1844 / 8 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

der leidigen Schatzkammerscheine vorgeschlagen wurden, auch der Krei⸗ rung engs Fhabheibes nach Art der preußischen Kassen⸗Anweisun⸗ en gedacht und bei dieser Gelegenheit die Trefflichkeit der preu⸗ Füschen Finanz⸗Einrichtungen von allen Seiten der Kammer her mit gebührender Anerkennung hervorgehoben und mehrere derselben als auch bei uns nachzuahmende Muster aufgestellt w

Eisenbahnen. Aus bder Mark, 26. Dez.

von Dortmund über Hamm wähle.

ren.

2

verbinden, Kanal und die Aar in Verbindung setzen.

Irrthümer ausgesprochen werden können.

(das Münsterland ausgenommen) ist.

werden sollen, ist gar nicht abzusehen.

Rentabilität erwarten läßt. Die unerschöpflichen

*) Wir nehmen um so weniger Anstand, diese Entgegnung auf einen uns eingesandten Artikel in Nr. 172 Beilage vom vorigen Jahre auf⸗ zunehmen, da sie nur dazu beitragen kann, über die wahre Lage der Sache aufzuklären, sind jedoch keinesweges gesonnen, ferner einer Polemik darüber Raum zu geben, welche vorzüglich in Lokal⸗Interessen ihre Triebfedern hat.

Anmerk. der Redact.

urden.

1 (Elb. Z.) *) 8 einem 2 „Preuß.Ztg., Elberfeld, den 12. Dez., heißt es unter An⸗

vhis 2 (Elberfeld), daß die Wichti ster und der Ems⸗Schifffahrt dazu beitragen wird, da 1

Denn dadurch würde die kost⸗

spielige Zweigbahn von Dortmund nach Elberfeld sich sicherlich renti⸗ 8 Die zu erwartende Zweigbahn von Münster nach Hamm würde dann die Hauptstadt von Westphalen mit der Hauptstadt der Monar⸗ und die Ems mit der Lippe durch den münsterschen Die letztere Bahn würde uͤdem durch ein günstiges Terrain und eine fruchtbare und bevölkerte Gegend führen.“ Es ist unbegreiflich, wie solche entschiedene Die auf preußischem Ter⸗

rain höchst unbedeutende Emsschifffahrt, welche, nachdem die Häfen Belgiens uns so nahe gerückt sind, wohl schwerlich je bedeutend wer⸗ den wird, wird auf die Rentabilität der großen ostrheinischen Bahn eben so wenig Einfluß ausüben können, als Münster, welches zwar die Hauptstadt Westphalens, aber als solche weder durch Handel, noch durch sonstigen Verkehr, von irgend einer Bedeutung für dieselbe Wie aber durch den münster⸗ schen Kanal, der gar nicht in die Ems mündet und ohne allen lebhaften Verkehr ist, und durch die Aar (wohl Aa), einen Sumpf⸗ bach, auf dem kaum ein Kahn Raum findet, Ems und Lippe verbunden Eben so wenig ist die Gegend zwischen Münster und Hamm fruchtbar und bevölkert, das Gegentheil findet vielmehr statt, und die Erhöhungen, welche hier das Wasser⸗ gebiet der Lippe und der Ems scheiden, machen das Terrain auch nicht so äußerst günstig. Alle nicht von Privat⸗Interessen geleitete Männer in Berg und Mark sind der festen Ueberzeugung, daß nur eine Bahn, welche der von der Natur und tausendjährigen Geschichte angewiesenen Richtung zwischen Ruhr und Lippe auf Lippstadt folgt, Kohlenlager und Salzwerke des Hellweges (Königsborn, Werl, Sassendorf, Western⸗ kotten, Salzkotten), die überaus reichen Getraidefluren derselben Ge⸗ gend, die Nähe der bergischen und märkischen Fabrik⸗Distrikte, die Nach⸗ barschaft vieler reichen und bevölkerten Städte geben dieser Bahn vor jeder anderen den entschiedensten Vorzug. Anfangs hat man auch nur an dieselbe gedacht, und der erste Blick pflegt meist der richtigste zu sein. Eine Bahn durch das Enneperthal bei Hamm vorbei nach Bielefeld führt fast nur durch öde und sterile Theile Westphalens und ist für Berg, Mark, das alte Herzogthum Westphalen und das

Neisse, 2. Jan. Ministers

keit von Mün⸗

man die Linie Neapel, 20. Dez.

sehr billig gestellt.

verkauft worden:

sagen läßt.

Rthlr.

ist Einiges am Markt,

32 Rthlr. Schlagleinsaamen 52 Rthlr.

verlangt. Thomothee 12 Rthlr.

[2105] Subhastations⸗Patent. Der in der Dammvorstadt am Roßmarkte gelegene, Vol. IV. Nr. 13. und 14. des Hypothekenbuchs ver⸗ eichnete, zum Nachlaß des Eigenthümer Schwarz ge⸗ sörige Gasthof zu den sieben Schwaben, welcher zu Folge der nebst dem Hppothekenscheine in der R gistra⸗ tur einzusehenden Tare auf 9195 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf. abgeschätzt worden, soll am 22. Juni 1844, Vorm. 10 Uhr, subhastirt werden. Frankfurt a. d. O., den 30. Novbr. 1843. (L. S.) Königl. preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

[1420] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 28. Juli 1843. Das in der Ackerstraße Nr. 1 belegene, dem Gast⸗

wirth Reppenhagen und dessen Ehefrau, geborenen Flink,

zugehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11,044

Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., soll

am 12. März 1844, Vormittags 11 Uhr,

aan der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[1428] Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juli 1843.

Das in der großen Frankfurter Straße belegene Grund⸗ stück des Bestillateus Genß, hegs abgeschätzt zu 16441 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf., so

am 8. März 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1131 Termins⸗Aufhebung.

Der auf den 13. Januar ecr.

zum Verkaufe der den Erben des verstorbenen Mühlen“ Besitzers Christian Friedrich Penzer zugehörigen, in Ziegenrück an der Saale gelegenen, sogenannten Ober⸗ oder Fernmühle und walzenden Grundstücke in Ziegen⸗ rücker Flur angesetzte Termin wird hiermit aufgehoben.

Ziegenrück, den 3. Jauuar 1844.

Königl. preuß. Gerichts⸗Kommission.

Derlin Frankfurter

LEEE16

Tägliche Dampf⸗ wagenzüge. A. Personenzüge.

Abfahrt von Berlin Mrg. 7 Uhr 45 M Frankfurt 2 8 9 45 M., Ab. 6,u —M.

Ankunst in Frankfurt Mrg. 10 Uhr 30 M., üb.9 ühre M 5 2 2 9 9₰ 2

. „»Berlin 10 4 Mit den Personen⸗Zügen werden 2 lassen de

Fecsonteaßen I. und II. Klasse, Equipagen und Eil⸗

t, befördert.

Allgemeine

B. Güterzüge.

hrt von Berlin Morgens 11 Uhr 30 Min. Frankfurt Mittags 12 „⸗ Ankunft in Frankfurt Nachmitt. 3 Uhr 15 Min. ’⸗ ⸗„Berlin 8 245 Mit den Güterzügen werden Personen in Perso⸗ nenwagen II. Klasse und auf Stehplätzen, so wie Equi⸗ pagen, Frachtgüter und Vieh, befördert. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs⸗ Reglement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist.

Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

[12]

Nachdem in Uebereinstimmung mit dem Ausschusse Ehrliebender Bürgerschaft der Verkauf des dritten Apo⸗ theken⸗Privilegii von uns beschlossen, setzen wir, Bür⸗ germeister und Rath der Stadt Wismar, zu solchem Verkaufe hierdurch einen Termin an und laden alle die⸗ jenigen, welche das Privilegium zur Errichtung und Haltung einer dritten Apotheke in hiesiger Stadt käuf⸗ lich erstehen vollen, v1“

SE 8“ vor den zur Stadtkämmerei verordneten Herren zu er⸗ scheinen und ihren Bott abzugeben.

Geboten ist bereits neben einer jährlichen Recogni⸗ tion von 400 Thlr. N. *8 ein Kaufgeld von 5000. Thlr. N. ⁄. Der Rath und die Quartiere des bürger⸗ schaftlichen Ausschusses werden am Tage der Licitation sich versammeln und nach eingereichtem Licitations⸗Pro⸗ tokolle über den Zuschlag sofort die Resolution ertheilen.

Die Bedingungen des Verkaufes werden inr Termine bekannt gemacht werden, sind aber auch schon vierzehn Tage vor dem Termine in der Raths⸗Registratur ein⸗ zusehen und gegen die Gebühr in Abschrist zu bekommen.

Gegeben unter dem Stadtsiegel. Wismar, den 30. Dezember 1843.

(1. S.) H. Enghart, Stadt⸗Seecretair.

Literarische Anzeigen. iterarische Anzeigen. So eben ist erschienen: 15 S ⁵l Polytechnisches E“ 8 ) Central-Blatti. 2 Herausgegeben Seih, von Ihrenis. nagt

Dr. J. A. Hülsse und Dr. A. Weinlig.

1843. 23. Heft. Neue Folge. II. Band. 11. Heft. Mit 41 lithogr. Tafel

Das Journal wird auch im nächsten Jahr erscheinen.

Leipzig, Dezember 1843. 9* 1“ Weidmannsche Buchhandlung

Paderbornsche von gar keiner Bedeutung, und , des Münsterlandes werden davon auch keinen Nutzen haben. 1

In Folge des Reskripts des Herrn Finanz⸗ rcellenz vom 12ten v. M., wonach die Actionaire der Neisser Zweigbahn nunmehr die Aufforderung erhalten haben, Behufs der Erlangung der Allerhöchsten Konzession die Vorarbeiten einzurei⸗ au eine General⸗Versammlung der Actionaire stattfinden, in welcher die Pläne und Anschläge, welche der Ober⸗Ingenieur, Herr Rosenbaum, gefertigt hat, vorgelegt und über die Richtung der Bahn und den Anschlußpunkt an die Oberschlesische definitive Beschlüsse gefaßt werden sollen. 8 Die neue Eisenbahn von Neapel nach Ca⸗ serta, welche am 11. Dezember eingeweiht wurde (S. Allg. Pr. Z. 1843 Nr. 180. Art. Eisenb.), ist auf Befehl des Königs schon heute dem Publikum eröffnet worden, obgleich dies, wie es früher hieß, erst am 11. Januar 1844 geschehen sollte. An der Verlängerung b wird mit dem größten Eifer gearbeitet, und auch die Bahn von Torre Annunziata bis Nocera schreitet rasch weiter.

chen, wird am 15ten d. zu Bresl

Handels- und Börsen-Uachrichten.

Königsberg, 3. Jan. (Marktbericht.) Weizen 52 bis 65 Sgr. pr. Schfl., Roggen 34 bis 37 Sgr., 17 bis 20 Sgr. Die Zufuhr war gering. 1“

Danzig, 3. Jan. (Marktbericht.) An der Börse sind heute Roggen poln. 26 L. und 57 L. 121pf. a Cf. 197 ¾ und 18 L. 117pf. a Cf. (2). Gerste inl. 20 L. 108pf. a Cf. 183 pr. Last.

Stettin, 5. Jan. (B. N. d. O.) Es ist auch seit Montag so un⸗ gemein stille in unserem Geschäft gewesen, daß sich kaum etwas darüber

Am Landmarlt war die Zufuhr von Getraide, wie es in den Fest⸗ wochen stets zu sein pflegt, sehr schwach, und ist hier hin und wieder etwas mehr bezahlt worden für guten 128/129 , ukermärk. und märk. Weizen 48 a 49 Anderweitig ist nichts in Weizen umgesetzt, und bleiben die letztge⸗ meldeten Preise gefordert: für 124 bis 126./127 fl. neuen gelben schlesischen 49 4 51 Rthlr. in loco und schwimmend, neuen weißen 52, 130/131 ½. alten do. 56 und 127./128 . bunten poln. 50 Rthlr. Roggen in loco 32 ½ a 34 Rthlr. nach Qualität zu haben, pr. Frühjahr 33 ½ Rthlr. bezahlt, auf 33 ½ Rthlr. gehalten. Gerste, wovon in loco fast nichts zu haben ist, behält einige Kauflust, doch werden die auf Lieferung geforderten Preise meistens ch be n oderbruch schwimmend 24 ½ a 8 Rthlr., pro Frühjahr 25 ½ Rthlr. gefordert, . 25 ½ Rthlr. wohl zu machen. Auch von hübscher 105 /106 ., schles. Gerste sein. Für ukrainer Waare bietet man 106 Ro. alles Geld pr. Juni, wel⸗ wofür 28 ½ a ½ Rthlr. verlangt wird. 105/100 . vorpomm. berechnet sich frei hier im Frühjahr auf ca. 28 Rthlr., 100 /10f 7. kleine 25 Rthlr. Hafer, pomm. von 50 /52 . pr. Schfl. auf Lieferung 17 Rthlr., 48/50 9,. oderbruch und anderer 16 ½ Rthlr. zu ha⸗ ben. Erbsen genießen fortwährend wenig Kauflust, große am Landmarkt 33 a 34 Rthlr., auf Lieferung im Frühjahr 35 a 35 ½ Rthlr., kleine 31 a

zu hoch befunden. Für 101/102 0.

Samen. Rapps und Rübsen wenig, doch billiger zu haben, da fort⸗ während keine Kauflust dafür ist, ersterer zu 61— 00 Rthlr. Preußischer hlag Kleesaamen, rother in gut mittel Qualität 14 a 14 ½ Rthlr., feinerer 15 a 16 ¼ Rthlr., weißer noch immer nicht wieder am Markte, weder in neuer, noch alter Spörgel 3 ½ ½¼ Rihlr. stille, rigaer 8 Rthlr., pernauer 8 ½ a 9 Rthlr., windauer 9 ½ Rthlr.

Oelkuchen etwas gefragter und für loco 1 Rthlr., pr. Frühj. 1 ½ Rthlr. zu machen, bei kleineren jedoch 2 a 3 Sgr. billiger. Leinkuchen a* Rihlr.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 26 ½ 27 ℳ. Man bietet in Allgemeinen nicht mehr über 27 %. Auf Lieferung im Frühjahr ist zu 24 ½ % geschlossen. 8

Rübol wird, wahrscheinlich in Folge des eingetretenen Frostwetters, eiwas höher gehalten und soll auch bereits so bezahlt sein, p. Jan. bis 10 ½ Rthlr. Auf Lieferung im März./ April 11 Rthlr. verlangt.

4. Jan. Höchster und niedrigster Getraide⸗-Marktpreis

pro Wispel:

Weizen: 48 40 Rthlr. Roggen: 35 32 9 Hafer: 18 16 ½

Hamburg, 4. Jan. (B. H.) Getraide⸗Preise. Weizen, poln. 106.130 Rthlr., anhalt. u. magd. rother 98. 126 Rthlr., weißer 106.125 Rthlr., märk. u. braunschw. 98.126 Rthlr., schles. gelber 110,.125 Rthlr., weißer 110. 125 Rthlr., mecklenb. u. pomm. 90. 132 Rthlr. holstein. 90.120 Rthlr., eyder u. büsum. w. 105. 115 Rthlr., niederelb b 8 r. u. b. 92.118 Rthlr. Roggen, danz., elb. u. kön. 75. 82 Rthlr., märk Die Preise der Fahrten sind meckl., pomm. 72.83 Rthlr., holst. u. niederelb. 69.74 Rthlr., dänisch. der Eisenbahn bis Capua] 70.74 Rthlr. Gerste, m. u. oderbr. 60. 64 Rthlr., anh. u. magd. 69. 72 Rthlr., niederelb. Winter⸗ 50. 54 Rthlr., holst. u. mecklenb. 60. 71 Rthlr. dänische 50. 70 Rihlr. Hafer, oberländ. 40. 46 Rthlr., mecklenb. u. holst. 41.52 Rthlr., niederelb. w. 35.43 Rthlr., eyder u. husumer 32. 43 Rthlr., dän. 36.46 Rtihlr. Erbsen 66.76 Rthlr. Wicken 72.86 Rthlr. Napp saamen 140.146 Rthlr.

* Frankfurt a. M., 3. Jan. Auf den starken Rückfall, den die holl. Fonds am 29. Dezember zu Amsterdam erfuhren, gingen sie na⸗ türlich auch hier fühlbar zurück, und unsere Börse gerieth in einiges Schwan⸗ ken. Heute blieben die holl. Fonds aber fester, die Briefe aus Amsterdam lauten beruhigender, und es ist die Hoffnung, daß die Generalstaaten das außerordentliche Steuergesetz annehmen werden, nicht aufgegeben. Die übri⸗ gen Effekten halten sich ziemlich fest, und das Geld ist wieder überaus flüssig. Große Aufmerksamkeit schenkt man hier dem Projekte des Baues einer Eisen⸗ bahn von Bamberg hierher. 8

St. Petersburg, 14./26. Dez. (B. N. d. O.) Im Kontrakt⸗ Handel ist es noch sehr stille. 3

Nach Hanf ist die Frage noch schwach, und man kann kaufen p Juni./ Juli zu liefern: Ungek. Reinhanf zu 74 a 75 Ro., Ausschuß 64 2 65 Ro. und halbrein zu 60 a 61 Ro., Alles mit 10 % Handgeld, und zu 70 a 71 No., 60 a 61 Ro. und 57 a 58 Ro. mit allem Gelde.

Mit Talg ist es beim Alten; unverkennbar ist bei den Engländer Kauflust sichtbar, wenn sich nur gute Verkäufer zeigen wollten, die aber doch nun hoffentlich bald hervortreten werden. Auf Lseferung pr. Juni sind 10 /M. Pud gewöhnlicher gelber Lichttalg zu 105 Ro. alles Geld geschlos⸗ sen, und dazu möchte von dem nämlichen Abgeber vielleicht noch zu haben

Gerste: 28—27 Rthlr.

kleine Gerste 28 bis 30 Sgr., Hafer

129 /130 U. alten do. 53, 125./126 .

cher Preis aber nicht genommen wird; pr. August wird 102 a 103 Ro. a. G. und 111 Ro. mit 10 Ro. Handgeld geboten, ohne dazu zu rezep

ren; man verlangt für gewöhnliche Waare 103 ½1 Ro. a. G. und 112 Ro. mit 10 Ro. voraus. .

Große

Veißer Lichtentalg wird auf 118 Ro. mit 10 Ro. Handgeld gehalten, was wohl theuer zu nennen ist. Von Seifentalg ist pr. August Mehreres zu 99 Ro. a. G. und 107 Ro. mit 10 Ro. voraus geschlossen, und jetzt sehe ich nichts Gutes mehr mit a. G. am Markte.

Von Hanföl wurden kürzlich 320 Fässer von einem Verkäufer zu 8 Ro. 40 Kop. mit 1 Ro. Handgeld abgegeben, wozu von demselben vielleicht noch etwas zu haben wäre; im Allgemeinen fordert man 8 ½ Ro. mit 1 Ro. Handgeld.

Von astrachan. Robbenthran sind 5000 Pud pr. Mai/ Juni zu 9 No. mit 1 Ro. Handgeld gekauft worden, und ist auf diesen Termin fast nichts mehr disponibel; pr. August./Sept. besteht man noch fest auf 8 ½ Ro. mit 1 Ro. Handgeld.

In Potkasche ist noch nichts gemacht und noch kein Preis dafür zu notiren.

Waare. Für Steinklee wird 10 Rthlr. Säeleinsamen

Rappkuchen bei großen Partieen in

2. 1

14 I1“ 8— 88 G 11“ 8 N. E. v8 Mittler in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg ist zu haben: Die Chemie Die Thierchemie Geschichte d. Chemie

in ihrer Anwendung auf oder die organische Chemie in ihrer von

Agrikultur und Phy⸗ ö“ 3 b * 1“ 9 5* 8 Dr. Herrmann Kopp, siologie. 8 Physiologie und Pa⸗ P der Physik u. Chemie an der

Von 1“ thologie Universität Gießen.

Prof. Dr. Justus Liebig. Fünfte Prof. Dr. Justus Liebig. umgearbeitete und stark vermehrte Zweite Auflage,

Auflage. gr. 8. Fein Velinpap. geh. 2 ½ Thlr. gr. 8. Fein Velinpap. geh. 2 Thlr. Drei der wichtigsten und interessantesten literarischen Erscheinungen auf dem Gebiete der Chemie übergebe

wir damit zum Theil in neuen Auflagen dem Publikum. Die ganze und volle Bedeutsamkeit der beiden ersten Werke ist bereits längst anerkannt, und kein höher gebildeter Chemiler, Agronom, Pharmazeut oder Arzt darf sie heute noch ignoriren. Die fünfte Auflage der Liebigschen Agrikultur⸗Chemie ist gegen die früheren um die Hälfte erweitert und durch neue Abschnitte vom höchsten Interesse vermehrt, als der Ursprung des Schwefels, der Ursprung der Ackererde, die Brache, die Quellen des Ammoniaks; Ist die Salpetersäure ein Nahrungsmittel für Gewächse? Nimmt der Stickstoff der Luft Antheil an der Vegetation? Der Riesentang; Zusammensetzung der künstlichen Ackererde ꝛc. Tabelle über den Gehalt an Feuchtigkeit der in Bossingault's Versuchen analpsirten Pflanzenstoffe; Analysen einiger Pflanzen⸗Gewächse; Analyse der Roggenstrohaschen; Aschen⸗Analysen. Untersuchungen über den Ursprung der mineralischen Bestandtheile der Pflanzen; Pilz⸗ und Infusorien⸗Gährung; Vergleichung von Feld⸗ maßen in verschiedenen europäischen Staaten ꝛc.

Kopp's Geschichte der Chemie giebt die Entwickelung dieser herrlichen, riesig fortschreitenden Wissenschaft, in ihrer ganzen Fülle und in der geistreichsten Weise. Für Jeden, der die Chemie nicht von der materiellsten Weise auffaßt, wird sie ein unendlich interessantes und wichtiges Werk sein, eine Begründung und weitere Ausführung

jedes Lehrbuchs der Chemie. Friedrich Vieweg und Sohn.

8 * 7 9 * 2 8 Erster Band. Mit dem Bildnisse Lavoisiers. gr. 8. Fein Velinpap. geh. 2 ½ Thlr.

Braunschweig, Dezember 1843. [3 b] einer werthvollen Sammlung von Büchern, welche

am 15. Januar 1844 dem Meistbietenden überlassen werden sollen, gratis zu haben bei:

Les écoles royales de France par Alexandre de Sail- let. La petite fille de Robinson par Me. la Com- tesse de Germanie. Almanach comique 1844. Almanach de l'Illustration. ctc. etc.

HI. A. Wolff, Bücherhdlg., Mr. Alexandre Duncker pro Fite de ectte Charlottenstr. 19. occasion pour ra ppeler au public, quec E1“ ses relations fréquentes et suivies avec ““ paris et Londres lui permettent de faire

venir, dans un court délai, tous les on- imprimés ef publiés

Bonneke, Bücher-Antiq., 19

8 1

ouveautés de la littéra- ture frangçaise

8 h —1“

Alexandre Duncker.

Libraire de la cour, Französische Str. 21.

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[16 b] 4 8 8 8 Neue Musikalien im Verlag paez in Berlin, Bauschule No. 9:

Loeschhorn et Griebel. Grand Duo p. Piano et Violoncelle sur des motifs de l'Op. la fille du Régiment. Pr. 1 ½ Thlr.

Moeser. C. Drei Lieder von Dilia Helena für eine Singstimme mit Piano. Op. 14. 15 Sgr.

De Cuvry, R. Drei Lieder von Kletke, Heine und Uhland f. Mezzo-Sopran m. Piano. Op. 4. 10 Sgr.

Stern, Jul. Der Spaziergang im Bienengesumme, Duettino f. Sopr. u. Ten. m. Piano. Op. 18. 20 Sgr.

Truhn, H. Prinzess Ilse, Gedicht von Heine, für

Réimpression de l'ancien Moniteur. Souvenirs intimes de M. le Comte de Mesnard. Histoire des dix ans par Louis Blanc. T. I. à IV. L'Urne. Recneil des travaux de J. Ottavi. Dictionnaire d'histoire naturelle par de Wegmann et d'Orbigny. Mémoires d'un vicaire de campagne. 2e édition. Voyage autour du monde par Jacqune Arago. 2 vol. Livre des orateurs par Timon. 13 e édi- tion, ornée de 27 portraits. Les rues de Paris. T. I. Les beaux arts. Curmer. Voyage ou il vous plaira. 1 vol. complet. Un autre monde

ar Grandville. 1 vol. complet. Les Mystères reee s

e Paris, édition illustrée. Ire Partie, complet. e1““

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Sopran mit Piano. Op. 55. 20

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8 Rihlr. - 1 Jahr. . in allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. ve Anzeigers 2 Sgr.

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Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blalt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Nr. 72.

6 AInh a1t.

Landtags⸗Angelegenheiten. Prövinz Schlesien. Landtags⸗ Abschied. Inland. Berlin. Weitere Erläuterung in Sachen des Dr. Jacoby zu

Königsberg. W

Beilage. 1eg.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 6. Januar 1844. 8 .

Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Groß herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin, nebst Höchstihren Kindern, der Herzogin Luise und des Herzogs Wilhelm Hoheiten, sind von Schwerin hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse in den für Höchstdieselben in Bereitschaft gehaltenen Appartements abgestiegen.

Dem Dr. Alexander von Hoffmann zu Herrnstadt ist un⸗ ter dem 13. Dezember 1843 ein Patent jaauf eine verbesserte Flachsschwinge⸗Maschine in der durch 1 Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zusammensetzung, für den Zeitraum von jenem Tage ab bis zum 2. Juli 1853 und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden.

1u“ Medizinal⸗Assessor und Apotheker De. Mohr zu Koblenz ist unter dem 4. Januar 1844 ein Patent auf eine durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nach⸗

gewiesene, für neu und eigenthümlich erachtete Hemmung

88 in Pendeluhren,

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

der Monarchie ertheilt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Landgraf Wilhelm zu Hessen, von Schwerin.

FPprovinz Schlesien. Kan d ta g 9 A bschi

für die . zum siebenten Provinzial⸗Landtage versammelt gewesenen Staͤnde des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums

Ober⸗Lausitz.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen zc., entbieten Unseren zum diesjährigen Provinzial⸗Landtage versammelt gewesenen getreuen Ständen des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Ober⸗Lausitz Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorge⸗ jegten Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid:

I. Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge⸗ legten Propositionen. Die zum Zweck einer Auseinandersetzung eingeleiteten Subhastationen. 1) Die Verordnung, betreffend die zum Zweck einer Auseinander⸗ setzung eingeleiteten Subhastationen, desgleichen Freilassung des Bettwerks bei Executions-⸗Vollstreckungen

2) Die Verordnung wegen Freilassung des Bettwerks für den Schuldner und seine nächsten Angehörigen bei allen Arten der Ere⸗ cutions⸗Vollstreckung, so wie

Verkauf der Früchte auf dem Halm.

3) Die Verordnung, betreffend den Verkauf der Früchte auf dem

Halm, un 8 8 Bürgerliche Rechte bescholtener Personen. 8

4) Die Verordnung wegen der bürgerlichen Rechte und Ver⸗ pflichtungen bescholtener Personen in den mit einer der beiden Städte⸗ Ordnungen beliehenen Städten,

haben Wir bereits vollzogen. Strafgesethuch.

*5) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf des Strafgesetzbuchs werden bei der Schluß⸗Berathung über dieses wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden.

In gleicher Weise werden die Gutachten Unserer getreuen Stände Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei der zur Aus⸗ übung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes.

6) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besitzzeit der Erblasser und Erben bei Beur⸗ theilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesitzes, so wie Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths⸗Aemtern.

7) über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths⸗Aemtern, bei der ferneren Berathung dieser Gegenstände berücksichtigt werden.

Provinzialrechte.

8) Wir bezeugen Unseren getreuen Ständen für die Sorgfalt, mit welcher sie sich der Prüfung und Begutachtung der denselben vorgelegten Verhandlungen über das Provinzialrecht des Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz unterzogen haben, Unsere Zufrieden⸗ heit, müssen dieselben jedoch hinsichts der Gründe, welche der sofort zu be⸗ wirkenden endlichen Revision und Publication des gesammten Pro⸗ vinzial⸗Rechts entgegenstehen, auf Unser gnädigstes Propositions⸗ Dekret vom 23. Februar d. J. verweisen, da der Zweck der Beschleu⸗

S8ten Januar

nigung der legislativen Arbeiten durch bloße Verstärkung der Ar⸗ beitskräfte nicht zu erreichen ist.

Wir werden jedoch erwägen lassen, ob und inwieweit hinsichts derjenigen Gegenstände, welche von Unseren getreuen Ständen zur

besonderen Beschleunigung empfohlen sind, ein Bedürfniß vorhanden

sei, durch die Gesetzgebung vorzugsweise und schon jetzt einzuwirken. Anlangend das Gesuch um Beschleunigung der die Schutzgelder⸗ Verhältnisse betreffenden declaratorischen Bestimmung eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß dieser Gegenstand, in Veranlassung der Anträge, welche der sechste Landtag in seinem Gutachten über das Gesetz wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken gemacht hat, bei der ferneren Berathung dieses Gegenstandes, deren möglichste Beschleunigung Wir befohlen haben, erwogen werden wird. Dem Wunsche Unserer getreuen Stände: daß das Einsammeln der sogenannten Wettergarben und Läutebrote seitens der Schullehrer Lei jeder neuen Schullehrer⸗Vocation durch

eine im Ganzen fixirte, das Einsammeln erübrigende Leistung ersetzt

werde, wollen Wir hinsichtlich der von Unseren Behörden zu besetzenden Stellen durch eine allgemeine Anordnung insoweit entgegenkommen, daß bei diesen Stellen von der nach den bestehenden Vorschriften zu⸗ lässigen Umwandlung der Kirchen⸗ und Schul⸗Abgaben in Rente in Beziehung auf die sogenannten Wettergarben und Läutebrote in allen denjenigen Fällen Gebrauch gemacht werden soll, wo sich das eigene Interesse der Schullehrer mit dem Wunsche der Gemeinden dahin vereinigt.

Die von Unseren getreuen Ständen in Absicht der Lehne in Unseren Fürstenthümern Schweidnitz und Jauer vorgetragene Bitte werden Wir in nähere Erwägung ziehen lassen, und behalten Uns vor, darüber Unseren getreuen Ständen zu seiner Zeit Unsere endliche Entschließung bekannt zu machen.

Was dagegen das von Unseren getreuen Ständen vorgetragene Gesuch betrifft, 58 8

die Kriminalkosten, welche der Staats⸗Fonds bei delictis publicis trägt, aus demselben, ohne Beschränkung auf den Umstand, ob ein höherer oder niederer Strafgrad erkannt oder der Angeschuldigte völlig freigesprochen worden, zahlen zu lassen, so ist derselbe mit der bestehenden Verfassung nicht vereinbar und dabei zu beachten, daß die Privat⸗Jurisdictionarien in Unserem Her⸗ zogthume Schlesien hinsichts der subsidiarischen Verhaftung für die Kriminalkosten, im Vergleiche mit anderen Provinzen Unserer Mo⸗ narchie, sich bereits einer wesentlichen Erleichterung zu erfreuen haben.

Entwurf eines allgemeinen Bergrechts. .

9) Die gutachtlichen Bemerkungen Unserer getreuen Stände lber den dem Landtage vorgelegten Entwurf eines allgemeinen Bergrechts und der Instruction zur Verwaltung Unseres landesherrlichen Berg⸗ werks⸗Regals sollen bei der nun unverzüglich zu veranlassenden defi⸗ nitiven Berathuug in nähere Erwägung gezogen werden.

Was aber die speziellen Anträge betrifft, unabhängig von der Publication dieser Gesetze, schon jetzt b

1) die geographischen Gränzen des dem Berg⸗Amte zu Waldenburg angewiesenen Geschäfts⸗Bezirks zu beschränken;

2) die Zahl der Revier⸗Beamten und Markscheider zu vermehren und das Dienst⸗Einkommen derselben durch feste Besoldungen und Zulagen aus Staats⸗Fonds zu verbessern;

3) den Bergwerks⸗Zehnten fortan nur vom Netto⸗Ertrage der Gruben erheben zu lassen;

so eröffnen Wir dieserhalb Unseren getreuen Ständen Nachstehendes:

Ad 1. Eine engere Begränzung des Bergamts⸗Bezirks Wal⸗ denburg wird erst dann eintreten können, wenn der Braunkohlen⸗ Bergbau an der Oder, Spree und Warthe eine Ausdehnung gewinnen sollte, welche die Bestellung eines besonderen Berg⸗Amts für solche rechtfertigt.

Ad 2. Das in der Berathung begriffene neue Bergrecht wird, den Wünschen der betheiligten Provinzial⸗Stände entsprechend, die Bergwerks⸗Eigenthümer sehr wahrscheinlich selbstständiger machen und also Unseren Behörden die bis dahin geübte Aufsicht erleichtern; es liegt daher jetzt kein Grund vor, durch Vermehrung der Beamten und Verbesserung ihrer Gehälter, die Kosten der Aufsicht zu steigern; überdies würden nach Vorschrift der Berg⸗Ordnung vom 5. Juni 1769 die Mehrkosten von den Bergwerks⸗Eigenthümern zu tragen sein.

Ad 3. Ueber die etwanige anderweite Regulirung der Berg⸗ werks⸗Abgaben werden Wir erst nach Publication des neuen Berg⸗ Rechts Beschluß fassen können; es ist aber zu der in Antrag gebrach⸗ ten Ermäßigung des für die Beleihung mit dem landesherrlichen Bergwerks⸗Regal zu entrichtenden Zehnten für jetzt um so weniger Veranlassung vorhanden, als der zu Unserem Bedauern augenblicklich

gedrückte Bergbau auf Eisen in dortiger Provinz dieser Abgabe nicht

unterliegt. Ablösbarkeit der auf dem Grundbesitz haftenden gewerblichen Leistungen. 10) Die Unserem Allergnädigsten Propositions⸗Dekrete vom 17. März c. entsprechende Erklärung Unserer getreuen Stände: daß von Erneuerung des auf Ablösung technischer und gewerblicher

Leistungen in Folge einseitiger Provocation gerichteten Antrages des 5ten Landtages für jetzt und bis die Wirkungen des Gesetzes

vom 30. Juni 1841 sich übersehen lassen, abgestanden werde, wollen Wir genehmigen.

Aufhebung des §. 2. der Ablösungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821.

11) Die gutachtlichen Bemerkungen Unserer getreuen Stände zu dem ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Aufhebung 1

des §. 2. der Ablösungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 werden bei den ferneren Berathungen über das Gesetz erwogen werden. Was die Bitte betrifft:

die Auseinandersetzungs⸗Behörden anzuweisen, daß sämmtliche

Kosten der Ablösung nicht auf einmal beigetrieben, s

Antrag der Betheiligten in billige Raten vertheilt werden, so erledigt sich dieselbe bereits durch die Bestimmung des §. 17. der Instruction vom 16. Juni 1830 zum Kosten⸗Regulativ vom 25. April ej. a. (Gesetz⸗Sammlung Seite 193), wonach die innerhalb Jahresfrist nach der Ankündigung von den Interessenten nicht beizu⸗

ondern auf

treibenden Kosten und Vorschüsse, den Grundsteuern gleich, in den zur Erhebung der letzteren bestimmten Terminen dergestalt eingezogen werden sollen, daß dieselben nach Maßgabe ihrer Erheblichkeit und nach den persönlichrn Verhältnissen des Belasteten, nach dem Vor⸗ schlage der Kreisbehörde und der Festsetzung der General⸗Kommission in Terminen von drei bis zu zehn Jahren erhoben und vierteljährlich zur Kasse der letzteren abgeführt werden.

Provinzial-Landtags⸗Fähigkeit der görlitzer Landsassen⸗Güter.

12) In Berücksichtigung des Gutachtens Unserer getreuen Stände nehmen Wir davon Abstand, die Provinzial⸗Landtags⸗Fähigkeit der zur Stadtmitleidenheit von Görlitz gehörigen Landsassen⸗Güter an⸗ zuerkennen und den Besitzern derselben das Recht der Vertretung auf dem Provinzial⸗Landtage im Stande der Ritterschaft zuzugestehen. Ausscheiden der Ortschaften Lenbus, Freyhahn, Karlsmarkt und Dohernfurth

aus dem Stande der Städte.

13) Auf die gutachtliche Erklärung Unserer getreuen Stände über das Ausscheiden der Ortschaften Leubus, Freyhahn, Karlsmarkt und Dyhernfurth aus dem Stande der Städte wollen Wir den Uebertritt der Ortschaften Leubus und Freyhahn in den Stand der Landgemein⸗ den geuehmigen, da solcher im Interesse der betheiligten Kommunen von den Vertretern derselben beantragt ist, und Unsere getreuen Stände sich mit diesem Antrage einverstanden erklärt haben.

Desgleichen können Wir es nur für angemessen erachten, daß auch die Ortschaft Karlsmarkt in ständischer Beziehung in den Stand der Landgemeinden übertrete, da die Ordre vom 28. Februar 1832 bestimmt, daß die Städte⸗Ordnung in allen denjenigen Orten einzu⸗ führen sei, welche auf dem schlesischen Provinzial⸗Landtage im Stande der Städte vertreten werden, nach den örtlichen Verhältnissen von Karlsmarkt aber die Unstatthaftigkeit der Einführung der Städte⸗ Ordnung daselbst außer Zweifel ist und noch hinzutritt, daß diese Ortschaft durch das ihr ursprünglich ertheilte Privilegium vom 7. Ok⸗ tober 1712 nicht die Rechte einer Stadt erhalten hat, sondern nur zum Marktflecken erhoben worden ist. Wir werden daher anordnen, daß die Ortschaften Leubus, Freyhahn und Karlsmarkt in ständischer Beziehung aus dem Stande der Städte ausscheiden und mit den Wahl⸗Bezirken der Landgemeinden vereinigt werden, innerhalb deren sie belegen sind.

Was dagegen die Ortschaft Dyhernfurth anbetrifft, so haben Wir, in Berücksichtigung des Gutachtens Unserer getreuen Stände, noch eine nähere Untersuchung und Prüfung veranlaßt, inwiefern die Einfüh⸗ rung der Städte⸗Ordnung daselbst sich als zulässig und zweckmäßig darstellen dürfte, und wollen Wir Uns hiernach wegen Belassung die⸗ ser Ortschaft im Stande der Städte Unsere weitere Beschlußnahm vorbehalten.

Uebertritt der Ortschaft diteis; in den schlesischen Provinzial⸗

Verband.

14) Da Unsere getreuen Stände sich mit dem Antrage des Kom⸗

munal⸗Landtages der Ober⸗Lausitz, 8 daß die vormals böhmische Enklave Günthersdorf, bunzlauer Krei⸗ ses, welche bis jetzt in provinzialständischer Beziehung der Ober Lausitz zugewiesen war, der Provinz Schlesien, und zwar hinsichts der Wahl für den Provinzial⸗Landtag dem Liegnitzer Wahl⸗Bezirke zugeschlagen werde,

einverstanden erklärt haben, so genehmigen Wir solchen hierdurch. Wahl des Ausschusses wegen Errichtung des Land⸗Armen⸗Verbandes.

15) Dem von Unseren getreuen Ständen zur Ausführung der Bestimmung im §. 11 des Gesetzes vom 31. Dezember v. J. wegen Errichtung des Land-Armen⸗Verbandes gewählten Ausschusse haben Wir bereits durch die Ordre vom 29. September c. Unsere Bestäti⸗ gung ertheilt.

Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

16) Die von Unseren getreuen Ständen vorgenommenen, Uns un⸗ term 25. März c. angezeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses bestätigen Wir hierdurch.

II. Auf die ständischen Petitionen.

1) In der Bitte Unserer getreuen Stände ihnen Unser Bildniß zur Aufstellung in ihrem Sitzungssaale zu verleihen, erkennen Wir ein erneutes Zeichen ihrer Anhänglichkeit an Unsere Person und werden diese Bitte zu erfüllen gern geneigt sein. 1 Anstellung civilversorgungsberechtigter Militairpersonen im Kommunaldienste. 8.

2) Dem Gesuche:

die Stadt⸗Kommunen von der Verpflichtung zur Anstellung civil⸗

versorgungsberechtigter Militairpersonen zu entbinden, kann im höheren Interesse des Staats keine weitere Folge gegeben werden, nachdem im Interesse der Kommunal⸗Verwaltung hierbei be⸗ reits alle diejenigen Rücksichten eingetreten sind, welche ohne gänzliche Zurücksetzung der Militair⸗Invaliden in ihren wohlerworbenen An⸗ sprüchen stattfinden können.

Verzugszinsen des Fiskus. 3) Die von den getreuen Ständen mehrerer Provinzen vorge⸗ tragene Bitte, die durch das Gesetz vom 7. Juli 1833 festgestellten Vorrechte des 2 M. 2 8 Fiskus bei Zahlung von Zögerungs⸗Zinsen aufzuheben, sind Wir, unter Beschränkungen, zu erfüllen geneigt, welche geeignet sein werden, die Staats⸗Kassen bei außerordentlichen Ereignissen vor übermäßigen Ansprüchen zu schützen.

Unser Staats⸗Ministerium hat den Auftrag erhalten, einen da⸗ hin gerichteten Gesetz⸗Entwurf auszuarbeiten und zu Unserer Voll⸗ ziehung vorzulegen.

Declaration des §. 2 der schlesischen Berg⸗Ordnung vom 5. Juni 1769. 4) Dem Antrage Unserer getreuen Stände: Die Bedenken, welche bei der Anwendung des §. 2 der schlesischen Berg⸗Ordnung vom 5. Juni 1769 erhoben werden, statt dur richterliche Entscheidung in jedem einzelnen Falle, durch eine authen tische Declaration zu erledigen, können Wir, ohne Verletzung bestehender Rechte, nicht willfahren, verweisen dieselben vielmehr auf den Inhalt der früheren Landtags⸗