kelrüben und deren Verarbeitung zu Rohzucker erlangte, den Verlust aufwöge, welcher für mannigfaltige Gewerbe nothwendig dadurch ent⸗
stände, daß ihr Erzeugniß so viel weniger Absatz im Auslande fände, als bisher erfordert wurde, um den dort erkauften tropischen Zucker
damit zu bezahlen. Wüchse sodann die Wohlhabenheit derjenigen, welche nunmehr das Land mit inländischem Zucker versorgten, hier⸗ durch wirklich in solchem Maaße, daß die Vermehrung des Verbrauchs an mannigfaltigen Genußmitteln der inländischen Gewerbsamkeit voll⸗ ständig ersetzte, was sie durch den verminderten Verkehr mit dem Auslande verlöre; so lastete doch die Nothwendigkeit, jene sechste⸗ halb Millionen für den Staatsbedarf durch andere Steuern aufzu⸗ bringen, auch ferner auf der Bevölkerung des Zollvereins. Bei sol⸗ chen Aussichten ist die Schonung dankbar anzuerkennen, welche der Mei⸗
nung, die sich zu Gunsten des Runkelrübenzuckers bei noch sehr getheil
ten Stimmen entwickelt hat, dadurch angedieh, daß die Regierungen der Zollvereinsstaaten sich vorerst nur von der wirthschaftlichen Bedeu⸗ tung des neuen Gewerbes Ueberzeugung zu schaffen versuchten, und den Verlust an Einkommen, welchen sie bereits bei der gegenwärtigen Stellung desselben erlitten, in Hoffnung eines Ersatzes durch dessen anderwärts wohlthätigen Einfluß willig ertrugen. Hiernach ward im Preußischen Staate durch eine Verordnung vom 2 isten März 1840 eine Kontroll⸗Abgabe von der Bereitung des Runkelrübenzuckers ein⸗ geführt, d. i. eine solche, welche bei der Geringfügigkeit ihres Be⸗ trages weder zur wesentlichen Erhöhung des Staats⸗ Einkommens 88 zur Belästigung des Verkehrs gereichen, sondern nur dazu dienen soll, den Zustand des Gewerbes selbst zuverläßig kennen zu lernen. Derselben gemäß war vom 1. September 1840 ab von dem im Lande aus Runkelrüben erzeugten Rohzucker eine Steuer von fünf Silbergroschen vom Centner, mithin ein Dr eizigtheil dessen zu entrichten, was auf dem für die inländischen Siedereien eingehenden Rohzucker liegt. Bei den fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche der Erforschung des Zuckerertrages selbst entgegenstehen, ward die Steuer nicht auf das Erzeugniß selbst, sondern auf das dazu verbrauchte Material gelegt, welches vermöge seines großen Um
fangs sich weniger der Aufsicht der Steuer⸗Behörden entziehen kann, und demnach angeordnet, daß vom Centner der zur Zucker⸗Bereitung bestimmten Runkelrüben drei Pfennige, oder ein Viertheil Sil
bergroschen erlegt werden sollten, wobei vorausgesetzt ist, daß hun
dert Centner Rüben fünf Eentner Rohzucker geben. In Folge der hierdurch und sonst noch ausserdem gewonnenen Kenntniß von dem Zustande der Runkelrüben⸗Zuckerbereitung, schlossen die zum großen deutschen Zollverbande vereinigten Staaten unterm 8. Mai 1841 eine Uebereinkunft über die künftige Besteurung des Zuckers über⸗ haupt. Hiernach soll vom 1. September 1844 ab eine vollständige Gemeinschaft in der Besteurung des im Inlande aus darin erzeug⸗ ten Stoffen gewonnenen Zuckers dergestalt bestehen, daß nicht allein die Hebung nach gleichen Sätzen und gleichen Verwaltungs⸗Formen erfolgt, sondern auch der Ertrag derselben nach eben den Grund⸗ sätzen unter die einzelnen Regierungen vertheilt wird, wie dieses mit dem Ertrage des Einkommens von Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr⸗Ab⸗ gaben geschieht. Die sowohl hiernach vom inländischen, als auch außerdem vom ausländischen Zucker zu erhebenden Steuern sollen so bestimmt werden, daß ihr Ertrag zusammengenommen, auf den Kopf der Bevölkerung durchschnittlich ebensoviel jährliches Einkommen ge⸗ währt, als die Besteurung des Zuckers im Durchschnitte der Jahre 1838, 1839 und 1840 ergab. Welcher Antheil hieran einerseits dem aus inländischen Stoffen erzeugten, und anderseits dem ausländi⸗ schen Zucker zugetheilt werden soll, ist mit Beachtung der billigen Ansprüche ebensowohl der Verzehrer, als der inländischen Gewerb samkeit zu bestimmen; doch soll die Steuer vom inländischen Erzeug⸗ nisse vom 1. September 1841 ab niemals weniger als ein Fünf⸗ theil derjenigen betragen, welche von gleichartigen ausländischen Zucker erhoben wird. Während der drei Jahre vom 1. September 1841 bis dahin 1844 besteuert jeder zum Vereine gehörige Staat den innerhalb seines Gebiets erzeugten Runkelrüben Zucker zwar nach gleichförmig für den ganzen Bereich des Zoll⸗Vereins vereinbarten Sätzen, aber für seine eigene Rechnung und nach den besonders anzuordnenden Hebungs⸗Formen. Der Steuersatz ist für das erste Jahr auf zehn Sil⸗ bergroschen oder ein drittel Thaler für den Centner Rohzucker fest⸗ gesetzt. Dieser Satz wird in den folgenden beiden Jahren nur inso⸗ fern erhöht, als das Gewicht des erzeugten Rohzuckers ein Fü⸗ uftheil des inländischen Zuckerverbrauchs noch nicht erreicht, welcher sich aus der Zuckereinfuhr des nächstvorigen Kalenderjahres und der letztjäh⸗ rigen inländischen Zuckerbereitung zusammengenommen ergiebt. Er⸗ reicht das inländische Erzeugniß ein Fü⸗ nftheil des hiernach zu be⸗ stimmenden Verbrauchs; so soll die Steuer alsdann auf zwanzig
vWX““ “ Bekanntmachungen.
[541] Bekanntmachung. 8 Bei der Regulirung der gutsherrlichen und bäuer⸗ lichen Verhältnisse der Herrschaft Marzdorff, Kreises Deutsch Crone, ist der Gutsherrschaft eine sogenannte Super⸗Normal⸗Entschädigung zugesprochen und die⸗ selbe demnächst durch rechtskräftige Entscheidung dahin festgestellt worden, daß als eine jährliche Rente 41) die 19 bäuerlichen Wirthe von Marzdorff und Abbau Königsgnade jeder 9 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf.,
1 gesetzt und geschlossen werden. 8 Ratibor, den 21. Juli 1843. 8 Das Königliche Inquisitoriat.
b Wieruszewski.
2) die 10 bäuerlichen Wirthe zu Lubsdorff jeder 6 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. und 3) die 8 bäuerlichen Wirthe zu Brunk jeder 6 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. zu entrichten haben. Das Recht der Gutsherrschaft auf diese Renten ist, bei der Subhastation von Marz⸗ [156 b] dorff im Jahre 1832 ausgeschlossen, dem Nachlasse des Calixrtus von Grabslki verblieben und jetzt im Wege des erbschaftlichen Liquidations⸗Prozesses zur nothwendigen Subhastation gestellt. 1I Mit 4 pro Cent als Ablösungs⸗Kapital veranschlagt, beträgt der Tarwerth 7500 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf. In Folge dessen ist ein Bietungs⸗Termin auf den 30. (dreißigsten) September d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath Gerlach an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt. Die ächter Swiderskischen Erben werden zu dem ange⸗
2 8
Billets à 1 ½
A1lg
Antwort auf die Anschuldigung, zur Ausführung, seiner “ Vertheidigung dagegen und zu bestimmter Anzeige der 638. Von M. über seine Vertheidigungsgründe etwa vorhandenen Be weismittel sich gefaßt zu halten, auch diese Beweismit⸗ tel, insofern selbige in Urkunden bestehen, sofort mit zur Stelle zu bringen. 1 Insofern die Anklage begründet gefunden wird, wird seine Strafe auf Grund §. 460 Tit. 20. Th. II. All gem. Land⸗Recht festgesetzt werden. Im 6 del ungehorsam in dem anberaumten Termine ausbleibt, wird die Untersuchung in contumaciam gegen ihn fort⸗
Das Dampfschiff „Cammin“ fährt am Sonntag den Swinemünde und retour. 8 Abgang von Stettin früh 5 Uhr und Ankunft in Swinemünde gegen 10 Uhr früh. Swinemünde Nachmittags 4 Uhr und Ankunft in Stettin gegen 10 Uhr Abds. Thlr. für die Doppelfahrt sind in un⸗ serem Comtoir zu haben.
27. August nach
Silbergroschen oder zwei Drittel Thaler für den Centner Roh⸗ zucker erhöht, und endlich selbst bis auf einen Thaler gesteigert wer⸗ den, wenn die inländische Bereitung des Zuckers aus inländischen Stoffen ein Viertheil oder mehr des nach vorstehenden Bestim⸗ mungen ermittelten Verbrauchs liefert. In Gemäßheit dieser Ueber⸗ einkunft ist durch die Verordnung vom 30. Juli 1841 für den Preuß. Staat die Steuer vom Runkelrübenzucker, welche bereits unterm 21. März 1840 angeordnet war, nur in soweit abgeändert worden, daß vom 1. September 1841 ab bis dahin 1842 vom Zoll⸗Centner der zur Zuckerbereitung bestimmten Rüben sechs Pfennige oder ein halber Silbergroschen erhoben wird, statt daß vom 1. September 1840 bis dahin 1841 nur drei Pfennige für den Centner gemeines Handelsgewicht zu entrichten waren. 3 6 Die Runkelrübe gedeiht in Deutschland so spät zu derjenigen Ausbildung, welche zur lohnenden Zuckerbereitung erforderlich ist, daß die Einsammlung derselben zu diesem Zwecke niemals vor dem 1. Sep tember beginnen kann: hierdurch wird der in der Gesetzgebung des Zollvereins angenommene Anfang des „Steuerjahres für die Berei⸗ tung des Zuckers aus Runkelrüben begründet. Dies Gewerbe beginnt jedoch zunächst nicht sowohl mit der Erndte, als mit der Aussaat der Rüben, welche selbst im südlichen Deutschlande vor dem Anfange des Aprils nicht mit Vortheil geschehen kann. Was durch den Au bau vom 1. April ab gewonnen und nach dem 1. September bis zum Eintritte des Frostes eingeärndtet wird, muß jedenfalls im Laufe des zunächst folgenden Winters verarbeitet werden, weil die Rübe mit Vortheil nicht länger aufzubewahren ist. So sind die Winter 18 ½3 und 18 ⁄3 die Fabrikationsperiode für das Rübenerzeugniß der Sommer 1841 und 1842. Wie viele Zoll⸗Centner Runkelrüben zur Zuckerbereitung in diesen beiden Fabrikationsperioden im Bereiche des Zollvereins versteuert worden sind, ergiebt die folgende, aus ümt⸗ lichen Quellen gezogene Nachweisung; jedoch ist dieselbe nur für eine zur allgemeinen Uebersicht hinlängliche Näherung zu achten, weil verspätetes Einkommen von im Ganzen doch wenig erheblichen Posten aus einem Steuerjahre in das andere übergegangen ist. Hiernach wurden zur Zuckerbereitung versteuert. Zoll⸗Centner Runkel rüben vom Erzeugnisse der Sommer Im Preußischen Staate, und zwar in den Provinzen
Ostpreußen .. Westpreußen 20,378 Posen 8 92 1, 302 Brandenburg 3 228,883 Pommern “ ... 447,308 .“ 2,160,040 1,397,421 Sachsen 1 2,5₰ 1706 8,391 Westfalen .... . 25,720 8,8,2 h. Rhein 109,712 52,22 CNSmate 35,N9 17/582 überhaupt im Preußischen Staate . 3,577,99 z In den Großherzoglich und Herzoglich
Sächsischen, Anhaltinischen, Fürstlich
Schwarzburgischen und Reussischen 1
Landen 3,254 1. Im Königreiche Baiern 4,796 Sachsen 42,571 Würtemberg 209,176 854 616,885 101,776 39,451! 26,498 120,098 —
7,052 8
18 4
10,554 20,378
‧₰
b
2
108,392
—S2— 8 52*
+ 2
—
2) 2) — * 8 5 55 122,854 2
„ Großherzogthume Baden „Kurfürstenthume Hessen... „ Großherzogthume Hessen . „ Herzogthume Nassau.... 8 “ 88 „ Braunschweig 54,680 Ueberhaupt im Bereiche des Jollvereins 5,071,204 2,491,603 Wenn die Zuͤckererzeugung der vorstehend betrachteten zwei Be⸗ triebsjahre verglichen werden soll, so muß zu den für die erste der selben versteuerten 1“ 5,07 1,204 Zoll⸗Centner Runkelrüben noch hinzugefügt werden, was “ gleichzeitig im Herzogthume Braunschweig auf Zucker ver⸗ arbeitet, aber weil dieser Staat erst vom Anfange des Jahres 1842 ab dem Zollvereine bei⸗ trat, vorstehend nicht angeführt worden ist. Es sind dies Hiernach beträgt das im Be⸗ triebsjahre 18 ½⁄ verarbeitete Ma⸗ terial für den gegenwärtigen Be⸗
„ „000b0b0 0
Dr. V. L. Petri. 3. Bde. Tippo Saib, Sultan von
3 Bde.
Im Falle ꝛc. Rie
mann. 3 Bde.
5 Bde. Ferner erschien so eben:
ac. 2 Bde.
So eben ist erschienen:
Sauer Sapel, Junkerstr. 1112/1113.
etzten Termine hierdurch öffentlich vorgeladen. Marienwerder, den 10. März 1843.
Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts. “ [157 b]
[1378] Ediktal⸗Ladung. Der im Frühjahr 1842 bei der Gutsherrschaft von Pschow, Kreis Rybnick, als Polizei⸗Verwalter im Dienst 1 gestandene frühere Privat⸗Secretair Riedel ist wegen [14951 Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse von uns zur fis⸗ kalischen Untersuchung gezogen worden. Zu seiner Ver⸗ antwortung ist auf den 11. November c. in unserem Geschäftsgebäude, Verhörzimmer Nr. 2, Termin anbe⸗ raumt. Es wird der ꝛc. Riedel vorgeladen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, zur Einlassung und
So eben ist erschienen u. b. Mittler u. d. Stechb. zu haben: Die Schlacht bei Gr.⸗Beeren m. illum. Plan 5 Sgr.
Die neuesten interessantesten englischen Romane. Den Freunden einer gewählten Lektüre werden fol⸗ age der Hofbuchhandlung (E. Leibrock in Braunschweig erschienene Werke empfohlen: Die Lebenslotterie.
ende, im Verlag
1ö“
emeiner Anzeiger.
Der Förster. Ein Zeit⸗ u. Sittengemälde g. d. J. 11497] “ „Boyle, bearb. v. Hofrath Masch Mysore. Von Capt. Meadows Taylor, übers. v. Dr. Fr. Steger.
Leidenschaft und Grundsatz. Von Fr. Cha mier, übers. v. W. Schulze. 1 Die Frauenschule. Von d. Verf. einzige Tochter“. Uebers. v. W. A. Neu⸗ Charles O'Malley der irische agoner. 8 Harry Lorrequer. Uebers. v. C. K. Frei. [14851 1 Musikalien-Leih-Instur Das Pfarrhaus. Eine Familiengeschichte vom 3 Verf. „der Mahleiche“, „der Brautkranz
In Joh. Palm's Hofbuchhandlung in München ist so eben und in allen Buchhandlungen, in
Berlinbei Alexander Duncker, a5nigl.
ton, übers. v. W. d Hofbuchhändler, Franz. Str. 21, zu haben:
reich des Zollvereiins 5,113,152
Für das Betriebsjahr 18 14 war dasselbe dagegen nur. 2,491,003
Es entstand also eine Vermin⸗ derung von. 2,621,549 „ 8
Wie sich die Theilnahme der einzelnen Länder an dirsem Ge⸗
werbe gestaltet, ergiebt sich übersichtlicher, als es die vorstehenden Zahlen vermögen, durch nachstehende Vergleichung. Von Hundert tausend Centnern Rüben, welche im Bereiche des Zollvereins auf Zucker verarbeitet wurden, kamen durchschnittlich in dem Betriebs jahre
18414—42 Im Preußischen Staate und zwar 8 in den Provinzen Hstpreußen Westpreußen Posen. Brandenburg Pommernrnr. 1 Schlesien. 9,61 Sachsen 48,510 56,085 Westfalen .. 507 345 Rhein 2,164 2,098 überhanpt im Preuß. Staate 70,554 79,314 In den Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, Anhaltinischen, Fürstlich 1 Schwarzburgischen und Reußischen 8 Landen 5,193 5,41 1 Im Königreiche Ba 3,839 3,002 8 Sachsen 840 5 Württemberg 4, 125 4,9. 1 Großherzogthume Baͤden ..... .. 12,164 4,085 Kurfürstenthume Hessen 8 778 1,063 Großherzogthume Hessen...... 2,368 8 — Herzogthume Nassau.. 139 1 „, Braunschweig . . — 2,194 überhaupt 100,000 100,000 Den bei weitem größten Theil dieses neuen Gewerbes hatte sich demnach in beiden Jahren der Preußische Staat angeeignet, nämlich im ersten über 70 ½, im zweiten sogar über 79 ½ auf hundert; mehr als zwei Drittheile dieses Antheils des Preußischen Staats gehörten in beiden Jahren allein seiner Provinz Sachsen. In Bezug auf die geographische Lage stehen mit derselben die Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, Anhaltinischen, Fürstlich Schwarzburgischen und Reußischen Lande in der engsten Verbindung; auch diese nahmen einen im Verhältnisse ihres Umfangs ausgezeichnet beträchtlichen An⸗ theil an der Rübenzuckerbereitung, so daß die Länder zwischen dem Thüringer Walde und dem Harze nebst der zunächst nordöstlich daran grenzenden Ebene als Hauptsitz dieses Gewerbes anzusehen sind. Nächst dieser Gegend wird dasselbe noch am stärksten, doch viel minder erheblich einerseits in Schlesien, anderseits in Würtemberg und Baden betrieben. Schlesien hatte im ersten Jahre etwas mehr, im zweiten etwas weniger als zehn pro Cent desselben. Der Antheil Würtembergs liegt zwischen vier und fü⸗ nf pro Cent und nähert sich demnach der Hälfte des Schlesischen Betriebes;
der ˖Hauptsitz der Fabritl ist hier die Gegend am Bodensee.
In Baden hat dasselbe große Schwankungen erlitten; es ist don zwölf pro Cent auf vier herabgesunken. Im Preußischen Staate betrieben nächst Schlesien doch in viel geringerem Maaße noch Bran⸗ denburg und Pommern die Bereitung des Rübenzuckers. In den östlichen Provinzen, besonders aber in O stpreußen scheint das Klima dieselbe weniger zu begünstigen; aber nächst diesem nordöstlichsten Landestheile, hat auch der westlichste, die Provinz Westfalen, nur einen sehr geringen Antheil daran genommen, und auch die Theilnahme der Rheinprovinz ist in Bezug auf ihr Klima und ihren Anbau nur un erheblich. Das Königreich Baiern ist im Verhältnisse seines Umfan ges und des günstigen Klimas seiner Maingegenden auch nur wenig, nämlich nur zwischen drei und vier pro Cent, bei diesem neuen Gewerbe betheiligt. Die fernere Ausbildung desselben in den vor stehend nicht genannten Staaten des Zollvereins scheint noch zu schwankend, um nach den hier vorliegenden Angaben beurtheilt zu werden; doch nahm das Herzogthum Braunschweig schon vor seiner Verbindung mit dem Zollverein einen für seinen Umfang beträcht lichen Antheil daran, und seitdem hat sich derselbe noch erheblich ver— mehrt. (Schluß folgt.)
7
U eber b1“ inen und Apparate zur — * 8 8 HOel⸗Fabrication 8 von Sebastian Haindl, Professor der Maschinenkunde und Maschinen⸗Zeichnung Van der Königl. polvtechnischen Schule in München. gr. 8. mit 3 Tafeln Abbild. in Royal⸗Folio. Preis 25 Sgr. Dragoner. Von 8
4 Bde. “ von „Die
G 51' 8 der Buch-, Kunst- und Musikalien-Handlung vO
Ed. Bote &X G. Bock
„ 74*
Vorräthig in Berlin in der Enslin schen 1s SS Oberwallstralse. 8% . — 8 29 Buchh. G. Maeh, Breite Str. 23.
agerstrasse No. 42 b 4 3 vhe e. 3 Monat 1 Thlr. 15 Sgr. — Mit der Berechtigung, für den ganzen geza hlten Betrag Musikalien als Eigenthum zu entnehmen, 3 Thlr. Ausführlicher Prospekt gratis. Für Aus- [1498] wärtige die vortheilhaftesten Bedingungen. 8 1 nd in Breslau, Schweidnitzer-Str. No. 8.
Der Panslawismus. 88 Eine Improvisation als Sendschreiben an den Grafen Adam Gurowski, von Anton Mauritius. Leipzig: Robert Binder.
Literarische Anzeigen. e In Berlin vorräthig bei Julius Sprin⸗
ger, Breitestraße Nr. 20.
8185vl Gutskauf⸗Gesuch.
Ein Ritter⸗, Frei⸗ oder Landgut, gleichviel wo, jedoch in einer fruchtbaren Gegend belegen, mit ansehnlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden ꝛc., wird von einem zahlungsfähigen Käufer zum Preise von 15⸗bis 30,000 Thlr. möglichst bald zu kaufen gesucht, mit der gung, daß Verkäufer ein vorzüglich gut rentirendes in 1 Halle a. d. S. belegenes Haus im Werthe von 10, Thlr. mit übernimmt, das Uebrige soll sofort baar g. ahlt werden. 8 Selbstverkäufer belieben ihre Adressen unter A. 2 post restante Halle a. d. S. einzusenden.
Has⸗
1““
Anjzeigers 2 Sgr.
5 wxHdf, Iau Ehi wr4 bint z sinse
1111m“
Das Abonnement beträgt: u““ 2 kthlr. für 3 Jahrr. vms AᷓFE“
8 Kthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. FiUHg,iEr, n 1,;
e U1“ oh ASn 8 “
E1ö“] ee hserh TE zittzG , 8 EWI1I11“*“ 1 “ post-Anstalten des In⸗ eeẽeennd Auslandes nehmen HBestel⸗ „ lung auf dieses Hlatt an, für Berrlin die Expedition der Allg.
Preussischen Zeitung:
Berlin,
1111“
Amtlicher Theil. 8
Inland. Landtags-Angelegenheiten. Rhein⸗Provinz. Fort⸗
Jsetzung der Verhandlungen über die Irren⸗Anstalt zu Siegburg. — Berlin. Die jüngsten amtlichen Berichte über die Verhandlungen der rheinischen Provinzial⸗Stände. — Weitere Berichtigung in Betreff des Spernhaus⸗Brandes. — Münster. Durchreise Sr. K. K. Hoheit des Erzherzogs Albert von Oesterreich. — Köln. Durchreise Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Cambridge. — Actien⸗Gesellschaft zum Bau der Köln⸗Mindener Eisenbahn. — Schreiben aus Trier. (Getraidepreise; Landwirthschaftliches; Schifffahrt.)
Deutsche Bundesstaaten. Sachsen. Dresden. Gegenrede des Präsidenten erster Kammer. auf die Thron⸗Rede. — Leipzig. Durchreise Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Albrecht von Preußen. — Baden. Karlsruhe. Rückkehr Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs.
Frankreich. Paris. Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Der Graf von Syrakus erwartet; die Herzogin von Vitoria; Abbé Genoude.)
Großbritanien und Irland. Oberhaus. Texianische Angelegen⸗ heiten. — Unterhaus. Erledigung mehrerer Bills in ihren letzten Sta⸗ dien. — London. Hof⸗Nachricht. — Pater Mathew. — Repeal⸗Ver⸗ sammlung in Tara.
Spanien. Paris. Telegraphische Nachrichten aus Spanien: Die Re⸗ gierung untersagt die Versammlung der General⸗Junten von Biscaya. — Brief aus Paris. (Adresse des ersten Alkalden von Barcelong an den Minister Lopez; Espartero's und Mendizabal's Ankunft in Bayonne; Ernennung eines Wahl⸗Ausschusses in Madrid unter dem Namen „Wahl⸗ Kommission der National⸗Partei“. — Politische Gastmähler; die Fueristen von Biscayag.)
Vertat . Schreiben aus Lissabon. (Nachträgliches über Espartero's Ankunft.)
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Schreiben aus New York. (Die Oregon⸗Frage und General Cass; Blick nach Kanada; Tumult zu Kingston.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Paris. Börse.
8
Beilage. Inland. Breslau. Diebereien. — Lebensrettung. — Minden. Berichtigung eines Zeitungs⸗Artikels. — Deutsche Bun⸗ desstaaten. Bayern. München. Schluß⸗Sitzung der Kammer der Abgeordneten. — Schluß der Berathungen über die Zoll⸗Verhält⸗ nisse. — Regensburg. Schotten⸗Kloster. — Baden. Mosbach. Versammlung des Vereins zur Förderung der Staats⸗Arzneikunde. — Braunschweig. Braunschweig. Ausfall der Messe.
Beitrag zur Begründung von Urtheilen über den Verkehr mit Zucker und dessen Surrogaten. (Schluß.)
Bei der heute beendigten Ziehung der 2ten Klasse 88ster Königl. Klassen⸗Lotterie siel ein Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 61,879; 1 Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr. 40,804; 1 Gewinn von 500 Rthlr. auf Nr. 67,155; und 4 Gewinne zu 200 Rthlr fielen auf Nr. 36,251. 53,977. 67,793 und 71,688. “
Berlin, den 24. August 1843. 8
Königl. General⸗Lotterie⸗Direction.
Angekommen: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Com⸗ mandeur der 6ten Landwehr⸗Brigade, Fürst Wilhelm Radziwill, von Wrietzen.
Der Königlich dänische General⸗Postmeister Graf Sophus von Daneskiold⸗Samsoe, von Hamburg.
Abgereist: Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterreich, nach Hannover.
Der Ober-Berg⸗Hauptmann und Direktor der Abtheilung im Finanz⸗Ministerium für das Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen, Graf von Beust, nach Schlesien.
Rhein⸗Provinz.
i Düsseldorf, 17. Juli. (Fortsetzung der funfzigsten Plenar⸗ Sitzung.) Der gestern erwähnte Vortrag des Abgeordneten der Ritterschaft lautet folgendermaßen: . „ Meine Herren!
81 Die Mitglieder der ständischen Untersuchungs⸗Kommission über die Vrren; Austan. zu Siegburg haben, nachdem sie den Ihnen vorliegenden Fürs ht am 14ten v. M. beendiget, Ihnen vorgetragen und dessen Druck Ihrem Beschluß gemäß veranlaßt hatten, denselben mit einem Begleitschrei⸗ iocen Herrn Dr. Jacobi zugefertigt, und nach Eingang von dessen Be⸗ 2 lüngen auf sofortige Mittheilung dieser Bemerkungen durch den Druck 8 9 andtags⸗Mitglieder und auf Veröffentlichung durch die Zeitungen swig 8 Das erwähnte Begleitschreiben an den Dr. Jacobi lautet, 88 „. Hochwohlgeboren beehren sich die Unterzeichneten den von ihnen „ wersammelten Landtage erstatteten Bericht über die Irren⸗Anstalt zu vn ung anliegend ur hochgefälligen Kenninißnahme ganz ergebenst und Berichäden Anheimge en nls ntheclen, die etwa zweckdienlich erscheinenden 1 Etigungen der Stände⸗Versammlung zugehen zu lassen, damit solche
8 örterung des Gegeustandes die gebührende Berücksichtigung finden. 3.) die Untersuchungs⸗Kommission.“
he zu einer weiteren Diskussion über den Gegenstand selbst geschritten
20 Jahren an der Spitze der Anstalt steht und, nach der Ansicht der Kom⸗ mission, sein Amt mit Berufstreue, Hingebung und Eifer während eines so langen Zeitraums verwaltet hat, einer möglichst wenig zeitraubenden Prü⸗ fung vor Ihren Augen unterwersen zu müssen, nicht in Berücksichtigung des inneren Gehalts dieser Bemerkungen, sondern in Berücksichtigung der formell kompetenten Quelle, aus welcher dieselben geflossen sind.
Sie berühren theils die Berichterstatter selbst, theils den Bericht. Auf erstere glaubt die Kommission zunächst, jedoch nur in so weit eingehen zu müssen, als sie auf die Beurtheilung des Berichts irgendwie insluenziren dürften, und auf letztere nur in so weit, als die in dem Bericht Ihnen vorgeführten, nicht widerlegten und nicht zu widerlegenden Thatsachen durch eine weitere Erörterung nicht eher Verdunklung als Aufklärung zu befah⸗ ren haben.
Was die ersteren betrifft, so bescheiden sich die Mitglieder der Kom⸗ mission gern, daß Dr. Jacobi ihnen die Befähigung, den in Frage stehen⸗ den Gegenstand beurtheilen zu können, überall bestreitet, und ihre Urtheile selbst der schärfsten Kritik unterwirft. Denn: 1 b
„Mit Worten läßt sich trefflich streiten, Mit Worten ein System bereiten.“ .““
Wenn aber Dr. Jacobi gleichzeitig und wiederholt Männer, die nie und in keiner Weise in irgend einer persönlichen Beziehung zu ihm gestan⸗ den, noch, bevor ihnen jenes Kommissorium ertheilt wurde, irgendwie mit ihm in Berührung gekommen, die sich im Auftrage und im Interesse der Provinz der Lösung einer ehrenvollen, aber schwierigen Aufgabe, so weit es in ihren Kräften lag, unterzogen, wenn er diese Männer selbstsüchtiger und gehässiger Tendenzen beschuldiget, ohne auch nur einen einzigen Grund hiefür anzuführen, noch anführen zu können, während sie die Absichten Dr. Jacobi's in keiner Weise berührten, vielmehr denselben, so weit sie es ir⸗ gend konnten, volle Gerechtigkeit widerfahren ließen: so erachten sie es un⸗ ter ihrer Würde, etwas Weiteres hierauf zu erwiedern, als daß diese Be⸗ schuldigungen einen neuen Beweis liefern, welcher Mißbrauch heutzutage mit den von Herrn Dr. Jacobi ausgesprochenen hochtönenden Worten „Humanität“ und „Liberalismus“ getrieben wird, — Worte, die hier, wie so häufig, im modernen Sinne nur dazu benutzt werden sollen, um mit Skorpionen zu geißeln, während der Tyrann nur mit Ruthen zu strafen wagt. Wenn aber Dr. Jacobi den Mitgliedern der Kommission weiter vorwirft, nicht ausschließlich solche Anstalten in Vergleich gezogen zu haben, welche mit der siegburger Anstalt gleiches System theilen, auf den Besuch letzterer gar keine Zeit verwendet zu haben, und dies insbesondere Einem der Mitglieder zum Vorwurfe macht, so findet der erstere Vorwurf darin seine Widerlegung, daß die Kommission, wie sie wiederholt ausgesprochen, bei Erledigung ihres Auftrags nur Einen Zweck, nämlich den, bestmöglich Vorsorge für die Irren der Provinz getroffen zu sehen, im Auge gehalten hat, nicht aber solchen Bestrebungen das Wort reden zu müssen glaubte, welche dahin zielen, kostbare Irren⸗Heil⸗ und Beamten⸗Versorgungs⸗An⸗ stalten, mit der Ueberschrift „Humanität und Liberalismus“, auf Kosten der bedrückten Steuerpflichtigen zu errichten und zu erhalten. Wie letzterer Zweck zu erreichen sei, darüber fanden sie in den ihnen vorliegenden That⸗ sachen hinreichende Belehrung, ohne sich dieselbe noch besonders von Herrn Dr. Jacobi erbitten zu müssen. Gern verzeihen sie es dagegen dem in höhere Ideen vertiesten Gelehrten, daß er ihre stete Anwesenheit bei den Revisionen der ständischen Verwaltungs⸗Kommission übersah, daß es seinem Gedächtniß gänzlich entschwunden zu sein scheint, wie das von ihm beson⸗ ders bezeichnete Mitglied, auch außer jenen Revisionen, die Anstalt wieder⸗ holt besuchte und bei dieser Gelegenheit den Herrn Dr. Jacobi davon zu überzeugen versuchte, daß diesem Mitgliede jede vorgefaßte Meinung gegen die Anstalt fremd sei, und dasselbe namentlich auf keinem der früheren Land⸗ tage eine andere Aeußerung über diesen Gegenstand sich erlaubt habe, als die Aeußerung: der Landtag möge, um den stets wiederkehrenden Beschwer⸗ den ein Ende zu machen, eine besondere Kommission mit Untersuchung der Sachlage beauftragen. Wenn endlich die Empfindlichkeit des Herrn Dr. Jacobi so weit geht, daß er in dem ihm im Zweifel über dessen Titular⸗ Ansprüche par excès de courtoisie beigelegten Charakter eines Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Naths eine feindliche Absicht zu entdecken glaubte, so wissen die Mitglieder der Kommission sich auch bei diesem Bergehen von jeder bös⸗ willigen Absicht frei, freuen sich jedoch, wenigstens in diesem einzigen Punkte mit dem Gelehrten zu sympathisiren, da seit dem Beginn des Landtags auch ihr unausgesetztes Streben dahin gerichtet war, sich den Charakter als Ge⸗ heime Landtags⸗Abgeordnete so viel als möglich bei jeder Gelegenheit ab⸗ zuschütteln.
„Wenden wir uns nun weiter zu den Gründen, welche Herr Dr. Ja⸗ cobi den Vorschlägen der Kommission entgegenstellt, so finden wir zunächst,
für die Irren der Provinz zu treffen“, und den Vorschlag, diesen Zweck durch Einführung möglichster Sparsamkeit und durch Aufnahme möglichst vieler Irren zu erreichen, als der Humanität zuwider bezeichnet. Sehen wir uns aber nach dem Beweise um, den Herr Dr. Jacobi für diese Behaup⸗ tung einbringt, so ist derselbe rein subjektiver Natur und beschränkt sich auf den apodiltischen Ausspruch, daß diejenigen, welche seine Ansicht nicht thei⸗ len, als der Inhumanität verfallen und unverbesserlich ihrem unglücklichen Schicksal überlassen bleiben müssen, während es für die Humanen par ex- cellence, d. h. die, welche an die Wahrheiten der Jacobischen Lehre blind⸗ lings glauben, eines weiteren Beweises nicht bedürfe. Auf eine solche Be⸗ weis⸗Theorie Seitens des gelehrten Herrn war die Kommission allerdings nicht vorbereitet, sie erachtet jedoch durch deren unerwartete Anwendung ihre Vorschläge selbst dann nicht gefährdet, wenn sie eine so ungewöhnliche Be⸗ weis⸗Theorie ganz mit Stillschweigen übergeht und deren Beurtheilung aus⸗ schließlich Anderen anheimgiebt.
Was in dem Untersuchungs⸗Berichte zur Unterstützung desjenigen Ver⸗ fahrens gesagt ist, welches die Kommission zur Erreichung des festgestellten Zweckes bei Aufnahme der Irren für die Zukunft anzuwenden vorschlägt, erklärt der gelehrte Herr vom Standpunkte der Wissenschaft aus für unver⸗ ständlich und erblickt hierin die Nothwendigkeit, dasselbe zu umgehen. Ob das Gesagte aber vom Standpunkie der Laien aus, von denen die Kom⸗ mission ihr Mandat erhielt, nicht eben so verständlich erscheine, als der Zweck der Jacobischen Umgehungs⸗Theorie, auch dieses dürfte gefahrlos, ohne weitere Beleuchtung, fremder Beurtheilung anheimgegeben werden.
Die Vorschläge der Untersuchungs⸗Kommission selbst betreffend, meint Herr Dr. Jacobi, der erste Vorschlag, auf Verstärkung des ständischen Ele⸗ ments in der Verwaltungs⸗Kommission, sei ein durchaus müßiger, weil die⸗ ses Element während 20 Jahren seine Kraft in hinreichendem Maße be⸗ währt habe. Wie aber dieses geschehen, ob vielleicht dadurch, daß die kost⸗ baren Rezepte des Herrn Dr. Jacobi honorirt werden mußten, und die jährlichen Kreditsüberschreitungen nie verhindert werden konnten, oder auf welche sonstige Weise sich jene Kraft kundgegeben, darüber läßt der gelehrte Herr die armen Laien ganz in der Unwissenheit, und vielleicht hätte er sie gerade über diesen Punkt am besten belehren können.
Auf den zweiten Vorschlag der Kommission, die Aufbringung der Ko⸗ sten betreffend, läßt Herr Dr. Jacobi sich in der Hauptsache nicht ein, da es der Wissenschaft selbstredend gleichgültig sein kann, auf welche Weise ihre auf die Humanität gezogenen Wechsel honorirt werden, wenn nur das Saldo derselben gesichert bleibt. Damit aber letzteres stets erreicht werde, sollen die Gemeinden nicht allein zu den allgemeinen Unterhaltungs⸗Kosten, sondern auch zu den Verpflegungs⸗Kosten fortwährend und gleichmäßig herangezogen
eird, glaubt die Kommission die Bemerkungen des Dr. Jacobi, welcher seit
werden, selbst dann, wenn sie nie in dem Falle gewesen, Herrn Dr. Jacobi
daß er den von ihr unterstellten Zweck der Anstalt: „bestmöglich Vorsorge
geeignetes Material zu liefern. Nach dem logischen Satz: „Glei Vor⸗ vgäers, gate fern. Nach gischen Satz: „Gleiche Vor mit gehangen’ gesucht werden müssen dmantö ts Ee66 6 .. Dr Saro, dn häns des dritten Vorschlags der Kommission macht Herr Schraüten gelese bheh es zunächst zum Vorwurf, daß sie nicht alle seine 7 gelesen habe, und hat das Unglück, um die Kommission zu beleh⸗ ren, ein Citat zu verfallen, welches die Behauptung der Kommission vong 1n. anTee Auffassungsweise des Herrn Dr. Ja⸗
Bu Vershae estätiget, wie wir aus Folgendem ersehen werden. 1“ pflegung männlicher Irren hält Dr. Jacobi die barmherzigen 8 en zunächst aus dem Grunde nicht geeignet, weil sie dieselben auf⸗ regen, nicht bei ihnen schlafen, nicht mit ihnen im Felde arbeiten, nicht mit ihnen. turnen, über Hecken und Gräben setzen, überhaupt aber sich krankhaf⸗ ter Zügellosigkeit nicht aussetzen und den männlichen Wärterdienst nicht gänzlich entbehrlich machen. Hierauf bezeichnet die Kommission dem Herrn Dr. Jacobi als eine Haupteigenschaft der barmherzigen Schwestern die Eigenschaft, daß sie mit ihren Kräften gerade so haushälterisch umzugehen wissen, wie mit dem Gelde. Frei von allen Nebenrücksichten und Absichten, machen sie bei keiner Gelegenheit einen größeren Aufwand, als ihre Kräfte, als es der Zweck erheischt, und nehmen durchaus keinen Anstand, sich auch fremder Kräfte zu bedienen, so weit es das Interesse der Sache fordert. Sie be⸗ dienen sich daher stets männlicher Wärter, die z. B. unter ihrer Aufsicht bei den Irren schlafen, während sie selbst, wenn es nothwendig ist, bei den Irren wachen. Eben so lassen sie die Kranken bei ihren Feld⸗ und Gar⸗ ten⸗Arbeiten beaufsichtigen, zu denen sie dieselben auch ohne Anwendung von Zwangsmitteln zu vermögen wissen. Die Behauptung aber des Herrn Dr. Jacobi, daß sie die männlichen Kranken aufregen und sich krankhafter Zügellosigkeit nicht aussetzen, beweist nur, daß Dr. Jacobi nie sah, was einem Jeden zu sehen gestattet ist, und nie hörte, was er von einem Je⸗ den hören kann, der ihre Wirksamkeit kürzere oder längere Zeit zu beob⸗ achten Gelegenheit hatte.
Ein einziger Besuch einer Abtheilung tobsüchtiger Irren mit den barm⸗ herzigen Schwestern würde ihn von dem außerordentlichen Einfluß überzeugt haben, den sie gerade vorzugsweise auf die männlichen Irren üben — ein Einfluß, der sich sowohl psychologisch als durch das Aeußere ihrer Haltung und Kleidung sehr leicht erklären läßt. Dieser Einfluß erstreckt sich aber nicht allein auf die Irren, er erstreckt sich auch auf die Wärter, die durch ihr Beispiel wie umgeschaffen erscheinen, während sie unter anderen Ver⸗ hältnissen zu den lautesten Klagen der Aerzte fortwährend Veranlassung ge⸗ ben. Wenn auch Dr. Jacobi dasjenige, was die Mitglieder der Kommission mit eigenen Augen gesehen, mit eigenen Ohren gehört haben, keiner Be⸗ rücksichtigung für werth erachtet, so wird er doch die Autoritaͤt so vieler seiner Kollegen protestantischer Konfessionen nicht verwerfen können, welche sich einstimmig dahin aussprechen, daß der Mangel an geeigneten Wärtern die größte Schwierigkeit bei der Krankenpflege abgiebt, daß es unter 90 — 100 Krankenwär⸗ tern kaum 5 bis 6 giebt, welche den billigsten Anforderungen entsprechen. Ohne weitere Bedenken weisen diese Autoritäten auf die barmherzigen Schwestern hin, und wir citiren in dieser Beziehung unter vielen anderen Schriften nur die des Dr. Ernst Horn (Rechenschaftsbericht über seine Dienstführung als Arzt des Königl. Charité⸗Krankenhauses zu Berlin, Seite 81, 84, 87), des Professors Moll zu Tübingen (in seinem Werke: Polizei⸗Wissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates), des Dr. Caspar (Charakteristik der französischen Medizin mit vergleichendem Hinblick auf die englische), des Dr. Jacob Nöggerath (Gemeinnützige und unparteiische Rhein⸗Provinzial⸗ Blätter II. Bd. 48 Heft).
Wenn dagegen Dr. Jacobi in jenem unglücklichen Citat seiner der Kommission bis dahin unbekannten Schrift so weit geht, die Wirksamkeit der barmherzigen Schwestern selbst bei den weiblichen Irren aus dem Grunde zu bezweifeln, weil Vielen von ihnen die erforderliche Bildung ab⸗ gehe, somit diese Bildung eher von besoldeten Wärterinnen erwartet, so ist es wahrscheinlich nicht das Verdienst der Kommission, wenn Dr. Jacobi selbst auf eine so schlagende Weise die Behauptung der Kommission von der Einseitigkeit und Befangenheit seiner Auffassungsweise bestätigt.
Dennoch ermüdet die Kommission nicht, im Interesse der Sache auch die weitere Behauptung des Dr. Jacobi zu widerlegen, daß die barmher⸗ zigen Schwestern nur dort etwas leisteten, wo auch der Arzt sein Walten ihrer Herrschaft gänzlich unterordne, und daß sie ihrer Herrschsüchtigkeit wegen in Deutschland und Frankreich wieder entfernt werden mußten.
Zunächst legt die Kommission dem Herrn Dr. Jacobi ein Zeugniß des
Herrn Ober⸗Medizinal⸗Raths und Krankenhaus⸗Arztes Dr. von Ringseis zu München vor, welches lantet, wie folgt: „Bekannt ist, daß die barmherzigen Schwestern in den ersten Jahren ihrer Einführung in das hiesige Krankenhaus der Stadtgemeinde jährlich 12,000 Gulden, sage zwölftausend Gulden, ersparten und zugleich die Kran⸗ kenpflege ungemein verbesserten. In die Behandlung der Kranken sich ein⸗ zumischen und selbst zu verordnen, ist ihnen durch die Ordensregel verboten, und sie werden es nur da, wo die Aerzte es ihnen gestatten oder, wie das in einigen französischen Spitälern wirklich geschieht, einen Theil der Be⸗ handlung ihnen überlassen.
„München, den 10. Mai 1843.
„Dr. von Ringseis.“
Dr. Georg Adelmann, Arzt zu Fulda, entwickelt in seinen Annalen des Land⸗Krankenhauses zu Fulda (1840, von Seite 1— 7) alle Vortheile der Krankenpflege durch die barmherzigen Schwestern; er lobt ihre Sorg⸗ falt, ihr Mitgefühl, ihre Wißbegierde und ihre Folgsamkeit und widerlegt die Vorurtheile, die man gegen dieselben, weil sie ein geistliches Institut sind, erhoben hat. Gleichzeitig rühmt er, bei seinen chirurgischen Operationen durch ihren Beistand sehr erleichtert worden zu sein, wobei er ausdrücklich bemerkt, daß sie stets nur nach seinen Anordnungen gehandelt hatten.
Dr. Joseph Guislain, Präsident der Medizinal⸗Kommission in Belgien und Professor zu Gent, schreibt unterm 15. Mai d. J. an eines der Mit⸗ glieder der Kommission, wie folgt: La plus grande partie des établisse- ments de bienfaisance se trouve desservie par des corporations réli- gieuses. Sur 37 établissements d'aliénés existants en Belhicbe. il y en a dix où la surveillance est confiée à des réligieux, onze où ellé est exercée par des réligieuses et scize où il ne se trouve que des laiques. Les frères et les soeurs n'ont d'autre influence dans le traitement des malades que celle que leur accorde le médecin. La plus parfaite har- monie règne entre lui et ces réligieux et rétigieuses, et c'est à ce com- mun accord, qu'on doit accorder en grande partie les succès obtenus dans ces Etablissements. Wenn dagegen Herr Dr. Jacobi zur Unter⸗ stützung seiner Behauptung eine Aeußerung desselben Arztes anführt, welche sich offenbar nur auf die baulichen Einrichtungen einer dieser Anstasten be⸗ zieht, so darf auch dieses Citat kühn dem Schicksal seiner unglücklichen Brüder überlassen bleiben. Die von der Kommission hier angefübrien Zeug. nisse, in Verbindung mit den oben bezeichneten Schriften, in denen 5 überall nichts von dem durch Dr. Jacobi ausgesprochenen Taben f abss das Gegentheil vorfindet, wird hinreichen, den Werth U. Ebrc⸗ bie genüsgend würdigen zu lassen. Die weitere Beh auptung g.8 Frankreich jprer armherzigen Schwestern würden sowohl in Deut land e2, venerer Zeit entk- Herrschfächtigkeir wegen aus den Wohlthaͤtigkeits-An bg. Jacobi] fernt, entbehrt wbenfalls jeglicher Begruͤndung. We 1. vn 1hn, so weit der Unrichtigkeit dieser vesrahas ibe seng⸗n; ahre 1842 erschienene: dieselbe Deutschland betrifft, eine in Mainz .