1844 / 5 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gründung einer Universität in Posen.

56) Es war Uns augenehm, aus der Petition Unserer getreuen Stände zu ersehen, welchen Werth. dieselben darauf legen, der Pro⸗ vinz die Mittel zu verschaffen, daß sie mit den übrigen Provinzen der Monarchie einen gleichen Standpunkt der Intelligenz erreichen

önne. . I Da es für diesen Zweck zunächst auf Gründung tüchtiger Ele⸗

mentar⸗Schulen, Bürgerschulen und Gymnasien ankommt, so haben Wir bis jetzt der Förderung dieser Anstalten Unsere besondere Auf⸗ merksamkeit gewidmet, und es wird auch ferner Unsere landesväter⸗ liche Sorge darauf gerichtet sein, mit Hülfe dieser Anstalten geistige Bildung in Unserem Großherzogthume immer tiefer zu begründen und i auszudehnen. ehe höherer wissenschaftlicher Keuntnisse bieten aber den Einwohnern der Provinz die bereits in Unserer Monarchie bestehenden Universitäten eine reiche Gelegenheit dar, und so lange einerseits nicht eine solche Anzahl von Studirenden aus der Provinz selbst, indem auf Studirende des Auslandes nicht gerechnet werden kann, gleich⸗ zeitig vorhanden ist, mit welcher der Aufwand für die Errichtung und Unterhaltung einer höheren Lehranstalt von solchem Umfang und sol⸗ cher Beschaffenheit, daß sie in der That die Mittel und Gelegenheit zu einer tüchtigen wissenschaftlichen Bildung darbietet, in irgend an⸗ gemessenem Verhältniß steht, andererseits auch die geeigneten Männer zur Besetzung der Lehrerstellen, insofern dieselben zugleich der polni= schen Sprache kundig sein sollen, nicht in hinreichender Anzahl gefun⸗ den werden können, befinden Wir Uns nicht in der Lage, den auf die Gründung einer Universität oder einer dieser ähnlichen Anstalt gerich⸗ teten Wünschen Unserer getreuen Stände, so sehr Wir auch die von ihnen angegebenen Motive derselben ehren, Folge zu geben. Errichtung eines vierten Schullehrer⸗Seminars.

7) Auf die Petition wegen Errichtung eines vierten Schullehrer⸗ Seminars für die Provinz Posen, geben Wir Unseren getreuen Stän⸗ den zu erkennen, daß dieser Gegenstand bereits von Unserem Mi⸗ nister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten zur näheren Erörterung gezogen worden ist. Bis dahin, daß in Folge dieser Erörterung über die Zulässigkeit der Errichtung eines vierten Schullehrer⸗Seminars, die innere Einrichtung desselben und die Wahl des Orts Uns ein ründlicher Vortrag gehalten werden kann, behalten Wir Uns die

eschlußnahme auf den Antrag vor.

Uebrigens haben Wir von dem Geiste der Duldung, welcher sich in dem Antrage ausspricht, die Einrichtung des Seminars so zu tref⸗ fen, daß katholische und evangelische Lehrer auf demselben gebildet werden, mit besonderem Wohlgefallen Kenntniß genommen.

Bildung von Ephoraten zur Beaufsichtigung der Gymnasien. 8) Auf den die Anordnung von Ephoraten bei den Gymnasien

der Provinz betreffenden Antrag eröffnen Wir, daß die in Bezug⸗

genommene Einrichtung bei dem Gymnasium in Lissa mit der eigen- thümlichen Entstehung und den dadurch begründeten besonderen Ver⸗ hältnissen der dortigen Lehr⸗Anstalt zusammenhängt, eine Ausdehnung! derselben aber auf die anderen Gymnasien des Großherzogthums um so weniger angemessen erscheint, als sie mit der Verwaltung der Gymnasien Unseres Patronats in allen übrigen Provinzen der Mo⸗ narchie nicht übereinstimmt und Wir keinen Anlaß finden, hierin im Allgemeinen eine Aenderung zu treffen.

Einzahlung und Umprägung der abgenutzten Kupfermünzen.

9) Die durch vieljährigen und häufigen Umlauf abgeschliffenen Kupfermünzen preußischen Gepräges, sowohl der früheren Drei⸗ und Eingroschen „Stücke des Großherzogthums, als der neueren Vier⸗, Drei-, Zwei⸗ und Ein⸗Pfennigstücke, deren Bezeichnung nicht mehr deutlich zu erkennen ist, sollen ohne Verlust für den Inhaber einge⸗ zogen und durch neue, nach dem Münzgesetze vom 30. September 1821 ausgeprägte Kupfermünzen ersetzt werden. Die Minister des Schatzes und der Finanzen werden das Nöthige zur Ausführung dieser Bestim⸗ mung sofort anordnen.

Ehrenlegions⸗Pensionen.

10) Auf den Antrag wegen Ausführung der Bestimmungen des Vertrages vom 11. April 1814, in Betreff der Ehrenlegions⸗Pen⸗ sionen der polnischen Militairs, eröffnen Wir, daß die französische Re⸗ gierung sich in Folge der Ereignisse des Jahres 1815, ohne Wider⸗ spruch der verbündeten Mächte, aller aus jenem Vertrage zu über⸗ nehmenden Verpflichtungen für entbunden erachtet hat. 1“

Zwangszahlung in Kassen⸗Anweisungen. 11) Wenngleich Wir den Antrag, die Verordnung vom 21. De⸗ zember 1824, wonach bei Zahlungen an die Staats⸗Kassen die Hälfte derselben in Kassen⸗Anweisungen zu entrichten ist, aufzuheben, nicht

in seinem ganzen Umfange gewähren können, da die allgemeine Ver⸗ breitung dieses bequemen Zahlungsmittels durch dessen Anwendung bei solchen Zahlungen mit bedingt wird, so haben Wir doch Unseren Finanz⸗Minister angewiesen, Anordnungen zu treffen, wodurch die für die Steuerpflichtigen mit jener Verpflichtung verbundenen Beschwer⸗ den insoweit und so lange beseitigt werden, als dies die Umstände gestatten. Handwerls⸗Gewerbesteuer.

12) Dem wiederholten Antrage, die Gewerbe⸗Steuerpflichtigkeit solcher Handwerker aufzuheben, welche die von ihnen verfertigten Waaren in ihrer Behausung oder auf Wochen⸗Märkten feil halten, ist aus dem in dem Landtags⸗Abschiede vom 6. August 1841 bemerk⸗ ten Grunde nicht stattzugeben. Auch haben die von den Behörden erforderten Berichte die Annahme, auf welche Unsere getreuen Stände jenen Antrag stützen, nicht bestätigt. Es ist nämlich die mit Rücksicht auf die dortigen besonderen Verhältnisse ausnahmsweise nachgelassene Niederschlagung der Gewerbe⸗Steuer zu Gunsten solcher Handwerker, welche dieser Steuer lediglich wegen des Feilhaltens ihrer Waaren auf Wochen⸗Märkten unterworfen sind, deuen jedoch die Bezahlung des auf sie vertheilten Betrages zu schwer fallen würde, nicht, wie die Stände voraussetzen, davon abhängig gemacht, daß zuvor die Execution vollstreckt und nach dem Berichte des Exekutors beim Schuldner kein Pfand⸗Objekt vorgefunden worden; sondern es ist in den einzelnen Fällen von den Verwaltungs⸗Vehörden, nach der ihnen bereits beiwohnenden, oder durch jedesmalige Prüfung erlangten Kenntniß von den Verhältnissen des betreffenden Handwerkers beur⸗ theilt, ob derselbe die auf ihn veranlagte Steuer ohne Druck bezah⸗ len könne, oder ob die letztere ihm zu erlassen sei. Bei diesem Ver⸗ fahren, welches die angemessene Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelnen erwarten läßt, muß es sein Bewenden haben.

Landraths⸗Wahlen.

13) Was Wir Unseren getreuen Ständen in dem Landtags⸗ Abschiede vom 6. August 1841 auf das damalige Gesuch um Wie⸗ dergewährung des Rechts der kreisständischen Landraths⸗Wahlen er⸗ öffnet haben, können Wir auf das erneuerte Gesuch nur wiederholen, indem Wir die Bedingungen zur Zeit noch nicht erfüllt sehen, wovon

die Gewährung abhängig ist.

Geschäftssprache in den amtlichen Ausfertigungen. 14) Wenn den in deutscher Sprache abgefaßten Verfügungen

zund Bescheiden der Verwaltungs⸗Behörden Unseres Großherzogthums

Posen polnische Uebersetzungen beigefügt werden, welche von den Be⸗ hörden durch Unterschrift nicht mit vollzogen sind, so ist dies nicht eine irrige Ausführung des Regulativs vom 14. April 1842, sondern es entspricht den im Art. 2 Litt. a. desselben gegebenen Bestimmun⸗

gen. Es liegt denselben die Absicht zum Grunde, der Ausfertigung

in der deutschen, als der allgemeinen Geschäftssprache in der Monar⸗ chie, die Eigenschaft des Urtextes beizulegen, die polnische Ueber⸗ setzung aber nur hinzufügen zu lassen, um dem der deutschen Sprache Unkundigen zum besseren Verständniß zu dienen.

Nur eine von beiden Ausfertigungen kann aber für den Urtext gelten, woran bei etwanigen Zweifeln über den Sinn, bbesonders in Fällen der Nothwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung, lediglich festzuhalten ist, und als solche muß die deutsche Ausfertigung an⸗ gesehen werden, welche eben darum der Vollziehung bedarf.

Wir haben jedoch veranlaßt, daß bei den Provinzial⸗ und Kreis⸗ Behörden, da sich bei ihnen vereidete Translateurs befinden, die pol⸗ nischen Uebersetzungen von diesen beglaubigt werden.

Das Bestreben Unserer Regierung, dem immer noch fühlbaren Mangel an Verwaltungs⸗Beamten, welche beider Sprachen kundig sind, nach Möglichkeit mehr und mehr abzuhelfen, wird von Unseren getreuen Ständen anerkannt. Wir haben hiernach um so weniger Grund, daran zu zweifeln, daß Unsere Behörden nach wie vor, Un⸗ serer Absicht gemäß, auf die Abhülfe dieses Mangels hinwirken werden.

Transportklosten. 15) Auf den Antrag, daß die Kosten der Transporte von Verbrechern und Vagabunden, in soweit solche nicht dem Kriminal⸗Fonds zur Last fallen, als eine Kommunallast des Kreises aus dem Kreis⸗Kommunal⸗Fonds berich⸗ tigt, und daß hinsichtlich der Berechtigung auf den Ersatz der durch polizeiliche Transporte erwachsenden Kosten die dortige Provinz den älteren Provinzen gleichgestellt werde, behalten Wir Uns die Beschlußnahne vor, da zunächst noch eine nähere Ermittelung der angeführten Verhältnisse nöthig ist. Zwangsweise Einziehung der Alimente sür hülfsbedürftige Personen.

16) Wenn in der Denkschrift vom 8. April c. darauf angetra⸗

gen wird: I

den kann.

den Polizei⸗Behörden die Befugniß einzuräumen, die einem Armen zu gewährenden Alimente einstweilen und bis zur richterlichen Ent scheidung festzusetzen und von den verpflichteten Verwandten ein⸗ zuziehen, so müssen Wir auf die Bestimmung des Gesetzes über die Verpflich⸗ tung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 §. 35 verweisen, wonach dergleichen Alimentations⸗Ansprüche der richterlichen Entschei⸗ dung unterliegen.

Diese Bestimmung gründet sich auf die privatrechtliche Natur des Anspruchs und kann nicht abgeändert werden.

Inwiefern es zulässig sein wird, die in der Denkschrift berührten Uebelstände dadurch zu beseitigen, daß dem Richter in gewissen Fällen die Regulirung eines sofort zu vollstreckenden Interimistikums in dem Prozesse über den Alimentations⸗Anspruch übertragen wird, haben Wir näher zu erörtern befohlen und wollen Uns, nach dem Ergebnisse die⸗ ser Erörterungen, Unsere Entschließung vorbehalten.

Gesinde⸗Dienstbücher.

17) Die Anträge und Wünsche Unserer getreuen Stände in Be ziehung auf die Einführung von Gesinde⸗Dienstbüchern werden bei dem über diesen Gegenstand bereits in Berathung befindlichen Ge⸗ setze ihre Berücksichtigung finden.

Krugverlags⸗Recht.

18) Ueber die bereits auf dem fünften Provinzial⸗Landtage be antragten Maßregeln zum Schutz des Krugverlags⸗Rechts der Domi⸗ nien haben Wir durch Unsere Ordre vom 18. August d. J. Ent⸗ scheidung getroffen, auf welche Wir Unsere getreuen Stände ver weisen.

Kleinhandel mit Getränken. Erhöhung der Branntweinsteuer.

19) Wenn Unsere getreuen Stände, wie Wir mit Wohlgefallen bemerkt haben, die Maßregeln zur Beschränkung des übermäßigen Branntweingenusses von neuem in Anregung bringen, so eröffnen Wir denselben, daß diese Maßregeln der sorgfältigen Erwägung, deren sie bedürfen, nicht entbehrt haben.

Die legislativen Vorarbeiten wegen Ergänzung der beschränken⸗ den Bestimmungen der Ordre vom 7. März 1835 in Beziehung auf den Kleinhandel mit Getränken und die Verminderung der Schank stätten in den Städten sind bereits so weit gediehen, daß dem Erlaß einer desfallsigen allgemeinen Verordnung bald entgegengesehen wer⸗ Die beantragte Erhöhung der Branntwein⸗Steuer und die Aufhebung der Steuer vom Biere hat dagegen bis jetzt nicht beschlossen werden können, weil erhebliche Bedenken entgegenstehen.

Verminderung der jüdischen Schankwirthe und Kleinhändler mit

Getränken. 20) Darüber, ob und in wieweit die Besorgnisse über die Zu

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nahme der jüdischen Gast⸗ und Schankwirthe, wie der Kleinhändler

mit Getränken im Großherzogthum Posen als begründet anzuerken⸗ nen sind, werden bereits nähere Ermittelungen angestellt, aus deren Ergebniß beurtheilt werden wird, in welcher Weise dem An

trage auf Verminderung der Zahl gedachter jüdischer Gewerbtreiben⸗

der nach dem Maße der jüdischen Bevölkerung zur christlichen statt⸗ zugeben sein möchte. Uebrigens sind die legislativen Berathungen über die Ordnung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden auch auf diesen Gegenstand mit gerichtet, und werden die hierauf bezüglichen Verhältnisse dabei die ihnen gebührende Beachtung finden.

Errichtung einer Tilgungs⸗Kasse zur Erleichterung der Ablösung der Reallasten.

21) Dem Gesuche Unserer getreuen Stände, der Ablösung der bäuer lichen Reallasten in dortiger Provinz aus Staatsmitteln durch Errich tung einer ähnlichen Tilgungs⸗Kasse zu Hülfe zu kommen, wie solche für einige Landestheile bewilligt worden ist, können Wir nicht ent⸗ sprechen, da die Gründe, welche dort bei den besonderen örtlichen Verhältnissen eine solche Bewilligung nothwendig machen, insbesondere eine Ueberbürdung der Verpflichteten mit dergleichen Lasten und ein hieraus entsprungener wirklicher Nothstand derselben, in der Provinz Posen nicht obwalten, vielmehr in diesem Landestheile nach den be⸗ stehenden Verhältnissen der Fortschritt der Ablösungen von Reallasten besser dem natürlichen Entwickelungsgange und den eigenen Kräften der Betheiligten überlassen bleibt.

Gesetz wider das Austreiben des Viehs ohne Hirten.

22) In Anerkennung des für die Provinz Posen vorzugsweise dringenden Bedürfnisses eines Gesetzes wider das Austreiben des Viehs ohne Begleitung eines Hirten und wegen des Pfandgeldes bei Hütungs⸗Contraventionen sollen die bereits wesentlich eeh tenen Berathungen über einen solchen Gesetz⸗Entwurf beschleunigt, auch soll dabei nach dem Antrage Unserer getreuen Stände der im

Trophäen aus Syrien an dies Gestade kamen, sich allmälig mehr und mehr in Dunkel hüllen, bis endlich am Dome die beiden Votivlampen und ge⸗ genüber die bunten Lichter des Traghetto's aufflammen, wen da nicht eine tief poetische Sehnsucht überfällt, der wird kalt und ungerührt bleiben bei Allem, was Geschichte und Natur Großes und Erhabenes bietet. Hier in dieser Umgebung fühlt man, was Venedig war, und was es der Mensch⸗ heit mindestens in der Erinnerung ewig bleiben wird. Hier macht sich kein Verfall, kein Absterben bemerklich, Alles noch groß und erhaben. Aber wie oft habe ich einen anderen Anblick gehabt und wenige Schritte von den Orten, in die ich mich eben versetzte. Alltäglich ging ich zum Dogen Palaste hinein; zwei Schreiber sitzen am Thore, alte, abgemagerte Gestalten, die von ihrem traurigen Privatgeschäft ein klägliches Leben fristen, in dem Hofe sind einige Wasserträgerinnen in ihrer eigenthümlichen, nicht eben schönen Tracht; ich stieg die Riesentreppe empor, überschritt die Stelle, wo einst Marino Faliero blutete, die Gallerie entlang, an der goldenen Treppe vorbei und nun die Stufen hinauf zu dem Saale del maggiore Consiglio. Keines Menschen Antlitz sah ich bis dahin, da erst öffnete mir der greise Diener die Thür, und ich be⸗ fand mich in der Bibliothek des heil. Markus, umgeben von einigen Ab⸗ betes, die in vergelbten Büchern neues Wissen suchen, von einigen wißbe⸗ gierigen Fremden, welche die Schätze der Laurentiana hergelockt haben. Und steigen wir höher in dem Palaste, suchen wir die Säle des Senats und des Raths der Zehen, so finden wir noch Alles in dem Zustande von ehedem, nur die Republik und ihre Gewalthaber fehlen. Alles ist öde und leer, es sei denn, daß ein Jünger der Kunst das Werk eines Tizian oder Paolo Veronese nachbilde. Kunst und Wissenschaft thronen jetzt in dem Palaste, wo einst die irdische Macht und die Fülle der Gewalt wohnte, wohl lebt auch in jenen eine schaffende Kraft, aber diese Räume vermögen sie nimmer zu beleben, und der Dogen⸗Palast scheint mir in seiner jetzigen Gestalt ein trauriges Denkmal der Vergänglichkeit menschlicher Größe, ein laut zeugen⸗ des Monument von Venedigs Verfall.

Daß auch in der Beschränkung die Größe erwachsen, daß auch aus engen Gränzen sich eine Macht entfalten kann, welche weit und breit um sich greift, lehrt uns die Geschichte, wie die tägliche Erfahrung. Aber es giebt wenig Beispiele, welche diesen Satz deutlicher und klarer erhärten, als das in der Geschichte Venedigs dargebotene. In wie tüchtiger Selbst⸗ ständigleit haben sich die Venetianer nach allen Seiten ausgebildet, wie eigenthümlich ist Alles, was sie hervorgebracht, und wie haben sie, von in⸗ nen heraus erwachsen und erstarkt, sich zu einer ewig denktwürdigen Macht emporgeschwungen. Jetzt freilich ist diese Macht gesunken, auch die große Rolle, welche Venedig in der Geschichte der Kunst und Wissenschaft hatte, ist ausgespielt, selbst die Bedeutung dieser Stadt für den Welthandel ist fast ganz verloren gegangen; nur das kann noch eine Frage sein, ob die Ve ietianer von heute noch denen entfernt ähnlich seien, die eine frühere

Zeit kannte, und ob sonach eine neue Aera in der Geschichte Venedigs zu hoffen sei.

Daß Venedig Aristokratie war, und zwar Aristokratie in strengster Form: das, denke ich, macht sich noch Jedem bemecllich, der diese Stadt sieht. Ich meine nicht etwa an den prachtvollen Palästen, welche den Kanal grande von beiden Seiten umgeben, auch nicht an dem Luxus, den noch dieser oder jener Nobile treibt, sondern vielmehr an der Haltung des gemeinen Mannes. Die abgeschliffenen, gefälligen Manieren, die Vernachlässigung der Tracht, die Sorglosigkeit um den Ünterhalt, und der Mangel an ernster, fruchtbarer Beschäftigung: dies Alles ist es, was bei dem Venetianer der niederen Klasse Mangel an bürgerlicher Selbstständigkeit noch heute zeigt, den gebo⸗ renen Diener in ihm verräth. Auch darin sind wohl noch jetzt Spuren der früheren Aristokratie zu bemerken, daß selbst bis in die mitteren Stände hin⸗ auf durchaus alle Theilnahme für die politischen Bewegungen der Zeit fehlt, daß man den Vergnügen nachgeht, ohne sich viel um die Dinge, die über dem Horizont des gewöhnlichen Lebens liegen, den Kopf zu zerbrechen. Vielleicht wird in keiner größeren Stadt der Welt so wenig politisirt, als in Venedig; es ist, als ob die Inquisition noch wachte, die Löwenmäuler noch den gefürchteten Anklagen sich öffneten. Gerade die Nachkommen der alten Machthaber der Stadt erinnern wohl am wenigsten an den früheren Zu⸗ stand. Sie haben Macht und Geld verloren, die erstere durch Verhältnisse, welche sie nicht abwenden konnten, letzteres wohl meist durch eigene Schuld und Fahrlässigleit. Selbst die Familien, welche noch wohlhabend sind, wen⸗ den ihre Güter nicht so an, wie es der Siadt am meisten frommt, sondern suchen sich vornämlich wie man mich versichert Besitzungen auf dem Festlande zu verschaffen. Daß wenig städtischer Gemeinsinn unter den vor⸗ nehmen Familien herrscht, geht auch schon daraus hervor, daß man dem immer mehr und mehr überhandnehmenden Verfall der Baulichkeiten so ge⸗ ringe Abwehr entgegensetzt. Wenn aber der Adel seine frühere Stellung so aufgegeben hat, so hat dies hier mehr wie anderswo in weite Kreise gewirkt. Er beherrschte nicht nur, er ernährte auch das niedere Volk, das jetzt oft herren⸗ und arbeitslos in den Straßen umherzieht, und von einem Ge⸗ werbe, das eigentlich kein Gewerbe ist, von erbärmlicher Krämerei und leich⸗ ter Tagesarbeit sein Leben fristet oder von Almosen lebt. Diese werden von Wohlthätigkeits-Anstalten mit freigebiger, vielleicht zu freigebiger Hand ge⸗ spendet, und Straßenbettelei ist selten. Der Venetianer ist zu stolz zum Betteln, und gewinnt ohnedies leicht so viel, daß er seine mäßigen Bedürf⸗ nisse für den Pag befriedigen kann.

Bei dieser Lage der Dinge ist es schwer abzusehen, wie sich Venedig wieder zu einer seiner würdigen Bedeutung aufschwingen könne, wie eine so große, so schöne Stadt den Platz unter den Städten Europa's wieder ge⸗ winnen soll, den sie verdient. Denn, daß sie ihr altes Prinzipat je wieder erlange, kommt wohl Niemanden in den Sinn, aber Niemand wird auch wünschen, daß sie in ihrer jetzigen Lage verharre oder gar mehr und mehr

dahinschwinde. Die österreichische Regierung hat bekanntlich vielfache und wohlgemeinte Anstrengungen gemacht, um den Seehandel Venedigs zu heben, doch scheinen dieselben noch immer nicht den gewünschten Erfolg zu haben, wenigstens ist man in Venedig selbst mit demselben nicht eben sehr zufrie den. Es ist kein größerer Gegensatz denkbar, als das geschäftige, unruhige Treiben an der Rhede von Triest, und die Ruhe und Bequemlichkeit, welche man an dem Gestade Venedigs sieht. Dagegen nimmt sich der Kleinhandel und die Fabrication Venedigs ungemein auf. Wer von der Procuratien durch die Maceria zur Rialtobrücke seinen Weg nimmt, der sieht ein frisches, geschäftiges Treiben, was der Stadt eine bessere Zukunf verheißt. Laden drängt sich hier an Laden, Werkstätte an Werkstätte, und die sleißigen Hände schaffen und arbeiten bis tief in die Nacht hinein. Wenn ich diese Straßen entlang ging, da war es mir, als ob ich das neue Venedig vor mir sähe, freilich ein ganz anderes, als jenes Venedig, welches die Geschichte kennt, aber eine lebendige Stadt mit regem, foͤrderndem Treiben, ein Mit⸗ telpunkt des Verkehrs füͤr einen weiten Umkreis. 8 Mancherlei begünstigt hier den Fabrikanten und Handwerker; er findet für einen geringen Preis geräumige Lokalitäten und der Arbeitslohn ist billig. Ueberdies steigert sich der Absatz der Waaren durch die bessere Ver⸗ bindung mit dem Festlande, welche die von Padua bis Maston vollendete Eisenbahn gewährt, mit jedem Tage, und wird noch ungemein wachsen, wenn die Brücke vollendet ist, welche Venedig mit dem Kontinent zu verbinden bestimmt ist. Wenn dann mit dem steigenden Bedürfniß auch alle die Hände, die jetzt noch müßig feiern, der Arbeit gewonnen werden, muß Venedig der Mittelpunkt der Fabrication für das nördliche Italien werden, und eine Be deutung gewinnen, die jetzt kaum zu ahnen. Ob der Großhandel Venedigs einst noch mit dem von Triest wird in die Schranken treten oder diesem gar wird den Vorrang ablaufen können, mag zweifelhaft sein, obwohl es nicht unmöglich, da Venedig offenbar viel leichlere ne mit dem west lichen Europa hat, als Triest. Aber auch ein solcher Aufschwung des Han⸗ dels würde viele Hände erfordern und eine ganz andere Thätigkeit erheischen, als man jetzt in Venedig sieht. Es ist gewiß keine leichte ändern, eine arbeitsscheue,

u gewöhnen, aber doch I 1 Ale 8 2 1s das Are und Nothwendigste ansehen müssen. Da dies jedoch nur

durch Erziehung bewirkt werden kann, hat sich die österreichische Regierung dieselbe und den Unterricht des Volkes, wie allgemein anerkannt wird, sehr angelegen fein lassen, und es ist nur zu wünschen, daß alle störenden Ein⸗ üse, welche dem heilsamen Erziehungswerke in den Weg treten können, beseitigt werden. Zu diesen möchte ich unter Anderem das Lottospiel rech⸗ nen, was hier von Vornehm und Gering, von Jung und Alt mit einer Leidenschaft betrieben wird, die es wahrhaft gefährlich macht. Der Tag an dem die kleine Lotterie gezogen wird, setzt ganz Venedig in fieberhaft

Arbeit, Lebensgewohnheiten eines Volkes zu

sondern nur die Aufrechthaltung des bestehenden Rechts bewirkt wer⸗ den kann. Falle die Sonderung in Theile höchstens dann gestattet werden, wenn dieser Antrag von einem einzelnen Stande ausginge und einen Ge⸗

hätte Uns hiernach, da sie die verfassungsmäßige Majorität von ¹ der Stimmen nicht erhalten hat, gar nicht vorgelegt werden sollen.

Theile, nach dem vorstehenden über die Zulässigkeit derselben im

geschieden war. Es bedurfte aber auch der Sonderung in Theile nicht,

vesen ist.

Bewegung. Was hilft es aber, einem Volke von dem rechtschaffenen Lohne

den. Canova, der, wenn auch nicht in Venedig geboren, doch vorzugsweise

tausendfache Hindernisse stößt. mit Schrecken sehe ich, wie lang sich dieser Brief schon gesponnen hat, und 7

genußsüchtige Menge zur Thätigkeit und Anstrengung ch wird eine weise und väterliche Regierung dies hier

begonnenen und seitdem ununterbrochen fortgesetzten Reisen nach Amerika und um die Erde, trotzdem, daß sie ausschließlich für Handelszwecke und vor⸗ nämlich in der Absicht ausgerüstet worden sind, der vaterländischen Rhede⸗ rei als Vorbild für die Anknüpfung überseeischer Verbindungen zu dienen das Feld der Natur⸗Wissenschaften nicht unbebaut gelassen.

und in den Schiffs⸗Tagebüchern niedergelegt worden, die eine unerschöpfliche Fundgrube für mehrere Zweige der phosikalischen Geographie und der Hodro⸗

Jahre 1838, unter Zuziehung sachkundiger Eingesessener, von Unse⸗ rem Ober⸗Präsidenten abgefaßte Geset⸗ Entwur thunlichst berücksich⸗ tigt werden. FKens Ablösung der Jagdgerechtigkeiten. 23) Der Antrag auf Erlaß gesetzlicher Bestimmungen, daß die Jagdgerechtigkeit für ablöslich erklärt werde,

hat die gesetzlich erforderliche Majorität von * der Stimmen in der Stände⸗Versammlung nicht erhalten.

Wenn demnächst der Stand der Städte und der Landgemeinden gegen den Beschluß des Landtages, wonach diese Petition zurückge⸗ wiesen worden, in Theile gegangen, und die verschiedenen Ansichten

Uns in der Denkschrift vom 11. April d. J. vorgetragen sind, so ge⸗ ben Wir Unseren getreuen Ständen zu erkennen, daß der vorliegende

Fall eine Sonderung in Theile überhaupt nicht rechtfertigen konnte. Eine solche ist nach §. 46 des Gesetzes vom 27. März 1824

zulässig, wenn durch einen Beschluß des Landtages bei der Begut⸗

achtung einer ihm vorgelegten Proposition, oder dadurch, daß der⸗ selbe mit verfassungsmäßiger Majorität der Stimmen eine Petition an Uns zu richten beschließt, ein Stand, dessen Interesse in diesem Falle gegen das der anderen Stände geschieden ist, sich in seinem Rechte verletzt glaubt. Dadurch aber, daß ein Antrag die verfas⸗

sungsmäßige Majorität nicht erlangt, um ihn überhaupt zu einer Uns . vorzulegenden Petition zu erheben,

vorzu b kann ein einzelner Stand sichtz in seinem Rechte nicht verletzt fühlen, indem durch den Beschluß des Landtags, die Petition nicht anzunehmen, nicht eine Veränderung,

Als Ausnahme von der Regel könnte in einem solchen

genstand beträfe, bei dem das Interesse dieses Standes ausschließlich und allein betheiligt wäre. Ein solcher Fall lag aber nicht vor, da die Jagd⸗Gerechtigkeit eben so wenig einem Stande allein zu⸗ steht, als die mit dieser Gerechtigkeit belasteten Grundstücke sich ausschließlich in dem Besitze eines Standes befinden. Die Petition

Erhöhung der Feuer⸗Sozietäts⸗Beiträge in Klasse V. und VI.

24) In Beziehung auf die Denkschrift vom 11. April d. J. wonach für die Erhöhung der halbjährigen Feuer-Sozietäts⸗Beiträge n der V. und VI. Klasse sich eine Majorität des Landtages von 23 Stimmen gegen 22 Stimmen ausgesprochen und in Folge dessen der Stand der Landgemeinden gegen diesen Beschluß der Majorität auf Sonderung in Theile angetragen hat, machen Wir Unsere ge⸗ treuen Stände darauf aufmerksam, daß hierbei eine Sonderung in

Allgemeinen von Uns ertheilten Bescheide, nicht statthaft war, da kein Hegenstand vorlag, bei dem das Interesse der Stände gegen einander

im den Beschluß des Landtages wegen Revision der Klassen⸗Ein

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2) für die Landtags⸗Abgeordneten im Stande der Städte über⸗ haupt nur dieselbe Qualification zu bedingen, welche für die Wählbarkeit zum Stadtverordneten gesetzlich verlangt werde,

so geben Wir Unseren getreuen Ständen zu erkennen, daß Wir es der⸗ malen im Allgemeinen nicht rathsam finden, Veränderungen in der ständischen Verfassung vorzunehmen. Indessen wollen Wir den An⸗ trag ad 1, da überdies von den Landtagen anderer Provinzen eine ähnliche Bitte eingegangen ist, nicht aus dem Auge verlieren und prü⸗ fen lassen, ob in Bezug auf die Dauer des städtischen Grundbesitzes ein so dringendes Bedürfniß vorhanden ist, welches Uns zu einer Ab⸗ weichung von dem gedachten Grundsatze bestimmen könnte.

Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen, der Kreistags⸗ und Landtags⸗Versammlungen.

26) Auf den Antrag, die Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗ rsammlungen, imgleichen der Kreistags⸗ und der Landtags⸗Ver⸗ mmlungen zu gestatten, geben Wir Unseren getreuen Ständen zu

rkennen, daß Wir die Veränderung der städtischen und ständischen Zerfassung, welche aus der Gewährung dieser Anträge hervorgehen vürde, nicht genehmigen können. vöö1

Zu Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen ha⸗

ben Wir gegenwärtigen Landtags⸗Abschied ausfertigen lassen, auch Höchsteigenhändig vollzogen und bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 30. Dezember 1843.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. von Boyen. Mühler. von Nagler.

Graf von Alvensleben. Eichhorn.

von Savigny. Freih. von Bülow. Graf zu Stolberg.

Rother. von Thile.

von Bodelschwingh. Graf von Arnim.

Inland. ischen Zeitung Nr. 339.

1 7

Berlin, 31. Dez. In der Köln und in der Aachener Zeitung Nr. 347 v. J. 1843 befinden sich berliner Korrespondenz⸗Artikel, welche die Einführung der Geschwor⸗ engerichte und des öffentlichen Gerichts⸗Verfahrens in den alten Provinzen des preußischen Staats in nahe Aussicht stellen und zu gleich auf angebliche Aeußerungen der beiden Justiz⸗Minister Bezug nehmen. Aus glaubhafter und zuverlässiger Quelle kann versichert werden, daß zwar über die Revision sowohl der Kriminal⸗ als der Civil⸗Prozeß-Ordnung Berathungen schweben und hierbei auch die Frage über die Ausdehnung des bereits bestehenden mündlichen und über die Einführung des öffentlichen Verfahrens verhandelt wird, daß aber von Geschworenengerichten zur Zeit nicht die Rede ist. Es beruht daher auf einem Mißverständnisse, wenn sich das Gerücht verbreitet hat,

heilung und des Beitrags⸗Verhältnisses der verschiedenen Klassen u Unserer Kenntniß zu bringen, denn da dieser Beschluß einen Ge⸗

genstand betrifft, über den das Gesetz (der §. 35 des Provinzial⸗

Sozietäts⸗Reglements vom 5. Januar 1836) das Gutachten

g. 89 2 des Land ages erfordert, so mußte derselbe, auch wenn er eine Stimmen⸗

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mehrheit von ³, nicht erlangt hatte, doch in Gemäßheit des §. 45 des

2957

Gesetzes vom 27. März 1821, mit Angabe der Verschiedenheit der

Meinungen, Uns vorgetragen werden.

Was nun die Sache selbst betrifft, so eröffnen Wir Unseren ge⸗† treuen Ständen, daß Wir Bedenken tragen, schon jetzt auf die bean⸗ und VI. Klasse einzugehen,

ragte Erhöhung der Beiträge in der V. a, wenn auch allerdings aus den vorgelegten Nachweisungen hervor⸗ eht, daß die bei diesen Klassen Versicherten in dem Zeitraum vom Jahre 1837 bis incl. 1841 eine bedeutende Summe mehr an Brand⸗ Entschädigungsgeldern erhalten haben, als von ihnen an Beiträgen ezahlt worden ist, doch ein so kurzer Zeitraum keinen ganz sicherem Maßstab für die Beurtheilung abgeben kann, überdies auch die Ansichten es Landtags, wie die geringe Verschiedenheit der für und wider die Erhöhung abgegebenen Stimmen ergiebt, fast ganz gleich getheilt ge

Wir wollen daher die anderweite Erwägung dieses Ge⸗ genstandes dem nächsten Provinzial⸗Landtage vorbehalten.

Dauer des Grundbesitzes zur Wahl städtischer Landtags⸗Abgeordneten.

25) Was die Anträge betrifft,

1) die Vorschrift des §. 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 27. März 1824 dahin zu modifiziren, daß zur Wählbarkeit eines Land⸗ tags⸗-Abgeordneten im Stande der Städte nur ein dreijähriger Grundbesitz statt der vorgeschriebenen zehnjährigen Dauer des⸗

als wenn bei dem Neubau des Inquisitoriats zu Halberstadt auf Anordnung des Justiz⸗Ministers Mühler für einen Assisenhof gesorgt werden solle, da es sich doch blos um die Anlegung eines größeren Sitzungs⸗Saales handelte, welcher bei etwa künftiger Erweiterung des mündlichen und Einführung des öffentlichen Untersuchungs⸗Ver⸗ fahrens genügen könnte. Eben so wenig sind bisher die Kosten welche dadurch veranlaßt werden würden, Gegenstand einer Berathung gewesen. Was aus den schwebenden Berathungen als nützlich und ange⸗ messen anerkannt, hervorgehen wird, wird ohne Rücksicht auf den Kostenpunkt eingeführt werden, an dem bisher noch keine Verbesserung der Justiz⸗Einrichtungen gescheitert ist. Daß übrigens diese nicht so übel sind, wie sie der Korrespon⸗ dent der Aachener Zeitung darzustellen sich bemüht, würde aus einer Vergleichung von Prozessen aller Art, sowohl im mündlichen als im schriftlichen Verfahren, hervorgehen, wenn man dabei nur von demselben Anfangspunkte, entweder von der ersten Ladung des Ver klagten, oder von dem Zeitpunkte ausgeht, da der Prozeß dem erken⸗ nenden Richter vorliegt. Von der von eben diesem Korrespondenten ersolgten Mittheilung über den Prozeß eines Theerbrenners ist hier nichts bekannt. Der Theerbrenner scheint daher dem Reiche der Dichtung anzugehören. Dez. Schiffsliste.) Das danziger Dampfboot „Rüchel⸗Kleist“, welches gestern Abend gegen 8 Uhr von Neufahr wasser abgegangen war, um dem danziger Barkschiffe „Friedrich IV.“, geführt von Capitain Domanski, das bei Rossitten, e Meilen vom Lande, vor Anker liegt, Hülfs⸗Mannschaften in Stelle

selben erfordert werde,

der erkrankten drei Matrosen, so wie frisches Wasser und Proviant

zuzuführen, ist, da die Maschine in Folge des hohen Seeganges heute Morgrn gesprungen war, wodurch es bedeutend leck geworden, und nicht länger über See gehalten werden konnte, heute Vormittag um 9 Uhr bei Littauschdorf, 1 Meile von Fischhausen und 2 ½ Meilen von Pillau, auf Strand gesetzt. Die zur Zeit auf dem Dampfboote befindlich gewesene Mannschaft, 23 an der Zahl, hat sich mit dem eigenen Boote glücklich gerettet. Das Dampfboot soll bereits wrack geworden sein, und ist zu vermuthen, daß es bei dem anhaltenden stürmischen Wehen ganz zerschellen dürfte; die Rettung der Maschine dagegen nur von ruhigem Wetter abhängig ist. (Die auf dem Dampfschiff befindlichen 23 Mann, unter denen 9 Schiffs⸗Capitaine waren, retteten sich auf dem eigenen kleinen Schiffsboote mittels ei⸗ ner ans Land gebrachten Leine.)

Emmerich, 30. Dez. (D. Z.) Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande, Prinzessin Louise, Prinzessin Marie, Prinz Friedrich Sohn, nebst Gefolge, trafen gestern Abend hier ein und setzten heute Morgen ihre Reise nach dem Haag fort. Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich der Niederlande mit Ge⸗ folge, so wie ein großer Theil des Gefolges Sr. Majestät des ver⸗ storbenen Grafen von Nassau, sind bereits vorgestern von hier nach dem Haag abgereist.

Ausland. 1 Deutsche Bundesstaaten. 98 Bayern. München, 30. Dez. (A. Z.) Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oesterreich wird Mittwoch den 3. Januar Abends hier erwartet. Der Kaiserlich Königlich öster⸗ reichische Gesandte am hiesigen Hof, Graf von Senfft⸗Pilsach, ist gestern hier wieder eingetroffen. Hofmarschall Graf Eduard von Irsch hat die Enthebung von seinem Posten als Intendant des Kö⸗ niglichen Hoftheaters nachgesucht und erhalten, bleibt jedoch bis 1sten Februar in Function. Dic Frage, wer an seine Stelle treten wird, beschäftigt das Publikum sehr lebhaft. Die in andern Städten längst übliche Sitte, durch einen kleinen Gelderlag an den Armen⸗ Fonds der lästigen Neujahrsbesuche sich zu entheben, ist nun auch zu uns gedrungen und scheint nach den namenreichen Listen, welche un⸗ sere Tagesblätter täglich bringen, guten Fortgang zu finden. (N. C.) Es steht nunmehr fest, daß Ihre Königl. Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sich demnächst (man hört, am

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15. Januar) zu einem längeren Besuche nach Bamberg begeben wer⸗ den. Einem Gerüchte, nach welchem der Kron⸗Obersthofmeister Fürst Ludwig von Wallerstein schon demnächst eine abermalige größere Reise antreten sollte, scheint gänzlich widersprochen werden zu müssen. „Holstein. Altona, 1. Jan. (A. M.) Sämmtliche Pre⸗ diger Süderdithmarschens haben sich auf eine vom Probste in seinem Adventsbriefe erlassene Aufforderung, dem Landes⸗Vereine der Gustav⸗ Adolph Stiftung beitreten zu wollen, bereit erklärt. Frankreich b Paris, 30. Dez. An der gestrigen ersten Abstimmung für die Ernennung der vier Vice⸗Präsidenten der Deputirten⸗Kammer nah⸗ men 282 Mitglieder Theil, die absolute Majorität betrug also 142 Stimmen. Die Oeffnung der Stimmzettel ergab folgendes Resultat: Herr Bignon 243, Debelleyme 151, von Salvandy 141 Lepelletier d'Aulnay 135, Billault 99, von Sade 91, von Tracy 61 Ganne⸗ ron 44, Vivien 43, Dufaure 20, Wustemberg 16, Jacques Lesebore 9 General Jacqueminot 4 Stimmen. Die absolute Mojorität hatten also fürs erste nur die Herren Bignon und Debelleyme erhal⸗ ten, welche demnach als Vice ⸗Präsidenten proklamirt wurden. Für die beiden anderen Ernennungen mußte nun zu einer zweiten Abstimmung geschritten werden, und diese ergab: bei 279 Mitstimmenden, also einer absoluten Majorität von 140 Stimmen: für Herrn Lepelletier d'Aulnay 243 Stimmen, von Sal⸗ vandy 150, Billault 109, von Sade 18, und 44 Stimmen gingen verloren. Es hatten hiernach die Herren Lepelletier d' Aulnay und von Salvandy die absolute Majorität erhalten und wurden zum Iten und 4ten Vice⸗Präsidenten proklamirt. Diese vier gewähl⸗ ten Vice⸗Präsidenten hatten auch in der vorigen Session dieselben Functionen bekleidet; sie gehören sämmtlich der ministeriellen Partei an; für Herrn Bignon stimmte zwar auch ein Theil der Opposition weil derselbe sich deren Gunst im vorigen Jahre als Berichterstatter der Budgets⸗Kommission erworben hatte, als welcher er damals eine Reduction der Armee um 10 12,000 Mann vorschlug, worauf die Maäjorität der Kammer aber nicht einging; sonst jedoch stimmte Herr Bignon bei allen anderen Fragen mit der konservativen Partei und die Opposition darf ihn daher in keinem Falle zu den IJhrigen zählen. ö“ 8 8

ind freudenreichen Gewinne redlicher Arbeit reden, wenn sein Auge stets uf das Glücksrad gerichtet ist, und wenn Jeder in jedem Augenblick schon en Gewinn herausspringen sieht, der seinem Elend ein Ende machen soll

Der höhere Unterrich: läßt bekanntlich in Italien fast überall sehr viel u wünschen übrig, und die Mängel desselben üben natürlich einen großen Einfluß auf die Leistungen in Wissenschaft und Kunst. Dennoch wird in Venedig Vieles geleistet, was einer ausführlicheren Besprechnng werth wäre ils sie mir der Raum dieses Briefes gestattet. Unter den Gelehrten hat N. Tommaseo wohl den ersten Namen, als Philosoph und Sprachforscher enießt er in ganz Italien großen Ansehens; für die venetianische Geschichte ind hier neuerdings manche nicht unverdienstliche Arbeiten erschienen. Unter en Künsten scheint die Skulptur mit dem meisten Glück getrieben zu wer⸗

ieser Stadt angehörte, wirkt in Jüngern fort. Von Ferrari, einem Mann u der Blüthe der Jahre, sah ich in seinem Alelier, wie in dem Palast des Marchese Trevas Statuen, die einen hohen Grad der Vollendung zeigten Was ich von Einheimischen in der Malerei gesehen habe, kann be be Vesseren, was jetzt in Deutschland, Belgien und Frankreich geleistet wird nicht auffommen. Den größten Ruf unter den in Venedig lebenden Ma⸗ ern genießt unser Landsmann Nerly (wie er sich aus Nehrlich, den Jea⸗ ienern zu Liebe, umgetauft hat). Auch befinden sich noch mehrere Maler wegen ihrer Studien hier, in denen sie sich mit Recht mehr Hah den lten Mustern, als von den jetzt lebenden Meistern leiten lassen. Was in Italien jetzt in Kunst und Wissenschaft Bedeutendes geleistet wird 1ö“ okale Gepräge, das die Werke einer früheren Epoche bezeichnet nn; nan strebt nach weiteren nationellen Beziehungen, wobei man natürlich auf Doch über dieses Thema ein andermal 1

begreife, daß ich zum Schluß eilen muß, um Ihre Geduld nicht zu ermüden Die hydrographischen Arbeiten der preußischen Seefahrer und die britische Admiralität. Die Königlichen Seehandlungsschiffe haben auf ihren im Jahre 1823

Am Bord dieser Schiffe sind die zahlreichsten Beobachtungen angestellt

me

Pechtt darbieten, eine Quelle, die, von des Herrn Geheimen Staats⸗ Ministers Nother Excellenz aufs freisinnigste unterstützt, der Untetzeichnete seit dem Jahre 1836 flüssig zu machen sich bemüht hat.

Zu den wichtigen Arbeiten der preußischen Seefahrer gehört unter An⸗ derem die Berichtigung der geographischen Lage und Gestalt mehrerer In⸗ seln des im stillen Ocean belegenen Hawaii⸗Archipelagus, dem von seinem Entdecker, dem großen Cook, der Name des damaligen ersten Lords der Admiralität beigelegt wurde. Auf Grund der Beobachtungen unserer See⸗ fahrer hat der Unterzeichnete eine verbesserte Karte von den Sandwichs⸗ Inseln herausgegeben; und diese ist es, welche die Aufmerksamkeit der britischen Admiralität in der Art erregt hat,

daß sie dieselbe, mit Auslassung vieler Namen und mit Ausnahme einiger Berichtigungen, die von englischen Seefahrern geliefert worden, in ihrem hydrographischen Büreau ganz getreu hat nachstechen lassen. 1

Die preußischen Seefahrer können einerseits stolz darauf sein, daß ihre

Arbeiten von einer Nation, welche fur hodrographische Bestrebungen gleich⸗

sam das Monopol in Händen hat, anerkannt und so ehrenvoll ausgezeich⸗ net worden sind, daß eben diese Nation sie des Nachstichs für würdig hält; andererseits aber werden sie es vielleicht mit Befremden vernehmen, daß der Schiffs⸗Capitain Francis Beaufort, der Hydrograph der Admiralität, es unterlassen hat, die Quelle, aus der er schöpfte, auf seiner Karte namhaft zu machen. Da in den diesseitigen Karten die Namen all der Männer welche für die Kenntniß der betreffenden Seeräume thätig gewesen sind, mit skrupulöser Genauigkeit angegeben werden, so darf ein gieiches Verfahren von der anderen Seite in Anspruch genommen werden. b

Eine neue Lieferung des See⸗Atlas, bestehend aus den Karten von den Kanarischen Inseln (als Seitenstück zur Karte vom Hawaii Archipela⸗ gus), von der Küste von Rio de Janeiro und von den Umgebungen des Caps Hoorn, hat in diesen Tagen die Presse verlassen. 8

Potsdam, den 3. Januar 1844.

Berghaus.

Deutscher Berein für Heilwissenschaft. Die Dezember⸗Versammlung begann mit einer mündlichen Verhand⸗ lung, an welcher die Herren Grimm, Hecker, Hartwig und Link Theil nahmen, über die Aria cattiva. Entsprechend der Fergusonschen An⸗ sicht, nach welcher die Entwickelung der Aria cattiva nur erst dann vor sich geht, wenn das Wasser unter die Oberfläche des Erdbodens gesunken oder Ee ist, zeigt sich das Vorkommen des Milzbrands beim Rindvieh zu noch seser Zeit, nachdem er sich nicht gezeigt hatte, so lange das Wasser 889 hn en Wiesen stand. Die Weiterverbreitung der Aria cattiva in egenden, aus deren Boden sie sich nicht entwickelt, gab Veranlassung zu

einer Vergleichung dieses Vorganges mit der Verbreitung der Arsenikdämpfe,

die in der Gegend von Reichenstein in beträchtlicher Entfernung verspürt werden. Herr Joh. Müller hielt hierauf einen Vortrag über Telan⸗ giectasieen. Es sind Parallelen zwischen den gutartigen und bösartigen De⸗ generationen dieser Art zu ziehen. Die Struktur⸗Verhältnisse sind in beiden Formen, selbst nach mikroskopischer Untersuchung, ganz dieselben nur an den phystologischen Eigenschaften und an den Wirkungen zeigt sich der Un⸗ terschied. Die Telangiectasteen sind durchaus gutartige Krankheiten; gegen die früheren Grundsätze erstirpirt man sie selbst, wo man sie erreichen kann Es giebt indeß hiervon seltene Ausnahmen, und von diesen theilte Herr M. einige Fälle mit. Unter der Fascia eines amputirten Armes fand sich eine Masse von Blutgefäͤßen ergossenem Blute und gelber, strukturloser Substanz. Bei einem jungen Mann, dem Herr M. einen Nacvus telangiectodes er- stirpiren sah, entstanden später ähnliche Metamorphosen der Narbe Blut⸗ husten, und bei der Section zeigten sich Telangiectasteen in den Lungen. Die⸗ ser Fall ist von von Walther in seiner dekaunnten Abhandlung beschrie⸗ ben. Der Unterschied zwischen Telangiectaste und Blutschwamm beruht nach Herrn M., nur in dem Vorhandensein der zubstantia propria zwischen den ausgedehnten Gefäßen bei Letzterem. Viele Gründe sprechen dafür ein wirkliches careinoma telangicctodes anzunehmen. G

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Wien, 25. Dez. Das österreichische Konservatorium der Musik da⸗ hier hat auf den Antrag des Kaiserl. Staatsraths Vesque von Püttlingen den großbritanischen Gesandten am Königl. preußischen Hofe, Lord W e st morela nd, in seiner Dezember⸗ Sitzung zum Ehren⸗Mitglied ernannt Eine Auszeichnung, die um so höheren Werth hat, als die Gesellschaft nu 38 Ehren⸗Mitglieder, und zwar lauter europäische Namen, zählt.

Ausstellung des Kunst⸗Vereins.

Berlin, 2. Jan. Seit der letzten Anzeige sind im Lokale des Ver⸗ eins der Kunstfreunde im preußischen Staate, Werderschen Markt 4 a sol⸗ gende Kunstgegenstände neu aufgestellt worden:

Bildniß des Geheimen Raths von Schelling, vom Professor Begas.

Marktscene in einer kleinen Stadt, von A. von Rentzel

84 S 1 688 4 8r 24

Das Stargardter Thor zu Neu⸗Brandenburg, von Frz. Kuchenbuch

Landschaft in Abendbeleuchtung, von G. Wegener.

Ein sächsisches Landmädchen, von C. Rindler.

Ein Knabe mit einer Katze spielend, von Schultze

Boes in den westlichen Karpathen, von M. Roch. Nachbildung einer antiken Vase mit Malerei, von Thora. Direktorium des Vereins der Kunstfreunde im preußzschen

Staate.

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