ort au Prince bringen, ist die folgende — des französi⸗ chen General⸗Konsuls an die provisorische Regierung: An die Herren Mitglieder der provisorischen Regierung der Republik Haiti.
Der unterzeichnete General-Konsul von Franlreich hat die Ehre, der orischen Regierung der haitischen Republik anzuzeigen, daß er gestern 3. Oktober von Sr. Ercellenz dem Minister der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten eine offizielle Depesche erhalten bat, die ihm zu wissen thut, daß die Regierung Sr. Majestat des Königs der Franzosen in Betracht der Note vom 12. April 1843, der Lage von Haiti und der durch den Konsul des Konigs in Betreff dieser Note vorgebrachten Bemerkungen einwilligt, jedes Verlangen des Vollzugs des Vertrags vom 12. Januar 1838 bis zur In⸗ stallirung einer definitiven Regierung in Haiti zu verschieben. 4
Indem der Unterzeichnete der provisorischen Regierung dieses erfreu⸗ liche Resultat ankündet, glaubt er die Bemerkung beifügen zu muüssen, daß die Regierung Sr. Majestät, gleichwohl diesen Beweis von wohlwollender Theilnahme an der Republik gebend, doch in keiner Weise gemeint ist, die Rechte der französischen Betheiligten an der durch den Vertrag vom 12. Fe⸗ bruar 1838 stipulirten Entschädigung aufzugeben, und daß sie sich stets für förmlich verantwortlich betrachtet fuür deren Aufrechthaltung; indeß ist der Unterzeichnete ermächtigt, hier offiziell zu erklären, daß die Regierung Sr. Majestat bereit ist, mit dem Geiste der Versöhnung und der Billigkeit, wo von Frankreich dem Volke von Haiti schon so viele Beweise gegeben hat, die Vorschläge anzuhoren und zu erörtern, welche ihr von der definitiven Re⸗ gierung gemacht werden können zu dem Zwecke, die Interessen der Gläubi⸗ ger der Indemnität aufs bestmögliche mit der Lage der Republik in Ein⸗ klang zu bringen. 1 .
Der Unterzeichnete giebt sich gern dem Glauben hin, daß dieser neue Beweis von Milde und Sympathie von Seiten der Regierung des Königs gegen die haitische Nation endlich dem Mißtrauen und den Besorgnissen ein Ziel setzen wird, welche einige Uebelgesinnte hier gegen Frankreich her⸗ vorzurufen im Stande waren.
Der Unterzeichnete ergreift mit Freude diesen Anlaß, um der provi⸗ sorischen Regierung der Republik den Ausdruck seiner Hochachtung zu er neuern.
Port Republicain, 4. Oktober 1843. 3 Der General⸗Konsul.
Levasseur.“
provis
Indem die provisorische Regierung von Haiti dieses Aktenstück der konstituirenden Versammlung mittheilte, drückte sie sich darüber in folgender Weise aus:
„In der Erwartung der Unterhandlungen, welche zwischen der Repu⸗ blik Haiti und Frankreich werden eröffnet werden, sobald die definitive Re⸗ gierung eingesetzt ist, bleiben wir alle überzeugt, daß auf eine würdige, of⸗ sene und lovale Weise das edle Verfahren Frankreichs gegen Haiti erwiedert
werden wird.“
Handels- und Börsen-Uachrichten.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 4. Dezember 1843. Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., auch 2
Zu Lande: b Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr., auch 27 Sgr. 7 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf., 27 Sgr. 7 Pf.; Hafer 24 Sgr., auch 20 Sgr. 1 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. Pf., auch 1 Rihlr. 10 Sgr. 10 Pf.; Linsen 2 Rthlr. 2 Sgr. 2 Rthlr. Vasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf. und 2 Rihlr. 4 Sgr. 10 Pf.; Rogg uch 1 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf.; kleine Gerste 1 Hafer 20 Sgr. 9 Pf., auch 19 Sgr. 7 Pf. Sonnabend, den 2. Dezember 1843. Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr. 23
g 8 oeL — 8 Heu 1 Rthlr. 5 Sgr.
10 Pf., auch 2 Rthlr. n 1 Rthlr. 15 Sgr. Rthlr. 2
e Sgr. 5 Pf. —
9
auch 22 Sgr.
RMe⸗ Weizen
Freitag an unserem Auch anderweitig
„welche von Käufern zu keinen neuen Geschäften Veran⸗ ganz ohne Frage, zu 34 a 36 Rthlr. nach im Frühjahr zu 33 ½ Rthlr. noch Geld.
bF,b’-. bezadlt
bon' . Dl
7 ½˖ Rthlr. geschlossen,
50 Pfd. pr. Schfl. auf Lieserung im Frühjahr zu — nur zu billigeren
wozu noch ferner anzukommen ist. Erbsen behalten Preisen Käufer. Landmarkt vom 2. d.: Weizen. Roggen. Gerste. 1 Zufuhren... 18 14 3 Wsp. Preise..46 5 b11 16 à 18 32 à 35 Rthl. Oelsaamen bleibt gedrückt und ist nur zu billigeren Preisen zu verkau⸗ Von Säe⸗Leinsaamen ist rigaer aus dem Schiffe zu 7½ Rthlr. gekauft, Pernauer zu 9—8 ¾ Rthlr., windauer zu
e, Erbsen.
fen. 7 ¼ a 8 Rthlr. ferner gefordert. 9 ⅛ Rthlr. erlassen.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle 25 ¾ — 26 ¾ %. In Folge starker Zufuhr am ehegestrigen Tage ist der Preis neuerdings etwas gedruckt worden.
Rüböl ganz todt, in loco zu 10½ Rthlr. zu haben, auf Termin die letzten Preise gefordert, doch dazu ohne Frage.
Berichtigung: Der in dem letzten Bericht gemeldete Preis, zu welchem 128 /129 pf. vorpommerscher Weizen auf Lieferung erlassen worden, ist nicht 59 Rthlr., sondern 54 Rthlr. zu lesen.
Marktbericht. An der Bahn zahlte man für Roggen 115—123 pf. 32 a 38 Sgr. Erbsen 30 4 38 Sgr. Gerste 4zeil. 102 — 112pf. 23 a 30 Sgr., Zzeil. 106 — 115pf. 27 a 33 Sgr., Hafer 65— 75 pf. 17 a 19 Sgr. pro Scheffel. Spiritus 12 ½ a 13 Rthlr. pro 120 Quart 80 % Tr.
Magdeburg, 2. Dez. Höchster und niedrigster Getraide⸗Markt⸗
preis pro Wispel: Weizen: Roggen:
Danzig, 2. Dez. L Weizen 110—132 pf. 35 a 60 Sgr.
49 — 43 Rthlr. Gerste: 30 ½ — 28 Rthlr. 39 — 35 „ — Hafer: 19 — 18 5„
St. Petersburg, 25. Nov. n. St. (B. N. d. O.) Schon am 19ten d. setzte sich das Eis unserer Newa in Bewegung. Seitdem hat es sich gesetzt, man geht in allen Richtungen über dasselbe fort und wir haben seit einigen Tagen sehr gute Schlittenbahn.
In unserem Handel ist es unter diesen Umständen augenblicklich sehr still.
Hanföl unverändert, wie letztgemeldet.
Für Pottasche auf Kontrakt pr. Mai sind Gebote von 70 Ro. a. G. refüsirt worden. Für Strohasche wird sogar von einem Verkäufer 60 Ro. ga. G. geboten.
Für Talg zeigt sich einige Frage, und würde man für gelb Lichten pr. August gestern 101 Ro. a. G., 110 Ro. mit 10 Ro. Handgeld bewilligt haben, doch fehlte es an Verkäufern. Für Seifentalg pr. August bietet man 105 Ro. mit 10 Ro. Handgeld, 97 Ro. a. G. Auch zeigt sich ein Verkäufer dazu, dem man aber kein hinreichendes Vertrauen schenkt.
St. Petersburg, 28. Nov. In unserem Handel ist seit letzter Post nichts verändert. Hanfol pro Juni /Juli zu 8 ½ Ro. mit 1 Ro. Handgeld zu haben.
Niga, 25. Nov. (B. N. d. O.) Hanf. Der Umsatz, bei der Lie ferung zahlbar, war bei unveränderten Preisen, 80, 75 und 70 BRo., be⸗ schränkt; mit ganzem Vorschuß 5 Ro. niedriger. Feiner Hanf hatte Frage; mit 10 % Vorschuß wurde Reinhanf zu 86 Ro., Ausschuß zu 81 Ro. kontrahirt. Zur Verladung wurde noch etwas Ausschußhanf zu 70 Ro., Paßhanf zu 65 a 67 Ro. und feiner Paßhanf zu 70 Ro. gekauft.
Tors 42 BRo. gemacht.
Flachs. Die Preise dafür blieben unverändert und war maßigen Um⸗ satz darin. 1
Flachsheede wurde auf März⸗Lieferung zu 13 SNo. kontrahirt. 6
Hanföl bleibt vernachlässigt; für russische Rechnung ist eine Kleinigleit zu 88 ½ BRo, mit 10 % Vorschuß, genommen; dazu, wie zu 84, 83 BRo. baar, blieben Verkäufer.
Hanfsamen. Der Verkehr stockte nicht, doch schloß es mit einer llei⸗ nen Erniedrigung im Preise, mit 10 % und 50 % Vorschuß. Gemacht wurde, bei der Lieferung zahlbar, BRo. 11, mit 50 % Ro. 10 ⅞ und 10 ½,
en baar Ro. 10 und 10 ¼. geger efe insamen⸗ Die Geschäfte darin wollen sich noch nicht recht machen, für hohe Steppen⸗Waare ist BRo. 15 ¼ geboten. Wäsmaer wird zu Ro. 144—14 erlassen. Thurmsamen fand zu SRo. 4, höhere SRo. 4 ½, Säesamen Ro. 4 ½ a * Nehmer.
Sagesamen ist hin und wieder zu SRo. 4 ½ gemacht.
Paris, 30. Nov. Heute war Prämien⸗Termin für die französischen Renten. Diese Operation veranlaßte einige Bewegung, und der Cours stieg ein wenig. Besonders aber bemerkte man eine Tendenz zum Steigen in der 5 proc.; was allgemein dem Umstand zugeschrieben wurde, daß
man früher eine Menge von Sproc. Rente verkauft hatte, um 3proc. zu kaufen, weil der niedrige Stand dieser letzteren wieder auf Steigen derselben hoffen ließ; da nun aber heute dieses Steigen nicht eintrat, so verkaufte man die Zproc. Rente, um wieder 5proc. dafür zu nehmen. Die Z proc. ging von 81.90 auf 82.5, die 5 proc. aber von 120. 75 auf 122. In fremden Fonds wurden wenig Geschäfte gemacht. Als Gerücht war an der Börse verbreitet, das Olozagasche Ministerium sei schon wieder in der Auflösung begriffen.
95⁷7
London, 27. Nov. (B. H.) Getraidemarkt. Zu Anfang der vorigen Woche war im Weizengeschäft an unserem, wie auch an den übri⸗ gen hauptsächlichsten Märkten des Königreichs eine steigende Tendenz vor⸗ herrschend, und um Mittwoch hatten wir hier eine lebhafte Frage von Käau⸗ fern aus dem Innern nach Weizen, schwimmend und auf Frühlings⸗Liefe⸗ rung, wodurch so ziemlich alle hier befindlichen Offerten von den Haäfen der niederen Ostsee auf Frühlings Lieferung zu 34 Sb. f. a. B. ercl. oder 38 Sh. f. a. B. incl. Fracht aufgeräumt wurden; mehrere Ladungen poln. Odessa⸗ Weizens gingen ebenfalls ab zu 38 Sh. f. a. B. incl. Fracht und Ver⸗ sicherung. Am Freitage war es hier wieder flau, was auch ziemlich allge⸗ mein an den Landmärkten der Fall gewesen ist. Aus den offiziellen An⸗ gaben geht hervor, daß sich das Bondlager im Königreiche während des letzten Monats, vom 5. Oktober bis zum 5. November, ganz bedeutend ver⸗ größert hat, indem es am letzteren Tage schon 112,675 Or. Weizen und 56,763 Ctr. Mehl betrug, so wie auch, daß während derselben Periode 3650 Qr. Weizen und 42,286 Ctr. Mehl versteuert sind; mit Ausnahm e von nur 1603 Ctr. ist Alles aus Kanada eingeführt und zum Zolle von 7 ½ Pere. pr. Tonne zugelassen. In London waren am 2. November 29,097 Qr. Weizen und 18,920 Ctr. Mehl unter Königl. Schlosse;, der Weizenbestand hat sich hier seit dem 5. Oktober also vervielfältigt. T. iesen Morgen hatten wir eine größere Weizen⸗Zufuhr aus Esser, Kent und Suffolt am Markte, doch war der größte Theil derselben in so schlechter Beschaffen⸗ heit, daß es sich kaum zum Mahlen eignete, und der Verkauf derselben ge⸗ schah daher zu allerlei Preisen; die wenigen trockenen Proben⸗ brachten die Notirungen vom vorigen Montage. In verzollter fremder Waare wurde zu den letzten Preisen ein höchst unbedeutendes Detailgeschäft gemacht. giebt noch Käufer für Bondweizen, doch nur zu so niedrigen Preisen, welche keine Abschlüsse zulassen. Da die Zufuhr von Gerste wenig wal, bedangen einige der besten Proben 35 Sh., und die übrigen Sorten be⸗ haupteten völlig ihren früheren Werth. Graue Erbsen stellen sich wie vorige Woche, während weiße 1 Sh. gefallen sind. In Bohnen bemerken wir keine Veränderung. Es ist eine mäßige Sendung von Hafer angekommen, wofür schwerlich unsere Notirungen bedungen werden können. In⸗ Folge von etwas Frage für Leinsaamen zum Export nach Frankreich haben sich die Preise däafür behauptet. Der Umsatz in Kleesaamen ist ebenfalls etwas größer gewesen, und der Werth dieses Artikels ist völlig so gut, wie vorige Woche.
Getraide g nigsb., span. u. weiß. toskan. 50 a 57 Sh. do. feiner weißer u. ausgewählter 57 a 02 Sh.,
12 Sh.),
Preise. Weizen, englischer 46 a 60 Sh., danz., lö⸗ — (unter Schloß 40 a 44 Sh.), rostock., pomm., rhein., hamb. u. dän. 50 a 56 Sh. (u. Schl. 38 a 42 2 do. frischer 57 4 63 Sh., schles. rother 50 a 56 Sh., do. weißer 53 a 58 Sh., Odessa, pe tersb. und vom schw. Meere 44 a 52 Sh. (u. Schl. 34 a 40 Sh.), roth. toskan., Civ. Vecchia, Barletta, Romagna, Romanilla und Donau⸗ 45 a 52 Sh. Erbsen, englische 25 a 37 Sh., fremde grüne 36 a 44 Sh., do. graue 26 a 31 Sh., do. weiße u. gelbe Koch⸗ 33 a 37 Sh. (u. Schl. 22 a 30 Sh.), do. Futter⸗ 28 a 33 Sh. (u. Schl. 20 a 23 Sh.) Roggen, englischer 28 a 356 Sh. Bohnen, englische 22 a 36 Sh., fremde 20 a 30 Sh., do. große 20 a 27 Sh., ägyptische 23 a 25 Sh. (u. Schl. 14 a 15 Sh.) Gerste, Malz⸗ 25 a 35 Sh., Mahl-⸗ u. Destillir⸗- 25 a 30 Sh. (u. Schl. 18 a 22 Sh.). Hafer, englischer 15 a 24 Sh., holländischer 15 a 24 Sh. (u. Schl. 12 a 17 Sh.), dänischer, schwed. u. russ. 13 a 20 Sh. (u. Schl. 10 a 14 Sh.). Wicken, dän. u. königsb. (u. Schl. 24 a 28 Sh.), große hamburger (u. Schl. 25 a 28 Sh.). Mehl, englisches pr. Sack 14 a 50 Sh., danz. u. schles. ex sup. pr. Tonne 20 a 33 Sh. (u. Schl. 20 a 24 Sh.), danz. u. schles. pr. Tonne 24 a 30 Sh., amerikanisches u. Ka⸗ nada⸗, süßes 28 a 33 Sh. (u. Schl. 22 a 24 Sh.), do. saures 22 a 30 Sh. 1u
Saamen, Oelkuchen ꝛc. Leinsaamen, Odessa pr. Qr. 40 a 42 Sh., Ostsee pr. Qr. 34 a 38 Sh. Rappsaamen, engl. pr. Last 24 a 27 Pfd., fremder pr. Last 18 a 23 Pfd. Kleesaamen, weißer, hamburg. pr. Cent. 40 a 70 Sh., rother holländ. pr. Cent. 36 a 46 Sh., weißer do. pr. Cent. 50 a 53 Sh. Kanariensaamen pr. Or. 56 a 62 Sh. Leinkuchen, deutsche u. franz. pr. Ton 6 Pfd. a 7 Pfd. 10 Sh. Rappkuchen, deutsche und holländ. 5 Pfd. 5 Sh. a 5 Pfd. 10 Sh.
Allgemeiner Anzeiger.
Zoll-Vereins- und ö“
8
Bekanntmachut
Nothwendiger Verkauf zur Auflösung der [1237] 8 Stadtgericht zu Berlin, den 16. Inni in der Lindenstr. Nr. 75 belegene Grundstück Geschwister Haase, gerichtlich abgeschäßt zu 23,247 lr. 24 Sgr. 9 Pf., soll zur Auflösung der Gemeinschaft am 9. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Realprätendenten werden hiermit unter Verwarnung der Präklusion öffentlich vorgeladen. 1
[2026]
Gemeinschaft. So 1843.
mann,
““ 8 Di rmünder der minderjährigen Louise Metz, Tochter erster Che der unlängst verstorbenen Ehefrau des hiesigen Kaufmanns C. Michels, haben die der Pu⸗ pillin pro parte angefallene mütterliche Erbschaft nur unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Cautelen angetre⸗ ten und zur Sicherstellung derselben gegen etwanige, auf dem mütterlichen Nachlasse haftende Ansprücht, die Erlassung der gewöhnlichen Proklamen beantragt. Es „1 werden demnach Alle und Jede, welche an den Nach⸗ 12001] laß der verstorbenen Ehefrau des Kaufmanns Miechels, 8 geb. Saegen, verwittwet gewesenen Kaufmann Metz, Dtto vermöoge der ehelichen Gütergemeinschaft, in welcher sel⸗ bige mit ihrem hinterbliebenen Wittwer gelebt, Forde⸗ gr. rungen und Ansprüche haben oder zu haben vermeinen möochten, hiermit geladen, solche in einem der auf den 9. und 23. Dezember d. J. und 10. Ja⸗ 1 nuar kft. Js jedesmal Morgens 10 Uhr, anstehenden Liquidations⸗ ermine anzumelden und gehörig zu beglaubigen, bei Vermeidung der in termino den 24. Januar kft Jah⸗ es auszusprechenden Präklusion. 8 Daium Greifswald, den 25. November 1843. Da 8 Waisengericht. (L. 80 eßmann.
zu beziehen:
vereinigend.
2019] rennen.
Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel- Assekuranz-Gesellschaft werden zu der Mittwoc h den 13. Dezember c., im Lokale der Anstalt, Behrenstr. 38, stattfindenden diesjährigen General- Versammlung ergebenst eingeladen. Die Verhand- lungen beginnen um 10 ½ Uhr Vormittags.
Berlin, den 27. November 1843.
Direction der neuen Berliner Hagel-Assekuranz-Ge- sellschaft.
Almanach, der
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Nur was besonders gebiegen und interessant erscheint, findet Aufnahme. Der Pferdeliebhaber und Fuchsjägen swird darin eben so gut Belehrung und Unterhaltung “ finden, wie der Freund der Was die äußere Ausstattung betrifft, so ist den deutschen Jagv⸗ und Pferbeliebhabern wohl noch nie ein so elegantes Geschenk geboten worden. Mehrert ausgezeichnete englische Stahlstiche und gegen siebenzig feine Holzschnitte von den ersten Kuünstlern zieren bden — sich hoffentlich viele Freundt erwerben wird. Leipzig, im November 1842.
Bei Emi!] Baensch in Mageburg ist neu e&* schienen und in Berlin bei S. Schro pp X Co. Gund durch alle anderen soliden Buchh. 2u beziechen:
[443 b] 8 IoEE
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Ror in Ber⸗ von
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1 paben: 'n 20 8 26 1 Thlr 15 Sgr. e Zustänbe n. Von Dr. Fr. Weide⸗
G. Justiz⸗Komm. 1843. [2070]
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[2000] 1“
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Allgemei
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Mr.
EE11“ Amtlicher Theil. 8 . ¹ Inland. Berlin. Inhalt des Ministerialblattes für die innere Ver⸗
waltung. Görlitz. Falschmünzerei. — Kommunal Landtag der Ober⸗ Lausitz.
Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Hof⸗Nachrichten. — Baden. Karlsruhe. Bekanntmachung der Protokolls der zweiten Kammer. — Die Voranschläge des Staatshaushaltes. — Baden. Die Spielpacht. Grh. Hessen. Darmstadt. Portofreiheit. Straf⸗ gesetzbuch. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Hof⸗Nachrichten. — Freie Städte. Hamburg. Senatorwahl.
Oesterreichische Monarchie. Preßburg.
wegen Straßen⸗Tumult.
Frankreich. Paris. Hof Nachrichten. — Offizielle Erklärung über au⸗ gebliche Ereignisse in Algier. — Lacretelle's Vorlesungen. — Vermisch⸗ les. Schreiben aus Paris. (Lamartine's Schlußwort über Staat, Kirche und Unterricht.)
Broßbritanien und Irland. London. Die Königin in Drapton Manor und Prinz Albrecht in Birmingham. — Der Herzog von Bordeaux. Belgien. Brüssel. Gesetz⸗Entwürfe über die Verjährung von Schuld⸗
forderungen an den Staat.
Italien. Nom. Ankunft des russischen Gesandten von Butenieff und des Erzbischofs von Konstantinopel.
Spanien. Briefe aus Madrid.
Reskript der Regierung
(Zur Charakteristik des neuen Mini steriums; die National⸗Milizen.) und Paris. (Olozaga's ministe⸗ rielles Programm in einer Erklärung an die Cortes. — Auflösung der National⸗Garde von Barcelona; Sanz wendet sich gegen Figueras; die Centralisten in Frankreich; Stimmung in den baskischen Provinzen.)
Griechenland. Schreiben aus Athen. (Eröffnung der National Ver⸗ sammlung; Thron⸗Rede.)
Eisenbahnen. Berlin. Verordnungen für die Berlin Anhaltsche Bahn. Schreiben aus Ludwigslust. (General⸗Versammlung der Berlin⸗Ham⸗ burger Eisenbahn⸗Gesellschaft.)
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Breslau, Magdeburg, Köln, Lübeck. Marktbericht. — Paris. Börse. — London. Getraide⸗ markt. — Amsterdam. Börsen⸗ und Marltbericht.
(Radirte M.
aus Paris. aus Frankfurt a.
Schreiben Schreiben
Schneidersches Gesang⸗Institut. — Landschaften von Calame.) — (Kunst⸗ und Literar⸗Notizen.)
Beilage. Großbritanien und Irland. London. Die Times über die Verwerflichkeit des getrennten Gefängniß⸗Systems.
Zur landwirthschaftlichen Politik. (Bülow⸗Cummerow: „Ueber Preu⸗ ßens landschaftliche Kredit⸗Vereine“.)
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Garnison⸗Stabsarzte Dr. Lehmann zu Torgau den Ro then Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Pensionair Arzte Dr. Schiele den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, und dem Compagnie Chirurgus Böhm der 4ten Artillerie⸗Brigade das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen; so wie
Den Regierungs⸗Referendarius, Rittergutsbesitzer von Kröcher auf Deetz zum Landrath des Kreises Gardelegen, im Regierungs Bezirk Magdeburg zu ernennen. 1 u“
Se. Hoheit der Prinz Alexander zu Hessen und be hein ist von St. Petersburg hier eingetroffen. Dem Karl Ferdinand Hanewald zu Quedlinburg ist unter em 30. November 1843 ein Patent auf ein als neu und eigenthümlich anerkanntes Verfahren, den Zucker zu krystallisiren und zu decken, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Clodwig zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, von Koblenz.
Se. Excellenz der General der Infanterie und General⸗Adju tant Sr. Majestät des Königs, von Natzmer, aus Schlesien.
Der General⸗Major und Inspecteur der Besatzung der Bundes⸗ Festungen, von Below J., von Stralsund.
Weri 5b—
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Der Königl. belgische Minister-⸗Resident am Königl. hannover⸗ schen Hofe und bei den freien Hansestädten, du Jardin, von Neu Strelitz.
Abgereist: Der General⸗Masor und General⸗Adjutant Majestät des Königs, von Neumann, nach Neu⸗Strelitz.
— Sr.
lichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 6. Dez. Das heute ausgegebene Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung (d. d. 25. November) enthält außer einer Reihe von Verfügungen, die bereits auf anderem Wege bekannt geworden, oder welche hauptsächlich nur für die zu nächst Betheiligten von Interesse sind, unter Anderem einen Aus zug aus der Verfügung an die Königl. Regierung zu Köslin, d. d. 1. November d. J., welche bemerkt, daß die in einer Bekanntmachung dieser Stelle getroffene Bestimmung, wonach, wenn zwei oder mehrere Kandidaten gleichviel Stimmen erhalten, das Loos entscheiden soll, nicht wird aufrecht erhalten werden können, da in der Declaration vom 4. Juli 1832 zum §. 152 sub b. der Städte⸗Ordnung von 1808 ausdrücklich festgesetzt ist, daß wenn zwei Kandidaten mit glei chen Stimmen präsentirt werden, der Regierung die Auswahl zusteht, und hieraus deutlich hervorgeht, daß die den Gebrauch des Looses bei der Wahl der Stadtverordneten anordnende Bestimmung des §. 101 der Städte⸗Ordnung zu einer analogen Anwendung auf die Wahl von Magistrats⸗Mitgliedern nicht geeignet ist. b
In einem Bescheide, den der Minister des Innern unter dem 9. November einem Druckereibesitzer ertheilt hat, und von dem das Ministerialblatt einen Auszug liefert, heißt es: Die Konzession zur Herausgabe einer Zeitschrift wird nach den jetzt angenommenen Grund⸗ sätzen nur bei vollständig nachgewiesener Befähigung des zu Konzes⸗ sionirenden und bei festgestelltem dringenden örtlichen Bedürfnisse er⸗ theilt. Letzteres ist nach der Versicherung der Regierung im vorlie⸗ genden Falle nicht vorhanden, und daß Sie die erstere nicht besitzen, stellen Sie selbst nicht in Abrede. Auch kann die Ihnen persönlich mangelnde Qualification durch die Annahme eines tüchtigen Redac⸗ teurs nicht für ergänzt erachtet werden, da nach dem §. 15 der Ver⸗ ordnung vom 30. Juni d. J. der Konzessionirte stets für die Redac⸗ tion allein verantwortlich bleibt, die Behörden mit den dritten Per⸗ sonen, deren er sich zur Hülfsleistung bedient, in gar kein Verhältniß treten und daher auch bei der Ertheilung der Konzession auf deren Fähigkeiten keine Rücksicht nehmen können.
In einem unter demselben Datum an ein Königliches Ober⸗ Präsidium gerichteten Erlasse sagt der Minister des Iunern: Nach Art. V. der Censur⸗Instruction vom 31. Januar d. J. darf der Ceysor nichts zum Drucke verstatten, was auf die Kränkung der per⸗ sönlichen Ehre und des guten Namens Anderer abzielt. Daß aber die von dem N. bezeichneten Artikel einzig und allein in beleidigender Absicht in den N. Nschen Anzeiger aufgenommen worden, kann keinem gegründeten Zweifel unterliegen. Wenn auch eine bestimmte Person in denselben nicht genannt ist, so ändert dies doch in der Natur der strafbaren Handlung nichts; denn zur Feststellung des Thatbestandes einer Injurie genügt es nach dem §. 574. Tit. 20. Thl. II. des Allg. Landrechts, daß der Beleidigte durch hinzugefügte individuelle Nebenumstände kenntlich gemacht sei. Dies ist freilich hier nicht in dem Grade der Fall, daß eine Beziehung der in Rede stehenden Ar⸗ tikel auf den Beschwerdeführer oder auf irgend eine andere Person unmittelbar und ohne genaue Kenntniß der Lokalverhältnisse erhellte. Indessen sind diese Artikel so redigirt, daß bei den Bürgern in N., für welche der Anzeiger doch allein bestimmt ist, schwerlich irgend ein Zweifel über die Person dessen, gegen welchen sie gerichtet sind, ob walten wird, und der Verfasser daher seinen boshaften Zweck wahr⸗ scheinlich vollständig erreicht hat. Dies kann auch dem, mit den dor⸗ tigen Verhältnissen unzweifelhaft innig vertrauten Censor nicht ent gangen sein, und ist es daher zu mißbilligen, daß er jenen fortgesetzten hämischen Angriffen auf eine ihm gewiß nicht unbekannte Person die Druck⸗Erlaubniß ertheilt hat.
Görlitz, 30. Nov. (Schl. Z.) Die Verfertiger der aus Zinn⸗ Composition gegossenen falschen Münzen, Thaler, Achtgroschenstücke,
Dezemb
men, sind durch Thätigkeit der sächsischen Behörden ermittelt worden. Ein Haupttheilnehmer, der Krämer J., entleibte sich aus Furcht vor der Strafe, die Uebrigen erhalten jetzt ihre wohlverdiente Züchti⸗ gung. Im rothenburger Kreise entdeckte man den Sitz dieser Falsch⸗ münzerei. 1 Der Landtag der Oberlausitz hat am 27sten d. M. seinen An⸗ fang genommen. ren auch die Eisenbahn⸗Angelegenheit.
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. München, 2. Dez. (F. M.) Man glaubt, Se. Königl. Hoheit der Kronprinz werde zu dem am Maria Empfängniß⸗ tage (8. Dez.) hier stattfindenden Ritterfeste hierher kommen. Am Geburtstag Sr. Königl. Hoheit unseres Kronprinzen machte Höchst⸗ derselbe mit Frau Gemahlin einen Ausflug nach Tyrol, wo in der Gegend von Hauderwang das Diner eingenommen wurde.
Am 27. November hat die erste Königl. Hofjagd auf Fasanen stattgefunden. Es wurden von Sr. Majestät dem Könige und den geladenen Capalieren deren einige neunzig erlegt.
Unsere Herzogliche Familie von Leuchtenberg hat in diesen Ta⸗ gen Nachrichten aus St. Petersburg erhalten, die sehr erfreulich lau⸗ ten. Die Frau Herzogin besindet sich bei bester Gesundheit und das⸗ selbe gilt von den Herzoglichen Kindern. Der Herzog wird, im Falle einer Reise des Kaisers nach den südlichen Provinzen, diesen auf derselben begleiten.
Beaden. Karlsruhe, 1. Dez. (K. Z.) In der sechsten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer der Stände⸗Versammlung erstattete der Abgeordnete Mathy, Namens der aus den Abgeordne⸗ ten Welcker, Weitzel, Bassermann, Mathy, Weller, bestehenden Kom⸗
mission, wegen Drucks der Protokolle, Bericht und es wird die Be⸗ rathung*) in abgekürzter Form beschlossen. Der Bericht setzt aus⸗ einander, daß sämmtliche Buchdruckereien von Karlsruhe in Gemein⸗
schaft den Druck übernommen hätten und zwar im Wesentlichen auf Der Bericht zeigt dann, auf
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die Grundlage früherer Verträge. welche Weise der Druck am schnellsten gefördert werden könne, durch Schnelligkeit der Revision von Seiten der Abgeordneten und der Re⸗ gierungs⸗Kommission, sowie durch genaue Ueberwachung des Drucks, daß wöchentlich die stipulirte Anzahl von Bogen geliefert werde.
Aus dem Vortrag der Großherzogl. Regierungs⸗Kommission in der Sitzung der zweiten Kammer vom 29. Nov., das ordentliche Budget für 1844 und 1845 betreffend, heben wir Folgendes aus: Der Gesetz⸗ Entwurf lautet folgendermaßen: Art. 1. Sämmtlichen Ministerien werden für die ordentlichen Ausgaben nachstehende Kredite bewilligt: Für das Jahr 1844: Zur Bestreitung des eigentlichen Staats⸗Auf⸗ wandes 9,148,263 Fl.; zur Bestreitung der Lasten und Verwaltungs⸗
Zwanzigkreuzer ꝛc., welche seit einiger Zeit häufig zum Vorschein ka
kosten 5,395,281 Fl.; zusammen 14,543,514 Fl. Für das Jahr 1845: Zur Bestr. des eigentl. Staats⸗Aufwandes 9,102,316 Fl.; zur Bestr. der Lasten und Verw.⸗Kosten 5,386,814 Fl., zusammen 14,489,130 Fl. Die Verwendung dieser Kredite ist durch den Etat festgesetzt. Art. 2. Zur Deckung dieser Kredite werden die in dem Etat ver⸗ zeichneten ordentlichen Einnahmen bestimmt, welche für das Jahr 1844 zu 15,248,365 Fl., für 1845 zu 15,250,725 Fl. angeschlagen sind. Die sich ergebenden Ueberschüsse sind, so weit nicht darüber auf dem gegenwärtigen Landtage anderweit verfügt werden wird, in der Amortisations⸗Kasse niederzulegen. Art. 3. Die Dotation der Amor⸗ tisations⸗Kasse zur Schulden-Tilgung und zur Beförderung der Zehnt⸗ Ablösung hat das Finanz⸗Ministerium für das Jahr 1844 mit 1,139,390 Fl., für 1845 mit 1,148,749 Fl. in monatlichen Raten aus den paratesten Staats⸗Einnahmen berichtigen zu lassen. Art. 4. Alle dermalen bestehenden Abgaben⸗Gesetze bleiben in Kraft ꝛc. Die Haupt-⸗Resultate sind folgende: Die Ausgaben für die Budget⸗ Periode 1844 und 1845 sind berechnet auf 29,032,674 Fl., die Ein⸗ nahmen auf 30,499,090 Fl., Ueberschuß 1,466,116 Fl. Nach dem Finanzgesetz vom 10. September 1842 belaufen sich die Ausgaben für 1842 und 1843 auf 28,747,707 Fl., die Einnahmen auf 29,523,296 Fl., Ueberschuß 775,589 Fl. Hiernach für 1844 und 1845
*) Soll wahrscheinlich heißen: Bekanntmachung.
Schneidersches Gesang⸗Institut. 1
In dem zweiten Konzert des unter des Königlichen Musik⸗Direktors J. Schneider's Leitung stehenden Gesang⸗Instituts, welches am 4. De⸗ zember im englischen Hause stattfand, kamen zur Ausführung: Messe in D (Nr. 3) von J. Hapdn, Psalm 24 in B von Fränkel, das Hallelujah der Schöpfung von Kunzen. 2
Die Messe von Haypdn, in dem Style der neueren Kirchen⸗Musik geschricben, ist, erkennt man diese Richtung überhaupt an, ein prächtiges und in jeder Beziehung schönes Werk. Für die Singstimmen, wie für das Orchester dankbar geschrieben, wirkt es auch angenehm auf den Zuhörer. In Bezug auf die Behandlung des Textes darf man natürlicherweise keinen Vergleich zwischen Hapdn und den Meistern der alten italienischen Schule anstellen; die Zeit, in welcher er lebte, war eine ganz andere und fühlte ganz anders, als die, in welcher Palestrina, Lassus und Gabrieli wirkten.
Jedoch können wir nicht in Abrede stellen, daß wir Haydn als Kom⸗ ponisten für den Konzertsaal höher, wie als solcher für die Kirche stellen; selbst seine Beaͤrbeitung des „Stabat mater’, so wie die der „Sieben Worte“, tragen zu sehr das Gepräge des Weltlichen und gehören, nach unserer Ansicht, eben so wenig wie seine Messen, in die Kirche. Die Aufführung des in Rede stehenden Werkes war, was die Chöre anlangt, eine recht gelungene zu nennen, nur vermißten wir die Schattirungen des Piano und Forte; mit dem rein unrd richtig Singen ist es nicht allein gethan, die vom Komponisten beabsichtgte Wirkung wird erst dann hervorgebracht, wenn seine Arbeit in allen Theilen richtig aufgefaßt und wiedergegeben wird. Die Solis wurden von Mitglievern des Instituts gesungen: der Sopran, ob
haben den Namen dieses Komponisten noch nicht gehört, kennen daher auch noch nichts weiter von ihm; da es uns scheint, daß wir es mit einem in der ersten Periode des Werdens begriffenen Kunstjünger zu thun haben, so rathen etwas mangelhaft: abgesehen, daß einigemal unrein gesungen wurde, gingen die einzelnen Stimmen oft aus einander, und wir hörten von Jemand in unserer Nähe sagen, es scheine ihm, als seien einzelne Stellen ohne Takt fomponirt. b
Bedeutung, jedoch enthält es einzelne Schönheiten. besser wie die des Psalms. hen zu sehen, wohin es Publikum den Rücken kehrt. in der Sing⸗Akademie, allein davon abstrahirt, daß es schlecht aussieht, sehen wir auch keinesweges die Nothwendigkeit ein; wir verweisen daher in dieser Beziehung auf die Konzerte der Kapelle. sohn nicht auch mit dem Rücken gegen das Publikum? Der Dirigent leitet das Orchester mit dem Taktstock und nicht mit den Augen, und hat dasselbe an Ersterem nicht Halt genug, so können ihm die Letzteren, nach unserer Meinung, denselben auch nicht gewähren.
wohl eiwas schwach, gefel uns am besten; der Alt eine recht hübsche und wohlklingende Stimmt, nur noch zu wenig ausgebildet; Tenor und Baß
hätten wir besser gewünscht; Allen aber ist eine deutlichere Aussprache zu empfehlen, indem wir, ohne Tertbuch in der Hand, nicht im Stande gewesen wären, zu unterscheiden, in welcher Sprache man gesungen hätte. Orchester spielte sehr brav, nur schien es uns häufig etwas zu stark im Verhältniß zum Chor.
Das
Der Psalm von Fränkel ist eine ziemlich mittelmäßige Arbeit, wir
wir ihm ein recht ernstliches Studium an. Die Ausführung war
Das Hallelujah von Kunzen ist ebenfalls kein Werk von großer Die Ausführung war Sehr erfreut waren wir, das Klavier dort ste⸗ gehört; nur fiel es uns auf, daß der Dirigent dem Es geschieht dies zwar auch bei den Konzerten
Warum stand Mendels⸗
Für das dritte Konzert, welches am 22.
Januar stattfinden soll, ist
Cherubini’'s Requiem und der 42ste Psalm von Mendelssohn an⸗ gekündigt; zwei Werke, welche sich, jedes in seiner Art, als Meister⸗Arbeiten
einer allgemeinen Anerkennung erfreuen, weshalb wir alle Kunstfreunde auf die Auffuͤhrung derselben aufmerksam machen.
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Radirte Landschaften von Calame. die Kunst zu den ausländischen L gewächsen gehört. ausgewandert, und es ist ihm geglüͤckt, sich in Paris als Landschaftsmaler einen angesehenen Namen zu machen. Gewöhnlich stellt er großartige Gebirgsscenen im Cha⸗ ralter der Alpen dar: dunkle Tannenwälder, welche der Sturmwind peitscht mächtige Gewässer, welche brausend zwischen Klippen herabstürzen vilde Thalstellen, mit Lawinen⸗Trümmern von herabgerollten Felsmassen und zer⸗ schmetterten Baumstämmen staffirt. Möchte man auch seinen Darsellungen durchweg einen stärkeren Anslug von Poesie wünschen, so muß man doch gestehen, daß sie durch die schlagende Unmittelbarkeit und Naturwahrheit eine überraschende Wirkung hervorbringen. Die radirten Landschaften, die der Kuünstler unlängst veröffentlicht, machen sich durch ähnliche Vor⸗ züge, wie seine gemalten, geltend; es sind Bilder in Gefühl, Effekt und Farbe. Calame zeigt 8 darin ebenfalls als energischer Naturalist, ohne große Poesie und tiefes Gefühl, aber von ergreifender Wahrheit und Prosawirklichkeit. Es ist zu verwundern, wie viel der Aetzkünstler mit an⸗ scheinend so beschränkten Mitteln geleistet und ausgedrückt, wie mannigfal⸗ tig und glücklich seine Effekte wiedergegeben sind. Wer diese drei Heste ra⸗ dirter Landschaften durchgeht, macht so zu sagen eine angenehme Reise durch die Schweiz, Holland und Frankreich. Sämmtliche Blätter sind in maleri⸗ scher Manier gearbeitet, im Einzelnen bald mit leichter, geistreich spielender Nadel, bald mit Kraft und Nachdruck, im Ganzen stets mit Freiheit, Sicher⸗ deit, Bravour und Meisterschaft behandelt. Es duürfte wenig geätzte Stücke
einer
Unter den Propositionen befindet sich unter Ande⸗
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