Seitdem ist im Schooße der demokratischen Partei ein wichtiges Ereigniß eingetreten: der Staat New⸗Jork hat in offizieller Weise das Gewicht seines Votums in die Wagschale gelegt, wo die Geschicke
der beiden mit einander rivalisirenden Bewerber um die Präsident⸗ schaft abgewogen werden, und, wie man allgemein vorausgesehen hatte, die Demokraten dieses Staates haben sich für Herrn van Buren ent⸗ schieden. Indeß hat diese Manifestation doch nur einen provisorischen Charakter, sie ist gewissermaßen eine von der großen Wahlstrategie ganz unabhängige Bewegung. In Mitte der Zänkereien, die sich in den Reihen der Partei erhoben haben, waren die Chefs der Demo⸗ kratie im Staate New⸗York der Meinung, daß es drin⸗ gend nöthig sei, eine Entscheidung zu treffen, und sie haben am 5. September eine Convention nach Syrakus zusammen⸗ berufen, die aus eben so vielen Mitgliedern zusammengesetzt ist, als die Legislatur des Staates Abgeordnete zählt, nämlich aus 125; alle wurden nach Distrikten gewählt. Diese Wahlformalität ist von Bedeutung, denn durch sie hat die Versammlung von Syrakus klar dargethan, welches die Wendung der Dinge bei der im Mai 1844 abzuhaltenden Versammlung zu Baltimore sein würde, wenn die Abgeordneten je nach Distrikten gewählt würden. Von 126 er⸗ wählten Abgeordneten hatten 124 zu Syrakus sich eingefunden. Der Kampf zwischen den beiden Parteien entspann sich gleich anfangs, als die Frage der Wahl eines Präsidenten sich darbot; das Resultat der Abstimmung hat 79 Stimmen zu Gunsten des Herrn William L. Marcy ergeben, in welchem sich die Partei des Herrn van Buren personifizirte, und 40 für Herrn Samuel Young, der, ohne gerade offiziell die Partei Calhoun's zu vertreten, die Stimmen aller der⸗ jenigen erlangt hat, welche die Kandidatur des Herrn van Buren zurückweisen, und die, wenn sie keine andere Alternative haben wür den, Herrn Calhoun ihm vorziehen würden. Für jetzt aber sind diese beiden die einzigen anerkannten Kandidaten der demokratischen Partei, und folglich giebt die Vertheilung der Stimmen zu Syrakus den Maßstab der respektiven Kräfte des einen wie des anderen im Staate New. York. Und diese Vertheilung hatte ganz in der Weise statt, die ich schon früher angedeutet zu haben glaube; zwei Drittheile der Stimmen nämlich erklärten sich für Herrn van Buren, und nur ein Drittheil für Herrn Calhoun. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde diese Vertheilung bei der Versammlung zu Baltimore sich wiederho⸗ len, wenn dort, wie zu Syrakus, die Abgeordneten aus der Wahl nach Distrikten hervorgehen würden; nur die Ziffern würden sich än⸗ dern, da die Zahl der Voten von 126 auf 30 herabsinken würde; um das Resultat ganz klar zu machen, läßt es sich dahin zusammen⸗ fassen, daß Herr Calhoun in diesem Staate bei der Wahl der Ab⸗ geordneten nach Distrikten 12 Stimmen erlangen würde, bei der Ge⸗
sammtwahl aber gar keine.
Der Zweck der Versammlung war, einen Beschluß über die Neuerungen zu fassen, welche die Calhounisten in den Wahl⸗Forma⸗- litäten einführen wollen. Es wurden deshalb Resolutionen abgefaßt und angenommen, in welchen die Mehrheit der Versammlung energisch das Prinzip der Wahl nach Distrikten zurückwies. Die Argumente, auf welche man die Verwerfung dieser Wahlart gestützt hat, waren von zweierlei Art: vor Allem, sagte man, würden dadurch die Kräfte der demokratischen Partei geschwächt, indem man sie zersplittern und allen kleinlichen Lokalitäts⸗Interessen freien Spielraum ließe; ferner würde man auf solche Weise nach zwei entgegengesetzten Systemen bei der Wahl des Kandidaten für die Präsidentschaft und bei der Wahl des Präsidenten selbst verfahren, während doch diese beiden Wahlen im Prinzip ideutisch sind, da die erstere nur das Vorspiel zu der zweiten ist. Kraft der Föderalverfassung geschieht die Wahl des Präsidenten in den Staaten durch das Votum von eben so viel Ab⸗
Bekanntmachungen.
[1636] VPeiannimachung
den öffentlichen Verkauf der Herrschaft
Camnitz betreffend.
Die im Conitzer Kreise, Regierungs⸗Departement Marienwerder, gelegene, der Königlichen Offizier⸗Witt⸗ wen⸗Kasse in Berlin eigenthümlich zugehörige adliche 1 Guts⸗Herrschaft Camnitz soll im Auftrage des König⸗ 4) lichen Kriegs⸗Ministerii im Wege der öffentlichen Ver- steigerung an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Gegenstände der zu veräußernden Realitäten bestehen:
1) in einem bis zum 1. Juni künftigen Jahres ver⸗ pachteten Vorwerk mit einem separirten Areal von 1709 Morgen 138 Ruthen, wovon a) an Hof⸗ und Baustellen 11 Mg. 119 R.
an Gärten 20 12 an Ackerland 1100 ⸗ 128 ar W ö90 an Weide. 15 ) an Unland 8143 Von der Gesammt⸗Ackerfläche von 1100 Morg. R. gehören 457 Morg. 8 QR. zur IIlten Klasse, 314 89 en 329 „ 81 ⸗ ist Zjähriges Roggenland. Von den 172 Morg. 50 ◻R. Wiesen sind 164 Morg. 82 R. Sevparatwiesen, “ Feldwiesen.
Die Weide ist einschließlich der Waldweide, jedoch
usschließlich des Weide⸗Terrains im Revier Prust,
8 der in diesem Jahre erfolgten Veranschlagung des
uts auf einige Funfzig Haupt Großvieh und über
900 Schafe berechnet.
Mit dem Besitze des Guts sind ferner an baaren D
Gefällen verbunden:
Thlr. Sgr. Pf. 13886 8 10 an Grundzins von den erbzins⸗
— S en Grundstücken der bäuer⸗
dhnn wimhe, Mühlen, Krüge und
Uüegenen Van in der Herrschaft
Prust, Ba Fewib⸗
Bagnitz und Kl. Klonia,
— an Natural⸗Leist ve, stungen in Gelde
234 23 2 Dienstablösungs 47 29 — an durchschnaene. Laudemialrente,
in Sa. 1874 8 — jäͤhrlich.
2) in zwei Mühlen (nämlich der Camni Motilla⸗Mühle), welche zu Eennsrezim vnder 5 hen und deren Leistungen unter den vorbezeichneten baagren Gefällen mitbegriffen sind. 8
Außer den vorstehenden Leistungen ist der Besitzer de
Camnitzer Mühle noch verpflichtet: jährlich 40 Stück Blöcke gegen eine Entschädigung von 2 Sgr. pro Block zu schneiden, “ und das erforderliche Brod⸗ und Grüzkorn, so wie das Malz für Brauerei und Brennerei, der Herr⸗ sscchaft frei zu mahlen resp. zu schroten.
Grünfelde;
Gr. Klonia; gegen Gostoczyn. Die Forst liegt und bietet daher;
205 25
berechneter
tober cr. ab
sichtigt werden.
1. Oktober c. werden.
I
H
All gemeiner
geordneten, als jeder Staat Senatoren und Repräsentanten im Kon⸗ gresse zäühlt. Die Art, wie diese Abgeordneten erwählt werden sollen, ist allerdings den einzelnen Legislaturen überlassen worden, zu bestimmen; allein alle Legislaturen, ohne auch nur eine einzige Aus⸗ nahme, haben für diese Ernennung die Gesammtabstimmung festge⸗ stellt. Warum also, sagen die Freunde des Herrn van Buren, soll bei der Wahl der demokratischen Delegirten zu dem Konvente von Baltimore anders verfahren werden, da doch diese Abgeordneten keine andere Aufgabe haben, als im Schoße der Partei die Interessen und Wünsche der demokratischen Majorität noch vor der definitiven Wahl des Präsidenten geltend zu machen, wie die, kraft der Consti⸗ tution für diese letztere Wahl ernannten demokratischen Wähler, keine andere Mission haben, als die Wünsche und Interessen der ganzen Partei im Schooße des Wahlkörpers der Union geltend zu machen.
Diese Argumentation ist allerdings nicht ohne Gewicht, aber sie ist doch nicht stark genug, die wohlbegründeten Einwürfe umzustürzen, welche die Anhänger des Herrn Calhoun der Gesammt⸗Abstimmung entgegensetzen. Man kann nicht leugnen, daß wenn diese Wahlart aufrecht erhalten wird, das Votum des Staates New⸗York bei der Versammlung zu Baltimore eine Lüge sein wird, da dieses Votum durch die Mehrheit von 36 Abgeordneten ausgedrückt, erklären wird, daß in diesem Staate alle demokratischen Wähler die Kandidatur des Herrn van Buren wollen, während es gewiß ist, und dies geht sogar aus den Protokollen der Versammlung von Syrakus hervor, daß nahe an einem Drittheile dieser Wähler zu Gunsten des Herrn Calhoun sind.
Man hat sich zu Syrakus nicht darauf beschränkt, die Wahl nach Distrikten zu verdammen, man schritt so zu sagen ohne weiteres zu der Gesammtwahl, indem man die 36 Kandidaten zu der Versamm⸗ lung von Baltimore bezeichnete, auf welche die Stimmen der ganzen Demokratie des Staates sich vereinigen sollen, und dies ohne abzu⸗ warten, bis unter den anderen Gliedern der Union eine Entscheidung, hinsichtlich der Forderungen des Herrn Calhoun, getroffen wäre. Diese Forderungen sind demnach von der demokratischen Mehrheit dieses Staates definitiv zurückgewiesen. Da sie nun im Gegentheile von Süd⸗Carolina definitiv angenommen sind, so ist der Krieg zwischen der Demokratie beider Staaten erklärt. Und jetzt, wo zwei⸗ Fahnen feier⸗ lich aufgepflanzt sind, werden die inneren Spaltungen der Partei, die sich bis jetzt nur in Journal⸗Zänkereien zu erkennen gegeben haben, zu einer Art bürgerlichen Krieges sich umwandeln; es werden sich zwei Lager bilden; die Demokraten der verschiedenen Staaten werden allmälig sich entweder unter das Banner von New⸗York, oder unter das von Süd⸗Carolina reihen.
Ch
1
Hong⸗Kong, 1. Aug. Die gestern mitgetheilte Proclama⸗ tion des britischen Bevollmächtigten, Sir Henry vöö welche den Unterthanen der englischen Krone die endliche Abschließung eines vortheilhaften Handels⸗Vertrages mit China bekannt machte, ist zu⸗ gleich mit einer Proclamation des chinesischen Ober⸗Kommissarius Ke⸗Ing veröffentlicht worden. Die letztere enthält die näheren Be⸗ stimmungen über die Theilnahme der Uüesceg Nationen an dem Han⸗ del mit China und lautet vollständig wie folgt: b ir E b issarius, Ke⸗Kinig, General⸗Gouver⸗
Ke⸗Ing, Kaiserlicher Ober Kommik . 77* - 8 de Pr 9— 92 neur, und Tsching, Gouverneur, machen folgende Proclamation zur Nach
ric Nachachtung bekannt. “ richt Nachachengnung der Feindseligkeiten von Seiten der Engländer im vorigen Jahre unser erhabener Souverain denselben die Befugniß ertheilt hat, in Canton und in vier anderen Häfen Handel zu treiben und den die⸗ serhalb abgeschlossenen Vertrag zu sanctioniren geneigt gewesen ist d die Ratificationen dieses Vertrags jetzt ausgewechselt sind; da man beiderseits
n a.
, “ .
bestimmte Handels⸗Verordnungen beschlossen und einen )Zoll⸗Tarif festgestellt hat, welcher alle besonderen Vergütungen abschafft; da endlich der Ober⸗ Kommissarius, der General⸗Gouverneur und der Gouverneur von dem Ver⸗ waltungs⸗Amte der Staats⸗Einnahme den erwarteten Bescheid erhalten ha⸗ ben, so sollen diese Dokumente veröffentlicht werden und in den verschiedenen Häfen als Verhaltungsregel dienen.
„Der Zoll⸗Tarif soll auf den Handel China's mit allen anderen Na⸗ tionen dieselbe Anwendung finden, wie auf den Handel mit England.
„So sollen denn die Instrumente des Krieges für immer bei Seite gelegt, und die Freude wie der Gewinn das beständige Loos Aller sein. Groß und mannigfach werden die Vortheile sein, welche die Handel treiben den Klassen China's und der fremden Länder hieraus ziehen werden. Von heute an soll Jedermann von Vorurtheilen und allem Argwohn sich lossa⸗ gen, Jeder seinem eigenen Berufe nachgehen, und stets bemüht sein, den durch die stattgehabten Feindseligkeiten veranlaßten Groll zu entfernen, denn solche Gesinnungen und solche Erinnerungen können keine andere Folge haben, als der Befestigung des guten Einverständnisses der beiden Völker zu schaden. Was die vier Häfen betrifft, so werden sie erst dem Handel geöffnet werden, wenn man den Bescheid des Staats⸗Einnahme⸗Amtes erhalten haben wird; aber Canton ist für den englischen Handel seit länger als zweihundert Jah ren ein offener Markt gewesen, und die neuen so eben festgestellten Regle⸗ ments können dort sogleich in Anwendung gebracht werden, damit die aus so weiter Ferne kommenden Kaufleute keinen langen Aufenthalt in den aus⸗ wärtigen Meeren mehr erleiden und in ihren Hoffnungen nicht getäuscht werden. Der Ober⸗Kommissarius, der General⸗Gouverneur und der Gouverneur haben demnach in Uebereinstimmung mit dem Ober⸗Intendanten der Zölle den Entschluß gefaßt, um den gnädigen Willen ihres erhabenen Souverains zum erfüllen, die Männer, welche aus der Ferne kommen, zärtlich zu lieben und mit der Oeffnung des Hafens von Canton am ersten Tage des siebenten Monats diese neue Laufbahn zu beginnen. Da die Insel Hong⸗Kong der englischen Nation als Stationsort eingeräumt worden ist, so werden eine große An—⸗ zahl von Kaufleuten sich von dort in die übrigen Häfen begeben, und die Fahrzeuge, deren sie sich bedienen werden, sollen keinem Zwange unterworfen sein, aber nur einen gerechten und billigen Lohn für diesen Dienst fordern dürfen. Wenn indeß die Reisenden in den Fahrzeu⸗ gen Waaren mit sich führen, in der Absicht, die Zölle der Regierung zu defraudiren, so sollen sie mit den durch das Gesetz bestimmten Strafen be⸗ legt werden. Wenn die chinesischen Kaufleute nach Hong⸗Kong gehen wol⸗ len, um dort Handel zu treiben, so sollen sie nur gehalten sein, bei dem nächsten Zoll⸗Amte die Gefälle für ihre Waaren nach dem neuen Tarif zu entrichten, wogegen sie einen Paß erhalten, ehe sie den Hafen verlassen. Wer dieser Bestimmung zuwider handelt, verfällt in schwere Strafe.
„Für diejenigen chinesischen Unterthanen, welche in vergangenen Tagen den englischen Heeren irgend eine Hülfe geleistet haben und dafür bestraft werden sollten, hat der Ober⸗Kommissarius von der Milde seines erhabenen Sou⸗ verains, die so groß und ohne Gränzen ist, wie die des Himmels selbst, die völlige Freilassung und Befreiung von der Strafe erwirkt; und diejenigen, welche noch nicht vor Gericht gebracht worden sind, werden fortan nicht länger aufgesucht werden. Alle diese Personen können deshalb ruhig an ihre Arbeiten gehen, um befreit von jeder Strafe sich nur mit dem, was gut und recht ist, zu beschäftigen. 8 8
„In Hinsicht der Feststellung der Zölle von Seiten des Ober⸗Kommis⸗ sarius und seiner Kollegen ist alles in dem einzigen Streben nach völliger Unparteilichkeit geschehen; und alle handeltreibenden Personen China's, wie der fremden Länder, mögen die zahllosen Mühen des Ober⸗Kommissarius und seiner Kollegen in Betracht nehmen, welchen sie sich unterzogen haben, um ihnen die friedliche Verrichtung ihrer Geschäfte, wie alle Früchte eines so aufrichtigen Friedens, zu sichern.
„Von heute an werden die Freundschaft und gegenseitige Willfährigkeit ohne Unterlaß fortbestehen; und sowohl diejenigen, welche aus der Ferne fommen, als die, welche in der Nähe sind, werden sich dieses Fortbestandes freuen. Das ist die zuversichtliche Hoffnung des Ober⸗Kommissarius und seiner Kollegen; und in dieser Hoffnung befehlen sie, daß man in allen Stücken strenge das befolge, was heute bekannt gemacht worden ist.
(Treue Uebersetzung.) Robert Morison, chinesischer Secretair und Dolmetsch.“
3) in einer herrschaftlichen Forst mit einem Areal von 8051 Morgen, wovon 3 4 a) mit Kiefern im Allgemeinen gut bestanden sind
b) Wege, Gestelle, Unland, Gewässer über⸗ haupt zur Holzzucht nicht nutzbar.. In der Forst befinden sich zugleich Dienst⸗Etablissements und zwei Seen, und in den auf dem Vorwerke befindlichen Gebäuden, namentlich dem sehr geräumigen herrschaftlichen Wohnhause, den dazu gehörigen nöthigen Beam⸗ ten⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden, einer Schmiede und mehreren Käthnerhäusern, Bre und Brennerei mit den dazu gehörigen Geräth⸗ schaften; sonstiges Feld⸗ „ tarium ist aber nicht vorhanden, sondern Eigen⸗ thum des Vorwerks⸗Pächters. 8 Die Herrschaft Camnitz liegt im besseren Theile des Conitzer Kreises, von der Kreisstadt Conitz gegen 4 Mei len, von Marienwerder 12 Meilen und von 6 Meilen entfernt. Sie wird begränzt: “ gegen Osten: von den Königl. Forsten Schwiedt und
gegen Süden: von der zum Großherzogthum Poser gehörigen Königl. b Ländereien des Dorfes gleichen . gegen Westen: vom adligen Gute Waldowke, dem Erbpachts⸗Vorwerke
Norden:
unmittelbar am zum Absatz des Holzes ein sehr gün⸗ stiges Communications⸗Mittel. Der Gutsherrschaft steht auch, gen Gütern im Conitzer Kreise, Patronat, hohe und Mitteljagd, das Recht der terguts⸗Besitzern und die Jur zu. er waltung der Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit ist gegenwan tig, jedoch unter Vorbehalt einjähriger Kündigung, dem Land⸗ und Stadtgericht zu Zempelburg mit höherer Ge⸗ nehmigung übertragen worden. b
Der Termin zum Verkauf der qu. Herrschaft mit al⸗ len vorstehenden Bestandtheilen und allen ihr sonst zu⸗ stehenden Gerechtsamen ist
auf Donnerstag den
Jahres, Vormittags 10 Uhr,
im Büreau⸗Lokale des Königl. Landraths⸗Amtes Conitz anberaumt, und Kauflustige haben sich daher zu gedach⸗ Zeit dort bei den anwesenden von uns mit dem Ausgebot beauftragten Kommissarien zu melden.
Die HPedmgüngen 58 . können Ok⸗ dni in unserer Registratur, so wie bei dem Königl. Landrath zu Conitz, Herrn ven Gerhardt, ein⸗ gese kann das Gut auf vorhergehende Mel⸗
ung bei dem genannten Herrn Landrath jederzeit be⸗
Der kürzlich gefertigte Anschlag vom ab ebenfalls g Gute kann vom Im Bietungs⸗Termine
6978 M.
1073 » zwei Forst⸗
ferner einer Brau⸗
und Wirthschafts⸗Inven⸗
Bromberg
Forst Monkowarz und von den Namens;
Wilkowo und dem adligen Gute von dem Königl. Bauerndorse
flößbaren Brahefluß,
wie den übrigen adli⸗
Standschaft unter den Rit⸗ Jurisdiction zu. Die Ver⸗
30. November dieses
solche Kauflustige zum Gebot zugelassen werden, welche
sich sowohl über ihre Vermögensmittel ausweisen und
event. eine angemessene Caution deponiren können, als
über ihre Erwerbsfähigkeit zur Acquisition adliger Gü⸗
ter in Preußen sich zu legitimiren im Stande sind. Marienwerder, den 4. September 1843.
Königlich preußische Regierung. Abtheilung des Innern.
— —
Nothwendiger Verkauf.
Von dem Königlichen Land⸗ und Stadtgerichte zu Stettin soll das sub No. 2 auf der Feldmark Zabels⸗ dorff belegene, den Geschwistern Dittmar zugehörige Ziegelei⸗Grundstück, welches nach der nebst Hopotheken schein und Kaufbedingungen in der Registratur einzu sehenden Tare auf 11,130 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abge schätzt ist, am 29. Dezember 1843, Vormit⸗ tags um 11 U hr, an ordenllicher Gerichtsstelle sub⸗ hastirt werden.
Stettin, den 2. Juni 1843.
Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
[1130]
Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. 8 Stadtgericht zu Berlin, den 3. Juli 1843.
Das in der Wasmannsstraße Nr. 33 belegene Schwedtckesche Grundstück, taxirt zu 9776 Thlr. 10 Sgr., soll Schulden halber am 20. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der RNentier Johann George Christian Korn wird hierdurch öffentlich vorgeladen.
[13051
mufiterarische Anzeigen.
Von den v. Kamptzschen Annalen der preuß.
inneren Staats⸗Verwaltung ist jetzt das Ate
Heft des Jahrg. 1839 mit angehängtem Register er⸗ schienen, welches die Herren Abonnenten hierselbst in den Vormittagsstunden von 10—1 Uhr bei mir ge⸗ fälligst in Empfang nehmen wollen. In den Pro⸗ vinzen wird solches binnen 14 Tagen bis 3 Wochen ) m sein. 8 1 1 Fehchen des Herrn Herausgebers schlie⸗ ßen die Annalen mit diesem Jahrg. 1839. 8 Bei dem Werthe, welchen dieselben in ihrer Vollständigkeit für die Behörden und Geschäftsmänner behalten, indem die aus denselben gebildeten kompilatorischen Werke jene selbst nicht ersetzen köͤnnen, wie Erfahrung und Gebrauch lehren mögen, hat der Herr Herausgeber angeoronet, daß solche durch Ergänzung einzelner vergriffener Hefte fernerhin komplet erhalten werden sollen, daher denn auch schon mehrere Hefte der älteren Jahrgänge in zwei
ter Auflage erschienen sind. 1 8 — Um saac angehenden und minder bemittelten Staats⸗
bei demselben eingesehen dürfen übrigens nur
Beamten den Ankauf des Werks zu erleichtern, hat der Herr Herausgeber bereits im vorigen Jahre geneh⸗
migt, daß i
1) die Jahrgänge von 1817 bis incl. 1826, nebst er⸗ stem zehnjährigen Haupt⸗Register, für 10 Thlr. 2) die Jahrgänge von 1827 bis incl. 1839, nebst zweitem Haupt⸗Register und dreien Jahres⸗ Regi stern, für 13 Thlr., und 3) einzelne Jahrgänge und Hefte für den zeitheri⸗ gen Pränumerationspreis überlassen weren sollen. Bestellungen darauf wolle man gefälligst unter der Bezeichnung „Annalen der preuß. inneren Staats⸗Verwaltung betreffend“, hierher an den Unterzeichneten richten. Berlin, am 14. Oktober 1843. Schmidt, Königl. Geheimer Registratur Rath, *Unter den Linden 73.
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—
und ist in Berlin in Oehmigke’'s Buch⸗ handlung (J. Bülow), Burg⸗
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1ö ““
2„ 8 △₰ Brede, Oekonomie⸗Rath a. D.
—
Das Abonnement belrägk:
2 KAthlr. für ¼ Jahr.
4 Kthlr. — † Jahr.
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in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
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Raum einer Seile des Alls.
eerrer.
Alle Post-A d
Auslandes nehmen Bestellung
auf dieses SBlatt an, sür Berlin
die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung:
Friedrichsstrasse Nr. 72.
ECA111“X““ Amtlicher Theil. “ Inland. Stettin und Magdeburg. Feier des Geburtstages Sr.
Majestät des Königs. — Koblenz. Abwesenheit des Ober⸗Prasidenten bei der Einweihung der rheinischen Eisenbahn.
Deuntsche Bundesstaaten. Bayern. München. Grundsteinle⸗ gung des Siegesthores. — Frau von Arnim. — J. Grimm. — Der Mi⸗ nister Abel. — Eindruck der Nachrichten aus Griechenland. — Heidel⸗ berg. Die Nachdrucks⸗Angelegenheit des geh. Kirchenrathes Paulus. —
Grh. Hessen. Bingen. Verweilen der Großfürstin Helena.
Frankreich. Paris. Neuer Marine⸗Befehlshaber für Algier. — Schrei⸗
ben aus Paris. (Die französische Administration und ihre Neform.)
Großbritanien und Irland. London. Vermischtes.
ö Aus dem Haag. Gesandtenwechsel an verschiedenen
Griechenland. Ausführlichere Schilderung der Vorfälle zu Athen am Brief aus Athen. (Nachträgliches über dieselben
— er sse.) — Von der Elbe. Zur Charakteristit derselben.
. Konstantinopel. Eindruck der Nachrichten aus Griechen⸗ — .
Eisenbahnen. Hannover. Ermit elungen über die zweckmäßigste Weiterführung der Eisenbahnen. — Unterhandlung über die Bahn nach Bremen. — Paris. Französische Ingenieure zur Eröffnung der Rhei⸗
8 21 S.g 81h . abgesandt. 8
Handels⸗ und Börsen⸗Nachri Stetti 1
Köln und Riga. E.““ 1““
Musikalische Aufführung in der Akademie der Künste. — Zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges. (Schluß.)
8 4 —2.
B eilage. Juland. Breslau. Einzug des Fürstbischofs Dr. Knauer in Schloß Johannisberg. — Katholisches Waisenhaus. — Liegnitz. I von lebendigen Hecken. — Waldenburg. Abberufung des Grafen Zieten. — Elbing. Zerstörung der Nogat⸗Brücke von Marien⸗ burg. — Erfurt. Baumpslanzungen. — Verein zur Abhülfe gegen Holzmangel. — Koblenz. Dampfschleppschifffahrt. — Deutsche Bundesstaaten. Bayern. Würzburg. Bildhauer Halbig. — Baden. Karlsruhe. Verweisung des Schriftstellers Cohen. — Söllingen. Verein der Kirchenfreunde. — St. Blasien. Maler Winterhalter. — Kurhessen. Rinteln. Die Weserbrücke. — H ohen⸗ zollern⸗ Sigmaringen. Sigmaringen. Bekanntmachung. — Freie Städte. Hamburg. — DOesterreichische Monarchie. Schreiben aus Wien. (Zur Schul⸗Disziplin.) — Ostindien. Kal⸗ tutta. Nachrichten aus Sind. — Krantheiten im Heere. — Kleinere Siege der britischen Truppen über aufsässige Emirs. — China. Hong⸗ Kong. Gründung der Stadt Victoria auf Hong⸗Kong. — Keine Ein⸗ mischung in die Frage wegen des Opiumhandels von Seiten der briti⸗ schen Regierung. — Vortheilhafte Wirksamkeit des neuen Tarifs. — Die Hong⸗Kong Gazette über den Tarif. Eisenbahnen. von Westphalen: Ueber Gebirgs⸗Eisenbahnen mit stehenden Maschi⸗ nen und Anwendung von Gegengewichteen. 1.“
Amtlicher Theil.
8 Berlin, den 16. Oktober. Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Strelitz ist nach Hannover abgereist. . NPotsdam, den 16. Oktober. v“ Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oester⸗ reich hat heute die Rückreise nach Wien angetreten.
ESe. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin ist heute wieder nach Dresden zurückgekehrt A13 17. Oktober. “ Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗
Schwerin, so wie Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin
den l8ten
von Mecklenbur g⸗Schwerin nebst Höchstihrer Tochter, der Her⸗ zogin Luise Hoheit, sind heute nach Ludwigslust zurückgereist.
Der Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Corti ist zum Justiz⸗Kommis sarius für den luckauer Kreis mit dem Wohnsitz in Luckau, und zu gleich zum Notar in dem Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. bestellt, und 1
„Der Justiz-⸗Kommissarius und Notarius Pflesser zu Luckau in gleicher Eigenschaft an das Land⸗ und Stadtgericht zu Hoyerswerda mit der Befugniß zur Praxis in den Kreisen Hoyerswerda und Sprem berg versetzt worden.
Bekanntmachung.
Am Montage den 23sten d. M. wird die diesjährige direkte Post⸗Verbindung mit Schweden und Dänemark durch wöchentlich zweimalige Dampfschifffahrten zwischen Stralsund und Astadt resp. Kopenhagen, geschlossen werden.
Von diesem Termine ab bis zur Wieder⸗Eröffnung der Dampf schifffahrt wird, soweit die Witterung solches gestattet, eine wöchent⸗ lich einmalige Post-Verbindung zwischen Stralsund und Ystadt, und zwar Montags aus Stralsund und Donnerstags aus Istadt abgehend, stattfinden und zu dieser Verbindung bis zum Schlusse des Monats Januar k. J. eine schwedische Post⸗YJacht, in den Monaten Februar, März und April k. J. aber das preußische Post⸗Dampfschiff „Friedrich Wilhelm“ benutzt werden.
Berlin, den 17. Oktober 1843.
General⸗Post⸗Amt.
Vekahnimachung.
Von den Giro⸗Anweisungen, welche der hierselbst verstorbene Banquier Julius Friedemann auf die Königliche Haupt⸗Bank ausge⸗ stellt hat, sind die folgenden: 1
Nr. Zin über 300 Rthlr. Nr. 33m über 100 Rthlr. 1314 500 » » 100 11⁴ r200 11199 9 32390 24 3 22 100 131²⁹ 300 .“ 5436 „ 500 200 18 437. »„ 500 wie darin ausdrücklich bestimmt ist, nur noch bis zum 31. Oktoberd. J. gültig und daher spätestens bis dahin bei der Haupt⸗Bankkasse zur Zahlung einzuliefern, widrigenfalls sich die Inhaber die nachtheiligen Folgen der Versäumung selbst beizumessen haben. Wir finden uns veranlaßt, auf den schon nahen Ablauf der obigen Frist vorzüglich diejenigen Inhaber, welche mit dem Giro⸗Verkehr nicht genau be⸗ kannt sind, hierdurch besonders aufmerksam zu machen.
Berlin, den 13. Oktober 1843.
Königl. Haupt⸗Bank⸗Direktorium. gez. Witt. Reichenbach. Meyer.
Ieagnimagg
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Prämien von den für dieses Jahr zur Ausloosung bestimmten 9000 Seehandlungs⸗Prämien Scheinen fielen an Haupt⸗Prämien bis einschließlich 500 Rthlr. 1 Fgauf Nr. 177,396 41000 Rihlr.
224,024 1000
50,4657 6500
59,859 500
72,041 500
116,059 500
166,948 500
244,825 500 250,535 500 Berlin, den 17. Oktober 1843.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät. gez. Mayet. Wentzel. b
3287
131²
3430 13429
3664 5) 13430.
SOktober
Uichtamtlicher Thei
Inland.
+ g 8 F“ 1 selben Ergebenheit, Innigkeit 8 8 Knigs. and hier Morgens verkündete di Ietev eill Herzlichkeit wie auch sonst gefeiert. J evei le aller Spielleute der Garnison das 1“ Tages. Dem Militair⸗Gottesdienste in der Johanni⸗Kirche, dem neben den Deputationen der verschiedenen Trup⸗ pen⸗Corps der kommandirende Herr General, die Herren Generale und Stabs⸗Offiziere der verschiedenen Offizier⸗ Corps der Garnison auch die Civil-⸗Beamten beiwohnten, die Seitens der Militair Behör⸗ den hierzu eingeladen waren, folgte eine große Parade der gesammten Garnison, die zu diesem Behuf an dem Standbilde Königs Friedrich des Großen aufgestellt war, und bei welcher der kommandi de H General Sr. Majestät dem Könige ein L. denc..
eral Sr. Majestät dem Könige ein Lebehoch ausbrachte, in das die zahlreich versammelten Bewohner Stettins freudig mit einstimmten Zum Diner waren die gesammten höheren Offiziere so wie die Herreu Vorstände der verschiedenen Dikasterien, die Vorsteher der Kaufmannschaft und Bürgerschaft zum kommandirenden General ge⸗ laden. Als derselbe unter begeistertem Zuruf die Gesundheit Sr Majestät des Königs ausbrachte, wurden von den Wällen der Stadt 101 Kanonenschüsse gelöst, der Stadt, der Umgegend und den an⸗ deren Fest-Vereinen ein Zeichen, sich dem Wunsche für das Wohl des geliebten und verehrten Herrschers anzuschließen, eine Mahnung die gewiß überall den freudigsten Anklang gefunden hat. Nicht minder solenn und herzlich wurde in anderen Zirkeln der Geburtstag Sr. Majestät begangen — in der Loge, der Börsenhalle, der Bürger⸗ Ressource, dem Schützenhause, den festlich geschmückten Kasernen der ver⸗ schiedenen Truppentheile, überall derselbe Frohsinn, dieselbe Heiterkeit, dieselbe treue Ergebenheit und innige Verehrung für den theuren Monarchen. Ein großer Zapfenstreich schloß die öffentliche Feier des Tages. Mehrere Bälle aber, Musik und Tanz an öffentlichen Orten sowohl als in Privatzirkeln verlängerten die Festlichkeiten bis zum
Anbruch des neuen Tages, das beginnende neue Lebensjahr unseres
verehrten Monarchen mit dem eben dahin geschwundenen, das wir
glücklich, froh und gesund verlebt, gleichsam vorbedeutend verknüpfend.
Magdeburg, 15. Okt. (M. Z.) Der heutige Tag, als das Jahresfest der Geburt unseres allverehrten Königs, wurde mit der Liebe und Anhänglichkeit begangen, die diese Stadt zu allen Zeiten und unter allen UUmständen gezeigt hat. Zu dem Gottesdienste in den städtischen Kirchen hatte sich ein großer Theil der Einwohner⸗ schaft eingefunden, um dem Himmel für die Wohlthaten und Seg⸗ nungen zu danken, die durch die erleuchtete Regierung Friedrich Wilhelm's IV. unserem Volke zu Theil werden, und von Gott eine oftmalige und frohe Wiederkehr dieses allen Preußen so theueren Tages zu erslehen. Die hiesigen Civil⸗ und Militair⸗Behörden hat⸗ ten sich zur Feier des höchsterfreulichen Tages zu einem festlichen Mittagsmahle versammelt, ebenso wie ein großer Theil der hier be⸗ stehenden Gesellschaften zusammengetreten war, um das frohe Ereigniß im geselligen Zusammenleben zu begehen. Auch der hier bestehende Verein jugendlicher Turner gab seinem hohen Protektor seine ehr⸗ furchtsvolle Dankbarkeit in einem festlichen Aufzuge und einer Rede auf dem vor der Stadt gelegenen Turnplatze zu erkennen, während das hiesige Theater dem hohen Beschützer der Künste und Wissen schaften seine Huldigungen in einem Prolog von unserem Landsmann Sternau und in einer festlichen Ausschmückung des Hauses darbrachte Von Seiten der hiesigen Garnison wurden zur Begrüßung des Tages von den Festungswällen die üblichen Kanonenschüsse abgefeuert und eine Parade⸗Aufstellung auf dem hiesigen Domplatze abgehalten.
Koblenz, 13. Okt. (Rh. u. M. Z.) Da die Direction der rheinischen Eisenbahn, zufolge der in der gestrigen Kölnischen Zeitun g enthalte nen Bekanntmachung, den Abgang des Festzuges von Köln nach Antwerpen
Musikalische Aufführung in der Akademie der Künste.
3 Die Königliche Akademie der Künste feierte am 16. Oltober, zwischen 12 und 2 Uhr, im großen Saale der Sing⸗Akademie, in Gegenwart Sr. C reellenz des Ministers der geistlichen und Unterrichts⸗-Angelegenheiten, Herrn Dr. Eichhorn, der höheren Räthe dieses Ministeriums und vor einer
zahlreichen geladenen Versammlung nachträglich den Geburtstag unseres
allverehrten Königs durch eine interessante Musik⸗Aufführung und eine sich auf den festlichen Tag beziehende gehaltvolle Rede. Mit einer von Ludwig Rellstab gedichteten, vom Königl. Musik⸗ Direktor Dr. Taubert in Musik gesetzten Fest⸗Kantate, die schon im ver— gangenen Jahre zu diesem Zweck im Opernhause aufgeführt worden, begann die Feier. Die Kantate selbst wird durch einen ernsten, feierlich gehaltenen Symphonie⸗Satz der Instrumente, welcher die Hauptmotive des darauf fol genden Introductions⸗Chores (B-dur) bereits hören läßt, eingeleitet. Die⸗ sem schließt sich unmittelbar der folgende heitere Chor an, in welchem be⸗ oserh melodisch gehaltene, zarte Mittelsatz in F-dur: „Umschlingt die Völkerschaar ein Band“, nur von Blase⸗Instrumenten begleitet, eine sehr Fhgenen Wirkung hervorbrachte. Von den vier folgenden Solosätzen, vn 1e, s 78 besteht, für Sopran ( Dlle. Tuczek), Tenor (Herr ricger) ist beso 88 Sopran (Dlle. Hoffkuntz) und Baß (Herr Böt⸗ icher 3 ise onders der letztere, ein sehr kräftig gehaltenes Baß⸗Solo, als iberaus gelungen zu bezeichnen. Nachdem sich alle vier Stimmen zu einem sanften Quartett Solo vereinigt haben, beginnt der Chor auf den Worten Pen degenneamiges ensg die bekannte Volks⸗Melodie; die zweite Strophe 1 veaschner eSübe⸗ für Frauenstimmen behandelt; vier Blase⸗In⸗ .S 80u) vie deen Klarinette variiren und zwei Fagotte machen Saiten⸗Instrumente figurir Strophe singt dann wieder der ganze Chor, die Bl s Instrument ng iren im Unisono dazu, die Posaunen und übrigen Blase⸗Instrumente gehen mit dem Chor, und das Ganze schließt befriedigend in der Haupttonart B-dur ab. sbG 8
dern Picsesor Z des Secretairs der Akademie der Künste, He I be erselbe hob besonders hervor, was und wie iel in der kurzen Zeit der Regierung unseres Königs bereits für den Staat 8 die Wissenschaft, für die Entwickelung einer großartigen Industrie und be⸗ .. für die Kunst durch die jedem nützlichen und schönen Streben zu beil werdende Königliche Begünstigung gefördert worden sei.
Der hierauf folgende Somphoniesatz (in Es-dur) von C. Lührß einem Eleven der Akademie, welcher seinen Kursus beendet hat, beurkundete fleißig gemachte und gut geleitete Studien. Eine gute Arbeit, für die Wir kung nur ein wenig zu lang. Es scheint ihm in dieser Beziehung, wie überhaupt, Beethoven als Vorbild vorgeschwebt zu haben. Händel's majestätischer Chor aus dem Messias „Halleluja“ beendete die Feier auf eine würdige Weise. 88
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Zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges. Geschichte des großen deutschen Krieges vom Tode Gustav Adolph's ab mit besonderer Rücksicht auf Frankreich. Verfaßt
von F. W. Barthold. sching. 1842. (Schluß. „Vpon dem Kaiser eine nur ungenügende Charakter⸗Schilderung, doch auch daraus schon tritt seine Ansicht, durch den gewählten Standpunkt bestimmt, deutlich hervor; Th. 2, S. 138 „Ferdinand II. entwickelte als Mensch und als Herrscher hochlöbliche Eigenschaften; wer war ihm gleich an Standhaftigkeit in der Noth, an Mäßigung und Demuth bei raschem Glückswechsel? Die Fremd⸗ linge, welche Oesterreichs Macht und Deutschlands Einheit fürchteten, jene Partei der protestantischen Fürsten, welche die Reichssatzungen brach, den mit Recht gestraften Pfälzer unterstützte und unbillig sich mit den Gütern der katholischen Religions⸗Partei, der Dangergabe Gustav Adolph's, be⸗ reichern wollte, nannten ihn einen Tyrannen, den Unterdrücker der deutschen Freiheit. Wahr ist es, in den Tagen seiner Unüberwindlichkeit trat die Erinnerung an die Majestät und Herrschaft der Vorfahren lockend vor Ferdinand's Seele und war ihm das Streben nach größerer Macht⸗ vollkommenheit verzeihlich“; (steht offenbar im Widerspruch mit der oben bezeichneten Maͤßigung und Demuth) „aber nur Lästerung, nachgebetet den Fremdlingen, kann ihn beschuldigen, daß er die uralte Verfassung umstür⸗ zen und sich zum unumschränkten Herrscher des Reichs, die Stände zu blindunterworfenen Unterthanen machen wollte. Als Wohlthat hätte die Mit⸗ und Nachwelt es erachten müssen, wenn Ferdinand Majestätsrechte mit
2 Theile. Stuttgart bei Lie
Vergl. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 107.)
Ferdinand II. giebt der Verfasser bei dessen Tode
der Kaiserlichen Krone wieder vereinigte, welche zum Theil seit dem Fall der Hohenstaufen entfremdet worden waren;... hätte Ferdinand die Grund pfeiler der deutschen Verfassung zertrümmern wollen, so bot ihm der Sieg bei Nördlin 8 die Gunst des Augenblicks, () welche verschmähend er die Hand zu e mäßigtem Frieden bot und dieselbe auch den strafbarsten Verächtern haggs Kaiser⸗Amtes, wie dem Hessen, langmüthig offen erhielt.“ In der hierauf gleichfolgenden Widerlegung der Beschuldigung des Kaisers, daß er starr⸗ sinniger, blutiger Fanatiker gewesen sei, ist der Verfasser gerecht. 8 M“ 1 bg 88 von Sachsen dient der Verfasser einem Standpunkte in dem Maße, daß er jenem Für 8 legt, die wir bezweifeln müssen; Th. 18. n218 v1“ „Johann Georg ist kein liebenswürdiges Bild in der Erinnerung der Geschichte; er war verschricen als selbstsüchtig, geizig, ein engherziger Ef rer für das Lutherthum, doch ohne erwärmte Bruderliebe hartsinni 8 vn 8 und doch mehr Poltron als Kriegsmann, am wenigsten deden vec⸗ begierig ohne große Herrscher⸗Eigenschaften, hochmüthig ohne Würde; wir erwähnen so wenig seiner Ausschweifung im Trunke, als seiner rohen bl 2 tigen Waidmannslust, da er beide Neigungen mit fast allen sonst belobten Fürsten des Norden gemein hatte; dennoch muß ihn die Nachwelt, welche nicht nachhaltigen Parteihaß geleitet wird, gegen harte Verunglimpfung in Schu e und eine würdige Seite seiner sittlichen und poölitischen Persönliah⸗ Fehaen 8 seines Jahrhunderts, wie Friedrich Will 1„ reußen nach ihm, der letzte deutsche Fürst vo ,89. und Korn; einfach in seinem Wesen, bieder, .. 8 Hatte der vortrefflichen Magdalena Sibpvlla, ernst und gewissenhaft in sei⸗ nem Regenten⸗Amte, wirthschaftlich, streng, wo es noth that, ein zuverläs⸗ siger Freund, wo er solche Bande freiwillig eingegangen versöhnlich, theil⸗ nehmend. Vor Allem aber erwärmte ihn innige Liebe zum deutschen Va⸗ ree. und durchglühte ihn Haß gegen die Fremdlinge, zumal die zum Verderben des heimischen Reiches die deutschen Gemuther chmeichelnd überschlichen. Das ist seine Hauptbedeutung...., weil der Anfang mit dem Frieden gemacht werden mußte, schloß in preiswürdiger Klugheit und vaterländischer Gesinnung Johann Georg den prager Frieden.
Wir können uns hier nicht in historische Untersuchungen einlassen, “ dern behaupten nur, daß es uns wahrscheinlicher erscheint, daß der Kurfürst den Frieden geschlossen habe, weil er für sich und sein Sachsen besorgt war und ein Bündniß mit dem Kaiser ihm vortbeilhafter war, als den bei Nördlingen geschlagenen Schweden. Er erhielt die verlorene Laufeh