1843 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Major von Lauer, vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment,

Dem Major von Beverförde, vom Garde⸗Husaren⸗Regiment,

Dem Major Oelrichs, vom Generalstabe, Rittmeister Grafen von Königsmarck, von der Adjutantur, Rittmeister von Gotsch, dienstleistender Adjutant bei der

bten Division,

Dem Hauptmann Grafen von Oriolla, vom Generalstabe, 8

Dem Hauptmann Nobiling, vom 20sten Landwehr⸗Regiment,

Dem Premier⸗Lieutenant von Krosigk, vom 12ten Infanterie⸗Re⸗ giment, .

Dem Corps⸗Auditeur Günther, vom 3ten Armee⸗Corps.

1 6) Den St. Johanniter⸗Orden: 8

Dem Obersten von Katte, Commandeur des Garde⸗Dragoner⸗Re⸗

giments,

Dem Obersten von Schönermarck, Commandeur des Garde⸗Hu⸗ saren⸗Regiments,

Dem Obersten von Gayl, Commandeur des 1sten Garde⸗Regiments zu Fuß,

Dem Obersten von Webern, Commandeur des 20sten Landwehr⸗ Regiments,

Dem Obersten von Strotha, Brigadier der 3ten Artillerie⸗Brigade.

7) Das Allgemeine Ehrenzeichen: em Stabs⸗Hautboisten Engelhardt, vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, Dem Feldwebel Plath, Rechnungsführer des Lehr⸗Bataillons, Dem Feldwebel Stapelberg, vom 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Büchsenmacher Schneppenseifer, vom Kaiser Alexander⸗ Grenadier⸗Regiment, Dem Feldwebel Hinkeldein, vom Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiment, em Feldwebel Griesel, vom Garde⸗Schützen⸗Bataillon, Wachtmeister Richel, vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment, Wachtmeister Davideit, vom Garde⸗Husaren⸗Regiment, Wachtmeister Ginsberg, vom 1sten Garde⸗Ulanen⸗ (Land⸗ wehr⸗) Regiment, Dem Wachtmeister Nieger, vom 2ten Garde⸗Ulanen⸗ (Landwehr⸗) 1 Regiment, Dem Feldwebel Peters, vom 1sten Garde⸗Landwehr⸗Regiment, em Unteroffizier Siegert, von der ersten Garde⸗Invaliden⸗Com⸗ pagnie, 8 Dem Armee⸗Gendarm Janowski, vom 3ten Armee⸗Corps, em Sergeanten Melzer, vom 8ten Infanterie⸗Regiment, Sergeanten Schley, vom 20sten Infanterie⸗Regiment, Feldwebel Schulz, vom 24sten Infanterie⸗Regiment, Stabs⸗Trompeter Greulich, vom 2ten Dragoner⸗Regiment, Wachtmeister Kleinecke, vom 10ten Husaren⸗Regiment, Ober⸗Feuerwerker Bauß, von der 3ten Artillerie⸗Brigade, Feldwebel Wichert, vom 8ten Landwehr⸗Regiment, 8 Unteroffizier Brauns dorff und 8 Büchsenmacher Thurn, vom 12ten Landwehr⸗Regiment, Feldwebel Pinkwart, 8 Feldwebel Geserick, und Feldwebel Meißner, vom 20sten Landwehr⸗Regiment, Feldwebel Wiese und Feldwebel Koch, vom 24sten Landwehr⸗Regiment, Wachtmeister Steinweg, vom Landwehr⸗Bataillon (Wrietzen) des 35sten Infanterie⸗Regiments (3tes Reserve⸗Regiment), Dem Festungs⸗Bauschreiber Voigt, zu Spandau.

Se. Königl. Hoheit der Prinz August von Württemberg st von Altenburg hier wieder eingetroffen.

Angekommen: Der Königl. sardinische Staats⸗Minister, Graf von Pralornio, von Leipzig. Der Erbschenk im Herzogthum Pommern, von Heyden⸗Lin⸗ den, von Tützpatz. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kom⸗ mandirende General des Sten Armee⸗Corps, von Thile II., nach Koblenz. Der General⸗-Major und Commandeur der 10ten Kavallerie⸗ Brigade, von Wedell, nach Posen. Der General⸗Major und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Anrep, nach St. Petersburg.

Nichtamtlicher Theil.

Inland. Landtags-Angelegenheiten.

8.

Rhein⸗Provinz.

icht über die zu Düsseldorf am 3. Juli stattgehabte Itio in partes. In Folge des von zwei Dritteln der Abgeordneten der Städte und zwei Dritteln der Deputirten der Landgemeinden in der 32sten Plenar⸗Sitzung gestellten Antrags auf eine Itio in partes war auf heute der abgesonderte Zusammentritt dieser beiden Stände⸗Abthei⸗ lungen veranlaßt worden. - Es erhebt sich eine Erörterung der Frage, in wiefern die beiden Stände gemeinschaftlich zu berathen haben; woraus der Herr Land⸗ tags⸗Marschall Veranlassung nimmt, zu bemerken, daß es zunächst auf die Frage ankomme, ob man bei dem gestellten Antrage beharre, welche Frage von beiden Ständen per majora bejaht wird. Ein Abgeordneter der Städte bezieht sich auf seinen hinsichtlich der Vermehrung der Vertretung vorgebrachten Antrag, und giebt die erneuerte Verlesung desselben anheim, indem er dessen Inhalt dahin wiederholt, daß die Zahl der Abgeordneten der Städte und der Land⸗ gemeinden, jede um 10, nach Maßgabe der Bevölkerung, vermehrt werde. Entweder müsse der relative Antheil an dem Grundbesitze, oer 8 die numerische Gleichheit der drei Stände maßgebend sein. Das letztere sei in den übrigen Provinzen, mit Ausnahme Westpha⸗ lens und Rheinlands, in welchen die Städte und die Landgemeinden einen stärkeren Grundbesitz haben, nicht der Fall Iedoeh sei auch in Westphalen das Verhältniß ein anderes, als in der Ri 8 2. ge2. weil dort ein bedeutend größerer Theil d „Eeicenth 8 1. 8 Eh es Grund⸗Eigenthums auf die Rittergüter falle, als hier. Wenn nun aber die Veriheilung des Grundbesitzes als die Basis der Vertretung anzunehmen si 9 8 dhe er seinen Antrag für vollkommen gerechtfertigt, indem auf die Ritter⸗ güter der Provinz noch nicht 4 pCt. der Gesammt⸗Grundsteuer fallen, abgesehen davon, daß seit dem Jahre 1829 einige Rittergüter aus der Matrikel ausgeschieden seien, andere parzellirt werden.

Ein anderer Abgeordneter desselben Standes: An den Antrag des vorigen Redners schließe sich der zweite Antrag an, daß es dem Stande der Städte gestattet sein möge, auch außerhalb des Kreises der Gewerbsteuerzahlenden, unter solchen Personen, welche nur 30 resp. 20 Rthlr. Grundsteuer in den Städten bezahlen, ihre Vertreter zu wählen. Dieser Antrag habe in der 32. Plenar⸗Sitz

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ung eine noch

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größere Majorität für sich gehabt, und gebe dem des vorigen Ab⸗ geordneten eine noch höhere Bedeutung.

Der Herr Landtags⸗Marschall: Die Absicht, auch in Betreff dieses Antrags eine Itio in partes zu begehren, sei noch nicht kund gegeben worden, und es frage sich daher zunächst, ob dieser Wunsch vorhanden sei. Diese Frage wird vielseitig bejaht. Ein Abge⸗ ordneter der Städte: Er habe bei der früheren Abstimmung sich gegen den Antrag des Abgeordneten der Städte nur aus dem Grunde erklärt, weil vorab der des Abgeordneten der Städte von der Ver⸗ sammlung abgelehnt worden sei. So fern man jetzt auf den letzte⸗ ren zurückkomme, so erscheine ihm der erstere als eine nothwendige Folge der Annahme des letzteren. Der Antragsteller: Auch er stimme dem Antrage des Abgeordneten der Städte bei, jedoch seien beide Gegenstände in der Abstimmung und demnächst auch in der an Se. Majestät zu richtenden Adresse getrennt zu halten. Seinem Antrage, welcher von beiden Ständen unterstützt worden, gebühre die Präferenz.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Nach der Einwohnerzahl sowohl, als nach der Betheiligung an der Grundsteuer würde sich

der Antrag rechtfertigen lassen, den Landgemeinden eine doppelt so

zahlreiche Vertretung auf dem Landtage als den Städten zu bewilli⸗ gen. Ein anderer Abgeordneter der Landgemeinden: Er schließe sich der Itio in partes an, weil diese von denjenigen zwei Ständen aus⸗ gegangen, welche schon so oft die Wegschaffung der die Ver⸗ tretung auf den Landtagen beengenden Schranken beantragt ha⸗ ben, wobei sie gern das persönliche Prärogativ aufopferten, um eine den Bedürfnissen der Provinz entsprechende Vertre⸗ tung hervorzurufen. Der Stand der Städte nähere sich dadurch dem Stande der Landgemeinden, daß er die Gewerbesteuer nicht als nothwendiges Kriterium zur Wählbarkeit im Stande der Städte bezeichne und richtig erkenne, daß, wenn der Grundbesitz die Standschaft bedingen solle, dies auch konsequent durchgeführt werden müsse. Der Stand der Landgemeinden habe wiederholt beantragt und auf dem 6ten Landtage durch eine Bitte an Se. Majestät den König den Wunsch ausgesprochen, daß die die Wahl in seinem Stande beengenden Ministerial⸗Instructionen zurückgenommen würden. Se. Ma jestät habe leider diesem Wunsche nicht zu entsprechen geruht. Der zweite Stand hingegen trete stets den die Erweiterung der Vertre⸗ tung bezweckenden Anträgen feindlich entgegen, und noch niemals sei von diesem Stande ein Gesuch um Erweiterung der Befugnisse zun Vertretung auf dem Landtage ausgegangen oder unterstützt worden. Diese Gründe bestimmen ihn um so mehr, dem Antrage um Vermeh⸗ rung der Mitglieder im dritten und vierten Stande beizutreten. Ein Abgeordneter der Städte: Er pflichte dieser Ansicht bei. Der vorige Redner habe die Gewerbe⸗Steuer, welche von den Städ⸗ ten entrichtet werde, nicht in Erwägung gezogen, sonst würde er ge⸗ funden haben, daß das Gesammt⸗Quantum der direkten Steuern für die Städte und für die Landgemeinden ungefähr gleich groß sei. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Schon bei der Diskussion in der 32sten Plenar⸗Sitzung habe er geäußert, daß, wenn die Städte auch weniger Grundsteuer entrichten, als die Landgemeinden, dieser Unterschied für die ersteren durch ihre Betheiligung an der Gewerbe⸗ Steuer und an den indirekten Steuern ausgeglichen werde. Allein auch nach dem Verhältnisse der Grundsteuer allein gebühre den Städ⸗ ten eine größere Vertretung dem Ritterstande gegenüber, weil der letztere nur mit 3,s pCt. an der Gesammt⸗Grundsteuer partizipire, während auf die Städte 25 pCt., mithin sechsmal so viel falle und doch nur eine Vermehrung ihrer Vertreter von 25 auf 35 begehrt gerde. 1 1 Abgeordneter der Städte: Er schließe sich dem Antrage des verehrten Abgeordneten des vierten Standes, welcher so eben gesprochen, um Vermehrung von zehn Abgeordneten der Städte zur Vertretung beim Landtage um so mehr an, da er nicht allein der Abgeordnete mehrerer Städte, sondern der drei Fürstenthümer der alten Provinzen, nämlich des westlichen Theiles der Provinz Kleve, so wie des Fürstenthums Meurs und Geldern sei, und sämmtliche drei Provinzen mit einer Anzahl von 40,000 Seelen bis hierher nur von einem Abgeordneten vertreten worden seien. Der Antrag⸗ steller: Der Landtag sei das Organ der Provinz, welche mehr durch die Städte, als durch die geringe Zahl der Mitglieder der Ritter⸗ schaft repräsentirt werde, wenn auch nicht rücksichtlich der Ge⸗ sinnung, doch durch den faktischen Einfluß der Städte auf die Verhältnisse der Previnz. Ein Abgeordneter der Städte wiederholt, die beiden Anträge nicht zu trennen, weil dadurch der des vorigen Redners nicht gewinne, indem der andere eine größere Stimmenzahl für sich gehabt habe. Eine Vermehrung der Zahl der Deputirten für sich allein sei nicht so wünschenswerth, als die bean⸗ tragte Abänderung des Wahlsystems. Ein anderer Abgeordneter der Städte stimmt bei und findet eine Vereinigung beider Anträge in die Eine Frage zulässig: ob die Versammlung eine Vermehrung der Vertreter des dritten und vierten Standes, für jeden um 10, bean⸗ tragen wolle, und zwar in der Weise, daß im Stande der Städte die Wahl auf solche Personen fallen könne, welche keine Gewerbe⸗ Steuer, sondern nur den vorgeschriebenen Grundsteuer⸗Betrag ent⸗ richten. 11.“ 1 8 Von mehreren Seiten erhebt sich gegen eine Verbindung der bei⸗ den Anträge ein Widerspruch, weil jeder derselben auf einem 838 schiedenen Grundsatze beruhe, und weil das spezielle Motiv des An⸗ 7 vor Stä ümlich die Nichtausschließung trages des Abgeordneten der Städte, nämlich die ie vieler intelligenten Köpfe im Stande der Städte, bei dem Wahl⸗ Systeme im Stande der Landgemeinden nicht zatreffend sitit Mit dem Bemerken, daß der zweite Antrag blos Gegenstand der Abstimmung des dritten Standes sei, weil in Bezug auf densel⸗ ben der Stand der Landgemeinden seinerseits keine Itio in partes verlangt habe, bringt der Herr Landtags⸗Marschall folgende Frage ur Abstimmung: 1 8 „Veschließ die Versammlung, Se. Majestät den König z 8 ten, daß die Zahl der Abgeordneten, für den Stand G“ e sowohl, als für den Stand der Landgemeinden, um 10 Mitglieder pSr 8 ver 97 h wird von dem gesammten Stande der Stüdte, mit Ausnahme Einer Stimme, bejaht; im Stande der Landgemeinden von 16 Stimmen bejaht, von 6 verneint. D emnächst wird (zur ausschließ⸗ lichen Abstimmung für den Stand der Städte) nachstehende Frage gestel , z eße der Stand der Städte, des Königs Mafestät zu bitten, diejenige Bestimmung der Wahl⸗Verordnung, nach welcher in dem für die Wahlfähigkeit im Stande der Städte erforderlichen Steuer⸗Quantum auch ein Gewerbesteuer⸗Satz enthalten sein muß, egnädigst aufzuheben?“ 8 Th der Städte: Er stimme zwar für Erweiterung der Wahlfähigkeit im Stande der Städte, glaube aber, daß, nachdem man eine Vermehrung der Vertreterzahl beantragt habe, auch die Entrichtung der Gewerbesteuer nicht ganz außer Berücksichtigung bleiben dürfe; er schlage daher als Amendement zu dem vorliegenden Antrage vor, daß in denjenigen Städten, welche mehr als Einen Deputirten zum Landtage schicken, wenigstens Einer SS dem Stande der Gewerbetreibenden angehören müsse. Ein Abgeordneter der Städte: Dieses Amendement scheine ihm überflüssig und für den Haupt⸗Antrag selbst bedenklich; die Wähler im dritten Stande seien 8 8

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nach wie vor Gewerbtreibende, denen man Einsicht und Umsicht genug zutrauen könne, um zu wissen, wen sie zu wählen haben. Nachdem das Amendement wegen Mangels an Unterstützung zurückgezogen, wird die gestellte Frage von dem ganzen Stande der Städte mit Ausnahme von Einer Stimme bejaht und ein Abgeordneter der Städte mit der Redaction der Adresse beauftragt.

Der somit beauftragte Abgeordnete der Städte: Wenn auch der Antrag auf Aufhebung derjeuigen Bestimmung, wodurch die Wahl⸗ fähigkeit durch die Zahlung einer Gewerbesteuer bedingt werde, nicht aus dem Stande der Landgemeinden hervorgegangen sei, und ihm nicht zur Abstimmung habe vorgelegt werden können, so erachte er es doch für wünschenswerth, daß dieser Stand sich darüber ausspreche, ob er dem Antrage beistimme.

Die Mehrheit des Standes der Landgemeinden erhebt sich zustim⸗ mend, worauf der Herr Landtags⸗Marschall erinnert, daß diese Frage nicht Gegenstand eines Beschlusses durch den Stand der Landgemein⸗ den sei, sondern vor die Plenar⸗Versammlung gehöre.

Der Abgeordnete der Städte erläutert, daß es sich nur davon handle, im Protokoll die Ansicht der Majorität des vierten Stande aufzuführen.

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Königsberg, 23. Sept. In der Nacht vom 19ten auf den 20sten ist unser allgemein verehrter Obermarschall Graf zu Dohna Wundlacken verstorben. Heute bringen unsere beiden Zeitungen fol⸗ gende Bekanntmachung von Seiten der Königlichen Regierung:

„Der am 20sten d. in Gott entschlafene Königl. Obermarschall des Königreichs Preußen und Konsistorial-Präsident, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern, des militairischen Eiser⸗ nen Kreuzes und des Kaiserl. russischen St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasfe, Herr Graf Heinrich zu Dohna⸗Wundlacken Excellenz, hat dem unterzeichneten Regierungs⸗Kollegium, bei welchem er seine erste Bil⸗ dung zum Staatsdienst erhalten, nach vielfachen amtlichen Verhält⸗ nissen, zwölf Jahre als Chef-Präsident mit Eifer und Einsicht, als treuester Diener des Königs und des Vaterlandes vorgestanden. Alles Edle, Große und Schöne zog er in den Bereich seines Wissens und Wirkens. Voll von Güte des Herzens und Freundestreue, von durch⸗ aus ehrenwerther Gesinnung, verfolgte er die Gegenstände seiner Thätigkeit mit Ausdauer und Charakterfestigkeit und gab ein nach⸗ ahmungswerthes Beispiel im Wollen und Vollbringen. Das Regie⸗ rungs⸗Kollegium fühlt sich berufen, dem Andenken dieses ihm stets theuer bleibenden, in der Provinz hochverehrten Mannes seine dank bare Erinnerung zu weihen. Das Vaterland, das den Entschlafener

einst in den Reihen seiner ausgezeichneten Kämpfer sah, wird der vo

ihm in einem langjährigen amtlichen Wirken geleisteten segensreichen Dienste stets eingedenk sein.“

Ausland. 8 Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 20. Sept. (A. Z.) Dem Verneh⸗ men nach werden Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oesterreich im Laufe des Herbstes in München eintreffen und einen Theil des Winters hier zubringen. Vieles Aufsehen macht hier ein in der Vorstadt Au gestern erfolgter Selbstmord eines geachteten Beamten daselbst (Landr. E.) Was den Unglücklichen zu diesem Schritt vermocht, ist bis jetzt amtlich nicht hergestellt. Der Zug der Fremden durch unsere Stadt ist immer noch im Zunehmen. Man findet unter ihnen, namentlich unter den Engländern, die kaum noch in einem Jahr in so großer Zahl einsprachen (vor einigen Tagen saßen 42 an der Gasttafel im bayrischen Hof) sehr angesehene und namhafte Männer, wie den Historiker Hallam, den berühmten Missionair Dr. Wilson aus Bombay mit einigen bekehrten Parsis, Herrn Ward, den englischen Abgeordneten zur Regelung des Stader⸗Zolls; Gelegentlich bemerke ich hier, daß nach Ausweis des Kirchenbuch etwa 30 englische Familien ständig in unserer Stadt domiziliren.

Württemberg. Heidenheim, 18. Sept. (Schw. M.) Se. Majestät der König wohnte gestern dem Vormittags⸗Gottesdienst in der hiesigen Stadtkirche an, und ertheilte sodann drei Abordnun gen, des hiesigen Stadtraths, des Gewerbvereins und Handelsstandes und des landwirthschaftlichen Vereins vom Ober⸗Amt Heidenheim, Audienzen. Hierauf fuhr der König nach Königsbronn zu einer Be⸗ sichtigung der dortigen Eisenwerke, von wo er Nachmittags zur Tafel hierher zurückkehrte, zu welcher die Bezirksbeamten abermals die Ehre hatten, geladen zu werden. Abends brachte der hiesige Sängerkranz Sr. Majestät ein Ständchen, das mit einem dreifachen Hoch von der zahlreich versammelten Einwohnerschaft schloß. Heute früh rückten die hier über den gestrigen Rasttag einquartirten Truppen zur Fortsetzun der Kriegsübungen in der Gegend von Aalen aus; Se. Majestät de König folgte denselben vor 8 Uhr, wird aber nach Beendigung der gesammten Manöver morgen Nachmittags noch einmal hier durch kommen, um sofort über Weißenstein, Donzdorf und Göppingen nat Stuttgart zurückzukehren. 5

Hannover. Lüneburg, 20 Sept. (B. H.) Heute Nachmit⸗ tag um 4 Uhr läuteten sämmtliche Glocken und eine Menge Menschen strömten durch die Straßen dem von Harburg kommenden Könige entgegen. Um 1 Uhr Mittags zog ein Regiment braunschweigischer Husaren ein. Man bewunderte ihre Haltung und besonders die Schönheit ihrer Pferde. Stündlich mehrt sich das Leben in der Stadt, in dem Stunden von derselben entlegenen Feldlager und den umliegenden Dörfern. Eine Menge Civilbeamte und Schau⸗ lustige stellen sich bereits ein; sie scheuen sich nicht vor den wirklich unerhört hohen Miethen. Man sagt, daß unter anderen von einem regierenden Herrn ein Haus während der Dauer des Lagers für den Preis von 200 Lddor. gemiethet worden ist, wobei der Eigenthümer desselben später in nicht geringe Verlegenheit gerathen sein soll, als ihm von Seiten der Militair⸗Behörden Einquartierung angesagt wurde. Für eine gewöhnliche Scheune wurden 100 Rthlr. gezahlt, für ein Zimmer an der Straße wurden durchschnittlich 6 bis 8 Ld'or. gefordert. Der beschränkte Raum der Wohnungen nöthigt die höchsten Herrschaften selbst zu großen Einschränkungen. Für den König von Hannover sind im Königl. Schlosse nur drei Appartements eingerichtet. Einiges Miß⸗ vergnügen erregen die Vergünstigungen, deren 8 die fremden egs ladenen Offiziere auf Kosten der Einwohner erfreuen sollen, zumal da ihre Anzahl sich beinahe auf 500 belaufen wird. Man sieht nicht ein, warum die Bürger genöthigt sein sollen, diese Herren gegen eine unver⸗ hältnißmäßig geringe a in Quartier zu nehmen, während sie ihre Wohnungen zu hohen Preisen an Fremde vermiethen können. Trotz des beschränkten Raumes hat man doch für große Mundvorräthe Sorge getragen. Ganze Viehheerden ziehen durch die Stadt, deren holperiges Steinpflaster man durch aufgefahrenen Sand einigermaßen zu verbessern sucht. Besonders glänzend ist das alte Rathhaus 88 ausgeputzt; es ist weiß und gelb angestrichen, statt wie früher, roth un weiß. Auch die Baracken, Brückengeländer, Wachthäuser ꝛc. sind mit Bän⸗ dern von denselben Farben bemalt. Eine Beschreibung der verschiedenen Sehenswürdigkeiten des Rathhauses ist hier erschienen. Der Verfas⸗ ser ist der Kamerarius F. W. Albers. Zu den Hofschauspielern aus

Hannover gesellen sich noch die der braunschweiger Bühne. „Im La⸗ ger wird ein großes Magazin für Gold⸗ und Silber⸗Bijouterieen errichtet; für eine Kunstreiter⸗Gesellschaft von 50 Menschen und eben so vielen Pferden wird ein Cirkus erbaut werden. Ein Atelier für Lichtbilder ist ebenfalls angekündigt; die Portraits werden für 2 Rthlr. ausgeboten. Eine Verordnung der Polizei legt jedem Bürger die Verpflichtung auf, binnen 12 Stunden von jedem angekommenen Gast Anzeige zu machen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 22. Sept. (Schw. Z.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog verlassen morgen früh Schwerin,

um Sich nach dem Lager bei Lüneburg zu begeben.

Russland und Polen. Warschau, 21. Sept. Gestern Nachmittag um 4 Uhr traf Se. Majestät der Kaiser hier ein und stieg im Palast Lazienki ab, wo der Feldmarschall Fürst von Warschau und die Generalität der Ankunft des Monarchen harrten. Abends war die Hauptstadt erleuch⸗ tet, und Einwohner aus allen Ständen füllten die Straßen. Im Gefolge Seiner Majestät besindet sich der General⸗Adjutant Graf ö. Kaiserl. österreichische Gesandte am russischen Hofe Graf Fiquelmont, kam gestern von St. Petersburg hier au.

Frankreich.

Paris, 20. Sept. Man scheint in den bestunterrichteten diplomati⸗ schen Cirkeln jetzt nicht mehr zu glauben, daß der Prinz von Syrakus, als er nach Paris kam, mit einer auf Spanien und Don Carlos bezüglichen Mission beauftragt gewesen sei. Seine Reise soll dagegen mit zwei an⸗ deren wichtigen Fragen in Verbindung stehen, und wenn er zu Gun⸗ sten des Don Carlos sich ausgesprochen hat, so wäre dies nur bei⸗ läufig geschehen. Von jenen beiden Fragen, über welche er sich zu besprechen hatte, soll die erste gewisse Familien⸗Angelegenheiten be⸗ treffen, um deretwillen Madame Adelaide eine Reise nach Neapel an⸗ zutreten willens gewesen, die sie nur wegen ihres geschwächten Gesund⸗ heits⸗Zustandes unterlassen. Die zweite Frage beträfe den Entwurf eines Handels⸗Traktats, den der König von Neapel der französischen Re⸗ gierung vorschlägt. Die Reise des Prinzen von Syrakus sollte sich anfänglich nur auf 14 Tage beschränken, aber die Anwesenheit der Königin Victoria in Eu hat das Ministerium abgehalten, sich mit den von dem neapolitanischen Prinzen vorgelegten Fragen zu beschäftigen; es scheint nun, als ob die Unterhandlungen seit einigen Tagen mit der größten Thätigkeit fortgesetzt würden, und man zweifelt nicht, daß die Regierung auf die Vorschläge des Königs von Neapel einge⸗ hen werde.

Der Moniteur enthält einen vom 16. d. datirten Bericht des Marine⸗Ministers an den König über die finanzielle Lage des Departe ments der Marine und der Kolonieen. Der Minister läßt darin vor⸗ aussehen, daß die Deputirten⸗Kammer in der nächsten Session um eine ansehnliche Vermehrung des Budgets dieses Departements an⸗ gegangen werden wird. Er sagt unter Anderem, er habe wahrge⸗ nommen, daß außer den Bewilligungen des für 1843. votirten Bud⸗ gets bedeutende Verausgabungen auf diesem Dienstjahre lasteten, die durch keinen Kredit gedeckt seien. Ferner erklärt Baron Mackau, er könne in keinem Fall eine Verminderung der Zahl der gegenwär⸗ tig bewaffneten Kriegsschiffe beantragen; er betrachte deren Beibe⸗ haltung und vollständige Ausrüstung als eine nothwendige Bedingung für die Entwickelung der in diesen letzten Zeiten gemachten Fortschritte, um das Land in den Besitz einer wahrhaften Seemacht zu setzen; namentlich lege er einen sehr großen Werth auf die ungeschmälerte Beibehaltung der im mittelländischen Meere verwendeten Flottentheile. Den Mehrbetrag der Ausgaben für 1843 berechnet der Marine⸗Mini⸗ ster auf etwa 15 bis 16 Millionen Franken. Für die Mission nach China sind 5 Schiffe (2 Fregatten und 3 Korvetten) bestimmt; 2 der⸗ selben befinden sich bereits in den indischen Meeren. Der Bericht des Ministers ist vom Könige genehmigt worden.

m Paris, 20. Sept. Man spricht, wie gesagt, seit einigen Tagen viel davon, Herr Olozaga werde nach Paris kommen, um die Intervention Frankreichs zur endlichen Pacification Spaniens zu er⸗ bitten. Der Heraldo, der wegen seiner Verbindungen mit der ge⸗ genwärtigen Regierung von Madrid gut unterrichtet sein kann, be⸗ kämpft dergleichen Gerüchte, als von der Partei des Infanten Don Francisco aus gehässigen Absichten erdichtet. Wenige Betrachtungen werden die Unwahrscheinlichkeit, um nicht zu sagen Unmöglichkeit, einer Intervention Frankreichs in Spanien darthun. Wenn man nur den Quadrupel⸗Allianz⸗Vertrag vom 22. April 1834 und die dazu gehörenden Zusatz⸗Artikel vom 18. August des nämlichen Jahres zur Hand nimmt, so ersieht man sogleich, daß in Folge der⸗ selben der französischen Regierung jede ausschließende Intervention zur Herstellung der Ruhe in Spanien untersagt ist. Schon in der Einleitung des Vertrags vom 22. April 1834 wird gesagt: „Ces deux derniers princes (die beiden Könige von England und Frank reich) considérant l'intérèt qu'ils doivent toujours prendre à la süreté de la monarchie espagnole, et animés du plus ardent désir de contribuer à Pétablissement de la paix, tant pé- ninsulaire qu'européenne . . . .. ont consentt d'agir comme parties dans le traité susdit.“ Wenn aus dieser Stelle der Schluß gezogen werden kann, daß Frankreich und England das Recht haben, in die inneren Angelegenheiten Spaniens zu interveni⸗ ren, so oft der Thron der Königin Isabella und die Ruhe der pyre⸗ näischen Halbinsel ernstlich gefährdet ist, so folgt dagegen aus den Artikeln 3 und 4 des Vertrages, daß sie nur gemeinschaftlich inter⸗ veniren können. Artikel 3 lautet: „S. M. le Roi de a Grande Brétagne s'engagé a coo p 6 rer, en employant une force na-— vale pour seconder les opérations et déterminations nécessaires T'après le présent traité.“

Der Artikel 4 ist noch klarer: „Dans le cas, la coo pé- ration de la France serait jugée nécessaire par les hautes varties contractantes, S. M. le Roi des Français s'engage 8 faire tous ce que lui et ses très-augustes v déterminerontd'un vcommun accord.“ Woraus gefolgert werden muß, daß Frankreich sich jeder Intervention in Spanien zu enthalten hat, die nicht vorläufig mit Großbritanien verabredet und ermittelt worden ist.

Die nämlichen Bestimmungen sind in der Zusatz⸗Convention vom 18. August 1834 Art. 1 und 2 wiederholt worden. D

Aug 2 . . Da es nun faktisch ist, daß das Interventions⸗Recht in Spanien unserem Hofe nur in Folge der beiden angeführten Verträge zusteht, so darf die spanische Regierung nur dann die Hülfe Frankreichs anrufen, wenn sie gleichzeitig mit einem solchen Anliegen sich an den Hof von St James gewendet hat. Daß Großbritanien die Nothwendigkeit der fraglichen Intervention nicht würde zugeben wollen ist iche 8 i. zweifeln, wenn man die letzten Ereignisse in Spanien 68 1ih b⸗ befolgte Politik unserer Regierung und des Hofes v heNneies Fasht auch nur ganz oberflächlich prüft. XX““ 1 auch, der Zustand Catalonien's wäre weit bedenklicher,

zer wirklich ist, so darf man doch bezweifeln, daß dies für Ludwi Philip ein hinreichender Grund sei, mit bewaffneter Peafe aag wsg en zu wollen. Aus welchem Grunde zog sich im Jahre 1836 das

111u“ 1“ Kabinet vom 12. Februar zurück? War es nicht etwa, weil Herr Thiers, damaliger Minister der auswärtigen Angelegenheiten, die In⸗ tervention in Spanien begehrte, welche Ludwig Philipp unter keiner Bedingung zugeben mochte? Und wie weit gefährlicher war damals die Lage Spaniens, da der Prätendent auf dem Punkte stand, Ma⸗ drid einzunehmen, unter dessen Mauern er bereits sein Haupt⸗Quartier aufgeschlagen hatte. Und als im Jahre 1840 Espartero der Königin Marie Christine die Regentschaft entriß, sollte man nicht denken, daß das Kabinet der Tuilerieen einen geschickteren Vorwand vention in Spanien gefunden hätte, als gegenwärtig?

Srossbritanien und Irland. 8 11 öö555 ö“

London, 20. Sept. Die jetzige Zeit ist arm an politischen Neuig⸗ keiten, und die Blätter haben Noth, ihre Spalten auszufüllen. Die Reisen der Königin nach Frankreich und Belgien müssen dazu noch immer den Hauptstoff liefern, und selbst den leitenden Artikeln der verschie⸗ denen Partei⸗Organe in ihren politischen Raisonnements zu Hülfe kommen. Während die Tory⸗Blätter sich zu solchen Ministern Glück wünschen, die eine Zusammenkunft der Königin mit Ludwig Philipp möglich machen konnten, und die Times in ihrem Triumph über die Whigs ausruft: „O welch ein großer Mann (Lord Aberdeen) der wirklich nach Frankreich gegangen ist, und mit Ludwig Philipp sich die Hand gereicht hat!“ ist die Morning Chroniele weit ent⸗ fernt, diese Größe anzuerkennen, und folgert vermittelst einer etwas sonderbaren Logik aus der enthusiastischen Bewillkommnung der Kö⸗ nigin eine Erniedrigung Englands, die sie den Ministern Schuld giebt. Der ministerielle Standard legt sich heute ins Mittel und will von einem Streite darüber nichts wissen. „Die Königin“, sagt er, „geht ihrem Vergnügen nach, und während sie das thut, nützt sie ihrem Volke nicht durch Negociationen oder In⸗ triguen oder andere unwürdige Künste, sondern dadurch, daß sie sich und ihr Volk der Welt so zeigt, wie sie sind. Möge sie lange noch leben, und sich solcher Vergnügungen freuen, um solche Dienste zu leisten.“ Ueber die inneren Zustände des Landes bringen die Blätter nichts Neues von Bedeutung. In Wales dauern die Ruhestörungen fort und viele Gutsbesitzer, deren Leben nicht mehr vor den Angriffen der hochbesteuerten Landleute sicher ist, ver⸗ lassen die Provinz. Die Regierung richtet mit den Truppen nichts aus und erwartet die Herstellung der Ordnung nur von einer Reform der Grafschaftsmagistrate, deren schreiende Mißbräuche ihrer Gewalt sie aus den mannichfachen Berichten, welche über den Aufstand veröffentlicht wurden, kennen zu lernen Gelegenheit gehabt hat. Denn die bisherige Unbekanntschaft mit diesem Lande und den dortigen Verhältnissen, deren Ursache in der dem Eng⸗ länder völlig fremden Sprache der Walliser zu suchen ist, hinderte das Erkennen der unverantwortlichen Mißbräuche der Lokal⸗Behörden und demnächst ein sofortiges kräftiges Einschreiten der Regierung. Uebrigens ist das Uebel, wie wir schon früher erklärt haben, nur lokaler Natur, und ohne politische Bedeutung, was sich am deut⸗ lichsten aus seinem Verbleiben auf dem ursprünglichen Schauplatze zeigt; die Besorgnisse von einer Ausdehnung des Aufstandes auf die benachbarten manchen Gährungsstoff der Unzufriedenheit enthaltenden Fabrik⸗Distrikte sind nicht gerechtfertigt. In Irland zeigen sich, wie zu erwarten stand, die Vorboten zu blutigen Auftritten. Die Bauern und Pächter sind mit ihrem Pachtzins im Rückstande und die Gutsherren haben das noch auf dem Felde stehende Korn der⸗ selben mit Beschlag belegt. Jene aber mähen es heimlich zur Nacht⸗ zeit ab und bringen das Gewonnene in Sicherheit. Einzelne Colli⸗ sionen haben bereits stattgefunden, und wenn der Unfug fortdauert, werden Widerstand und Gewalthaten wachsen. Es hängen diese Ereignisse mit der Repeal⸗Agttation genau zusammen, und man braucht sich nur des Umstandes zu erinnern, daß noch vor kurzer Zeit die Repeal⸗Rente wöchentlich beinahe 2000 Pfd. betrug, um diesen Zu⸗ sammenhang sich zu erklären. Diejenigen, welche an O' Connell jene enorme Steuer zahlten, waren dem größten Theile nach diese Pächter, und was sie zahlten, war die Grundrente, welche sie jetzt ihren Guts⸗ herren schulden. Die Armuth in Irland ist zu groß, als daß es der Bevölkerung möglich wäre, zu gleicher Zeit Repealsteuer und Grund⸗ zins aufzubringen, und der eine Ausweg war nur denkbar, daß sie dem Grundherrn entzogen, was sie der Repeal zuwandten. Das Recht des Ersteren, den zahlungsunfähigen Pächter aus seinem Besitz⸗ thum zu treiben, ist nach dem jetzigen Gesetze zwar unbestreitbar, aber die wirkliche Praxis dieses Rechts hat in Irland seine besonderen Schwierigkeiten; das Volk weiß sehr wohl, daß es auf ein aus der Gewohnheit entstandenes Gesetz, welchem es immer widerstrebte, basirt ist und jenen traditionellen Krieg zwischen Besitzer und Pächter seit Jahrhunderten unterhalten hat, und es ist unmöglich, diesem Rechte gegenüber einer Bevölkerung von Millionen, die dagegen ankämpft, Geltung zu verschaffen. Die nächste Zukunft wird es zeigen, ob die Kollisionen zwischen beiden Theilen auf einzelne Fälle be⸗ schränkt bleiben; werden sie allgemeiner, so dürfte die Repeal⸗Agita⸗ tion in einen allgemeinen Krieg der Bauern gegen die Grundherren ausgehen und die wiederholte Eroberung des Landes durch Waffen⸗ gewalt nöthig machen. Das ist die kritische Seite der Agitation in Irland, welche Gefahren aufdeckt, die durch Sir R. Peel's unthätige Politik nicht beseitigt werden. Die Folge dieser Politik bleibt zwar immer ein Aufhören der Repeal⸗Bewegung, aber wie dies Aufhören bewirkt wird, ist dem englischen Volke nicht gleichgültig, das durch eine zehnjährige Whig⸗Verwaltung gelernt hat, daß Irland auch ohne Zwangs⸗Maßregeln zu regieren ist.

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Antwerpen, 20. Sept. Heute früh um 10 Uhr besuchten Ihre Majestäten die Königin von England, der König und die Kö⸗ nigin der Belgier, der Prinz Albrecht, die Großherzogin Anna Feo⸗ dorowna mit ihrem Gefolge, nebst dem Baron und der Baronin van der Capellen und Sir Edward Disbrowe, die Gemälde⸗Ausstellung und das Museum älterer Bildwerke. Ihre Majestäten wurden bei ihrem Gange durch die Säle der Ausstellung von Herrn Wappers, Direktor der Königlichen Akademie, so wie von den Herren Verdussen und Moons, begleitet. Sie verweilten vor einer großen Anzahl von Gemälden, welche die Ausstellung schmückten, und richteten schmeichel⸗ hafte Worte an die Herren de Kayser, Leys, Dyckmans, de Braeke⸗ leer, van Regemorter und Kremer, welche die Ehre hatten, vorgestellt zu werden, und die den erhabenen Besuch in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des für die Ausstellung bestehenden Comité''s begleiteten. Ihre Majestäten wünschten den Künstlern Glück zu dem Talente, das sie in ihren Werken offenbart, und bewunderten vorzugsweise den „Raphael“ und den „Tasso“ von de Kayser, den „Jahrmarkt“ von Leys, das „Innere einer Küche“ von Braekeleer, von welchem letzteren der König sagte, daß es, wie Alles, was der Pinsel dieses Künstlers schaffe, durch naive Wahrheit und Treue sich auszeichne, ferner die „junge Stickerin“ und die „alte Näherin“ von Dyckmans, welche, wie Se. Majestät bemerkte, an die gute alte Schule erinnern. Das Gemälde „Peter der Große in Saardam“ von Wappers fesselte lange Zeit die Aufmerksamkeit der hohen Gäste, die dem Meister über dieses sein letztes Werk viel Schmeichelhaftes sagten. Die „Jane Shore“ von Briard erregte das besondere Interesse der Köni⸗ gin Victoria; sie betrachtete dies Gemälde lange Zeit und machte auch den Prinzen Albrecht darauf aufmerksam. Die „Prospekte“ von

Jacobs⸗Jacobs, die „Viehstücke“ von Robbe, der von

Slingeneyer, die „junge Römerin“ von Wanters, der „Page“ von Buschman, der „Winter“ von Schelfout, das „Innere der Kirche St. Jacques“ von Genisson, die Gemälde von Block, das schöne Marinebild von Lepoittevin, das „Angelus“ von Jacquard, die Fruchtstücke von Van Oß, die „jungen Mädchen auf dem Seile tan⸗ zend“ von Verheyden, eine Landschaft von Vervier, ein Wasserfall und eine Landschaft von Achenbach, eine Kirche von Bosboom aus dem Haag, die „Episode aus dem Leben Pipin's“ von Verlat und viele andere Bil⸗ der, die alle hier anzuführen zu weitläuftig sein würde, waren Gegenstand der Lobes⸗Erhebungen Ihrer Majestäten. In dem letzten Saal an⸗ gekommen, wo der König eine Landschaft von Koekkoek betrachtete, agte die Königin Victoria Herrn Wappers: „Haben Sie nichts von 1E dieser beeilte sich, der Köͤnigin das schöne Bild Gäste mit 69 er . Campagna“ zu zeigen, welches die hohen aas ieen Interesse betrachteten. In dem Saal für d S.es ommen, sprachen Ihre Mäajestäten ihre Zufrie⸗ wohlwollende Wefrte ec von de Cuyper aus und richteten einige Ihe an den Künstler, der ihnen vorgestellt wurde. Königin der Belgier hatte die Gnade, sich nach F7... zu erkundigen, die Königin Victoria führt, der Ge 10n se das, von Madame Wappers herbeige⸗ Majesäten be 8 tans 8 zärtlichsten Liebkosungen wurde. Ihre Meistege ben sich hierauf in diejenigen Säle des Museums, oG rstücke von Rubens, van Dyck, Purbus, Otto Venius, Quintin Messis die Bewunderung der hohen Herrschaften E’“; begaben sich sämmtliche hohe Herrschaften nach der

erch IT“ sie das Grabmal von Rubens und die Ge⸗ mälde dieses großen Meisters in Augenschein nahmen. Von da kehr⸗ ten sie nach dem Schlosse zurück, auf dem Wege dahin von dem Nah des Volkes begrüßt. Die Abreise Ihrer Majestät der Königin von England war anfänglich auf 3 Uhr festgesetzt worden, aber man vernahm bald, daß sie um 12 ½ Uhr stattfinden werde. Um diese 11“ sich Ihre Majestäten, der Prinz Albrecht und die Großfürstin Anna, so wie die Personen ihres Gefolges nach dem Quai, an welchem die Königliche Nacht lag. Lord Adolfus Fitz⸗ Clarence, Kommandant der Flottille, befand sich am Bord der König⸗ lichen Jacht; er trug die große Uniform und das Band des Guel⸗ phen⸗Ordens. Die Offiziere des Schiffes umgaben ihn. Zwei Fähnriche erster Klasse standen an der Uebergangsbrücke. Sämmtliche hohe Herrschaften bestiegen die Jacht und wurden daselbst von dem Lord Fitz⸗Clarence und seinen Offizieren empfangen. Der englische Gesandte, Sir H. Seymour, der die Königin bis an die Brücke des Schiffes begleitete, hatte die Ehre, derselben vor ihrer Abreise die Gefühle seiner Ehrfurcht aussprechen zu dürfen. Bald darauf ward das Signal zur Ab⸗ fahrt gegeben, der Dampf quoll aus dem Schornstein, die Matrosen legten Hand an und das Schiff setzte sich in Bewegung. Ein letzter Ruf der an dem Ufer versammelten zahlreichen Menge erscholl, die Geschütze donnerten und die YNacht gewann die Mitte des Stromes, indem sie vor den Fahrzeugen der Escadre und den dort ankernden Schiffen vorübersauste. Die Königliche Standarte wehte von einem der Masten der YNacht, von dem anderen die belgische Flagge. Der König und die Königin begleiteten die Königin Victoria bis Liefkenshoeck; sie wurden von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und dem Ober⸗Stallmeister begleitet. Um 3 ½ Uhr kehrten Ihre Majestäten auf dem Schiffe „Prinzessin Charlotte“ nach Antwerpen zurück. Der Gouverneur, der Bürgermeister und andere Autoritäten waren bei der Ausschiffung gegenwärtig. Ihre Majestäten wurden mit dem Rufe: „Es lebe der König! Es lebe die Königin!“ empfangen. Die Abreise Ihrer Majestäten nach Brüssel fand um 5 Uhr statt; sie wurden auf dem dortigen Bahnhofe wiederum mit Enthusiasmus empfangen und kehrten von da nach Laeken zurück.

Der Moniteur Belge schließt seine Berichte über den Besuch der Königin Victoria mit folgenden Worten: „So endeten die schö⸗ nen Feste, woran fünf Städte auf eine würdige Weise Theil nahmen, und welche von allen Theilen des Reiches Zuschauer herbeigezogen hatten. Der Besuch der Königin Victoria ist ein Exeigniß und wird einen dauernden Eindruck hinterlassen; er wird in der Geschichte un⸗ seres Landes verzeichnet werden und die Aufmerksamkeit Europa's auf Belgien richten. Die Königliche Höflichkeit einer erhabenen Souve⸗ rainin haben wir mit einem Empfange voll Enthusiasmus und ehren⸗ werther Herzlichkeit erwiedert; wir haben unsere Pflicht erfülltt, und es bleibt uns nur noch übrig, dem Könige und seiner geliebten Ge⸗ mahlin unseren Dank dafür darzubringen, daß sie uns die Ehre eines solchen Besuches verschafften. Auch das ist eine Pflicht, welche Belgien mit Freuden erfüllt.“

Ipyanien. Paris, 20. Sept. Telegraphische Depeschen aus Spanien:

I. Perpignan, 17. Sept. Am 15ten hat die Junta auf die Reclamation des französischen Konsuls in Betreff des Matrosen, der in der Schaluppe des „Meleagre“ verwundet wurde, als diese Wasser einzunehmen kam, geantwortet, daß der Posten des Seethors vor Gericht gestellt werden solle, und daß der Kommandant des Forts Atarazanas und der des Seethors verboten hätten, auf ein unbe⸗ waffnetes Individuum zu schießen.

II. Bayonne, 18. Sept. Die Wahlen haben in Madrid am 15ten begonnen. Die Opposition hatte von den 12 Büreaus 7 für sich. Die Total⸗Summe der am ersten Tage abgegebenen Stimmen ist jedoch zu Gunsten der parlamentarischen Partei ausgefallen. Madrid war am 16ten ruhig. Nach den neuesten Berichten aus den übrigen Provinzen war Alles vollkommen ruhig, ausgenommen in Catalonien.

5 Madrid, 12. Sept. Unsere Nachrichten von Barcelona gehen bis zum 7ten Abends. Man giebt sich hier der Hoffnung hin, daß der dort stattfindende Kampf einen den Freunden der gesetzmäßi⸗ gen Ordnung günstigen Ausgang nehmen werde.

Dieselben Alkalden von Barcelona, Degollada, Castasis u. s. w., welche an der Spitze der Junta von 1841 standen, deren Erzesse der damalige Regent nicht nur ungestraft ließ, sondern für verdienstliche pa⸗ triotische Handlungen erklärt wurden, stellten vor vierzehn Tagen sich hier ein, um mit der Regierung über die Errichtung der Central⸗Junta zu un⸗ terhandeln. Sie beriefen sich dabei auf das Versprechen, welches der Gene⸗ ral Serrano bei seiner Anwesenheit in Barcelona gegeben hätte. Dieser erklärte, durch eine von ihm unter anderen Umständen gegebene Zu- sage könnten die übrigen Minister nicht gebunden sein; er würde an den Berathschlagungen über die Einsetzung der Central⸗Junta nicht Theil nehmen, und seine Entlassung einreichen, falls die übrigen Mi⸗ nister das von ihm gegebene Wort für bindend hielten. Diese wiesen jedoch das Anmuthen der Deputirten der Junta von Barcelona als unzulässig zurück, und erklärten, daß sie die Entlassung des Kriegs⸗ Ministers nicht annehmen könnten. Darauf begaben sich die v n ten Deputirten nach Barcelona zurück. Vorher hatten fie

28. 4 882 verbündeten Francts hier mit den Ayacuchos und den jetzt mit ihnen ve men Auf⸗

8 A 2 des allgemeine! quisten darüber verständigt, daß das Zeichen un verschiedenen standes in Barcelona gegeben, und dieser aas Si- solle. Einige anderen Punkten der Halbinsel 89 damit das Gesindel Baarschaften wurden den Deputirten mitgegebem⸗

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