Stand der Dinge in den Provinzen, sucht man ver⸗ blich aseraäger Belehrung. Wir haben jedoch auf die Haupt⸗ post aus Athen nur noch 2 Tage zu warten. Deutsche durften sich 4* letzten Zeit nicht mehr in Athen sehen lassen; denn die deut⸗ schen Zeitungs⸗Berichte hatten den Haß der Griechen gegen dieselben
bis aufs äußerste gesteigert.
Handels- und Börsen-Machrichten. Börsen⸗Bericht. “
selbst über
Berlin, 9. Dez. nache66 . serer Boͤrse eine seither ungewöhnliche Geschäftsstille in allen Eisenbahn⸗
Actien und sonstigen Fonds ein. Das Geld blieb reichlicher “ machte nur bei wenig Effekten einen Unterschied zwischen Kasse und ' timo. Wir erklären uns dies Verhältniß hauptsächlich dadurch, daß es I Spekulanten beim herannahenden Jahresschluß an Unternehmungslust fehlt, auch einige Actien bereits einen Standpunkt erreicht baben, e um weiter zu spekuliren, nicht gerne überschreiten mag. Die n en grolt 44 8 ten Eisenbahn⸗Unternehmungen bilveten in dieser Woche den d u kehr; es wurde namentlich viel in köln⸗mindener gemacht, ohne v Cours großen Fluctuationen unterworfen gewesen, wäre. Es s von vg. Papieren noch viel in erster Hand zurückgeblieben, wodurch geworden, die ansehnlichen Kauf ⸗ Ordres, anscheinend für 8ö8 Privaten, auszuführen, ohne eine Steigerung der Course zu be⸗ wirken. Bei Beginn der Woche bezahlte man 102 ½, der Cours ging dann bis 2 ¼ zurück und schloß 102] Brief und bezahlt. Heute .“ ersten Quittungsbogen der genannten Actien, über ie Eecpatns * 88 10 % lautend, hier ein, und bemerken wir gern, daß sol ze Kürze und so abgefaßt sind, daß sie ohne weiteres Giro 1u“ G andere übergehen können. Gestern war der Stichtag, früherer 8 von Quittungsbogen über berlin⸗ha mburger Eisenba hn 8 81 Die Regulirung war sehr bedeutend, und da noch manche, ““ Posten zum Verkauf kamen, drückte sich der Cours bis 105 c, wozu reres umging. Heute zeigte sich mehr Kauflust, und man bezahlte 1 88 bis 106 ¾ %, wozu Verkäufer und Käufer blieben. Diese Papiere sin e reits früher bis über 111 % bezahlt worden, und da im Allgemeinen die Hoffnung hegt, daß bei der Solidität “ nehmens das veranschlagte Baukapital nicht nur vollständig ausrei 7 sondern bedeutend verringert werden möchte, so bleibt die Meinung an 1 serer Börse günstig dafür. Mä rlischeniederschlesische 1 auf ihrem vorwöchentlichen Stande nicht ganz behaupten, un 188 88 bis 104 ¼ %, wozu heute indeß Nehmer blieben. In 8 der 1 brlitzer war der Umsatz ziemlich beträchtlich, und obschon solche Anfangs der Woche flau waren, und bis 103 % verkauft wurden, ftienen b 16 Folge von Kauf⸗Ordres, die anscheinend für sächsische und schlesi he nung effektuirt wurden, bis 193 i %, heute war weniger Begehr, der ggg hielt sich jedoch 1033¾ % Brief und Geld. Ueber das Geschäft in g n ha 8 ker Eisenbahn⸗Actien haben wir nur wenig zu berichten, da este eee wöchentlich ausgesprochene Ansicht, daß die Speculation darin 1 sa 9 5 würde, sich bereits zu bestätigen scheint. Die Umsätze darin bliel 8 81 ganze Woche über sehr unbedeutend, der Cours schwankte 2 * und 143 %, und schloß heut 143 bezahlt und Geld. Der bevorste ” Ultimo dürfte, erzeugt durch die Regulirung früherer Ffggse e fu nane manche wesentliche Schwankungen zu Wege bringen. Ueber die 8 einer außerordentlichen Ge neral⸗Versammlung 1“ Uhn 5 solche, wie bereits berichtet, zum 15. Januar kommenden Do 8n den ersten Tagen der nächsten Woche veröffentlicht 2*b 3987, burg⸗leipziger Actien waren bereits die ganze ö” br. gazufer es fanden sich jedoch nur wenig Abgeber. Heute entschlossen s h die Moche bis 182 % zu bezahlen, wozu noch Geld blieb, während ehter find nicht über 180 % zu bedingen war. Magdeburg 88 beff . 11 in demselben Verhältniß und fast noch mchi ge gi af Drdrbs ö 1 Stü serer Börse, un 8. dee - 8 8 en211 9 2e-er12 9 zu steigern. Oberschlesif che sich um circa 1 % gebessert und wurden bis 110 % bezahlt. Beruhn blieben unverändert zwischen 106 ½ 0 vn. 106 %. Von 1 9 damer Eisenbahn⸗Actien kam Mehreres zum Verkauf, s sich bei den bereits bohen Coursen wenig Liebhaber fanden und diesel en von 160½ % bis auf 159 ½ % zurückgingen. Für berlin⸗frankfurter zeigte sich die ganze Woche über eine günstige Stimmung. Es wurde bis 131 4¾ 2% dafür bezahlt, seit gestern blieb jedoch über 131 “% nichts zu machen. Berlin⸗stettiner Actien schienen sich etwas bessern zu wollen und wurden bis 116 ¾ %ℳ bezahlt; heute trat indeß eine entschiedene Flauheit ein, und blieb kaum 116 ½ % dafür zu bedingen. Nach dem vor uns liegenden halbjährigen Abschluß⸗Bericht der Direction und zwar vom 1. Mai bis 1. November, ist auf eine Dividende nicht zu rechnen. Wir glauben auch, daß die fortwährend offene Schifffahrt die Einnahmen für Güter⸗Transport in diesem Winter sehr beeinträchtigen dürfte. Für Rhein⸗ Eisenbahn⸗Actien zeigten sich im Laufe der Woche fortwährend Kän⸗ fer, es kam jedoch erst seit einigen Tagen zu Umsätzen darin, und bezahlte man steigend von 68 5 % à 69 %. Die Inhaber dieser Actien scheinen sich nicht leicht zum Verkauf entschließen zu wollen, sondern hegen vielmehr die Ansicht, daß diese Eisenbahn⸗Linie durch ihre starfe Frequenz den Stamm Actionairen, späterhin dennoch eine Rentabilität gewähren müsse. In düsseldorfer gingen Kleinigkeiten zum Course von 68 % um. Kaiser⸗ Fierdinands⸗nordbahn, so wie gloggnitzer behaupteten sich fast ganz auf ihrem vorwöchentlichen Course. Die Geschäfte darin waren sehr unbedeutend, was hauptsächlich seinen Grund in dem Aufhören der bedeu⸗ tenden Schwankungen an der wiener Börse zu haben scheint; man berichtet uns von da her, daß zwei der ersten Banquierhäuser bedeutende Summen zur Beleihung auf Eisenbahn⸗Actien herzugeben sich bereit erklärt hätten, was unfehlbar einen ferner günstigen Einfluß auf diese Papiere ausüben wird. Von preuß. Fonds ging nur in Staatsschuldsch. mehreres um, der Cours derselben drückte sich von 103 ¾ bis 103 %, wozu heute Geld blieb. — Eben so bleiben kur⸗ und neumärkische Pfandbriefe fort⸗ dauernd gedrückt, und dürften auch nicht leicht einen besseren Stand errei⸗ chen, da sich täglich Verkäufer zeigen, welche anscheinend ihre Kapitalien den mit 3 ½ % Zinsen garantirten Eisenbahn⸗-Unternehmungen zuwenden.
In ausländischen Fonds war ziemlicher Umsatz und insbesondere besserten sich die Course der russischen Anleihe bei Hope und Stieg⸗ litz, so wie der poln. 300 und 500 Fl. Partial⸗Obligationen. —
Wir glauben im Interesse der Inhaber von e nglisch⸗neapol. Anl. bei von Rothschild, dieselben darauf aufmerksam machen zu müssen,
daß die letzte Verloosung dieser Obligationen am 11. November in Lon⸗ don stattgefunden hat, und daß die verloosten Obligationen bis zum 1. Februar k. J. verzinst werden. — Der Rest dieser Obligationen ist zur pari Auszahlung p. 1. August k. J. gekündigt, und muß bis zu die⸗ sem Termin in London bei von Rothschild abgeliefert sein. — Später würden die Inhaber sich genöthigt sehen, die Einlösung nur in Neapel bewirken zu lassen. G nb b
Fees ea noch hinzufügen, daß die Listen der Banquiers, so w erloosten Obligationen, bei allen unseren hiesigen
so wie in den Wechsel⸗Handlungen einzusehen sind.
Markt⸗Bericht. über dan 9.Sch. Iöfdem unser vorwöchentlicher Bericht sich bereits Stagnation im Getraide⸗Geschäft ausgesprochen, begann auch diese Woche wieder mit einer ungewöhnlichen Stille, und in den ersten Tagen derselben kam fast kein Geschäft zu Standr, wel di Kauser b h fortdauernd starken Zufuhren immer fianer gestinreme ir d Frfez, ei der bote weiter erniedrigten. Für Weizen zeigte sich un 15 einiger Begehr, und da die Meinung dafür günstig bleibt so hiel Inhaber auf die vorwöchentlichen Preise, wodurch die Restektant 8* sich 1. nöthigt sahen, solche anzulegen. Alter Weizen scheint beas 828 sein, wenigstens war nichts davon offerirt; dagegen wurde bezahit sor 9 ben schlesischen neuen 86./87pfünd. 53/52 Rthlr., neuen weit⸗ n bechlesischen 86/88pfünd. 54./56 Rthlr., und blieb 55 Rthlr. p dingen, bunten polnischen 87/88pfünd. 54/55 Rthlr., weißin oln. 57./56 Rthlr., 90pfünd. schweren poln. gelben 54 ½ /53 Rihlr. und desgl. weißer bis 57 Rthlr. bewilligt, märkischer Weizen blieb vernachlässigt und über 50 ½ /51 Rthlr. nicht zu machen. Roggen gab seit voriger Woche bedeutend im Preise nach, die vielen
1I11A16““ 81 1.“ 8 —
Es trat nach Schluß der vorigen Woche an un⸗
noch undisponirten, theils schwimmend, theils den Kanal passirten und hier eingetroffenen Ladungen, welche zum Verkauf gestellt wur⸗ den, konnten nicht anders als höchst nachtheilig auf unsere Preise wirken; es war für entfernt schwimmende Ladungen fast gar kein Gebot zu bekom⸗ men und erst heute kamen einige Ladungen 82./83 pfd. Waare zum Preise von 33 Rthlr. zu Gelde; auch für 82./83 loco Waare war kein höherer Preis zu erreichen, doch bewilligte man zuletzt 33 ¼ a ½ Rthlr. p. Wspl., wozu Mehreres verkauft worden. — Für leichte Waare, womit unser Markt sehr reichlich versorgt ist, fehlt es außer den Ankäufen des Königl. Proviant⸗Amts ganz an Abzug, dagegen gingen im Laufe dieser Woche einige Ladungen schweren Roggen nach Magdeburg und der Saal⸗ Gegend; die Preise dafür stellten sich auch etwas höher; nachdem bereits 84 /85pfd. a 34 ½ Rthlr. verkauft sind, bewilligte man heute 35½ a 8¾ Rthlr. dafür. 8 8 1 Roggen auf Lieferung pr. Frü hjahr war Anfangs der Woche über 34 Rthlr. nicht zu verkaufen; später ging einiges à 34 ¾ Rthlr. für 82 pf. um, wozu noch Käufer blieben; 84 pf. 35 ⅞ Rthlr. bezahlt auf 35 ½ Rthlr. gehalten. 8 8 1 Gerste blieb fast ganz unbeachtet und sind keine Umsätze darin bekannt geworden; wir notiren große Bruchgerste 25 Rthlr. pr. Wspl.; kleine Gerste ohne Anstellung. — Eben so unbedeutend blieb das Geschäft in Hafer; wir notiren 48 pf. 17/16 ½ Rthlr., 50 pf. 17 ½ 2 1 Rthlr.; pr. Frühjahrs⸗Lieferung 50 pf. 17 Rthlr. geboten; 48 pf. 16 ½ Rthlr. nominell. Oelsaaten bleiben flau und nur für beste Qualität stellte sich einiger Begehr ein, während geringere Sorten ganz unbeachtet blieben und ferner billiger erlassen werden mußten; für besten Winter⸗ Raps ist über 70 Rthlr. nicht zu bedingen; geringerer würde a 68 Rthlr. pr. Wspl. fallen; Winter⸗Rübsen 68/07 Rthlr., Sommersaat ist in schöner Waare a58 Rthlr. bezahlt, während Mittelsorten nicht über 56/55 Rthlr. holen würden. 8 8 Kleesaat ist der einzige Artikel, welcher fortwährend in guter Frage bleibt; unsere Lager von feinen Gattungen sind fast ganz geräumt, und darauf eingegangene Ordres konnten nur in kleinen Partieen ausgeführt werden; ordinaire Gattungen sind häufiger vorhanden, bleiben aber nur wenig beachtet. Wir notiren fein weißes Saat bis 24 Rihlr. p. Ctr. bez., fein mittel 19 a 22 Rthlr., mittel 17/18 Rthlr., ord. 14 2a 16 Rthlr.; rothes fein 16 Rthlr. zu machen, mittel 14/15 Rthlr, ord. 11 ½ a 13 ½ Rthlr. p. Ctr. 8 Mit Rüböl war 8 anfangs der Woche sehr flau und nachdem a 11 ½½ a ¼ Rthlr. loco verkauft worden, blieb nur 11 Rthlr. pr. Ctr. geboten. Gestern stellte sich, durch die gegenwärtig starke Consumtion, wie⸗ der mehr Begehr ein, wodurch der Preis sich besserte und a 11 ¾⅔ und 5‿ Rthlr. pr. Ctr. bezahlt wurde; die Inhaber hielten ferner fest auf 11 ½ Rthlr. pr. Ctr. Auf Lieferung stellten sich die Forderungen etwas hoͤher und wir notiren pr. J anuarsFebruar 11 a 11 ½ Rthlr., pr. März/ April 11 ½ Brief, 11¾ Rthlr. Geld. 1 Leinöl loco 10 ½⅝ Rthlr. Geld, pr. Frühja hr 11 ½1 Rthlr. zu er. Spiritus ist im Weichen geblieben, und, wurde bereits a 15 Rthlr. für 10,800 % offerirt und begeben; pr. Frühja 1 fordert, doch über 14 ½ a 3, Rthlr. nicht zu bedingen.
Danzig, 7. Dez. Marktbericht. Bö “ worden, Na Aslich am 6ten: Weizen inl. 7½ L. 125—26 6,. .“ 9 ½ L. 126 — 27 . a Cf. 357 ½, 6 ½ L. 1308. a Cf. 3622 “ 24¾ “ v. Cf. 363; Gerste 4 L. 107 — 8 . a Cf. 177. — Heute:; Weizen 33 9. 120 126 —27 "U. a Cf. 355; Roggen poln. 6 L. 119 8 a Cf. “ bis 121 , a Cf. (7) und 14 L. 121 l. a Cf. 197 pro Last.
2.
Magdeburg, 8. Dez. Höchster und niedrigster “
preis pro Wispel: Weizen: Gerste: 28 — Roggen: 38 — 36 » Hafer: 19 ½ — 18 Getraidemarkt.
Hamburg, 8. Dez. (B. H.) E hier am Platze 8 in 1 letzten 8 Tagen wenig üm. 1616““ Einiges zur Ausfuhr gekauft worden, und mam hat ein paar Tha 8* 1 die Preise von voriger Woche dafür bezahlt. Der ganze p gb seit letztem Freitag beträgt indessen nur 200 — 300 Last. — Roggen, 8 wenig Frage darnach, knapp preishaltend. Gerste, neue 1“ dang vorige Preise, alle anderen Sorten sind aber etwas billiger. — Hafer, neuer blieb zu den Preisen von voriger Woche schwer zu verkaufen. — Für Erbsen wollte man die Notirungen in letzter Woche nicht bewilligen. — In Bohnen ging wenig um. — Wicken, neue große preishaltend, dito kleine müssen ein paar Thaler niedriger notirt werden. — Rappsaamen fand, zu den jetzigen Forderungen dafür, keine Nehmer. — Leinsaamen ist auch etwas billiger zu haben. — Weizenmehl blieb ohne Frage. — Schiffsbrot zu un⸗ veränderten Preisen zu haben. — Rappsaamen und Leinkuchen preishaltend. Von letzteren kommt wenig an. “ 1“
Getraide, jetzt ab auswärts zu liefern, fand fast gar keine Frage, dage⸗ gen wurde wieder Manches, auf Lieferung im künftigen Frühjahre, gekauft. Waizen zu den vollen, für einzelne feine Partieen auch etwas bessere Preise, als vor acht Tagen. — Von Roggen waren nur einzelne Käufer zu den in letzter Woche bezahlten Preisen. — Gerste blieb gut verkäuflich. — Es sind davon seit acht Tagen wieder 3 bis 400 Last gekauft, und feinste Waare ½ a. 1 Rthlr. höher bezahlt worden als in voriger Woche. Gestern und heute waren dazu aber nur einzelne Nehmer. — Hafer still, doch ohne Preis⸗Veränderung. — Erbsen weniger beachtet, und nur die feinste Waare fonnte vorige Preise erreichen. — Wicken fanden dazu keine Nehmer. — Bohnen preishaltend. — Rappsaamen flau und nur zu billigeren Preisen zu lassen. — Leinsaamen würde man auch etwas unter den Notirungen haben kaufen können. — Rappkuchen werden auf vorige Preise und Leinkuchen etwas höher gehalten, Alles, so wie Getraide, auf Lieferung im nächsten Frühjahre.
Paris, 5. Dez. Heute wurden fast gar keine Geschäfte gemacht. Die Zproc. schwankte fortwährend zwischen 82.25 u. 82.30, eben so die 5proc. zwischen 122.25 und 122.30. Die spanische altive wich auf 29 ¼%, die passive auf 5. Es war an der Börse das Gerücht im Umlauf, dem Grasen Bresson sei durch den Telegraphen der
Befehl zugeschickt worden, vorerst noch in Frankreich zu bleiben. Diese Nachricht bedarf jedoch sehr der Bestätigung, denn Graf Bresson muß wohl
50 — 43 ½ Rthlr.
In Getraide
2 schon vor einigen Tagen die spanische Gränze überschritten haben.
Rom, 25. Nov. (A. Z.) Seit der Besitznahme Algiers durch die Franzosen hat sich der aklive Landel des Kirchenstaats in jenem Punkt und seiner Nachbarschaft auf der Nordküste Afrika's einen gegen sonst sehr er⸗ weiterten, theils auch ganz neuen Marlt für viele seiner Natur⸗Produtte er⸗ worben. Der Artikel Korn, Oel, Schlachtvieh und dergl. nicht zu erwäͤh⸗ nen, deren Bedarf temporair war, so wird der Handel mit der Puzzolana immer bedeutender und einträglicher. Die Ursache dieser günstigen Wendung ist, daß die Bauherren in Algier, denen auch aus anderen italienischen Häfen dasselbe Material in großer Masse zugeführt wurde, die unvergleich⸗ liche Güte des römischen Produkts mit der Zeit kennen lernten und es bei ihren Neubauten jetzt fast ausschließlich gebrauchen. Im vorigen Jahre wurden gegen 3 Millionen Fuder von Civitavecchia nach Toulon verschifft. Im laufenden Jahre hat der römische Händler Sgr. Nipoti schon jetzt allein über 4 Millionen Fuder meist an der ostiensischen Straße bei tre Fon⸗ tane gegrabener Puzzolana im Tiberhafen von Ripa grande verladen laf sen. Vier florentinische Lastschiffe versehen seit einiger Zeit den direkten Ueberfahrts⸗Dienst zwischen Rom und Algier. Zwei Fuder oder Karren Puzzolana werden in den Gruben mit einem halben Piaster bezahlt.
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 6. Dez. Niederl. wirkl. Sch. 53 ⅞. 5 % do. 99 ½. 5 % Spon. 21 8. 3 % do. 31 z. Ausg. —. Zinsl. 5 45. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 108 ⁄. 4 % Russ. Hope 90 ⅔. Antwerpen, 5. Dez. Zinsl. —. Neue Aul. 21. Hamburg, 8. Dez. Bank-Actien 1695 Br. E. London, 5. Dez. Cons. 3⁰% 95 ½. Belg. 103 ½¼. sive 5. Ausg. Sch. 12. 2 ½ % Holl. 54 ¼. 5⁰⁷% do. 99 ½. Neue Russ. 115 ½. Bras. 74. Chili 99. Columb. —. Mex. 31 ⅛. 1½ 8 Paris, 5. Dez. 5 % Rente ün cour. 122. 35. 39 % Rente in cour. 82. 30. 5 % Neapl. au compt. 106. 60. 5 % Span. Rente 29 ¾ Pess. 5 . 9 Wien, 5. Dez. 5 % Met. 110 ½. 4 % 100 ½. 3 % 762½. Actien 1662. Anl. de 1834 150. de 1839. 116 ⅓.
Dr. Pass. —. Preuss.
Russ. 112. Neue Anl. 21 ½. Pas- Port. 43 ½. Engl. Peru 212¾
Eugl.
Bank-
An der Börse sind verkauft
Rthlr. zwar ge⸗
nnangehkommene Fremde.
Hotel de Prusse. von Könneritz, Major im Aten Infanterie⸗Regi⸗ ment, aus Danzig. Graf von der Schulenburg, Particulier, aus Magdeburg. von Bredow, Königl. Landrath, aus Landin. Kauf⸗ mann 5h.28 aus Wittenberge. Oekonom Schneider aus Neu⸗ Ruppin.
Kaiser von Rußland. Gutsbesitzer Ruff aus Golme. Malitz aus Dirschau, Treweranus aus Landsberg. B 4
König von Portugal. Kaufleute Riebe aus Wittenberge, Brackfieck aus Stettin und Allendorf aus Schönebeck. Major im 12ten Inf. Regmt. Heuduck aus Frankfurt a. d. O. Particulier Hauser aus Hannover. Negociant Camis und Rentier Join aus Paris.
Hotel de Saxe. Musik⸗Direktor Sobolewski aus Königsberg i. P.
Königsberg. aus Stettin, und Dietlitz
Particulier von Eben aus Kaufleute Binnow aus Bremen
Kaufleute Bentheim aus Leipzig und D. essauer aus Frankfurt a. M.
Hotel de Brandebourg. Rentier Mason, nebst Familie, aus Memel. Gutsbesitzer von Schroͤtes aus Schwerin. Rother Abdler. (Kölnischer Hof.) Bau⸗Conducteur Engel aus Münster. Kaufleute Schrader aus Stettin und Schulz aus Halle. Rheinischer Hof. Graf von Stollberg, Lieutenant im Garde⸗ Husaren⸗Regiment, aus Potsdam. von Egloffstein, Lieutenant im 6ten Kürassier⸗Regiment, aus Brandenburg. Brand von n. Königl. sächs. Lieutenant, aus Dresden. Gutsbesitzer te. er aus Mistawitz in Schlesien. S .“ aus Kolde uttel in Dänemark. Proprietaire Jullien aus Paris. 8 K bnig 1ee. Kaufleute Knorr aus Lennep Vund Wolters aus Lüdenscheid. 8 Hotel St. Petersbourg. Frau biaslust. 8 . 1 ““ Hotel. Capitain Augsburg aus Algier. besitzer Neumann, nebst Gemahlin⸗ aus nebst Gemahlin, aus Dietersdorf, Bothmer, nebst Familie, aus Han⸗
Hotel de Rome. Justizrath vo“ v118““ 3 “ Kommerzienrath Wißmann, nebst Familic, aus Stettin. 1. Ab 84½
In Privathäusern. Majsor im 8 Infanterie ⸗Negiment Fink von Finkenstein aus F
Domherrin v on Levetzow aus Lud⸗
8 Ritterguts⸗ Wrodow und Lehmann,
rauffurt . d. O., Leipzigerstr. 12 bei Wakzynska.
neteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
Morgens V Nachmittags Nach einmaliger
6 Uhr. 2 Uhr. Beobachtung.
332,85 Par. 336,15 Par. 337,17“ Par. Quellwärme 6,60 R. 8 + 18 R. + 286 R. Flusswärme 3,89 R. — 1,52 R. — 0,0⁰ R. Bodenwärme 6,39 K. 60 pCt. V 80 pCt. Ausdünstung 0,013 Rh.
Luftdruck Luftwarme . .. +
Thaupunkt —
Dunstsättigung *
wetter
Wind
Wolkenzug — 8 Tagesmittel: 335,39
7 pCt.
Sturm. heiter. heiter. 1 Niederschlag 0.
NNW. Wäaärmewechsel 5,0 I
1,10 . 66 Ct. NW.
0
Königliche Schauspiele.
Montag, 11. Dez. Zum erstenmale wiederholt: Franz von
Sickingen, historisches Trauerspiel in 5 Abth., von L. Rellstab. Dienstag, 12. Dez. Belmonte und Constanze.
Im Konzertsaale: Französische Vorstellung.
In Potsdam: Vicomte von Lötoridères.
Donnerstag, 14. Dez. Im Schauspielhause: Abonnement sus- pendu. Représentation extraordinaire aun bénéfice de Mr. Pé- chena. Les artistes du théatre français auront Phonneur de donner la première representation de: Don Juan d'Autriche, ou: La vocation, comédie en 5 actes et en prose, par Mr. Casimir Delavigne, membre de l'Académie Française. (Mlle. Mélanie Maulvau continuera ses débuts par le rôle de Péblo.)
Die resp. Abonnenten werden ersucht, gegen Vorzeigung der Abonnements⸗Quittung pro Monat Dezember c., bis Mittwoch Mittag 12 Uhr zu bestimmen, ob dieselben geneigt sind, ihre Plätze gegen Erlegung des vollen Betrages zu behalten, nach welcher Zeit die Billets anderweitig verkauft werden müssen.
Da im Konzertsaal⸗Lokale mehr Abonnements im Parquet sind als im Schauspielhause Plätze vorhanden, so werden sämmtliche dis- ponible Parquet⸗Logen⸗Billets für die resp. Abonnenten ebenfalls bis Mittwoch Mittag 12 Uhr reservirt bleiben.
Der Verkauf der Billets zu diesem Benefiz ist in der Wohnung
88
des Herrn Päöchena, Friedrichs⸗Straße Nr. 180, und beginnt Dien⸗
stag 9 Uhr bis 2 Uhr Vormittags.
Königsstädtisches Theater.
Montag, 11 Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Barbiere di Seviglia. Opera buͤffa in 2 Atti. Musica del Maestro Rossini.
Dienstag, 12. Dez. Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn Price, in 3 Abtheilungen. Dazu: Der Vater der Debütantin.
Bei dem herrannahenden Schluß des Jahres „werden alle die⸗ jenigen, welche Forderungen an die Kasse des Königsstädtischen Thea⸗ ters haben, aufgefordert, sich mit ihren desfallsigen Rechnungen und Ansprüchen, vor Ablauf dieses Monats, in den Vormittagsstunden, bei dem Rendanten zu melden und nach Befund der Richtigkeit so⸗ fortige Zahlung zu gewärtigen. Berlin, den 9. Dezember 1843. Die Direction des Königsstädtischen Theaters
Oeffentliche Aufführungen.
Montag, 11. Dez., Abends 7 Uhr, im Saale des Hôtel due Nord: Erste Quartett⸗Soirée der Königl. Kammermusiker Zimmer⸗ mann, Ronneburger, E. Richter und Lotze. Abonnements⸗ Billets zu 6 Versammlungen à 3 Rthlr. und einzelne Billets 2 IRthlr. sind in der Schlesingerschen und in der Trautweinschen Musikalien⸗ H zu haben. 1 8 “ 11. Dez. Abends 7 Uhr, im Saale 8 Hotel de Russie: Musikalisch⸗deklamatorische Soirée von La nra Er Mitwirkung der Frau von Faßmann und der Herren Bötticher, Fischer, Ditt, Franz, Schneider, Riefstahl und C. John. Dlle. Ernst wird das Solo⸗Lustspiel von Saphir und andere Sö der Kon⸗ zertmeister Herr Riefstahl aus Frankfurt a. M. Variationen für die Violine, von seiner Composition, vortragen. Billets à 3 Rthlr. sind in der Schlesingerschen Musikalienhandlung und in der Wohnung er Olle. Ernst, Kronenstr. 25, zu haben. An der Kasse ist der Ein⸗ trittspreis 1 Rthlr.
EE“ Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Verantwortlicher
Tagen einen neuen Zuwachs erhalten.
den Anstalt, eine solche Anstalt für arme Knaben 1 welcher die moralische und religiöse Erziehung dieser Kinder vollendet
Feuersbrünste stattgehabt,
No. 164.
Beilage zur Allge—
989 neinen Preußischen Zeitung
Montag den II ten Dez
Inland.
Berlin, 8. Dez. Das heute ausgegebene Amtsblatt ent⸗ hält in einer außerordentlichen Beilage die Uebersicht der Verwaltung der Städte⸗Feuer⸗Sozietät der Kurmark, Neumark und Nieder⸗Lausitz für das Jahr 1842. Nach derselben ergiebt sich folgendes Resultat: Es sind eingegangen an Beiträgen und an Einnahmen 374,835 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf., stehen noch aus 79,434 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf., wovon 79,241 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. noch von dem außerordentli⸗ chen Ausschreiben für das erste Semester 1840 her gestundet. Summa 454,270 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. Ausgegeben sind 299,232 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf., Ausgabe⸗Rückstände sind verblieben 60,867 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., zusammen 360,099 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf. Es bleibt mithin ein Ueberschuß von 94,170 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. Der Abschluß des Jahres 1842 stellt sich nach dieser Berechnung nicht so günstig heraus, als der für 1841, denn wird von dem ange⸗ gebenen Ueberschusse der 94,170 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. in Abzug gebracht der Ueberschuß des Jahres 1841 mit 59,866 Rthlr. 28 Sgr. 2 Pf., so bleiben als reiner Ueberschuß des Jahres 1842 nur 34,303 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf. Dies ist eine Folge der im Jahre 1842 ge⸗ gen das Jahr 1841 vorgekommenen bedeutenden Brandschäden. Im Jahre 1812 haben innerhalb des Sozietäts⸗Gebietes überhaupt 129 Brände stattgefunden, von denen 4 durch Gewitter, 7 durch Verwahr⸗ losung, 5 durch muthmaßliche Brandstiftung, 4 durch vorsätzliche Brandstiftung, 1 durch fehlerhafte Bauart und 92 durch unermittelt gebliebene Zufälle veranlaßt sind. Von 16 Bränden ist das Ergebniß der Ermittelung noch nicht mitgetheilt.
Koblenz, 5. Dez. Die hiesige Königl. Regierung macht in dem Amtsblatte bekannt: „Unter Modification unserer Bekannt⸗ machung vom 22. Juni 1838 A. III. Nr. 3732 bestimmen wir in Gemäßheit des §. 5 des Gesetzes vom 31. März 1831 über den Waffengebrauch der Forst⸗ und Jagd⸗Beamten, daß bei den Unter⸗ suchungen über den Thatbestand einer vorgekommenen Anwendung der Waffen, sofern der betreffende Forst⸗ oder Jagd⸗Beamte im Dienste einer Kommune oder eines Institutes steht, jederzeit der Kreis⸗Land⸗ rath die vorgeschriebene Assistenz zu leisten hat.“
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
Baden. Freiburg, 30. Nov. (Karlsr. Ztg.) Die schönen und reichbegabten Stiftungen unserer Stadt haben in diesen Ein Mann, der den Titel eines hiesigen Ehrenbürgers und Ehrenraths trägt, aber den noch weit schöneren eines wahrhaft edlen Wohlthäters der Armen und Noth⸗ leidenden mit vollem Rechte verdient, und der sich längst in der dank⸗ baren Erinnerung seiner Mitbürger ein unvergängliches Denkmal ge⸗ gründet, Herr Philipp Merian, hat unserer Stadt so eben die bedeu⸗ tende Schenkung von 80,000 Fl. gemacht. Die Art und Weise, wie diese ansehnliche Summe nach dem Willen des Stifters vertheilt und verwendet werden soll, beweist zugleich eben so sicher die genaue Kenntniß der Zustände und Bedürfnisse der verschiedenen Volksklassen, als sie lautes Zeugniß giebt von dem warmen Gefühle und dem rich⸗ tigen Takt des großmüthigen Geschenkgebers. So sind 40,000 Fl. zu einem Fond bestimmt, aus dessen Erträgniß seiner Zeit brave Dienstboten, welche 20 Jahre bei derselben Familie gedient haben, belohnt werden sollen. Weitere 20,000 Fl. bilden ein Kapital, dessen Zinsen zur Bestreitung der Schulbedürfnisse für arme Kinder verwen⸗ det werden. Ferner werden 10,000 Fl. an das hiesige Waisenhaus und 10,000 Fl. endlich an den Kranken⸗, Sterbe⸗ und Wittwen⸗ Verein gegeben. Jedoch hat sich der Stifter für seine Lebenszeit die Zinsen mit 3 pCt. ausbedungen, aber nach seinem Tode bleiben die verschiedenen Vermächtnisse unbeschränktes Eigenthum derjenigen An⸗ stalten und Volksklassen, zu deren Nutz und Frommen sie laut ausge⸗ fertigter Urkunde gestiftet sind. Der Gemeinderath hat eine dankbare Anerkennung dieser großmüthigen Stiftungen beschlossen, und zunächst wird künftigen Sonntag die gesammte Bürgerschaft mit ihren ver⸗ schiedenen Zünften Herrn Merian einen feierlichen Fackelzug bringen.
Großh. Hessen. Darmstadt, im Dez. (G. H. Z.) Die folossalen Statuen Philipp des Großmüthigen und Georg I., von der Meisterhand unseres Scholl in Sandstein ausgeführt, werden in einiger Zeit an dem Haupt⸗Portal des Residenzschlosses aufgestellt und es wird dadurch unsere Stadt mit zwei neuen historischen und künstlerischen Zierden bereichert werden. Diese Wahl ist, zumal da uns bald die Ludwigs⸗Säule auch die ehrwürdige Gestalt des ersten Großherzogs für immer zeigen wird, eine ganz vortreffliche. Der Anfang zu einer öffentlichen Gallerie unserer hessischen Fürsten ist da⸗ durch auf erfreulichste Weise gemacht.
Hohenzollern. Hechingen. (S. M.) Se. Hochfürstl. Durchlaucht haben den Dr. Franz Liszt zum Hofrath ernannt und demselben das Ehrenzeichen dritter Klasse des fürstl. hohenzollernschen Haus⸗Ordens verliehen.
Holstein. Kiel, im Dez. (K. Corr. Bl.) Auf der hiesi⸗ gen Universität befinden sich jetzt 227 Studirende, wovon 115 aus Holstein, 88 aus Schleswig, 5 aus Lauenburg, 10 aus dem übrigen Deuschland, 6 aus Dänemark, 2 aus England und 1 aus Frankreich gebürtig sind. Es widmen sich 66 der Theologie, 84 der Rechts⸗ wissenschaft, 45 der Medizin, 15 der Pharmacie, 17 der Philologie und philosophischen Wissenschaften.
Dez. (Tr. Z.) In hiesiger für arme Mädchen bestehen⸗ gestiftet worden, in
Luxemburg. Luxemburg, 2. Stadt ist, nach dem Muster der bereits
und ihnen die Mittel verschafft werden sollen, ein Handwerk zu erlernen. Der Fonds ist durch Subscriptionen gegründet und beträgt bereits 3000 Fl. Se. Majestät der Graf von Nassau hat dieser wohlthätigen Anstalt ein Geschenk von 500 Fl. gemacht. Von einer gewählten Kommission sind die Statuten für diese Anstalt entworfen und bereits von der Kommunal⸗Verwaltung genehmigt worden
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Turin, 23. Nov. Die Gazzetta Piemontese enthält Folgendes: „Wir müssen erklären, daß die Unruhen, welche die Pro⸗ vinz Bologna in Aufregung versetzten, keinen Einfluß auf die Ruhe Piemonts übten. Es haben zwar in isolirten Landhäusern einzelne 1 veranlaßt entweder durch die Unvorsichtig⸗ keit der Bewohner, oder durch die Bosheit von Uebelthätern, welche, von dem Geiste der Unordnung getrieben, ihre Privatrache befriedigen wollten; allein diese Verbrechen, die keinen politischen Charc hat⸗
ten, sind schnell unterdrückt worden, ohne daß irgend ein Symptom der Gährung in unserem glücklichen und friedlichen Vaterlande sich gezeigt hätte.“
Rom, 25. Nov. Der auch im Auslande als wissenschaftlicher Chemiker rühmlichst bekannte Chimenti, Professor an der Sapienza, ist hier im Laufe der Woche in der Blüthe des Lebens gestorben.
In der verflossenen Nacht wurden die Bewohner Roms durch einen außerordentlich heftigen und andauernden gegen Tagesanbruch von Erdstößen begleiteten Orkan beängstigt, welcher Bäume entwur⸗ zelte und in Stadt und Land mehrere Gebäude beschädigte
Aegppten.
Alerandrien, 6. Nov. (A. Z.) In unserem Theater erleb⸗ ten wir ein hier unerhörtes Schauspiel. Eine italienische Truppe un⸗ ter Leitung eines Neapolitaners Namens Imbelloni führte das Lust⸗ spiel Ervina di S. Maniato auf, an dessen Schluß der erste Schau⸗ spieler sich einige Anspielungen auf die letzten Ereignisse in Italien erlaubte und dabei eine Fahne schwang. Das Publikum gab seinen Beifall durch stürmischen Zuruf zu erkennen; einige verlangten die Wiederholung des Stücks. Der sardinische Konsul, Ceruti, forderte am anderen Tage vom neapolitanischen Konsulat Genugthunng für die bei dieser Gelegenheit seiner Regierung widerfahrene Beleidigung, worauf der Schauspiel⸗Direktor 48stündigen Arrest erhielt, der Acteur Abbitte thun mußte und ein junger Sicilianer verhaftet, aber auf Verwenden des neapolitanischen Konsuls nach einigen Stunden wieder freigelassen wurde. Der Vice⸗König hatte hiervon kaum Nachricht erhalten, als er dem Gouverneur den Befehl ertheilte, das Theater schließen zu lassen und 18 Individuen, worunter mehrere völlig unschuldige, aus Aegypten zu verweisen; er glaubte dies um so mehr thun zu müssen, als dem sardinischen und dem neapolitanischen Konsul Katzenmusiken gebracht worden waren. Die hiesigen Konsular⸗Geschäftsführer wag⸗ ten nicht, einzuschreiten, berichteten aber diesfällig den General⸗Kon⸗ suln in Kahira, und man sieht nun mit Spannung dem Ende dieser Angelegenheit entgegen. Vor der Hand sind ein päpstlicher und ein toscanischer Unterthan, weil sie keinen Paß hatten, von der Orts⸗ Behörde verhaftet worden.
Da sich unter den jungen Leuten, deren Ausweisung der sardi⸗ nische Konsul verlangte, auch Unterthanen anderer Mächte, nament⸗ lich ein Toscaner und ein Neapolitaner befinden, so betrachten die übrigen Konsuln das Verfahren des sardinischen als einen Eingriff in ihre Rechte, dessen Duldung alle bestehenden Verträge verletzen und jeder Willkür von Seiten Mehmed Ali's Thür und Thor öffnen würde. Man ist begierig, zu erfahren, wie die sardinische Regierung die Sache aufnehmen wird, zweifelt aber nicht, daß sie den übergro⸗ ßen Eifer ihres Konsuls mißbilligen werde, um so mehr, als sie das Geschrei in einem hiesigen Theater sicherlich nicht zu fürchten hat.
Mit dem Handel steht es fortwährend traurig. Der schwedische Konsul hat dem Pascha so eben 10,000 Ardep Gerste à 33 Piaster, in Assignationen zahlbar, abgekauft; für die neue Baumwolle hat man der Regierung 10 Piaster, ebenfalls in Assignationen zahlbar, ange⸗ boten, ist aber mit diesem Angebot abgewiesen worden.
Die Organisation der RNechts⸗Ver
England. Erster Artikel. Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 163.)
Unsere zweite Klasse der richterlichen Behörden Englands, welche gänzlich verschiedene Rechtsnormen ihren Entscheidungen zum Grunde legen, sind die Gerichtshöfe der Billigkeit (Courts of Equity). Die⸗ selben wurden wahrscheinlich nothwendig wegen der Mängel und Un— zulänglichkeit des Common Law, obschon sie den Prinzipien dieses Rechts treu geblieben sind und nur dessen Wirksamkeit vervoll⸗ ständigen.
Die eigentliche Jurisdiction dieser Gerichte, ihr Ursprung und ihre Entwickelung sind der Gegenstand mannigfacher gelehrter For⸗ schungen gewesen; indeß kommen alle Autoritäten dahin überein, daß dieselbe nicht vor dem 15ten Jahrhundert entstanden sei, und daß die Bildung der gegenwärtigen Organisation dieser Gerichte einer noch späteren Zeit angehöre. Die ersten Beispiele von einer rein billigen Jurisdiction mögen die geistlichen Kanzler gegeben haben, als das Volk von gewissen Lasten des Feudal⸗Systems sich losmachen wollten.
Der Druck der Lehnspflichten nämlich, die sich vorzugsweise be⸗ kanntlich auf den Kriegsdienst bezogen und die strengen beschränkenden Bestimmungen, welchen der Lehnsmann unterworfen war, führten den⸗ selben auf ihre Umgehung in folgender Weise. Er cedirte sein Be⸗ sitzthum in förmlicher Weise an zwei oder drei Personen, auf deren Treue er sich verlassen konnte, und die fortan in den Augen des Gesetzes für die Eigenthümer des Guts galten, aber (wie unter ihnen privatim das Abkommen getroffen war) jenem die Macht zu⸗ standen, mit dem Gute nach Gefallen zu schalten. Wenn eine von diesen Personen starb, so ging das Besitzthum nach gemeinem Recht an die beiden übrigen, welche sie überlebten; aber ein neuer gewisser maßen Verwaltungsrath wurde alsdann bestellt, welchem wieder die anderen beiden Personen das Besitzthum cedirten. So wurde stets eine ununterbrochene Nachfolge erhalten, und dem Lord erwuchsen weder bei der Zulassung eines Erben Kosten, noch gab es eine Min⸗ derjährigkeit, während welcher der Lehnsherr sein Recht, die Verwal⸗ tung des Besitzthums zu übernehmen, ohne von dem Ertrag Rechen⸗ schaft abzulegen, geltend machen konnte. Ein anderer Vortheil war der, daß der Lehnsmann über das Gut zu jeder Zeit verfügen und es theilen konnte, ohne die Förmlichkeiten des Gesetzes zu beobachten, denn er durfte seinem Verwaltungsrathe nur die Person bezeichnen, an welche er den Theil des Guts abtreten wollte, und jener über⸗ nahm sofort auch für diese die Verwaltung. Hier aber gab es für den Verwalter keine andere als eine moralische Verpflichtung, welche durch kein Gericht erzwungen werden konnte. Die Gerichtshöfe des gemeinen Rechts verweigerten ein Einschreiten in diese Angelegenheit, da die Formalitäten des Gesetzes bei der Einsetzung jener Person in den Besitz des Guts nicht beobachtet worden waren, und so gerecht es auch immer sein mochte, daß die Person, welcher das Vertrauen vom Freunde geschenkt war, die Verwaltung übernähme, so war es doch nur eine Gewissenssache, für die es kein weltliches Gesetz und kein Recht gab. Da ergriff der Kanzler die Gelegenheit, seine Macht durch eine neue Art von Jurisdiction zu vermehren, indem er als Geistlicher (früher waren die Kanzler Geistliche) ein Recht zu haben behauptete, in Gewissenssachen zu entscheiden. Er erließ eine Vorladung an die Partei, welche die Treue gebrochen hatte, in dem Kanzlei⸗Gerichtshofe zu erschienen und sich zu rechtfertigen. Is darf hier nicht auffallend erscheinen, daß man der Aufforderung des Kanzlers Folge leistete, denn es gehörte immer zu den besonderen
(Schluß.
Functionen des Kanzleihofes, alle Vorladungen in Prozessen, die in
den höheren Gerichtshöfen anhängig waren, zu erlassen. Die sub poena-Klausel in dieser Art Vorladung war die einzige Abweichung. Dies hält man für den Ursprung der Billigkeits⸗Gerichte *). Indeß erfuhr doch diese Anmaßung des Kanzleihofes eine starke Opposition; zahlreiche Petitionen gelangten an das Unterhaus, daß die Klausel sub poena für ungesetzlich erklärt werden sollte, aber es war vergeblich. Der Hof behielt seine Gerichtsbarkeit, trotz dem sogar, daß er in offenen Widerspruch mit den Höfen des gemeinen Rechts gerieth, denn die Billigkeit hält denjenigen, welcher verwal⸗ ten läßt, für den wirklichen Besitzer, während das gemeine Recht den Besitztitel des Verwalters anerkennt. So ist es bis auf den heutigen Tag geblieben, und im Westminster werden noch jetzt in demselben Raume verschiedene Personen als die Besitzer ein und desselben Grundstücks anerkannt!
Das jetzt bestehende System der Equity Jurisprudenz wird all⸗ gemein dem Grafen von Nottingham zugeschrieben, welcher Kanzler unter Karl II. war, denn bei dem Kanzler⸗Amte verblieb diese Ge⸗ richtsbarkeit. In der Praxis indeß werden die Entscheidungen Lord Hardwicke's am häufigsten herangezogen. Als unumstößliche Autori⸗ tät trat dieser Gerichtshof nach dem Streite hervor, welcher 1646 unter dem Kanzler Lord Ellesmore sich zwischen den Gerichtshöfen des Common Law und der Equity entspann und der vom Könige zu Gunsten der letzteren entschieden wurde. Die Gerichtsbarkeit des Kanzleihofes als ein Gerichtshof des Common Law trat nach diesem Streite immer mehr in den Hintergrund und es bildete sich ein Bil⸗ ligkeitsrecht aus, das als ein ausgezeichnetes System von auf Ver nunft gegründeter Jurisprudenz anerkannt ist. Gegenwärtig erstreckt sich dies System außer über den Kanzleihof, der aus drei Abtheilungen besteht, dem Hofe des Lord⸗Kanzlers, dem Archive (Rolls Court) und dem Hofe des Vice⸗Kanzlers — über eine Abtheilung der Erchequer und das Haus der Lords als höchste Appellations⸗Be⸗ hörde. Unähnlich den Gerichtshöfen des gemeinen Rechts spricht hier in der Regel keine Jury das Verdikt.
Die Hauptgegenstände, welche in den Bereich der Equity Courts gehören, sind Kaufangelegenheiten, milde Stiftungs⸗Sachen, Rechen⸗ schafts⸗Verpflichtungen und aus Betrug, Zufälligkeiten und Miß⸗ verständnissen entstandene Streitigkeiten. Die auffallendste Verschie⸗ denheit dieser Gerichte von denen des gemeinen Rechts zeigt sich be⸗ sonders in Kaufangelegenheiten, indem hier der Verkäufer von der Zeit des Kauf⸗Kontrakts an durch sein Gewissen für gehalten er- achtet wird, dem Käufer den Kontrakt zu halten. Ein Gerichtsho des gemeinen Rechts kann nur auf Entschädigung des durch der Bruch des Vertrages entstandenen Verlustes erkennen, dagegen das Billigkeits⸗Gericht den Vertrag selbst zu halten erzwingt. Der Kanzlei⸗ hof erkennt, wie der technische Ausdruck dafür ist: in personam, nich in rem. Ein anderer großer Vorzug dieses Gerichts besteht darin daß es den Verklagten durch Abnehmen des Eides zum Geständniß zwingen kann, was den Common Law Courts nicht gestattet ist. Ueberhaupt sind die Schranken des Billigkeits⸗Gerichtshofes nicht so eng gezogen wie die der übrigen Gerichte.
Die dritte Gattung der Gerichtshöfe in England endlich umfaßt die geistlichen Gerichte. Zur Zeit der Sachsenherrschaft wurden alle Streitigkeiten ohne Ausnahme vor ein und dasselbe Tribunal gebracht. Wilhelm der Croberer aber trennte die geistlichen von den Civil⸗An⸗ gelegenheiten, sei es, daß er die Kirche durch Verleihung einer eige⸗ nen Jurisdiction mit sich aussöhnen wollte, oder daß er besorgte, dieselbe möchte endlich die ganze Gerichsbarkeit durch eine Verdrängung der Laien aus den gewöhnlichen Höfen an sich reißen; kurz, die Geist⸗ lichen erhielten richterliche Autorität in allen die Kirche und ihre Die⸗ ner betreffenden Streitigkeiten, mit Ausnahme der Kriminalia. Unter späteren Herrschern indeß, namentlich unter der schwachen Regierung Stephan's (1135), versuchte die Kirche unablässig, ihre Jurisdiction auch über Kriminalfälle auszudehnen, und erst mit der Constitution von Clarendon, 1164, wurden ihre Bestrebuugen vollständig ver⸗ eitelt.
Das in diesen geistlichen Gerichtshöfen geltende Recht leitet sei⸗ nen Ursprung von der Autorität her, welche die Kirche in den ver⸗ schiedenen Staaten Europa's ausgeübt hat; es gründet sich auf das alte römische Civil⸗ und spätere kanonische Recht. Die Kanons der NRirche sollen schon mit dem 7ten Jahrhundert in England eingeführt worden sein, indeß hängt das jetzt geltende Rechts⸗System von den unter dem Einfluß verschiedener Kirchenräthe und Päpste zu verschie⸗ denen Zeiten kompilirten Dekreten und Constitutionen ab. Das ka⸗ nonische Recht widerstrebte in England dem gemeinen Recht und wurde deshalb auf enge Gränzen beschränkt. Nur so viel, als das Volk mit der Zeit aufnahm und seinen Gewohnheiten anpaßte, blieb in Kraft, und man kann mit den Worten der englischen Statute das jetzige kirchliche Recht beschreiben „als ein Recht, welches das Volk aus freien Stücken zu seinem Gebrauche aufgenommen hat, und nicht als das Recht eines fremden Fürsten, Potentaten oder Prälaten.“
Außer den bereits genannten Gerichtshöfen giebt es noch eine Menge anderer, welche theils ihrer beschränkten, rein appellativen Jurisdiction, theils ihrer untergeordneten Bedeutung und ihrer ein⸗ seitigen Zwecke wegen, keiner näheren Erörterung bedürfen. Der Geheime Rath, welcher früher eine ausgedehnte Jurisdiection besaß, aber dessen Verhandlungen stets mit Mißtrauen vom Volke angesehen wurden, weil sie nicht öffentlich waren, hat jetzt nur eine auf Kolo⸗ nial-⸗Angelegenheiten beschränkte Gerichtsbarkeit. Als ein Gerichts⸗ hof des gemeinen Rechts ist er niemals anerkannt worden. Die Schatzkammer (Exchequer chamber) hat nur eine appellative Jurisdiction über die drei Tribunale von Westminster. Die Gerichts höfe für Bankerottirer und insolvente Schuldner sind in neuer Zeit auf Grund besonderer Statuten errichtet worden. Alle diese Ge⸗ richtshöfe nennt Blackstone Gerichte von allgemeiner Jurisdiction und unterscheidet davon die auf alten Privilegien beruhenden Stadt⸗, Land⸗ und Grafschaftsgerichte von beschränkter Jurisdiction. Wir lassen diese letzteren gänzlich fort, weil sie eher Ausnahme von dem allgemeinen Rechts⸗Systeme Englands sind, als Theile desselben. „Zum Schlusse müssen wir noch auf die eigenthümliche Jurisdic⸗ tion des Oberhauses hindeuten, das unter keine besondere Klasse zu bringen ist, weil es an der Spitze der richterlichen Hierarchie Englands steht und als die höchste allgemeine Appellations⸗Behörde, sowohl in Civil⸗ wie Kriminalsachen, nach allen im Lande geltenden Rechts⸗ normen erkennt. M 1 In einem zweiten Artikel werden wir im Civil⸗ und Kriminal⸗Prozesse zeigen.
*) Wir geben hier die Ansicht Sir W. Blackstone's. Andere Erklärun⸗ gen über den Ursprung der Equity Courts, von dem Concilium Regis ab- geleitet, finden sich in Hales Jurisdiction of Lords p. 44. Palgrave on the Council p. 40. 3 . b