1843 / 49 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

den, weil die statistischen Angaben von Seiten einiger Stände bis jetzt noch fehlen. Diese werden eingeladen, ihre Angaben beförder⸗ lich einzusenden. Der Stand Glarus richtete unterm 15. Januar an die Kantone den Antrag, es möchte zur Förderung des schweize⸗ rischen Handelswesens eine permanente eidgenössische Handels⸗Kom⸗ mission eingesetzt werden. Die Mehrheit der Stände fand aber, daß zur Zeit die Untersuchungen über unsere kommerziellen und industriellen Verhältnisse noch zu wenig vorgerückt seien, als daß sich von einer Berathung des von Glarus gestellten Antrags für jetzt etwas Er⸗ sprießliches erwarten ließe. Es wurde jedoch kein Beschluß gefaßt, indem weder der Antrag zur Ueberweisung an eine Spezial Kommis sion, noch der zur Ueberweisung an die Handels⸗Kommission oder zur einfachen Verschiebung eine Stimmen⸗Mehrheit erhielt. Bei diesem Anlaß rügte die Gesandschaft von St. Gallen die bereits durch öf fentliche Blätter geschehene Veröffentlichung der von mehreren Kan⸗ tonen dem Vororte mitgetheilten Aktenstücke, betreffend die durch die Handels⸗Kommission zu erörternden schweizerischen Handels⸗Verhält⸗ nisse, als unzeitig und das Interesse der Schweiz in dieser Angele⸗ genheit gefährdend; für den Antrag derselben, daß die Tagsatzung die Geheimhaltung der Akten und Verhandlungen beschließen möchte, stimmten 8 Stände.

Die Finanz⸗Verhältnisse von Mevxiko.

Paris, 8. Aug. Während Santana der Republik Mexiko den Frieden nach außen wiederzugeben bemüht ist, nachdem die Ver⸗ suche zu Wiederunterwerfung der beiden abtrünnigen Provinzen im Norden und Süden entschieden mißlungen sind, bestrebt er sich zu⸗ gleich, in die unter inneren Stürmen natürlich in Unordnung gerathe⸗ nen Finanzen des Staates wieder einigermaßen in ein regelmäßiges Geleise zu bringen und zugleich den Aufschwung der nationalen In⸗ dustrie zu befördern. Mehrere seiner neuesten Regierungs⸗Maßregeln geben davon unleugbar Zeugniß. Durch ein Dekret vom 24. Mai sind alle Auflagen auf das Quecksilber, das aus den Bergwerken der Republik gewonnen wird, als abgeschafft erklärt und den vier bedeu⸗ tendsten Unternehmern, die binnen Verlauf eines Jahres 2000 Centner

318

Ein anderes Dekret vom 11. Mai ist ein Anfang zu Reguli⸗ rung der Verhältnisse der schwebenden Schuld. Diese soll in der Weise durchgeführt werden, daß alle die verschiedenartigen und ver⸗ schiedennamigen Kredite, deren vielfältige und verwickelte Nomenkla⸗ tur aus der Nationalschuld eine Art von unentwirrharem Labyrinth machten, durch die Capitalisation derselben in eine einzige Kategorie vereinigt werden sollen. Nach diesem Dekret soll ein Fonds von 25 für 100 gebildet werden, die aus dem Gesammt⸗Ertrage der in sämmt⸗ lichen See⸗Zollstätten des Landes mit Ausnahme jener von Mata⸗ moros vorweg zu entnehmen sind. Dieser Fonds soll einzig und aus⸗ schließlich zur Zahlung der Interessen und allmäliger Tilgung des Kapitals der gegenwärtigen Schuld verwendet werden. Jede Zah⸗ lung, die bisher den Staats⸗Kassen zugemuthet war, soll von dem Augenblicke an aufhören, ausgenommen die Auszahlung der Gehalte an die Staats⸗Beamten und der sonstigen Kosten der Verwaltung. Von diesen letzteren Bestimmungen ist nur der für Tilgung der Schuld an England bestimmte Antheil, so wie jener, der durch den Traktat vom 15. Oktober festgesetzt wurde, die gemäß den früheren Dekreten vorweg entnommen werden sollen, ausgenommen. Das General Staats Schatzamt wird in der bestimmten Frist von zwei Monaten die Liquidation der genannten Schuld vornehmen, indem sie die durch Uebereinkunft ausdrücklich festgestellten Interessen bis zu Ende dieses Monats kapitalisirt. Für das so festgestellte Gesammt⸗ Kapital ohne Unterschied soll vom Datum des gegenwärtigen DBekrets an eine Ver⸗ zinsung von 6 pCt. jährlich angewiesen werden.

Ein Blatt von Mexiko, der Correo, sindet in dieser großen Finanz⸗Maßregel einen glänzenden Beweis von Loyalität, und des ernstlichen Wunsches der Regierung, aus der prekären Lage heraus⸗ zukommen, in welcher man die Existenz von einem Tage auf den andern kümmerlich fortschleppte. Mexiko spricht jetzt offen die An⸗ erkennung seiner Schuld, seiner Verpflichtungen aus, erklärt feierlich vor Aller Welt, seine Verbindlichkeiten nach Kräften gewissenhaft er füllen zu wollen, vorerst durch Sicherung der Zinszahlung von dem anerkannten Kapital, und nachher auch durch allmälige, mit seinen Hülfsquellen im Verhältniß stehende Abzahlung des Kapitals selbst. Allerdings läßt sich in dieser Maßregel die Umsicht und die redliche

Bedingungen dieser erste Versuch zu Anwendung der wahren Grund⸗ sätze der Staats⸗Oekonomie gemacht werden soll; denn davon allein wird es abhängen, ob er die Resultate hervorbringen wird, welche die mexikanische Regierung sich davon verspricht. Was die allgemeine Frage der Staats⸗Finanzen überhaupt be⸗ trifft, so besteht ein allgemein als gültig anerkannter Grundsatz, daß man keine Tilgungskasse begründen kann, so lange das laufende Bud⸗ get ein Defizit aufzuweisen hat. Die an sich heilsame Maßregel aber, welche die mexikanische Regierung beschlossen hat, muß noth⸗ wendigerweise von einer allgemeinen Darstellung und Uebersicht der Schuld, von der Festsetzung eines regelmäßigen Budgets der Ein⸗ nahmen und Ausgaben der Republik begleitet sein. Nur wenn diese beiden Bilanzen ins Gleichgewicht gebracht sind und man einen klaren Ueberblick über beide hat, wird man im Stande sein, die ganze Be⸗ deutung und die ganze Realität der Vortheile des Dekrets würdigen zu können, welches die Capitalisation und die Amortisation regelt. Ueber die finanzielle Lage Mexiko's läßt sich nur auf vage, un⸗ bestimmte Notizen hin raisonniren, weil bis zu diesem Augern icke die Regierung niemals zur öffentlichen Kenntniß gebracht hat, e viel sie eigentlich schuldig ist, wie viel sie ausgab und wie viel sie für Rechnung der Nation empfing. M9 Darf man den Versicherungen von Personen glauben, welche wohl mit den Verhältnissen Mexiko's in dieser Beziehung vercaut sein können, so beläuft die Gesammtschuld der Republik sich auf 16 Millionen Piaster (über 80 Millionen französische Fr.). Die Summe der Interessen nach dem Zinsfuße von 6 für Hundert würde 900,000 Piaster ungefähr betragen. Da der Reserve⸗Fonds von 25 pCt. ungefähr 1,500,000 Piaster ergeben soll, so würde sich ein Ueberschuß von 600,000 Piastern ergeben, der für die allmälige Til⸗ gung der eingeschriebenen Schuld verwendbar sein würde. Es würde also der Regierung von den Zollerträgnissen, nach vorgängigem v28. dieser 25 pCt., so wie der für Tilgung der englischen Schuld bestimmten 20 pCt., ein Fonds von 55 pCt. blei⸗ ben, um damit die Anforderungen aller Zweige des öffentlichen Dienstes zu befriedigen; außerdem würde zu ihrer Verfügung stehen der Er⸗ trag aller direkten Steuern und der anderen ordentlichen und außer⸗

Quecksilber aus diesen Bergwerken gewinnen würden, je 25,000 Dol⸗

lars Prämie zugesichert.

[1095] 8 Auf dem im Zauch⸗Belzigschen Kreise belegenen, im Hypothekenbuche des Königl. Kammergerichts Vol. II. Pas. 313 verzeichneten, dem Johann Carl Friedrich von Thümen gehörigen Rittergute Ketzin, auch Koerzin ge⸗ nannt, haftet rubrica III. No. 1. folgendes Intabulat: 3500 Thlr. Courant rückständige Kaufgelder aus dem Kauf⸗Kontrakte vom 12. Oktober 1776 für die von dem Kreis⸗Deputirten George Friedrich Wilhelm von Hacke auf Heinersdorf verkauften, zu diesem Gute gehörig gewesenen Getraide Pächte und Geldzinsen aus Beelitz, Schlunkendorf, Kähns⸗ dorf und Fretzdorf.

Von den auf Heinersdorf damals eingetragen gewe⸗

senen Agnaten haben: der Hauptmann George Erdmann von Hacke, der Major Wilhelm Ludwig von Hacke, der Wilhelm Otto von Hacke auf Klein Vieben, der Ernst Ehrenreich von Hacke, der Carl Gottfried von Hacke, der Hauptmann Friedrich Dietrich von Hacke, der Carl Friedrich von Hacke, der Oberst⸗Lieutenant Friedrich Albrecht von Hacke, der Oberst⸗Lieutenant Wilhelm Friedrich von Hacke, der Lieutenant Wilhelm Joachim Friedrich von Hacke, der Lieutenant Hans Albrecht von Hacke, der General⸗Major Levin Friedrich von Hacke, gemäß gerichtlich attestirter Reverse vom 4., 5., 7. Ok⸗ tober, 6. und 22. November 1775, 10. Januar und 1. Februar 1776 dergestalt in den Verkauf dieser Pächte onsentirt, daß dieses Kaufgeld wieder zum Lehn ange⸗ egt und sie daran mit zur gesammten Hand aufgenom⸗ men werden sollen, registrirt den 17. März 1777. Da nun der Käufer dieser Pächte, der Kreis⸗Direktor und Amts⸗Hauptmann August Christian Johann von Thümen die Kaufgelder mit 3500 Thlr. seinem Ver⸗ käufer, dem Kreis⸗Deputirten Georg Friedrich Wilhelm von Hacke sofort bezahlt, ohne die Löschung der Post ugleich mit nachzusuchen, jetzt aber eine löschungsfähige Quittung von den dazu verpflichteten Personen nicht zu erlangen ist, weil nicht mit Gewißheit konstirt, ob diese Quittung von den Lehns⸗ oder von den Allodial⸗ Erben des Verkäufers ausgestellt werden muß, hiernächst aber noch weniger bekannt ist, wer diese Lehns⸗ und ver die Allodial⸗Erben geworden sind, eine vollständige Legitimation derselben wenigstens jetzt nicht mehr zu be⸗ schaffen, so werden auf den Antrag des Ritterguts⸗Be⸗ sitzers Johann Carl Friedrich von Thümen, als titulir⸗ en Besitzers des verpflichteten Guts, alle diejenigen, welche an die obige Post noch als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder Briefs⸗Inhaber, oder deren Er⸗ ben, Ansprüche zu haben vermeinen, namentlich werden aber die Lehns⸗ und die Allodial⸗Erben des am 20. Ok⸗ nee 1783 mit Tode abgegangenen Georg Friedrich Wilhelm von Hacke, so wie die Allodial⸗Erben des Er⸗ - sefern sie noch glauben Ansprüche an diese 8* 1“ offentlich aufgefordert, sich in hier auf dem 8 anmmergerichts⸗Referendarius Hollmann S 9 eeiersericht⸗ auf den 29. Septem⸗ vernine 27 88. um 11 Uhr, anberaumten 4 8 geste en und ihre Ansprüche zu bescheini gen, widrigenfalls sie mit denselben abgewiesen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferle 6 b it eis. eig gt, die Post für amortisirt erklärt und mit Löschung derselben ver⸗ fahren werden soll. g en⸗ Den Auswärtigen werden die Justiz Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Martins und

8

⸗Kommissarien, 8 eri die Justizräthe ZJung und Hülsen zu Mandatarien in dohgsi e.

bracht. Berlin, am 27. Mai 1843. u“ Königl. Preuß. Kammergericht. 1* 8

[1089] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Mai 1843. Das hierselbst in der Alten Jakobs⸗Straße Nr. 2 belegene Niesölckesche Grundstück, tarirt zu 16,361 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf., soll Schulden halber am 16. Januar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothefenschein sind in der Registratur einzusehen.

Absicht der merikanischen Regierung nicht verkennen. man ein definitives Urtheil fällt, ist erst abzuwarten, unter welchen

Aber bevor

üe⸗

ordentlichen Einnahmen.

Allgemeiner Anzeiger.

[1305] Bekannimachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Juli 1843.

Das in der Wasmannsstraße Nr. 33 belegene Schwedtckesche Grundstück, tarirt zu 9776 Thlr. 10 Sgr., soll Schulden halber am 20. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der Rentier Johann George Christian Korn wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

[1340] EEST

Auf den Antrag des Srud. Droysen und des Vor⸗ mundes des minorennen Fritz Droysen werden alle die jenigen, welche an die Verlassenschaft des hierselbst ver- storbenen Oekonomen Bernhard Droysen aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche ma⸗ chen zu können sich berechtigt halten, hierdurch geladen, solche in einem der auf

den 2ten, 10ten und 30sten kft. Mts.,

jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations Termine vor dem Waisengericht hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, bei Vermeidung der in termino den 13. September d. J., Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion. 8

Datum Greifswald, den 13. Juli 1843.

Da S Waisengeilcht.

(L. S Teßmann.

1116161““ Breslau⸗Schweidnitz⸗Freibur⸗ ger⸗Eisenbahn.

Die Herren Actionaire unseres Unternehmens werden in Gemäßheit der §§. 13, 17 und 19 unseres Statuts

hierdurch aufgefordert: die fünfte und letzte Ein⸗

zahlung mit vierzig Prozent eines jeden Aetien⸗ Betrags à 200 Thlr. in der Woche vom 1. bis 8. Sep⸗ tember d. J., während der Vormittags⸗Stunden von 8 bis 12 Uhr, in unserem Büreau, Antonien⸗Straße Nr. 10, gegen Quittung des Haupt⸗Rendanten Herrn Plümicke, zu leisten. Hierbei werden gegen Rückgabe der Quittungsbogen dem darin benannten Aetionair, oder demjenigen, welcher sich als dessen rechtmäßiger Besitzer ausweiset, die ausgefertigten Actien nebst Zins Coupons für die Zeit vom 1. Juli c. bis ult. Dezem⸗ ber 1849, imgleichen die Dividendenscheine bis zu dem⸗ selben Zeitpunkte ausgehändigt werden.

Von den bei dieser letzten Einzahlung zur Anrechnung kommenden 4 % Zinsen der be⸗ reits eingezahlten 60 %ℳ für die fünf Monate vom 1. April bis ult. August c, per 2 Thlr., sind wegen der stattfindenden Ausgabe der Coupons für die Zinsen⸗Erhebung vom 1. Juli bis ult. Dezember d. J., die 4 % Zinsen des Betrages der ganzen Actie per 200 Thlr. für die zwei Monate Juli und August mit 1 Thlr. 10 Sgr. abzu⸗ rechnen, so daß von den erstgedachten Zincheg per Actie nur 20 Sgr. zu vergütigen bleiben und sonach auf die jetzt ausgeschriebenen 40 Prozent jeder Actie per 200 Thlr. die Summe von

79 Thlr. 10 Sgr. Courant baar einzuzahlen ist.

Gleichzeitig machen wir hierdurch bekannt, daß die⸗ jenigen Herren Actionaire, welche ihre Actien schon voll eingezahlt haben, die ausgefertigten Actien nebst Zins⸗Coupons und Dividendenscheinen für den Zeitraum vom 1. Juli c. bis ult. Dezember 1849 ge⸗ gen Rückgabe ihrer Interims⸗Bescheinigungen in unse⸗

rem vorgedachten Amtslokal vomnt 15. Sep⸗ tember d.

können. Breslau, den 1. August 1843. Der Verwaltungs⸗Rath der Breslau Schweidnitz⸗Frei⸗ 8 blurger Eisenbahn Gesellschaft.

82 b 8 J. ab in Empfang nehmen

Rheinisch⸗Westindische 11 Compagnie.

Die Herren Actionaire werden hierdurch benachrich tigt, daß die Liquidation zum Schluß gediehen ist und daß unmittelbar nach der in kurzem vorzuneh menden Austheilung des Rest⸗Kapitals die Auflö⸗ sung der Gesellschaft stattfinden soll.

Da demnach zur Abhaltung der letzten Ge⸗ neral⸗Versammlung zu schreiten ist, so

wird solche auf:

6 Sonnabend, den 2. September dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr,

anberaumt und durch gegenwärtige Bekanntmachung nach hier zusammenberufen. Mit Hinweisung auf die Be⸗ stimmungen in den §§. 8 und 13 der Statuten werden die Herren Actionaire eingeladen, derselben persönlich beizuwohnen oder sich darin vertreten zu lassen.

Elberfeld, 1. August 1843.

Direction der Rheinisch-⸗Westindischen Compagnie.

Preuß. Renten⸗Versicherungs⸗ Anstalt.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf den im vorigen Monat aus⸗ gegebenen Rechenschafts⸗Bericht für das Jahr 1842 welcher die Jahres⸗Gesellschaften von 1839 bis 1842 umfaßt bemerken wir über den Stand der dies⸗ ährigen Gesellschaft, daß die Anzahl der Ein⸗ lagen bis heute sich auf 3148 beläuft. Zugleich ma chen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 10 der Sta⸗ tuten der erste Abschnitt der diesjährigen Sammel⸗ Periode mit dem 2. September endigt und bei später erfolgenden Einlagen und Nachtrags-Zahlungen ein Aufgeld von sechs Pfennigen für jeden Thaler entrichtet werden muß.

Berlin, den 14. August 1843.

Direction der preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt.

[140 b]

½7 g4. 4 8 2 Packet⸗(Post⸗) Fahrt von Ham⸗ 1217 8 N., b . 5* lümnm burg nach New⸗York. Die rühmlichst bekannten Packet- (Post⸗) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen:

Newton, Stephani,

Capt. Wienholtz, 15. September, Flor, 25. Oktober, Washington, Krüger, 25. November,

Freanklin, Sleeboom, 15. Dezember,

und so weiter monatlich in derselben Ordnung.

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach⸗ richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich⸗ neten, so wie auf portofreie Anfragen 8 MRob. M. Sloman in Hamburg, Eigenthümer dieser Packetschiffe.

Literarische Anzeigen. Bei E. S. Mittler in Berlin (Stech⸗

bahn 3) ist erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen, zu haben:

[1471] Die 2 * ; 34* 4 8 Rang- und Quartierliste der Königlich preußischen Armee für das Jahr 1843. Dieselbe erhält diesmal noch besonders ie Anciennetäts Liste der Generalität und

8

Stabs⸗-Offiziere, sowohl der Linie als der

Landwehr. G Preis 28 Sgr.

Illustrirte Zeitung No. 6., den 5. August 1843. Vierteljährlicher Preis 1 Thlr. 20 Sgr., einzelne Nummern 5 Sgr.

Inhalt: O'Connell. Unser Wochenbericht. Algerien. Land und Volk. Straßen⸗Reinigungs⸗ Maschine von Whitworth. Das große Norddampf boot. Ueber die Hoffnungen deutscher Judustrie auf einen Handels⸗Verkehr mit China. Chinesische Zahl⸗ mittel. Briefwechsel mit Allen für Alle.

Das Jubelfest der Königlichen Landesschule St. Afra zu Meißen. Die großen Wasser im Garten von Versailles. Ein Reisemährchen (Fortsetzung). Robert Southevy's Tod. Modebericht. ——

No. 7., den 12. August 1843.

Inhalt: Königin Victoria als Gattin und Mut⸗ ter. Unser Wochenbericht. Eröffnung der Eisen⸗ bahn nach Rouen. Zur Charakteristik Friedrich Bü⸗ lau's. Untergegangene Städte in Central⸗Amerika. Garten⸗Vereine und Ausstellungen. Die Errich⸗ tung einer Gedenktafel an Lichtenberg's 101. Geburts⸗ tag. Rienzi, der Letzte der Tribunen, große tragische Oper in 5 Akten, von Rich. Wagner. Ein Reise⸗ mährchen (Forts.). Literarische Anzeigen. Mo⸗ denbericht. Schach⸗Aufgabe.

Zur Einsicht der Illustrationen sind Exemplare der Zeitung in den unterzeichneten Buchhandlungen aus⸗ gelegt.

Bestellung darauf nehmen alle Königlichen Postäm⸗

ter und alle Buchhandlungen, in Berlin die Gro⸗ piussche Buch⸗ und Kunsthand⸗

lung, Königliche Bauschule, Laden Nr. 12, und in Potsdam die Buchhandlung von F. Riegel an.

[1465]

So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei E. H. Schroeder (Linden 23: Hommel's alphabetischer Zeugen⸗ Katalog, mit besonderer Berücksichtigung des allgemeinen, sächsischen, preußischen und baverischen Prozeßrechts bearbeitet von G. A. Ackermann⸗ Königl. sächs. Appellationsrathe. gr. 8. geh. 25 Sgr.

H. M. Gottschalck in Dresden.

Neu erschien so eben bei mir und ist durch alle

Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin durch

Juli usSpri nger, Breite- Stralse No. 20:

1119+% Das Venensystem

in seinen krankhaften 8 erhältnissen. Von 1 A. Bj. Puchelt. Zweite Auflage. n drei Theilen. Erster Theil. 1 Thlr. 12 Sgr.

gr. 8. geh. Leipzig, im Juli 1843. F. A. Brockhaus.

b ““ 8 Irande Gropiusschen Buch⸗ und Kunsthandlung, Königl. Bauschule Laden

Nr. 12, ist so eben angekommen:

Schnaase’'s Geschichte der bildenden Künste. I. Bd. 30 Bogen. gr. 8. 3 Thlr. (Der zweite Band erscheint im Oktober c.)

Wir machen auf dieses ausgezeichnete Werk alle

Künstler, Kunstfreunde und Alle, die sich mit der Lite⸗

ratur der Kunst beschäftigen, besonders aufmerksam.

1p““ .“ Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 1 4 Rthlr. - Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Naum einer Zeile des Allg hges Anzeigers 2 Sgr.

Alle post -Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestel- lung auf dieses Blatt an, für Herlin die Expedition der Allg. 8 Preussischen Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72.

1“

Inhalt.

Irie heebag tee⸗ Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. Schluß

egzerathungen über die Geschästs Ordnung. Berlin. Ueber die Absetzbarkeit der Beamten. Breslau. Ankunft des Grafen Paske⸗ witsch, Fürsten von Warschau. Probefahrt auf der Breslau⸗Freiburger Eisenbahn.

Deutsche Bundesstaaten. Freie Städte. Hamburg. Bauten.

Unglücksfall. 88 1—

Frankreich. Paris. Vermischtes. Brief aus Paris. dels⸗Verbindungen zwischen Frankreich und China.)

Großbritanien und Irland. Oberhaus. Lord Brougham zieht seine Bill zur Unterdrückung der Ruhestörungen in Irland zurück. Unterhaus. Zweite Lesung der Bill über die freie Maschinen⸗Aus⸗ fuhr und dritte Lesung der schottischen Kirchenbill. London. Ver⸗ nischtes. Schreiben aus London. (Der Vorschlag über die freie Ausfuhr der Maschinen; Arbeiter⸗Unruhen in Ashton; Maßregel zur Unter⸗ drückung von Volksbewegungen.) 8

Niederlande. Schreiben aus Mastricht. (Wiedereröffnung der Ge⸗ neralstaaten; die Gesetz⸗Entwürfe über das Gerichtswesen und die Ab⸗ gaben von Erbschaften; der König.)

Spanien. Paris. Telegraphische Depesche aus Spanien. Brief aus Paris. (Proclamation der Junta von Barcelona an die Bewohner der Provinz; die Junta von Lerida legt den Apuntamientos und Juntas ihrer Provinz Fragen zur Beantwortung vor.)

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Paris.

(Die Han⸗

Mittheilungen aus den Briefen des Naturforschers Dr. Wilhelm Peters aus San Paul de Loanda. Ausstellung des Vereins der Kunstfreunde im Preußischen Staate. 8 Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Großherz. Hessen. Vom Taunus. Ausgleichung des Zwistes wegen der Rheinströmung. Darmstadt. Auswanderung der Separatisten. Mecklenburg⸗ Strelitz. Neu⸗Strelitz. Abreise Ihrer Königl. Hoheiten des Erb⸗ großherzogs und der Erbgroßherzogin. Freie Städte. Lübeck. Maßregeln zur Erhaltung der Ordnung. Die jüngsten Unru⸗ hen. Rußland und Polen. St. Petersburg. Statuten des deutschen Wohlthätigkeits-Vereins in St. Petersburg. Bekanntmachung, die Zusendung von Büchern ꝛc. an die Kaiserliche Familie betreffend. Frankreich. Schreiben aus Paris. (Abschätzung des Grund⸗ eigenthums und die Opposition dagegen; das neapolitanisch⸗brasilianische Geschwader; Michelet und Quinet's Werk „die Jesuiten“.) Serbien. Belgrad. Der Serbische Courier über’ die Verbannungs⸗Maß⸗ regeln. Central⸗Amerika. Schreiben aus Paris (Die bel⸗ gische Niederlassung zu Santo Thomas de Guatemala.)

jestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem evangelischen Pfarrer Bonnet zu St. Goar und dem Oberförster Deubler zu Brück, Regierungs⸗-Bezirks Köln, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; desgl. dem emerit. Kantor und Lehrer Herrmann zu Ottweiler, und dem Chausseegeld⸗Erheber Boesel zu Berga in der Grafschaft Hohenstein, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

——qQC·—

Potsdam, den 17. August.

Se. Königl. Hoheit der Gr oßherzog von Mecklenburg⸗ Strelitz ist nach Neu⸗Strelitz abgereist. 1 linim Am 16ten d. Mts. wird auf dem hiesigen Bahnhofe der Berlin

Stettiner Eisenbahn in einem Zimmer der Hinter⸗Fronte des Empfangs⸗Gebäudes:

eine Brief⸗Annahme⸗Expedition eröffnet, bei welcher diejenigen frankirten und unfrankirten Briefe, welche auf der gedachten Eisenbahn ihre Beförderung erhalten, auf⸗ gegeben werden können.

Zu diesen Briefen, deren Annahme übrigens auch ferner, wie bisher, in dem Hof-Post-Amte und resp. in den Brief⸗Sammlungen Statt findet, gehören zunächst diejenigen, welche nach den an der Eisenbahn selbst belegenen Orten bestimmt sind, ferner aber auch die Briefe nach Pommern (Vor⸗ und Hinter⸗Pommern) desgleichen am Mittwoch und Sonnabend zu dem 2ten Dampfwagenzuge die Briefe nach Dänemark, Schweden und Norwegen. Die in Rede stehende Brief⸗Annahme⸗Expedition wird vorerst nur von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends täglich geöffnet sein. Die Annahme der Kor⸗ respondenz erfolgt daselbst:

zu dem um 6 Uhr früh abgehenden ersten Dampfwagenzuge den Tag vorher bis 8 Uhr Abends, 8 zu dem zweiten Zuge um 4 Uhr Nachmittags, bis kurz vor dem Abgange desselben.

Geld⸗ und Packet⸗Sendungen werden in der gedachten Expe⸗ dition nicht angenommen und sind nach wie vor bei dem Hof⸗Post⸗ Amte einzuliefern. 1 Beerlin, den 14. August 1843. 86

General⸗Post⸗Amt.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Philipp von

Croy, von Düsseldorf. 11.“

Micchtamtlicher Theil. Landtags-Angelegenheiten.

Rhein⸗Provinz. Düsseldorf, 15. Juli. Neunundvierzigste Plenar⸗Sitzung. (Schluß.)

Der §. 3. der Geschäfts⸗Drdnung lautet: „Alle Anträge werden vor Abhaltung des Vortrags dem Landtags⸗Marschall schriftlich mitgetheilt, welcher den Antragsteller zur Haltung des Vortrags aufruft. Sie sind möglichst kurz zu fassen, da die weitere Ausführung der münd lichen Berathung vorbehalten bleibt. Wird ein Antrag nach des⸗ sen Verlesung in der Stände⸗Versammlung nicht mindestens von 3 Mit⸗ gliedern unterstützt, so ist er als abgewiesen zu betrachten und wird weder an den Ausschuß verwiesen, noch sonst weiter berücksichtigt. Unterstützen ihn drei oder mehrere Mitglieder, jedoch mit Widerspruch von Seiten An derer, so wird ohne weitere Diskussion darüber abgestimmt, ob der Gegen⸗ stand an den Ausschuß zu verweisen sei. Bei verneinendem Beschlusse ist der Antrag als abgelehnt zu betrachten.“

Die Kommission hatte folgende Fassung vorgeschlagen: „Alle Anträge werden dem Herrn Landtags⸗Marschall schriftlich übergeben, welcher in einer der nüchsten Plenar⸗Sitzungen den Antragsteller zur Haltung des Vortrags aufruft. Sie sind möglichst kurz zu fassen, da die weitere Ausfüh⸗ rung der mündlichen Verhandlung vorbehalten bleibt. Jedem Mit⸗ gliede steht es frei, dem Antrage mit einmaliger kurzer Angabe der Gründe zu widersprechen und auf Verwerfung desselben anzutragen. Gegen den erhobenen Widerspruch ist dem Antragsteller die Vertheidigung des An⸗ trages gestattet. Nachdem diese Vertheidigung stattgefunden, ist eine fer nere Diskussion nicht zulässig. Wird diesemnach oder auch sonst überhaupt ein Antrag nicht wenigstens von 3 Mitgliedern unterstützt, so ist er als ab gewiesen anzusehen; unterstützen ihn 3 oder mehrere Mitglieder, so wird er (§. 5) an einen Ausschuß verwiesen.“

Ein Abgeordneter der Landgemeinden schlägt vor, zu dem §. 3 in der dritten Zeile hinter dem Worte „bleibt“ hinzuzusetzen: „Die bei dem Land⸗

tage eingehenden Eingaben werden in der Plenar⸗Versammlung, nachdem sie drei Tage zur Einsicht offen gelegen, verlesen, insofern von einem Ab⸗ geordneten darauf angetragen wird.“

Die Versammlung spricht die Ansicht aus, daß dieser Zusatz dem §. 3 werde. enesepettig wird der Wunsch ausgesprochen, daß mit Rücksicht auf den Beschluß des letzten Landtags und die Bestimmung des Landtags⸗Abschieds in die Geschäfts Ordnung aufgenommen werde: daß solche Anträge, welche die Unterstützung des Landtags gefunden, ohne sich jedoch zu einer Adresse an Se. Majestät den König zu eignen, dem Antrag steller mit einem Auszuge aus dem Protokolle zur weiteren Beförderung an den Herrn Ober⸗Präsidenten zurüczugeben seien.

Der vorige Redner schlägt weiter vor, in der ersten Zeile des §. 3 das Wort „mitgetheilt“ zu streichen und dafür „angezeigt“ zu substituiren. Durch die Mittheilung der Anträge an den Landtags⸗Marschall könne eine Einwirkung auf den Antragsteller oder andere Mitglieder der Stände⸗Ver⸗ sammlung schon vor Verlesung des Antrags veranlaßt werden.

Für dieses Amendement wird geltend gemacht, daß schon nach §. 43 des Gesetzes das Wort „anzeigen“ das geeignetere und daß auf den ersten rheinischen und auf anderen Provinzial Landtagen dieses Verfahren üblich gewesen sei.

Der Herr Landtags⸗Marschall macht darauf aufmerksam, daß dem bis⸗ herigen Modus die auch bei der Abfassung des Gesetzes beachtete Rücksicht zu Grunde gelegen habe, daß dem Vorsitzenden schon vor der Verhandlung Gelegenheit zur vollständigen Kenntnißnahme der Anträge gegeben werden müsse.

Die Versammlung erklärt sich mit der vorgeschlagenen Abänderung einverstanden.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden trägt ferner darauf an, die drei letzten Zeilen des §. 3 zu streichen, weil die Erfahrung gelehrt habe, daß, wenn auch einem Antrage widersprochen werde, hierdurch jedesmal eine zeit⸗ raubende Diskussion hervorgerufen, und es den Ausschüssen viel weniger Mühe machen werde, diejenigen Anträge, welche keiner Unterstützung werth seien, diesemnach zu behandeln. 2

Der Herr Landtags⸗Marschall bemerkt, daß nach dem Vorschlage der Kommission bei erhobenem Widerspruche gegen einen Antrag eine kurze Diskussion, d. h. eine kurze Replik und Duplik gestatten sein solle, so wie es auch bisher in der Wirklichkeit immer geschehen sei, und daß hierin von anderen Versammlungen eine zeitersparende Einrichtung gefunden sei.

Nachdem noch angeführt, daß erfahrungsmäßig eine solche Diskussion nicht wohl in den vorgeschriebenen engen Schranken zu halten, und nach §. 40 des Gesetzes eigentlich ein jeder Antrag an einen Ausschuß zu ver⸗ weisen sei, wird die Ansicht ausgesprochen, daß die beiden letzten Sätze des §. 3 hinwegfallen möchten.

Der §. 4 der Geschäftsordnung lautet: „Wegen Anhäufung der Ge⸗ schäfte gegen das Ende des Landtages können Anträge nur während einer bestimmten Frist angenommen werden, welche von dem Landtags⸗Marschall jedesmal anzuzeigen ist.“

Die Kommission schlug folgende Fassung vor: „Wegen Anhäufung der Geschäfte gegen das Ende des Landtages können Anträge oder Nachträge zu denselben nur während der ersten 14 Tage nach Eröffnung des Land⸗ tages angenommen werden.“

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Dieser Paragraph sei folgen⸗ dermaßen zu fassen: „Nur während der ersten 14 Tage seiner Zusammen⸗ kunft können beim Landtage Anträge und Eingaben angebracht werden. Dieser Termin ist vom Landtags⸗Kommissar vor der Eröffnung des Land⸗ tags öffentlich bekannt zu machen.”“

Die Versammlung erklärt sich mit diesem Amendement einverstanden, weil manche Angelegenheiten nur am Sitze des Landtages zu bearbeiten seien, weil bisher faktisch schon ein Termin von 14 Tagen bewilligt wor⸗ den, und weil dadurch den Mitgliedern, welche die Absicht haben, über denselben Gegenstand Anträge einzubringen, Gelegenheit gegeben sei, sich unter einander zu besprechen, ihre Ideen auszutauschen und dadurch dem Landtage unnöthigen Zeitverlust zu ersparen.

Zum §. 5 welcher also lautet: „Für jede der Königlichen Proposi⸗ tionen wird in der Regel nach Anleitung des §. 40 (Gesetz vom 27. März 1824) ein besonderer Ausschuß ernannt. Dies schließt jedoch nicht aus, daß verwandte Gegenstände auch an denselben Ausschuß verwiesen werden können. Zur vorgängigen Bearbeitung werden außerdem auf gleiche Weise mehrere Ausschüsse ernannt, an welche die Anträge von dem Landtags⸗ Marschall verwiesen werden, je nachdem sie Gegenstände betreffen, welche a) zu Kirchen und Schulsachen, b) zum Justizwesen, c) zu den Finanz⸗ sachen, d) zur Polizei, c) zum Handel und Gewerbe, 1) zur Landwirthschaft,

1111“*“ aus den

aus San Paul de Loanda.

Bereiks vor einigen Wochen hatten wir Gelegenheit, in diesen Blät⸗ tern über den glücklichen Fortgang der wissenschaftlichen Reise, welche unser Landsmann, der Naturforscher Herr Dr. Peters, auf Veranlassung unserer Regierung, unterstützt von der besonderen Munifizenz Sr. Majestät des Königs, nach der Westküste von Afrika unternommen hat einige Andeutun⸗ gen zu geben. Gegenwärtig sind wir so glücklich, unseren Lesern einige höchst interessante Auszüge aus seinen vor kurzem hier eingetroffenen Brie⸗ fen aus San Paul de Loanda geben zu können, welche wir der gütigen Mittheilung seiner hiesigen Freunde verdanken. 1

San Paul de Lo 22. Mär

ö.. Der widrige Weink. welcher die 18 den. 1 Verde ab herrschte, veranlaßte den Capitain, bis Lat. 280 S. und Long. 260 W zu gehen, um einen günstigen Südwestwind zu erhaschen; da derselbe aber ausblieb, so konnten wir nur langsam mit dem SO. auf Loanda zugehen wo wir am 16. März anlangten, so daß die Reise von Lissabon nos hier⸗ her im Ganzen 84 Tage währte. Wegen Regulirung der Pässe konnte ich erst am folgenden Tage den afrikanischen Boden betreten. In der nächsten Woche geht es denn endlich dem ersehnten Ziele zu, wozu, nach des Capitains Versicherung, 1—1 ½ Monate hinreichen werden. 8

Loanda, die Hauptstadt und der Sitz des Ober⸗Gouverneurs von An⸗ gola und Benguela liegt in der Mitte zwischen den beiden Flüssen Bengo Ih Coanzo, etwa vier deutsche Meilen von jedem entfernt, auf einem san⸗ big g kalkigen Boden, in dem sich große Blöcke von festem Muschel⸗ 88 fügen, der vorzüglich eine Art Arca enthält, die sich noch lebend an Frmi die Mecreslärößte Theil der Stadt liegt im Thale, halbmond⸗ hepah e ee ücht gelagert, die nach der Seeseite hin durch eine bepflanzte und bebaute, drei Legoas lange Insel geschützt ist. Der Hafen ist sehr sicher und groß, aber nur von der Südseite her zugänglich. Die meisten öffentlichen Gebäude liegen südwestlich von dem übrigen Theile der Stadt und haben eine höhere und gesundere Lage; keines ist besonders aus⸗ gezeichnet, obgleich das Gouvernement, die Handels⸗Junta, die neue Mili⸗ tair⸗Kirche, das Hospital da Misericordia und die Ruinen der alten Ka⸗ thedrale recht hübsch aussehen. Das Innere der Häuser ist wenig bequem

eingerichtet, mit Ausnahme eines ehemaligen Jesuiten⸗Gebäudes, der Bischofs⸗

Wohnung, welches gegenwärtig der Secretair des Gouvernements innehat; dies ist ganz nach europäischem Geschmack eingerichtet und möblirt. Alle diese Gebäude sind aus Stein und Kalk erbaut, und die ganze Stadt ent hält über 400 Feuerstellen. Die meisten freien Neger wohnen dagegen in Baracken, die aus Holz und Stroh errichtet sind. Die Zahl der Einwohner beträgt gegen 10,000, worunter nur ungefähr 2500 Weiße. b

„Eine größere Kultur und namentlich die Anpflanzung von Bäumen würde gewiß sehr dazu beitragen, das Klima zu verbessern; mehr noch würde es, wie ich überzeugt bin, von seinem schlechten Rufe verlieren, wenn die Einwohner im Essen und Trinken und namentlich im Genuß des Brannt⸗ weins und Liqueurs, mäßiger wären.

Für die Kranken giebt es zwei Hospitäler: ein Militair⸗Hospital, wel ches außerhalb der Stadt liegt und 170 Betten enthält, und das Hospital da Misericordia, welches in einem Kreuzgange 69 Betten faßt. Beide sollen bedeutende Mittel besitzen, haben aber große Mängel, die sich indeß leicht verbessern ließen. Dahin gehört namentlich, daß die Krankenzimmer im Militair⸗Hospital der ganzen Sonnenhitze ausgesetzt sind, indem man durch nichts dafür gesorgt hat, die Sonnenstrahlen abzuhalten. Jedes Schiff, das hier anlegt, muß für jeden Matrosen 2 Milreis (etwa 3 ½ Rthlr.) und für jeden höheren Schiffs⸗Beamten 6 Milreis (10 Rthlr.) an das Hospital da Misericordia zahlen, was jährlich eine beträchtliche Summe ausmacht.

Die Behandlung bei allen einigermaßen heftigen Fiebern fand ich be⸗ ständig dieselbe; 100 200 Blutegel (die aber bedeutend kleiner sind, als die unsrigen) auf den Unterleib, und Kanthariden⸗Pflaster auf die Waden, den Nacken, die Brust und allenfalls auch noch auf den Rücken. Gewöhn⸗ lich ist die Wirkung dieser Mittel so stark, daß sie andere innere Mittel unnöthigt macht oder die offenbar schädlichen mit Hülfe der Natur überwin⸗ det. Man giebt ein Decoctum hordei mit verschiedenen Syrupen oder Chinag.

Die Haupt⸗Produkte des Innern sind Elfenbein und Wachs. Baum⸗ wolle wird viel gewonnen, aber wenig Fleiß darauf verwendet, obgleich die Erfahrung einzelner thätiger Leute gezeigt hat, daß das Land nicht allein hierzu, sondern auch für die Erzeugung von Kaffee, Zucker, Reis äußerst günstig ist. Das Innere des Landes enthält viel Eisen, Kupfer, Kalk und Steinkohlen, auch vorzügliches Holz, das aber nicht benutzt wird, weil Nie⸗ mand sich damit abgegeben hat, Sägen zum Bretterschneiden einzuführen.

Bei dem gänzlichen Mangel an Fabriken sind alle Handwerks⸗Arbeiten für einen Europäer außerordentlich theuer; es kostet z. B. ein Paar Schuhe 6 10 Rthlr. (Stiefel giebt es gar nicht); eine einfache grüne Bechahe

1 Rthlr.; ein ganz gewöhnlicher hölzerner Stuhl 5 Rthlr. u. s. w.

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Der Sklavenhandel ist, trotz des Verbots und der englischen Kreuzer, noch immer der Haupt⸗Erwerbszweig. Der Gewinn ist bei diesem schänd⸗ lichen Handel so bedeutend, daß, wenn von drei Schiffen nur eins in Bra⸗ silien ankommt, die Kosten gedeckt werden und noch ein beträchtlicher Ueber⸗ schuß bleibt; denn ein Sklave kostet hier 30 80 Milreis, in Brasilien dagegen 500 600 Milreis. Unter den hier wohnenden Europäern sind vielleicht nicht mehr als sechs, die nicht Sklavenhandel treiben. Es darf dies um so weniger befremden, da der größte Theil derselben aus Ver⸗ brechern besteht, die, wenn man sie nicht unter die Soldaten steckt, welche sich aus ihnen rekrutiren, hier sogleich auf freien Fuß gesetzt werden. Ein früherer Gouverneur hatte deshalb auch die Gewohnheit, die neu angekom⸗ menen Verbrecher, die sich ihm vorstellen mußten, immer mit der größten Höflichkeit zu empfangen, sie zu bitten, sich niederzulassen, in der Anrede immer das Wort „Senhor“ zu gebrauchen u. s. w. Als ihm Andere dar⸗ über Vorstellungen machten, antwortete er: „Warum soll ich jetzt nicht das⸗ selbe thun, wozu ich in sechs Monaten gezwungen bin?“ Vorgestern war ich bei einem Obersten zum Frühstück, der mir ein höchst achtungs⸗ werther Mann zu sein schien; später erfuhr ich aus sicherer Quelle zu mei⸗ nem Erstaunen, daß derselbe früher als ganz gemeiner Verbrecher auf Lebens⸗ zeit hierher verbannt worden sei.

Der Sktlavenhandel wird übrigens mit den Negerstämmen auf die fried⸗ lichste Weise betrieben; aber das Aergste hierbei ist, daß diese Wilden nicht nur ihre eigenen Angehörigen verkaufen, sondern daß auch nicht selten die Stlavenhändler ihre eigenen Kinder auf den brasilianischen Stlavenmarkt schicken. Erfreulich mußte es mir daher sein, wenigstens ein thätiges, arbeitsames Volk zu finden, welches nicht dazu zu bewegen ist, freiwillig Stammgenossen zu verkaufen. Es sind dies die Cabindas, ein schöner, kräftig gebauter Negerstamm, dessen Wohnsitz am Flusse gleiches Namens, nördlich vom Zaire, ist. Von diesen kommt fortwährend eine große Anzahl in ihren langen, aus einem einzigen Baumstamme verfertigten und mit einem Segel versehenen Kanoes in die portugiesischen Hauptorte, um der Regierung oder Privatleuten als Ruderer zu dienen. Ist es ihnen gelun⸗ gen, auf diese Weise etwas zu erwerben, so setzen sie sich wieder ve. Kanoe und rudern in ihr Vaterland zurück, um ihr Glück mit rnggesse bern und Kindern zu theilen. Viele von ihnen ziehen auf brtngiesische jahrelang hin und her. Sie erlernen mit Leichtiggenn a. Sprache, ein Sprache, die unter den Negern der Küste durch 88. Grammatik und ein Neger⸗Patois, ersetzt wird. Es ist in 8 ,8en gs erschienen. wie Wörterbuch (portugtesisch-lateinisch) diesce eepbache so groß sind, daß man hier versichert, die Veranderungen biese