8 fugni f inhei i 1 ittelst eschränkte Befugniß, auf Gemeinheitstheilung zu provoziren, mitte — Verordnungen, für diejenigen einzelnen Kreise der Provinz wieder zu erweitern, in welchen sich, nach deren eigenthümlichen Kul⸗ tur⸗Verhältnissen, ein besonders dringendes Bedürfniß hierzu zeigen sollte, und haben deshalb die nöthigen faktischen Ermittelungen an⸗ geordnet.
Schließlich geben Wir Unseren getreuen Ständen, in Bezug auf die ,8 vom 12. April c. bezeichneten Gegenstände, deren baldige Erledigung von ihnen in Anregung gebracht worden ist Nachstehendes zu erkennen: G
Regulirung der Servis⸗Steuer.
a) Den Entwurf einer Verordnung wegen anderweiter Reguli⸗ rung und Repartition der Servis⸗Steuer werden Wir, der in dem Landtags⸗Abschiede vom 17. Mai 1828 enthaltenen Zusicherung ent⸗ sprechend, dem nächsten Provinzial⸗Landtage zur Begutachtung vorle⸗
gen lassen.
““
Regulirung des Sundzolles.
b) Die Unterhandlungen zur Beseitigung der Beschwerden über die Höhe und die Erhebungsweise des Sundzolles werden fortgesetzt, und steht das Ergebniß derselben zu erwarten.
f bodymna und Offiara in den Kreisen Kulm und Michelau ““ v im Lalbgebiet zu Thorn.
c) Wie Unseren getreuen Ständen in dem Landtags⸗Abschiede vom 31. Dezember 1834 ad II. 32. mitgetheilt worden, ist damals der Entwurf einer Verordnung wegen Aufhebung der Offiara und Podymna in dem Landestheile der Provinz Preußen, welcher eine Zeit lang zu dem Herzogthum Warschau gehört hat und, wegen Wiedereinführung der vor 1806 daselbst bestandenen Contributions⸗ Verfassung, den betheiligten Kreisständen, um sich zu erklären, legt worden, ob diese Veränderung ihrem Wunsche und ihrer Absich gemäß sei, indem ihnen zugleich eröffnet wurde, daß entweder 9 stehende Einrichtung beibehalten, oder die frühere Verfassung unver⸗ aindert und ohne Ausnahme hergestellt werden müsse. Die Kreis⸗ stände haben sich indessen gegen eine wesentliche Veränderung der be⸗ stehenden Besteuerung erklärt und gebeten, die Offiara und Podymna in unverändertem Betrage unter dem Namen der Contribution fort⸗
. u lassen. 1 veee in der Provinz Posen eine verbesserte “ rung der Offiara und Podymna vorbereitet wurde, so ag keine Veranlassung vor, wegen der genaunten Kreise besondere 588 nungen zu treffen; es wird aber das wegen Regulirung der Grund⸗ steuer⸗Verhältnisse in Unserem Großherzogthum Posen vorbereitete Gesetz nunmehr binnen kurzem erlassen werden können “ Erwägung gezogen werden, ob solches auch auf die bezeichneten he⸗ biete der Provinz Preußen, nach Anhörung der betheiligten Kreis⸗ Stände, auszudehnen sei.
Gewerbepolizei⸗Gesetz, Allgemeine Wege⸗Ordnung. ld¹]) Die das baldige Erscheinen eines allgemeinen Gewerbe⸗Polizei⸗ Er und einer allgemeinen Wege⸗Ordnung betreffenden Anträge
8
ollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Befreiung der Wirthschaften unter 15 Morgen Grundfläche von der kleinen Kalende.
e) Auf die Bitte, um Beschleunigung des Erlasses einer Verord⸗
latte 5 1 4₰ * Natur sein könnten, und eine amtliche Zusammenstellung der⸗
selben wenigstens keine für den Geschäftsgebrauch —— und erschöpfende Anweisung erhalten würde, wie solche für den Zwe er⸗ forderlich wäre, der dem Antrage Unserer getreuen Stände zum Grunde liegt. aber sind und Ort bedingt, von den besonderen Rechtsverhältnissen in den ein⸗ zelnen Provinzen abhängig und nach dem wechselnden Bedürfniß ver⸗ änderlich.
den polizeilichen Verordnungen würde sich deshalb mehr für ein Privat⸗ Unternehmen, als zu einer legislativen Behandlung eignen.
Prüfung unterworfen und, soweit ein Bedürfniß anzuerkennen ist, für die Abhülfe Sorge getragen werden.
kenden Bestimmungen der die Gast⸗ und Schankgwirthschaften und den Kleinhandel mit Getränken betreffenden Ordre vom 7. Februar 1835 sind nunmehr so weit gediehen, daß dem Erlaß einer hierauf bezüg⸗ lichen allgemeinen Verordnung baldigst entgegengesehen werden darf.
haben Wir eine Verordnung
bereits vorbereiten lassen und werden deren unverzügliche Publication befehlen.
tages vom 2. April 1841 vorgetragenen, von Unseren getreuen Stän⸗ den in Erinnerung gebrachten Bitte:
haben Wir Unserem Staats⸗Ministerium zwar die Berathung einer Verordnung über diesen Gegenstand aufgetragen; es ist dabei jedoch in Erwägung gekommen, daß das ostpreußische Provinzialrecht Be⸗ stimmungen von solcher Allgemeinheit, wie in der Petition vorausge⸗ setzt worden, nicht enthält in jenem Provinzialrecht und namentlich in dessen Zusätzen Nr. 29 und 30 vielmehr nur Bestimmungen über ein dem Miteigenthümer, welchem der größte Antheil gebührt, ingleichen den Brüdern, bei Theilung der Grundstücke mit Schwestern, zuge⸗
en Befreiung der Wirthschaften unter 15 Morgen Grund⸗ fläche 5 der Tleans daee üegftaen Wir Unseren getreuen Stän⸗ den, daß diese Angelegenheit bereits insofern ihre Erledigung erhalten hat, als Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät durch die Ordre vom 28sten Januar 1837 zu befehlen geruht haben: . daß, weil eine Veränderung ohne Verletzung wohlerworbener Rechte nicht bewirkt werden könne, von dem beabsichtigten Gesetze 9 Modification der Bestimmung im ostpreußischen CC“ Zusatz 213 §. 13, die Regultrung der Abgaben an die Geist ich eit bei Parzellirungen und Abbauen betreffend, abgestanden, den Fes- waltungs⸗Behörden aber die Vermittelung billiger Vertheilungs⸗ Grundsätze bei vorkommenden Gelegenheiten überlassen werde, solches auch dem 6ten Provinzial⸗Landtage in der Uebersicht vom 7. Februar 1837 bereits mitgetheilt worden ist. “ Schul⸗Ordnung für die Elementar⸗Schulen.
f) Die Berathungen über die Schul⸗Ordnung werden so be⸗ schleunigt werden, daß dieselbe den Ständen, wenn irgend möglich, auf dem nächsten Landtage vorgelegt werden kann.
Erlaß einer Landgemeinde⸗Ordnung. 6
2) Wenn Unsere getreuen Stände den Erlaß einer Landgemeinde⸗ Orbnähns Wö“ 8 eröffnen Wir denselben in Hinsicht dieses seit Jahren vielerwogenen Gegenstandes, daß Wir gern geneigt sind, den durch veränderte Zustände in dem ländlichen Gemeindewesen veran⸗ laßten Mängeln nach Bedürfniß durch besondere legislative Festsetzun⸗ gen Abhülfe zu verschaffen. Unser Ober⸗Präsident wird angewiesen werden, diejenigen Gegenstände speziell zu verfolgen und vorzubereiten, die einer besonderen Erledigung durch legislative Festsetzungen vor⸗ zugsweise bedürftig sind. Dagegen können Wir für die östlichen Provinzen Unserer Monarchie, welche das Glück gehabt haben, daß die Grundlagen ihrer ländlichen Kommunal⸗Verfassung nicht, wie dies in der Rhein⸗Provinz und Westphalen geschehen, durch eine revolu⸗ tionaire Gesetzgebung aufgelöst worden, das Bedürfniß eines die Kommunal⸗Verhältnisse der Land⸗Gemeinden in ihrem ganzen Um⸗ fange umfassenden Gesetzes nicht anerkennen, und haben von dessen Erlaß um so mehr Abstand zu nehmen beschlossen, als durch dasselbe, wenn die Gemeinde⸗Verhältnisse des platten Landes darin nach allge⸗ meinen und gleichmäßigen Grundsätzen geordnet werden sollten, unfehl⸗ bar mannigfache Verhältnisse, welche in den einzelnen Landestheilen verschieden, aber im Rechte und in der Verfassung wohlbegründet sind, ohne Bedürfniß verletzt und erschüttert werden würden.
Auch die allgemeine Kodifizirung der zur Zeit bestehenden, auf die ländlichen Kommunal⸗Verhältnisse sich beziehenden Bestimmungen ist bedenklich. Sie stört die naturgemäße Entwickelung des ländlichen Gemeindewesens und tritt der Wirksamkeit des eigenen praktischen
Sinnes der betheiligten Gemeinen hemmend entgegen, der in der
Regel eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende, durch allgemeine Gesetze in diesem Grade nie zu erreichende Ausgleichung der Zustände
herbeizuführen im Stande sein wird.
Diese aus reiflicher Erwägung aller Verhältnisse hervorgegange⸗ nen Gesichtspunkte müssen bei der Gesetzgebung für diesen Gegen⸗ Ihre Aufgabe beschränkt sich daher auf die Ent⸗ scheidung solcher Fragen, welche auf dem bezeichneten Wege ihre Er⸗ In diesem Geiste ist das Armen⸗ und Correctionswesen durch besondere Gesetze bereits geordnet; der Ein⸗
stand leitend sein.
ledigung nicht finden können.
H
fluß, den die Dismembration ländlicher Grundbesitzungen auf die Ver⸗ samkeit nicht ent⸗ gangen; dieser wichtige Gegenstand ist, wie Unseren getreuen Stän⸗
hältnisse der Gemeinen äußert, ist Unserer Aufmerk
den bekannt, bereits der legislativen Berathung überwiesen.
Was endlich den mit dem Erlaß einer Landgemeinde⸗Ordnung in Verbindung gebrachten Antrag betrifft, die ländlichen Polizeige⸗ setze revidiren und zusammenstellen zu 9 so machen Wir Unse⸗
Vorschriften, der Monarchie für das
ren getreuen Ständen bemerklich, da polizeiliche
welche in dem ganzen Umfange
wendung finden sollen, nothwendig nur ganz all⸗
Land An
Spezielle polizeiliche Vorschriften aber sind durch Zeit
Eine Zusammenstellung aller für eine einzelne Provinz bestehen⸗
Es wird indeß dieser letztere Gegenstand noch einer weiteren
Beschränkung des Kleinhandels mit Branntwein. 8 h) Die legislativen Vorarbeiten wegen Ausdehnung der beschrän⸗
Verschuldung der regulirten bäuerlichen Höfe. ¹) In Berücksichtigung des Antrages Unserer getreuen Stände
wegen Aufhebung der im §. 29 des Edikts vom 14. September 1811 vorgeschriebenen Verschuldungs⸗Beschränkung der regulirten bäuer⸗ lichen Höfe,
In Folge der mittelst Denkschrift des siebenten Provinzial⸗Land⸗
daß die für Ostpreußen und Lithauen, bei Aufnahme der Erbtaxen bestehende Vorschrift, „nach welcher der Reinertrag mit 6 pCt. ka⸗ pitalisirt wird“, auf die Landgemeinden der ganzen Provinz Preußen ausgedehnt werde;
)
2
standenes Vorzugsrecht und in Verbindung hiermit die Anordnung wegen Kapitalisirung des Reinertrages der Grundstücke mit 6 pCt.,
Fkommen. der weiteren Berathung wird es deshalb abhängen, ob eine dem Gegenstande der Petition entsprechende besondere Verord⸗ nung, oder ob dessen Verweisung zu den Berathungen über das; ro⸗ vinzialrecht, oder zu den ferneren Verhandlungen über das im Jahre 1841 von Unseren getreuen Ständen begutachtete Gesetz wegen der bei Erbtheilungen anzuwendenden Taxen ländlicher Nahrungen, am geeignetsten wird.
Pfändungs⸗Gesetz. ) D t üserer getreuen Stände: 1 EE“ 89 die Landtags⸗-Abschiede der Jahre 1835 und 1838 verheißenen Gesetzes über Bestrafung der Hütungs⸗
Contraventionen und über Pfändung,
soll möglichst entsprochen werden. 1 Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen ha⸗
ben Wir gegenwärtigen Landtags⸗Abschied ausfertigen lassen, auch Höchsteigenhändig vollzogen und bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. 8 Gegeben Berlin, den 30. Dezember 1843. 1 (gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Graf von Alvensleben. Eichhorn. von Thile. von Savigny. Freih. von Bülow. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim.
Uichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 1. Jan. Die heute ausgegebene 1ste⸗ diesjährigen Gesetz⸗Sammlung bringt die unter dem 18. No⸗ vember v. J. zwischen der Königlich preußischen und fürstlich schwarz⸗ burg⸗sondershausenschen Regierung getroffene Uebereinkunft wegen der gegenseitigen Gerichtsbarkeits⸗Verhältnisse zur öffentlichen Kenntniß. Diese Uebereinkunft, deren Dauer vorläufig auf zwölf Jahre, vom 1. Januar d. J. an, festgesetzt ist, enthält sowohl in Bezug auf die Gerichtsbarkeit in Civilsachen, als auf die Straf⸗Gerichtsbarkeit eine Reihe der wichtigsten Bestimmungen, welche auf die Förderung der Rechtspflege in 8 nicht geringen Anzahl von Fällen einen wesent⸗ ichen Einfluß ausüben werden. Ckieaß üginh vene des von den Ständen des Königreiches Preußen vorgetragenen Wunsches auf den Antrag des Staats⸗Mini⸗ steriums erlassene Verordnung, qd. d. Charlottenburg 24. November v. J., bestimmt, daß die Verordnung vom 18. Dezember 1798, durch welche das Jahr 1797 für Westpreußen, mit Inbegriff des Ermlandes und des Netz⸗Distrikts, als Normaljahr zum Schutze gegen die Ansprüche des Fiskus festgesetzt wurde, auch auf die Städte Danzig und Thorn und deren Gebiet, so wie auf die jetzt zur Provinz Preußen gehörigen vormals süd⸗ und neuostpreußischen Landestheile Anwendung finden soll. Von dieser Bestimmung bleiben jedoch ausgeschlossen alle bereits rechtshängige Sachen, bei denen Fiskus als Kläger oder Beklagter, Intervenient oder Litisdenunziat betheiligt ist, ingleichen die schon jetzt streitigen, aber noch nicht rechtshängigen Ansprüche des Fiskus „ 8 sofern solche vor Ablauf des Jahres 1844 bei den Justiz⸗Behörden zur gerichtlichen Erörterung angemeldet worden.
Eine Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, d. d. Charlottenburg 1” 25. November, legt den Frra ae Fieffäthe, gleichen Dienstrang mi
Regierungs⸗Subalternen 1ster Klasse bei. 29 88 Alberhöchste Fen n, lehe s d. d. Charlottenburg den f Dezember, trifft in Bezug auf den Verkehr der zum Behufe des Su⸗ chens von Waaren⸗Bestellungen, so wie des Waaren⸗Aufkaufes um⸗ herreisende Personen, folgende wichtige Bestimmungen:
1 v Steuer⸗Ent⸗ ¹) Waaren⸗Bestellungen dürfen, auch auf Grund der gegen g 1 richtung oder sterderftei dazul ertheilten Gewerbscheine fortan nur bei
8 1
1 i Handeltreibenden ohne Gewerbtreibenden gesucht werden, und zwar bei Hand 10 Beschraͤnkung, bei detah Gewerbtreibenden, sie mögen Gegenstände ihres Gewerbes verkaufen oder nicht, nur auf solche Sachen, welche zu dem von ihnen ausgeübten Gewerbe als Fabrik⸗Materialien,
hen. Bestellungen auf Wein können auch ferner bei anderen Perso⸗
nen, als Gewerbetreibenden gesucht werden. b
Wer durch Umherreisen Behufs des Aufkaufs von Gegenständen zum
Wiederverkauf, oder Behufs des Suchens von Waarenbestellungen,
einen gewerbescheinpflichtigen Verkehr betreibt, darf, auch wenn er dazu
mit einem Gewerbeschein versehen ist, nur Proben oder Muster, nicht aber Waaren irgend einer Art mit sich führen.
Wer einer der zu 1. und 2. ertheilten Bestimmungen zuwider handelt,
hat eine Geldstrafe von achtundvierzig Thalern und die Confiscation
derjenigen Gegenstände verwirkt, die er seines Gewerbes wegen bei sich führt. In Ansehung der nachzuzahlenden Steuer bewendet es bei den bestehenden Bestimmungen. Auch kommen hinsichtlich der Um⸗ wandlung der Geld⸗ in Gefängnißstrafe, und überhaupt hinsichtlich des
Verfahrens wieder die Kontravenienten die in Betreff der Zuwider⸗
handlungen gegen das Gewerbesteuer⸗Gesetz vom 30. Mai 1820 und
das Hausn⸗Regulativ vom 28. April 1824 ertheilten Vorschriften zur
Anwendung. “
Eine auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums erlassene Ver⸗ ordnung vom 22. Dezember v. J. bestimmt, daß diejenigen preußischen Unterthanen, welche an der Spielbank zu Cöthen spielen oder für ihre Rechnung spielen lassen, ohne Rücksicht darauf, ob solches aus Ge⸗ winnsucht geschehen ist, oder nicht, mit einer Geldstrafe von 10 bis 100 Rthlrn., b Tagen bis 6 Monaten bestraft werden sollen.
Gegen Beamte und Militair⸗Personen kann außerdem nach Um⸗ ständen auf Amts⸗Entsetzung erkannt werden. 1 1 —
Studirende, welche an der Spielbank zu Cöthen spielen oder für ihre Rechnung spielen lassen, werden mit dem consilium abeundi
bestraft.
Ausland. Deutsche Bundesstaaten.
1
Bayern. Bamberg, 26. Dez. (F. J.) Die Kanal⸗Schiff⸗ fahrt, welche in Folge eingetretenen Frostes einige Tage unterbrochen war, ist nun wieder in vollem Gange. Eisenschienen, Getraide und Steine haben fürs erste Jahr diese Fahrt zwischen hier und Nürn⸗ berg sehr belebt. Die eigentlichen Handelsgüter dagegen nehmen noch zum großen Theile ihren Weg zu Land, woran die Höhe der Kanalgebühren und der Mangel einer geregelten Fahrt Schuld trägt. — Die Frage über die Errichtung eines Kanal⸗Hafens, die bereits seit längerer Zeit erörtert wird, ist noch immer nicht so weit gediehen, um einer Entscheidung derselben bald entgegensehen zu können.
Baden. Karlsruhe, 29. Dez. (Fr. J.) Vor einigen Tagen schied aus dem Kreise unserer Diplomaten ein Mann, der seit einigen Jahren zwar in stiller Zurückgezogenheit gelebt hatte, aber noch bei Vielen in freundlichem Andenken stand und mehrere Jahre hindurch auch in Ihrer Stadt weilte, wo er seine öffentliche Sn bahn beschloß. Am 24sten d. starb nämlich zu Karlsruhe der C roß⸗ herzoglich badische Geheimerath Albert von Friederich, Großkreuz des Zähringer Löwen⸗Ordens und Ritter des Kaiserl. russischen St. er. Ordens zweiter Klasse in Brillanten, im nicht ganz vollendeten 69 en Jahre seines Alters. Er war in Mannheim geboren, früher pfälzischen Landes⸗Archivar und trat mit dem Anfalle der Pfalz in badische D jenste. Im Jahre 1818 kam er als Minister— Restdent in die Schweiz, wurde 1821 zugleich am Königlich württembergischen Hofe beglaubigt Ib nahm von da an seinen Wohnsitz in Stuttgart. Im Jahre 1830 wurde er zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister ernannt und im Jahre 1833 wegen seiner vielen Verdienste in schwierigen Zeitverhältnissen in den Adelstand erhoben. Im Jahre
1834 wurde er zum Gesandten in Paris ernannt, bald darauf aber
seiner leidenden Gesundheit wegen pensionirt. 1835 öreaktivirt, kam er als Bundestags⸗Gesandter nach Frankfurt, wo er im Jahre 1838 zum zweiten Male in Pensionsstand versetzt wurde. 8 8 lebte er im Kreise der Seinigen in Karlsruhe, wo er durch einen Nerven⸗ schlag unerwartet schnell seiner Familie entrissen wurde.
1 Holstein. Kiel, 28. Dezember. (Hannoversche Ztg.) Laut eines im Druck erschienenen Verzeichnisses betrug am lsten d. M. die Zahl sämmtlicher Aerzte und Wundärzte, welche zur medi⸗ zinischen und chirurgischen Praris in den Herzogthümern Schleswig und Holstein berechtigt sind, nicht weniger als 368. Rechnet man hierzu noch 8 Konzessionirte, z. B. zur Heilung von Beinbrüchen, Armbrüchen, Verrenkungen zc., so ergiebt sich die Zahl von 376; also jebt es, in runder Summe angeschlagen; auf 2400 h Arzt. Außerdem sind in Schleswig und Holstein? konzessionirte ehn. ärzte vorhanden. Die Prüfung der Aerzte und Wundärzte geschie von den Fakultäten und den chirurgischen Anstalten; eine sogenannte Staatsprüfung wird nicht erfordert.
Freie Städte. Frankfurt a. S 28 De6. 0. 30 In dem eine Stunde von hier gelegenen nassauischen Dorfe He 9 heim sind schon wieder interessante römische Alterthümer, namen 1 auch Inschriften, aufgefunden worden. Heddernheim, in 6 barsten Gegend gelegen — nirgend im Nassauischen, nich 8 1 der goldenen Grafschaft (Diez) und im goldenen “ ehch 9 ist besserer Fruchtboden — war in unseren Gegenden “ Niederlassung der Römer, von Mainz oder 8 (Fas ’— die zweite Station. Die gerade in der Mitte gelegene 8g 8 tion, in der Gegend von Hattersheim, ist erst im G 1. deckt und aufgegraben worden. Die sigge velcsn 1 8 G verdankt man besonders der eifrigen Theilnahme des dort wohnenden Freiherrn von Breidbach⸗Bürresheim.
5 Ffur 30. Dezember. Die Bundes⸗ * Frankfurt a. M., 30 ember. 8 “ 5 der Feiertage wegen in dieser Woche die s 3 Si er kürzlich erst hier einge⸗ umen, welcher Sitzung uch der kürz - C“ broffene neue Königlich bayerische Veanaen Sha geic e g S 8 . 8 3 ir io onesto 9 - ten ij ber U. Be Obercamp, beiwohnen wird. Die neuesten Nachri über, faG Herrn Grafen von Münch⸗Bellinghausen in Fütt 689 find günstig; Se. Excellenz kann bereits das eG. sen und als vollkommen genesen betrachtet werden. — Heersvorf st an lich badische Bundestags⸗Gesandte, Freiherr von als 1 einige Zeit abwesend, namentlich auch um 6 888 Großher 8 ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minisgef. zu übergegan von Baden Königl. Hoheit am Fecüge 1.ae belta⸗ bers Phanr⸗ Der Königl. französische Gesandte am Bundestag,. 1 quis von Chasseloup-Aäubat, ist vesth ELN11ö1““ um als . irter den K er⸗Verhandlungen beizuwohnen. b Hevnssaee din Kepceg veI gg. bon Aerndte sisof refle iesmal in schwächerem Grade, als sonst. Was in den Beeh echgene mant.n schw⸗ bis jetzt erschienenen Jahres⸗Berichte 34 rer offenlichen milden Anstalten klagen auch alle über Unzuläng⸗ Tns t6 er Mittel. — Leider hört man immer noch von Einbrüchen wche ithlen In einem noch nicht 20 Jahre alten Sachsenhäuser hat den Died entdeckt, der vor kurzem an einem Festtage den Beferfios in der evangelischen Kirche in Sachsenhausen erbrochen
—y.—
Werkzeuge, oder nach ihrer sonstigen Beschaffenheit in Beziehung ste⸗
Beilage
im Unvermögensfalle aber mit Gefängniß von 14
verbreiteten sich aber wesentlich über die Frage, welche Befugnisse der Steats⸗Behörde gegenüber den Advokaten und übrigen sogenannten „ministeriellen Beamten“ (Notaren,
gehe.
Die Abreise Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Thronfolgers von Rußland, welche nach früheren Anordnungen auf gestern war, ist um einige Tage verschoben wird, wie man vernimmt, verlassen, um sich nach St. Petersburg zurückzubegeben.
gewöhnliche Sitzung ausgesetzt und kommt am 4. Januar wieder
144“ 0 1 a
ßi schen
Zeitung
Inhalt.
Deutsche Bundesstaaten. Bapern. Mü nchen. richten. — Merkwürdiger Rechtsfall. — Grh. Hessen. Darm stadt. Bevorstehende Abreise des Großfürsten Thronfolgers von Rußland. — Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg. Zoll⸗Verhältnisse. — Freie
—Städte. Bremen. Bürger⸗Konvent.
Frankreich. Paris. Präsidenten⸗ und Vice⸗Präsidenten⸗Wahl der De⸗ putirten⸗Kammer. — Verhältniß zwischen ministerieller Partei und Oppo⸗ sition bei den Büreau⸗Wahlen. — Aeußerungen der Presse über die Thron⸗Rede. — Tunesische Vermittelungs⸗Annahme. — Eintheilung Al⸗ geriens. — Briefe aus Paris. (Die Präsidentschaft; die Dotationsfrage; der Prinz von Joinville tritt in die Pairs⸗Kammer ein; die legitimisti⸗ schen Deputirten. — Die Resultate der Präsidenten⸗Wahl; Duvin und Sauzet. — Das Gleichgewicht im Budget; Beschlagnahme legitimisti⸗ scher Journale; Molière's Denkmal.)
Großbritanien und Irland. London. Die Times über die freundschaftlichen Beziehungen Englands zu Frankreich. — Die Presse über die Botschaft des Präsidenten in Nord⸗Amerifa.
Niederlande. Aus dem Haag. Ankunft der Leiche des Grafen von Nassau in Helvoetslups. — Schreiben aus dem Limburgischen. (Die Polemik und das Journal der Separatisten.)
Belgien. Schreiben aus Brüssel. (Die Diskussion des Budgets; zur Charakteristik der praktischen Entwickelung politischer Begriffe, nament⸗
Plich des Liberalismus und Katholizismus.)
Italien. Rom. Die Prinzessin Albrecht von Preußen beschließt nach Berlin zurückzukehren. — Ergänzung des Heeres.
Spanien. Briefe aus Madrid. (Haltung des Ministeriums; Adresse an die Königin; Anklage gegen Olozaga.) — und Paris. (Der neue General⸗Capitain von Catalonien; die verlangte Schließung der Festungs⸗ werke von Barcelona.)
Portugal. Schreiben aus Lissabon, (Weitere Verhandlungen über die neuen Finanz⸗Gesetze; die miguelistischen Offiziere; günstige Stim⸗
mung der Kammer; Spstem des Finanz⸗Ministers.)
Griechenland. Ancona. Die Adreß⸗Kommission. — Rede des Riga Palamides. — Die Kommission zur Entwerfung einer Verfassung.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. Eröffnung des Kon⸗ gresses. — Botschaft des Präsidenten.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. B erlin. Börse. — Königsberg, Magdeburg, Köln. Marktbericht. — Paris. Börse. — London. Getraidemarkt. — Amsterdam. Börsen⸗ und Marktbericht.
Personal⸗Nach⸗
Uichtamtlicher Theil.
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. München, 28. Dez. (N. C.) Der neue öster⸗ reichische Gesandte an unserem Hofe, Graf von Senfft⸗Pilsach, welcher nach der solennen Anwerbung um die Hand der Prinzessin Hildegarde für den Erzherzog Albrecht nach Wien zurückgekehrt war, wird 1 oder morgen von dort eintreffen. Er wird die obere Etage des ehe⸗ mals fürstlich von Wredeschen Hauses bewohnen. Unser Eremit von Gauting, Baron von Hallberg, welcher schon seit mehreren Wo⸗ chen, von seiner orientalischen Reise zurück, in Wien eingetroffen ist, wird wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen hier ankommen. Der rüstige Wanderer hat alle Beschwerlichkeiten seiner neuesten großen Reise glücklich überstanden. Nur hat derselbe in Folge eines Unfalles bekanntlich ein Auge verloren.
Die jüngsten Verhandlungen vor dem pfälzischen Cassationshofe zu München in der Disziplinarsache der Königl. Staats⸗Behörde ge⸗ gen Anwalt Willich von Frankenthal dauerten nicht weniger als drei Tage, und zogen diese ganze Zeit über die Aufmerksamkeit des ge⸗ bildeten Publikums in hohem Grade auf sich. Die Verhandlungen dehnten sich übrigens auch weit über den ursprünglichen unmittel⸗ baren Gegenstand des Prozesses aus. Die Veranlassung desselben war nämlich folgende: Anwalt Willich hatte in einem vor dem Fran⸗ kenthaler Bezirks⸗Gerichte verhandelten Civil⸗Prozesse sich eine tadelnde Aeußerung über eine Forderung des ihm entgegen stehen⸗
auf die Hauptschule übergegangen sei. Grund vorzuliegen.
das Armen⸗Institut pro 1844 folgendes Resultat ergäben: Altstadt: 18,697 Rthlr. (1843 19,040 Rthlr.) Neustadt: 3,005 „»„ 0» 2,999 „ ) Vorstädte: 4,381 » 0» I— Total 20,081 Rthlr. —.13 2O,⸗ Rne.⸗
und beantragte die Fortdauer der bisherigen
der Deputation für den Bremerhaven, in welchem u. A. Ueberweisung einiger Bauplätze zum Kirchenbau 10) Versammlung der Naturforscher in Bremen. tragte, daß zur Bestreitung der
2
meinschaftliche Deputation
ihres Gehalts nachgesucht hätten, und empfahl bei
Nachbewilligungen kommunizirt,
laufender Einrichtungen in
Antrag gestellt. Von diesen
verschiedenen Gegenständen wurden die ad.
die Bürgerschaft ihre weitere Erklärung aussetzte.
Berichte zu beauftragen. wortet. tigkeit u. s. w. von der Bürgerschaft verhandelt für 5 Jahre angenommen, Tare u. s. w. zu fernerer Prüfung inzwischen laut gewordener Be⸗ denken an die Deputation zurückverwiesen. Endlich nahm man bei verschiedenen Deputationen Surrogationen vor. 1
8 Frankreich. 8 Paris, 29. Dez. Bei der ersten Abstimmung über die Präsi⸗
von 326 Stimmen 157. auf Herrn Sauzet,
['Eure, Hern Ganneron, 1 für Herrn Laffette, war unbeschrieben. Da hiernach
einer zweiten Abstimmung geschritten werden, ein definitives Resultat, es erhielten nämlich von welche jetzt die vorhandene Gesammtzahl bildeten,
Kammer entfernt hatten
Stimme war für Herrn Lachèze.
8
gen den ministeriellen Kandidaten
also noch im
Augenblick der Entscheidung hin zu haben.
sidenten der Deputirten⸗Kammer gewählt.
den Anwalts erlaubt. Das Gericht, obwohl es die gedachte Anfor⸗ derung selbst verwarf, ertheilte dessenungeachtet dem Advokaten Wil⸗ lich wegen jener Aeußerung einen Verweis. Willich appellirte,
und der Appellhof zu Zweibrücken entschied, daß kein Grund zur
Unter den 18 Wahlen der Präsidenten und
Clément, Sebastiani, Hébert und Delessert,
Verweis⸗Ertheilung vorhanden gewesen sei, sprach sonach den Appel⸗ lanten völlig frei. Die Staats⸗Behörde ergriff nun das Rechtsmittel der Cassation, auf den Grund hin, daß die Appellation Willich's un⸗ zulässig gewesen sei, da in dieser Sache überhaupt gar keine Berufung habe stattfinden können. Die Verhandlungen vor dem Cassationshofe
an Gerichtsboten u. s. w.) zustehen, indem Anwalt Willich behauptete, daß man darin vielfach zu weit
Das Cassationsgesuch der Staats⸗Behörde ward abgewiesen.
Großh. Hessen. Darmistadt, 28. Dez. (Karlsr. Z.)
tern festgesetzt b worden; Se. Kaiserl. Hoheit um Mitte der nächsten Woche Darmstadt
Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, im Dez. Nach Be⸗
kanntmachung vom 29. Dezember ist das Fürstenthum Schaumburg⸗ Lippe auf unbestimmte Zeit, 1 vom 1. beigetreten.
jedoch mit Vorbehalt einer Kündigung,
Januar 1844 wieder dem hannoverschen Steuer⸗Vereine
Freie Städte. Bremen, 30. Dez. (Br. Z.) Rath und Bür⸗
gerschaft waren am gestrigen Tage im Bürger⸗Konvente versammelt. Der Antrag des Senats umfaßte zunächst seine rückständige Erwiederung auf die im vorigen Konvente gegebene Erklärung welcher er in vielen Stücken sein Einverständniß aussprach. Nament⸗ lich genehmigte der Senat: nen der Steuer-Verordnung, unter Mittheilung eines Deputations⸗ Berichts über transitorische Verfügungen; 2) die Deputations⸗Vor⸗ schläge wegen der ferneren Fortsetzung der Straßen⸗Bepflasterung im Jahre 1843, V Bepflasterung einer Steinen; 3) den Abbruch der ehemaligen Accisemeister⸗Wohnung am Heerdenthore; 4) die Verlegung der Wohnung des Schlachtvoigts; 5) die beiden im vorigen Konvente mitgetheilten Pensions⸗ und Un⸗ terstützungs⸗Gesuche, und 6) die vorgenommene Surrogation. — In Betreff 7) der Zeitungs⸗ Angelegenheit sprach der Senat in einer ausführlicheren Replik sein Bedauern aus, daß seine Schritte von der Bürgerschaft irrig ausgelegt seien, und rechtfertigte dieselben dure
der Bürgerschaft, mit
1) die angetragenen beiden Modificatio⸗ V
jedoch unter Aussetzung der Erklärung über die
Strecke am Neustadts⸗Deiche mit behauenen V
welche zu Secretairen gewählt wurden. Die übrigen 8 Ernennun- gen, nämlich der Präsidenten General Schneider, General Leydet und Calmon, und der Seeretaire Corne, von Lasteyrie, von Viart, von Jouvencel und Boudet, gehören der Opposition an. Im Ganzen nahmen 298 Mitglieder ang diesen Büreau Abstimmungen Theil, uünd von diesen Stimmen kamen 180 auf die konservative Partei und 114 auf die Opposition.
Sämmtliche pariser Blätter beschäftigen sich mit der Thron⸗ Rede. Das Journal des Débats lobt dieselbe ohne Vorbehalt und findet, daß sie alle hohen Fragen des inneren und äußeren Woh⸗ les des Landes würdig umfaßt. Der Constitutionnel dagegen ist der Meinung, daß dieselbe zu wenig sage und keine einzige dieser Fragen berühre. Na tional und Courrier fran gais finden blos eins daran zu tadeln: daß diese Thron⸗Rede von dem jetzigen Mini⸗ sterium ausgehe. Das Sidele tadelt die Anspielung auf eine In⸗ tervention in Spanien, die es aus der betreffenden Stelle der Thron⸗ Rede entnehmen will. Daß die legitimistischen Blätter durchaus ver⸗ werfend gegen die Rede auftreten, braucht kaum erwähnt zu werden.
Das Journal des Débats berichtet, daß der Bey von Tunis die Vermittelung des französischen Konsuls, Herrn von Lagau, in seinen Differenzen mit dem sardinischen Hofe angenommen hat und sich geneigt zeigt, Konzessionen zu machen. 1
Der General⸗Gouvereur Marschall Bugeaud hat Algerien in drei Divisionen und elf Unter Divisionen eingetheilt. Die Haupt⸗ städte der drei Divisionen sind Algier, Oran und Konstantine.
m Paris, 28. Dez. Ich hatte Recht, vorgestern Ihnen zu melden, daß, ungeachtet das Kabinet die Kandidatur des Herrn Dupin des Aelteren für die Präsidentschaft der Kammer begünstigte, den⸗ noch die Niederlage des Herrn Sauzet nicht gewiß wäre. Heute be⸗ trachtet man die Ernennung des Letzteren als positiv. Die Sache verhält sich so: Herr Fulchiron hat das vorjährige Beispiel des Herrn von Lamartine befolgt und die Kandidatur des Herrn Sauzet gegen den ministeriellen Kandidaten in Schutz genommen. Zu dem Ende versammelte er die Majorität der konservativen Deputirten gestern Abends in den Sälen des Restaurateurs Lemardelay in der Rue Richelieu. In dieser Versammlung präsidirte Herr Bignon, welcher die Anwesenden ersuchte, bei der Beleuchtung der Kandidatur der Herren Dupin und Sauzet sich aller Persönlichkeiten zu enthalten. Da begehrte Herr Desmousseaur de Givré das Wort, um zu behaupten, daß die Persönlichkeit das Wesentliche bei den beiden Kandidaten sei,
eine Verweisung auf den historischen Hergang der Sache, nach wel⸗ chem von vorn herein das Privilegium zur Herausgabe einer politi⸗ schen Zeitung dem Pädagogium nur widerruflich ertheilt und auch so - Zu einer gemeinsamen Bera⸗ thung über diesen Gegenstand scheine dem Senat vor der Hand kein
Nächstdem theilte der Senat 8) mit, daß die Einzeichnungen für
Einrichtung für das nächste Jahr; 9) übergab der Senat der Bürgerschaft einen Bericht auf die angetragen wird; Der Senat bean⸗ dadurch erwachsenden Kosten eine Summe von 4000 Rthlrn. aufs nächste Budget gesetzt und eine ge⸗ zur Verwendung derselben ernannt werde; 11) zeigte der Senat an, daß die Weggelds⸗Erheber eine Erhöhung fünf Erhebern eine solche Erhöhung um 20 Rthlr.; 12) wurden einige Anträge auf bei denen der Senat kein Bedenken fand, und 13) die Prolongation einer Reihe mit diesem Jahre ab⸗
1 bis 6, 8, 10 bis 13 durch Einverständniß erledigt, wogegen ad. 7 und 9 ie Bürger Außerdem kam die Bürgerschaft auf die unerledigt gebliebene vorstädtische Angelegen⸗ heit zurück, indem sie, unter Hinweisung auf ihre am 21. März 1841 abgegebene Erklärung, nunmehr den bestimmten Antrag machte, die Gränzen der Stadt zu erweitern, die Vorstädte zur Stadt zu ziehen und über die Ausführung dieser Maßregel eine Deputation mit einem Der Senat hat hierauf noch nicht geant⸗ Ferner wurde der Deputations⸗Bericht über die Schulpflich⸗ und die Vorschläge dagegen die Anträge wegen der Mahl⸗
denten⸗Wahl in der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer fielen 65 Herrn Dupin 91 auf Herrn Odilon Barrot, und 13 Stimmen 11“ e splitterung verloren; von diesen 13 waren 5 für Herrn Dupont de 2 für Herrn Bignon, 1 für Herrn Dufaure, 1 für Herrn 1 für Herrn Lachèze und 1 Zettel keiner der Deputirten die absolute Majorität erhalten hatte, welche 163 Stimmen betrug, so mußte zu und diese ergab nun 307 Stimmen, da mehrere Mit⸗ glieder, die an der ersten Abstimmung theilgenommen, sich schon aus der oder keine Stimme abgaben, Herr Sauzet 170, Herr Dupin 82, Herr Odilon⸗Barrot 54 Stimmen, und 1 Man ersieht hieraus, daß die Op⸗ position, nachdem das Ministerium sich zu Gunsten des Herrn Sanzet erklärt hatte, sich keinesweges einigte, um Herrn Dupin's Wahl ge⸗ den durchzusetzen, sondern daß dieselbe hre Stimmen unter die Herren Dupin und Odilon⸗Barrot theilte, und zwar so, daß das erstemal die Mehrzahl für Letzteren, das zweite⸗ mal für Ersteren stimmte; ein Theil der Oppositions⸗Mitglieder scheint und her geschwankt
Heute wurden die Herren Bignon und Debelleyme zu Vice⸗Prä⸗
Wal 1 Secretaire der Büreaus der Deputirten⸗Kammer sind 10 zu Gunsten der konserva⸗ tiven Partei ausgefallen, nämlich die der Herren Tupinier, Fulchiron, 8 mi, F 1 ert, welche zu Präsidenten, und deren Daru, Saglio, Paillard, du Cléré und Chabaud⸗Latour,
weshalb er zuerst bemerken wolle, mehreremale zurückgewiesener Mann, ohne bedeutenden Grund nicht ihr Kandidat werden könne.
gen, was er gegen die Kandidatur hãätte.
zur Abstimmung schreiten, „ 2 2. 2„
Votum jedes Einzelnen binden.“ testiren, so wie Herr Desmousseaurx de Givré es vorschlug.
zet anzunehmen und sie öffentlich zu proklamiren. aussehend, daß
nolens volens bequemt, und so kann man sicher annehmen,
Wahl⸗Urne hervorgehen wird.
der heutigen Post erst erfolgen,
Organisation ihrer Büreaus schreiten muß.
didaten für
Graf Salvandy, Bignon, Dufaure und Debelleyme. Graf Salvandy befindet sich seit gestern in Paris.
Varennes aus Lissabon, wo diese beiden Deputirten matische Stellen bekleiden; denn das Kabinet erachtet es für nötl zur Abstimmung des Dotations eingebracht werden wird, alle versammeln.
der Linken die Dotation verwerfen wollen. den dabei mit der Opposition stimmen.
unerwarteten starken Widerstandes
Viele Konservativen wer⸗ Das Kabinet, wegen dieses besorgt,
zu machen.
der heutigen Sitzung der Pairs-⸗Kammer beigewohnt. von Joinville, der b den Platz ein, welchen der inne hatte, nämlich auf der ersten Bank der äußersten Rechten. Nach der Verfassung von 1830 erhalten die Königlichen Prinzen mit dem 25sten Lebensjahre Sitz in der Pairs⸗Kammer, können aber erst nach dem vollendeten 30sten mitstimmen. Der Prinz von Joinville hatte am 18. Oktober des laufenden Jahres sein 25stes Lebensjahr vollendet. Er leidet, wie man sagt, schon seit mehreren Jahren an der unter Seeleuten häufig vorkommenden Schwerhörigkeit, die so stark bei ihm zu werden anfängt, daß bei Kammer der König ihm zweimal mit der Hand das
welche die Reise nach London Bordeaur ihre Aufwartung zu machen,
einer Phrase in die Thron⸗Rede deshalb anführen, positiv. Die Majorität der Minister verwarf diese kompromittirend für das Kabinet, welches eine andere Art zu erreichen hofft. Da von den Mitgliedern der Pairs⸗ Kammer über drei Viertheile von der Juli-Regierung ernannt worden sind, so dürfte es dem Kabinet leicht sein, in der Adresse dieser Kam⸗ mer eine die Heiligkeit des Eid schwures betreffende Phrase ein⸗ zuschalten, um so die legitimistischen Pairs und Deputirten zu zwingen, sich über den Zweck ihrer Reise nach London zu erklären und zu rechtfertigen. Die Debatten hierüber dürften sehr lebhaft werden, besonders in der Deputirten⸗Kammer, wo das Redner⸗Talent des Herrn Berryer eine willkommene Gelegenheit findet, sich ganz zu entwickeln, um so mehr, da derselbe Zeit genug besitzt, sich auf die⸗ sen parlamentarischen Kampf vorzubereiten.
Bei der gestrigen Feierlichkeit der Kammer⸗ Eröffnung hat man den Tod eines Dragoners zu bedauern, welcher zur Eskorte des Kö⸗ nigs gehörte. Als der Königliche Zug vom Palais Bourbon nach den Tuilerieen zurückkehrte, war die Eskorte angewiesen, schneller als bei der Herfahrt zu reiten. Da die Brücke der Deputirten⸗ Kammer auf beiden Enden einen ziemlichen Abhang bildet, so sah sich die Kavallerie gezwungen, im scharfen Trabe die Brücke zu ver⸗ lassen, um den nachfolgenden Königl. Wagen mehr Raum zu lassen Da zugleich dort eine Wendung rechts gegen den Qugi der Tuilerieen zu machen und das Pflaster feucht war, so gleitete ein Dragoner mit seinem Pferde so unglücklich aus, daß er sich mit dem gezogenen Säbel beim Fallen die Brust tödtlich durchbohrte. Er wurde von den Munizipal⸗Gardisten sogleich aufgehoben und ins Militair⸗Hospital gebracht, wo er in der Nacht den Geist aufgab.
8 Paris, 29. Dez. Das Ministerium hat alle Ursache sich zu den Auspizien, unter denen die Session begonnen hat, sich Glück zu wünschen. Die Wahl des Herrn Sauzet zum Präsidenten der Kammer mit einer so starken Majorität, welche für sich allein noch über dreißig Stimmen mehr zählt, als die sämmtlichen Fractionen der Opposition zusammengenommen, deren Stimmen sich von Seiten des linken Centrums auf Herrn Dupin, von Seiten der übrigen Opposi⸗ tion auf Herrn Odilon Barrot konzentriten, zeigt, wie fest und kom⸗ pakt der konservative Phalanx der Opposition noch immer gegenüber⸗ steht, und wie derselbe Alles vermag, wenn er nur eine einige, fest⸗ geschlossene Masse bildet. An der konservativen Partei war es gewesen das Ministerium aus der Verlegenheit zu ziehen, in die es sich durch die Gegenüberstellung der Kandidatur des Herrn Dupin zu jener des Herrn Sauzet für die Präsidentschaft versetzt sah; die Konservativen haben die Wichtigkeit der Sache vollkommen begriffen und der Opposition die stets schon seit einiger Zeit das alte Lied von schwankender Majorität und also schwankender Stellung des Ministeriums ange⸗ stimmt hatte, die beste Antwort und zugleich eine Lehre gegeben welche sich diese sicherlich zu Herzen nehmen wird. Das Ministerium hat durch das entschiedene Auftreten der Konservativen den glänzend⸗ sten Beweis erhalten, daß es auch ferner auf die Kammer zählen kann, und die Folgezeit wird dies thatsächlich darthun. Man darf schon jetzt nicht nur dessen längeren Fortbestand nicht nur aufs neue gesichert, sondern auch die Annahme mehrerer von ihm beabsichtigten Vorschläge, wie namentlich das in Betreff der Dotation des Herzogs von Nemours, als zuverlässig ansehen, um so mehr, als in dieser Frage auch das linke Centrum und selbst viele Mit glieder der gemäßigten Linken im dynastischen Sinne stimmen werden. Die eigentliche Opposition, welche systematisch alles anzugreifen pflegt, was von der Regierung ausgeht, hat sich bei der
Donnerstag den 4 en Januar.
daß ein von den Konservativen wie Herr Dupin der Aeltere, Herr Desmousseaux de Givré forderte dann die Anwesenden auf, den Grund anzugeben, weshalb Herr Dupin der Aeltere vor Herrn Sauzet irgend einen Vorzug haben sollte, so wie er zugleich Jeden einlud, vorzubrin⸗ des Herrn Sauzet einzuwenden „Man formulire eine gegründete Motion“, schloß der Redner, „gegen die Wiedererwählung des Herrn Sauzet, wir werden darüber und die Stimmenmehrheit soll dann das Da Herr Sauzet im Grunde ein gutmüthiger Mann ist und er persönlich der gestrigen Ver ammlung beiwohnte, so wollte Niemand gegen dessen Kandidatur förmlich pro⸗
Es blieb daher keine andere Wahl übrig, als die Kandidatur des Herrn Sau⸗ Das Kabinet, vor⸗ ber die Ernennung des Herrn Dupin des Aelteren jetzt unmöglich geworden ist, hat sich zur Kandidatur des Herrn Sauzet daß er in der heutigen Sitzung bei der ersten Abstimmung siegreich aus der Die Wahl wird nach dem Abgange weil die Kammer vorher noch zur Die konservativen Kan⸗ die vier Vice-Präsidenten⸗Stellen der Kammer sind:
Man er⸗ wartet auch den Marquis de Dalmatie aus Berlin und den Baron ebenfalls diplo⸗ hig, Gesetzes, welches in einigen Tagen ministeriellen Streitkräfte um sich zu san Der Kampf wird sehr hitzig ausfallen, da, Herrn Thiers und Herrn Vivien ausgenommen, das linke Centrum im Verein mit
Der Herzog von Nemours und der Prinz von Joinville bobem Der Prinz zum erstenmal in der Pairs⸗Kammer saß, nahm verstorbene Herzog von Orleans früher
der gestrigen feierlichen Eröffnung der 8nee zer Zeichen zum Aufstehen geben mußte, als der Justiz⸗Minister dem Prinzen, in dessen Eigenschaft als Pair von Frankreich, den vorgeschriebenen Eid abnahm. Die Regierung bleibt fest entschlossen, die Pairs und Deputirten, unternahmen, um dem Herzog von 0 1 A. öffentlich zur Rede stellen zu lassen. Was einige Tagesblätter von der beabsichtigten Einschaltung ist faktisch und Stelle als zu den nämlichen Zweck auf
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k ist unschlüssig geworden, * ob es wagen darf, aus dem Dotations⸗Gesetz eine Kabinets⸗Frage