirche, woraus wir folgende Hauptmomente ge⸗ ben, und im übrigen auf die Verhandlungen im Oberhause darüber verwiesen, von denen vieles hier wiederholt wurde. Die Ausübung des Laien⸗Patronatsrechts, sagte der Redner, hat seit der Reforma⸗ tion bestanden, aber wurde stets von der presbyterianischen Bevölke⸗ rung Schottlands ungern gesehen. Jedoch die Statuten von 1690, welche bekanntlich unter Wilhelm und Maria die presbyterianische Kirche in Schottland wiederherstellten, bestimmen ausdrücklich

sprüche zu erheben, und der Gemeinden zu entscheid

Patrone in dem letztgenannt

richte beschränkte. Die Kirche protestirte gegen die sie betrachtete dieselbe Unions⸗Vertrage

die Akte ein Verfahren

wurde in keinem Falle von erneuert, und das Patronat absolutes Recht.

hinsichtlich der richtigen Aus den. Die Entscheidung des

lungen vom 3. Juli. Allg. Recht des Einspruchs gegen

Einwendungen gegen dessen so mit dem absoluten Einspr

Gerichte das absolute Recht didaten als qualifizirt für de

Graf Aberdeen, selbst Presb

dreierlei Rechte, nämlich das Rechts des Patrons, einen Geistlichen einzuführen, das Recht der Gemeinde, dagegen Ein⸗

gegebenen

die Zurückweisung nicht durch einen jener Gründe motivirt sei.

oder kirch⸗

das Recht der Presbyterien

lichen Gerichte, über die Ansprüche des Patrons und die Einsprüche

en. Dies Gesetz war bis zum zehnten

Regierungsjahr der Königin Anna in Kraft, als den Rechten der

en Jahre durch eine Bill des Parlaments

(des damals vereinigten Königreichs) eine neue Ausdehnung gegeben wurde, welche die Befugnisse des Volks General⸗Versammlung der

und der kirchlichen Ge⸗ schottischen ese Akte bis zum Jahre 1784; denn als eine Verletzung der in dem

Verheißungen des Schutzes, da wiederherstellte, das zur Zeit der

Abschließung des Unions⸗Vertrages keinen Theil des Gesetzes oder der Gebräuche der Kirche bildete; aber vom

Jahre 1784 bis 1834 der General⸗Versammlung der Protest srecht bestand als ein unbestrittenes und

Im Jahre 1834 jedoch erneuerte die General⸗Ver⸗ sammlung ihren Protest*) und es erhoben sich von allen Seiten Zweifel

legung des Einspruchsrechts der Gemein⸗ Law⸗Lords des Oberhauses in dem bald

darauf vorgekommenen auchterarder Falle (siehe Oberhaus⸗Verhand⸗

Pr. Ztg. Nr. 10) beschränkte aber das die Zulässigkeit eines Geistlichen nur auf „Leben, Wissen und Lehren“, und gerieth uchsrechte des Volks, welches die Akte der

General⸗Versammlung demselben ertheilte, in direktem Widerspruch.

Daraus erhob sich der Streit die Non⸗Intrusionisten oder Geg⸗ ner des Patronatsrechts, forderten für das Volk und die kirchlichen

der Verwerfung des Geistlichen, die Civil⸗

Gerichte unterstützten die Rechte der Patrone, deren eingeführte Kan⸗

n Besitz der Pfarre gelten sollten, wenn Der yterianer, brachte 1840 eine Bill ein, den

Streit auszugleichen und zwar durch eine genaue Definition der Rechte beider Parteien, der Patrone und des Volks, und diese Ausgleichung

versuchte der Graf zu bewirken, durch eine Wiederherstellung des alten Grundsatzes, der in dem früheren Gesetze enthalten war, daß nämlich der

Patron befugt sei, den Geistlie

hen vorzustellen, das Volk das Recht habe,

dagegen Einspruch zu erheben, und die Entscheidung zwischen Patron

und Volk zu den Rechten 1 Versuch mißlang,

und Pflichten der Kirche gehöre. Dieser

und das gegenwärtige Ministerium konnte, als es

die Verwaltung übernahm, nicht eher in der Sache etwas veranlassen,

als bis jene Veto⸗-Akte der welche das schottische Gesetz

General⸗Versammlung umgestoßen war,

über das Patronatsrecht aufhob. Das

ist geschehen, und die vorliegende Bill bestimmt, die endliche Entschei⸗

dung der Frage herbeizuführen.

(Die Bill erklärt bekanntlich, daß

die Presbyterien den von den Patronen eingeführten Geistlichen auf Grund gegründeter Einwendungen zurückweisen können.) Die Rede Sir James Graham's erstreckte sich nun über eine Menge verschiedener Details der letzten Spaltung der Kirche zum Beweise für die Richtigkeit sei⸗

ner Argumente. Auf den Maßregel zu spät komme, Schottlands in Widerspruch

Vorwurf, daß die Regierung mit ihrer antwortete er, daß, so lange die Kirche mit den Civilgesetzen stand, die Regie⸗

rung nichts habe thun können; nachdem durch die Akte der General⸗

Versammlung nunmehr dies

er Widerspruch aufgehoben, sei die gegen⸗

wärtige Maßregel sofort eingebracht worden, in der zuversichtlichen

Hoffnung, daß die Kirche werde, da er glaube, daß ten des Volks ihren festen

Schottlands von neuem dadurch gesichert dieselbe noch in den Herzen und den Sit⸗ Grund habe.

Die Opposition zog durch ihre Einsprüche gegen die Rede des

Ministers die Debatte sehr in die Länge.

auf an, daß die Bill verw

lichen Verhältnisse in Schottland nicht herstellen werde.

Herr Wallace trug dar⸗ orfen werde, da sie die Ordnung der kirch⸗ Das schot⸗

tische Volk könne sich damit nicht zufrieden geben, denn seine Rechte würden entweder gänzlich aufgehoben oder nur nebenbei in deklama⸗ torischer Weise erwähnt, dagegen die Macht der Geistlichkeit über alle

Maßen ausgedehnt. nach längerer Debatte, in

Anwalts Sir William Follett ausgezeichnete Rede des Oppositionsgliedes, mit 98 gegen 80 Stimmen, also nur mit einer Majorität

glänzte,

von 18 Stimmen für die Minister, verworfen.

Der Antrag des Herrn Wallace indeß wurde

welcher besonders die Rede des General⸗ als Erwiederung auf die gleich Herrn Rutherford,

Auch Lord Russell

*.) Dieser Protest, in einer förmlichen Akte der General⸗Versammlung enthalten, verdient zur Aufflärung des Verhältnisses hier kurz herangezogen

zu werden.

Er lautet: „Es wird erklärt, daß es ein Fundamental⸗Gesetz

der schottischen Kirche sei, daß keiner Gemeinde schen den Willen ihrer

Mitglieder ein Geistlicher aufgedrungen werden dürfe, daß wenn bei Besetzung einer vakanten Pfarrstelle die Mehrzahl

schlossen, der männlichen Familien⸗Häupt und in voller Gemeinschaft mit der Patron bestimmt, eine sol ein hinreichender Grund gelten

und es wird be⸗

er, welche Mitglieder der vakanten Gemeinde der Kirche sind, die Person mißbilligt, die che Mißbilligung für das Presbvterium als soll, eine solche Person zu verwerfen und

daß dieselbe demgemäß verworfen wird.“

mramees rxe

is ans äußerste Ende durchgetrieben, und ein Feldherr kann nach einer ver⸗ lorenen Schlacht kein passenderes Gesicht machen, als der Commissair Pri seur oder Expert in diesem Falle. Es gerathen auch oft hitzige Käufer mit Händlern in Kampf; jene schlagen jedesmal hundert Franken, diese einen Franken darauf, zumal bei Hauptstücken, die immer zuletzt versteigert werden. Das Publikum, welches gewöhnlich den Versteigerungen beiwohnt, ist jahlreich und bunt gemischt; denn mit Kunsthandel geben sich sehr viele Menschen in Paris ab, Adelige und Thürsteher, Künstler und Trödeljuden, Alterthümler und Stutzer. Es verlehren hier wunderliche Originale von Brocanteurs, von welchen gerade die schmutzigsten und lumpigsten die größ⸗ sen Kenner sind und die ausgedehntesten Geschäfte machen. Alle Händler, Trödler, Sammler und Liebhaber kennen sich gegenseitig und es herrscht unter ihnen dieselbe Gleichheit, wie zu Epsom unter den gentleman of the lurf. Auf bedeutenden Verkäufen gehören der Herzog von Luynes, die Grafen Pourtales, Saint⸗Agnan und Espegnac, Lord Yarmuth, der Baron 8 aylor, der Baron Holbach, Stellvertreter von James Rothschild, der chemalige Direktor der großen Oper Véron, der berühmte Sänger Lablache, der Ban⸗ quier Hope, die Herren Odiot und Paul Perier, der niederländische Kunsthändler Niewenhuys, die Herren Dubois, Revil, Guishardot, Paillet, der Oberst Bour⸗ geois, der Schreiblehrer Bertrand, lauter Männer und Kenner von Fach, endlich die hiesigen Händler Defer, Turbryv, Monfort, Claré, Roussel, Capet u. A. zu den ständigen Besuchern. Der Gleichmuth der Händler bei den beredten Anpreisungen des Commissair⸗Priseurs, die Kennermiene des Einen, das spöttische Naserümpfen und die verschmitzte Gleichgülti keit des Anderen bei Sachen, woran ihm gerade am meisten gelegen ist, die vorsichtige und ge⸗ naue Betrachtung aller Gegenstände, die ihnen durch die Hände gehen, die künstliche Extase gedungener Gevattern, welche rathlose Halbkenner irre und kirre zu machen suchen, die schlecht verhehlte Furcht der beauftragten Mäler, die ihre Kommissionsgebühren verdienen möchten, die nach allen Seiten hin spionirende und jedes Winks gewärtige Wachsamkeit der Ausrufer, welche, zu beiden Seiten des Saales auf erhöhten Gestellen sitzend, die Versamm⸗ lung übersehen und die Mehrgebote ins Publikum schreien, die stumme, lauschende Gegenwart der Hauptkäufer, die ihre Vertrauten im Saale ha⸗ ben, das allgemeine Interesse der dem Kampfe zwei sich überbietender Käu⸗ fer mit Lust zusehenden Versammlung, die Emsigkeit der habituellen Anwe⸗ senden, welche die Preise aufnotiren, das Laufen und Winken und Signa lisiren durch einander gewährt dem unbefangenen Beobachter eben so reichen Stoff zur Unterhaltung, als die Börse oder jedes andere öffentliche Spiel⸗ haus, wo man Stunden lang müßig zubringen kann, ohne sich einen Augen⸗ bHII v

Die Versteigerungen werden in zwei eigenen Lokalen gehalten, wovon das eine am Börsenplatz, das andere in der Rue des Jeuneurs gelegen. Letzteres ist am zweckmäßigsten und ganz besonders für Versteigerungen von Kunstgegenständen eingerichtet, für welche die aufgestellten Beamten neuerdings geräumige und bequeme Säle eröffnet haben, in die das Licht von oben hereinfällt. Im Hofe sind die Versteigerungen nach Wochentagen angeklebt. Wer Zeit hat, aus einer Versteigerung in die andere zu 1ggn oder wer sich ein Geschäft daraus macht, die täglich durch diese Räume durchwandernden Gegenstände aller Art zu inspiziren, kann hier sehr vor⸗ theilhaste Einkäufe machen; indeß muß man zugleich das verwickelte, un redliche Getriebe des Pariser Vergeudungswesens kennen und mit der größ ten Vorsicht zu Werke gehen, wenn man nicht auf das Lerchenfeld gerathen und sich in die Netze und Fallstricke verwickeln will, welche List, Betrug und Charlatanerie hier allenthalben der Ehrlichkeit und Unerfahrenheit stellen. Es sind nämlich zweierlei Arten von Versteigerungen wohl zu unterscheiden; die einen, welche Tod, schneller Glückswechsel oder dergleichen gebieterische Umstände veranlassen und herbeiführen; die andern, welche Speculation, Wucher und Habsucht veranstalten. Wenn nämlich in einem Fache lange keine bedeutende Versteigerung vorgekommen ist, wird von den Händlern und Trödlern eine dergleichen zusammengestoßen und angezeigt, sie sei die Verlassenschaft eines reichen Kunstsammlers in der Provinz oder im Aus⸗ lande. Versteigerungen dieser Art sind im Grunde leine wirkliche Auctionen, sondern lediglich Scheinverkäufe und wahre Gaunereien. Die Händler treffen dabei mit dem Commissair⸗Priseur die Uebereinkunft, daß er gegen eine gewisse Summe das Auctionsprotoll offen und ihren Manövern freies Spiel läßt. Sie schlagen nun selbst auf die ausgebotene Waare und kaufen sie nach Belieben zurück, ohne dafür die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Auctionsgebühren von 5 Prozent zu entrichten. Das Publikum ist von scheinbar mitsteigernden Gevattern umgarnt, die nach allen Seiten ihren Köder auswerfen und nach Käufern angeln; will keiner anbeißen und be⸗ hält der Verkäufer das höchste Gebot, so wird der Gegenstand von neuem ins Protokoll eingetragen und den Tag, oft zwei Stunden darauf, wieder ausgeboten. Diese verakkordirten Scheinverkäufe (und auf eine wilkliche Versteigerung kommen jetzt zwanzig solcher Pseudo⸗Auctionen) sind ein un⸗ erhörter Skandal, der hier unter den Augen der Polizei ganz frech und un⸗ gestraft getrieben wird; und da aus einem Betrug gewöhnlich ein anderer hervorgeht, so hat dieser auch zu folgender Operation Anlaß gegeben: Ein Kunsthändler will ins Ausland verreisen und eine gewisse Anzahl Kunst⸗ Gegenstände mitnehmen, die er daselbst so theuer als möglich anzubringen

wünscht. Er veralkordirt mit einem Commissair⸗Priseur eine Versteigerung

Zeitungen aus, macht in bezah

Gevatter für hohe Preise zuschl. Quittungen auf die Reise und

händler merken.

1843

und setzt für die beste Lösung

funfzig Der Verein wünscht, daß, näch terials, eigene Beobachtungen

drücke unentgeltlich mittheilt.

die Vereins⸗Mitglieder: Herr

Berlin, den 30. Juni 18.

II

weitig über seine Arbeit verfügen. medizinische und die veterinairische Section des Vereins⸗Ausschusses, und

unter oben angegebenen Bedingungen, posaunt diese Versteigerung in allen

lten Reklamen ein ungeheures Aufheben von

seiner Sammlung, läßt bei der Versteigerung mittelmäßige Stücke einem

agen, begiebt sich darauf mit den Auctions⸗ streut damit den Leuten Sand in die Augen.

Auswärtige Sammler mögen sich diesen Handwerkskniff der pariser Kunst

Erste Preisfrage des deutschen Vereins für Heil⸗ wissenschaft.

Um dem mehr und mehr fühlbaren Bedürfnisse vergleichend⸗pathologi⸗ scher Beobachtungen entgegenzukommen, bestimmt der Verein für das Jahr 44 zu seiner Preisfrage: die vergleichend⸗pathologische Untersuchung der Bewegungs⸗Nerven⸗Krank⸗ heiten bei dem Menschen und den Hausthieren,

dieser Aufgabe einen Preis aus von

Stück Friedrichsd'or.

st der Benutzung des schon vorhandenen Ma⸗ zu Grunde gelegt werden.

Die portofreie Einsendung der Abhandlungen an den Vorstand des Vereins muß spätestens bis zum 1. Juli 1844 erfolgen, und der Name des Verfassers in einem versiegelten, der Abhandlung beigefügten und mit deren Motto versehenen Zettel bemerkt sein. 1 die gekrönte Arbeit fünf Jahre lang Eigenthum des Vereins, der dieselbe in seine Denkschriften aufnimmt und ihrem Verfasser zwanzig Separat⸗Ab⸗

Nach §. 7 der Statuten verbleibt

Nach dieser Zeit kann der Verfasser ander⸗ Preisrichter sind für diesesmal: die

Medizinal⸗Rath Dr. Krause in Hannover und

(das Kollektiv⸗Mitglied) die medizinische Gesellschaft in Leipzig.

43.

Der Vorsitzende des Vereins:

Link.