1843 / 181 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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i der zweiten Versammlung, 9. (21.) November, ward nach sehr stürmischen Debatten, in welcher die verschiedensten Vorschläge sich ziemlich kraus durchkreuzten, dem in der ersten Versammlung ge⸗ faßten Beschlusse entgegen, die Wahl der Kommission für den Ent⸗ wurf der Dank⸗Adresse bis zur definitiven Konstituirung der Ver⸗ sammlung verschoben, die der Kommission zur Abfassung des Regle⸗ ments für die Geschäfte der Versammlung vorgenommen, und diese nun, um der Kommission die nöthige Zeit für ihre Arbeit zu lassen, bis zum 15. (27.) November vertagt.

An diesem Tage erregte gleich der erste Artikel dieses Regle⸗ ments großen Streit. Der Artikel sagte nämlich, daß die Präsiden⸗ ten⸗Wahl nach Prüfung der bestrittenen Wahlen, d. h. erst durch die destnitiv konstituirte Versammlung vorgenommen werden solle. Dagegen erhoben viele Stimmen die Behauptung, daß die Präsiden⸗ ten⸗Wahl dieser Prüfung vorhergehen müsse, und nach mehreren tumultuarischen Stunden, in welchen fast jeder Redner, welcher sich erhob, eine eigene Ansicht aufstellte, wurde diese Ansicht durch eine bedeutende Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben. Zu diesem merkwürdigen Beschlusse mag wohl die Rücksicht mitgewirkt haben, daß die Last der Jahre dem Alterspräsidenten die Leitung einer so

aufgeregten Versammlung unmöglich machte. 8 In der vierten vorbereitenden Sitzung erregte bei Debattirung des Reglements die Frage über die Annahme öffentlicher oder gehei⸗ mer Abstimmung für die Versammlung einen solchen Sturm, daß die Sitzung aufgehoben werden mußte. Der Hauptgrund dieses Stur⸗ mes war die unter den verschiedenen Parteien herrschende Meinung, daß diese Frage auf die Entscheidung über die bestrittenen Wahlen von großem Einflusse sei, indem die geheime Abstimmung deren An⸗ nahme begünstigen werde. Diese Sitzung warf zuerst auf die Stel⸗ lung der Parteien einiges Licht, sie zeigte die napistische und mauro⸗ kordatistische (sogenannte russische und englische) verbündet und Kolettis mit seinem unmittelbaren Anhange ihnen zugeneigt, den Minister des Innern aber, Rigas Palamides, mit der kleinen Fraction, der soge⸗ nannten französischen Partei, in Opposition mit seinen Kollegen Mau⸗ rokordatos, Metaras und Kolettis. In dieser Sitzung ward das Reglement beendigt, in welchem mir die Bestimmungen merkwürdig scheinen, daß alle Sitzungen öffentlich, und daß die Abstimmungen in der Regel gleichfalls öffentlich, d. h. durch namentlichen Aufruf nur ausnahmsweise, und bei den von der Versammlung vorzunehmenden Wahlen durch Stimmzettel geschehen soll, eine, wie uns scheint, für die jetzige Lage der Verhältnisse sehr gefährliche Einrichtung, welche viele Deputirte verhindern wird, ihrer eigenen Ueberzeugung zu folgen. Bei Annahme des Paragraphen, welcher nach früheren Präze⸗ dentien der Versammlung das in einer Monarchie gewiß sehr auffal⸗ lende Recht zuspricht, ihre Wache und deren Kommandanten zu er⸗ nennen, wurde auf Antrag des Berichterstatters über das Reglement die Garnison von Athen und Kalergis zu diesen Functionen durch Acclamation ernannt und somit die Bestimmung des Reglements über Abstimmungen, welche man kurz vorher angenommen, übertreten.

Auf diese Art war die Versammlung bis zur Präsidenten⸗ Wahl

vorgerückt, welche nach dem oben erwähnten Beschlusse der Prüfung

der streitigen Wahlen vorgehen sollte. In den geheimen Berathun⸗ gen der napistischen und maurokordatistischen Partei war anfangs be⸗ schlossen worden, Kolettis von der Präsidentschaft auszuschließen. In⸗

dessen gelang es diesem am Vorabende der Wahl, sich mit den Hãup⸗ tern dieser Parteien zu verständigen.

In der Sitzung des 18. (30.) November schlug nun der bekannte Makryjannis vor, durch Acclamation den bisherigen Alters⸗Präsiden⸗ ten Notaras zum definitiven Präsidenten, Maurokordatos, Kolettis, Metaxas und Londos aber zu Vice⸗Präsidenten zu wählen. Gegen diesen Vorschlag erhob sich eine heftige Opposition, welche sich gegen die vorgeschlagene Wahlart auf das Reglement berief. In den De⸗ batten erklärten die drei erstgenannten Kandidaten einstimmig in mehr oder weniger ausführlichen Reden, daß unter ihnen die vollkommenste Eintracht bestehe, und daß ein Jeder von ihnen nur unter der Bedin⸗ gung die Vice-⸗Präsidentschaft annehmen könne, wenn seine erwähnten drei Minister⸗Kollegen zugleich mit ihm erwählt werden würden. Sie schienen in ihren Erklärungen auf diese ihre Eintracht und deren Wich⸗ tigkeit für das Land mehr Gewicht gelegt zu haben, als das in sol⸗ chen Dingen äußerst kitzliche griechische Ohr vertragen konnte, denn nicht allein die Fraction Rigas Palamides, sondern auch mehrere ihrer eigenen Anhänger erhoben sich, um den vier Kandidaten zu sagen, daß sie keinesweges allein das Volk repräsentirten, daß sie nichts als einzelne um das Vaterland verdiente Persönlichkeiten seien, neben wel⸗ chen aber noch viele andere gleich verdiente, wie Konduriotis, Mau⸗ romichalis ꝛc. beständen, daß demnach das allgemeine Wohl keines⸗ weges blos von ihrer Eintracht abhänge. Auch protestirte die Par⸗ tei Rigas Palamides gegen die durch diese Erklärung der Versamm⸗ lung angethane Gewalt. Die Stimmzettel ergaben jedoch unter 218 Stimmen Notaras mit 210 als Präsidenten, Maurokordatos mit 155, Metaxas mit 149, Kolettis mit 147 und Londos mit 143 Stimmen aber als Vice⸗Präsidenten. Unter den vier Secretairen sind zwei Napisten, ein Maurokordatist und der letzte ein Kolettist.

Durch diese Abstimmung kam also die Präsidentschaft ganz in die Hände der Majorität des gegenwärtigen Ministeriums (denn No⸗ taras entsagte unmittelbar nach der Wahl der wirklichen Präsident⸗ schaft, indem er sich mit der Würde eines Ehren⸗Präsidenten be⸗ gnügte) und setzte die Opposition des Ministers des Innern, Rigas Palamides (welcher 60 Stimmen erhalten hatte), gegen diese Majo⸗ rität vollends ins Klare.

Nach der Präsidentenwahl mußte nun die Untersuchung über die bestrittenen Wahlen der Deputirten erfolgen. Bekanntlich war die National⸗Versammlung durch die Ordonnanz vom 3. September nach den für die Versammlung von 1829 geltenden Normen zusammenbe⸗

rufen worden, und diese Bestimmung so weit ausgedehnt, daß man sogar die Wahlen nach der damals bestehenden, von der jetzigen we⸗ sentlich verschiedenen Eintheilung des Landes in Eparchieen vorge⸗ nommen hatte, was jedoch zu weniger Verwirrungen und Reibungen Anlaß gab, als anfangs zu erwarten stand.

In den früheren National⸗Versammlungen hatten viele Land⸗ striche, welche an dem Aufstande theilgenommen, jetzt aber von den Gränzen des griechischen Königreichs ausgeschlossen sind, das Recht, Deputirte zu schicken, welche, insofern diese Gegenden noch nicht orga⸗ nisirt waren, von den sich in Griechenland aufhaltenden Eingeborenen derselben erwählt wurden. Die Prüfungs⸗Kommission der Wahl⸗ vollmachten erkannte die so gewählten Deputirten zwar an, aber nicht als e. ihrer Geburtsländer, sondern als Vertreter ihrer nach Griechenland eingewanderten Landsleute. Nur scheint aber bei ihrer Zulassung keinesweges nach allgemein leitenden Prinzipien, son⸗ dern nach politischen Rücksichten verfahren worden zu sein, denn in einigen

2 p 4 8 8. 8 2 Fällen ließ sie die volle Zahl der gewählten Deputirten zu, in ande⸗ ren verringerte sie dieselben mehr oder weniger, einigen Gegenden oder Eingewanderten sprach sie das Vertretungsrecht ganz ab, ohne jedoch die Motive anzugeben, welche sie in ihren Beschlüssen geleitet haben

Eben so wenig hatte sich die Kommission in ihren Entscheidungen über die doppelten Wahlen streng an die Normen des Gesetzes ge⸗ halten, wie sie dies offen in der Einleitung ihres Berichtes gesteht sondern war in den Wahlen, bei welchen die strikte Anwendung des

Gesetzes nachtheilige Folgen befürchten ließ, von denselben geradezu abgewichen und hatte die Schwierigkeiten durch Transactionen mit den

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ent *— Parteien auszugleichen gesucht. Hiernach hatte sie in 3 Eparchieen des Peloponnes, in welchen die streitenden Parteien gleich mächtig sind und sich besonders schroff gegenüberstehen, die eine Wahl vollbestätigt und den 4 Deputirten derselben noch 2 von den durch die Gegenpartei gewählten 4 Deputirten zugefügt, in einer Eparchie aber beide Wahlen vollständig anerkannt und aus den dop⸗ pelten Wahlen der Thessalier je 2 von jeder Wahl bestätigt; dies Alles auf den Grund hin, daß sich in jenen Eparchieen die Bevöl⸗ kerung vermehrt habe. Auf denselben Grund hin wurden die Depu⸗ tirten von Athen, Patras, Galaxidi, Syra und Euboea verdoppelt. Zwei weitere Fragen waren, welche Requisite ein Deputirter haben müsse, um gewählt werden zu können, und ob die ehemaligen Corps der unregelmäßigen Truppen das Recht hätten, Vertreter in die Ver⸗ sammlung zu schicken, wie sie bei den früheren National⸗Versamm⸗ lungen zu thun berechtigt waren. Ueber diese beiden Fragen hatte sich die Kommission jedes Gutachtens enthalten.

In der Sitzung vom 19. November bis 1. Dezember wurde beschlossen, um endlose Streitigkeiten zu verhüten, sämmtliche Maß⸗ regeln der Kommission in Masse zu genehmigen und nur über die von ihr offen gelassenen Fragen zu debattiren. Noch in derselben Sitzung wurde nach einer stürmischen Debatte die Gültigkeit eines Gesetzes von 1822 fast einstimmig anerkannt, nach welchem nur der⸗ jenige Deputirter sein könne, welcher, entweder in der Eparchie, die ihn gewählt, geboren, oder dort seit 5 Jahren ansässig und begütert ist. Zugleich wurde jedoch beschlossen, daß Maurokordatos, P. Mauro⸗ michalis, Metaxas, Kolettis und General Churih von dieser Vorschrift ausgenommen sein sollten. In Folge dieser Abstimmung wurden 28 meist zur englischen Partei gehörige Deputirte ausgeschieden, andere dagegen, welche, streng genommen, in derselben Kategorie standen, unter verschiedenen Vorwänden beibehalten, wie z. B., daß die Eparchie, von der ein Deputirter gewählt worden, heutzutage mit der, in wel⸗ cher er angesessen sei, zu einem und demselben Gouvernement gehöre. Unter den Ausgeschiedenen waren die Redacteure zweier der ge⸗ lesensten Zeitungen: der Hoffnung, Maurokordatos', und des Acon, Metaxas' Blatt. In der folgenden Sitzung gaben sich daher deren Freunde viele Mühe, den Antrag durchzusetzen, diese Beiden und den Redacteur der Athene als Bevollmächtigte der periodischen Presse in die Versammlung aufzunehmen, da ja doch der 3. September dieser so viel zu verdanken habe; sie wurden aber von Rigas' Fraction 20 absurdum geführt und der Antrag verworfen. Gleiches Schicksal hatte der Antrag über Zulassung der oben, erwähnten „Deputirten der Waffen“, füͤr dessen Verwerfung sich die in der Versammlung sitzenden Militairchefs zuerst erhoben. 8

In der Sitzung vom 8 Dezember wurde die Kommission zur Abfassung der Dank⸗Adresse gewählt, in welcher, außer Kolettis, kein Anhänger der sogenannten französischen Partei sit.

In der Sitzung vom 8. 2 ezember endlich wurde die Kommission zur Prüfung des Constitutions⸗Entwurfes (über welchen bis jetzt noch nichts bekannt geworden) gewählt: unter 21 Mitgliedern sind 10 Anhänger der napistischen, b der maurokordatistischen und 4 der kolettistischen Partei.

Fassen wir die Ergebnisse hinsichtlich der Stellung und Stärke der verschiedenen Parteien noch zusammen, so ergiebt sich, daß die, wie es scheint, eng verbündete napistische und maurokordatistische Partei über eine beträchtliche Majorität in der Versammlung gebietet, daß sich Kolettis mit dem größeren Theile der sogenannten französischen Partei an Maurokordatos und Metaras angeschlossen hat, und daß dies Triumvirat sowohl im Ministerium die Majorität habe, als auch in der Versammlung gebietender Herr sei. Nur eine kleine Fraction der früher sogenannten französischen Partei, an deren Spitze sich der Minister⸗Kollege dieser drei Männer befindet, macht für jetzt die Op⸗ position aus. Jedoch steht zu erwarten, daß sich dieselbe im Ver⸗ laufe bedeutend vermehren werde, besonders weil sich Konduriottis und Mauromichalis zu derselben neigen. Diese Partei erwählte zu ihrem Paniere die Vertheidigung der Rechte der Eingeborenen, im Gegen⸗ satze der erst nach Beendigung des Freiheitskampfes nach Griechen⸗ land eingewanderten Griechen und verlangt, daß die Ordonnanz vom 3. September über Entlassung aller Fremden aus dem Staatsdienste auch auf die erwähnte Klasse ihrer Landsleute ausgedehnt werde. Eine Forderung von großer praktischer Bedeutung, da wenigstens ein Drittheil der gegenwärtigen Beamten zu derselben gehört.

Uebrigens dauert in der Hauptstadt dieselbe Ruhe und Ordnung, von den Provinzen aber gilt alles das in einem früheren Bricese Gesagte in erhöhtem Grade. Täglich laufen Nachrichten von Excessen mannigfacher Art ein. Raub und Diebstähle nehmen auf betrübende Weise zu, auch scheint zwischen Kos und Naxos, wo man 7 kopflose Leichen auf dem Meere schwimmend fand, ein neuer See⸗ raub begangen worden zu sein. Gestern Abend ist eine französische Korvette zur näheren Untersuchung der Sache von hier abgegangen. Die Urheber des früher an der astatischen Küste verübten Seeraubes sollen von den Türken aufgegriffen und als griechische Unterthanen erkannt worden sein. Doch bedarf diese Nachricht nähere Bestätigung.

Handels- und Börsen-Uachrichten. 114*X“ Den 28. Dezember 1843.

ctien. 8 1

Pr. Cour. Pr. Cour.

Fonds. Brief. Geld.

—. 160 104¼⅔

Brl. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl.

Brl. Anh. Eisenb.

do. do. Prior. Obl. ’—

Düss. Elb. Bisenb.] 72 ¾e do. do. Prior. Obl. 95 ½ RRhein. Eisenb. 5 73

St. Schuld-Sch. 3 ½ 102 10257 Pr. Engl. Obl. 30. 4 101 2 Präm Sch d. Seeb. 90 Kur- u. Neuwüärk. Schuldverschr. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. . Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

104 146 ½ 1041

4

100 ¾ 1013

90

&

do. do. Prior. Obl. 96 ¼ Brl. Frankf. Bisb. 138 do. do. Prior. Obl 104 ¼1 0b.-Schles. Eisb. 4 do. Et. B. v. eingez. B.-St. E. Lt. A u. B Magdeb.-Halber- städter Eisenb. 4 Bresl- Schweidn.- Freibg. Risenb. 4

12

5 4 1 5 4 1 5 4

8 107 ½ 101¼

8- 92 92 nnE

Gold al marco. his. 13 1

2 ¹X⁄ 12 ½

Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Th. Disconto. 3

13 ¼2 11³ 4

Hamburg, 26. Dez.

Brief. Geld. Gem.

Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr.

Brief. EGeld.

Wechsel- Cour s. 8

82 141½ 140¾

Amsterdam

250 Fl. 2 Mt. 300 Mk. Kurz 150 ½ 300 Mk. 2 Mt. 149 ½⅔ 149 ½ London 1 LSst. 3 Mt. 6 24 ½ Parisg . . 1bööu 300 Fr. 2 Mt. 80

Wien in 20 Nax . . 150 Fl. 2 Mt. 104 ½1 150 PFl. 2 Mt. 100 Thblr. 2 Mt.

8 Tage 100 Thle.) 2 Mt. 100 PFl.

2 Mt. 100 SRbl.

do. Hamburg do.

Augsburg Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss..

Frankfurt a. M. W2. Petersburg

3 Woch.

8

Auswärtige Börsen. Bank-Actien 1695 Br. Bngl. Russ. 112 ½. Wien, 24. Dez. Apl. de 1839 116 ¼, ½. Nordb. 122 ½, a 122 ½. 2 Gloggn. 108 ½. a 108 ⅛. *X. Maill. 100 ½. 22 anar

Berlin, 28. Dez. An heutiger Börse fand besonders starker Umsatz in Dresden⸗Görlitzer Actien statt, wodurch solche bis 104 ¾ bezahlt wurden; auch Hamburger blieben à 107 ¼ gefragt; Köln⸗Mindener 10 Gelb.

In allen übrigen Fonds bei wenig Geschäft keine Veränderung.

Stettin, 27. Dez. (B. N. d. O.) Roggen in loco ganz still,

pr. Frühjahr zu 33 Rthlr. gekauft und Geld. Heutiger Landmarkt:

Gerste.

3

Weizen. Roggen. Zufuhren... 10 2 Preise 46 à 50 32 à 34 24 à 26

Kartoffeln 11 à 11 ½ Sgr.

Heu pr. Ctr. 17 ½1 à 22½ Sgr. nach Qual. Stroh pr. Schock in Rationsbunden 6 à 6 ½ Rthlr.

Rüböl in loco zu 10⅛ Rthlr. gekauft, auf 10 ¼¾ Rthlr. gehalten, pr. März /April auf 10 ½ Rthlr. gehalten und dazu ohne Kauflust.

Paris, 23. Dez. An der heutigen Börse wurden wenig Geschäfte gemacht. Die 3 proc. Rente hielt sich bis um 3 Uhr zwischen 81. 25 und 30, dann brachte ein Auftrag zu Ankäufen, der wahrscheinlich für diesen Augenblick aufgespart worden war, um einen höheren Schluß⸗Cours zu be⸗ zwecken, diese Rente auf 81.40, wozu sie schloß. Die 5proc. wurde 123.15, 20, 25 und 30 notirt, ohne daß Umsätze darin stattfanden.

In den gestrigen Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten ist unter Wien statt: „Magdeburgert zu lesen: „Mailänder.

Berichtigung. Angekommene Fremde.

Hotel de Rome. Se. Durchlaucht der Fürst von Golitzin und Ihre Durchlaucht die Frau Fürstin von Golitzin aus Moskau. Hotel de Russie. Krause, Regierungs⸗Rath und Rittergutsbesitzer, *nebst Gemahlin, aus Steinbach. Baron von Schillersheim aus Bückeburg. Baron von Putlitz aus Stettin. Fürst Napoleon

Giedrove aus Paris.

Kronprinz. Springer, Regisseur des Stadt⸗Theaters, aus Stettin.

British Hotel. Vice⸗Ober⸗Stallmeister von Boddien aus Mecklen⸗ burg⸗Schwerin. 8

Landhaus. Kanzlei⸗Direktor Koerig aus Sondershausen.

Hotel de Brandebourg. Herzogl. Kammerherr Baron von Lielien aus Cöthen. Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Graf von Rittberg und Particulier Gräaf von Rittberg aus Breslau. Particulier Meuring aus Danzig. Rittergutsbesitzer Lafrentz, nebst Gemahlin, aus Frank⸗ furt a. d. O. Kausleute Wegner aus Magdeburg, und Müller aus Bremen.

Rheinischer Hof. Kaiserl. russ. Oberst der Artillerie Brümmer, nebst Gemahlin, aus Warschau. Medizinal⸗Rath Dr. Damerow aus Halle. Oekonomie⸗Inspektor Danz und Particulier Danz aus Merseburg. Apotheker Grätz aus Posen. Bierbrauereibesitzer Windemuth aus Witzenhausen. 8

Adler (Kölnischer Hof). Hofrath Bourwig und Gymna⸗ siast Bourwig aus Stettin. Particuliers Mertens aus Wittenberg und Schneider aus Potsdam.

Stadt London. Akademiker Scheller aus Eldena. Maler Beh⸗ rends aus Nürnberg. Fabrikant Niemroth aus Breslau. Kaufmann Schoerer aus Stettin. Particulier Gärtner aus Magdeburg.

Hotel de l' Europe. Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Henning aus Stet⸗ tin. Kreis⸗Physikus u. Sanitäts⸗Rath Dr. Schmidt, nebst Familie, aus Paderborn in Westphalen. 3 .

Hotel de Prusse. Rittergutsbesitzer von Oppen, nebst Gemahlin, und E. von Oppen aus Riesnitz. Particulier Siedow, nebst Gemahlin, aus Frankfurt a. d. O.

Kaiser von Rußland.

Hafer. Erbsen. 14—1 2 Wsp. 16 à 17 32 à 34 Rthl.

Kommerzienrath Neumann aus Danzig. Assessor Priefer aus Beeskow. Müllermeister E. Markurt aus Hieg⸗ dorf und S. Markurt aus Viesch, in der Prignitz. Kaufleute Ham⸗ burger aus Breslau, Weisstein aus Glogau, Hoffert aus Kolberg, Berkholz aus Magdeburg und Heinrichs aus Liegnitz.

König von Portugal. Kaufleute Keitel aus Hamburg und Bieben aus Amsterdam. Schiffs⸗Capitain Siedenburg aus Bremen. Regi⸗ strator Sjöborg aus Ystad. Graf von Sparen, Kammerherr, aus Stockholm. Ober⸗Amtmann Scharf aus Dürenburg. Architekt Dr. Burgheim aus Minden. Professor Germar aus Halle. Gutsbesitzer Hippe aus Prenzlau. Rittergutsbesitzer Meusel nebst Gemahlin aus Kuhno bei Görlitz und von Görne aus Prenzlau.

Hotel de Saxe. Kollegien⸗Secretair von Frankenstein und Ober⸗ Inspektor Pescheck, nebst Gemahlin, aus Gusow. Kaufleute Mendel, nebst Sohn, aus Mailand, Pieck aus Landsberg a. d. W., Abel aus Stettin. Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Frank aus Stargardt. Guts⸗ besitzer Frank aus Mulkenthin bei Stargardt. Handlungs⸗Kommis

und Lehrer Schmidt aus Oderberg. Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends

Nachmittags 10 Uhr.

2 Ubr.

1843.

27. Dez.

Morgens 6 Uhr.

342,810 Par. 342,55 Par. 342,24 Par. Quellwärme 6,09 R. 4,89 R. + 4,9⁰ R. + 412 R. Flasswärme 89 R. 3,89 R. + 3,20 R. + 9 R. Bodenwürme 5,99⁰ R. Dunstsättigung 90 péCt. 87 pCt. 89 pot. Ausdünstung 0,011, Rb. Wetter Nebel. Nebel. Nebel. Niederschlag 0,019 Rh. Wind SW. SW. SW. Woaͤrmewechsel + 5,0“ Wolkenzug. .. SW. + 2,9° RK. Tagesmittel: 342,53 Par.. + 4,60 KR. + 3,20 R... 89 pct. SW. 8 Königliche Schauspiele.

Freitag, 29. Dez. Mulier taceat in ecclesia, oder: Die kluge Königin, historische Tragikomödie in 3 Abth., von E. Raupach. Hier⸗ auf: Der Heiraths⸗Antrag auf Helgoland, lebendes Bild in 2 Abth., von L. Schneider.

Im Konzertsaale: Mélanie Maulvau. 1) Forage, comédie en 1 acte. epr de: Z06, ou: L'amant prèté, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 3) Un Monsieur et une Dame, vaudeville comique en 1 acte. (Dans la seconde pièce Mlle. Mélanie remplira le roôle de Z0ë, et dans la troisième, celui de la dame.)

Sonnabend, 30. Dez. Die Fräulein von St. Cyr.

Sonntag, 31. Dez. Die Schleichhändler. Hierauf: pellmeister aus Venedig.

RKsbnigsstädtisches Theater. 18

Freitag, 29. Dez. Eine Reise nach Spanien. Posse in 2 Akten, nach Gautier, von B. A. Herrmann. Vorher: Die beiden Brigadiers. Lustspiel in 2 Aufzügen, nach Rossier, von B. A. Herrmann.

Sonnabend, 30. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Don Giovanni. Opera in 2 Atti. Musica del Maestro Mozart.

Sonntag, 31. Dez. Gast⸗Vorstellung des Kinder⸗Ballets des Herrn Price aus Kopenhagen, in 3 Abtheilungen. Dazu: Das Abentheuer einer Neujahrsnacht. (Neu in Scene gesetzt.) Lustspiel in

3 Akten, von J. von Plötz.

Dem heutigen Blatte der Allg. Preuß. Ztg. liegt der Titel für das Halbjahr Juli bis Dezember 1843 bei.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Luftdruck.... Luftwärme ... + Thaupunkt . . . +

pour la continuation des débuts de Mlle. 2) La reprise

Der Ka⸗

22

8 Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

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No. 181. Beilage zur Allgemeinen

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Zeitung.

Ausland. Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 20. Dez. (Preßb. Ztg.) Die Revpräsentation des Reichstages gegen das Kaiserliche Reskript in Betreff des Ge⸗ brauchs der ungarischen Sprache bei den Verhandlungen des Reichs⸗ tages lautet folgendermaßen: b

„Ew. Majestät! Die heimische Sprache und die Nationalität sind die Bedingungen unseres nationalen Daseins; auf dieser Basis müssen alle jene legislativen Verfügungen beruhen, durch welche die Nation sich bestrebt, die Verhältnisse ihres bürgerlichen und sozialen Zustandes zu verbessern. Da ohne eine sichere und wahrhaste Erstarkung dieser Basis die auf der Bahn der Reform zu machenden Fortschritte, hinsichtlich ihres Gedeihens, stets vom zweifelhaften Erfolge sein werden: so kann der Untergang der Nation, und hiermit auch der constitutionellen Freiheit, erfolgen.

„Als wir in dieser Ueberzeugung beim Beginne dieses Reichstages, 19 Aufgabe es ist, entschlossen vorwärts zu schreiten auf der Bahn der Verbesserung unserer bürgerlichen Institutionen, auf die Annalen unserer Gesetzgebung zurückblickten und uns hierbei erinnerten, daß in dem langen Verlaufe eines halben Jahrhunderts nur durch einen ununterbrochen er⸗ neuerten mühseligen Kampf jeder Schritt errungen werden konnte, womit die Angelegenheit der Sprache und Nationalität vorwärts drang; als wir, unsere gegenwärtigen Verhältnisse ins Auge fassend, erkannten, wie wenig bis jetzt im Interesse unserer Nationalität geschehen, wie viel noch zu thun übrig ist, und daß, trotz alldem, die Rechte der heimischen Sprache in diesem Lande auch noch jetzt fortwährend von mehreren Seiten und in neueren Zeiten mit stets gefahrdrohenderer Erbitterung an⸗ gegriffken wurden und angegriffen werden, ohne daß zu ihrer Ver⸗ theidigung die Regierung Ew. Majestät mit jener offenen Entschiedenheit aufträte, die der gerechten Sache den Sieg schnell und dauernd sicherte; als wir endlich sahen, daß der Kampf, der bis jetzt in den verschiedenen Kreisen des Privat⸗ und öffentlichen Lebens fortgesetzt worden, durch die Deputirten Croatiens selbst in das Innere der Legislatur verpflanzt wurde, da konnten wir unmöglich ohne beängstigende Empfindung fragen: ist wohl unter den obwaltenden Umständen unser theuerstes Kleinod, die Basis unseres ganzen Wirkens, unsere Nationalität hinlänglich sichergestellt, und ist sie nicht gerade damals gefährdet, da ihre vollkommene Sicherung vor Allem nothwendig?

„„Diese Ansichten dienten als leitende Ursachen, daß wir die Frage der Sicherstellung unserer Nationalität und den in dieser Hinsicht Ew. Majestät vorzulegenden Gesetz⸗Vorschlag zum Gegenstand unserer vorläufigen Berath⸗ schlagungen erwählten, und zugleich in der unterm 12. Juli I. J. übersand⸗ ten Präferential⸗Adresse Ew. Majestät mit huldigender Ehrfurcht baten, bis wir unsere übrigen Wünsche hinsichtlich der heimischen Sprache und der Nationalität in einem besonderen Gesetz⸗Artikel vorlegen werden, daß Aller⸗ höchstdieselben auch inzwischen uns schon auf diesem Reichstage durch die Fertigung der huldreichen Königlichen Erlasse in ungarischer Sprache zu er⸗ freuen geruhen mögen. Andererseits wurde durch die Stände bereits für den Lauf dieses Reichstages die ungarische Sprache ausschließlich und einzig zur Sprache ihrer gemeinsamen Berathungen auserkohren. Und mit je vollkommenerem Vertrauen wir hofften, daß Ew. Majestät im Interesse der Sicherstellung unserer Nationalität durch Genehmigung der zum Theil be⸗ reits vorgelegten, zum Theil aber seiner Zeit vorzulegenden billigen und ge⸗ rechten Bitten, die heißen, rastlosen Wünsche der Nation erfüllen werden: desto schmerzlicher überraschte uns das vom 12. Oktober l. J. er⸗ lassene Allergnädigste Königliche Reskript, worin Ew. Majestät, nicht abwartend die Vorlegung des auch Allerhöchstderselben bekannten Er⸗ gebnisses unserer in Angelegenheit der Nationalität gepflogenen Be⸗ rathschlagungen und auf unsere unterm 12. Juli l. J. gefertigte unterthä⸗ nige Adresse bis jetzt keinen Erlaß ertheilend, Allerhöchstdero Willen bezüg⸗ lich dessen offenbaren, womit der von den Ständen gefaßte Beschluß, dem⸗ zufolge in ihren gemeinsamen Berathungen einzig die ungarische Sprache gebraucht werden darf, aufgehoben und den Abgeordneten Croatiens auch ferner der Vortrag in lateinischer Sprache gestattet werde. Die überströ⸗ menden Worte des hierdurch veranlaßten Schmerzes können wir unmöglich in unser Inneres zurückpressen.

„Zur Feststellung einer reichstägigen gemeinsamen Berathungssprache war bisher in unserem Vaterlande die Gründung eines Gesetzes nicht er⸗ sorderlich. Das beweist das Beispiel der früheren Zeiten, wo die Verhand⸗ lungen der Reichsstände in ungarischer Sprache gepflogen wurden, ja nur in dieser gepflogen werden konnten, und als später das Latein die Stelle der ungarischen Sprache einnahm, geschah dies nicht in Folge eines Gesetzes, sondern aus selbsteigenem, aber niemals im Gesetz ausgesprochenen Willen der Reichsstände. Und als die Nation im Beginne des Reichstages 1790, aus dem Schlaf gerüttelt durch die Gefahren die ihre Nationalität in den dem Reichstage vorangegangenen Jahren be⸗ drohten, die Hebung der Nationalität und der heimischen Sprache in ent⸗ schiedener Weise zu fördern strebte, wurde diese gleichfalls nicht mittelst der Dazwischenkunft eines Gesetzes, sondern geradezu durch den Beschluß der Reichsstände zur reichstägigen gemeinsamen Berathungssprache erhoben; und schon damals ward für die Abgeordneten Croatiens und sonstige Lands⸗ leute, die des Ungarischen nicht mächtig waren, keine abweichende Norm festgestellt und diesen, wie auch den Deputirten Croatiens, der lateinische Vortrag blos aus dem Grunde einstweilen zugestanden, weil sie die unga⸗ rische Sprache noch nicht innehatten. So wurde nach der Zeugenschaft der Gesetz⸗Artikel 4: 1805 und 6: 1840 auf dem Reichstage 1805 die Redaction der Adressen in lateini cher und ungarischer Sprache und später auf dem Reichstage 1840 ausschließlich in ungarischer Sprache gleichfalls nicht durch das Gesetz eingeführt, sondern es wurde dieser Gebrauch mit huldreicher Einwilligung Ew. Maje⸗ stät, und Allerhöchstdero Vaters, glorreichen Andenkens, Allerhöchstdenen die Adressen vorzulegen waren, noch vor Sanctionirung des Gesetzes ange⸗ nommen. So wurde, um nicht Mehreres zu erwähnen, der Umtausch des reichstägigen, sonst lateinisch geführten Diariums in das Ungarische, und während des Verlaufs der Reichstage 1830 und 1832 das, daß die Nuncien welche vordem zwischen den beiden Tafeln in lateinischer Sprache gewechselt wurden, künftig ungarisch redigirt werden sollen, gleichfalls einzig durch einen selbstständig gefaßten Beschluß der Reichsstände festgesetzt; und dieser bestän⸗ dige Gebrauch ist auch die schnurgerade Folge jener gesetzlichen Rücksicht, derzufolge, nachdem es in der Natur der Sache liegt, daß die ungarische Nation in ihren öffentlichen Angelegenheiten die ungarische Sprache gebrauche, zum Umtausch des offtziellen Gebrauchs der lateinischen Sprache mit der ungarischen die Einwilligung des Gesetzes nur in jenen Fällen erfordert werden kann, wo das klare Gesetz den Gebrauch der lateinischen Sprache

befiehlt.

8 „Wenn auf dem Neichstage 1790 hierzu, daß den Abgeordneten Croa⸗ tiens der Vortrag in lateinischer Sprache gestattet wurde, der Umstand, daß dieselben damals der ungarischen Sprache nicht mächtig waren, eine hin⸗ längliche Ursache sein konnte: so kann doch gegenwärtig diese Ursache nicht mehr mit Grund angeführt weiden, weil die Abgeordneten Croatiens bereits die ungarische Sprache inne haben, auch es zufolge ihrer Stellung als Deputirte ihre Pflicht ist, ungarisch zu wissen, da die reichstägigen Verhand⸗ lungen ohnedies in dieser Sprache gepflogen werden; ja die Stände Croa⸗ tiens, wollen sie sich nicht eigenwillig von der Theilnahme an den reichs⸗ tägigen Verhandlungen ausschließen und solchergestalt ihre gesetzliche Pflicht, derzufolge sie mittelst ihrer Abgeordneten an diesen Berathschlagungen Theil nehmen müssen, verletzen, können künftighin einen Deputirten, welcher der

ungarischen Sprache nicht mächtig ist, auf den Reichstag um so weniger

senden, weil jener Beschluß, daß die reichstägige Berathungssprache die ungarische sei, nicht auf diesem Reichstage zuerst gefaßt, sondern bereits um 641 halbes Jahrhundert früher auf dem Reichstage 1790 festgesetzt wurde.

„Demzufolge können wir die Gesetzlichkeit des in dem Allergnädigsten Königl. Reskripte, nebst Erwägung der Gesetz⸗Artitel 67: 1790 und 7: 1792 aufgestellten Grundsatzes nicht anerkennen, daß die Feststellung der Sprache, in welcher die reichstägigen Berathungen gepflogen werden sollen, als Stoff eines eigens zu gründenden Gesetzes betrachtet werden müsse. Denn außer emjenigen, was wir bereits erörtert haben, kann die Sprache der reichs⸗

nachdem die alleinige Authentizität der ungarischen

Abfassung der Gesetze, und der ausschließliche Gebrauch der un arischen Sprache in den reichstägigen Adressen mit Allergnädigster Ew. Majestät durch die Gesetze 3: 1836 und 6: 1840 öö. festgesetzt ist, und nachdem die Gesetze und Adressen aus den reichstägigen Berathschlagungen, diese aber aus der Offenbarung der individuellen Mei. nungen der Berathenden ihren Ursprung nehmen, ferner keine andere 8 die ungarische sein, weder Kraft des Geistes unserer Gesetze noch zusolge der natürlichen Ordnung der Dinge. In dieser Hinsicht also den ge wärtigen Zustand nach den Verhältnissen jener Epoche zu regeln, in -2 die im Allergnädigsten Königlichen Reskripte erwähnten Gesetz⸗Artilel 67: 1790 und 7: 1792 gebracht worden, die übrigens auch in Bezug auf den mehr⸗ erwähnten Beschluß der Stände zur Lösung der Frage nichts in sich ent⸗ halten, hieße so viel, als das eifrige Bestreben der Nation, womit sie seitdem ununterbrochen die Pflege ihrer Sprache fortgesetzt, vereiteln und solchergestalt die Sprachfrage in demselben Augenblicke, wo deren vollkom⸗ mene Erledigung erwartet wird, auf das erste Stadium des Beginnes zu⸗ rückschleudern. b „Stets haben die reichstägig versammelten Stände das sie betreffende Recht ausgeübt, kraft dessen sie bei Erledigung solcher Gegenstände, die sich auf den Verlauf ihrer Berathungen bezogen, den Umständen angemessen selbstständig Anordnungen trafen. Auch hat sich das System des Ver⸗ laufes der reichstägigen Berathungen, bezüglich seiner gegenwärtigen Ge⸗ staltung, hauptsächlich auf diesem Wege ausgebildet. Wenn der Reichstag dieses Recht nicht gebrauchen könnte, würde seine ge⸗ setzliche Unabhängigkeit aufhören, und mit dem Untergange dersel⸗ ben könnte er nicht jenen entscheidenden Theil an der Gesetzgebung nehmen, welcher ihm seiner Bestimmung zufolge gebührt; und wenn diese interlokutorischen Beschlüsse des Reichstages nicht auf alle Mitglieder dessel⸗ ben, und auch damals, wenn diese Mitglieder mit entgegengesetzten In⸗ structionen ihrer Kommittenten versehen sind, ausgedehnt werden könnten dann hätte die Einheit des reichstägigen Körpers aufgehört, die einzelnen Mitglieder ständen über dem Ganzen, und die Instructionen der Gerichts⸗ barkeiten, die einzig für den betreffenden Deputirten und nur bis zur Erle⸗ digung jenes Gegenstandes, worauf sie sich beziehen, auf dem Wege der gemeinsamen Berathungen, verpflichtend sein können, würden selbst dem reichs⸗ tägigen Körper Gesetze vorschreiben. „Und darum können wir es Ew. Majestät nicht verschweigen, daß wir zwar die in unseren Gesetzen begründete Würde und Heiligkeit der Königl Macht tief huldigend verehren, da wir jedoch in unserer unabhängigen se⸗ gislativen Stellung hiervon überzeugt sind, daß die exekutive Gewalt nur ein solches Gesetz vollstrecken könne, welches wirklich besteht, und die König⸗ liche Gewalt als ein constitutioneller Theil der gesetzgebenden Macht ein⸗ seitig und mit Ausschließung der Reichsstände ein Gesetz weder erlassen noch interpretiren könne: so sehen wir durch das Allergnädigste Königliche Reskript die unabhängige Stellung des Reichstages verletzt, die constitutio⸗ nelle Theilnahme der Nation an der Gesetzgebung gefährdet, und solcher⸗ gestalt können wir das Königl. Reskript auch in dieser Hinsicht als verein⸗ bar mit unseren Gesetzen nicht anerkennen. Unter den selbstständigen Na⸗ tionen der Welt ist einzig die ungarische diejenige, die für ihre Sprache auf dem Wege der Gesetzgebung mit so vielen Hindernissen zu kämpfen gezwungen war. Und nach 50 Jahren eines solchen Kampfes wird durch das Allergnädigste Königl. Reskript Ew. Majestät auch noch jetzt in Frage gestellt: ob die Sprache unserer legislativen Berathschlagungen die unga⸗ rische sein soll? wird in Frage gestellt wegen jenes mit Ungarn verbunde⸗ nen Nebenlandes, mit welchem unsere Ahnen alle Rechte getheilt, welches sie mit allen Wohlthaten der Verfassung ohne Anstand betheiligt haben; wird einzig darum in Frage gestellt, weil es der Landes⸗Congregation Croa⸗ tiens gefiel, ihren Abgeordneten zu verbieten, daß sie auf dem Reichstage des Mutterlandes in der gemeinsamen Sprache der Gesetzgebung sprechen sollen; und solchergestalt wird gerade jener Verband in Frage gestellt welcher dieses Nebenland mit dem Mutterlande auf dem gemeinsamen Reichs⸗ tag verknüpft. Ew. Majestät berufen sich in Dero Allergnäd. Königl. Reskripte auf den bestehenden Gebrauch, demzufolge die Abgeordneten Croatiens ihre An⸗ sichten in ungarischer oder lateinischer Sprache vortragen konnten. Und doch haben die Stände Croatiens diesen Gebrauch durch den Beschluß, der ihren Abgeordneten den Vortrag in ungarischer Sprache verbietet, früher verletzt als der Beschluß der Reichsstände (vom 20. Juni) gebracht worden und dennoch stellen Ew. Maäjestät den Beschluß der Reichsstände in Frage, wie⸗ wohl er unter den obwaltenden Umständen nur die nothwendige Folge des Beschlusses Croatiens war, und jedenfalls billiger und gerechter ist, als die⸗ ser. Und das ist, was uns auf so schmerzliche Weise zu erkennen giebt: daß das gnädige Königliche Reskript Ew. Majestät im schnurgeraden Gegen⸗ satze ist mit den im Interesse der Nationalität gehegten heißen Wunschen der Nation, im Gegensatze mit jenen Hoffnungen, welche wir alle in Be⸗ treff dieses durch Ew. Majestät für die Zukunft vollkommen zu sichernden Gegenstandes in unseren Herzen pflegten. Dieser Geist, der das Allergnä digste königliche Reskript durchweht, ist es, was die Frage des Beschluͤsses der Reichsstände gegenwärtig zu solcher Wichtigkeit erhebt daß, wiewohl wir die hohe Wichtigkeit der jetzigen Epoche und die gebieterische Nothwen⸗ digkeit der Verhältnisse, mit welchen wir zu unterhandeln berufen sind, tief fühlen, wir dennoch die Frage unserer Nationalität, durch das Allergnä⸗ digste königliche Reskript neuerdings bezweifelt und unsere langjährigen Beküm mernisse noch mehr erhöht sehend, ohne unsere Zukunft zu gefährden von jenem Terrain nicht weichen können, worauf wir, uns selbst überlassen unsere Nationa⸗ lität in unseren Kreisen und durch eigene Kräfte innerhalb der gesetzlichen Schran⸗ ken befördern können. Ew. Majestaͤt! fern ist uns der Wunsch, auf die privaten Sprach⸗Verhältnisse der anders sprechenden Bürger dieses gemeinsamen Va terlandes unterdrückend einzuwirken und den unleugbaren Beweis dieses unseren Entschlusses haben wir durch jenen Gesetz⸗Vorschlag geliefert, der in Angelegenheit der ungarischen Sprache Ew. Majestät vorgelegt werden wird: doch hielten wir füͤr eine unserer Hauptpflichten, der heimischen Sprache und Nationalität jenen Platz vollständig zu sichern, der ihr im öffentlichen Leben des Landes, kraft des Gesetzes, des Rechtes und der Gerechtigkeit auch selbst im Interesse der Sicherheit und Freiheit des Königl. Throns und der Zukunft dieses Landes, über jede sonstige Sprache gebührt. Und nachdem wir gleich im Anfange der gegenwärtigen unterthänigen Adresse erörtert, warum wir so unerschütterlich an Allem festhalten, was unsere Nationalität berührt, so erklären wir offenherzig: daß diese Nation in so lange keine Beruhigung finden wird, bis nicht die heilige Sache ihrer Sprache vollkommen und dauernd gesichert sein wird, bis sie nicht nur durch die Worte des Gesetzes, sondern durch unbezweifelbare Thatsachen voll⸗ ständig überzeugt sein wird, daß Ew. Majestät von der Ansicht der überwiegenden Bedeutsamkeit der Erhaltung der ungarischen Na⸗ tionalität durchdrungen, deren Erstarkung und Kräftigung aus rige⸗ nem Antriebe am Herzen trägt und der Regierung des Reiches als of⸗ fen ausgesprochenes und anerkanntes Haupt-Prinzip aufstellt. In so lange das nicht geschieht, wird aus dem Hexzen der ungarischen Nation das Ge⸗ fühl des Bekümmernisses und des Schmerzes nicht ausgerottet werden kön⸗ nen, wird die Gesetzgebung nie die Anwendung jener Mittel vermeiden kön⸗ nen, wodurch sie zur Erstarkung der ungarischen Sprache und der Nationa⸗ lität selbstständig und rechtskräftig wirken kann, und auch wir sind unserer seits gezwungen, zu erklären, daß, so lange dieser bedrückende Zustand auf⸗ recht bleibt, der unsere Brust mit Bekümmerniß erfüllt, so lange wir in ns unter den eigenthümlichen Verhältnissen unseres Vaterlandes uüberaus wich⸗ tigen Angelegenheit der Sprache und Nationalität von Sr. Majestät keine Beruhigung erlangen, wir zur Aenderung des in dem Allergnädigsten Kö⸗ niglichen Reskripte berührten Beschlusses nicht beistimmen können. Wir bit⸗ ten auch bei dieser Gelegenheit Ew. Majestät mit tiefer Verehrung und un⸗ erschütterlichem Vertrauen, daß Allerhöchstdieselben geruhen mögen, durch eine vollkommene Sicherstellung unserer heimischen Sprache und Mazionali⸗ tät noch während dieses Reichstages unsere heißesten Wünsche zu erfüllen und solchergestalt die Nation über das, worin sie die Basis ihrer Erist erblickt, zu deruhigen.“ 8

Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten

in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten

Marktstädten im Monat November 1843, nach einem

monatlichen Durchschnitte in Preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Namen der Städte.

Weizen Noggen Gerste Hafer

992 11

. Memel ..652 ½ 38 28 8 19 IöööööIöö1nn 23 15 Rastenburg .... 22 16

Neidenburg 47 19 13

. Danzig 4. 28 8 20

. Elbing . 28 9. Konitz. 24 +

Graudenz 13688 1n1““

. Kulm 8 58 3622 ]s26 Thorn . 1 532213 26 3

. Posen n 2. Bromberg...

3. Fraustadt. .Rawitsch 5. Kempen Berlin Brandenburg ..... 3. Kottbus

. Frankfurt a. d.

. Landsberg a. d. Stralsund.

8. Kolberg Stolpe

. Breslau 2. Grünberg

Glogau

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Durchschnitts⸗Preise

12 Preußischen Städte

5 Posenschen Städte

9 Brandenburgischen und Pom⸗ merschen Städte

10 Schlesischen Städte.

8 Sächsischen Städte

4 Westphälischen Städte

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14 Rheinischen Städte

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Bewässerung und innere Eisenbahn⸗Verbindung von Berlizt. 2 (Eingesandt.) 8

Gu Fertin . Dez. Seitdem man Eisenbahnen durch Berge und hoch über Thäler geführt hat, werden ähnliche große Werke mit weniger kan vernommen. So wird jetzt für Berlin eine Anlage ur Sprache gebracht, welche die großartigste sein —, di i eine Hauptstadt besitzt. großartigste sein würde, die noch irgend Mok 1 8 ,14 . b ng Bekanntlich entbehrt Berlin noch immer einer Wasserleitung, wie Lon⸗ n L.lea. b8e. zum Feuerlöschen, Reinigen der edem anderen Gebrauche besitzen. Nach vielen Prüf hat sich ergeben, daß solche Einri ee. in Seärin bePeess gen 8 b Einrichtungen, wie sie in Städten b . die Natur Wasser auf Anhö jebt, fü⸗ s Ngchs Sees hen güe⸗ 8 Anhöhen giebt, für unsere flache G 1 Vorbilde dienen lönne 2 find sche sene nen dercn V unen. Auch sind unterirdische Röhrenlei allmälige Vermehrung einzelner, ni ee. ue be G inzelner, nicht mit Voraussicht be⸗ . m g ein; r, ni erechneter Unter⸗ nn H Bewässerung gleich in ihrem x.—s ange anz Iist, sind Aquadukts eine vollkomme Wasserlei Röhreg dis nsgee se 1 Ufommnere Wasserleitung als D . idiges Aufbrechen der Str er ss b b 2 aßen veranlassen. Doch wären Aquadukts zu kostbar, w si noc, 0. eeann z; wenn sie nicht noch einen der öß Zweck erhielten; und dieser ist die Einfü es EEE— 5 ie Einführung der Eisenb S Zweck ist 1 g der Eisenbahnen in die Stadt g. vüeegne. Eisenbahnen auf Viadukts qner ior rich die Häuserreihen bis itte ie E u““ Häͤuser is mitten in die Stadt. B82 Se nat zur Verbindung der verschiedenen Eisenbahnen vs 1--. um die Stadt anlegen. Anstatt des Spstems 5 eeegebhne wird für Berlin vorgeschlagen, die Eisenbahnen dühee 88 5 die Mitte der Stadt zu fuͤhren, wo sie, indem sie sich dacvseseh 8 verschiedenen Linien auf diametralem Wege mit einander ennar * T iese Verbindungsweise hat viele Vorzüge über eine alle Aus⸗ 8nge. n Circulair-Verbindung um die Stadt. Durch diese Ein⸗ Ses 38 onnen bepackte Bahnwagen zwischen z. B. Leipzig, Breslau und erhü versandt werden, ohne in Berlin umgeladen zu werden. Diese Tr. ahnen in der Stadt würden aber, außer dem Zweck dieser Verbindung, 89 5 Blackwall- und Greenwich⸗Eisenbahnen in London, den Dienst er Droschken und Omnibus versehen, die entlegenen Stadttheile mit ein⸗

ander verbinden und sie dem Centrum näher bringen. Die kleinen Bahn⸗